Abstinenzbelege oder nur Leberwerte?

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Abstinenzbelege oder nur Leberwerte?
Ein Eignungsgutachten nach Verkehrsauffälligkeit mit Alkohol steht an.
Brauche ich Abstinenzbelege (EtG) oder reichen Leberwerte aus?
Der Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkohol hat unterschiedliche persönliche Ursachen. Wenn es
bereits wiederholt zu Verkehrszuwiderhandlungen mit Alkohol gekommen ist oder bei Ihnen eine
hohe Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder darüber vorliegt, bestehen grundsätzliche Eignungsbedenken. Vor einer eventuellen Neuerteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie deshalb darlegen können, dass Sie die bei Ihnen vorliegenden persönlichen Ursachen erkannt und dauerhaft korrigiert haben. Um dies zu überprüfen, ordnet die Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU1) an, in dem Verkehrsmediziner und Verkehrspsychologen zusammen mit Ihnen die Ursachen für die Auffälligkeiten besprechen und zwischenzeitliche Verhaltensänderungen bewerten. Sie
machen dann eine Aussage dazu, ob eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis vertreten werden
kann oder ob noch eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für zukünftige Fahrten unter Alkohol vorliegt.
Auch muss ausgeschlossen werden, dass ein früherer regelmäßiger Alkoholkonsum zu einer Verminderung der sogenannten kognitiven Leistungsfähigkeit, also des Konzentrations- und Reaktionsvermögens geführt hat.
Bei Verkehrszuwiderhandlungen unter Alkohol wird als Voraussetzung für eine wiederhergestellte
Fahreignung grundsätzlich ein zuverlässiges Trennvermögen zwischen Alkoholkonsum und Führen
eines Fahrzeugs gefordert. Nach den rechtlichen Vorgaben (Anlage 15 zu § 11 FeV) stellt dafür ein
grundlegender Wandel in den Einstellungen die Bedingung für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
dar. Dies bedeutet, dass sich das Alkoholtrinkverhalten bei Ihnen grundsätzlich geändert haben
muss oder dass Sie sogar vollständig auf Alkoholkonsum verzichten. Was für den Einzelnen der
jeweils richtige Weg ist, hängt von den persönlichen Ursachen der Auffälligkeit und der Ausprägung
der Alkoholproblematik ab. Es kann also nicht pauschal beantwortet werden, in welchem Fall ein
vollständiger Alkoholverzicht die Voraussetzung für die Annahme der Fahreignung darstellt.
In jedem Fall ist Alkoholabstinenz jedoch bei Vorliegen einer Alkoholabhängigkeit erforderlich.
Vollständiger Alkoholverzicht wird aber u.a. auch immer dann erwartet, wenn die Fähigkeit zum
dauerhaft kontrollierten Umgang mit Alkohol erkennbar fehlt. Hier ist etwa an Fälle zu denken, bei
denen früher schon einmal unternommene Versuche, den Alkoholkonsum zu kontrollieren, gescheitert sind oder bei denen ein besonders hohes Maß an Alkoholgewöhnung vorliegt.
Wie erfolgt der Nachweis des Alkoholverzichts praktisch? Die Alkoholabstinenz wird in der Regel
mithilfe einer Reihe von unvorhergesehenen Urinkontrollen (Abstinenzkontrollprogramme) nachgewiesen. Dabei wird untersucht, ob sich das direkte Alkoholabbauprodukt EtG (Ethylglucuronid) im
Urin findet. Eine Alternative für Personen, die z.B. aus beruflichen Gründen kurzfristige Terminvereinbarungen nicht einhalten können, stellt eine Haaranalyse dar. Soll ein Jahr Abstinenz nachgewiesen werden, sind hierfür 6 Urinanalysen oder 4 Haaranalysen erforderlich. Diese müssen nach standardisierten Verfahren und durch hierfür akkreditierte Labore durchgeführt werden, um von den Begutachtungsstellen anerkannt werden zu können.
Für die Dokumentation eines reduzierten, nicht mehr erhöhten Alkoholkonsums können auch andere
Laborparameter, wie etwa Leberwerte (GGT, GOT, GPT) und das CDT herangezogen werden. Diese haben bei einer Abstinenz jedoch nur eine eingeschränkte Aussagekraft, da sie nur eine Unterscheidung zwischen mäßigem und missbräuchlichem bzw. schädlichem Alkoholkonsum zulassen.
Sofern aus der Zeit vermehrten Alkoholkonsums jedoch auffällige Laborbefunde vorliegen, die sich
unter Abstinenzbedingungen normalisiert haben, können auch regelmäßig erhobene, unauffällige
bzw. sich verbessernde Laborbefunde zur Dokumentation der Abstinenz herangezogen werden.
Meist ist es sinnvoll, sich professionell beraten zu lassen. Adressen finden Sie im Internet. Achten
Sie aber auch hier auf eine seriöse und fachkundige Beratung. Davon können Sie etwa ausgehen,
wenn der Berater ein Fachpsychologe für Verkehrspsychologie ist, bei einem akkreditierten Kursanbieter arbeitet, die Zulassung als Verkehrspsychologischer Berater hat oder wenn er in einer Suchtberatungsstelle Erfahrungen im Bereich der Fahreignungsproblematik erworben hat.
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ausführliche Informationen zur MPU und zu Abstinenzkontrollen erhalten Sie auch unter www.tuev-sued.de/mpu
11-02-18_Abstinenzbeleg_oder_Leberwerte_V1.docx
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