Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße

Transcription

Das Bildungspaket im Kreis Bergstraße
mitmachen
möglich machen!
das bildungspaket
im kreis bergstraSSe
Herausgeber:
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales JobcenterWalther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim
Oktober 2012
kreis
bergstraSSe
inHalt
Das Bildungspaket ist da! Für alle Kinder und Jugendlichen aus Familien mit geringem
Einkommen gibt es zusätzliche Unterstützung. Mithilfe des Bildungspaketes soll
ermöglicht werden, dass Kinder und Jugendliche ohne Einschränkungen in der Schule
und in der Freizeit mitmachen und teilnehmen können.
ab sofort können kinder und Jugendliche z.b. bei ausflügen
und Ferienfreizeiten mitfahren, musik- oder Sportangebote
nutzen, bei bedarf lernförderung bekommen oder am
gemeinschaftlichen essen in der Schule oder der kindertageseinrichtung teilnehmen.
ab Seite 5
ScHulbaSiSpaket: Schulbedarf, klassenfahrten / ausflüge, Schülerbeförderungskosten
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leRnFöRdeRung
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gemeinScHaFtlicHeS mittageSSen
teilHabe an SpORt und kultuR
WeiteRe inFORmatiOnen und kOntakte
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Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen
unter 18 bzw. 25 Jahren, die
› leistungen der grundsicherung für arbeitssuchende
(Sgb ii) oder
› leistungen nach dem asylblg, oder
› Sozialhilfe oder grundsicherung im alter und bei
dauerhafter erwerbsminderung (Sgb Xii) oder
› Wohngeld oder
› kinderzuschlag erhalten, oder
› nur ein geringes Haushaltseinkommen erzielen
(nach prüfung)
neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenterbearbeitet alle anträge für leistungsberechtigte kinder
und Jugendliche aus den Rechtskreisen der grundsicherung für arbeitsuchende (Sgb ii), Sozialhilfe (Sgb Xii),
asylblg, Wohngeld und kinderzuschlag.
Wichtig: bitte bewahren Sie Rechnungen, Quittungen,
nachweise oder anmeldungen gut auf, da Sie diese
gegebenenfalls als nachweis benötigen.
SpORt & kultuR
mittageSSen
sind grundsätzlich leistungsberechtigt und haben einen
anspruch auf die leistungen des bildungspaketes.
mit nur einem antragsformular können Sie alle leistungen
des bildungspaketes beantragen. es ist zu beachten, dass
pro kind ein antrag ausgefüllt werden muss.
leRnFöRdeRung
ScHulbaSiSpaket
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ÜbeRSicHt
Wer / für Wen?
Wer bekommt was, wann und wieviel?
Was?
kinder in:
schulbedarf
ausflüge / klassenfahrten
kindertageseinrichtung
schülerbefÖrderungskosten
lernfÖrderung
Schüler/innen unter
25 Jahre
kinder und Jugendliche bis unter 18 Jahre
Wie Viel?
Voraussetzung?
Wie?
100,00€ pro Schuljahr
(70,00€ zum 01.08.,
30,00€ zum 01.02.)
besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25 Jahre
geldleistung
tatsächliche kosten
Fahrten und ausflüge, die von einer
Schule oder kindertageseinrichtung
veranstaltet werden
direktüberweisung
der kosten an den
leistungserbringer
kosten, die nicht
durch andere oder
den Regelbedarf
abgedeckt sind
besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25
Jahre; kosten werden nicht von
dritten übernommen
geldleistung
angemessene kosten
in voller Höhe
besuch einer allgemein-/ berufsbildenden Schule; alter unter 25
Jahre; bescheinigung der Schule,
dass die Förderung zum erreichen
des klassenziels erforderlich ist
direktüberweisung
der kosten an den
leistungserbringer
mittagessen
kindertageseinrichtung oder
kindertagespflege
kosten für mittagessen, abzüglich
eigenanteil 1,00€
gemeinschaftliches mittagessen
wird in kindertageseinrichtung/pflege oder Schule angeboten
direktüberweisung
der kosten an den
leistungserbringer
teilhabe an sport und kultur
kindertageseinrichtung oder
kindertagespflege
10,00€ pro monat
kinder und Jugendliche
unter 18 Jahre
direktüberweisung
der kosten an den
leistungserbringer
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Schulbasispaket
Zum Schulalltag gehören auch Arbeitsmaterialien. Zudem sind viele Kinder und
Jugendliche auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen, um zur Schule zu gelangen.
Sie können zusätzliche Unterstützung für diese Zwecke beantragen.
Schulbedarf, Klassenfahrten/Ausflüge,
Schülerbeförderungskosten
Wer?
Was?
Wie?
Wer ist berechtigt?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine
Ausbildungsvergütung erhalten, haben Anspruch auf das
Schulbasispaket.
Dazu gehört der Betrag zum Schulbedarf, die Kosten für
Klassenfahrten und Ausflüge, sowie die Schülerbeförderungskosten.
Die Kosten für Ausflüge werden auch für Kinder übernommen, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
Was bekomme ich?
Schulbedarf: Pro Schuljahr werden 100,00€ gewährt.
70,00€ zum Schuljahresbeginn (01.08.) und 30,00€ zum
Beginn des zweiten Halbjahr (01.02.) eines jeden Jahres.
Die Kosten für Klassenfahrten und Ausflüge werden in
tatsächlicher Höhe übernommen. Taschengeld kann nicht
übernommen werden.
Die Schülerbeförderungskosten werden für Schülerinnen und Schüler übernommen, die die nächstgelegene
Schule im Kreis Bergstraße des entsprechenden Bildungsgangs besuchen und deren Schulweg mehr als 3 km beträgt.
Wie und wo stelle ich
meinen Antrag?
Die Antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints
von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter-,
sowie in der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße. Die
Adressen und Kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite.
Wenn Sie bereits laufende Leistungen nach dem SGB II
oder SGB XII erhalten und Ihr Kind im Alter zwischen 7−15
Jahre alt ist, erhalten Sie automatisch eine Überweisung
und müssen keinen gesonderten Antrag auf Schulbedarf
stellen. Ist Ihr Kind unter 7 oder unter 15 Jahre alt, ist es
notwendig, dass Sie uns eine aktuelle Schulbescheinigung
vorlegen.
Den Schulbedarf gesondert beantragen müssen Sie, wenn
Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Bitte
legen Sie auch hier eine aktuelle Schulbescheinigung bei.
Klassenfahrten und Ausflüge sind für jedes Kind
gesondert zu beantragen. In unserem Antrag finden Sie
ein Formular, das Sie zum Ausfüllen in der Schule oder
Kindertageseinrichtung abgeben können. Auf diesem
Formular bestätigt die Schule oder Kindertageseinrichtung
die Teilnahme Ihres Kindes und trägt die Höhe der Kosten
und die Bankverbindung ein. Das ausgefüllte Formular
geben Sie mit dem Antrag auf Bildung und Teilhabe bei
Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter- ab.
Die Kosten werden dann direkt an die Schule oder Kindertageseinrichtung überwiesen.
Auch Schülerbeförderungskosten müssen für jedes Kind
gesondert beantragt werden. Bitte geben Sie in unserem
Formular die Höhe der Fahrtkosten an und bestätigen Sie,
dass die Kosten nicht durch Dritte übernommen werden.
Wenn die Schülerbeförderungskosten bewilligt werden,
wird Ihnen der monatliche Betrag auf Ihr Konto überwiesen.
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leRnFöRdeRung
Manchmal haben Kinder und Jugendliche Probleme, dem Unterricht zu folgen.
Diese Probleme gehen teilweise sogar so weit, dass die Versetzung gefährdet ist,
da das vorgegebene Lernziel nicht erreicht werden kann. In Form von zusätzlicher
Lernförderung sollen Kinder und Jugendliche ihre Lernschwierigkeiten beseitigen und
ihre Defizite aufholen. Dieser Bedarf kann nun im Bildungspaket beantragt werden.
defizite durch gezielte
Förderung aufholen
Wer?
Was?
Wer ist berechtigt?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine
allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen
und keine ausbildungsvergütung erhalten.
Was bekomme ich?
die kosten für eine geeignete, angemessene und
zusätzlich erforderliche lernförderung werden in
tatsächlicher Höhe übernommen.
Wie?
Wie und Wo stelle ich
meinen antrag?
die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints
von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-,
sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die
adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite.
die kostenübernahme für Lernförderung muss für jedes
kind gesondert beantragt werden. in unserem antrag finden
Sie ein Formular, das Sie zum ausfüllen in der Schule
abgeben müssen. auf diesem Formular muss der Fachlehrer
die notwendigkeit bestätigen, sowie art und umfang der
erforderlichen zusätzlichen lernförderung eintragen. bitte
erkundigen Sie sich schon im Vorfeld nach einem geeigneten anbieter. es bietet sich an, schulnahe nachhilfestrukturen zu nutzen. das ausgefüllte Formular geben Sie mit dem
antrag auf bildung und teilhabe bei neue Wege kreis
bergstraße -kommunales Jobcenter- ab, das dann im Falle
einer bewilligung die kosten direkt an den leistungserbringer überweist.
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gemeinScHaFtlicHeS
mittageSSen
Von vielen Schulen und Einrichtungen wird mittlerweile ein gemeinsames Mittagessen
angeboten. Ein warmes Mittagessen ist nicht nur gut für die körperliche Entwicklung,
sondern fördert auch das Gemeinschaftsgefühl und den Austausch unter den Kindern.
Durch das Bildungspaket wird nun ein Teil der Kosten dafür übernommen.
Wer?
Was?
Wer ist berechtigt?
Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahre, die eine
allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und
keine ausbildungsvergütung erhalten, sowie alle kinder
in kinderbetreuung (kindertagesstätte, kindertagespflege und Hort).
Was bekomme ich?
Sie erhalten einen Zuschuss zu den kosten für das
gemeinschaftliche mittagessen, einen eigenanteil in
Höhe von 1,00€ pro mittagessen müssen Sie selbst
aufbringen. es wird nur ein gemeinschaftliches mittagessen bezahlt, das in der kinderbetreuung oder in der
Schule angeboten wird. essen vom kiosk kann nicht
bezuschusst werden.
Wie?
Wie und Wo stelle ich
meinen antrag?
die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints
von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-,
sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die
adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite.
die kostenübernahme für das gemeinschaftliche Mittagessen muss für jedes kind gesondert beantragt werden.
eine anmeldebescheinigung für das mittagessen geben Sie
mit dem antrag auf bildung und teilhabe bei neue Wege
kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- ab. Sie erhalten
einen bescheid, in dem ihnen die kosten für das mittagessen zugesagt werden. die kosten werden von neue Wege
kreis bergstraße -kommunales Jobcenter- direkt mit der
Schule oder kinderbetreuung abgerechnet.
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teilHabe an SpORt
und kultuR
Kinder und Jugendliche wollen in ihrer Freizeit Spaß haben und sollen deshalb vieles
ausprobieren. Sie bekommen dadurch Freude, Freunde und auch Selbstbewusstsein.
Das Bildungspaket ermöglicht dies, da nun ein finanzieller Anteil monatlich
übernommen wird.
Wer?
Was?
Wer ist berechtigt?
alle kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben
einen anspruch auf teilhabe an Sport und kultur.
Was bekomme ich?
Jedem kind oder Jugendlichen stehen pro monat 10,00€
zur Verfügung. in der Regel beträgt der bewilligungszeitraum 6 monate, sodass ihrem kind 60,00€ für jedes
halbe Jahr zur Verfügung stehen. damit kann beispielweise auch ein mitgliedsbeitrag in Höhe von 40,00€
übernommen werden, sowie die teilnahme an einer
Freizeit für 20,00€.
Wie?
Wie und Wo stelle ich
meinen antrag?
die antragsformulare erhalten Sie in allen Servicepoints
von neue Wege kreis bergstraße -kommunales Jobcenter-,
sowie in der kreisverwaltung des kreises bergstraße. die
adressen und kontaktdaten finden Sie auf der letzten Seite.
um die leistungen für Teilhabe an Sport und Kultur zu
erhalten, muss für jedes kind ein gesonderter antrag
gestellt werden. in unserem antrag finden Sie ein Formular,
das Sie zum ausfüllen bei dem Verein oder entsprechenden
leistungsanbieter abgeben können. auf dem Formular
bestätigt dieser die teilnahme ihres kindes und trägt die
Höhe der kosten und die bankverbindung ein. das ausgefüllte Formular geben Sie mit dem antrag auf bildung und
teilhabe bei neue Wege kreis bergstraße -kommunales
Jobcenter- ab, das dann die kosten direkt an den Verein
oder sonstigen leistungsanbieter überweist.
Die Leistung für Teilhabe an Sport und Kultur kann
individuell eingesetzt werden für:
› mitgliedsbeiträge aus den bereichen Sport, Spiel, kultur
und geselligkeit (z.b. Fußballverein)
› unterricht in künstlerischen Fächern (z.b. musikunterricht)
› angeleitete aktivitäten der kulturellen bildung
(z.b. museumsbesuche)
› die teilnahme an Freizeiten (z.b. pfadfinder, theaterfreizeit)
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infos
und kontakt
Kontakt:
Neue Wege Kreis Bergstraße
-Kommunales JobcenterWalther-Rathenau-Straße 2
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 156500
Telefax: 06252 155645
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Odenwald
Weinheimer Straße 50-50a
69509 Mörlenbach
Telefon: 06209 797615 oder -16
Telefax: 06209 797679
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Ried
Industriestraße 14
68642 Bürstadt
Telefon: 06206 9695617 oder -18
Telefax: 06206 9695678
E-Mail: [email protected]
Jobcenter Viernheim
Industriestraße 20-22
68519 Viernheim
Telefon: 06204 98695-41 oder- 42
Telefax: 06204 9869538
E-Mail: [email protected]
Alle Anträge auf Bildung und Teilhabe, sowie die
dazugehörigen Formulare erhalten Sie bei:
› Allen Servicepoints von Neue Wege Kreis Bergstraße -Kommunales Jobcenter› Der Kreisverwaltung des Kreises Bergstraße
› Den Wohngeldbehörden
›Unter: www.bildungspaket.neue-wege.org
Öffnungszeiten in allen kommunalen Jobcentern (Servicepoint):
Montag
08:00 − 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 − 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 − 15:30 Uhr
(Keine Sprech- und Telefonzeiten der Fallmanager/innen)
Donnerstag 08:00 − 15:30 Uhr
Freitag
08:00 − 12:00 Uhr
Weiterführende Informationen
erhalten Sie bei:
Neue Wege Kreis Bergstraße
-Kommunales JobcenterBildung und Teilhabe
Walther-Rathenau-Str. 21
64646 Heppenheim
Telefon: 06252 / 15 - 6051
Sprechzeiten Bildung
und Teilhabe:
Montag
Dienstag
Donnerstag
Freitag
09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00
09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00
09:00 − 11:30 Uhr und 13:00 − 15:00
09:00 − 11:30 Uhr
E-Mail: [email protected]
www.bildungspaket.neue-wege.org
Die Informationen sind grundlegend und allgemeiner Natur
und können nicht jeden Einzelfall abdecken. Insoweit sind
Abweichungen im Antrags- und Bewilligungsverfahren
möglich.
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