Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes
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Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes
Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes Für welche Einstellungsbehörden führt das Personalamt Eignungstests durch? Gilt das Ergebnis Ihres Eignungstests auch in anderen Behörden? Der im Personalamt durchgeführte Eignungstest gilt für die folgenden Einstellungsbehörden und Ausbildungsgänge in der Hamburger Verwaltung: • Personalamt: • Finanzbehörde: mittlerer und gehobener Dienst der Steuerverwaltung, • Justizbehörde: mittlerer und gehobener Justizdienst. mittlerer und gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst, Auch die Justizbehörde führt in ihren Räumlichkeiten Eignungstests durch, deren Ergebnisse für die anderen beiden Einstellungsbehörden ebenso gelten und im Fall Ihrer dort vorgelegten Bewerbung herangezogen werden. Die Ergebnisse des Eignungstests werden nicht an Behörden außerhalb der hamburgischen Verwaltung weitergegeben. Wichtiger Hinweis: Selbst wenn Sie sich bei allen drei Einstellungsbehörden bewerben, ist der Besuch nur einer Testveranstaltung vorgesehen. Sollten Sie also bereits im Rahmen einer Bewerbung bei einer der beiden anderen Einstellungsbehörden zu einem Eignungstest eingeladen worden sein, so nehmen Sie bitte schnell Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter den Nummern 040/42831-2316 (Frau Petersen) oder 1458 (Frau Heider). Das Personalamt verwendet Ihre Testergebnisse innerhalb der genannten Aufbewahrungsfristen mehrfach, wenn Sie sich bei den oben genannten Einstellungsbehörden oder wenn Sie sich bei derselben Einstellungsbehörde für unterschiedliche Einstellungstermine bewerben. Warum wird ein Eignungstest durchgeführt? Einstellungstests sind anstrengend, das lässt sich nicht verhindern. Dies ist so gewollt, denn sie sollen auch feststellen, wie belastbar Sie sind. Sie fordern Konzentration und die Bereitschaft, sich auf viele verschiedene Aufgaben einzustellen. Wichtiger ist: Wir wollen feststellen, ob Sie den Anforderungen der Ausbildung und des Berufes gewachsen sein werden. Denn schließlich können weder Sie noch wir es verantworten, z. B. erst nach zwei Jahren zu bemerken, dass Ihre Fähigkeiten und Neigungen auf ganz anderen Gebieten liegen. Außerdem: Eignungstests sind fair, da sie für alle gleich sind und jede Bewerberin und jeder Bewerber die gleichen fairen Chancen hat. Sympathie und subjektive Urteile spielen bei der Feststellung Ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten keine Rolle. Alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs und einer Bewerbergruppe (mittlerer Dienst bzw. gehobener Dienst) werden an einem festen, berufsspezifischen Anforderungsprofil gemessen. Ihr Erfolg hängt also nicht vom Leistungsbild der Gruppe ab, die mit Ihnen zum Testtag eingeladen ist. Was wird getestet? Der Eignungstest erfasst Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für Ihre zukünftige Tätigkeit erforderlich sind. Die Aufgaben sind überwiegend nach dem Mehrfachwahlverfahren gestaltet, d.h. es werden Ihnen bei jeder Aufgabe mehrere Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen die richtige auszuwählen und anzukreuzen ist. Sprachbeherrschung Da Verwaltungsberufe Sprech- und Schreibberufe sind, müssen wir herausfinden, wie gut Sie mit der deutschen Sprache umgehen können. Geprüft werden die formalen Sprachkenntnisse, also Rechtschreibung und Grammatik, das Sprachverständnis, d.h. Wortschatz und Wortflüssigkeit, sowie das sprachlogische Denken. Es gilt die neue Rechtschreibung. Mathematisches Verständnis In der Verwaltung spielen auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fragen eine wichtige Rolle. Wir werden Ihnen Aufgaben vorlegen, bei denen Ihre Rechenfertigkeit und Ihr Verständnis für mathematische Zusammenhänge gefordert sind. Aber Sie müssen kein Mathematikgenie sein, um die richtigen Lösungen zu finden. Urteilsvermögen Ein weiterer Schwerpunkt des Verwaltungshandelns besteht in der Klärung sachlicher und rechtlicher Fragestellungen. Die Fähigkeit, vorgegebene Informationen zu erfassen und zu verarbeiten, Zusammenhänge zu erkennen und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, wird gebraucht, um Probleme zu lösen und eigenständig Entscheidungen zu treffen. Arbeitseffizienz Wie in jedem Beruf hat man auch in Verwaltungsberufen häufiger mit Routineaufgaben zu tun, bei denen es darauf ankommt, schnell und genau zu arbeiten. Unter Arbeitseffizienz verstehen wir Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt und Arbeitstempo. Merkfähigkeit Gefordert sind das aktive Einprägen und das kurz- oder mittelfristige Reproduzieren von Informationen. Einfallsreichtum Auch die öffentliche Verwaltung ist dem Wandel der Zeiten ausgesetzt und steht häufig vor neuen Situationen und Aufgaben. Hier ist die Fähigkeit und Bereitschaft gefordert, diesen Herausforderungen mit neuen Ideen zu begegnen und, wenn nötig, die gewohnten Pfade des Denkens und Handelns zu verlassen. Allgemeines Wissen Hierbei kommt es auf Ihre Allgemeinbildung an, z. B. in den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur. Natürlich müssen Sie nicht alles wissen, wonach gefragt wird. Aber Sie sollten schon etwas von dem mitbekommen haben, was in der Welt vor sich geht. Arbeitsorganisation Es werden Aufgaben gestellt, die ein planvolles, systematisches und zielgerichtetes Handeln erfordern und Ihnen Gelegenheit geben, Ihr Verständnis für verwaltende, bürospezifische Tätigkeiten zu zeigen. Wie können Sie sich auf den Test vorbereiten? Buchhandlungen bieten inzwischen eine große Anzahl so genannter „TestknackerBücher“ an. Die Beschäftigung mit solchen Büchern bringt nach unserer Erfahrung wenig Nutzen, wird aber auch nicht schaden. Möglicherweise kann Ihnen das Durcharbeiten der abgedruckten Beispielaufgaben dabei helfen, sich auf die Art der Aufgaben einzustellen und an die Zeitbegrenzung zu gewöhnen. Bitte denken Sie daran: Natürlich kennen auch wir diese Bücher und achten darauf, dass die von uns gestellten Aufgaben den abgedruckten nicht entsprechen. Auswendiglernen bringt also nichts. Sehr viel wichtiger ist: Kommen Sie ausgeruht zum Eignungstest. Nehmen Sie keine Beruhigungs- oder Aufputschmittel ein, um Ihre Aufregung zu bekämpfen. Diese Medikamente vermindern Ihre Leistungsfähigkeit. Fast alle Bewerberinnen und Bewerber sind vor dem Eignungstest mehr oder weniger aufgeregt und angespannt. Sie werden sehen: Die Aufregung legt sich rasch, wenn die ersten Aufgaben bearbeitet sind. Was können Sie tun, wenn Sie krank sind? Sie sollten nicht zum Eignungstest kommen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt krank sind oder sich aus sonstigen Gründen in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt fühlen. Rufen Sie uns an, und wir werden dafür sorgen, dass Sie einen Ersatztermin erhalten. Wie können Sie als behinderte Bewerberin oder behinderter Bewerber teilnehmen? Wir legen großen Wert darauf, dass Ihnen durch eine Behinderung keine Nachteile entstehen. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte an, damit wir klären können, ob Sie am Gruppentest teilnehmen oder besser zu einem Einzeltest eingeladen werden sollten, bei dem wir auf Ihre Behinderung besondere Rücksicht nehmen können. Wie erfahren Sie von den Ergebnissen des Tests? Die Einstellungsbehörde, bei der Sie sich beworben haben, ist für alle weiteren Schritte zuständig. Sie wird Ihnen die Entscheidung über Ihre Bewerbung mitteilen bzw. Sie über den weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens informieren. Wenn Sie nähere Auskünfte über Ihre Testergebnisse wünschen, können Sie – allerdings erst nach der Entscheidung über Ihre Bewerbung – telefonisch einen Gesprächstermin mit der Psychologin oder dem Psychologen vereinbaren, die bzw. der Ihre Testleistungen ausgewertet und begutachtet hat. Setzen Sie sich für eine Terminabsprache bitte mit uns telefonisch in Verbindung. Wie können Sie weitere Fragen stellen? Zum Abschluss des Tests findet eine Gesprächsrunde statt, bei der Sie alle Fragen stellen und alle Anliegen vorbringen können, die Ihnen in Bezug auf Ihre Bewerbung und das Auswahlverfahren wichtig erscheinen. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne unter den genannten Telefonnummern für Ihre Fragen zur Verfügung. Wie werden Ihre Daten geschützt? Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden von uns selbstverständlich beachtet. Das Personalamt fertigt eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Eignungstests, das ´Eignungsgutachten´, an und stellt dieses den für Ihre Bewerbung zuständigen Einstellungsbehörden für die Dauer des Auswahlverfahrens zur Verfügung. Die Testunterlagen werden vom Personalamt ein Jahr, die Eignungsgutachten werden drei Jahre aufbewahrt. Stand: August 2006