MPU-Vorbereitungskurs Stand 01.02.2010
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MPU-Vorbereitungskurs Stand 01.02.2010
MPU-Vorbereitungskurs in 6 Lektionen von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Einleitung: Sehr geehrte Kursteilnehmerin, sehr geehrter Kursteilnehmer, Sie haben den ersten und wichtigen Schritt unternommen und möchten sich anhand dieses MPU-Vorbereitungskurses auf Ihre MPU vorbereiten. Sie werden mit Hilfe dieses MPU-Vorbereitungskurses Ihre Chancen, die MPU zu bestehen deutlich verbessern. Sie werden in diesem Kurs sämtlichen Hintergründe der MPU erfahren und verstehen lernen, was die Verkehrspsychologen hinterfragen und worum es in der MPU wirklich geht. Dieser Vorbereitungskurs enthält die folgenden 6 Lektionen: 1) Grundkenntnisse MPU 2) Grundkenntnisse Alkohol 3) Ihr persönlicher Umgang mit Alkohol 4) Fragen zur Anlasstat 5) Verhaltensänderungen nach der Tat 6) Festigung der Verhaltensänderungen Wir empfehlen, die Fragen zunächst schriftlich ohne die weitere Lektüre zu beantworten. Nach schriftlicher Beantwortung sollten sie Ihre Angaben mit den zu den jeweiligen Fragen gehörigen Ausführungen vergleichen. Auf diese Weise machen Sie sich umfassende Gedanken zu Ihrer persönlichen Situation, die für das spätere MPU-Gespräch sehr wichtig sein werden. Anhand der Ausführungen sind Sie in der Lage zu überprüfen, inwieweit Ihre Angaben mit den Ausführungen in Einklang zu bringen sind. Sollten Sie die Zeit nicht aufbringen wollen, können Sie selbstverständlich den Vorbereitungskurs nur studieren. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, von der Lernkontrolle Gebrauch zu machen und so zu überprüfen, ob Sie die Grundlagen der MPU verstanden haben. Wir empfehlen im übrigen, nur jeweils maximal eine Lektion diese Vorbereitungskurses am Tag durchzuarbeiten. Aufgrund der Fülle an Informationen, werden Sie zum Verstehen und Verinnerlichen der Informationen sicherlich einige Tage benötigen. Nehmen Sie sich die Zeit, diesen Vorbereitungskurs schriftlich zu durchlaufen. Sie werden Ihre Chancen, die MPU zu bestehen, dadurch erheblich verbessern! Investieren Sie lieber jetzt Zeit, als im Fall des Nichtbestehens der MPU zusätzlich mehrere Monate auf Ihren Führerschein warten zu müssen. Viel Erfolg bei diesem Vorbereitungskurs Ihr Dr. Andre Pott Lektion 1 Grundkenntnisse MPU Einführung: In der folgenden Lektion lernen Sie alles wichtige zum Thema Hintergrundwissen rund um die MPU. Sie werden in dieser Lektion erfahren, worum es in der MPU geht, auf was es grundlegend ankommt, weshalb eine MPU überhaupt angeordnet wird und wie eine MPU abläuft. 1. Was ist Sinn und Zweck der MPU? Sinn und Zweck der MPU (medizinisch-psychologischen Untersuchung; im Folgenden nur noch MPU genannt) ist es herauszufinden, ob Sie in Zukunft zuverlässig sind, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Bei Ihnen lag aufgrund einer Auffälligkeit, z. B. Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, ein Anlass für die Straßenverkehrsbehörde vor, an Ihrer Fahreignung zu zweifeln. In diesen Fällen muss die Führerscheinbehörde prüfen lassen, ob Sie trotz der Anlasstat in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Diese Überprüfung erfolgt regelmäßig durch eine MPU. Sinn und Zweck der MPU ist folglich allein, herauszufinden, ob Sie in Zukunft geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. 2. Ist die MPU sinnvoll? Es mag eine große Anzahl an Betroffenen geben, die an der Sinnhaftigkeit einer MPU zweifeln. Nicht selten hört man Bedenken, dass MPUs nur zu der Bereicherung der Begutachtungsstelle durchgeführt würden, und dass man bei einer MPU in der Hand der Psychologen ist. Nicht ohne Grund hat sich in der Bevölkerung der Begriff „Idiotentest“ durchgesetzt. Zudem bestehen immer noch erhebliche Unsicherheiten und Bedenken, wann eine MPU durchzuführen ist, und ob man eine MPU überhaupt bestehen kann. Nicht selten gehen Gerüchte durch das Internet, dass jeder Zweite durchfällt, und dass eine MPU nur mit Glück oder mit Tricks bestanden werden kann. Insofern zweifeln nicht wenige an der Sinnhaftigkeit einer MPU. Sie als Betroffener haben diese Zweifel jedoch weder gegenüber der Fahreignungsbehörde noch gegenüber Gerichten und insbesondere nicht in einem MPUBeratungsgespräch zu äußern. Die Fahreignungsbehörde hält eine MPU für sinnvoll und war ggf. von Gesetzes wegen dazu gezwungen, eine MPU bei Ihnen anzuordnen. Die Führerscheinbehörden können MPUs nicht nach Gutdünken anordnen, sondern nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen. So ist z. B. die Fahrerlaubnisbehörde gezwungen, eine MPU vor einer Wiedererteilung eines Führerscheins anzuordnen, wenn ein Kraftfahrzeugführer wiederholt alkoholisiert im Straßenverkehr oder erstmals mit über 1,6 Promille auffällig geworden ist. Es stellt sich an dieser Stelle daher in keinem Fall die Frage, ob eine MPU sinnvoll ist oder nicht. Sie müssen die MPU absolvieren, und es lohnt sich regelmäßig, dies nicht weiter zu hinterfragen, sondern sich damit abzufinden. Zudem ist bereits an dieser Stelle anzumerken, dass die Anordnung einer MPU auf Tatsachen beruht, die den Verdacht nahelegen, dass es bei dem Betroffenen tatsächlich ein Alkoholproblem gibt. Die meisten Betroffenen sehen bei sich kein Alkoholproblem. Dies ist bereits das erste Problem, was nicht selten zu einem Durchfallen bei der MPU führt. Es ist jedoch wissenschaftlich anerkannt, dass eine Alkoholproblematik vorliegt, wenn ein Betroffener im Straßenverkehr mit erheblichen Promillewerten gestellt wird. 3. Halten Sie die MPU in Ihrem Fall für angebracht? Stellen Sie sich diese Frage tatsächlich für Ihren konkreten Fall und versuchen Sie, diese Frage für sich konkret zu beantworten. Letztendlich mag es bei Ihnen Gründe geben, weshalb Sie sich sicher sind, dass die Kraftfahreignung bei Ihnen noch vorliegt. Das Problem bei der MPU ist jedoch, dass Sie den Gutachter davon überzeugen müssen, dass diese Fahreignung bei Ihnen noch gegeben ist. Stellen Sie sich daher die Frage, ob eine MPU in Ihrem Fall angebracht ist und versuchen Sie, diese Frage für sich ehrlich zu beantworten. Unabhängig davon, ob Sie die MPU für angebracht halten, sollten Sie die Sinnhaftigkeit einer MPU zumindest im MPUBeratungsgespräch nicht in Zweifel ziehen. Sie können sich vorstellen, dass der Diplom-Psychologe die MPU für sinnvoll und in Ihrem Fall für angebracht hält. Zudem bedeutet eine MPU eher nicht, dass man Ihnen die Kraftfahreignung abspricht. Vielmehr soll in einer MPU geklärt werden, ob Sie die Kraftfahreignung haben. Sicherlich wird diese Frage in einem MPU-Gespräch kritisch hinterfragt werden. Seien Sie jedoch einem Diplom-Psychologen gegenüber nicht zu skeptisch. Falls es keinen Anlass bei Ihnen gibt, an der Kraftfahreignung tatsächlich zu zweifeln, so wird sich dies in der psychologischen Untersuchung herausstellen. Sie müssen sich in diesem Fall keine Sorgen machen. 4. Was ist Ihr persönliches Ziel bei der MPU? Sie wurden von der Führerscheinbehörde aufgefordert, eine MPU zu absolvieren und ein entsprechendes Gutachten bei der Behörde einzureichen. Fragen Sie sich, was Ihr persönliches Ziel bei der MPU ist. Ganz regelmäßig wird das schlichte Ziel bei einer MPU sein, dass Sie Ihren Führerschein wiederbekommen möchten. Davon gehen selbstverständlich auch die Psychologen aus. Es macht daher bereits an dieser Stelle keinen Sinn, irgendwelche anderen Motive für das Bestehen der MPU in dem Untersuchungsgespräch zu äußern. Da für alle Beteiligten klar sein dürfte, dass Sie zu dem Gutachten von der Führerscheinbehörde gezwungen worden sind und Sie das MPU-Gutachten nun machen, um Ihre Kraftfahreignung darzulegen, können Sie diese Motivation auch klar und deutlich äußern. 5. Glauben Sie, dass Sie bei der MPU gute Bestehenschancen haben? Im Internet und in verschiedenen Foren geistern immer wieder die unterschiedlichsten Durchfallquoten herum. Nicht selten wird dabei alles über einen Kamm geschoren und die Durchfallquoten werden dabei ohne die besondere persönliche Vorgeschichte gesehen. Beispielhaft sei eine Statistik der medizinisch-psychologischen Untersuchungen von 1999 herangezogen. Hiebei erfolgten 73,8 % der MPUs aufgrund von Alkoholfragestellungen. Bei den Untersuchungen bezüglich der Alkoholfragestellungen zeigten sich 34,30 % bei der MPU für geeignet. 19,17 % waren bedingt geeignet, und es wurde Ihnen eine Nachschulung aufgegeben. 45,56 % waren hingegen ungeeignet. Ihre persönliche Bestehensquote bei einer MPU ist mit diesen Werten letztendlich nicht zu vergleichen. Man kann sich vorstellen, dass die Betroffenen, die mit 0,8 Promille im Verkehr angetroffen worden sind, ggf. eine andere Prognose aufweisen als z. B. Betroffene, die mit 2,0 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Die pauschale Bewertung, dass fast jeder Zweite bei einer MPU durchfällt, ist daher schlichtweg falsch. Es ist jedoch für Sie persönlich wichtig, dass Sie sich einmal Gedanken darüber machen, wie Sie Ihre Bestehenschancen sehen. Ihre Bestehenschancen werden schon dadurch, dass Sie sich für diesen Vorbereitungskurs entschieden haben, deutlich steigen. Von den oben genannten fast 50 % der Betroffenen, die ungeeignet waren, ist ein sicherlich nicht unerheblicher Teil blauäugig in eine MPU hineingegangen und hat sich mit diesem Thema nicht befasst. Wer jedoch in eine MPU hineingeht und sich vorher nicht informiert und vorbereitet hat, weist ein deutlich höheres Risiko auf, bei der MPU durchzufallen. Der Betroffene, der aus Unsicherheit die Antworten gibt, die er für richtig hält, wird seine Chancen bei der MPU deutlich verschlechtern. Die MPU ist kein Hexenwerk, und das Bestehen liegt nicht im Belieben der Diplom-Psychologen. Um jedoch vernünftige und geeignete Antworten geben zu können, müssen die Betroffenen unbedingt wissen, worum es bei der MPU eigentlich geht und weshalb die Psychologen welche Fragen stellen. In diesem Vorbereitungskurs werden Sie die Hintergründe der MPU und die richtigen Fragestellungen und Antworten und die Begründung für die Fragestellungen im Detail kennenlernen. Sie werden nach Durcharbeiten dieses Vorbereitungskurses im Gegensatz zu anderen Betroffenen wissen, was bei MPU konkret auf Sie zukommt und mit welchen Angaben Sie bei dem Diplom-Psychologen punkten können. 6. Was wird Ihrer Meinung nach bei der MPU abgefragt? Machen Sie sich vor dem weiteren Durcharbeiten dieses Vorbereitungskurses einmal Gedanken, was Sie Ihrer Meinung nach bei der MPU erwartet. Haben Sie möglicherweise schon von Bekannten oder Freunden Eindrücke bekommen oder haben Sie bereits in einschlägigen Internet-Foren wilde Geschichten gehört? Sie werden im Laufe des Vorbereitungskurses merken, inwieweit diese Eindrücke der Wahrheit entsprechen. Ein ganz wesentliches Kriterium bei der Absolvierung der MPU ist es, fundiert zu erfahren, worum es geht. Wer in eine MPU hineingeht und die Erwartung hat, dem Diplom-Psychologen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert zu sein, der wird Schwierigkeiten haben, die MPU zu bestehen. Der Betroffene wird versuchen, zu taktieren und die Fragen möglichst so zu beantworten, wie er es für richtig hält. Nicht selten versprechen MPU-Gurus im Internet Taktiken und Möglichkeiten, eine MPU zu umgehen und die MPUPsychologen mit den richtigen Antworten zu blenden. Vor einer solchen Taktik wird, wie im Folgenden noch ausführlichst gezeigt werden wird, ausdrücklich gewarnt. Nach Durcharbeiten des Vorbereitungskurses werden Sie sehen, dass Ihre zunächst vorhandenen Befürchtungen ein Stück weit revidiert werden konnten und Sie mit gutem Gewissen in die MPU hineingehen können. 7. Sind die medizinischen Werte oder die Werte aus dem psychologischen Gespräch wichtiger? Um diese Frage zu beantworten, muss man zunächst wissen, worum es bei der MPU tatsächlich geht. Es geht bei der MPU um die Frage, ob die Kraftfahreignung noch uneingeschränkt besteht. Die uneingeschränkte Fahreignung ist nur gegeben, wenn sowohl die körperlichen Voraussetzungen dafür vorliegen als auch eine entsprechende Einstellung des Betroffenen zum Straßenverkehr und zum Umgang mit Alkohol gegeben ist. Die medizinischen Werte sind wichtig. Wer bereits aus körperlichen Gründen unfähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, der wird bei der MPU durchfallen. Die Durchfallquote beim medizinischen Teil der MPU ist jedoch nur sehr gering. Dennoch ist klar: Wer körperlich nicht in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen, der wird seinen Führerschein nicht wiederbekommen. Wenn Sie sich jedoch ausreichend fit fühlen, so bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, dass Sie durch den medizinischen Teil der MPU durchfallen könnten. Sollten Sie jedoch Bedenken haben, so können Sie sich vor einer MPU mit Ihrem Hausarzt in Verbindung setzen und ggf. bestehende Eignungsmängel mit ihm besprechen. Soweit Sie dauerhaft Medikamente nehmen, die gewisse Testergebnisse verfälschen können, sollten Sie ebenfalls mit Ihrem Hausarzt sprechen, damit dieser Ihnen z. B. die dauerhafte Einnahme von bestimmten Medikamenten bestätigen kann. Das Kernstück der medizinisch-psychologischen Untersuchung ist jedoch das psychologische Gespräch. Hier liegt das Hauptaugenmerk bei den Psychologen. Nur im psychologischen Gespräch kann letztendlich geklärt werden, ob der Kraftfahrzeugführer zuverlässig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Insofern liegt auch der absolute Schwerpunkt in diesem Vorbereitungskurs auf die Vorbereitung auf das psychologische Gespräch. Lenken Sie sich bei der Vorbereitung auf die MPU nicht mit einfachen und erlernbaren „Computerspielen“ ab. Es wird eine Vielzahl von Tests angeboten, die jedoch in der Sache den Betroffenen kaum weiterhelfen. Nutzen Sie die Zeit vor einer MPU, um sich ausführlich mit dem Kriterium der Kraftfahreignung auseinanderzusetzen. Je intensiver Sie sich mit Hilfe dieses Vorbereitungskurses auf den Kern des psychologischen Gespräches vorbereiten, desto größer wird Ihre Chance sein zu verstehen, was der Psychologe von Ihnen hören will. 8. Welche Gewissheit über die zukünftige Zuverlässigkeit bei einer MPU muss bestehen? Wie bereits erörtert, wird im Rahmen einer MPU geklärt werden müssen, ob Sie zukünftig im Straßenverkehr nochmals ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden oder ob eine ausreichende Gewissheit dafür besteht, dass dies in Zukunft nicht mehr der Fall sein wird. Es geht bei einer MPU folglich nicht darum, die Vergangenheit mit Ihnen aufzuarbeiten. Es geht bei der MPU vielmehr um eine Zukunftsprognose, die der Psychologe stellen muss. Der Psychologe muss nach dem psychologischen Gespräch mit Ihnen folglich den sicheren Eindruck haben, dass Sie aus Ihrer Tat gelernt haben und dass in Zukunft keine begründeten Zweifel daran bestehen, dass Sie unter Alkoholeinfluss kein Fahrzeug mehr führen wollen. Anders als bei der früheren Rechtslage liegt die Beweispflicht hierfür jedoch auf Ihrer Seite. Eignungszweifel gehen nicht mehr zu Ihren Gunsten, sondern zu Ihren Lasten. Hat der Psychologe folglich noch Bedenken, ob Sie in Zukunft wieder ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen werden, so wird das MPUGutachten negativ ausfallen. Hat der MPU-Gutachter das Gefühl, Sie haben sich bereits in die richtige Richtung entwickelt, Ihr Verhalten jedoch noch nicht nachhaltig verinnerlicht, so wird er ggf. eine Nachschulung anregen. Bei einem MPU-Gutachten gibt es folglich letztendlich drei Ergebnisse: 1. Sie sind geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Es bestehen keine Bedenken, dass Sie in Zukunft nochmals ein Kraftfahrzeug unter Alkohol führen werden. 2. Sie sind grundsätzlich geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie haben bereits gute Ansätze entwickelt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Sie in Zukunft den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr trennen werden. Es bestehen jedoch noch geringe Restzweifel, die aber durch eine Nachschulung ausgeräumt werden können. In einem solchen Fall würde eine solche Nachschulung im Gutachten empfohlen werden. Nach Absolvierung der Nachschulung wird dann die uneingeschränkte Eignung vorliegen. 3. Sie sind ungeeignet, da der Gutachter nicht davon überzeugt ist, dass Sie in Zukunft nicht noch einmal ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden. Unter diesen drei Möglichkeiten muss der Gutachter letztendlich seine Stellungnahme wählen. Ihre Chancen, ein positives Gutachten zu erhalten, werden Sie in diesem Vorbereitungskurs deutlich steigern. 9. Worin besteht das Problem der Prognose? Wie bereits dargelegt, geht es bei der MPU allein um die Frage, ob Sie zukünftig zuverlässig sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Der Psychologe muss folglich eine Prognose erstellen, um diese Frage sicher beantworten zu können. Das Problem bei Prognosen ist, dass diese natürlich nur nach dem Status quo bewertet werden kann. Dies bedeutet für Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der MPU dem Psychologen so viel „Futter“ geben müssen, dass dieser seine positive Prognose für Sie ausreichend unterfüttern kann. Wie bereits oben dargelegt, gehen Zweifel zu Ihren Lasten. Das bedeutet für Sie, dass Sie bis zur MPU konkret nachweisen und darlegen müssen, welche Verhaltensänderungen Sie bis hierhin bereits erbracht haben. Ihre Versprechungen für die Zukunft werden Ihnen hier nicht helfen, weil der Psychologe zum Zeitpunkt des psychologischen Gesprächs eine Prognose erstellen muss. Hier kann er jedoch keine Versprechungen, sondern er muss Tatsachen berücksichtigen. Folglich sind Sie in der Pflicht, Nachweise zu erbringen, die dem Psychologen eine möglichst tatsachengestützte positive Prognose erleichtern kann. 10. Für welchen Zeitraum ist die Prognose vorzunehmen? Es ist sicherlich verständlich, dass eine Prognose nicht bis zum Lebensende erstellt werden kann. Hierfür sind die unterschiedlichen Lebensläufe zu wenig absehbar. Es ist für den Gutachter in keiner Weise vorhersehbar, wie sich Ihr Leben weiter entwickelt. Es ist ohne Weiteres vorstellbar, dass sich Ihre Lebensverhältnisse durch einschneidende persönliche Erlebnisse wie den Tod von Angehörigen, Ehescheidung, Verlust des Arbeitsplatzes etc. grundlegend ändern könnten. Folglich wird eine solche Prognose auch nicht für die nächsten 20 Jahre erstellt werden können. Grundlage für die MPU soll ein Zeitraum von 10 Jahren sein. Hierbei wird die momentane Situation zugrunde gelegt. Es wird also die Situation Ihres persönlichen Umfelds zugrunde gelegt, die jetzt vorliegt. Bereits absehbare Änderungen werden ggf. mit einfließen können. Im Übrigen ist die Prognose auf den Status quo zum Zeitpunkt der MPU zu erstellen. Hier ist, wie gesagt, theoretisch ein Zeitraum von 10 Jahren anzuvisieren. Wissenschaftliche Studien gehen jedoch davon aus, dass realistisch nur ein Zeitraum von 3 bis 5 Jahren prognostiziert werden kann. Nur für einen solchen Zeitraum kann realistischerweise eine Prognose erstellt werden, die tatsächlich eine ausreichende Aussagekraft vorweist. 11. Wie läuft eine MPU ab? Im Rahmen einer MPU werden, wie der Name schon sagt, eine medizinische und eine psychologische Untersuchung erfolgen. Beide Untersuchungen werden regelmäßig am selben Tag erfolgen. Es lohnt sich, diesen Tag komplett frei zu nehmen. Sie werden dann an diesem Tag keinen Zeitdruck verspüren und können sich von Anfang an auf die MPU konzentrieren. Denken Sie daran: Es geht bei der MPU um Ihren Führerschein. Der Urlaubstag ist daher nicht rausgeworfen, sondern für Ihre Zukunft enorm wichtig. Sie werden grundsätzlich einen kompletten Tag einplanen müssen. Die Untersuchung an sich wird jedoch nur ca. 2 bis 3 Stunden in Anspruch nehmen. Die Untersuchung wird nicht innerhalb von 2 bis 3 Stunden durchgehend erfolgen, sondern Sie werden immer wieder kurze Unterbrechungen bei der Untersuchung haben. Versuchen Sie, nicht zu verkrampft in die MPU-Untersuchung hineinzugehen. Sie haben reelle Chancen, die MPU zu bestehen. Sie verbessern Ihre bestehenden Chancen jedoch, wenn Sie versuchen, Ihre Nervosität möglichst im Griff zu haben. Sie wurden von der Führerscheinbehörde aufgefordert, eine MPU-Beratungsstelle zu nennen. An diese MPU-Beratungsstelle wird dann Ihre Führerscheinakte mit sämtlichen Unterlagen übersandt. In der Führerscheinakte befindet sich Ihre gesamte Führerscheinvorgeschichte. Insbesondere werden sich natürlich auch Informationen zu der Anlasstat darin befinden, wegen der Sie überhaupt zur MPU geschickt worden sind. Bei einer Trunkenheitsfahrt werden sich z. B. das Urteil des Gerichts und ggf. die Anklage der Staatsanwaltschaft in den Akten befinden. Sie werden dann von der MPU-Stelle einen Untersuchungstermin erhalten. Kommen Sie pünktlich und ausgeschlafen zur Untersuchung. Ganz wichtig: Nehmen Sie zur Untersuchung in jedem Fall Ihren Personalausweis mit. Regelmäßig laufen die Untersuchungen nach folgendem Schema ab: Zunächst erfolgt die Aufnahme am Empfang. Hier müssen Sie Ihre persönlichen Angaben machen. Regelmäßig wird Ihnen hier auch ein konkreter Ansprechpartner zur Seite gestellt, der Sie während der Untersuchung begleitet. Es erfolgt dann regelmäßig zunächst ein Leistungstest an den Testgeräten, um Ihre Reaktionsfähigkeit zu testen. Im Weiteren wird dann ein medizinisches Gespräch (also die medizinische Untersuchung) stattfinden. Regelmäßig als letzter Teil wird dann das Kernstück der medizinisch-psychologischen Untersuchung an der Reihe sein, nämlich die psychologische Untersuchung als solche. Es wird in diesem Teil zu dem Gespräch mit dem Psychologen kommen. 12. In welcher Form findet die psychologische Untersuchung statt? Die psychologische Untersuchung erfolgt tatsächlich in einem Zwiegespräch zwischen Ihnen und dem Psychologen. Über eine bestimmte Dauer kann hier nicht detailliert gesprochen werden. Sie können sich vorstellen, dass der Gesprächsbedarf und die Dauer des Gesprächs sehr stark von der Persönlichkeit des Betroffenen abhängen. Ganz regelmäßig wird man mit einem Untersuchungsgespräch zwischen einer halben Stunde und anderthalb Stunden rechnen können. In diesem Gespräch wird der Gutachter dann mit Ihnen einzelne Aspekte Ihrer Person, Ihrer Tat, Ihres Umgangs mit Alkohol und Drogen, Ihrer Vorgeschichte vor der Tat und Ihres Verhaltens nach der Tat sprechen. Der Psychologe wird auch Fragen stellen, die für Sie ohne eine entsprechende Vorbereitung komisch klingen würden. Sie würden sich ggf. ohne diesen Vorbereitungskurs fragen, was diese Frage nun bedeuten soll und welche Antwort am sinnvollsten ist. In diesem Vorbereitungskurs werden wir Ihnen die Hintergründe für die Fragestellungen ausführlich darlegen. Sie werden also nicht mehr ins kalte Wasser geworfen werden, sondern Sie werden vielmehr verstehen, weshalb der DiplomPsychologe diese Frage stellt und welche Antwort von Ihnen sicherlich erwartet wird. 13. Sind die Angaben gegenüber dem Diplom-Psychologen im Gespräch geheim? Sie sollten wissen, dass die Angaben, die Sie gegenüber dem Diplom-Psychologen machen, der Geheimhaltungspflicht unterliegen. Der Diplom-Psychologe hat folglich eine Schweigepflicht. Dies bedeutet für Sie, dass der DiplomPsychologe zwar das MPU-Gutachten mit Ihnen durchführt und im psychologischen Gespräch insbesondere auch viele persönliche Dinge mit Ihnen erörtern wird. Hiervon erfährt jedoch die Führerscheinbehörde direkt nichts. Der DiplomPsychologe ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Führerscheinbehörde kann folglich nur dann Informationen über das Gespräch zu Ihrer Person erhalten, wenn sie Einblick in das Gutachten nimmt. Das Gutachten ist jedoch Ihr Eigentum; Sie können damit verfahren, wie Sie möchten. Dies bedeutet für Sie, dass Sie im Fall eines negativen Gutachtens das Gutachten am sinnvollsten nicht bei der Führerscheinbehörde abliefern sollten. Das Gutachten befindet sich dann für unabsehbare Zeit in Ihrer Führerscheinakte. Es ist nachvollziehbar, dass ein negatives Gutachten für Ihre weiteren Bemühungen, einen Führerschein zu erhalten, sicherlich nicht vorteilhaft sein wird. Insofern gilt der Grundsatz, dass Sie ein negatives MPUGutachten in keinem Fall zu den Akten reichen sollten. Sollte das Gutachten negativ sein, sollten Sie sich dringend überlegen, Ihren Antrag auf Erteilung eines Führerscheins wieder zurückzunehmen. Das Hereinreichen eines negativen Gutachtens macht keinen Sinn. Zum einen befindet sich dieses, wie gesagt, für unabsehbare Zeit in Ihrer Führerscheinakte, zum anderen ist ausgeschlossen, dass Ihnen bei einem negativen MPU-Gutachten der Führerschein wieder erteilt wird. Die Weiterleitung des Gutachtens an die Führerscheinbehörde macht folglich in keinem Fall Sinn. Soweit das MPU-Gutachten positiv ist, sollten Sie es schnellstmöglich an die Führerscheinbehörde weiterleiten. Schließlich ist ein positives Gutachten Zweck der Übung der MPU und führt ggf. zu einer zeitlangen Wiedererteilung eines Führerscheins. Fragen Sie bei der MPU-Begutachtungsstelle vorsichtshalber nach, wie mit dem Gutachten in Ihrem Fall verfahren wird. Weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass das MPU-Gutachten nicht automatisch an die Führerscheinbehörde, sondern ausschließlich in Ihre Hände gelangen soll. 14. Benötige ich fundierte Hintergrundkenntnisse über Wirkung und Folgen von Alkoholkonsum? Nein. Fundierte und vertiefte Hintergrundkenntnisse über Alkoholkonsum benötigen Sie sicherlich nicht und werden in einem MPU-Gutachten auch nicht detailliert von Ihnen abgefragt. Dennoch sehen es Diplom-Psychologen einfach erfahrungsgemäß sehr gerne, wenn sie den Eindruck haben, dass sich der Proband mit seinem Problem, nämlich dem Konsum von Alkohol, auseinandergesetzt hat. Sicherlich wird von Ihnen nicht erwartet, dass Sie Details von Promillezahl und Abbauwerten heruntersagen können. Dennoch wird es jeden Prüfer beeindrucken, wenn Sie zumindest über die grundsätzlichen Wirkungsweisen, über ungefähre Promillezahlen und über die Grundproblematik von Alkoholgewöhnung Kenntnisse vorweisen können. In diesem Vorbereitungskurs werden Sie daher ein gesamtes Kapitel vorfinden, welches sich mit den Grundkenntnissen über Alkohol auseinandersetzt. Zwar wird ein Prüfer nicht detaillierte Hintergrundkenntnisse zum Thema Alkohol von Ihnen erwarten. Jedoch wird Ihr konkretes Problem, nämlich ggf. die missbräuchliche Verwendung von Alkohol, mit Ihnen erörtert werden. Damit Sie überhaupt verstehen können, wieso Alkohol im Straßenverkehr so gefährlich ist, welche Statistiken dazu vorliegen, welche Problematik mit der Alkoholgewöhnung einhergehen und was Sie ggf. an Ihrem Verhalten ändern müssen, um wieder an einen Führerschein zu gelangen, kommen Sie nicht umhin, Grundkenntnisse über Alkohol zu erlangen. In einem Gespräch mit einem Gutachter ist es sicherlich auch sinnvoll zu wissen, welcher Promillewert hoch ist und warum der eigene Promillewert ggf. doch aussagekräftiger ist, als man ggf. zunächst denken würde. Man befindet sich mit ausreichenden Kenntnissen zum Thema Alkohol auf Augenhöhe mit dem Gutachter und kann mit diesem vernünftig über das Problem sprechen. Zudem zeigen Sie, dass Sie sich mit dem Alkoholproblem und der weitergehenden Thematik auseinandergesetzt haben. Des Weiteren sind grundlegende Kenntnisse zum Thema Alkohol wichtig, damit Sie im Gespräch erkennen können, weshalb der Gutachter Ihnen diese Fragen stellt und was der Gutachter mit den Fragen bei Ihnen herausfinden möchte. 15. Sollte ich bei jeder Frage ehrlich bleiben? Die wohl überwiegende Meinung von Diplom-Psychologen ist, dass eine MPU nur dann Aussicht auf Erfolg haben kann, wenn Sie dem Gutachter den Eindruck vermitteln, dass Sie ehrlich mit dem Problem umgehen und die Fragen ehrlich beantworten. Sie werden in diesem Vorbereitungskurs daher ausführlich erlernen, was der Gutachter mit seinen Fragen bezweckt, welche Hintergründe dahinter stecken und wie man auf etwaige Fragen wahrheitsgemäß reagieren kann. Mit Hilfe dieses Vorbereitungskurses werden Sie folglich in die Lage versetzt, sich auch auf eine MPU vorzubereiten, wenn Sie meinen, zu einer Frage nicht die Wahrheit sagen zu müssen. Es ist jedoch sicherlich dringend anzuraten, bei dem MPUBeratungsgespräch ehrlich zu sein. Die Diplom-Psychologen haben in der Regel jahrelange Erfahrung mit Ihnen und wissen vor allem, dass Sie alles tun würden, um den Führerschein wiederzubekommen. Sobald der Gutachter den Eindruck gewinnt, dass Sie die Fragen nicht ehrlich beantworten, müssen Sie damit rechnen, dass er dies als eine bewusste Täuschung auslegt und folglich in sein Gutachten schreiben wird, dass Sie nicht geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Denken Sie bei der Beantwortung der Fragen auch stets daran, dass Sie verpflichtet sind, den Gutachter zu überzeugen, dass Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Sie sind in der Beweispflicht. Zweifel gehen zu Ihren Lasten. Diplom-Psychologen beharren darauf, dass eine Kraftfahreignungsprüfung im Rahmen einer MPU nur dann positiv ausfallen kann, wenn der Proband den Eindruck vermittelt, dass er mit seinem Problem ehrlich umgeht, dieses Problem im Gespräch ehrlich erörtert und es vor allem auch aufgearbeitet hat. Sicherlich muss man den DiplomPsychologen insofern Recht geben, als eine Aufarbeitung der Problematik Alkohol sicherlich nur dann angenommen werden kann, wenn der Betroffene mit dem Problem ehrlich umgeht. Jeder, der etwas vertuscht oder selbst nicht wahrhaben will, wird das Kernproblem seines übermäßigen Alkoholkonsums ggf. nicht erkannt haben. Deshalb haben Sie sicherlich die besten Chancen, wenn Sie dem Gutachter den Eindruck vermitteln, dass Sie ehrlich mit dem Thema umgegangen sind. Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass es sicherlich viele gibt, bei denen auch „gute“ Lügengeschichten zum Erfolg geführt haben. Man darf sich jedoch nichts vormachen. Die DiplomPsychologen sind geschulte Verkehrspsychologen und stellen ihre Fragen sehr geschickt. Zu der bei Ihnen sicherlich vorhandenen zusätzlichen Anspannung, wenn Sie nicht die Wahrheit sagen, kommt ggf. eine Verstrickung in Widersprüche hinzu, die bei der MPU dann sicherlich zu einem schweren Misserfolg führen würden. Die Zahl derjenigen, die mit einer Lügengeschichte bestanden haben, dürfte jedoch deutlich geringer sein als die Zahl derjenigen Probanden, die auch mit einer problematischen, aber ehrlichen Geschichte schneller wieder zum Führerschein gekommen sind. Insofern gilt auch bei einer MPU: Ehrlich währt am längsten. 16. Wann kommt es eigentlich zu einer MPU? Grundsätzlich kommt es zu einer MPU, wenn die Führerscheinbehörde dies anordnet. Die Führerscheinbehörde ordnet eine MPU dann an, wenn die Tatsachen Zweifel begründen, dass der Führerscheininhaber geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Tatsachen, die Zweifel daran wecken könnten, sind klassischerweise Verurteilung wegen einer Trunkenheits- oder Drogenfahrt, Entzug des Führerscheins wegen 18 Punkten oder nachgewiesener Drogenkonsum. In diesen Fällen sieht die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vor, dass die Führerscheinbehörden diesen Verdachtmomenten nachgehen müssen. In diesen Fällen wird dann von dem Betroffenen, der eine Wiedererteilung seines Führerscheins beantragt, regelmäßig eine MPU abverlangt werden. Lassen Sie sich auch nicht von fragwürdigen Informationen aus dem Internet oder von Bekannten oder Freunden ins Bockshorn jagen. Es gibt keine rechtliche gesicherte Möglichkeit mehr, eine MPU zu „umgehen“. Insbesondere die Möglichkeit, eine MPU mittels eines EUFührerscheins zu umgehen, ist nach der aktuellsten Änderung in der Fahrerlaubnisverordnung nicht mehr gegeben. Die frühere Möglichkeit, einen sogenannten EU-Führerschein zu machen und mit diesem ein Kraftfahrzeug in Deutschland fahren zu dürfen, wurde in erheblichem Maße eingeschränkt. Folglich sollten Sie das Geld auf jeden Fall mittlerweile in eine MPUVorbereitung investieren, wie Sie es bereits zum Vorbereitungskurs getan haben. Geld für fragwürdige Anbieter von EU-Führererscheinen zur Umgehung einer MPU auszugeben, lohnt sich nicht mehr. 17. Was ist die eigentliche Kernfrage einer MPU? Die eigentliche Kernfrage, auf die sich die MPU letztendlich reduzieren lässt, ist die Frage, ob bei der MPU eine Einstellungsund Verhaltensänderung in Bezug auf Ihren Alkoholkonsum und die Teilnahme am Straßenverkehr bei Ihnen erkennbar wird. Ausgangspunkt hierbei ist, dass Sie durch Ihre sogenannte Anlasstat, dass ist z. B. die Trunkenheitsfahrt im Verkehr, haben erkennen lassen, dass Zweifel an Ihrer Kraftfahreignung bestehen. Sie haben durch Ihre Anlassfahrt der Führerscheinbehörde bereits einmal gezeigt, dass Sie nicht in der Lage waren, den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr sicher zu trennen. Da Sie mit der Anlasstat folglich selbst die Zweifel bei der Führerscheinbehörde genährt haben, sind Sie nunmehr verpflichtet nachzuweisen, dass Sie durch eine Einstellungs- und Verhaltensänderung Ihrerseits diese Zweifel beseitigen konnten. Die MPU ist folglich auf die Kernfrage zu reduzieren: Können Sie in der MPU dem Gutachter deutlich machen, dass Sie trotz der Anlasstat nunmehr nach einer Einstellungs- und Verhaltensänderung wieder zuverlässig geeignet sind, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen? Der MPU-Gutachter wird daher im Wesentlichen folgende vier Fragen mit Ihnen klären wollen: 1. Haben Sie die Ursachen für ihre Anlasstat mittlerweile erkannt? Wichtig ist, dass Sie in der MPU deutlich machen, dass Sie die Ursachen, die letztendlich zu der Trunkenheitsfahrt geführt haben, selbst erkannt haben. Ursachen für eine solche Anlasstat können z. B. die Flucht in den übermäßigen Alkoholkonsum, die verstärkte Alkoholgewöhnung oder auch persönliche Probleme sein. In den weiteren Teilen dieses Vorbereitungskurses werden die möglichen Ursachen und die Möglichkeiten, dem Gutachter zu erkennen zu geben, dass Sie die Ursachen erkannt haben, ausführlich besprochen werden. 2. Liegt bei Ihnen eine ausreichende Motivation zur Verhaltensänderung vor? Mit dieser Frage wird insbesondere geprüft, ob Sie aus der Erkenntnis der Ursachen für Ihre Anlasstat die richtigen Schlüsse gezogen haben, und vor allen Dingen ob Sie darin für sich eine ausreichende Motivation gefunden haben, um Ihr Verhalten in Bezug auf Alkohol grundlegend zu ändern. Auch hier gibt es typische, nicht selten verpackte Fragen der Diplom-Psychologen, die wir Ihnen im Folgenden des Vorbereitungskurses ausführlich darstellen werden. Es geht dabei nicht darum, Ihnen vorgefertigte und vermeintlich gute Antworten mitzuliefern. Wer meint, seinen Lesern solche vorgefertigten Antworten geben zu können, der hintergeht die Leser. Für Sie als Betroffenen ist es jedoch grundsätzlich gut zu wissen, mit welchen Fragen die Gutachter den Punkt Motivationsänderung hinterfragen. Nur wer weiß, was der Gutachter mit seiner Frage bezweckt, wird in einer MPU auch tatsächlich die richtige Antwort geben können. Da die möglichen richtigen Antworten jedoch selbstverständlich nur individuell mit Ihren persönlichen Verhältnissen beurteilt werden können, kann man keine vorgefertigten Antworten geben. Man kann und sollte sich jedoch informieren, welche eigentliche Information der Gutachter mit einer bestimmten Fragestellung herausfinden möchte. 3. Liegt bei Ihnen bereits eine Verhaltensänderung vor? Der Geist ist willig, aber das Fleisch ist schwach. Diesen Grundsatz kennen auch Diplom-Psychologen bei einer MPU zur Genüge. Das bedeutet, dass sicherlich schon ein ganz großer Schritt in die richtige Richtung getan wurden, wenn der Betroffene zum einen sein Problem erkannt hat und zum anderen bereits motiviert ist, sein Verhalten zu ändern. Für die Gutachter, die eine Prognose in die Zukunft stellen sollen, ist es jedoch zudem absolut notwendig zu erfahren, ob bereits Resultate aus dieser Einsicht gefolgt sind, also konkret, ob Sie Ihr Verhalten hinsichtlich des Alkoholkonsums schon geändert haben. In diesem Vorbereitungskurs werden wir Ihnen die verschiedenen Fragestellungen vorstellen, mit denen Diplom- Psychologen abklären, ob eine Verhaltensänderung bei Ihnen schon eingetreten ist, und vor allem, ob Sie diese konkret darlegen können. Zudem wird Ihnen in dem Vorbereitungskurs ausführlich dargestellt, wie Sie den Diplom-Psychologen davon überzeugen können, dass Sie Ihr Verhalten nicht nur bereits jetzt geändert haben, sondern auch in Zukunft so geändert beibehalten wollen. Bedenken Sie an dieser Stelle noch einmal, dass der Gutachter bei Ihnen konkret eine Prognose erstellen muss, ob Sie trotz der Anlasstat, mit der Sie Ihre Ungeeignetheit zur Führung eines Kraftfahrzeugs bewiesen haben, nunmehr in Zukunft geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Eignung wird nie durch bloßen Zeitablauf wie von selbst kommen. Viel wichtiger ist, dass Sie die Hintergründe für die Anlasstat, die Problematik, die damit für die Allgemeinheit im Straßenverkehr einhergeht, und die Aussichten und den Umgang hiermit für die Zukunft erkannt haben. Folglich ist neben der Erkenntnis und der Motivation ein weiterer ganz wichtiger Schritt die Darlegung der bereits erfolgten Verhaltensänderung. 4. Sind die von Ihnen beschriebenen Verhaltensänderungen stabil? Wie bereits mehrfach angesprochen, geht es darum, dass der Diplom-Psychologe eine Prognose für die nächsten 10 Jahre erstellen soll. Bei der Prognose ist die Fragestellung maßgeblich, ob Sie in Zukunft ein Kraftfahrzeug zuverlässig führen können oder nicht. Als vierter ganz wichtiger Baustein bei einer MPU wird folglich die Frage gestellt werden müssen, ob Sie neben der Einsicht und der Motivation und den bereits dargelegten Verhaltensänderungen auch in Zukunft in der Lage sein werden, diesen bewussteren Umgang mit Alkohol einzuhalten. In der Folgezeit werden wir Ihnen ausführlich darstellen, worauf es ankommt, damit der Gutachter Ihnen ganz konkret abnehmen kann, weshalb die von Ihnen dargelegten Verhaltensänderungen auch in Zukunft durchgehalten werden können. Auch hier gilt im Besonderen: Der Geist ist willig, doch das Fleisch ist schwach. Jeder weiß von sich selbst, dass die besten Vorsätze im Alltag dahinschmelzen, weil die Einhaltung gewisse Einschränkungen mit sich bringt. Insbesondere wird für den Gutachter maßgeblich sein, ob derjenige, der seit mehreren Jahren ggf. in größerem Maße Alkohol konsumiert hat, nunmehr abstinent oder in deutlich geringerem Maße mit Alkohol leben kann. Die Grundfragen bei einer MPU lauten daher noch einmal zusammengefasst: 1. Haben Sie die Ursachen für Ihre Anlasstat erkannt? 2. Liegt bei Ihnen eine ausreichende Motivation zur Verhaltensänderung vor? 3. Liegt bereits eine Verhaltensänderung zum Zeitpunkt der MPU vor? 4. Sind die Verhaltensänderungen schon ausreichend stabil? Sie sehen bereits anhand dieser vier Grundfragen, worum es in der MPU geht. Sie können sich vorstellen, dass hinter diesen vier Grundfragen eine Vielzahl weiterer, teils verklausulierter Fragen der Psychologen lauern, mit denen sie ehrliche Antworten von Ihnen erhalten wollen. In dem weiteren Vorbereitungskurs werden diese weiteren Fragen ausführlich erörtert werden. Zu den einzelnen konkreten Fragen wird jeweils auch noch einmal der Hintergrund erläutert, damit Sie wissen, auf was Sie sich bei der MPU einrichten müssen. Bereits an diesen Punkten werden Sie erkennen können, dass eine MPU ohne Vorbereitung schlichtweg deutlich schwieriger ist. Erfahrungswerte zeigen, dass die Durchfallquote ohne MPU bei ca. 50 % liegt. Die Durchfallquote mit einer ausreichenden Vorbereitung liegt bei nur noch 10 %. Es ist nachvollziehbar, dass derjenige, der einfach nicht weiß, was der MPU-Gutachter hören will, nicht die entsprechenden Antworten geben können wird. Natürlich können Sie mit Kenntnis der vier Grundfragen und der nachfolgenden Einzelfragen einen MPU-Gutachter „überlisten“. Am sinnvollsten ist es jedoch, dass Sie lernen, worauf es bei einer MPU ankommt, und dass Sie Ihr Leben bis zur MPU in diesen Punkten tatsächlich abändern. Denken Sie in der Folgezeit nicht daran, dass man Ihnen mit der MPU nur etwas Böses möchte. Es geht darum, dass Sie in früherer Zeit bereits des Öfteren in größeren Mengen Alkohol konsumiert haben werden. Ggf. werden Sie auch schon des Öfteren alkoholisiert am Straßenverkehr teilgenommen haben. Sie wurden ggf. bereits mehrfach oder mit einer erhöhten Promillezahl im Straßenverkehr festgehalten, und daher liegt bei Ihnen der Verdacht von Alkoholmissbrauch nahe. Unabhängig von der MPU kann man Ihnen daher nur raten, Ihre Lebensweise in Ihrem Fall tatsächlich zu überdenken und einige Aspekte, um die es auch in der Folgezeit in diesem Vorbereitungskurs geht, zu überdenken und ggf. in Ihr „neues Leben“ einzubauen. Lektion 2: Grundkenntnisse Alkohol Einführung Lektion 2: In der folgenden Lektion erhalten Sie einen fundierten Überblick, weshalb Alkohol und Drogen im Verkehr eine so wichtige Rolle spielen und weshalb eine MPU in diesen Fällen anzuordnen ist. Bei einer MPU ist es ganz wesentlich, dass Sie dem Gutachter zeigen, dass Sie sich mit dem Thema Alkohol bereits auseinandergesetzt haben. Nur wer versteht, was Alkohol eigentlich ist und wo die Gefahren liegen, hat eine realistische Chance die MPU zu bestehen. Fundierte Informationen zu dem Thema Grundkenntnisse Alkohol erhalten Sie in der folgenden Lektion 2. Was ist Alkohol überhaupt? Diese Frage mag auf den ersten Blick überflüssig erscheinen. Das ist sie jedoch nicht. Regelmäßig wird unter Alkohol zunächst ein alkoholisches Getränk wie Bier oder Wein gefasst. Alkohol als solcher ist jedoch ein Gift. Seine berauschende Wirkung setzt durch eine Vergiftung des Körpers, insbesondere des Gehirns ein. Folglich geht mit einem Alkoholkonsum stets auch eine Vergiftung des Körpers einher. In der Medizin wird folglich bei der Frage, ob jemand trinkfest ist oder nicht, auch von einer sogenannten Giftflüssigkeit gesprochen. Mit der Giftflüssigkeit wird die Gewöhnung des Körpers an das Gift Alkohol beschrieben. Ein Problem beim Alkohol ist, dass der Körper sich an den Alkoholkonsum gewöhnt. Man kann folglich „trainieren“, dass die Wirkung von Alkohol vom Körper besser verarbeitet wird. Man ist dann trotz des gleichen Alkoholkonsum nicht mehr so „betrunken“, wie es z. B. beim ersten Probieren von Alkohol der Fall war. Die meisten werden die Gewöhnung von Alkohol bereits am eigenen Körper erlebt haben. Hat man als Jugendlicher bereits nach zwei Bier den Eindruck gehabt, dass man ziemlich betrunken sei, so tritt dieser Effekt ggf. nach jahrelangem Alkoholkonsum erst nach dem fünften, sechsten oder siebten Bier ein. Das Problem bei der Alkoholgewöhnung ist, dass die Wirkung, die der Betroffene fühlt, geringer zu werden scheint. Die Auswirkung auf die Steuerungs- und Wahrnehmungsfähigkeit unter Alkoholeinfluss ist jedoch die gleiche. Das bedeutet, dass derjenige, der trinkgewohnt ist, sich ggf. bei einem Promillewert von 1,0 noch beinahe nüchtern fühlt. Dennoch ist er mit einem Promillewert von 1,0 genauso beeinträchtigt, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen wie derjenige, der das Gefühl hat, bei 1,0 Promille ziemlich betrunken zu sein. Es verschiebt sich folglich die Wahrnehmung hinsichtlich der eigenen Einschätzung der Fahrtauglichkeit. Da es sich bei der Alkoholgewöhnung immer um einen schleichenden Prozess handelt, bemerken die Betroffenen regelmäßig nicht, dass sich ihr Körper an Alkohol gewöhnt. Damit einher geht regelmäßig eine Fehleinschätzung, wie lange man noch in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen. Da der Betroffene sich nach langer Alkoholgewöhnung ggf. noch nach einer Flasche Wein fahrtauglich fühlt, glaubt er, er könne ein Fahrzeug sicher führen. Objektiv dürfte jedoch bereits ein so hoher Promillegehalt vorliegen, dass objektiv eine Fahruntauglichkeit vorliegt. Bei der Alkoholentwöhnung ist auch zu berücksichtigen, dass sich zwar die subjektive Bewertung des Betrunkenseins mit der Alkoholgewöhnung verändert. Die Promillezahl bleibt jedoch bei gleicher körperlicher Konstitution gleich. Das bedeutet konkret, dass ein 80 kg schwerer Mann nach dem Konsum einer Flasche Wein z. B. 1,0 Promille Alkohol im Blut aufweist. Der Wert von 1,0 Promille ist unabhängig davon, ob der Betroffene Alkohol gewöhnt ist oder nicht. Auch derjenige, der erstmalig eine ganze Flasche Wein trinkt, wird 1,0 Promille haben. Jemand, der schon seit Jahren jeden Abend eine ganze Flasche Wein trinkt, wird ebenfalls 1,0 Promille im Blut aufweisen. Es verändert sich diesbezüglich nur die subjektive Bewertung, wie der Alkohol im Körper wirkt. Bei demjenigen, der erstmalig eine Flasche Wein komplett leert, wird sich das Gefühl einstellen, sehr betrunken zu sein. Bei demjenigen, der bereits seit Jahren jeden Abend eine Flasche Wein leert, wird ggf. nur ein Gefühl des Beschwippstseins auftreten. Beide haben jedoch objektiv die gleiche Promillezahl im Blut. Dies hat für beide Personen jedoch unterschiedliche Auswirkungen. Derjenige, der zum ersten Mal eine ganze Flasche Wein trinkt und sich bei einem Wert von 1,0 Promille absolut betrunken fühlt, wird ggf. das Auto stehen lassen, da er merkt, dass er definitiv nicht mehr fahrtüchtig ist. Derjenige, der sich nach einer Flasche Wein jedoch nur leicht beschwippst fühlt, wird ggf. noch ein Fahrzeug führen, da er subjektiv den Eindruck hat, durchaus noch in der Lage zu sein, ein Fahrzeug zu führen, da er vom Alkohol deutlich weniger spürt. Bei einer etwaigen Verkehrskontrolle würde die Polizei jedoch bei beiden Personen den gleichen Promillegehalt feststellen können. Bei beiden würde es im Falle einer Straftat lediglich darauf ankommen, wie viel Promille Alkohol im Blut festgestellt worden ist. Es kommt nicht darauf an, wie die Personen den Alkohol verspürt haben. Ab einem Promillegehalt über 1,0 liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Diese absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,1 Promille Alkohol im Blut ist objektiv zu bestimmen. Das bedeutet, dass der Einwand, man habe sich noch fahrtüchtig gefühlt, zumindest dem Grunde nach die Strafbarkeit nicht entfallen lässt. Ab 1,1 Promille geht die Verkehrspsychologie davon aus, dass man definitiv nicht mehr in der Lage sei, sein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Auch wenn der Betroffene dies ggf. geglaubt hatte, so liegt bei ihm lediglich eine Verschiebung der Bewertung seiner Fahrtüchtigkeit vor. Eine Fahrtüchtigkeit lag bei ihm zwar nicht mehr vor, er hat sie jedoch verspürt. Diese Giftflüssigkeit wird des öfteren noch ein zentrales Thema in diesem Vorbereitungskurs darstellen. Auch der Begriff Trinkfestigkeit wird noch in verschiedenen Konstellationen beleuchtet werden, da er ein ganz zentrales Problem beim Alkoholkonsum und beim Straßenverkehr darstellt. Wie viel Promille hat ein 80 kg schwerer Mann, wenn er a) 1 Liter Bier oder ca. einen halben Liter Wein getrunken hat? b) 2 bis 2,5 Liter Bier bzw. bis zu einer Flasche Wein à 1 Liter getrunken hat? Zu a) Ein Mann mit einem Körpergewicht von 80 kg nimmt beim Konsum von 1 Liter Bier oder ca. 0,5 Liter Wein ca. 30 bis 40 g Alkohol zu sich. Dieser Wert würde zu einer Blutalkoholkonzentration von ca. 0,5 Promille führen. Zu b) Die gleiche Person nimmt beim Konsum von 2 bis 2,5 Litern Bier bzw. von ca. 1 Liter Wein ca. 70 bis 100 g Alkohol zu sich. Dies führt zu einer Blutalkoholkonzentration von etwa 1,1 Promille. Da sich die aufgenommene Menge Alkohol zum Körpergewicht in Relation setzt, ist die Blutalkoholkonzentration bei gleicher Menge Alkohol bei einer Person mit geringerem Körpergewicht höher, bei einer Person mit höherem Körpergewicht hingegen niedriger. Wie viel Promille baut ein normaler Erwachsener ungefähr pro Stunde an Alkohol ab? Ein Erwachsener baut pro Stunde ca. 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol ab. Dieser Abbauprozess beginnt letztendlich mit dem Zeitpunkt, in dem der Alkohol in die Blutlaufbahn gelangt ist. Dies bedeutet für die Berechnung von Blutalkoholkonzentrationen und die Bewertung von Blutalkoholkonzentrationen Folgendes: Angenommen, eine Person nimmt in Form eines Sturztrunkes schlagartig 1 Liter Wein zu sich, so würde dies zu einer Blutalkoholkonzentration von ca. 1,1 Promille führen. Der Abbauprozess würde beginnen, und der Betroffene würde nach ca. 11 Stunden wieder einen Promillewert von 0,0 aufweisen. Ein Sturztrunk wird jedoch regelmäßig nicht vorliegen. In der Regel wird über einen längeren Zeitraum Alkohol konsumiert worden sein. Das bedeutet für Verkehrspsychologen, dass die Trinkmenge, die letztendlich zu der gemessenen Blutalkoholkonzentration geführt hat, höher gewesen sein muss als die rein rechnerische. Da während einer längeren Trinkphase nicht nur Alkohol zu sich genommen, sondern auch schon vom Körper abgebaut wird, muss der Betroffene folglich deutlich mehr getrunken haben, um z. B. den Wert von 1,1 Promille überhaupt erreichen zu können. Wird ein Betroffener z. B. nach einer längeren Feier, die um 18.00 Uhr begonnen hat, gegen 24.00 Uhr von der Polizei mit einem Wert von 1,1 Promille angehalten, so deutet dies darauf hin, dass der Betroffene nicht etwa nur 1 Liter Wein getrunken hat. Der Betroffene, der ggf. bereits um 18.00 Uhr Alkohol zu sich genommen und über den Abend verteilt weiter getrunken hat, wird deutlich mehr Wein getrunken haben müssen, da bei dem Wert von 1,1 Promille bereits berücksichtigt werden muss, dass der Betroffene über den gesamten Zeitraum von 18.00 bis 24.00 Uhr bereits Alkohol abgebaut hat. Über den Abend verteilt wird er so z. B. 1,5 Liter Wein mehr getrunken haben müssen als einen Liter. Es würde folglich einen Fehler darstellen, wenn Sie bei dem Untersuchungsgespräch mit dem Diplom-Psychologen nur die rechnerische Minimalmenge angeben, aber gleichzeitig zugeben, dass Sie den ganzen Abend über Alkohol getrunken haben. Dies würde dazu führen, dass der Diplom-Psychologe ggf. denkt, dass Sie die Trinkmenge ganz bewusst herunterspielen, um sich in einem besseren Licht dastehen zu lassen. Da jedoch der BAK-Wert feststeht, können Sie letztendlich ohne schlechtes Gewissen die tatsächlichen Trinkmengen angeben. Bei der oben beschriebenen Betrachtungsweise und Interpretation des Blutalkoholwertes wird man Ihnen sowieso regelmäßig vorwerfen können, dass Sie mehr getrunken haben, als Sie rein rechnerisch hätten trinken müssen. 4. Wie viel größer ist die Gefahr des angetrunkenen Fahrers, an einem Unfall beteiligt zu sein? Blutalkoholkonzentration 0,5 0,8 1,0 1,2 Unfallwahrscheinlichkeit 8x 34 x 85 x 100 x 5. Welche motorischen Einschränkungen liegen bei einem alkoholisierten Fahrzeugführer vor? Im Fall einer Alkoholisierung wird die motorische Fähigkeit einer Kraftfahrzeugführers erheblich eingeschränkt. So werden durch Alkohol der Gleichgewichtssinn und selbst einfach Bewegungen erheblich beeinträchtigt. Ab o,4 Promille verschlechtert sich z.B. die Entfernungseinschätzung, es kommt zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes. Sie nehmen Dinge am Rand nicht mehr so gut wahr. Ab 0,6 Promille lässt die Farbempfindlichkeit der Sehnerven nach. Zudem ist die Hell-Dunkel-Wahrnehmung verschlechtert. Ihre Reaktionszeit, und folglich der Bremsweg, verlängert sich erheblich. Ab 0,8 Promille: Ihre Fähigkeit das Fahrzeug zu lenken lässt messbar nach. Sie übersehen wichtige Randinformationen wie Verkehrsschilder, Fahrzeuge, Personen. 6. Wie viel Promille erreicht man beim normalen, geselligen Trinken? Verkehrspsychologen unterscheiden normales und abnormales Trinkverhalten. Normales Trinkverhalten ist z. B. dann gegeben, wenn in geselliger Runde zu einem besonderen Anlass einmal ein höherer Alkoholkonsum erfolgt. Es stellt sich daher die Frage, wie viel Promille man bei einem normalen, geselligen Beisammensein regelmäßig als Spitzenwert erreichen könnte. Es gilt als allgemein akzeptiert, wenn davon ausgegangen wird, dass nach einem normalen geselligen Abend und einem üblichen Alkoholkonsum in der Regel nur Spitzenwerte von 0,8 bis 1,1 Promille erreicht werden können. In besonderen Fällen können die Spitzenwerte 1,3 Promille betragen. In der Regel ist jedoch von einem maximalen Spitzenwert von 0,8 bis 1,1 Promille auszugehen. Dies ist ein Wert, bei dem bei einem normalen Trinkverhalten das Ziel des Alkoholkonsums, nämlich der Eintritt eines enthemmenden und angenehmen Rauschzustandes, erreicht wird. Wie viel Promille wird ein nicht an Alkohol gewöhnter Mensch bei einem normalen Alkoholkonsum regelmäßig erreichen? Diese Frage ist grundlegend und soll daher ausführlicher behandelt werden. Grundsätzlich kann eine Person bei einem Sturztrunk von zwei Flaschen Wodka zu jedem beliebigen (wenn auch nicht tödlichen) Promillewert gelangen. Ein Sturztrunk von größeren Mengen Alkohol ist jedoch insbesondere bei einem normalen Trinkverhalten nicht anzunehmen. Die Regel wird der schrittweise Alkoholkonsum über eine längere Zeit darstellen. Stellt man sich einen normalen gesellschaftlichen Abend vor, so wird regelmäßig über mehrere Stunden an einem Abend Alkohol getrunken werden. Es stellt sich in diesem Zusammenhang dann die Frage, wie viel Promille eine normale, nicht trinkgewohnte Person erreichen wird, bevor diese mit dem Alkoholkonsum aufhört. Dabei ist davon auszugehen, dass der Konsum von Alkohol aufgrund eines bestimmten Motivs durchgeführt wird. Bei diesem Motiv wird von einem sogenannten Trinkmotiv gesprochen. Es stellt sich daher die Frage, weshalb der Betroffene Alkohol zu sich nimmt. Alkohol wirkt enthemmend, entspannend und berauschend. Genau diese Wirkung will der Durchschnittskonsument mit dem Konsum von Alkohol erreichen. Er möchte auf einer Feier z. B. die leicht enthemmende Wirkung erreichen, um entspannter mitfeiern zu können. Untersuchungen zum gesellschaftlich üblichen Alkoholkonsum gehen davon aus, dass dieser wegen der positiv erlebten Alkoholwirkung gewünscht wird. Betroffene mit einem normalen Trinkverhalten können diese Wirkung regelmäßig bei einem Promillewert bis zu 0,7 erreichen. Das bedeutet, dass die Betroffenen die positiven und gewünschten Alkoholwirkungen erzielen können, wenn sie Alkohol bis zu einem Wert von 0,7 Promille zu sich nehmen. Bei einer normalen Person wird sich danach die Frage stellen, bis zu welchem Wert sie überhaupt Alkohol konsumieren kann, ohne dass der Körper natürliche Alarmsignale aussendet. Regelmäßig wird für eine trinkgewohnte Person der Alkoholkonsum ab einem Promillewert von 1,0 unattraktiv. Wie bereits oben dargelegt, geht man davon aus, dass bei einem normalen gesellschaftlichen Anlass lediglich Promillewerte von 0,8 bis 1,1 erreicht werden können. Das bedeutet, dass die Wirkung des Alkohols bei einem Wert von 1,1 Promille bei einem nicht trinkgewohnten Menschen derart groß und negativ werden, dass der Betroffene automatisch keinen weiteren Alkohol zu sich nimmt. Werden bei Betroffenen Werte über 1,1 Promille festgestellt, so muss hier folglich die Frage gestellt werden, warum sie über den üblichen Spitzenwert von 1,1 Promille hinaus noch weiter Alkohol zu sich genommen haben. Diese Antwort kann sicherlich nicht pauschal ausfallen. Es ist jedoch bei einem höheren Wert als 1,1 Promille zu hinterfragen, weshalb der Betroffene weiterhin Alkohol zu sich genommen hat. Es stellt sich dann die Frage, ob eine derart hohe Alkoholgewöhnung vorlag, dass die natürlichen Alarmsignale des Körpers nicht mehr bzw. erst deutlich verspätet von dem Betroffenen wahrgenommen worden sind. Ist dies nicht der Fall, wird sich die Frage stellen, weshalb der Betroffene dennoch weiter Alkohol konsumiert hat. Dann stellt sich die Frage des Trinkmotivs in einem anderen Licht. Wir werden auch diese Frage im folgenden Vorbereitungskursus noch ausführlich erörtern und an verschiedenen Beispielen darstellen. Was passiert bei häufigem Alkoholkonsum? Wie oben bereits dargelegt, handelt es sich bei Alkohol um ein stark wirkendes Zellgift. Das bedeutet beim Alkoholkonsum nichts anderes, als dass man ganz bewusst seinen Körper vergiftet, um eine berauschende Wirkung zu erzielen. Letztendlich stellen sämtliche Drogen Gifte da, die unterschiedlich auf den Körper wirken. Der menschliche Organismus ist in der Lage, auf solche Gifte zu reagieren. Versetzen Sie sich zurück in die Zeit, in der Sie das erste Mal Alkohol konsumiert haben. Sie werden ggf. feststellen, dass Sie damals deutlich weniger Alkohol konsumieren mussten als heute, um die gleiche Wirkung, den gleichen Rauschzustand zu erzielen. Dies wird schwerpunktmäßig darauf zurückzuführen sein, dass Sie Ihren Körper im Verlauf der Jahre immer mehr an Alkohol gewöhnt haben. Diese Alkoholgewöhnung tritt letztendlich bei jeder Person auch bei normalem Trinkverhalten ein. Alkohol ist ein gesellschaftlich anerkanntes „Gift“. Alkohol stellt eine alltägliche Droge dar, die legal ist, die letztendlich überall erhältlich ist und überall angetroffen wird. Auch im Zusammenhang mit verschiedenen Speisen wird Alkohol konsumiert. Der Körper entwickelt auf die Nebenwirkungen des Alkohols auf Nerven und Gehirn nach und nach Kompensationsmöglichkeiten. Er versucht deutlich, die Wirkung des Alkohols in Griff zu bekommen und auszugleichen. Dies bedeutet für den Betroffenen, dass sein Körper lernt, mit Alkohol umzugehen. Dies hat für den Betroffenen zur Folge, dass er immer mehr trinken muss, um den gewünschten Rauschzustand zu erleben. Auch einem gesellschaftlich anerkannten, üblichen Trinkverhalten bis zu einer Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille ist zwingend eine Gewöhnungsphase vorausgegangen. Diese Gewöhnungsphase hat der Betroffene ggf. aber nicht bemerkt. Die übliche Gewöhnungsphase und die üblichen Genussprozesse verlaufen nicht immer kurzfristig, sondern wie bereits beschrieben über mehrere Jahre hinweg ab. Der Betroffene bemerkt diesen Gewöhnungsprozess nicht und wird so ggf. erstmalig wach, wenn er z. B. trotz empfundener Fahrtüchtigkeit mit einem hohen BAK-Wert im Straßenverkehr festgehalten wird. 9. Kann ein Mensch mit einem Alkoholproblem mehrere Monate mit dem Trinken aufhören? Nicht selten wird als Begründung für die Verneinung einer Alkoholproblematik von den Betroffenen eingewandt, dass sie immer aufhören konnten, Alkohol zu trinken. Sie seien nicht alkoholsüchtig, da sie über mehrere Wochen oder sogar Monate mit dem Alkoholkonsum aufhören konnten. Dies wird für viele Betroffene als Argument verwendet, dass sie ihren Alkoholkonsum im Griff haben und daran auch nichts ändern müssten. Schließlich könnten sie zu jedem Zeitpunkt aufhören, wann sie wollten. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass zwischen der Frage der Alkoholabhängigkeit und der Frage des Alkoholmissbrauchs unterschieden werden muss. Bei der Bewertung ist letztendlich von einer „Leiter“ auszugehen. Es wird unterschieden zwischen einem normalen Trinkverhalten, einem Alkoholmissbrauch und einer Alkoholabhängigkeit. Dabei ist wichtig, dass Alkoholabhängigkeit und Alkoholmissbrauch nicht auf eine Stufe gesetzt werden. Der Alkoholabhängige wird den Alkoholkonsum nicht mehr selbstständig regulieren können, da er tatsächlich alkoholsüchtig geworden ist. Er wird lediglich über einen längeren Zeitraum kleine Trinkpausen einlegen können. Derjenige, der Alkoholmissbrauch betreibt, wird ohne Weiteres auch längere Trinkpausen einlegen können. Die Trinkpausen bedeuten jedoch auf der anderen Seite nicht, dass kein Alkoholmissbrauch vorliegt. Alkoholmissbrauch kann auch dann vorliegen, wenn z. B. nur am Wochenende verstärkt getrunken wird. Ein Alkoholmissbrauch liegt folglich nicht etwa nur dann vor, wenn z. B. jeden Abend Alkohol getrunken wurde. Auf die Definition von Alkoholmissbrauch wird auch noch im Folgenden eingegangen werden. 10. Hängt die Promillezahl von der Tagesform ab? Die Tagesform und die Stimmung des Betroffenen beeinflussen den festgestellten Promillewert nicht. Wer folglich mit einem hohen Promillewert im Straßenverkehr festgehalten wurde, kann diesen nicht damit erklären, dass er einen besonders schlechten Tag gehabt hat. Auf den Promillewert hat dies keinen Einfluss. Allenfalls die subjektive Wahrnehmung des Rauschzustandes und der Wirkung des Alkohols kann sich an schlechten Tagen verstärken. Wer einen schlechten Tag hat, z. B. körperlich angeschlagen war, kann eine geringere Alkoholmenge ggf. anders bewerten. Die Auswirkung dieser geringeren Alkoholmenge kann folglich bei einem schlechten körperlichen oder seelischen Zustand zu einem verstärkten oder verminderten Rauschgefühl führen. Auf die tatsächliche Höhe des BAK-Wertes hat dies jedoch keinerlei Auswirkungen. 11. Kann Alkoholmissbrauch zum sozialen Problem werden? Regelmäßig geht mit deutlichem Alkoholmissbrauch auch Konfliktpotenzial im Alltag einher. Viele Betroffene berichten von Problemen innerhalb der Familie, mit ihrem Ehepartner, bei der Arbeit oder im Freundeskreis. Nicht selten berichten Betroffene davon, nach einem durchzechten Wochenende schon einmal an dem darauf folgenden Montag krankgefeiert zu haben. Des Weiteren berichten Personen häufig auch davon, dass sie auf das übermäßige Trinken bereits im Familienoder Freundeskreis angesprochen worden sind. Dauerhafterer Alkoholkonsum führt nicht selten auch zu einem Rückzug aus sozialen Aktivitäten. Das Leben des Betroffenen dreht sich öfter um den Alkoholkonsum. Nicht selten führte der verstärkte Alkoholkonsum dann zu einem Rückzug in das häusliche Umfeld. Ggf. besteht eine Scheu davor, vor Freunden und Bekannten in der Öffentlichkeit übermäßigen Alkoholkonsum zu zeigen. Die Folge ist damit der Rückzug in das private Umfeld, um dem Alkoholkonsum unbemerkt nachgehen zu können. Ggf. werden aufgrund des Alkoholkonsums auch sportliche Aktivitäten eingestellt. Die Frage nach sozialen Problemen im Zusammenhang mit dem Alkoholmissbrauch wird im Rahmen der MPU erörtert werden. Machen Sie sich daher für sich Gedanken, ob Ihr Alkoholkonsum in stärkerem oder weniger starkem Ausmaß zu Einschränkungen in Ihrem alltäglichen Leben geführt hat, und ob der verstärkte Alkoholkonsum für Sie in Ihrem sozialen Umfeld ein Problem dargestellt hat. Wenn Sie dem MPU-Gutachter schildern können, welche sozialen Probleme Sie aufgrund des übermäßigen Alkoholkonsums hatten und diese als Begründung nennen, warum Sie Ihren Alkoholkonsum nunmehr grundlegend ändern wollen, führt dies bei dem Gutachter zu dem Schluss, dass Sie sich mit Ihrem Alkoholkonsum auseinandergesetzt haben und für sich aufgrund der sozialen Probleme eine starke Motivation gefunden haben, warum Sie eine Verhaltensänderung bei sich durchführen wollen. 12. Bewirkt ein voller Magen oder fettes Essen, dass man mehr Alkohol vertragen kann? Eine ausgiebige Mahlzeit beim oder vor dem Alkoholkonsum verhindert nicht die Giftflüssigkeit dem Grunde nach. Durch eine ausgiebige Mahlzeit wird lediglich die sogenannte Resorptionsgeschwindigkeit verändert. Unter der Resorptionsgeschwindigkeit versteht man das Tempo, mit dem der Alkohol in den Blutkreislauf gelangen kann. Für die Frage der Resorptionsgeschwindigkeit ist maßgeblich, wie schnell der Alkohol verdaut werden kann. Es kommt hier maßgeblich auf die Dauer an, die der Alkohol benötigt, um durch den Magen zu gelangen. Bei leerem Magen kommt es zu einer kurzfristigen Resorption. Die Alkoholwirkung tritt dann schnell ein. Bei vollem Magen oder fetter Nahrung erfolgt die Resorption verlangsamt. Die Alkoholwirkung tritt folglich erst später ein. Da demnach bei vollem Magen die Alkoholwirkung verzögert eintritt, kommt es zu der subjektiven Empfindung, dass der Alkohol anders wirkt und man folglich mit vollem Magen mehr vertragen kann. Da bei leerem Magen die Alkoholwirkung deutlich schneller eintritt, bemerkt man den Alkoholrausch deutlich schneller und hat den Eindruck, dass man auf nüchternen Magen deutlich weniger Alkohol vertragen kann. Der volle oder leere Magen führt jedoch nicht unmittelbar dazu, dass man mehr oder weniger Alkohol vertragen kann. Die Giftflüssigkeit als solche wirkt also auch bei vollem Magen gleich. Wichtig ist allerdings, dass durch die verzögerte Aufnahme von Alkohol durch den Magen-Darm-Trakt der Alkohol langsamer in den Blutkreislauf wechseln kann. Da der Alkohol verzögert in den Blutkreislauf abgegeben wird, kommt es parallel zur Aufnahme von Alkohol in den Blutkreislauf zu einem Abbau von Alkohol. Wie bereits dargelegt, beträgt der durchschnittliche Abbauwert 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde. Folglich ist es richtig, dass man zum Erreichen eines bestimmten BAK-Wertes eine größere Menge Alkohol aufnehmen muss, da der Alkohol nur verlangsamt in den Blutkreislauf gelangt und parallel ein Abbau des Alkohols im Körper stattfindet. Falls der Betroffene angibt, er habe vor der Tat eine üppige Mahlzeit zu sich genommen, heißt dies für den Gutachter, dass dann auch eine deutlich höhere Menge von Alkohol konsumiert worden sein muss, wenn zum Tatzeitpunkt ein entsprechend hoher BAK-Wert festgestellt worden ist. 13. Führt der Konsum über einen langen Zeitraum zu einer anderen Bewertung eines BAK-Wertes? Ähnlich wie bei einem sehr vollen Magen führt ein als sehr lang angegebener Trinkzeitraum zu einer anderen Bewertung des BAK-Wertes. Wer z. B. von morgens früh bis spät in die Nacht Alkohol zu sich genommen hat und dann mit einem hohen BAK-Wert aufgegriffen wird, muss im Laufe des Tages eine deutlich größere Menge Alkohol zu sich genommen haben. Dieses ist ebenfalls damit zu begründen, dass neben dem schädlichen Alkoholkonsum vom Körper stetig ein Abbau von Alkohol vorgenommen wird. Wer folglich schon morgens größere Alkoholmengen getrunken hat, hat diese Alkoholmengen ggf. gegen Abend bereits vollständig abgebaut. Die Alkoholmengen, die zu dem erhöhten BAK-Wert geführt haben, können folglich nicht mehr von den frühen Morgenstunden herrühren. Der erhöhte BAK-Wert wird vielmehr mit den in den Abendstunden zu sich genommenen Alkoholmengen zu erklären sein. Folglich ist beim Trinken über einen längeren Zeitraum stets zu berücksichtigen, dass die Alkoholmengen sich nicht ohne Weiteren addieren. Durch den Alkoholabbau findet auch eine ständige Reduzierung des Alkoholpegels statt. Dies berücksichtigt selbstverständlich auch der Verkehrspsychologe im MPU-Behandlungsgespräch. 14. Kann eine große Alkoholmenge ohne Wissen des Betroffenen getrunken werden? Im Rahmen der MPU wird teilweise von den Betroffenen angeführt, man habe ohne Wissen Alkohol zu sich genommen. Man habe gedacht, das Getränk enthalte keinen Alkohol. In der Tat ist das z. B. bei stark gesüßten Mixgetränken möglich. Der Betroffene kann bei stark gesüßten Mixgetränken oder bei anderen stark süßlichen Getränken nicht merken, dass diese mit Alkohol versetzt sind. Bei BAK-Werten über 1,1 Promille wird man jedoch nicht glauben können, dass der BAK-Wert durch einen unbewussten Alkoholkonsum erklärt werden kann. Unabhängig davon, ob der Betroffene wusste, dass sich in seinem Getränk Alkohol befand, hätte der Betroffene ab einem gewissen Promillewert merken müssen, dass es sich nicht um ein antialkoholisches Getränk handelte. Beim unbewussten Konsum von Alkohol sind grundsätzlich zwei Abläufe denkbar: 1. Trinkt der Betroffene unbewusst das alkoholische Getränk in normalem Trinktempo, so wird sich bei einem durchschnittlich „trainierten“, alkoholgewöhnten Menschen der Alkoholgehalt bemerkbar machen. Er wird aufgrund der Alkoholwirkung merken, dass es sich nicht um ein alkoholfreies Getränk handelt. Es ist dann davon auszugehen, dass er, wenn er keinen Alkohol trinken wollte, den Konsum unterlässt. Wer einen Promillewert von über 1,0 aufweist, wird die Wirkung des Alkohols gespürt haben müssen. Jede andere Einlassung ist unglaubwürdig. Da der Betroffene die Alkoholwirkung kennt und auch bemerkt hatte, kann er sich nicht damit herausreden, der hohe Promillewert wäre dadurch zustande gekommen, dass er bis zum Schluss gedacht hätte, er würde ein antialkoholisches Getränk trinken. 2. Der Betroffene trinkt das Getränk in einem Sturztrunk, d. h. besonders schnell. In diesem Fall würde die Alkoholwirkung aufgrund des sehr schnellen Konsums von Alkohol zu einem sehr schnellen Anstieg der Blutalkoholkonzentration führen. Es kommt auch bei einem sehr alkoholgewöhnten Menschen umgehend zu alkoholbedingten körperlichen Ausfällen. Die Wirkung eines schnellen Anstiegs der BAK nennt man auch Anflutungseffekt. Durch den sehr schnellen Anstieg wird die Wirkung des Alkohols auch für stark alkoholgewöhnte Personen stark bemerkbar. Die körperlichen Auswirkungen würden eine aktive Verkehrsteilnahme ausschließen. Folglich kann auch die Begründung „unbewusster Sturz“ eine Verkehrsteilnahme mit einem hohen BAK-Wert nicht erklären. Wer folglich seinen BAK-Wert im Rahmen der MPU damit erklären will, dass er nicht gewusst hätte, betrunken Auto gefahren zu sein, wird bei dem Verkehrspsychologen auf größte Skepsis stoßen. Insbesondere bei sehr hohem Wert kommt die Skepsis aus folgenden Überlegungen heraus: Der gefühlte Grad der Alkoholisierung hängt in erheblichem Maße von der Giftfestigkeit der Betroffenen ab. Bei gleicher Menge Alkohol kann eine nicht gewöhnte Person eine starke Alkoholisierung spüren. Bei der gleichen Menge Alkohol kann eine stark alkoholgewöhnte Person eine deutlich niedrige Alkoholisierung verspüren. Dies bedeutet jedoch für die Praxis, dass das Maß der individuellen Alkoholgewöhnung nur unwesentlich überschritten werden kann. Eine Überschreitung des jeweiligen Bewegungs(?)levels bei Alkohol würde der Betroffene unverzüglich merken. Nochmals anders erklärt bedeutet das Folgendes: Wer es gewohnt ist, sich einen BAK-Wert von 0,8 bis 1,0 Promille anzutrinken, wird beim Erreichen von z. B. von 1,3 Promille deutliche Überraschungssymptome erleben. Er wird also merken, dass er mehr als 0,8 bis 1,0 Promille getrunken hat. Er wird bemerken, dass er betrunkener ist als sonst. Wer einen Promillewert von 1,6 bis 1,8 gewohnt ist, wird seinerseits den Berauschungszustand bei 1,6 bis 1,8 Promille kennen. Er wird keine ungewöhnlich hohen Berauschungssymptome empfinden. Folglich führt eine stärkere Berauschung als sonst bei diesen Betroffenen ggf. erst bei einem Promillewert von 2,0 oder 2,1 zu dem Gefühl, er wäre nunmehr betrunkener als sonst. Die Angabe des Betroffenen, er habe unwissentlich ein Mehr an Alkohol getrunken, ist folglich nicht plausibel erklärbar, da der Betroffene in jedem Fall gemerkt hätte, dass er nun mehr trinkt als sonst. Folglich wird also auch eine Einlassung, es habe ihm jemand Schnaps in sein Bier geschüttet oder Ähnliches, beim Psychologen nur Skepsis auslösen und für den Psychologen keine Erklärung des erhöhten BAK-Wertes darstellen. Wer folglich bei der MPU angibt, er habe unwissentlich zu viel Alkohol getrunken, wird mit dem Vorwurf leben müssen, er wolle die wahren Gründe für seinen verstärkten Alkoholkonsum nur verschleiern. Die Aussichten, die MPU mit solchen Angaben zu bestehen, werden sich sicherlich verschlechtern. Bedenken Sie auch Folgendes: Wer mit einem Wert von 1,6 Promille im Straßenverkehr angetroffen wird, muss bereits des Öfteren diesen Wert erreicht haben. Normale Personen könnten mit einem Promillewert von 1,6 kein Fahrzeug mehr im Straßenverkehr führen. Wer es also schafft, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mit einem Promillewert von 1,6 zu führen, der ist trinkgewohnt und weist auch eine hohe Trinkfestigkeit auf. Selbst wenn er gegenüber dem Psychologen angibt, er habe nicht gewusst, dass er 1,6 Promille erreicht hat, so bedeutet dies für den Psychologen allein, dass die natürlichen Warnsignale, die eigentlich verhindern, dass eine nicht trinkgewohnte Person 1,6 Promille überhaupt erreichen kann, bei dem konkret Betroffenen nicht mehr angeschlagen haben. Kann Alkohol zum Kontrollverlust führen? Wenn man vom Kontrollverlust im Zusammenhang mit Alkoholkonsum spricht, ist zumindest zu überprüfen, welche Art von Kontrollverlust gemeint ist. Grundsätzlich können drei Arten von Kontrollverlust beschrieben werden: 1. Der Kontrollverlust liegt in der Form vor, dass nach Beginn des Alkoholkonsums der Betroffene nicht mehr aufhören kann, weiteren Alkohol zu konsumieren. Dies ist die gravierendste Form von Kontrollverlust und führt dazu, dass der Betroffene beim geringsten Konsum von Alkohol unweigerlich so lange trinkt, bis er aus körperlichen Gründen nicht mehr weitertrinken kann. Dieses Merkmal ist das typischste Merkmal für eine Alkoholabhängigkeit. Wer von einem Kontrollverlust im Rahmen von Alkoholmissbrauch spricht, meint folglich nicht diesen Fall. 2. Der Kontrollverlust führt dazu, dass man den Überblick über die getrunkenen Alkoholmengen verliert. Hier meint man den Fall, dass der Betroffene, obwohl er eigentlich nur so viel trinken wollte, wie er noch vertragen konnte, um ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, doch mehr getrunken hat, da er letztendlich nicht mehr wusste, wie viel er tatsächlich getrunken hat. In diesem Kontext wird von den Betroffenen teilweise auch berichtet, dass sie sich ganz unbewusst gefragt hätten, wie viel Promille sie wohl hätten und ob sie damit noch sicher ein Kraftfahrzeug führen könnten. Der Kontrollverlust führt hier folglich dazu, dass man von einer falschen Grundlage dafür ausgeht, man hätte noch sicher ein Kraftfahrzeug führen können. Diese Art von Kontrollverlust ist häufig bei Personen anzutreffen, die mit mehr als 1,6 Promille auffällig geworden sind. Dies wird damit begründet, dass derjenige, der oft viel trinkt, letztendlich nicht zählt, wie viel er getrunken hat. Er hat vielmehr keinerlei Überblick darüber, wie viel er tatsächlich getrunken hat und ob er überhaupt noch in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. Der Verlust des Überblicks über die getrunkenen Mengen Alkohol ist folglich häufig bei denen Personen gegeben, die überhaupt in der Lage sind, einen hohen BAK-Wert zu erreichen. 3. Die dritte Art von Kontrollverlust liegt vor, wenn der Betroffene erst im Laufe des Konsums größerer Mengen Alkohol seinen ursprünglichen Entschluss, sein Fahrzeug stehen zu lassen, aufgibt. Typisch für diese Form ist, dass die Betroffenen berichten, dass sie nicht mehr wussten, was sie taten. Die Betroffenen berichten teilweise davon, dass sie gar nicht mehr wussten, wie sie in das Auto gekommen sind. Nicht selten berichten die Betroffenen folglich von einem „Filmriss“. Der Kontrollverlust in dieser Form bedeutet folglich, dass der Betroffene im nüchternen Zustand zunächst tatsächlich vorhatte, kein Kraftfahrzeug mehr zu führen. Er hatte z. B. geplant, das Auto nach der Feier und dem Konsum größerer Mengen Alkohol vor Ort stehen zu lassen und mit einem Taxi nach Hause zu fahren. Erst im Laufe des Abends mit erhöhtem Alkoholkonsum wurde dieser Vorsatz durchbrochen, und der Betroffene hat die Kontrolle über sich dahingehend verloren, dass er sich dazu hinreißen ließ, doch noch mit dem Auto nach Hause zu fahren. Auch die dritte Form des Kontrollverlustes wird von Verkehrspsychologen sehr kritisch betrachtet. Der Grund hierfür ist, dass der Betroffene ja eigentlich sehr vernünftig gehandelt hat und zunächst den richtigen und rechtlich korrekten Vorsatz gehabt hat, sein Fahrzeug nach dem bewussten Trinken größerer Mengen Alkohol stehen zu lassen. Das Problem hierbei ist, dass der Betroffene trotz seiner guten Vorsätze diese nach dem Genuss größerer Mengen Alkohol letztendlich dann doch nicht einhalten konnte. Da der Betroffene jedoch im nüchternen Zustand die richtigen Grundsätze gefasst hat, diese jedoch nach dem Konsum größerer Mengen Alkohol nicht mehr einhalten konnte, führt dies zu dem Schluss, dass sich eine solche Fahrt immer dann wiederholen kann, wenn der Betroffene entsprechende Mengen Alkohol getrunken hat. Schließlich hat er schon einmal bewiesen, dass er grundsätzlich eigentlich richtig handeln wollte, es dann jedoch zu einem Kontrollverlust in der Form gekommen ist, dass er diesen Vorsatz nicht mehr einhalten konnte, da er zu viel Alkohol getrunken hatte. Es besteht folglich aus Sicht der Verkehrspsychologen die Gefahr, dass der Betroffene trotz aller guten Vorsätze nach dem Konsum größerer Mengen Alkohol wieder auf die Idee kommen könnte, mit dem Kraftfahrzeug nach Hause zu fahren, da er ja dann erneut nicht mehr in der Lage ist, seine guten Vorsätze in Form einer Selbstkontrolle einzuhalten. In der Verkehrspsychologie wird folglich nur dann von einem kontrollierten Trinken ausgegangen, wenn der Betroffene während des Alkoholkonsums und danach tatsächlich noch in der Lage ist, situationsangemessen und eigenverantwortlich zu handeln. Ein kontrolliertes Trinken kann auch nur dann angenommen werden, wenn der Betroffene sich auch am Tag danach noch an das Trinkszenario, sprich an den Ablauf des Trinkens, die ungefähren Mengen des Alkohols, die Auswirkungen auf ihn selbst und seine Motive für das vermehrte Trinken erinnern kann. Nur dann kann dem Grunde nach überhaupt von einem kontrollierten Trinken gesprochen werden. Dies leuchtet ein. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass die Angabe, man wisse gar nicht mehr, wie es überhaupt dazu kommen konnte, warum man so viel getrunken hat und dass man sich an weite Teile des Geschehens nicht erinnern kann, bei dem MPU-Gutachter zu erhöhter Skepsis führen wird. Die Angabe von vollkommener oder teilweiser Erinnerungslosigkeit führt dazu, dass der Gutachter von einem teilweisen Kontrollverlust ausgehen muss. Da der Betroffene selbst gar nicht mehr weiß, wie es überhaupt zu dem erhöhten BAK-Wert kommen konnte, führt bei dem MPU-Gutachter zu der Schlussfolgerung, dass er die Kontrolle über seinen Alkoholkonsum zeitweise verloren hatte. Eine Person, die Gefahr läuft, auch in Zukunft unkontrolliert Alkohol zu trinken, ist jedoch ein potenzielles Risiko für den Straßenverkehr, da der Betroffene selbst keine Kontrollinstanz mehr für sich darstellen kann. In diesem Zusammenhang ist daher davon zu warnen, auf Fragen des Gutachters dahingehend auszuweichen, man könne sich nicht mehr erinnern, man könne sich das alles nicht erklären, oder man habe einen Filmriss gehabt. 15. Nimmt die Alkoholgewöhnung ab, wenn man mehrere Monate keinen Alkohol trinkt? Nein. Grundsätzlich bleibt die Giftflüssigkeit des Körpers über sehr lange Zeit konstant. Es finden zwar einige Schwankungen statt. Derjenige, der ggf. tatsächlich über mehrere Monate keinen Alkohol konsumiert hat, wird zu Beginn des erneuten Alkoholkonsums anfälliger für die berauschende Wirkung des Alkohols sein. Er wird jedoch sehr schnell wieder zu seiner alten Giftfestigkeit zurückkommen. Das bedeutet, dass eine einmal erreichte Giftfestigkeit nicht wieder abtrainiert werden kann. Wer seinen Körper einmal an sehr hohe Promillezahlen gewöhnt hat, wird auch nach monatelanger Alkoholabstinenz seinen Körper sehr schnell wieder an die alten Promillewerte gewöhnen können. Dies stellt das zentrale Problem für Alkoholiker dar. Für sie ist ein geringerer Alkoholkonsum nicht mehr möglich, da sie ihren Körper an einen bestimmten Umgang mit Alkohol gewöhnt haben und sich der Körper den Umgang mit Alkohol gemerkt hat. Dieser Punkt ist für Verkehrspsychologen problematisch. Wer verspricht, in Zukunft deutlich weniger Alkohol zu trinken, wird bei Verkehrspsychologen ebenfalls auf Skepsis stoßen. Die Person, die Alkohol trinkt, möchte ja gerne einen bestimmten Zustand erreichen. Es geht auch hier wieder um Trinkmotive. Der Betroffene möchte mit dem Alkoholkonsum einen bestimmten Ausnahmezustand erreichen. Da der Betroffene seinen Körper jedoch einmal an hohe Promillewerte gewöhnt hat, wird er diesen Rauschzustand nur dann erreichen können, wenn er entsprechend hohe Promillewerte erreicht hat. Dies bedeutet dann jedoch automatisch wieder eine erhöhte Aufnahme von Alkoholmengen. Wer einmal seinen Körper an hohe Promillewerte herangeführt hat, wird seinen Konsum nur schwer einschränken können. Für die betroffene Person mit besonders hohem Alkoholwert wird ggf. eine dauerhafte Abstinenz die einzige Möglichkeit darstellen. 18. Spielt die körperliche Fitness eine Rolle bei der Frage, wie viel man vertragen kann? Grundsätzlich führt die körperliche Fitness nicht zu einer Beeinflussung der Promillewerte bei entsprechendem Alkoholkonsum. Auch derjenige, der körperlich trainiert ist, wird bei gleicher Menge Alkohol den gleichen Promillewert erreichen wie die Person, die körperlich nicht trainiert ist. Die körperliche Fitness spielt also für die Frage des Promillewerts keine Rolle. Allein die Frage der subjektiven Wahrnehmung kann durch die körperliche Fitness verändert werden. Wer körperlich trainiert ist, kann ggf. subjektiv mehr vertragen, da er die alkoholbedingten Beeinträchtigungen subjektiv besser kompensieren kann. Letztendlich stellt diese Fragestellung wiederum darauf ab, dass ein erhöhter BAK-Wert nicht mit einem „schlechten Tag“ oder einem kurzfristig schlechten gesundheitlichen Zustand erklärt werden kann. Auch jemand, der stark erkältet war oder eine Grippe hatte, wird bei entsprechendem Alkoholkonsum die gleichen Promillewerte aufweisen wie ein gesunder Mensch. Viele ziehen den Umkehrschluss, der angeschlagene Betroffene müsse die Wirkung des Alkohols subjektiv stärker gespürt haben. Ein „schlechter Tag“ oder eine gesundheitliche Beeinträchtigung stellt folglich keine Erklärung für einen erhöhten BAK-Wert dar. Welche Grenzwerte bei Alkohol kennen Sie? Welche Relevanz haben die Grenzwerte im Verkehr? Aus rechtlicher Sicht gibt es grundsätzlich drei Grenzwerte: Aus rechtlicher Sicht ist eine negative Beeinflussung der Fahrtüchtigkeit bis zu einem Promillewert von 0,3 ausgeschlossen. Folglich wissen die Leute, dass davon ausgegangen wird, dass eine Alkoholisierung bis 0,3 Promille zu keiner relativen Fahruntüchtigkeit führen kann. § 24a StVG gibt sodann einen Gefahrengrenzwert vor. Von 0,5 Promille bis 1,1 Promille liegt eine unzulässige Alkoholisierung vor, wenn ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt wird. Der Gesetzgeber hat hier die Grenze bei 0,5 Promille gezogen, da bei diesem Wert davon ausgegangen wird, dass eine Fahrt mit einer Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille eine erhöhte Gefährdung aufweist. Wer mit 0,5 bis 1,1 Promille im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt, ist ebenfalls fahruntüchtig. Ab dem Wert von 0,5 Promille kommt folglich eine Bestrafung zumindest als Ordnungswidrigkeit in Betracht. Zeigen sich bei einer Fahrt ab 0,5 Promille auch noch Ausfallerscheinungen, so liegt ggf. eine Straftat vor. Ab dem Wert von 1,1 Promille spricht man von einer absoluten Fahruntüchtigkeit. Dieser Grenzwert von 1,1 Promille errechnet sich aus zwei Werten: Wissenschaftlich belegt ist, dass ab 1,0 Promille ein Betroffener definitiv nicht mehr in der Lage ist, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Die Rechtsprechung hat einen Sicherheitszuschlag von 0,1 Promille hinzugefügt. Ab 1,1 Promille liegt folglich im Rechtssinne eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Ab dem Wert von 1,1 Promille liegt demnach bei einer Teilnahme am Straßenverkehr eine Straftat vor. 16. Wie lautet die Definition für Alkoholmissbrauch im Rahmen der MPU? Die Richtlinien zur Kraftfahreignung beziehen sich des Öfteren auf den Begriff des Alkoholmissbrauchs und auf „hohe Blutalkoholkonzentration“. Alkoholmissbrauch kann jedoch unterschiedlich ausgelegt werden. Grundsätzlich liegt nach den Richtlinien zur Kraftfahreignung ein Missbrauch vor, wenn ein Bewerber oder Inhaber einer Fahrerlaubnis das Führen eines Kraftfahrzeuges und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher trennen kann, ohne bereits alkoholabhängig zu sein. In einem solchen Fall ist der Betroffene nicht in der Lage, den gestellten Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu entsprechen. Des Weiteren ist danach insbesondere in folgenden Fällen von einem Missbrauch auszugehen: 1. Bei wiederholter Fahrt unter unzulässig hoher Alkoholeinwirkung 2. Bei einer einmaligen Fahrt mit einem hohen BAK-Wert 3. Bei einer Fahrt, bei der aktenkundig ist, dass es bei dem Betroffenen in der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verkehrsteilnahme zu einem Verlust der Kontrolle des Alkoholkonsums gekommen ist. Insbesondere im letzten Fall ist dann von einem Missbrauch nach den Richtlinien der Kraftfahreignung auszugehen. Die oben beschriebenen drei Fälle werden einen Großteil der Alkoholmissbräuche, die Anlass für eine MPU sind, abdecken. Im ersten Fall wird der Betroffene innerhalb der letzten 10 Jahre mehrfach mit einem Promillewert von 0,5 oder mehr im Straßenverkehr auffällig. Im zweiten Fall war Betroffene zuvor zwar noch nicht mit einer höheren Blutalkoholkonzentration auffällig, bei der konkreten Fahrt lag jedoch eine entsprechend hohe Blutalkoholkonzentration vor. Bei der letzten Fallgestaltung ist z. B. aufgrund der Angaben des Betroffenen vor Gericht aktenkundig, dass es bereits einmal zu einem Kontrollverlust (z. B. einem angeblichen Filmriss) im Rahmen von Alkoholkonsum gekommen ist. Wenn die Fallgestaltungen 1 bis 3 hinreichend klar begründet sind, stellt sich bei der Fallgestaltung im Rahmen der Definition des Alkoholmissbrauchs die Frage, wann von einer hohen Alkoholkonzentration auszugehen ist. Es muss also folglich im Rahmen der Definition Alkoholmissbrauch geklärt werden, wann von einer hohen Alkoholkonzentration ausgegangen werden kann. Hierfür kann zunächst einmal die Fahrerlaubnisordnung herangezogen werden. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht zwingend die Anordnung einer MPU vor, wenn ein Kraftfahrzeugführer erstmalig mit einem BAK-Wert von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr auffällig geworden ist. Laut der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) liegt folglich eine hohe Blutalkoholkonzentration, die auf einen Missbrauch schließen lässt, spätestens ab einem Wert von 1,6 Promille vor. Ab diesem Promillewert ist die Führerscheinbehörde angewiesen, von den Betroffenen eine MPU zu verlangen. Von einem hohen Promillewert ist jedoch ggf. auch auszugehen, wenn die festgestellte Promillegrenze von 1,3 überschritten worden ist. Spätestens ab dem Wert von 1,3 Promille liegt ein begründeter Verdacht vor, dass bei dem Betroffenen eine Alkoholproblematik vorliegt. Je weiter sich der Promillewert von 1,3 nach oben verschiebt, desto eher muss von einer Alkoholproblematik ausgegangen werden. Der Betroffene, der im Straßenverkehr mit 1,3 Promille oder mehr festgehalten worden ist, muss damit rechnen, dass ein MPUGutachter von einem Alkoholmissbrauch ausgeht. Der Wert von 1,3 Promille als unterer Grenzwert, ab dem ein Alkoholmissbrauch naheliegt, korrespondiert mit dem Wert, der im Rahmen von üblichen gesellschaftlichen Trinkanlässen von normalen Personen erreicht werden kann. Wie bereits oben beschrieben, wird von normal trinkgewohnten Personen im Rahmen von gesellschaftlichen Anlässen regelmäßig maximal ein Wert von 0,8 bis 1,1 Promille erreicht werden können. In besonderen Fällen kann bei normalen gesellschaftlichen Anlässen ein Wert von 1,3 Promille erreicht werden. Folglich ist es konsequent, davon auszugehen, dass derjenige, der mehr als 1,3 Promille erreichen kann, über ein Trinkverhalten verfügt, das nicht mehr im gesellschaftlich normalen Rahmen liegt. Ab 1,3 Promille wird der Gutachter folglich feststellen, dass der Betroffene eine Trinkfestigkeit erreicht hat, die mit einem normalen Trinkverhalten nicht mehr zu erklären ist. Der Betroffene, der mit 1,3 Promille auffällig geworden ist, muss folglich davon ausgehen, dass sein Trinkverhalten im Rahmen einer MPU besonders durchleuchtet wird. Nimmt man den Wert von 1,3 Promille als unteren Grenzwert an, so dürfte auch eindeutig sein, dass die Alkoholproblematik umso gravierender ist, je mehr sich der festgestellte Promillewert von dieser Grenze nach oben verschiebt. Je höher der festgestellte Promillewert ist, desto höher wird die Giftfestigkeit bei dem Betroffenen sein. Was bedeutet ein hoher BAK-Wert ohne Ausfallerscheinungen? Die Person, die mit 1,3 oder mehr Promille ein Kraftfahrzeug geführt hat und dabei erwischt worden ist, weist eine erhöhte Giftfestigkeit auf. Insbesondere dann, wenn sie angibt, dass sie keine Ausfallerscheinungen bemerkt hat, zeigt die Person, dass sie besonders alkoholgewöhnt ist. Normal trinkgewohnte Personen könnten mit 1,3 Promille kein Kraftfahrzeug mehr führen. Sie wären körperlich einfach nicht mehr in der Lage, ein Kraftfahrzeug überhaupt auf der Straße zu halten. Wird folglich ein erhöhter BAK-Wert festgestellt und sind keine Ausfallerscheinungen erkennbar, so bedeutet dies für den begutachtenden Psychologen, dass eine hohe Giftfestigkeit vorgelegen haben muss. Der Betroffene sollte folglich im Rahmen der MPU nicht darauf pochen, dass er überhaupt nichts davon mitbekommen habe, dass er 1,3 Promille oder mehr aufwies. Derjenige, der keinerlei Ausfallbescheinungen verspürt hat, wird ggf. als erheblich alkoholgewöhnt eingestuft werden. Dies deutet dann auf eine besonders gravierende Alkoholproblematik hin. 17. Was bedeuten Promillewerte von über 1,6 Promille im Rahmen der MPU? Eine Person, die mit 1,6 Promille im Straßenverkehr auffällig geworden ist, weist eine besonders hohe Giftfestigkeit auf. Es wurde bereits dargelegt, dass normal trinkgewohnte Personen einen Maximalwert von 1,3 Promille erreichen können. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass beim Erreichen von Werten über 1,3 Promille eine besondere Giftfestigkeit antrainiert worden sein muss. Wer 1,6 Promille erreichen kann, hat seinen Körper regelmäßig über einen langen Zeitraum von mehreren Monaten oder Jahren an erhöhten Alkoholkonsum gewöhnt. Normal trinkgewohnte Personen können einen Promillewert von 1,6 Promille nicht erreichen. Aus diesem Grund sieht die Fahrerlaubnisverordnung auch entschieden vor, dass Personen, bei denen im Rahmen der Straßenverkehrsteilnahme ein Promillewert von 1,6 oder mehr festgestellt worden ist, zwingend eine MPU absolvieren müssen. Die Betroffenen, die mit einem Wert von 1,6 Promille oder mehr im Straßenverkehr festgehalten worden sind, müssen folglich damit rechnen, dass der Gutachter im Rahmen einer MPU zwingend von einer erhöhten Giftfestigkeit und einem Alkoholmissbrauch ausgeht. Lektion 3 Ihr persönlicher Umgang mit Alkohol Einführung Lektion 3: Im nächsten Teilkursus geht es um Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol. Nach den Grundkenntnissen über die MPU und den Grundkenntnissen über Alkohol sind Sie gut gerüstet, um nunmehr zu den persönlichen Fragen Ihrerseits zu kommen. Die persönlichen Fragen betreffen insbesondere Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol. Fragen zur Tat, Fragen zum Verhalten nach der Tat und Fragen zur Wiederherstellung der Eignung werden in dem psychologischen Gespräch ebenfalls eine ganz wesentliche Rolle einnehmen. Die nachfolgenden Teile des Vorbereitungskurses sind daher die entscheidenden. Sie haben folgende Möglichkeiten, wie Sie mit dem Vorbereitungskurs im Folgenden weiter umgehen möchten. Da es am effektivsten ist, raten wir Ihnen, sich zu den einzelnen Fragen eigene Stichpunkte zu machen und sich etwas Zeit zu nehmen, um die Fragen für sich wahrheitsgemäß zu beantworten. Machen Sie sich kurz Notizen zu den einzelnen Fragen. Es hat sich gezeigt, dass diese Notizen später bei der Durchsicht hilfreich sind und Sie sich bei der Formulierung der Antworten intensiver mit den Fragen auseinandersetzen. Sie haben auch die Möglichkeit, jeweils nur die Frage zu lesen, sich dazu Gedanken zu machen und dann die entsprechenden Ausführungen zu vergleichen. Wir halten es aber für deutlich effektiver, wenn Sie sich, wie oben beschrieben, kurze Notizen zu den einzelnen Fragen machen. In den folgenden persönlichen Fragen werden wir Ihnen zu jeder Frage die Hintergründe der Frage erläutern. Wir werden Ihnen erklären, weshalb diese Frage für Sie wichtig sein kann und was der MPU-Gutachter mit dieser Frage eigentlich tatsächlich herausfinden möchte. Wir geben Ihnen folglich die Hintergründe zu den Fragen. Es wäre völlig verfehlt, wenn wir Ihnen vermeintlich richtige Antworten an die Hand geben würden. Schematisch richtige Antworten gibt es weder hier im Vorbereitungskurs noch später im tatsächlichen Vorbereitungsgespräch mit dem Gutachter. Jeder Vorbereitungskurs, der Ihnen, losgelöst von Ihrem konkreten Fall, vermeintliche „Testknacker“-Antworten an die Hand gibt, ist unseriös und wird keinen Erfolg haben können. Wir halten es für wesentlich, dass Sie zu jeder Frage eine ehrliche und persönliche Antwort geben. Anschließend werden Sie eine ausführliche Besprechung der konkreten Frage vorfinden. Mit der dann gelieferten Erklärung können Sie Ihre zunächst gegebenen Antwort vergleichen und prüfen, ob Ihre Antwort „richtig“ war oder nicht. 1. Wann trinken Sie Alkohol? Bei dem psychologischen Gespräch wird es dem Gutachter darauf ankommen, zunächst allgemein zu erfragen, wie sich Ihr Umgang mit Alkohol insgesamt darstellt. Es kommt also folglich nicht auf den Zeitraum um die Tat herum an. Vielmehr möchte der Gutachter Ihren persönlichen Lebensweg und Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol insgesamt erfahren. Die Frage „Wann trinken Sie Alkohol?“ hört sich zunächst etwas irritierend an. Auch die nachfolgenden Fragen werden Sie zum Teil stutzig machen. Aus diesen allgemein gehaltenen Fragen kann ein MPU-Gutachter jedoch schon entsprechende Rückschlüsse ziehen. Die Frage, wann Sie Alkohol trinken, ist grundsätzlich nicht nur zeitlich zu verstehen. Es kommt ggf. auch darauf an, mit welchen Personen und zu welchen Anlässen Sie Alkohol trinken. Fragen Sie sich selbst einmal und machen Sie ggf. eine Aufstellung darüber, wann und wie oft Sie eigentlich tatsächlich Alkohol trinken. Ggf. haben Sie dann auch einen Überblick, wo das Problem bei Ihnen liegen könnte, in welchem Umfeld Sie tatsächlich Alkohol trinken, und ob es immer zu bestimmten Anlässen oder völlig losgelöst davon zu einem Alkoholkonsum kommt. 2. Warum trinken Sie Alkohol? Auch diese Frage klingt zunächst ungewöhnlich. Warum trinkt man Alkohol? Diese Antwort ist ggf. nur schwer zu geben. Machen Sie sich auch diesbezüglich Ihre Gedanken, weshalb Sie persönlich Alkohol trinken. Diese Frage hängt mit der Frage, wann Sie Alkohol trinken, eng zusammen. Wieso haben Sie Alkohol getrunken? Dies wird unter anderem ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der weiteren Begutachtung sein. Haben Sie Alkohol getrunken, weil Sie auf einer Party angeheitert sein wollten? Haben Sie Alkohol getrunken, weil Sie es regelmäßig abends sowieso getan haben? Haben Sie Alkohol getrunken, weil Sie eine Lebenskrise hatten? Haben Sie Alkohol getrunken, um Ihren Alltag zu vergessen? Haben Sie Alkohol getrunken, um eine vermeintlich schwierige Situation besser meistern zu können? Machen Sie sich einmal Gedanken darüber, warum Sie allgemein Alkohol trinken, weshalb Sie in der letzten Zeit ggf. vermehrt Alkohol getrunken haben und weshalb Sie konkret bei der Tat Alkohol konsumiert haben. Bei konkreter Beantwortung werden Sie ggf. erkennen, dass sich Ihre Trinkgewohnheiten in der Zeit vor der Tat verändert haben könnten. Fragen Sie sich ggf. nicht nur, warum Sie Alkohol getrunken haben, sondern auch, in welchem Maße und welche Art von Alkohol Sie konsumiert haben. Seien Sie ehrlich zu sich selbst. Es hilft Ihnen sowohl jetzt in der Vorbereitung als auch gegenüber dem Gutachter, ggf. ebenfalls Antworten zu finden, die überzeugen. Im Übrigen wird Ihre Antwort, wie bereits dargelegt, ggf. eine grundlegende Weichenstellung für den Gutachter darstellen. 3. Haben Sie das Gefühl, dass Ihnen Alkohol in einigen Situationen helfen kann? Bitte achten Sie darauf, dass diese Frage durchaus allgemein gehalten ist. Es wurde nicht gefragt, ob Ihnen Alkohol in einer bestimmten Situation oder in einer Situation bei der Tat helfen konnte. Vielmehr wird hier gefragt, ob Ihnen Alkohol überhaupt in irgendeiner Situation helfen kann. Diesbezüglich kommt in Betracht, dass Ihnen Alkohol helfen kann, z. B. bei einer Party aufzutauen und besser mitfeiern zu können. Alkohol kann Ihnen ggf. helfen, insgesamt lockerer zu werden. Alkohol kann Ihnen grundsätzlich dabei helfen, eine schwere Zeit besser zu meistern. Alkohol kann Ihnen dabei helfen, sich nach der Arbeit zu entspannen. Seien Sie auch hier ehrlich zu sich selbst und gegenüber dem MPU-Gutachter. Nur wer ggf. erkennt, dass er versucht hat, mit Hilfe des Alkohols Probleme zu lösen, die sich mit Alkohol nicht lösen lassen, zeigt dem Gutachter, dass er sich mit seinem Alkoholproblem auseinandergesetzt hat. Wer bei dem Gutachter pauschal sagt, Alkohol würde ihm nicht helfen und hat ihm noch nie geholfen, wird ggf. auf Skepsis stoßen. Es gibt immer ein Trinkmotiv. Der Begriff Trinkmotiv ist für einen MPU-Gutachter ganz wesentlich. Der MPU-Gutachter möchte konkret wissen, weshalb jemand Alkohol getrunken hat. Wer Alkohol trinkt, wird dies ggf. aber nicht nur tun, weil es ihm schmeckt. Viele andere Getränke, die keinen Alkohol enthalten, schmecken dem Betroffenen ggf. ebenfalls. Alkohol wird regelmäßig zu sich genommen, weil mit dem Alkohol und dem Rausch eine besondere Situation hergestellt werden soll. Nicht selten wird auch eine Flucht in den Alkohol vorliegen. Sie sollten sich selbst persönlich fragen, ob Sie der Auffassung waren, dass Ihnen der Alkohol in irgendeiner Form weiter helfen konnte. Nicht selten wird berichtet, dass Alkohol über eine momentane Lebenskrise hinweggeholfen hat. Wichtig ist zunächst, dass Sie sich diese Frage ernsthaft beantworten. Kann Alkohol über eine schwerere Zeit hinweghelfen? Diese Frage bezieht sich insgesamt darauf, ob Alkohol überhaupt über eine schwere Zeit hinweghelfen kann. Diese Frage bezieht sich also nicht auf Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol. Bitte achten Sie darauf. Insofern sollten Sie stets auf den genauen Wortlaut einer Frage des MPUGutachters achten. Sollten Sie eine Frage nicht oder nicht richtig verstanden haben, trauen Sie sich ruhig, den MPU-Gutachter konkret zu fragen. Fragen Sie bei einer solchen offenen Frage auch durchaus nach, ob der Umgang allgemein oder auf Sie persönlich bezogen gemeint ist. Insgesamt sollten Sie sich trauen, ein offenes Gespräch mit dem Gutachter zu führen. Üben Sie dies ggf. mit Freunden und Bekannten einmal ein. Der MPU- Gutachter soll anhand eines Gesprächs mit Ihnen herausfinden, ob Sie geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie haben also ebenfalls das Recht, Fragen zu stellen. Machen Sie davon Gebrauch, um eine Frage zu klären. Es ist sicherlich nichts schlimmer, als wenn Sie eine Frage falsch verstanden haben und die Antwort dann vom Gutachter ggf. ebenfalls falsch verstanden wird. 4. Kann Ihnen Alkohol über schwere Zeiten hinweghelfen? Bei der konkreten Frage „Kann Alkohol über eine schwere Zeit hinweghelfen?“ wird der MPU-Gutachter wissen wollen, wie Sie die Wirkung von Alkohol einschätzen. Diese Frage kann ggf. auch zeitlich versetzt nach der Frage kommen, warum Sie konkret Alkohol trinken. Diese beiden Fragen hängen ein Stück weit zusammen. Sie müssen damit rechnen, dass der MPUGutachter frühere Antworten durch andere Fragen, die aber auf den gleichen Kern abzielen, nochmals absichert. Wenn Sie also bei der Frage „Warum trinken Sie Alkohol?“ die Antwort gegeben haben „Weil ich damit Probleme vergessen kann“, so wird Ihre Antwort auf die Frage „Kann Alkohol über schwere Zeiten hinweghelfen?“ seriöserweise sicherlich nicht „Nein“ lauten. Bei der Frage „Kann Alkohol über schwere Zeiten hinweghelfen?“ tun Sie sicherlich gut daran, dem Gutachter mitzuteilen, dass Sie dies ggf. vor der Tat einmal gedacht hatten. Sie sollten ggf. dem Gutachter deutlich machen, dass Sie begriffen haben, dass Alkohol gerade kein Mittel ist, um persönliche Probleme lösen zu können. Bedenken Sie dabei wiederum das Grundkonzept: Der Gutachter geht davon aus, dass Sie auf jeden Fall ein Alkoholproblem hatten. Sie müssen dem Gutachter nunmehr deutlich machen, dass Sie Ihrerseits erkannt haben, dass Sie ein Problem im Umgang mit Alkohol aufwiesen, dass dieses Problem ggf. Ursache für die hier in Frage stehende Tat war, und dass Sie das Problem nunmehr erkannt und gelöst haben. Sie sollten folglich bei einer solchen Frage deutlich machen, dass Sie damals durchaus ein Problem im Umgang mit Alkohol hatten, dieses nunmehr aber für sich gelöst und begriffen haben, dass Alkohol gerade nicht über persönliche Probleme hinweghelfen kann. 5. Hatten Sie wegen Alkohol schon Probleme in Ihrem sozialen Umfeld? Nicht selten berichten Betroffene, die ehrlich über ihr Alkoholproblem berichten, dass Alkohol eine Spiralwirkung hat. Zunächst beginnt der Alkoholkonsum im gesellschaftlichen Rahmen. Man merkt jedoch nach gewisser Zeit, dass man selbst mehr Alkohol trinkt als andere Personen. Dies ist einem ggf. unangenehm. Der Alkoholkonsum wird immer weiter vertuscht. Zudem rückt der Alkoholkonsum als solcher in den Mittelpunkt. Mit dem verstärkten Alkoholkonsum kommt es zu einem Rückzugsverhalten des Betroffenen. Nicht selten werden gesellschaftliche Aktivitäten ausgesetzt. Nicht selten zieht sich der Betroffene von öffentlichen Veranstaltungen, Treffen mit Freunden oder aus Vereinen zurück. Nicht selten wird der Alkoholkonsum zu Hause erfolgen, weil der Betroffene sich ggf. schämt. Betroffene, die sehr alkoholgewöhnt sind und ggf. verstärkt auch am Wochenende trinken, haben nicht selten von sogenannten „blauen Montagen“ berichtet. Blaue Montage bedeuten, dass der Betroffene besonders nach einem durchzechten Wochenende montags nicht fit genug waren, um zur Arbeit zu gehen. Nicht selten gab es bereits Streit mit dem Arbeitgeber aufgrund alkoholbedingter Fehlzeiten in der Firma. Ggf. berichten Betroffene auch von Beziehungsstreitigkeiten mit ihrem Partner aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums. Nicht selten berichten Betroffene von Vorhaltungen des Ehepartners wegen eines solchen Alkoholkonsums. Der Gutachter geht davon aus, dass übermäßiger Alkoholkonsum, den er bei Ihnen zumindest ab einem Wert von 1,3 Promille vermutet, zu erheblichen gesellschaftlichen Problemen führen kann. Trauen Sie sich ruhig, den Gutachter von solchen Problemen zu berichten. Sie können dem Gutachter von solchen Problemen berichten, da Sie ihm danach ja berichten werden, dass Sie, seitdem Sie keinen Alkohol mehr konsumieren, wieder mehr gesellschaftliche Kontakte haben und feststellen konnten, dass die sozialen Probleme in Ihrem Umfeld nicht mehr bestehen. Auch hier geht es wieder darum, dem Gutachter zu Erkennen zu geben, dass man zu seinem Fehlverhalten vor der Tat steht. Es kommt darauf an, dem Gutachter deutlich zu machen, dass man verstanden hat, dass man ein Problem im Umgang mit Alkohol hatte und zu viel Alkohol getrunken hat. Machen Sie deutlich, dass Sie auch die Probleme, die mit übermäßigem Alkoholkonsum in engem Zusammenhang standen, für sich erkannt haben. Machen Sie hier deutlich, dass Sie Ihr Problem verstanden haben. Der Gutachter geht wie oben beschrieben davon aus, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit auch Probleme im sozialen Umfeld haben. Ein Problem als solches kann z. B. auch der Rückzug in die eigene Privatsphäre darstellen. Falls Sie dem Gutachter sagen, dass Sie keinerlei Probleme gespürt haben, so bleibt zu befürchten, dass der Gutachter der Auffassung sein wird, dass Sie das Problem im Kern nicht wirklich erkannt haben. Der Gutachter wird ggf. das Gefühl haben, dass Sie tatsächlich nicht zu Ihrem Problem und den Folgen stehen. Dies ist sicherlich nicht glücklich. Übermäßiger Alkoholkonsum muss nicht zu sozialen Problemen führen. Hinterfragen Sie allerdings einmal ehrlich bei sich selbst innerhalb dieses Vorbereitungskurses und ggf. bei einem MPUGutachter, was sich eigentlich in den letzten Monaten oder Jahren seit einem übermäßigen Alkoholkonsum bei Ihnen tatsächlich getan hat. Zumindest ein Problem Ihres Alkoholkonsums liegt klar auf der Hand: Sie wurden wegen Ihres Alkoholkonsums im Straßenverkehr erwischt. Ein weiteres Problem, das schlichtweg aus dem übermäßigen Alkoholkonsum resultiert, ist die Trunkenheitsfahrt, wegen der Sie die MPU ja überhaupt absolvieren müssen. Dieses Problem sollten Sie bei der MPU durchaus nennen und zu erkennen geben, dass Sie dieses als soziales Problem infolge von übermäßigem Alkoholkonsum erkannt haben. 6. Gab es wegen Alkohol schon einmal Probleme mit Ihrer Arbeit? Letztendlich stellt dies die konkretisierte Frage danach dar, ob es durch übermäßigen Alkoholkonsum bereits Nachteile in Ihrem sozialen Umfeld gab. Nicht selten berichten Betroffene davon, dass sie Fehlzeiten bei der Arbeit aufwiesen oder bereits einmal Ärger mit dem Chef hatten, weil ggf. bei der Arbeit Alkohol konsumiert worden ist. Stehen Sie zu Ihren Fehlern und zu Ihrem Problem im Umgang mit Alkohol. Machen Sie gegenüber dem Gutachter durchaus deutlich, dass Sie im Nachhinein erkennen, dass bestimmte Fehlzeiten oder Ärger mit dem Chef tatsächlich ein Problem gewesen sind, und dass dieses sich durch den überhöhten Alkoholkonsum ergeben hat. 7. Trinken Sie am Wochenende mehr Alkohol als sonst? Der Gutachter will im Rahmen des psychologischen Gespräches sicherlich auch erfahren, wie Ihr grundsätzliches Trinkverhalten ist. Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, wann Sie Alkohol trinken. Nicht selten wird am Wochenende mehr Alkohol konsumiert als sonst. Stellen Sie sich die Frage, ob auch Sie am Wochenende mehr getrunken haben als während der Woche. Die Frage, ob Sie am Wochenende mehr getrunken haben als sonst, ist für den Gutachter sicherlich nicht ausschlaggebend. Derjenige, der nur in der Woche trinkt, dafür aber regelmäßig und viel, wird ggf. genauso verdächtig oder unverdächtig sein wie derjenige, der in der Woche nicht trinkt, dafür aber am Wochenende richtig zuschlägt. Im Übrigen sollten Sie hinsichtlich von Trinkgewohnheiten zum Wochenende Folgendes berücksichtigen: Es geht bei der MPU-Begutachtung regelmäßig auch darum, wie hoch Ihre Giftfestigkeit ist. Zur Kenntnis diesbezüglich ist wichtig, dass die Giftfestigkeit durchaus schneller erreicht werden kann, wenn in der Woche nichts getrunken wird, sondern nur am Wochenende. Der Körper hat dann quasi Pausen und kann sich anders auf den Alkoholkonsum einstellen. Der Ausschlag zwischen 0 Promille und ggf. erhöhten Promillewerten ist bei typischen Wochenendtrinkern folglich höher. Insofern tritt bei typischen Wochenendtrinkern auch schneller eine Giftfestigkeit ein. Auch diesbezüglich sollen Sie gegenüber dem MPU-Gutachter ehrlich sein. Wenn Sie gegenüber dem MPU-Gutachter einräumen, dass Sie nur am Wochenende oder auch regelmäßig in der Woche getrunken haben, wird dies nicht ausschlaggebend sein. Wichtig ist nur, dass der MPU-Gutachter nicht den Eindruck hat, dass Sie Ihre Situation beschönigen wollen. Auch hier zählt sicherlich Ehrlichkeit. Insbesondere bei den Fragen, bei denen die Antwort nicht sehr wesentlich ist, macht es auf den MPU-Gutachter sicherlich einen ehrlichen und verlässlichen Eindruck, wenn Sie unumwunden die Wahrheit einräumen. Denken Sie daran, dass der MPU-Gutachter zumindest bei Promillewerten über 1,3 davon ausgeht, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Sie laufen also nicht Gefahr, sich durch Ihre Aussagen zu Ihren Trinkgewohnheiten als Alkoholiker darzustellen. Insofern können Sie bei einer offenen Frage wie dieser durchaus eine ehrliche Antwort geben und mit dieser ehrlichen Antwort letztendlich bei dem MPU-Gutachter punkten. Im Übrigen wird ein erfahrener MPU-Gutachter Ihnen sowieso nicht abnehmen, dass Sie nur am Wochenende ab und an mal ein Bierchen getrunken haben, wenn Sie mit 1,6 Promille im Straßenverkehr erwischt worden sind. Irgendwann werden Sie Ihre Giftfestigkeit erlernt haben müssen. Wenn Sie dann verniedlichende Trinkgewohnheiten angeben, wird dies den Gutachter sicherlich nicht überzeugen. Denken Sie daran, dass es brenzlig wird, wenn der Gutachter den Eindruck gewinnt, Sie spielen nicht mit offenen Karten. Falls Sie tatsächlich einmal etwas zu Ihren Gunsten beschönigen, so sollte dies zumindest auch Sinn machen. Bei einer Frage wie dieser macht es keinen Sinn, sich als Unschuldsengel darstellen zu wollen. 8. Hatten Sie nach Alkoholkonsum schon einmal einen Filmriss? Während die vorige Frage ehrlich beantwortet werden kann, sollten Sie bei dieser Frage vorsichtig sein. Bei der Frage der Zuverlässigkeit im Straßenverkehr und der Fahreignung kommt es selbstverständlich darauf an, dass der Betroffene auch bei Alkoholkonsum in der Lage ist, sich selbst zu kontrollieren. Der Begriff Kontrollverlust stellt folglich für einen MPU-Gutachter eine rote Warnlampe dar. Immer dann, wenn die Gefahr besteht, dass der Betroffene bei entsprechendem Alkoholkonsum die Kontrolle über sich selbst verliert, besteht die Gefahr, dass er jederzeit wieder bei einem Kontrollverlust ein Fahrzeug führen wird, obwohl er die besten Vorsätze hatte. Insbesondere bei Personen, bei denen ein Kontrollverlust vorliegt, besteht daher die Gefahr, dass der Gutachter besonders strenge Maßstäbe anlegt. Ein Kontrollverlust ist ein sogenannter Filmriss. Derjenige, der unter sogenannter Amnesie leidet, berichtet nicht selten, dass ihm auch zu einem Teil des kritischen Zeitraums im Rahmen der Tatbegehung die Erinnerung fehlt. Dies zeigt dem Gutachter, dass der Betroffene nicht in der Lage war, seine guten Vorsätze, ggf. das Fahrzeug stehen zu lassen, zu beherzigen. Schließlich war der Betroffene nicht in der Lage, seine Entscheidungen zu kontrollieren. Der Betroffene hatte die Kontrolle über sich verloren. Seien Sie folglich vorsichtig damit, bezüglich der konkreten Tat oder auch nur bezüglich des Alkoholkonsums generell von Filmrissen zu berichten. Sie sollten dem Gutachter nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie bei Alkoholkonsum die Kontrolle verlieren. Auch Äußerungen in die Richtung, dass Sie nicht mehr wussten, was sie taten, dass Sie sich das alles auch nicht erklären können und überhaupt nicht wissen, wie es zu der Tat kommen konnte, führen beim Gutachter eher zur Skepsis. Sie sollten vermeiden, dem Gutachter darzustellen, dass Sie gefährdet sind, bei zu großem Alkoholkonsum die Kontrolle über sich zu verlieren. Sollten Sie daher tatsächlich nicht mehr wissen, wie es zu der Tat kommen konnte oder sollten Sie tatsächlich einen Filmriss gehabt haben, so lohnt es sich, dem Gutachter dies zumindest nicht auf die Nase zu binden. 9. Können Sie Autofahren und Alkoholkonsum sicher trennen? Vorsicht, Fangfrage! Wer hier dem MPU-Gutachter mit einem klaren „Ja“ antwortet, wird sich Nachfragen des Gutachters gefallen lassen müssen. Zudem besteht die Gefahr, dass der Gutachter der Auffassung sein könnte, dass Sie das Grundproblem doch noch nicht erkannt haben. Sie sitzen bei dem MPU-Gutachter, weil Sie bereits einmal gezeigt haben, dass Sie zwischen dem Konsum von Alkohol und der Teilnahme am Straßenverkehr gerade nicht sicher trennen können. Sie haben doch letztendlich durch die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinwirkung deutlich gemacht, dass Sie in diesem konkreten Moment zumindest nicht in der Lage waren, zwischen Alkoholkonsum und Straßenverkehr trennen zu können. Sie tun ggf. gut daran, dem Gutachter daher durchaus deutlich zu machen, dass Sie der Auffassung sind, dass Sie es damals offensichtlich nicht konnten. Machen Sie ggf. durchaus deutlich, dass Sie die Gefahren unterschätzt haben. Machen Sie ggf. auch deutlich, dass Sie sich damals, vor der Tat, viel zu wenig Gedanken darüber gemacht haben, welche Gefahr Alkohol im Verkehr tatsächlich darstellt. Wir haben im obigen Teil deutlich gemacht, welche Gefahren Alkohol im Straßenverkehr tatsächlich mit sich bringt. Sie können bei dieser Frage dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie sich über die erhöhte Gefährdung von Alkoholeinfluss im Straßenverkehr informiert haben. Machen Sie durchaus deutlich, dass Sie ggf. auch ein paar Statistikdaten kennen. Sie sollen hier keine Statistikdaten herunterleiern. Machen Sie jedoch gegenüber dem Gutachter durchaus deutlich, dass Sie sich vor der Tat keinen allzu großen Kopf darum gemacht haben, welche Gefahren Alkohol tatsächlich mit sich bringt. Diese Antwort erscheint ehrlich. Es dürfte einem Großteil der Autofahrer so gehen, dass sie die tatsächlichen Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr unterschätzen. Erst dann, wenn man z. B. durch eine Straftat wachgerüttelt wird und sich mit dem Thema auseinandersetzen muss, so wie Sie jetzt hier im Vorbereitungskurs, wird für den Betroffenen ggf. deutlich, welche Gefahren Alkohol im Straßenverkehr mit sich bringt. Der Gutachter prüft Ihre Fahreignung. Dazu gehört auch, dass er den Eindruck hat, dass Sie ein verantwortungsvoller Fahrer sind bzw. in Zukunft wieder sein wollen. Derjenige, der verantwortungsbewusst ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen will, sollte sich tatsächlich auch mit den Gefahren von Alkohol im Straßenverkehr auseinandergesetzt haben. Insbesondere dann, wenn er – wie Sie – gezeigt hat, dass er in der Vergangenheit bereits einmal gegen das Alkoholverbot im Straßenverkehr verstoßen hat. Machen Sie am Ende dieser Frage dem Gutachter aber ggf. auch deutlich, dass Sie schon der Auffassung sind, dass Sie jetzt in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen. Wie Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass Sie trotz der bewiesenen Unfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat jetzt wieder in der Lage sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen, werden Sie im Vorbereitungskurs im Folgenden noch ausführlich vorgeführt bekommen. 10. Was bedeutet für Sie eine hohe BAK? Zum einem sollten Sie nunmehr sicher in der Lage sein, zu sagen, was BAK überhaupt bedeutet. BAK steht für Blutalkoholkonzentration. Es geht also tatsächlich darum, wie viel Promille Alkohol Sie im Blut hatten. Sie haben im Teil „Grundkenntnis Alkohol“ dieses Vorbereitungskurses ausführlich gelesen, welche BAK-Werte und welche Grenzwerte es gibt. Lesen Sie dies ggf. im Teil „Grundkenntnisse Alkohol“ noch einmal nach. Sie sollten zumindest wissen, welche Grundwerte im Straßenverkehr erlaubt sind und welche Promillewerte von der normalen Bevölkerung überhaupt erreicht werden können. Machen Sie sich bei dieser Frage insbesondere bewusst, dass von normal trinkgewohnten Personen in einer normalen Trinksituation überhaupt nur 0,7 bis maximal 1,1 Promille, in absoluten Ausnahmefällen 1,3 Promille, erreicht werden können. Dies ist ganz wesentlich. Die Frage nach der Einschätzung des BAK-Wertes bzw. der Bedeutung dieses BAKWertes für Sie durch den Gutachter beinhaltet letztendlich die Frage, ob Sie den bei Ihnen festgestellten Wert BAK-Wert richtig einschätzen können. Angenommen, Sie haben das Fahrzeug mit einem Promillewert von 1,8 geführt, so stellt dies eine erhebliche Überschreitung des BAK-Wertes dar, der von der normalen Bevölkerung überhaupt erreicht werden kann. Die Normalbevölkerung kann sich maximal bis zu einem Wert von 1,1 Promille betrinken. Wer folglich einen Wert von 1,8 Promille aufweist und damit noch im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen konnte, gilt definitiv als sehr trinkfest (giftfest). Der Gutachter wird Ihren Promillewert selbstverständlich kennen. Er kennt diesen Wert ggf. aus der Anklageschrift bzw. aus dem Urteil. Beide Schriftstücke befinden sich in Ihrer Führerscheinakte, die dem MPU-Gutachter vorliegt. Sie sollten sich ggf. informieren, wie hoch der BAK-Wert war, den Sie zum Tatzeitpunkt hatten. Machen Sie deutlich, dass Sie wissen, dass dieser Wert von ggf. über 1,1 Promille nicht selbstverständlich ist. Machen Sie dem Gutachter gegenüber deutlich, dass Sie wissen, dass dieser Wert bedeutet, dass Sie ggf. eine hohe Trinkfestigkeit erreicht haben. Sie können sich vorstellen, dass der Gutachter ggf. Bedenken hegt, wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie einen Wert von 1,6 Promille für normal halten. Dies zeigt zum einen, dass Sie sich mit der Thematik von BAK-Werten nicht auseinandergesetzt haben. Es bedeutet für den Gutachter ggf. aber auch, dass Sie die MPU-Begutachtung nicht sehr ernst nehmen. Eins ist sicher: Der MPU-Gutachter wird seine Begutachtung sehr ernst nehmen. Sie sollten dem MPU-Gutachter zeigen, dass auch Sie die MPUBegutachtung für sehr wesentlich und wichtig halten. Sie sollten dem MPU-Gutachter auch vermitteln, dass Sie die MPUBegutachtung für angemessen erachten. 11. Ab welcher Menge Alkohol sind Sie früher kein Auto mehr gefahren? Haben Sie diese Frage verstanden? Ich nicht. Fragen Sie ggf. bei unklaren offenen Fragen nach. Fragen Sie den MPUGutachter durchaus, was er mit dem Begriff „früher“ oder mit der Frage insgesamt meint. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass Sie dem MPU-Gutachter jederzeit Fragen stellen können. Der MPU-Gutachter ist nicht Ihr Vorgesetzter, sondern Ihr Gesprächspartner. Behandeln Sie den MPU-Gutachter respektvoll und werden Sie nicht patzig. Lassen Sie aber auch keine offene Frage im Raum stehen. Versuchen Sie, zusammen mit dem MPU-Gutachter zu klären, dass Sie wieder geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen. Dazu gehört auch, dass Sie die Frage richtig beantworten. Die Fragen können Sie allerdings nur richtig beantworten, wenn Sie sie richtig verstanden haben. Zur Frage „Ab wann sind Sie früher nicht mehr Auto gefahren?“: Der MPU-Gutachter will damit ggf. erfahren, wie sich Ihr Trinkverhalten geändert hat. Es kann durchaus sein, dass Sie sagen, dass Sie noch vor drei Jahren Ihr Fahrzeug nie unter Alkoholeinfluss geführt haben. Es kann aber auch sein, dass Sie sagen, dass Sie früher schon mal ab und an gefahren sind, wenn Sie ein oder zwei Bierchen getrunken hatten. Sie sollten bei dieser Frage dem Gutachter nicht unbedingt auf die Nase binden, dass Sie ggf. bereits zigfach völlig betrunken Auto gefahren sind. Dies muss der Gutachter sicherlich nicht wissen. Es macht allerdings auf den Gutachter ggf. einen vernünftigen und ehrlichen Eindruck, wenn Sie dem Gutachter mitteilen können, dass Sie auch früher schon einmal mit etwas Alkohol ein Fahrzeug geführt haben. Der Gutachter wird davon ausgehen, dass ein Großteil der Verkehrsteilnehmer früher schon einmal unter leichter Alkoholeinwirkung ein Fahrzeug geführt haben wird. Der Gutachter wird also auch von Ihnen erwarten, dass Sie nicht zufällig jetzt das erste Mal betrunken Auto gefahren sind und Sie just das erste Mal angehalten worden sind. Hintergrundkenntnisse: Beachten Sie dabei, dass die Dunkelziffer von Trunkenheitsfahrten sehr groß ist. Man geht davon aus, dass nur etwa jede 100. bis 300. Trunkenheitsfahrt überhaupt entdeckt wird. In diesem Zusammenhang ist es sehr wahrscheinlich, dass auch Sie zuvor schon einmal alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt haben. Der Gutachter kennt selbstverständlich die Dunkelzifferrate und wird daher davon ausgehen, dass Sie ggf. schon früher alkoholisisert ein Kraftfahrzeug geführt haben. Es stellt daher keinen Beinbruch für Sie dar, wenn Sie dem Gutachter tatsächlich mitteilen, dass Sie ab und an, z. B. von einer Party, schon einmal gefahren sind, obwohl sie ein oder zwei Bier getrunken hatten. Sie sollten jedoch ggf. darstellen, dass Sie damals nicht völlig betrunken gefahren sind. Lassen Sie sich jedenfalls nicht dazu ein, dass Sie schon immer betrunken gefahren sind und dass Sie das letztendlich auch nie interessiert hat. Eine solche Antwort wäre sicherlich nicht sehr hilfreich. Wenn Sie dem Gutachter gegenüber mitteilen, dass Sie schon ab und an gefahren sind, obwohl Sie nicht mehr ganz nüchtern waren, so wird dies für den Gutachter ggf. positiv sein. Nicht wenige werden eine solche Frage verneinen, weil sie nicht wissen, wie sie darauf reagieren sollen. Nicht wenige werden die Frage verneinen, weil sie befürchten, dass der Gutachter ihnen daraus einen Strick dreht. Sie wissen durch diesen Vorbereitungskurs, dass dies nicht unbedingt der Fall sein muss. Wenn Sie dem Gutachter mitteilen, dass Sie tatsächlich früher schon einmal leicht betrunken ein Fahrzeug geführt haben, so werden Sie sich ggf. aus der Masse abheben können. Sie werden ggf. auf den Gutachter einen besonders ehrlichen Eindruck machen. 12. Ab wann ist das Autofahren unter Alkoholeinfluss verboten? Auch mit dieser Frage will der Gutachter erfahren, ob Sie sich mit der Grundproblematik Alkohol im Straßenverkehr beschäftigt haben. Derjenige, der nunmehr zu dem Gutachter sagt, dass man erst ab 1,1 Promille kein Fahrzeug mehr führen darf, wird schlechte Karten haben. Sie sollten dem Gutachter deshalb mitteilen, dass Sie die Promillewerte und die Grenzwerte im Straßenverkehr kennen. Nur wer die Promillewerte kennt, weiß auch, wie er sich richtig verhalten kann. Lesen Sie ggf. nochmals beim Thema „Grundkenntnisse Alkohol“ nach, welche Promillewerte im Straßenverkehr zu welcher Einschätzung führen. Grundsätzlich sollten Sie wissen, dass eine Alkoholisierung im Straßenverkehr spätestens ab 0,3 Promille problematisch werden kann. Ab 0,5 Promille ist die Teilnahme am Straßenverkehr strafbar. Grundsätzlich sollten Sie natürlich auch dem MPU-Gutachter klarmachen, dass eine Fahrt unter Alkohol im Straßenverkehr grundsätzlich nicht erfolgen sollte. Grundsätzlich sollte eine Fahrt nur im nüchternen Zustand erfolgen. Dennoch sollten Sie die wichtigsten Promillewerte parat haben und wissen, welche Promillewerte zu welcher rechtlichen Beurteilung führen. 13. Haben Sie in einer bestimmten Personengruppe getrunken? Der MPU-Gutachter will Ihren persönlichen Umgang mit Alkohol erfragen. Dazu gehört nicht nur die Frage, wann, wie viel und zu welchen Anlässen Sie getrunken haben. Dazu gehört auch die Frage, in welchem Umfeld Sie leben, und ob dieses Umfeld einen besonderen Umgang mit Alkohol aufweist. Nicht selten zeigt sich, dass Betroffene bei bestimmten Personengruppen besondere Trinkgewohnheiten zeigen. Beispielhaft sei hier genannt, dass ggf. besonders viel Alkohol z. B. im Freundeskreis oder in Fangruppen getrunken werden könnte. Machen Sie dem Gutachter deutlich, dass Sie darüber auch schon einmal nachgedacht haben. Stellen Sie sich selbst in diesem Vorbereitungskurs einmal die Frage, ob Sie in einem bestimmten Umfeld besonders viel Alkohol trinken. Teilweise wird z. B auch im Rahmen von Vereinen oder nach bestimmten Veranstaltungen besonders viel Alkohol konsumiert. Fragen Sie sich einmal, weshalb Sie mit dieser Personengruppe oder einer besonderen Person besonders viel Alkohol konsumieren. Wichtig ist, dass Sie in dem MPU-Gespräch deutlich machen können, dass Sie sich über ihre grundsätzliche Lage im Umgang mit Alkohol im Klaren sind und sich darüber Gedanken gemacht haben. Der Gutachter möchte hören, dass Sie die Ursache für die konkrete Tat, nämlich Ihren Alkoholkonsum, erkannt haben, und dass Sie sich darüber Gedanken gemacht haben, weshalb es überhaupt zu einem erhöhten Alkoholkonsum kommen konnte. Wenn Sie für sich festgestellt haben, dass Sie insbesondere mit einer bestimmten Personengruppe besonders viel Alkohol konsumieren, so sollten Sie sich fragen, ob Sie mit dieser Personengruppe weiterhin verkehren wollen oder sollten. Ggf. ist es hilfreich, dem MPU-Gutachter mitzuteilen, dass man sich von diesem Freundeskreis sowieso gelöst hat. Wenn es so ist, sollte man dem Gutachter durchaus mitteilen können, weshalb man sich von dieser Gruppe getrennt hat. Zum Beispiel sei genannt, dass sich ein Junggeselle, der in den letzten Monaten besonders viel mit seinen Freunden unternommen hat, nunmehr wieder in einer gefestigten Beziehung befindet und deutlich weniger mit den Freunden um die Häuser zieht. Wer dem Gutachter deutlich machen kann, dass innerhalb einer bestimmten Personengruppe besonders viel Alkohol konsumiert wurde, und dass diese Personengruppe nun nicht mehr im Umfeld des Betroffenen vorhanden ist, wird dem Gutachter deutlich machen können, dass er sein Leben diesbezüglich geändert hat. In diesem Zusammenhang wird dann auch zu erwarten sein, dass sich sein Trinkverhalten tatsächlich dauerhaft ändern wird. Sie können sich vorstellen, dass ein Gutachter ggf. skeptisch ist, ob ein Trinkverhalten dauerhaft geändert werden kann, wenn der Betroffene an seinen Lebensumständen nichts geändert hat. Wer weiterhin jedes Wochenende zum Fußball geht und dort mit den gleichen Freunden weiter trinkt, wird dies ggf. auch in Zukunft tun. Die Gutachter werden davon ausgehen, dass es eine gewisse Gruppendynamik gibt. Das bedeutet, dass der Einzelne versucht, sich einer Gruppe bzw. einem bestimmten Verhalten in einer Gruppe konform zu verhalten, sprich anzupassen. Es ist daher deutlich schwerer, in einer Gruppe von z. B. zehn Fußballfreunden, die alle Alkohol konsumieren, zu sagen, man trinke in Zukunft nur noch Wasser. Wer schon seit fünf Jahren mit den Freunden zum Fußball geht, jedes Wochenende mit ihnen verbringt und dort bisher Alkohol in großen Mengen konsumiert hat, wird Schwierigkeiten haben, sein Verhalten nun zu ändern. Trotz ggf. besserer Vorsätze wird er es besonders schwer haben. Dieses Phänomen nennt man gruppenkonformes Verhalten. Machen Sie dem Gutachter daher ggf. durchaus deutlich, dass Sie das Problem erkannt haben. Am hilfreichsten wäre es sicherlich, dem Gutachter deutlich zu machen, dass Sie diese Gruppe nicht mehr besucht haben und in Zukunft auch nicht mehr besuchen werden. Sie sollten dann dem Gutachter jedoch deutlich machen, weshalb Sie diese Gruppe nicht mehr besuchen. Ggf. gibt es tatsächlich gute Gründe, wie z. B. eine neue Freundin oder einen anderen Freundeskreis, um sich von dieser besonderen Personengruppe loszusagen. 14. Konnten Sie vor der Tat gut ohne Alkohol leben? Bei den allgemeineren Fragen zu Ihrem persönlichen Umgang mit Alkohol wird der MPU-Gutachter wissen wollen, wie Sie unabhängig von der konkreten Tat mit dem Alkohol umgegangen sind. Die Antwort auf die gerade gestellte Frage wird davon abhängen, welchen Promillewert Sie aufgewiesen haben. Gehen wir von einem Promillewert von über 1,3 aus, so haben Sie eine gewisse Giftfestigkeit erreicht. Das bedeutet, dass Sie sich diese Giftfestigkeit antrainiert haben. Es bedeutet auch, dass sich dieses Training über mehrere Monate oder sogar Jahre erstrecken musste. Dies bedeutet wiederum, dass Alkohol einen überdurchschnittlich hohen Stellenwert in Ihrem täglichen Leben eingenommen hat. Versuchen Sie nicht, dem Gutachter bei dieser Frage vorzugaukeln, Alkohol sei für Sie nie ein Problem gewesen. Wie bereits des Öfteren geschildert, wird der Gutachter bei entsprechend hohem BAK-Wert von über 1,3 Promille davon ausgehen, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Dieses Alkoholproblem geht ggf. auf ein Training von mehreren Monaten oder Jahren zurück. Innerhalb dieser „Trainingszeit“ werden Sie ggf. soziale oder gesundheitliche Probleme gehabt haben. Wer also in diesem Kontext dem Gutachter schildert, er sei nie alkoholauffällig gewesen und der jetzige Vorfall sei ein einmaliger Ausrutscher gewesen, begibt sich aufs Glatteis. Der Gutachter wird dem Betroffenen ggf. diese Antwort nicht abnehmen. Machen Sie daher durchaus deutlich, dass Sie ggf. soziale Probleme hatten. Machen Sie auch deutlich, dass Sie in den Monaten oder Jahren vor der Tat tatsächlich ggf. zu viel Alkohol konsumiert haben. Machen Sie den Gutachter auch bei einer solchen Frage deutlich, dass Sie sich selbst gefragt haben, wie es dazu kommen konnte. Machen Sie dem Gutachter ggf. bei einer solchen Frage deutlich, wie Ihr Alkoholwerdegang war, und dass Sie sich bereits vor dem MPUGespräch damit auseinandergesetzt haben. Denken Sie daran, dass es nicht darum geht, ob Sie vor der Tat ein Alkoholproblem hatten. Hiervon wird der Gutachter im Zweifel sowieso ausgehen. Machen Sie sich lieber deutlich, dass Sie selbst der Auffassung sind, dass Sie vor der Tat ein Alkoholproblem hatten und den Alkohol in zu großen Mengen zu sich genommen haben. Wichtig ist auch in diesem Punkt, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie erkannt haben, dass Sie ein Alkoholproblem hatten. Sie sollten dem Gutachter dann deutlich machen, dass Sie die Ursachen für das Problem erkannt haben und erkannt haben, wie Sie darauf reagieren und Ihr Verhalten ändern konnten. Da der Gutachter eine Prognose stellen muss, wird er aus den Folgerungen (?) zu der Frage „Hat der Betroffene Einsicht in seine Alkoholproblematik? Hat er in seinem Verhalten etwas geändert und ist davon auszugehen, dass er auch in Zukunft das geänderte Verhalten beibehalten können wird?“ sein Gutachten erstellen. Machen Sie also bei einer solchen Frage durchaus deutlich, dass Sie wussten, dass Sie ein Alkoholproblem haben, dass Sie Ihr Verhalten aber nunmehr geändert haben, und dass Sie der Auffassung sind, dass Sie das geänderte Verhalten auch in Zukunft beibehalten können. Wie Sie dem Gutachter darstellen können, weshalb Sie davon ausgehen, dass Sie das geänderte Verhalten in Zukunft beibehalten werden können, werden wir Ihnen im letzten Teil dieses Vorbereitungskurses, „Wiederherstellung der Eignung“, ausführlich darstellen. 15. Haben Sie Trinkpausen gemacht, also wochenlang oder monatelang keinen Alkohol getrunken? Die Frage begründet sich darauf, um zu erfahren, wie Sie Ihre Situation einschätzen und ob diese Einschätzung realistisch ist. Nicht selten berichten Betroffene, dass Sie nicht davon ausgehen, dass Sie ein Alkoholproblem hätten, da sie jederzeit aufhören konnten. Wir hatten diesen Punkt oben bereits einmal erörtert. Machen Sie sich deutlich, dass außer Alkoholiker, auch Personen mit einem Alkoholproblem, also Personen, die Alkoholmissbrauch betreiben, in der Lage sind, über mehrere Wochen oder sogar Monate keinen Alkohol zu trinken. Es ist auch an dieser Stelle zu unterscheiden zwischen Alkoholikern und Personen mit einem Alkoholproblem. Alkoholiker sind nicht in der Lage, eine Trinkpause einzulegen. Sie sind abhängig vom Alkohol. Personen mit einem Alkoholproblem stehen eine Stufe darunter. Sie haben zwar ein Alkoholproblem, sind jedoch nicht Alkoholiker. Auch Personen, die Alkohol missbrauchen, sind folglich in der Lage, auf Alkohol für mehrere Wochen oder Monate zu verzichten. Bleiben Sie daher damit vorsichtig, sich bei dem Gutachter damit zu brüsten, dass Sie kein Alkoholproblem hätten, schließlich könnten Sie jederzeit mit dem Alkoholkonsum aufhören. Sie sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie den Unterschied zwischen Alkoholiker und Alkoholmissbrauch kennen. Sie sollten insbesondere dem Gutachter nicht den Eindruck vermitteln, als beschönigen Sie Ihre Situation. Auch an dieser Stelle sei noch einmal angemerkt, dass es darum geht, dem Gutachter einen ehrlichen Eindruck zu vermitteln und insbesondere zu vermitteln, dass Sie Ihr Problem erkannt haben, daran arbeiten und bereits erste Fortschritte erzielt haben. Sie können sich vorstellen, dass ein Gutachter skeptisch werden wird, wenn Sie dem Gutachter mitteilen, Sie hätten kein Alkoholproblem, da Sie jederzeit mit dem Alkohol aufhören könnten. Mit dieser Aussage würden Sie dem Gutachter nur deutlich machen, dass Sie Ihre Situation letztendlich falsch einschätzen oder nicht wahr haben wollen. 16. Haben Sie aus einer besonderen eigenen Notsituation heraus getrunken? Stellen Sie sich auch bei dieser Frage einmal Ihre Vergangenheit vor. Wie kam es tatsächlich zu dem erhöhten Alkoholkonsum? Gab es in der Rückschau eine besondere Person, die mit Ihrem Alkoholmissbrauch zusammenhing? Gab es in der Vergangenheit einen besonderen Anlass, der Sie zu einem erhöhten Alkoholkonsum veranlasst hat? Kam es für Sie mit einem besonderen Zeitpunkt einher oder war aus Ihrer Sicht der Alkoholkonsum zunehmend, ohne dass Sie es tatsächlich bemerkt hätten? Können für sich einen Zeitpunkt bestimmen und wenn ja, wie lange ist er her? Machen Sie sich auch zu diesem Punkt einmal Gedanken und notieren Sie sich einige Stichpunkte dazu. Diese Frage wird sich ggf. in einem Untersuchungsgespräch stellen. Die Frage begründet sich darin, dass der Gutachter erfahren will, warum Sie Alkohol konsumieren. Auch hier geht es wieder um die bereits des Öfteren angesprochenen sogenannten Trinkmotive: Der Gutachter möchte erfahren, weshalb Sie sich in den Alkohol geflüchtet haben. Nicht selten berichten Betroffene davon, dass Sie nach dem Konsum erheblicher Mengen Alkohol besser abschalten konnten. Einige Betroffene berichteten auch davon, dass Sie sich z. B. am Feierabend oder an Wochenenden in den Alkohol geflüchtet haben. Des Weiteren wird von Betroffenen berichtet, dass sie der Auffassung sind, dass sie aufgrund einer besonderen Stresssituation mit dem erhöhten Alkoholkonsum angefangen haben. Nicht selten wird der Arbeitsplatzverlust oder eine Scheidung angeführt, weshalb man in der letzten Zeit vermehrt Alkohol getrunken hat. Teilweise wird von Betroffenen allerdings auch eine ganze konkrete Notsituation geschildert. So ist der Tod eines nahen Angehörigen ebenfalls eine mögliche Begründung dafür, weshalb sich ein Betroffener zunehmend dem Alkohol zugewandt hat. Wichtig ist, dass Sie sich persönlich einmal fragen, wie es aus Ihrer Sicht zu dem erhöhten Alkoholkonsum gekommen ist und welcher Anlass dafür bestand oder besteht? Versuchen Sie diesen Zeitpunkt möglichst genau zu datieren. 17. Seit wann besteht diese Notsituation, seit wann trinken Sie vermehrt Alkohol? Wenn Sie die obige Frage für sich geklärt haben, wird ebenfalls auch in einem Gutachtergespräch die Frage kommen, seit wann aus Ihrer Sicht diese besondere Stresssituation besteht und seit wann Sie vermehrt Alkohol trinken. Die Betroffenen berichten teilweise davon, dass sie der Auffassung sind, nunmehr kein Alkoholproblem zu haben, da die besondere Stresssituation sich doch nunmehr erledigt hätte. Teilweise wird von den Betroffenen eine temporäre Stresssituation wie z. B. Trennung von dem Lebenspartner berichtet. Passen Sie an dieser Stelle auf! Wir haben bereits herausgearbeitet, dass Sie insbesondere bei höheren BAK-Werten eine längere Phasen benötigten, in der Sie vermehrt Alkohol getrunken haben müssen, um diesen Wert überhaupt erreichen zu können. Sie mussten quasi sich eine Giftfestigkeit über einen längeren Zeitraum antrainieren. Soweit Sie dem Gutachter folglich erklären wollen, dass Sie nur deshalb ein so hohen BAK-Wert hatten und nur deshalb so viel Alkohol getrunken hatten, weil sich an dem Abend zuvor Ihre Frau von Ihnen getrennt hatte, so wird Ihnen das der Gutachter jedenfalls nicht abnehmen. Gerade bei Werten über 1,3 Promille oder bei mehrfachen Taten kann eine insbesondere sehr kurz vor der Tat liegende persönliche Krise nicht Grund dafür sein, weshalb man mit einer erhöhten BAK-Konzentration aufgegriffen worden ist. Der Gutachter wird Ihnen vorhalten, dass Sie bereits davor in erheblichem Maße den Alkohol zugeneigt gewesen sein mussten, um dann an dem Tag der Tat einen solchen BAK-Wert überhaupt erreichen zu können. Ihr Alkoholmissbrauch bestand folglich aus Sicht des Gutachters nicht erst zu dem Zeitpunkt der Tat oder dem Tag davor, als sich Ihre Frau von Ihnen getrennt hat, sondern bereits Wochen oder Monate vorher. Schließlich wäre sie ansonsten auch an diesem Tag überhaupt nicht in der Lage gewesen, einen solchen BAK-Wert zu erreichen. Bei dieser Frage ist es wichtig, dass Sie sich bewusst machen, dass Ihr Problem ggf. nicht in einer kurzen besonderen Krise liegt. In dem konkreten Beispielsfall wäre folglich die Trennung von Ihrer Frau nicht der Grund dafür, dass Sie überhaupt in der Lage sind soviel Alkohol zu konsumieren. Der Grund dafür liegt in einem Training der Giftfestigkeit. Folglich kann die Trennung von Ihrer Frau lediglich der Anlass gewesen sein. Der eigentliche Grund und die Ursache Ihres Alkoholmissbrauchs muss jedoch schon weit vorher gelegen haben, da Sie ja zum Zeitpunkt der persönlichen Krise sich bereits eine solche Giftfestigkeit angeeignet hatten, dass Sie anlässlich z.B. der Trennung Ihrer Frau in der Lage waren, einen solchen BAK-Wer sich anzutrinken. Seien Sie daher mit solchen Äußerungen gegenüber dem Gutachter vorsichtig. Machen Sie sich bereits vor dem Gespräch ausführliche Gedanken dazu. Machen Sie sich auch klar, ob Ihre Einlassung diesbezüglich schlüssig ist. Selbstverständlich gibt es Lebenssituationen, die einen Grund dafür darstellen können, dass der Alkoholkonsum erhöht war. Den erhöhten Alkoholkonsum auf eine ggf. noch eine kurze Zeit zu schieben und auf eine besondere persönliche Lebenskrise zu schieben, ist insbesondere, wenn sie kurz ist, gefährlich. Sie sollten sich an dieser Stelle dann ggf. fragen, ob die persönliche Lebenskrise, insbesondere wenn Sie erst kurz vor der Tat vorlag, tatsächlich der Grund dafür war, dass Sie sich an Alkohol derart gewöhnt hatten. Fragen Sie sich, ob ggf. das Problem und der Grund für den erhöhten Alkoholkonsum nicht bereits deutlich vorher gelegen hat. Über diesen Punkt sollten Sie sich ausreichend Gedanken machen. 18. Haben Sie sich in den Alkoholkonsum geflüchtet? Diese Frage wird ggf. in einem psychologischen Gespräch gestellt werden. Nicht selten berichten Betroffene davon, dass sie den Eindruck hatten, dass Ihnen der Alkohol in einer persönlichen Lebenskrise helfen konnte. Wer sich in Alkoholkonsum flüchtet, fällt nicht automatisch durch die MPU. Im Gegenteil. Wer gegenüber dem Gutachter mitteilen kann, dass er den Eindruck hatte, dass er zum Zeitpunkt der Tat sich ggf. in den Alkohol geflüchtet hat, macht gegenüber dem Gutachter deutlich, dass er seine Situation überdacht hat. Das Eingeständnis, man habe sich zu sehr in den Alkohol geflüchtet, kann daher in einem Gespräch positiv bewertet werden. Machen Sie sich auch an dieser Stelle nochmals bewusst, dass es darum geht, dem Gutachter überzeugend darzustellen, dass man die Ursache für den erhöhten Alkoholkonsum erkannt hat, dass man motiviert ist diese Ursache zu beseitigen und den erhöhten Alkoholkonsum aufzugeben und dass Sie in der Lage sind, diesen Vorsatz auch tatsächlich durchzuhalten. Zu dem letzteren Punkt werden wir in einem weiteren Kapitel ausführlich darauf eingehen. 19. Welche Trinkmotive kennen Sie? Ein ganz wesentlicher Begriff innerhalb einer MPU ist die Frage nach Trinkmotiven. Sie haben oben bereits erklärt, dass es dem Gutachter ganz wesentlich darauf ankommen wird, festzustellen, welche Trinkmotive Sie persönlich hatten. Stellen Sie sich hier diese Frage ausdrücklich und fragen Sie sich, weshalb Sie persönlich Alkohol getrunken haben. Es gibt sicherlich eine Vielzahl von Trinkmotiven. Notieren für sich einmal, welche Trinkmotive Sie sich generell vorstellen können. Fragen Sie sich auch dann, weshalb Sie persönlich getrunken haben. Machen Sie sich diesbezüglich Gedanken und machen Sie in einem Gespräch mit dem Gutachter ggf. klar, dass Sie mit dem Begriff Trinkmotiv etwas anfangen können und erklären Sie dem Gutachter bei einer Frage zu Ihrem Trinkmotiv, dass Sie sich persönlich schon einmal damit auseinandergesetzt haben. Wenn Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass Sie sich in der Frage des Trinkmotivs persönlich bereits einmal Gedanken gemacht haben, wird er Ihnen dieses anrechnen. Sie machen damit noch einmal deutlich, dass Sie selbst Ihr Verhalten bereits hinterfragt haben und für sich ggf. schon vor einer MPU diesbezüglich Gedanken gemacht haben. Allein die Tatsache, dass Sie sich persönlich mit der Frage des persönlichen Trinkmotivs auseinandergesetzt haben, wird beim Gutachter den Eindruck verstärken, dass Sie tatsächlich sich mit Ihrer Situation sich auseinandergesetzt haben und folglich Ihre ggf. vorgenommenen Vorsätze zur Änderung Ihres Trinkverhaltens solider sind. 21. Wieso kommt es überhaupt zu Alkoholtaten? Auch mit dieser Frage will der Gutachter ggf. klären, wie Sie zu dem Alkohol insgesamt stehen. Insbesondere soll geklärt werden, wie Sie zu der Frage Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr stehen. Wir hatten bereits angedeutet, dass ein Gutachter Ihre Antworten eventuell mit einer anders gestellten inhaltlich aber ähnlichen Frage absichert. Bei der Frage, weshalb es überhaupt zu Alkoholfahrten kommen kann, will der Gutachter ggf. erfahren, wie Sie grundsätzlich zu solchen Alkoholfahrten stehen. Sie sollten bei einer solchen Frage dem Gutachter deutlich machen, dass Sie sich mit den Gefahren einer Alkoholfahrt auseinander gesetzt haben. Sie sollten die Gefahren auch an dieser Stelle nicht herunterreden. Erklären Sie deutlich, dass die Verlockung, das Fahrzeug ggf. doch noch ein kurzes Stück zu fahren, um nicht mit dem Taxi nach Hause fahren zu müssen, groß ist. Gehen Sie bei der Frage ggf. auch darauf ein, weshalb es bei Ihnen zu einer Alkoholfahrt gekommen ist. Machen Sie an der Stelle dem Gutachter auch hier deutlich, dass Sie es verstehen können, wie es zu Alkoholfahrten generell kommen kann. Machen Sie aber auch deutlich, dass eine Alkoholfahrt für Sie persönlich sicherlich nicht mehr in Betracht kommt. Lektion 4 Fragen zur Anlasstat Einführung Lektion 4: Bei der Lektion Fragen zur Tat geht es darum, zu klären, wie es bei Ihnen persönlich zu der Anlasstat für die MPU kommen konnte. Wir sind hier sicherlich bei dem heikelsten Punkt der MPU. Es geht nunmehr ums Eingemachte. Der Gutachter wird auch hier von Ihnen offene und ehrliche Antworten erwarten. Sie müssen bei diesem Komplex damit rechnen, dass der Gutachter bei den kommenden Fragen besonders nachhakt. Sie sollten in jedem Fall darauf achten, dass die Fragen zur Tat ggf. inhaltlich sich mit den Fragen zum persönlichen Umgang mit Alkohol decken. Sie sollten darauf achten, dass Ihre Antworten bei der Frage zur Tat nicht im Widerspruch mit Ihren zuvor gegebenen Antworten stehen. Wenn Sie Zweifel haben, sollten Sie ggf. diesbezüglich auch nochmal Ihre Notizen zu dem Fragenkomplex zum persönlichen Umgang mit Alkohol durchsehen und schauen, ob hier Widersprüche vorliegen könnten. Im Übrigen werden auch hier Fragen konkret gestellt und inhaltlich erklärt. Auch bei diesem Punkt geht es ganz besondres nachzufragen, wenn Sie eine Frage nicht verstanden haben. Insbesondere bei der Frage zur Anlasstat kommt es darauf an, dass Sie möglichst genaue Auskünfte geben können. Grundlage dafür ist, dass Sie die Frage des Gutachters richtig und vollständig verstanden haben. Scheuen Sie sich daher nicht davor, den Gutachter zu fragen, wenn die Frage für Sie unklar geblieben ist. 1. Warum sind Sie an dem Tag alkoholisiert gefahren? Der Gutachter wird bei Ihnen zu klären versuchen, wie es überhaupt aus Ihrer Sicht zu der Alkoholfahrt kommen konnte. Eine wesentliche Frage ist daher, wie es aus Ihrer Sicht an dem Tag überhaupt zu der Alkoholfahrt kommen konnte. Machen Sie sich dazu einmal Gedanken, wie tatsächlich die letzten Stunden vor der Alkoholfahrt abgelaufen sind. Notieren Sie sich, weshalb Sie sich dann doch noch entschlossen hatten, mit dem Fahrzeug zu fahren. Überlegen Sie sich, ob Sie zuvor zunächst den festen Vorsatz hatten, nicht zu fahren. Kam es zu dem Entschluss dann doch noch zu fahren, aufgrund eines besonderen Ereignisses. Nicht selten berichten Betroffene, dass sie sowieso nur eine kurze Strecke fahren wollten. Wenn Sie z. B. mitteilen, dass Sie nie vorhatten bei dem Treffen mit Bekannten und Freunden Alkohol zu trinken, müssen Sie sich auf die Frage gefasst machen, wie Sie dann sich vorgestellt haben, wieder nach Hause zu kommen. Ggf. wird auch gefragt werden, wie Sie gedacht hatten, am nächsten Tag Ihr Auto von dort wieder abzuholen. Wie bereits angesprochen, wird der Gutachter bei den Punkten Fragen zur Anlasstat genauer nachhaken. Er möchte so nicht nur die Hintergründe für Ihre Trinkmotive und für Ihren Tatentschluss erfragen. Er wird ggf. Nachhaken auch klären wollen, ob Sie sich eine Geschichte zurechtlegen oder ob Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen. Sie sollten auch an dieser Stelle ehrlich antworten. Sollten Sie aus Ihrer Sicht Punkte besser weglassen wollen, so sollten Sie jedoch darauf gefasst sein, dass die Punkte ggf. hinterfragt werden könnten. Die Frage, warum sind Sie an dem Tag alkoholisiert gefahren ist ganz wesentlich. Derjenige, der zunächst vorhatte, sein Auto eh stehen zu lassen und dann nach vermehrtem Alkoholkonsum doch noch gefahren ist, steht aus Sicht des Gutachters nicht besser. Ggf. steht derjenige besser, der sich diesbezüglich keine Gedanken gemacht hat und dachte, er könnte noch fahren. Hintergrund ist, dass derjenige, der zunächst die guten Vorsätze hatte, gerade nicht nach Hause fahren zu wollen, bereits einmal gezeigt hat, dass er seine Vorsätze unter Alkoholkonsum nicht einhält. Derjenige, der einen guten Vorsatz hat, nämlich nicht alkoholisiert Auto zu fahren, wurde quasi schwach als er zu viel Alkohol getrunken hatte. Aus Sicht des Gutachter stellt dies ein besonders Problem dar. Der Gutachter wird ggf. zu Grunde legen, dass dann auch die Gefahr besteht, dass Sie bei den jetzt neu gefassten guten Vorsätzen, nie wieder alkoholisiert im Straßenverkehr zu fahren, einknicken könnten, sobald Sie wieder Alkohol, z. B. auf einer Party trinken. Wenn dies der Anlass für Sie war und Sie zunächst vorhatten, nicht zu fahren, sollten Sie dies dem Gutachter ehrlich mitteilen. Eine andere Geschichte hier zu erfinden ist sicherlich gefährlich. Es besteht die Gefahr, dass der Gutachter die andere Geschichte nicht glaubt. Zudem haben Sie ggf. bereits gegenüber den Behörden andere Angaben gemacht. Exkurs: An dieser Stelle sei einmal angeregt, dass Sie sich vor einer MPU ggf. über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht verschaffen können. Akteneinsicht werden Sie nur über einen Rechtsanwalt in der Regel erlangen können. Fragen Sie bei einem Rechtsanwalt, ob er für Sie einmal Akteneinsicht in Ihre Führerscheinakte nimmt. Der große Vorteil einer Akteneinsicht vor einer MPU ist, dass Sie wissen, welche Unterlagen der Führerscheinbehörde tatsächlich vorliegen. Sie wissen also, ob der Gutachter Sie mit Vorhalten früherer Aussagen z.B. gegenüber der Polizei überraschen könnte. Ggf. befinden sich in der Akte auch Inhalte, die Sie so nicht ausgesagt haben. Ggf. wurden Aussagen von Ihnen bei der Polizei missverstanden und protokolliert. Ggf. ist Ihnen auch wichtig auf einige Punkte, die in einer MPU ansonsten nicht angesprochen worden wären, einzugehen. Es empfiehlt sich an dieser Stelle ggf. vor einer MPU Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt zu nehmen. Sie können Sich so einfach besser auf die MPU vorbereiten. Zudem befinden Sie sich, was den Akteninhalt angeht, auf Augenhöhe mit dem MPU-Gutachter. Schließlich hat er Ihre Akte vorliegen und weiß ansonsten ggf. mehr als Sie. Exkursende: 2. Dachten Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Anlasstat noch fahren konnten? Auch diese Frage ist tückischer, als sie zunächst aussieht. Der Gutachter will mit dieser Frage letztendlich einschätzen, wie Sie Ihre Situation vor der Tat eingeschätzt haben. Dies ist ebenfalls ein ganz wesentlicher Aspekt. Bei dieser Frage gibt es letztendlich nur zwei Antworten, nämlich zum einen, dass Sie dachten, Sie könnten noch fahren, zum anderen, dass Sie dachten, Sie könnten nicht mehr fahren. Wenn Sie bei dem Gutachter aussagen, dass Sie dachten, Sie könnten nicht mehr fahren, wird er hinterfragen, weshalb Sie dann dennoch gefahren sind. Schließlich wäre das eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt gewesen. Sie hätten sich dann ganz bewusst über die Straßenverkehrsordnung hinweggesetzt. Andererseits sagen Sie mit dieser Aussage, dass Sie sich richtig einschätzen konnten. Eine wichtige Voraussetzung, um in Zukunft richtig zu handeln, ist, dass Sie richtig Ihre Situation einschätzen konnten. Bei der Antwort, dass Sie dachten, Sie könnten noch fahren, ergibt sich folgendes Bedenken: Es wird bei der Antwort stark auf Ihre Promillezahl ankommen. Wer mit 1,9 Promille im Straßenverkehr erwischt wird und dann noch dachte, er könnte fahren, zeigt deutlich, dass eine besondere Trinkfestigkeit bei ihm vorliegt. Wenn in der Akte allerdings auf keine besonderen Ausfallerscheinungen von der Polizei festgestellt worden sind, deutet zunächst nichts darauf hin, dass Sie auf jeden Fall hätten feststellen müssen, dass Sie betrunken fahren und fahrtauglich ??? waren. Auch an dieser Stelle müssen Sie sich wieder vor Augen halten, dass der Inhalt der MPU letztendlich ist. Zum einen müssen Sie die Ursachen für den Alkoholmissbrauch erkannt haben. Sie müssen dann motiviert sein, hieran etwas zu ändern. Zudem müssen Sie dann noch deutlich machen, dass Sie Ihr Trinkverhalten auch nachhaltig ändern wollen und können. Ihre Antwort sollte auch in gewissem Maße ehrlich sein. Sie sollten jedoch im Hinterkopf behalten, dass wenn Sie angeben, dass Sie bei 1,6 Promille noch dachten, Sie könnten noch sicher ein Fahrzeug führen, dass der Gutachter dann davon ausgeht, dass Sie eine hohe Giftfestigkeit sich bereits antrainiert haben. Sie sollten in jedem Fall bei einer solchen Aussage dem Gutachter deutlich machen, dass Sie das Problem der Giftfestigkeit und des Antrainierens der Giftfestigkeit erkannt haben. Sie sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie jetzt wissen, weshalb Sie damals trotz hoher Promillezahl gedacht hätten, dass Sie noch in der Lage waren, ein Kraftfahrzeug zu führen. Machen Sie dem Gutachter deutlich, dass diese Einschätzung trotz der hohen Promillezahl nur daher rührt, dass Sie eine überdurchschnittliche Giftfestigkeit sich angetrunken hatten. Meines Erachtens ist im Zweifelsfall eher mitzuteilen, dass Sie dachten, dass Sie noch Auto fahren konnten. Ggf. können Sie die Antwort auch ein wenig relativieren, indem Sie schon wussten, dass Sie Alkohol getrunken hatten, dass Sie aber davon ausgehen, diese Strecke dann doch noch fahren zu können. 3. Hatten Sie von Anfang an vor, mit dem Auto wieder zurückzufahren? Diese Frage wurde bereits oben schon einmal thematisiert. Nochmals der Hinweis: Stellen Sie sicher, dass Ihre Antworten zu einander nicht im Widerspruch stehen. Wenn Sie also oben bereits erklärt hatten, dass Sie zunächst vorhatten das Auto stehen zu lassen, müssen Sie bei dieser Frage Ihre vorherigen Antworten natürlich bedenken und wissen, ?? dass Sie nicht von Anfang an vorhatten mit dem Auto zurückzufahren. Bei dieser Frage sind mehrere Antworten denkbar. Hier ist ggf. auch die Antwort denkbar, dass Sie zunächst vorhatten, zur Feier zu fahren, dort nichts zu trinken und dann wieder zurückzufahren. Es ist denkbar, dass Sie zu der Feier fahren wollten, dort etwas trinken wollten und das Auto stehen lassen wollten. Es ist auch denkbar, dass Sie von Anfang an vorhatten Alkohol zu trinken und dann wieder zurückzufahren. Letztere Antwort sollten Sie dem Gutachter nicht unbedingt auf die Nase binden. Insgesamt ist bei dieser Frage wichtig, dem Gutachter ggf. nicht all zu deutlich zu machen, dass Sie einen Kontrollverlust erlitten hatten. Ich weise an dieser Stelle nochmals daraufhin, dass Sie nicht dem Gutachter mitteilen sollten, dass Sie sich an nichts mehr erinnern könnten. Sie sollten dem Gutachter auch nicht mitteilen, dass Sie nicht mehr wussten, wie Sie dann überhaupt ins Auto gekommen sind. Dies würde der Gutachter ggf. als Kontrollverlust auslegen. Ein Kontrollverlust bedeutet für Sie, dass Sie als eigene „Aufsichtsbehörde“ über sich selbst nicht tauglich sind. Die Gefahr wäre bei einem Kontrollverlust dann, dass auch in Zukunft immer wieder die Gefahr besteht, dass bei einem Alkoholkonsum Sie trotz aller guten Vorsätze, die Sie im Rahmen der MPU äußern, einfach nicht in der Lage sind, diese auch einzuhalten. Man würde Ihnen dann nicht bösen Willen unterstellen. Sie wären allerdings ggf. nicht in der Lage ab einem gewissen Alkoholpegel Ihre guten Vorsätze dann auch einzuhalten. Folglich seien Sie vorsichtig mit Aussagen, die auf einen Kontrollverlust hindeuten könnten. Ggf. gibt es ja einen konkreten Anlass, weshalb Sie sich dann doch noch entschlossen hatten, Auto zu fahren. In diesem Fall könnten Sie angeben, dass Sie dachten, Sie wären wieder fahrtauglich, weil bereits längere Zeit vergangen war. Ggf. hatten Sie auch die Hoffnung, dass Sie dieses kurze Stück noch vernünftig fahren könnten. Ggf. hatten Sie auch grundsätzlich vor, das Fahrzeug stehen zu lassen und haben allerdings dann kein Taxi mehr erhalten oder ein Bekannter hat Sie überraschenderweise doch nicht mitnehmen können. Wichtig ist, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie stets die Kontrolle über sich hatten. Ggf. aus einer falschen Einschätzung heraus doch den Eindruck hatten, noch fahren zu können. Ggf. sollten Sie dem Gutachter einen Grund dafür liefern, weshalb Sie entgegen Ihrer Ansicht, das Fahrzeug eigentlich stehen lassen zu wollen, dann doch noch gefahren sind. 4. Haben Sie Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um sicher zu stellen, dass Sie nicht mehr fahren konnten? Diese Frage wird für den Gutachter ggf. die Möglichkeit bieten, Ihre vorherigen Antworten nochmal zu hinterfragen. Wie bereits dargestellt, müssen Sie damit rechnen, dass der Gutachter inhaltlich ähnliche Fragen nochmals stellt, um die Ehrlichkeit Ihrer Antworten zu überprüfen. Überlegen Sie sich an dieser Stelle, wie es zu der Alkoholfahrt kam. Hatten Sie vor, Ihr Fahrzeug stehen zu lassen oder wollten Sie mit einem Bekannten mitfahren? Haben Sie eine Vorsichtsmaßnahme getroffen, damit Sie diesen Vorsatz auch einhalten würden? Hatten Sie z.B. einem Bekannten übergeben, damit Sie den Zugriff darauf nach Alkoholkonsum nicht mehr hatten? Eine solche Maßnahme wäre tatsächlich überraschen. Nur die wenigsten Betroffenen würden eine solche Sicherheitsmaßnahme vornehmen. Wenn Sie das bejahen, müssen Sie zudem damit rechnen, dass der Gutachter ggf. hinterfragt, weshalb Sie es für erforderlich hielten, eine solche Vorsichtsmaßnahme zu ergreifen. Bei der Angabe einer solchen Vorsichtmaßnahme könnte bei dem Gutachter der Eindruck entstehen, dass Sie sich selbst nicht über den Weg trauen. Mit der Angabe einer solchen Vorsichtsmaßnahme sollte man daher vorsichtig sein. Sollten Sie tatsächlich eine solche Vorsichtsmaßnahme aber ergriffen haben, hebt Sie das aus dem breiten Feld der Masse heraus. Sie können ggf. dem Gutachter deutlich machen, dass Sie von vornherein sicherstellen wollten, dass Sie nicht mehr alkoholisiert im Straßenverkehr fahren. Diese Absicht ist sicherlich ehrenswert. Eine Sicherheitsmaßnahme diesbezüglich zu ergreifen, ist ebenfalls nicht zu beanstanden. Sie sollten jedoch dem Gutachter nicht den Eindruck vermitteln, dass Sie diese Vorsichtsmaßnahme selbst begriffen hätten, weil Sie schon öfters zuvor trotz guter Vorsätze doch noch gefahren wären. 5. Fühlten Sie sich noch fahrtauglich? Auch diese Frage zielt letztendlich darauf ab, Ihre eigene Einschätzung hinsichtlich Ihrer Alkoholisierung zu erreichen. An dieser Stelle sei das Problem noch einmal wie folgt skizziert: Derjenige, der einen Wert von 1,3 Promille aufweist, zeigt unterschiedliche Auswirkungen auf seinen körperlichen und geistigen Zustand. Der Rauschzustand ist ein völlig anderer. Derjenige, der selten Alkohol trinkt, wird den Wert von 1,3 Promille zunächst einmal nicht erreichen. Sollte er ihn dennoch erreichen, wäre die Wirkung des Alkohols auf ihn und seinen nicht alkoholgewöhnten Körper erheblich. Bei 1,3 Promille wäre ein nicht trinkgewohnter Mensch nicht mehr in der Lage, eine koordinierte Handlung auszuführen. Geschweige denn wäre er in der Lage, bei einem solchen Promillewert ein Kraftfahrzeug überhaupt zu fahren. Vermutlich würde er sein Fahrzeug noch nicht mal starten können. Schließlich gehen die Psychologen davon aus, dass das Führen eines Kraftfahrzeugs eine durchaus komplexe geistige und körperliche Tätigkeit ist. Man muss das Fahrzeug auf der Spur halten, starten und bedienen können. Dies würde ein Mensch mit einer normalen Alkoholgewöhnung bei 1,3 Promille sicherlich nicht mehr können. Wenn Sie also mit einem erhöhten Promillewert noch ein Fahrzeug führen konnten, so weisen Sie eine hohe Giftfestigkeit aus Sicht des Gutachters auf. Das Problem liegt genau bei der Frage, wie Sie Ihre Fahrtauglichkeit einschätzen konnten. Sowohl eine nicht alkoholgewöhnte Person als auch eine alkoholgewöhnte Person, weisen nach dem Konsum von einer Flasche Wein z.B. einen Promillewert von 1,0 auf. Die Wirkung auf eine nicht alkoholgewöhnte Person ist jedoch ganz erheblich. Die nicht alkoholgewöhnte Person würde ohne Weiteres erkennen, dass sie definitiv nicht mehr in der Lage ist, ein Kraftfahrzeug zu führen. Die alkoholgewöhnte Person würde nach einem Liter Wein den gleichen Promillewert wie eine nicht alkoholgewöhnte Person aufweisen. Der Unterschied ist, dass die alkoholgewöhnte Person die Wirkung des Alkohols an dieser Stelle unterschätzt. Die alkoholgewöhnte Person ist ggf. der Auffassung, dass sie kaum etwas von dem Alkohol merkt. Die alkoholgewöhnte Person schätzt also die Alkoholisierung, die objektiv bei 1,0 liegt, falsch ein. Es kommt also zu einer Fehleinschätzung der Alkoholwirkung und damit auch der Fahrtauglichkeit. Die Fahrtauglichkeit ist letztendlich auch ebenfalls bei beiden Personen in ähnlichem Maße reduziert. Das heißt die alkoholungewöhnte Person ist ebenfalls untauglich?? wie die alkoholgewöhnte. Die falsche Einschätzung der Fahrtauglichkeit trotz einer hohen Promillezahl ist letztendlich ein ganz wesentliches Kriterium, weshalb die Betroffenen diese Problematik erkennen müssen. Da bei alkoholgewöhnten Personen die Warnfunktion des Körpers hinsichtlich der Alkoholwirkung deutlich reduziert bzw. ggf. sogar ausgeschaltet sind, hat die alkoholgewöhnte Person den Eindruck, sie könnte noch fahren. Erst durch diese Fehleinschätzung, kommt es dann trotz erheblicher Alkoholisierung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Machen Sie sich bei einer solchen Frage daher noch einmal deutlich, dass der Gutachter davon ausgeht, dass Sie bei 1,6 Promille definitiv fahruntauglich waren. Sie sollten daher ggf. dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie noch (bedingt) fahrtauglich waren. Sie sollten dem Gutachter ggf. mitteilen, dass Sie den Eindruck hatten, Sie wären zu dem Zeitpunkt noch in der Lage gewesen, dieses kurze Stück zu fahren. Machen Sie den Gutachter aber daraufhin unmissverständlich deutlich, dass Sie wissen, woran diese Fehleinschätzung liegt. Machen Sie den Gutachter auch deutlich, dass Sie wissen, dass Sie nicht mehr fahrtauglich waren, woran die Fehleinschätzung lag. Wichtig ist auch, dass Sie wissen, dass die natürlichen Schutzfunktionen des Körpers bei einer starken Giftfestigkeit nicht mehr oder nicht mehr in dem erforderlichen Maße vorliegen. Wichtig ist auch, dass Sie in diesem Zusammenhang sich nochmal klar machen, dass auch dann, wenn Sie jetzt ggf. ein Jahr Pause machen würden, Sie die Alkoholgewöhnung sehr schnell wieder antrainieren könnten. Das bedeutet für Sie, dass die Schutzfunktion Ihres Körpers ggf. dauerhaft ausgeschaltet sind im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Wenn Sie jetzt ein Jahr Pause machen würden, würden notfalls in einem Jahr zunächst wieder eine starke Wirkung des Alkohols bemerken. Insofern kam es schon zu einer zeitweiligen Alkoholentwöhnung Ihres Körpers. Der Körper wird sich dann sehr schnell an den Giftstoff Alkohol erinnern und die alten Umgangsmuster wieder aktivieren. Das bedeutet für Sie, dass Sie sehr schnell wieder zu einer hohen Giftfestigkeit kommen. Auch dies sollten Sie im Hinterkopf behalten. Das bedeutet also nicht, dass Sie Ihre Giftfestigkeit wieder heruntertrainieren könnten. Ihre Giftfestigkeit, die Sie einmal erworben haben, wird bleiben. Insofern werden auch dauerhaft die Warnfunktionen Ihres Körpers, die sich im Hinblick auf Alkohol eingeschränkt sein. 5. Wie viel Alkohol hatten Sie getrunken und dachten Sie, dass dieser Alkoholkonsum Ihre Fahrtauglichkeit noch nicht beeinträchtigen würde? Insbesondere geht es bei dieser Frage darum, zu klären, wie viel Alkohol Sie an dem Tag der Tat getrunken hatten. Diese Frage hat es allerdings in sich. Stellen Sie sich selbst einmal die Frage, wie viel Alkohol Sie tatsächlich konsumiert hatten, stellt sich die Frage, über welchen Zeitraum Sie wie viel Alkohol in welcher Form zu sich genommen haben. Der Gutachter will von Ihnen sicherlich hören, in welchem Umfang Sie Alkohol getrunken haben. Dabei ist es natürlich wichtig, dass die von Ihnen angegebenen Trinkmengen mit den bei Ihnen vorgefundenen BAK-Werten korrespondieren. Es macht sicherlich keinen Sinn, nur anzugeben, man habe zwei Bier getrunken und anschließend wurde man mit 1,3 Promille beim Autofahren erwischt. Dass dies der Gutachter nicht glauben kann, liegt auf der Hand. Die Frage hat es, wie bereits angedeutet, in sich. Bei dieser Frage werden ggf. von Personen, die hier nicht die Wahrheit sagen wollen, fatale Fehler gemacht. Insbesondere geht es hier um die Trinkmengen und den Zeitraum. Grundsätzlich ist es so, dass Sie während der Zeit nicht nur Alkohol konsumiert, sondern auch Alkohol abgebaut haben. Soweit Sie also dem Gutachter sagen, dass Sie am gleichen Tag verteilt Alkohol getrunken hätten, ist daraus zu schließen, dass Sie deutlich mehr Alkohol konsumiert haben müssen, um einen entsprechenden Wert zum Zeitpunkt der Tat zu erreichen. Schließlich ist es ein Unterschied, ob man 5 Bier innerhalb von einer Stunde oder innerhalb eines Nachmittages trinkt. Angenommen, man trinkt 5 Bier à 0,2 Liter innerhalb von einer Stunde, so liegt in etwa bei einem 1,80 Meter großen und 80 kg schweren Mann ein Promillewert von 0,71 Promille vor. Haben Sie hingegen die gleiche Anzahl Bier innerhalb von 3 Stunden getrunken, so liegt nur ein Promillewert von 0,57 Promille wert. Dies weiß selbstverständlich auch der Gutachter. Das bedeutet, dass Sie bei Ihrer persönlichen Einschätzung auch immer Ihren persönlichen Abbauwert von ca. 0,1 Promille je Stunde hineinrechen müssen. Für den Gutachter bedeutet dies, dass Sie bei einem längeren Zeitraum deutlich mehr Alkohol konsumiert haben müssen, als es bei einem entsprechend kürzeren Zeitraum der Fall gewesen wäre. Dies sollten Sie bei Ihrer Aussage bedenken. 6. Glauben Sie, dass Ihr Alkoholkonsum auf einen Restalkoholspiegel vom Vortag zurückzuführen ist? Seien Sie mit Angaben von Restalkohol vom Vortag sehr vorsichtig. Gutachter gehen bei einer solchen Aussage alle Alarmlampen an. Wer seinen Promillewert damit erklären will, dass er womöglich vom Vortage noch Restalkohol hatte, muss davon ausgehen, dass der Gutachter den Alkoholmissbrauch deutlich ernster einschätzt. Schließlich kommt es bei einem exzessiven Alkoholkonsum am Vortag auch hier zu einem Abbau von Alkohol. Wer also am nächsten Morgen noch Restalkohol aufweist, muss am Vortag in erheblichem Maße Alkohol konsumiert haben, um überhaupt noch Restalkohol aufzuweisen. Wer dann noch am nächsten Morgen trotz Restalkohol weiter trinkt, muss sich den Vorwurf gefallen lassen, dass er unter einem erheblichen Alkoholmissbrauch leidet. Seien Sie also folglich sehr vorsichtig mit der vermeintlich guten Begründung, der Alkohol käme vom Vortag. 7. Wieweit wollten Sie fahren? Sicherlich ist es für den Gutachter zweitrangig, allerdings erfahrenswert, wie weit Sie tatsächlich fahren wollten. Derjenige, der nur kurz Zigaretten holen wollte oder sein Fahrzeug nur umparken wollte, wird ggf. mehr Verständnis ernten als eine Person, die womöglich über die Autobahn einen längeren Weg zurücklegen wollte. Im Zweifel lohnt es sich an dieser Stelle jedoch nicht mit einer falschen Aussage zu riskieren, dass die Glaubhaftigkeit entfällt. Falls diese Fragestellung vom Gutachter gestellt wird, sollten Sie daher im Zweifelsfall ehrlich antworten. 7. Konnten Sie keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen? Diese Frage wird der Gutachter ggf. nochmals stellen, um Ihren Vorsatz, nicht alkoholisiert im Straßenverkehr teilzunehmen, zu hinterfragen. Sie werden ggf. gefragt werden, ob es keine Möglichkeit gab, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Diese Antwort fällt sicherlich unterschiedlich aus, je nach dem die Anlasstat stattgefunden hat. In der Stadt wird ggf. eine deutlich bessere Verkehrsanbindung bestehen als auf dem Land. Stellen Sie sich selbst die Frage, ob Sie überhaupt daran gedacht hatten, noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzufahren und warum es in Ihrem Fall letztendlich dann doch nicht genutzt worden ist. 8. Haben Sie vor der Fahrt mehr getrunken als üblich? Der Gutachter will in dem Prüfungsgespräch wissen, wie es zu der Fahrt kam und welche Umstände es um die Fahrt herum bei Ihnen persönlich gab. Dazu wird ggf. auch die Frage gestellt werden, ob Sie vor der Anlasstat mehr getrunken hatten als üblich und warum. Machen Sie sich folglich selbst einmal Gedanken, ob Sie mehr getrunken hatten als üblich oder ob dies eigentlich der normale Alkoholpegel war, den Sie am Wochenende oder an einem entsprechend vergleichbaren Tagen aufwiesen. Behalten Sie allerdings im Hinterkopf, dass Sie auch mit einer Aussage, dass Sie mehr getrunken haben als üblich, einen Wert von 1,3 Promille oder mehr nicht ohne Weiteres erklären können. Es ist hier nochmals auf die Trainingsphase bezüglich der Trinkfestigkeit hinzuweisen. Wer dem Gutachter also weißmachen möchte, dass er sonst immer nur 1-2 Bier trinken würde und an dem Abend richtig zugeschlagen habe, wird bei dem Gutachter kein Verständnis dafür erhalten. Schließlich weiß der Gutachter, dass der Betroffene in der Vergangenheit nicht nur an dem Tag deutlich mehr getrunken haben muss als ein, zwei Bier, um überhaupt eine solche Trinkfestigkeit sich antrainieren zu können. Mit einer Aussage, dass Sie nur an dem Tag zufällig einmal mehr getrunken hätten als üblich, werden Sie daher bei dem Gutachter nicht punkten können. Ggf. werden Sie bei dem Gutachter nur Zweifel sehen, ob Sie tatsächlich die Wahrheit sagen und Ihr tatsächliches Alkoholproblem wirklich erkannt haben. In Zweifelsfall sollten Sie daher durchaus angeben, dass Sie schon über einen längeren Zeitraum zu viel Alkohol getrunken haben. Es lohnt sich bei dieser Frage nicht, Ihre Trinkgewohnheiten besser darzustellen, als sie tatsächlich sind. 9. Sind Sie zuvor schon mal alkoholisiert Auto gefahren? Diese Frage ist sicherlich zwiespältig. Zum einen liegt es auch für den Gutachter sehr nahe, dass Sie nicht zufällig einmal in Ihrem Leben betrunken gefahren sind und erwischt worden sind. Sie hatten, wie bereits oben schon einmal angesprochen ggf. schon früher einmal ein Fahrzeug alkoholisiert geführt. Es widerspricht der Erfahrung und der statistischen Dunkelziffer, dass ausgerechnet Sie direkt bei der ersten Trunkenheitsfahrt aufgefallen sind. Die Frage „Sind Sie zuvor schon mal alkoholisiert Auto gefahren?“ ist wichtig hinsichtlich Ihrer Glaubhaftigkeit. Sie können gegenüber dem Gutachter durchaus angeben, dass Sie bereits in der Vergangenheit ab und an mal mit ein wenig Alkohol Auto gefahren sind, wenn es gar nicht anders ging. Wenn Sie tatsächlich erstmalig alkoholisiert Auto gefahren sind, sollten Sie ggf. sich darüber Gedanken machen, wie Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass es tatsächlich das einzige Mal war. Ggf. gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Sie zuvor nie alkoholisiert gefahren waren. Falls Sie jedoch in der Vergangenheit einmal oder öfters alkoholisiert ein Kraftfahrzeug geführt haben, dürfen Sie diese gegenüber dem Gutachter durchaus zu erkennen geben. Sie sollten jedoch dem Gutachter nicht deutlich machen, dass Sie jedes Wochenende völlig betrunken mit dem Auto unterwegs sind. Auch hier gilt es ein gewisses Fingerspitzengefühl selbstverständlich aufzuweisen. Ehrlichkeit ist gut. Zu viel Ehrlichkeit würde bei diesem Aspekt sicherlich schaden. 10. Nehmen Sie sonstige Drogen? Sie wissen selbst am Besten, ob Sie sonstige Drogen konsumieren und ob diese Drogen bei Ihnen anlässlich der Fahrt ggf. gefunden worden sind. Ggf. wurde auch in Ihrem Blut entsprechend der Abbauprodukte oder tatsächlich der Wirkstoff gefunden. Falls Sie sonstige Drogen nehmen sollten und womöglich noch im Zusammenhang mit Alkohol, so haben Sie bei der MPU tatsächlich schlechte Karten. Wer zusammen mit Alkohol und Drogen ein Kraftfahrzeug geführt hat, muss damit rechnen, dass ihm sein Führerschein entzogen wird. Insgesamt wird der zusätzliche Drogenkonsum im Rahmen von Alkohol sehr skeptisch betrachtet. Die Fahrerlaubnisverordnung sieht vor, dass der Führerschein dann zu entziehen ist. Insofern sollten Sie sich ggf. auch zuvor durch einen Blick in Ihre Führerscheinakte über einen Rechtsanwalt informieren, ob bei Ihnen irgendwelche Anhaltspunkte dafür gefunden worden sind, dass Sie Drogenkonsument sind. Sollten diesbezüglich keine Hinweise erscheinen, sollten Sie diese Frage letztendlich schlichtweg mit Nein beantworten. 11. Gibt es in Ihrer Familie eine Person mit einem Alkoholproblem? Fragen Sie sich selbst einmal, ob es aus Ihrer Sicht in Ihrer Familie eine Person mit einem Alkoholproblem gibt. Gibt es in Ihrer Familie ggf. Alkoholiker. Diese Frage wird Sie weder in die eine noch in die andere Richtung lenken. Ggf. wird der Gutachter aber den Eindruck erlangen, dass Sie sich auch über Ihre eigene Person hinaus einmal Gedanken gemacht haben. Machen Sie sich auch Gedanken darüber, ob in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis ein übermäßiger Alkoholkonsum stattfindet und ggf. warum. Egal wie Ihre Antwort ausfällt, wird dies nicht zum Bestehen oder Nichtbestehen der MPU beitragen. Ggf. wird sich der Gutachter aber Bild über Ihre Person hinaus von Ihren familiären und Bekanntenkreis machen wollen. Insofern können Sie diese Frage sicherlich ehrlich beantworten. 12. Hatten Sie zunächst vor, das Fahrzeug stehen zu lassen, haben dann aber die Kontrolle über diesen Entschluss verloren? Hier fragt der Gutachter ganz konkret nach, ob es bei Ihnen einen Kontrollverlust zum Zeitpunkt der Tat gegeben hat. Seien Sie mit Antworten hinsichtlich des Kontrollverlustes sehr vorsichtig. Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass Sie dem Gutachter deutlich machen sollten, dass Sie zu jedem Zeitpunkt Herr Ihrer Sinne sind. Sie sollten dem Gutachter nicht deutlich machen, dass Sie im Zeitpunkt vom Alkoholkonsum jegliche Kontrolle über sich verlieren. Dies würde den Gutachter nur dazu bewegen, anzunehmen, dass Sie nicht in der Lage sind, sich selbst ausreichend zu beherrschen. Eine ausreichende Selbstbeherrschung und Selbstkontrolle ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass Sie Alkoholkonsum und Straßenverkehr sicher trennen können. Folglich sollten Sie dem Gutachter in keinem Fall mitteilen, dass Sie auch nicht mehr wissen, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Fragen Sie sich einmal konkret, wie es dazu kommen konnte, dass Sie ggf. trotz des guten Vorsatzes, das Fahrzeug stehen zu lassen, dann doch noch mit dem Fahrzeug gefahren sind. Ggf. gibt es einen besonderen Anlass. Ggf. gibt es Besonderheiten an dem Tattag, die Sie dazu bewegt haben, dann doch noch mit dem Fahrzeug zu fahren. Wichtig ist, dass Sie sich selbst einmal Gedanken darüber gemacht haben und dieser Frage gegenüber dem Gutachter nicht völlig hilflos ausgeliefert sind. Es ist durchaus von einem Gutachter zu begrüßen, wenn er merkt, dass Sie sich über die gesamten Tatumstände und Ihre eigene Motivation und über Ihre eigenen Handlungen sich Gedanken gemacht haben. Dies können Sie dem Gutachter auch durchaus deutlich machen, indem Sie sagen, dass Sie sich schon längere Zeit damit beschäftigt hätten. 13. Haben Sie während der Fahrt gemerkt, dass Sie nicht mehr fahren konnten? Diese Frage korrespondiert mit der Frage, ob Sie sich zu Fahrtbeginn noch fahrtauglich gefühlt haben. Meines Erachtens sollten Sie diese Frage so beantworten, wie Sie auch die Frage hinsichtlich Ihrer Fahrtauglichkeit zu Fahrtbeginn beantwortet haben. Wenn nicht gravierende Umstände hinzutreten, die den Schluss nahelegen, dass Sie nicht mehr fahren konnten, gibt es ggf. keinen Grund, weshalb Sie Ihre Fahrtauglichkeit noch einmal anders bewertet haben sollten. Ein anderer Grund ist allerdings nicht selten die Verursachung eines Unfalls. Hier wird der Gutachter ggf. fragen, ob Sie nicht durch einen Unfall während der Fahrt gemerkt haben, dass Sie nicht mehr fahren konnten. Gemeint sind hier die Fälle der Fahrerflucht. Teilweise kommt es zu einer Fahrt mit einem Unfall und anschließender Unfallflucht. Die Rechtsprechung nimmt diesbezüglich an, dass hinsichtlich der Weiterfahrt nach dem Unfall eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt vorlieg, da der Betroffene erkennen musste, dass er zum Führen eines Kraftfahrzeugs aufgrund des Alkoholkonsums nicht mehr geeignet war. Dies könnte ein Anlass sein, für den Gutachter nachzuhaken, weshalb Sie nach dem Unfall noch weiter gefahren sind. Ggf. ist dies auch ein Grund dafür, nachzufragen, ob Sie nicht bemerkt haben, dass Sie nicht mehr in der Lage sind ein Kraftfahrzeug zu führen. Meines Erachtens können Sie gegenüber dem Gutachter durchaus deutlich machen, dass Sie entweder den Schaden nicht bemerkt haben oder aber aus Angst vor Entdeckung weiter gefahren sind. Wichtig ist auch diesbezüglich, dass Sie ggf. trennen zwischen der Einschätzung Ihrer Fahrtauglichkeit vor dem Unfall und diesbezüglich dann ggf. nach dem Unfall hinsichtlich der Weiterfahrt. 14. War die festgestellte Alkoholmenge ein Ausrutscher oder war der Konsum bei Ihnen üblich? Der Gutachter hat in der Führerscheinakte sämtliche Daten von Ihnen hinsichtlich der Anlasstat. In der Akte befindet sich also auch der gemessene Alkoholwert. Wir hatten bereits darüber gesprochen, dass der Gutachter einige Fragen stellt, um Ihre Antworten nochmals zu hinterfragen. Dies kann eine solche sein. Sie sollten dem Gutachter insbesondere bei höheren Alkoholmengen nicht auf die Nase binden wollen, dass Sie sonst kaum Alkohol trinken, wenn Sie mit 1,8 Promille tatsächlich aufgehalten worden sind. Wie bereits mehrfach angesprochen, ist ein Wert von 1,3 Promille oder mehr skeptisch zu betrachten. Einen solchen Wert kann eine Normalperson nicht erreichen, geschweige denn wird diese normale alkoholgewöhnte Person nicht in der Lage sein, dann auch noch ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Folglich macht es überhaupt keinen Sinn, dem Gutachter auf die Nase binden zu wollen, dass Sie nur aus Versehen an dem Tag einmal zu viel Alkohol getrunken hätten. Der Gutachter wird Ihnen das nicht glauben, da er davon ausgeht, dass Sie sich diese Giftfestigkeit hinsichtlich des Alkohols über längere Zeit antrainiert haben müssen. Im Gegenteil würde eine Aussage Ihrerseits, es sei nur ein einmaliger Ausrutscher gewesen, dem Gutachter deutlich machen, dass Sie sich mit der Alkoholproblematik noch nicht auseinandergesetzt haben. Sie würden dem Gutachter nur deutlich machen, dass Sie Ihr Alkoholproblem ggf. völlig verkannt haben und verdrängen. 16. Führt aus Ihrer Sicht nur die kritische momentane Lebenssituation zu der Alkoholfahrt? Diese Frage bezieht sich letztendlich wiederum darauf, ob die von Ihnen angegebene kritische Lebenssituation, in der Sie sich ggf. befunden haben, zum Zeitpunkt der Tat alleinige Ursache aus Ihrer Sicht waren. Machen Sie sich an dieser Stelle noch einmal die Grundregeln der MPU deutlich: Zum einen müssen Sie deutlich machen, dass Sie die Ursachen für Ihren erhöhten Alkoholkonsum verstanden haben. Dann müssen Sie deutlich machen, dass Sie motiviert sind, Ihr Alkoholproblem in den Griff zu bekommen. Darüber hinaus müssen Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie auch dauerhaft in der Lage sind, diesen anderen Umgang mit Alkohol durchzuhalten. Angenommen, Sie haben gegenüber dem Gutachter gesagt, dass Sie nur deshalb betrunken Auto gefahren wären, weil Ihre Frau sich an dem Wochenende von Ihnen getrennt hätte, so kann dies der Anlass für die Fahrt gewesen sein. Der Grund dafür, dass Sie überhaupt einen erhöhten Promillewert erreichen konnten, ist dies aber sicherlich nicht. Auch hier wird der Gutachter im Hinterkopf haben, dass Sie einen erhöhten BAKWert ggf. aufgewiesen haben. Diesen erhöhten BAK-Wert müssen sie sich über einen längeren Zeitraum von mehreren Monaten oder sogar Jahren antrainiert haben. Selbst wenn folglich sich Ihre Frau an dem Wochenende von Ihnen getrennt haben sollte, würde dies ggf. erklären, warum Sie überhaupt gefahren sind. Es würde allerdings nicht erklären, weshalb Sie überhaupt in der Lage waren, einen erhöhten Promillewert zu erreichen. Das bedeutet für den Gutachter, dass die Trennung, die kurz vor der Fahrt lag, nicht die Ursache dafür sein kann, dass Sie schon in der Vergangenheit erheblich dem Alkohol zugesprochen haben. Dies sollten Sie sich ggf. bewusst machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Sie dem Gutachter nur deutlich machen, dass Sie Ihr Alkoholproblem auf die Trennung von Ihrer Frau reduzieren. Dies würde für den Gutachter weiterhin bedeuteten, dass Sie sich Ihrer Alkoholproblematik ggf. nicht in dem notwendigen Maße stellen und hinterfragen. Wichtig ist daher zu trennen zwischen ggf. dem Anlass für die Tat und dem Bewusstsein ?? dafür, dass es einen anderen Grund haben muss, weshalb Sie bereits lange Zeit vor der Tat exzessiver dem Alkohol zugesprochen haben. 18. Erklären Sie sich den hohen BAK-Wert mit einer schlechteren Tagesform? Auch dies korrespondiert mit der vorhergehenden Frage. Der Gutachter will letztendlich hinterfragen, ob Sie das Problem der antrainierten Giftfestigkeit bei sich selbst erkannt haben. Wer auch hier letztendlich sagt, dass er sich das alles nicht erklären könne und dass er nur aufgrund einer schlechten Tagesform überhaupt soviel „drin hatte“, wird den Kern-MPU nicht bestehen. Der Gutachter wird bei einer solchen Antwort lediglich den Schluss ziehen, dass der Betroffene sich mit der MPU-Kernfrage, weshalb es überhaupt zu einem solchen hohen BAK-Wert kommen konnte, nicht auseinandergesetzt hat. Folglich sollten Sie aus den gleichen Gründen wie bei der obigen Frage nicht versuchen, den ggf. erhöhten BAK-Wert damit zu relativieren, indem Sie eine Begründung liefern, die der Gutachter Ihnen eh nicht abnimmt. Sie werden mit der Antwort, dass Sie den BAK-Wert mit einer schlechten Tagesform erklären wollen, bei dem Gutachter nicht nur nicht punkten. Sie werden tatsächlich mit einer solchen Antwort den Gutachter stark in die Richtung bewegen, dass er Sie durch die MPU durchfallen lassen will. Für den Gutachter ist ganz wesentlich, dass er erkennt, dass Sie die Grundproblematik von Alkohol und erhöhten Alkoholkonsum erkannt haben. Mit einer solchen Begründung für den erhöhten BAK-Wert zeugen Sie nicht nur für die Unkenntnis bezüglich der Giftfestigkeit und der Dauer zur Gewöhnung des Körpers an den Alkoholkonsum, sie zeigen auch, dass Sie versuchen die Situation zu beschönigen, und Ihr Problem ggf. zu verdrängen. Der Gutachter wird folglich zum Schluss kommen, dass Sie sich mit der Alkoholproblematik noch nicht in ausreichendem Maße auseinandergesetzt haben. Der Gutachter wird Ihnen daher eine solche Antwort ankreiden. ?? 15. Hatten Sie während der Tat einen Filmriss? Wir hatten bereits angedeutet, dass Sie am sinnvollsten dem Gutachter nicht mitteilen, dass Sie einen Filmriss hatten. Unter Filmriss versteht der Gutachter einen Kontrollverlust. Bei dem Wort Filmriss gehen bei dem Gutachter sämtliche Alarmlampen an. Wichtig ist, dass Sie sich von vornherein klar machen, dass Sie dem Gutachter schon erklären können sollten, wie es überhaupt zu der Situation kommen konnte. Wer letztendlich Auto gefahren ist und sich an nichts erinnern kann, läuft Gefahr, bei gleichem Alkoholkonsum später wieder einmal Auto zu fahren, obwohl er ggf. die besten Vorsätze hatte. Insofern sollten Sie den Begriff Filmriss und auch die in Verbindungbringung mit einem Kontrollverlust möglichst vermeiden. 16. Wussten Sie, dass Sie Alkohol zu sich nehmen oder war Ihnen das gar nicht bewusst? Betroffene haben manchmal die vermeintlich gute Idee, gegenüber dem Gutachter anzugeben, dass sie gar nicht wussten, dass Sie Alkohol getrunken hätten. Es wird dann eine Einlassung in der Gestalt abgegeben, dass ihr wohl jemand etwas in das Bier geschüttet haben muss. Eine solche Antworte wird bei dem Gutachter zum einen auf erhöhte Aufmerksamkeit treffen, zum anderen wird er Ihre Antworten äußerst skeptisch betrachten. Und dies zu Recht. Sie müssen sich bei einer solchen Antwort vor Augen halten, dass derjenige, der auch unbewusst Alkohol zu sich nimmt und nicht alkoholgewöhnt ist, spätestens bei einem Promillewert nahe 1,0 die Alkoholwirkung deutlich spürt. Dies wäre dann unlogisch, weshalb er trotz Bemerkung der Alkoholwirkung weiter trinkt. Es ist davon auszugehen, dass selbst wenn ein alkoholnichtgewöhnter Mensch nicht merkt, dass er Alkohol trinkt, weiter trinkt, obwohl er die Alkoholwirkung spürt. Wenn er keinen Alkohol bewusst zu sich nehmen wollte, wird ein normaler Mensch mit dem Trinken aufhören. Insbesondere bei hohen BAK-Werten wird auch der Gutachter ggf. die Frage stellen, weshalb dann noch weiter getrunken wurde. Ausgangspunkt für diese Frage ist wiederum, dass man einen Wert von über 1,1 Promille überhaupt nur erreichen kann, wenn man alkoholgewöhnt ist. Dies ist unabhängig davon, ob man bewusst oder unbewusst Alkohol zu sich nimmt. Derjenige, der mit 1,3 Promille oder mehr im Straßenverkehr festgehalten worden ist, wird also auch bei der Einlassung, er habe unbewusst Alkohol zu sich genommen, sich den Vorhalt gefallen lassen müssen, dass er stark alkoholgewöhnt sein muss, dass er diese unbewusste Aufnahme zu spät oder gar nicht bemerkt haben will. Folglich ist die Aussage zumindest bei Werten von über 1,1 Promille, man habe überhaupt nicht gewusst, dass man Alkohol zu sich nimmt, nicht glaubwürdig. 21. Wann haben Sie sich zur Fahrt entschlossen? Tatsächlich haben Sie diese Frage bereits oben beantwortet. Ich möchte Ihnen nur deutlich machen, dass die Frage, wann Sie sich letztendlich entschlossen haben, doch noch zu fahren, in unterschiedlicher und Fall- und Fragestallung auftauchen kann. Die Frage, wann haben Sie sich zur Tat entschlossen, stellt letztendlich die gleiche Frage dar, warum Sie noch gefahren sind und ob Sie von Anfang an schon vorhatten, noch betrunken Auto zu fahren. Letztendlich ist es wichtig, dass Sie konsequent antworten. Ihre Antworten sollten auf unterschiedliche Fragen mit den ggf. ähnlichen Inhalt nicht unterschiedlich ausfallen. Im Übrigen sollten Sie im Zweifelsfall bei der Wahrheit bleiben. 17. Hatten Sie das Gefühl, nicht mehr mit dem Alkoholtrinken aufhören zu können? Letztendlich gibt es drei Arten von Kontrollverlust: Die erste Art ist die, nach dem ersten Schluck Alkohol zu merken, dass man nicht mehr aufhören kann, weiteren Alkohol zu konsumieren. Dies stellt letztendlich das typischste Charakteristika für das Vorliegen einer Alkoholsucht dar. Wenn Sie tatsächlich Alkoholiker wären, wären Sie mit großer Wahrscheinlichkeit schon nicht durch den medizinischen Teil der MPU gekommen. Insofern werden Sie diese Frage auf jeden Fall mit Nein beantworten müssen. Nochmals zur Erinnerung: Als weitere Kontrollverluste kommen das Verlieren des Überblicks in Betracht, wie viel Sie getrunken haben. Als dritte Möglichkeit des Kontrollverlusts kommt der sogenannte Filmriss in Betracht. Hier kommt es nach erheblichem Alkoholkonsum dazu, dass einmal gefasste Vorsätze nicht mehr umgesetzt werden können. 23. Gab es Vorstrafen wegen z. B. Nötigung im Verkehr oder wegen anderer Aggressionsdelikte? Falls ja, sehen Sie einen Zusammenhang mit der jetzigen Tat? Alkohol enthemmt und führt zu einer gesteigerten Aggression. Diejenigen, die ein Alkoholproblem haben, zeigen letztendlich in der Vergangenheit ähnliche Symptome. Nicht selten kommt es bei Betroffenen, die Alkohol missbräuchlich konsumieren, in der Vergangenheit immer wieder zu typischen Auffälligkeiten. Typische Auffälligkeiten sind z. B. der Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund von Alkoholkonsum, Probleme bei der Arbeit aufgrund von Alkoholkonsum, Ärger mit dem Lebenspartner, Freunden oder der Familie wegen erhöhten Alkoholkonsum. Eine typische Vorgeschichte von Betroffenen ist, dass sie bereits wegen anderer Delikte schon auffällig geworden sind. Diese Delikte spiegeln eine erhöhte Aggressionsbereitschaft im Verkehr dar. Teilweise werden daher in den Akten von Betroffenen auch Vorstrafen wie Nötigung im Straßenverkehr sich wiederfinden. Klären ggf. durch Einsicht in Ihre Führerscheinakte ab, ob auch bei Ihnen schon entsprechende Vorstrafen registriert sind und dem Gutachter bei dem Gespräch vorliegen. Falls Sie solche Vorstrafen haben, kann das viele Ursachen haben. Nehmen Sie allerdings die Möglichkeit an, dass eine entsprechende Nötigungshandlung im Verkehr ggf. auch der Auslöser bereits erhöhter Aggression ggf. aufgrund von Alkoholkonsum war. Sprechen Sie dieses Thema bei einer Frage durch den Gutachter durchaus offen an. Sie können bei dieser Frage letztendlich nur punkten, wenn Sie deutlich machen, dass Sie einen Zusammenhang nicht rigoros ausschließen. Nochmal: Es wird dem Gutachter darum gehen, zu sehen, ob Sie mit Ihrer Vergangenheit kritisch umgehen und ggf. auch Fehler einräumen. Wenn Sie folglich den Eindruck haben, dass ein Aggressionsdelikt im Straßenverkehr bereits mit Ihrem erhöhten Alkoholkonsum im Zusammenhang stehen könnte, dürfen Sie dies gegenüber dem Gutachter durchaus ansprechen. 24: Welches Trinkmotiv hatten Sie an dem Abend vor der Fahrt? Wir hatten schon darüber gesprochen, dass ein ganz wesentlicher Punkt für den Gutachter sein wird, welche Trinkmotive Sie persönlich für Sich sehen. In diesem Zusammenhang wird auch zu klären sein, welches Trinkmotiv Sie an dem Abend vor der Tat hatten. Stellen Sie sich einmal die Frage, weshalb Sie an dem Abend ggf. mehr als üblich getrunken haben. Stellen Sie sich auch die Frage, wie es im Hinblick auf Ihr Trinkmotiv dann ggf. zu der Fahrt gekommen sein könnte. Seien Sie dabei sich selbst gegenüber ehrlich und offen. Die Gefahr des Trinkmotivs ist ganz wesentlich, da dies letztendlich die Ursache für Ihren erhöhten Alkoholkonsum widerspiegelt. Wenn Sie also angeben, dass Sie getrunken haben, um eine persönliche Lebenskrise zu meistern, so stellt dies Ihr Trinkmotiv dar. Ggf. stellt auch Ihr Trinkmotiv dar, ein Ziel erreichen zu wollen, dass Sie ohne Alkohol ggf. nicht erreichen konnten. So wird der Gutachter auf Ihr persönliches Trinkmotiv eingehen. Wichtig ist auch hier, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass Sie sich über Ihre Trinkmotivation Gedanken gemacht haben. Lektion 5 Verhaltensänderungen nach der Tat Einführung Sie sind in dem Vorbereitungskurs schon sehr weit fortgeschritten und haben eine Menge über die MPU als solche, über die Wirkung von Alkohol als solchen und auch persönliche Fragen zu dem Umgang mit Alkohol und zur Frage der Anlasstat erfahren. Sie befinden sich quasi mit dem Gutachter jetzt im letzten Drittel. Letztendlich geht es nach Klärung des persönlichen Umganges und der Anlasstat nunmehr im Wesentlichen darum, ob Sie Ihr Verhalten geändert haben. Denken Sie immer auch an dieser Stelle an die Grundfragen, auf die es bei der MPU ankommt: 1. Haben Sie die Ursache für Ihr Alkoholproblem erkannt? 2. Haben Sie eine Motivation Ihr Verhalten zu ändern? 3. Liegt eine Verhaltensänderung bereits vor? 4. Sind hier die Verhaltensänderungen gefestigt? Bis hierhin sollten Sie dem Gutachter deutlich gemacht haben, dass Sie die Ursache für die Tat und für Ihr Alkoholproblem erkannt haben, dass Sie motiviert sind, Ihr Verhalten zu ändern. An dieser Stelle kommt es darauf an, dem Gutachter deutlich zu machen, das Sie bereits erste Verhaltensveränderungen vorgenommen haben, bzw. vernünftige und nachvollziehbare Vorsätze haben, warum Sie Ihr Verhalten ändern wollen. Um die Fragen geht es nunmehr im Folgenden: 1. Haben Sie die Tat bereut? Die Antwort dürfte klar sein. Wer allen Ernstes dem Gutachter beweisen und darlegen will, dass er nunmehr wieder fähig ist ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen, sollte dem Gutachter nicht mitteilen, dass ihm die Tat völlig egal ist. Selbstverständlich sollte er dem Gutachter deutlich machen, dass er die Tat bereut und nunmehr in der Auseinandersetzung mit dem Thema Alkohol gegebenenfalls auch verstanden hat, weshalb eine Alkoholisierung im Straßenverkehr so problematisch ist. 2. Was habe Sie aus der Tat gelernt? Auch an dieser Stelle haben Sie die Möglichkeit zu punkten. Zeigen Sie dem Gutachter deutlich, was Sie aus der Tat gelernt haben. Zeigen Sie dem Gutachter deutlich, dass Sie sich mit dem Thema Alkoholisierung im Straßenverkehr und den Gefahren, die damit einhergehen, ausführlich auseinander gesetzt haben. Zeigen Sie allerdings auch, dass Sie aus der Tat zum einem gelernt haben, dass eine Fahrt unter Alkoholeinfluss inakzeptabel ist. Zeigen Sie allerdings auch, dass Sie ebenfalls gelernt haben, dass die Tat nur das i-Tüpfelchen auf Ihrer Alkoholproblematik darstellt. Lenken Sie Ihren Fokus auf Ihr bisheriges früheres Verhalten vor der Tat. Letztendlich steht dieses Verhalten bei der MPU im Mittelpunkt. Der Gutachter wird die Anlasstat für die MPU nur als einen Punkt bewerten. Viel wichtiger wird für den Gutachter ggf. sein, wie Ihr vorheriger Umgang mit Alkohol vor der Tat war. Auch an dieser Stelle ist anzumerken, dass je höher die Promillewerte zum Zeitpunkt der Tat waren, der Gutachter davon ausgehen wird, dass die Trainingsphase vor der Tat zur Alkoholgewöhnung entsprechend lang angedauert hat. Sie sollten als Quintessenz dem Gutachter gegebenenfalls auch mitteilen, dass Sie aus der Tat gelernt haben, dass der Umgang mit Alkohol nicht unproblematisch für Sie ist und dass Sie keine Hilfe mehr vom Alkohol erwarten. 3. Glauben Sie, dass Sie ein Alkoholproblem haben oder hatten? Kommt eine so direkte Frage, können Sie diese Frage auch direkt beantworten. Seien Sie an diesem Punkt selbstkritisch aber auch ehrlich gegenüber dem Gutachter und sich selbst. Wenn der Wert zum Zeitpunkt der Alkoholfahrt über 1,3 lag, können Sie mit guten Gewissen einräumen, dass Sie ein beginnendes oder anhaltendes Alkoholproblem hatten. Sie sollten dem Gutachter deutlich machen, dass Sie davon ausgehen, dass Sie tatsächlich ein Alkoholproblem hatten. Im gleichen Zusammenhang sollten Sie dem Gutachter jedoch auch mitteilen, dass Sie nunmehr eine Verhaltensänderung bereits durchlebt oder angestrebt haben. Sie sollten dem Gutachter also folglich mitteilen, dass Sie jedenfalls ein Alkoholproblem hatten. Sie sollten dem Gutachter jedoch nunmehr auch mitteilen können, dass Sie dieses Alkoholproblem angegangen haben und Sie daher davon ausgehen, dass Sie dieses Alkoholproblem in den Griff kriegen werden oder in den Griff bekommen haben. 4. Haben Sie an Ihrem Verhalten etwas geändert? Die Frage, haben Sie in Ihrem Verhalten etwas geändert, ist sehr offen formuliert. Fragen Sie an dieser Stelle den Gutachter ggf. nochmals, was er konkret meint. Der Gutachter wird sich selbstverständlich auf Ihr Privatleben stützen. Er wird wissen wollen, ob Sie in Ihrem privaten Umfeld und in Bezug auf den Alkohol eine Veränderung vorgenommen haben. Zum einen sollte durchaus in ??????? , das Sie selbstverständlich nicht mehr im Straßenverkehr ein Fahrzeug führen wollen. Sie sollten allerdings auch mitteilen, was Sie tatsächlich in Ihrem Leben verändert haben. Exkurs: Erlauben Sie mir ein paar Worte zur Änderung Ihres Lebensstiels. Durch die Tat haben Sie ggf. vor Augen geführt bekommen, dass Sie in einem Übermaß Alkohol konsumiert haben. Dieser Alkoholkonsum dauerte offensichtlich länger an und resultiert auf einem Problem, welches Sie hatten oder haben. Nicht selten berichten Betroffen davon, dass sie sich aufgrund des Alkohols weiter zurückgezogen haben und z. B. auch im sozialen Umfeld Probleme hatten. Für das MPU-Gutachten wäre es äußerst hilfreich, wenn Sie dem Gutachter ganz klar schildern können, welche grundlegenden Veränderungen Sie in Ihrem Leben vorgenommen haben. Es geht hierbei zum einen natürlich um den Umgang mit Alkohol. Sie sollten ggf. dem Gutachter mitteilen, dass Sie seit dem Vorfall auch nichts mehr getrunken haben. Sie sollten dies jedoch dem Gutachter nicht nur sagen, sondern auch versuchen, dies tatsächlich einzuhalten. Darüber hinaus sollten Sie allerdings nicht nur sagen, dass Sie keinen Alkohol mehr trinken. Sie sollten dem Gutachter ggf. auch mitteilen können, welche grundlegenden Änderungen Sie in Ihrem Leben vorgenommen haben. Habe Sie Ihren Freundeskreis gewechselt. Haben Sie sich mit Ihrem Lebenspartner wieder vertragen. Haben Sie ein neues Hobby angefangen? Haben Sie weitere Aktivitäten unternommen? Haben Sie einen Sport begonnen? Haben Sie sich entschlossen, nunmehr täglich spazieren zu gehen? All dies sind mögliche Verhaltensänderungen, die dem Gutachter zeigen, dass Sie es ernst meinen. Versuchen Sie diese Verhaltensänderungen tatsächlich einmal durchzuführen. Gehen Sie Schwimmen oder treiben Sie Sport. Gehen Sie einmal täglich einen Spaziergang. Versuchen Sie tatsächlich in Ihrem Leben etwas zu ändern. Sie werden merken, dass dies ggf. einen tatsächlich positiven Effekt hat und Sie aus Ihren bisherigen Trott, in dem Alkohol eine wesentliche Rolle spielte, heraushebt. Wenn Sie dem Gutachter tatsächlich die Erlebnisse, die Sie mit diesen positiven Verhaltensänderungen verbinden, darlegen und schildern können, wird er Ihnen abnehmen, dass Sie nunmehr den Vorsatz haben, sich tatsächlich grundlegend zu ändern. Exkursende. 5. Ist es notwendig, dass sich an Ihrer Einstellung zum Alkohol etwas ändert? Sie haben im Vorfeld dem Gutachter hoffentlich mitgeteilt, dass Sie der Auffassung sind, dass Sie ein Alkoholproblem haben. Spätestens ab einen Wert von 1,3 Promille steht die Alkoholproblematik im Raum. An dieser Stelle sollten Sie selbstverständlich konsequent sein und dem Gutachter durchaus mitteilen, dass Sie erkannt haben, dass Sie an Ihrer Einstellung zum Alkohol etwas ändern mussten und müssen. Auch an dieser Stelle sollten Sie dem Gutachter darstellen können, weshalb Sie früher zu viel Alkohol getrunken haben, weshalb sich an Ihrer Einstellung etwas ändern musste und wie Sie diese Änderungen ggf. schon vollzogen haben. 6. Werden Sie in Zukunft noch einmal ein Fahrzeug im Verkehr betrunken führen? Die Antwort sollte von Ihnen ein klares Nein sein. Sie können in diesem Zusammenhang dem Gutachter aber auch deutlich machen, dass Sie über einen langen Zeitraum durchaus die Problematik kennen, diesen Vorsatz auch einzuhalten. Sie können dem Gutachter mitteilen, dass Sie durchaus wissen, dass die Einhaltung einer gewissen Anstrengung bedarf, Sie allerdings optimistisch sind, dass Sie dies einhalten können. Ein guter Ansatz ist auch hier, dass Sie sich zuvor weder mit den Wirkungen des Alkohols im Straßenverkehr, noch mit der Gefahr für die Allgemeinheit auseinandergesetzt haben. Zudem leuchtet es ein, dass Sie ggf. vor der Tat leichter mit diesem Thema umgegangen sind, da Sie nicht wussten, welche Strafe Ihnen drohte und wie empfindlich ein Führerscheinentzug tatsächlich seien kann. Folglich stützen Sie Ihre Erkenntnisse und Ihren Vorsatz auf neuen Erfahrungen. Dies wird den Gutachter überzeugen, zu glauben, dass Sie in Zukunft durchaus den Vorsatz haben kein Fahrzeug mehr zu führen. Schließlich haben Sie bis zum Zeitpunkt der MPU-Begutachtung ebenfalls über mehrere Monate, Jahre auf Ihren Führerschein verzichtet und bis hierhin sehr viel Geld und Zeit investiert, um Ihre Führerschein neu wiederzubekommen. 7. Haben Sie in den letzen Monaten Alkohol getrunken? Hier eine einzig richtige Antwort zu geben stellt sich schwierig dar. Meines Erachtens sollten Sie nach der Tat versuchen, keinerlei Alkohol mehr zu konsumieren. Sie müssen ggf. auch eine Abstinenz nachweisen. Sollte Sie eine Abstinenz nachweisen müssen, so verbietet sich selbstverständlich nunmehr das Geständnis, Sie hätten doch noch ab und an ein bisschen Alkohol getrunken. Sie sollten Ihren Gutachter mitteilen, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben und versuchen, dies auch tatsächlich umzusetzen. 8. Können Sie ohne Alkohol Leben? Hier sollte Ihre Antwort sicherlich auch ein klares Ja sein. Wer nicht ohne Alkohol leben kann, stellt den Alkohol sicherlich zu sehr in den Mittelpunkt. Sie müssen allerdings darauf gefasst sein, dass der MPU-Gutachter hier nachhakt. Er will ggf. wissen, wie Sie die Lücke in Ihrem Leben füllen wollen. Der Gutachter wird ggf. davon ausgehen, dass Sie zur Erlangung der Giftfestigkeit, die Sie durch eine erhöhte Promillezahl bei der Tat gezeigt haben, einen erheblichen Zeitund Geldeinsatz bereit waren zu leisten. Dies bedeutet, dass der Gutachter davon ausgeht, dass Alkohol eine wesentliche Rolle in Ihrem Leben spielte. Ggf. war z. B. in einem gewissen Umfeld Alkohol ein Muss. Sie sollten dem Gutachter nunmehr erklären können, wie Sie die Lücke, die der Alkohol ggf. hinterlassen hat, füllen können. Man sich hier vorstellen, dass der Vorsatz, keinen Alkohol mehr zu trinken, deutlich schwieriger sein wird einzuhalten, wenn nunmehr der Freundeskreis verlassen werden musste und kein adäquater Ersatz besteht. Als Beispiel kann genannt werden, dass es plausibel ist, wenn ein Betroffener berichtet, dass er nunmehr eine neue Freundin gefunden habe und mit dieser viel Zeit verbringt. Vor der Tat habe man über Monate regelmäßig mit den Freunden Zechtouren unternommen. Dies geschehe jetzt nicht mehr, da viel mehr Zeit mit der Freundin verbracht wird. Der Gutachter wird die Freundin als adäquaten Ersatz für die Freunde betrachten. Skeptisch wird der Gutachter ggf., wenn er nicht versteht, wie der Betroffene dann die Lücke, nämlich das nicht mehr über die Häuser ziehen, mit seiner Freundin füllen will. Es leuchtet ein, dass er auf Dauer nicht sehr zufrieden sein wird, wenn er einfach jedes Wochenende zu Hause vor dem Fernsehen sitzt und keinen Alkohol zu sich nimmt. Bei dieser Frage müssen Sie dem Gutachter also etwas bieten, damit er versteht, warum Sie nunmehr ohne Alkohol leben können, obwohl der Alkohol zuvor ein wesentlicher Bestandteil Ihres Lebens gewesen sein musste. 9. Sie haben mindestens sechs Monate ohne Alkohol verlebt. Wie haben Sie das erlebt? Ganz wesentlich wird für den Gutachter auch sein, ob Sie mit der Alkoholabstinenz eine positive Veränderung erlebt haben. Letztendlich kann nur derjenige auf Dauer ohne Alkohol leben, der erkennt, dass es ihm ohne Alkohol besser geht. Der Betroffene, der dem Alkohol noch monatelang oder jahrelang hinterherjammert, läuft Gefahr, irgendwann wieder zum Alkohol zu greifen. Folglich sollten Sie dem Gutachter darlegen, weshalb Sie die Zeit ohne Alkohol durchaus positiv empfunden haben. Diese positiven Eindrücke können z. B. sein, dass Sie wieder begonnen haben Sport zu treiben, dass Sie nunmehr wieder mehr Zeit mit Ihrer Familie oder mit guten Freunden verbringen. Positive Eindrücke können auch sein, dass Sie sich fitter fühlen und nunmehr z. B. einem anderen Hobby nachgehen oder wieder mehr Bücher lesen. Versuchen Sie einfach zum einen tatsächlich eine Zeit ohne Alkohol zu verbringen und einmal bewusst wahrzunehmen, welche Vorteile Sie dadurch haben, dass Sie keinen Alkohol trinken. Sie werden merken, Sie werden körperliche und seelische Veränderungen erleben, wenn Sie nicht mehr in dem Maße Alkohol zu sich nehmen, wie es vielleicht vorher der Fall war. Sie können auch durchaus angeben, dass Sie sich ohne den Alkoholkonsum freier fühlen und nunmehr wieder in der Lage sind, auch ins Theater gehen zu können und sich nicht überlegen zu müssen, wie Sie ggf. zurückkommen, weil Sie sowieso keinen Alkohol mehr trinken müssen. 10. Was hat sich in der Zeit ohne Alkohol in Ihrem Leben verändert? Letztendlich geht es darum, nochmals zu hinterfragen, was sich in Ihrem Leben verändert hat, seitdem Sie keinen Alkohol mehr trinken. Wenn Sie dem Gutachter plump sagen: nichts. So wird dieser sich die Frage stellen müssen, weshalb er dann eine positive Prognose erstellen soll, dass Sie auch in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken werden. Sie sollten ggf. dem Gutachter deutlich machen, dass Sie positive Erlebnisse gehabt haben, seitdem Sie keinen Alkohol mehr trinken. Letztendlich geht es hier um den gleichen Inhalt wie auch in der obigen Frage, nur anders verpackt. 11. Können Sie in Zukunft den Konsum von Alkohol und Verkehrsteilnahme sicher trennen? Wenn ja, wieso? Derjenige, der mit einer erhöhten Promillezahl erwischt worden ist oder der einen Kontrollverlust im Zusammenhang mit Alkohol erlebt hat, dem wird wohl nichts anderes übrig bleiben, als in Zukunft auf Alkohol tatsächlich zu verzichten. Sollte er in Zukunft nicht auf Alkohol verzichten können, wird die Skepsis bleiben, ob er entweder im Zusammenhang mit dem Alkohol wieder einen Kontrollverlust erleidet. Dies würde bedeuten, dass er im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum nicht mehr Herr seiner Sinne ist. Dann würden auch die besten Vorsätze nichts nutzen. Bei demjenigen, der mit einem erhöhten Promillewert erwischt worden ist, wird ebenfalls keine andere Wahl bleiben, als in Zukunft jedenfalls gar keinen Alkohol mehr zu konsumieren. Dies sollte er zumindest gegenüber dem Gutachter mitteilen. Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass derjenige, der eine hohe Promillezahl aufwies, eine erhöhte Giftfestigkeit erreicht hat. Diese erhöhte Giftfestigkeit führt dazu, dass der Betroffene den Umgang mit Alkohol erlernt hat. Die natürlichen Alarmsignale des Körpers wurden abtrainiert. Diese Giftfestigkeit und diese Alkoholgewöhnung würden sein Leben lang bleiben. Das heißt, dass auch nach längerer Abstinenz beim ersten Alkoholkonsum schnell wieder die frühere Alkoholgewöhnung erreicht wird. Das bedeutet, dass der Betroffene wiederum die Wirkung des Alkohols auf sich nicht richtig einschätzen können wird. Insofern wird auch unter diesem Aspekt ein vollständiger Alkoholverzicht unverzichtbar sein. Bei allen anderen Betroffenen sollte dem Gutachter dargestellt werden, weshalb in Zukunft der Konsum von Alkohol und die Verkehrsteilnahme sicher getrennt werden kann. Dabei sollte der Betroffene stets berücksichtigen, dass er bereits durch eine Trunkenheitsfahrt deutlich gemacht hat, dass er die Trennung in der Vergangenheit nicht durchgehalten hat. Dies ist letztendlich die Maßgabe, die hier im Raum steht. Deshalb ist der Betroffene beweispflichtig dafür, dass er in Zukunft entgegen der Anlasstat nunmehr kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss führt. 12. Können Sie das Trinken von Alkohol kontrollieren? Diese Antwort sollte von Ihnen bejaht werden. Selbstverständlich sollten Sie dem Gutachter mitteilen, dass Sie schon in der Lage sind, Alkohol zu konsumieren und kontrolliert zu trinken. Auch bei dieser Frage verbietet es sich, dem Gutachter auf die Nase zu binden, dass Sie im Zusammenhang mit Alkohol ständig die Kontrolle verlieren. Ganz wichtiges Kriterium dafür, dass Sie im Straßenverkehr ein zuverlässiger Verkehrsteilnehmer sind und bleiben ist die Voraussetzung, dass Sie überhaupt in der Lage sind, kontrolliert Alkohol zu trinken. 13. Wann ist die Änderung im Umgang mit Alkohol stabil und auch motivational ?? gefestigt? Diese Frage zielt darauf ab, ob Sie persönlich überhaupt wissen, wann davon auszugehen ist, dass Änderungen im Umgang mit Alkohol stabil und motivational ?? gefestigt sind. Dieses Kriterium ist ganz entscheidend für die Prognoseentscheidung. Letztendlich ist eine ausreichende motivationale Festigung und eine ausreichende Stabilität anzunehmen, wenn 1. die Verhaltensänderung aus einem angemessenen Problembewusstsein heraus erfolgten. Insbesondere bedeutet dies auch, dass ein ausreichendes Wissen zum Bereich des Alkoholtrinkens und des Fahrens nachgewiesen werden muss. 2. Der Betroffene hat in einer ausreichend langen Erprobungsphase regelmäßig ein Jahr mindestens jedoch sechs Monate gezeigt, dass seine Verhaltensänderung über diesen Zeitraum beibehalten wurden. 3. Der Betroffene berichtet von positiven Erlebnissen im Zusammenhang mit der Verhaltensänderung. 4. Der Betroffene kann deutlich aufzeigen, wie er sein Verhalten verändert hat. 5. Soweit bei dem Betroffenen eine Persönlichkeitsproblematik vorliegt, wurde diese erkannt und entscheidend korrigiert. 6. Sowohl die inneren als auch die äußeren Bedingungen (berufliches und privates Umfeld, Freundeskreis, sonstige Aktivitäten) stehen einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegen. Nur wenn diese Punkte vorliegen, wird der Gutachter zu der Auffassung gelangen, dass Ihre Verhaltensänderung ausreichend stabil ist. Auch unter diesem Aspekt müssen Sie insbesondere dem Gutachter deutlich nachweisen, welche Verhaltensänderungen Sie vorgenommen haben, in welcher Form und wie Sie gedenken diese durchzuhalten. 14. Wie wollen Sie in Zukunft mit dem Alkohol leben? Insbesondere für die Personengruppen, die mit einem erhöhten Promillewert erwischt worden sind als auch diejenigen Personengruppen, die im Zusammenhang mit Alkohol über einen Kontrollverlust berichtet haben, wird es am sinnvollsten sein, wenn sie auf den Alkohol dauerhaft ganz verzichten wollen. Insofern leuchtet hier ein, mitzuteilen, dass Sie in Zukunft völlig ohne Alkohol leben wollen. Der vollständige Verzicht auf Alkohol ist jedoch eine hohe Hürde. Wer dieses Ziel gegenüber dem Gutachter nennt, wird dieses nicht einfach im Raum verhallen lassen können. Sie müssen damit rechnen, dass der Gutachter nachfragt und von Ihnen wissen will, wie Sie sich vorstellen, in Zukunft völlig ohne Alkohol leben zu können. Darauf sollten Sie vorbereitet sein. Sie sollten sich wie bereits oben beschrieben also ausreichend Gedanken dazu machen, welche Verhaltensänderungen Sie tatsächlich vorgenommen haben, wie Sie diese Verhaltensänderungen vorgenommen haben, wie Sie in Zukunft gedenken diese Verhaltensänderung stabil zu halten. Nur dann wird der Gutachter Ihnen glauben, nicht das Sie nicht tatsächlich auf Alkohol verzichten wollen, vielmehr wird er Ihnen glauben, dass Sie tatsächlich eine Chance haben dieses Verhalten bzw. diese Motivation auch dauerhaft durchzuhalten. 15. Haben Sie seit dem Verhalten nach dem Tag Ihr Freizeitverhalten geändert? Diese Frage zielt ebenfalls darauf ab, wie Sie Ihr Verhalten nach der Tat geändert haben. Wer in Zukunft ohne Alkohol leben will und den Alkohol vorher in den Lebensmittelpunkt gerückt hat, wird dem Gutachter darlegen müssen, weshalb er nunmehr gut auf Alkohol verzichten kann. Insbesondere wird das Problem nicht im beruflichen Sektor liegen. Und zwar haben Sie dort keinen Alkohol getrunken. Das Problem wird sein, wie Sie sich insbesondere Ihr Freizeitverhalten ohne Alkohol vorstellen. Denkbar ist, dass Sie Ihr Freizeitverhalten geändert haben in den Punkten: 1. Wechsel der Personengruppe 2. Änderung des Freundeskreises 3. Neue Hobbys 4. Neuen Lebenspartner 5. Neues Engagement in Vereinen oder ehrenamtlichen Institutionen. 6. Sportliche Aktivitäten Letztendlich ist es wichtig, dass Sie dem Gutachter nicht nur sagen, dass Sie in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken wollen. Dieser pauschale Vorsatz wird von nahezu allen Mitbetroffenen bei der MPU gesagt werden. Der Gutachter weiß jedoch auch, dass dieser Vorsatz sehr schwer einzuhalten sein wird, insbesondere wenn man sich noch einmal vor Augen hält, dass der Gutachter grundsätzlich eine Prognose für die nächsten 10 Jahre erstellen soll, ist es vorstellbar, dass der Vorsatz, in diesem gesamten Zeitraum nie wieder Alkohol zu trinken nur sehr schwer einzuhalten sein wird. Letztendlich wird der Gutachter davon ausgehen, dass die Verhaltensänderung nur dann erfolgsversprechend auf Dauer ist, wenn sie zum einen von dem Betroffenen positiv erlebt worden ist und wenn der Betroffenen darstellen kann, wie er die Lücke, die der Alkohol ggf. hinterlassen hat, sinnvoll geschlossen hat und daher den Verzicht auf Alkohol nicht als eine dauernde Belastung sieht. 16. Ist ein Leben ohne Alkohol lebenswert? Auch hier wird der Gutachter wissen wollen, wie Sie die Zeit ohne Alkohol empfunden haben. Sie können selbstverständlich dem Gutachter durchaus ehrlich mitteilen, dass ein Leben ohne Alkohol eine erhebliche Umstellung für Sie bedeutet hat. Je lebensnäher und ehrlicher Sie dem Gutachter mitteilen können, weshalb das Leben ohne Alkohol eine tatsächliche Beeinträchtigung für Sie zum Anfang dargestellt hat, desto glaubhafter werden Sie dem Gutachter Ihre Verhaltensänderungen machen können. Letztendlich muss der Gutachter den Eindruck von Ihnen bekommen, dass Sie ehrlich und offen sind. Dazu ist es durchaus verständlich, dass Sie die erste Zeit ohne Alkohol als schwierig empfunden haben. Dies ist für jeden Betroffen aber auch nicht Betroffenen völlig nachvollziehbar. Schließlich ist es immer schwer sein Verhalten zu ändern, insbesondere dann, wenn der Alkohol für Sie ggf. in der Vergangenheit eine Stütze darstellte und Sie sich ein Stück weit mit dem Alkohol geholfen haben. Dennoch sollten Sie dem Gutachter im Folgenden dann auch deutlich machen können, weshalb Sie die Verhaltensänderungen, sprich das Leben ohne Alkohol, nunmehr positiv erleben. Weshalb Sie dennoch der Auffassung sind, dass das Leben ohne Alkohol oder gerade ohne Alkohol lebenswert bzw. lebenswerter ist als vorher. Versuchen Sie herauszuarbeiten, welche positiven Aspekte ein Leben ohne Alkohol tatsächlich hat. Hinweis: Es dürfte einleuchtend sein, dass die tatsächlichen positiven Aspekte einer Abstinenzzeit nur dann vernünftig und glaubhaft rübergebracht werden können, wenn man die Abstinenzzeit tatsächlich erlebt hat. Verzichten Sie tatsächlich bis zur MPU auf Alkohol und versuchen Sie ganz bewusst zu überprüfen, wie sich Ihr Verhalten und sich Ihre körperliche uns seelische Situation verändert. Führen Sie auch ggf. ein entsprechendes Abstinenztagebuch. Sie werden dort ggf. die Änderungen hineinschreiben. Sie können dieses Abstinenztagebuch auch tatsächlich zur MPU mitnehmen, um dem Gutachter nachzuweisen, dass Sie sich tatsächlich mit dem Thema auseinander gesetzt haben. Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass für Sie ein Leben ohne Alkohol mindestens ebenso lebenswert ist, wie ein Leben mit Alkohol. 17. Gibt es Einschränkungen in Ihrem Leben, seitdem Sie keinen Alkohol mehr trinken? Beantworten Sie diese Frage durchaus mit Ja. Es dürfte einleuchten, dass jede Person, die vollständig auf Alkohol verzichtet, diesen Verzicht zunächst als Einschränkung erleben wird. Derjenige, der sonst auf jeder Feier mitgetrunken hat, wird es ggf. als Einschnitt erleben, nunmehr nicht mehr mittrinken zu können. Sie können die Schwierigkeiten, die Sie hatten, Ihr Verhalten bezüglich des Alkoholkonsums zu ändern, notieren und dem Gutachter auch deutlich mitteilen. Wichtig ist, dass Sie dem Gutachter in der Folgezeit mitteilen können, dass Sie nach anfänglichen Schwierigkeiten dann allerdings den Wechsel zu einem Leben ohne Alkohol immer positiver erlebt haben. Wer von Schwierigkeiten ab und an noch auf Feiern berichtet, zeigt dem Gutachter lediglich, dass er ehrlich umgeht und seine Situation auch nach ggf. mehreren Monaten nach der Tat skeptisch betrachtet. Eine selbstkritische Betrachtung und eine aufmerksame Betrachtung des eigenen Verhaltens bezüglich des Alkoholkonsums wird der Gutachter auch in Zukunft von Ihnen fordern können und müssen. Wenn Sie also folglich davon berichten, dass Sie auch noch ab und an Schwierigkeiten haben, keinerlei Alkohol mehr zu trinken, dies aber immer besser wird, wird der Gutachter Ihnen dies positiv anrechnen können. Lektion 6 Festigung der Verhaltensänderung Einführung Lektion 6: Im letzten Teil des Vorbereitungskurses geht es um die Frage der Wiederherstellung der Eignung. Bisher haben wir die folgenden Positionen in diesem Vorbereitungskurs ausführlich erörtert. Wir hatten bereits eingangs unter der Rubrik Grundkenntnisse MPU dargestellt, dass es bei der MPU letztendlich um vier wichtige Fragen geht. Diese lauten: 1. Haben Sie die Ursachen Ihrer Anlasstat erkannt? 2. Sind Sie motiviert, Ihr Verhalten zu ändern? 3. Liegt bereits eine Verhaltensänderung vor? 4. Sind die Verhaltensänderungen stabil? Genau mit der vierten und letzten Frage wird sich dieser Teil des Vorbereitungskurses intensiv auseinandersetzen. Es geht daher um die Frage, ob die von Ihnen bisher gegenüber dem Gutachter mitgeteilten Verhaltensänderungen in Ihr Leben ausreichend integriert und damit stabil genug sind. An dieser Stelle ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass der Gutachter eine Prognose über Ihre Zuverlässigkeit im Straßenverkehr erstellen muss. Ausgangspunkt ist hierbei die Überlegung, dass Sie bereits einmal gezeigt haben, dass Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss geführt haben. Sie haben folglich bereits einmal bewiesen, dass Sie unzuverlässig sind. Der Gutachter muss im Rahmen der MPU nunmehr prognostizieren, ob Sie aus dieser Tat gelernt haben, ob Sie Ihr Verhalten geändert haben und ob Sie letztendlich ausreichend Grundlagen vorweisen können, so dass davon ausgegangen werden kann, dass Sie Ihr Verhalten in den nächsten Jahren auch beibehalten werden können. Gehen Sie aber davon aus, dass jeder MPU-Teilnehmer alles sagen würde, um seinen Führerschein wiederzuerhalten. Das wissen selbstverständlich auch die Gutachter. Jeder Betroffene wird vor dem MPU-Gutachter beteuern, nie wieder betrunken Auto zu fahren und seinen Umgang mit Alkohol radikal zu ändern. Wichtig ist jedoch für den Gutachter, dass seine Prognose auf Tatsachen fußt. Er muss folglich eine Grundlage dafür haben, dass er Ihnen auch glauben kann, dass Sie in den nächsten Jahren Ihr Verhalten im Umgang mit Alkohol weiter beibehalten werden. Denken Sie daran: Sie haben die Beweispflicht dafür, dass der Gutachter eine positive Prognose erstellen kann. Das bedeutet auch, dass Sie beweispflichtig dafür sind, dass Ihre Verhaltensänderung in Zukunft für die nächsten Jahre stabil bleiben wird. Wie Sie dem Gutachter dies darstellen können, haben wir in den nächsten Fragen aufgelistet: 1. Wann ist die Eignung, ein Kraftfahrzeug zu führen, wieder hergestellt? Diese Frage ist letztendlich in zwei Schritten zu beantworten: a. Zum einen ist Ihre Kraftfahreignung wieder hergestellt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Sie in Zukunft kein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr mehr unter Alkoholeinfluss führen werden. Da Sie bereits einmal bewiesen haben, dass Sie ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr trotz Alkoholkonsums geführt haben, ist darauf abzustellen, ob Sie Ihr Verhalten geändert haben. b. Die Verhaltensänderung im Moment der MPU reicht selbstverständlich nicht. Vielmehr müssen Sie dem Gutachter beweisen, dass Ihre Verhaltensänderung auch ausreichend stabil ist. Hierfür ist wichtig, dass Sie dem Gutachter mitteilen können, dass Ihre Verhaltensänderung bei Ihnen positive Gefühle und Erlebnisse ausgelöst hat. Sie müssen den Prozess der Verhaltensänderung für den Gutachter nachvollziehbar aufzeigen können. Eine den Alkoholmissbrauch eventuell bedingende Persönlichkeitsproblematik müssen Sie erkannt und wesentlich korrigiert haben. Neben dieser Verhaltensänderung dürfen auch die äußeren Bedingungen wie berufliche und private Situation sowie soziales Umfeld einer Stabilisierung des geänderten Verhaltens nicht entgegenstehen. Im Kern bedeutet dies für Sie, dass Sie dem Gutachter deutlich machen müssen, dass Sie ihr Verhalten geändert haben, dass Sie diesbezüglich eine positive Erfahrung gemacht haben und vor allen Dingen, dass und warum Sie davon ausgehen, dass Sie in Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr unter Alkoholeinfluss führen werden. 2. Warum kann die Behörde von Ihrer Nichteignung ausgehen? Die MPU wurde Ihnen von der Führerscheinbehörde auferlegt, da Sie durch Ihre Trunkenheitsfahrt mit einer erhöhten Promillezahl bereits gezeigt haben, dass bei Ihnen offensichtlich ein Alkoholproblem vorliegt. Es soll innerhalb der MPU ausgeschlossen werden, dass nochmals die Gefahr besteht, dass Sie in Zukunft ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen werden. Allein der Umstand, dass Sie bereits einmal betrunken Auto gefahren sind, lassen Zweifel an Ihrer Fahreignung auch für die Zukunft aufkommen. Diese müssen Sie nunmehr beim MPUGutachter ausräumen. 2. Was ist, wenn die Behörde sich nicht sicher ist, ob die Fahreignung wieder vorliegt? Der MPU-Gutachter wird klären, ob die Fahreignung bei Ihnen noch zweifelhaft ist oder nicht. Es kann zum Zeitpunkt der MPU der Fall sein, dass Ihre Fahreignung für den Gutachter nicht mehr in Zweifel gezogen werden kann. Es kann auch sein, dass der MPU-Gutachter keine positive Zukunftsprognose hinsichtlich Ihrer Fahrtüchtigkeit erstellen kann. Dann würden Sie durch die MPU durchfallen. Jedoch gibt es noch einen dritten Fall: Wenn der Gutachter zu dem Zeitpunkt zwar Verhaltensänderungen bei Ihnen feststellen kann, allerdings noch fraglich ist, ob diese stabil genug sind, so kann er am Ende des MPU-Gutachtens empfehlen, dass noch ein Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung von Ihnen absolviert werden muss. Sollte der Gutachter am Ende seines Gutachtens eine solche Empfehlung geben, so wird sich die Behörde in aller Regel daran halten. Für diesen Fall können Sie das Gutachten bei der Führerscheinbehörde abgeben. Sie werden dann allerdings erst nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung über die Wiederteilung der Kraftfahreignung Ihren Führerschein wiederbekommen. Allerdings brauchen Sie, falls ein MPUGutachter einen solchen Kurs vorschlägt, nach Absolvierung des Kurses nicht mehr zu der MPU zu erscheinen. Für Sie wäre der Weg zu Ihrem Führerschein frei, sobald Sie einen entsprechenden Kurs absolviert haben. Mit diesem Kurs soll geklärt werden, ob Ihre Verhaltensänderung stabil genug ist, bzw. ob Sie die bereits begonnenen Verhaltensänderungen weiter in Ihrem Lebensumfeld stabilisieren. Ein solcher Kurs soll Ihnen dabei helfen. Unabhängig davon, ob Sie das Ziel erreicht haben oder nicht, wird am Ende des Kurses eine entsprechende Bescheinigung erteilt werden. Nach Erteilung dieser Bescheinigung werden Sie dann zu 99 % nach Vorlage bei der Führerscheinbehörde Ihren Führerschein wiedererhalten. 3. Ist bei Ihnen Abstinenzzeit zu erwarten? Klären Sie bitte, ob in Ihrem Fall eine Abstinenzzeit zu erwarten ist. Regelmäßig wird bei hohen Promillewerten eine Abstinenzzeit von einem Jahr (mindestens jedoch von sechs Monaten) gefordert. Begeben Sie sich daher rechtzeitig nach der Anlasstat in eine MPU-Beratung. Diese kann mit Ihnen klären, ob eine Abstinenzzeit zu absolvieren ist oder nicht. Ärgerlich wäre es für Sie, wenn Sie zu der MPU gehen und Ihnen zu diesem Zeitpunkt mitgeteilt wird, dass erst noch eine Abstinenzzeit gefordert wird. Dann würde sich ihr faktischer Führerscheinentzug verlängern, da Sie erst die Abstinenzzeit durchlaufen müssen. Setzen Sie sich daher zeitnah mit einer MPU-Beratungsstelle in Verbindung. Es gibt dort Erstberatungen. Diese kosten oft nicht mehr als 60 €. Dieses Geld ist gut investiert, um zu erfahren, ob Ihnen eine Abstinenzzeit droht. Unabhängig davon, ob Sie eine Abstinenzzeit nachweisen müssen, lohnt es sich in jedem Fall eine Abstinenzzeit so lange wie möglich vor der MPU nachzuweisen. Mit Hilfe separater „Abstinenzchecks“ bieten Begutachtungsstellen für Fahreignung einzelne „Abstinenzchecks“ an. Mit Hilfe dieser amtlichen Nachweise, können Sie verwertbar beweisen, dass Sie abstinent, dass heißt ohne Alkohol gelebt haben. Nehmen Sie den Nachweis mit zur MPU! Bei einem Abstinenzcheck handelt es sich um eine verbindliche Vereinbarung, mit der Sie sich verpflichten über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 6 Monate oder ein Jahr) abrufbereit zu sein und nach Abruf innerhalb von 24 Stunden eine Urinoder Blutprobe abzugeben. Je nach Zeitraum müssen Sie mit ca. 4 Proben innerhalb von 6 Monaten rechnen. Halten sie sich an die Fristen und sind die Proben negativ, erhalten Sie einen Nachweis über die Abstinenz. Halten Sie sich nicht an die Fristen oder ist auch nur eine Probe positiv, wird Ihnen keine Bescheinigung über Ihre Abstinenz ausgestellt. Ein solcher Abstinenzcheck kostet je nach Anbieter und Zeitraum ca. 300 – 500 €. 4. Wie gefestigt sehen Sie Ihre Motivation? Für den Gutachter wird es auch darauf ankommen zu klären, wie gefestigt Ihre Motivation ist. Nach dem Motto „Der Geist ist willig, das Fleisch ist schwach“ wird er davon ausgehen, dass die Versuchung, auch in Zukunft noch Alkohol zu konsumieren bzw. nach dem Konsum von Alkohol ggf. ein Kraftfahrzeug zu führen, vorhanden ist. Das Problem an dieser Stelle ist jedoch, dem Gutachter nunmehr auch mitzuteilen, weshalb die Aussichten bei Ihnen gut sind, dass Sie diese Vorsätze auch einhalten können. Sie sollten dem Gutachter folglich mitteilen können, dass Ihre Motivation vorhanden ist und Sie diese auch einhalten werden. Sie können sicherlich auch auf Ihre Anlasstat Bezug nehmen. Letztendlich haben sie die Anlasstat begangen, als Sie noch nicht wussten, welche Folge eine Trunkenheitsfahrt für Sie haben würde. Zudem haben Sie sich jetzt mit dem Thema auseinandergesetzt und dem Gutachter deutlich gemacht, dass Sie nunmehr die Problematik rund um das Thema Alkohol im Straßenverkehr erkannt haben. Folglich besteht bei Ihnen schon allein deshalb eine Motivation, nicht mehr alkoholisiert Auto zu fahren, da Sie nunmehr wissen, welche rechtlichen Konsequenzen dies für Sie mit sich bringt. Rechnen Sie ggf. einmal für sich aus, welche Kosten Ihnen bisher entstanden sind und welche Unannehmlichkeiten Sie durch den Führerscheinentzug tatsächlich hatten. Listen Sie auf, welche Nachteile Sie durch den Führerscheinentzug in Kauf nehmen mussten. Der Gutachter wird dies ebenfalls positiv bewerten. Er wird erkennen können, dass Sie sich mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Es wird für den Gutachter auch außergewöhnlich sein, wenn jemand tatsächlich einmal auflistet, welche finanziellen und sonstigen Nachteile er durch den Führerscheinentzug hatte. Damit heben Sie sich wiederum ein Stück aus der Menge und vom typischen MPU-Teilnehmer ab. Dies kann für Sie nur positiv sein. Zudem wird der Gutachter in dem Fall selbst überrascht sein, welche tatsächlichen Nachteile Sie hatten. Führen Sie ggf. einmal auf, welche Fahrten Sie nicht mehr unternehmen konnten, welche Kontakte dadurch gelitten haben, welchen Verpflichtungen Sie dadurch nicht mehr nachkommen konnten. 6. Worin besteht Ihrer Meinung nach das Problem bei der Prognose? Wie bereits dargelegt, geht es bei der MPU um die Frage, ob Sie in Zukunft sicher ein Kraftfahrzeug führen können. Es geht um die Frage, ob die Gefahr besteht, dass Sie in Zukunft nochmals unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen werden. Es geht also darum, eine Prognose zu erstellen. Das Problem einer Prognose ist, dass der Gutachter in einem Gespräch mit Ihnen nur eine Momentaufnahme hat. Allein aufgrund des psychologischen Untersuchungsgespräches muss der Gutachter entscheiden können, welche Prognose er treffen kann. Die psychologischen Gespräche stellen aus diesem Grund auch den Knackpunkt in der MPU dar. Es geht letztendlich um einen ganz wichtigen Teil in der Begutachtung. Es muss eine Prognose für die nächsten Jahre erstellt werden. Während die medizinische Untersuchung quasi eine Momentaufnahme des Jetzt-Zustandes darstellt, besteht das psychologische Gespräch im Wesentlichen aus einer Prognose für die nächsten 10 Jahre. Die nächsten 10 Jahre sollen prognostiziert werden. Realistisch ist jedoch nur eine Prognose für die nächsten 5 Jahre. Aber auch wenn man 5 Jahre ansetzt, ist es immer noch ein langer Zeitraum. Währenddessen kann viel passieren. Deshalb ist es wichtig, dass Sie dem Gutachter den Eindruck vermitteln können, dass im Moment des Gesprächs keine Hindernisse bestehen, dass Sie Ihre Vorsätze einhalten können. Zudem sollten Sie darstellen können, dass Sie eine solide Grundlage besitzen, um Ihre Vorsätze persönlich umsetzen zu können. 5. Bestehen bei Ihnen noch Auslöser für einen Alkoholmissbrauch? Sie haben sich im Laufe des Vorbereitungskurses sehr viele Gedanken darüber gemacht, wie es zu der Anlasstat kommen konnte. Sie haben sich sehr viele Gedanken darüber gemacht, weshalb es bei Ihnen zu einem vermehrten Alkoholkonsum gekommen ist. Diese Aufarbeitung Ihres Lebens mit einem erhöhten Alkoholkonsum war immens wichtig. Sie haben bis hierhin hoffentlich schon viel erkannt und sind in der Lage, dies dem Gutachter auch vernünftig und glaubhaft darlegen zu können. Sollte der Gutachter an dieser Stelle noch einmal fragen, ob aus Ihrer Sicht noch Auslöser für den Alkoholmissbrauch vorhanden sind, sollten Sie ihm deutlich machen können, dass diese Auslöser nicht mehr vorhanden sind. Ggf. sollten Sie, wenn die Auslöser offenkundig noch vorhanden sind, dem Gutachter deutlich machen können, dass Sie die Lösung nun nicht mehr im Alkoholkonsum sehen. Wichtig ist, dass Sie dem Gutachter deutlich machen, dass für die nächste Zeit kein Grund besteht zu befürchten, dass Sie Ihre Vorsätze nicht einhalten können werden. Beispiel: Angenommen, Sie haben im Gespräch mit dem Psychologen deutlich gemacht, dass Sie Alkohol getrunken haben, weil Sie Ihre Arbeitsstelle verloren hatten. Dann kann eine richtige Antwort sein, dass diese Gefahr zunächst nicht mehr besteht, da Sie einen festen Job bekommen haben. Sollten Sie jedoch derzeit noch keine neue Arbeitsstelle gefunden haben, kann auch die richtige Antwort sein, dass Sie eine andere Lösung für sich gefunden haben, um mit diesem Problem umzugehen. Sie könnten ggf. darauf hinweisen, dass Sie nunmehr Ihre Zeit sinnvoll nutzen und z. B. mehr in Vereinen oder ehrenamtlich tätig sind. Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter keinen Grund liefern anzunehmen, Sie könnten Ihre guten Vorsätze nicht einhalten, weil von außen das ursprüngliche Problem und der ursprüngliche Auslöser für Ihren überhöhten Alkoholkonsum bzw. für die Anlasstat noch vorhanden sind. Es ist sicherlich sehr hilfreich, dem Gutachter mitteilen zu können, dass diese Probleme nicht mehr bestehen oder dass Sie für sich einen anderen Lösungsweg gefunden haben. 5) Welche Erfahrungen haben Sie beim Alkoholverzicht gemacht? Ganz wesentlich und ein wesentliches Kriterium für den Gutachter ist, dass Sie den Alkoholverzicht bereits über einen längeren Zeitraum erlebt haben. Regelmäßig wird der Alkoholverzicht im Rahmen der Abstinenzzeit erlebt werden. Das ist auch ein Grund, warum die Abstinenzzeit gefordert wird. Bei der Frage, welche Erfahrungen Sie beim Alkoholverzicht gemacht haben, ist es wichtig, dem Gutachter mitzuteilen, dass Sie den Alkoholverzicht ggf. anfangs skeptisch, am Ende jedoch positiv erlebt haben. Sie sollen gegenüber dem Gutachter hier jetzt nicht unglaubwürdige Lobeshymnen auf den Alkoholverzicht loslassen. Der Gutachter muss den ehrlichen Eindruck von Ihnen haben, dass Sie ihm nichts vormachen, sondern dass Sie tatsächlich erlebt haben, dass ein Leben ohne Alkohol lebenswerter ist. Dies will der Gutachter von Ihnen hören. Dies sollten Sie ihm auch mitteilen. Nun reicht es dem Gutachter im Zweifel nicht aus, dass Sie lediglich sagen, dass Sie die Zeit ohne Alkohol positiv erlebt haben. Sie müssen dem Gutachter deutlich machen, weshalb Sie die Zeit ohne Alkohol positiv erlebt haben. Notieren Sie sich auch diesbezüglich für die MPU einmal, was genau Sie in der Zeit, in der sie vollständig auf Alkohol verzichtet haben, positiv erlebt haben. Seien Sie kreativ und sensibel. Fragen Sie einmal kritisch nach und versuchen Sie, auch Kleinigkeiten aufzulisten. Mit der Auflistung stellen Sie sicher, dass Sie bei dem Gutachter keine wesentlichen positiven Punkte vergessen. Hier ist ganz wichtig, dass Sie dem Gutachter ggf. mit fünf oder sechs Punkten deutlich machen können, was Sie bei Ihrem Alkoholverzicht positiv erlebt haben. Es wäre z. B. sinnvoll, dem Gutachter mitteilen zu können, dass man sich fitter fühlte, dass man abends nach der Arbeit noch Spaziergänge gemacht hat, dass man wieder aktiver war und sich mit Freunden getroffen hat, dass man Sport getrieben hat, dass man in neuer Gesellschaft neue Freunde gefunden hat, dass man sich auch bei der Arbeit fitter fühlte, dass man mehr mit den Freunden und Familienmitgliedern unternommen hat etc. Sie sollten in der Lage sein, dem Gutachter vom Erlebten zu berichten. Versuchen Sie ggf. täglich einmal, den Alkoholverzicht positiv zu sehen. Je positiver Sie vom Alkoholverzicht (in glaubwürdiger Weise) berichten, desto eher wird der Gutachter den Eindruck haben, dass Sie den Alkoholverzicht tatsächlich positiv erlebt haben. Dieser Punkt ist deshalb so wichtig, weil nur das positive Erleben des Alkoholverzichts letztendlich ein Garant dafür sein kann, dass Sie auch in Zukunft keinen Alkoholmissbrauch mehr betreiben werden. Derjenige, der den guten alten Zeiten mit übermäßigem Alkoholkonsum nachtrauert, wird den Alkoholverzicht in Zukunft immer als Belastung sehen. Hier ist es aus Sicht des Gutachters nur eine Frage der Zeit, bis ein erster Rückfall eintritt. Insofern ist das positive Erleben des Alkoholverzichts ein ganz wesentliches Merkmal. An diesem Punkt sei noch einmal angemerkt, dass Sie dem Gutachter nicht irgendwelche positiven Erfahrungen herunterleiern sollen, die Sie tatsächlich gar nicht gemacht haben. Selbstverständlich müssen Sie nicht alle positiven Erlebnisse tatsächlich so erlebt haben. Ggf. kann man die positiven Erlebnisse um den einen oder anderen Punkt aufstocken. Wichtig ist jedoch, dass Sie dem Gutachter tatsächlich deutlich machen können, dass Sie die positiven Erlebnisse gar nicht erlebt haben. Dafür ist meines Erachtens auch wichtig, dass Sie ggf. deutlich machen, dass der Alkoholverzicht für Sie in der ersten Zeit, ggf. in den ersten Wochen, durchaus schwierig war. Machen Sie dem Gutachter deutlich, dass Sie zu Beginn schon eine Lücke empfunden haben, die Sie nunmehr allerdings mit sinnvollen Beschäftigungen aufgefüllt haben. 7. Welche Hilfestellungen können für die Feststellung beim Umgang mit Alkohol für Sie in Betracht kommen? Stellen Sie sich einmal die Frage, welche Möglichkeiten Sie für sich sehen, um Ihr Leben ohne Alkohol zu stabilisieren. Wie bereits angesprochen, kommt hier in Betracht, dass Sie z. B. einen neuen Freundeskreis gewählt haben. Ggf. kommt auch in Betracht, dass Sie ein neues Hobby oder eine neue Arbeitsstelle gefunden haben. Schildern Sie dem Gutachter ggf. auch, dass Sie wieder mehr mit Ihrer Familie oder Ihren Bekannten unternehmen. Eine weitere Möglichkeit der Stabilisierung ist eventuell auch die Möglichkeit, regelmäßig Sport zu treiben. Wichtig ist lediglich, dass Sie dem Gutachter deutlich machen können, dass Sie Ihr Leben ohne Alkohol lebenswert gestaltet haben. Sie müssen dem Gutachter vor allen Dingen deutlich machen, dass Sie ggf. nach anfänglichen Schwierigkeiten nunmehr gelernt haben, gut ohne Alkohol klarzukommen. Sie sollten dem Gutachter durch erlebte Beispiele aufzeigen können, dass Sie gelernt haben, ein Leben ohne Alkohol zu führen und dies nicht als Nachteil zu erleben. Ganz wichtig ist, dass Sie deutlich machen, dass Sie ein Leben ohne Alkohol nicht als ständigen Verzicht erleben. Der Gutachter wird darauf achten, ob Sie tatsächlich positive Erlebnisse hatten. Wenn der Gutachter den Eindruck hat, dass Sie bisher zwar ohne Alkohol gelebt haben, dies jedoch als einen ständigen Verzicht erlebt haben, wird er eine deutliche Gefahr bei Ihnen sehen, dass Sie rückfällig werden und wieder in Ihr altes Verhalten zurückfallen. Folglich ist ein ganz wichtiger Punkt, dass Sie dem Gutachter darstellen können, weshalb Sie in Zukunft ein Leben ohne Alkohol positiver finden als Ihr vorheriges Leben mit überhöhtem Alkoholkonsum. 8. In welcher Form müssen Sie dem Psychologen glaubhaft machen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben? Wir haben bereits davon gesprochen, dass der Gutachter eine Prognose erstellen muss, wie Ihr Verhalten in Zukunft zu bewerten ist. Der Gutachter muss sich die Frage stellen, ob Sie in Zukunft wiederum Gefahr laufen, unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zu führen. Diese Prognose ist für den Gutachter mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da er aus einem kurzen Zeitfenster, nämlich dem psychologischen Gespräch mit Ihnen, erfragen muss, wie sich wohl Ihr Verhalten in den nächsten fünf Jahren darstellen wird. Diese Zeit ist sehr lang. Zudem ist zu befürchten, dass ggf. weitere Rückschläge in Ihrem Leben erfolgen, die die Gefahr verstärken könnten, dass Sie wieder zum Alkohol greifen, um diese zu verarbeiten. Folglich ist die Prognose für den Gutachter auf eine möglichst solide Basis zu stellen. Sie müssen den Psychologen daher tatsächlich davon überzeugen, dass Sie Ihr Verhalten geändert haben. Zweifel gehen zu Ihren Lasten. Sie sind beweispflichtig dafür, dass Sie auch in Zukunft Ihr Leben ohne Alkohol führen werden können bzw. einen vernünftigen Umgang mit Alkohol erlernt haben und insbesondere erlernt haben, nicht mehr alkoholisiert im Straßenverkehr zu fahren. Die Beweispflicht obliegt dabei Ihnen. Bestehen Zweifel, so wird der Gutachter Sie ggf. durchfallen lassen. Bestehen geringe Zweifel, besteht die Möglichkeit, dass der Gutachter einen Nachschulungskurs empfiehlt. Am sinnvollsten ist es daher für Sie, möglichst zeitnah nach der Anlasstat Ihren Alkoholkonsum vollständig zu stoppen. Sie sollten bereits möglichst lange mit der Abstinenz gelebt haben, bevor Sie das psychologische Gespräch führen. Je länger Sie vor der Begutachtung abstinent gelebt haben, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie dem Gutachter glaubhaft vermitteln können, dass Sie Ihr Leben geändert haben und dies auch dauerhaft so bleiben wird. Sie können sich vorstellen, dass der Gutachter davon umso eher überzeugt ist, je länger Sie bereits vor dem psychologischen Gespräch ohne Alkohol gelebt haben. Es leuchtet ein, dass Ihre Prognose leichter zu erstellen sein wird, wenn Sie vor der MPU bereits ein Jahr ohne Alkohol gelebt haben, dies mit nachhaltigen Beispielen positiv erlebt haben und das auch darlegen können. Wenn jemand erst eine Woche vor der MPU mit dem Alkoholtrinken aufgehört hat, so wird dies den Gutachter in keiner Weise überzeugen. Denn wie wir bereits besprochen haben, kann jeder, der Alkohol missbräuchlich konsumiert, über mehrere Wochen oder Monate mit dem Alkoholkonsum aufhören. Die Tatsache, dass Sie bereits eine oder zwei Wochen keinen Alkohol mehr getrunken haben, stellt daher aus Sicht des Gutachters keine wirkliche Leistung dar. Haben Sie Nachteile, weil Sie keinen Alkohol mehr getrunken haben? Der Gutachter wird sie ggf. fragen, ob Sie Nachteile dadurch erlitten haben, dass Sie nunmehr seit mehreren Monaten keinen Alkohol mehr konsumiert haben. Seien Sie an dieser Stelle ebenfalls ehrlich. Falls Sie es so erlebt haben, machen Sie dem Gutachter durchaus klar, dass der Alkoholverzicht für Sie zu Beginn schwierig war. Es ist für jede Person, auch für den Gutachter, einleuchtend und nachvollziehbar, dass Sie Ihr Leben grundlegend ändern mussten. Diese grundlegende Änderung führt selbstverständlich zu einem Umbruch in Ihrem privaten und beruflichen Leben. Wer z. B. mit seinem alten Freundeskreis bricht, weil in diesem Freundeskreis zu viel Alkohol konsumiert worden ist, verliert zunächst Freunde. Wer abends stets viel Alkohol getrunken hat und dies nunmehr nicht mehr tut, hat ggf. viel Zeit und klare Gedanken und weiß zunächst nicht, was er mit sich anfangen soll. Versuchen Sie nicht, dem Gutachter weiszumachen, dass dies alles für Sie kein Problem war. Es ist wichtig, dass Sie dem Gutachter mitteilen, dass Sie zunächst durchaus Probleme hatten und dass es selbstverständlich ein Einschnitt in Ihrem Leben darstellte. Insbesondere dann, wenn Sie mit einer hohen Promillezahl im Straßenverkehr erwischt worden sind, wird der Gutachter so oder so davon ausgehen, dass Sie mehr oder weniger häufig in erheblichem Maße Alkohol konsumiert haben. Der Gutachter wird daher davon ausgehen, dass Alkohol einen erheblichen Teil an Zeit in Ihrem privaten Leben einnahm. Diese Zeit, die durch den Verzicht auf den Alkoholkonsum frei wurde, mussten Sie nunmehr füllen. Dies fällt ggf. zu Beginn schwer. Je deutlicher Sie dem Gutachter machen können, dass dies für Sie zunächst schwer war, Sie aber mittlerweile die Zeit gut ausgefüllt haben, desto eher wird der Gutachter Ihnen glauben, dass Ihre Verhaltensänderung im Umgang mit Alkohol stabil ist. Nehmen Sie sich daher einmal die Zeit und schreiben Sie sowohl die Nachteile als auch die Vorteile auf, die Sie bei Ihrer Verhaltensänderung im Umgang mit Alkohol erlebt haben. Dies ist wichtig, um dem Gutachter darzustellen, wo für Sie die Probleme lagen. Die Aufstellung ist ggf. auch wichtig, um darzustellen, wo für Sie anschließend Vorteile bestanden. Notieren Sie sich ggf. auch Zeitpunkte, an denen für Sie wichtige Einschnitte waren. Notieren Sie sich z. B., wann Sie in Vereine eingetreten sind, wann Sie mit welchen Sportarten begonnen haben, wann Sie bestimmte Erlebnisse positiver oder negativer Natur hatten, weil Sie mit dem Alkoholkonsum gebrochen haben. Falls Sie Unterlagen haben, die darlegen, wie Sie Ihr Verhalten geändert haben, so können Sie diese durchaus mitbringen. Falls Sie folglich Bescheinigungen haben, wann Sie in einen bestimmten Sportverein eingetreten sind oder falls Sie schriftliche Unterlagen haben, dass Sie in Kürze einen neuen Beruf beginnen werden, so können Sie diese zu der MPU durchaus mitbringen. Je mehr Unterlagen Sie dem Gutachter vorlegen können, desto eher wird er Ihren Angaben glauben müssen. Sie räumen ggf. letzte Zweifel beim Gutachter aus, ob Ihre Angaben auch zutreffen. Keine Sorge: Falls Sie solche Unterlagen nicht beibringen können, wird der Gutachter Ihnen Ihre Angaben auch so glauben. Wichtig ist nur, dass Sie dem Gutachter glaubhaft darlegen können, welche Verhaltensänderungen Sie unternommen und wie Sie diese erlebt haben. Exkurs: Versuchen Sie ggf., die Trunkenheitsfahrt auch als Anlass zu nehmen, um für sich eine Chance zu sehen. Versuchen Sie, Ihr Leben tatsächlich einmal zu überdenken und ohne Alkohol zu gestalten. Sie werden sehen, dass ein Leben ohne Alkohol für Sie einen Neubeginn darstellen kann. Je glaubhafter Sie dem Gutachter diesen Neubeginn bzw. diese Verbesserung Ihres Lebensstandards darlegen können, umso wahrscheinlicher ist es, dass der Gutachter Ihre Verhaltensänderung als stabil bewerten wird. Schlusswort Liebe Kursteilnehmerin, lieber Kursteilnehmer, herzlichen Glückwunsch! Sie haben sich durch diesen Vorbereitungskurs gearbeitet und wissen jetzt fundiert, was auf Sie bei Ihrer MPU zukommt, was man eigentlich in der MPU herausfinden möchte und wie Sie sich gut gerüstet und weniger nervös in der MPU unterziehen können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! Sie haben bis hierhin alles richtig gemacht! Im Gegensatz zu anderen Betroffenen haben Sie sich rechtzeitig und umfassend über Ihre anstehende MPU informiert. Sie haben nicht den Kopf in den Sand gesteckt, sondern haben sich mit diesem Vorbereitungskurs fundiert auf Ihre MPU vorbereitet. Sie haben Ihre Chancen, die MPU schon beim ersten Mal zu bestehen, damit deutlich verbessert! Erlauben Sie mir folgende abschließende Hinweise: 1) Fragen Sie bei einer MPU-Beratungsstelle (z.B. TÜV) nach, ob in Ihrem Fall eine sog. Abstinenzzeit gefordert wird. Falls dies der Fall ist, sollten Sie mit der Abstinenzzeit amtlich nachweisbar! schnellstmöglich beginnen, damit Sie keine weitere Zeit verlieren. Bitte beachten Sie, dass die Abstinenzzeit nachgewiesen werden muss! Eine hausärztliche Bestätigung oder nur Ihre Aussage reicht hier nicht! 2) Nehmen Sie sich die Zeit und Lesen Sie die Lektionen vor der MPU nochmals durch. Sie werden sehen, dass Sie einige Aspekte noch vertiefen werden bzw. sich nochmals in Erinnerung bringen können. 3) Nutzen Sie die beiliegende Lernkontrolle! Füllen Sie diese aus und senden Sie uns diese per Mail als Anhang an [email protected] zurück. Sie erhalten schnellstmöglich innerhalb von zwei Wochen eine individuelle Auswertung und eine Einschätzung, ob Sie die MPU bestanden hätten oder nicht, oder ob ein Nachschulungskurs empfohlen worden wäre. Ich wünsche Ihnen bei Ihrer MPU viel Glück und danke für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Dr. André Pott Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Hermannstraße 1, 32756 Detmold MPU-Test Bestellen Sie den zusätzlichen MPU-Test* jetzt gleich für nur weitere 39,95 € mit und machen Sie eine schriftliche "Probe-MPU"- Ihr Test wird innerhalb von zwei Wochen ausgewertet und Sie erhalten eine ausführliche Bewertung Ihres MPU-Tests! Erfahren Sie schon vor der MPU, ob Sie die Grundlagen der MPU verstanden haben! Als Kunde des MPU-Vorbereitungskurses erhalten Sie den MPU-Test für nur 39,95 (inkl. MwSt.) Jetzt bestellen unter: Ratgeber Meistern Sie die MPU! von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Inhaltsverzeichnis: Einleitung:............................................................................................................... 164 MPU – Medizinisch psychologische Untersuchung.......................................... 165 Wann kann eine MPU angeordnet werden?................................................... 165 Praxistipp:....................................................................................................................... 167 Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert?.............................. 167 1. Weg ............................................................................................................................ 168 2. Weg ............................................................................................................................ 168 Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem psychologischen................................................................................................... 169 Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung? ............................................ 169 Praxistipp:....................................................................................................................... 169 Praxistipp:....................................................................................................................... 170 Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test durchgeführt? ............... 171 Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung? ...................... 171 Beispiel:.......................................................................................................................... 172 Was genau wird bei der psychologischen Untersuchung abgefragt? ....... 172 Praxistipp:....................................................................................................................... 174 Fazit: ........................................................................................................................ 174 Praxistipp:....................................................................................................................... 175 Was kostet ein MPU-Gutachten und wer trägt die Kosten dafür? ............... 186 Was können Sie unternehmen, wenn das MPU- Gutachten negativ ausfällt? ................................................................................................................................. 186 Praxistipp:....................................................................................................................... 186 Praxistipp:....................................................................................................................... 188 Wie sollte ich mich auf den Tag der MPU vorbereiten? ................................. 189 Was sollten Sie auf keinen Fall bei der MPU tun!.............................................. 189 Bitte beachten Sie: ............................................................................................... 191 Einleitung: Mit der Polizei kommt man im Straßenverkehr schneller in Kontakt als einem Lieb ist. Insbesondere dann, wenn bei einer Fahrt Alkohol- oder Drogen mit im Spiel sind, wird es oftmals gefährlich. Trunkenheitsfahrten landen nicht selten bei Gericht und Alkoholkonzentrationen führen bei entsprechenden oder bei entsprechendem Drogenkonsum regelmäßig zum Verlust des Führerscheins. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, so wird die Neuerteilung durch die Führerscheinbehörde regelmäßig von der Einreichung eines positiven medizinischpsychologischen Untersuchungsgutachtens abhängig gemacht werden. Lesen Sie in diesem Ratgeber, was im Falle einer MPU erwartet, wie Sie sich darauf vorbereiten sollten, welche Fragen Ihnen gestellt werden, was Sie gegen die Anordnung gegen die MPU tun können, Wie Sie mit einem negativen MPU-Gutachten umgehen sollten und wie Sie die MPU umgehen können. Haben Sie noch Fragen, Tipps oder Anregungen? Gerne nehmen wir Ihre Kritik und natürlich auch Ihr Lob entgegen und werden versuchen, Ihre Anmerkungen in Zukunft in unsereren Ratgebern umzusetzen. In der Hoffnung, Ihnen mit weitergeholfen zu haben, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Ihr Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott diesem Ratgeber MPU – Medizinisch psychologische Untersuchung Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der MPU um eine Medizinisch psychologische Untersuchung, bei der festgestellt werden soll, ob der Führerscheininhaber oder der Führerscheinbewerber aus medizinisch und psychologischer Sicht geeignet ist, im Straßenverkehr ein Fahrzeug zu führen. Die Durchfallquoten sind erschreckend hoch. Auch wenn es keine verlässlichen Daten zur Durchfallquote gibt, so wird allgemein von einer Durchfallquote von teilweise über 50% gesprochen. Aber keine Angst! Die Statistik besagt nicht, dass auch in Ihrem konkreten Fall nur eine Erfolgsquote von 50% besteht. Die Statistik wird eine nicht unerhebliche Anzahl von Härtefällen (Schwerstalkoholiker etc.) beinhalten, die die Statistik „verfälschen“ werden. Zudem können Sie mit Hilfe des MPUVorbereitungskurses von Dr. Pott Ihre Chancen zu bestehen, deutlich verbessern! Wann kann eine MPU angeordnet werden? Selbstverständlich kann die Fahrerlaubnisbehörde nicht ohne triftige Gründe eine MPU anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde kann nur in bestimmten Fällen eine MPU von Ihnen anfordern. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nicht berechtigt, von Amts wegen eine medizinisch psychologische Untersuchung an Ihnen anzuordnen. Sie kann lediglich ein solches MPU-Gutachten von Ihnen anfordern, welches Sie dann innerhalb einer festgelegten Frist bei der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen haben. Praxistipp: Dieses Verfahren hat für Sie Vorteile, die Sie nutzen sollten. Zum einen können Sie die MPU-Stelle bestimmen, die das MPU-Gutachten erstellen soll. Zum anderen können Sie Vorsoge treffen, dass ein eventuelles negatives Gutachten nicht zu den Akten der Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Wie Sie dies sicherstellen können lesen Sie bitte weiter unten! Grundsätzlich kann die Fahrerlaubnisbehörde aus den folgenden praxisrelevanten Gründen eine MPU anfordern: bei Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung eines Fahrerlaubnisbewerbers Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr bei hohem Aggressionspotential im Straßenverkehr bei Neuerteilung wiederholter einer Entziehung Fahrerlaubnis oder nach nach Entziehung aufgrund des Punktsystems Ersterwerb der Fahrerlaubnisse der Busklasse sowie bei Verlängerung dieser Klassen nach dem 50. Lebensjahr und Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ab dem 60. Lebensjahr Alkoholauffälligkeit Betäubungs- und Arzneimittelmissbrauch In der Mehrzahl der Fälle wird eine MPU aufgrund einer vermuteten Alkoholproblematik angeordnet werden. In welchen Fallkonstellationen bestehenden eine Alkoholproblematik MPU bei angeordnet einer werden kann, bestimmt § 13 der Fahrerlaubnisverordnung. § 13 regelt insoweit, wann von einem Führerschein zur Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik eine MPU angeordnet werden kann. § 13 der Fahrerlaubnisverordnung besagt diesbezüglich: „Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass [...] ein medizinisch- psychologisches Gutachten beizubringen ist, wenn nach dem ärztlichen Alkoholabhängigkeit, Gutachten jedoch zwar keine Anzeichen für Alkoholmißbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmißbrauch begründen, wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluß begangen wurden, ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde, die Fahrerlaubnis aus einem der unter Buchstabe a bis c genannten Gründe entzogen war oder sonst zu klären ist, ob Alkoholmißbrauch nicht mehr besteht.“ Praxistipp: In der Praxis stellen die Fälle der Nummern c –d den häufigsten Anlaß für die Anordnung einer MPU dar. Auch dann, wenn Sie erstmals betrunken ein Fahrzeug geführt haben sollten und Sie eine Blutalkoholkonzentration von über 1,6 Promille aufwiesen, ist die Beibringung einer MPU zu erwarten. Wie werde ich zur Beibringung einer MPU aufgefordert? Grundsätzlich gibt es zwei Wege, auf denen von Ihnen eine MPU angefordert werden kann. 1. Weg Hat die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis von Umständen erlangt, die die Beibringung einer MPU erfordern, werden sie von der Fahrerlaubnisbehörde angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist ein MPUGutachten vorzulegen. 2. Weg Wurde Ihnen der Führerschein durch ein Gerichtsurteil entzogen, z.B. weil Sie wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt worden sind, so ist Ihre Fahrerlaubnis erloschen. In dem Gerichtsurteil wurde dann regelmäßig ausgesprochen: „Der Führerschein wird entzogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wird angewiesen vor Ablauf noch weiterer ... Monate keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Folge des Urteils, soweit es denn rechtkräftig geworden ist, ist folgende: Ihre Fahrerlaubnis ist vollständig erloschen. Sie müssen einen neuen Führerschein bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen. wurde im Urteil dann zum Beispiel ausgesprochen, dass sie wegen mehrfacher Trunkenheitsfahrt verurteilt worden sind oder dass sie bei der Trunkenheitsfahrt mehr als 1,6 Promille aufgewiesen haben, so liegt ein Grund vor, der die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, von Ihnen vor Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis eine MPU abzuverlangen. Dann kann die Erteilung der neuen Fahrerlaubnis von einem positiven MPU-Gutachten abhängig gemacht werden. Wie läuft eine MPU ab? Der Untersuchungsablauf richtet sich im wesentlichen nach der angegebenen Fahrerlaubnisbehörde Fragestellung, bei der die die Beauftragung des Gutachtens vorgegeben hat. Diese kann im Falle einer Verurteilung wegen einem Alkoholdelikt etwa lauten: „Ist zu erwarten, dass der Proband in Zukunft wieder ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird?“ Die MPU besteht aus zwei Teilen, einem medizinischen und einem psychologischen. Was erwartet mich bei der medizinischen Untersuchung? Bei der medizinischen Untersuchung werden körperliche Befunde ermittelt. Rückschlüsse Aus gezogen Fragestellung, diesen werden hier, ob Ergebnissen können, zum die sollen für Beispiel die eine Alkoholabhängigkeit besteht, entscheidend sein können. Sie müssen daher auch schon bei der medizinischen Untersuchung damit rechnen, dass Ihnen der Arzt Fragen nach zurückliegenden oder gegenwärtigen Erkrankungen in Ihrer Familie als auch bei Ihnen selbst stellt. Bei der medizinischen Untersuchung wird Ihnen im Regelfall eine Blutprobe abgenommen. Aus dieser kann der Arzt ebenfalls Rückschlüsse ziehen. So zum Beispiel wird ihm die Blutprobe Kenntnisse darüber verschaffen, ob aktuell Alkohol konsumiert wurde oder ob anhand erhöhter Leberwerte auf einen dauerhaften gesteigerten Alkoholkonsum oder sogar auf eine Alkoholabhängigkeit geschlossen werden kann. Zudem wird bei Ihnen Herz und Kreislauf (Blutdruck), Seh- und Hörorgane sowie das vegetative Nervensystem auf Lebererkrankungen etc. geprüft werden. Praxistipp: Bei längerer Alkoholabstinenz werden die relevantesten körperlichen Symptome, die den Gutachter auf gesteigerten Alkoholkonsum schließen lassen können, nicht mehr nachweisbar sein. Liegt somit der gesteigerte Alkoholkonsum schon Monate zurück, wird es dem Arzt unter Umständen nicht mehr möglich sein, z.B. erhöhte Leberwerte nachzuweisen. Bei der medizinischen als auch bei der psychologischen Untersuchung werden Ihnen Fragen zu Ihrem aktuellen und zu Ihrem damalige Alkoholkonsum gestellt werden. Ihre Antworten werden mit in das Ergebnis der MPU einfließen. Das bedeutet, dass Sie sich im Klaren darüber sein müssen, dass auch und im besonderen aus Ihren Antworten Rückschlüsse gezogen werden, ob Sie in Zukunft geeignet sein werden, im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug zuführen. Praxistipp: Seien Sie sich bei der gesamten Untersuchung stets bewusst, dass dem begutachtenden Arzt alle wesentlichen Informationen über Sie, Ihren Werdegang bezüglich Ihrer Fahrerlaubnis (Erteilung, Entzug, Neuerteilung, Blutuntersuchungsprotokoll und -ergebnis etc.) und über den konkreten Grund der MPU (z.B. das Strafurteil) vorliegen werden. Die Fahrerlaubnisbehörde hat der MPU-Stelle die ihr vorliegenden Unterlagen für die MPU zugesandt. Etwaige frühere Verurteilungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren werden ihm - zumindest wenn diese mit einer Alkoholproblematik in Zusammenhang stehen oder stehen können, ebenfalls bekannt sein. Der Arzt wird anhand der Akten daher bereits wesentliche Anhaltspunkte für die Beurteilung vorliegen haben. Das schlichte Leugnen z.B. von früheren Verurteilungen wird Ihre Situation nicht nur nicht verbessern. Vielmehr wird das „Schönreden“ vom Gutachter gf. dahingehend interpretiert werden, dass Sie Ihre Alkoholproblematik nicht ernst nehmen und vor sich selbst leugnen. eine solche Prognose wird sicherlich nicht zu einem positiven Ergebnis führen. Werden bei der medizinischen Untersuchung besondere Test durchgeführt? Ja, durch spezielle Leistungstest soll überprüft werden, ob Sie von Ihrer Konstitution her überhaupt in der Lage sind, ein Fahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen. st Ihre Reaktionszeit z.B. erheblich verlangsamt, so ist Ihre Eignung, eine Fahrzeug im Straßenverkehr sicherlich fraglich. Durch besondere Tests anhand von Geräten und Testbögen wird vor allen Dingen geprüft werden: Ihre Leistungsfähigkeit Ihr Verhalten unter Leistungsdruck Schnelligkeit der optischen Wahrnehmung Genauigkeit der optischen Wahrnehmung Reaktionsvermögen bei schnell wechselnden optischen und akustischen Signalen Konzentrationsvermögen Ggf. wird zudem noch eine Prüfung des theoretischen Verkehrswissens anhand von Fragebogen und/oder einer kurzen Fahrprobe stattfinden. Bereiten Sie sich daher auch darauf kurz vor. Die Überprüfung Ihres theoretischen Wissens wird nicht den Schwierigkeitsgrad in der theoretischen Fahrprüfung erreichen. Über die wichtigsten Grundregeln, sollten Sie sich aber noch einmal genauer informieren. Was erwartet mich bei der psychologischen Untersuchung? Neben der medizinischen wird auch eine psychologische Untersuchung erfolgen. Haben Sie die medizinische Untersuchung ohne Beanstandung durchlaufen, so hängt ein positives Gutachten nunmehr „nur“ noch von dem positiven Ausgang der psychologischen Untersuchung ab. Gerade die psychologische Untersuchung stellt jedoch häufig den Grund dar, weshalb eine MPU gerade nicht bestanden wird. Es sind für den Untersuchten oftmals versteckte Fragen, die er unbedarft beantwortet, ohne sich ggf. im Klaren darüber zu sein, dass die oberflächlich betrachtet „richtige Antwort“, eventuell zu dem negativen Testergebnis führen wird. Beispiel: Auf die Frage, ob denn überhaupt noch Alkohol getrunken wird, ist die richtige Antwort nicht immer „Nein, keinen Tropfen mehr!“ Denn daraus schließt der Psychologe unter Umständen, dass zwar noch Alkohol getrunken wird, der Untersuchte aber versucht, sich in einem besseren Licht darzustellen und die Problematik nicht bearbeitet hat und nicht bearbeiten will. Die psychologische Untersuchung wird von einem Psychologen durchgeführt werden, der sich mit Ihnen über Ihren bisherigen Lebenswandel, über Ihre Zukunft und über Ihre Einstellungen z.B. zu Gesetzen und Straßenverkehr unterhalten wird. Was genau abgefragt? wird bei der psychologischen Untersuchung Bei der psychologischen Untersuchung gibt es keinen festgelegten „amtlichen“ Fragenkatalog. Es wird immer vom Psychologen und dem Grund der Anordnung einer MPU abhängen, welche Fragen Ihnen gestellt werden. Dennoch sind es bei MPUs wegen einer vermuteten Alkoholproblematik oftmals wiederkehrende Themenbereiche, die vom Psychologen abgefragt werden und mit denen Sie während des Gespräches rechnen müssen. Im folgenden sind die Themenbereiche aufgeführt, die aller Voraussicht angesprochen werden: Elternhaus Ausbildung Beruf und beruflicher Werdegang Familienstand und familiäre Verhältnisse Kinder und Ausbildung der Kinder finanzielle Verhältnisse von Ihnen und Ihrer Familie Freizeitgestaltung, Hobbies, Sport Konsumgewohnheiten, insbesondere bezüglich Nikotin, Alkohol Drogen, Glücksspiel Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht Häufigkeit und Art des Alkoholgenusses Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken oder nur bei besonderem Anlass Motive und Umstände für den Alkoholkonsum Wann haben Sie Alkohol getrunken und zu welchen Anlässen? Hat sich Ihre Einstellung zum Trinken von Alkohol zwischenzeitlich geändert? Trinken Sie noch Alkohol? Wenn ja, wann und wie viel? Wann und in welcher Menge haben Sie zuletzt Alkohol getrunken? Aus welchen Gründen wurde der Alkoholkonsum reduziert bzw. eingestellt? Frühere Verurteilungen wegen Alkohol? Früherer Führerscheinentzug wegen Alkohol? Wann wurde das erstemal Alkohol getrunken? Schon einmal wegen Alkohol „abgestürzt“? Entzugstherapien? Fragen zu Kenntnissen über die Wirkung von Alkohol auf das Fahrverhalten Berechnung der BAK bei bestimmten Trinkmengen, Alkoholsorten und Körpergewicht Dauer des Alkoholabbaus etc. Restalkoholproblematik Wann würden Sie wieder fahren, nachdem Sie Alkohol getrunken haben? Was würden Sie tun, wenn ein Bekannter alkoholisiert ein Fahrzeug steuern will? Praxistipp: Machen Sie sich vor der Untersuchung auf jeden Fall Gedanken zu Ihre früheren und heutigen Alkoholkonsumgewohnheiten! Machen Sie sich Notizen dazu, und nehmen Sie diese mit zu dem Gespräch. es macht einen guten Einruck, wenn der Psychologe merkt, dass Sie sich schon intensiv mit Ihrer Situation auseinandergesetzt haben. Versuchen Sie nicht dem Psychologen etwas vorzumachen. Das wird dieser im Regelfall bemerken. Bedenken Sie, dass der Psychologe vermutlich schon Hunderte von psychologischen Gesprächen im Rahmen einer MPU geführt haben wird und daher tatsächlich einschätzen kann, wann Sie ehrlich sind und wann Sie ihm etwas vormachen. Als Grundsatz gilt daher, nur derjenige, der ehrlich und ausführlich über seine Alkoholproblematik spricht, wird eine Chance haben, die MPU zu bestehen. Versuchen Sie zudem nicht, Ihr Alkoholproblem herunter zu spielen. wie schon im obigen Beispielsfall wird Ihnen dies ggf. sonst zum Verhängnis werden! Fazit: Im psychologischen Gespräch sollten Sie ehrlich, offen und selbstkritisch über Ihre frühere und jetzige Einstellung zum Alkohol und den damit zusammenhängenden Problemen sprechen. Machen sie sich auch dazu ausführliche Gedanken und Notizen. Einfach zu behaupten, sich in Zukunft anders zu verhalten, wird nicht ausreichen! Sie werden überzeugende Gründe angegeben müssen, die zur Abstinenz bzw. Reduzierung Ihres Alkoholkonsums führten (z. B. Gefahr des sozialen Abstiegs, des Zerfalls der Familie, Angst ohne Führerschein sozial isoliert zu werden etc. ). Wurde die MPU aufgrund eines alkoholunabhängigen Verkehrsverstoßes angeordnet, wird es in erster Linie um die Darstellung des Tathergangs aus Ihrer Sicht und um die Gründe für die konkrete ordnungswidrige Fahrweise gehen. Auch in diesen Fällen wird es dem Psychologen darauf ankommen, dass sie ihm gegenüber offen und selbstkritisch sind und ihm so vermitteln, dass und wie Sie aus dem gesamte Verfahren gelernt haben und warum solche Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung in Zukunft nicht mehr auftreten werden. Was passiert, wenn ich der Aufforderung zur Beibringung einer MPU nicht oder nicht rechtzeitig nachkomme? Es ist grundsätzlich Ihre Entscheidung, ob Sie der Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde nachkommen und eine MPU durchführen lassen oder nicht. § 11 Absatz 8 der Fahrerlaubnisverordnung bestimmt jedoch: „Weigert sich der Betroffene, sich untersuchen zu lassen, oder bringt er der Fahrerlaubnisbehörde von ihr geforderte Gutachten nicht Entscheidung auf fristgerecht die bei, darf Nichteignung sie des bei ihrer Betroffenen schließen.“ Praxistipp: Das bedeutet für Sie, dass Ihnen Ihre Fahrerlaubnis schon allein deshalb entzogen werden darf bzw. Ihr Antrag auf Wiedererteilung abgelehnt werden darf, nur weil Sie das MPU-Gutachten nicht oder nicht fristgerecht beigebracht haben. Insofern ist nicht ratsam, gar kein oder ein MPUGutachten verspätet beizubringen. Kann ich gegen die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein MPU-Gutachten beizubringen rechtlich vorgehen? Nein! Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde ein MPUGutachten innerhalb einer bestimmten Frist beizubringen, stellt keinen selbständigen Verwaltungsakt im rechtlichen Sinn dar. Nur die Ablehnung der Erteilung der Fahrerlaubnis bzw. die Entziehung gerichtliche der Fahrerlaubnis sind durch angreifbar, da diese Maßnahmen Verwaltungsakte darstellen, gegen die Sie durch eine Anfechtungs- bzw. Verpflichtungsklage gerichtlich vorgehen können. Die Frage, ob die Fahrerlaubnisbehörde Ihren Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis tatsächlich von einem MPU-Gutachten abhängig machen durfte, wird dann im Rahmen dieser Gerichtsverfahren mit geprüft werden. Aber! In einigen Fällen lohnt es sich von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht es überprüfen zu lassen, ob eine Anordnung der MPU tatsächlich von der Behörde angeordnet werden durfte. Teilweise ordnen Behörden eine MPU an, obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. Zwar haben die Führerscheinbehörden einen Beurteilungsspielraum, ein Ermessen. Dennoch gibt es obergerichtliche Rechtsprechung, wann die Anordnung einer MPU nicht von der Führerscheinbehörde angeordnet werden durfte. In Zweifelsfällen sollten Sie daher mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht die Angelegenheit erörtern und prüfen lassen, ob in Ihrem Fall die Behörde eine MPU anordnen durfte. In den Fällen, in denen die MPU nicht angeordnet werden durfte, kann man dann mit den Behörden reden und es wird die Anordnung der MPU wieder zurückgenommen! Hier einige Beispielfälle aus der Rechtsprechung: - keine MPU bei einer einmaligen, folgenlosen Trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille (VG Oldenburg vom 04.06.2009, Az. 7 B 1528/09) - Allein Entziehung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bei der gebotenen Gesamtschau kein Eignungszweifel, die die Durchführung einer medizinischpsychologischen Begutachtung rechtfertigen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. 7. 2006 - 1 W 33) - Ein in der Vergangenheit liegender Betäubungsmittelkonsum kann dann Eignungszweifel begründen, wenn der Konsum nach Gewicht und zeitlichem Umfang geeignet ist, aktuell die Fahreignung in Zweifel zu ziehen. Bei Drogenmischkonsum (Cannabis und Ecstasy) über neun Monate, ist die Fahrerlaubnisbehörde berechtigt, knapp sieben Jahre nach dem behaupteten Konsumende ein medizinisch - psychologisches Gutachten zum Beleg einer stabilen Distanzierung vom früheren Drogenkonsum zu fordern. (VG AUGSBURG , Urteil vom 26.09.2006 - AU 3 K 06/168) - Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liegt allenfalls dann vor, wenn die Fahrerlaubnisbehörden in ähnlich gelagerten Fällen, also in Fällen, in denen sie positive Kenntnis von der Tatbestandsverwirklichung des §13 Nr.2 c FeV haben, entgegen ihrer Verpflichtung aus § 13 Nr.2 FeV von einer Anordnung einer MPU absehen. (VGH MÜNCHEN , Urteil vom 31.08.2004 - 11 ZB 04/857) - Eine MPU kann auch dann angeordnet werden, wenn der Betroffene bereits verschiedentlich durch Fälle von Alkoholmissbrauch aufgefallen war, selbst wenn sie nicht in konkretem Zusammenhang mit dem Straßenverkehr standen. (VG SAARLOUIS , Urteil vom 09.10.2007 - 10 L 1115/07) - Personen, die Blutalkoholwerte von 1,6 Promille und mehr erreichen, leiden regelmässig - auch wenn sie sog. Ersttäter sind - an einer dauerhaften ausgeprägten Alkoholproblematik, so dass bei Hinzutreten weiterer Umstände zur Aufklärung entstandener Eignungszweifel die Anordnung der Beibringung eines umfassenden medizinisch-psychologischen Gutachtens das angemessene Mittel sein kann (BVERWG , Urteil vom 21.02.1994 - 11 B 120/93) - Zur Klärung von Eignungszweifeln hat die Fahrerlaubnisbehörde bei Führen eines Fahrzeuges mit 1,6 Promille oder mehr auch dann zwingend die Einholung eines MPU-Gutachtens anzufordern, wenn die Alkoholfahrt mit einem Fahrrad erfolgt. Das Vorliegen von 1,62 Promille bei der Alkoholfahrt stellt keinen besonderen entlastenden Umstand dar. Feststellungen, damit sei die „unterste Grenze … lediglich … nur knapp” überschritten, relativieren in unzulässiger Weise die von der Fahrerlaubnisverordnung aufgegriffenen gesicherten Kenntnisse der Alkoholforschung. (OVG Mecklenburg-Vorpommern , Beschluß vom 1. 2. 2006 - 1 M 124/05) - Die Anordnung der Beibringung eines medizinisch psychologischen Gutachtens auf der Grundlage von § 11 III S.1 Nr.4 FeV wegen Zweifeln an der charakterlichen Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers nach wiederholten Verstössen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften (hier: 8 zum Teil erhebliche Geschwindigkeitsverstöße) muss im Hinblick auf die notwendige Abgrenzung zu Massnahmen nach § 4 III StVG (Punktsystem) erkennen lassen, warum die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund der begangenen Zuwiderhandlungen Zweifel an der (charakterlichen)Eignung hat. Allein der Hinweis auf im Verkehrszentralregister verzeichnete Verstösse gegen verkehrsrechtliche Vorschriften genügt nicht. (VG KARLSRUHE , Urteil vom 26.07.2007 - 9 K 1913/07 ) - Schon die einmalige Einnahme von Cannabis genügt für eine "gelegentliche Einnahme" im Sinne des § 14 I S.4 FeV. Mit "gelegentlich" ist jede Einnahme bezeichnet, die hinter regelmässiger Einnahme zurückbleibt. Die Fahrerlaubnisbehörde darf nach § 14 I S.4 FeV die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens einschliesslich eines Drogenscreenings anordnen, wenn der Betroffene unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug im Strassenverkehr geführt hat, selbst wenn zunächst nur dieser eine Drogenkonsum feststeht. OVG HAMBURG , Urteil vom 23.06.2005 - 3 BS 87/05 - Die Fahrerlaubnisbehörde darf die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens anordnen, wenn Äusserungen des Betroffenen einen hinreichenden Anlass zu Zweifeln an seinem Realitätssinn bieten und damit konkrete Anhaltspunkte für eine die Fahreignung beeinträchtigende Gesundheitsstörung vorliegen. (VG BRAUNSCHWEIG , Urteil vom 23.02.2007 - 6 B 413/06) - Nach der Rechtsprechung des Senats ist von der fehlenden Eignung des Fahrerlaubnisbesitzers im Fall eines (möglicherweise) nur einmaligen Konsums von Amphetamin in Anwendung von Nr. 9. 1 der Anlage 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV ohnehin dann auszugehen, wenn er - wie hier - unter dem Einfluss dieser Substanz ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt und damit unter Beweis gestellt hat, dass er nicht in der Lage ist, zwischen dem Drogenkonsum einerseits und der Teilnahme am Straßenverkehr andererseits zuverlässig zu trennen (vgl. Beschl. v. 25.1.2005 - 3 BS 379/04 -; weitergehend z. B. OVG Bbg, Beschl. v. 15.2.2008 - 1 S 186.07 -, Rn. 5 m. w. N., zitiert nach juris). Der Annahme eines eignungsausschließenden Drogenkonsums steht dabei nicht entgegen, dass hierzwischen dem Verkehrsverstoß unter Drogeneinfluss und der Entziehung der Fahrerlaubnis ein Zeitraum von fast zehn Monaten liegt. Der Senat geht davon aus, dass sich die Verpflichtung der Fahrerlaubnisbehörde zur Entziehung der Fahrerlaubnis wegen eines Verstoßes gegen das Amphetamin-Verbot regelmäßig über einen Zeitraum von einem Jahr erstreckt. (OVG Bautzen, Beschluss vom 07.05.2009 - 3 B 248/08) - Im Rahmen der Abklärung von Eigungszweifeln (charakterliche Mängel), die auf der Anwendung des sogenannten Mehrfachtäter-Punktsystems beruhen, stellt es regelmässig keine unnötige, gegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verstossende "Doppelbegutachtung" dar, wenn die Behörde die Untersuchung nicht auf einen psychologischen Teil beschränkt, sondern auf eine medizinisch-psychologische Untersuchung abzielt. Werden die Eignungszweifel massgeblich auch aus einer allgemeinen Straftat (hier: schwerer Diebstahl) hergeleitet, so hat die Behörde darzulegen, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Betreffende sich auch im Strassenverkehr nicht ordnungsgemäss verhalten wird. Ein bloßes Abstellen auf das "Punktekonto" reicht insoweit nicht aus. (OVG KOBLENZ , Urteil vom 16.03.1994 - 7 B 10161/94 ) - Bei konkreten Anhaltspunkten für fehlendes Vermögen eines Cannabiskonsumenten, Konsum und Führen von Kfz zu trennen, ist die Behörde zur Aufklärung der dadurch hervorgerufenen Eignungszweifel berechtigt, ein Fahreignungsgutachten anzufordern. (VGH MÜNCHEN , Urteil vom 10.12.1997 - 11 CS 97/3062) - Aus § 14 II FeV folgt nicht, dass zur Klärung der Fragen, ob zum einen ein Betroffener Cannabis einnimmt und des weiteren begründende Tatsachen vorliegen, die Beibringung eines medizinisch - psychologischen Gutachtens angeordnet werden kann. (OVG BAUTZEN , Urteil vom 08.11.2001 - 3 BS 136/01) Aus den Gründen: - Eine Rauschfahrt unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Konsum nicht ohne weiteres zur Entziehung der Fahrerlaubnis, sondern begründet grundsätzlich zunächst lediglich Eignungszweifel, die nach § 14 I S.4 FeV durch medizinisch - psychologische Begutachtung aufzuklären sind. Die in Nr.9.5 der Anlage 4 zur FeV genannte Jahresfrist zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung ist ausschliesslich bei vorangegangener Abhängigkeit anwendbar. (VG POTSDAM , Urteil vom 19.10.2007 - 10 L 703/07) - Begeht jemand eine Vielzahl leichterer Verkehrsverstösse und gibt er damit zu erkennen, dass er nicht willens ist, die jeweiligen Vorschriften anzuerkennen, begründet er dadurch Zweifel an seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn jeder Verstoss für sich genommen geringfügig ist. Weigert der Betroffene sich daraufhin, ein gefordertes medizinisch - psychologisches Gutachten beizubringen, ist der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen. (VG BERLIN , Urteil vom 09.05.2007 - VG 11 A 247/07 ) - Bestehen Verdachtsmomente, dass der Betroffene mehr als nur vereinzelt bzw. gelegentlich Cannabisprodukte zu sich nimmt, ist die Aufforderung zur Vorlage eines ärztlichen Gutachtens nach §14 I S.2 FeV angemessen. Ein regelmässiger Konsum von Cannabis kann dann angenommen werden, wenn der Betroffene zumindest annähernd täglich Cannabis zu sich nimmt. Für die Fahrerlaubnisentziehung sind mehr als nur Eignungszweifel erforderlich. Vielmehr bedarf es nachweisbarer Umstände, die die Annahme einer fehlenden Fahreignung stützen. (VG KASSEL , Urteil vom 24.06.2004 - 2 G 1389/04) - Ein medizinisch - psychologisches Gutachten darf nach Maßgabe des § 11 III S.1 Nr.4 FeV auch dann angefordert werden, wenn keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat vorliegt, diese jedoch anhand des vorliegenden Sachverhalts festgestellt werden kann. Der Enteignungsausschlusstatbestand des § 11 I S.3 FeV erfasst ausser Verkehrsstraftaten allgemeine Straftaten dann, wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich der Führerscheinbewerber/-inhaber im Strassenverkehr nicht ordnungsgemäss verhalten wird. (OVG KOBLENZ , Urteil vom 11.04.2000 - 7 A 11670/99 ) - Nach Nr.8.2 der Anlage 4 zu §§ 11, 13, 14 FeV ist die gefestigte Änderung des Trinkverhaltens dann Voraussetzung zur Wiedererlangung der Kraftfahreignung, wenn der Kraftfahrer bereits (Alkohol-) Missbrauch begangen hat. Da nach Nr.8.1 der Anlage 4 "Missbrauch" (nur) vorliegt, "wenn das Führen von Kraftfahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum nicht hinreichend sicher getrennt werden kann", kann von einem Kraftfahrer, der durch eine Alkoholfahrt mit einem Fahrrad Anlass zu Eignungszweifeln i.S.v. § 13 Nr.2 Buchstabe c FeV gegeben hat, nicht schon aufgrund seiner übermässigen Alkoholgewöhnung die Änderung seines Trinkverhaltens verlangt werden. 3. Eine gesteigerte Alkoholgewöhnung schliesst ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Kraftfahreignung nur aus, wenn sie den Grad der "Alkoholabhängigkeit" erreicht. (VG POTSDAM , Urteil vom 08.07.2005 - 10 L 279/05) - Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum i.S.v. § 14 I S. 4 FeV und der Ziff. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus. Zur Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde, darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht, gemäß § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten angefordert werden, sofern weitere begründende Tatsachen vorliegen. (VGH Bayern, Urteil vom 25. 1. 2006 - 11 Cs 05.1453) - Eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit eines Kraftfahrers nach dem Konsum von Cannabis kann bei einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml Blut angenommen werden. (VGH MÜNCHEN , Urteil vom 09.08.2006 - 11 CS 05/2009) - Einem Fahrerlaubnisinhaber, der als Radfahrer mit einem Blutalkoholgehalt von 2,05%o am Strassenverkehr teilgenommen hat, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn zu erwarten ist, dass er künftig auch ein Kraftfahrzeug in alkoholbedingt fahruntüchtigem Zustand führen wird. Bei einem Blutalkoholgehalt von 2,05%o sind deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten und eine ungewöhnliche Giftfestigkeit (chronisch überhöhter Alkoholkonsum) anzunehmen. Bei chronisch überhöhtem Alkoholkonsum ist eine Unfähigkeit zu einer realistischen Einschätzung der Gefahren einer Teilnahme am Strassenverkehr unter Alkoholeinfluss anzunehmen. Daher setzt die Bejahung der Kraftfahreignung regelmässig eine stabile Änderung des Trinkverhaltens voraus. (VG OLDENBURG , Urteil vom 02.09.2008 - 7 B 2323/08) - Die Tatsache, dass jemand ein Kfz mit einer im Blut festgestellten THC-Konzentration zwischen 1,0 ng/ml und 2,0 ng/ml führt und dabei auch nicht durch einen drogenbedingten Fahrfehler aufgefallen ist, hat nicht zur Folge, dass regelmässig eine Ungeeignetheit zum Führen eines Kfz i.S.v. Nr.9.2.2 der Anlage 4 zur FeV angenommen werden kann. Dem Betäubungsmittelkonsumenten ist daher auch nicht zu unterstellen, dass er nicht in der Lage ist, zwischen dem Cannabiskonsum und dem Fahren eines Kfz zu trennen. (VGH MÜNCHEN , Urteil vom 11.11.2004 - 11 CS 04/2348) - Für den Verlust der Fahreignung wegen Verstosses gegen das Trennungsgebot ist entscheidend, ob ein gelegentlicher Konsument von Cannabis objektiv unter dem Einfluss einer THC-Konzentration am Strassenverkehr teilgenommen hat, bei der davon ausgegangen werden muss, dass sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch negative Auswirkungen des Konsums auf den Betroffenen signifikant erhöht. Der derzeitige naturwissenschaftliche Erkenntnisstand rechtfertigt es nicht, bereits ab einer THC-Konzentration von 1,0 ng/ml im Blut eine Erhöhung des Risikos für die Verkehrssicherheit als derart gesichert i.S.d. § 11 Abs.7 FeV anzusehen, dass dem Betroffenen ohne weitere Sachverhaltsaufklärung die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist. Bei gelegentlichem Konsum von Cannabis und Fahren mit einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0ng/ml ist vor einer etwaigen Entziehung der Fahrerlaubnis ein Gutachten einzuholen. (VGH MÜNCHEN , Urteil vom 25.01.2006 - 11 CS 05/1711) Was kostet ein MPU-Gutachten und wer trägt die Kosten dafür? Die Kosten der MPU haben sie als Betroffener grundsätzlich selbst zu tragen. Sie beauftragen die MPU-Stelle mit der Begutachtung und daher sind Sie auch der alleinige Kostenschuldner. Die Kosten einer MPU werden in der Regel ca. 200 € bis 600 € betragen. Fragen Sie bei den verschiedenen Instituten nach, wie teuer eine Begutachtung bei den jeweiligen Instituten ist. Was können Sie unternehmen, wenn das MPU- Gutachten negativ ausfällt? In einigen ausfallen. Fällen Da Gutachten wird niemand positiv das sicher ausfällt, MPU-Gutachten sein kann, sollten Sie negativ dass sein unbedingt sicherstellen, dass ein negatives Gutachten nicht in die Akte der Fahrerlaubnisbehörde gelangt. Denn grundsätzlich können Sie eine MPU so oft wiederholen wie Sie wollen. Ein negatives Gutachten wäre für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis höchst hinderlich. somit müssen Sie sicherstellen, dass dieses in keinem Fall in die Akten der Fahrerlaubnisbehörde gelangen kann. Denn ist das negative Gutachten erst einmal in den Akten der Fahrerlaubnisbehörde, so verbleibt es dort grundsätzlich für immer. Das ein negatives Gutachten Ihren Besterbungen, eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten nicht förderlich sein wird, dürfte einleuchten. Praxistipp: Um zu verhindern, dass ein negatives Gutachten in die Akte der Fahrerlaubnisbehörde gelangt, sollten Sie die MPUStelle unbedingt anweisen, das Gutachten nicht der Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen, sondern nur Ihnen zu leiten zu dürfen. Zwar wird die Fahrerlaubnisbehörde stets darauf drängen, dass Fahrerlaubnisbehörde Sie das Gutachten aushändigen. Dieses an die kann die Fahrerlaubnisbehörde aber nicht erzwingen! Sollte die Fahrerlaubnisbehörde dennoch auf der Übersendung des Gutachtens bestehen, können Sie jederzeit den Antrag auf Wiedererteilung zurücknehmen und das Verfahren sofort beenden. Damit würde dann auch eine Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, dass Gutachten an sie auszuhändigen, hinfällig und rechtlich irrelevant. Falls das Gutachten negativ ausgefallen sein sollte, gilt folgendes: Lesen Sie das negative Gutachten aufmerksam durch! Sie können anhand de Gutachtens ggf. entnehmen, welche Fehler Sie gemacht haben und wie Sie diese vermeiden können. Ggf. können Sie dem Gutachten entnhemen, welche Argumente und antworten bei einer Wiederholung der MPU vorgebracht werden müssen, damit der Test das nächste Mal positiv ausfällt. MPU-Gutachten empfehlen teilweise bei negativen Ausgang die Teilnahme an einem Nachschulungskurs z.B. für alkoholauffällige Kraftfahrer oder der Anschluss an eine Selbsthilfegruppe für Alkoholgefährdete oder -abhängige (z. B. Anonyme Alkoholiker). Die Beachtung dieser Hinweise wird Ihre Person bei der nächsten MPU sicherlich in einem besseren Licht erscheinen lassen. Wie kann ich mich auf eine MPU vorbereiten? Grundsätzlich sollten Sie rechtzeitig Ihren Hausarzt aufsuchen und mit ihm die MPU besprechen. Ggf. weiß Ihr Arzt schon vorauf es ankommt und welche Untersuchungen bei Ihnen im konkreten Fall gemacht werden sollten. So kann Ihr Hausarzt z.B. Ihre Blutwerte kontrollieren und auf erhöhte Leberwerte hinweisen. Ergeben sich negative Untersuchungsbefunde, so wird Ihr Arzt Sie beraten können, wie Sie die negativen Testergebnisse im Hinblick auf die anstehende MPU durch geeignete Medikamente oder durch Änderung Ihrer Lebensbedingungen verbessern können. Liegen bei Ihnen aufgrund einer Erkrankung oder aufgrund der Einnahme von Medikamente z.B. erhöhte Leberwerte vor, so ist es in jedem Fall ratsam, von Ihrem Arzt bescheinigen zu lassen, worauf die Anomalien zurückzuführen sind. Grundsätzlich sollten Sie Psychologen aufsuchen überlegen, ob und diesem mit Sie einen vorher besprechen, wie Sie sich sinnvoll auf die MPU vorbereiten können und mit ihm ggf. eine MPU durchspielen. Dadurch erhalten Sie auch Tipps und Tricks, die es bei einer MPU zu beachten gilt. Es gibt extra zur Vorbereitung auf eine MPU spezielle Vorbereitungskurse. Diese Kurse werden speziell im Hinblick auf eine MPU angeboten und sind, sofern Sie von einem seriösen Anbieter durchgeführt werden, sicherlich eine gute Investition, um möglichst schnell wider in den Besitz einer Fahrerlaubnis zu gelangen. Praxistipp: Eine Erfolgsgarantie kann Ihnen keiner geben! Jedoch kann Ihnen eine intensive Vorbereitung und fachmännische Unterstützung dazu verhelfen, möglichst schnell und ggf. sogar günstiger wieder an eine Fahrerlaubnis zu gelangen. Denn bedenken Sie, dass eine Wiederholung einer MPU sehr schnell teurer werden kann, als eine gute Vorbereitung vor der ersten MPU. Zudem kostet Sie eine erneute MPU Zeit und Nerven! Wie sollte ich mich auf den Tag der MPU vorbereiten? An dem Tag der MPU werden Sie unter einem großen Druckstehen. Aber dennoch gehen Sie zuversichtlich an die MPU heran. Wenn Sie sich schon zu Beginn sagen, dass Sie so oder so scheitern werden, wird die Wahrscheinlichkeit, dass Sie scheitern steigen! Grundsätzlich gilt für die MPU Seien Sie pünktlich! Erscheinen Sie im ausgeruhten Zustand. Wer müde ist, kann sich schlechter konzentrieren und macht einen per se ungeeigneten Eindruck! Frühstücken Sie ausreichend aber nicht zu viel. Sie brauchen Nerven und Kraft für die Untersuchung! Ziehen Sie sich altertypisch und angemessen an! Wer in einer zerrissenen Jeans auftritt, braucht sich nicht zu wundern, wenn der Psychologe schon von vorneherein skeptisch ist. Nehmen Sie vor der Untersuchung keinerlei Drogen, Aufputsch- oder Beruhigungsmittel ein! Dies wird der Psychologe bemerken und die MPU kann schon ins Wasser fallen, bevor sie angefangen hat. Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen Medikamente einnehmen müssen, teilen Sie dies dem Psychologen am besten schon zu Beginn der Untersuchung mit! Was sollten Sie auf keinen Fall bei der MPU tun! Grundsätzlich sollten sie nicht versuchen sich bei der MPU zu verstellen. Das wird in der Regel nicht funktionieren. Dennoch gibt es ein paar Dinge, die Sie definitiv nicht tun sollten: Zweifeln Sie nicht am Sinn der MPU! Auch wenn Sie die MPU als völlig unsinnig und unberechtigt empfinden, wurde sie nun einmal angeordnet. Eine Diskussion mit dem Psychologen über den Sinn und Zweck von MPUs wird Ihnen die MPU nicht ersparen können. Wälzen Sie die Probleme nicht auf andere ab! Gestehen Sie eigene Fehler ein und suchen Sie nicht für alles und jeden einen Sündenbock! Beschimpfen Sie weder die Polizei oder die Justiz! Aus Sicht des Psychologen werden Sie nicht der „Pechvogel“ sein, der unschuldig in die Mühlen der Justiz gelangt sind. Solche Vorwürfe werden nur dazu führen, dass Sie als „uneinsichtig“ und „unkritisch“ angesehen werden. Lügen Sie nicht! Der Psychologe wird Sie sehr kritisch hinterfragen und zudem viele Umstände schon aus den Akten kennen. Werden Sie bei einer Lüge ertappt, wird sich dies sicherlich nicht positiv auf die MPU auswirken. Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Hermannstraße 1, 32756 Detmold MPU-Sofort-Test von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Einleitung: Bitte beantworten Sie die nachfolgenden Fragen. Senden Sie uns Ihren Fragebogen ausgefüllt und anonym per Email zurück an die folgende Adresse: [email protected] Innerhalb von spätestens zwei Wochen erhalten sie eine ausführliche Auswertung. Zudem teilen wir Ihnen mit, wie wir Ihre Erfolgsaussichten anhand Ihrer Antworten bei einer MPU bewerten. Bitte beachten Sie: Der Test stellt nur eine Lernkontrolle dar! Selbstverständlich ersetzt er nicht die amtliche Medizinischpsychologische Untersuchung (MPU)! Testfragen: 1. Welche Gewissheit über die zukünftige Eignung muss aus Sicht des Gutachters bestehen? a) Der Gutachter muss in jedem Fall glauben, dass ich in Zukunft keinen Alkohol mehr trinke, wenn ich ihm das sage. b) Ich bin beweispflichtig dafür, dass ich in Zukunft wieder geeignet bin, und in Zukunft keine Eignungszweifel mehr bestehen. c) Eine Eignung muss von mir nur mit einer Wahrscheinlichkeit von 50% dargestellt werden. 2. Worin besteht das Problem in der Prognose? a) Der Gutachter muss feststellen, ob ich im Zeitpunkt der MPU geeignet wäre, ein Kraftfahrzeug zu führen. b) Der Gutachter muss zum Zeitpunkt der MPU eine Zukunftsprognose abgeben, die mit besonderen Unsicherheiten verbunden ist. c) Der Gutachter erstellt eine Prognose für die nächsten 6 Monate. Deshalb muss ich nachweisen, in den nächsten 6 Monaten ein zuverlässiger Autofahrer zu sein. 3. Wie viel Promille hat ein Mann (80 kg), wenn er 1 Liter Bier oder ca. 1 ½ Liter Wein getrunken hat? a) Der Mann hat ca. 100-140 g Alkohol zu sich genommen und weist eine Blutalkoholkonzentration von ca. 0,5 Promille auf. b) Der Mann hat ca. 50-70 g Alkohol zu sich genommen und weist eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille auf. c) Der Mann hat 30-40 g Alkohol zu sich genommen und weist eine Blutalkoholkonzentration von ca. 0,8 Promille auf. 4. 5. Wie viele Promille baut eine Person pro Stunde durchschnittlich ab? a) Gar nichts b) 0,5 Promille c) 0,1 Promille Wie viel Mal höher ist das Unfallrisiko bei 1,0 Promille ca.? 6. a) ca. doppelt so groß b) ca. 55 Mal so groß c) ca. 85 Mal so groß Wie viele Promille erreicht eine nicht trinkgewohnte Person bei normalem geselligem Trinken? 7. 8. a) 0,3 Promille b) 0,8-1,1 Promille c) In Ausnahmefällen zwischen 1,6-2,0 Promille Wie viele Promille kann ein nicht trinkgeübter Mensch maximal erreichen? a) 0,8 Promille b) 1,3 Promille c) 1,8 Promille Was passiert bei häufigem Alkoholkonsum? a) Bei häufigem Alkoholkonsum kann der Körper besser mit Alkohol umgehen und erreicht bei gleicher Alkoholmenge weniger Promille. b) Bei häufigem Alkoholkonsum kommt es zwar zu Leberschäden, eine weitere Gewöhnung tritt jedoch nicht ein. c) Bei häufigem Alkoholkonsum gewöhnt sich der Körper an den Alkohol und es kommt bei gleicher Promillezahl zu einem geringeren Rauschgefühl (Giftfestigkeit). 9. Hängt die Promille Zahl von der Tagesform ab? a) Ja, selbstverständlich. Wenn man psychische oder soziale Probleme hat, dann wirkt Alkohol deutlich stärker und man kann weniger Alkohol vertragen. b) Die Promillezahl hängt nicht von der Tagesform ab. Die Promillezahl bleibt unabhängig von der Tagesform gleich. c) Wenn man sehr gut drauf ist und sich körperlich fit fühlt, dann hat man bei gleichem Alkoholkonsum eine geringere Promillezahl. Man kann mehr Alkohol „vertragen“. 10. Kann Alkoholmissbrauch zu sozialen Problemen führen? a) Wenn man zusammen mit anderen vermehrt Alkohol trinkt, führt das zu keinen sozialen Problemen. b) Alkoholmissbrauch kann zu sozialen Problemen führen, da sich der Betroffene von gesellschaftlichen Aktivitäten zurückzieht. c) Alkoholmissbrauch selbst kann nie zu sozialen Problemen führen, da der Betroffene jederzeit mit dem Alkoholkonsum aufhören kann, wenn er das möchte. 11. Bewirkt ein voller Magen und fettes Essen, dass man mehr Alkohol vertragen kann? a) Bei einem vollen Magen und bei fettem Essen gerät der Alkohol nur langsamer in die Blutbahn. Der Alkohol wird folglich nicht so rasch in die Blutbahn aufgenommen. Die Wirkung des Alkohols ist daher gefühlt geringer. b) Ein voller Magen und fettes Essen führt dazu, dass ich etwa die doppelte Menge Alkohol trinken kann, ohne erhebliche Promillezahlen zu erreichen. c) Es ist egal, ob man einen vollen oder leeren Magen hat, die Promillezahl bleibt in jedem Fall gleich. 12. Wird man wieder weniger giftfest, wenn man längere Zeit keinen Alkohol getrunken hat? a) Nach ca. 6 Monaten hat sich der Körper vom Alkohol entwöhnt. Nach längerem Alkoholverzicht gibt es keine Alkoholgewöhnung mehr. b) Selbst nach längerer Alkoholabstinenz erinnert sich der Körper nach beginnendem Alkoholkonsum schnell wieder an die frühere Gewöhnung. Der Betroffene erreicht relativ schnell wieder die alte Alkoholgewöhnung. c) Spätestens nach 3 Monaten ist ein Alkoholmissbrauch beendet. Der Körper weist keinerlei Giftfestigkeit mehr in Bezug auf Alkohol auf, dennoch sollte man nur langsam wieder mit dem Trinken anfangen. 13. Ab welchem Wert liegt ein begründeter Verdacht nahe, dass eine Alkoholproblematik vorliegt? a) Eine Alkoholproblematik kann nicht an der Promillezahl festgelegt werden. Ein begründeter Verdacht liegt wenn überhaupt erst über 2,0 Promille vor. b) Ab 0,3 Promille liegt ein begründeter Verdacht einer Alkoholproblematik nahe, wenn unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt wurde. c) Ein begründeter Verdacht, dass eine Alkoholproblematik vorliegen könnte, ist ab ca. 1,3 Promille gegeben. 14. Welche motorischen Einschränkungen liegen bei einem alkoholisierten Fahrzeugführer ab 0,8 Promille vor? a) Bis 0,8 darf man noch ein Kraftfahrzeug führen. Das bedeutet, dass ab 0,8 Promille noch keine merklichen motorischen Einschränkungen vorliegen. b) Ab 0,8 Promille lässt die Fähigkeit, das Fahrzeug zu lenken, erheblich nach. Wichtige Randinformationen wie Verkehrsschilder, andere Fahrzeuge oder Personen werden übersehen. c) Erst ab 0,8 Promille verschlechtert sich die Entfernungseinschätzung zu Gegenständen. Es kommt zu einer Einschränkung des Gesichtsfeldes. 15. Kann Alkohol in einigen Situationen bei persönlichen Problemen helfen? a) Ja, bei schwierigen psychischen Problemen kann Alkohol ein Retter in der Not sein. b) Alkohol stellt nie die Lösung eines persönlichen Problems dar. c) Es kommt sehr darauf an, was man für ein Typ ist. Wenn man nicht gerne redet, hilft Alkohol Probleme aus dem Alltag abends zu vergessen. 16. Was sind typische Anzeichen dafür, dass Ihr verändertes Trinkverhalten stabil ist? a) Mein Trinkverhalten ist stabil, wenn ich 6 Monaten ohne Alkohol ausgekommen bin. b) Wenn ich äußere Einflüsse, wie den Verlust des Arbeitsplatzes oder meines Partners überwunden habe, wird auch mein Trinkverhalten stabil werden. c) Neben der Lösung privater und beruflicher Probleme muss ich mir über die Folgen und Probleme des Alkoholmissbrauchs im Klaren werden. Zudem muss ich deutlich kontrollierter Trinken. 17. Wann ist von einem Alkoholmissbrauch auszugehen? a) Wenn ich mehr als 5 Mal in der Woche Alkohol trinke. b) Wenn ich öfter als 4 Mal im Jahr einen Wert von über 1,1 Promille erreiche. c) Ein Alkoholmissbrauch liegt dann vor, wenn Alkohol insbesondere wegen der entspannenden und betäubenden Wirkung getrunken wird. 18. Ab welchem Promillewert ist man absolut fahruntüchtig? a) 0,5 Promille 19. b) 0,8 Promille c) 1,1 Promille Wann liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor? a) ab 0,5 Promille, wenn noch zusätzliche alkoholtypische Ausfallerscheinungen hinzutreten 20. b) 0,8 Promille c) 1,1 Promille Ab welchen Wert müssen Sie in jedem Fall damit rechnen, dass die Führerscheinbehörde eine MPU von Ihnen verlangt? 21. a) ab 0,8 Promille b) 1,1 Promille c) 1,6 Promille Wie viel Alkohol wird in Deutschland pro Jahr ca. pro Kopf getrunken? a) Der Durchschnittsverbrauch liegt in Deutschland bei ca. 10-12 Litern. b) Der Durchschnittsverbrauch liegt bei etwa 40-60 Litern. c) Der Durchschnittsverbrauch liegt bei über 90 Litern. 22. Wird von Betroffenen ein höherer BAK-Wert erreicht, wenn über einen langen Zeitraum (von morgens bis abends) Alkohol getrunken wurde? a) Da sich der Alkohol addiert, kommt es bei einem Alkoholkonsum über einen langen Zeitraum zu deutlich höheren Promillewerten. b) Hinsichtlich der Promillezahl ist es unabhängig, ob man die gleiche Alkoholmenge innerhalb von 1-2 Stunden oder über den ganzen Tag verteilt trinkt. c) Da der Körper stündlich ca. 0,1 Promille Alkohol abbaut, wird bei einem längeren Trinkzeitraum nur ein geringerer Promillewert erreicht werden. 23. Darf ich bei der MPU sagen, dass ich zuvor schon mal alkoholisiert Auto gefahren bin? a) Nein, in keinem Fall. Der Gutachter würde davon ausgehen, dass ich ständig betrunken Auto gefahren bin. b) Die Dunkelziffer bei Alkoholsündern ist sehr hoch. Folglich kann es meine Glaubhaftigkeit beim Gutachter unterstützen, wenn ich einräume, früher ab und an bei geringem Alkoholkonsum schon mal gefahren zu sein. c) Den Gutachter wird diese Frage nicht interessieren, da es bei der MPU nur um meine Anlasstat geht. Frühere Alkoholfahrten interessieren den Gutachter nicht. 24. Ist es ein Problem, wenn ich bei der MPU angebe, dass ich neben Alkohol auch noch weitere Drogen konsumiere? a) Ja, das ist sehr problematisch, da bei einem gleichzeitigen Konsum von Alkohol und weiteren Drogen von einer Ungeeignetheit zur Nutzung von Kraftfahrzeugen auszugehen ist. b) Da es bei meiner Alkoholfahrt nur um Alkohol geht, wird es den Gutachter nicht interessieren, ob ich auch noch weitere Drogen konsumiere. c) Wenn ich dem Gutachter versichere, dass ich nur ab und an Drogen nehme und dann nur wenig Alkohol trinke, wird das die MPU nicht gefährden. 25. Ist es wichtig, dem Gutachter deutlich zu machen, dass man die Zeit ohne Alkohol positiv erlebt hat? a) Bei der MPU wird insbesondere darüber gesprochen, wie es zu der Tat kommen konnte. Mein Verhalten nach der Tat interessiert den Gutachter nicht. b) Der Gutachter muss eine positive Prognose abgeben, dass ich auch in Zukunft ein stabiles Trinkverhalten aufweisen werde. Hierfür sind positive Erlebnisse bei der Abstinenzzeit sehr wichtig. c) Ich muss auf den Gutachter am Tag der MPU einen guten Eindruck machen. Wenn ich ihm deutlich machen kann, dass ich ihm versprechen kann, dass ich in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken kann, spielt mein Verhalten in der Abstinenzzeit keine Rolle. 26. Darf ich gegenüber dem Gutachter erklären, dass ich mich an die Tat nicht mehr erinnern könnte, da ich einen Filmriss hatte? a) Ja, das ist unproblematisch, da damit zumindest deutlich gemacht werden kann, weshalb Sie aus Versehen einmal Auto gefahren sind. b) Der Gutachter wird bei einem Filmriss ein Auge zudrücken, da er davon ausgeht, dass Sie das Auto ohne den Filmriss stehen gelassen hätten. c) Bei einer MPU kommt es darauf an dazulegen, dass man sein Verhalten kontrollieren kann. Die Annahme eines Filmrisses wird ein Gutachter daher besonders kritisch betrachten. 27. Bei Ihnen wurde während der Fahr ein hoher Promillewert festgestellt. Können Sie dies mit einem einmaligen „Zuvieltrinken“ erklären? a) Insbesondere bei hohen BKA-Werten ist davon auszugehen, dass der Betroffene aus dem übermäßigen Konsum gelernt hat, weil es ihm am nächsten Tag sehr schlecht ging. Der Gutachter wird daraus eher positive Schlüsse ziehen. b) Bis zu einem Wert von 1,8 Promille kann man den hohen Wert mit einem einmaligen „Zuvieltrinken“ erklären. Ab 2,0 Promille wird der Gutachter davon ausgehen, dass man öfter mehr Alkohol trinkt. c) Insbesondere bei hohen BKA-Werten wird der Gutachter davon ausgehen, dass sich die Giftfestigkeit über einen längeren Zeitraum zuvor antrainiert worden ist. Ein hoher BKA-Wert (ab 1,3 Promille) lässt daher immer auf einen länger andauernden Alkoholmissbrauch schließen. 28. Ist eine Abstinenzzeit vor der MPU sinnvoll? a) Eine Abstinenzzeit ist nicht sinnvoll, da der Gutachter sowieso annehmen würde, dass ich nach der MPU wieder Alkohol trinken werde. b) Eine Abstinenzzeit sollte in jedem Fall mindestens 6 Monate vor der MPU eingelegt werden. Der Gutachter kann dann feststellen, dass sich das Trinkverhalten gegebenenfalls schon gefestigt hat. c) Eine Abstinenzzeit kommt sowieso nur in Betracht, wenn der Gutachter mich in der MPU dazu auffordert. Ansonsten verursacht eine Abstinenzzeit nur Kosten und unnötigen Aufwand. 29. Muss ich die Abstinenzzeit bei der MPU nachweisbar darlegen können? a) Wenn ich dem Gutachter sage, dass ich keinen Alkohol mehr vor der MPU getrunken habe und einigermaßen fit aussehe, wird er mir das glauben müssen. b) Ich muss in jedem Fall mindestens 6 Mal zu meinem Hausarzt und entsprechende Laborwerte schriftlich bei der MPU nachweisen. c) Es muss ein amtlich anerkannter Abstinenzscheck durchgeführt werden, den ich bei verschiedenen Stellen beantragen kann. 30. Macht es Sinn, dem Gutachter mitzuteilen, dass man nach eigener Einschätzung kein Alkoholproblem hat? a) Der Gutachter wird insbesondere bei hohen festgestellten BKA-Werten davon ausgehen, dass über einen längeren Zeitraum Alkohol getrunken worden ist. Der Gutachter wird daher davon ausgehen, dass eine Alkoholproblematik bei Ihnen vorliegt. b) Allein von den Promillezahlen her kann man nicht darauf schließen, ob eine Alkoholproblematik vorliegt. Wenn ich dem Gutachter folglich sage, dass die Tat eine Ausnahme war und ich sonst keinen Alkohol konsumiere, muss er mir dies glauben. c) Der Gutachter ist auf meine Aussage angewiesen. Ich sollte auf keinen Fall mitteilen, dass ich ständig zu viel trinke, erst dann wird der Gutachter davon ausgehen müssen, dass der hohe BKA-Wert kein Einzelfall war. 31. Soll ich dem Gutachter mitteilen, dass ich an meinem Trinkverhalten etwas geändert habe? a) Nein, das ist nicht notwendig, da es ja schließlich um mein Verhalten bis zur Tat ging. Wie ich mich nach der Tat verhalten habe, darf der Gutachter nicht abfragen. b) Selbstverständlich muss ich dem Gutachter sagen, dass ich jetzt weniger trinke. Im Übrigen kann ich allerdings mein Verhalten so beibehalten. Ich sollte jedoch darstellen können, dass ich in Zukunft geregelter trinken werde. c) Besonders bei hohem BKA-Wert muss der Gutachter eine Prognose erstellen, dass ich mein Verhalten hinsichtlich des Alkoholkonsums geändert habe und dies in Zukunft auch stabil bleibt. Dafür muss ich dem Gutachter darstellen, dass ich mein Leben in Bezug auf mein Alkoholproblem grundlegend geändert habe. Dies muss ich dem Gutachter auch glaubhaft darlegen können. 32. Ich wurde bei einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss erwischt. Muss ich allein deshalb meine Einstellung zum Alkohol ändern? a) Eine MPU wird angeordnet, wenn der Promillewert über 1,6 Promille liegt oder man bereits des Öfteren alkoholisiert im Straßenverkehr erwischt wurde. Folglich besteht ein Problem in der Grundeinstellung und zum Straßenverkehr. Es ist daher dringend erforderlich, die Einstellung hinsichtlich von Alkohol und Alkohol im Verkehr zu überdenken und abzuändern. b) Die MPU wurde von der Führerscheinbehörde zu Unrecht angeordnet. Da das Trinken bei mir einen Ausrutscher darstellte, muss ich dem Gutachter zwar sagen, dass ich weniger trinke, mein Verhalten muss ich aber nicht grundlegend ändern. c) Ich kann jederzeit mit dem Alkoholtrinken aufhören. Dies muss ich dem Gutachter in jedem Fall mitteilen. Solange ich allerdings darlegen kann, dass ich völlig kontrolliert Alkohol trinken kann, ist eine Verhaltensänderung nicht notwendig. 33. Kann ich gegenüber dem Gutachter angeben, dass ich in Zukunft nochmals ein Fahrzeug unter Alkohol führen werde? a) Ich sollte dem Gutachter in jedem Fall mitteilen, dass ich aus der Tat gelernt habe und in Zukunft keinen Alkohol mehr trinken und gleichzeitig am Straßenverkehr teilnehmen werde. Diese Verhaltensänderung muss ich dem Gutachter deutlich machen. b) Es wäre unglaubwürdig, wenn ich dem Gutachter erzählen würde, dass ich nie wieder besoffen Auto fahren werde. Folglich kann ich dem Gutachter durchaus erzählen, dass ich leicht alkoholisiert noch ein Auto fahren werde. Das stärkt meine Glaubwürdigkeit. c) Ich muss dem Gutachter in jedem Fall versichern, dass ich nie mehr Alkohol trinke als ich vertragen kann. Ich sollte dem Gutachter auf jeden fall versichern, dass ich nie wieder ein Fahrzeug mit mehr als 0,8 Promille fahren werde. 34. Wie kann ich dem Gutachter deutlich machen, dass ich mein Verhalten in Bezug auf Alkohol verändert habe? a) Ich kann dem Gutachter mitteilen, dass ich abends nunmehr deutlich weniger Bier trinke und mir in der Woche nie mehr als eine Kiste Bier kaufe. b) Ich sollte dem Gutachter deutlich machen können, dass ich nunmehr mein Leben verändert habe und z. B. Sport mache, mich in Vereinen betätige, mit dem Alkoholkonsum aufgehört habe und die Veränderung positiv erlebt habe. c) Ich sollte dem Gutachter mitteilen, dass ich mit meinem Umfeld gesprochen habe und diese zwar selbst weiter trinken, aber verstehen, wenn ich zunächst nicht mehr so viel Alkohol trinken werde. 35. Kann übermäßiger Alkoholkonsum zu Problemen bei der Arbeit führen? a) Wenn man nur am Wochenende trinkt, kann es auf der Arbeit zu keinen Problemen kommen. Selbstverständlich sollte man immer nüchtern bei der Arbeit erscheinen. b) Selbst wenn man am Vortag mal etwas zu viel getrunken hat, sollte man sich auf der Arbeit etwas mehr konzentrieren und die Defizite, die durch Restalkohol noch vorhanden seien können ausgleichen. c) Durch Alkoholkonsum kommt es nicht selten zu Problemen bei der Arbeit des Betroffenen. Teilweise berichten Betroffene von so genannten „blauen Montagen“. Insofern führt Alkoholmissbrauch auch zu einem Problem im beruflichen Umfeld. 36. Worin liegt das Problem bei alkoholgewöhnten Personen in Hinblick auf die Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit? a) Das Problem bei alkoholgewöhnten Personen ist, dass sie den Alkohol erst bei hohen Promillezahlen überhaupt spüren. Da die motorischen Fähigkeiten jedoch auch bei Alkoholgewöhnten nachlassen, haben alkoholgewöhnte Personen das Gefühl, noch fahrtüchtig zu sein, obwohl sie schon erhebliche BKA-Werte aufweisen. b) Alkoholgewöhnte Personen können deutlich mehr vertragen. Sie weisen dann eine höhere Promillezahl auf und werden von der Polizei so behandelt, als könnten sie kein Auto mehr fahren. Dabei können alkoholgewöhnte Personen auch bei hohem BKA-Wert ein Fahrzeug noch sicher führen. c) Sowohl alkoholgewöhnte als auch nicht alkoholgewöhnte Personen überschätzen sich beim Trinken manchmal. Eine Besonderheit bei alkoholgewöhnten Personen gibt es daher nicht. 37. Welches Trinkmotiv ist bei Personen mit einem Alkoholmissbrauch häufig anzutreffen? a) Die Personen mit einem Alkoholmissbrauchshintergrund, nennen als Trinkmotiv häufig, dass sie auf Partys auftauen wollten und lustiger seien wollten. b) Alkoholauffällige Personen nennen als Trinkmotiv häufig, dass sie Alkohol in gleichen Mengen trinken aber schlechter vertragen und dadurch eine höhere Promillezahl erreichen als andere. c) Personen, bei denen ein Alkoholmissbrauch vorliegt, trinken häufig Alkohol, um zu entspannen und sich mit Alkohol zu betäuben. 38. Eine Person trinkt an einem Tag einen Liter Bier verteilt über 10 Stunden und an einem anderen Tag einen Liter Bier verteilt über 2 Stunden. In welcher Situation wird die Person einen höheren BAK-Wert aufweisen? a) Da die Person die gleiche Menge Alkohol getrunken hat, wird sie jeweils den identischen BAK-Wert aufweisen. b) Bei der Berechnung des BAK-Werts hängt es davon ab, in welcher persönlichen Situation sich die Person befunden hat. Wenn die Person eine schlechte Tagesform hatte, wird sie an dem Tag einen höheren BAK-Wert aufweisen, obwohl sie die gleiche Menge Alkohol getrunken hat. c) Wenn Alkohol über einen längeren Zeitraum getrunken wird, dann nimmt die Person nicht nur Alkohol zu sich, sondern in dem gleichen Zeitraum baut der Körper auch Alkohol ab. Insofern wird die Person ein höheren BAK-Wert aufweisen, wenn sie einen Liter Bier nur innerhalb 1-2 Stunden trinkt. 39. Wie stehen Sie zu der Aussage, dass bei einem Verzicht auf Alkohol eine „Lücke“ bleibt, die sinnvoll mit anderen Aktivitäten gefüllt werden muss? a) Wer angibt, dass er durch einen Verzicht auf Alkohol eine Lücke in seinem Leben hinterlässt, gibt nur zu, dass er Alkoholiker war. Das wird der Gutachter sehr kritisch betrachten. b) Insbesondere bei Personen die über einen langen Zeitraum Alkohol zu sich genommen haben, ist davon auszugehen, dass die Personen häufig und viel Zeit damit zugebracht haben, Alkohol zu trinken. Wenn diese Personen mit dem Alkoholkonsum aufhören, entsteht eine Lücke, die durch sinnvolle Tätigkeiten gefüllt werden muss. c) Personen, die abrupt mit ihrem Alkoholkonsum aufhören, hinterlassen eine Lücke in ihrem Leben. Diese Lücke schließt sich automatisch nach einigen Wochen. 40. Sollte man sich darüber Gedanken machen, ob man in einem bestimmten Personenkreis Alkohol getrunken hat? a) Wer zu einer MPU muss, muss damit rechnen, dass der Gutachter davon ausgeht, dass er ein Alkoholproblem haben könnte. Dabei wird auch die Frage gestellt werden, ob in einem bestimmten Personenkreis oder mit bestimmten Personen Alkohol vornehmlich konsumiert worden ist. Daher sollte man sich vor der MPU über diesen Punkt in jedem Fall Gedanken machen. b) Alkoholkonsum ist ein ganz persönliches Problem. Dabei spielt das persönliche Umfeld keine Rolle, insofern sollte man sich insbesondere auf seine eigenen Probleme konzentrieren. c) Man sollte die Probleme nicht auf sein Umfeld abschieben. Das Alkoholproblem besteht nur bei einem selbst. Wer gegenüber dem Gutachter angibt, dass er nur in bestimmten Kreisen getrunken hätte, macht sich unglaubwürdig. 41. Was halten Sie von der Aussage: „Wer mindestens einen Monat keinen Alkohol trinkt, kann seinen Alkoholkonsum kontrollieren und hat kein Alkoholproblem“? a) Wer über einen Monat keinerlei Alkohol trinkt, zeigt, dass er in der Lage ist, auch völlig ohne Alkohol leben zu können. Ein Alkoholmissbrauch ist dann ausgeschlossen. b) Selbst Personen mit einem Alkoholmissbrauchsproblem können über mehrere Wochen oder Monate mit dem Trinken aufhören. Allein der Verzicht von einem Monat ist kein Garant dafür, dass kein Alkoholmissbrauch vorliegt. c) Wer einen Monat lang aufhört, zeigt, dass er nicht süchtig ist. Ein Alkoholproblem haben nur Alkoholiker. Diese können noch nicht mal einen Tag aufhören. Folglich zeigt der Verzicht auf Alkohol für einen Monat, dass kein Alkoholmissbrauchsproblem vorliegt. 42. Ist es sinnvoll, dem Gutachter darzulegen, dass der hohe Alkoholwert nur aufgrund von Restalkohol am Vortag zustande gekommen ist? a) Der Gutachter wird merken, dass ich bereits am Vortag Alkohol getrunken hatte und davon ausgegangen bin, dass ich wieder fahrtüchtig bin. Die Erklärung mit dem Restalkohol wird meine Chance bei der MPU daher stärken. b) Es ist völlig egal, woher ich den BAK-Wert erreicht habe und ob ich diesen an dem gleichen Tag oder in Zusammenhang mit Restalkohol vom Vortag erreicht habe. c) Der Gutachter wird bei der Angabe, dass sich der BAK-Wert durch Restalkohol vom Vortag erklären lässt, sehr hellhörig werden. Schließlich zeigt es dem Gutachter, dass Sie schon am Vortag erheblichen Alkohol konsumiert haben und trotz offensichtlicher Restwirkung vom Alkohol wiederum Alkohol am Folgetag getrunken haben. Daher wird der Gutachter auf ein besonderes Alkoholproblem schließen. 43. Eine Person hat nach abgeschlossener Alkoholaufnahme einen Wert von 1,0 Promille. Nach ca. wievielen Stunden weist er einen Promillewert von 0,0 Promille auf? a) Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 5 Stunden abgebaut haben. b) Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 2 Stunden abgebaut haben. c) Die Person wird den Wert von 1,0 Promille vollständig nach ca. 10 Stunden abgebaut haben. 44. Auf einer Feier möchte ich in Zukunft Alkohol trinken. Wie sollte ich mich danach verhalten? a) Ich sollte beim Trinken aufpassen, wie viel ich trinke und vor der Fahrt genau herausrechnen, dass ich in keinem Fall mehr als 0,5 Promille aufweise. b) Wenn ich vor habe, mit dem Fahrzeug noch nach Hause zu fahren sollte ich auf jeden Fall auf den Alkohol verzichten. Ansonsten sollte ich das Fahrzeug in jedem Fall stehen lassen und sicherstellen, dass ich von anderen mitgenommen werde oder ein Taxi nehme. c) Wenn ich merke dass ich sehr viel Alkohol getrunken habe, sollte ich selbst prüfen, ob ich noch sicher fahren kann. Wenn ich meine, dass ich wieder sicher fahren kann, kann ich vorsichtig antesten, ob ich tatsächlich fahrtauglich bin und nach Hause fahre. 45. Ab wann wird im Straßenverkehr eine Fahrt unter Alkohol geahndet? a) Eine Ahndung im Straßenverkehr kann bereits ab 0,3 Promille erfolgen, wenn z. B. einen Unfall verursacht wurde. b) Eine Ahndung kann in jedem Fall erst ab 0,8 Promille erfolgen, da dann erst eine Fahruntüchtigkeit vorliegen kann. Hinzu kommen müssen dann allerdings auch noch Ausfallerscheinungen. c) Eine Ahndung wegen Alkohol im Verkehr kann allenfalls ab 1,1 Promille erfolgen. 45. Ich hatte einen besonders schlechten Tag auf der Arbeit und habe schlechte Laune. Wie kann ich mich verhalten, um meine Situation zu verbessern? a) Ich setze mich vor den Fernseher, esse schnell etwas, trinke Alkohol zur Entspannung und falle danach todmüde ins Bett. b) Ich rufe ein Paar Freunde an, fahre mit denen in eine Kneipe und betrinke mich mit meinen Freunden in geselliger Runde. c) Ich versuche durch einen Sparziergang, Radfahren oder sonstige sportliche Aktivitäten meine schlechte Laune durch Sport auszugleichen. 46. Ich merke, dass ich auf einer Feier zu viel Alkohol getrunken habe. Wie kann ich meine Fahrtüchtigkeit möglichst schnell wieder herstellen? a) Gar nicht. An dem Abend sollte das Auto auf jeden Fall stehen gelassen werden. Man sollte zu Fuß nach Hause gehen. b) Ich sollte genau prüfen, wie betrunken man ist. Nach einer Tasse Kaffe und etwa einer Stunde frischer Luft sollte man sich sicher überprüfen, ob man fahrtauglich ist. Wenn man den Eindruck hat wieder nüchtern zu sein, kann man losfahren. c) Falls man die Möglichkeit hat, sollte man einige Stunden schlafen, kalt duschen und einen Kaffee zu sich nehmen, dann ist man selbst nach wenigen Stunden wieder fahrtauglich. 47. Welche 4 Punkte sind bei der MPU ganz wesentlich? a) Ursachenerkennung für Alkoholproblematik / Motivation zur Verhaltensänderung / Verhaltensänderung bereits durchgeführt / Stabilität der Verhaltensänderung. b) Freundeskreis gewechselt / Mit dem Trinken aufgehört / 6 Monate Abstinent gelebt / Arbeit wiederbekommen. c) Verhaltensänderung / Reduzierung des Alkoholkonsums / Wechsel des Wohnortes / Glaubwürdigkeit. Bitte beachten Sie: Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen erstellt und ist anhand der typischen Probleme in diesem Themenbereich erarbeitet worden. Dennoch können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Ausführungen und Formulierungen übernehmen. Dieses Dokument soll Ihnen lediglich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Für eine verbindliche Auskunft in Ihrem konkreten und individuellen Rechtsfall oder bei schwierigen Sachverhalten kontaktieren Sie bitte einen Rechtsanwalt. Dieser MPU-Test amtliche ersetzt selbstverständlich MPU-Begutachtung bei einer nicht die amtliche anerkannten Stelle zur Begutachtung der Fahreignung. Dieser MPU-Test dient nur zur Selbstkontrolle! Für den Inhalt verantwortlich ist Rechtsanwalt Dr. jur. André Pott, Hermannstraße 1, 32756 Detmold. Auswertungsbogen MPU-Sofort-Test von Dr. jur. André Pott Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Strafrecht Sie hatten einen BAK-Wert von unter 1,1 Promille: 0-15 Minuspunkte: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet haben. 15-20 Minuspunkte: Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs beseitigen sollten. Über 25 Minuspunkte: Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs. Sie hatten einen BAK-Wert von 1,1 bis 1,6 Promille: 0-10 Minuspunkte: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet haben. 10-15 Minuspunkte: Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs beseitigen sollten. Über 20 Minuspunkte: Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs. Sie hatten einen BAK-Wert von über 1,6 Promille: 0-5 Minuspunkte: Herzlichen Glückwunsch! Sie haben die grundlegenden Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Schauen Sie sich nochmals die falsch beantworteten Fragen an und prüfen Sie anhand der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs, warum Sie die Fragen falsch beantwortet haben. 5-10 Minuspunkte: Gut gemacht! Sie haben die wichtigsten Aspekte, auf die es bei Ihrer MPU ankommen wird, verstanden. Dennoch haben sich einige Unklarheiten ergeben, die Sie in jedem Fall durch nochmaliges Durcharbeiten der entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs beseitigen sollten. Über 15 Minuspunkte: Aller Anfang ist schwer! Sie haben offenbar einige grundlegende und für die MPU wichtige Fragen nicht verinnerlicht! Da Sie auch einige elementare und bei der MPU sensible Fragen nicht richtig beantwortet haben, sollten Sie sich nochmals Zeit nehmen den Vorbereitungskurs nochmals durcharbeiten. Machen Sie sich Notizen, welche Fragen Sie falsch beantwortet haben und vergleichen Sie Ihre falschen Antworten mit den entsprechenden Ausführungen im Vorbereitungskurs.