Reuter-Schule - Fritz-Reuter
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Reuter-Schule - Fritz-Reuter
Fritz-Reuter-Schule Grundschule Dahlmannstraße 14 23966 Hansestadt Wismar Tel.: 03841 / 28 30 64 Fax: 03841 / 39 53 59 E-Mail: [email protected] Einschulungsüberprüfung Stand: Januar 2012 Allgemeine Hinweise zur Aufnahme in die Grundschule Liebe Eltern, seit einigen Wochen läuft für Ihr Kind das Verfahren zur Aufnahme in eine der Grundschulen der Hansestadt Wismar. Sicher ist dies für Ihr Kind und Sie eine aufregende Zeit, werden doch viele, teils unbekannte Personen den Kontakt zu Ihnen und Ihrem Kind suchen. Das Schulaufnahmeverfahren, mit dem Ziel der Feststellung der „Schulfähigkeit/Schulreife“, gestaltet sich nach den festgelegten Rechtsgrundlagen. Dazu zählen: Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Änderungsgesetz vom 16. Februar 2009) § 13 Die Grundschule (2) „Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen sowie individuellen Ausgangslagen der Schülerinnen und Schüler an und bereitet sie auf die Fortsetzung ihres Bildungsweges an Schulen mit schulartunabhängiger Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen gewährleisten durch eine enge Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen den bestmöglichen Übergang in den schulischen Bildungsgang.“ … (5) „Die bedarfsgerechte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend ihrer Ausgangslage durch geeignete und notwendige Fördermaßnahmen auf der Grundlage eines Förderplans.“ § 43 Beginn der Schulpflicht (1) „Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.“ (2) „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.“ (3) „Für Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 36 Abs. 5 beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in den Schuleingangsbereich.“ Die Arbeit an der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 29. September 09) 1. Ziele und Aufgaben … „ Die pädagogische Arbeit der Grundschule knüpft an die in der Vorschulzeit erworbenen Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder an und setzt die in der Familie und in Kindertageseinrichtungen begonnene Bildungs- und Erziehungsarbeit fort.“… 2. Übergang vom vorschulischen Bereich in die Grundschule 2.2 „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Schulaufnahme ihrer Kinder über die Ziele, Aufgaben und Organisation der Grundschule zu informieren. 2.3 … „ Auf der Grundlage der Ergebnisse der [schulärztlichen] Untersuchung führt die Schulleitung Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und deren Kindern mit dem Ziel, dass möglichst alle Kinder ihre Schullaufbahn in der Grundschule beginnen.“ 2.4 „Für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ist zu prüfen, ob die Bedingungen für den gemeinsamen Unterricht ausreichend sind. Sollten die räumlichen, personellen und sächlichen Bedingungen nicht ausreichend sein, ist den Erziehungsberechtigten ein anderer schulischer Förderort zu empfehlen.“ 2.5 „Einem Antrag der Erziehungsberechtigten auf Zurückstellung vom Schulbesuch ist durch den Schulleiter nur dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass der festgestellte Entwicklungsrückstand durch schulische Fördermaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann. Hierzu ist das Einvernehmen zwischen Schulleiter und Erziehungsberechtigten herzustellen. Nicht ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache sollten für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache allein kein Grund für eine Rückstellung sein. Seite 1 Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (FöSoVo) vom 2. September 2009 Diese Überprüfung läuft hauptsächlich in zwei Schritten ab: 1. Schulärztliche Untersuchung: Die notwendigen medizinischen Daten (körperlicher Entwicklungsstand, Motorik, Auffälligkeiten, Organfunktionen, Behinderungen u.s.w.) werden durch die Schulärztin erfasst und münden in einem Gutachten, das der zuständigen Grundschule zugeleitet wird. (Zeitraum: ab Herbst des letzten Kita-Jahres). Dieses Papier dient der Information der Schule und enthält keine Empfehlung zur Feststellung der Schulfähigkeit. 2. Einschulungsüberprüfung: Die Feststellung der sogenannten „Schulreife“ oder „Schulfähigkeit“ erfolgt, da immer eine pädagogische Entscheidung, in der Schule. Hier wird durch Lehrkräfte, unter Verwendung verschiedener Testverfahren (an unserer Schule das „Kieler Einschulungsverfahren“), das erreichte Entwicklungsniveau Ihres Kindes beurteilt. Dabei konzentriert sich der überprüfende Lehrer auf den Lern- und Verhaltensbereich des Kindes. Nach Auswertung der Ergebnisse wird, nach Erhalt und unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens, eine Entscheidung zur Schulfähigkeit durch den zuständigen Schulleiter getroffen. (Zeitraum: Febr./März) Lässt die Überprüfung eine Regeleinschulung als nicht empfehlenswert erscheinen, wird der Schulleiter oder auch der Schularzt mit Ihnen gemeinsam beraten, wie Ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann. Dazu bieten sich Ihnen Möglichkeiten im „Gemeinsamen Unterricht“ an der Grundschule. Ein Besuch einer Vorklasse, oder einer Förderschulklasse sind nicht mehr vorgesehen. Eine Rückstellung von der Einschulung um ein Schuljahr (nach Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens und Rücksprache mit der Schulärztin) sind nur bei Nachweis von triftigen Gründen möglich. (Sollten Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die zuständige Schule.) Haben die Untersuchungen ergeben, das Ihr Kind zum neuen Schuljahr in eine Grundschule aufgenommen werden kann, wird das Kind mit der Einschulung schulpflichtig. Die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht ist Ihre Aufgabe. Alle Grundschulen der Hansestadt Wismar stehen Ihnen entsprechend der Aufnahmekapazitäten offen. Sie haben die Möglichkeit sich für einen Standort zu entscheiden. Melden Sie Ihr Kind bitte bis zum 31. Oktober an einer der Grundschulen an. Dabei müssen Sie lediglich den gewünschten Beschulungsort mitteilen. Geben Sie bitte eine Ersatzschule an, da die bevorzugte Schule Ihr Kind aus Kapazitätsgründen eventuell nicht aufnehmen kann. Eine doppelte Anmeldung an verschiedenen Schulen ist aus statischen Gründen nicht möglich. Es gilt immer der letzte Elternwille. Das führt bei einem notwendigen Abgleich der Schulanmeldungen zu einer Streichung aller älteren Schulanmeldungen. In der Regel wird in Vorbereitung der Einschulung eine Elternversammlung, zu der Sie in geeigneter Weise eingeladen werden, zum Ende des Schuljahres vor der Einschulung durchgeführt. Hier erfolgen Informationen zum weiteren organisatorischen Ablauf des Einschulungsverfahrens. Erwarten Sie zu diesem Zeitpunkt bitte noch keine detaillierte Planung für das neue Schuljahr (Klassenzusammensetzung, Klassenleiter, Stundenplan u.s.w.), da die endgültigen Planungsarbeiten erst in den Sommerferien erfolgen. Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung! Zu Ihrer Information: Fritz-Reuter-Schule: Grundschule am Friedenshof: Rudolf-Tarnow-Schule: Seeblick-Schule: ev. Schule Wismar: Freie Schule Wismar (AWO): 28 30 64 70 75 27 28 20 22 63 66 95 22 51 48 71 00 14 Abt. Schulverwaltung der Hansestadt Wismar: 25 14 103 Seite 2 Was geschieht heute und hier mit Ihrem Kind? Definition Schuleingangsdiagnostik: (nach Engelbrecht / Weigert) Eine Schuleingangsdiagnostik dient unter dem Begriff „Schulfähigkeit“ nicht mehr der Selektion, sondern der Früherkennung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen oder drohenden Behinderungen mit dem Ziel einer frühzeitigen Prävention durch Förderung. Es geht heute für uns um einen Vergleich der persönlichen Voraussetzungen und Vorerfahrungen Ihres Kindes mit den Bedingungen und Anforderungen unserer Schule. In diesem werden die Kompetenzen erfasst, die das Kind u.a. im Kindergarten erworben hat, damit die Schule möglichst gut daran anknüpfen kann. Es soll herausgefunden werden, ob bzw. welche Unterstützung Ihr Kind in der Übergangsphase benötigt. Mit dem Einschulungstest möchten wir dem Kind aber auch positive erste Erfahrungen mit der Schule ermöglichen, die dazu beitragen, dass es Schulkind werden kann. Hierzu werden Inhalte angeboten, welche Ihr Kind für den Schulbesuch motivieren und Verknüpfungen zu Bekanntem aus der Kindergartenzeit aufweisen. Ziel dieses Einschulungstests ist nicht eine abfragbare Liste von Fertigkeiten als Voraussetzung für einen gelingenden Schulstart zu erstellen. Ziel ist vielmehr, die kommunikativen Fähigkeiten des Kindes, schulnahe Kompetenzen (Vorwissen zum Schriftspracherwerb und zur Mathematik) und Basiskompetenzen (Selbstvertrauen, soziale Kompetenzen) zu ermitteln, die unsere zukünftigen Schüler bereits vor der Einschulung erworben haben und auf denen wir aufbauen können. Es soll eine kompetenzorientierte Standortbestimmung vorgenommen werden, die das breite Leistungsspektrum Ihres Kindes aufzeigt. Es werden unterschiedliche Merkmale der „Schulreife“ erfasst, die auch neuere wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Damit werden wichtige Aspekte von „Schulfähigkeit“ erfasst. Dazu nutzen wir das: Das Kieler Einschulungsverfahren (KEV) Gruppentest: Inhalt: Ziel: ca. 3-6 Kinder Unterrichtsspiel Einzeluntersuchung Elterninformation (siehe Fragebögen auf folgenden Seiten) Ermittlung der individuellen Lernvoraussetzungen und Informationen für den Anfangsunterricht bzw. zur Förderung bei einer Rückstellung Das Unterrichtsspiel Bereiche der Überprüfung: Wahrnehmung, Mengen, Denkfähigkeit, Sprache, Gedächtnis, Motorik, Leistungsmotivation, Arbeitsverhalten, sozialer Bereich, emotionaler Bereich Einzeluntersuchung (kognitiver Bereich) (fakultativ, v.a. dann, wenn sich das Kind in der Gruppe verweigert und daher keine Informationen vorliegen) Bereiche der Überprüfung: Wahrnehmung, Mengen, Denkfähigkeit, Gedächtnis, Motorik Die Elterninformationen Protokollbogen zum Entwicklungsstand des Kindes (Zur organisatorischen Bewältigung der großen Anzahl der zu überprüfenden Kinder haben wir den Einschulungstest an unsere Bedürfnisse angepasst und leicht modifiziert.) Auswertung mit den möglichen Empfehlungen 1. Einschulung - ohne Auffälligkeiten - Auffälligkeiten, die sich durch kurzfristige Förderung abstellen lassen - Auffälligkeiten, denen in der Klasse begegnet werden kann 2. weitere Empfehlungen - Logopädie (bei sprachlichen Auffälligkeiten) - Ergotherapie (bei Auffälligkeiten in der Wahrnehmung, der Feinmotorik, der Grobmotorik, der Konzentration) - Institutsambulanz (Kliniken, bei Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich, der Konzentration und Aufmerksamkeit) - Rückstellung (bei Entwicklungsverzögerungen, die sich durch eine zusätzliche Förderung in absehbarer Zeit nicht abstellen lassen, wie z. B.: Schwächen im Sprach- und Anweisungsverständnis, Schwächen im Arbeitsverhalten, Schwächen im sozialen Verhalten und emotionalen Bereich Sollte sich in der heutigen Einschulungsüberprüfung ein übergroßer Förderbedarf bei Ihrem Kind zeigen, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung. Zeigen sich bei Ihrem Kind keine oder nur geringe Auffälligkeiten werden Sie (mit ein wenig Zeitverzögerung) über das Ergebnis der heutigen Untersuchung informiert. Seite 3