Standortkarte Sandfänge Krauchthal
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Standortkarte Sandfänge Krauchthal
Kanton Bern Erweiterung Deponie Laufengraben E2 Abbruchgesuch Sandfänge Standortkarte Sandfang Krauchthal Öffentliche Auflage Bern, 26. Mai 2015 1266_335_Sandfänge_Standortkarte_Krauchthal.docx ✔ 1.0 Baugesuch Baugesuch Gemeinde-Nr: generelles Baugesuch Eingang: Angaben, die zum Ausfüllen der Baugesuchsformulare nötig sind, können bei der zuständigen Gemeindeverwaltung erfragt werden (Zonenplan, Gemeindebaureglement, Bauinventar, Gefahrengebiet, Altlasten-Verdachtsflächen, etc.). siehe Tipps und Hinweise zum Baubewilligungsverfahren PLZ / Gemeinde: 3065 Bolligen / 3326 Krauchthal Strasse / Ort: Geristein / Bolligen und Krauchthal Lage-Koordinaten: diverse Nr.: Parzelle(n)/Baurecht-Nr.(n): diverse Bauherrschaft (Name, Adresse, Kontaktperson): Tel. Nr. 031 924 35 35 Kewu AG, Kompostierwerk + Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal Hans Buess Fax Nr. 031 924 35 36 Vertreterin/Vertreter mit Vollmacht (Name, Beruf und Adresse, Kontaktperson): Tel. Nr. E-Mail [email protected] Fax Nr. E-Mail Bauherrschaft bestätigt mit der Unterschrift auf Seite 3 Generalvollmacht an Bevollmächtigte/n Beiliegende Vollmacht umschreibt den Handlungsspielraum der/des Bevollmächtigten Projektverfasserin, Projektverfasser (Name, Beruf und Adresse, Kontaktperson): Tel. Nr. 031 388 60 60 BHP Raumplan AG, Fliederweg 10, Postfach 575, 3000 Bern 14 Heinrich Hafner Fax Nr. 031 388 60 69 Grundeigentümerin, Grundeigentümer: Gebäudeeigentümerin, Gebäudeeigentümer: Tel. Nr. E-Mail (Name und Adresse, falls nicht mit Bauherrschaft identisch) [email protected] Selbstdeklaration Baukontrolle: Verantwortliche Person (Name, Beruf und Adresse): Tel. Nr. 031 924 35 35 Hans Buess Kewu AG, Kompostierwerk + Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal Fax Nr. 031 924 35 36 E-Mail [email protected] Bauvorhaben Baubeschrieb: Nutzung: Neubau Um- und Ausbau Umnutzung Erweiterung Technische Anlagen Innenumbau schützens-/erhaltenswerte Bauten Gewerbe Landwirtschaft Wohnen Industrie Dienstleistung Andere ✔ Abbruch Andere Umschreibung des Bauvorhabens und der vorgesehenen Nutzung: Bauvorhaben: Abbruch von vier Sandfängen: zwei Sandfänge auf Parzelle Nr. 433 (Gemeinde Bolligen), ein Sandfang auf Parzelle Nr. 434 (Gemeinde Bolligen) und ein Sandfang auf Parzelle Nr. 201 (Gemeinde Krauchthal): Vorgesehene Nutzung: Schlackendeponie Bisherige Nutzung (insb. Dachstock): Sandfang bei Einmündung von Zuflussgewässer in Laufebach Fundation: System: Tragkonstruktion: Stützen: Wände: Fassaden: Material: Dach: Form: Neigung: Material: Farbe: Rammen inkl. Erschliessung, ohne Landerwerb 06.13 Farbe: Pfählen Baukosten nach Art. 11/1e BewD Baukosten total, Decken: Sprengen Fr.: Fr.: Fr./m3 Gebäudevolumen GV nach SN 504 416 m3 1.0/1 Zonenvorschriften und Schutzbestimmungen Nutzungszone: Landwirtschaftszone / Wald Schutzzonen allgemein/ Baugruppe Bauinventar: zulässige Geschosszahl/Bauklasse: schützenswertes Objekt: ja nein Überbauungsordnung: erhaltenswertes Objekt: ja nein K-Objekt ja nein Empfindlichkeitsstufe: ES III Gewässerschutzbereich: oder Grundwasserschutzzone: A ✔ S1 Merkblatt beachten B S2 Merkblatt beachten S3 Merkblatt für das Bauen auf belasteten Standorten beachten Kein Nachweis erforderlich ja Altlast / belasteter Standort? nein Bauten/Pfähle im Grundwasser oder Grundwasserabsenkung? Gebiet mit bekannten oder vermuteten Naturgefahren? ja Baugesuchsformular BiG ausfüllen, Merkblatt beachten nein Kein Nachweis erforderlich ja Baugesuchsformular Naturgefahren (NG) ausfüllen Kein Nachweis erforderlich nein Ausnahmegesuch (Begründung auf separatem Blatt beilegen) Es werden Ausnahmen verlangt von Vorschriften: BR / GBR Art. SG/SV Art. WBG Art. BauG Art. SFG Art. Art. 24 ff. RPG / 81 ff. BauG BauV Art. LSV Art. Andere: Allgemeine Angaben ✔ Strassenanschluss: Gemeindestrasse Länge: Hauptdimension: ( *soweit zutreffend Berechnungen beilegen) m Zufahrt über fremden Boden Kantonsstrasse Breite: Höhe: m m Anzahl Vollgeschosse: Sind die übrigen Anforderungen gemäss Art. 11 Abs. 1 (Bst. f, g und h) BewD eingehalten: BGF Wohnungen: *Flächenangaben: BGF Übrige: 2 ja Kinderspielplatz: 2 Aufenthaltsbereich: 2 m2 – Bestehend: m – Neu: m2 m2 m2 m2 – Total: m2 m2 m2 m2 *Anrechenbare Landfläche: m2 m m *Grünflächenziffer: *Ausnützungsziffer: *Überbauungsprozente: Nachfolgende Fragen zur Bodenfläche nur ausfüllen, wenn die definitiv überbaute Bodenfläche und/oder die temporär beanspruchte Fläche 2'000 m2 übersteigt (siehe Hilfsblatt Bodenschutz): Beanspruchte, unversiegelte Bodenfläche: Anzahl Wohnungen: Bestehend 1 Zimmer m2 2 Zimmer davon definitiv überbaute Fläche: 3 Zimmer m2 4 Zimmer davon temporär beanspruchte m2 Fläche: 5 Zimmer mehr als 5 Zimmer Neu Total *Autoabstellplätze: davon in Garagen oder Einstellhallen: *Veloabstellplätze: davon überdacht: Rechtliche Sicherung bei Inanspruchnahme fremden Bodens: 06.13 1.0/2 Beilagen zum Baubewilligungsgesuch D2.O 3.2 Technik Anschluss Wasser Entwässerung von Grundstücken Wasser- / Abwasserinstallationen Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten Brand schutz Zivilschutz: Schutzraum D3.6 Zivilschutz: Schutzraum — Bau 5.5 neu Wasser- / Abwasserinstallationen D5.8 Anschluss Fernmeldenetz D6.O Reklame Befreiung El-Eh Energie Wärmeentzug mittels Erdsonden Ent Deklaration der Entsorgungswege Betreiben, Einrichten und Umgestalten von Betrieben und Anlagen BauRLL Lufthygienisch relevante Baustellen — D4.1 Fragebogen Gewässerschutz Industrie und Gewerbe DNG Naturgefahren 4.2 Bauten nach Waldgesetz LJ Bio Biologische Sicherheit Gastgewerbe DRn Radon Gewässerschutz Landwirtschaft J Asb Asbest Benützung von öffentlichem Terrain El HFB Hindernisfreies Bauen BiG Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen D5.1 Anschluss Elektrizität D5.2 Anschluss Gemeinschaftsantenne Weitere Standortkarte Anschluss Gas Weitere Unterlagen Zustimmung der Nachbarn nach 27/4 BewD J Berechnung Abstellplätze Berechnung Kinderspielplätze/ [J Aufenthaltsbereiche Näherbau- / Grenzbaurecht J Dienstbarkeitsvertrag Konzession Wassernutzung Vollmacht vom J Lärmschutznachweis Inhalte generelles Baugesuch Brandschutzkonzept J Schattendiagramm J Signalisation Nebenraumnachweis Bemerkungen: L Ort und Datum: Krauchthal, den Bauherrschaft: ;J ) I . Projektverfasserin/Projektverfasser: Grundeigentümerin/Grundeigentümer: Gebäudeeigentümerin/Gebäudeeigentümer: Art. 16 BewD müssen im Zeitpunkt der Bauein abe die Bauprofile gestellt sein und bis zum rechtskräftigen Bauentscheid stehen bleiben. Vor Rechtskraft der Baubewilligung darf mit den Bauarbeiten nicht begonnen werden. 06.13 1.0/3 - Ent. Deklaration der Entsorgungswege Gemeinde-Nr: Eingang: Entsorgungskonzept für Abbrucharbeiten im Hoch- und Tiefbau (SIA 430) (Abfallkategorie gemäss Entsorgungsverzeichnis für Bauabfälle des Kantons Bern) 4 Sandfänge, Parzelle Nr. 433 Abbruchobjekt: Unternehmer: PLZ / Kewu AG, Kompostierwerk Gemeinde: Strasse Beginn / + (2x), 434 (Bolligen), Parzelle Nr. 201 (Krauchthal) Deponie, Laufeweg 12, 3326 Krauchthal 3326 Krauchthal Ort: Geristein, Bolligen und Krauchthal der Arbeiten: sofort nach Erteilung der benötigten Bewilligungen Entsorgungskonzept Mulde Abfallkategorie 1 -inert Altbelag 1-inert Aushub 1 -inert Backsteine 1 -inert Betonabbruch 1 -inert Eternit Menge Entsorgungsbetrieb - 1 -inert Gips 1 -inert Ziegel 1-organ. Altholz 1-organ. Humus 1-andere Karton 1 -andere Kunststoffe 1 -andere Metalle 2 Bauschutt, inert 3 Brennbare Abfälle 4 BausperrgutlBrandschutt 4 Grobsperrgut andere: Die Sonderabfälle wurden vor dem Abbruch entfernt. Bemerkungen Ort und Datum: Krauchthal, den Der Unternehmer: Verteiler: — — — 07.09 Unternehmer / Bauherr (Original) Gemeinde (Kopie) AWA (Kopie) — Hinweise und Vorgehen Auskunft erteilen: – – Bauverwaltung der Gemeinde Amt für Wasser und Abfall (AWA) Abfall und Rohstoffe Reiterstrasse 11, 3011 Bern Telefon 031 633 38 11 Fax 031 633 38 50 Entsorgung von Bauabfällen Ausgangslage Der vorschriftsgemässe Rückbau von Gebäuden bei Abbrüchen und die korrekte Trennung und Entsorgung von Bauabfällen lässt vielerorts zu wünschen übrig. Um die vorhandenen gesetzlichen Vorschriften umzusetzen, werden die vorstehenden Massnahmen getroffen. Rechtsgrundlagen • Auskunftspflicht: "Jedermann ist verpflichtet, den Behörden die für den Vollzug erforderlichen Auskünfte zu erteilen, nötigenfalls Abklärungen durchzuführen oder zu dulden" (Art. 46 Abs. 1 USG). • Behandeln von Bauabfällen: "Wer Bau- oder Abbrucharbeiten durchführt, .... muss die übrigen Abfälle .... trennen" .... (Art. 9 TVA). • Entsorgungspflicht: "Vom Besitzer sind vorschriftsgemäss zu entsorgen (neben anderen Abfällen auch) Bauabfälle" (Art. 23 Abfallgesetz). • Zuständigkeit der Gemeinden: "Sie üben die Aufsicht über die gesamte Abfallentsorgung in ihrem Gebiet aus und treffen die erforderlichen Massnahmen" (Art. 42 Abfallgesetz). Vorgehen Bei Baugesuchen mit Abbruch von Gebäuden ab einem Volumen nach SIA von 500 m3 wird die folgende Bedingung in die Baubewilligung aufgenommen: Vor dem Abbruch ist eine Deklaration der Entsorgungswege zu Handen der Gemeinde zu erstellen. Abbrucharbeiten dürfen erst aufgenommen werden, wenn die gewählten Entsorgungswege genehmigt sind. Die Entsorgungsbelege sind aufzubewahren und auf Verlangen der Behörde vorzuweisen. • • • In dieser Deklaration der Entsorgungswege sind vor allem die verschiedenen Materialgruppen und -fraktionen und die entsprechenden Entsorgungswege zu nennen. Die Gemeinde sendet dem AWA eine Kopie der Deklaration. Bewilligte Entsorgungsbetriebe finden sich im 1999 vom AWA herausgegebenen Entsorgungsverzeichnis für Bauabfälle des Kantons Bern. 07.09 Ent/2