Arbeitspausen – was Arbeitnehmende dürfen, was sie müssen

Transcription

Arbeitspausen – was Arbeitnehmende dürfen, was sie müssen
Arbeitspausen – was Arbeitnehmende dürfen, was sie müssen
Auch wenn der Arbeitnehmende die Interessen seines Arbeitgebers treu zu wahren
hat, muss er ihm trotzdem nicht seine ganze Zeit widmen!
Arbeitspausen sind einerseits aus biologischen Gründen notwendig, andererseits dienen sie
dazu, Überlastung und Unfallrisiken zu vermeiden. Die Pause muss die Arbeit ungefähr in
der Mitte des Zeitpensums unterbrechen, damit der Mitarbeitende sich entspannen kann und
die Möglichkeit hat, sich zu ernähren. Der Arbeitgeber muss das Gesetz wahren,
Anweisungen geben und darauf achten, dass sie befolgt werden, auch wenn der
Arbeitnehmer seine Zeit frei gestaltet.
Die Arbeitspause wird im Arbeitsgesetz in Industrie, Gewerbe und Handel und in dessen
Verordnung geregelt. Das Bundesgesetz ist auf alle öffentlichen und privaten Betriebe
anwendbar; allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen. Unter anderem für Arbeitnehmer mit
Familienpflichten oder für schwangere Frauen, die vor allem stehend ihrer Beschäftigung
nachgehen müssen, sieht das Arbeitsgesetz Schutzvorschriften vor.
Das gesetzliche Minimum an Pausen
Das Arbeitsgesetz legt die Anzahl Arbeitsstunden fest, nach denen eine Pause notwendig
ist, um die Arbeitsdauer vernünftig zu unterbrechen: Wenn die Arbeitszeit mehr als
fünfeinhalb Stunden beträgt, muss die Arbeit mit einer Pause von mindestens einer
Viertelstunde unterbrochen werden. Beträgt die Arbeitszeit mehr als sieben Stunden, hat die
Pause 30 Minuten zu betragen, bei mehr als neun Stunden 60 Minuten. Ein Unternehmen
darf aber längere Pausen einplanen. Auch wenn die Arbeitszeit am Vormittag keine
fünfeinhalb Stunden am Stück beträgt, schenken viele Unternehmen den Mitarbeitenden die
"Znüni-Pause". Obligatorisch wäre diese nur, wenn länger als diese Stundenzahl gearbeitet
würde.
Nur Arbeitspausen, die länger als eine halbe Stunde dauern, dürfen aufgeteilt werden. Im
Fall von Gleitzeit schreibt das Gesetz vor, dass die Hauptpause auf der Basis der täglichen
Durchschnittsarbeitzeit definiert wird.
Angestellte können während Pausen im Normalfall frei über ihre Zeit verfügen
Da die Pause nicht als Arbeitszeit gilt, kann der Arbeitnehmer über diese Zeit frei verfügen.
Er kann im Unternehmen bleiben oder auch nicht. In Einzelfällen, in denen es darum geht,
jederzeit für den Arbeitsprozess verfügbar zu sein – bei einer Panne zum Beispiel – darf der
Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz nicht verlassen. Er macht dann zwar Pause, sie zählt
jedoch als Arbeitszeit, weil der Arbeiter sich nicht in gleicher Weise erholen kann, da er
jederzeit abrufbereit sein muss.
Arbeitspausen sind nur im Ausnahmefall bezahlt
Gibt es kein abweichendes Reglement – einen individuellen Arbeitsvertrag oder einen
Gesamtarbeitsvertrag zum Beispiel – müssen Arbeitspausen nur dann entlöhnt werden,
wenn der Arbeitnehmende seinen Platz nicht verlassen darf. Das Arbeitsgesetz regelt in
1/2
erster Linie die Gesundheit der Mitarbeitenden und schützt ihre Persönlichkeit; es kümmert
sich nur in Ausnahmefällen um Fragen der Entlöhnung.
Mitwirkung der Mitarbeitenden bei der Gestaltung der Arbeitszeit
Die Mitarbeitenden oder ihre Vertretung im Unternehmen haben bei der Umsetzung der
jährlichen Normalarbeitszeit ein Mitspracherecht. Das heisst, sie haben Einfluss auf die
Gestaltung der Arbeitszeit in einem Unternehmen.
Marisole Bugnon, Regionalsekretärin Romandie
2/2