ZDF/WISO - Das Exper-tenthema Zeitarbeit
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ZDF/WISO - Das Exper-tenthema Zeitarbeit
ZDF/WISO - Das Expertenthema Zeitarbeit Lichtblick am Arbeitsmarkt / Boom bei Zeitarbeit Ein erheblicher Teil des jüngsten Rückganges der Arbeitslosenzahlen geht auf das Konto von Zeitarbeitsfirmen, schätzt die Bundesagentur für Arbeit. Stolze Zahlen legen die führenden Anbieter von Zeitarbeit zumindest vor: 30 Prozent mehr Personal haben sie im letzten Jahr eingestellt. Die Zahl von rund 600.000 Leiharbeitern soll sich in den nächsten Jahren auf über eine Million sogar noch verdoppeln. "Zeitarbeit bedeutet in erster Linie Flexibilität", so Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad. Diese Flexibilität gilt für beide Seiten: Für die Firma, die mit einem Leiharbeiter einen kurzfristigen Personalengpass ohne Neueinstellung überbrücken kann, und auch für den Mitarbeiter, der sich schnell und oft auf neue Aufgaben und Kollegen einstellen muss. Zeitarbeit ist inzwischen für viele auch der Weg raus aus der Arbeitslosigkeit. Zeitarbeit gibt es in Deutschland schon seit den 1960er Jahren. Seit 2004 kann der Zeitarbeitnehmer unbefristet an nur einen Betrieb entliehen werden. Dabei regelt immer ein "Arbeitnehmerüberlassungsvertrag" die Bedingungen zwischen Betrieb und Zeitarbeitsfirma. Ein solcher Vertrag kann nur zustande kommen, wenn die Zeitarbeitsfirma eine Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlassung von Arbeitnehmern durch die Bundesagentur für Arbeit hat. . Vorteile Nachteile abwechslungsreiche Ar- Die Bezahlung von Zeitarbeitnehmern beit liegt unter den durchschnittlichen Tariflöhnen der regulär Beschäftigten davon lebt die Zeitarbeitsfirma. neue Erfahrungen wechselnde Einsatzorte Ausbau von Qualifikatio- geringere Planbarkeit nen möglich Man kann verschiedene Aufstiegschancen durch dauernden Unternehmen kennen Wechsel begrenzt. lernen. . Regulärer Arbeitsvertrag Wer bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, hat auch einen regulären Arbeitsvertrag mit dieser Firma und nicht mit dem Unternehmen, an das der Zeitarbeitnehmer "ausgeliehen" wird. Dieser Arbeitsvertrag zwischen Mitarbeiter und Zeitarbeitsfirma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Vertrag kann ebenso wie bei klassischen Beschäftigungsverhältnissen befristet oder unbefristet sein. Das ausgehandelte Gehalt muss die Zeitarbeitsfirma dem Beschäftigten auch dann weiterzahlen, wenn es keine Einsätze beim Kunden gibt, der Angestellte also unbeschäftigt bleibt. "Zeitarbeitsfirmen bieten sozial geschützte Arbeitsverhältnisse", sagt Petra Timm. Die soziale Absicherung ist genauso gewährleistet wie für jeden anderen Arbeitnehmer. Befristung beachten Was der Leiharbeiter zu tun hat, bestimmt (in gewissen Grenzen) der Kunde, der sich von dem Zeitarbeitsunternehmen einen Arbeitnehmer ausleiht und selbstverständlich auch an dieses bezahlt. "Der disziplinarische Vorgesetzte eines Mitarbeiters ist der Disponent der Zeitarbeitsfirma. Der fachliche Vorgesetzte ist der zuständige Mitarbeiter in dem Unternehmen, in dem der Mitarbeiter eingesetzt ist", erklärt Petra Timm. Insgesamt darf der Arbeitsvertrag mit der Zeitarbeitsfirma nicht länger als auf zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann der Vertrag maximal drei Mal verlängert werden. Danach geht er in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. Andere Regelungen dürfen nur getroffen werden, wenn dafür ein so genannter Sachgrund angegeben ist. Das können ein Vertre- tungsfall, ein vorübergehender Bedarf oder auch der eigene Wunsch des Arbeitnehmers sein. Mindestlohn Alle drei Zeitarbeitsverbände haben mittlerweile verbindliche Mindestlohn-Tarifverträge abgeschlossen. Der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) einigten sich letztes Jahr mit dem DGB auf Mindeststundenlöhne zwischen 6,22 (Osten) und 7,15 Euro (Westen). Dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) zugehörige Unternehmen zahlen dagegen mindestens zwischen 5,77 und 7 Euro pro Stunde. Die Branche fordert jetzt, einen Mindestlohn auch in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aufzunehmen. Einen entsprechenden Antrag beim Bundesarbeitsminister haben BZA und IGZ bereits gestellt. Chancen für junge Akademiker Mittlerweile wird sogar honoriert, wenn ein Berufsanfänger über eine Zeitarbeitsfirma Erfahrungen in unterschiedlichen Unternehmen sammeln konnte - es gilt keinesfalls als Malus. Schon allein deshalb nicht, weil der Mitarbeiter lieber arbeitet als Arbeitslosengeld zu erhalten. Zeitarbeit ist schon lange nicht mehr nur Sache von Hilfskräften. Hilfsarbeiter stellen zwar zusammen mit Facharbeitern und Verwaltungsberufen immer noch eine große Gruppe dar, jedoch wächst der Anteil der Akademiker stetig. Laut BZA liegt er inzwischen bei fünf Prozent. Das Durchschnittsalter der von Zeitarbeitsfirmen vermittelten Arbeitnehmer liegt derzeit bei 30 Jahren, aber das wird sich ändern, so die Prognose des Geschäftsführers von Manpower, Thomas Reitz. Allein der demografische Wandel werde dazu führen, dass immer mehr ältere Arbeitnehmer gesucht würden. Diese hätten außerdem viele Schlüsselqualifikationen, die jüngere Arbeitnehmer oft nicht haben. Sie seien in der Zeitarbeit wegen ihrer Erfahrung, der guten Allgemeinbildung und der sehr guten Ausdauer sehr gefragt. Weitere Informationen Ausführlicher und mit zahlreichen Zusatzinformationen finden Sie diesen Beitrag auf der WISO Monats-CD online.