Reuter-Schule - Fritz-Reuter

Transcription

Reuter-Schule - Fritz-Reuter
Fritz-Reuter-Schule
Grundschule
Dahlmannstraße 14
23966 Hansestadt Wismar
Tel.: 03841 / 28 30 64
Fax: 03841 / 39 53 59
E-Mail: [email protected]
Einschulungsüberprüfung
Stand: Januar 2012
Allgemeine Hinweise zur Aufnahme in die Grundschule
Liebe Eltern,
seit einigen Wochen läuft für Ihr Kind das Verfahren zur Aufnahme in eine der Grundschulen der Hansestadt Wismar.
Sicher ist dies für Ihr Kind und Sie eine aufregende Zeit, werden doch viele, teils unbekannte Personen den Kontakt zu Ihnen
und Ihrem Kind suchen.
Das Schulaufnahmeverfahren, mit dem Ziel der Feststellung der „Schulfähigkeit/Schulreife“, gestaltet sich nach den
festgelegten Rechtsgrundlagen. Dazu zählen:
Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Änderungsgesetz vom 16. Februar 2009)
§ 13 Die Grundschule
(2) „Die Grundschule knüpft an die vorschulischen Erfahrungen sowie individuellen Ausgangslagen der
Schülerinnen und Schüler an und bereitet sie auf die Fortsetzung ihres Bildungsweges an Schulen mit
schulartunabhängiger Orientierungsstufe vor. Die Grundschulen gewährleisten durch eine enge
Zusammenarbeit mit den Kindertageseinrichtungen den bestmöglichen Übergang in den schulischen
Bildungsgang.“ …
(5) „Die bedarfsgerechte individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler erfolgt entsprechend ihrer
Ausgangslage durch geeignete und notwendige Fördermaßnahmen auf der Grundlage eines
Förderplans.“
§ 43 Beginn der Schulpflicht
(1) „Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden,
mit dem 1. August desselben Jahres. In diesem Jahr können auch Kinder, die spätestens am 30. Juni
des darauf folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn
des Schuljahres eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und
verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind. Mit der Einschulung beginnt die Schulpflicht.“
(2) „Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann im Einvernehmen mit der Schulleiterin oder dem
Schulleiter der Grundschule unter Einbeziehung der schulärztlichen Untersuchung und des
schulpsychologischen Dienstes die Einschulung um ein Jahr zurückgestellt werden.“
(3) „Für Schülerinnen und Schüler im Sinne von § 36 Abs. 5 beginnt die Schulpflicht mit der Aufnahme in
den Schuleingangsbereich.“
Die Arbeit an der Grundschule (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und
Kultur vom 29. September 09)
1. Ziele und Aufgaben
… „ Die pädagogische Arbeit der Grundschule knüpft an die in der Vorschulzeit erworbenen
Einstellungen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder an und setzt die in der Familie und in
Kindertageseinrichtungen begonnene Bildungs- und Erziehungsarbeit fort.“…
2. Übergang vom vorschulischen Bereich in die Grundschule
2.2 „Die Lehrkräfte sind verpflichtet, die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vor Schulaufnahme ihrer
Kinder über die Ziele, Aufgaben und Organisation der Grundschule zu informieren.
2.3 … „ Auf der Grundlage der Ergebnisse der [schulärztlichen] Untersuchung führt die Schulleitung
Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten und deren Kindern mit dem Ziel, dass möglichst
alle Kinder ihre Schullaufbahn in der Grundschule beginnen.“
2.4 „Für Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf ist zu prüfen, ob die Bedingungen
für den gemeinsamen Unterricht ausreichend sind. Sollten die räumlichen, personellen und sächlichen
Bedingungen nicht ausreichend sein, ist den Erziehungsberechtigten ein anderer schulischer Förderort
zu empfehlen.“
2.5 „Einem Antrag der Erziehungsberechtigten auf Zurückstellung vom Schulbesuch ist durch den
Schulleiter nur dann stattzugeben, wenn zu erwarten ist, dass der festgestellte Entwicklungsrückstand
durch schulische Fördermaßnahmen nicht ausgeglichen werden kann. Hierzu ist das Einvernehmen
zwischen Schulleiter und Erziehungsberechtigten herzustellen. Nicht ausreichende Kenntnisse in der
deutschen Sprache sollten für Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache allein kein Grund für eine
Rückstellung sein.
Seite 1
Verordnung zur Ausgestaltung der sonderpädagogischen Förderung (FöSoVo) vom 2. September 2009
Diese Überprüfung läuft hauptsächlich in zwei Schritten ab:
1. Schulärztliche Untersuchung:
Die notwendigen medizinischen Daten (körperlicher Entwicklungsstand, Motorik, Auffälligkeiten, Organfunktionen,
Behinderungen u.s.w.) werden durch die Schulärztin erfasst und münden in einem Gutachten, das der zuständigen
Grundschule zugeleitet wird. (Zeitraum: ab Herbst des letzten Kita-Jahres). Dieses Papier dient der Information der Schule
und enthält keine Empfehlung zur Feststellung der Schulfähigkeit.
2. Einschulungsüberprüfung:
Die Feststellung der sogenannten „Schulreife“ oder „Schulfähigkeit“ erfolgt, da immer eine pädagogische Entscheidung, in
der Schule. Hier wird durch Lehrkräfte, unter Verwendung verschiedener Testverfahren (an unserer Schule das
„Kieler Einschulungsverfahren“), das erreichte Entwicklungsniveau Ihres Kindes beurteilt. Dabei konzentriert sich der
überprüfende Lehrer auf den Lern- und Verhaltensbereich des Kindes.
Nach Auswertung der Ergebnisse wird, nach Erhalt und unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens, eine
Entscheidung zur Schulfähigkeit durch den zuständigen Schulleiter getroffen. (Zeitraum: Febr./März)
Lässt die Überprüfung eine Regeleinschulung als nicht empfehlenswert erscheinen, wird der Schulleiter oder auch der
Schularzt mit Ihnen gemeinsam beraten, wie Ihr Kind bestmöglich gefördert werden kann.
Dazu bieten sich Ihnen Möglichkeiten im „Gemeinsamen Unterricht“ an der Grundschule. Ein Besuch einer Vorklasse,
oder einer Förderschulklasse sind nicht mehr vorgesehen. Eine Rückstellung von der Einschulung um ein Schuljahr (nach
Einholung eines schulpsychologischen Gutachtens und Rücksprache mit der Schulärztin) sind nur bei Nachweis von triftigen
Gründen möglich. (Sollten Sie Fragen zu Fördermöglichkeiten haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an die zuständige
Schule.)
Haben die Untersuchungen ergeben, das Ihr Kind zum neuen Schuljahr in eine Grundschule aufgenommen werden kann,
wird das Kind mit der Einschulung schulpflichtig. Die Einhaltung der gesetzlichen Schulpflicht ist Ihre Aufgabe.
Alle Grundschulen der Hansestadt Wismar stehen Ihnen entsprechend der Aufnahmekapazitäten offen. Sie haben die
Möglichkeit sich für einen Standort zu entscheiden. Melden Sie Ihr Kind bitte bis zum 31. Oktober an einer der
Grundschulen an. Dabei müssen Sie lediglich den gewünschten Beschulungsort mitteilen. Geben Sie bitte eine Ersatzschule
an, da die bevorzugte Schule Ihr Kind aus Kapazitätsgründen eventuell nicht aufnehmen kann. Eine doppelte Anmeldung an
verschiedenen Schulen ist aus statischen Gründen nicht möglich. Es gilt immer der letzte Elternwille. Das führt bei einem
notwendigen Abgleich der Schulanmeldungen zu einer Streichung aller älteren Schulanmeldungen.
In der Regel wird in Vorbereitung der Einschulung eine Elternversammlung, zu der Sie in geeigneter Weise eingeladen
werden, zum Ende des Schuljahres vor der Einschulung durchgeführt. Hier erfolgen Informationen zum weiteren
organisatorischen Ablauf des Einschulungsverfahrens. Erwarten Sie zu diesem Zeitpunkt bitte noch keine detaillierte Planung
für das neue Schuljahr (Klassenzusammensetzung, Klassenleiter, Stundenplan u.s.w.), da die endgültigen Planungsarbeiten
erst in den Sommerferien erfolgen.
Bei weiteren Fragen stehen wir gern zur Verfügung!
Zu Ihrer Information:
Fritz-Reuter-Schule:
Grundschule am Friedenshof:
Rudolf-Tarnow-Schule:
Seeblick-Schule:
ev. Schule Wismar:
Freie Schule Wismar (AWO):
28 30 64
70 75 27
28 20 22
63 66 95
22 51 48
71 00 14
Abt. Schulverwaltung der Hansestadt Wismar:
25 14 103
Seite 2
Was geschieht heute und hier mit Ihrem Kind?
Definition Schuleingangsdiagnostik: (nach Engelbrecht / Weigert)
Eine Schuleingangsdiagnostik dient unter dem Begriff „Schulfähigkeit“ nicht mehr der Selektion, sondern der
Früherkennung von Lernschwierigkeiten, Lernstörungen oder drohenden Behinderungen mit dem Ziel einer
frühzeitigen Prävention durch Förderung.
Es geht heute für uns um einen Vergleich der persönlichen Voraussetzungen und Vorerfahrungen Ihres Kindes mit den
Bedingungen und Anforderungen unserer Schule. In diesem werden die Kompetenzen erfasst, die das Kind u.a. im
Kindergarten erworben hat, damit die Schule möglichst gut daran anknüpfen kann. Es soll herausgefunden werden, ob bzw.
welche Unterstützung Ihr Kind in der Übergangsphase benötigt. Mit dem Einschulungstest möchten wir dem Kind aber auch
positive erste Erfahrungen mit der Schule ermöglichen, die dazu beitragen, dass es Schulkind werden kann. Hierzu werden
Inhalte angeboten, welche Ihr Kind für den Schulbesuch motivieren und Verknüpfungen zu Bekanntem aus der
Kindergartenzeit aufweisen. Ziel dieses Einschulungstests ist nicht eine abfragbare Liste von Fertigkeiten als Voraussetzung
für einen gelingenden Schulstart zu erstellen. Ziel ist vielmehr, die kommunikativen Fähigkeiten des Kindes, schulnahe
Kompetenzen (Vorwissen zum Schriftspracherwerb und zur Mathematik) und Basiskompetenzen (Selbstvertrauen, soziale
Kompetenzen) zu ermitteln, die unsere zukünftigen Schüler bereits vor der Einschulung erworben haben und auf denen wir
aufbauen können. Es soll eine kompetenzorientierte Standortbestimmung vorgenommen werden, die das breite
Leistungsspektrum Ihres Kindes aufzeigt. Es werden unterschiedliche Merkmale der „Schulreife“ erfasst, die auch neuere
wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen. Damit werden wichtige Aspekte von „Schulfähigkeit“ erfasst.
Dazu nutzen wir das:
Das Kieler Einschulungsverfahren (KEV)
Gruppentest:
Inhalt:
Ziel:
ca. 3-6 Kinder
Unterrichtsspiel
Einzeluntersuchung
Elterninformation (siehe Fragebögen auf folgenden Seiten)
Ermittlung der individuellen Lernvoraussetzungen und Informationen für den
Anfangsunterricht bzw. zur Förderung bei einer Rückstellung
Das Unterrichtsspiel
Bereiche der Überprüfung: Wahrnehmung, Mengen, Denkfähigkeit, Sprache, Gedächtnis,
Motorik, Leistungsmotivation, Arbeitsverhalten, sozialer Bereich, emotionaler Bereich
Einzeluntersuchung (kognitiver Bereich)
(fakultativ, v.a. dann, wenn sich das Kind in der Gruppe verweigert und daher keine
Informationen vorliegen)
Bereiche der Überprüfung: Wahrnehmung, Mengen, Denkfähigkeit, Gedächtnis, Motorik
Die Elterninformationen
Protokollbogen zum Entwicklungsstand des Kindes
(Zur organisatorischen Bewältigung der großen Anzahl der zu überprüfenden Kinder haben wir den Einschulungstest an
unsere Bedürfnisse angepasst und leicht modifiziert.)
Auswertung mit den möglichen Empfehlungen
1. Einschulung
- ohne Auffälligkeiten
- Auffälligkeiten, die sich durch kurzfristige Förderung abstellen lassen
- Auffälligkeiten, denen in der Klasse begegnet werden kann
2. weitere Empfehlungen
- Logopädie (bei sprachlichen Auffälligkeiten)
- Ergotherapie (bei Auffälligkeiten in der Wahrnehmung, der Feinmotorik, der Grobmotorik, der
Konzentration)
- Institutsambulanz (Kliniken, bei Auffälligkeiten im sozialen und emotionalen Bereich, der
Konzentration und Aufmerksamkeit)
- Rückstellung (bei Entwicklungsverzögerungen, die sich durch eine zusätzliche Förderung in
absehbarer Zeit nicht abstellen lassen, wie z. B.: Schwächen im Sprach- und Anweisungsverständnis, Schwächen im Arbeitsverhalten, Schwächen im sozialen Verhalten und
emotionalen Bereich
Sollte sich in der heutigen Einschulungsüberprüfung ein übergroßer Förderbedarf bei Ihrem Kind zeigen, setzen
wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
Zeigen sich bei Ihrem Kind keine oder nur geringe Auffälligkeiten werden Sie (mit ein wenig Zeitverzögerung)
über das Ergebnis der heutigen Untersuchung informiert.
Seite 3