Presseerklärung Henryk M. Broder obsiegt im Rechtsstreit gegen

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Presseerklärung Henryk M. Broder obsiegt im Rechtsstreit gegen
Presseerklärung
Henryk M. Broder obsiegt im Rechtsstreit gegen Evelyn Hecht – Galinski
Oberlandesgericht Köln hebt das Urteil des Landgerichts Köln vom 03.09,2008 auf
Nachdem das Landgericht Köln bereits mit Urteil vom 03.09.2008 seine ursprünglich
erlassene Einstweilige Verfügung vom 27.06.2008 gegen Herrn Henryk M. Broder
wesentlich abgeändert und lediglich mit der Einschränkung neu gefasst hatte, dass
es Herrn Broder untersagt blieb, Frau Hecht-Galinskis Statements als antisemitisch zu
bezeichnen, soweit dies in der konkreten Form seiner Veröffentlichung auf der
Internetseite
„Die
Achse
des
Guten“
vom
30.05.2008
geschieht,
hat
das
Oberlandesgericht Köln am heutigen Tage dieses Urteil des Landgerichts vollständig
aufgehoben.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts kann aus der angegriffenen Äußerung
abgeleitet werden, Henryk M. Broder würde Frau Evelyn Hecht-Galinski in seinem
offenen Brief an die WDR-Intendantin Monika Piel eine antisemitische Geisteshaltung
unterstellen. Jedoch bestätigt das Oberlandesgericht, dass selbst darin keine
unzulässige Schmähkritik zu sehen ist, sondern eine solche Aussage vom Grundrecht
auf freie Meinungsäußerung gedeckt und ein Beitrag zu einer die Öffentlichkeit
wesentlich berührenden Frage sei. Das Oberlandesgericht hat mit seinem Urteil
gerade zu dieser Thematik erfreulicherweise deutlich gemacht, wie wichtig das
Recht
auf
freie
Meinungsäußerung
ist
und
dass
selbst
das
allgemeine
Persönlichkeitsrecht unter den hier gegebenen Umständen hinter diesem Grundrecht
zurückstehen muss.
Herr Broder wird daher auch weiterhin und unverändert seiner journalistischen und
publizistischen Tätigkeit in der Art und Weise nachgehen, wie er es für geboten und
angemessen erachtet und auch als vermeintliche Israelkritik getarnten Antisemitismus
ungehindert als solchen bezeichnen.
Berlin, den 06.01.2009
Norman Nathan Gelbart
Rechtsanwalt
Katy Ritzmann
Rechtsanwältin
SCHWARZ KELWING WICKE WESTPFAHL
Rechtsanwälte
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