MPU-Vorbereitungskurs Stand 01.02.2010

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MPU-Vorbereitungskurs Stand 01.02.2010
MPU-Vorbereitungskurs
in 6 Lektionen
von
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Einleitung:
Sehr geehrte Kursteilnehmerin,
sehr geehrter Kursteilnehmer,
Sie haben den ersten und wichtigen Schritt unternommen und
möchten sich anhand dieses MPU-Vorbereitungskurses auf Ihre MPU
vorbereiten.
Sie werden mit Hilfe dieses MPU-Vorbereitungskurses Ihre Chancen,
die MPU zu bestehen deutlich verbessern. Sie werden in diesem Kurs
sämtlichen Hintergründe der MPU erfahren und verstehen lernen,
was die Verkehrspsychologen hinterfragen und worum es in der MPU
wirklich geht.
Dieser Vorbereitungskurs enthält die folgenden 6 Lektionen:
1) Grundkenntnisse MPU
2) Grundkenntnisse Alkohol
3) Ihr persönlicher Umgang mit Alkohol
4) Fragen zur Anlasstat
5) Verhaltensänderungen nach der Tat
6) Festigung der Verhaltensänderungen
Wir empfehlen, die Fragen zunächst schriftlich ohne die weitere
Lektüre zu beantworten. Nach schriftlicher Beantwortung sollten sie
Ihre Angaben mit den zu den jeweiligen Fragen gehörigen
Ausführungen vergleichen. Auf diese Weise machen Sie sich
umfassende Gedanken zu Ihrer persönlichen Situation, die für das
spätere MPU-Gespräch sehr wichtig sein werden. Anhand der
Ausführungen sind Sie in der Lage zu überprüfen, inwieweit Ihre
Angaben mit den Ausführungen in Einklang zu bringen sind. Sollten
Sie die Zeit nicht aufbringen wollen, können Sie selbstverständlich
den Vorbereitungskurs nur studieren.
Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, von der Lernkontrolle Gebrauch
zu machen und so zu überprüfen, ob Sie die Grundlagen der MPU
verstanden haben.
Wir empfehlen im übrigen, nur jeweils maximal eine Lektion diese
Vorbereitungskurses am Tag durchzuarbeiten. Aufgrund der Fülle an
Informationen, werden Sie zum Verstehen und Verinnerlichen der
Informationen sicherlich einige Tage benötigen.
Nehmen Sie sich die Zeit, diesen Vorbereitungskurs schriftlich zu
durchlaufen. Sie werden Ihre Chancen, die MPU zu bestehen,
dadurch erheblich verbessern! Investieren Sie lieber jetzt Zeit, als im
Fall des Nichtbestehens der MPU zusätzlich mehrere Monate auf
Ihren Führerschein warten zu müssen.
Viel Erfolg bei diesem Vorbereitungskurs
Ihr
Dr. Andre Pott
Lektion 1
Grundkenntnisse MPU
Einführung:
In der folgenden Lektion lernen Sie alles wichtige zum Thema
Hintergrundwissen rund um die MPU.
Sie werden in dieser Lektion erfahren, worum es in der MPU
geht, auf was es grundlegend ankommt, weshalb eine MPU
überhaupt angeordnet wird und wie eine MPU abläuft.
1. Was ist Sinn und Zweck der MPU?
Sinn und Zweck der MPU (medizinisch-psychologischen
Untersuchung; im Folgenden nur noch MPU genannt) ist es
herauszufinden, ob Sie in Zukunft zuverlässig sind, im
Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen.
Bei Ihnen lag aufgrund einer Auffälligkeit, z. B. Teilnahme am
Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ein Anlass für
die Straßenverkehrsbehörde vor, an Ihrer Fahreignung zu
zweifeln. In diesen Fällen muss die Führerscheinbehörde prüfen
lassen, ob Sie trotz der Anlasstat in der Lage sind, ein
Kraftfahrzeug sicher zu führen. Diese Überprüfung erfolgt
regelmäßig durch eine MPU. Sinn und Zweck der MPU ist folglich
allein, herauszufinden, ob Sie in Zukunft geeignet sind, ein
Kraftfahrzeug zu führen.
2. Ist die MPU sinnvoll?
Es mag eine große Anzahl an Betroffenen geben, die an der
Sinnhaftigkeit einer MPU zweifeln. Nicht selten hört man
Bedenken, dass MPUs nur zu der Bereicherung der
Begutachtungsstelle durchgeführt würden, und dass man bei
einer MPU in der Hand der Psychologen ist. Nicht ohne Grund
hat sich in der Bevölkerung der Begriff „Idiotentest“
durchgesetzt. Zudem bestehen immer noch erhebliche
Unsicherheiten und Bedenken, wann eine MPU durchzuführen
ist, und ob man eine MPU überhaupt bestehen kann. Nicht
selten gehen Gerüchte durch das Internet, dass jeder Zweite
durchfällt, und dass eine MPU nur mit Glück oder mit Tricks
bestanden werden kann. Insofern zweifeln nicht wenige an der
Sinnhaftigkeit einer MPU.
Sie als Betroffener haben diese Zweifel jedoch weder
gegenüber der Fahreignungsbehörde noch gegenüber
Gerichten und insbesondere nicht in einem MPUBeratungsgespräch zu äußern. Die Fahreignungsbehörde hält
eine MPU für sinnvoll und war ggf. von Gesetzes wegen dazu
gezwungen, eine MPU bei Ihnen anzuordnen. Die
Führerscheinbehörden können MPUs nicht nach Gutdünken
anordnen, sondern nur unter besonderen gesetzlichen
Voraussetzungen. So ist z. B. die Fahrerlaubnisbehörde
gezwungen, eine MPU vor einer Wiedererteilung eines
Führerscheins anzuordnen, wenn ein Kraftfahrzeugführer
wiederholt alkoholisiert im Straßenverkehr oder erstmals mit
über 1,6 Promille auffällig geworden ist. Es stellt sich an dieser
Stelle daher in keinem Fall die Frage, ob eine MPU sinnvoll ist
oder nicht. Sie müssen die MPU absolvieren, und es lohnt sich
regelmäßig, dies nicht weiter zu hinterfragen, sondern sich
damit abzufinden.
Zudem ist bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die
Anordnung einer MPU auf Tatsachen beruht, die den Verdacht
nahelegen, dass es bei dem Betroffenen tatsächlich ein
Alkoholproblem gibt. Die meisten Betroffenen sehen bei sich
kein Alkoholproblem. Dies ist bereits das erste Problem, was
nicht selten zu einem Durchfallen bei der MPU führt. Es ist
jedoch wissenschaftlich anerkannt, dass eine
Alkoholproblematik vorliegt, wenn ein Betroffener im
Straßenverkehr mit erheblichen Promillewerten gestellt wird.
3. Halten Sie die MPU in Ihrem Fall für angebracht?
Stellen Sie sich diese Frage tatsächlich für Ihren konkreten Fall
und versuchen Sie, diese Frage für sich konkret zu beantworten.
Letztendlich mag es bei Ihnen Gründe geben, weshalb Sie sich
sicher sind, dass die Kraftfahreignung bei Ihnen noch vorliegt.
Das Problem bei der MPU ist jedoch, dass Sie den Gutachter
davon überzeugen müssen, dass diese Fahreignung bei Ihnen
noch gegeben ist. Stellen Sie sich daher die Frage, ob eine MPU
in Ihrem Fall angebracht ist und versuchen Sie, diese Frage für
sich ehrlich zu beantworten.
Unabhängig davon, ob Sie die MPU für angebracht halten,
sollten Sie die Sinnhaftigkeit einer MPU zumindest im MPUBeratungsgespräch nicht in Zweifel ziehen. Sie können sich
vorstellen, dass der Diplom-Psychologe die MPU für sinnvoll und
in Ihrem Fall für angebracht hält. Zudem bedeutet eine MPU
eher nicht, dass man Ihnen die Kraftfahreignung abspricht.
Vielmehr soll in einer MPU geklärt werden, ob Sie die
Kraftfahreignung haben. Sicherlich wird diese Frage in einem
MPU-Gespräch kritisch hinterfragt werden. Seien Sie jedoch
einem Diplom-Psychologen gegenüber nicht zu skeptisch. Falls
es keinen Anlass bei Ihnen gibt, an der Kraftfahreignung
tatsächlich zu zweifeln, so wird sich dies in der psychologischen
Untersuchung herausstellen. Sie müssen sich in diesem Fall keine
Sorgen machen.
4. Was ist Ihr persönliches Ziel bei der MPU?
Sie wurden von der Führerscheinbehörde aufgefordert, eine
MPU zu absolvieren und ein entsprechendes Gutachten bei der
Behörde einzureichen. Fragen Sie sich, was Ihr persönliches Ziel
bei der MPU ist. Ganz regelmäßig wird das schlichte Ziel bei
einer MPU sein, dass Sie Ihren Führerschein wiederbekommen
möchten. Davon gehen selbstverständlich auch die
Psychologen aus. Es macht daher bereits an dieser Stelle
keinen Sinn, irgendwelche anderen Motive für das Bestehen
der MPU in dem Untersuchungsgespräch zu äußern. Da für alle
Beteiligten klar sein dürfte, dass Sie zu dem Gutachten von der
Führerscheinbehörde gezwungen worden sind und Sie das
MPU-Gutachten nun machen, um Ihre Kraftfahreignung
darzulegen, können Sie diese Motivation auch klar und deutlich
äußern.
5. Glauben Sie, dass Sie bei der MPU gute Bestehenschancen
haben?
Im Internet und in verschiedenen Foren geistern immer wieder
die unterschiedlichsten Durchfallquoten herum. Nicht selten
wird dabei alles über einen Kamm geschoren und die
Durchfallquoten werden dabei ohne die besondere
persönliche Vorgeschichte gesehen. Beispielhaft sei eine
Statistik der medizinisch-psychologischen Untersuchungen von
1999 herangezogen. Hiebei erfolgten 73,8 % der MPUs aufgrund
von Alkoholfragestellungen. Bei den Untersuchungen bezüglich
der Alkoholfragestellungen zeigten sich 34,30 % bei der MPU für
geeignet. 19,17 % waren bedingt geeignet, und es wurde Ihnen
eine Nachschulung aufgegeben. 45,56 % waren hingegen
ungeeignet.
Ihre persönliche Bestehensquote bei einer MPU ist mit diesen
Werten letztendlich nicht zu vergleichen. Man kann sich
vorstellen, dass die Betroffenen, die mit 0,8 Promille im Verkehr
angetroffen worden sind, ggf. eine andere Prognose aufweisen
als z. B. Betroffene, die mit 2,0 Promille im Straßenverkehr
auffällig geworden sind. Die pauschale Bewertung, dass fast
jeder Zweite bei einer MPU durchfällt, ist daher schlichtweg
falsch.
Es ist jedoch für Sie persönlich wichtig, dass Sie sich einmal
Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Bestehenschancen
sehen. Ihre Bestehenschancen werden schon dadurch, dass Sie
sich für diesen Vorbereitungskurs entschieden haben, deutlich
steigen. Von den oben genannten fast 50 % der Betroffenen,
die ungeeignet waren, ist ein sicherlich nicht unerheblicher Teil
blauäugig in eine MPU hineingegangen und hat sich mit
diesem Thema nicht befasst.
Wer jedoch in eine MPU hineingeht und sich vorher nicht
informiert und vorbereitet hat, weist ein deutlich höheres Risiko
auf, bei der MPU durchzufallen. Der Betroffene, der aus
Unsicherheit die Antworten gibt, die er für richtig hält, wird seine
Chancen bei der MPU deutlich verschlechtern. Die MPU ist kein
Hexenwerk, und das Bestehen liegt nicht im Belieben der
Diplom-Psychologen. Um jedoch vernünftige und geeignete
Antworten geben zu können, müssen die Betroffenen
unbedingt wissen, worum es bei der MPU eigentlich geht und
weshalb die Psychologen welche Fragen stellen.
In diesem Vorbereitungskurs werden Sie die Hintergründe der
MPU und die richtigen Fragestellungen und Antworten und die
Begründung für die Fragestellungen im Detail kennenlernen. Sie
werden nach Durcharbeiten dieses Vorbereitungskurses im
Gegensatz zu anderen Betroffenen wissen, was bei MPU
konkret auf Sie zukommt und mit welchen Angaben Sie bei
dem Diplom-Psychologen punkten können.
6. Was wird Ihrer Meinung nach bei der MPU abgefragt?
Machen Sie sich vor dem weiteren Durcharbeiten dieses
Vorbereitungskurses einmal Gedanken, was Sie Ihrer Meinung
nach bei der MPU erwartet. Haben Sie möglicherweise schon
von Bekannten oder Freunden Eindrücke bekommen oder
haben Sie bereits in einschlägigen Internet-Foren wilde
Geschichten gehört? Sie werden im Laufe des
Vorbereitungskurses merken, inwieweit diese Eindrücke der
Wahrheit entsprechen. Ein ganz wesentliches Kriterium bei der
Absolvierung der MPU ist es, fundiert zu erfahren, worum es
geht. Wer in eine MPU hineingeht und die Erwartung hat, dem
Diplom-Psychologen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu
sein, der wird Schwierigkeiten haben, die MPU zu bestehen. Der
Betroffene wird versuchen, zu taktieren und die Fragen
möglichst so zu beantworten, wie er es für richtig hält. Nicht
selten versprechen MPU-Gurus im Internet Taktiken und
Möglichkeiten, eine MPU zu umgehen und die MPUPsychologen mit den richtigen Antworten zu blenden. Vor einer
solchen Taktik wird, wie im Folgenden noch ausführlichst
gezeigt werden wird, ausdrücklich gewarnt.
Nach Durcharbeiten des Vorbereitungskurses werden Sie
sehen, dass Ihre zunächst vorhandenen Befürchtungen ein
Stück weit revidiert werden konnten und Sie mit gutem
Gewissen in die MPU hineingehen können.
7. Sind die medizinischen Werte oder die Werte aus dem
psychologischen Gespräch wichtiger?
Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst wissen,
worum es bei der MPU tatsächlich geht. Es geht bei der MPU
um die Frage, ob die Kraftfahreignung noch uneingeschränkt
besteht. Die uneingeschränkte Fahreignung ist nur gegeben,
wenn sowohl die körperlichen Voraussetzungen dafür vorliegen
als auch eine entsprechende Einstellung des Betroffenen zum
Straßenverkehr und zum Umgang mit Alkohol gegeben ist.
Die medizinischen Werte sind wichtig. Wer bereits aus
körperlichen Gründen unfähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen,
der wird bei der MPU durchfallen. Die Durchfallquote beim
medizinischen Teil der MPU ist jedoch nur sehr gering. Dennoch
ist klar: Wer körperlich nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu
führen, der wird seinen Führerschein nicht wiederbekommen.
Wenn Sie sich jedoch ausreichend fit fühlen, so bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken, dass Sie durch den medizinischen
Teil der MPU durchfallen könnten. Sollten Sie jedoch Bedenken
haben, so können Sie sich vor einer MPU mit Ihrem Hausarzt in
Verbindung setzen und ggf. bestehende Eignungsmängel mit
ihm besprechen.
Soweit Sie dauerhaft Medikamente nehmen, die gewisse
Testergebnisse verfälschen können, sollten Sie ebenfalls mit
Ihrem Hausarzt sprechen, damit dieser Ihnen z. B. die
dauerhafte Einnahme von bestimmten Medikamenten
bestätigen kann.
Das Kernstück der medizinisch-psychologischen Untersuchung
ist jedoch das psychologische Gespräch. Hier liegt das
Hauptaugenmerk bei den Psychologen. Nur im
psychologischen Gespräch kann letztendlich geklärt werden,
ob der Kraftfahrzeugführer zuverlässig ist, ein Kraftfahrzeug zu
führen. Insofern liegt auch der absolute Schwerpunkt in diesem
Vorbereitungskurs auf die Vorbereitung auf das psychologische
Gespräch.
Lenken Sie sich bei der Vorbereitung auf die MPU nicht mit
einfachen und erlernbaren „Computerspielen“ ab. Es wird eine
Vielzahl von Tests angeboten, die jedoch in der Sache den
Betroffenen kaum weiterhelfen. Nutzen Sie die Zeit vor einer
MPU, um sich ausführlich mit dem Kriterium der
Kraftfahreignung auseinanderzusetzen. Je intensiver Sie sich mit
Hilfe dieses Vorbereitungskurses auf den Kern des
psychologischen Gespräches vorbereiten, desto größer wird
Ihre Chance sein zu verstehen, was der Psychologe von Ihnen
hören will.
8. Welche Gewissheit über die zukünftige Zuverlässigkeit bei einer
MPU muss bestehen?
Wie bereits erörtert, wird im Rahmen einer MPU geklärt werden
müssen, ob Sie zukünftig im Straßenverkehr nochmals ein
Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden oder ob eine
ausreichende Gewissheit dafür besteht, dass dies in Zukunft
nicht mehr der Fall sein wird. Es geht bei einer MPU folglich nicht
darum, die Vergangenheit mit Ihnen aufzuarbeiten. Es geht bei
der MPU vielmehr um eine Zukunftsprognose, die der
Psychologe stellen muss. Der Psychologe muss nach dem
psychologischen Gespräch mit Ihnen folglich den sicheren
Eindruck haben, dass Sie aus Ihrer Tat gelernt haben und dass
in Zukunft keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass Sie
unter Alkoholeinfluss kein Fahrzeug mehr führen wollen. Anders
als bei der früheren Rechtslage liegt die Beweispflicht hierfür
jedoch auf Ihrer Seite. Eignungszweifel gehen nicht mehr zu
Ihren Gunsten, sondern zu Ihren Lasten. Hat der Psychologe
folglich noch Bedenken, ob Sie in Zukunft wieder ein
Kraftfahrzeug unter Alkohol führen werden, so wird das MPUGutachten negativ ausfallen. Hat der MPU-Gutachter das
Gefühl, Sie haben sich bereits in die richtige Richtung
entwickelt, Ihr Verhalten jedoch noch nicht nachhaltig
verinnerlicht, so wird er ggf. eine Nachschulung anregen.
Bei einem MPU-Gutachten gibt es folglich letztendlich drei
Ergebnisse:
1. Sie sind geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es bestehen
keine Bedenken, dass Sie in Zukunft nochmals ein Kraftfahrzeug
unter Alkohol führen werden.
2. Sie sind grundsätzlich geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Sie haben bereits gute Ansätze entwickelt, so dass davon
ausgegangen werden kann, dass Sie in Zukunft den Konsum
von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen
werden. Es bestehen jedoch noch geringe Restzweifel, die aber
durch eine Nachschulung ausgeräumt werden können. In
einem solchen Fall würde eine solche Nachschulung im
Gutachten empfohlen werden. Nach Absolvierung der
Nachschulung wird dann die uneingeschränkte Eignung
vorliegen.
3. Sie sind ungeeignet, da der Gutachter nicht davon
überzeugt ist, dass Sie in Zukunft nicht noch einmal ein
Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden.
Unter diesen drei Möglichkeiten muss der Gutachter
letztendlich seine Stellungnahme wählen. Ihre Chancen, ein
positives Gutachten zu erhalten, werden Sie in diesem
Vorbereitungskurs deutlich steigern.
9. Worin besteht das Problem der Prognose?
Wie bereits dargelegt, geht es bei der MPU allein um die Frage,
ob Sie zukünftig zuverlässig sind, ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr zu führen. Der Psychologe muss folglich eine
Prognose erstellen, um diese Frage sicher beantworten zu
können. Das Problem bei Prognosen ist, dass diese natürlich nur
nach dem Status quo bewertet werden kann. Dies bedeutet für
Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der MPU dem Psychologen so viel
„Futter“ geben müssen, dass dieser seine positive Prognose für
Sie ausreichend unterfüttern kann. Wie bereits oben dargelegt,
gehen Zweifel zu Ihren Lasten. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis
zur MPU konkret nachweisen und darlegen müssen, welche
Verhaltensänderungen Sie bis hierhin bereits erbracht haben.
Ihre Versprechungen für die Zukunft werden Ihnen hier nicht
helfen, weil der Psychologe zum Zeitpunkt des psychologischen
Gesprächs eine Prognose erstellen muss. Hier kann er jedoch
keine Versprechungen, sondern er muss Tatsachen
berücksichtigen. Folglich sind Sie in der Pflicht, Nachweise zu
erbringen, die dem Psychologen eine möglichst
tatsachengestützte positive Prognose erleichtern kann.
10. Für welchen Zeitraum ist die Prognose vorzunehmen?
Es ist sicherlich verständlich, dass eine Prognose nicht bis zum
Lebensende erstellt werden kann. Hierfür sind die
unterschiedlichen Lebensläufe zu wenig absehbar. Es ist für den
Gutachter in keiner Weise vorhersehbar, wie sich Ihr Leben
weiter entwickelt. Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass sich Ihre
Lebensverhältnisse durch einschneidende persönliche
Erlebnisse wie den Tod von Angehörigen, Ehescheidung, Verlust
des Arbeitsplatzes etc. grundlegend ändern könnten. Folglich
wird eine solche Prognose auch nicht für die nächsten 20 Jahre
erstellt werden können. Grundlage für die MPU soll ein Zeitraum
von 10 Jahren sein. Hierbei wird die momentane Situation
zugrunde gelegt. Es wird also die Situation Ihres persönlichen
Umfelds zugrunde gelegt, die jetzt vorliegt. Bereits absehbare
Änderungen werden ggf. mit einfließen können. Im Übrigen ist
die Prognose auf den Status quo zum Zeitpunkt der MPU zu
erstellen. Hier ist, wie gesagt, theoretisch ein Zeitraum von 10
Jahren anzuvisieren. Wissenschaftliche Studien gehen jedoch
davon aus, dass realistisch nur ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren
prognostiziert werden kann. Nur für einen solchen Zeitraum
kann realistischerweise eine Prognose erstellt werden, die
tatsächlich eine ausreichende Aussagekraft vorweist.
11. Wie läuft eine MPU ab?
Im Rahmen einer MPU werden, wie der Name schon sagt, eine
medizinische und eine psychologische Untersuchung erfolgen.
Beide Untersuchungen werden regelmäßig am selben Tag
erfolgen. Es lohnt sich, diesen Tag komplett frei zu nehmen. Sie
werden dann an diesem Tag keinen Zeitdruck verspüren und
können sich von Anfang an auf die MPU konzentrieren. Denken
Sie daran: Es geht bei der MPU um Ihren Führerschein. Der
Urlaubstag ist daher nicht rausgeworfen, sondern für Ihre
Zukunft enorm wichtig.
Sie werden grundsätzlich einen kompletten Tag einplanen
müssen. Die Untersuchung an sich wird jedoch nur ca. 2 bis 3
Stunden in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nicht
innerhalb von 2 bis 3 Stunden durchgehend erfolgen, sondern
Sie werden immer wieder kurze Unterbrechungen bei der
Untersuchung haben.
Versuchen Sie, nicht zu verkrampft in die MPU-Untersuchung
hineinzugehen. Sie haben reelle Chancen, die MPU zu
bestehen. Sie verbessern Ihre bestehenden Chancen jedoch,
wenn Sie versuchen, Ihre Nervosität möglichst im Griff zu haben.
Sie wurden von der Führerscheinbehörde aufgefordert, eine
MPU-Beratungsstelle zu nennen. An diese MPU-Beratungsstelle
wird dann Ihre Führerscheinakte mit sämtlichen Unterlagen
übersandt. In der Führerscheinakte befindet sich Ihre gesamte
Führerscheinvorgeschichte. Insbesondere werden sich natürlich
auch Informationen zu der Anlasstat darin befinden, wegen der
Sie überhaupt zur MPU geschickt worden sind. Bei einer
Trunkenheitsfahrt werden sich z. B. das Urteil des Gerichts und
ggf. die Anklage der Staatsanwaltschaft in den Akten
befinden.
Sie werden dann von der MPU-Stelle einen
Untersuchungstermin erhalten. Kommen Sie pünktlich und
ausgeschlafen zur Untersuchung. Ganz wichtig: Nehmen Sie zur
Untersuchung in jedem Fall Ihren Personalausweis mit.
Regelmäßig laufen die Untersuchungen nach folgendem
Schema ab:
Zunächst erfolgt die Aufnahme am Empfang. Hier müssen Sie
Ihre persönlichen Angaben machen.
Regelmäßig wird Ihnen hier auch ein konkreter
Ansprechpartner zur Seite gestellt, der Sie während der
Untersuchung begleitet.
Es erfolgt dann regelmäßig zunächst ein Leistungstest an den
Testgeräten, um Ihre Reaktionsfähigkeit zu testen.
Im Weiteren wird dann ein medizinisches Gespräch (also die
medizinische Untersuchung) stattfinden.
Regelmäßig als letzter Teil wird dann das Kernstück der
medizinisch-psychologischen Untersuchung an der Reihe sein,
nämlich die psychologische Untersuchung als solche. Es wird in
diesem Teil zu dem Gespräch mit dem Psychologen kommen.
12. In welcher Form findet die psychologische Untersuchung statt?
Die psychologische Untersuchung erfolgt tatsächlich in einem
Zwiegespräch zwischen Ihnen und dem Psychologen. Über
eine bestimmte Dauer kann hier nicht detailliert gesprochen
werden. Sie können sich vorstellen, dass der Gesprächsbedarf
und die Dauer des Gesprächs sehr stark von der Persönlichkeit
des Betroffenen abhängen. Ganz regelmäßig wird man mit
einem Untersuchungsgespräch zwischen einer halben Stunde
und anderthalb Stunden rechnen können.
In diesem Gespräch wird der Gutachter dann mit Ihnen
einzelne Aspekte Ihrer Person, Ihrer Tat, Ihres Umgangs mit
Alkohol und Drogen, Ihrer Vorgeschichte vor der Tat und Ihres
Verhaltens nach der Tat sprechen.
Der Psychologe wird auch Fragen stellen, die für Sie ohne eine
entsprechende Vorbereitung komisch klingen würden. Sie
würden sich ggf. ohne diesen Vorbereitungskurs fragen, was
diese Frage nun bedeuten soll und welche Antwort am
sinnvollsten ist. In diesem Vorbereitungskurs werden wir Ihnen
die Hintergründe für die Fragestellungen ausführlich darlegen.
Sie werden also nicht mehr ins kalte Wasser geworfen werden,
sondern Sie werden vielmehr verstehen, weshalb der DiplomPsychologe diese Frage stellt und welche Antwort von Ihnen
sicherlich erwartet wird.
13. Sind die Angaben gegenüber dem Diplom-Psychologen im
Gespräch geheim?
Sie sollten wissen, dass die Angaben, die Sie gegenüber dem
Diplom-Psychologen machen, der Geheimhaltungspflicht
unterliegen. Der Diplom-Psychologe hat folglich eine
Schweigepflicht. Dies bedeutet für Sie, dass der DiplomPsychologe zwar das MPU-Gutachten mit Ihnen durchführt und
im psychologischen Gespräch insbesondere auch viele
persönliche Dinge mit Ihnen erörtern wird. Hiervon erfährt
jedoch die Führerscheinbehörde direkt nichts. Der DiplomPsychologe ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Führerscheinbehörde kann folglich nur dann Informationen
über das Gespräch zu Ihrer Person erhalten, wenn sie Einblick in
das Gutachten nimmt. Das Gutachten ist jedoch Ihr Eigentum;
Sie können damit verfahren, wie Sie möchten. Dies bedeutet für
Sie, dass Sie im Fall eines negativen Gutachtens das Gutachten
am sinnvollsten nicht bei der Führerscheinbehörde abliefern
sollten. Das Gutachten befindet sich dann für unabsehbare Zeit
in Ihrer Führerscheinakte. Es ist nachvollziehbar, dass ein
negatives Gutachten für Ihre weiteren Bemühungen, einen
Führerschein zu erhalten, sicherlich nicht vorteilhaft sein wird.
Insofern gilt der Grundsatz, dass Sie ein negatives MPUGutachten in keinem Fall zu den Akten reichen sollten. Sollte
das Gutachten negativ sein, sollten Sie sich dringend
überlegen, Ihren Antrag auf Erteilung eines Führerscheins
wieder zurückzunehmen. Das Hereinreichen eines negativen
Gutachtens macht keinen Sinn. Zum einen befindet sich dieses,
wie gesagt, für unabsehbare Zeit in Ihrer Führerscheinakte, zum
anderen ist ausgeschlossen, dass Ihnen bei einem negativen
MPU-Gutachten der Führerschein wieder erteilt wird. Die
Weiterleitung des Gutachtens an die Führerscheinbehörde
macht folglich in keinem Fall Sinn.
Soweit das MPU-Gutachten positiv ist, sollten Sie es
schnellstmöglich an die Führerscheinbehörde weiterleiten.
Schließlich ist ein positives Gutachten Zweck der Übung der
MPU und führt ggf. zu einer zeitlangen Wiedererteilung eines
Führerscheins.
Fragen Sie bei der MPU-Begutachtungsstelle vorsichtshalber
nach, wie mit dem Gutachten in Ihrem Fall verfahren wird.
Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das MPU-Gutachten
nicht automatisch an die Führerscheinbehörde, sondern
ausschließlich in Ihre Hände gelangen soll.
14. Benötige ich fundierte Hintergrundkenntnisse über Wirkung und
Folgen von Alkoholkonsum?
Nein. Fundierte und vertiefte Hintergrundkenntnisse über
Alkoholkonsum benötigen Sie sicherlich nicht und werden in
einem MPU-Gutachten auch nicht detailliert von Ihnen
abgefragt. Dennoch sehen es Diplom-Psychologen einfach
erfahrungsgemäß sehr gerne, wenn sie den Eindruck haben,
dass sich der Proband mit seinem Problem, nämlich dem
Konsum von Alkohol, auseinandergesetzt hat. Sicherlich wird
von Ihnen nicht erwartet, dass Sie Details von Promillezahl und
Abbauwerten heruntersagen können. Dennoch wird es jeden
Prüfer beeindrucken, wenn Sie zumindest über die
grundsätzlichen Wirkungsweisen, über ungefähre Promillezahlen
und über die Grundproblematik von Alkoholgewöhnung
Kenntnisse vorweisen können.
In diesem Vorbereitungskurs werden Sie daher ein gesamtes
Kapitel vorfinden, welches sich mit den Grundkenntnissen über
Alkohol auseinandersetzt.
Zwar wird ein Prüfer nicht detaillierte Hintergrundkenntnisse zum
Thema Alkohol von Ihnen erwarten. Jedoch wird Ihr konkretes
Problem, nämlich ggf. die missbräuchliche Verwendung von
Alkohol, mit Ihnen erörtert werden. Damit Sie überhaupt
verstehen können, wieso Alkohol im Straßenverkehr so
gefährlich ist, welche Statistiken dazu vorliegen, welche
Problematik mit der Alkoholgewöhnung einhergehen und was
Sie ggf. an Ihrem Verhalten ändern müssen, um wieder an
einen Führerschein zu gelangen, kommen Sie nicht umhin,
Grundkenntnisse über Alkohol zu erlangen.
In einem Gespräch mit einem Gutachter ist es sicherlich auch
sinnvoll zu wissen, welcher Promillewert hoch ist und warum der
eigene Promillewert ggf. doch aussagekräftiger ist, als man ggf.
zunächst denken würde. Man befindet sich mit ausreichenden
Kenntnissen zum Thema Alkohol auf Augenhöhe mit dem
Gutachter und kann mit diesem vernünftig über das Problem
sprechen. Zudem zeigen Sie, dass Sie sich mit dem
Alkoholproblem und der weitergehenden Thematik
auseinandergesetzt haben. Des Weiteren sind grundlegende
Kenntnisse zum Thema Alkohol wichtig, damit Sie im Gespräch
erkennen können, weshalb der Gutachter Ihnen diese Fragen
stellt und was der Gutachter mit den Fragen bei Ihnen
herausfinden möchte.
15. Sollte ich bei jeder Frage ehrlich bleiben?
Die wohl überwiegende Meinung von Diplom-Psychologen ist,
dass eine MPU nur dann Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn
Sie dem Gutachter den Eindruck vermitteln, dass Sie ehrlich mit
dem Problem umgehen und die Fragen ehrlich beantworten.
Sie werden in diesem Vorbereitungskurs daher ausführlich
erlernen, was der Gutachter mit seinen Fragen bezweckt,
welche Hintergründe dahinter stecken und wie man auf
etwaige Fragen wahrheitsgemäß reagieren kann. Mit Hilfe
dieses Vorbereitungskurses werden Sie folglich in die Lage
versetzt, sich auch auf eine MPU vorzubereiten, wenn Sie
meinen, zu einer Frage nicht die Wahrheit sagen zu müssen.
Es ist jedoch sicherlich dringend anzuraten, bei dem MPUBeratungsgespräch ehrlich zu sein. Die Diplom-Psychologen
haben in der Regel jahrelange Erfahrung mit Ihnen und wissen
vor allem, dass Sie alles tun würden, um den Führerschein
wiederzubekommen. Sobald der Gutachter den Eindruck
gewinnt, dass Sie die Fragen nicht ehrlich beantworten, müssen
Sie damit rechnen, dass er dies als eine bewusste Täuschung
auslegt und folglich in sein Gutachten schreiben wird, dass Sie
nicht geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Denken Sie bei der Beantwortung der Fragen auch stets daran,
dass Sie verpflichtet sind, den Gutachter zu überzeugen, dass
Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu
führen. Sie sind in der Beweispflicht. Zweifel gehen zu Ihren
Lasten.
Diplom-Psychologen beharren darauf, dass eine
Kraftfahreignungsprüfung im Rahmen einer MPU nur dann
positiv ausfallen kann, wenn der Proband den Eindruck
vermittelt, dass er mit seinem Problem ehrlich umgeht, dieses
Problem im Gespräch ehrlich erörtert und es vor allem auch
aufgearbeitet hat. Sicherlich muss man den DiplomPsychologen insofern Recht geben, als eine Aufarbeitung der
Problematik Alkohol sicherlich nur dann angenommen werden
kann, wenn der Betroffene mit dem Problem ehrlich umgeht.
Jeder, der etwas vertuscht oder selbst nicht wahrhaben will,
wird das Kernproblem seines übermäßigen Alkoholkonsums ggf.
nicht erkannt haben.
Deshalb haben Sie sicherlich die besten Chancen, wenn Sie
dem Gutachter den Eindruck vermitteln, dass Sie ehrlich mit
dem Thema umgegangen sind.
Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass es sicherlich viele gibt, bei
denen auch „gute“ Lügengeschichten zum Erfolg geführt
haben. Man darf sich jedoch nichts vormachen. Die DiplomPsychologen sind geschulte Verkehrspsychologen und stellen
ihre Fragen sehr geschickt. Zu der bei Ihnen sicherlich
vorhandenen zusätzlichen Anspannung, wenn Sie nicht die
Wahrheit sagen, kommt ggf. eine Verstrickung in Widersprüche
hinzu, die bei der MPU dann sicherlich zu einem schweren
Misserfolg führen würden.
Die Zahl derjenigen, die mit einer Lügengeschichte bestanden
haben, dürfte jedoch deutlich geringer sein als die Zahl
derjenigen Probanden, die auch mit einer problematischen,
aber ehrlichen Geschichte schneller wieder zum Führerschein
gekommen sind. Insofern gilt auch bei einer MPU: Ehrlich währt
am längsten.
16. Wann kommt es eigentlich zu einer MPU?
Grundsätzlich kommt es zu einer MPU, wenn die
Führerscheinbehörde dies anordnet. Die Führerscheinbehörde
ordnet eine MPU dann an, wenn die Tatsachen Zweifel
begründen, dass der Führerscheininhaber geeignet ist, ein
Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Tatsachen, die
Zweifel daran wecken könnten, sind klassischerweise
Verurteilung wegen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt,
Entzug des Führerscheins wegen 18 Punkten oder
nachgewiesener Drogenkonsum.
In diesen Fällen sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor,
dass die Führerscheinbehörden diesen Verdachtmomenten
nachgehen müssen. In diesen Fällen wird dann von dem
Betroffenen, der eine Wiedererteilung seines Führerscheins
beantragt, regelmäßig eine MPU abverlangt werden.
Lassen Sie sich auch nicht von fragwürdigen Informationen aus
dem Internet oder von Bekannten oder Freunden ins Bockshorn
jagen. Es gibt keine rechtliche gesicherte Möglichkeit mehr,
eine MPU zu „umgehen“.
Insbesondere die Möglichkeit, eine MPU mittels eines EUFührerscheins zu umgehen, ist nach der aktuellsten Änderung in
der Fahrerlaubnisverordnung nicht mehr gegeben. Die frühere
Möglichkeit, einen sogenannten EU-Führerschein zu machen
und mit diesem ein Kraftfahrzeug in Deutschland fahren zu
dürfen, wurde in erheblichem Maße eingeschränkt. Folglich
sollten Sie das Geld auf jeden Fall mittlerweile in eine MPUVorbereitung investieren, wie Sie es bereits zum
Vorbereitungskurs getan haben. Geld für fragwürdige Anbieter
von EU-Führererscheinen zur Umgehung einer MPU auszugeben,
lohnt sich nicht mehr.
17. Was ist die eigentliche Kernfrage einer MPU?
Die eigentliche Kernfrage, auf die sich die MPU letztendlich
reduzieren lässt, ist die Frage, ob bei der MPU eine Einstellungsund Verhaltensänderung in Bezug auf Ihren Alkoholkonsum und
die Teilnahme am Straßenverkehr bei Ihnen erkennbar wird.
Ausgangspunkt hierbei ist, dass Sie durch Ihre sogenannte
Anlasstat, dass ist z. B. die Trunkenheitsfahrt im Verkehr, haben
erkennen lassen, dass Zweifel an Ihrer Kraftfahreignung
bestehen. Sie haben durch Ihre Anlassfahrt der
Führerscheinbehörde bereits einmal gezeigt, dass Sie nicht in
der Lage waren, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme
am Straßenverkehr sicher zu trennen. Da Sie mit der Anlasstat
folglich selbst die Zweifel bei der Führerscheinbehörde genährt
haben, sind Sie nunmehr verpflichtet nachzuweisen, dass Sie
durch eine Einstellungs- und Verhaltensänderung Ihrerseits diese
Zweifel beseitigen konnten. Die MPU ist folglich auf die
Kernfrage zu reduzieren: Können Sie in der MPU dem Gutachter
deutlich machen, dass Sie trotz der Anlasstat nunmehr nach
einer Einstellungs- und Verhaltensänderung wieder zuverlässig
geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen?
Der MPU-Gutachter wird daher im Wesentlichen folgende vier
Fragen mit Ihnen klären wollen:
1. Haben Sie die Ursachen für ihre Anlasstat mittlerweile erkannt?
Wichtig ist, dass Sie in der MPU deutlich machen, dass Sie die
Ursachen, die letztendlich zu der Trunkenheitsfahrt geführt
haben, selbst erkannt haben. Ursachen für eine solche
Anlasstat können z. B. die Flucht in den übermäßigen
Alkoholkonsum, die verstärkte Alkoholgewöhnung oder auch
persönliche Probleme sein. In den weiteren Teilen dieses
Vorbereitungskurses werden die möglichen Ursachen und die
Möglichkeiten, dem Gutachter zu erkennen zu geben, dass Sie
die Ursachen erkannt haben, ausführlich besprochen werden.
2. Liegt bei Ihnen eine ausreichende Motivation zur Verhaltensänderung vor?
Mit dieser Frage wird insbesondere geprüft, ob Sie aus der
Erkenntnis der Ursachen für Ihre Anlasstat die richtigen Schlüsse
gezogen haben, und vor allen Dingen ob Sie darin für sich eine
ausreichende Motivation gefunden haben, um Ihr Verhalten in
Bezug auf Alkohol grundlegend zu ändern.
Auch hier gibt es typische, nicht selten verpackte Fragen der
Diplom-Psychologen, die wir Ihnen im Folgenden des
Vorbereitungskurses ausführlich darstellen werden. Es geht
dabei nicht darum, Ihnen vorgefertigte und vermeintlich gute
Antworten mitzuliefern. Wer meint, seinen Lesern solche
vorgefertigten Antworten geben zu können, der hintergeht die
Leser. Für Sie als Betroffenen ist es jedoch grundsätzlich gut zu
wissen, mit welchen Fragen die Gutachter den Punkt
Motivationsänderung hinterfragen. Nur wer weiß, was der
Gutachter mit seiner Frage bezweckt, wird in einer MPU auch
tatsächlich die richtige Antwort geben können. Da die
möglichen richtigen Antworten jedoch selbstverständlich nur
individuell mit Ihren persönlichen Verhältnissen beurteilt werden
können, kann man keine vorgefertigten Antworten geben. Man
kann und sollte sich jedoch informieren, welche eigentliche
Information der Gutachter mit einer bestimmten Fragestellung
herausfinden möchte.
3. Liegt bei Ihnen bereits eine Verhaltensänderung vor?
Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach. Diesen
Grundsatz kennen auch Diplom-Psychologen bei einer MPU zur
Genüge. Das bedeutet, dass sicherlich schon ein ganz großer
Schritt in die richtige Richtung getan wurden, wenn der
Betroffene zum einen sein Problem erkannt hat und zum
anderen bereits motiviert ist, sein Verhalten zu ändern. Für die
Gutachter, die eine Prognose in die Zukunft stellen sollen, ist es
jedoch zudem absolut notwendig zu erfahren, ob bereits
Resultate aus dieser Einsicht gefolgt sind, also konkret, ob Sie Ihr
Verhalten hinsichtlich des Alkoholkonsums schon geändert
haben.
In diesem Vorbereitungskurs werden wir Ihnen die
verschiedenen Fragestellungen vorstellen, mit denen Diplom-
Psychologen abklären, ob eine Verhaltensänderung bei Ihnen
schon eingetreten ist, und vor allem, ob Sie diese konkret
darlegen können.
Zudem wird Ihnen in dem Vorbereitungskurs ausführlich
dargestellt, wie Sie den Diplom-Psychologen davon
überzeugen können, dass Sie Ihr Verhalten nicht nur bereits jetzt
geändert haben, sondern auch in Zukunft so geändert
beibehalten wollen.
Bedenken Sie an dieser Stelle noch einmal, dass der Gutachter
bei Ihnen konkret eine Prognose erstellen muss, ob Sie trotz der
Anlasstat, mit der Sie Ihre Ungeeignetheit zur Führung eines
Kraftfahrzeugs bewiesen haben, nunmehr in Zukunft geeignet
sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Eignung wird nie durch
bloßen Zeitablauf wie von selbst kommen. Viel wichtiger ist,
dass Sie die Hintergründe für die Anlasstat, die Problematik, die
damit für die Allgemeinheit im Straßenverkehr einhergeht, und
die Aussichten und den Umgang hiermit für die Zukunft erkannt
haben.
Folglich ist neben der Erkenntnis und der Motivation ein weiterer
ganz wichtiger Schritt die Darlegung der bereits erfolgten
Verhaltensänderung.
4. Sind die von Ihnen beschriebenen Verhaltensänderungen stabil?
Wie bereits mehrfach angesprochen, geht es darum, dass der
Diplom-Psychologe eine Prognose für die nächsten 10 Jahre
erstellen soll. Bei der Prognose ist die Fragestellung maßgeblich,
ob Sie in Zukunft ein Kraftfahrzeug zuverlässig führen können
oder nicht.
Als vierter ganz wichtiger Baustein bei einer MPU wird folglich
die Frage gestellt werden müssen, ob Sie neben der Einsicht
und der Motivation und den bereits dargelegten
Verhaltensänderungen auch in Zukunft in der Lage sein
werden, diesen bewussteren Umgang mit Alkohol einzuhalten.
In der Folgezeit werden wir Ihnen ausführlich darstellen, worauf
es ankommt, damit der Gutachter Ihnen ganz konkret
abnehmen kann, weshalb die von Ihnen dargelegten
Verhaltensänderungen auch in Zukunft durchgehalten werden
können. Auch hier gilt im Besonderen: Der Geist ist willig, doch
das Fleisch ist schwach. Jeder weiß von sich selbst, dass die
besten Vorsätze im Alltag dahinschmelzen, weil die Einhaltung
gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Insbesondere wird für
den Gutachter maßgeblich sein, ob derjenige, der seit
mehreren Jahren ggf. in größerem Maße Alkohol konsumiert
hat, nunmehr abstinent oder in deutlich geringerem Maße mit
Alkohol leben kann.
Die Grundfragen bei einer MPU lauten daher noch einmal
zusammengefasst:
1. Haben Sie die Ursachen für Ihre Anlasstat erkannt?
2. Liegt bei Ihnen eine ausreichende Motivation zur
Verhaltensänderung vor?
3. Liegt bereits eine Verhaltensänderung zum Zeitpunkt der MPU
vor?
4. Sind die Verhaltensänderungen schon ausreichend stabil?
Sie sehen bereits anhand dieser vier Grundfragen, worum es in
der MPU geht. Sie können sich vorstellen, dass hinter diesen vier
Grundfragen eine Vielzahl weiterer, teils verklausulierter Fragen
der Psychologen lauern, mit denen sie ehrliche Antworten von
Ihnen erhalten wollen. In dem weiteren Vorbereitungskurs
werden diese weiteren Fragen ausführlich erörtert werden. Zu
den einzelnen konkreten Fragen wird jeweils auch noch einmal
der Hintergrund erläutert, damit Sie wissen, auf was Sie sich bei
der MPU einrichten müssen.
Bereits an diesen Punkten werden Sie erkennen können, dass
eine MPU ohne Vorbereitung schlichtweg deutlich schwieriger
ist. Erfahrungswerte zeigen, dass die Durchfallquote ohne MPU
bei ca. 50 % liegt. Die Durchfallquote mit einer ausreichenden
Vorbereitung liegt bei nur noch 10 %. Es ist nachvollziehbar,
dass derjenige, der einfach nicht weiß, was der MPU-Gutachter
hören will, nicht die entsprechenden Antworten geben können
wird.
Natürlich können Sie mit Kenntnis der vier Grundfragen und der
nachfolgenden Einzelfragen einen MPU-Gutachter „überlisten“.
Am sinnvollsten ist es jedoch, dass Sie lernen, worauf es bei
einer MPU ankommt, und dass Sie Ihr Leben bis zur MPU in
diesen Punkten tatsächlich abändern.
Denken Sie in der Folgezeit nicht daran, dass man Ihnen mit der
MPU nur etwas Böses möchte. Es geht darum, dass Sie in
früherer Zeit bereits des Öfteren in größeren Mengen Alkohol
konsumiert haben werden. Ggf. werden Sie auch schon des
Öfteren alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben.
Sie wurden ggf. bereits mehrfach oder mit einer erhöhten
Promillezahl im Straßenverkehr festgehalten, und daher liegt bei
Ihnen der Verdacht von Alkoholmissbrauch nahe. Unabhängig
von der MPU kann man Ihnen daher nur raten, Ihre
Lebensweise in Ihrem Fall tatsächlich zu überdenken und einige
Aspekte, um die es auch in der Folgezeit in diesem
Vorbereitungskurs geht, zu überdenken und ggf. in Ihr „neues
Leben“ einzubauen.
Lektion 2:
Grundkenntnisse Alkohol
Einführung Lektion 2:
In der folgenden Lektion erhalten Sie einen fundierten
Überblick, weshalb Alkohol und Drogen im Verkehr eine so
wichtige Rolle spielen und weshalb eine MPU in diesen Fällen
anzuordnen ist.
Bei einer MPU ist es ganz wesentlich, dass Sie dem Gutachter
zeigen, dass Sie sich mit dem Thema Alkohol bereits
auseinandergesetzt haben. Nur wer versteht, was Alkohol
eigentlich ist und wo die Gefahren liegen, hat eine realistische
Chance die MPU zu bestehen.
Fundierte Informationen zu dem Thema Grundkenntnisse
Alkohol erhalten Sie in der folgenden Lektion 2.
Was ist Alkohol überhaupt?
Diese Frage mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen.
Das ist sie jedoch nicht.
Regelmäßig wird unter Alkohol zunächst ein alkoholisches
Getränk wie Bier oder Wein gefasst. Alkohol als solcher ist
jedoch ein Gift. Seine berauschende Wirkung setzt durch eine
Vergiftung des Körpers, insbesondere des Gehirns ein. Folglich
geht mit einem Alkoholkonsum stets auch eine Vergiftung des
Körpers einher. In der Medizin wird folglich bei der Frage, ob
jemand trinkfest ist oder nicht, auch von einer sogenannten
Giftflüssigkeit gesprochen. Mit der Giftflüssigkeit wird die
Gewöhnung des Körpers an das Gift Alkohol beschrieben. Ein
Problem beim Alkohol ist, dass der Körper sich an den
Alkoholkonsum gewöhnt. Man kann folglich „trainieren“, dass
die Wirkung von Alkohol vom Körper besser verarbeitet wird.
Man ist dann trotz des gleichen Alkoholkonsum nicht mehr so
„betrunken“, wie es z. B. beim ersten Probieren von Alkohol der
Fall war.
Die meisten werden die Gewöhnung von Alkohol bereits am
eigenen Körper erlebt haben. Hat man als Jugendlicher bereits
nach zwei Bier den Eindruck gehabt, dass man ziemlich
betrunken sei, so tritt dieser Effekt ggf. nach jahrelangem
Alkoholkonsum erst nach dem fünften, sechsten oder siebten
Bier ein. Das Problem bei der Alkoholgewöhnung ist, dass die
Wirkung, die der Betroffene fühlt, geringer zu werden scheint.
Die Auswirkung auf die Steuerungs- und
Wahrnehmungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss ist jedoch die
gleiche. Das bedeutet, dass derjenige, der trinkgewohnt ist, sich
ggf. bei einem Promillewert von 1,0 noch beinahe nüchtern
fühlt. Dennoch ist er mit einem Promillewert von 1,0 genauso
beeinträchtigt, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen wie
derjenige, der das Gefühl hat, bei 1,0 Promille ziemlich
betrunken zu sein. Es verschiebt sich folglich die Wahrnehmung
hinsichtlich der eigenen Einschätzung der Fahrtauglichkeit. Da
es sich bei der Alkoholgewöhnung immer um einen
schleichenden Prozess handelt, bemerken die Betroffenen
regelmäßig nicht, dass sich ihr Körper an Alkohol gewöhnt.
Damit einher geht regelmäßig eine Fehleinschätzung, wie
lange man noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Da der
Betroffene sich nach langer Alkoholgewöhnung ggf. noch
nach einer Flasche Wein fahrtauglich fühlt, glaubt er, er könne
ein Fahrzeug sicher führen. Objektiv dürfte jedoch bereits ein so
hoher Promillegehalt vorliegen, dass objektiv eine
Fahruntauglichkeit vorliegt.
Bei der Alkoholentwöhnung ist auch zu berücksichtigen, dass
sich zwar die subjektive Bewertung des Betrunkenseins mit der
Alkoholgewöhnung verändert. Die Promillezahl bleibt jedoch
bei gleicher körperlicher Konstitution gleich. Das bedeutet
konkret, dass ein 80 kg schwerer Mann nach dem Konsum einer
Flasche Wein z. B. 1,0 Promille Alkohol im Blut aufweist. Der Wert
von 1,0 Promille ist unabhängig davon, ob der Betroffene
Alkohol gewöhnt ist oder nicht. Auch derjenige, der erstmalig
eine ganze Flasche Wein trinkt, wird 1,0 Promille haben.
Jemand, der schon seit Jahren jeden Abend eine ganze
Flasche Wein trinkt, wird ebenfalls 1,0 Promille im Blut aufweisen.
Es verändert sich diesbezüglich nur die subjektive Bewertung,
wie der Alkohol im Körper wirkt. Bei demjenigen, der erstmalig
eine Flasche Wein komplett leert, wird sich das Gefühl
einstellen, sehr betrunken zu sein. Bei demjenigen, der bereits
seit Jahren jeden Abend eine Flasche Wein leert, wird ggf. nur
ein Gefühl des Beschwippstseins auftreten. Beide haben jedoch
objektiv die gleiche Promillezahl im Blut.
Dies hat für beide Personen jedoch unterschiedliche
Auswirkungen. Derjenige, der zum ersten Mal eine ganze
Flasche Wein trinkt und sich bei einem Wert von 1,0 Promille
absolut betrunken fühlt, wird ggf. das Auto stehen lassen, da er
merkt, dass er definitiv nicht mehr fahrtüchtig ist.
Derjenige, der sich nach einer Flasche Wein jedoch nur leicht
beschwippst fühlt, wird ggf. noch ein Fahrzeug führen, da er
subjektiv den Eindruck hat, durchaus noch in der Lage zu sein,
ein Fahrzeug zu führen, da er vom Alkohol deutlich weniger
spürt.
Bei einer etwaigen Verkehrskontrolle würde die Polizei jedoch
bei beiden Personen den gleichen Promillegehalt feststellen
können. Bei beiden würde es im Falle einer Straftat lediglich
darauf ankommen, wie viel Promille Alkohol im Blut festgestellt
worden ist. Es kommt nicht darauf an, wie die Personen den
Alkohol verspürt haben. Ab einem Promillegehalt über 1,0 liegt
eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese absolute
Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist objektiv zu
bestimmen. Das bedeutet, dass der Einwand, man habe sich
noch fahrtüchtig gefühlt, zumindest dem Grunde nach die
Strafbarkeit nicht entfallen lässt. Ab 1,1 Promille geht die
Verkehrspsychologie davon aus, dass man definitiv nicht mehr
in der Lage sei, sein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Auch wenn
der Betroffene dies ggf. geglaubt hatte, so liegt bei ihm
lediglich eine Verschiebung der Bewertung seiner
Fahrtüchtigkeit vor. Eine Fahrtüchtigkeit lag bei ihm zwar nicht
mehr vor, er hat sie jedoch verspürt.
Diese Giftflüssigkeit wird des öfteren noch ein zentrales Thema
in diesem Vorbereitungskurs darstellen. Auch der Begriff
Trinkfestigkeit wird noch in verschiedenen Konstellationen
beleuchtet werden, da er ein ganz zentrales Problem beim
Alkoholkonsum und beim Straßenverkehr darstellt.
Wie viel Promille hat ein 80 kg schwerer Mann, wenn er
a) 1 Liter Bier oder ca. einen halben Liter Wein getrunken hat?
b) 2 bis 2,5 Liter Bier bzw. bis zu einer Flasche Wein à 1 Liter
getrunken hat?
Zu a)
Ein Mann mit einem Körpergewicht von 80 kg nimmt beim
Konsum von 1 Liter Bier oder ca. 0,5 Liter Wein ca. 30 bis 40 g
Alkohol zu sich. Dieser Wert würde zu einer
Blutalkoholkonzentration von ca. 0,5 Promille führen.
Zu b)
Die gleiche Person nimmt beim Konsum von 2 bis 2,5 Litern Bier
bzw. von ca. 1 Liter Wein ca. 70 bis 100 g Alkohol zu sich. Dies
führt zu einer Blutalkoholkonzentration von etwa 1,1 Promille.
Da sich die aufgenommene Menge Alkohol zum
Körpergewicht in Relation setzt, ist die Blutalkoholkonzentration
bei gleicher Menge Alkohol bei einer Person mit geringerem
Körpergewicht höher, bei einer Person mit höherem
Körpergewicht hingegen niedriger.
Wie viel Promille baut ein normaler Erwachsener ungefähr pro
Stunde an Alkohol ab?
Ein Erwachsener baut pro Stunde ca. 0,1 bis 0,15 Promille
Alkohol ab. Dieser Abbauprozess beginnt letztendlich mit dem
Zeitpunkt, in dem der Alkohol in die Blutlaufbahn gelangt ist.
Dies bedeutet für die Berechnung von
Blutalkoholkonzentrationen und die Bewertung von
Blutalkoholkonzentrationen Folgendes:
Angenommen, eine Person nimmt in Form eines Sturztrunkes
schlagartig 1 Liter Wein zu sich, so würde dies zu einer
Blutalkoholkonzentration von ca. 1,1 Promille führen. Der
Abbauprozess würde beginnen, und der Betroffene würde
nach ca. 11 Stunden wieder einen Promillewert von 0,0
aufweisen.
Ein Sturztrunk wird jedoch regelmäßig nicht vorliegen. In der
Regel wird über einen längeren Zeitraum Alkohol konsumiert
worden sein. Das bedeutet für Verkehrspsychologen, dass die
Trinkmenge, die letztendlich zu der gemessenen
Blutalkoholkonzentration geführt hat, höher gewesen sein muss
als die rein rechnerische.
Da während einer längeren Trinkphase nicht nur Alkohol zu sich
genommen, sondern auch schon vom Körper abgebaut wird,
muss der Betroffene folglich deutlich mehr getrunken haben,
um z. B. den Wert von 1,1 Promille überhaupt erreichen zu
können. Wird ein Betroffener z. B. nach einer längeren Feier, die
um 18.00 Uhr begonnen hat, gegen 24.00 Uhr von der Polizei
mit einem Wert von 1,1 Promille angehalten, so deutet dies
darauf hin, dass der Betroffene nicht etwa nur 1 Liter Wein
getrunken hat. Der Betroffene, der ggf. bereits um 18.00 Uhr
Alkohol zu sich genommen und über den Abend verteilt weiter
getrunken hat, wird deutlich mehr Wein getrunken haben
müssen, da bei dem Wert von 1,1 Promille bereits berücksichtigt
werden muss, dass der Betroffene über den gesamten Zeitraum
von 18.00 bis 24.00 Uhr bereits Alkohol abgebaut hat. Über den
Abend verteilt wird er so z. B. 1,5 Liter Wein mehr getrunken
haben müssen als einen Liter.
Es würde folglich einen Fehler darstellen, wenn Sie bei dem
Untersuchungsgespräch mit dem Diplom-Psychologen nur die
rechnerische Minimalmenge angeben, aber gleichzeitig
zugeben, dass Sie den ganzen Abend über Alkohol getrunken
haben. Dies würde dazu führen, dass der Diplom-Psychologe
ggf. denkt, dass Sie die Trinkmenge ganz bewusst
herunterspielen, um sich in einem besseren Licht dastehen zu
lassen. Da jedoch der BAK-Wert feststeht, können Sie
letztendlich ohne schlechtes Gewissen die tatsächlichen
Trinkmengen angeben. Bei der oben beschriebenen
Betrachtungsweise und Interpretation des Blutalkoholwertes
wird man Ihnen sowieso regelmäßig vorwerfen können, dass Sie
mehr getrunken haben, als Sie rein rechnerisch hätten trinken
müssen.
4. Wie viel größer ist die Gefahr des angetrunkenen Fahrers, an
einem Unfall beteiligt zu sein?
Blutalkoholkonzentration
0,5
0,8
1,0
1,2
Unfallwahrscheinlichkeit
8x
34 x
85 x
100 x
5. Welche motorischen Einschränkungen liegen bei einem
alkoholisierten Fahrzeugführer vor?
Im Fall einer Alkoholisierung wird die motorische Fähigkeit einer
Kraftfahrzeugführers erheblich eingeschränkt. So werden durch
Alkohol der Gleichgewichtssinn und selbst einfach
Bewegungen erheblich beeinträchtigt.
Ab o,4 Promille verschlechtert sich z.B. die
Entfernungseinschätzung, es kommt zu einer Einschränkung des
Gesichtsfeldes. Sie nehmen Dinge am Rand nicht mehr so gut
wahr.
Ab 0,6 Promille lässt die Farbempfindlichkeit der Sehnerven
nach. Zudem ist die Hell-Dunkel-Wahrnehmung verschlechtert.
Ihre Reaktionszeit, und folglich der Bremsweg, verlängert sich
erheblich.
Ab 0,8 Promille: Ihre Fähigkeit das Fahrzeug zu lenken lässt
messbar nach. Sie übersehen wichtige Randinformationen wie
Verkehrsschilder, Fahrzeuge, Personen.
6. Wie viel Promille erreicht man beim normalen, geselligen
Trinken?
Verkehrspsychologen unterscheiden normales und abnormales
Trinkverhalten.
Normales Trinkverhalten ist z. B. dann gegeben, wenn in
geselliger Runde zu einem besonderen Anlass einmal ein
höherer Alkoholkonsum erfolgt. Es stellt sich daher die Frage,
wie viel Promille man bei einem normalen, geselligen
Beisammensein regelmäßig als Spitzenwert erreichen könnte.
Es gilt als allgemein akzeptiert, wenn davon ausgegangen wird,
dass nach einem normalen geselligen Abend und einem
üblichen Alkoholkonsum in der Regel nur Spitzenwerte von 0,8
bis 1,1 Promille erreicht werden können. In besonderen Fällen
können die Spitzenwerte 1,3 Promille betragen. In der Regel ist
jedoch von einem maximalen Spitzenwert von 0,8 bis 1,1
Promille auszugehen. Dies ist ein Wert, bei dem bei einem
normalen Trinkverhalten das Ziel des Alkoholkonsums, nämlich
der Eintritt eines enthemmenden und angenehmen
Rauschzustandes, erreicht wird.
Wie viel Promille wird ein nicht an Alkohol gewöhnter Mensch
bei einem normalen Alkoholkonsum regelmäßig erreichen?
Diese Frage ist grundlegend und soll daher ausführlicher
behandelt werden.
Grundsätzlich kann eine Person bei einem Sturztrunk von zwei
Flaschen Wodka zu jedem beliebigen (wenn auch nicht
tödlichen) Promillewert gelangen. Ein Sturztrunk von größeren
Mengen Alkohol ist jedoch insbesondere bei einem normalen
Trinkverhalten nicht anzunehmen.
Die Regel wird der schrittweise Alkoholkonsum über eine
längere Zeit darstellen. Stellt man sich einen normalen
gesellschaftlichen Abend vor, so wird regelmäßig über mehrere
Stunden an einem Abend Alkohol getrunken werden. Es stellt
sich in diesem Zusammenhang dann die Frage, wie viel Promille
eine normale, nicht trinkgewohnte Person erreichen wird, bevor
diese mit dem Alkoholkonsum aufhört.
Dabei ist davon auszugehen, dass der Konsum von Alkohol
aufgrund eines bestimmten Motivs durchgeführt wird. Bei
diesem Motiv wird von einem sogenannten Trinkmotiv
gesprochen. Es stellt sich daher die Frage, weshalb der
Betroffene Alkohol zu sich nimmt.
Alkohol wirkt enthemmend, entspannend und berauschend.
Genau diese Wirkung will der Durchschnittskonsument mit dem
Konsum von Alkohol erreichen. Er möchte auf einer Feier z. B.
die leicht enthemmende Wirkung erreichen, um entspannter
mitfeiern zu können.
Untersuchungen zum gesellschaftlich üblichen Alkoholkonsum
gehen davon aus, dass dieser wegen der positiv erlebten
Alkoholwirkung gewünscht wird. Betroffene mit einem normalen
Trinkverhalten können diese Wirkung regelmäßig bei einem
Promillewert bis zu 0,7 erreichen. Das bedeutet, dass die
Betroffenen die positiven und gewünschten Alkoholwirkungen
erzielen können, wenn sie Alkohol bis zu einem Wert von 0,7
Promille zu sich nehmen.
Bei einer normalen Person wird sich danach die Frage stellen,
bis zu welchem Wert sie überhaupt Alkohol konsumieren kann,
ohne dass der Körper natürliche Alarmsignale aussendet.
Regelmäßig wird für eine trinkgewohnte Person der
Alkoholkonsum ab einem Promillewert von 1,0 unattraktiv. Wie
bereits oben dargelegt, geht man davon aus, dass bei einem
normalen gesellschaftlichen Anlass lediglich Promillewerte von
0,8 bis 1,1 erreicht werden können. Das bedeutet, dass die
Wirkung des Alkohols bei einem Wert von 1,1 Promille bei einem
nicht trinkgewohnten Menschen derart groß und negativ
werden, dass der Betroffene automatisch keinen weiteren
Alkohol zu sich nimmt.
Werden bei Betroffenen Werte über 1,1 Promille festgestellt, so
muss hier folglich die Frage gestellt werden, warum sie über
den üblichen Spitzenwert von 1,1 Promille hinaus noch weiter
Alkohol zu sich genommen haben. Diese Antwort kann
sicherlich nicht pauschal ausfallen. Es ist jedoch bei einem
höheren Wert als 1,1 Promille zu hinterfragen, weshalb der
Betroffene weiterhin Alkohol zu sich genommen hat.
Es stellt sich dann die Frage, ob eine derart hohe
Alkoholgewöhnung vorlag, dass die natürlichen Alarmsignale
des Körpers nicht mehr bzw. erst deutlich verspätet von dem
Betroffenen wahrgenommen worden sind.
Ist dies nicht der Fall, wird sich die Frage stellen, weshalb der
Betroffene dennoch weiter Alkohol konsumiert hat. Dann stellt
sich die Frage des Trinkmotivs in einem anderen Licht. Wir
werden auch diese Frage im folgenden Vorbereitungskursus
noch ausführlich erörtern und an verschiedenen Beispielen
darstellen.
Was passiert bei häufigem Alkoholkonsum?
Wie oben bereits dargelegt, handelt es sich bei Alkohol um ein
stark wirkendes Zellgift. Das bedeutet beim Alkoholkonsum
nichts anderes, als dass man ganz bewusst seinen Körper
vergiftet, um eine berauschende Wirkung zu erzielen.
Letztendlich stellen sämtliche Drogen Gifte da, die
unterschiedlich auf den Körper wirken.
Der menschliche Organismus ist in der Lage, auf solche Gifte zu
reagieren. Versetzen Sie sich zurück in die Zeit, in der Sie das
erste Mal Alkohol konsumiert haben. Sie werden ggf. feststellen,
dass Sie damals deutlich weniger Alkohol konsumieren mussten
als heute, um die gleiche Wirkung, den gleichen
Rauschzustand zu erzielen.
Dies wird schwerpunktmäßig darauf zurückzuführen sein, dass
Sie Ihren Körper im Verlauf der Jahre immer mehr an Alkohol
gewöhnt haben. Diese Alkoholgewöhnung tritt letztendlich bei
jeder Person auch bei normalem Trinkverhalten ein.
Alkohol ist ein gesellschaftlich anerkanntes „Gift“. Alkohol stellt
eine alltägliche Droge dar, die legal ist, die letztendlich überall
erhältlich ist und überall angetroffen wird. Auch im
Zusammenhang mit verschiedenen Speisen wird Alkohol
konsumiert.
Der Körper entwickelt auf die Nebenwirkungen des Alkohols auf
Nerven und Gehirn nach und nach
Kompensationsmöglichkeiten. Er versucht deutlich, die Wirkung
des Alkohols in Griff zu bekommen und auszugleichen. Dies
bedeutet für den Betroffenen, dass sein Körper lernt, mit Alkohol
umzugehen. Dies hat für den Betroffenen zur Folge, dass er
immer mehr trinken muss, um den gewünschten Rauschzustand
zu erleben.
Auch einem gesellschaftlich anerkannten, üblichen
Trinkverhalten bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,0
Promille ist zwingend eine Gewöhnungsphase
vorausgegangen. Diese Gewöhnungsphase hat der Betroffene
ggf. aber nicht bemerkt. Die übliche Gewöhnungsphase und
die üblichen Genussprozesse verlaufen nicht immer kurzfristig,
sondern wie bereits beschrieben über mehrere Jahre hinweg
ab. Der Betroffene bemerkt diesen Gewöhnungsprozess nicht
und wird so ggf. erstmalig wach, wenn er z. B. trotz
empfundener Fahrtüchtigkeit mit einem hohen BAK-Wert im
Straßenverkehr festgehalten wird.
9. Kann ein Mensch mit einem Alkoholproblem mehrere Monate
mit dem Trinken aufhören?
Nicht selten wird als Begründung für die Verneinung einer
Alkoholproblematik von den Betroffenen eingewandt, dass sie
immer aufhören konnten, Alkohol zu trinken. Sie seien nicht
alkoholsüchtig, da sie über mehrere Wochen oder sogar
Monate mit dem Alkoholkonsum aufhören konnten. Dies wird
für viele Betroffene als Argument verwendet, dass sie ihren
Alkoholkonsum im Griff haben und daran auch nichts ändern
müssten. Schließlich könnten sie zu jedem Zeitpunkt aufhören,
wann sie wollten.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass zwischen der
Frage der Alkoholabhängigkeit und der Frage des
Alkoholmissbrauchs unterschieden werden muss. Bei der
Bewertung ist letztendlich von einer „Leiter“ auszugehen. Es
wird unterschieden zwischen einem normalen Trinkverhalten,
einem Alkoholmissbrauch und einer Alkoholabhängigkeit.
Dabei ist wichtig, dass Alkoholabhängigkeit und
Alkoholmissbrauch nicht auf eine Stufe gesetzt werden.
Der Alkoholabhängige wird den Alkoholkonsum nicht mehr
selbstständig regulieren können, da er tatsächlich
alkoholsüchtig geworden ist. Er wird lediglich über einen
längeren Zeitraum kleine Trinkpausen einlegen können.
Derjenige, der Alkoholmissbrauch betreibt, wird ohne Weiteres
auch längere Trinkpausen einlegen können. Die Trinkpausen
bedeuten jedoch auf der anderen Seite nicht, dass kein
Alkoholmissbrauch vorliegt. Alkoholmissbrauch kann auch dann
vorliegen, wenn z. B. nur am Wochenende verstärkt getrunken
wird. Ein Alkoholmissbrauch liegt folglich nicht etwa nur dann
vor, wenn z. B. jeden Abend Alkohol getrunken wurde. Auf die
Definition von Alkoholmissbrauch wird auch noch im Folgenden
eingegangen werden.
10. Hängt die Promillezahl von der Tagesform ab?
Die Tagesform und die Stimmung des Betroffenen beeinflussen
den festgestellten Promillewert nicht. Wer folglich mit einem
hohen Promillewert im Straßenverkehr festgehalten wurde, kann
diesen nicht damit erklären, dass er einen besonders
schlechten Tag gehabt hat. Auf den Promillewert hat dies
keinen Einfluss. Allenfalls die subjektive Wahrnehmung des
Rauschzustandes und der Wirkung des Alkohols kann sich an
schlechten Tagen verstärken. Wer einen schlechten Tag hat, z.
B. körperlich angeschlagen war, kann eine geringere
Alkoholmenge ggf. anders bewerten. Die Auswirkung dieser
geringeren Alkoholmenge kann folglich bei einem schlechten
körperlichen oder seelischen Zustand zu einem verstärkten oder
verminderten Rauschgefühl führen. Auf die tatsächliche Höhe
des BAK-Wertes hat dies jedoch keinerlei Auswirkungen.
11. Kann Alkoholmissbrauch zum sozialen Problem werden?
Regelmäßig geht mit deutlichem Alkoholmissbrauch auch
Konfliktpotenzial im Alltag einher. Viele Betroffene berichten
von Problemen innerhalb der Familie, mit ihrem Ehepartner, bei
der Arbeit oder im Freundeskreis. Nicht selten berichten
Betroffene davon, nach einem durchzechten Wochenende
schon einmal an dem darauf folgenden Montag krankgefeiert
zu haben. Des Weiteren berichten Personen häufig auch
davon, dass sie auf das übermäßige Trinken bereits im Familienoder Freundeskreis angesprochen worden sind.
Dauerhafterer Alkoholkonsum führt nicht selten auch zu einem
Rückzug aus sozialen Aktivitäten. Das Leben des Betroffenen
dreht sich öfter um den Alkoholkonsum. Nicht selten führte der
verstärkte Alkoholkonsum dann zu einem Rückzug in das
häusliche Umfeld. Ggf. besteht eine Scheu davor, vor Freunden
und Bekannten in der Öffentlichkeit übermäßigen
Alkoholkonsum zu zeigen. Die Folge ist damit der Rückzug in das
private Umfeld, um dem Alkoholkonsum unbemerkt
nachgehen zu können. Ggf. werden aufgrund des
Alkoholkonsums auch sportliche Aktivitäten eingestellt.
Die Frage nach sozialen Problemen im Zusammenhang mit
dem Alkoholmissbrauch wird im Rahmen der MPU erörtert
werden. Machen Sie sich daher für sich Gedanken, ob Ihr
Alkoholkonsum in stärkerem oder weniger starkem Ausmaß zu
Einschränkungen in Ihrem alltäglichen Leben geführt hat, und
ob der verstärkte Alkoholkonsum für Sie in Ihrem sozialen Umfeld
ein Problem dargestellt hat. Wenn Sie dem MPU-Gutachter
schildern können, welche sozialen Probleme Sie aufgrund des
übermäßigen Alkoholkonsums hatten und diese als Begründung
nennen, warum Sie Ihren Alkoholkonsum nunmehr grundlegend
ändern wollen, führt dies bei dem Gutachter zu dem Schluss,
dass Sie sich mit Ihrem Alkoholkonsum auseinandergesetzt
haben und für sich aufgrund der sozialen Probleme eine starke
Motivation gefunden haben, warum Sie eine
Verhaltensänderung bei sich durchführen wollen.
12. Bewirkt ein voller Magen oder fettes Essen, dass man mehr
Alkohol vertragen kann?
Eine ausgiebige Mahlzeit beim oder vor dem Alkoholkonsum
verhindert nicht die Giftflüssigkeit dem Grunde nach. Durch
eine ausgiebige Mahlzeit wird lediglich die sogenannte
Resorptionsgeschwindigkeit verändert. Unter der
Resorptionsgeschwindigkeit versteht man das Tempo, mit dem
der Alkohol in den Blutkreislauf gelangen kann. Für die Frage
der Resorptionsgeschwindigkeit ist maßgeblich, wie schnell der
Alkohol verdaut werden kann. Es kommt hier maßgeblich auf
die Dauer an, die der Alkohol benötigt, um durch den Magen
zu gelangen. Bei leerem Magen kommt es zu einer kurzfristigen
Resorption. Die Alkoholwirkung tritt dann schnell ein. Bei vollem
Magen oder fetter Nahrung erfolgt die Resorption verlangsamt.
Die Alkoholwirkung tritt folglich erst später ein.
Da demnach bei vollem Magen die Alkoholwirkung verzögert
eintritt, kommt es zu der subjektiven Empfindung, dass der
Alkohol anders wirkt und man folglich mit vollem Magen mehr
vertragen kann.
Da bei leerem Magen die Alkoholwirkung deutlich schneller
eintritt, bemerkt man den Alkoholrausch deutlich schneller und
hat den Eindruck, dass man auf nüchternen Magen deutlich
weniger Alkohol vertragen kann.
Der volle oder leere Magen führt jedoch nicht unmittelbar
dazu, dass man mehr oder weniger Alkohol vertragen kann. Die
Giftflüssigkeit als solche wirkt also auch bei vollem Magen
gleich.
Wichtig ist allerdings, dass durch die verzögerte Aufnahme von
Alkohol durch den Magen-Darm-Trakt der Alkohol langsamer in
den Blutkreislauf wechseln kann. Da der Alkohol verzögert in
den Blutkreislauf abgegeben wird, kommt es parallel zur
Aufnahme von Alkohol in den Blutkreislauf zu einem Abbau von
Alkohol. Wie bereits dargelegt, beträgt der durchschnittliche
Abbauwert 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Folglich ist es richtig,
dass man zum Erreichen eines bestimmten BAK-Wertes eine
größere Menge Alkohol aufnehmen muss, da der Alkohol nur
verlangsamt in den Blutkreislauf gelangt und parallel ein Abbau
des Alkohols im Körper stattfindet.
Falls der Betroffene angibt, er habe vor der Tat eine üppige
Mahlzeit zu sich genommen, heißt dies für den Gutachter, dass
dann auch eine deutlich höhere Menge von Alkohol
konsumiert worden sein muss, wenn zum Tatzeitpunkt ein
entsprechend hoher BAK-Wert festgestellt worden ist.
13. Führt der Konsum über einen langen Zeitraum zu einer anderen
Bewertung eines BAK-Wertes?
Ähnlich wie bei einem sehr vollen Magen führt ein als sehr lang
angegebener Trinkzeitraum zu einer anderen Bewertung des
BAK-Wertes. Wer z. B. von morgens früh bis spät in die Nacht
Alkohol zu sich genommen hat und dann mit einem hohen
BAK-Wert aufgegriffen wird, muss im Laufe des Tages eine
deutlich größere Menge Alkohol zu sich genommen haben.
Dieses ist ebenfalls damit zu begründen, dass neben dem
schädlichen Alkoholkonsum vom Körper stetig ein Abbau von
Alkohol vorgenommen wird. Wer folglich schon morgens
größere Alkoholmengen getrunken hat, hat diese
Alkoholmengen ggf. gegen Abend bereits vollständig
abgebaut. Die Alkoholmengen, die zu dem erhöhten BAK-Wert
geführt haben, können folglich nicht mehr von den frühen
Morgenstunden herrühren. Der erhöhte BAK-Wert wird vielmehr
mit den in den Abendstunden zu sich genommenen
Alkoholmengen zu erklären sein.
Folglich ist beim Trinken über einen längeren Zeitraum stets zu
berücksichtigen, dass die Alkoholmengen sich nicht ohne
Weiteren addieren. Durch den Alkoholabbau findet auch eine
ständige Reduzierung des Alkoholpegels statt. Dies
berücksichtigt selbstverständlich auch der Verkehrspsychologe
im MPU-Behandlungsgespräch.
14. Kann eine große Alkoholmenge ohne Wissen des Betroffenen
getrunken werden?
Im Rahmen der MPU wird teilweise von den Betroffenen
angeführt, man habe ohne Wissen Alkohol zu sich genommen.
Man habe gedacht, das Getränk enthalte keinen Alkohol.
In der Tat ist das z. B. bei stark gesüßten Mixgetränken möglich.
Der Betroffene kann bei stark gesüßten Mixgetränken oder bei
anderen stark süßlichen Getränken nicht merken, dass diese mit
Alkohol versetzt sind.
Bei BAK-Werten über 1,1 Promille wird man jedoch nicht
glauben können, dass der BAK-Wert durch einen unbewussten
Alkoholkonsum erklärt werden kann.
Unabhängig davon, ob der Betroffene wusste, dass sich in
seinem Getränk Alkohol befand, hätte der Betroffene ab einem
gewissen Promillewert merken müssen, dass es sich nicht um ein
antialkoholisches Getränk handelte.
Beim unbewussten Konsum von Alkohol sind grundsätzlich zwei
Abläufe denkbar:
1. Trinkt der Betroffene unbewusst das alkoholische Getränk in
normalem Trinktempo, so wird sich bei einem durchschnittlich
„trainierten“, alkoholgewöhnten Menschen der Alkoholgehalt
bemerkbar machen. Er wird aufgrund der Alkoholwirkung
merken, dass es sich nicht um ein alkoholfreies Getränk
handelt. Es ist dann davon auszugehen, dass er, wenn er
keinen Alkohol trinken wollte, den Konsum unterlässt. Wer einen
Promillewert von über 1,0 aufweist, wird die Wirkung des
Alkohols gespürt haben müssen. Jede andere Einlassung ist
unglaubwürdig. Da der Betroffene die Alkoholwirkung kennt
und auch bemerkt hatte, kann er sich nicht damit herausreden,
der hohe Promillewert wäre dadurch zustande gekommen,
dass er bis zum Schluss gedacht hätte, er würde ein
antialkoholisches Getränk trinken.
2. Der Betroffene trinkt das Getränk in einem Sturztrunk, d. h.
besonders schnell.
In diesem Fall würde die Alkoholwirkung aufgrund des sehr
schnellen Konsums von Alkohol zu einem sehr schnellen Anstieg
der Blutalkoholkonzentration führen. Es kommt auch bei einem
sehr alkoholgewöhnten Menschen umgehend zu
alkoholbedingten körperlichen Ausfällen. Die Wirkung eines
schnellen Anstiegs der BAK nennt man auch Anflutungseffekt.
Durch den sehr schnellen Anstieg wird die Wirkung des Alkohols
auch für stark alkoholgewöhnte Personen stark bemerkbar. Die
körperlichen Auswirkungen würden eine aktive
Verkehrsteilnahme ausschließen.
Folglich kann auch die Begründung „unbewusster Sturz“ eine
Verkehrsteilnahme mit einem hohen BAK-Wert nicht erklären.
Wer folglich seinen BAK-Wert im Rahmen der MPU damit
erklären will, dass er nicht gewusst hätte, betrunken Auto
gefahren zu sein, wird bei dem Verkehrspsychologen auf
größte Skepsis stoßen.
Insbesondere bei sehr hohem Wert kommt die Skepsis aus
folgenden Überlegungen heraus:
Der gefühlte Grad der Alkoholisierung hängt in erheblichem
Maße von der Giftfestigkeit der Betroffenen ab. Bei gleicher
Menge Alkohol kann eine nicht gewöhnte Person eine starke
Alkoholisierung spüren. Bei der gleichen Menge Alkohol kann
eine stark alkoholgewöhnte Person eine deutlich niedrige
Alkoholisierung verspüren. Dies bedeutet jedoch für die Praxis,
dass das Maß der individuellen Alkoholgewöhnung nur
unwesentlich überschritten werden kann. Eine Überschreitung
des jeweiligen Bewegungs(?)levels bei Alkohol würde der
Betroffene unverzüglich merken. Nochmals anders erklärt
bedeutet das Folgendes:
Wer es gewohnt ist, sich einen BAK-Wert von 0,8 bis 1,0 Promille
anzutrinken, wird beim Erreichen von z. B. von 1,3 Promille
deutliche Überraschungssymptome erleben. Er wird also
merken, dass er mehr als 0,8 bis 1,0 Promille getrunken hat. Er
wird bemerken, dass er betrunkener ist als sonst.
Wer einen Promillewert von 1,6 bis 1,8 gewohnt ist, wird
seinerseits den Berauschungszustand bei 1,6 bis 1,8 Promille
kennen. Er wird keine ungewöhnlich hohen
Berauschungssymptome empfinden. Folglich führt eine stärkere
Berauschung als sonst bei diesen Betroffenen ggf. erst bei
einem Promillewert von 2,0 oder 2,1 zu dem Gefühl, er wäre
nunmehr betrunkener als sonst.
Die Angabe des Betroffenen, er habe unwissentlich ein Mehr
an Alkohol getrunken, ist folglich nicht plausibel erklärbar, da
der Betroffene in jedem Fall gemerkt hätte, dass er nun mehr
trinkt als sonst. Folglich wird also auch eine Einlassung, es habe
ihm jemand Schnaps in sein Bier geschüttet oder Ähnliches,
beim Psychologen nur Skepsis auslösen und für den
Psychologen keine Erklärung des erhöhten BAK-Wertes
darstellen.
Wer folglich bei der MPU angibt, er habe unwissentlich zu viel
Alkohol getrunken, wird mit dem Vorwurf leben müssen, er
wolle die wahren Gründe für seinen verstärkten Alkoholkonsum
nur verschleiern. Die Aussichten, die MPU mit solchen Angaben
zu bestehen, werden sich sicherlich verschlechtern.
Bedenken Sie auch Folgendes: Wer mit einem Wert von 1,6
Promille im Straßenverkehr angetroffen wird, muss bereits des
Öfteren diesen Wert erreicht haben. Normale Personen
könnten mit einem Promillewert von 1,6 kein Fahrzeug mehr im
Straßenverkehr führen. Wer es also schafft, ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 zu führen, der ist
trinkgewohnt und weist auch eine hohe Trinkfestigkeit auf.
Selbst wenn er gegenüber dem Psychologen angibt, er habe
nicht gewusst, dass er 1,6 Promille erreicht hat, so bedeutet dies
für den Psychologen allein, dass die natürlichen Warnsignale,
die eigentlich verhindern, dass eine nicht trinkgewohnte Person
1,6 Promille überhaupt erreichen kann, bei dem konkret
Betroffenen nicht mehr angeschlagen haben.
Kann Alkohol zum Kontrollverlust führen?
Wenn man vom Kontrollverlust im Zusammenhang mit
Alkoholkonsum spricht, ist zumindest zu überprüfen, welche Art
von Kontrollverlust gemeint ist. Grundsätzlich können drei Arten
von Kontrollverlust beschrieben werden:
1. Der Kontrollverlust liegt in der Form vor, dass nach Beginn des
Alkoholkonsums der Betroffene nicht mehr aufhören kann,
weiteren Alkohol zu konsumieren. Dies ist die gravierendste
Form von Kontrollverlust und führt dazu, dass der Betroffene
beim geringsten Konsum von Alkohol unweigerlich so lange
trinkt, bis er aus körperlichen Gründen nicht mehr weitertrinken
kann. Dieses Merkmal ist das typischste Merkmal für eine
Alkoholabhängigkeit. Wer von einem Kontrollverlust im Rahmen
von Alkoholmissbrauch spricht, meint folglich nicht diesen Fall.
2. Der Kontrollverlust führt dazu, dass man den Überblick über
die getrunkenen Alkoholmengen verliert. Hier meint man den
Fall, dass der Betroffene, obwohl er eigentlich nur so viel trinken
wollte, wie er noch vertragen konnte, um ein Kraftfahrzeug
sicher zu führen, doch mehr getrunken hat, da er letztendlich
nicht mehr wusste, wie viel er tatsächlich getrunken hat. In
diesem Kontext wird von den Betroffenen teilweise auch
berichtet, dass sie sich ganz unbewusst gefragt hätten, wie viel
Promille sie wohl hätten und ob sie damit noch sicher ein
Kraftfahrzeug führen könnten. Der Kontrollverlust führt hier
folglich dazu, dass man von einer falschen Grundlage dafür
ausgeht, man hätte noch sicher ein Kraftfahrzeug führen
können.
Diese Art von Kontrollverlust ist häufig bei Personen anzutreffen,
die mit mehr als 1,6 Promille auffällig geworden sind.
Dies wird damit begründet, dass derjenige, der oft viel trinkt,
letztendlich nicht zählt, wie viel er getrunken hat. Er hat
vielmehr keinerlei Überblick darüber, wie viel er tatsächlich
getrunken hat und ob er überhaupt noch in der Lage ist, ein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen.
Der Verlust des Überblicks über die getrunkenen Mengen
Alkohol ist folglich häufig bei denen Personen gegeben, die
überhaupt in der Lage sind, einen hohen BAK-Wert zu
erreichen.
3. Die dritte Art von Kontrollverlust liegt vor, wenn der Betroffene
erst im Laufe des Konsums größerer Mengen Alkohol seinen
ursprünglichen Entschluss, sein Fahrzeug stehen zu lassen,
aufgibt. Typisch für diese Form ist, dass die Betroffenen
berichten, dass sie nicht mehr wussten, was sie taten. Die
Betroffenen berichten teilweise davon, dass sie gar nicht mehr
wussten, wie sie in das Auto gekommen sind. Nicht selten
berichten die Betroffenen folglich von einem „Filmriss“.
Der Kontrollverlust in dieser Form bedeutet folglich, dass der
Betroffene im nüchternen Zustand zunächst tatsächlich
vorhatte, kein Kraftfahrzeug mehr zu führen. Er hatte z. B.
geplant, das Auto nach der Feier und dem Konsum größerer
Mengen Alkohol vor Ort stehen zu lassen und mit einem Taxi
nach Hause zu fahren. Erst im Laufe des Abends mit erhöhtem
Alkoholkonsum wurde dieser Vorsatz durchbrochen, und der
Betroffene hat die Kontrolle über sich dahingehend verloren,
dass er sich dazu hinreißen ließ, doch noch mit dem Auto nach
Hause zu fahren.
Auch die dritte Form des Kontrollverlustes wird von
Verkehrspsychologen sehr kritisch betrachtet. Der Grund hierfür
ist, dass der Betroffene ja eigentlich sehr vernünftig gehandelt
hat und zunächst den richtigen und rechtlich korrekten Vorsatz
gehabt hat, sein Fahrzeug nach dem bewussten Trinken
größerer Mengen Alkohol stehen zu lassen. Das Problem hierbei
ist, dass der Betroffene trotz seiner guten Vorsätze diese nach
dem Genuss größerer Mengen Alkohol letztendlich dann doch
nicht einhalten konnte.
Da der Betroffene jedoch im nüchternen Zustand die richtigen
Grundsätze gefasst hat, diese jedoch nach dem Konsum
größerer Mengen Alkohol nicht mehr einhalten konnte, führt
dies zu dem Schluss, dass sich eine solche Fahrt immer dann
wiederholen kann, wenn der Betroffene entsprechende
Mengen Alkohol getrunken hat. Schließlich hat er schon einmal
bewiesen, dass er grundsätzlich eigentlich richtig handeln
wollte, es dann jedoch zu einem Kontrollverlust in der Form
gekommen ist, dass er diesen Vorsatz nicht mehr einhalten
konnte, da er zu viel Alkohol getrunken hatte. Es besteht folglich
aus Sicht der Verkehrspsychologen die Gefahr, dass der
Betroffene trotz aller guten Vorsätze nach dem Konsum
größerer Mengen Alkohol wieder auf die Idee kommen könnte,
mit dem Kraftfahrzeug nach Hause zu fahren, da er ja dann
erneut nicht mehr in der Lage ist, seine guten Vorsätze in Form
einer Selbstkontrolle einzuhalten.
In der Verkehrspsychologie wird folglich nur dann von einem
kontrollierten Trinken ausgegangen, wenn der Betroffene
während des Alkoholkonsums und danach tatsächlich noch in
der Lage ist, situationsangemessen und eigenverantwortlich zu
handeln. Ein kontrolliertes Trinken kann auch nur dann
angenommen werden, wenn der Betroffene sich auch am Tag
danach noch an das Trinkszenario, sprich an den Ablauf des
Trinkens, die ungefähren Mengen des Alkohols, die
Auswirkungen auf ihn selbst und seine Motive für das vermehrte
Trinken erinnern kann. Nur dann kann dem Grunde nach
überhaupt von einem kontrollierten Trinken gesprochen
werden. Dies leuchtet ein.
In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Angabe,
man wisse gar nicht mehr, wie es überhaupt dazu kommen
konnte, warum man so viel getrunken hat und dass man sich
an weite Teile des Geschehens nicht erinnern kann, bei dem
MPU-Gutachter zu erhöhter Skepsis führen wird. Die Angabe
von vollkommener oder teilweiser Erinnerungslosigkeit führt
dazu, dass der Gutachter von einem teilweisen Kontrollverlust
ausgehen muss. Da der Betroffene selbst gar nicht mehr weiß,
wie es überhaupt zu dem erhöhten BAK-Wert kommen konnte,
führt bei dem MPU-Gutachter zu der Schlussfolgerung, dass er
die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum zeitweise verloren
hatte. Eine Person, die Gefahr läuft, auch in Zukunft
unkontrolliert Alkohol zu trinken, ist jedoch ein potenzielles Risiko
für den Straßenverkehr, da der Betroffene selbst keine
Kontrollinstanz mehr für sich darstellen kann.
In diesem Zusammenhang ist daher davon zu warnen, auf
Fragen des Gutachters dahingehend auszuweichen, man
könne sich nicht mehr erinnern, man könne sich das alles nicht
erklären, oder man habe einen Filmriss gehabt.
15. Nimmt die Alkoholgewöhnung ab, wenn man mehrere Monate
keinen Alkohol trinkt?
Nein. Grundsätzlich bleibt die Giftflüssigkeit des Körpers über
sehr lange Zeit konstant. Es finden zwar einige Schwankungen
statt. Derjenige, der ggf. tatsächlich über mehrere Monate
keinen Alkohol konsumiert hat, wird zu Beginn des erneuten
Alkoholkonsums anfälliger für die berauschende Wirkung des
Alkohols sein. Er wird jedoch sehr schnell wieder zu seiner alten
Giftfestigkeit zurückkommen. Das bedeutet, dass eine einmal
erreichte Giftfestigkeit nicht wieder abtrainiert werden kann.
Wer seinen Körper einmal an sehr hohe Promillezahlen gewöhnt
hat, wird auch nach monatelanger Alkoholabstinenz seinen
Körper sehr schnell wieder an die alten Promillewerte
gewöhnen können. Dies stellt das zentrale Problem für
Alkoholiker dar. Für sie ist ein geringerer Alkoholkonsum nicht
mehr möglich, da sie ihren Körper an einen bestimmten
Umgang mit Alkohol gewöhnt haben und sich der Körper den
Umgang mit Alkohol gemerkt hat.
Dieser Punkt ist für Verkehrspsychologen problematisch. Wer
verspricht, in Zukunft deutlich weniger Alkohol zu trinken, wird
bei Verkehrspsychologen ebenfalls auf Skepsis stoßen. Die
Person, die Alkohol trinkt, möchte ja gerne einen bestimmten
Zustand erreichen. Es geht auch hier wieder um Trinkmotive.
Der Betroffene möchte mit dem Alkoholkonsum einen
bestimmten Ausnahmezustand erreichen. Da der Betroffene
seinen Körper jedoch einmal an hohe Promillewerte gewöhnt
hat, wird er diesen Rauschzustand nur dann erreichen können,
wenn er entsprechend hohe Promillewerte erreicht hat. Dies
bedeutet dann jedoch automatisch wieder eine erhöhte
Aufnahme von Alkoholmengen. Wer einmal seinen Körper an
hohe Promillewerte herangeführt hat, wird seinen Konsum nur
schwer einschränken können. Für die betroffene Person mit
besonders hohem Alkoholwert wird ggf. eine dauerhafte
Abstinenz die einzige Möglichkeit darstellen.
18. Spielt die körperliche Fitness eine Rolle bei der Frage, wie
viel man vertragen kann?
Grundsätzlich führt die körperliche Fitness nicht zu einer
Beeinflussung der Promillewerte bei entsprechendem
Alkoholkonsum. Auch derjenige, der körperlich trainiert ist, wird
bei gleicher Menge Alkohol den gleichen Promillewert
erreichen wie die Person, die körperlich nicht trainiert ist. Die
körperliche Fitness spielt also für die Frage des Promillewerts
keine Rolle.
Allein die Frage der subjektiven Wahrnehmung kann durch die
körperliche Fitness verändert werden. Wer körperlich trainiert ist,
kann ggf. subjektiv mehr vertragen, da er die alkoholbedingten
Beeinträchtigungen subjektiv besser kompensieren kann.
Letztendlich stellt diese Fragestellung wiederum darauf ab, dass
ein erhöhter BAK-Wert nicht mit einem „schlechten Tag“ oder
einem kurzfristig schlechten gesundheitlichen Zustand erklärt
werden kann. Auch jemand, der stark erkältet war oder eine
Grippe hatte, wird bei entsprechendem Alkoholkonsum die
gleichen Promillewerte aufweisen wie ein gesunder Mensch.
Viele ziehen den Umkehrschluss, der angeschlagene Betroffene
müsse die Wirkung des Alkohols subjektiv stärker gespürt haben.
Ein „schlechter Tag“ oder eine gesundheitliche
Beeinträchtigung stellt folglich keine Erklärung für einen
erhöhten BAK-Wert dar.
Welche Grenzwerte bei Alkohol kennen Sie? Welche Relevanz
haben die Grenzwerte im Verkehr?
Aus rechtlicher Sicht gibt es grundsätzlich drei Grenzwerte:
Aus rechtlicher Sicht ist eine negative Beeinflussung der
Fahrtüchtigkeit bis zu einem Promillewert von 0,3
ausgeschlossen. Folglich wissen die Leute, dass davon
ausgegangen wird, dass eine Alkoholisierung bis 0,3 Promille zu
keiner relativen Fahruntüchtigkeit führen kann.
§ 24a StVG gibt sodann einen Gefahrengrenzwert vor. Von 0,5
Promille bis 1,1 Promille liegt eine unzulässige Alkoholisierung
vor, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt wird. Der
Gesetzgeber hat hier die Grenze bei 0,5 Promille gezogen, da
bei diesem Wert davon ausgegangen wird, dass eine Fahrt mit
einer Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille eine erhöhte
Gefährdung aufweist.
Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt,
ist ebenfalls fahruntüchtig. Ab dem Wert von 0,5 Promille
kommt folglich eine Bestrafung zumindest als
Ordnungswidrigkeit in Betracht. Zeigen sich bei einer Fahrt ab
0,5 Promille auch noch Ausfallerscheinungen, so liegt ggf. eine
Straftat vor.
Ab dem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer absoluten
Fahruntüchtigkeit. Dieser Grenzwert von 1,1 Promille errechnet
sich aus zwei Werten: Wissenschaftlich belegt ist, dass ab 1,0
Promille ein Betroffener definitiv nicht mehr in der Lage ist, im
Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Die
Rechtsprechung hat einen Sicherheitszuschlag von 0,1 Promille
hinzugefügt. Ab 1,1 Promille liegt folglich im Rechtssinne eine
absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ab dem Wert von 1,1 Promille
liegt demnach bei einer Teilnahme am Straßenverkehr eine
Straftat vor.
16. Wie lautet die Definition für Alkoholmissbrauch im Rahmen der
MPU?
Die Richtlinien zur Kraftfahreignung beziehen sich des Öfteren
auf den Begriff des Alkoholmissbrauchs und auf „hohe
Blutalkoholkonzentration“. Alkoholmissbrauch kann jedoch
unterschiedlich ausgelegt werden. Grundsätzlich liegt nach
den Richtlinien zur Kraftfahreignung ein Missbrauch vor, wenn
ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines
Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit
beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher
trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem
solchen Fall ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten
Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu
entsprechen.
Des Weiteren ist danach insbesondere in folgenden Fällen von
einem Missbrauch auszugehen:
1. Bei wiederholter Fahrt unter unzulässig hoher
Alkoholeinwirkung
2. Bei einer einmaligen Fahrt mit einem hohen BAK-Wert
3. Bei einer Fahrt, bei der aktenkundig ist, dass es bei dem
Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der
Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des
Alkoholkonsums gekommen ist.
Insbesondere im letzten Fall ist dann von einem Missbrauch
nach den Richtlinien der Kraftfahreignung auszugehen.
Die oben beschriebenen drei Fälle werden einen Großteil der
Alkoholmissbräuche, die Anlass für eine MPU sind, abdecken.
Im ersten Fall wird der Betroffene innerhalb der letzten 10 Jahre
mehrfach mit einem Promillewert von 0,5 oder mehr im
Straßenverkehr auffällig.
Im zweiten Fall war Betroffene zuvor zwar noch nicht mit einer
höheren Blutalkoholkonzentration auffällig, bei der konkreten
Fahrt lag jedoch eine entsprechend hohe
Blutalkoholkonzentration vor.
Bei der letzten Fallgestaltung ist z. B. aufgrund der Angaben des
Betroffenen vor Gericht aktenkundig, dass es bereits einmal zu
einem Kontrollverlust (z. B. einem angeblichen Filmriss) im
Rahmen von Alkoholkonsum gekommen ist.
Wenn die Fallgestaltungen 1 bis 3 hinreichend klar begründet
sind, stellt sich bei der Fallgestaltung im Rahmen der Definition
des Alkoholmissbrauchs die Frage, wann von einer hohen
Alkoholkonzentration auszugehen ist.
Es muss also folglich im Rahmen der Definition
Alkoholmissbrauch geklärt werden, wann von einer hohen
Alkoholkonzentration ausgegangen werden kann.
Hierfür kann zunächst einmal die Fahrerlaubnisordnung
herangezogen werden. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht
zwingend die Anordnung einer MPU vor, wenn ein
Kraftfahrzeugführer erstmalig mit einem BAK-Wert von 1,6
Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig geworden ist.
Laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) liegt folglich eine hohe
Blutalkoholkonzentration, die auf einen Missbrauch schließen
lässt, spätestens ab einem Wert von 1,6 Promille vor. Ab diesem
Promillewert ist die Führerscheinbehörde angewiesen, von den
Betroffenen eine MPU zu verlangen.
Von einem hohen Promillewert ist jedoch ggf. auch
auszugehen, wenn die festgestellte Promillegrenze von 1,3
überschritten worden ist. Spätestens ab dem Wert von 1,3
Promille liegt ein begründeter Verdacht vor, dass bei dem
Betroffenen eine Alkoholproblematik vorliegt. Je weiter sich der
Promillewert von 1,3 nach oben verschiebt, desto eher muss
von einer Alkoholproblematik ausgegangen werden. Der
Betroffene, der im Straßenverkehr mit 1,3 Promille oder mehr
festgehalten worden ist, muss damit rechnen, dass ein MPUGutachter von einem Alkoholmissbrauch ausgeht.
Der Wert von 1,3 Promille als unterer Grenzwert, ab dem ein
Alkoholmissbrauch naheliegt, korrespondiert mit dem Wert, der
im Rahmen von üblichen gesellschaftlichen Trinkanlässen von
normalen Personen erreicht werden kann.
Wie bereits oben beschrieben, wird von normal trinkgewohnten
Personen im Rahmen von gesellschaftlichen Anlässen
regelmäßig maximal ein Wert von 0,8 bis 1,1 Promille erreicht
werden können. In besonderen Fällen kann bei normalen
gesellschaftlichen Anlässen ein Wert von 1,3 Promille erreicht
werden. Folglich ist es konsequent, davon auszugehen, dass
derjenige, der mehr als 1,3 Promille erreichen kann, über ein
Trinkverhalten verfügt, das nicht mehr im gesellschaftlich
normalen Rahmen liegt.
Ab 1,3 Promille wird der Gutachter folglich feststellen, dass der
Betroffene eine Trinkfestigkeit erreicht hat, die mit einem
normalen Trinkverhalten nicht mehr zu erklären ist. Der
Betroffene, der mit 1,3 Promille auffällig geworden ist, muss
folglich davon ausgehen, dass sein Trinkverhalten im Rahmen
einer MPU besonders durchleuchtet wird. Nimmt man den Wert
von 1,3 Promille als unteren Grenzwert an, so dürfte auch
eindeutig sein, dass die Alkoholproblematik umso gravierender
ist, je mehr sich der festgestellte Promillewert von dieser Grenze
nach oben verschiebt. Je höher der festgestellte Promillewert
ist, desto höher wird die Giftfestigkeit bei dem Betroffenen sein.
Was bedeutet ein hoher BAK-Wert ohne Ausfallerscheinungen?
Die Person, die mit 1,3 oder mehr Promille ein Kraftfahrzeug
geführt hat und dabei erwischt worden ist, weist eine erhöhte
Giftfestigkeit auf. Insbesondere dann, wenn sie angibt, dass sie
keine Ausfallerscheinungen bemerkt hat, zeigt die Person, dass
sie besonders alkoholgewöhnt ist. Normal trinkgewohnte
Personen könnten mit 1,3 Promille kein Kraftfahrzeug mehr
führen. Sie wären körperlich einfach nicht mehr in der Lage, ein
Kraftfahrzeug überhaupt auf der Straße zu halten. Wird folglich
ein erhöhter BAK-Wert festgestellt und sind keine
Ausfallerscheinungen erkennbar, so bedeutet dies für den
begutachtenden Psychologen, dass eine hohe Giftfestigkeit
vorgelegen haben muss.
Der Betroffene sollte folglich im Rahmen der MPU nicht darauf
pochen, dass er überhaupt nichts davon mitbekommen habe,
dass er 1,3 Promille oder mehr aufwies. Derjenige, der keinerlei
Ausfallbescheinungen verspürt hat, wird ggf. als erheblich
alkoholgewöhnt eingestuft werden. Dies deutet dann auf eine
besonders gravierende Alkoholproblematik hin.
17. Was bedeuten Promillewerte von über 1,6 Promille im Rahmen
der MPU?
Eine Person, die mit 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig
geworden ist, weist eine besonders hohe Giftfestigkeit auf. Es
wurde bereits dargelegt, dass normal trinkgewohnte Personen
einen Maximalwert von 1,3 Promille erreichen können. Das
bedeutet im Umkehrschluss, dass beim Erreichen von Werten
über 1,3 Promille eine besondere Giftfestigkeit antrainiert
worden sein muss. Wer 1,6 Promille erreichen kann, hat seinen
Körper regelmäßig über einen langen Zeitraum von mehreren
Monaten oder Jahren an erhöhten Alkoholkonsum gewöhnt.
Normal trinkgewohnte Personen können einen Promillewert von
1,6 Promille nicht erreichen.
Aus diesem Grund sieht die Fahrerlaubnisverordnung auch
entschieden vor, dass Personen, bei denen im Rahmen der
Straßenverkehrsteilnahme ein Promillewert von 1,6 oder mehr
festgestellt worden ist, zwingend eine MPU absolvieren müssen.
Die Betroffenen, die mit einem Wert von 1,6 Promille oder mehr
im Straßenverkehr festgehalten worden sind, müssen folglich
damit rechnen, dass der Gutachter im Rahmen einer MPU
zwingend von einer erhöhten Giftfestigkeit und einem
Alkoholmissbrauch ausgeht.
Lektion 3
Ihr persönlicher Umgang mit Alkohol
Einführung Lektion 3:
Im nächsten Teilkursus geht es um Ihren persönlichen Umgang
mit Alkohol.
Nach den Grundkenntnissen über die MPU und den
Grundkenntnissen über Alkohol sind Sie gut gerüstet, um
nunmehr zu den persönlichen Fragen Ihrerseits zu kommen. Die
persönlichen Fragen betreffen insbesondere Ihren persönlichen
Umgang mit Alkohol. Fragen zur Tat, Fragen zum Verhalten
nach der Tat und Fragen zur Wiederherstellung der Eignung
werden in dem psychologischen Gespräch ebenfalls eine ganz
wesentliche Rolle einnehmen.
Die nachfolgenden Teile des Vorbereitungskurses sind daher
die entscheidenden.
Sie haben folgende Möglichkeiten, wie Sie mit dem
Vorbereitungskurs im Folgenden weiter umgehen möchten.
Da es am effektivsten ist, raten wir Ihnen, sich zu den einzelnen
Fragen eigene Stichpunkte zu machen und sich etwas Zeit zu
nehmen, um die Fragen für sich wahrheitsgemäß zu
beantworten.
Machen Sie sich kurz Notizen zu den einzelnen Fragen. Es hat
sich gezeigt, dass diese Notizen später bei der Durchsicht
hilfreich sind und Sie sich bei der Formulierung der Antworten
intensiver mit den Fragen auseinandersetzen.
Sie haben auch die Möglichkeit, jeweils nur die Frage zu lesen,
sich dazu Gedanken zu machen und dann die
entsprechenden Ausführungen zu vergleichen. Wir halten es
aber für deutlich effektiver, wenn Sie sich, wie oben
beschrieben, kurze Notizen zu den einzelnen Fragen machen.
In den folgenden persönlichen Fragen werden wir Ihnen zu
jeder Frage die Hintergründe der Frage erläutern. Wir werden
Ihnen erklären, weshalb diese Frage für Sie wichtig sein kann
und was der MPU-Gutachter mit dieser Frage eigentlich
tatsächlich herausfinden möchte. Wir geben Ihnen folglich die
Hintergründe zu den Fragen.
Es wäre völlig verfehlt, wenn wir Ihnen vermeintlich richtige
Antworten an die Hand geben würden. Schematisch richtige
Antworten gibt es weder hier im Vorbereitungskurs noch später
im tatsächlichen Vorbereitungsgespräch mit dem Gutachter.
Jeder Vorbereitungskurs, der Ihnen, losgelöst von Ihrem
konkreten Fall, vermeintliche „Testknacker“-Antworten an die
Hand gibt, ist unseriös und wird keinen Erfolg haben können.
Wir halten es für wesentlich, dass Sie zu jeder Frage eine
ehrliche und persönliche Antwort geben. Anschließend werden
Sie eine ausführliche Besprechung der konkreten Frage
vorfinden.
Mit der dann gelieferten Erklärung können Sie Ihre zunächst
gegebenen Antwort vergleichen und prüfen, ob Ihre Antwort
„richtig“ war oder nicht.
1. Wann trinken Sie Alkohol?
Bei dem psychologischen Gespräch wird es dem Gutachter
darauf ankommen, zunächst allgemein zu erfragen, wie sich Ihr
Umgang mit Alkohol insgesamt darstellt. Es kommt also folglich
nicht auf den Zeitraum um die Tat herum an. Vielmehr möchte
der Gutachter Ihren persönlichen Lebensweg und Ihren
persönlichen Umgang mit Alkohol insgesamt erfahren.
Die Frage „Wann trinken Sie Alkohol?“ hört sich zunächst etwas
irritierend an. Auch die nachfolgenden Fragen werden Sie zum
Teil stutzig machen. Aus diesen allgemein gehaltenen Fragen
kann ein MPU-Gutachter jedoch schon entsprechende
Rückschlüsse ziehen.
Die Frage, wann Sie Alkohol trinken, ist grundsätzlich nicht nur
zeitlich zu verstehen. Es kommt ggf. auch darauf an, mit
welchen Personen und zu welchen Anlässen Sie Alkohol trinken.
Fragen Sie sich selbst einmal und machen Sie ggf. eine
Aufstellung darüber, wann und wie oft Sie eigentlich tatsächlich
Alkohol trinken. Ggf. haben Sie dann auch einen Überblick, wo
das Problem bei Ihnen liegen könnte, in welchem Umfeld Sie
tatsächlich Alkohol trinken, und ob es immer zu bestimmten
Anlässen oder völlig losgelöst davon zu einem Alkoholkonsum
kommt.
2. Warum trinken Sie Alkohol?
Auch diese Frage klingt zunächst ungewöhnlich. Warum trinkt
man Alkohol? Diese Antwort ist ggf. nur schwer zu geben.
Machen Sie sich auch diesbezüglich Ihre Gedanken, weshalb
Sie persönlich Alkohol trinken. Diese Frage hängt mit der Frage,
wann Sie Alkohol trinken, eng zusammen.
Wieso haben Sie Alkohol getrunken?
Dies wird unter anderem ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der
weiteren Begutachtung sein. Haben Sie Alkohol getrunken, weil
Sie auf einer Party angeheitert sein wollten? Haben Sie Alkohol
getrunken, weil Sie es regelmäßig abends sowieso getan
haben? Haben Sie Alkohol getrunken, weil Sie eine Lebenskrise
hatten? Haben Sie Alkohol getrunken, um Ihren Alltag zu
vergessen? Haben Sie Alkohol getrunken, um eine vermeintlich
schwierige Situation besser meistern zu können?
Machen Sie sich einmal Gedanken darüber, warum Sie
allgemein Alkohol trinken, weshalb Sie in der letzten Zeit ggf.
vermehrt Alkohol getrunken haben und weshalb Sie konkret bei
der Tat Alkohol konsumiert haben. Bei konkreter Beantwortung
werden Sie ggf. erkennen, dass sich Ihre Trinkgewohnheiten in
der Zeit vor der Tat verändert haben könnten.
Fragen Sie sich ggf. nicht nur, warum Sie Alkohol getrunken
haben, sondern auch, in welchem Maße und welche Art von
Alkohol Sie konsumiert haben.
Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Es hilft Ihnen sowohl jetzt in der
Vorbereitung als auch gegenüber dem Gutachter, ggf.
ebenfalls Antworten zu finden, die überzeugen.
Im Übrigen wird Ihre Antwort, wie bereits dargelegt, ggf. eine
grundlegende Weichenstellung für den Gutachter darstellen.
3. Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen Alkohol in einigen Situationen
helfen kann?
Bitte achten Sie darauf, dass diese Frage durchaus allgemein
gehalten ist. Es wurde nicht gefragt, ob Ihnen Alkohol in einer
bestimmten Situation oder in einer Situation bei der Tat helfen
konnte. Vielmehr wird hier gefragt, ob Ihnen Alkohol überhaupt
in irgendeiner Situation helfen kann.
Diesbezüglich kommt in Betracht, dass Ihnen Alkohol helfen
kann, z. B. bei einer Party aufzutauen und besser mitfeiern zu
können.
Alkohol kann Ihnen ggf. helfen, insgesamt lockerer zu werden.
Alkohol kann Ihnen grundsätzlich dabei helfen, eine schwere
Zeit besser zu meistern.
Alkohol kann Ihnen dabei helfen, sich nach der Arbeit zu
entspannen.
Seien Sie auch hier ehrlich zu sich selbst und gegenüber dem
MPU-Gutachter. Nur wer ggf. erkennt, dass er versucht hat, mit
Hilfe des Alkohols Probleme zu lösen, die sich mit Alkohol nicht
lösen lassen, zeigt dem Gutachter, dass er sich mit seinem
Alkoholproblem auseinandergesetzt hat.
Wer bei dem Gutachter pauschal sagt, Alkohol würde ihm
nicht helfen und hat ihm noch nie geholfen, wird ggf. auf
Skepsis stoßen.
Es gibt immer ein Trinkmotiv. Der Begriff Trinkmotiv ist für einen
MPU-Gutachter ganz wesentlich. Der MPU-Gutachter möchte
konkret wissen, weshalb jemand Alkohol getrunken hat. Wer
Alkohol trinkt, wird dies ggf. aber nicht nur tun, weil es ihm
schmeckt. Viele andere Getränke, die keinen Alkohol
enthalten, schmecken dem Betroffenen ggf. ebenfalls.
Alkohol wird regelmäßig zu sich genommen, weil mit dem
Alkohol und dem Rausch eine besondere Situation hergestellt
werden soll.
Nicht selten wird auch eine Flucht in den Alkohol vorliegen. Sie
sollten sich selbst persönlich fragen, ob Sie der Auffassung
waren, dass Ihnen der Alkohol in irgendeiner Form weiter helfen
konnte.
Nicht selten wird berichtet, dass Alkohol über eine momentane
Lebenskrise hinweggeholfen hat.
Wichtig ist zunächst, dass Sie sich diese Frage ernsthaft
beantworten.
Kann Alkohol über eine schwerere Zeit hinweghelfen?
Diese Frage bezieht sich insgesamt darauf, ob Alkohol
überhaupt über eine schwere Zeit hinweghelfen kann.
Diese Frage bezieht sich also nicht auf Ihren persönlichen
Umgang mit Alkohol. Bitte achten Sie darauf. Insofern sollten Sie
stets auf den genauen Wortlaut einer Frage des MPUGutachters achten.
Sollten Sie eine Frage nicht oder nicht richtig verstanden
haben, trauen Sie sich ruhig, den MPU-Gutachter konkret zu
fragen. Fragen Sie bei einer solchen offenen Frage auch
durchaus nach, ob der Umgang allgemein oder auf Sie
persönlich bezogen gemeint ist.
Insgesamt sollten Sie sich trauen, ein offenes Gespräch mit dem
Gutachter zu führen. Üben Sie dies ggf. mit Freunden und
Bekannten einmal ein. Der MPU- Gutachter soll anhand eines
Gesprächs mit Ihnen herausfinden, ob Sie geeignet sind, ein
Kraftfahrzeug zu führen. Sie haben also ebenfalls das Recht,
Fragen zu stellen. Machen Sie davon Gebrauch, um eine Frage
zu klären. Es ist sicherlich nichts schlimmer, als wenn Sie eine
Frage falsch verstanden haben und die Antwort dann vom
Gutachter ggf. ebenfalls falsch verstanden wird.
4. Kann Ihnen Alkohol über schwere Zeiten hinweghelfen?
Bei der konkreten Frage „Kann Alkohol über eine schwere Zeit
hinweghelfen?“ wird der MPU-Gutachter wissen wollen, wie Sie
die Wirkung von Alkohol einschätzen. Diese Frage kann ggf.
auch zeitlich versetzt nach der Frage kommen, warum Sie
konkret Alkohol trinken. Diese beiden Fragen hängen ein Stück
weit zusammen. Sie müssen damit rechnen, dass der MPUGutachter frühere Antworten durch andere Fragen, die aber
auf den gleichen Kern abzielen, nochmals absichert. Wenn Sie
also bei der Frage „Warum trinken Sie Alkohol?“ die Antwort
gegeben haben „Weil ich damit Probleme vergessen kann“, so
wird Ihre Antwort auf die Frage „Kann Alkohol über schwere
Zeiten hinweghelfen?“ seriöserweise sicherlich nicht „Nein“
lauten.
Bei der Frage „Kann Alkohol über schwere Zeiten
hinweghelfen?“ tun Sie sicherlich gut daran, dem Gutachter
mitzuteilen, dass Sie dies ggf. vor der Tat einmal gedacht
hatten. Sie sollten ggf. dem Gutachter deutlich machen, dass
Sie begriffen haben, dass Alkohol gerade kein Mittel ist, um
persönliche Probleme lösen zu können.
Bedenken Sie dabei wiederum das Grundkonzept:
Der Gutachter geht davon aus, dass Sie auf jeden Fall ein
Alkoholproblem hatten. Sie müssen dem Gutachter nunmehr
deutlich machen, dass Sie Ihrerseits erkannt haben, dass Sie ein
Problem im Umgang mit Alkohol aufwiesen, dass dieses
Problem ggf. Ursache für die hier in Frage stehende Tat war,
und dass Sie das Problem nunmehr erkannt und gelöst haben.
Sie sollten folglich bei einer solchen Frage deutlich machen,
dass Sie damals durchaus ein Problem im Umgang mit Alkohol
hatten, dieses nunmehr aber für sich gelöst und begriffen
haben, dass Alkohol gerade nicht über persönliche Probleme
hinweghelfen kann.
5. Hatten Sie wegen Alkohol schon Probleme in Ihrem sozialen
Umfeld?
Nicht selten berichten Betroffene, die ehrlich über ihr
Alkoholproblem berichten, dass Alkohol eine Spiralwirkung hat.
Zunächst beginnt der Alkoholkonsum im gesellschaftlichen
Rahmen. Man merkt jedoch nach gewisser Zeit, dass man selbst
mehr Alkohol trinkt als andere Personen. Dies ist einem ggf.
unangenehm. Der Alkoholkonsum wird immer weiter vertuscht.
Zudem rückt der Alkoholkonsum als solcher in den Mittelpunkt.
Mit dem verstärkten Alkoholkonsum kommt es zu einem
Rückzugsverhalten des Betroffenen. Nicht selten werden
gesellschaftliche Aktivitäten ausgesetzt. Nicht selten zieht sich
der Betroffene von öffentlichen Veranstaltungen, Treffen mit
Freunden oder aus Vereinen zurück. Nicht selten wird der
Alkoholkonsum zu Hause erfolgen, weil der Betroffene sich ggf.
schämt.
Betroffene, die sehr alkoholgewöhnt sind und ggf. verstärkt
auch am Wochenende trinken, haben nicht selten von
sogenannten „blauen Montagen“ berichtet. Blaue Montage
bedeuten, dass der Betroffene besonders nach einem
durchzechten Wochenende montags nicht fit genug waren,
um zur Arbeit zu gehen. Nicht selten gab es bereits Streit mit
dem Arbeitgeber aufgrund alkoholbedingter Fehlzeiten in der
Firma.
Ggf. berichten Betroffene auch von Beziehungsstreitigkeiten mit
ihrem Partner aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums. Nicht
selten berichten Betroffene von Vorhaltungen des Ehepartners
wegen eines solchen Alkoholkonsums.
Der Gutachter geht davon aus, dass übermäßiger
Alkoholkonsum, den er bei Ihnen zumindest ab einem Wert von
1,3 Promille vermutet, zu erheblichen gesellschaftlichen
Problemen führen kann.
Trauen Sie sich ruhig, den Gutachter von solchen Problemen zu
berichten. Sie können dem Gutachter von solchen Problemen
berichten, da Sie ihm danach ja berichten werden, dass Sie,
seitdem Sie keinen Alkohol mehr konsumieren, wieder mehr
gesellschaftliche Kontakte haben und feststellen konnten, dass
die sozialen Probleme in Ihrem Umfeld nicht mehr bestehen.
Auch hier geht es wieder darum, dem Gutachter zu Erkennen
zu geben, dass man zu seinem Fehlverhalten vor der Tat steht.
Es kommt darauf an, dem Gutachter deutlich zu machen, dass
man verstanden hat, dass man ein Problem im Umgang mit
Alkohol hatte und zu viel Alkohol getrunken hat. Machen Sie
deutlich, dass Sie auch die Probleme, die mit übermäßigem
Alkoholkonsum in engem Zusammenhang standen, für sich
erkannt haben. Machen Sie hier deutlich, dass Sie Ihr Problem
verstanden haben.
Der Gutachter geht wie oben beschrieben davon aus, dass Sie
mit großer Wahrscheinlichkeit auch Probleme im sozialen
Umfeld haben. Ein Problem als solches kann z. B. auch der
Rückzug in die eigene Privatsphäre darstellen.
Falls Sie dem Gutachter sagen, dass Sie keinerlei Probleme
gespürt haben, so bleibt zu befürchten, dass der Gutachter der
Auffassung sein wird, dass Sie das Problem im Kern nicht wirklich
erkannt haben. Der Gutachter wird ggf. das Gefühl haben,
dass Sie tatsächlich nicht zu Ihrem Problem und den Folgen
stehen. Dies ist sicherlich nicht glücklich. Übermäßiger
Alkoholkonsum muss nicht zu sozialen Problemen führen.
Hinterfragen Sie allerdings einmal ehrlich bei sich selbst
innerhalb dieses Vorbereitungskurses und ggf. bei einem MPUGutachter, was sich eigentlich in den letzten Monaten oder
Jahren seit einem übermäßigen Alkoholkonsum bei Ihnen
tatsächlich getan hat. Zumindest ein Problem Ihres
Alkoholkonsums liegt klar auf der Hand: Sie wurden wegen Ihres
Alkoholkonsums im Straßenverkehr erwischt. Ein weiteres
Problem, das schlichtweg aus dem übermäßigen
Alkoholkonsum resultiert, ist die Trunkenheitsfahrt, wegen der Sie
die MPU ja überhaupt absolvieren müssen. Dieses Problem
sollten Sie bei der MPU durchaus nennen und zu erkennen
geben, dass Sie dieses als soziales Problem infolge von
übermäßigem Alkoholkonsum erkannt haben.
6. Gab es wegen Alkohol schon einmal Probleme mit Ihrer Arbeit?
Letztendlich stellt dies die konkretisierte Frage danach dar, ob
es durch übermäßigen Alkoholkonsum bereits Nachteile in
Ihrem sozialen Umfeld gab. Nicht selten berichten Betroffene
davon, dass sie Fehlzeiten bei der Arbeit aufwiesen oder bereits
einmal Ärger mit dem Chef hatten, weil ggf. bei der Arbeit
Alkohol konsumiert worden ist.
Stehen Sie zu Ihren Fehlern und zu Ihrem Problem im Umgang
mit Alkohol. Machen Sie gegenüber dem Gutachter durchaus
deutlich, dass Sie im Nachhinein erkennen, dass bestimmte
Fehlzeiten oder Ärger mit dem Chef tatsächlich ein Problem
gewesen sind, und dass dieses sich durch den überhöhten
Alkoholkonsum ergeben hat.
7. Trinken Sie am Wochenende mehr Alkohol als sonst?
Der Gutachter will im Rahmen des psychologischen
Gespräches sicherlich auch erfahren, wie Ihr grundsätzliches
Trinkverhalten ist. Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, wann
Sie Alkohol trinken. Nicht selten wird am Wochenende mehr
Alkohol konsumiert als sonst. Stellen Sie sich die Frage, ob auch
Sie am Wochenende mehr getrunken haben als während der
Woche. Die Frage, ob Sie am Wochenende mehr getrunken
haben als sonst, ist für den Gutachter sicherlich nicht
ausschlaggebend.
Derjenige, der nur in der Woche trinkt, dafür aber regelmäßig
und viel, wird ggf. genauso verdächtig oder unverdächtig sein
wie derjenige, der in der Woche nicht trinkt, dafür aber am
Wochenende richtig zuschlägt.
Im Übrigen sollten Sie hinsichtlich von Trinkgewohnheiten zum
Wochenende Folgendes berücksichtigen:
Es geht bei der MPU-Begutachtung regelmäßig auch darum,
wie hoch Ihre Giftfestigkeit ist.
Zur Kenntnis diesbezüglich ist wichtig, dass die Giftfestigkeit
durchaus schneller erreicht werden kann, wenn in der Woche
nichts getrunken wird, sondern nur am Wochenende. Der
Körper hat dann quasi Pausen und kann sich anders auf den
Alkoholkonsum einstellen. Der Ausschlag zwischen 0 Promille
und ggf. erhöhten Promillewerten ist bei typischen
Wochenendtrinkern folglich höher. Insofern tritt bei typischen
Wochenendtrinkern auch schneller eine Giftfestigkeit ein.
Auch diesbezüglich sollen Sie gegenüber dem MPU-Gutachter
ehrlich sein. Wenn Sie gegenüber dem MPU-Gutachter
einräumen, dass Sie nur am Wochenende oder auch
regelmäßig in der Woche getrunken haben, wird dies nicht
ausschlaggebend sein. Wichtig ist nur, dass der MPU-Gutachter
nicht den Eindruck hat, dass Sie Ihre Situation beschönigen
wollen.
Auch hier zählt sicherlich Ehrlichkeit. Insbesondere bei den
Fragen, bei denen die Antwort nicht sehr wesentlich ist, macht
es auf den MPU-Gutachter sicherlich einen ehrlichen und
verlässlichen Eindruck, wenn Sie unumwunden die Wahrheit
einräumen.
Denken Sie daran, dass der MPU-Gutachter zumindest bei
Promillewerten über 1,3 davon ausgeht, dass Sie ein
Alkoholproblem haben. Sie laufen also nicht Gefahr, sich durch
Ihre Aussagen zu Ihren Trinkgewohnheiten als Alkoholiker
darzustellen.
Insofern können Sie bei einer offenen Frage wie dieser durchaus
eine ehrliche Antwort geben und mit dieser ehrlichen Antwort
letztendlich bei dem MPU-Gutachter punkten.
Im Übrigen wird ein erfahrener MPU-Gutachter Ihnen sowieso
nicht abnehmen, dass Sie nur am Wochenende ab und an mal
ein Bierchen getrunken haben, wenn Sie mit 1,6 Promille im
Straßenverkehr erwischt worden sind. Irgendwann werden Sie
Ihre Giftfestigkeit erlernt haben müssen. Wenn Sie dann
verniedlichende Trinkgewohnheiten angeben, wird dies den
Gutachter sicherlich nicht überzeugen.
Denken Sie daran, dass es brenzlig wird, wenn der Gutachter
den Eindruck gewinnt, Sie spielen nicht mit offenen Karten. Falls
Sie tatsächlich einmal etwas zu Ihren Gunsten beschönigen, so
sollte dies zumindest auch Sinn machen. Bei einer Frage wie
dieser macht es keinen Sinn, sich als Unschuldsengel darstellen
zu wollen.
8. Hatten Sie nach Alkoholkonsum schon einmal einen Filmriss?
Während die vorige Frage ehrlich beantwortet werden kann,
sollten Sie bei dieser Frage vorsichtig sein.
Bei der Frage der Zuverlässigkeit im Straßenverkehr und der
Fahreignung kommt es selbstverständlich darauf an, dass der
Betroffene auch bei Alkoholkonsum in der Lage ist, sich selbst zu
kontrollieren. Der Begriff Kontrollverlust stellt folglich für einen
MPU-Gutachter eine rote Warnlampe dar. Immer dann, wenn
die Gefahr besteht, dass der Betroffene bei entsprechendem
Alkoholkonsum die Kontrolle über sich selbst verliert, besteht die
Gefahr, dass er jederzeit wieder bei einem Kontrollverlust ein
Fahrzeug führen wird, obwohl er die besten Vorsätze hatte.
Insbesondere bei Personen, bei denen ein Kontrollverlust
vorliegt, besteht daher die Gefahr, dass der Gutachter
besonders strenge Maßstäbe anlegt.
Ein Kontrollverlust ist ein sogenannter Filmriss. Derjenige, der
unter sogenannter Amnesie leidet, berichtet nicht selten, dass
ihm auch zu einem Teil des kritischen Zeitraums im Rahmen der
Tatbegehung die Erinnerung fehlt. Dies zeigt dem Gutachter,
dass der Betroffene nicht in der Lage war, seine guten Vorsätze,
ggf. das Fahrzeug stehen zu lassen, zu beherzigen. Schließlich
war der Betroffene nicht in der Lage, seine Entscheidungen zu
kontrollieren. Der Betroffene hatte die Kontrolle über sich
verloren.
Seien Sie folglich vorsichtig damit, bezüglich der konkreten Tat
oder auch nur bezüglich des Alkoholkonsums generell von
Filmrissen zu berichten. Sie sollten dem Gutachter nicht den
Eindruck vermitteln, dass Sie bei Alkoholkonsum die Kontrolle
verlieren. Auch Äußerungen in die Richtung, dass Sie nicht mehr
wussten, was sie taten, dass Sie sich das alles auch nicht
erklären können und überhaupt nicht wissen, wie es zu der Tat
kommen konnte, führen beim Gutachter eher zur Skepsis.
Sie sollten vermeiden, dem Gutachter darzustellen, dass Sie
gefährdet sind, bei zu großem Alkoholkonsum die Kontrolle über
sich zu verlieren. Sollten Sie daher tatsächlich nicht mehr wissen,
wie es zu der Tat kommen konnte oder sollten Sie tatsächlich
einen Filmriss gehabt haben, so lohnt es sich, dem Gutachter
dies zumindest nicht auf die Nase zu binden.
9. Können Sie Autofahren und Alkoholkonsum sicher trennen?
Vorsicht, Fangfrage! Wer hier dem MPU-Gutachter mit einem
klaren „Ja“ antwortet, wird sich Nachfragen des Gutachters
gefallen lassen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass der
Gutachter der Auffassung sein könnte, dass Sie das
Grundproblem doch noch nicht erkannt haben.
Sie sitzen bei dem MPU-Gutachter, weil Sie bereits einmal
gezeigt haben, dass Sie zwischen dem Konsum von Alkohol und
der Teilnahme am Straßenverkehr gerade nicht sicher trennen
können. Sie haben doch letztendlich durch die Teilnahme am
Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung deutlich gemacht, dass
Sie in diesem konkreten Moment zumindest nicht in der Lage
waren, zwischen Alkoholkonsum und Straßenverkehr trennen zu
können.
Sie tun ggf. gut daran, dem Gutachter daher durchaus
deutlich zu machen, dass Sie der Auffassung sind, dass Sie es
damals offensichtlich nicht konnten. Machen Sie ggf. durchaus
deutlich, dass Sie die Gefahren unterschätzt haben. Machen
Sie ggf. auch deutlich, dass Sie sich damals, vor der Tat, viel zu
wenig Gedanken darüber gemacht haben, welche Gefahr
Alkohol im Verkehr tatsächlich darstellt.
Wir haben im obigen Teil deutlich gemacht, welche Gefahren
Alkohol im Straßenverkehr tatsächlich mit sich bringt. Sie können
bei dieser Frage dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie
sich über die erhöhte Gefährdung von Alkoholeinfluss im
Straßenverkehr informiert haben. Machen Sie durchaus
deutlich, dass Sie ggf. auch ein paar Statistikdaten kennen. Sie
sollen hier keine Statistikdaten herunterleiern. Machen Sie
jedoch gegenüber dem Gutachter durchaus deutlich, dass Sie
sich vor der Tat keinen allzu großen Kopf darum gemacht
haben, welche Gefahren Alkohol tatsächlich mit sich bringt.
Diese Antwort erscheint ehrlich. Es dürfte einem Großteil der
Autofahrer so gehen, dass sie die tatsächlichen Gefahren von
Alkohol im Straßenverkehr unterschätzen. Erst dann, wenn man
z. B. durch eine Straftat wachgerüttelt wird und sich mit dem
Thema auseinandersetzen muss, so wie Sie jetzt hier im
Vorbereitungskurs, wird für den Betroffenen ggf. deutlich,
welche Gefahren Alkohol im Straßenverkehr mit sich bringt.
Der Gutachter prüft Ihre Fahreignung. Dazu gehört auch, dass
er den Eindruck hat, dass Sie ein verantwortungsvoller Fahrer
sind bzw. in Zukunft wieder sein wollen.
Derjenige, der verantwortungsbewusst ein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr führen will, sollte sich tatsächlich auch mit den
Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr auseinandergesetzt
haben. Insbesondere dann, wenn er – wie Sie – gezeigt hat,
dass er in der Vergangenheit bereits einmal gegen das
Alkoholverbot im Straßenverkehr verstoßen hat.
Machen Sie am Ende dieser Frage dem Gutachter aber ggf.
auch deutlich, dass Sie schon der Auffassung sind, dass Sie jetzt
in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Wie Sie dem
Gutachter deutlich machen können, dass Sie trotz der
bewiesenen Unfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat jetzt wieder in
der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, werden Sie im
Vorbereitungskurs im Folgenden noch ausführlich vorgeführt
bekommen.
10. Was bedeutet für Sie eine hohe BAK?
Zum einem sollten Sie nunmehr sicher in der Lage sein, zu
sagen, was BAK überhaupt bedeutet. BAK steht für
Blutalkoholkonzentration. Es geht also tatsächlich darum, wie
viel Promille Alkohol Sie im Blut hatten.
Sie haben im Teil „Grundkenntnis Alkohol“ dieses
Vorbereitungskurses ausführlich gelesen, welche BAK-Werte
und welche Grenzwerte es gibt. Lesen Sie dies ggf. im Teil
„Grundkenntnisse Alkohol“ noch einmal nach. Sie sollten
zumindest wissen, welche Grundwerte im Straßenverkehr
erlaubt sind und welche Promillewerte von der normalen
Bevölkerung überhaupt erreicht werden können.
Machen Sie sich bei dieser Frage insbesondere bewusst, dass
von normal trinkgewohnten Personen in einer normalen
Trinksituation überhaupt nur 0,7 bis maximal 1,1 Promille, in
absoluten Ausnahmefällen 1,3 Promille, erreicht werden
können. Dies ist ganz wesentlich. Die Frage nach der
Einschätzung des BAK-Wertes bzw. der Bedeutung dieses BAKWertes für Sie durch den Gutachter beinhaltet letztendlich die
Frage, ob Sie den bei Ihnen festgestellten Wert BAK-Wert richtig
einschätzen können.
Angenommen, Sie haben das Fahrzeug mit einem Promillewert
von 1,8 geführt, so stellt dies eine erhebliche Überschreitung
des BAK-Wertes dar, der von der normalen Bevölkerung
überhaupt erreicht werden kann. Die Normalbevölkerung kann
sich maximal bis zu einem Wert von 1,1 Promille betrinken. Wer
folglich einen Wert von 1,8 Promille aufweist und damit noch im
Straßenverkehr ein Fahrzeug führen konnte, gilt definitiv als sehr
trinkfest (giftfest). Der Gutachter wird Ihren Promillewert
selbstverständlich kennen. Er kennt diesen Wert ggf. aus der
Anklageschrift bzw. aus dem Urteil. Beide Schriftstücke befinden
sich in Ihrer Führerscheinakte, die dem MPU-Gutachter vorliegt.
Sie sollten sich ggf. informieren, wie hoch der BAK-Wert war,
den Sie zum Tatzeitpunkt hatten.
Machen Sie deutlich, dass Sie wissen, dass dieser Wert von ggf.
über 1,1 Promille nicht selbstverständlich ist. Machen Sie dem
Gutachter gegenüber deutlich, dass Sie wissen, dass dieser
Wert bedeutet, dass Sie ggf. eine hohe Trinkfestigkeit erreicht
haben.
Sie können sich vorstellen, dass der Gutachter ggf. Bedenken
hegt, wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie einen Wert von 1,6
Promille für normal halten. Dies zeigt zum einen, dass Sie sich mit
der Thematik von BAK-Werten nicht auseinandergesetzt haben.
Es bedeutet für den Gutachter ggf. aber auch, dass Sie die
MPU-Begutachtung nicht sehr ernst nehmen. Eins ist sicher: Der
MPU-Gutachter wird seine Begutachtung sehr ernst nehmen.
Sie sollten dem MPU-Gutachter zeigen, dass auch Sie die MPUBegutachtung für sehr wesentlich und wichtig halten. Sie sollten
dem MPU-Gutachter auch vermitteln, dass Sie die MPUBegutachtung für angemessen erachten.
11. Ab welcher Menge Alkohol sind Sie früher kein Auto mehr
gefahren?
Haben Sie diese Frage verstanden? Ich nicht. Fragen Sie ggf.
bei unklaren offenen Fragen nach. Fragen Sie den MPUGutachter durchaus, was er mit dem Begriff „früher“ oder mit
der Frage insgesamt meint. An dieser Stelle sei noch einmal
darauf hingewiesen, dass Sie dem MPU-Gutachter jederzeit
Fragen stellen können. Der MPU-Gutachter ist nicht Ihr
Vorgesetzter, sondern Ihr Gesprächspartner. Behandeln Sie den
MPU-Gutachter respektvoll und werden Sie nicht patzig. Lassen
Sie aber auch keine offene Frage im Raum stehen. Versuchen
Sie, zusammen mit dem MPU-Gutachter zu klären, dass Sie
wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dazu gehört
auch, dass Sie die Frage richtig beantworten. Die Fragen
können Sie allerdings nur richtig beantworten, wenn Sie sie
richtig verstanden haben.
Zur Frage „Ab wann sind Sie früher nicht mehr Auto gefahren?“:
Der MPU-Gutachter will damit ggf. erfahren, wie sich Ihr
Trinkverhalten geändert hat. Es kann durchaus sein, dass Sie
sagen, dass Sie noch vor drei Jahren Ihr Fahrzeug nie unter
Alkoholeinfluss geführt haben. Es kann aber auch sein, dass Sie
sagen, dass Sie früher schon mal ab und an gefahren sind,
wenn Sie ein oder zwei Bierchen getrunken hatten. Sie sollten
bei dieser Frage dem Gutachter nicht unbedingt auf die Nase
binden, dass Sie ggf. bereits zigfach völlig betrunken Auto
gefahren sind. Dies muss der Gutachter sicherlich nicht wissen.
Es macht allerdings auf den Gutachter ggf. einen vernünftigen
und ehrlichen Eindruck, wenn Sie dem Gutachter mitteilen
können, dass Sie auch früher schon einmal mit etwas Alkohol
ein Fahrzeug geführt haben. Der Gutachter wird davon
ausgehen, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer früher
schon einmal unter leichter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug
geführt haben wird. Der Gutachter wird also auch von Ihnen
erwarten, dass Sie nicht zufällig jetzt das erste Mal betrunken
Auto gefahren sind und Sie just das erste Mal angehalten
worden sind.
Hintergrundkenntnisse:
Beachten Sie dabei, dass die Dunkelziffer von
Trunkenheitsfahrten sehr groß ist. Man geht davon aus, dass nur
etwa jede 100. bis 300. Trunkenheitsfahrt überhaupt entdeckt
wird. In diesem Zusammenhang ist es sehr wahrscheinlich, dass
auch Sie zuvor schon einmal alkoholisiert ein Kraftfahrzeug
geführt haben. Der Gutachter kennt selbstverständlich die
Dunkelzifferrate und wird daher davon ausgehen, dass Sie ggf.
schon früher alkoholisisert ein Kraftfahrzeug geführt haben.
Es stellt daher keinen Beinbruch für Sie dar, wenn Sie dem
Gutachter tatsächlich mitteilen, dass Sie ab und an, z. B. von
einer Party, schon einmal gefahren sind, obwohl sie ein oder
zwei Bier getrunken hatten. Sie sollten jedoch ggf. darstellen,
dass Sie damals nicht völlig betrunken gefahren sind. Lassen Sie
sich jedenfalls nicht dazu ein, dass Sie schon immer betrunken
gefahren sind und dass Sie das letztendlich auch nie interessiert
hat. Eine solche Antwort wäre sicherlich nicht sehr hilfreich.
Wenn Sie dem Gutachter gegenüber mitteilen, dass Sie schon
ab und an gefahren sind, obwohl Sie nicht mehr ganz nüchtern
waren, so wird dies für den Gutachter ggf. positiv sein. Nicht
wenige werden eine solche Frage verneinen, weil sie nicht
wissen, wie sie darauf reagieren sollen. Nicht wenige werden
die Frage verneinen, weil sie befürchten, dass der Gutachter
ihnen daraus einen Strick dreht. Sie wissen durch diesen
Vorbereitungskurs, dass dies nicht unbedingt der Fall sein muss.
Wenn Sie dem Gutachter mitteilen, dass Sie tatsächlich früher
schon einmal leicht betrunken ein Fahrzeug geführt haben, so
werden Sie sich ggf. aus der Masse abheben können. Sie
werden ggf. auf den Gutachter einen besonders ehrlichen
Eindruck machen.
12. Ab wann ist das Autofahren unter Alkoholeinfluss verboten?
Auch mit dieser Frage will der Gutachter erfahren, ob Sie sich
mit der Grundproblematik Alkohol im Straßenverkehr
beschäftigt haben.
Derjenige, der nunmehr zu dem Gutachter sagt, dass man erst
ab 1,1 Promille kein Fahrzeug mehr führen darf, wird schlechte
Karten haben.
Sie sollten dem Gutachter deshalb mitteilen, dass Sie die
Promillewerte und die Grenzwerte im Straßenverkehr kennen.
Nur wer die Promillewerte kennt, weiß auch, wie er sich richtig
verhalten kann.
Lesen Sie ggf. nochmals beim Thema „Grundkenntnisse
Alkohol“ nach, welche Promillewerte im Straßenverkehr zu
welcher Einschätzung führen.
Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass eine Alkoholisierung im
Straßenverkehr spätestens ab 0,3 Promille problematisch
werden kann. Ab 0,5 Promille ist die Teilnahme am
Straßenverkehr strafbar.
Grundsätzlich sollten Sie natürlich auch dem MPU-Gutachter
klarmachen, dass eine Fahrt unter Alkohol im Straßenverkehr
grundsätzlich nicht erfolgen sollte. Grundsätzlich sollte eine
Fahrt nur im nüchternen Zustand erfolgen.
Dennoch sollten Sie die wichtigsten Promillewerte parat haben
und wissen, welche Promillewerte zu welcher rechtlichen
Beurteilung führen.
13. Haben Sie in einer bestimmten Personengruppe getrunken?
Der MPU-Gutachter will Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol
erfragen. Dazu gehört nicht nur die Frage, wann, wie viel und
zu welchen Anlässen Sie getrunken haben. Dazu gehört auch
die Frage, in welchem Umfeld Sie leben, und ob dieses Umfeld
einen besonderen Umgang mit Alkohol aufweist. Nicht selten
zeigt sich, dass Betroffene bei bestimmten Personengruppen
besondere Trinkgewohnheiten zeigen. Beispielhaft sei hier
genannt, dass ggf. besonders viel Alkohol z. B. im Freundeskreis
oder in Fangruppen getrunken werden könnte. Machen Sie
dem Gutachter deutlich, dass Sie darüber auch schon einmal
nachgedacht haben. Stellen Sie sich selbst in diesem
Vorbereitungskurs einmal die Frage, ob Sie in einem
bestimmten Umfeld besonders viel Alkohol trinken.
Teilweise wird z. B auch im Rahmen von Vereinen oder nach
bestimmten Veranstaltungen besonders viel Alkohol konsumiert.
Fragen Sie sich einmal, weshalb Sie mit dieser Personengruppe
oder einer besonderen Person besonders viel Alkohol
konsumieren. Wichtig ist, dass Sie in dem MPU-Gespräch
deutlich machen können, dass Sie sich über ihre grundsätzliche
Lage im Umgang mit Alkohol im Klaren sind und sich darüber
Gedanken gemacht haben. Der Gutachter möchte hören,
dass Sie die Ursache für die konkrete Tat, nämlich Ihren
Alkoholkonsum, erkannt haben, und dass Sie sich darüber
Gedanken gemacht haben, weshalb es überhaupt zu einem
erhöhten Alkoholkonsum kommen konnte.
Wenn Sie für sich festgestellt haben, dass Sie insbesondere mit
einer bestimmten Personengruppe besonders viel Alkohol
konsumieren, so sollten Sie sich fragen, ob Sie mit dieser
Personengruppe weiterhin verkehren wollen oder sollten.
Ggf. ist es hilfreich, dem MPU-Gutachter mitzuteilen, dass man
sich von diesem Freundeskreis sowieso gelöst hat. Wenn es so
ist, sollte man dem Gutachter durchaus mitteilen können,
weshalb man sich von dieser Gruppe getrennt hat.
Zum Beispiel sei genannt, dass sich ein Junggeselle, der in den
letzten Monaten besonders viel mit seinen Freunden
unternommen hat, nunmehr wieder in einer gefestigten
Beziehung befindet und deutlich weniger mit den Freunden um
die Häuser zieht. Wer dem Gutachter deutlich machen kann,
dass innerhalb einer bestimmten Personengruppe besonders
viel Alkohol konsumiert wurde, und dass diese Personengruppe
nun nicht mehr im Umfeld des Betroffenen vorhanden ist, wird
dem Gutachter deutlich machen können, dass er sein Leben
diesbezüglich geändert hat. In diesem Zusammenhang wird
dann auch zu erwarten sein, dass sich sein Trinkverhalten
tatsächlich dauerhaft ändern wird.
Sie können sich vorstellen, dass ein Gutachter ggf. skeptisch ist,
ob ein Trinkverhalten dauerhaft geändert werden kann, wenn
der Betroffene an seinen Lebensumständen nichts geändert
hat. Wer weiterhin jedes Wochenende zum Fußball geht und
dort mit den gleichen Freunden weiter trinkt, wird dies ggf.
auch in Zukunft tun.
Die Gutachter werden davon ausgehen, dass es eine gewisse
Gruppendynamik gibt. Das bedeutet, dass der Einzelne
versucht, sich einer Gruppe bzw. einem bestimmten Verhalten
in einer Gruppe konform zu verhalten, sprich anzupassen. Es ist
daher deutlich schwerer, in einer Gruppe von z. B. zehn
Fußballfreunden, die alle Alkohol konsumieren, zu sagen, man
trinke in Zukunft nur noch Wasser. Wer schon seit fünf Jahren mit
den Freunden zum Fußball geht, jedes Wochenende mit ihnen
verbringt und dort bisher Alkohol in großen Mengen konsumiert
hat, wird Schwierigkeiten haben, sein Verhalten nun zu ändern.
Trotz ggf. besserer Vorsätze wird er es besonders schwer haben.
Dieses Phänomen nennt man gruppenkonformes Verhalten.
Machen Sie dem Gutachter daher ggf. durchaus deutlich, dass
Sie das Problem erkannt haben.
Am hilfreichsten wäre es sicherlich, dem Gutachter deutlich zu
machen, dass Sie diese Gruppe nicht mehr besucht haben und
in Zukunft auch nicht mehr besuchen werden. Sie sollten dann
dem Gutachter jedoch deutlich machen, weshalb Sie diese
Gruppe nicht mehr besuchen. Ggf. gibt es tatsächlich gute
Gründe, wie z. B. eine neue Freundin oder einen anderen
Freundeskreis, um sich von dieser besonderen Personengruppe
loszusagen.
14. Konnten Sie vor der Tat gut ohne Alkohol leben?
Bei den allgemeineren Fragen zu Ihrem persönlichen Umgang
mit Alkohol wird der MPU-Gutachter wissen wollen, wie Sie
unabhängig von der konkreten Tat mit dem Alkohol
umgegangen sind.
Die Antwort auf die gerade gestellte Frage wird davon
abhängen, welchen Promillewert Sie aufgewiesen haben.
Gehen wir von einem Promillewert von über 1,3 aus, so haben
Sie eine gewisse Giftfestigkeit erreicht. Das bedeutet, dass Sie
sich diese Giftfestigkeit antrainiert haben. Es bedeutet auch,
dass sich dieses Training über mehrere Monate oder sogar
Jahre erstrecken musste. Dies bedeutet wiederum, dass Alkohol
einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert in Ihrem täglichen
Leben eingenommen hat.
Versuchen Sie nicht, dem Gutachter bei dieser Frage
vorzugaukeln, Alkohol sei für Sie nie ein Problem gewesen. Wie
bereits des Öfteren geschildert, wird der Gutachter bei
entsprechend hohem BAK-Wert von über 1,3 Promille davon
ausgehen, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Dieses
Alkoholproblem geht ggf. auf ein Training von mehreren
Monaten oder Jahren zurück. Innerhalb dieser „Trainingszeit“
werden Sie ggf. soziale oder gesundheitliche Probleme gehabt
haben.
Wer also in diesem Kontext dem Gutachter schildert, er sei nie
alkoholauffällig gewesen und der jetzige Vorfall sei ein
einmaliger Ausrutscher gewesen, begibt sich aufs Glatteis. Der
Gutachter wird dem Betroffenen ggf. diese Antwort nicht
abnehmen.
Machen Sie daher durchaus deutlich, dass Sie ggf. soziale
Probleme hatten. Machen Sie auch deutlich, dass Sie in den
Monaten oder Jahren vor der Tat tatsächlich ggf. zu viel
Alkohol konsumiert haben. Machen Sie den Gutachter auch
bei einer solchen Frage deutlich, dass Sie sich selbst gefragt
haben, wie es dazu kommen konnte. Machen Sie dem
Gutachter ggf. bei einer solchen Frage deutlich, wie Ihr
Alkoholwerdegang war, und dass Sie sich bereits vor dem MPUGespräch damit auseinandergesetzt haben.
Denken Sie daran, dass es nicht darum geht, ob Sie vor der Tat
ein Alkoholproblem hatten. Hiervon wird der Gutachter im
Zweifel sowieso ausgehen. Machen Sie sich lieber deutlich, dass
Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie vor der Tat ein
Alkoholproblem hatten und den Alkohol in zu großen Mengen
zu sich genommen haben. Wichtig ist auch in diesem Punkt,
dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie erkannt
haben, dass Sie ein Alkoholproblem hatten. Sie sollten dem
Gutachter dann deutlich machen, dass Sie die Ursachen für
das Problem erkannt haben und erkannt haben, wie Sie darauf
reagieren und Ihr Verhalten ändern konnten. Da der Gutachter
eine Prognose stellen muss, wird er aus den Folgerungen (?) zu
der Frage „Hat der Betroffene Einsicht in seine
Alkoholproblematik? Hat er in seinem Verhalten etwas
geändert und ist davon auszugehen, dass er auch in Zukunft
das geänderte Verhalten beibehalten können wird?“ sein
Gutachten erstellen.
Machen Sie also bei einer solchen Frage durchaus deutlich,
dass Sie wussten, dass Sie ein Alkoholproblem haben, dass Sie
Ihr Verhalten aber nunmehr geändert haben, und dass Sie der
Auffassung sind, dass Sie das geänderte Verhalten auch in
Zukunft beibehalten können. Wie Sie dem Gutachter darstellen
können, weshalb Sie davon ausgehen, dass Sie das geänderte
Verhalten in Zukunft beibehalten werden können, werden wir
Ihnen im letzten Teil dieses Vorbereitungskurses,
„Wiederherstellung der Eignung“, ausführlich darstellen.
15. Haben Sie Trinkpausen gemacht, also wochenlang oder
monatelang keinen Alkohol getrunken?
Die Frage begründet sich darauf, um zu erfahren, wie Sie Ihre
Situation einschätzen und ob diese Einschätzung realistisch ist.
Nicht selten berichten Betroffene, dass Sie nicht davon
ausgehen, dass Sie ein Alkoholproblem hätten, da sie jederzeit
aufhören konnten. Wir hatten diesen Punkt oben bereits einmal
erörtert.
Machen Sie sich deutlich, dass außer Alkoholiker, auch
Personen mit einem Alkoholproblem, also Personen, die
Alkoholmissbrauch betreiben, in der Lage sind, über mehrere
Wochen oder sogar Monate keinen Alkohol zu trinken. Es ist
auch an dieser Stelle zu unterscheiden zwischen Alkoholikern
und Personen mit einem Alkoholproblem. Alkoholiker sind nicht
in der Lage, eine Trinkpause einzulegen. Sie sind abhängig vom
Alkohol. Personen mit einem Alkoholproblem stehen eine Stufe
darunter. Sie haben zwar ein Alkoholproblem, sind jedoch nicht
Alkoholiker. Auch Personen, die Alkohol missbrauchen, sind
folglich in der Lage, auf Alkohol für mehrere Wochen oder
Monate zu verzichten.
Bleiben Sie daher damit vorsichtig, sich bei dem Gutachter
damit zu brüsten, dass Sie kein Alkoholproblem hätten,
schließlich könnten Sie jederzeit mit dem Alkoholkonsum
aufhören.
Sie sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie den
Unterschied zwischen Alkoholiker und Alkoholmissbrauch
kennen. Sie sollten insbesondere dem Gutachter nicht den
Eindruck vermitteln, als beschönigen Sie Ihre Situation. Auch an
dieser Stelle sei noch einmal angemerkt, dass es darum geht,
dem Gutachter einen ehrlichen Eindruck zu vermitteln und
insbesondere zu vermitteln, dass Sie Ihr Problem erkannt haben,
daran arbeiten und bereits erste Fortschritte erzielt haben.
Sie können sich vorstellen, dass ein Gutachter skeptisch werden
wird, wenn Sie dem Gutachter mitteilen, Sie hätten kein
Alkoholproblem, da Sie jederzeit mit dem Alkohol aufhören
könnten. Mit dieser Aussage würden Sie dem Gutachter nur
deutlich machen, dass Sie Ihre Situation letztendlich falsch
einschätzen oder nicht wahr haben wollen.
16. Haben Sie aus einer besonderen eigenen Notsituation heraus
getrunken?
Stellen Sie sich auch bei dieser Frage einmal Ihre
Vergangenheit vor. Wie kam es tatsächlich zu dem erhöhten
Alkoholkonsum? Gab es in der Rückschau eine besondere
Person, die mit Ihrem Alkoholmissbrauch zusammenhing? Gab
es in der Vergangenheit einen besonderen Anlass, der Sie zu
einem erhöhten Alkoholkonsum veranlasst hat? Kam es für Sie
mit einem besonderen Zeitpunkt einher oder war aus Ihrer Sicht
der Alkoholkonsum zunehmend, ohne dass Sie es tatsächlich
bemerkt hätten? Können für sich einen Zeitpunkt bestimmen
und wenn ja, wie lange ist er her?
Machen Sie sich auch zu diesem Punkt einmal Gedanken und
notieren Sie sich einige Stichpunkte dazu. Diese Frage wird sich
ggf. in einem Untersuchungsgespräch stellen.
Die Frage begründet sich darin, dass der Gutachter erfahren
will, warum Sie Alkohol konsumieren. Auch hier geht es wieder
um die bereits des Öfteren angesprochenen sogenannten
Trinkmotive:
Der Gutachter möchte erfahren, weshalb Sie sich in den
Alkohol geflüchtet haben.
Nicht selten berichten Betroffene davon, dass Sie nach dem
Konsum erheblicher Mengen Alkohol besser abschalten
konnten. Einige Betroffene berichteten auch davon, dass Sie
sich z. B. am Feierabend oder an Wochenenden in den Alkohol
geflüchtet haben. Des Weiteren wird von Betroffenen berichtet,
dass sie der Auffassung sind, dass sie aufgrund einer
besonderen Stresssituation mit dem erhöhten Alkoholkonsum
angefangen haben. Nicht selten wird der Arbeitsplatzverlust
oder eine Scheidung angeführt, weshalb man in der letzten Zeit
vermehrt Alkohol getrunken hat.
Teilweise wird von Betroffenen allerdings auch eine ganze
konkrete Notsituation geschildert. So ist der Tod eines nahen
Angehörigen ebenfalls eine mögliche Begründung dafür,
weshalb sich ein Betroffener zunehmend dem Alkohol
zugewandt hat.
Wichtig ist, dass Sie sich persönlich einmal fragen, wie es aus
Ihrer Sicht zu dem erhöhten Alkoholkonsum gekommen ist und
welcher Anlass dafür bestand oder besteht? Versuchen Sie
diesen Zeitpunkt möglichst genau zu datieren.
17. Seit wann besteht diese Notsituation, seit wann trinken Sie
vermehrt Alkohol?
Wenn Sie die obige Frage für sich geklärt haben, wird ebenfalls
auch in einem Gutachtergespräch die Frage kommen, seit
wann aus Ihrer Sicht diese besondere Stresssituation besteht
und seit wann Sie vermehrt Alkohol trinken.
Die Betroffenen berichten teilweise davon, dass sie der
Auffassung sind, nunmehr kein Alkoholproblem zu haben, da
die besondere Stresssituation sich doch nunmehr erledigt hätte.
Teilweise wird von den Betroffenen eine temporäre
Stresssituation wie z. B. Trennung von dem Lebenspartner
berichtet.
Passen Sie an dieser Stelle auf!
Wir haben bereits herausgearbeitet, dass Sie insbesondere bei
höheren BAK-Werten eine längere Phasen benötigten, in der
Sie vermehrt Alkohol getrunken haben müssen, um diesen Wert
überhaupt erreichen zu können. Sie mussten quasi sich eine
Giftfestigkeit über einen längeren Zeitraum antrainieren.
Soweit Sie dem Gutachter folglich erklären wollen, dass Sie nur
deshalb ein so hohen BAK-Wert hatten und nur deshalb so viel
Alkohol getrunken hatten, weil sich an dem Abend zuvor Ihre
Frau von Ihnen getrennt hatte, so wird Ihnen das der Gutachter
jedenfalls nicht abnehmen.
Gerade bei Werten über 1,3 Promille oder bei mehrfachen
Taten kann eine insbesondere sehr kurz vor der Tat liegende
persönliche Krise nicht Grund dafür sein, weshalb man mit einer
erhöhten BAK-Konzentration aufgegriffen worden ist.
Der Gutachter wird Ihnen vorhalten, dass Sie bereits davor in
erheblichem Maße den Alkohol zugeneigt gewesen sein
mussten, um dann an dem Tag der Tat einen solchen BAK-Wert
überhaupt erreichen zu können. Ihr Alkoholmissbrauch bestand
folglich aus Sicht des Gutachters nicht erst zu dem Zeitpunkt der
Tat oder dem Tag davor, als sich Ihre Frau von Ihnen getrennt
hat, sondern bereits Wochen oder Monate vorher. Schließlich
wäre sie ansonsten auch an diesem Tag überhaupt nicht in der
Lage gewesen, einen solchen BAK-Wert zu erreichen.
Bei dieser Frage ist es wichtig, dass Sie sich bewusst machen,
dass Ihr Problem ggf. nicht in einer kurzen besonderen Krise
liegt. In dem konkreten Beispielsfall wäre folglich die Trennung
von Ihrer Frau nicht der Grund dafür, dass Sie überhaupt in der
Lage sind soviel Alkohol zu konsumieren. Der Grund dafür liegt
in einem Training der Giftfestigkeit. Folglich kann die Trennung
von Ihrer Frau lediglich der Anlass gewesen sein. Der
eigentliche Grund und die Ursache Ihres Alkoholmissbrauchs
muss jedoch schon weit vorher gelegen haben, da Sie ja zum
Zeitpunkt der persönlichen Krise sich bereits eine solche
Giftfestigkeit angeeignet hatten, dass Sie anlässlich z.B. der
Trennung Ihrer Frau in der Lage waren, einen solchen BAK-Wer
sich anzutrinken.
Seien Sie daher mit solchen Äußerungen gegenüber dem
Gutachter vorsichtig. Machen Sie sich bereits vor dem
Gespräch ausführliche Gedanken dazu. Machen Sie sich auch
klar, ob Ihre Einlassung diesbezüglich schlüssig ist.
Selbstverständlich gibt es Lebenssituationen, die einen Grund
dafür darstellen können, dass der Alkoholkonsum erhöht war.
Den erhöhten Alkoholkonsum auf eine ggf. noch eine kurze Zeit
zu schieben und auf eine besondere persönliche Lebenskrise zu
schieben, ist insbesondere, wenn sie kurz ist, gefährlich. Sie
sollten sich an dieser Stelle dann ggf. fragen, ob die persönliche
Lebenskrise, insbesondere wenn Sie erst kurz vor der Tat vorlag,
tatsächlich der Grund dafür war, dass Sie sich an Alkohol derart
gewöhnt hatten. Fragen Sie sich, ob ggf. das Problem und der
Grund für den erhöhten Alkoholkonsum nicht bereits deutlich
vorher gelegen hat. Über diesen Punkt sollten Sie sich
ausreichend Gedanken machen.
18. Haben Sie sich in den Alkoholkonsum geflüchtet?
Diese Frage wird ggf. in einem psychologischen Gespräch
gestellt werden. Nicht selten berichten Betroffene davon, dass
sie den Eindruck hatten, dass Ihnen der Alkohol in einer
persönlichen Lebenskrise helfen konnte.
Wer sich in Alkoholkonsum flüchtet, fällt nicht automatisch
durch die MPU. Im Gegenteil. Wer gegenüber dem Gutachter
mitteilen kann, dass er den Eindruck hatte, dass er zum
Zeitpunkt der Tat sich ggf. in den Alkohol geflüchtet hat, macht
gegenüber dem Gutachter deutlich, dass er seine Situation
überdacht hat. Das Eingeständnis, man habe sich zu sehr in
den Alkohol geflüchtet, kann daher in einem Gespräch positiv
bewertet werden.
Machen Sie sich auch an dieser Stelle nochmals bewusst, dass
es darum geht, dem Gutachter überzeugend darzustellen, dass
man die Ursache für den erhöhten Alkoholkonsum erkannt hat,
dass man motiviert ist diese Ursache zu beseitigen und den
erhöhten Alkoholkonsum aufzugeben und dass Sie in der Lage
sind, diesen Vorsatz auch tatsächlich durchzuhalten. Zu dem
letzteren Punkt werden wir in einem weiteren Kapitel ausführlich
darauf eingehen.
19. Welche Trinkmotive kennen Sie?
Ein ganz wesentlicher Begriff innerhalb einer MPU ist die Frage
nach Trinkmotiven. Sie haben oben bereits erklärt, dass es dem
Gutachter ganz wesentlich darauf ankommen wird,
festzustellen, welche Trinkmotive Sie persönlich hatten. Stellen
Sie sich hier diese Frage ausdrücklich und fragen Sie sich,
weshalb Sie persönlich Alkohol getrunken haben.
Es gibt sicherlich eine Vielzahl von Trinkmotiven. Notieren für sich
einmal, welche Trinkmotive Sie sich generell vorstellen können.
Fragen Sie sich auch dann, weshalb Sie persönlich getrunken
haben.
Machen Sie sich diesbezüglich Gedanken und machen Sie in
einem Gespräch mit dem Gutachter ggf. klar, dass Sie mit dem
Begriff Trinkmotiv etwas anfangen können und erklären Sie dem
Gutachter bei einer Frage zu Ihrem Trinkmotiv, dass Sie sich
persönlich schon einmal damit auseinandergesetzt haben.
Wenn Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass Sie
sich in der Frage des Trinkmotivs persönlich bereits einmal
Gedanken gemacht haben, wird er Ihnen dieses anrechnen.
Sie machen damit noch einmal deutlich, dass Sie selbst Ihr
Verhalten bereits hinterfragt haben und für sich ggf. schon vor
einer MPU diesbezüglich Gedanken gemacht haben. Allein die
Tatsache, dass Sie sich persönlich mit der Frage des
persönlichen Trinkmotivs auseinandergesetzt haben, wird beim
Gutachter den Eindruck verstärken, dass Sie tatsächlich sich mit
Ihrer Situation sich auseinandergesetzt haben und folglich Ihre
ggf. vorgenommenen Vorsätze zur Änderung Ihres
Trinkverhaltens solider sind.
21. Wieso kommt es überhaupt zu Alkoholtaten?
Auch mit dieser Frage will der Gutachter ggf. klären, wie Sie zu
dem Alkohol insgesamt stehen. Insbesondere soll geklärt
werden, wie Sie zu der Frage Alkoholkonsum und Teilnahme am
Straßenverkehr stehen.
Wir hatten bereits angedeutet, dass ein Gutachter Ihre
Antworten eventuell mit einer anders gestellten inhaltlich aber
ähnlichen Frage absichert. Bei der Frage, weshalb es
überhaupt zu Alkoholfahrten kommen kann, will der Gutachter
ggf. erfahren, wie Sie grundsätzlich zu solchen Alkoholfahrten
stehen.
Sie sollten bei einer solchen Frage dem Gutachter deutlich
machen, dass Sie sich mit den Gefahren einer Alkoholfahrt
auseinander gesetzt haben. Sie sollten die Gefahren auch an
dieser Stelle nicht herunterreden. Erklären Sie deutlich, dass die
Verlockung, das Fahrzeug ggf. doch noch ein kurzes Stück zu
fahren, um nicht mit dem Taxi nach Hause fahren zu müssen,
groß ist. Gehen Sie bei der Frage ggf. auch darauf ein, weshalb
es bei Ihnen zu einer Alkoholfahrt gekommen ist. Machen Sie
an der Stelle dem Gutachter auch hier deutlich, dass Sie es
verstehen können, wie es zu Alkoholfahrten generell kommen
kann. Machen Sie aber auch deutlich, dass eine Alkoholfahrt
für Sie persönlich sicherlich nicht mehr in Betracht kommt.
Lektion 4
Fragen zur Anlasstat
Einführung Lektion 4:
Bei der Lektion Fragen zur Tat geht es darum, zu klären, wie es
bei Ihnen persönlich zu der Anlasstat für die MPU kommen
konnte. Wir sind hier sicherlich bei dem heikelsten Punkt der
MPU. Es geht nunmehr ums Eingemachte. Der Gutachter wird
auch hier von Ihnen offene und ehrliche Antworten erwarten.
Sie müssen bei diesem Komplex damit rechnen, dass der
Gutachter bei den kommenden Fragen besonders nachhakt.
Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass die Fragen zur Tat
ggf. inhaltlich sich mit den Fragen zum persönlichen Umgang
mit Alkohol decken. Sie sollten darauf achten, dass Ihre
Antworten bei der Frage zur Tat nicht im Widerspruch mit Ihren
zuvor gegebenen Antworten stehen. Wenn Sie Zweifel haben,
sollten Sie ggf. diesbezüglich auch nochmal Ihre Notizen zu dem
Fragenkomplex zum persönlichen Umgang mit Alkohol
durchsehen und schauen, ob hier Widersprüche vorliegen
könnten.
Im Übrigen werden auch hier Fragen konkret gestellt und
inhaltlich erklärt. Auch bei diesem Punkt geht es ganz besondres
nachzufragen, wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben.
Insbesondere bei der Frage zur Anlasstat kommt es darauf an,
dass Sie möglichst genaue Auskünfte geben können.
Grundlage dafür ist, dass Sie die Frage des Gutachters richtig
und vollständig verstanden haben. Scheuen Sie sich daher nicht
davor, den Gutachter zu fragen, wenn die Frage für Sie unklar
geblieben ist.
1. Warum sind Sie an dem Tag alkoholisiert gefahren?
Der Gutachter wird bei Ihnen zu klären versuchen, wie es
überhaupt aus Ihrer Sicht zu der Alkoholfahrt kommen konnte.
Eine wesentliche Frage ist daher, wie es aus Ihrer Sicht an dem
Tag überhaupt zu der Alkoholfahrt kommen konnte. Machen Sie
sich dazu einmal Gedanken, wie tatsächlich die letzten Stunden
vor der Alkoholfahrt abgelaufen sind. Notieren Sie sich, weshalb
Sie sich dann doch noch entschlossen hatten, mit dem
Fahrzeug zu fahren. Überlegen Sie sich, ob Sie zuvor zunächst
den festen Vorsatz hatten, nicht zu fahren. Kam es zu dem
Entschluss dann doch noch zu fahren, aufgrund eines
besonderen Ereignisses. Nicht selten berichten Betroffene, dass
sie sowieso nur eine kurze Strecke fahren wollten.
Wenn Sie z. B. mitteilen, dass Sie nie vorhatten bei dem Treffen
mit Bekannten und Freunden Alkohol zu trinken, müssen Sie sich
auf die Frage gefasst machen, wie Sie dann sich vorgestellt
haben, wieder nach Hause zu kommen. Ggf. wird auch gefragt
werden, wie Sie gedacht hatten, am nächsten Tag Ihr Auto von
dort wieder abzuholen.
Wie bereits angesprochen, wird der Gutachter bei den Punkten
Fragen zur Anlasstat genauer nachhaken. Er möchte so nicht
nur die Hintergründe für Ihre Trinkmotive und für Ihren
Tatentschluss erfragen. Er wird ggf. Nachhaken auch klären
wollen, ob Sie sich eine Geschichte zurechtlegen oder ob Ihre
Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie sollten auch an dieser
Stelle ehrlich antworten. Sollten Sie aus Ihrer Sicht Punkte besser
weglassen wollen, so sollten Sie jedoch darauf gefasst sein, dass
die Punkte ggf. hinterfragt werden könnten.
Die Frage, warum sind Sie an dem Tag alkoholisiert gefahren ist
ganz wesentlich.
Derjenige, der zunächst vorhatte, sein Auto eh stehen zu lassen
und dann nach vermehrtem Alkoholkonsum doch noch
gefahren ist, steht aus Sicht des Gutachters nicht besser. Ggf.
steht derjenige besser, der sich diesbezüglich keine Gedanken
gemacht hat und dachte, er könnte noch fahren.
Hintergrund ist, dass derjenige, der zunächst die guten Vorsätze
hatte, gerade nicht nach Hause fahren zu wollen, bereits einmal
gezeigt hat, dass er seine Vorsätze unter Alkoholkonsum nicht
einhält. Derjenige, der einen guten Vorsatz hat, nämlich nicht
alkoholisiert Auto zu fahren, wurde quasi schwach als er zu viel
Alkohol getrunken hatte.
Aus Sicht des Gutachter stellt dies ein besonders Problem dar.
Der Gutachter wird ggf. zu Grunde legen, dass dann auch die
Gefahr besteht, dass Sie bei den jetzt neu gefassten guten
Vorsätzen, nie wieder alkoholisiert im Straßenverkehr zu fahren,
einknicken könnten, sobald Sie wieder Alkohol, z. B. auf einer
Party trinken.
Wenn dies der Anlass für Sie war und Sie zunächst vorhatten,
nicht zu fahren, sollten Sie dies dem Gutachter ehrlich mitteilen.
Eine andere Geschichte hier zu erfinden ist sicherlich gefährlich.
Es besteht die Gefahr, dass der Gutachter die andere
Geschichte nicht glaubt. Zudem haben Sie ggf. bereits
gegenüber den Behörden andere Angaben gemacht.
Exkurs:
An dieser Stelle sei einmal angeregt, dass Sie sich vor einer MPU
ggf. über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verschaffen
können. Akteneinsicht werden Sie nur über einen Rechtsanwalt
in der Regel erlangen können. Fragen Sie bei einem
Rechtsanwalt, ob er für Sie einmal Akteneinsicht in Ihre
Führerscheinakte nimmt.
Der große Vorteil einer Akteneinsicht vor einer MPU ist, dass Sie
wissen, welche Unterlagen der Führerscheinbehörde tatsächlich
vorliegen. Sie wissen also, ob der Gutachter Sie mit Vorhalten
früherer Aussagen z.B. gegenüber der Polizei überraschen
könnte. Ggf. befinden sich in der Akte auch Inhalte, die Sie so
nicht ausgesagt haben. Ggf. wurden Aussagen von Ihnen bei
der Polizei missverstanden und protokolliert. Ggf. ist Ihnen auch
wichtig auf einige Punkte, die in einer MPU ansonsten nicht
angesprochen worden wären, einzugehen.
Es empfiehlt sich an dieser Stelle ggf. vor einer MPU
Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt zu nehmen. Sie können
Sich so einfach besser auf die MPU vorbereiten. Zudem
befinden Sie sich, was den Akteninhalt angeht, auf Augenhöhe
mit dem MPU-Gutachter. Schließlich hat er Ihre Akte vorliegen
und weiß ansonsten ggf. mehr als Sie.
Exkursende:
2. Dachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Anlasstat noch fahren
konnten?
Auch diese Frage ist tückischer, als sie zunächst aussieht. Der
Gutachter will mit dieser Frage letztendlich einschätzen, wie Sie
Ihre Situation vor der Tat eingeschätzt haben. Dies ist ebenfalls
ein ganz wesentlicher Aspekt. Bei dieser Frage gibt es
letztendlich nur zwei Antworten, nämlich zum einen, dass Sie
dachten, Sie könnten noch fahren, zum anderen, dass Sie
dachten, Sie könnten nicht mehr fahren.
Wenn Sie bei dem Gutachter aussagen, dass Sie dachten, Sie
könnten nicht mehr fahren, wird er hinterfragen, weshalb Sie
dann dennoch gefahren sind. Schließlich wäre das eine
vorsätzliche Trunkenheitsfahrt gewesen. Sie hätten sich dann
ganz bewusst über die Straßenverkehrsordnung hinweggesetzt.
Andererseits sagen Sie mit dieser Aussage, dass Sie sich richtig
einschätzen konnten. Eine wichtige Voraussetzung, um in
Zukunft richtig zu handeln, ist, dass Sie richtig Ihre Situation
einschätzen konnten.
Bei der Antwort, dass Sie dachten, Sie könnten noch fahren,
ergibt sich folgendes Bedenken:
Es wird bei der Antwort stark auf Ihre Promillezahl ankommen.
Wer mit 1,9 Promille im Straßenverkehr erwischt wird und dann
noch dachte, er könnte fahren, zeigt deutlich, dass eine
besondere Trinkfestigkeit bei ihm vorliegt. Wenn in der Akte
allerdings auf keine besonderen Ausfallerscheinungen von der
Polizei festgestellt worden sind, deutet zunächst nichts darauf
hin, dass Sie auf jeden Fall hätten feststellen müssen, dass Sie
betrunken fahren und fahrtauglich ??? waren.
Auch an dieser Stelle müssen Sie sich wieder vor Augen halten,
dass der Inhalt der MPU letztendlich ist. Zum einen müssen Sie
die Ursachen für den Alkoholmissbrauch erkannt haben. Sie
müssen dann motiviert sein, hieran etwas zu ändern. Zudem
müssen Sie dann noch deutlich machen, dass Sie Ihr
Trinkverhalten auch nachhaltig ändern wollen und können.
Ihre Antwort sollte auch in gewissem Maße ehrlich sein. Sie
sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass wenn Sie angeben,
dass Sie bei 1,6 Promille noch dachten, Sie könnten noch sicher
ein Fahrzeug führen, dass der Gutachter dann davon ausgeht,
dass Sie eine hohe Giftfestigkeit sich bereits antrainiert haben.
Sie sollten in jedem Fall bei einer solchen Aussage dem
Gutachter deutlich machen, dass Sie das Problem der
Giftfestigkeit und des Antrainierens der Giftfestigkeit erkannt
haben. Sie sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie
jetzt wissen, weshalb Sie damals trotz hoher Promillezahl
gedacht hätten, dass Sie noch in der Lage waren, ein
Kraftfahrzeug zu führen. Machen Sie dem Gutachter deutlich,
dass diese Einschätzung trotz der hohen Promillezahl nur daher
rührt, dass Sie eine überdurchschnittliche Giftfestigkeit sich
angetrunken hatten.
Meines Erachtens ist im Zweifelsfall eher mitzuteilen, dass Sie
dachten, dass Sie noch Auto fahren konnten.
Ggf. können Sie die Antwort auch ein wenig relativieren, indem
Sie schon wussten, dass Sie Alkohol getrunken hatten, dass Sie
aber davon ausgehen, diese Strecke dann doch noch fahren
zu können.
3. Hatten Sie von Anfang an vor, mit dem Auto wieder
zurückzufahren?
Diese Frage wurde bereits oben schon einmal thematisiert.
Nochmals der Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihre Antworten zu
einander nicht im Widerspruch stehen. Wenn Sie also oben
bereits erklärt hatten, dass Sie zunächst vorhatten das Auto
stehen zu lassen, müssen Sie bei dieser Frage Ihre vorherigen
Antworten natürlich bedenken und wissen, ?? dass Sie nicht von
Anfang an vorhatten mit dem Auto zurückzufahren.
Bei dieser Frage sind mehrere Antworten denkbar. Hier ist ggf.
auch die Antwort denkbar, dass Sie zunächst vorhatten, zur
Feier zu fahren, dort nichts zu trinken und dann wieder
zurückzufahren. Es ist denkbar, dass Sie zu der Feier fahren
wollten, dort etwas trinken wollten und das Auto stehen lassen
wollten. Es ist auch denkbar, dass Sie von Anfang an vorhatten
Alkohol zu trinken und dann wieder zurückzufahren.
Letztere Antwort sollten Sie dem Gutachter nicht unbedingt auf
die Nase binden.
Insgesamt ist bei dieser Frage wichtig, dem Gutachter ggf. nicht
all zu deutlich zu machen, dass Sie einen Kontrollverlust erlitten
hatten. Ich weise an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass Sie
nicht dem Gutachter mitteilen sollten, dass Sie sich an nichts
mehr erinnern könnten. Sie sollten dem Gutachter auch nicht
mitteilen, dass Sie nicht mehr wussten, wie Sie dann überhaupt
ins Auto gekommen sind. Dies würde der Gutachter ggf. als
Kontrollverlust auslegen. Ein Kontrollverlust bedeutet für Sie, dass
Sie als eigene „Aufsichtsbehörde“ über sich selbst nicht tauglich
sind. Die Gefahr wäre bei einem Kontrollverlust dann, dass auch
in Zukunft immer wieder die Gefahr besteht, dass bei einem
Alkoholkonsum Sie trotz aller guten Vorsätze, die Sie im Rahmen
der MPU äußern, einfach nicht in der Lage sind, diese auch
einzuhalten. Man würde Ihnen dann nicht bösen Willen
unterstellen. Sie wären allerdings ggf. nicht in der Lage ab
einem gewissen Alkoholpegel Ihre guten Vorsätze dann auch
einzuhalten. Folglich seien Sie vorsichtig mit Aussagen, die auf
einen Kontrollverlust hindeuten könnten.
Ggf. gibt es ja einen konkreten Anlass, weshalb Sie sich dann
doch noch entschlossen hatten, Auto zu fahren. In diesem Fall
könnten Sie angeben, dass Sie dachten, Sie wären wieder
fahrtauglich, weil bereits längere Zeit vergangen war. Ggf.
hatten Sie auch die Hoffnung, dass Sie dieses kurze Stück noch
vernünftig fahren könnten. Ggf. hatten Sie auch grundsätzlich
vor, das Fahrzeug stehen zu lassen und haben allerdings dann
kein Taxi mehr erhalten oder ein Bekannter hat Sie
überraschenderweise doch nicht mitnehmen können. Wichtig
ist, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie stets die
Kontrolle über sich hatten. Ggf. aus einer falschen Einschätzung
heraus doch den Eindruck hatten, noch fahren zu können. Ggf.
sollten Sie dem Gutachter einen Grund dafür liefern, weshalb
Sie entgegen Ihrer Ansicht, das Fahrzeug eigentlich stehen
lassen zu wollen, dann doch noch gefahren sind.
4. Haben Sie Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um sicher zu stellen,
dass Sie nicht mehr fahren konnten?
Diese Frage wird für den Gutachter ggf. die Möglichkeit bieten,
Ihre vorherigen Antworten nochmal zu hinterfragen. Wie bereits
dargestellt, müssen Sie damit rechnen, dass der Gutachter
inhaltlich ähnliche Fragen nochmals stellt, um die Ehrlichkeit
Ihrer Antworten zu überprüfen.
Überlegen Sie sich an dieser Stelle, wie es zu der Alkoholfahrt
kam. Hatten Sie vor, Ihr Fahrzeug stehen zu lassen oder wollten
Sie mit einem Bekannten mitfahren? Haben Sie eine
Vorsichtsmaßnahme getroffen, damit Sie diesen Vorsatz auch
einhalten würden? Hatten Sie z.B. einem Bekannten übergeben,
damit Sie den Zugriff darauf nach Alkoholkonsum nicht mehr
hatten?
Eine solche Maßnahme wäre tatsächlich überraschen. Nur die
wenigsten Betroffenen würden eine solche
Sicherheitsmaßnahme vornehmen. Wenn Sie das bejahen,
müssen Sie zudem damit rechnen, dass der Gutachter ggf.
hinterfragt, weshalb Sie es für erforderlich hielten, eine solche
Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen. Bei der Angabe einer solchen
Vorsichtmaßnahme könnte bei dem Gutachter der Eindruck
entstehen, dass Sie sich selbst nicht über den Weg trauen. Mit
der Angabe einer solchen Vorsichtsmaßnahme sollte man
daher vorsichtig sein. Sollten Sie tatsächlich eine solche
Vorsichtsmaßnahme aber ergriffen haben, hebt Sie das aus
dem breiten Feld der Masse heraus. Sie können ggf. dem
Gutachter deutlich machen, dass Sie von vornherein
sicherstellen wollten, dass Sie nicht mehr alkoholisiert im
Straßenverkehr fahren. Diese Absicht ist sicherlich ehrenswert.
Eine Sicherheitsmaßnahme diesbezüglich zu ergreifen, ist
ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten jedoch dem
Gutachter nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie diese
Vorsichtsmaßnahme selbst begriffen hätten, weil Sie schon
öfters zuvor trotz guter Vorsätze doch noch gefahren wären.
5. Fühlten Sie sich noch fahrtauglich?
Auch diese Frage zielt letztendlich darauf ab, Ihre eigene
Einschätzung hinsichtlich Ihrer Alkoholisierung zu erreichen.
An dieser Stelle sei das Problem noch einmal wie folgt skizziert:
Derjenige, der einen Wert von 1,3 Promille aufweist, zeigt
unterschiedliche Auswirkungen auf seinen körperlichen und
geistigen Zustand. Der Rauschzustand ist ein völlig anderer.
Derjenige, der selten Alkohol trinkt, wird den Wert von 1,3
Promille zunächst einmal nicht erreichen. Sollte er ihn dennoch
erreichen, wäre die Wirkung des Alkohols auf ihn und seinen
nicht alkoholgewöhnten Körper erheblich. Bei 1,3 Promille wäre
ein nicht trinkgewohnter Mensch nicht mehr in der Lage, eine
koordinierte Handlung auszuführen. Geschweige denn wäre er
in der Lage, bei einem solchen Promillewert ein Kraftfahrzeug
überhaupt zu fahren. Vermutlich würde er sein Fahrzeug noch
nicht mal starten können. Schließlich gehen die Psychologen
davon aus, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs eine durchaus
komplexe geistige und körperliche Tätigkeit ist. Man muss das
Fahrzeug auf der Spur halten, starten und bedienen können.
Dies würde ein Mensch mit einer normalen Alkoholgewöhnung
bei 1,3 Promille sicherlich nicht mehr können. Wenn Sie also mit
einem erhöhten Promillewert noch ein Fahrzeug führen konnten,
so weisen Sie eine hohe Giftfestigkeit aus Sicht des Gutachters
auf. Das Problem liegt genau bei der Frage, wie Sie Ihre
Fahrtauglichkeit einschätzen konnten.
Sowohl eine nicht alkoholgewöhnte Person als auch eine
alkoholgewöhnte Person, weisen nach dem Konsum von einer
Flasche Wein z.B. einen Promillewert von 1,0 auf. Die Wirkung auf
eine nicht alkoholgewöhnte Person ist jedoch ganz erheblich.
Die nicht alkoholgewöhnte Person würde ohne Weiteres
erkennen, dass sie definitiv nicht mehr in der Lage ist, ein
Kraftfahrzeug zu führen.
Die alkoholgewöhnte Person würde nach einem Liter Wein den
gleichen Promillewert wie eine nicht alkoholgewöhnte Person
aufweisen. Der Unterschied ist, dass die alkoholgewöhnte
Person die Wirkung des Alkohols an dieser Stelle unterschätzt.
Die alkoholgewöhnte Person ist ggf. der Auffassung, dass sie
kaum etwas von dem Alkohol merkt. Die alkoholgewöhnte
Person schätzt also die Alkoholisierung, die objektiv bei 1,0 liegt,
falsch ein. Es kommt also zu einer Fehleinschätzung der
Alkoholwirkung und damit auch der Fahrtauglichkeit. Die
Fahrtauglichkeit ist letztendlich auch ebenfalls bei beiden
Personen in ähnlichem Maße reduziert. Das heißt die
alkoholungewöhnte Person ist ebenfalls untauglich?? wie die
alkoholgewöhnte.
Die falsche Einschätzung der Fahrtauglichkeit trotz einer hohen
Promillezahl ist letztendlich ein ganz wesentliches Kriterium,
weshalb die Betroffenen diese Problematik erkennen müssen.
Da bei alkoholgewöhnten Personen die Warnfunktion des
Körpers hinsichtlich der Alkoholwirkung deutlich reduziert bzw.
ggf. sogar ausgeschaltet sind, hat die alkoholgewöhnte Person
den Eindruck, sie könnte noch fahren. Erst durch diese
Fehleinschätzung, kommt es dann trotz erheblicher
Alkoholisierung zur Teilnahme am Straßenverkehr.
Machen Sie sich bei einer solchen Frage daher noch einmal
deutlich, dass der Gutachter davon ausgeht, dass Sie bei 1,6
Promille definitiv fahruntauglich waren. Sie sollten daher ggf.
dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie noch (bedingt)
fahrtauglich waren. Sie sollten dem Gutachter ggf. mitteilen,
dass Sie den Eindruck hatten, Sie wären zu dem Zeitpunkt noch
in der Lage gewesen, dieses kurze Stück zu fahren. Machen Sie
den Gutachter aber daraufhin unmissverständlich deutlich, dass
Sie wissen, woran diese Fehleinschätzung liegt. Machen Sie den
Gutachter auch deutlich, dass Sie wissen, dass Sie nicht mehr
fahrtauglich waren, woran die Fehleinschätzung lag.
Wichtig ist auch, dass Sie wissen, dass die natürlichen
Schutzfunktionen des Körpers bei einer starken Giftfestigkeit
nicht mehr oder nicht mehr in dem erforderlichen Maße
vorliegen. Wichtig ist auch, dass Sie in diesem Zusammenhang
sich nochmal klar machen, dass auch dann, wenn Sie jetzt ggf.
ein Jahr Pause machen würden, Sie die Alkoholgewöhnung sehr
schnell wieder antrainieren könnten. Das bedeutet für Sie, dass
die Schutzfunktion Ihres Körpers ggf. dauerhaft ausgeschaltet
sind im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Wenn Sie jetzt ein
Jahr Pause machen würden, würden notfalls in einem Jahr
zunächst wieder eine starke Wirkung des Alkohols bemerken.
Insofern kam es schon zu einer zeitweiligen Alkoholentwöhnung
Ihres Körpers. Der Körper wird sich dann sehr schnell an den
Giftstoff Alkohol erinnern und die alten Umgangsmuster wieder
aktivieren. Das bedeutet für Sie, dass Sie sehr schnell wieder zu
einer hohen Giftfestigkeit kommen. Auch dies sollten Sie im
Hinterkopf behalten. Das bedeutet also nicht, dass Sie Ihre
Giftfestigkeit wieder heruntertrainieren könnten. Ihre
Giftfestigkeit, die Sie einmal erworben haben, wird bleiben.
Insofern werden auch dauerhaft die Warnfunktionen Ihres
Körpers, die sich im Hinblick auf Alkohol eingeschränkt sein.
5. Wie viel Alkohol hatten Sie getrunken und dachten Sie, dass
dieser Alkoholkonsum Ihre Fahrtauglichkeit noch nicht
beeinträchtigen würde?
Insbesondere geht es bei dieser Frage darum, zu klären, wie viel
Alkohol Sie an dem Tag der Tat getrunken hatten. Diese Frage
hat es allerdings in sich.
Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, wie viel Alkohol Sie
tatsächlich konsumiert hatten, stellt sich die Frage, über
welchen Zeitraum Sie wie viel Alkohol in welcher Form zu sich
genommen haben. Der Gutachter will von Ihnen sicherlich
hören, in welchem Umfang Sie Alkohol getrunken haben. Dabei
ist es natürlich wichtig, dass die von Ihnen angegebenen
Trinkmengen mit den bei Ihnen vorgefundenen BAK-Werten
korrespondieren. Es macht sicherlich keinen Sinn, nur
anzugeben, man habe zwei Bier getrunken und anschließend
wurde man mit 1,3 Promille beim Autofahren erwischt. Dass dies
der Gutachter nicht glauben kann, liegt auf der Hand.
Die Frage hat es, wie bereits angedeutet, in sich.
Bei dieser Frage werden ggf. von Personen, die hier nicht die
Wahrheit sagen wollen, fatale Fehler gemacht. Insbesondere
geht es hier um die Trinkmengen und den Zeitraum.
Grundsätzlich ist es so, dass Sie während der Zeit nicht nur
Alkohol konsumiert, sondern auch Alkohol abgebaut haben.
Soweit Sie also dem Gutachter sagen, dass Sie am gleichen Tag
verteilt Alkohol getrunken hätten, ist daraus zu schließen, dass
Sie deutlich mehr Alkohol konsumiert haben müssen, um einen
entsprechenden Wert zum Zeitpunkt der Tat zu erreichen.
Schließlich ist es ein Unterschied, ob man 5 Bier innerhalb von
einer Stunde oder innerhalb eines Nachmittages trinkt.
Angenommen, man trinkt 5 Bier à 0,2 Liter innerhalb von einer
Stunde, so liegt in etwa bei einem 1,80 Meter großen und 80 kg
schweren Mann ein Promillewert von 0,71 Promille vor. Haben
Sie hingegen die gleiche Anzahl Bier innerhalb von 3 Stunden
getrunken, so liegt nur ein Promillewert von 0,57 Promille wert.
Dies weiß selbstverständlich auch der Gutachter.
Das bedeutet, dass Sie bei Ihrer persönlichen Einschätzung auch
immer Ihren persönlichen Abbauwert von ca. 0,1 Promille je
Stunde hineinrechen müssen. Für den Gutachter bedeutet dies,
dass Sie bei einem längeren Zeitraum deutlich mehr Alkohol
konsumiert haben müssen, als es bei einem entsprechend
kürzeren Zeitraum der Fall gewesen wäre. Dies sollten Sie bei
Ihrer Aussage bedenken.
6. Glauben Sie, dass Ihr Alkoholkonsum auf einen
Restalkoholspiegel vom Vortag zurückzuführen ist?
Seien Sie mit Angaben von Restalkohol vom Vortag sehr
vorsichtig. Gutachter gehen bei einer solchen Aussage alle
Alarmlampen an. Wer seinen Promillewert damit erklären will,
dass er womöglich vom Vortage noch Restalkohol hatte, muss
davon ausgehen, dass der Gutachter den Alkoholmissbrauch
deutlich ernster einschätzt.
Schließlich kommt es bei einem exzessiven Alkoholkonsum am
Vortag auch hier zu einem Abbau von Alkohol. Wer also am
nächsten Morgen noch Restalkohol aufweist, muss am Vortag in
erheblichem Maße Alkohol konsumiert haben, um überhaupt
noch Restalkohol aufzuweisen. Wer dann noch am nächsten
Morgen trotz Restalkohol weiter trinkt, muss sich den Vorwurf
gefallen lassen, dass er unter einem erheblichen
Alkoholmissbrauch leidet. Seien Sie also folglich sehr vorsichtig
mit der vermeintlich guten Begründung, der Alkohol käme vom
Vortag.
7. Wieweit wollten Sie fahren?
Sicherlich ist es für den Gutachter zweitrangig, allerdings
erfahrenswert, wie weit Sie tatsächlich fahren wollten.
Derjenige, der nur kurz Zigaretten holen wollte oder sein
Fahrzeug nur umparken wollte, wird ggf. mehr Verständnis
ernten als eine Person, die womöglich über die Autobahn einen
längeren Weg zurücklegen wollte. Im Zweifel lohnt es sich an
dieser Stelle jedoch nicht mit einer falschen Aussage zu riskieren,
dass die Glaubhaftigkeit entfällt.
Falls diese Fragestellung vom Gutachter gestellt wird, sollten Sie
daher im Zweifelsfall ehrlich antworten.
7. Konnten Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen?
Diese Frage wird der Gutachter ggf. nochmals stellen, um Ihren
Vorsatz, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr teilzunehmen, zu
hinterfragen. Sie werden ggf. gefragt werden, ob es keine
Möglichkeit gab, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Diese
Antwort fällt sicherlich unterschiedlich aus, je nach dem die
Anlasstat stattgefunden hat. In der Stadt wird ggf. eine deutlich
bessere Verkehrsanbindung bestehen als auf dem Land. Stellen
Sie sich selbst die Frage, ob Sie überhaupt daran gedacht
hatten, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzufahren
und warum es in Ihrem Fall letztendlich dann doch nicht genutzt
worden ist.
8. Haben Sie vor der Fahrt mehr getrunken als üblich?
Der Gutachter will in dem Prüfungsgespräch wissen, wie es zu
der Fahrt kam und welche Umstände es um die Fahrt herum bei
Ihnen persönlich gab. Dazu wird ggf. auch die Frage gestellt
werden, ob Sie vor der Anlasstat mehr getrunken hatten als
üblich und warum. Machen Sie sich folglich selbst einmal
Gedanken, ob Sie mehr getrunken hatten als üblich oder ob
dies eigentlich der normale Alkoholpegel war, den Sie am
Wochenende oder an einem entsprechend vergleichbaren
Tagen aufwiesen.
Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Sie auch mit einer
Aussage, dass Sie mehr getrunken haben als üblich, einen Wert
von 1,3 Promille oder mehr nicht ohne Weiteres erklären können.
Es ist hier nochmals auf die Trainingsphase bezüglich der
Trinkfestigkeit hinzuweisen. Wer dem Gutachter also
weißmachen möchte, dass er sonst immer nur 1-2 Bier trinken
würde und an dem Abend richtig zugeschlagen habe, wird bei
dem Gutachter kein Verständnis dafür erhalten. Schließlich weiß
der Gutachter, dass der Betroffene in der Vergangenheit nicht
nur an dem Tag deutlich mehr getrunken haben muss als ein,
zwei Bier, um überhaupt eine solche Trinkfestigkeit sich
antrainieren zu können. Mit einer Aussage, dass Sie nur an dem
Tag zufällig einmal mehr getrunken hätten als üblich, werden Sie
daher bei dem Gutachter nicht punkten können. Ggf. werden
Sie bei dem Gutachter nur Zweifel sehen, ob Sie tatsächlich die
Wahrheit sagen und Ihr tatsächliches Alkoholproblem wirklich
erkannt haben.
In Zweifelsfall sollten Sie daher durchaus angeben, dass Sie
schon über einen längeren Zeitraum zu viel Alkohol getrunken
haben. Es lohnt sich bei dieser Frage nicht, Ihre
Trinkgewohnheiten besser darzustellen, als sie tatsächlich sind.
9. Sind Sie zuvor schon mal alkoholisiert Auto gefahren?
Diese Frage ist sicherlich zwiespältig. Zum einen liegt es auch für
den Gutachter sehr nahe, dass Sie nicht zufällig einmal in Ihrem
Leben betrunken gefahren sind und erwischt worden sind.
Sie hatten, wie bereits oben schon einmal angesprochen ggf.
schon früher einmal ein Fahrzeug alkoholisiert geführt. Es
widerspricht der Erfahrung und der statistischen Dunkelziffer,
dass ausgerechnet Sie direkt bei der ersten Trunkenheitsfahrt
aufgefallen sind.
Die Frage „Sind Sie zuvor schon mal alkoholisiert Auto
gefahren?“ ist wichtig hinsichtlich Ihrer Glaubhaftigkeit.
Sie können gegenüber dem Gutachter durchaus angeben,
dass Sie bereits in der Vergangenheit ab und an mal mit ein
wenig Alkohol Auto gefahren sind, wenn es gar nicht anders
ging. Wenn Sie tatsächlich erstmalig alkoholisiert Auto gefahren
sind, sollten Sie ggf. sich darüber Gedanken machen, wie Sie
dem Gutachter deutlich machen können, dass es tatsächlich
das einzige Mal war. Ggf. gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Sie
zuvor nie alkoholisiert gefahren waren.
Falls Sie jedoch in der Vergangenheit einmal oder öfters
alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt haben, dürfen Sie diese
gegenüber dem Gutachter durchaus zu erkennen geben. Sie
sollten jedoch dem Gutachter nicht deutlich machen, dass Sie
jedes Wochenende völlig betrunken mit dem Auto unterwegs
sind. Auch hier gilt es ein gewisses Fingerspitzengefühl
selbstverständlich aufzuweisen. Ehrlichkeit ist gut. Zu viel
Ehrlichkeit würde bei diesem Aspekt sicherlich schaden.
10. Nehmen Sie sonstige Drogen?
Sie wissen selbst am Besten, ob Sie sonstige Drogen konsumieren
und ob diese Drogen bei Ihnen anlässlich der Fahrt ggf.
gefunden worden sind. Ggf. wurde auch in Ihrem Blut
entsprechend der Abbauprodukte oder tatsächlich der
Wirkstoff gefunden. Falls Sie sonstige Drogen nehmen sollten und
womöglich noch im Zusammenhang mit Alkohol, so haben Sie
bei der MPU tatsächlich schlechte Karten. Wer zusammen mit
Alkohol und Drogen ein Kraftfahrzeug geführt hat, muss damit
rechnen, dass ihm sein Führerschein entzogen wird. Insgesamt
wird der zusätzliche Drogenkonsum im Rahmen von Alkohol sehr
skeptisch betrachtet. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht vor,
dass der Führerschein dann zu entziehen ist. Insofern sollten Sie
sich ggf. auch zuvor durch einen Blick in Ihre Führerscheinakte
über einen Rechtsanwalt informieren, ob bei Ihnen
irgendwelche Anhaltspunkte dafür gefunden worden sind, dass
Sie Drogenkonsument sind.
Sollten diesbezüglich keine Hinweise erscheinen, sollten Sie diese
Frage letztendlich schlichtweg mit Nein beantworten.
11. Gibt es in Ihrer Familie eine Person mit einem Alkoholproblem?
Fragen Sie sich selbst einmal, ob es aus Ihrer Sicht in Ihrer Familie
eine Person mit einem Alkoholproblem gibt. Gibt es in Ihrer
Familie ggf. Alkoholiker. Diese Frage wird Sie weder in die eine
noch in die andere Richtung lenken. Ggf. wird der Gutachter
aber den Eindruck erlangen, dass Sie sich auch über Ihre eigene
Person hinaus einmal Gedanken gemacht haben. Machen Sie
sich auch Gedanken darüber, ob in Ihrem Freundes- und
Bekanntenkreis ein übermäßiger Alkoholkonsum stattfindet und
ggf. warum.
Egal wie Ihre Antwort ausfällt, wird dies nicht zum Bestehen oder
Nichtbestehen der MPU beitragen. Ggf. wird sich der Gutachter
aber Bild über Ihre Person hinaus von Ihren familiären und
Bekanntenkreis machen wollen. Insofern können Sie diese Frage
sicherlich ehrlich beantworten.
12. Hatten Sie zunächst vor, das Fahrzeug stehen zu lassen, haben
dann aber die Kontrolle über diesen Entschluss verloren?
Hier fragt der Gutachter ganz konkret nach, ob es bei Ihnen
einen Kontrollverlust zum Zeitpunkt der Tat gegeben hat.
Seien Sie mit Antworten hinsichtlich des Kontrollverlustes sehr
vorsichtig. Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass Sie dem
Gutachter deutlich machen sollten, dass Sie zu jedem Zeitpunkt
Herr Ihrer Sinne sind. Sie sollten dem Gutachter nicht deutlich
machen, dass Sie im Zeitpunkt vom Alkoholkonsum jegliche
Kontrolle über sich verlieren. Dies würde den Gutachter nur
dazu bewegen, anzunehmen, dass Sie nicht in der Lage sind,
sich selbst ausreichend zu beherrschen. Eine ausreichende
Selbstbeherrschung und Selbstkontrolle ist eine grundlegende
Voraussetzung dafür, dass Sie Alkoholkonsum und
Straßenverkehr sicher trennen können. Folglich sollten Sie dem
Gutachter in keinem Fall mitteilen, dass Sie auch nicht mehr
wissen, wie es überhaupt dazu kommen konnte.
Fragen Sie sich einmal konkret, wie es dazu kommen konnte,
dass Sie ggf. trotz des guten Vorsatzes, das Fahrzeug stehen zu
lassen, dann doch noch mit dem Fahrzeug gefahren sind. Ggf.
gibt es einen besonderen Anlass. Ggf. gibt es Besonderheiten
an dem Tattag, die Sie dazu bewegt haben, dann doch noch
mit dem Fahrzeug zu fahren.
Wichtig ist, dass Sie sich selbst einmal Gedanken darüber
gemacht haben und dieser Frage gegenüber dem Gutachter
nicht völlig hilflos ausgeliefert sind. Es ist durchaus von einem
Gutachter zu begrüßen, wenn er merkt, dass Sie sich über die
gesamten Tatumstände und Ihre eigene Motivation und über
Ihre eigenen Handlungen sich Gedanken gemacht haben. Dies
können Sie dem Gutachter auch durchaus deutlich machen,
indem Sie sagen, dass Sie sich schon längere Zeit damit
beschäftigt hätten.
13. Haben Sie während der Fahrt gemerkt, dass Sie nicht mehr
fahren konnten?
Diese Frage korrespondiert mit der Frage, ob Sie sich zu
Fahrtbeginn noch fahrtauglich gefühlt haben. Meines Erachtens
sollten Sie diese Frage so beantworten, wie Sie auch die Frage
hinsichtlich Ihrer Fahrtauglichkeit zu Fahrtbeginn beantwortet
haben. Wenn nicht gravierende Umstände hinzutreten, die den
Schluss nahelegen, dass Sie nicht mehr fahren konnten, gibt es
ggf. keinen Grund, weshalb Sie Ihre Fahrtauglichkeit noch
einmal anders bewertet haben sollten.
Ein anderer Grund ist allerdings nicht selten die Verursachung
eines Unfalls. Hier wird der Gutachter ggf. fragen, ob Sie nicht
durch einen Unfall während der Fahrt gemerkt haben, dass Sie
nicht mehr fahren konnten. Gemeint sind hier die Fälle der
Fahrerflucht. Teilweise kommt es zu einer Fahrt mit einem Unfall
und anschließender Unfallflucht. Die Rechtsprechung nimmt
diesbezüglich an, dass hinsichtlich der Weiterfahrt nach dem
Unfall eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorlieg, da der
Betroffene erkennen musste, dass er zum Führen eines
Kraftfahrzeugs aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr
geeignet war. Dies könnte ein Anlass sein, für den Gutachter
nachzuhaken, weshalb Sie nach dem Unfall noch weiter
gefahren sind. Ggf. ist dies auch ein Grund dafür,
nachzufragen, ob Sie nicht bemerkt haben, dass Sie nicht mehr
in der Lage sind ein Kraftfahrzeug zu führen.
Meines Erachtens können Sie gegenüber dem Gutachter
durchaus deutlich machen, dass Sie entweder den Schaden
nicht bemerkt haben oder aber aus Angst vor Entdeckung
weiter gefahren sind. Wichtig ist auch diesbezüglich, dass Sie
ggf. trennen zwischen der Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit
vor dem Unfall und diesbezüglich dann ggf. nach dem Unfall
hinsichtlich der Weiterfahrt.
14. War die festgestellte Alkoholmenge ein Ausrutscher oder war
der Konsum bei Ihnen üblich?
Der Gutachter hat in der Führerscheinakte sämtliche Daten von
Ihnen hinsichtlich der Anlasstat. In der Akte befindet sich also
auch der gemessene Alkoholwert. Wir hatten bereits darüber
gesprochen, dass der Gutachter einige Fragen stellt, um Ihre
Antworten nochmals zu hinterfragen. Dies kann eine solche sein.
Sie sollten dem Gutachter insbesondere bei höheren
Alkoholmengen nicht auf die Nase binden wollen, dass Sie sonst
kaum Alkohol trinken, wenn Sie mit 1,8 Promille tatsächlich
aufgehalten worden sind. Wie bereits mehrfach angesprochen,
ist ein Wert von 1,3 Promille oder mehr skeptisch zu betrachten.
Einen solchen Wert kann eine Normalperson nicht erreichen,
geschweige denn wird diese normale alkoholgewöhnte Person
nicht in der Lage sein, dann auch noch ein Fahrzeug im
Straßenverkehr zu führen. Folglich macht es überhaupt keinen
Sinn, dem Gutachter auf die Nase binden zu wollen, dass Sie nur
aus Versehen an dem Tag einmal zu viel Alkohol getrunken
hätten. Der Gutachter wird Ihnen das nicht glauben, da er
davon ausgeht, dass Sie sich diese Giftfestigkeit hinsichtlich des
Alkohols über längere Zeit antrainiert haben müssen. Im
Gegenteil würde eine Aussage Ihrerseits, es sei nur ein
einmaliger Ausrutscher gewesen, dem Gutachter deutlich
machen, dass Sie sich mit der Alkoholproblematik noch nicht
auseinandergesetzt haben. Sie würden dem Gutachter nur
deutlich machen, dass Sie Ihr Alkoholproblem ggf. völlig
verkannt haben und verdrängen.
16. Führt aus Ihrer Sicht nur die kritische momentane
Lebenssituation zu der Alkoholfahrt?
Diese Frage bezieht sich letztendlich wiederum darauf, ob die
von Ihnen angegebene kritische Lebenssituation, in der Sie sich
ggf. befunden haben, zum Zeitpunkt der Tat alleinige Ursache
aus Ihrer Sicht waren.
Machen Sie sich an dieser Stelle noch einmal die Grundregeln
der MPU deutlich: Zum einen müssen Sie deutlich machen, dass
Sie die Ursachen für Ihren erhöhten Alkoholkonsum verstanden
haben. Dann müssen Sie deutlich machen, dass Sie motiviert
sind, Ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Darüber
hinaus müssen Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie
auch dauerhaft in der Lage sind, diesen anderen Umgang mit
Alkohol durchzuhalten.
Angenommen, Sie haben gegenüber dem Gutachter gesagt,
dass Sie nur deshalb betrunken Auto gefahren wären, weil Ihre
Frau sich an dem Wochenende von Ihnen getrennt hätte, so
kann dies der Anlass für die Fahrt gewesen sein. Der Grund
dafür, dass Sie überhaupt einen erhöhten Promillewert erreichen
konnten, ist dies aber sicherlich nicht. Auch hier wird der
Gutachter im Hinterkopf haben, dass Sie einen erhöhten BAKWert ggf. aufgewiesen haben. Diesen erhöhten BAK-Wert
müssen sie sich über einen längeren Zeitraum von mehreren
Monaten oder sogar Jahren antrainiert haben. Selbst wenn
folglich sich Ihre Frau an dem Wochenende von Ihnen getrennt
haben sollte, würde dies ggf. erklären, warum Sie überhaupt
gefahren sind. Es würde allerdings nicht erklären, weshalb Sie
überhaupt in der Lage waren, einen erhöhten Promillewert zu
erreichen. Das bedeutet für den Gutachter, dass die Trennung,
die kurz vor der Fahrt lag, nicht die Ursache dafür sein kann,
dass Sie schon in der Vergangenheit erheblich dem Alkohol
zugesprochen haben. Dies sollten Sie sich ggf. bewusst machen.
Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie dem Gutachter nur
deutlich machen, dass Sie Ihr Alkoholproblem auf die Trennung
von Ihrer Frau reduzieren. Dies würde für den Gutachter
weiterhin bedeuteten, dass Sie sich Ihrer Alkoholproblematik
ggf. nicht in dem notwendigen Maße stellen und hinterfragen.
Wichtig ist daher zu trennen zwischen ggf. dem Anlass für die Tat
und dem Bewusstsein ?? dafür, dass es einen anderen Grund
haben muss, weshalb Sie bereits lange Zeit vor der Tat exzessiver
dem Alkohol zugesprochen haben.
18. Erklären Sie sich den hohen BAK-Wert mit einer schlechteren
Tagesform?
Auch dies korrespondiert mit der vorhergehenden Frage. Der
Gutachter will letztendlich hinterfragen, ob Sie das Problem der
antrainierten Giftfestigkeit bei sich selbst erkannt haben. Wer
auch hier letztendlich sagt, dass er sich das alles nicht erklären
könne und dass er nur aufgrund einer schlechten Tagesform
überhaupt soviel „drin hatte“, wird den Kern-MPU nicht
bestehen. Der Gutachter wird bei einer solchen Antwort
lediglich den Schluss ziehen, dass der Betroffene sich mit der
MPU-Kernfrage, weshalb es überhaupt zu einem solchen hohen
BAK-Wert kommen konnte, nicht auseinandergesetzt hat.
Folglich sollten Sie aus den gleichen Gründen wie bei der
obigen Frage nicht versuchen, den ggf. erhöhten BAK-Wert
damit zu relativieren, indem Sie eine Begründung liefern, die der
Gutachter Ihnen eh nicht abnimmt. Sie werden mit der Antwort,
dass Sie den BAK-Wert mit einer schlechten Tagesform erklären
wollen, bei dem Gutachter nicht nur nicht punkten. Sie werden
tatsächlich mit einer solchen Antwort den Gutachter stark in die
Richtung bewegen, dass er Sie durch die MPU durchfallen
lassen will. Für den Gutachter ist ganz wesentlich, dass er
erkennt, dass Sie die Grundproblematik von Alkohol und
erhöhten Alkoholkonsum erkannt haben. Mit einer solchen
Begründung für den erhöhten BAK-Wert zeugen Sie nicht nur für
die Unkenntnis bezüglich der Giftfestigkeit und der Dauer zur
Gewöhnung des Körpers an den Alkoholkonsum, sie zeigen
auch, dass Sie versuchen die Situation zu beschönigen, und Ihr
Problem ggf. zu verdrängen. Der Gutachter wird folglich zum
Schluss kommen, dass Sie sich mit der Alkoholproblematik noch
nicht in ausreichendem Maße auseinandergesetzt haben. Der
Gutachter wird Ihnen daher eine solche Antwort ankreiden. ??
15. Hatten Sie während der Tat einen Filmriss?
Wir hatten bereits angedeutet, dass Sie am sinnvollsten dem
Gutachter nicht mitteilen, dass Sie einen Filmriss hatten. Unter
Filmriss versteht der Gutachter einen Kontrollverlust. Bei dem
Wort Filmriss gehen bei dem Gutachter sämtliche Alarmlampen
an. Wichtig ist, dass Sie sich von vornherein klar machen, dass
Sie dem Gutachter schon erklären können sollten, wie es
überhaupt zu der Situation kommen konnte. Wer letztendlich
Auto gefahren ist und sich an nichts erinnern kann, läuft Gefahr,
bei gleichem Alkoholkonsum später wieder einmal Auto zu
fahren, obwohl er ggf. die besten Vorsätze hatte. Insofern
sollten Sie den Begriff Filmriss und auch die in
Verbindungbringung mit einem Kontrollverlust möglichst
vermeiden.
16. Wussten Sie, dass Sie Alkohol zu sich nehmen oder war Ihnen
das gar nicht bewusst?
Betroffene haben manchmal die vermeintlich gute Idee,
gegenüber dem Gutachter anzugeben, dass sie gar nicht
wussten, dass Sie Alkohol getrunken hätten. Es wird dann eine
Einlassung in der Gestalt abgegeben, dass ihr wohl jemand
etwas in das Bier geschüttet haben muss. Eine solche Antworte
wird bei dem Gutachter zum einen auf erhöhte Aufmerksamkeit
treffen, zum anderen wird er Ihre Antworten äußerst skeptisch
betrachten. Und dies zu Recht.
Sie müssen sich bei einer solchen Antwort vor Augen halten,
dass derjenige, der auch unbewusst Alkohol zu sich nimmt und
nicht alkoholgewöhnt ist, spätestens bei einem Promillewert
nahe 1,0 die Alkoholwirkung deutlich spürt. Dies wäre dann
unlogisch, weshalb er trotz Bemerkung der Alkoholwirkung
weiter trinkt. Es ist davon auszugehen, dass selbst wenn ein
alkoholnichtgewöhnter Mensch nicht merkt, dass er Alkohol
trinkt, weiter trinkt, obwohl er die Alkoholwirkung spürt. Wenn er
keinen Alkohol bewusst zu sich nehmen wollte, wird ein normaler
Mensch mit dem Trinken aufhören.
Insbesondere bei hohen BAK-Werten wird auch der Gutachter
ggf. die Frage stellen, weshalb dann noch weiter getrunken
wurde. Ausgangspunkt für diese Frage ist wiederum, dass man
einen Wert von über 1,1 Promille überhaupt nur erreichen kann,
wenn man alkoholgewöhnt ist. Dies ist unabhängig davon, ob
man bewusst oder unbewusst Alkohol zu sich nimmt. Derjenige,
der mit 1,3 Promille oder mehr im Straßenverkehr festgehalten
worden ist, wird also auch bei der Einlassung, er habe
unbewusst Alkohol zu sich genommen, sich den Vorhalt gefallen
lassen müssen, dass er stark alkoholgewöhnt sein muss, dass er
diese unbewusste Aufnahme zu spät oder gar nicht bemerkt
haben will.
Folglich ist die Aussage zumindest bei Werten von über 1,1
Promille, man habe überhaupt nicht gewusst, dass man Alkohol
zu sich nimmt, nicht glaubwürdig.
21. Wann haben Sie sich zur Fahrt entschlossen?
Tatsächlich haben Sie diese Frage bereits oben beantwortet.
Ich möchte Ihnen nur deutlich machen, dass die Frage, wann
Sie sich letztendlich entschlossen haben, doch noch zu fahren,
in unterschiedlicher und Fall- und Fragestallung auftauchen
kann. Die Frage, wann haben Sie sich zur Tat entschlossen, stellt
letztendlich die gleiche Frage dar, warum Sie noch gefahren
sind und ob Sie von Anfang an schon vorhatten, noch
betrunken Auto zu fahren.
Letztendlich ist es wichtig, dass Sie konsequent antworten. Ihre
Antworten sollten auf unterschiedliche Fragen mit den ggf.
ähnlichen Inhalt nicht unterschiedlich ausfallen.
Im Übrigen sollten Sie im Zweifelsfall bei der Wahrheit bleiben.
17. Hatten Sie das Gefühl, nicht mehr mit dem Alkoholtrinken
aufhören zu können?
Letztendlich gibt es drei Arten von Kontrollverlust:
Die erste Art ist die, nach dem ersten Schluck Alkohol zu merken,
dass man nicht mehr aufhören kann, weiteren Alkohol zu
konsumieren. Dies stellt letztendlich das typischste
Charakteristika für das Vorliegen einer Alkoholsucht dar. Wenn
Sie tatsächlich Alkoholiker wären, wären Sie mit großer
Wahrscheinlichkeit schon nicht durch den medizinischen Teil der
MPU gekommen. Insofern werden Sie diese Frage auf jeden Fall
mit Nein beantworten müssen.
Nochmals zur Erinnerung: Als weitere Kontrollverluste kommen
das Verlieren des Überblicks in Betracht, wie viel Sie getrunken
haben.
Als dritte Möglichkeit des Kontrollverlusts kommt der sogenannte
Filmriss in Betracht. Hier kommt es nach erheblichem
Alkoholkonsum dazu, dass einmal gefasste Vorsätze nicht mehr
umgesetzt werden können.
23. Gab es Vorstrafen wegen z. B. Nötigung im Verkehr oder
wegen anderer Aggressionsdelikte?
Falls ja, sehen Sie einen Zusammenhang mit der jetzigen Tat?
Alkohol enthemmt und führt zu einer gesteigerten Aggression.
Diejenigen, die ein Alkoholproblem haben, zeigen letztendlich
in der Vergangenheit ähnliche Symptome.
Nicht selten kommt es bei Betroffenen, die Alkohol
missbräuchlich konsumieren, in der Vergangenheit immer
wieder zu typischen Auffälligkeiten.
Typische Auffälligkeiten sind z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes
aufgrund von Alkoholkonsum, Probleme bei der Arbeit aufgrund
von Alkoholkonsum, Ärger mit dem Lebenspartner, Freunden
oder der Familie wegen erhöhten Alkoholkonsum.
Eine typische Vorgeschichte von Betroffenen ist, dass sie bereits
wegen anderer Delikte schon auffällig geworden sind. Diese
Delikte spiegeln eine erhöhte Aggressionsbereitschaft im
Verkehr dar. Teilweise werden daher in den Akten von
Betroffenen auch Vorstrafen wie Nötigung im Straßenverkehr
sich wiederfinden. Klären ggf. durch Einsicht in Ihre
Führerscheinakte ab, ob auch bei Ihnen schon entsprechende
Vorstrafen registriert sind und dem Gutachter bei dem
Gespräch vorliegen.
Falls Sie solche Vorstrafen haben, kann das viele Ursachen
haben.
Nehmen Sie allerdings die Möglichkeit an, dass eine
entsprechende Nötigungshandlung im Verkehr ggf. auch der
Auslöser bereits erhöhter Aggression ggf. aufgrund von
Alkoholkonsum war.
Sprechen Sie dieses Thema bei einer Frage durch den
Gutachter durchaus offen an. Sie können bei dieser Frage
letztendlich nur punkten, wenn Sie deutlich machen, dass Sie
einen Zusammenhang nicht rigoros ausschließen. Nochmal: Es
wird dem Gutachter darum gehen, zu sehen, ob Sie mit Ihrer
Vergangenheit kritisch umgehen und ggf. auch Fehler
einräumen. Wenn Sie folglich den Eindruck haben, dass ein
Aggressionsdelikt im Straßenverkehr bereits mit Ihrem erhöhten
Alkoholkonsum im Zusammenhang stehen könnte, dürfen Sie
dies gegenüber dem Gutachter durchaus ansprechen.
24: Welches Trinkmotiv hatten Sie an dem Abend vor der Fahrt?
Wir hatten schon darüber gesprochen, dass ein ganz
wesentlicher Punkt für den Gutachter sein wird, welche
Trinkmotive Sie persönlich für Sich sehen. In diesem
Zusammenhang wird auch zu klären sein, welches Trinkmotiv Sie
an dem Abend vor der Tat hatten. Stellen Sie sich einmal die
Frage, weshalb Sie an dem Abend ggf. mehr als üblich
getrunken haben. Stellen Sie sich auch die Frage, wie es im
Hinblick auf Ihr Trinkmotiv dann ggf. zu der Fahrt gekommen sein
könnte.
Seien Sie dabei sich selbst gegenüber ehrlich und offen. Die
Gefahr des Trinkmotivs ist ganz wesentlich, da dies letztendlich
die Ursache für Ihren erhöhten Alkoholkonsum widerspiegelt.
Wenn Sie also angeben, dass Sie getrunken haben, um eine
persönliche Lebenskrise zu meistern, so stellt dies Ihr Trinkmotiv
dar. Ggf. stellt auch Ihr Trinkmotiv dar, ein Ziel erreichen zu
wollen, dass Sie ohne Alkohol ggf. nicht erreichen konnten. So
wird der Gutachter auf Ihr persönliches Trinkmotiv eingehen.
Wichtig ist auch hier, dass Sie dem Gutachter deutlich machen,
dass Sie sich über Ihre Trinkmotivation Gedanken gemacht
haben.
Lektion 5
Verhaltensänderungen nach der
Tat
Einführung
Sie sind in dem Vorbereitungskurs schon sehr weit
fortgeschritten und haben eine Menge über die MPU als
solche, über die Wirkung von Alkohol als solchen und auch
persönliche Fragen zu dem Umgang mit Alkohol und zur Frage
der Anlasstat erfahren. Sie befinden sich quasi mit dem
Gutachter jetzt im letzten Drittel. Letztendlich geht es nach
Klärung des persönlichen Umganges und der Anlasstat
nunmehr im Wesentlichen darum, ob Sie Ihr Verhalten geändert
haben. Denken Sie immer auch an dieser Stelle an die
Grundfragen, auf die es bei der MPU ankommt:
1.
Haben Sie die Ursache für Ihr Alkoholproblem erkannt?
2.
Haben Sie eine Motivation Ihr Verhalten zu ändern?
3.
Liegt eine Verhaltensänderung bereits vor?
4.
Sind hier die Verhaltensänderungen gefestigt?
Bis hierhin sollten Sie dem Gutachter deutlich gemacht haben,
dass Sie die Ursache für die Tat und für Ihr Alkoholproblem
erkannt haben, dass Sie motiviert sind, Ihr Verhalten zu ändern.
An dieser Stelle kommt es darauf an, dem Gutachter deutlich
zu machen, das Sie bereits erste Verhaltensveränderungen
vorgenommen haben, bzw. vernünftige und nachvollziehbare
Vorsätze haben, warum Sie Ihr Verhalten ändern wollen.
Um die Fragen geht es nunmehr im Folgenden:
1. Haben Sie die Tat bereut?
Die Antwort dürfte klar sein. Wer allen Ernstes dem Gutachter
beweisen und darlegen will, dass er nunmehr wieder fähig ist
ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, sollte dem
Gutachter nicht mitteilen, dass ihm die Tat völlig egal ist.
Selbstverständlich sollte er dem Gutachter deutlich machen,
dass er die Tat bereut und nunmehr in der Auseinandersetzung
mit dem Thema Alkohol gegebenenfalls auch verstanden hat,
weshalb eine Alkoholisierung im Straßenverkehr so
problematisch ist.
2. Was habe Sie aus der Tat gelernt?
Auch an dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zu punkten.
Zeigen Sie dem Gutachter deutlich, was Sie aus der Tat gelernt
haben. Zeigen Sie dem Gutachter deutlich, dass Sie sich mit
dem Thema Alkoholisierung im Straßenverkehr und den
Gefahren, die damit einhergehen, ausführlich auseinander
gesetzt haben.
Zeigen Sie allerdings auch, dass Sie aus der Tat zum einem
gelernt haben, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss
inakzeptabel ist. Zeigen Sie allerdings auch, dass Sie ebenfalls
gelernt haben, dass die Tat nur das i-Tüpfelchen auf Ihrer
Alkoholproblematik darstellt.
Lenken Sie Ihren Fokus auf Ihr bisheriges früheres Verhalten vor
der Tat. Letztendlich steht dieses Verhalten bei der MPU im
Mittelpunkt. Der Gutachter wird die Anlasstat für die MPU nur als
einen Punkt bewerten. Viel wichtiger wird für den Gutachter
ggf. sein, wie Ihr vorheriger Umgang mit Alkohol vor der Tat war.
Auch an dieser Stelle ist anzumerken, dass je höher die
Promillewerte zum Zeitpunkt der Tat waren, der Gutachter
davon ausgehen wird, dass die Trainingsphase vor der Tat zur
Alkoholgewöhnung entsprechend lang angedauert hat.
Sie sollten als Quintessenz dem Gutachter gegebenenfalls auch
mitteilen, dass Sie aus der Tat gelernt haben, dass der Umgang
mit Alkohol nicht unproblematisch für Sie ist und dass Sie keine
Hilfe mehr vom Alkohol erwarten.
3. Glauben Sie, dass Sie ein Alkoholproblem haben oder hatten?
Kommt eine so direkte Frage, können Sie diese Frage auch
direkt beantworten. Seien Sie an diesem Punkt selbstkritisch
aber auch ehrlich gegenüber dem Gutachter und sich selbst.
Wenn der Wert zum Zeitpunkt der Alkoholfahrt über 1,3 lag,
können Sie mit guten Gewissen einräumen, dass Sie ein
beginnendes oder anhaltendes Alkoholproblem hatten. Sie
sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie davon
ausgehen, dass Sie tatsächlich ein Alkoholproblem hatten. Im
gleichen Zusammenhang sollten Sie dem Gutachter jedoch
auch mitteilen, dass Sie nunmehr eine Verhaltensänderung
bereits durchlebt oder angestrebt haben. Sie sollten dem
Gutachter also folglich mitteilen, dass Sie jedenfalls ein
Alkoholproblem hatten. Sie sollten dem Gutachter jedoch
nunmehr auch mitteilen können, dass Sie dieses
Alkoholproblem angegangen haben und Sie daher davon
ausgehen, dass Sie dieses Alkoholproblem in den Griff kriegen
werden oder in den Griff bekommen haben.
4. Haben Sie an Ihrem Verhalten etwas geändert?
Die Frage, haben Sie in Ihrem Verhalten etwas geändert, ist
sehr offen formuliert. Fragen Sie an dieser Stelle den Gutachter
ggf. nochmals, was er konkret meint. Der Gutachter wird sich
selbstverständlich auf Ihr Privatleben stützen. Er wird wissen
wollen, ob Sie in Ihrem privaten Umfeld und in Bezug auf den
Alkohol eine Veränderung vorgenommen haben.
Zum einen sollte durchaus in ??????? , das Sie
selbstverständlich nicht mehr im Straßenverkehr ein Fahrzeug
führen wollen. Sie sollten allerdings auch mitteilen, was Sie
tatsächlich in Ihrem Leben verändert haben.
Exkurs:
Erlauben Sie mir ein paar Worte zur Änderung Ihres Lebensstiels.
Durch die Tat haben Sie ggf. vor Augen geführt bekommen,
dass Sie in einem Übermaß Alkohol konsumiert haben. Dieser
Alkoholkonsum dauerte offensichtlich länger an und resultiert
auf einem Problem, welches Sie hatten oder haben.
Nicht selten berichten Betroffen davon, dass sie sich aufgrund
des Alkohols weiter zurückgezogen haben und z. B. auch im
sozialen Umfeld Probleme hatten.
Für das MPU-Gutachten wäre es äußerst hilfreich, wenn Sie dem
Gutachter ganz klar schildern können, welche grundlegenden
Veränderungen Sie in Ihrem Leben vorgenommen haben. Es
geht hierbei zum einen natürlich um den Umgang mit Alkohol.
Sie sollten ggf. dem Gutachter mitteilen, dass Sie seit dem
Vorfall auch nichts mehr getrunken haben. Sie sollten dies
jedoch dem Gutachter nicht nur sagen, sondern auch
versuchen, dies tatsächlich einzuhalten.
Darüber hinaus sollten Sie allerdings nicht nur sagen, dass Sie
keinen Alkohol mehr trinken. Sie sollten dem Gutachter ggf.
auch mitteilen können, welche grundlegenden Änderungen
Sie in Ihrem Leben vorgenommen haben. Habe Sie Ihren
Freundeskreis gewechselt. Haben Sie sich mit Ihrem
Lebenspartner wieder vertragen. Haben Sie ein neues Hobby
angefangen? Haben Sie weitere Aktivitäten unternommen?
Haben Sie einen Sport begonnen? Haben Sie sich entschlossen,
nunmehr täglich spazieren zu gehen?
All dies sind mögliche Verhaltensänderungen, die dem
Gutachter zeigen, dass Sie es ernst meinen.
Versuchen Sie diese Verhaltensänderungen tatsächlich einmal
durchzuführen. Gehen Sie Schwimmen oder treiben Sie Sport.
Gehen Sie einmal täglich einen Spaziergang. Versuchen Sie
tatsächlich in Ihrem Leben etwas zu ändern. Sie werden
merken, dass dies ggf. einen tatsächlich positiven Effekt hat
und Sie aus Ihren bisherigen Trott, in dem Alkohol eine
wesentliche Rolle spielte, heraushebt.
Wenn Sie dem Gutachter tatsächlich die Erlebnisse, die Sie mit
diesen positiven Verhaltensänderungen verbinden, darlegen
und schildern können, wird er Ihnen abnehmen, dass Sie
nunmehr den Vorsatz haben, sich tatsächlich grundlegend zu
ändern.
Exkursende.
5. Ist es notwendig, dass sich an Ihrer Einstellung zum Alkohol etwas
ändert?
Sie haben im Vorfeld dem Gutachter hoffentlich mitgeteilt, dass
Sie der Auffassung sind, dass Sie ein Alkoholproblem haben.
Spätestens ab einen Wert von 1,3 Promille steht die
Alkoholproblematik im Raum.
An dieser Stelle sollten Sie selbstverständlich konsequent sein
und dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie erkannt
haben, dass Sie an Ihrer Einstellung zum Alkohol etwas ändern
mussten und müssen.
Auch an dieser Stelle sollten Sie dem Gutachter darstellen
können, weshalb Sie früher zu viel Alkohol getrunken haben,
weshalb sich an Ihrer Einstellung etwas ändern musste und wie
Sie diese Änderungen ggf. schon vollzogen haben.
6. Werden Sie in Zukunft noch einmal ein Fahrzeug im Verkehr
betrunken führen?
Die Antwort sollte von Ihnen ein klares Nein sein. Sie können in
diesem Zusammenhang dem Gutachter aber auch deutlich
machen, dass Sie über einen langen Zeitraum durchaus die
Problematik kennen, diesen Vorsatz auch einzuhalten. Sie
können dem Gutachter mitteilen, dass Sie durchaus wissen,
dass die Einhaltung einer gewissen Anstrengung bedarf, Sie
allerdings optimistisch sind, dass Sie dies einhalten können.
Ein guter Ansatz ist auch hier, dass Sie sich zuvor weder mit den
Wirkungen des Alkohols im Straßenverkehr, noch mit der Gefahr
für die Allgemeinheit auseinandergesetzt haben. Zudem
leuchtet es ein, dass Sie ggf. vor der Tat leichter mit diesem
Thema umgegangen sind, da Sie nicht wussten, welche Strafe
Ihnen drohte und wie empfindlich ein Führerscheinentzug
tatsächlich seien kann. Folglich stützen Sie Ihre Erkenntnisse und
Ihren Vorsatz auf neuen Erfahrungen. Dies wird den Gutachter
überzeugen, zu glauben, dass Sie in Zukunft durchaus den
Vorsatz haben kein Fahrzeug mehr zu führen. Schließlich haben
Sie bis zum Zeitpunkt der MPU-Begutachtung ebenfalls über
mehrere Monate, Jahre auf Ihren Führerschein verzichtet und
bis hierhin sehr viel Geld und Zeit investiert, um Ihre Führerschein
neu wiederzubekommen.
7. Haben Sie in den letzen Monaten Alkohol getrunken?
Hier eine einzig richtige Antwort zu geben stellt sich schwierig
dar. Meines Erachtens sollten Sie nach der Tat versuchen,
keinerlei Alkohol mehr zu konsumieren. Sie müssen ggf. auch
eine Abstinenz nachweisen. Sollte Sie eine Abstinenz
nachweisen müssen, so verbietet sich selbstverständlich
nunmehr das Geständnis, Sie hätten doch noch ab und an ein
bisschen Alkohol getrunken. Sie sollten Ihren Gutachter
mitteilen, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben und
versuchen, dies auch tatsächlich umzusetzen.
8. Können Sie ohne Alkohol Leben?
Hier sollte Ihre Antwort sicherlich auch ein klares Ja sein. Wer
nicht ohne Alkohol leben kann, stellt den Alkohol sicherlich zu
sehr in den Mittelpunkt. Sie müssen allerdings darauf gefasst
sein, dass der MPU-Gutachter hier nachhakt. Er will ggf. wissen,
wie Sie die Lücke in Ihrem Leben füllen wollen.
Der Gutachter wird ggf. davon ausgehen, dass Sie zur
Erlangung der Giftfestigkeit, die Sie durch eine erhöhte
Promillezahl bei der Tat gezeigt haben, einen erheblichen Zeitund Geldeinsatz bereit waren zu leisten. Dies bedeutet, dass
der Gutachter davon ausgeht, dass Alkohol eine wesentliche
Rolle in Ihrem Leben spielte. Ggf. war z. B. in einem gewissen
Umfeld Alkohol ein Muss.
Sie sollten dem Gutachter nunmehr erklären können, wie Sie
die Lücke, die der Alkohol ggf. hinterlassen hat, füllen können.
Man sich hier vorstellen, dass der Vorsatz, keinen Alkohol mehr
zu trinken, deutlich schwieriger sein wird einzuhalten, wenn
nunmehr der Freundeskreis verlassen werden musste und kein
adäquater Ersatz besteht.
Als Beispiel kann genannt werden, dass es plausibel ist, wenn
ein Betroffener berichtet, dass er nunmehr eine neue Freundin
gefunden habe und mit dieser viel Zeit verbringt. Vor der Tat
habe man über Monate regelmäßig mit den Freunden
Zechtouren unternommen. Dies geschehe jetzt nicht mehr, da
viel mehr Zeit mit der Freundin verbracht wird.
Der Gutachter wird die Freundin als adäquaten Ersatz für die
Freunde betrachten.
Skeptisch wird der Gutachter ggf., wenn er nicht versteht, wie
der Betroffene dann die Lücke, nämlich das nicht mehr über
die Häuser ziehen, mit seiner Freundin füllen will. Es leuchtet ein,
dass er auf Dauer nicht sehr zufrieden sein wird, wenn er
einfach jedes Wochenende zu Hause vor dem Fernsehen sitzt
und keinen Alkohol zu sich nimmt. Bei dieser Frage müssen Sie
dem Gutachter also etwas bieten, damit er versteht, warum Sie
nunmehr ohne Alkohol leben können, obwohl der Alkohol zuvor
ein wesentlicher Bestandteil Ihres Lebens gewesen sein musste.
9. Sie haben mindestens sechs Monate ohne Alkohol verlebt. Wie
haben Sie das erlebt?
Ganz wesentlich wird für den Gutachter auch sein, ob Sie mit
der Alkoholabstinenz eine positive Veränderung erlebt haben.
Letztendlich kann nur derjenige auf Dauer ohne Alkohol leben,
der erkennt, dass es ihm ohne Alkohol besser geht. Der
Betroffene, der dem Alkohol noch monatelang oder jahrelang
hinterherjammert, läuft Gefahr, irgendwann wieder zum Alkohol
zu greifen.
Folglich sollten Sie dem Gutachter darlegen, weshalb Sie die
Zeit ohne Alkohol durchaus positiv empfunden haben. Diese
positiven Eindrücke können z. B. sein, dass Sie wieder begonnen
haben Sport zu treiben, dass Sie nunmehr wieder mehr Zeit mit
Ihrer Familie oder mit guten Freunden verbringen. Positive
Eindrücke können auch sein, dass Sie sich fitter fühlen und
nunmehr z. B. einem anderen Hobby nachgehen oder wieder
mehr Bücher lesen.
Versuchen Sie einfach zum einen tatsächlich eine Zeit ohne
Alkohol zu verbringen und einmal bewusst wahrzunehmen,
welche Vorteile Sie dadurch haben, dass Sie keinen Alkohol
trinken. Sie werden merken, Sie werden körperliche und
seelische Veränderungen erleben, wenn Sie nicht mehr in dem
Maße Alkohol zu sich nehmen, wie es vielleicht vorher der Fall
war.
Sie können auch durchaus angeben, dass Sie sich ohne den
Alkoholkonsum freier fühlen und nunmehr wieder in der Lage
sind, auch ins Theater gehen zu können und sich nicht
überlegen zu müssen, wie Sie ggf. zurückkommen, weil Sie
sowieso keinen Alkohol mehr trinken müssen.
10. Was hat sich in der Zeit ohne Alkohol in Ihrem Leben verändert?
Letztendlich geht es darum, nochmals zu hinterfragen, was sich
in Ihrem Leben verändert hat, seitdem Sie keinen Alkohol mehr
trinken.
Wenn Sie dem Gutachter plump sagen: nichts. So wird dieser
sich die Frage stellen müssen, weshalb er dann eine positive
Prognose erstellen soll, dass Sie auch in Zukunft keinen Alkohol
mehr trinken werden. Sie sollten ggf. dem Gutachter deutlich
machen, dass Sie positive Erlebnisse gehabt haben, seitdem Sie
keinen Alkohol mehr trinken. Letztendlich geht es hier um den
gleichen Inhalt wie auch in der obigen Frage, nur anders
verpackt.
11. Können Sie in Zukunft den Konsum von Alkohol und
Verkehrsteilnahme sicher trennen? Wenn ja, wieso?
Derjenige, der mit einer erhöhten Promillezahl erwischt worden
ist oder der einen Kontrollverlust im Zusammenhang mit Alkohol
erlebt hat, dem wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als in
Zukunft auf Alkohol tatsächlich zu verzichten.
Sollte er in Zukunft nicht auf Alkohol verzichten können, wird die
Skepsis bleiben, ob er entweder im Zusammenhang mit dem
Alkohol wieder einen Kontrollverlust erleidet. Dies würde
bedeuten, dass er im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum
nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Dann würden auch die besten
Vorsätze nichts nutzen.
Bei demjenigen, der mit einem erhöhten Promillewert erwischt
worden ist, wird ebenfalls keine andere Wahl bleiben, als in
Zukunft jedenfalls gar keinen Alkohol mehr zu konsumieren. Dies
sollte er zumindest gegenüber dem Gutachter mitteilen. Wir
hatten bereits darauf hingewiesen, dass derjenige, der eine
hohe Promillezahl aufwies, eine erhöhte Giftfestigkeit erreicht
hat. Diese erhöhte Giftfestigkeit führt dazu, dass der Betroffene
den Umgang mit Alkohol erlernt hat. Die natürlichen
Alarmsignale des Körpers wurden abtrainiert. Diese Giftfestigkeit
und diese Alkoholgewöhnung würden sein Leben lang bleiben.
Das heißt, dass auch nach längerer Abstinenz beim ersten
Alkoholkonsum schnell wieder die frühere Alkoholgewöhnung
erreicht wird. Das bedeutet, dass der Betroffene wiederum die
Wirkung des Alkohols auf sich nicht richtig einschätzen können
wird. Insofern wird auch unter diesem Aspekt ein vollständiger
Alkoholverzicht unverzichtbar sein.
Bei allen anderen Betroffenen sollte dem Gutachter dargestellt
werden, weshalb in Zukunft der Konsum von Alkohol und die
Verkehrsteilnahme sicher getrennt werden kann.
Dabei sollte der Betroffene stets berücksichtigen, dass er bereits
durch eine Trunkenheitsfahrt deutlich gemacht hat, dass er die
Trennung in der Vergangenheit nicht durchgehalten hat. Dies
ist letztendlich die Maßgabe, die hier im Raum steht. Deshalb ist
der Betroffene beweispflichtig dafür, dass er in Zukunft
entgegen der Anlasstat nunmehr kein Kraftfahrzeug im
Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt.
12. Können Sie das Trinken von Alkohol kontrollieren?
Diese Antwort sollte von Ihnen bejaht werden.
Selbstverständlich sollten Sie dem Gutachter mitteilen, dass Sie
schon in der Lage sind, Alkohol zu konsumieren und kontrolliert
zu trinken. Auch bei dieser Frage verbietet es sich, dem
Gutachter auf die Nase zu binden, dass Sie im Zusammenhang
mit Alkohol ständig die Kontrolle verlieren. Ganz wichtiges
Kriterium dafür, dass Sie im Straßenverkehr ein zuverlässiger
Verkehrsteilnehmer sind und bleiben ist die Voraussetzung, dass
Sie überhaupt in der Lage sind, kontrolliert Alkohol zu trinken.
13. Wann ist die Änderung im Umgang mit Alkohol stabil und auch
motivational ?? gefestigt?
Diese Frage zielt darauf ab, ob Sie persönlich überhaupt wissen,
wann davon auszugehen ist, dass Änderungen im Umgang mit
Alkohol stabil und motivational ?? gefestigt sind. Dieses
Kriterium ist ganz entscheidend für die Prognoseentscheidung.
Letztendlich ist eine ausreichende motivationale Festigung und
eine ausreichende Stabilität anzunehmen, wenn
1. die Verhaltensänderung aus einem angemessenen
Problembewusstsein heraus erfolgten. Insbesondere bedeutet
dies auch, dass ein ausreichendes Wissen zum Bereich des
Alkoholtrinkens und des Fahrens nachgewiesen werden muss.
2. Der Betroffene hat in einer ausreichend langen
Erprobungsphase regelmäßig ein Jahr mindestens jedoch sechs
Monate gezeigt, dass seine Verhaltensänderung über diesen
Zeitraum beibehalten wurden.
3. Der Betroffene berichtet von positiven Erlebnissen im
Zusammenhang mit der Verhaltensänderung.
4. Der Betroffene kann deutlich aufzeigen, wie er sein Verhalten
verändert hat.
5. Soweit bei dem Betroffenen eine Persönlichkeitsproblematik
vorliegt, wurde diese erkannt und entscheidend korrigiert.
6. Sowohl die inneren als auch die äußeren Bedingungen
(berufliches und privates Umfeld, Freundeskreis, sonstige
Aktivitäten) stehen einer Stabilisierung des geänderten
Verhaltens nicht entgegen.
Nur wenn diese Punkte vorliegen, wird der Gutachter zu der
Auffassung gelangen, dass Ihre Verhaltensänderung
ausreichend stabil ist. Auch unter diesem Aspekt müssen Sie
insbesondere dem Gutachter deutlich nachweisen, welche
Verhaltensänderungen Sie vorgenommen haben, in welcher
Form und wie Sie gedenken diese durchzuhalten.
14. Wie wollen Sie in Zukunft mit dem Alkohol leben?
Insbesondere für die Personengruppen, die mit einem erhöhten
Promillewert erwischt worden sind als auch diejenigen
Personengruppen, die im Zusammenhang mit Alkohol über
einen Kontrollverlust berichtet haben, wird es am sinnvollsten
sein, wenn sie auf den Alkohol dauerhaft ganz verzichten
wollen. Insofern leuchtet hier ein, mitzuteilen, dass Sie in Zukunft
völlig ohne Alkohol leben wollen.
Der vollständige Verzicht auf Alkohol ist jedoch eine hohe
Hürde. Wer dieses Ziel gegenüber dem Gutachter nennt, wird
dieses nicht einfach im Raum verhallen lassen können. Sie
müssen damit rechnen, dass der Gutachter nachfragt und von
Ihnen wissen will, wie Sie sich vorstellen, in Zukunft völlig ohne
Alkohol leben zu können. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Sie
sollten sich wie bereits oben beschrieben also ausreichend
Gedanken dazu machen, welche Verhaltensänderungen Sie
tatsächlich vorgenommen haben, wie Sie diese
Verhaltensänderungen vorgenommen haben, wie Sie in
Zukunft gedenken diese Verhaltensänderung stabil zu halten.
Nur dann wird der Gutachter Ihnen glauben, nicht das Sie nicht
tatsächlich auf Alkohol verzichten wollen, vielmehr wird er
Ihnen glauben, dass Sie tatsächlich eine Chance haben dieses
Verhalten bzw. diese Motivation auch dauerhaft
durchzuhalten.
15. Haben Sie seit dem Verhalten nach dem Tag Ihr
Freizeitverhalten geändert?
Diese Frage zielt ebenfalls darauf ab, wie Sie Ihr Verhalten nach
der Tat geändert haben. Wer in Zukunft ohne Alkohol leben will
und den Alkohol vorher in den Lebensmittelpunkt gerückt hat,
wird dem Gutachter darlegen müssen, weshalb er nunmehr gut
auf Alkohol verzichten kann. Insbesondere wird das Problem
nicht im beruflichen Sektor liegen. Und zwar haben Sie dort
keinen Alkohol getrunken. Das Problem wird sein, wie Sie sich
insbesondere Ihr Freizeitverhalten ohne Alkohol vorstellen.
Denkbar ist, dass Sie Ihr Freizeitverhalten geändert haben in
den Punkten:
1. Wechsel der Personengruppe
2. Änderung des Freundeskreises
3. Neue Hobbys
4. Neuen Lebenspartner
5. Neues Engagement in Vereinen oder ehrenamtlichen
Institutionen.
6. Sportliche Aktivitäten
Letztendlich ist es wichtig, dass Sie dem Gutachter nicht nur
sagen, dass Sie in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken wollen.
Dieser pauschale Vorsatz wird von nahezu allen Mitbetroffenen
bei der MPU gesagt werden. Der Gutachter weiß jedoch auch,
dass dieser Vorsatz sehr schwer einzuhalten sein wird,
insbesondere wenn man sich noch einmal vor Augen hält, dass
der Gutachter grundsätzlich eine Prognose für die nächsten 10
Jahre erstellen soll, ist es vorstellbar, dass der Vorsatz, in diesem
gesamten Zeitraum nie wieder Alkohol zu trinken nur sehr
schwer einzuhalten sein wird.
Letztendlich wird der Gutachter davon ausgehen, dass die
Verhaltensänderung nur dann erfolgsversprechend auf Dauer
ist, wenn sie zum einen von dem Betroffenen positiv erlebt
worden ist und wenn der Betroffenen darstellen kann, wie er
die Lücke, die der Alkohol ggf. hinterlassen hat, sinnvoll
geschlossen hat und daher den Verzicht auf Alkohol nicht als
eine dauernde Belastung sieht.
16. Ist ein Leben ohne Alkohol lebenswert?
Auch hier wird der Gutachter wissen wollen, wie Sie die Zeit
ohne Alkohol empfunden haben. Sie können selbstverständlich
dem Gutachter durchaus ehrlich mitteilen, dass ein Leben
ohne Alkohol eine erhebliche Umstellung für Sie bedeutet hat.
Je lebensnäher und ehrlicher Sie dem Gutachter mitteilen
können, weshalb das Leben ohne Alkohol eine tatsächliche
Beeinträchtigung für Sie zum Anfang dargestellt hat, desto
glaubhafter werden Sie dem Gutachter Ihre
Verhaltensänderungen machen können. Letztendlich muss der
Gutachter den Eindruck von Ihnen bekommen, dass Sie ehrlich
und offen sind. Dazu ist es durchaus verständlich, dass Sie die
erste Zeit ohne Alkohol als schwierig empfunden haben. Dies ist
für jeden Betroffen aber auch nicht Betroffenen völlig
nachvollziehbar. Schließlich ist es immer schwer sein Verhalten
zu ändern, insbesondere dann, wenn der Alkohol für Sie ggf. in
der Vergangenheit eine Stütze darstellte und Sie sich ein Stück
weit mit dem Alkohol geholfen haben.
Dennoch sollten Sie dem Gutachter im Folgenden dann auch
deutlich machen können, weshalb Sie die
Verhaltensänderungen, sprich das Leben ohne Alkohol,
nunmehr positiv erleben. Weshalb Sie dennoch der Auffassung
sind, dass das Leben ohne Alkohol oder gerade ohne Alkohol
lebenswert bzw. lebenswerter ist als vorher. Versuchen Sie
herauszuarbeiten, welche positiven Aspekte ein Leben ohne
Alkohol tatsächlich hat.
Hinweis:
Es dürfte einleuchtend sein, dass die tatsächlichen positiven
Aspekte einer Abstinenzzeit nur dann vernünftig und glaubhaft
rübergebracht werden können, wenn man die Abstinenzzeit
tatsächlich erlebt hat. Verzichten Sie tatsächlich bis zur MPU auf
Alkohol und versuchen Sie ganz bewusst zu überprüfen, wie sich
Ihr Verhalten und sich Ihre körperliche uns seelische Situation
verändert. Führen Sie auch ggf. ein entsprechendes
Abstinenztagebuch. Sie werden dort ggf. die Änderungen
hineinschreiben. Sie können dieses Abstinenztagebuch auch
tatsächlich zur MPU mitnehmen, um dem Gutachter
nachzuweisen, dass Sie sich tatsächlich mit dem Thema
auseinander gesetzt haben.
Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter deutlich machen
können, dass für Sie ein Leben ohne Alkohol mindestens ebenso
lebenswert ist, wie ein Leben mit Alkohol.
17. Gibt es Einschränkungen in Ihrem Leben, seitdem Sie keinen
Alkohol mehr trinken?
Beantworten Sie diese Frage durchaus mit Ja. Es dürfte
einleuchten, dass jede Person, die vollständig auf Alkohol
verzichtet, diesen Verzicht zunächst als Einschränkung erleben
wird. Derjenige, der sonst auf jeder Feier mitgetrunken hat, wird
es ggf. als Einschnitt erleben, nunmehr nicht mehr mittrinken zu
können. Sie können die Schwierigkeiten, die Sie hatten, Ihr
Verhalten bezüglich des Alkoholkonsums zu ändern, notieren
und dem Gutachter auch deutlich mitteilen.
Wichtig ist, dass Sie dem Gutachter in der Folgezeit mitteilen
können, dass Sie nach anfänglichen Schwierigkeiten dann
allerdings den Wechsel zu einem Leben ohne Alkohol immer
positiver erlebt haben. Wer von Schwierigkeiten ab und an
noch auf Feiern berichtet, zeigt dem Gutachter lediglich, dass
er ehrlich umgeht und seine Situation auch nach ggf. mehreren
Monaten nach der Tat skeptisch betrachtet. Eine selbstkritische
Betrachtung und eine aufmerksame Betrachtung des eigenen
Verhaltens bezüglich des Alkoholkonsums wird der Gutachter
auch in Zukunft von Ihnen fordern können und müssen. Wenn
Sie also folglich davon berichten, dass Sie auch noch ab und
an Schwierigkeiten haben, keinerlei Alkohol mehr zu trinken,
dies aber immer besser wird, wird der Gutachter Ihnen dies
positiv anrechnen können.
Lektion 6
Festigung der Verhaltensänderung
Einführung Lektion 6:
Im letzten Teil des Vorbereitungskurses geht es um die Frage der
Wiederherstellung der Eignung.
Bisher haben wir die folgenden Positionen in diesem
Vorbereitungskurs ausführlich erörtert. Wir hatten bereits
eingangs unter der Rubrik Grundkenntnisse MPU dargestellt,
dass es bei der MPU letztendlich um vier wichtige Fragen geht.
Diese lauten:
1. Haben Sie die Ursachen Ihrer Anlasstat erkannt?
2. Sind Sie motiviert, Ihr Verhalten zu ändern?
3. Liegt bereits eine Verhaltensänderung vor?
4. Sind die Verhaltensänderungen stabil?
Genau mit der vierten und letzten Frage wird sich dieser Teil des
Vorbereitungskurses intensiv auseinandersetzen.
Es geht daher um die Frage, ob die von Ihnen bisher
gegenüber dem Gutachter mitgeteilten
Verhaltensänderungen in Ihr Leben ausreichend integriert und
damit stabil genug sind.
An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass der
Gutachter eine Prognose über Ihre Zuverlässigkeit im
Straßenverkehr erstellen muss. Ausgangspunkt ist hierbei die
Überlegung, dass Sie bereits einmal gezeigt haben, dass Sie ein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss geführt
haben. Sie haben folglich bereits einmal bewiesen, dass Sie
unzuverlässig sind. Der Gutachter muss im Rahmen der MPU
nunmehr prognostizieren, ob Sie aus dieser Tat gelernt haben,
ob Sie Ihr Verhalten geändert haben und ob Sie letztendlich
ausreichend Grundlagen vorweisen können, so dass davon
ausgegangen werden kann, dass Sie Ihr Verhalten in den
nächsten Jahren auch beibehalten werden können.
Gehen Sie aber davon aus, dass jeder MPU-Teilnehmer alles
sagen würde, um seinen Führerschein wiederzuerhalten. Das
wissen selbstverständlich auch die Gutachter.
Jeder Betroffene wird vor dem MPU-Gutachter beteuern, nie
wieder betrunken Auto zu fahren und seinen Umgang mit
Alkohol radikal zu ändern. Wichtig ist jedoch für den Gutachter,
dass seine Prognose auf Tatsachen fußt. Er muss folglich eine
Grundlage dafür haben, dass er Ihnen auch glauben kann,
dass Sie in den nächsten Jahren Ihr Verhalten im Umgang mit
Alkohol weiter beibehalten werden. Denken Sie daran: Sie
haben die Beweispflicht dafür, dass der Gutachter eine positive
Prognose erstellen kann.
Das bedeutet auch, dass Sie beweispflichtig dafür sind, dass
Ihre Verhaltensänderung in Zukunft für die nächsten Jahre stabil
bleiben wird.
Wie Sie dem Gutachter dies darstellen können, haben wir in
den nächsten Fragen aufgelistet:
1. Wann ist die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, wieder
hergestellt?
Diese Frage ist letztendlich in zwei Schritten zu beantworten:
a. Zum einen ist Ihre Kraftfahreignung wieder hergestellt, wenn
davon ausgegangen werden kann, dass Sie in Zukunft kein
Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mehr unter Alkoholeinfluss
führen werden. Da Sie bereits einmal bewiesen haben, dass Sie
ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr trotz Alkoholkonsums
geführt haben, ist darauf abzustellen, ob Sie Ihr Verhalten
geändert haben.
b. Die Verhaltensänderung im Moment der MPU reicht
selbstverständlich nicht. Vielmehr müssen Sie dem Gutachter
beweisen, dass Ihre Verhaltensänderung auch ausreichend
stabil ist.
Hierfür ist wichtig, dass Sie dem Gutachter mitteilen können,
dass Ihre Verhaltensänderung bei Ihnen positive Gefühle und
Erlebnisse ausgelöst hat.
Sie müssen den Prozess der Verhaltensänderung für den
Gutachter nachvollziehbar aufzeigen können.
Eine den Alkoholmissbrauch eventuell bedingende
Persönlichkeitsproblematik müssen Sie erkannt und wesentlich
korrigiert haben.
Neben dieser Verhaltensänderung dürfen auch die äußeren
Bedingungen wie berufliche und private Situation sowie soziales
Umfeld einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht
entgegenstehen.
Im Kern bedeutet dies für Sie, dass Sie dem Gutachter deutlich
machen müssen, dass Sie ihr Verhalten geändert haben, dass
Sie diesbezüglich eine positive Erfahrung gemacht haben und
vor allen Dingen, dass und warum Sie davon ausgehen, dass
Sie in Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr unter Alkoholeinfluss
führen werden.
2. Warum kann die Behörde von Ihrer Nichteignung ausgehen?
Die MPU wurde Ihnen von der Führerscheinbehörde auferlegt,
da Sie durch Ihre Trunkenheitsfahrt mit einer erhöhten
Promillezahl bereits gezeigt haben, dass bei Ihnen offensichtlich
ein Alkoholproblem vorliegt. Es soll innerhalb der MPU
ausgeschlossen werden, dass nochmals die Gefahr besteht,
dass Sie in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen
werden.
Allein der Umstand, dass Sie bereits einmal betrunken Auto
gefahren sind, lassen Zweifel an Ihrer Fahreignung auch für die
Zukunft aufkommen. Diese müssen Sie nunmehr beim MPUGutachter ausräumen.
2. Was ist, wenn die Behörde sich nicht sicher ist, ob die
Fahreignung wieder vorliegt?
Der MPU-Gutachter wird klären, ob die Fahreignung bei Ihnen
noch zweifelhaft ist oder nicht. Es kann zum Zeitpunkt der MPU
der Fall sein, dass Ihre Fahreignung für den Gutachter nicht
mehr in Zweifel gezogen werden kann. Es kann auch sein, dass
der MPU-Gutachter keine positive Zukunftsprognose hinsichtlich
Ihrer Fahrtüchtigkeit erstellen kann. Dann würden Sie durch die
MPU durchfallen.
Jedoch gibt es noch einen dritten Fall: Wenn der Gutachter zu
dem Zeitpunkt zwar Verhaltensänderungen bei Ihnen feststellen
kann, allerdings noch fraglich ist, ob diese stabil genug sind, so
kann er am Ende des MPU-Gutachtens empfehlen, dass noch
ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von Ihnen
absolviert werden muss. Sollte der Gutachter am Ende seines
Gutachtens eine solche Empfehlung geben, so wird sich die
Behörde in aller Regel daran halten.
Für diesen Fall können Sie das Gutachten bei der
Führerscheinbehörde abgeben. Sie werden dann allerdings erst
nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über die
Wiederteilung der Kraftfahreignung Ihren Führerschein
wiederbekommen. Allerdings brauchen Sie, falls ein MPUGutachter einen solchen Kurs vorschlägt, nach Absolvierung
des Kurses nicht mehr zu der MPU zu erscheinen. Für Sie wäre
der Weg zu Ihrem Führerschein frei, sobald Sie einen
entsprechenden Kurs absolviert haben.
Mit diesem Kurs soll geklärt werden, ob Ihre
Verhaltensänderung stabil genug ist, bzw. ob Sie die bereits
begonnenen Verhaltensänderungen weiter in Ihrem
Lebensumfeld stabilisieren. Ein solcher Kurs soll Ihnen dabei
helfen. Unabhängig davon, ob Sie das Ziel erreicht haben oder
nicht, wird am Ende des Kurses eine entsprechende
Bescheinigung erteilt werden. Nach Erteilung dieser
Bescheinigung werden Sie dann zu 99 % nach Vorlage bei der
Führerscheinbehörde Ihren Führerschein wiedererhalten.
3. Ist bei Ihnen Abstinenzzeit zu erwarten?
Klären Sie bitte, ob in Ihrem Fall eine Abstinenzzeit zu erwarten
ist. Regelmäßig wird bei hohen Promillewerten eine
Abstinenzzeit von einem Jahr (mindestens jedoch von sechs
Monaten) gefordert. Begeben Sie sich daher rechtzeitig nach
der Anlasstat in eine MPU-Beratung. Diese kann mit Ihnen
klären, ob eine Abstinenzzeit zu absolvieren ist oder nicht.
Ärgerlich wäre es für Sie, wenn Sie zu der MPU gehen und Ihnen
zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wird, dass erst noch eine
Abstinenzzeit gefordert wird. Dann würde sich ihr faktischer
Führerscheinentzug verlängern, da Sie erst die Abstinenzzeit
durchlaufen müssen. Setzen Sie sich daher zeitnah mit einer
MPU-Beratungsstelle in Verbindung.
Es gibt dort Erstberatungen. Diese kosten oft nicht mehr als 60 €.
Dieses Geld ist gut investiert, um zu erfahren, ob Ihnen eine
Abstinenzzeit droht.
Unabhängig davon, ob Sie eine Abstinenzzeit nachweisen
müssen, lohnt es sich in jedem Fall eine Abstinenzzeit so lange
wie möglich vor der MPU nachzuweisen.
Mit Hilfe separater „Abstinenzchecks“ bieten
Begutachtungsstellen für Fahreignung einzelne
„Abstinenzchecks“ an. Mit Hilfe dieser amtlichen Nachweise,
können Sie verwertbar beweisen, dass Sie abstinent, dass heißt
ohne Alkohol gelebt haben.
Nehmen Sie den Nachweis mit zur MPU!
Bei einem Abstinenzcheck handelt es sich um eine verbindliche
Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten über einen
bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Monate oder ein Jahr) abrufbereit
zu sein und nach Abruf innerhalb von 24 Stunden eine Urinoder Blutprobe abzugeben. Je nach Zeitraum müssen Sie mit
ca. 4 Proben innerhalb von 6 Monaten rechnen.
Halten sie sich an die Fristen und sind die Proben negativ,
erhalten Sie einen Nachweis über die Abstinenz. Halten Sie sich
nicht an die Fristen oder ist auch nur eine Probe positiv, wird
Ihnen keine Bescheinigung über Ihre Abstinenz ausgestellt.
Ein solcher Abstinenzcheck kostet je nach Anbieter und
Zeitraum ca. 300 – 500 €.
4. Wie gefestigt sehen Sie Ihre Motivation?
Für den Gutachter wird es auch darauf ankommen zu klären,
wie gefestigt Ihre Motivation ist. Nach dem Motto „Der Geist ist
willig, das Fleisch ist schwach“ wird er davon ausgehen, dass
die Versuchung, auch in Zukunft noch Alkohol zu konsumieren
bzw. nach dem Konsum von Alkohol ggf. ein Kraftfahrzeug zu
führen, vorhanden ist. Das Problem an dieser Stelle ist jedoch,
dem Gutachter nunmehr auch mitzuteilen, weshalb die
Aussichten bei Ihnen gut sind, dass Sie diese Vorsätze auch
einhalten können.
Sie sollten dem Gutachter folglich mitteilen können, dass Ihre
Motivation vorhanden ist und Sie diese auch einhalten werden.
Sie können sicherlich auch auf Ihre Anlasstat Bezug nehmen.
Letztendlich haben sie die Anlasstat begangen, als Sie noch
nicht wussten, welche Folge eine Trunkenheitsfahrt für Sie
haben würde. Zudem haben Sie sich jetzt mit dem Thema
auseinandergesetzt und dem Gutachter deutlich gemacht,
dass Sie nunmehr die Problematik rund um das Thema Alkohol
im Straßenverkehr erkannt haben.
Folglich besteht bei Ihnen schon allein deshalb eine Motivation,
nicht mehr alkoholisiert Auto zu fahren, da Sie nunmehr wissen,
welche rechtlichen Konsequenzen dies für Sie mit sich bringt.
Rechnen Sie ggf. einmal für sich aus, welche Kosten Ihnen
bisher entstanden sind und welche Unannehmlichkeiten Sie
durch den Führerscheinentzug tatsächlich hatten. Listen Sie auf,
welche Nachteile Sie durch den Führerscheinentzug in Kauf
nehmen mussten.
Der Gutachter wird dies ebenfalls positiv bewerten. Er wird
erkennen können, dass Sie sich mit dem Thema
auseinandergesetzt haben. Es wird für den Gutachter auch
außergewöhnlich sein, wenn jemand tatsächlich einmal
auflistet, welche finanziellen und sonstigen Nachteile er durch
den Führerscheinentzug hatte. Damit heben Sie sich wiederum
ein Stück aus der Menge und vom typischen MPU-Teilnehmer
ab. Dies kann für Sie nur positiv sein.
Zudem wird der Gutachter in dem Fall selbst überrascht sein,
welche tatsächlichen Nachteile Sie hatten. Führen Sie ggf.
einmal auf, welche Fahrten Sie nicht mehr unternehmen
konnten, welche Kontakte dadurch gelitten haben, welchen
Verpflichtungen Sie dadurch nicht mehr nachkommen
konnten.
6. Worin besteht Ihrer Meinung nach das Problem bei der
Prognose?
Wie bereits dargelegt, geht es bei der MPU um die Frage, ob
Sie in Zukunft sicher ein Kraftfahrzeug führen können. Es geht
um die Frage, ob die Gefahr besteht, dass Sie in Zukunft
nochmals unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen
werden.
Es geht also darum, eine Prognose zu erstellen. Das Problem
einer Prognose ist, dass der Gutachter in einem Gespräch mit
Ihnen nur eine Momentaufnahme hat. Allein aufgrund des
psychologischen Untersuchungsgespräches muss der
Gutachter entscheiden können, welche Prognose er treffen
kann. Die psychologischen Gespräche stellen aus diesem
Grund auch den Knackpunkt in der MPU dar. Es geht
letztendlich um einen ganz wichtigen Teil in der Begutachtung.
Es muss eine Prognose für die nächsten Jahre erstellt werden.
Während die medizinische Untersuchung quasi eine
Momentaufnahme des Jetzt-Zustandes darstellt, besteht das
psychologische Gespräch im Wesentlichen aus einer Prognose
für die nächsten 10 Jahre. Die nächsten 10 Jahre sollen
prognostiziert werden. Realistisch ist jedoch nur eine Prognose
für die nächsten 5 Jahre. Aber auch wenn man 5 Jahre ansetzt,
ist es immer noch ein langer Zeitraum. Währenddessen kann
viel passieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem Gutachter
den Eindruck vermitteln können, dass im Moment des
Gesprächs keine Hindernisse bestehen, dass Sie Ihre Vorsätze
einhalten können. Zudem sollten Sie darstellen können, dass Sie
eine solide Grundlage besitzen, um Ihre Vorsätze persönlich
umsetzen zu können.
5. Bestehen bei Ihnen noch Auslöser für einen Alkoholmissbrauch?
Sie haben sich im Laufe des Vorbereitungskurses sehr viele
Gedanken darüber gemacht, wie es zu der Anlasstat kommen
konnte. Sie haben sich sehr viele Gedanken darüber gemacht,
weshalb es bei Ihnen zu einem vermehrten Alkoholkonsum
gekommen ist. Diese Aufarbeitung Ihres Lebens mit einem
erhöhten Alkoholkonsum war immens wichtig. Sie haben bis
hierhin hoffentlich schon viel erkannt und sind in der Lage, dies
dem Gutachter auch vernünftig und glaubhaft darlegen zu
können.
Sollte der Gutachter an dieser Stelle noch einmal fragen, ob
aus Ihrer Sicht noch Auslöser für den Alkoholmissbrauch
vorhanden sind, sollten Sie ihm deutlich machen können, dass
diese Auslöser nicht mehr vorhanden sind.
Ggf. sollten Sie, wenn die Auslöser offenkundig noch
vorhanden sind, dem Gutachter deutlich machen können,
dass Sie die Lösung nun nicht mehr im Alkoholkonsum sehen.
Wichtig ist, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass für
die nächste Zeit kein Grund besteht zu befürchten, dass Sie Ihre
Vorsätze nicht einhalten können werden.
Beispiel:
Angenommen, Sie haben im Gespräch mit dem Psychologen
deutlich gemacht, dass Sie Alkohol getrunken haben, weil Sie
Ihre Arbeitsstelle verloren hatten. Dann kann eine richtige
Antwort sein, dass diese Gefahr zunächst nicht mehr besteht,
da Sie einen festen Job bekommen haben.
Sollten Sie jedoch derzeit noch keine neue Arbeitsstelle
gefunden haben, kann auch die richtige Antwort sein, dass Sie
eine andere Lösung für sich gefunden haben, um mit diesem
Problem umzugehen. Sie könnten ggf. darauf hinweisen, dass
Sie nunmehr Ihre Zeit sinnvoll nutzen und z. B. mehr in Vereinen
oder ehrenamtlich tätig sind.
Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter keinen Grund
liefern anzunehmen, Sie könnten Ihre guten Vorsätze nicht
einhalten, weil von außen das ursprüngliche Problem und der
ursprüngliche Auslöser für Ihren überhöhten Alkoholkonsum
bzw. für die Anlasstat noch vorhanden sind. Es ist sicherlich sehr
hilfreich, dem Gutachter mitteilen zu können, dass diese
Probleme nicht mehr bestehen oder dass Sie für sich einen
anderen Lösungsweg gefunden haben.
5) Welche Erfahrungen haben Sie beim Alkoholverzicht gemacht?
Ganz wesentlich und ein wesentliches Kriterium für den
Gutachter ist, dass Sie den Alkoholverzicht bereits über einen
längeren Zeitraum erlebt haben. Regelmäßig wird der
Alkoholverzicht im Rahmen der Abstinenzzeit erlebt werden.
Das ist auch ein Grund, warum die Abstinenzzeit gefordert wird.
Bei der Frage, welche Erfahrungen Sie beim Alkoholverzicht
gemacht haben, ist es wichtig, dem Gutachter mitzuteilen,
dass Sie den Alkoholverzicht ggf. anfangs skeptisch, am Ende
jedoch positiv erlebt haben. Sie sollen gegenüber dem
Gutachter hier jetzt nicht unglaubwürdige Lobeshymnen auf
den Alkoholverzicht loslassen. Der Gutachter muss den
ehrlichen Eindruck von Ihnen haben, dass Sie ihm nichts
vormachen, sondern dass Sie tatsächlich erlebt haben, dass ein
Leben ohne Alkohol lebenswerter ist. Dies will der Gutachter
von Ihnen hören. Dies sollten Sie ihm auch mitteilen. Nun reicht
es dem Gutachter im Zweifel nicht aus, dass Sie lediglich sagen,
dass Sie die Zeit ohne Alkohol positiv erlebt haben. Sie müssen
dem Gutachter deutlich machen, weshalb Sie die Zeit ohne
Alkohol positiv erlebt haben.
Notieren Sie sich auch diesbezüglich für die MPU einmal, was
genau Sie in der Zeit, in der sie vollständig auf Alkohol verzichtet
haben, positiv erlebt haben. Seien Sie kreativ und sensibel.
Fragen Sie einmal kritisch nach und versuchen Sie, auch
Kleinigkeiten aufzulisten. Mit der Auflistung stellen Sie sicher,
dass Sie bei dem Gutachter keine wesentlichen positiven
Punkte vergessen. Hier ist ganz wichtig, dass Sie dem Gutachter
ggf. mit fünf oder sechs Punkten deutlich machen können, was
Sie bei Ihrem Alkoholverzicht positiv erlebt haben.
Es wäre z. B. sinnvoll, dem Gutachter mitteilen zu können, dass
man sich fitter fühlte, dass man abends nach der Arbeit noch
Spaziergänge gemacht hat, dass man wieder aktiver war und
sich mit Freunden getroffen hat, dass man Sport getrieben hat,
dass man in neuer Gesellschaft neue Freunde gefunden hat,
dass man sich auch bei der Arbeit fitter fühlte, dass man mehr
mit den Freunden und Familienmitgliedern unternommen hat
etc.
Sie sollten in der Lage sein, dem Gutachter vom Erlebten zu
berichten. Versuchen Sie ggf. täglich einmal, den
Alkoholverzicht positiv zu sehen. Je positiver Sie vom
Alkoholverzicht (in glaubwürdiger Weise) berichten, desto eher
wird der Gutachter den Eindruck haben, dass Sie den
Alkoholverzicht tatsächlich positiv erlebt haben.
Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, weil nur das positive Erleben
des Alkoholverzichts letztendlich ein Garant dafür sein kann,
dass Sie auch in Zukunft keinen Alkoholmissbrauch mehr
betreiben werden. Derjenige, der den guten alten Zeiten mit
übermäßigem Alkoholkonsum nachtrauert, wird den
Alkoholverzicht in Zukunft immer als Belastung sehen. Hier ist es
aus Sicht des Gutachters nur eine Frage der Zeit, bis ein erster
Rückfall eintritt. Insofern ist das positive Erleben des
Alkoholverzichts ein ganz wesentliches Merkmal.
An diesem Punkt sei noch einmal angemerkt, dass Sie dem
Gutachter nicht irgendwelche positiven Erfahrungen
herunterleiern sollen, die Sie tatsächlich gar nicht gemacht
haben. Selbstverständlich müssen Sie nicht alle positiven
Erlebnisse tatsächlich so erlebt haben. Ggf. kann man die
positiven Erlebnisse um den einen oder anderen Punkt
aufstocken.
Wichtig ist jedoch, dass Sie dem Gutachter tatsächlich deutlich
machen können, dass Sie die positiven Erlebnisse gar nicht
erlebt haben.
Dafür ist meines Erachtens auch wichtig, dass Sie ggf. deutlich
machen, dass der Alkoholverzicht für Sie in der ersten Zeit, ggf.
in den ersten Wochen, durchaus schwierig war. Machen Sie
dem Gutachter deutlich, dass Sie zu Beginn schon eine Lücke
empfunden haben, die Sie nunmehr allerdings mit sinnvollen
Beschäftigungen aufgefüllt haben.
7. Welche Hilfestellungen können für die Feststellung beim Umgang
mit Alkohol für Sie in Betracht kommen?
Stellen Sie sich einmal die Frage, welche Möglichkeiten Sie für
sich sehen, um Ihr Leben ohne Alkohol zu stabilisieren. Wie
bereits angesprochen, kommt hier in Betracht, dass Sie z. B.
einen neuen Freundeskreis gewählt haben. Ggf. kommt auch in
Betracht, dass Sie ein neues Hobby oder eine neue Arbeitsstelle
gefunden haben. Schildern Sie dem Gutachter ggf. auch, dass
Sie wieder mehr mit Ihrer Familie oder Ihren Bekannten
unternehmen. Eine weitere Möglichkeit der Stabilisierung ist
eventuell auch die Möglichkeit, regelmäßig Sport zu treiben.
Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter deutlich machen
können, dass Sie Ihr Leben ohne Alkohol lebenswert gestaltet
haben. Sie müssen dem Gutachter vor allen Dingen deutlich
machen, dass Sie ggf. nach anfänglichen Schwierigkeiten
nunmehr gelernt haben, gut ohne Alkohol klarzukommen. Sie
sollten dem Gutachter durch erlebte Beispiele aufzeigen
können, dass Sie gelernt haben, ein Leben ohne Alkohol zu
führen und dies nicht als Nachteil zu erleben. Ganz wichtig ist,
dass Sie deutlich machen, dass Sie ein Leben ohne Alkohol
nicht als ständigen Verzicht erleben. Der Gutachter wird darauf
achten, ob Sie tatsächlich positive Erlebnisse hatten. Wenn der
Gutachter den Eindruck hat, dass Sie bisher zwar ohne Alkohol
gelebt haben, dies jedoch als einen ständigen Verzicht erlebt
haben, wird er eine deutliche Gefahr bei Ihnen sehen, dass Sie
rückfällig werden und wieder in Ihr altes Verhalten zurückfallen.
Folglich ist ein ganz wichtiger Punkt, dass Sie dem Gutachter
darstellen können, weshalb Sie in Zukunft ein Leben ohne
Alkohol positiver finden als Ihr vorheriges Leben mit überhöhtem
Alkoholkonsum.
8. In welcher Form müssen Sie dem Psychologen glaubhaft
machen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben?
Wir haben bereits davon gesprochen, dass der Gutachter eine
Prognose erstellen muss, wie Ihr Verhalten in Zukunft zu
bewerten ist. Der Gutachter muss sich die Frage stellen, ob Sie
in Zukunft wiederum Gefahr laufen, unter Alkoholeinfluss im
Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Prognose ist
für den Gutachter mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da
er aus einem kurzen Zeitfenster, nämlich dem psychologischen
Gespräch mit Ihnen, erfragen muss, wie sich wohl Ihr Verhalten
in den nächsten fünf Jahren darstellen wird. Diese Zeit ist sehr
lang. Zudem ist zu befürchten, dass ggf. weitere Rückschläge in
Ihrem Leben erfolgen, die die Gefahr verstärken könnten, dass
Sie wieder zum Alkohol greifen, um diese zu verarbeiten.
Folglich ist die Prognose für den Gutachter auf eine möglichst
solide Basis zu stellen.
Sie müssen den Psychologen daher tatsächlich davon
überzeugen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben. Zweifel
gehen zu Ihren Lasten. Sie sind beweispflichtig dafür, dass Sie
auch in Zukunft Ihr Leben ohne Alkohol führen werden können
bzw. einen vernünftigen Umgang mit Alkohol erlernt haben und
insbesondere erlernt haben, nicht mehr alkoholisiert im
Straßenverkehr zu fahren. Die Beweispflicht obliegt dabei Ihnen.
Bestehen Zweifel, so wird der Gutachter Sie ggf. durchfallen
lassen. Bestehen geringe Zweifel, besteht die Möglichkeit, dass
der Gutachter einen Nachschulungskurs empfiehlt.
Am sinnvollsten ist es daher für Sie, möglichst zeitnah nach der
Anlasstat Ihren Alkoholkonsum vollständig zu stoppen. Sie sollten
bereits möglichst lange mit der Abstinenz gelebt haben, bevor
Sie das psychologische Gespräch führen. Je länger Sie vor der
Begutachtung abstinent gelebt haben, desto wahrscheinlicher
ist es, dass Sie dem Gutachter glaubhaft vermitteln können,
dass Sie Ihr Leben geändert haben und dies auch dauerhaft so
bleiben wird. Sie können sich vorstellen, dass der Gutachter
davon umso eher überzeugt ist, je länger Sie bereits vor dem
psychologischen Gespräch ohne Alkohol gelebt haben. Es
leuchtet ein, dass Ihre Prognose leichter zu erstellen sein wird,
wenn Sie vor der MPU bereits ein Jahr ohne Alkohol gelebt
haben, dies mit nachhaltigen Beispielen positiv erlebt haben
und das auch darlegen können. Wenn jemand erst eine
Woche vor der MPU mit dem Alkoholtrinken aufgehört hat, so
wird dies den Gutachter in keiner Weise überzeugen. Denn wie
wir bereits besprochen haben, kann jeder, der Alkohol
missbräuchlich konsumiert, über mehrere Wochen oder Monate
mit dem Alkoholkonsum aufhören. Die Tatsache, dass Sie
bereits eine oder zwei Wochen keinen Alkohol mehr getrunken
haben, stellt daher aus Sicht des Gutachters keine wirkliche
Leistung dar.
Haben Sie Nachteile, weil Sie keinen Alkohol mehr getrunken
haben?
Der Gutachter wird sie ggf. fragen, ob Sie Nachteile dadurch
erlitten haben, dass Sie nunmehr seit mehreren Monaten keinen
Alkohol mehr konsumiert haben. Seien Sie an dieser Stelle
ebenfalls ehrlich. Falls Sie es so erlebt haben, machen Sie dem
Gutachter durchaus klar, dass der Alkoholverzicht für Sie zu
Beginn schwierig war.
Es ist für jede Person, auch für den Gutachter, einleuchtend
und nachvollziehbar, dass Sie Ihr Leben grundlegend ändern
mussten. Diese grundlegende Änderung führt selbstverständlich
zu einem Umbruch in Ihrem privaten und beruflichen Leben.
Wer z. B. mit seinem alten Freundeskreis bricht, weil in diesem
Freundeskreis zu viel Alkohol konsumiert worden ist, verliert
zunächst Freunde. Wer abends stets viel Alkohol getrunken hat
und dies nunmehr nicht mehr tut, hat ggf. viel Zeit und klare
Gedanken und weiß zunächst nicht, was er mit sich anfangen
soll. Versuchen Sie nicht, dem Gutachter weiszumachen, dass
dies alles für Sie kein Problem war. Es ist wichtig, dass Sie dem
Gutachter mitteilen, dass Sie zunächst durchaus Probleme
hatten und dass es selbstverständlich ein Einschnitt in Ihrem
Leben darstellte. Insbesondere dann, wenn Sie mit einer hohen
Promillezahl im Straßenverkehr erwischt worden sind, wird der
Gutachter so oder so davon ausgehen, dass Sie mehr oder
weniger häufig in erheblichem Maße Alkohol konsumiert
haben. Der Gutachter wird daher davon ausgehen, dass
Alkohol einen erheblichen Teil an Zeit in Ihrem privaten Leben
einnahm. Diese Zeit, die durch den Verzicht auf den
Alkoholkonsum frei wurde, mussten Sie nunmehr füllen. Dies fällt
ggf. zu Beginn schwer. Je deutlicher Sie dem Gutachter
machen können, dass dies für Sie zunächst schwer war, Sie
aber mittlerweile die Zeit gut ausgefüllt haben, desto eher wird
der Gutachter Ihnen glauben, dass Ihre Verhaltensänderung im
Umgang mit Alkohol stabil ist.
Nehmen Sie sich daher einmal die Zeit und schreiben Sie
sowohl die Nachteile als auch die Vorteile auf, die Sie bei Ihrer
Verhaltensänderung im Umgang mit Alkohol erlebt haben. Dies
ist wichtig, um dem Gutachter darzustellen, wo für Sie die
Probleme lagen. Die Aufstellung ist ggf. auch wichtig, um
darzustellen, wo für Sie anschließend Vorteile bestanden.
Notieren Sie sich ggf. auch Zeitpunkte, an denen für Sie
wichtige Einschnitte waren. Notieren Sie sich z. B., wann Sie in
Vereine eingetreten sind, wann Sie mit welchen Sportarten
begonnen haben, wann Sie bestimmte Erlebnisse positiver oder
negativer Natur hatten, weil Sie mit dem Alkoholkonsum
gebrochen haben.
Falls Sie Unterlagen haben, die darlegen, wie Sie Ihr Verhalten
geändert haben, so können Sie diese durchaus mitbringen.
Falls Sie folglich Bescheinigungen haben, wann Sie in einen
bestimmten Sportverein eingetreten sind oder falls Sie
schriftliche Unterlagen haben, dass Sie in Kürze einen neuen
Beruf beginnen werden, so können Sie diese zu der MPU
durchaus mitbringen. Je mehr Unterlagen Sie dem Gutachter
vorlegen können, desto eher wird er Ihren Angaben glauben
müssen. Sie räumen ggf. letzte Zweifel beim Gutachter aus, ob
Ihre Angaben auch zutreffen. Keine Sorge: Falls Sie solche
Unterlagen nicht beibringen können, wird der Gutachter Ihnen
Ihre Angaben auch so glauben. Wichtig ist nur, dass Sie dem
Gutachter glaubhaft darlegen können, welche
Verhaltensänderungen Sie unternommen und wie Sie diese
erlebt haben.
Exkurs:
Versuchen Sie ggf., die Trunkenheitsfahrt auch als Anlass zu
nehmen, um für sich eine Chance zu sehen. Versuchen Sie, Ihr
Leben tatsächlich einmal zu überdenken und ohne Alkohol zu
gestalten. Sie werden sehen, dass ein Leben ohne Alkohol für
Sie einen Neubeginn darstellen kann. Je glaubhafter Sie dem
Gutachter diesen Neubeginn bzw. diese Verbesserung Ihres
Lebensstandards darlegen können, umso wahrscheinlicher ist
es, dass der Gutachter Ihre Verhaltensänderung als stabil
bewerten wird.
Schlusswort
Liebe Kursteilnehmerin,
lieber Kursteilnehmer,
herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich durch diesen Vorbereitungskurs gearbeitet
und wissen jetzt fundiert, was auf Sie bei Ihrer MPU zukommt, was man eigentlich in
der MPU herausfinden möchte und wie Sie sich gut gerüstet und weniger nervös in
der MPU unterziehen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Sie haben bis hierhin alles richtig gemacht! Im Gegensatz zu anderen Betroffenen
haben Sie sich rechtzeitig und umfassend über Ihre anstehende MPU informiert. Sie
haben nicht den Kopf in den Sand gesteckt, sondern haben sich mit diesem
Vorbereitungskurs fundiert auf Ihre MPU vorbereitet. Sie haben Ihre Chancen, die
MPU schon beim ersten Mal zu bestehen, damit deutlich verbessert!
Erlauben Sie mir folgende abschließende Hinweise:
1) Fragen Sie bei einer MPU-Beratungsstelle (z.B. TÜV) nach, ob in Ihrem Fall eine
sog. Abstinenzzeit gefordert wird. Falls dies der Fall ist, sollten Sie mit der
Abstinenzzeit amtlich nachweisbar! schnellstmöglich beginnen, damit Sie
keine weitere Zeit verlieren. Bitte beachten Sie, dass die Abstinenzzeit
nachgewiesen werden muss! Eine hausärztliche Bestätigung oder nur Ihre
Aussage reicht hier nicht!
2) Nehmen Sie sich die Zeit und Lesen Sie die Lektionen vor der MPU nochmals
durch. Sie werden sehen, dass Sie einige Aspekte noch vertiefen werden bzw.
sich nochmals in Erinnerung bringen können.
3) Nutzen Sie die beiliegende Lernkontrolle! Füllen Sie diese aus und senden Sie
uns diese per Mail als Anhang an [email protected] zurück. Sie
erhalten schnellstmöglich innerhalb von zwei Wochen eine individuelle
Auswertung und eine Einschätzung, ob Sie die MPU bestanden hätten oder
nicht, oder ob ein Nachschulungskurs empfohlen worden wäre.
Ich wünsche Ihnen bei Ihrer MPU viel Glück und danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr
Dr. André Pott
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und
ist
anhand
der
typischen
Probleme
in
diesem
Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir
keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit
der Ausführungen und Formulierungen übernehmen.
Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über
die
Rechtslage
verschaffen.
Für
eine
verbindliche
Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall
oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte
einen Rechtsanwalt.
Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur.
André Pott, Hermannstraße 1, 32756 Detmold
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Ratgeber
Meistern Sie die MPU!
von
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Inhaltsverzeichnis:
Einleitung:............................................................................................................... 164
MPU – Medizinisch psychologische Untersuchung.......................................... 165
Wann kann eine MPU angeordnet werden?................................................... 165
Praxistipp:....................................................................................................................... 167
Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert?.............................. 167
1. Weg ............................................................................................................................ 168
2. Weg ............................................................................................................................ 168
Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem
psychologischen................................................................................................... 169
Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung? ............................................ 169
Praxistipp:....................................................................................................................... 169
Praxistipp:....................................................................................................................... 170
Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test durchgeführt? ............... 171
Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung? ...................... 171
Beispiel:.......................................................................................................................... 172
Was genau wird bei der psychologischen Untersuchung abgefragt? ....... 172
Praxistipp:....................................................................................................................... 174
Fazit: ........................................................................................................................ 174
Praxistipp:....................................................................................................................... 175
Was kostet ein MPU-Gutachten und wer trägt die Kosten dafür? ............... 186
Was können Sie unternehmen, wenn das MPU- Gutachten negativ ausfällt?
................................................................................................................................. 186
Praxistipp:....................................................................................................................... 186
Praxistipp:....................................................................................................................... 188
Wie sollte ich mich auf den Tag der MPU vorbereiten? ................................. 189
Was sollten Sie auf keinen Fall bei der MPU tun!.............................................. 189
Bitte beachten Sie: ............................................................................................... 191
Einleitung:
Mit der Polizei kommt man im Straßenverkehr schneller in
Kontakt als einem Lieb ist. Insbesondere dann, wenn bei
einer Fahrt Alkohol- oder Drogen mit im Spiel sind, wird es
oftmals gefährlich. Trunkenheitsfahrten landen nicht selten
bei
Gericht
und
Alkoholkonzentrationen
führen
bei
entsprechenden
oder
bei
entsprechendem
Drogenkonsum regelmäßig zum Verlust des Führerscheins.
Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird
die
Neuerteilung
durch
die
Führerscheinbehörde
regelmäßig von der Einreichung eines positiven medizinischpsychologischen
Untersuchungsgutachtens
abhängig
gemacht werden.
Lesen Sie in diesem Ratgeber, was im Falle einer MPU
erwartet, wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, welche
Fragen
Ihnen
gestellt
werden,
was
Sie
gegen
die
Anordnung gegen die MPU tun können, Wie Sie mit einem
negativen MPU-Gutachten umgehen sollten und wie Sie
die MPU umgehen können.
Haben Sie noch Fragen, Tipps oder Anregungen? Gerne
nehmen wir Ihre Kritik und natürlich auch Ihr Lob entgegen
und werden versuchen, Ihre Anmerkungen in Zukunft in
unsereren Ratgebern umzusetzen.
In
der
Hoffnung,
Ihnen
mit
weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Ihr Rechtsanwalt
Dr. jur. André Pott
diesem
Ratgeber
MPU – Medizinisch psychologische Untersuchung
Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der MPU um
eine Medizinisch psychologische Untersuchung, bei der
festgestellt werden soll, ob der Führerscheininhaber oder
der Führerscheinbewerber aus medizinisch und
psychologischer Sicht geeignet ist, im Straßenverkehr ein
Fahrzeug zu führen. Die Durchfallquoten sind erschreckend
hoch. Auch wenn es keine verlässlichen Daten zur
Durchfallquote gibt, so wird allgemein von einer
Durchfallquote von teilweise über 50% gesprochen. Aber
keine Angst! Die Statistik besagt nicht, dass auch in Ihrem
konkreten Fall nur eine Erfolgsquote von 50% besteht. Die
Statistik wird eine nicht unerhebliche Anzahl von Härtefällen
(Schwerstalkoholiker etc.) beinhalten, die die Statistik
„verfälschen“ werden. Zudem können Sie mit Hilfe des MPUVorbereitungskurses von Dr. Pott Ihre Chancen zu bestehen,
deutlich verbessern!
Wann kann eine MPU angeordnet werden?
Selbstverständlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht
ohne
triftige
Gründe
eine
MPU
anfordern.
Die
Fahrerlaubnisbehörde kann nur in bestimmten Fällen eine
MPU von Ihnen anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde ist
nicht berechtigt, von Amts wegen eine medizinisch
psychologische Untersuchung an Ihnen anzuordnen. Sie
kann lediglich ein solches MPU-Gutachten von Ihnen
anfordern, welches Sie dann innerhalb einer festgelegten
Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen haben.
Praxistipp: Dieses Verfahren hat für Sie Vorteile, die Sie
nutzen sollten. Zum einen können Sie die MPU-Stelle
bestimmen, die das MPU-Gutachten erstellen soll. Zum
anderen können Sie Vorsoge treffen, dass ein eventuelles
negatives
Gutachten
nicht
zu
den
Akten
der
Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Wie Sie dies sicherstellen
können lesen Sie bitte weiter unten!
Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den
folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern:
bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige
Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers
Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr
bei
Neuerteilung
wiederholter
einer
Entziehung
Fahrerlaubnis
oder
nach
nach
Entziehung
aufgrund des Punktsystems
Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei
Verlängerung dieser Klassen nach dem 50.
Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur
Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr
Alkoholauffälligkeit
Betäubungs-
und
Arzneimittelmissbrauch
In der Mehrzahl der Fälle wird eine MPU aufgrund einer
vermuteten Alkoholproblematik angeordnet werden. In
welchen
Fallkonstellationen
bestehenden
eine
Alkoholproblematik
MPU
bei
angeordnet
einer
werden
kann, bestimmt § 13 der Fahrerlaubnisverordnung. § 13
regelt insoweit, wann von einem Führerschein zur Klärung
von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik eine MPU
angeordnet
werden
kann.
§
13
der
Fahrerlaubnisverordnung besagt diesbezüglich:
„Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung
oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die
Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die
Fahrerlaubnisbehörde
an,
dass
[...]
ein
medizinisch-
psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn
nach
dem
ärztlichen
Alkoholabhängigkeit,
Gutachten
jedoch
zwar
keine
Anzeichen
für
Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die
Annahme von Alkoholmißbrauch begründen,
wiederholt
Zuwiderhandlungen
im
Straßenverkehr
unter Alkoholeinfluß begangen wurden,
ein
Fahrzeug
im
Straßenverkehr
bei
einer
Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer
Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr
geführt wurde,
die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis
c genannten Gründe entzogen war oder
sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr
besteht.“
Praxistipp:
In der Praxis stellen die Fälle der Nummern c –d den
häufigsten Anlaß für die Anordnung einer MPU dar. Auch
dann, wenn Sie erstmals betrunken ein Fahrzeug geführt
haben sollten und Sie eine Blutalkoholkonzentration von
über 1,6 Promille aufwiesen, ist die Beibringung einer MPU zu
erwarten.
Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert?
Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen von Ihnen eine
MPU angefordert werden kann.
1. Weg
Hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Umständen
erlangt, die die Beibringung einer MPU erfordern, werden
sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und
aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein MPUGutachten vorzulegen.
2. Weg
Wurde Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil
entzogen, z.B. weil Sie wegen Trunkenheit im Verkehr
verurteilt worden sind, so ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. In
dem
Gerichtsurteil
wurde
dann
regelmäßig
ausgesprochen: „Der Führerschein wird entzogen. Die
Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen vor Ablauf noch
weiterer ... Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Folge des Urteils, soweit es denn rechtkräftig geworden ist,
ist folgende: Ihre Fahrerlaubnis ist vollständig erloschen. Sie
müssen
einen
neuen
Führerschein
bei
der
für
Sie
zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. wurde im
Urteil dann zum Beispiel ausgesprochen, dass sie wegen
mehrfacher Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind oder
dass sie bei der Trunkenheitsfahrt mehr als 1,6 Promille
aufgewiesen haben, so liegt ein Grund vor, der die
Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, von Ihnen vor Erteilung
einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU abzuverlangen. Dann
kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von einem
positiven MPU-Gutachten abhängig gemacht werden.
Wie läuft eine MPU ab?
Der Untersuchungsablauf richtet sich im wesentlichen nach
der
angegebenen
Fahrerlaubnisbehörde
Fragestellung,
bei
der
die
die
Beauftragung
des
Gutachtens vorgegeben hat. Diese kann im Falle einer
Verurteilung wegen einem Alkoholdelikt etwa lauten: „Ist zu
erwarten,
dass
der
Proband
in
Zukunft
wieder
ein
Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“
Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem
psychologischen.
Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung?
Bei der medizinischen Untersuchung werden körperliche
Befunde
ermittelt.
Rückschlüsse
Aus
gezogen
Fragestellung,
diesen
werden
hier,
ob
Ergebnissen
können,
zum
die
sollen
für
Beispiel
die
eine
Alkoholabhängigkeit besteht, entscheidend sein können.
Sie müssen daher auch schon bei der medizinischen
Untersuchung damit rechnen, dass Ihnen der Arzt Fragen
nach zurückliegenden oder gegenwärtigen Erkrankungen
in Ihrer Familie als auch bei Ihnen selbst stellt.
Bei der medizinischen Untersuchung wird Ihnen im Regelfall
eine Blutprobe abgenommen. Aus dieser kann der Arzt
ebenfalls Rückschlüsse ziehen. So zum Beispiel wird ihm die
Blutprobe Kenntnisse darüber verschaffen, ob aktuell
Alkohol konsumiert wurde oder ob anhand erhöhter
Leberwerte
auf
einen
dauerhaften
gesteigerten
Alkoholkonsum oder sogar auf eine Alkoholabhängigkeit
geschlossen werden kann. Zudem wird bei Ihnen Herz und
Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das
vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc.
geprüft werden.
Praxistipp:
Bei längerer Alkoholabstinenz werden die relevantesten
körperlichen
Symptome,
die
den
Gutachter
auf
gesteigerten Alkoholkonsum schließen lassen können, nicht
mehr
nachweisbar sein.
Liegt
somit der
gesteigerte
Alkoholkonsum schon Monate zurück, wird es dem Arzt
unter Umständen nicht mehr möglich sein, z.B. erhöhte
Leberwerte nachzuweisen.
Bei der medizinischen als auch bei der psychologischen
Untersuchung werden Ihnen Fragen zu Ihrem aktuellen und
zu Ihrem damalige Alkoholkonsum gestellt werden. Ihre
Antworten werden mit in das Ergebnis der MPU einfließen.
Das bedeutet, dass Sie sich im Klaren darüber sein müssen,
dass auch und im besonderen aus Ihren Antworten
Rückschlüsse gezogen werden, ob Sie in Zukunft geeignet
sein werden, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zuführen.
Praxistipp:
Seien Sie sich bei der gesamten Untersuchung stets
bewusst, dass dem begutachtenden Arzt alle wesentlichen
Informationen über Sie, Ihren Werdegang bezüglich Ihrer
Fahrerlaubnis
(Erteilung,
Entzug,
Neuerteilung,
Blutuntersuchungsprotokoll und -ergebnis etc.)
und über
den konkreten Grund der MPU (z.B. das Strafurteil) vorliegen
werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat der MPU-Stelle die
ihr vorliegenden Unterlagen für die MPU zugesandt.
Etwaige
frühere
Verurteilungen
und
Ordnungswidrigkeitenverfahren werden ihm - zumindest
wenn diese mit einer Alkoholproblematik in Zusammenhang
stehen oder stehen können, ebenfalls bekannt sein. Der
Arzt wird anhand der Akten daher bereits wesentliche
Anhaltspunkte für die Beurteilung vorliegen haben. Das
schlichte Leugnen z.B. von früheren Verurteilungen wird Ihre
Situation nicht nur nicht verbessern. Vielmehr wird das
„Schönreden“
vom
Gutachter
gf.
dahingehend
interpretiert werden, dass Sie Ihre Alkoholproblematik nicht
ernst nehmen und vor sich selbst leugnen. eine solche
Prognose wird sicherlich nicht zu einem positiven Ergebnis
führen.
Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test
durchgeführt?
Ja, durch spezielle Leistungstest soll überprüft werden, ob
Sie von Ihrer Konstitution her überhaupt in der Lage sind, ein
Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. st Ihre
Reaktionszeit z.B. erheblich verlangsamt, so ist Ihre Eignung,
eine Fahrzeug im Straßenverkehr sicherlich fraglich. Durch
besondere Tests anhand von Geräten und Testbögen wird
vor allen Dingen geprüft werden:
Ihre Leistungsfähigkeit
Ihr Verhalten unter Leistungsdruck
Schnelligkeit der optischen Wahrnehmung
Genauigkeit der optischen Wahrnehmung
Reaktionsvermögen
bei
schnell
wechselnden
optischen und akustischen Signalen
Konzentrationsvermögen
Ggf. wird zudem noch eine Prüfung des theoretischen
Verkehrswissens anhand von Fragebogen und/oder einer
kurzen Fahrprobe stattfinden. Bereiten Sie sich daher auch
darauf kurz vor. Die Überprüfung Ihres theoretischen Wissens
wird nicht den Schwierigkeitsgrad in der theoretischen
Fahrprüfung erreichen. Über die wichtigsten Grundregeln,
sollten Sie sich aber noch einmal genauer informieren.
Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung?
Neben der medizinischen wird auch eine psychologische
Untersuchung
erfolgen.
Haben
Sie
die
medizinische
Untersuchung ohne Beanstandung durchlaufen, so hängt
ein positives Gutachten nunmehr „nur“ noch von dem
positiven Ausgang der psychologischen Untersuchung ab.
Gerade die psychologische Untersuchung stellt jedoch
häufig den Grund dar, weshalb eine MPU gerade nicht
bestanden wird. Es sind für den Untersuchten oftmals
versteckte Fragen, die er unbedarft beantwortet, ohne sich
ggf. im Klaren darüber zu sein, dass die oberflächlich
betrachtet „richtige Antwort“, eventuell zu dem negativen
Testergebnis führen wird.
Beispiel:
Auf die Frage, ob denn überhaupt noch Alkohol getrunken
wird, ist die richtige Antwort nicht immer „Nein, keinen
Tropfen mehr!“ Denn daraus schließt der Psychologe unter
Umständen, dass zwar noch Alkohol getrunken wird, der
Untersuchte aber versucht, sich in einem besseren Licht
darzustellen und die Problematik nicht bearbeitet hat und
nicht bearbeiten will.
Die
psychologische
Untersuchung
wird
von
einem
Psychologen durchgeführt werden, der sich mit Ihnen über
Ihren bisherigen Lebenswandel, über Ihre Zukunft und über
Ihre Einstellungen z.B. zu Gesetzen und Straßenverkehr
unterhalten wird.
Was genau
abgefragt?
wird
bei
der
psychologischen
Untersuchung
Bei der psychologischen Untersuchung gibt es keinen
festgelegten „amtlichen“ Fragenkatalog. Es wird immer
vom Psychologen und dem Grund der Anordnung einer
MPU abhängen, welche Fragen Ihnen gestellt werden.
Dennoch sind es bei MPUs wegen einer vermuteten
Alkoholproblematik
oftmals
wiederkehrende
Themenbereiche, die vom Psychologen abgefragt werden
und mit denen Sie während des Gespräches rechnen
müssen. Im folgenden sind die Themenbereiche aufgeführt,
die aller Voraussicht angesprochen werden:
Elternhaus
Ausbildung
Beruf und beruflicher Werdegang
Familienstand und familiäre Verhältnisse
Kinder und Ausbildung der Kinder
finanzielle Verhältnisse von Ihnen und Ihrer Familie
Freizeitgestaltung, Hobbies, Sport
Konsumgewohnheiten,
insbesondere
bezüglich
Nikotin, Alkohol Drogen, Glücksspiel
Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht
Häufigkeit und Art des Alkoholgenusses
Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken oder nur bei
besonderem Anlass
Motive und Umstände für den Alkoholkonsum
Wann haben Sie Alkohol getrunken und zu welchen
Anlässen?
Hat sich Ihre Einstellung zum Trinken von Alkohol
zwischenzeitlich geändert?
Trinken Sie noch Alkohol? Wenn ja, wann und wie viel?
Wann und in welcher Menge haben Sie zuletzt Alkohol
getrunken?
Aus welchen Gründen wurde der Alkoholkonsum
reduziert bzw. eingestellt?
Frühere Verurteilungen wegen Alkohol?
Früherer Führerscheinentzug wegen Alkohol?
Wann wurde das erstemal Alkohol getrunken?
Schon einmal wegen Alkohol „abgestürzt“?
Entzugstherapien?
Fragen zu Kenntnissen über die Wirkung von Alkohol
auf das Fahrverhalten
Berechnung der BAK bei bestimmten Trinkmengen,
Alkoholsorten und Körpergewicht
Dauer des Alkoholabbaus etc.
Restalkoholproblematik
Wann würden Sie wieder fahren, nachdem Sie Alkohol
getrunken haben?
Was würden Sie tun, wenn ein Bekannter alkoholisiert
ein Fahrzeug steuern will?
Praxistipp:
Machen Sie sich vor der Untersuchung auf jeden Fall
Gedanken
zu
Ihre
früheren
und
heutigen
Alkoholkonsumgewohnheiten! Machen Sie sich Notizen
dazu, und nehmen Sie diese mit zu dem Gespräch. es
macht einen guten Einruck, wenn der Psychologe merkt,
dass
Sie
sich
schon
intensiv
mit
Ihrer
Situation
auseinandergesetzt haben. Versuchen Sie nicht dem
Psychologen etwas vorzumachen. Das wird dieser im
Regelfall bemerken. Bedenken Sie, dass der Psychologe
vermutlich
schon
Hunderte
von
psychologischen
Gesprächen im Rahmen einer MPU geführt haben wird und
daher tatsächlich einschätzen kann, wann Sie ehrlich sind
und wann Sie ihm etwas vormachen. Als Grundsatz gilt
daher, nur derjenige, der ehrlich und ausführlich über seine
Alkoholproblematik spricht, wird eine Chance haben, die
MPU
zu
bestehen.
Versuchen
Sie
zudem
nicht,
Ihr
Alkoholproblem herunter zu spielen. wie schon im obigen
Beispielsfall wird Ihnen dies ggf. sonst zum Verhängnis
werden!
Fazit:
Im psychologischen Gespräch sollten Sie ehrlich, offen und
selbstkritisch über Ihre frühere und jetzige Einstellung zum
Alkohol und den damit zusammenhängenden Problemen
sprechen.
Machen
sie
sich
auch
dazu
ausführliche
Gedanken und Notizen. Einfach zu behaupten, sich in
Zukunft anders zu verhalten, wird nicht ausreichen!
Sie werden überzeugende Gründe angegeben müssen, die
zur Abstinenz bzw. Reduzierung Ihres Alkoholkonsums
führten (z. B. Gefahr des sozialen Abstiegs, des Zerfalls der
Familie, Angst ohne Führerschein sozial isoliert zu werden
etc. ).
Wurde die MPU aufgrund eines alkoholunabhängigen
Verkehrsverstoßes angeordnet, wird es in erster Linie um die
Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht und um die
Gründe für die konkrete ordnungswidrige Fahrweise gehen.
Auch in diesen Fällen wird es dem Psychologen darauf
ankommen, dass sie ihm gegenüber offen und selbstkritisch
sind und ihm so vermitteln, dass und wie Sie aus dem
gesamte Verfahren gelernt haben und warum solche
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Zukunft
nicht mehr auftreten werden.
Was passiert, wenn ich der Aufforderung zur Beibringung einer MPU
nicht oder nicht rechtzeitig nachkomme?
Es ist grundsätzlich Ihre Entscheidung, ob Sie der Anordnung
der Fahrerlaubnisbehörde nachkommen und eine MPU
durchführen lassen oder nicht. § 11 Absatz 8 der
Fahrerlaubnisverordnung bestimmt jedoch:
„Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen,
oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte
Gutachten
nicht
Entscheidung
auf
fristgerecht
die
bei,
darf
Nichteignung
sie
des
bei
ihrer
Betroffenen
schließen.“
Praxistipp:
Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis schon
allein deshalb entzogen werden darf bzw. Ihr Antrag auf
Wiedererteilung abgelehnt werden darf, nur weil Sie das
MPU-Gutachten nicht oder nicht fristgerecht beigebracht
haben. Insofern ist nicht ratsam, gar kein oder ein MPUGutachten verspätet beizubringen.
Kann ich gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein
MPU-Gutachten beizubringen rechtlich vorgehen?
Nein! Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde ein MPUGutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen,
stellt keinen selbständigen Verwaltungsakt im rechtlichen
Sinn dar. Nur die Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis
bzw.
die
Entziehung
gerichtliche
der
Fahrerlaubnis
sind
durch
angreifbar,
da
diese
Maßnahmen
Verwaltungsakte darstellen, gegen die Sie durch eine
Anfechtungs-
bzw.
Verpflichtungsklage
gerichtlich
vorgehen können. Die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde
Ihren
Antrag
auf
Wiedererteilung
der
Fahrerlaubnis
tatsächlich von einem MPU-Gutachten abhängig machen
durfte, wird dann im Rahmen dieser Gerichtsverfahren mit
geprüft werden.
Aber!
In einigen Fällen lohnt es sich von einem Fachanwalt für
Verkehrsrecht es überprüfen zu lassen, ob eine Anordnung
der MPU tatsächlich von der Behörde angeordnet werden
durfte. Teilweise ordnen Behörden eine MPU an, obwohl die
gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Zwar haben
die Führerscheinbehörden einen Beurteilungsspielraum, ein
Ermessen.
Dennoch
gibt
es
obergerichtliche
Rechtsprechung, wann die Anordnung einer MPU nicht von
der Führerscheinbehörde angeordnet werden durfte.
In Zweifelsfällen sollten Sie daher mit einem Fachanwalt für
Verkehrsrecht die Angelegenheit erörtern und prüfen
lassen, ob in Ihrem Fall die Behörde eine MPU anordnen
durfte.
In den Fällen, in denen die MPU nicht angeordnet werden
durfte, kann man dann mit den Behörden reden und es
wird die Anordnung der MPU wieder zurückgenommen!
Hier einige Beispielfälle aus der Rechtsprechung:
- keine MPU bei einer einmaligen, folgenlosen
Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille
(VG Oldenburg vom 04.06.2009, Az. 7 B 1528/09)
- Allein Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom
Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau kein
Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinischpsychologischen Begutachtung rechtfertigen
(OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. 7. 2006 - 1 W 33)
- Ein in der Vergangenheit liegender
Betäubungsmittelkonsum kann dann Eignungszweifel
begründen, wenn der Konsum nach Gewicht und
zeitlichem Umfang geeignet ist, aktuell die Fahreignung in
Zweifel zu ziehen. Bei Drogenmischkonsum (Cannabis und
Ecstasy) über neun Monate, ist die Fahrerlaubnisbehörde
berechtigt, knapp sieben Jahre nach dem behaupteten
Konsumende ein medizinisch - psychologisches Gutachten
zum Beleg einer stabilen Distanzierung vom früheren
Drogenkonsum zu fordern.
(VG AUGSBURG , Urteil vom 26.09.2006 - AU 3 K 06/168)
- Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt
allenfalls dann vor, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in
ähnlich gelagerten Fällen, also in Fällen, in denen sie
positive Kenntnis von der Tatbestandsverwirklichung des
§13 Nr.2 c FeV haben, entgegen ihrer Verpflichtung aus §
13 Nr.2 FeV von einer Anordnung einer MPU absehen.
(VGH MÜNCHEN , Urteil vom 31.08.2004 - 11 ZB 04/857)
- Eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn der
Betroffene bereits verschiedentlich durch Fälle von
Alkoholmissbrauch aufgefallen war, selbst wenn sie nicht in
konkretem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
standen.
(VG SAARLOUIS , Urteil vom 09.10.2007 - 10 L 1115/07)
- Personen, die Blutalkoholwerte von 1,6 Promille und mehr
erreichen, leiden regelmässig - auch wenn sie sog. Ersttäter
sind - an einer dauerhaften ausgeprägten
Alkoholproblematik, so dass bei Hinzutreten weiterer
Umstände zur Aufklärung entstandener Eignungszweifel die
Anordnung der Beibringung eines umfassenden
medizinisch-psychologischen Gutachtens das
angemessene Mittel sein kann
(BVERWG , Urteil vom 21.02.1994 - 11 B 120/93)
- Zur Klärung von Eignungszweifeln hat die
Fahrerlaubnisbehörde bei Führen eines Fahrzeuges mit 1,6
Promille oder mehr auch dann zwingend die Einholung
eines MPU-Gutachtens anzufordern, wenn die Alkoholfahrt
mit einem Fahrrad erfolgt.
Das Vorliegen von 1,62 Promille bei der Alkoholfahrt stellt
keinen besonderen entlastenden Umstand dar.
Feststellungen, damit sei die „unterste Grenze … lediglich …
nur knapp” überschritten, relativieren in unzulässiger Weise
die von der Fahrerlaubnisverordnung aufgegriffenen
gesicherten Kenntnisse der Alkoholforschung.
(OVG Mecklenburg-Vorpommern , Beschluß vom 1. 2. 2006
- 1 M 124/05)
- Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von § 11 III
S.1 Nr.4 FeV wegen Zweifeln an der charakterlichen
Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers nach wiederholten
Verstössen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (hier: 8
zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße) muss im
Hinblick auf die notwendige Abgrenzung zu Massnahmen
nach § 4 III StVG (Punktsystem) erkennen lassen, warum die
Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der begangenen
Zuwiderhandlungen Zweifel an der
(charakterlichen)Eignung hat. Allein der Hinweis auf im
Verkehrszentralregister verzeichnete Verstösse gegen
verkehrsrechtliche Vorschriften genügt nicht.
(VG KARLSRUHE , Urteil vom 26.07.2007 - 9 K 1913/07 )
- Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für
eine "gelegentliche Einnahme" im Sinne des § 14 I S.4 FeV.
Mit "gelegentlich" ist jede Einnahme bezeichnet, die hinter
regelmässiger Einnahme zurückbleibt. Die
Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 14 I S.4 FeV die
Beibringung eines medizinisch - psychologischen
Gutachtens einschliesslich eines Drogenscreenings
anordnen, wenn der Betroffene unter Cannabiseinfluss ein
Kraftfahrzeug im Strassenverkehr geführt hat, selbst wenn
zunächst nur dieser eine Drogenkonsum feststeht.
OVG HAMBURG , Urteil vom 23.06.2005 - 3 BS 87/05
- Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Beibringung eines
ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Äusserungen des
Betroffenen einen hinreichenden Anlass zu Zweifeln an
seinem Realitätssinn bieten und damit konkrete
Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende
Gesundheitsstörung vorliegen.
(VG BRAUNSCHWEIG , Urteil vom 23.02.2007 - 6 B 413/06)
- Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der
fehlenden Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers im Fall eines
(möglicherweise) nur einmaligen Konsums von
Amphetamin in Anwendung von Nr. 9. 1 der Anlage 4 zu §§
11, 13 und 14 FeV ohnehin dann auszugehen, wenn er - wie
hier - unter dem Einfluss dieser Substanz ein Kraftfahrzeug im
öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit unter Beweis
gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist, zwischen dem
Drogenkonsum einerseits und der Teilnahme am
Straßenverkehr andererseits zuverlässig zu trennen (vgl.
Beschl. v. 25.1.2005 - 3 BS 379/04 -; weitergehend z. B. OVG
Bbg, Beschl. v. 15.2.2008 - 1 S 186.07 -, Rn. 5 m. w. N., zitiert
nach juris). Der Annahme eines eignungsausschließenden
Drogenkonsums steht dabei nicht entgegen, dass
hierzwischen dem Verkehrsverstoß unter Drogeneinfluss und
der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von fast zehn
Monaten liegt. Der Senat geht davon aus, dass sich die
Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Entziehung der
Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen das
Amphetamin-Verbot regelmäßig über einen Zeitraum von
einem Jahr erstreckt.
(OVG Bautzen, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 B 248/08)
- Im Rahmen der Abklärung von Eigungszweifeln
(charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des
sogenannten Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es
regelmässig keine unnötige, gegen den Grundsatz der
Verhältnismässigkeit verstossende "Doppelbegutachtung"
dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen
psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine
medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt.
Werden die Eignungszweifel massgeblich auch aus einer
allgemeinen Straftat (hier: schwerer Diebstahl) hergeleitet,
so hat die Behörde darzulegen, inwieweit sich aus der
Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende
sich auch im Strassenverkehr nicht ordnungsgemäss
verhalten wird. Ein bloßes Abstellen auf das "Punktekonto"
reicht insoweit nicht aus.
(OVG KOBLENZ , Urteil vom 16.03.1994 - 7 B 10161/94 )
- Bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen
eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kfz
zu trennen, ist die Behörde zur Aufklärung der dadurch
hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein
Fahreignungsgutachten anzufordern.
(VGH MÜNCHEN , Urteil vom 10.12.1997 - 11 CS 97/3062)
- Aus § 14 II FeV folgt nicht, dass zur Klärung der Fragen, ob
zum einen ein Betroffener Cannabis einnimmt und des
weiteren begründende Tatsachen vorliegen, die
Beibringung eines medizinisch - psychologischen
Gutachtens angeordnet werden kann.
(OVG BAUTZEN , Urteil vom 08.11.2001 - 3 BS 136/01)
Aus den Gründen:
- Eine Rauschfahrt unter Cannabiseinfluss führt bei
gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres zur Entziehung
der Fahrerlaubnis, sondern begründet grundsätzlich
zunächst lediglich Eignungszweifel, die nach § 14 I S.4 FeV
durch medizinisch - psychologische Begutachtung
aufzuklären sind. Die in Nr.9.5 der Anlage 4 zur FeV
genannte Jahresfrist zur Wiederherstellung der
Kraftfahreignung ist ausschliesslich bei vorangegangener
Abhängigkeit anwendbar.
(VG POTSDAM , Urteil vom 19.10.2007 - 10 L 703/07)
- Begeht jemand eine Vielzahl leichterer Verkehrsverstösse
und gibt er damit zu erkennen, dass er nicht willens ist, die
jeweiligen Vorschriften anzuerkennen, begründet er
dadurch Zweifel an seiner Eignung zum Führen von
Kraftfahrzeugen, auch wenn jeder Verstoss für sich
genommen geringfügig ist. Weigert der Betroffene sich
daraufhin, ein gefordertes medizinisch - psychologisches
Gutachten beizubringen, ist der Betroffene als ungeeignet
zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen und die
Fahrerlaubnis ist zu entziehen.
(VG BERLIN , Urteil vom 09.05.2007 - VG 11 A 247/07 )
- Bestehen Verdachtsmomente, dass der Betroffene mehr
als nur vereinzelt bzw. gelegentlich Cannabisprodukte zu
sich nimmt, ist die Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen
Gutachtens nach §14 I S.2 FeV angemessen. Ein
regelmässiger Konsum von Cannabis kann dann
angenommen werden, wenn der Betroffene zumindest
annähernd täglich Cannabis zu sich nimmt. Für die
Fahrerlaubnisentziehung sind mehr als nur Eignungszweifel
erforderlich. Vielmehr bedarf es nachweisbarer Umstände,
die die Annahme einer fehlenden Fahreignung stützen.
(VG KASSEL , Urteil vom 24.06.2004 - 2 G 1389/04)
- Ein medizinisch - psychologisches Gutachten darf nach
Maßgabe des § 11 III S.1 Nr.4 FeV auch dann angefordert
werden, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen
einer Straftat vorliegt, diese jedoch anhand des
vorliegenden Sachverhalts festgestellt werden kann. Der
Enteignungsausschlusstatbestand des § 11 I S.3 FeV erfasst
ausser Verkehrsstraftaten allgemeine Straftaten dann, wenn
sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der
Führerscheinbewerber/-inhaber im Strassenverkehr nicht
ordnungsgemäss verhalten wird.
(OVG KOBLENZ , Urteil vom 11.04.2000 - 7 A 11670/99 )
- Nach Nr.8.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV ist die
gefestigte Änderung des Trinkverhaltens dann
Voraussetzung zur Wiedererlangung der Kraftfahreignung,
wenn der Kraftfahrer bereits (Alkohol-) Missbrauch
begangen hat. Da nach Nr.8.1 der Anlage 4 "Missbrauch"
(nur) vorliegt, "wenn das Führen von Kraftfahrzeugen und
ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum
nicht hinreichend sicher getrennt werden kann", kann von
einem Kraftfahrer, der durch eine Alkoholfahrt mit einem
Fahrrad Anlass zu Eignungszweifeln i.S.v. § 13 Nr.2
Buchstabe c FeV gegeben hat, nicht schon aufgrund
seiner übermässigen Alkoholgewöhnung die Änderung
seines Trinkverhaltens verlangt werden.
3. Eine gesteigerte Alkoholgewöhnung schliesst ohne das
Hinzutreten weiterer Umstände die Kraftfahreignung nur
aus, wenn sie den Grad der "Alkoholabhängigkeit" erreicht.
(VG POTSDAM , Urteil vom 08.07.2005 - 10 L 279/05)
- Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum i.S.v. § 14 I S. 4 FeV
und der Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt die mindestens
zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus. Zur
Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde,
darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht,
gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten
angefordert werden, sofern weitere begründende
Tatsachen vorliegen.
(VGH Bayern, Urteil vom 25. 1. 2006 - 11 Cs 05.1453)
- Eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eines
Kraftfahrers nach dem Konsum von Cannabis kann bei
einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blut angenommen
werden.
(VGH MÜNCHEN , Urteil vom 09.08.2006 - 11 CS 05/2009)
- Einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Radfahrer mit einem
Blutalkoholgehalt von 2,05%o am Strassenverkehr
teilgenommen hat, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn
zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in
alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei
einem Blutalkoholgehalt von 2,05%o sind deutlich
normabweichende Trinkgewohnheiten und eine
ungewöhnliche Giftfestigkeit (chronisch überhöhter
Alkoholkonsum) anzunehmen. Bei chronisch überhöhtem
Alkoholkonsum ist eine Unfähigkeit zu einer realistischen
Einschätzung der Gefahren einer Teilnahme am
Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss anzunehmen. Daher
setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmässig eine
stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus.
(VG OLDENBURG , Urteil vom 02.09.2008 - 7 B 2323/08)
- Die Tatsache, dass jemand ein Kfz mit einer im Blut
festgestellten THC-Konzentration zwischen 1,0 ng/ml und 2,0
ng/ml führt und dabei auch nicht durch einen
drogenbedingten Fahrfehler aufgefallen ist, hat nicht zur
Folge, dass regelmässig eine Ungeeignetheit zum Führen
eines Kfz i.S.v. Nr.9.2.2 der Anlage 4 zur FeV angenommen
werden kann. Dem Betäubungsmittelkonsumenten ist
daher auch nicht zu unterstellen, dass er nicht in der Lage
ist, zwischen dem Cannabiskonsum und dem Fahren eines
Kfz zu trennen.
(VGH MÜNCHEN , Urteil vom 11.11.2004 - 11 CS 04/2348)
- Für den Verlust der Fahreignung wegen Verstosses gegen
das Trennungsgebot ist entscheidend, ob ein
gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter
dem Einfluss einer THC-Konzentration am Strassenverkehr
teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden
muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der
Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des
Konsums auf den Betroffenen signifikant erhöht. Der
derzeitige naturwissenschaftliche Erkenntnisstand
rechtfertigt es nicht, bereits ab einer THC-Konzentration von
1,0 ng/ml im Blut eine Erhöhung des Risikos für die
Verkehrssicherheit als derart gesichert i.S.d. § 11 Abs.7 FeV
anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere
Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu
entziehen ist. Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis
und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und
2,0ng/ml ist vor einer etwaigen Entziehung der
Fahrerlaubnis ein Gutachten einzuholen.
(VGH MÜNCHEN , Urteil vom 25.01.2006 - 11 CS 05/1711)
Was kostet ein MPU-Gutachten und wer trägt die Kosten dafür?
Die Kosten der MPU haben sie als Betroffener grundsätzlich
selbst zu tragen. Sie beauftragen die MPU-Stelle mit der
Begutachtung und daher sind Sie auch der alleinige
Kostenschuldner. Die Kosten einer MPU werden in der Regel
ca. 200 € bis 600 € betragen. Fragen Sie bei den
verschiedenen
Instituten
nach,
wie
teuer
eine
Begutachtung bei den jeweiligen Instituten ist.
Was können Sie unternehmen, wenn das MPU- Gutachten negativ
ausfällt?
In
einigen
ausfallen.
Fällen
Da
Gutachten
wird
niemand
positiv
das
sicher
ausfällt,
MPU-Gutachten
sein
kann,
sollten
Sie
negativ
dass
sein
unbedingt
sicherstellen, dass ein negatives Gutachten nicht in die
Akte
der
Fahrerlaubnisbehörde
gelangt.
Denn
grundsätzlich können Sie eine MPU so oft wiederholen wie
Sie
wollen.
Ein
negatives
Gutachten
wäre
für
die
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis höchst hinderlich. somit
müssen Sie sicherstellen, dass dieses in keinem Fall in die
Akten der Fahrerlaubnisbehörde gelangen kann. Denn ist
das negative Gutachten erst einmal in den Akten der
Fahrerlaubnisbehörde, so verbleibt es dort grundsätzlich für
immer. Das ein negatives Gutachten Ihren Besterbungen,
eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten nicht förderlich sein
wird, dürfte einleuchten.
Praxistipp:
Um zu verhindern, dass ein negatives Gutachten in die Akte
der Fahrerlaubnisbehörde gelangt, sollten Sie die MPUStelle unbedingt anweisen, das Gutachten nicht der
Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen, sondern nur Ihnen zu
leiten zu dürfen. Zwar wird die Fahrerlaubnisbehörde stets
darauf
drängen,
dass
Fahrerlaubnisbehörde
Sie
das
Gutachten
aushändigen.
Dieses
an
die
kann
die
Fahrerlaubnisbehörde aber nicht erzwingen! Sollte die
Fahrerlaubnisbehörde dennoch auf der Übersendung des
Gutachtens bestehen, können Sie jederzeit den Antrag auf
Wiedererteilung zurücknehmen und das Verfahren sofort
beenden. Damit würde dann auch eine Anordnung der
Fahrerlaubnisbehörde,
dass
Gutachten
an
sie
auszuhändigen, hinfällig und rechtlich irrelevant.
Falls das Gutachten negativ ausgefallen sein sollte, gilt
folgendes: Lesen Sie das negative Gutachten aufmerksam
durch! Sie können anhand de Gutachtens ggf. entnehmen,
welche Fehler Sie gemacht haben und wie Sie diese
vermeiden können. Ggf. können Sie dem Gutachten
entnhemen, welche Argumente und antworten bei einer
Wiederholung der MPU vorgebracht werden müssen, damit
der Test das nächste Mal positiv ausfällt.
MPU-Gutachten
empfehlen
teilweise
bei
negativen
Ausgang die Teilnahme an einem Nachschulungskurs z.B.
für alkoholauffällige Kraftfahrer oder der Anschluss an eine
Selbsthilfegruppe für Alkoholgefährdete oder -abhängige
(z. B. Anonyme Alkoholiker). Die Beachtung dieser Hinweise
wird Ihre Person bei der nächsten MPU sicherlich in einem
besseren Licht erscheinen lassen.
Wie kann ich mich auf eine MPU vorbereiten?
Grundsätzlich
sollten
Sie
rechtzeitig
Ihren
Hausarzt
aufsuchen und mit ihm die MPU besprechen. Ggf. weiß Ihr
Arzt schon vorauf es ankommt und welche Untersuchungen
bei Ihnen im konkreten Fall gemacht werden sollten. So
kann Ihr Hausarzt z.B. Ihre Blutwerte kontrollieren und auf
erhöhte Leberwerte hinweisen. Ergeben sich negative
Untersuchungsbefunde, so wird Ihr Arzt Sie beraten können,
wie Sie die negativen Testergebnisse im Hinblick auf die
anstehende MPU durch geeignete Medikamente oder
durch Änderung Ihrer Lebensbedingungen verbessern
können.
Liegen bei Ihnen aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund
der Einnahme von Medikamente z.B. erhöhte Leberwerte
vor, so ist es in jedem Fall ratsam, von Ihrem Arzt
bescheinigen
zu
lassen,
worauf
die
Anomalien
zurückzuführen
sind.
Grundsätzlich
sollten
Sie
Psychologen
aufsuchen
überlegen,
ob
und
diesem
mit
Sie
einen
vorher
besprechen, wie Sie sich sinnvoll auf die MPU vorbereiten
können und mit ihm ggf. eine MPU durchspielen. Dadurch
erhalten Sie auch Tipps und Tricks, die es bei einer MPU zu
beachten gilt. Es gibt extra zur Vorbereitung auf eine MPU
spezielle Vorbereitungskurse. Diese Kurse werden speziell im
Hinblick auf eine MPU angeboten und sind, sofern Sie von
einem seriösen Anbieter durchgeführt werden, sicherlich
eine gute Investition, um möglichst schnell wider in den
Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen.
Praxistipp:
Eine Erfolgsgarantie kann Ihnen keiner geben! Jedoch kann
Ihnen eine intensive Vorbereitung und fachmännische
Unterstützung dazu verhelfen, möglichst schnell und ggf.
sogar günstiger wieder an eine Fahrerlaubnis zu gelangen.
Denn bedenken Sie, dass eine Wiederholung einer MPU
sehr schnell teurer werden kann, als eine gute Vorbereitung
vor der ersten MPU. Zudem kostet Sie eine erneute MPU Zeit
und Nerven!
Wie sollte ich mich auf den Tag der MPU vorbereiten?
An dem Tag der MPU werden Sie unter einem großen
Druckstehen. Aber dennoch gehen Sie zuversichtlich an die
MPU heran. Wenn Sie sich schon zu Beginn sagen, dass Sie
so oder so scheitern werden, wird die Wahrscheinlichkeit,
dass Sie scheitern steigen! Grundsätzlich gilt für die MPU
Seien Sie pünktlich!
Erscheinen Sie im ausgeruhten Zustand. Wer müde ist,
kann sich schlechter konzentrieren und macht einen per
se ungeeigneten Eindruck!
Frühstücken Sie ausreichend aber nicht zu viel. Sie
brauchen Nerven und Kraft für die Untersuchung!
Ziehen Sie sich altertypisch und angemessen an! Wer in
einer zerrissenen Jeans auftritt, braucht sich nicht zu
wundern, wenn der Psychologe schon von vorneherein
skeptisch ist.
Nehmen Sie vor der Untersuchung keinerlei Drogen,
Aufputsch- oder Beruhigungsmittel ein! Dies wird der
Psychologe bemerken und die MPU kann schon ins
Wasser fallen, bevor sie angefangen hat. Sollten Sie aus
gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen
müssen, teilen Sie dies dem Psychologen am besten
schon zu Beginn der Untersuchung mit!
Was sollten Sie auf keinen Fall bei der MPU tun!
Grundsätzlich sollten sie nicht versuchen sich bei der
MPU zu verstellen. Das wird in der Regel nicht
funktionieren. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie
definitiv nicht tun sollten:
Zweifeln Sie nicht am Sinn der MPU! Auch wenn Sie
die
MPU
als
völlig
unsinnig
und
unberechtigt
empfinden, wurde sie nun einmal angeordnet. Eine
Diskussion mit dem Psychologen über den Sinn und
Zweck von MPUs wird Ihnen die MPU nicht ersparen
können.
Wälzen Sie die Probleme nicht auf andere ab!
Gestehen Sie eigene Fehler ein und suchen Sie nicht
für alles und jeden einen Sündenbock!
Beschimpfen Sie weder die Polizei oder die Justiz!
Aus Sicht des Psychologen werden Sie nicht der
„Pechvogel“ sein, der unschuldig in die Mühlen der
Justiz gelangt sind. Solche Vorwürfe werden nur dazu
führen, dass Sie als „uneinsichtig“ und „unkritisch“
angesehen werden.
Lügen Sie nicht! Der Psychologe wird Sie sehr kritisch
hinterfragen und zudem viele Umstände schon aus
den Akten kennen. Werden Sie bei einer Lüge
ertappt, wird sich dies sicherlich nicht positiv auf die
MPU auswirken.
Bitte beachten Sie:
Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist
anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich
erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung
für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen
und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll
Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage
verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem
konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen
Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.
Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur. André
Pott, Hermannstraße 1, 32756 Detmold
MPU-Sofort-Test
von
Dr. jur. André Pott
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Einleitung:
Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen. Senden Sie
uns Ihren Fragebogen ausgefüllt und anonym per Email zurück
an die folgende Adresse:
[email protected]
Innerhalb von spätestens zwei Wochen erhalten sie eine
ausführliche Auswertung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wie wir Ihre
Erfolgsaussichten anhand Ihrer Antworten bei einer MPU
bewerten.
Bitte beachten Sie: Der Test stellt nur eine Lernkontrolle dar!
Selbstverständlich ersetzt er nicht die amtliche Medizinischpsychologische Untersuchung (MPU)!
Testfragen:
1.
Welche Gewissheit über die zukünftige Eignung muss aus Sicht des Gutachters
bestehen?
a)
Der Gutachter muss in jedem Fall glauben, dass ich in Zukunft keinen
Alkohol mehr trinke, wenn ich ihm das sage.
b)
Ich bin beweispflichtig dafür, dass ich in Zukunft wieder geeignet bin,
und in Zukunft keine Eignungszweifel mehr bestehen.
c)
Eine Eignung muss von mir nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 50%
dargestellt werden.
2.
Worin besteht das Problem in der Prognose?
a)
Der Gutachter muss feststellen, ob ich im Zeitpunkt der MPU geeignet
wäre, ein Kraftfahrzeug zu führen.
b)
Der Gutachter muss zum Zeitpunkt der MPU eine Zukunftsprognose
abgeben, die mit besonderen Unsicherheiten verbunden ist.
c)
Der Gutachter erstellt eine Prognose für die nächsten 6 Monate.
Deshalb muss ich nachweisen, in den nächsten 6 Monaten ein
zuverlässiger Autofahrer zu sein.
3.
Wie viel Promille hat ein Mann (80 kg), wenn er 1 Liter Bier oder ca. 1 ½ Liter
Wein getrunken hat?
a)
Der Mann hat ca. 100-140 g Alkohol zu sich genommen und weist eine
Blutalkoholkonzentration von ca. 0,5 Promille auf.
b)
Der Mann hat ca. 50-70 g Alkohol zu sich genommen und weist eine
Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille auf.
c)
Der Mann hat 30-40 g Alkohol zu sich genommen und weist eine
Blutalkoholkonzentration von ca. 0,8 Promille auf.
4.
5.
Wie viele Promille baut eine Person pro Stunde durchschnittlich ab?
a)
Gar nichts
b)
0,5 Promille
c)
0,1 Promille
Wie viel Mal höher ist das Unfallrisiko bei 1,0 Promille ca.?
6.
a)
ca. doppelt so groß
b)
ca. 55 Mal so groß
c)
ca. 85 Mal so groß
Wie viele Promille erreicht eine nicht trinkgewohnte Person bei normalem
geselligem Trinken?
7.
8.
a)
0,3 Promille
b)
0,8-1,1 Promille
c)
In Ausnahmefällen zwischen 1,6-2,0 Promille
Wie viele Promille kann ein nicht trinkgeübter Mensch maximal erreichen?
a)
0,8 Promille
b)
1,3 Promille
c)
1,8 Promille
Was passiert bei häufigem Alkoholkonsum?
a)
Bei häufigem Alkoholkonsum kann der Körper besser mit Alkohol
umgehen und erreicht bei gleicher Alkoholmenge weniger Promille.
b)
Bei häufigem Alkoholkonsum kommt es zwar zu Leberschäden, eine
weitere Gewöhnung tritt jedoch nicht ein.
c)
Bei häufigem Alkoholkonsum gewöhnt sich der Körper an den Alkohol
und es kommt bei gleicher Promillezahl zu einem geringeren
Rauschgefühl (Giftfestigkeit).
9.
Hängt die Promille Zahl von der Tagesform ab?
a)
Ja, selbstverständlich. Wenn man psychische oder soziale Probleme
hat, dann wirkt Alkohol deutlich stärker und man kann weniger Alkohol
vertragen.
b)
Die Promillezahl hängt nicht von der Tagesform ab. Die Promillezahl
bleibt unabhängig von der Tagesform gleich.
c)
Wenn man sehr gut drauf ist und sich körperlich fit fühlt, dann hat man
bei gleichem Alkoholkonsum eine geringere Promillezahl. Man kann
mehr Alkohol „vertragen“.
10.
Kann Alkoholmissbrauch zu sozialen Problemen führen?
a)
Wenn man zusammen mit anderen vermehrt Alkohol trinkt, führt das zu
keinen sozialen Problemen.
b)
Alkoholmissbrauch kann zu sozialen Problemen führen, da sich der
Betroffene von gesellschaftlichen Aktivitäten zurückzieht.
c)
Alkoholmissbrauch selbst kann nie zu sozialen Problemen führen, da der
Betroffene jederzeit mit dem Alkoholkonsum aufhören kann, wenn er
das möchte.
11.
Bewirkt ein voller Magen und fettes Essen, dass man mehr Alkohol vertragen
kann?
a)
Bei einem vollen Magen und bei fettem Essen gerät der Alkohol nur
langsamer in die Blutbahn. Der Alkohol wird folglich nicht so rasch in die
Blutbahn aufgenommen. Die Wirkung des Alkohols ist daher gefühlt
geringer.
b)
Ein voller Magen und fettes Essen führt dazu, dass ich etwa die
doppelte Menge Alkohol trinken kann, ohne erhebliche Promillezahlen
zu erreichen.
c)
Es ist egal, ob man einen vollen oder leeren Magen hat, die
Promillezahl bleibt in jedem Fall gleich.
12.
Wird man wieder weniger giftfest, wenn man längere Zeit keinen Alkohol
getrunken hat?
a)
Nach ca. 6 Monaten hat sich der Körper vom Alkohol entwöhnt. Nach
längerem Alkoholverzicht gibt es keine Alkoholgewöhnung mehr.
b)
Selbst nach längerer Alkoholabstinenz erinnert sich der Körper nach
beginnendem Alkoholkonsum schnell wieder an die frühere
Gewöhnung. Der Betroffene erreicht relativ schnell wieder die alte
Alkoholgewöhnung.
c)
Spätestens nach 3 Monaten ist ein Alkoholmissbrauch beendet. Der
Körper weist keinerlei Giftfestigkeit mehr in Bezug auf Alkohol auf,
dennoch sollte man nur langsam wieder mit dem Trinken anfangen.
13.
Ab welchem Wert liegt ein begründeter Verdacht nahe, dass eine
Alkoholproblematik vorliegt?
a)
Eine Alkoholproblematik kann nicht an der Promillezahl festgelegt
werden. Ein begründeter Verdacht liegt wenn überhaupt erst über 2,0
Promille vor.
b)
Ab 0,3 Promille liegt ein begründeter Verdacht einer
Alkoholproblematik nahe, wenn unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug
geführt wurde.
c)
Ein begründeter Verdacht, dass eine Alkoholproblematik vorliegen
könnte, ist ab ca. 1,3 Promille gegeben.
14.
Welche motorischen Einschränkungen liegen bei einem alkoholisierten
Fahrzeugführer ab 0,8 Promille vor?
a)
Bis 0,8 darf man noch ein Kraftfahrzeug führen. Das bedeutet, dass ab
0,8 Promille noch keine merklichen motorischen Einschränkungen
vorliegen.
b)
Ab 0,8 Promille lässt die Fähigkeit, das Fahrzeug zu lenken, erheblich
nach. Wichtige Randinformationen wie Verkehrsschilder, andere
Fahrzeuge oder Personen werden übersehen.
c)
Erst ab 0,8 Promille verschlechtert sich die Entfernungseinschätzung zu
Gegenständen. Es kommt zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes.
15.
Kann Alkohol in einigen Situationen bei persönlichen Problemen helfen?
a)
Ja, bei schwierigen psychischen Problemen kann Alkohol ein Retter in
der Not sein.
b)
Alkohol stellt nie die Lösung eines persönlichen Problems dar.
c)
Es kommt sehr darauf an, was man für ein Typ ist. Wenn man nicht
gerne redet, hilft Alkohol Probleme aus dem Alltag abends zu
vergessen.
16.
Was sind typische Anzeichen dafür, dass Ihr verändertes Trinkverhalten stabil
ist?
a)
Mein Trinkverhalten ist stabil, wenn ich 6 Monaten ohne Alkohol
ausgekommen bin.
b)
Wenn ich äußere Einflüsse, wie den Verlust des Arbeitsplatzes oder
meines Partners überwunden habe, wird auch mein Trinkverhalten stabil
werden.
c)
Neben der Lösung privater und beruflicher Probleme muss ich mir über
die Folgen und Probleme des Alkoholmissbrauchs im Klaren werden.
Zudem muss ich deutlich kontrollierter Trinken.
17.
Wann ist von einem Alkoholmissbrauch auszugehen?
a)
Wenn ich mehr als 5 Mal in der Woche Alkohol trinke.
b)
Wenn ich öfter als 4 Mal im Jahr einen Wert von über 1,1 Promille
erreiche.
c)
Ein Alkoholmissbrauch liegt dann vor, wenn Alkohol insbesondere
wegen der entspannenden und betäubenden Wirkung getrunken wird.
18.
Ab welchem Promillewert ist man absolut fahruntüchtig?
a)
0,5 Promille
19.
b)
0,8 Promille
c)
1,1 Promille
Wann liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor?
a)
ab 0,5 Promille, wenn noch zusätzliche alkoholtypische
Ausfallerscheinungen hinzutreten
20.
b)
0,8 Promille
c)
1,1 Promille
Ab welchen Wert müssen Sie in jedem Fall damit rechnen, dass die
Führerscheinbehörde eine MPU von Ihnen verlangt?
21.
a)
ab 0,8 Promille
b)
1,1 Promille
c)
1,6 Promille
Wie viel Alkohol wird in Deutschland pro Jahr ca. pro Kopf getrunken?
a)
Der Durchschnittsverbrauch liegt in Deutschland bei ca. 10-12 Litern.
b)
Der Durchschnittsverbrauch liegt bei etwa 40-60 Litern.
c)
Der Durchschnittsverbrauch liegt bei über 90 Litern.
22.
Wird von Betroffenen ein höherer BAK-Wert erreicht, wenn über einen langen
Zeitraum (von morgens bis abends) Alkohol getrunken wurde?
a)
Da sich der Alkohol addiert, kommt es bei einem Alkoholkonsum über
einen langen Zeitraum zu deutlich höheren Promillewerten.
b)
Hinsichtlich der Promillezahl ist es unabhängig, ob man die gleiche
Alkoholmenge innerhalb von 1-2 Stunden oder über den ganzen Tag
verteilt trinkt.
c)
Da der Körper stündlich ca. 0,1 Promille Alkohol abbaut, wird bei einem
längeren Trinkzeitraum nur ein geringerer Promillewert erreicht werden.
23.
Darf ich bei der MPU sagen, dass ich zuvor schon mal alkoholisiert Auto
gefahren bin?
a)
Nein, in keinem Fall. Der Gutachter würde davon ausgehen, dass ich
ständig betrunken Auto gefahren bin.
b)
Die Dunkelziffer bei Alkoholsündern ist sehr hoch. Folglich kann es meine
Glaubhaftigkeit beim Gutachter unterstützen, wenn ich einräume,
früher ab und an bei geringem Alkoholkonsum schon mal gefahren zu
sein.
c)
Den Gutachter wird diese Frage nicht interessieren, da es bei der MPU
nur um meine Anlasstat geht. Frühere Alkoholfahrten interessieren den
Gutachter nicht.
24.
Ist es ein Problem, wenn ich bei der MPU angebe, dass ich neben Alkohol
auch noch weitere Drogen konsumiere?
a)
Ja, das ist sehr problematisch, da bei einem gleichzeitigen Konsum von
Alkohol und weiteren Drogen von einer Ungeeignetheit zur Nutzung von
Kraftfahrzeugen auszugehen ist.
b)
Da es bei meiner Alkoholfahrt nur um Alkohol geht, wird es den
Gutachter nicht interessieren, ob ich auch noch weitere Drogen
konsumiere.
c)
Wenn ich dem Gutachter versichere, dass ich nur ab und an Drogen
nehme und dann nur wenig Alkohol trinke, wird das die MPU nicht
gefährden.
25.
Ist es wichtig, dem Gutachter deutlich zu machen, dass man die Zeit ohne
Alkohol positiv erlebt hat?
a)
Bei der MPU wird insbesondere darüber gesprochen, wie es zu der Tat
kommen konnte. Mein Verhalten nach der Tat interessiert den
Gutachter nicht.
b)
Der Gutachter muss eine positive Prognose abgeben, dass ich auch in
Zukunft ein stabiles Trinkverhalten aufweisen werde. Hierfür sind positive
Erlebnisse bei der Abstinenzzeit sehr wichtig.
c)
Ich muss auf den Gutachter am Tag der MPU einen guten Eindruck
machen. Wenn ich ihm deutlich machen kann, dass ich ihm
versprechen kann, dass ich in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken kann,
spielt mein Verhalten in der Abstinenzzeit keine Rolle.
26.
Darf ich gegenüber dem Gutachter erklären, dass ich mich an die Tat nicht
mehr erinnern könnte, da ich einen Filmriss hatte?
a)
Ja, das ist unproblematisch, da damit zumindest deutlich gemacht
werden kann, weshalb Sie aus Versehen einmal Auto gefahren sind.
b)
Der Gutachter wird bei einem Filmriss ein Auge zudrücken, da er davon
ausgeht, dass Sie das Auto ohne den Filmriss stehen gelassen hätten.
c)
Bei einer MPU kommt es darauf an dazulegen, dass man sein Verhalten
kontrollieren kann. Die Annahme eines Filmrisses wird ein Gutachter
daher besonders kritisch betrachten.
27.
Bei Ihnen wurde während der Fahr ein hoher Promillewert festgestellt. Können
Sie dies mit einem einmaligen „Zuvieltrinken“ erklären?
a)
Insbesondere bei hohen BKA-Werten ist davon auszugehen, dass der
Betroffene aus dem übermäßigen Konsum gelernt hat, weil es ihm am
nächsten Tag sehr schlecht ging. Der Gutachter wird daraus eher
positive Schlüsse ziehen.
b)
Bis zu einem Wert von 1,8 Promille kann man den hohen Wert mit einem
einmaligen „Zuvieltrinken“ erklären. Ab 2,0 Promille wird der Gutachter
davon ausgehen, dass man öfter mehr Alkohol trinkt.
c)
Insbesondere bei hohen BKA-Werten wird der Gutachter davon
ausgehen, dass sich die Giftfestigkeit über einen längeren Zeitraum
zuvor antrainiert worden ist. Ein hoher BKA-Wert (ab 1,3 Promille) lässt
daher immer auf einen länger andauernden Alkoholmissbrauch
schließen.
28.
Ist eine Abstinenzzeit vor der MPU sinnvoll?
a)
Eine Abstinenzzeit ist nicht sinnvoll, da der Gutachter sowieso
annehmen würde, dass ich nach der MPU wieder Alkohol trinken
werde.
b)
Eine Abstinenzzeit sollte in jedem Fall mindestens 6 Monate vor der MPU
eingelegt werden. Der Gutachter kann dann feststellen, dass sich das
Trinkverhalten gegebenenfalls schon gefestigt hat.
c)
Eine Abstinenzzeit kommt sowieso nur in Betracht, wenn der Gutachter
mich in der MPU dazu auffordert. Ansonsten verursacht eine
Abstinenzzeit nur Kosten und unnötigen Aufwand.
29.
Muss ich die Abstinenzzeit bei der MPU nachweisbar darlegen können?
a)
Wenn ich dem Gutachter sage, dass ich keinen Alkohol mehr vor der
MPU getrunken habe und einigermaßen fit aussehe, wird er mir das
glauben müssen.
b)
Ich muss in jedem Fall mindestens 6 Mal zu meinem Hausarzt und
entsprechende Laborwerte schriftlich bei der MPU nachweisen.
c)
Es muss ein amtlich anerkannter Abstinenzscheck durchgeführt werden,
den ich bei verschiedenen Stellen beantragen kann.
30.
Macht es Sinn, dem Gutachter mitzuteilen, dass man nach eigener
Einschätzung kein Alkoholproblem hat?
a)
Der Gutachter wird insbesondere bei hohen festgestellten BKA-Werten
davon ausgehen, dass über einen längeren Zeitraum Alkohol getrunken
worden ist. Der Gutachter wird daher davon ausgehen, dass eine
Alkoholproblematik bei Ihnen vorliegt.
b)
Allein von den Promillezahlen her kann man nicht darauf schließen, ob
eine Alkoholproblematik vorliegt. Wenn ich dem Gutachter folglich
sage, dass die Tat eine Ausnahme war und ich sonst keinen Alkohol
konsumiere, muss er mir dies glauben.
c)
Der Gutachter ist auf meine Aussage angewiesen. Ich sollte auf keinen
Fall mitteilen, dass ich ständig zu viel trinke, erst dann wird der
Gutachter davon ausgehen müssen, dass der hohe BKA-Wert kein
Einzelfall war.
31.
Soll ich dem Gutachter mitteilen, dass ich an meinem Trinkverhalten etwas
geändert habe?
a)
Nein, das ist nicht notwendig, da es ja schließlich um mein Verhalten bis
zur Tat ging. Wie ich mich nach der Tat verhalten habe, darf der
Gutachter nicht abfragen.
b)
Selbstverständlich muss ich dem Gutachter sagen, dass ich jetzt
weniger trinke. Im Übrigen kann ich allerdings mein Verhalten so
beibehalten. Ich sollte jedoch darstellen können, dass ich in Zukunft
geregelter trinken werde.
c)
Besonders bei hohem BKA-Wert muss der Gutachter eine Prognose
erstellen, dass ich mein Verhalten hinsichtlich des Alkoholkonsums
geändert habe und dies in Zukunft auch stabil bleibt. Dafür muss ich
dem Gutachter darstellen, dass ich mein Leben in Bezug auf mein
Alkoholproblem grundlegend geändert habe. Dies muss ich dem
Gutachter auch glaubhaft darlegen können.
32.
Ich wurde bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss erwischt. Muss ich allein
deshalb meine Einstellung zum Alkohol ändern?
a)
Eine MPU wird angeordnet, wenn der Promillewert über 1,6 Promille liegt
oder man bereits des Öfteren alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt
wurde. Folglich besteht ein Problem in der Grundeinstellung und zum
Straßenverkehr. Es ist daher dringend erforderlich, die Einstellung
hinsichtlich von Alkohol und Alkohol im Verkehr zu überdenken und
abzuändern.
b)
Die MPU wurde von der Führerscheinbehörde zu Unrecht angeordnet.
Da das Trinken bei mir einen Ausrutscher darstellte, muss ich dem
Gutachter zwar sagen, dass ich weniger trinke, mein Verhalten muss ich
aber nicht grundlegend ändern.
c)
Ich kann jederzeit mit dem Alkoholtrinken aufhören. Dies muss ich dem
Gutachter in jedem Fall mitteilen. Solange ich allerdings darlegen kann,
dass ich völlig kontrolliert Alkohol trinken kann, ist eine
Verhaltensänderung nicht notwendig.
33.
Kann ich gegenüber dem Gutachter angeben, dass ich in Zukunft nochmals
ein Fahrzeug unter Alkohol führen werde?
a)
Ich sollte dem Gutachter in jedem Fall mitteilen, dass ich aus der Tat
gelernt habe und in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken und
gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen werde. Diese
Verhaltensänderung muss ich dem Gutachter deutlich machen.
b)
Es wäre unglaubwürdig, wenn ich dem Gutachter erzählen würde, dass
ich nie wieder besoffen Auto fahren werde. Folglich kann ich dem
Gutachter durchaus erzählen, dass ich leicht alkoholisiert noch ein Auto
fahren werde. Das stärkt meine Glaubwürdigkeit.
c)
Ich muss dem Gutachter in jedem Fall versichern, dass ich nie mehr
Alkohol trinke als ich vertragen kann. Ich sollte dem Gutachter auf
jeden fall versichern, dass ich nie wieder ein Fahrzeug mit mehr als 0,8
Promille fahren werde.
34.
Wie kann ich dem Gutachter deutlich machen, dass ich mein Verhalten in
Bezug auf Alkohol verändert habe?
a)
Ich kann dem Gutachter mitteilen, dass ich abends nunmehr deutlich
weniger Bier trinke und mir in der Woche nie mehr als eine Kiste Bier
kaufe.
b)
Ich sollte dem Gutachter deutlich machen können, dass ich nunmehr
mein Leben verändert habe und z. B. Sport mache, mich in Vereinen
betätige, mit dem Alkoholkonsum aufgehört habe und die
Veränderung positiv erlebt habe.
c)
Ich sollte dem Gutachter mitteilen, dass ich mit meinem Umfeld
gesprochen habe und diese zwar selbst weiter trinken, aber verstehen,
wenn ich zunächst nicht mehr so viel Alkohol trinken werde.
35.
Kann übermäßiger Alkoholkonsum zu Problemen bei der Arbeit führen?
a)
Wenn man nur am Wochenende trinkt, kann es auf der Arbeit zu keinen
Problemen kommen. Selbstverständlich sollte man immer nüchtern bei
der Arbeit erscheinen.
b)
Selbst wenn man am Vortag mal etwas zu viel getrunken hat, sollte
man sich auf der Arbeit etwas mehr konzentrieren und die Defizite, die
durch Restalkohol noch vorhanden seien können ausgleichen.
c)
Durch Alkoholkonsum kommt es nicht selten zu Problemen bei der
Arbeit des Betroffenen. Teilweise berichten Betroffene von so
genannten „blauen Montagen“. Insofern führt Alkoholmissbrauch auch
zu einem Problem im beruflichen Umfeld.
36.
Worin liegt das Problem bei alkoholgewöhnten Personen in Hinblick auf die
Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit?
a)
Das Problem bei alkoholgewöhnten Personen ist, dass sie den Alkohol
erst bei hohen Promillezahlen überhaupt spüren. Da die motorischen
Fähigkeiten jedoch auch bei Alkoholgewöhnten nachlassen, haben
alkoholgewöhnte Personen das Gefühl, noch fahrtüchtig zu sein,
obwohl sie schon erhebliche BKA-Werte aufweisen.
b)
Alkoholgewöhnte Personen können deutlich mehr vertragen. Sie weisen
dann eine höhere Promillezahl auf und werden von der Polizei so
behandelt, als könnten sie kein Auto mehr fahren. Dabei können
alkoholgewöhnte Personen auch bei hohem BKA-Wert ein Fahrzeug
noch sicher führen.
c)
Sowohl alkoholgewöhnte als auch nicht alkoholgewöhnte Personen
überschätzen sich beim Trinken manchmal. Eine Besonderheit bei
alkoholgewöhnten Personen gibt es daher nicht.
37.
Welches Trinkmotiv ist bei Personen mit einem Alkoholmissbrauch häufig
anzutreffen?
a)
Die Personen mit einem Alkoholmissbrauchshintergrund, nennen als
Trinkmotiv häufig, dass sie auf Partys auftauen wollten und lustiger seien
wollten.
b)
Alkoholauffällige Personen nennen als Trinkmotiv häufig, dass sie
Alkohol in gleichen Mengen trinken aber schlechter vertragen und
dadurch eine höhere Promillezahl erreichen als andere.
c)
Personen, bei denen ein Alkoholmissbrauch vorliegt, trinken häufig
Alkohol, um zu entspannen und sich mit Alkohol zu betäuben.
38.
Eine Person trinkt an einem Tag einen Liter Bier verteilt über 10 Stunden und an
einem anderen Tag einen Liter Bier verteilt über 2 Stunden. In welcher Situation
wird die Person einen höheren BAK-Wert aufweisen?
a)
Da die Person die gleiche Menge Alkohol getrunken hat, wird sie jeweils
den identischen BAK-Wert aufweisen.
b)
Bei der Berechnung des BAK-Werts hängt es davon ab, in welcher
persönlichen Situation sich die Person befunden hat. Wenn die Person
eine schlechte Tagesform hatte, wird sie an dem Tag einen höheren
BAK-Wert aufweisen, obwohl sie die gleiche Menge Alkohol getrunken
hat.
c)
Wenn Alkohol über einen längeren Zeitraum getrunken wird, dann
nimmt die Person nicht nur Alkohol zu sich, sondern in dem gleichen
Zeitraum baut der Körper auch Alkohol ab. Insofern wird die Person ein
höheren BAK-Wert aufweisen, wenn sie einen Liter Bier nur innerhalb 1-2
Stunden trinkt.
39.
Wie stehen Sie zu der Aussage, dass bei einem Verzicht auf Alkohol eine
„Lücke“ bleibt, die sinnvoll mit anderen Aktivitäten gefüllt werden muss?
a)
Wer angibt, dass er durch einen Verzicht auf Alkohol eine Lücke in
seinem Leben hinterlässt, gibt nur zu, dass er Alkoholiker war. Das wird
der Gutachter sehr kritisch betrachten.
b)
Insbesondere bei Personen die über einen langen Zeitraum Alkohol zu
sich genommen haben, ist davon auszugehen, dass die Personen
häufig und viel Zeit damit zugebracht haben, Alkohol zu trinken. Wenn
diese Personen mit dem Alkoholkonsum aufhören, entsteht eine Lücke,
die durch sinnvolle Tätigkeiten gefüllt werden muss.
c)
Personen, die abrupt mit ihrem Alkoholkonsum aufhören, hinterlassen
eine Lücke in ihrem Leben. Diese Lücke schließt sich automatisch nach
einigen Wochen.
40.
Sollte man sich darüber Gedanken machen, ob man in einem bestimmten
Personenkreis Alkohol getrunken hat?
a)
Wer zu einer MPU muss, muss damit rechnen, dass der Gutachter davon
ausgeht, dass er ein Alkoholproblem haben könnte. Dabei wird auch
die Frage gestellt werden, ob in einem bestimmten Personenkreis oder
mit bestimmten Personen Alkohol vornehmlich konsumiert worden ist.
Daher sollte man sich vor der MPU über diesen Punkt in jedem Fall
Gedanken machen.
b)
Alkoholkonsum ist ein ganz persönliches Problem. Dabei spielt das
persönliche Umfeld keine Rolle, insofern sollte man sich insbesondere
auf seine eigenen Probleme konzentrieren.
c)
Man sollte die Probleme nicht auf sein Umfeld abschieben. Das
Alkoholproblem besteht nur bei einem selbst. Wer gegenüber dem
Gutachter angibt, dass er nur in bestimmten Kreisen getrunken hätte,
macht sich unglaubwürdig.
41.
Was halten Sie von der Aussage: „Wer mindestens einen Monat keinen
Alkohol trinkt, kann seinen Alkoholkonsum kontrollieren und hat kein
Alkoholproblem“?
a)
Wer über einen Monat keinerlei Alkohol trinkt, zeigt, dass er in der Lage
ist, auch völlig ohne Alkohol leben zu können. Ein Alkoholmissbrauch ist
dann ausgeschlossen.
b)
Selbst Personen mit einem Alkoholmissbrauchsproblem können über
mehrere Wochen oder Monate mit dem Trinken aufhören. Allein der
Verzicht von einem Monat ist kein Garant dafür, dass kein
Alkoholmissbrauch vorliegt.
c)
Wer einen Monat lang aufhört, zeigt, dass er nicht süchtig ist. Ein
Alkoholproblem haben nur Alkoholiker. Diese können noch nicht mal
einen Tag aufhören. Folglich zeigt der Verzicht auf Alkohol für einen
Monat, dass kein Alkoholmissbrauchsproblem vorliegt.
42.
Ist es sinnvoll, dem Gutachter darzulegen, dass der hohe Alkoholwert nur
aufgrund von Restalkohol am Vortag zustande gekommen ist?
a)
Der Gutachter wird merken, dass ich bereits am Vortag Alkohol
getrunken hatte und davon ausgegangen bin, dass ich wieder
fahrtüchtig bin. Die Erklärung mit dem Restalkohol wird meine Chance
bei der MPU daher stärken.
b)
Es ist völlig egal, woher ich den BAK-Wert erreicht habe und ob ich
diesen an dem gleichen Tag oder in Zusammenhang mit Restalkohol
vom Vortag erreicht habe.
c)
Der Gutachter wird bei der Angabe, dass sich der BAK-Wert durch
Restalkohol vom Vortag erklären lässt, sehr hellhörig werden. Schließlich
zeigt es dem Gutachter, dass Sie schon am Vortag erheblichen Alkohol
konsumiert haben und trotz offensichtlicher Restwirkung vom Alkohol
wiederum Alkohol am Folgetag getrunken haben. Daher wird der
Gutachter auf ein besonderes Alkoholproblem schließen.
43.
Eine Person hat nach abgeschlossener Alkoholaufnahme einen Wert von 1,0
Promille. Nach ca. wievielen Stunden weist er einen Promillewert von 0,0
Promille auf?
a)
Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 5
Stunden abgebaut haben.
b)
Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 2
Stunden abgebaut haben.
c)
Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 10
Stunden abgebaut haben.
44.
Auf einer Feier möchte ich in Zukunft Alkohol trinken. Wie sollte ich mich
danach verhalten?
a)
Ich sollte beim Trinken aufpassen, wie viel ich trinke und vor der Fahrt
genau herausrechnen, dass ich in keinem Fall mehr als 0,5 Promille
aufweise.
b)
Wenn ich vor habe, mit dem Fahrzeug noch nach Hause zu fahren
sollte ich auf jeden Fall auf den Alkohol verzichten. Ansonsten sollte ich
das Fahrzeug in jedem Fall stehen lassen und sicherstellen, dass ich von
anderen mitgenommen werde oder ein Taxi nehme.
c)
Wenn ich merke dass ich sehr viel Alkohol getrunken habe, sollte ich
selbst prüfen, ob ich noch sicher fahren kann. Wenn ich meine, dass ich
wieder sicher fahren kann, kann ich vorsichtig antesten, ob ich
tatsächlich fahrtauglich bin und nach Hause fahre.
45.
Ab wann wird im Straßenverkehr eine Fahrt unter Alkohol geahndet?
a)
Eine Ahndung im Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille erfolgen,
wenn z. B. einen Unfall verursacht wurde.
b)
Eine Ahndung kann in jedem Fall erst ab 0,8 Promille erfolgen, da dann
erst eine Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. Hinzu kommen müssen dann
allerdings auch noch Ausfallerscheinungen.
c)
Eine Ahndung wegen Alkohol im Verkehr kann allenfalls ab 1,1 Promille
erfolgen.
45.
Ich hatte einen besonders schlechten Tag auf der Arbeit und habe schlechte
Laune. Wie kann ich mich verhalten, um meine Situation zu verbessern?
a)
Ich setze mich vor den Fernseher, esse schnell etwas, trinke Alkohol zur
Entspannung und falle danach todmüde ins Bett.
b)
Ich rufe ein Paar Freunde an, fahre mit denen in eine Kneipe und
betrinke mich mit meinen Freunden in geselliger Runde.
c)
Ich versuche durch einen Sparziergang, Radfahren oder sonstige
sportliche Aktivitäten meine schlechte Laune durch Sport
auszugleichen.
46.
Ich merke, dass ich auf einer Feier zu viel Alkohol getrunken habe. Wie kann
ich meine Fahrtüchtigkeit möglichst schnell wieder herstellen?
a)
Gar nicht. An dem Abend sollte das Auto auf jeden Fall stehen
gelassen werden. Man sollte zu Fuß nach Hause gehen.
b)
Ich sollte genau prüfen, wie betrunken man ist. Nach einer Tasse Kaffe
und etwa einer Stunde frischer Luft sollte man sich sicher überprüfen, ob
man fahrtauglich ist. Wenn man den Eindruck hat wieder nüchtern zu
sein, kann man losfahren.
c)
Falls man die Möglichkeit hat, sollte man einige Stunden schlafen, kalt
duschen und einen Kaffee zu sich nehmen, dann ist man selbst nach
wenigen Stunden wieder fahrtauglich.
47.
Welche 4 Punkte sind bei der MPU ganz wesentlich?
a)
Ursachenerkennung für Alkoholproblematik / Motivation zur
Verhaltensänderung / Verhaltensänderung bereits durchgeführt /
Stabilität der Verhaltensänderung.
b)
Freundeskreis gewechselt / Mit dem Trinken aufgehört / 6 Monate
Abstinent gelebt / Arbeit wiederbekommen.
c)
Verhaltensänderung / Reduzierung des Alkoholkonsums / Wechsel des
Wohnortes / Glaubwürdigkeit.
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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Sie hatten einen BAK-Wert von unter 1,1 Promille:
0-15 Minuspunkte:
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte,
auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen
Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und
prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im
Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet
haben.
15-20 Minuspunkte:
Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei
Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich
einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch
nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen
im Vorbereitungskurs beseitigen sollten.
Über 25 Minuspunkte:
Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende
und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch
einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig
beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den
Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich
Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und
vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den
entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs.
Sie hatten einen BAK-Wert von 1,1 bis 1,6 Promille:
0-10 Minuspunkte:
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte,
auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen
Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und
prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im
Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet
haben.
10-15 Minuspunkte:
Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei
Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich
einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch
nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen
im Vorbereitungskurs beseitigen sollten.
Über 20 Minuspunkte:
Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende
und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch
einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig
beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den
Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich
Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und
vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den
entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs.
Sie hatten einen BAK-Wert von über 1,6 Promille:
0-5 Minuspunkte:
Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte,
auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen
Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und
prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im
Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet
haben.
5-10 Minuspunkte:
Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei
Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich
einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch
nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen
im Vorbereitungskurs beseitigen sollten.
Über 15 Minuspunkte:
Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende
und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch
einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig
beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den
Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich
Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und
vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den
entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs.