Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße
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Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße
mitmachen möglich machen! das bildungspaket im kreis bergstraSSe Herausgeber: Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales JobcenterWalther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim Oktober 2012 kreis bergstraSSe inHalt Das Bildungspaket ist da! Für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung. Mithilfe des Bildungspaketes soll ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können. ab sofort können kinder und Jugendliche z.b. bei ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, musik- oder Sportangebote nutzen, bei bedarf lernförderung bekommen oder am gemeinschaftlichen essen in der Schule oder der kindertageseinrichtung teilnehmen. ab Seite 5 ScHulbaSiSpaket: Schulbedarf, klassenfahrten / ausflüge, Schülerbeförderungskosten 5|6 leRnFöRdeRung 7|8 gemeinScHaFtlicHeS mittageSSen teilHabe an SpORt und kultuR WeiteRe inFORmatiOnen und kOntakte 9 | 10 11 | 12 13 | 14 Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18 bzw. 25 Jahren, die › leistungen der grundsicherung für arbeitssuchende (Sgb ii) oder › leistungen nach dem asylblg, oder › Sozialhilfe oder grundsicherung im alter und bei dauerhafter erwerbsminderung (Sgb Xii) oder › Wohngeld oder › kinderzuschlag erhalten, oder › nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach prüfung) neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenterbearbeitet alle anträge für leistungsberechtigte kinder und Jugendliche aus den Rechtskreisen der grundsicherung für arbeitsuchende (Sgb ii), Sozialhilfe (Sgb Xii), asylblg, Wohngeld und kinderzuschlag. Wichtig: bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen, nachweise oder anmeldungen gut auf, da Sie diese gegebenenfalls als nachweis benötigen. SpORt & kultuR mittageSSen sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen anspruch auf die leistungen des bildungspaketes. mit nur einem antragsformular können Sie alle leistungen des bildungspaketes beantragen. es ist zu beachten, dass pro kind ein antrag ausgefüllt werden muss. leRnFöRdeRung ScHulbaSiSpaket 1|2 ÜbeRSicHt Wer / für Wen? Wer bekommt was, wann und wieviel? Was? kinder in: schulbedarf ausflüge / klassenfahrten kindertageseinrichtung schülerbefÖrderungskosten lernfÖrderung Schüler/innen unter 25 Jahre kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre Wie Viel? Voraussetzung? Wie? 100,00€ pro Schuljahr (70,00€ zum 01.08., 30,00€ zum 01.02.) besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25 Jahre geldleistung tatsächliche kosten Fahrten und ausflüge, die von einer Schule oder kindertageseinrichtung veranstaltet werden direktüberweisung der kosten an den leistungserbringer kosten, die nicht durch andere oder den Regelbedarf abgedeckt sind besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25 Jahre; kosten werden nicht von dritten übernommen geldleistung angemessene kosten in voller Höhe besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25 Jahre; bescheinigung der Schule, dass die Förderung zum erreichen des klassenziels erforderlich ist direktüberweisung der kosten an den leistungserbringer mittagessen kindertageseinrichtung oder kindertagespflege kosten für mittagessen, abzüglich eigenanteil 1,00€ gemeinschaftliches mittagessen wird in kindertageseinrichtung/pflege oder Schule angeboten direktüberweisung der kosten an den leistungserbringer teilhabe an sport und kultur kindertageseinrichtung oder kindertagespflege 10,00€ pro monat kinder und Jugendliche unter 18 Jahre direktüberweisung der kosten an den leistungserbringer 3|4 Schulbasispaket Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien. Zudem sind viele Kinder und Jugendliche auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Schule zu gelangen. Sie können zusätzliche Unterstützung für diese Zwecke beantragen. Schulbedarf, Klassenfahrten/Ausflüge, Schülerbeförderungskosten Wer? Was? Wie? Wer ist berechtigt? Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, haben Anspruch auf das Schulbasispaket. Dazu gehört der Betrag zum Schulbedarf, die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge, sowie die Schülerbeförderungskosten. Die Kosten für Ausflüge werden auch für Kinder übernommen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen. Was bekomme ich? Schulbedarf: Pro Schuljahr werden 100,00€ gewährt. 70,00€ zum Schuljahresbeginn (01.08.) und 30,00€ zum Beginn des zweiten Halbjahr (01.02.) eines jeden Jahres. Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Taschengeld kann nicht übernommen werden. Die Schülerbeförderungskosten werden für Schülerinnen und Schüler übernommen, die die nächstgelegene Schule im Kreis Bergstraße des entsprechenden Bildungsgangs besuchen und deren Schulweg mehr als 3 km beträgt. Wie und wo stelle ich meinen Antrag? Die Antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-, sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. Die Adressen und Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite. Wenn Sie bereits laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten und Ihr Kind im Alter zwischen 7−15 Jahre alt ist, erhalten Sie automatisch eine Überweisung und müssen keinen gesonderten Antrag auf Schulbedarf stellen. Ist Ihr Kind unter 7 oder unter 15 Jahre alt, ist es notwendig, dass Sie uns eine aktuelle Schulbescheinigung vorlegen. Den Schulbedarf gesondert beantragen müssen Sie, wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Bitte legen Sie auch hier eine aktuelle Schulbescheinigung bei. Klassenfahrten und Ausflüge sind für jedes Kind gesondert zu beantragen. In unserem Antrag finden Sie ein Formular, das Sie zum Ausfüllen in der Schule oder Kindertageseinrichtung abgeben können. Auf diesem Formular bestätigt die Schule oder Kindertageseinrichtung die Teilnahme Ihres Kindes und trägt die Höhe der Kosten und die Bankverbindung ein. Das ausgefüllte Formular geben Sie mit dem Antrag auf Bildung und Teilhabe bei Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- ab. Die Kosten werden dann direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung überwiesen. Auch Schülerbeförderungskosten müssen für jedes Kind gesondert beantragt werden. Bitte geben Sie in unserem Formular die Höhe der Fahrtkosten an und bestätigen Sie, dass die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden. Wenn die Schülerbeförderungskosten bewilligt werden, wird Ihnen der monatliche Betrag auf Ihr Konto überwiesen. 5|6 leRnFöRdeRung Manchmal haben Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen. Diese Probleme gehen teilweise sogar so weit, dass die Versetzung gefährdet ist, da das vorgegebene Lernziel nicht erreicht werden kann. In Form von zusätzlicher Lernförderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und ihre Defizite aufholen. Dieser Bedarf kann nun im Bildungspaket beantragt werden. defizite durch gezielte Förderung aufholen Wer? Was? Wer ist berechtigt? Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine ausbildungsvergütung erhalten. Was bekomme ich? die kosten für eine geeignete, angemessene und zusätzlich erforderliche lernförderung werden in tatsächlicher Höhe übernommen. Wie? Wie und Wo stelle ich meinen antrag? die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-, sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite. die kostenübernahme für Lernförderung muss für jedes kind gesondert beantragt werden. in unserem antrag finden Sie ein Formular, das Sie zum ausfüllen in der Schule abgeben müssen. auf diesem Formular muss der Fachlehrer die notwendigkeit bestätigen, sowie art und umfang der erforderlichen zusätzlichen lernförderung eintragen. bitte erkundigen Sie sich schon im Vorfeld nach einem geeigneten anbieter. es bietet sich an, schulnahe nachhilfestrukturen zu nutzen. das ausgefüllte Formular geben Sie mit dem antrag auf bildung und teilhabe bei neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- ab, das dann im Falle einer bewilligung die kosten direkt an den leistungserbringer überweist. 7|8 gemeinScHaFtlicHeS mittageSSen Von vielen Schulen und Einrichtungen wird mittlerweile ein gemeinsames Mittagessen angeboten. Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung, sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern. Durch das Bildungspaket wird nun ein Teil der Kosten dafür übernommen. Wer? Was? Wer ist berechtigt? Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine ausbildungsvergütung erhalten, sowie alle kinder in kinderbetreuung (kindertagesstätte, kindertagespflege und Hort). Was bekomme ich? Sie erhalten einen Zuschuss zu den kosten für das gemeinschaftliche mittagessen, einen eigenanteil in Höhe von 1,00€ pro mittagessen müssen Sie selbst aufbringen. es wird nur ein gemeinschaftliches mittagessen bezahlt, das in der kinderbetreuung oder in der Schule angeboten wird. essen vom kiosk kann nicht bezuschusst werden. Wie? Wie und Wo stelle ich meinen antrag? die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-, sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite. die kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen muss für jedes kind gesondert beantragt werden. eine anmeldebescheinigung für das mittagessen geben Sie mit dem antrag auf bildung und teilhabe bei neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- ab. Sie erhalten einen bescheid, in dem ihnen die kosten für das mittagessen zugesagt werden. die kosten werden von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- direkt mit der Schule oder kinderbetreuung abgerechnet. 9 | 10 teilHabe an SpORt und kultuR Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und auch Selbstbewusstsein. Das Bildungspaket ermöglicht dies, da nun ein finanzieller Anteil monatlich übernommen wird. Wer? Was? Wer ist berechtigt? alle kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben einen anspruch auf teilhabe an Sport und kultur. Was bekomme ich? Jedem kind oder Jugendlichen stehen pro monat 10,00€ zur Verfügung. in der Regel beträgt der bewilligungszeitraum 6 monate, sodass ihrem kind 60,00€ für jedes halbe Jahr zur Verfügung stehen. damit kann beispielweise auch ein mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,00€ übernommen werden, sowie die teilnahme an einer Freizeit für 20,00€. Wie? Wie und Wo stelle ich meinen antrag? die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-, sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite. um die leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur zu erhalten, muss für jedes kind ein gesonderter antrag gestellt werden. in unserem antrag finden Sie ein Formular, das Sie zum ausfüllen bei dem Verein oder entsprechenden leistungsanbieter abgeben können. auf dem Formular bestätigt dieser die teilnahme ihres kindes und trägt die Höhe der kosten und die bankverbindung ein. das ausgefüllte Formular geben Sie mit dem antrag auf bildung und teilhabe bei neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- ab, das dann die kosten direkt an den Verein oder sonstigen leistungsanbieter überweist. Die Leistung für Teilhabe an Sport und Kultur kann individuell eingesetzt werden für: › mitgliedsbeiträge aus den bereichen Sport, Spiel, kultur und geselligkeit (z.b. Fußballverein) › unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. musikunterricht) › angeleitete aktivitäten der kulturellen bildung (z.b. museumsbesuche) › die teilnahme an Freizeiten (z.b. pfadfinder, theaterfreizeit) 11 | 12 infos und kontakt Kontakt: Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales JobcenterWalther-Rathenau-Straße 2 64646 Heppenheim Telefon: 06252 156500 Telefax: 06252 155645 E-Mail: [email protected] Jobcenter Odenwald Weinheimer Straße 50-50a 69509 Mörlenbach Telefon: 06209 797615 oder -16 Telefax: 06209 797679 E-Mail: [email protected] Jobcenter Ried Industriestraße 14 68642 Bürstadt Telefon: 06206 9695617 oder -18 Telefax: 06206 9695678 E-Mail: [email protected] Jobcenter Viernheim Industriestraße 20-22 68519 Viernheim Telefon: 06204 98695-41 oder- 42 Telefax: 06204 9869538 E-Mail: [email protected] Alle Anträge auf Bildung und Teilhabe, sowie die dazugehörigen Formulare erhalten Sie bei: › Allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter› Der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße › Den Wohngeldbehörden ›Unter: www.bildungspaket.neue-wege.org Öffnungszeiten in allen kommunalen Jobcentern (Servicepoint): Montag 08:00 − 15:30 Uhr Dienstag 08:00 − 15:30 Uhr Mittwoch 08:00 − 15:30 Uhr (Keine Sprech- und Telefonzeiten der Fallmanager/innen) Donnerstag 08:00 − 15:30 Uhr Freitag 08:00 − 12:00 Uhr Weiterführende Informationen erhalten Sie bei: Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales JobcenterBildung und Teilhabe Walther-Rathenau-Str. 21 64646 Heppenheim Telefon: 06252 / 15 - 6051 Sprechzeiten Bildung und Teilhabe: Montag Dienstag Donnerstag Freitag 09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00 09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00 09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00 09:00 − 11:30 Uhr E-Mail: [email protected] www.bildungspaket.neue-wege.org Die Informationen sind grundlegend und allgemeiner Natur und können nicht jeden Einzelfall abdecken. Insoweit sind Abweichungen im Antrags- und Bewilligungsverfahren möglich. 13 | 14