Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes

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Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes
Hinweise zum Eignungstest des Personalamtes
Für welche Einstellungsbehörden führt das Personalamt Eignungstests durch?
Gilt das Ergebnis Ihres Eignungstests auch in anderen Behörden?
Der im Personalamt durchgeführte Eignungstest gilt für die folgenden
Einstellungsbehörden und Ausbildungsgänge in der Hamburger Verwaltung:
•
Personalamt:
•
Finanzbehörde: mittlerer und gehobener Dienst der Steuerverwaltung,
•
Justizbehörde: mittlerer und gehobener Justizdienst.
mittlerer und gehobener allgemeiner Verwaltungsdienst,
Auch die Justizbehörde führt in ihren Räumlichkeiten Eignungstests durch, deren
Ergebnisse für die anderen beiden Einstellungsbehörden ebenso gelten und im Fall
Ihrer dort vorgelegten Bewerbung herangezogen werden.
Die Ergebnisse des Eignungstests werden nicht an Behörden außerhalb der
hamburgischen Verwaltung weitergegeben.
Wichtiger Hinweis: Selbst wenn Sie sich bei allen drei Einstellungsbehörden
bewerben, ist der Besuch nur einer Testveranstaltung vorgesehen. Sollten Sie also
bereits im Rahmen einer Bewerbung bei einer der beiden anderen
Einstellungsbehörden zu einem Eignungstest eingeladen worden sein, so nehmen
Sie bitte schnell Kontakt mit uns auf.
Sie erreichen uns unter den Nummern 040/42831-2316 (Frau Petersen) oder 1458 (Frau Heider).
Das Personalamt verwendet Ihre Testergebnisse innerhalb der genannten
Aufbewahrungsfristen mehrfach, wenn Sie sich bei den oben genannten
Einstellungsbehörden oder wenn Sie sich bei derselben Einstellungsbehörde für
unterschiedliche Einstellungstermine bewerben.
Warum wird ein Eignungstest durchgeführt?
Einstellungstests sind anstrengend, das lässt sich nicht verhindern. Dies ist so
gewollt, denn sie sollen auch feststellen, wie belastbar Sie sind. Sie fordern
Konzentration und die Bereitschaft, sich auf viele verschiedene Aufgaben
einzustellen. Wichtiger ist: Wir wollen feststellen, ob Sie den Anforderungen der
Ausbildung und des Berufes gewachsen sein werden. Denn schließlich können
weder Sie noch wir es verantworten, z. B. erst nach zwei Jahren zu bemerken, dass
Ihre Fähigkeiten und Neigungen auf ganz anderen Gebieten liegen.
Außerdem: Eignungstests sind fair, da sie für alle gleich sind und jede Bewerberin
und jeder Bewerber die gleichen fairen Chancen hat. Sympathie und subjektive
Urteile spielen bei der Feststellung Ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten keine Rolle.
Alle Bewerberinnen und Bewerber eines Jahrgangs und einer Bewerbergruppe
(mittlerer Dienst bzw. gehobener Dienst) werden an einem festen, berufsspezifischen
Anforderungsprofil gemessen. Ihr Erfolg hängt also nicht vom Leistungsbild der
Gruppe ab, die mit Ihnen zum Testtag eingeladen ist.
Was wird getestet?
Der Eignungstest erfasst Fähigkeiten und Fertigkeiten, die für Ihre zukünftige
Tätigkeit erforderlich sind. Die Aufgaben sind überwiegend nach dem
Mehrfachwahlverfahren gestaltet, d.h. es werden
Ihnen bei jeder Aufgabe mehrere Antwortmöglichkeiten angeboten, von denen die
richtige auszuwählen und anzukreuzen ist.
Sprachbeherrschung
Da Verwaltungsberufe Sprech- und Schreibberufe sind, müssen wir herausfinden,
wie gut Sie mit der deutschen Sprache umgehen können. Geprüft werden die
formalen Sprachkenntnisse, also Rechtschreibung und Grammatik, das
Sprachverständnis, d.h. Wortschatz und Wortflüssigkeit, sowie das sprachlogische
Denken. Es gilt die neue Rechtschreibung.
Mathematisches Verständnis
In der Verwaltung spielen auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche Fragen
eine wichtige Rolle. Wir werden Ihnen Aufgaben vorlegen, bei denen Ihre
Rechenfertigkeit und Ihr Verständnis für mathematische Zusammenhänge gefordert
sind. Aber Sie müssen kein Mathematikgenie sein, um die richtigen Lösungen zu
finden.
Urteilsvermögen
Ein weiterer Schwerpunkt des Verwaltungshandelns besteht in der Klärung
sachlicher und rechtlicher Fragestellungen. Die Fähigkeit, vorgegebene
Informationen zu erfassen und zu verarbeiten, Zusammenhänge zu erkennen und
daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen, wird gebraucht, um Probleme zu lösen und
eigenständig Entscheidungen zu treffen.
Arbeitseffizienz
Wie in jedem Beruf hat man auch in Verwaltungsberufen häufiger mit
Routineaufgaben zu tun, bei denen es darauf ankommt, schnell und genau zu
arbeiten. Unter Arbeitseffizienz verstehen wir Konzentrationsfähigkeit, Sorgfalt und
Arbeitstempo.
Merkfähigkeit
Gefordert sind das aktive Einprägen und das kurz- oder mittelfristige Reproduzieren
von Informationen.
Einfallsreichtum
Auch die öffentliche Verwaltung ist dem Wandel der Zeiten ausgesetzt und steht
häufig vor neuen Situationen und Aufgaben. Hier ist die Fähigkeit und Bereitschaft
gefordert, diesen Herausforderungen mit neuen Ideen zu begegnen und, wenn nötig,
die gewohnten Pfade des Denkens und Handelns zu verlassen.
Allgemeines Wissen
Hierbei kommt es auf Ihre Allgemeinbildung an, z. B. in den Bereichen Wirtschaft,
Politik, Kultur. Natürlich müssen Sie nicht alles wissen, wonach gefragt wird. Aber Sie
sollten schon etwas von dem mitbekommen haben, was in der Welt vor sich geht.
Arbeitsorganisation
Es werden Aufgaben gestellt, die ein planvolles, systematisches und zielgerichtetes
Handeln erfordern und Ihnen Gelegenheit geben, Ihr Verständnis für verwaltende,
bürospezifische Tätigkeiten zu zeigen.
Wie können Sie sich auf den Test vorbereiten?
Buchhandlungen bieten inzwischen eine große Anzahl so genannter „TestknackerBücher“ an. Die Beschäftigung mit solchen Büchern bringt nach unserer Erfahrung
wenig Nutzen, wird aber auch nicht schaden. Möglicherweise kann Ihnen das
Durcharbeiten der abgedruckten Beispielaufgaben dabei helfen, sich auf die Art der
Aufgaben einzustellen und an die Zeitbegrenzung zu gewöhnen. Bitte denken Sie
daran: Natürlich kennen auch wir diese Bücher und achten darauf, dass die von uns
gestellten Aufgaben den abgedruckten nicht entsprechen. Auswendiglernen bringt
also nichts.
Sehr viel wichtiger ist: Kommen Sie ausgeruht zum Eignungstest. Nehmen Sie keine
Beruhigungs- oder Aufputschmittel ein, um Ihre Aufregung zu bekämpfen. Diese
Medikamente vermindern Ihre Leistungsfähigkeit. Fast alle Bewerberinnen und
Bewerber sind vor dem Eignungstest mehr oder weniger aufgeregt und angespannt.
Sie werden sehen: Die Aufregung legt sich rasch, wenn die ersten Aufgaben
bearbeitet sind.
Was können Sie tun, wenn Sie krank sind?
Sie sollten nicht zum Eignungstest kommen, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt krank
sind oder sich aus sonstigen Gründen in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
fühlen. Rufen Sie uns an, und wir werden dafür sorgen, dass Sie einen Ersatztermin
erhalten.
Wie können Sie als behinderte Bewerberin oder behinderter Bewerber
teilnehmen?
Wir legen großen Wert darauf, dass Ihnen durch eine Behinderung keine Nachteile
entstehen. Rufen Sie uns in diesem Fall bitte an, damit wir klären können, ob Sie am
Gruppentest teilnehmen oder besser zu einem Einzeltest eingeladen werden sollten,
bei dem wir auf Ihre Behinderung besondere Rücksicht nehmen können.
Wie erfahren Sie von den Ergebnissen des Tests?
Die Einstellungsbehörde, bei der Sie sich beworben haben, ist für alle weiteren
Schritte zuständig. Sie wird Ihnen die Entscheidung über Ihre Bewerbung mitteilen
bzw. Sie über den weiteren Verlauf des Auswahlverfahrens informieren. Wenn Sie
nähere Auskünfte über Ihre Testergebnisse wünschen, können Sie – allerdings erst
nach der Entscheidung über Ihre Bewerbung – telefonisch einen Gesprächstermin
mit der Psychologin oder dem Psychologen vereinbaren, die bzw. der Ihre
Testleistungen ausgewertet und begutachtet hat. Setzen Sie sich für eine
Terminabsprache bitte mit uns telefonisch in Verbindung.
Wie können Sie weitere Fragen stellen?
Zum Abschluss des Tests findet eine Gesprächsrunde statt, bei der Sie alle Fragen
stellen und alle Anliegen vorbringen können, die Ihnen in Bezug auf Ihre Bewerbung
und das Auswahlverfahren wichtig erscheinen. Natürlich stehen wir Ihnen auch gerne
unter den genannten Telefonnummern für Ihre Fragen zur Verfügung.
Wie werden Ihre Daten geschützt?
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz werden von uns
selbstverständlich beachtet.
Das Personalamt fertigt eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Eignungstests,
das ´Eignungsgutachten´, an und stellt dieses den für Ihre Bewerbung zuständigen
Einstellungsbehörden für die Dauer des Auswahlverfahrens zur Verfügung.
Die Testunterlagen werden vom Personalamt ein Jahr, die Eignungsgutachten
werden drei Jahre aufbewahrt.
Stand: August 2006