Reisen 2014 - NRW

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Reisen 2014 - NRW
Reisen 2014 - Exklusiv für Mitglieder des Fördervereins
Süd-England
und der National Trust
Mittel-England
und der National Trust
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschlands schöner Nordosten
Fachreiseleitung: Max Wolters, Historiker und Museumskurator
(Museum „Haus des Waldes“ in Köln-Porz/Gut Leidenhausen)
Smallh ythe Place
Roßstraße 133 · 40476 Düsseldorf
Tel. 0211-454 85-0 · www.nrw-stiftung.de
Scotne y Castle
Auf Grund der großen Nachfrage
wird diese Reise in 2014 wiederholt.
Süd-England
und der National Trust
- eine Reise der Vielfalt
Reisetermin: Di., 1.7. bis So., 6.7.2014
In den Grafschaften Sussex, Kent und Wiltshire ist die malerische Landschaft Südenglands
reich an Historie und Kultur. Ganz besonders
2 beeindruckend sind sicherlich die vielfältig
gestalteten englischen Gärten. Sie besuchen
berühmte und weniger bekannte Stätten, Besitztümer und aktuelle Projekte des National
Trust: Historische Wohnhäuser, mittelalterliche Burgen, wunderbar restaurierte Landsitze,
bedeutende prähistorische Stätten, kleinere
Museen und last but not least: Gartenanlagen,
die zur Reisezeit in voller Blüte stehen.
Erleben Sie, wie der National Trust sich mit
großem Einsatz für die Erhaltung und Weiterentwicklung dieser „Schätze“ engagiert. Bei
einem Treffen mit Mitarbeitern des National
Trust im Head Office Heelis in Swindon tauschen Sie sich mit den englischen „Experten“
aus und gewinnen so einen Einblick, wie die
größte Kultur- und Naturschutzorganisation
Europas arbeitet. Ergänzt wird die Reise durch
einen Streifzug durch die Metropole London.
Ihr Fachreiseleiter, Max Wolters, ist ein ausgewiesener Great Britain-Experte, der Ihnen
die Stätten und Projekte des National Trust
kompetent und auf unterhaltsame Weise
näherbringt.
1. Tag Düsseldorf - Kent
Früh morgens Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Calais. Fährüberfahrt nach Dover und weiter mit dem Bus durch
die Grafschaft Kent zur pittoresken Wasserburg Scotney Castle aus dem 14. Jh. Sie
umgibt ein romantischer Landschaftspark, der
1837 - 1855 im Stil des „natural landscaping“
mit Rhododendren, Azaleen, Kletterrosen und
schönen Wegen angelegt wurde. Nach einem
Spaziergang durch den Park Hotelbezug in
Maidstone für 2 Übernachtungen.
2. Tag Zauberhafte Gärten und
Herrenhäuser
Fahrt nach Sissinghurst Castle & Garden.
Die Schriftstellerin Vita Sackville-West hat
den zauberhaften Garten des historischen
Landsitzes gestaltet. Durch Hecken und Mauern entstanden berühmte Themengärten mit
viel Atmosphäre. Legendär ist der „weiße
Garten“. Weiter geht es durch die malerische
Grafschaft East Sussex. Sie besuchen die gut
erhaltene mittelalterliche Burgruine Bodiam
Castle, die komplett von einem breiten Wassergraben umgeben ist. Die Burg war sehr
komfortabel eingerichtet. Das Burginnere
wurde während des Englischen Bürgerkriegs
weitgehend zerstört. Smallhythe Place
erwartet Sie, ein kleines mittelalterliches
Landhaus aus dem frühen 16. Jh. Im VintageTea Room genießen Sie einen klassischen
Cream Tea - die Spezialität von England.
3. Tag Weltstadt London
Es ist der Kontrast zwischen Tradition und
Moderne, der den Reiz der englischen Hauptstadt ausmacht; freuen Sie sich auf eine
Stadtrundfahrt. Sehen Sie die City of Westminster als das politische Zentrum Großbritanniens mit Westminster Abbey, der Krönungskirche der englischen Herrscher. Weiter
geht es zu Big Ben, Piccadilly Circus, Marble
Arch und Buckingham Palace.
Im Anschluss besuchen Sie die National Gallery. Sie gilt als eines der umfassendsten und
bedeutendsten Kunstmuseen der Welt. Nach
einer kurzen Führung mit ausgewählten Werken statten Sie der benachbarten Kirche St.
Martin-in-the-Fields einen Besuch ab. Hier
finden zur Mittagszeit interessante kurze
Konzerte statt. Bei einem Konzert werden
Sie live dabei sein.
Im Anschluss fahren Sie weiter zum nächsten
Standorthotel in Swindon. 2 Übernachtungen.
4. Tag Heelis - Lacock Abbey - Avebury
Sie besuchen Heelis, das für seine Architektur
preisgekrönte Verwaltungszentrum des National Trust. Ein Austausch mit Verantwortlichen des Zentrums, bei dem Sie viel über
den National Trust erfahren, ist vorgesehen.
Das Dorf Lacock, östlich von Bath in der englischen Grafschaft Wiltshire, gehört fast vollständig dem National Trust. Wegen seiner pittoresken kleinen Straßen wird der Ort oft als
Filmkulisse genutzt. Interessant ist u. a. die in
verschiedenen Architekturstilen errichtete
Abbey und das Fox Talbot Museum.
Anschließend kommen Sie zu einer der beeindruckendsten prähistorischen Kultstätten
Europas, die um so faszinierender ist, als
sich in ihrer Mitte, umgeben von Steinkreisen
und einem Erdwall, das Dorf Avebury befindet (UNESCO-Weltkulturerbe).
5. Tag White Horse Hill - Ham House
Sechs in Kalk geritzte Pferde leuchten weiß
aus dem Wiesengrün der Wiltshire Downs.
Das älteste ist das Uffington White Horse
aus der späten Eisenzeit. Eine kurze Wanderung zu diesem beeindruckenden prähistorischen Landschaftsobjekt belohnt zudem mit
weiten Ausblicken über die Landschaft.
Danach geht es zum Ham House, einem wahren barocken Gesamtkunstwerk. Es liegt
im westlichen Londoner Vorort Richmond am
südlichen Hochufer der Themse. Es ist im
Wesentlichen ein Werk des 17. Jh.s. Der
Herzog und die Herzogin von Lauderdale statteten die Umgebung des Hauses mit einer
barocken Gartenanlage aus, die der National
Trust originalgetreu nach alten Vorlagen und
archäologischen Belegen rekonstruierte. Sie
sehen ausgewählte Räume und spazieren, je
nach Wetter, durch die Gartenanlagen.
1 Übernachtung im Raum Maidstone.
6. Tag White Cliffs of Dover - Düsseldorf
Die weißen Klippen von Dover gehören zu den
beeindruckendsten landschaftlichen Höhepunkten Großbritanniens. Bei einem Spaziergang auf dem Küstenpfad, der auch unter
dem Schutz des National Trust steht, genießen Sie die wunderbare Aussicht auf den
Ärmelkanal, bevor Sie mit der Fähre nach
Calais übersetzen. Rückfahrt nach Düsseldorf.
Im Reisepreis enthalten:
• Fahrt im modernen Fernreisebus mit
Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf
• Fährüberfahrt: Calais - Dover und zurück
• 5 Übernachtungen im Doppelzimmer
mit Bad oder Dusche/WC in Hotels
der 3 - 4-Sterne-Landeskategorie
• 5 x Halbpension
(englisches Frühstück und Abendessen)
• Klassischer „Cream Tea“
• Geführte Besichtigungen und Eintritte:
Scotney Castle Gardens, Sissinghurst
Castle & Garden, Bodiam Castle, Smallhythe Place, National Gallery, Lacock
Abbey, Avebury Circle, Ham House
• Kleines Mittagskonzert in der Kirche
St. Martin-in-the-Fields
• Kopfhörer-System
• Fachreiseleitung: Max Wolters
• Spende für den Förderverein NRW-Stiftung
€ 25,00 pro Person
Preis pro Person:
im Doppelzimmer
im Einzelzimmer
€
€
995,00
1.175,00
Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_ENGNRW
3
1. Tag Düsseldorf - Zeebrügge
Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Zeebrügge und Sie gehen an
Bord der Fähre. Fährüberfahrt nach Hull.
Abendessen und Übernachtung an Bord.
Quar r y Bank Mill
Mittel-England
und der National Trust - Heidehochland
und industrielle Revolution
Reisetermin: Mo., 8.9. bis Sa., 13.9.2014
In vier Grafschaften und drei Counties führt
Sie diese bezaubernde Reise durch Mittel4 england. Neben der beeindruckenden Heidelandschaft des Peak Districts sehen Sie einige
der besterhaltenen Herrenhäuser Großbritanniens unterschiedlicher Stilepochen. Jedes
dieser Schmuckstücke besitzt einen ganz
eigenen Charme und eine weitreichende
Geschichte.
Sie besuchen mittelalterliche Anwesen mit
bezaubernden Gärten und im Renaissancestil
erbaute Herrenhäuser. Das im Sinne des Arts
& Crafts Movement gestaltete Wightwick
Manor ist eines der außergewöhnlichsten
Mitglieder der National Trust Familie.
Mit dem Industriedenkmal der Quarry Bank
Spinnerei und mit den Beatles-Häusern in
Liverpool bietet Ihnen diese Reise ein abwechslungsreiches, hochinteressantes
Programm.
Vorgesehen ist ein Austausch mit Verantwortlichen des National Trust. Ihr Fachreiseleiter,
Max Wolters, ist ein ausgewiesener Great
Britain-Experte, der Ihnen die Stätten und
Projekte des National Trust kompetent und
auf unterhaltsame Weise näherbringt.
2. Tag Peak District - Bakewell Cheshire - Crewe
Am Morgen Ankunft in Großbritannien und
Fahrt durch die schöne Landschaft des Peak
District, geprägt von Hochmooren, einsamen
Hügel- und Heidelandschaften, grünen Tälern
und hübschen Dörfern. Er wurde 1951 als
erster Nationalpark Englands gegründet. Ihr
erster Besuch gilt heute Haddon Hall. Das
mittelalterliche befestigte Herrenhaus ist ein
Landsitz des Herzogs von Rutland und stammt
aus dem 12. - 17. Jh. Nachdem es 200 Jahre
lang unbewohnt war, nahmen der 9. Herzog
und seine Frau Anfang des 20. Jh.s weitreichende Renovierungsarbeiten vor. Und so bietet das Anwesen dem Besucher heute einen
wunderbaren Einblick in die Lebenswelt zur
Zeit des Historismus. Besonders schön sind
die mit Kletterrosen, Klematis und Rittersporn
bepflanzten Gärten. Sie zählen zu den romantischsten Englands und dienten in der Vergangenheit vermehrt als Kulisse für eine Reihe
von Historienfilmen. Danach erwartet Sie der
Besuch der Quarry Bank Mill. Im England des
18. Jh.s blühte mit Einzug der Industriellen
Revolution die Baumwoll- und Textilindustrie.
Bei einer Führung durch die ehemalige Spinnerei mit Arbeitersiedlung und Fabrikantenhaus erhalten Sie auf beeindruckende Weise
Had don Hall
Little Moreton Hall
einen lebendigen Einblick in das Alltagsleben
dieser prägenden Zeit.
Anschließend Weiterfahrt und Hotelbezug für
3 Übernachtungen in Crewe.
3. Tag Liverpool - Moreton - Crewe
Ihr heutiges Programm führt Sie nach Liverpool, dem Geburtsort der Beatles. Die UNESCO-Welterbestadt ist reich an maritimer Geschichte, einzigartiger Kultur und Popmusik,
die eine Ära bestimmt hat. Auf einer National Trust Mini-Bustour folgen Sie den Spuren der Beatles und besichtigen „Mendips“,
das Haus in dem John Lennon bei seiner Tante
und seinem Onkel aufwuchs und 20 Forthlin
Road, wo Sir Paul McCartney seine Kindheit
verbrachte, sich die Beatles zu Proben trafen
und viele ihrer berühmten Lieder geschrieben
haben. Am Nachmittag Weiterfahrt in die
Gegend um Congleton in Cheshire. Südlich der
Stadt besuchen Sie Little Moreton Hall. Das
im 16. und 17. Jh. erbaute Herrenhaus, umgeben von einem Wassergraben, beeindruckt mit
seinem bezaubernden Fachwerk, welches 500
Jahre überdauert hat. Sie sehen außerdem die
in den 1980er Jahren im Tudorstil wieder hergestellten Gärten. Der in strengen Formen geschnittene „Knot Garden“ wurde nach Zeichnungen von Leonard Meagers Complete English
Gardener angelegt. Den Obstgarten zieren
Bäume, mit Obstsorten aus der Tudorzeit.
4. Tag Wolverhampton - Sudbury - Crewe
Heute Vormittag besuchen Sie das bei Wolverhampton gelegene Wightwick Manor.
Das viktorianische Herrenhaus im Einfluss des
Arts & Crafts Movements (Jugendstil), im späten 19. Jh. erbaut und eingerichtet, ist eines
von nur noch wenigen heute existierenden
Gebäuden dieser Stilrichtung. Dazu inspiriert
wurden der Tapetenfabrikant Theodore Mander und seine Frau Flora durch den Vortrag
„The House Beautiful“ von Oscar Wilde. Auch
die formalen Gärten sind wunderschön anzusehen. Am Nachmittag besuchen Sie Sudbury
Hall. Der aus dem späten 17. Jh. stammende
Herrensitz der Familie Vernon ist mit seinen
ausladenden und reichen Wandverzierungen,
Schnitzereien und Malereien ein sehr schönes
Zeugnis der Kunstfertigkeit aus dem ausgehenden 17. Jh. Besonders sehenswert sind die
große Treppe und die Long Gallery. In den
ehemaligen Dienstunterkünften befindet sich
heute das Museum of Childhood, in dem
man unter anderem Vieles über die Kindheit in
früherer Zeit erfährt.
5. Tag Chesterfield - Wakefield - Hull
Am heutigen Vormittag besichtigen Sie Hard- 5
wick Hall. Ende des 16. Jh.s im Auftrag von
Bess of Hardwick, einer der einflussreichsten
Personen des 16. Jh. erbaut, ist dieses Herrenhaus, eines der frühesten und besterhaltenen
architektonischen Beispiele des elisabethanischen Zeitalters, mit einer Mischung aus gotischen Elementen und Elementen der Renaissance. Besonders schön sind die Gobelins,
Stickereien und Wandbehänge und das fast
noch vollständig aus dem 16. Jh. erhaltene
Mobiliar.
Am Nachmittag fahren Sie in die Umgebung
von Wakefield. Dort besichtigen Sie das
Gelände der Nostell Priory mit seinen Parkanlagen. Rund um die Ruinen eines ehemaligen Zisterzienserklosters entstand ein beeindruckender Landschaftspark. Fahrt nach Hull
und am Abend Fährüberfahrt nach Rotterdam.
Abendessen und Übernachtung an Bord.
6. Tag Rotterdam - Düsseldorf
Morgens Ankunft in Rotterdam. Rückfahrt
nach Düsseldorf.
• Fahrt im modernen Fernreisebus mit
Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf
Informationen zu den Reisen:
Deutsche Staatsbürger benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
• 2 Übernachtungen in Standard-Innen
kabinen mit Dusche/WC auf den Fährüberfahrten: Zeebrügge - Hull - Rotterdam
Anzahlung und Restzahlung:
Ihren Reisepreis-Sicherungsschein erhalten
Sie mit Ihrer Reisebestätigung.
• 3 Übernachtungen im Doppelzimmer mit
Bad oder Dusche/WC im Hotel der
3-Sterne-Landeskategorie
• 5 x Halbpension (2 x Frühstücksbuffet und
Abendessen auf der Fähre, 3 x englisches
Frühstück und Abendessen im Hotel)
• Geführte Besichtigungen und Eintritte:
Haddon Hall, Quarry Bank Mill, Little
Moreton Hall, Wightwick Manor, Sudbury
Hall, Hardwick Hall, Nostell Priory and
Parkland
• Mini-Bustour inkl. Eintritt in die BeatlesHäuser „Mendips“ und 20 Forthlin Road
6 • Kopfhörer-System
• Fachreiseleitung: Max Wolters
• Spende für den Förderverein NRW-Stiftung
€ 25,00 pro Person
Preis pro Person:
im Doppelzimmer / Kabine
im Einzelzimmer / Kabine
€
€
1.025,00
1.175,00
Zuschläge pro Person: (je nach Verfügbarkeit)
in Außen-Doppelkabine
€
20,00
in Außen-Einzelkabine
€
40,00
Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_MENNRW
Wightwic k Manor
Anzahlung: 20 % bis 10 Tage nach Erhalt der
Reisebestätigung
Restzahlung: bis 4 Wochen vor Abreise
Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl:
Die Reise kann wegen Nichterreichens der
Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor
Abreise abgesagt werden. Selbstverständlich
informieren wir Sie umgehend, Anzahlungen
werden erstattet.
Allgemeine Reisebedingungen:
Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen
der Conti-Reisen GmbH.
Abweichend gelten für Mittel-England
die folgenden Stornokosten:
bis 45 Tage vor Reisebeginn
10 % des Reisepreises
ab 44 bis 35 Tage vor Reisebeginn
20 % des Reisepreises
ab 34 bis 15 Tage vor Reisebeginn
60 % des Reisepreises.
Danach gelten die Allgemeinen Reisebedingungen der Conti-Reisen GmbH.
26.11.2013 / AR / Bildnachweis: Titel Smallhythe Place (c) Reuter / Scotney Castle ccbysa Lincolnian (Brian)-at-flickr / Quarry Bank Mill ccby SpindlierHades-at-flickr / Haddon Hall ccby westher-at-flickr / Little Moreton Hall
ccby steve p2008-at-flickr / Wightwick Manor ccby Charlie Dave-at-flickr / Rostock Rathaus-ccbysa-Nigel's Europe-at-flickr / Bad Doberan-DZT / Stralsund-ccbysa-chris grabert-at-flickr / Rücktitel (c) Busse, (c) Steffen
Im Reisepreis enthalten:
Reiseanmeldung - bitte einsenden an:
CONTI-REISEN GMBH
Adalbertstr. 9
51103 Köln
oder via
Telefax: 0221-801952-70
Telefon: 0221-801952-0
Süd-England 01.07. - 06.07..2014 / A_ENGNRW
Mittel-England 08.09. - 13.09.2014 / A_MENNRW
Mecklenburg-Vorpommern 22.9. - 27.9.2014 / A_MECNRW
Name
Name
Vorname
Vorname
Geb.-Datum
Geb.-Datum
Nationalität
Nationalität
Straße
PLZ/Ort
Telefon
Telefax
Mobil
E-Mail
Einzelzimmer
Doppelzimmer zusammen mit
Bitte buchen Sie für mich/uns:
gegen Aufpreis bei der Reise nach Mittel-England eine Außen-Doppelkabine / Außen-Einzelkabine
Bus Rundumschutz Europa inkl. Reise-Rücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Notfall-Versicherung,
RundumSorglos-Service und Reisegepäck-Versicherung Prämie: € 22,00 (bei Reisen bis 10 Tage) für ______ Personen
Bus Rundumschutz Deutschland inkl. Reise-Rücktritts-, Reiseabbruch-, Reisekranken-, Notfall-Versicherung,
RundumSorglos-Service und Reisegepäck-Versicherung Prämie: € 18,00 (bei Reisen bis 10 Tage) für ______ Personen
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung ersetzt die Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt - ohne Selbstbehalt bei
stationärer Behandlung, Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schaden bei ambulanter Behandlung, mind. € 25,00 p. P.
Prämie € 29,00 (bei einem Reisepreis bis € 1.000,00 p. P.) für ______ Personen
Prämie € 39,00 (bei einem Reisepreis bis € 1.500,00 p. P.) für ______ Personen
Die Reise- u. Zahlungsbedingungen der Conti-Reisen GmbH, die mir vollständig übermittelt wurden, habe ich zur Kenntnis genommen.
Hiermit erkläre ich, dass ich für die Verpflichtungen der von mir angemeldeten Personen gegenüber dem Reiseveranstalter, wie für
meine eigenen einstehen werde. Die Reiseanmeldung wird durch meine Unterschrift verbindlich.
Datum
Unterschrift
Ja, ich bin damit einverstanden, dass ich per E-Mail über weitere Reiseangebote der Conti-Reisen GmbH informiert werde.
Dieses Einverständnis kann jederzeit von mir widerrufen werden.
Stand: 01.11.2013 / AR
Allgemeine Reisebedingungen der CONTI-REISEN GMBH
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter - nachfolgend RV
genannt - den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind
ausschließlich die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des RV für die jeweilige
Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
1.2 Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind
vom RV nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben o. Zusicherungen zu machen.
1.3 Orts- und Hotelprospekte sind für den RV und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie
nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Gegenstand der Reiseausschreibung
oder zum Inhalt der Leistungspflicht des RV gemacht wurden.
1.4 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des RV zustande. Sie bedarf keiner
bestimmten Form.
1.5 Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des RV vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues
Angebot des RV vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der
Kunde dem RV die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.6 Vermittelt der RV ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen, so richtet sich das
Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden
Vertragspartners (Leistungserbringers) des Reisenden.
1.7 Sollte sich bei der Buchung eines Doppelzimmers kein Zimmerpartner finden oder sollte der gebuchte Zimmerpartner stornieren oder umbuchen, unterbreitet der RV ein neues Angebot mit Unterbringung im Einzelzimmer. Der Kunde hat dann ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb 5 Tagen.
1.8. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe
von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn, ohne
weitere Aufforderung, fällig.
2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten
Zahlungsfälligkeiten, so ist der RV berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten.
3. Leistungsänderungen
3.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsabschluss notwendig werden und vom RV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,
sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht
beeinträchtigen. Der RV setzt den Kunden unverzüglich in Kenntnis.
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Mängeln behaftet sind.
3.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt,
unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen
Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus
seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des RV diesem gegenüber geltend zu machen.
4. Preisanpassung
Der RV behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis wie folgt zu ändern.
4.1 Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so kann der RV den Reisepreis erhöhen.
4.2 Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren gegenüber dem RV erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3 Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den RV verteuert hat.
4.4 Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin
mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und nicht vorhersehbar waren.
4.5 Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der RV den Reisenden unverzüglich zu
informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von
mehr als 5 % ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der RV in der Lage ist, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen
Anspruch unverzüglich geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber
dem RV unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Kunden wirdempfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der RV den
Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der RV eine angemessene Entschädigung für die bis zum
Rücktritt entstandenen Kosten verlangen.
5.3 Der RV hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt und bei der Berechnung der
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs
der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
bis 45. Tag vor Reisebeginn 5 % / ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 %
ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60 % / ab 14. bis 1 Tag vor Reisebeginn 70 %
am Anreisetag und bei Nichtantritt 90 % des Gesamtreisepreises pro Reiseteilnehmer.
5.4 Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem RV nachzuweisen, dass diesem überhaupt
kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
5.5 Der RV behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der RV verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter
Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der
Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6. Umbuchungen
Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht
nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der RV bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Kunde erheben. Dieses beträgt: bis 45. Tag
vor Reisebeginn 15 Euro / ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 50 Euro. Änderungen ab dem 29. Tag vor
Reisebeginn können, sofern sie überhaupt durchführbar sind, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den
Bedingungen gemäß Ziff. 5.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in
Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Abreise vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert wurde.
9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der RV kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer
Abmahnung des RV nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf
den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen
Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
10. Obliegenheiten des Kunden
10.1 Mängelanzeige. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, dem RV einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt er dies, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Der Kunde ist verpflichtet, seine
Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung
am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem RV an dessen Sitz zur Kenntnis zu bringen. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
10.2 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in §
615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem RV erkennbaren Grund wegen
Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem RV zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom RV verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem RV erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
10.3 Schadensminderungspflicht: Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern
und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er den RV auf die Gefahr eines Schadens
aufmerksam zu machen.
11. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der RV für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Die deliktische Haftung des RV für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je
Kunde und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit
Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
11.3 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit
Leistungen, die als Fremd-leistungen lediglich vermittelt werden. Der RV haftet jedoch
a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise
zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung
während der Reise beinhalten,
b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder
Organisationspflichten des RV ursächlich geworden ist.
12. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats
nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die
Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem RV unter der nachfolgend angegebenen
Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne
Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur
Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerung bei Gepäck oder Gepäckverlust. Diese sind binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung, zu melden.
13. Verjährung
13.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder einer vorsätzlichen oder
fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des RV oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des RV beruhen.
13.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
13.3 Die Verjährung nach Ziffer 13.1. und 13.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
13.4 Schweben zwischen dem Reisenden und dem RV Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der RV die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmung ein.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens verpflichtet den RV, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist
der RV verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird/werden. Sobald der RV weiß, welche Fluggesellschaft den Flug
durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Die „Black List“ kann auf Wunsch zugesandt werden.
15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1 Der RV wird deutsche Staatsbürger über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften unterrichten. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Kunden
und eventueller Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
15.2 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen u. Mitführen der notwendigen Reisedokumente, evtl.
erforderl. Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- u. Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
15.3 Der RV haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass
der RV eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
16. Rechtswahl und Gerichtsstand
16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches
Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Klagen des Kunden
gegen den RV im Ausland für die Haftung des RV dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet
wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
16.2 Der Kunde kann den RV nur an dessen Sitz verklagen.
16.3 Für Klagen des RV gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen
Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des RV vereinbart.
16.4 Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen,
die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem RV anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die Regelungen in diesen
Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften.
17. Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt
lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der RV als auch der Reisende den
Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt,
so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 u. 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für
die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten
dem Reisenden zur Last.“
Reiseveranstalter: CONTI-REISEN GMBH · Adalbertstraße 9 · D-51103 Köln · Tel. 0221-80 19 52-0
Fax 0221-80 19 52-70 · [email protected] · www.conti-reisen.de · Amtsgericht Köln HRB 45696
Sitz der Gesellschaft: Bergisch-Gladbach · Geschäftsführer: Christoph Büchel
Sc hw er iner Sc hloss
MecklenburgVorpommern
- Deutschlands schöner Nordosten
Reisetermin: Mo., 22.9. bis Sa., 27.9.2014
Weite Landschaften mit ursprünglicher Natur
auf der einen, die kulturhistorischen Kostbarkeiten und die große Geschichte auf der anderen Seite bilden den facettenreichen Rahmen
für Ihre Reise nach „Meck-Pomm“.
Das Schweriner Schloss und die Nikolaikirche
in Wismar sind viel besuchte herrliche Bauwerke. Aber kennen Sie auch die relativ unbekannten Kleinode, die das Bundesland so
unverwechselbar machen? Wasser ist ein
zentrales Thema und begegnet Ihnen überall:
Die Ostsee, klare Seen und Flüsse verbreiten
ein maritimes Flair. Die Backsteingotik hat das
architektonische Gesicht Norddeutschlands
nachhaltig geprägt. Ihr Glanz strahlte über
drei Jahrhunderte von der deutschen Nordseeküste bis ins Baltikum. Sie sehen prächtige Rat- und Zunfthäuser, imposante Kirchen
und schöne blendengeschmückte Hausgiebel.
In den Städten wandeln Sie auf den Spuren
der altehrwürdigen Hanse.
Erleben Sie die einzigartige Küstenregion und
gehen Sie mit Max Wolters auf Entdeckungsreise! Ihr Fachreiseleiter ist ein Natur- und
Kulturexperte und ermöglicht Ihnen ausgewählte Einblicke im schönen Nordosten
Deutschlands.
1. Tag Düsseldorf - Wildeshausen Wismar
Fahrt im komfortablen Fernreisebus von Düsseldorf nach Wildeshausen. Sie machen Halt
am Pestruper Gräberfeld, eine bedeutende
archäologische Stätte, die eingebettet in einer
Heide- und Kiefernlandschaft liegt. Sie gilt als
größte und besterhaltene Nekropole der Bronzezeit. Sie unternehmen einen Spaziergang zu
den Grabhügeln und durch das Heidegebiet.
Danach setzen Sie die Fahrt fort und erreichen
Wismar. 2 Übernachtungen.
2. Tag Wismar - Schwerin
Die Altstadt von Wismar zählt zum UNESCOWelterbe. Sie besichtigen dort ein hervorragendes Beispiel norddeutscher Backsteingotik:
die Nikolaikirche. Das Mittelschiff ist 37 m
hoch und wird in Deutschland nur noch vom
Ulmer Münster und vom Kölner Dom übertroffen.
Sehenswert ist auch die Heiliggeistkirche, ein
Backsteinbau des 14. Jh.s mit Hospitalhaus
9
und zwei Kapellen aus dem 17. Jh., sowie
das berühmte gotische Giebelhaus „Alter
Schwede“. Im Herzen Wismars wurde eine
der „größten Ruinen Deutschlands“ restauriert:
Die Kirche St. Georgen blüht seit 2010 im
imposanten Backsteinstil neu auf.
Am Nachmittag unternehmen Sie einen Ausflug in die inmitten von sieben Seen gelegene
Rostoc k: Ra thaus
Landeshauptstadt Schwerin, die älteste deutsche Stadt östlich der Elbe. Sie besichtigen
den Dom, ein gotischer Backsteinbau aus dem
14. - 15. Jh. Beeindruckend sind die spätromanische Paradiespforte und die mittelalterlichen Wandmalereien in der Marienkapelle.
Anschließend besichtigen Sie das Schloss,
das malerisch auf einer Insel im Schweriner
See liegt und zu den bedeutendsten Bauten
des Historismus in Europa zählt. Das Schlossmuseum präsentiert u. a. Kunst des 18. und
19. Jh.s. Sehenswert ist außerdem der Thronsaal als bedeutendster Festsaal des Schlosses
und die Ahnengalerie, die Gemälde aller regierenden Herzöge der Dynastie Mecklenburgs
vom 14. bis zum 18. Jh. präsentiert.
3. Tag Bad Doberan - Kühlungsborn Rostock - Stralsund
Ihr erstes Ziel heute ist Bad Doberan. Sie besuchen das Münster des ehemaligen Zisterzienserklosters, ein Backsteinbau mit älteren
10 romanischen Bauteilen.
Anschließend geht es an Bord des Nostalgiezugs „Molli“. Genießen Sie die Langsamkeit
und das „Zuckeln“ der dampfbetriebenen
Schmalspurbahn entlang der schönsten Lindenalleen Deutschlands bis in das Ostseebad
Kühlungsborn. Der Ort lädt mit seiner klassischen Bäderarchitektur und den sehenswerten
Gebäuden zum Verweilen ein. Danach Weiterfahrt in die Hansestadt Rostock, größte Stadt
Mecklenburg-Vorpommerns, die stets mit
Lübeck und Stralsund um die Vormachtstellung im Hansebund gekämpft hat. Zerstört im
Zweiten Weltkrieg und in wirtschaftlichem
Notstand neu errichtet, bietet Rostock heute
eine spannungsvolle Mischung aus mittelalterlichen Strukturen und ideologisch geprägter
Stadtplanung der ehemaligen DDR. Während
eines Rundgangs besuchen Sie die Kirche St.
Marien mit ihrem hochgotischen Chor.
Das Rathaus (Außenbesichtigung) aus dem
15. Jh. sowie noch erhaltene Teile der Stadtbefestigung sind weitere Stationen. Ebenso
besichtigen Sie das Kröpeliner Tor von außen.
Anschließend setzen Sie die Fahrt fort und
kommen nach Stralsund. 2 Übernachtungen.
4. Tag Halbinsel Darß - Stralsund
Heute erwartet Sie eine naturkundliche
Exkursion auf die Ostseehalbinsel Darß im
Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Die abwechslungsreiche Landschaft wird geprägt durch endlose Sandstrände, hohe Steilküsten und malerische, kleine
Fischerdörfer. Herr Wolters zeigt Ihnen u. a.
die Steilküste und die Küstenlinien, die im
Wald verlaufen.
Zurück in Stralsund, deren Altstadt auch zum
UNESCO-Welterbe gehört, besuchen Sie die
Kirche St. Nikolai, eine der frühesten und aufwendigsten hochgotischen Backsteinbauten in
Norddeutschland; eine dreischiffige Pfeilerbasilika mit sechs Jochen, dem Umgangschor
mit Kapellenkranz und fünf Kapellen. Erleben
Sie dort eine kleine Orgelvorführung.
Eine gänzlich andere Bauauffassung entdecken
Sie in der Kirche St. Marien, die durch die
reichen Spenden der wohlhabenden Zunft der
Gewandschneider in kurzer Zeit errichtet werden konnte. Die Schäden im Innenraum bekunden von einer seltsamen Nutzung: napoleonische Truppen entfremdeten die Kirche als
Proviantlager. Als Wahrzeichen der Sundstadt
gilt das um 1270 begonnene Rathaus mit seiner gotischen Fassade, das Sie ebenfalls bei
einer Außenbesichtigung sehen.
Bad Dober an
5. Tag Stralsund - Lüneburg
Sie kommen in die junge Universitätsstadt
Lüneburg. Während eines Rundgangs entdecken
Sie den mittelalterlichen Stadtkern mit wunderschönen Backsteinhäusern, die noch heute
einen Eindruck vom Wohlstand und Selbstbewusstsein der hier ansässigen Patrizierfamilien und Kaufleute vermitteln. Am Westrand
der Altstadt steht die gotische Michaeliskirche am Fuß des Kalkbergs. Hier befindet
sich das geologisch interessante Senkungsgebiet über dem Lüneburger Salzstock.
Das Rathaus wendet dem Marktplatz seine
figurengeschmückte barocke Seite zu.
Freuen Sie sich auf ein Highlight der Reise:
Der Musikdirektor der St. Johanniskirche
zeigt Ihnen „seine“ historische Orgel.
Der Bau dieser Renaissance-Orgel begann
1551 - 1553 durch Hendrik Niehoff. In den folgenden Jahrhunderten wurde die Orgel mehrfach umgebaut bzw. überholt und zuletzt 1953
durch Rudolf von Beckenrath restauriert.
Der Kirchenmusikdirektor berichtet auch von
den zukünftigen Restaurierungsarbeiten.
Lauschen Sie zum Abschluss einem kleinen
Orgelkonzert. 1 Übernachtung.
6. Tag Lüne - Oldendorf an der Luhe Düsseldorf
Am Vormittag besuchen Sie das evangelische
Damenstift Kloster Lüne mit seinem Kreuzgang
und der schönen Brunnenhalle. Sie sehen die
zisterziensisch strenge Kirche (14. Jh.) und
das Winter-Refektorium mit wiederentdeckten
Malereien. Höhepunkte der Besichtigung sind
wunderbare gotische Bildteppiche.
Auf Ihrem Rückweg machen Sie Halt in der
Oldendorfer Totenstatt, die eindrucksvoll das
Phänomen „Heide“ darstellt. Das Areal ist
eines der interessantesten Steingräber des
Landkreises Lüneburg und diente über 4000
Jahre als Bestattungsfeld. Sehr interessant ist
auch ein Besuch des kleinen archäologischen
Museums, das auf eine Initiative geschichtsinteressierter Bürger zurückgeht. Anschließend
treten Sie die Rückfahrt nach Düsseldorf an.
Str alsund
Im Reisepreis enthalten:
• Fahrt im modernen Fernreisebus mit
Klimaanlage und WC ab/bis Düsseldorf
• 5 Übernachtungen im Doppelzimmer mit
Bad oder Dusche/WC in Hotels der
4-Sterne-Kategorie
• 5 x Halbpension
(Frühstücksbuffet und Abendessen)
• Geführte Besichtigungen und Eintritte:
Wismar: Nikolaikirche, Heiliggeistkirche,
11
St. Georgen; Schwerin: Dom und Schloss;
Bad Doberan: Münster; Rostock: Marienkirche; Stralsund: Kirchen St. Nikolai und
St. Marien; Lüneburg: Michaeliskirche und
Kirche St. Johannis; Kloster Lüne; Museum
Oldendorf an der Luhe
• Fahrt mit dem Nostalgiezug Molli
• Orgelvorführung in St. Nikolai in Stralsund
• Kleines Orgelkonzert in St. Johannis in Lüneburg und Gespräch mit dem Musikdirektor
• Örtliche Führungen: Schloss Schwerin;
Münster Bad Doberan; Kloster Lüne
• Kopfhörer-System
• Fachreiseleitung: Max Wolters
• Spende für den Förderverein NRW-Stiftung
€ 25,00 pro Person
Preis pro Person:
im Doppelzimmer
im Einzelzimmer
€
€
895,00
1.025,00
Teilnehmerzahl: min. 20 / Reise A_MECNRW
Der National Trust stand Pate
Vorbild für die NRW-Stiftung und ihren Förderverein war der altehrwürdige und bereits Ende
des 19. Jahrhunderts gegründete National Trust in Großbritannien. Für beide Institutionen ist
der Begriff Heimat eng mit Natur und Kultur verbunden.
Einige Text- und Bildrückmeldungen von Reiseteilnehmern - Süd-England 2013
„Die Reise war bestens
geplant sowohl
hinsichtlich Zeitplanung
, Unterbringung
und Stationen. (...) Her
r Wolters verfügt
u. E. über ein beeindru
ckendes, umfassendes Wissen, daß er au
s Freude am
Thema uns nahe bringe
n und daran
teilhaben lassen konnte
.“
Ehepaar R. aus R.
r England-Tour.
„Wir sind zurück von de
llen.“
Es hat uns sehr gut gefa
Frau v. d. K.-K. aus R.
„Wir würden uns daher wünschen, dass
der Förderverein künftig (...) nicht nur
Reisen in die verschiedenen Regionen
Englands anbietet, sondern auch
Deutschlands unmittelbare Nachbarn
ins Visier nimmt.“
Ehepaar B. aus R.
gut gefallen,
„Uns hat die Reise sehr
häufig mit
und wir denken noch
(...) Alles war
Freude daran zurück.
prima!“
.
Ehepaar Sch.-B. aus E
ein großartiges
„Die Reise war für uns
ens vorbereitet
Erlebnis: Alles war best
iseziele gut
und organisiert, die Re
ruppe hatte die
gewählt und die Reiseg
ers hervorheben
richtige Größe. Besond
tente und in
möchten wir die kompe
e Reiseleitung
jeder Hinsicht souverän
rs!“
durch Herrn Max Wolte
Ehepaar St. aus D.