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ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Miteigentumsfonds gemäß österreichischem Recht Rechenschaftsbericht 2012/13 Rechnungsjahr 2012/13 Inhaltsübersicht Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft..........................................................................................2 Entwicklung des Fonds..................................................................................................................................................3 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos....................................................................................................................4 Zusammensetzung des Fondsvermögens....................................................................................................................4 Vergleichende Übersicht (in EURO)...............................................................................................................................5 Ausschüttung/Auszahlung............................................................................................................................................5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens ..........................................................................................6 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)................................................................................ 6 2. Fondsergebnis............................................................................................................................................................. 6 3. Entwicklung des Fondsvermögens............................................................................................................................. 7 4. Herkunft des Fondsergebnisses................................................................................................................................ 8 5. Verwendung des Fondsergebnisses.......................................................................................................................... 8 Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2013 ..................................................................................................................9 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk...................................................................................................................17 Fondsbestimmungen......................................................................................................................................................19 Allgemeine Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 19 Besondere Fondsbestimmungen................................................................................................................................... 21 Anhang zu den Fondsbestimmungen............................................................................................................................ 26 Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung..................................................................................................28 A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern................................................................ 28 B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen............................................................... 32 C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen............................................................. 36 D. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Vollthesaurierungsanteilen........................................................ 40 Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die im Rechenschaftsbericht genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993. Dies gilt auch für die Fondsbestimmungen, welche auf Basis der zum Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Allgemeine Informationen zur Kapitalanlagegesellschaft Die Gesellschaft ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m. b. H. Habsburgergasse 1a, A-1010 Wien Telefon: 05 0100-19881, Telefax: 05 0100-17102 Stammkapital 4,50 Mio. EURO Gesellschafter Erste Asset Management GmbH (81,42 %) DekaBank Deutsche Girozentrale (2,87 %) Kärntner Sparkasse Aktiengesellschaft (2,87 %) NÖ-Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (1,37 %) Salzburger Sparkasse Bank Aktiengesellschaft (2,87 %) Sieben Tiroler Sparkassen Beteiligungsgesellschaft m. b. H. (2,87 %) Steiermärkische Bank und Sparkassen Aktiengesellschaft (5,73 %) Aufsichtsrat Dir. Mag. Wolfgang TRAINDL (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Gerhard FABISCH (Vorsitzender-Stv.) DI Wilhelm SCHULTZE (Vorsitzender-Stv.) Dir. Dr. Christian AICHINGER Dipl. BW. (FH) Birte QUITT Dir. Franz RATZ Gabriele SEMMELROCK-WERZER VDir. Mag. Reinhard WALTL vom Betriebsrat entsandt: Mag. (FH) Regina HABERHAUER Mag. Dieter KERSCHBAUM Mag. Gerhard RAMBERGER Herbert STEINDORFER Geschäftsführer Mag. Heinz BEDNAR Mag. Harald GASSER (bis 31.08.2012) Dr. Franz GSCHIEGL Günther MANDL (ab 24.09.2012) Prokuristen Staatskommissäre Prüfer Mag. Achim ARNHOF Mag. Winfried BUCHBAUER Mag. Harald EGGER Oskar ENTMAYR Dr. Dietmar JAROSCH Günther MANDL (bis 23.09.2012) Christian SCHÖN Mag. Paul A. SEVERIN Mag. Jürgen SINGER Depotbank Erste Group Bank AG 2 AD Erwin GRUBER HR Dr. Michael MANHARD ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT MBH Rechnungsjahr 2012/13 Sehr geehrte(r) Anteilsinhaber(in), wir erlauben uns, Ihnen nachstehend den Bericht des ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Miteigentumsfonds gemäß InvFG über das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013 vorzulegen. Entwicklung des Fonds Unterstützt von der weltweit expansiven Geldpolitik haben die Aktienmärke in den vergangenen 12 Monaten eine gute Performance gezeigt. Der türkische Aktienmarkt war von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 einer der stärksten Märkte der Welt. Der Istanbul 100 Index gewann von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 47 % an Wert. Die türkische Lira war gegenüber dem Euro wenig verändert. Die einzige starke Rückgang der Börse Istanbul fand im Februar 2013 statt (XU100 Index - 13 %). Der Grund war eine Äußerung der Rating Agentur Moody’s, dass das Leistungsbilanzdefizit noch immer beunruhigend hoch ist - im Vergleich mit den Leistungsbilanzdefiziten anderer Investment Grade-Länder. Moodys vermittelt den Eindruck, dass sie der Türkei in absehbarer Zeit nicht den Investment-Grade Status gewähren wird. Der türkische Aktienmarkt hat sich danach relativ schnell erholt und konnte im April 2013 ein neues All Time High erreichen. Nach einem starken Anstieg des BIP von rund 3 % im 1. Halbjahr 2012 verlangsamte sich das BIP Wachstum der Türkei auf 1,5 % im 2. Halbjahr 2012. Der Rückgang des privaten Konsums und niedrigere Investitionen waren die wichtigsten Gründe für die Wachstumsverlangsamung. Auf der anderen Seite waren Nettoexporte der wichtigste Faktor, der das Wachstum im 2. Halbjahr 2012 unterstützte. Für die ersten Monate des Jahres 2013, zeigte ein Anstieg des Kreditwachstums, sowie eine höhere Konsumgüternachfrage eine Beschleunigung der wirtschaftlichen Aktivität. Der Rückgang des Leistungsbilanzdefizites vom 1. Halbjahr 2012 iHv 70 Mrd. USD auf 47,5 Mrd. USD im 2. Halbjahr 2012 wurde als sehr positiv vom Markt gesehen und unterstützte das positive Marktsentiment. Die türkische Zentralbank hielt auch letztes Jahr an der unkonventionellen Geldpolitik der letzten Jahre fest. Diese dient zur Eindämmung des - sich durch das starke Wachstum - ausweitenden Leistungsbilanzdefizits. Wegen der Verbesserung der globalen Risikobereitschaft und der damit einhergehenden Zunahme der Kapitalzuflüsse hat die türkische Zentralbank begonnen, sich gegen eine zu starke Aufwertung ihrer Währung zu stellen. Ab Juni 2012 hat die Zentralbank begonnen die Finanzierungkosten zu senken. Der Zinskorridor ist aktuell zwischen 4 % und 7 %. Während der Berichtsperiode entwickelten sich vor allem Aktien aus den Bereichen Konsum (Arcelik + 72 %, Coca-Cola +120 %) und Industrie (Turk Hava Yollar + 226 %, Aselsan + 106 %, TOFAS + 110 %) besser als der Gesamtmarkt. Auf der Verliererseite standen vor allem Werte aus den Bereichen IT & Telekom (Netas Telekom - 57 %) und Energie (TUPRAS - 36 %). Der russische Markt hat von Juni 2012 bis Ende Mai 2013 + 1,9 % an Wert gewonnen. Sehr gut haben sich der Nahrungsmitteleinzelhändler Magnit mit + 114 %, Transeft + 53 % und Phosagro + 39 % entwickelt. Der Einzelhändler Magnit kann weiterhin mit hohen Wachstumsraten punkten. Unterdurchschnittlich haben sich Stahlunternehmen und der Versorgungssektor entwickelt. Der Stahlsektor hat unter einer schwachen globalen Stahlkonjunktur gelitten und der Versorgungssektor kämpft mit einem schwierigen regulatorischen Umfeld. Der russische Markt hat im vergangenen Jahr vor allem unter nachgebenden Rohstoffpreisen zu leiden. Im historischen Vergleich ist der russische Markt am Ende der Berichtsperiode im Vergleich zu anderen Börsen relativ günstig bewertet. Auch die Inflationsraten haben sich im Jahresverlauf verringert. Die Börsen in Zentral/Osteuropa haben sich positiv entwickelt. Polnische und ungarische Bankaktien waren die besten Performer. Unterdurchschnittlich waren dagegen vor allem Telekomunternehmen. Der ESPA STOCK EUROPE-EMERGING verzeichnete im Berichtszeitraum 01. Juni 2012 - 31. Mai 2013 eine positive Perfomance von rund 15,12 % auf Eurobasis. Der Fonds war in den vergangenen zwölf Monaten großteils voll investiert. Während der Berichtsperiode wurden im Fonds auch Derivativgeschäfte getätigt. 3 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Verwendetes Referenzvermögen: Value at Risk: Niedrigster Wert: - Ø Wert: - Höchster Wert: - Verwendetes Modell: - Höhe des Leverage* bei Verwendung der Value at Risk Berechnungsmethode: Höhe des Leverage** nach § 4 der 4. DerivateRisikoberechn.- u. Melde VO: - * Summe der Nominalwerte der Derivate ohne Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung (Punkt 8.5. Schema B zum InvFG 2011). ** Gesamtderivaterisiko mit Berücksichtigung von Aufrechnung und Absicherung = Summe der Basiswertäquivalente der Derivate in % des Fondsvermögens Zusammensetzung des Fondsvermögens 31. Mai 2013 Mio. EURO % Aktien lautend auf Britische Pfund Bulgarische Lewa Polnische Zloty Rumänische Leu Russische Rubel Tschechische Kronen Türkische Lira US Dollar Ungarische Forint Investmentzertifikate lautend auf Euro Wertpapiervermögen Financial Futures Dividendenansprüche Bankguthaben Zinsenansprüche Sonstige Abgrenzungen Fondsvermögen 4 - 31. Mai 2012 Mio. EURO % 10,4 1,2 1,9 2,3 22,4 61,6 2,9 10,04 1,12 1,79 2,21 21,67 59,64 2,8 0,9 1,1 12,4 0,5 1,3 2,4 16,5 61,4 2,1 0,85 1,03 12,15 0,51 1,26 2,31 16,23 60,38 2,09 102,5 1,0 0,2 0,0 0,0 103,3 99,28 0,95 0,22 0,00 0,01 100,00 1,3 99,8 0,0 0,8 1,2 0,0 0,0 101,7 1,24 98,06 0,01 0,74 1,18 0,03 0,01 100,00 - - - - - Rechnungsjahr 2012/13 Vergleichende Übersicht (in EURO) Rechnungsjahr Fondsvermögen 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 373.856.896,70 111.466.155,45 138.520.440,48 152.256.835,25 101.739.593,08 103.287.384,19 Rechnungsjahr 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 Wertentwicklung in Prozent 1) 1,41 2) 59,23 + 26,30 2) + 13,61 2) 22,55 2) + 15,12 2) Ausschüttungsanteile Errechneter Wert je Anteil 193,06 76,48 93,08 103,97 78,63 88,00 Ausschüttung 3,80 2,80 1,60 2,00 2,50 2,50 Thesaurierungsanteile Errechneter Wert je Anteil 205,73 83,44 105,16 119,49 92,46 106,39 Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag 3,30 2,88 1,80 52,90 15,17 9,79 Auszahlung gem. § 58 Abs. 2 InvFG 0,75 0,17 0,01 0,08 0,03 0,25 Vollthesaurierungsanteile Errechneter Wert je Anteil 212,05 86,45 109,17 124,07 96,09 110,60 Zur Vollthesaurierung verwendeter Ertrag 4,17 3,16 1,88 55,01 15,79 10,39 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung von Thesaurierungsanteilen geringfügig von der Wertentwicklung von Ausschüttungsanteilen ab. Ausschüttung/Auszahlung Für das Rechnungsjahr 2012/13 wird für die Ausschüttungsanteile eine Ausschüttung in der Höhe von EURO 2,50 (2011/12 EURO 2,50) je Anteil, das sind bei 268.041 Ausschüttungsanteilen insgesamt EURO 670.103,40 vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von dieser Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von EURO 0,21 einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttung wird am Montag, den 2. September 2013, bei der Erste Group Bank AG, Wien bzw. den jeweiligen depotführenden Banken gutgeschrieben bzw. ausgezahlt. Für die Thesaurierungsanteile werden für das Rechnungsjahr 2012/13 je Anteil EURO 9,79 zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 559.007 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 5.470.188,81. Im Hinblick auf § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes ist für Thesaurierungsanteile ein Betrag in der Höhe der auf den Jahresertrag entfallenden Kapitalertragsteuer (EURO 0,25 je Anteil) auszuzahlen, das sind bei 559.007 Thesaurierungsanteilen insgesamt EURO 139.751,76. Auch die Auszahlung erfolgt am Montag, den 2. September 2013. Im Hinblick auf den vorletzten Satz des § 58 Abs. 2 des Investmentfondsgesetzes unterbleibt für Vollthesaurierungsanteile die Auszahlung einer Kapitalertragsteuer. Für das Rechnungsjahr 2012/13 werden EURO 10,39 je Anteil zur Wiederveranlagung verwendet, das sind bei 182.882 Vollthesaurierungsanteilen insgesamt EURO 1.899.540,89. 5 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fonds- Ausschütt.- Thesaur.- Vollthes.- währung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags anteile anteile anteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 78,63 Ausschüttung am 03.09.2012 (entspricht rd. 0,0286 Anteilen) 1) 92,46 96,09 2,50 Auszahlung am 03.09.2012 (entspricht rd. 0,0003 Anteilen) 1) 0,03 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 88,00 106,39 110,60 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 90,52 106,42 110,60 Nettoertrag pro Anteil 11,89 13,96 14,51 15,12 % 15,10 % 15,10 % Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr 2) 2. Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge (exkl. Ertragsausgleich) 9.366,37 Dividendenerträge 4.038.513,81 Sonstige Erträge 3) 1.869,76 Summe Erträge (ohne Kursergebnis) 4.049.749,94 - 31.255,91 Sollzinsen Aufwendungen Vergütung an die KAG Kosten für Wirtschaftsprüfer u. strl. Vertretung - 2.006.264,97 - 7.813,00 Publizitätskosten - 50.365,88 Wertpapierdepotgebühren - 55.799,68 Depotbankgebühren Kosten für den externen Berater Summe Aufwendungen Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 4) - 160.501,20 0,00 - 2.280.744,73 0,00 Ordentl. Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.737.749,30 Realisiertes Kursergebnis 5) 6) Realisierte Gewinne 7) 8.774.551,38 Realisierte Verluste 8) - 8.212.331,01 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 6 562.220,37 2.299.969,67 Rechnungsjahr 2012/13 Übertrag: Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 2.299.969,67 b. Nicht realisiertes Kursergebnis 5) 6) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 13.349.099,18 Ergebnis des Rechnungsjahres 11) 15.649.068,85 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres - 762.341,89 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen - 1.570.486,81 Fondsergebnis gesamt 13.316.240,15 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 9) 101.739.593,08 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am 03.09.2012 - 735.342,19 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am 03.09.2012 - 18.122,99 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen - 753.465,18 - 11.014.983,86 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 10) 13.316.240,15 103.287.384,19 7 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING 4. Herkunft des Fondsergebnisses Realisiertes Fondsergebnis 2.299.969,67 Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres - 762.341,89 Ertragsausgleich für Gewinnvorträge von Ausschüttungsanteilen - 1.570.486,81 Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 16.692.331,41 Aufwands- u. Verlustabdeckung aus der Substanz Ausschüttungs-/thesaurierungsfähiges Fondsergebnis 8.212.331,01 24.871.803,39 5. Verwendung des Fondsergebnisses Ausschüttung am 02.09.2013 für 268.041 Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,50 670.103,40 Auszahlung am 02.09.2013 für 559.007 Thesaurierungsanteile zu je EUR 0,25 139.751,76 Wiederveranlagung für 559.007 Thesaurierungsanteile zu je EUR 9,79 5.470.188,81 Wiederveranlagung für 182.882 Vollthesaurierungsanteile zu je EUR 10,39 1.899.540,89 Gewinnvortrag für Ausschüttungsanteile 16.692.218,53 Gesamtverwendung 24.871.803,39 1) Rechenwert am 30.08.2012 (Ex-Tag): Für einen Ausschüttungsanteil EUR 87,35, für einen Thesaurierungsanteil EUR 105,61. 2) Auf Grund von Rundungen weicht die Wertentwicklung für Thesaurierungs- bzw. Vollthesaurierungsanteile geringfügig von der Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile ab. 3) Die in dieser Position ausgewiesenen Erträge entfielen zur Gänze auf Leihgebühren aus Wertpapierleihgeschäften, die mit der Erste Group Bank AG getätigt wurden. 4) Von Dritten geleistete Rückvergütungen (im Sinn von Provisionen) werden nach Abzug angemessener Aufwandsentschädigungen an den Kapitalanlagefonds weitergeleitet. Zur Deckung des administrativen Aufwands erhält die Erste Bank der oesterreichischen Sparkassen AG 20 % der errechneten Provisionen als Aufwandsentschädigung. 5) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 6) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR 13.911.319,57. 7) Davon Gewinne aus Derivatgeschäften: EUR 523.518,40. 8) Davon Verluste aus Derivatgeschäften: EUR -455.984,60. 9) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 306.088 Ausschüttungsanteile, 616.208 Thesaurierungsanteile, 215.372 Vollthesaurierungsanteile. 10) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 268.041 Ausschüttungsanteile, 559.007 Thesaurierungsanteile, 182.882 Vollthesaurierungsanteile. 11) Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 330.378,63. 8 Rechnungsjahr 2012/13 Vermögensaufstellung zum 31. Mai 2013 (einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013) Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) %-Anteil am Fondsvermögen Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Rumänische Leu alt lautend Emissionsland Rumänien BUCHAREST ST. EXCH. ROBVBAACNOR0 0 0 56.586 18,850000 242.778,22 0,24 FONDUL PROPRIETAT. ROFPTAACNOR5 3.000.000 2.000.000 3.000.000 0,656000 447.934,45 0,43 OMV PETROM S.A.NAM. ROSNPPACNOR9 5.000.000 0 5.000.000 0,414000 471.150,56 0,46 Summe 1.161.863,23 1,12 Summe Aktien auf Rumänische Leu alt lautend umgerechnet zum Kurs von 4,393500 1.161.863,23 1,12 Aktien auf Russische Rubel lautend Emissionsland Russland JSC MMC NORIL.NICKEL RU0007288411 0 0 5.790 4.640,000000 649.094,04 0,63 SBER.BK ROSS. RL 3 RU0009029540 0 0 300.000 98,730000 715.618,35 0,69 TRANSNEFT' PFD RL 1 RU0009091573 300 0 300 67.394,000000 488.487,63 0,47 Summe 1.853.200,02 1,79 Summe Aktien auf Russische Rubel lautend umgerechnet zum Kurs von 41,389380 1.853.200,02 1,79 1,23 Aktien auf Türkische Lira alt lautend Emissionsland Türkei BIM BIRLESIK MAGAZ. TREBIMM00018 10.000 15.000 35.000 88,500000 1.273.878,80 COCA COLA ICECEK C TRECOLA00011 25.000 29.907 25.000 57,250000 588.616,31 0,57 EMLAK KONUT GAYR. TREEGYO00017 0 100.000 200.000 3,090000 254.158,87 0,25 KOZA ALTIN ISLETMEL. TREKOAL00014 10.000 20.000 20.000 33,000000 271.431,80 0,26 ODAS ELEKT.URET.SA. TREODAS00014 260.000 144.065 115.935 5,400000 257.469,10 0,25 TAV HAVALIMAN.HLDG TRETAVH00018 0 56.000 20.000 11,850000 97.468,69 0,09 TUERKIYE HALK BANK TRETHAL00019 320.000 150.000 300.000 20,100000 2.479.899,65 2,40 TURK TELEKOMUNIK. TRETTLK00013 0 151.000 100.000 7,260000 298.574,98 0,29 Summe 5.521.498,20 5,35 Summe Aktien auf Türkische Lira alt lautend umgerechnet zum Kurs von 2,431550 5.521.498,20 5,35 4,603800 195.377,31 0,19 Summe 195.377,31 0,19 Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Jersey UNITED CO.RUSAL RDR RU000A0JR5Z5 0 0 55.000 9 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) %-Anteil am Fondsvermögen Emissionsland Russland AEROFLOT RL 1 RU0009062285 300.000 0 300.000 1,621300 375.300,93 0,36 DIXY GROUP OJSCRL RU000A0JP7H1 0 0 30.000 14,642300 338.942,13 0,33 E.ON RUSSIYA JSC RU000A0JNGA5 11.500.000 7.000.000 4.500.000 0,079000 274.305,56 0,27 FED.SET.KO.E.ENER.50 RU000A0JPNN9 310.000.000 300.000.000 MAGNITRL -,01 RU000A0JKQU8 60.000.000 0,003700 171.296,30 0,17 14.600 14.000 22.600 223,586900 3.898.969,09 3,77 0 0 25.000 1,899500 36.641,59 0,04 1.050.000.000 870.000.000 350.000.000 0,000400 108.024,69 0,10 MECHEL OAO PFD RL10 RU000A0JPV70 OAO INTER RAO UES RU000A0JPNM1 PHARMSTANDARD RL 1 RU000A0JP7F5 0 0 3.683 65,067300 184.909,62 0,18 ROSTELEKOM 0,0025 RU0008943394 550.000 600.000 160.000 3,162800 390.469,14 0,38 RUSGIDRO OAO RL 1 RU000A0JPKH7 60.000.000 78.000.000 45.000.000 0,014700 510.416,67 0,49 SBER.BK ROSS.RL 3 RU0009029540 1.060.000 810.000 3.690.000 3,090100 8.798.201,39 8,52 SBER.BK ROSS. PFD 3 RU0009029557 0 0 230.000 2,267000 402.322,53 0,39 SURGUTNEFTEGAZ VZ RU0009029524 0 0 3.000.000 0,609200 1.410.185,19 1,37 TATNEFT' IMENI V.D. RL 1 RU0009033591 780.000 210.000 570.000 5,682300 2.499.159,72 2,42 700 600 600 2.109,358700 976.554,95 0,95 0 339.370.060 0,001400 366.603,46 0,35 Summe 20.742.302,96 20,08 Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000 20.937.680,27 20,27 485.320,39 0,47 TRANSNEFT' PFD RL 1 RU0009091573 VTB BANK RL -,01 RU000A0JP5V6 339.370.060 Aktien auf Ungarische Forint lautend Emissionsland Ungarn EGIS GYOGYSZ.NAM.UF HU0000053947 MOL NYRT. UF 1000 HU0000068952 ORSZAGOS TAKAR. KER HU0000061726 v.* 7.000 0 7.000 20.545,000000 25.000 16.000 15.000 16.640,000000 103.000 110.000 842.304,13 0,82 4.900,000000 Summe 1.570.883,71 2.898.508,23 1,52 2,81 Summe Aktien auf Ungarische Forint lautend umgerechnet zum Kurs von 296,330020 2.898.508,23 2,81 Summe amtlich gehandelte Wertpapiere 32.372.749,95 31,34 95.000 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien auf Polnische Zloty lautend Emissionsland Polen ASSECO POLAND S.A.ZY PLSOFTB00016 0 0 31.000 42,490000 307.849,62 0,30 BK PEKAO SA ZY 1 PLPEKAO00016 67.900 77.900 45.000 166,250000 1.748.494,86 1,69 KGHM POLSKA MIEDZ PLKGHM000017 50.000 50.000 50.000 148,300000 1.733.011,12 1,68 PKO BANK POLSKI S.A. PLPKO0000016 197.000 157.000 300.000 34,810000 2.440.706,01 2,36 PL.GR.ENERGETYCZNA PLPGER000010 450.000 350.000 250.000 18,100000 1.057.569,16 1,02 POLSKIE GO.NAF.ZY 1 PLPGNIG00014 320.000 520.000 300.000 6,170000 432.610,06 0,42 POWSZECHNY ZAKLAD PLPZU0000011 25.500 25.500 20.000 460,000000 2.150.195,85 2,08 TPSA - TELEKOMUN. ZY PLTLKPL00017 60.000 50.000 260.000 8,140000 494.638,53 0,48 10 Summe 10.365.075,21 10,04 Summe Aktien auf Polnische Zloty lautend umgerechnet zum Kurs von 4,278680 10.365.075,21 10,04 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) %-Anteil am Fondsvermögen Aktien auf Tschechische Kronen lautend Emissionsland Tschechische Republik CEZ AS INH.KC 100 CZ0005112300 0 0 45.000 550,100000 961.973,03 0,93 KOMERCNI B.KC500 CZ0008019106 1.736 0 6.736 3.755,000000 982.925,85 0,95 TELEFONICA CZECH 87 CZ0009093209 20.000 22.000 30.000 289,000000 336.920,81 0,33 Summe 2.281.819,69 2,21 Summe Aktien auf Tschechische Kronen lautend umgerechnet zum Kurs von 25,733050 2.281.819,69 2,21 Aktien auf Türkische Lira alt lautend Emissionsland Türkei AKBANK TUERK TRAAKBNK91N6 350.000 350.000 600.000 8,940000 2.206.000,29 2,14 ANADOLU E.BIR.M.G. TRAAEFES91A9 0 25.000 65.000 26,900000 719.088,65 0,70 ARCELIK A.S. NAM. TRAARCLK91H5 0 0 96.000 14,200000 560.630,05 0,54 ENKA INSAAT VE SAN. TREENKA00011 158.000 150.000 180.000 6,000000 444.161,13 0,43 EREGLI DEM.CEL. NAM. TRAEREGL91G3 253.074 111.414 453.074 2,240000 417.382,23 0,40 FORD OTOMOTIV SANAY TRAOTOSN91H6 0 30.000 20.000 28,500000 234.418,38 0,23 HACI OMER SABANCI TRASAHOL91Q5 350.000 250.000 350.000 12,000000 1.727.293,29 1,67 KOC HLDG NA TN 1 TRAKCHOL91Q8 105.000 115.000 290.000 10,650000 1.270.177,46 1,23 TUERKIYE GAR.BANK. TRAGARAN91N1 350.000 490.000 900.000 9,700000 3.590.302,48 3,48 TURK HAVA YOLLARI AS TRATHYAO91M5 0 0 230.000 8,700000 822.931,87 0,80 TURKCELL ILETISIM 1 TRATCELL91M1 0 0 300.000 11,550000 1.425.016,96 1,38 TURKIYE IS BANKASI C TRAISCTR91N2 200.000 360.000 600.000 6,960000 1.717.423,04 1,66 TURKIYE VAKIFLAR BA TREVKFB00019 300.000 320.000 330.000 5,960000 808.866,77 0,78 YAPI VE KREDI B.NATN TRAYKBNK91N6 250.000 250.000 400.000 5,600000 921.223,09 0,89 Summe 16.864.915,69 16,33 Summe Aktien auf Türkische Lira alt lautend umgerechnet zum Kurs von 2,431550 16.864.915,69 16,33 Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Niederlande NORD GOLD NV SP.GDR US65557T2050 0 0 78.326 2,500000 151.091,82 0,15 X 5 RETAIL G.GDR 1/4 US98387E2054 60.000 20.000 40.000 19,800000 611.111,11 0,59 Summe 762.202,93 0,74 2,23 Emissionsland Russland JSC MMC NOR.NICK.ADR US46626D1081 264.000 168.000 206.000 14,480000 2.301.604,94 LSR GROUP GDR S/5 US50218G2066 150.000 161.000 139.000 3,624000 388.685,19 0,38 LUKOIL N.K.SP.ADR RL US6778621044 12.000 31.000 216.000 59,100000 9.850.000,00 9,54 MAGNIT GDR REG.S 1/5 US55953Q2021 61.000 74.000 3.000 54,750000 126.736,11 0,12 MEGAFON OAO GDR US58517T2096 55.000 10.000 45.000 31,270000 1.085.763,89 1,05 MOBILNIYE TEL. ADR/5 US6074091090 68.000 195.000 173.000 19,270000 2.572.307,10 2,49 NK ROSNEFT GDR REGS US67812M2070 320.000 717.000 443.000 6,645000 2.271.400,46 2,20 NOVATEK GDR RG.S/10 US6698881090 32.500 23.000 39.500 112,200000 3.419.675,93 3,31 11 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Bestand Kurs Kurswert in Euro %-Anteil am Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Fondsvermögen NOVOROSS.MORSK. US67011U2087 0 0 242.248 6,600000 1.233.670,37 1,19 OAO GAZP.ADR SP./2 RL US3682872078 1.205.000 925.000 1.295.000 7,560000 7.554.166,67 7,31 OAO TRUB.MET.GDRS/4 US87260R2013 0 0 30.000 10,960000 253.703,70 0,25 PHOSAGRO OFSC S.GDR US71922G2093 60.000 0 60.000 13,110000 606.944,44 0,59 SEVERSTAL GDR S OCT US8181503025 230.000 260.000 80.000 7,850000 484.567,90 0,47 SISTEMA,AFK GDR REGS US48122U2042 20.000 0 60.000 19,090000 883.796,30 0,86 543.000 80.000 514.210 7,570000 3.003.526,00 2,91 SURGUTNEFTEGAZ ADR US8688612048 URALKALI GDR S/5 RL US91688E2063 75.000 155.000 70.000 36,150000 1.952.546,30 1,89 VTB BANK GDR REG. S US46630Q2021 1.280.000 1.170.000 810.000 2,904000 1.815.000,00 1,76 Summe 39.804.095,30 38,54 Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000 40.566.298,23 39,28 Summe in organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere 70.078.108,82 67,85 0,000000 0,00 0,00 Summe 0,00 0,00 Summe Aktien auf Euro lautend 0,00 0,00 12,000000 92.592,59 0,09 Summe 92.592,59 0,09 Summe Aktien auf US-Dollar lautend umgerechnet zum Kurs von 1,296000 92.592,59 0,09 Summe nicht notierte Wertpapiere 92.592,59 0,09 102.543.451,36 99,28 Nicht notierte Wertpapiere Aktien auf Euro lautend Emissionsland Slowakei SLOVENSKE LODENICE CS0005050954 - 0 0 1.266 Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Russland KHOLD.KOMP.SIB.TSE10 RU000A0JP3C1 0 0 10.000 Gliederung des Fondsvermögens Wertpapiere Dividendenansprüche 985.819,94 0,95 Bankverbindlichkeiten -230.862,31 - 0,22 Zinsenansprüche Sonstige Abgrenzungen Fondsvermögen Umlaufende Ausschüttungsanteile Stück 268.041 Umlaufende Thesaurierungsanteile Stück 559.007 Umlaufende Vollthesaurierungsanteile Stück 182.882 Anteilswert Ausschüttungsanteile Euro 88,00 Anteilswert Thesaurierungsanteile Euro 106,39 Anteilswert Vollthesaurierungsanteile Euro 110,60 12 1.983,74 0,00 -13.008,54 - 0,01 103.287.384,19 100,00 Rechnungsjahr 2012/13 * Die in der Vermögensaufstellung mit "v." gekennzeichneten und nachstehend angeführten Wertpapiere waren am 31.05.2013 mit den nachstehend angeführten (Teil-)Beträgen und den nachstehend angeführten Gebühren im Wertpapierleihsystem der Erste Group Bank AG verliehen: Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer verliehener Gebühren- (Teil-)Betrag satz in % Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) ORSZAGOS TAKAR. KER.BK RT HU0000061726 62.000 2,00 Hinweis an die Anleger: Die Bewertung von Vermögenswerten in illiquiden Märkten kann von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen. Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien auf Britische Pfund lautend Emissionsland Großbritannien PETROPAVLOVSK LS -,01 GB0031544546 100.000 100.000 JE00B6T5S470 40.000 130.000 BG11SOSOBT18 0 900.000 ERSTE GROUP BANK AG AT0000652011 30.000 30.000 RAIFFEISEN INTL BK-HO.INH AT0000606306 25.000 25.000 PLBIG0000016 0 200.000 PLENEA000013 0 54.000 PLGTC0000110 75.000 75.000 Emissionsland Jersey POLYMETAL INTL PLC Aktien auf Bulgarische Lewa lautend Emissionsland Bulgarien SOPHARMA AD BW 1 Aktien auf Euro lautend Emissionsland Österreich Aktien auf Polnische Zloty lautend Emissionsland Polen BANK MILLENNIUM ENEA S.A. ZY 1 ZY 1 GLOBE TRADE CENTRE -ANR.- 13 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Aktien auf Russische Rubel lautend Emissionsland Russland E.ON RUSSIYA JSC RU000A0JNGA5 0 0 TATNEFT' IMENI V.D. RL 1 RU0009033591 60.000 60.000 TREAYKB00014 0 150.000 US73180Y2037 0 200.000 NL0009805522 63.000 63.000 RU0007252813 0 740.100 RU0009177331 0 50.000 23.500.000 26.500.000 0 6.000 JE00B5WLXH36 200.000 200.000 LU0327357389 8.000 19.000 Aktien auf Türkische Lira alt lautend Emissionsland Türkei ASYA KATILIM BANK N. TN 1 Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Jersey POLYUS GOLD INT.GDR LEV.1 Emissionsland Niederlande YANDEX N.V. CL.A DL -,01 Emissionsland Russland ALROSA RL 0,50 MOSTOTREST RL 0,14 RUSSIAN GRIDS JSC RL 1 RU000A0JPVJ0 Aktien auf Ungarische Forint lautend Emissionsland Ungarn RICHTER GEDEON.NA UF 1000 HU0000067624 In organisierte Märkte einbezogene Wertpapiere Aktien auf Britische Pfund lautend Emissionsland Jersey POLYUS GOLD INTL LS-,0001 Aktien auf Polnische Zloty lautend Emissionsland Luxemburg KERNEL HLDG S.A. 14 Rechnungsjahr 2012/13 Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Emissionsland Polen BK HANDLOWY W WARS. ZY 4 PLBH00000012 0 BRE BANK PLBRE0000012 2.000 7.500 CYFROWY POLSAT SA ZY -,04 PLCFRPT00013 0 97.000 GLOBE TRADE CENTRE ZY 0,1 PLGTC0000037 0 75.000 GRUPA LOTOS S.A. PLLOTOS00025 0 30.000 ZY 4 ZY 1 15.300 JASTRZEBSKA SPOL.WEGL.ZY5 PLJSW0000015 35.000 55.000 PKN ORLEN S.A. PLPKN0000018 60.000 170.000 PLDWORY00019 0 268.000 PLTAURN00011 0 400.000 US00501T2096 1 1 TUERKIYE SISE NAM. TN 1 TRASISEW91Q3 20.181 206.181 TUPRAS TURKIYE P.R. TN 1 TRATUPRS91E8 0 60.000 US29760G1031 40.000 40.000 240.000 SYNTHOS S.A. ZY 1,25 ZY 0,03 TAURON POLSKA ENERGIA ZY5 Aktien auf Russische Rubel lautend Emissionsland Russland AKRON GDR REG S RL 5 Aktien auf Türkische Lira alt lautend Emissionsland Türkei Aktien auf US-Dollar lautend Emissionsland Guernsey-Insel ETALON LTD GDR REGS Emissionsland Russland MECHEL OAO ADR RL 10 1 US5838401033 170.000 NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS US67011E2046 65.000 95.000 SBERBK ROS.ADR REGS/4 RL3 US80585Y3080 40.000 80.000 TATNEFT' GDR REG.S 20 US6708312052 10.000 127.000 US5603172082 9.000 9.000 Emissionsland Jungfern-Inseln (Britisch) MAIL.RU GROUP GDR REG S 15 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Wertpapier-Bezeichnung Kennnummer Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge Stück/Nominale (Nom. in 1.000, ger.) Investmentzertifikate Investmentzertifikate auf Euro lautend Emissionsland Österreich ESPA STOCK RISING MKTS T Wien, den 19. August 2013 Prüfinformation: Hinweis: 16 AT0000A0NUL8 0 138.000 ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. elektronisch gefertigt Die elektronischen Signaturen dieses Dokumentes können unter www.signaturpruefung.gv.at geprüft werden. Dieses Dokument wurde mit zwei qualifizierten elektronischen Signaturen gefertigt. Eine qualifizierte elektronische Signatur erfüllt das rechtliche Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift, insbesondere der Schriftlichkeit im Sinne des § 886 ABGB (§ 4 (1) Signaturgesetz). Rechnungsjahr 2012/13 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk* Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 der ERSTE- SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. über den von ihr verwalteten ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Juni 2012 bis 31. Mai 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. 17 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Mai 2013 über den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, den 19. August 2013 ERNST & YOUNG WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT Mag. Ernst Schönhuber (Wirtschaftsprüfer) Dr. Robert Wauschek (Wirtschaftsprüfer) *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. 18 Rechnungsjahr 2012/13 Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Miteigentumsfonds gemäß InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der ERSTE-SPARINVEST KAG (nachstehend „Kapitalanlagegesellschaft“ genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 19 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder - durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder - indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden, oder - gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten 20 Rechnungsjahr 2012/13 Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den ESPA STOCK EUROPE-EMERGING, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Erste Group Bank AG, Wien. § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine ist die Erste Group Bank AG, Wien. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden sowohl Ausschüttungsanteilscheine als auch Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug sowie Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug und zwar jeweils über 1 Stück bzw. Bruchstücke davon ausgegeben. Ein Anteilbruchteil kann ein Zehntel (0,10), ein Hundertstel (0,01) oder ein Tausendstel (0,001) eines Anteilscheines sein. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug erfolgt nicht im Inland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 durch das jeweils für den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Der ESPA STOCK EUROPE-EMERGING ist ein Aktienfonds. Das Fondsvermögen wird nach den folgenden, demonstrativ beschriebenen, anlagepolitischen Grundsätzen angelegt: a) Bei der Titelauswahl haben Aktien zu dominieren, die von Emittenten mit Sitz in den Ländern der Regionen Baltikum, Ostmitteleuropa (inklusive Österreich), Südosteuropa, den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten sowie der Türkei begeben wurden; -die von Emittenten begeben wurden, deren Geschäftsinteresse zu einem erheblichen Teil in den vorgenannten Staaten liegt. In untergeordnetem Ausmaß können auch Aktien von Emittenten mit Sitz in oder mit Geschäftsinteresse zu einem erheblichen Teil in Ägypten, Israel und Südafrika erworben werden. b) Zur (teilweisen) Abbildung des anlagepolitischen Investmentuniversums dürfen Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser 21 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Fondsbestimmungen - unabhängig des Staates, in dem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft ihren Sitz hat - bis zu maximal 10 % des Fondsvermögens des ESPA STOCK EUROPE-EMERGING erworben werden. c) Investitionen in Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten können eine wesentliche Rolle spielen. d) e) Derivative Instrumente gemäß § 19 und § 19a dieser Fondsbestimmungen (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivate) können nicht nur zur Risikominimierung (Absicherung) sondern auch zur Spekulation verwendet werden. Bezogen auf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens können sowohl der Absicherung dienende als auch nicht der Absicherung dienende Derivate eine wesentliche Rolle spielen. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, neben den in lit. a) bis c) genannten Vermögensgegenständen in untergeordnetem Ausmaß auch in sonstige Vermögensgegenstände gem. Z 1 zu investieren. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie - an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder - an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder - an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder - die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder 22 Rechnungsjahr 2012/13 - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder - von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder - von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder - von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds ( = Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs) gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8b InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß nachstehender Z 2 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds gemäß § 20 Abs. 3 Z. 8c InvFG, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, - beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und - deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt gemeinsam mit Kapitalanlagefonds gemäß vorstehender Z 1 bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. 23 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING 2. Die Bestimmungen der Z 1 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Vermögensgegenstände nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze erwerben. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente eingesetzt werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen einsetzen, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 4. Die Bestimmungen der Z 1 bis Z 3 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), eingesetzt werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. 3. Die Bestimmungen der Z 1 und Z 2 sind allgemeiner Natur. Der Kapitalanlagefonds darf die von Z 1 umfassten Finanzinstrumente nach Maßgabe der in § 15 genannten anlagepolitischen Grundsätze einsetzen. § 19b Value at Risk Nicht anwendbar. § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 5,0 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich 24 Rechnungsjahr 2012/13 ergebende Betrag auf den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Juni bis zum 31. Mai des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,15 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Depotbankgebühren, Prüfungs-, Beratungs- u. Abschlusskosten. Soferne die Kapitalanlagegesellschaft von ihrem Recht gemäß § 3 (3) InvFG Gebrauch macht, kann das Fondsvermögen zusätzlich mit einer monatlichen Vergütung für die Dienste des externen Fondsmanagers / Beraters belastet werden, wobei diese zusammen mit der der Kapitalanlagegesellschaft zustehenden Vergütung monatlich nicht mehr als 0,18 v.H. des Fondsvermögens zum jeweiligen Monatsende betragen darf. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) können nach Deckung der Kosten nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft ausgeschüttet werden. Ebenso steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. September des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 1. September ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Soferne nicht bei allen Anteilinhabern die Voraussetzungen für ein Unterbleiben der Auszahlung gemäß § 13 InvFG vorliegen, ist ab 1. September des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommenoder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. des Fondsvermögens. 25 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Anhang zu den Besonderen Fondsbestimmungen Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten (Version Juli 2008) 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte“ größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf *) im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 1.2.2 1.2.3 Finnland: Schweden: Luxemburg: OMX Nordic Exchange Helsinki OMX Nordic Exchange Stockholm AB Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU: 1.3.1 Großbritannien: London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM) 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka Kroatien: Zagreb Stock Exchange Schweiz: SWX Swiss-Exchange Serbien und Montenegro:Belgrad Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur „National Market“) Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: 3.2 Argentinien: 3.3 Brasilien: 3.4Chile: 3.5 China: 3.6 Hongkong: 3.7Indien: 3.8Indonesien: 3.9 Israel: 3.10 Japan: 3.11 Kanada: 3.12Korea: 3.13 Malaysia: 3.14 Mexiko: 3.15 Neuseeland: 3.16Philippinen: 3.17 Singapur: 3.18Südafrika: 3.19Taiwan: 3.20Thailand: 3.21 USA: 3.22Venezuela: 3.23 Verein. Arab. Emirate: 26 Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Buenos Aires Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta Tel Aviv Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) Rechnungsjahr 2012/13 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 4.2 4.3 4.4 Japan: Kanada: Korea: Schweiz: 4.5 USA: Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 5.2 5.3 Argentinien: Australien: Brasilien: 5.4 Hongkong: 5.5 Japan: 5.6 Kanada: 5.7 Korea: 5.8 Mexiko: 5.9 Neuseeland: 5.10 Philippinen: 5.11 Singapur: 5.12 Slowakei: 5.13 Südafrika: 5.14Schweiz: 5.15Türkei: 5.16 USA: Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Hong Kong Futures Exchange Ltd. Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Futures Exchange Mercado Mexicano de Derivados New Zealand Futures & Options Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange RM-System Slovakia Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) EUREX TurkDEX American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) *) Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte. 27 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Steuerliche Behandlung der (fiktiven) Ausschüttung A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: 02.09.2013 Aus- Thesau- schüttungs- rierungs- anteile anteile AT0000858428 AT0000812938 FN Werte je Anteil in AT0000858436 EUR EUR 1. Anteile im Privatvermögen a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug zur Gänze endbesteuert (ESt); eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.c) bis 1.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 0,0000 2,1012 2,5053 2,1012 2,5053 Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 0,2118 0,2526 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,2118 0,2526 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt (zusätzlich) die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: 1) - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) - Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 28 Rechnungsjahr 2012/13 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: 02.09.2013 Aus- Thesau- schüttungs- rierungs- anteile anteile AT0000858428 AT0000812938 FN Werte je Anteil in AT0000858436 EUR EUR 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KEStAbzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die ausgeschütteten Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 1,1470 0,0000 1,1470 0,0000 3,2483 2,5054 Die Punkte 2.c) bis 2.f) betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: 4) - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: - Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 0,2118 0,2526 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,2118 0,2526 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung bzw. Möglichkeit des Antrags gem. § 48 BAO: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen österr. Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte (s. auch die Fußnote 2) im Teil B. (C.)): f) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 29 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 02.09.2013 Datum der (allenfalls fiktiven) Ausschüttung/Auszahlung: Aus- Thesau- Vollthesau- schüttungs- rierungs- rierungs- anteile anteile anteile AT0000858428 AT0000812938 AT0000673181 FN Werte je Anteil in 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) AT0000858436 EUR EUR EUR 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung: 2,5000 - - - ausschüttungsgleiches ordentliches Fondsergebnis: 0,0000 1,6005 1,6629 - ausländische Abzugsteuern auf ausländische Erträge: 0,6064 0,7331 0,7621 - inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0,0000 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,1419 0,1718 0,1787 - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden): 0,0000 0,0000 0,0001 - Beteiligungserträge gem. § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 KStG (Auslandsdividenden): 0,7975 0,9508 0,9879 - gemäß DBA steuerfreie Einkünfte: 0,0000 0,0000 0,0000 - bereits in Vorjahren versteuerte Erträge: 0,0000 0,0000 0,0000 - steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: b) Abrechnungen: - Ertragsausgleich auf ausländische Dividendenerträge: - Ausschüttung aus der Fondssubstanz: c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische KESt: - - - 8) 0,0000 - - 7) 0,2118 0,2526 0,2626 0,0000 0,0000 0,0000 0,3766 0,4553 0,4733 8,7516 10,5593 10,9762 (Achtung: Die Anrechnung der KESt ist nur soweit zulässig, als diese in Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: e) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) In- und ausländische Kapitalerträge: - "Zwischenbesteuerung" gemäß §§ 22 Abs. 2 i.V.m. 13 Abs. 3 KStG: 0,0047 0,0053 0,0056 - 25 % KÖSt-pflichtig gem. § 13 Abs. 2 KStG: 1,2991 1,5493 1,6101 0,0000 0,0000 0,0000 0,3766 0,4553 0,4733 4,2801 5,1533 5,3565 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: (Detailinformationen dazu sowie allenfalls auf Antrag gem. § 48 BAO anrechenbare Beträge: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländ. Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: d) Von den im Ausland einbehaltenen Quellensteuern sind gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten: Siehe den Punkt 7. im Abschnitt B. (C.) 30 Rechnungsjahr 2012/13 Fußnoten: 1)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 2)Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b) angeführten Betrag. 3)Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4)Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt. 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 6) Hier sind unter a) Zurechnungen und b) Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7)Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. § 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt, ist er jedenfalls auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 8)Für bilanzierende Steuerpflichtige ist bei Ausschüttungen aus der Fondssubstanz eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 31 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING B. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Ausschüttungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Betriebliche Anleger 31.05.2013 : EUR 88,00 Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: ISIN: mit Option ohne Option Natürliche Personen Rechenwert zum Privat- Juristische stiftungen Personen AT0000858428 Werte je Anteil in 1. Ausschüttung 2. Zuzüglich: EUR (nach dem Abzug der KESt I, vor dem Abzug der sonstigen KESt) a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) EUR EUR EUR EUR EUR 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 0,6064 0,6064 0,6064 0,6064 0,6064 0,6064 b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds: 3. - ordentliche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge 0,1419 0,1419 0,1419 0,1419 0,1419 0,1419 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) 2) - - - - - - 0,0000 0,0000 b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG - - - - 0,7975 0,7975 - gemäß DBA steuerfreie Dividenden (Auslandsdividenden) 3) - - - - 0,0000 0,0000 - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge - - - - - - c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 1,1470 1,1470 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,1013 2,1013 3,2483 3,2483 2,4508 1,3038 2,1013 2,1013 2,1013 2,1013 0,0000 0,0000 1,1470 1,1470 e) Ausgeschüttete Substanzgewinne (Abzug als steuerfrei bzw. versteuert) f) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 4. Hievon endbesteuert: 5. Steuerpflichtige Einkünfte s. auch die FN 16) 17) Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) - - - - - - - 2,4508 - 1,1470 1,2991 0,0047 Detailangaben 6. 7. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 5,0776 5,0776 9,5491 9,5491 8,7516 4,2801 a) Dividenden 2,0966 2,0966 2,0966 2,0966 1,2991 1,2991 b) Zinsenerträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen von Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Substanzgewinne 2,9810 2,9810 7,4525 7,4525 7,4525 2,9810 0,5886 0,5886 0,5886 0,5886 0,3766 0,3766 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (für Details siehe den Punkt 12. a)) 4) 5) 6) 7) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) 32 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 anrechenbar gesamt (ohne matching credit) 0,5886 0,5886 0,5886 0,5886 0,3766 0,3766 - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Rechnungsjahr 2012/13 Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING mit Option ohne Option Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: ISIN: Juristische stiftungen Personen AT0000858428 Werte je Anteil in 7. Privat- Betriebliche Anleger Natürliche Personen b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0205 7) 8) (für Details siehe den Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückzuerstatten gesamt 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,0966 2,0966 2,0966 2,0966 c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c)) 8. Beteiligungserträge a) In- und ausländische Dividendenerträge 9) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 2,0966 2,0966 - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,7975 0,7975 - - - - 0,0000 0,0000 0,0046 c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: 10) 11) 14) Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 0,0046 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15) 2,0966 2,0966 2,0966 2,0966 2,0966 1,2991 - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s. auch die FN - ausländische Dividenden b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist: 10) 12) a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ausländische Dividenden 13) 0,2107 0,2107 0,2107 0,2107 0,2107 0,2107 - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 33 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: ISIN: Juristische stiftungen Natürliche Personen 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der Ausschüttung: Privat- Betriebliche Anleger mit Option ohne Option Personen AT0000858428 Werte je Anteil in EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf sonstige Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 0,2118 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 0,21 Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne 14) Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Großbritannien 0,0008 0,0008 0,0008 0,0008 - - Polen 0,1443 0,1443 0,1443 0,1443 - - Russland 0,3766 0,3766 0,3766 0,3766 Tschechische Republik 0,0167 0,0167 0,0167 0,0167 0,3766 - - Türkei 0,0478 0,0478 0,0478 0,0478 - - Ungarn 0,0024 0,0024 0,0024 0,0024 Summe aus Aktien (ohne matching credit) 0,5886 0,5886 0,5886 0,5886 0,3766 0,3766 Bulgarien 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 Polen 0,0191 0,0191 0,0191 0,0191 0,0191 0,0191 Summe aus Aktien 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 0,0205 - 0,3766 - b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer 34 - - - - - - Rechnungsjahr 2012/13 Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3135 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3135 je Anteil. 14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 17) Diese Einkünfte unterliegen bei der Privatstiftung dem normalen 25%-igen Körperschaftsteuersatz. Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 35 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING C. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Thesaurierungsanteilen Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING 31.05.2013 : EUR 106,39 Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN: mit Option ohne Option AT0000812938 / AT0000858436 Werte je Anteil in 1. Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern EUR 1) EUR Privat- Betriebliche Anleger Rechenwert zum Natürliche Personen EUR EUR Juristische stiftungen Personen EUR EUR 1,6005 1,6005 1,6005 1,6005 1,6005 1,6005 0,7331 0,7331 0,7331 0,7331 0,7331 0,7331 b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds: 3. - ordentliche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge 0,1718 0,1718 0,1718 0,1718 0,1718 0,1718 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,0000 Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) 2) - - - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,9508 0,9508 - gemäß DBA steuerfreie Dividenden - - - - 0,0000 0,0000 - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge - - - - b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) 0,0000 d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 4. Hievon endbesteuert: 5. Steuerpflichtige Einkünfte 16) Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,5054 2,5054 2,5054 2,5054 1,5546 1,5546 2,5054 2,5054 2,5054 2,5054 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - 1,5546 - 1,5493 0,0053 Detailangaben 6. 7. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 6,1040 6,1040 11,5100 11,5100 10,5593 5,1533 a) Dividenden 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 1,5493 1,5493 b) Zinsenerträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen von Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Substanzgewinne 3,6040 3,6040 9,0100 9,0100 9,0100 3,6040 0,4553 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (für Details siehe den Punkt 12. a)) 4) 5) 6) 7) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) 36 0,7116 0,7116 0,7116 0,7116 0,4553 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 anrechenbar gesamt (ohne matching credit) 0,7116 0,7116 0,7116 0,7116 0,4553 0,4553 - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Rechnungsjahr 2012/13 Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING mit Option ohne Option Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: ISIN: Juristische stiftungen Personen AT0000812938 / AT0000858436 Werte je Anteil in 7. Privat- Betriebliche Anleger Natürliche Personen b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0248 7) 8) (für Details siehe den Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c)) 8. 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 Beteiligungserträge a) In- und ausländische Dividendenerträge 9) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 2,5000 2,5000 - - - - 0,0000 0,0000 - - - - 0,9508 0,9508 - - - - 0,0000 0,0000 c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: 10) 11) 14) Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s. auch die FN - ausländische Dividenden 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 0,0053 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15) 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 2,5000 1,5493 - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0013 10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist: 10) 12) a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 0,0013 - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ausländische Dividenden 13) 0,2513 0,2513 0,2513 0,2513 0,2513 0,2513 - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 37 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: ISIN: Natürliche Personen 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) 02.09.2013 noten mit Option ohne Option Datum der (allenfalls fiktiven) Auszahlung: Privat- Betriebliche Anleger mit Option ohne Option Juristische stiftungen Personen AT0000812938 / AT0000858436 Werte je Anteil in EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf sonstige Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 0,2526 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 0,25 Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne 14) Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Großbritannien 0,0010 0,0010 0,0010 0,0010 - - Polen 0,1744 0,1744 0,1744 0,1744 - - Russland 0,4553 0,4553 0,4553 0,4553 Tschechische Republik 0,0202 0,0202 0,0202 0,0202 0,4553 - - Türkei 0,0578 0,0578 0,0578 0,0578 - - Ungarn 0,0029 0,0029 0,0029 0,0029 Summe aus Aktien (ohne matching credit) 0,7116 0,7116 0,7116 0,7116 0,4553 0,4553 Bulgarien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 Polen 0,0231 0,0231 0,0231 0,0231 0,0231 0,0231 Summe aus Aktien 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 0,0248 - 0,4553 - b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer 38 - - - - - - Rechnungsjahr 2012/13 Fußnoten: 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3737 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3737 je Anteil. 14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 39 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING D. Details und Erläuterungen zur Besteuerung von Vollthesaurierungsanteilen* Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechenwert zum 31.05.2013 : EUR 110,60 Rechnungsjahr: 01.06.2012 - 31.05.2013 ISIN: mit Option ohne Option Privat- Betriebliche Anleger Natürliche Personen Fuß- (auch OHG, KG, ...) noten mit Option ohne Option Juristische stiftungen Personen AT0000673181 Werte je Anteil in 1. Ordentliches Fondsergebnis (inklusive Ertragsausgleich) 2. Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern EUR 1) EUR EUR EUR EUR EUR 1,6629 1,6629 1,6629 1,6629 1,6629 1,6629 0,7621 0,7621 0,7621 0,7621 0,7621 0,7621 b) Steuerpflichtige ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds: 3. - ordentliche Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) Steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge 0,1787 0,1787 0,1787 0,1787 0,1787 0,1787 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - 0,0000 Abzüglich: a) Steuerfreie Zinsenerträge (steuerfrei gem. DBA) 2) - - - - - - 0,0001 0,0001 b) Steuerfreie Dividendenerträge - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) - steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG - - - - 0,9879 0,9879 - gemäß DBA steuerfreie Dividenden (Auslandsdividenden) 3) - - - - 0,0000 0,0000 - steuerneutraler Ertragsausgleich auf ausländ. Dividendenerträge - - - - c) Steuerfreie Immobilienfondserträge (steuerfrei gem. DBA) 0,0000 d) Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 4. Hievon endbesteuert: 5. Steuerpflichtige Einkünfte 16) Basis für die "Zwischensteuer" (§ 22 Abs. 2 KStG) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,6037 2,6037 2,6037 2,6037 1,6157 1,6157 2,6037 2,6037 2,6037 2,6037 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - - - - 1,6157 - 1,6101 0,0056 Detailangaben 6. 7. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht in Anspruch nimmt: 6,3444 6,3444 11,9641 11,9641 10,9762 5,3565 a) Dividenden 2,5980 2,5980 2,5980 2,5980 1,6101 1,6101 b) Zinsenerträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Ausschüttungen von Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Substanzgewinne 3,7464 3,7464 9,3661 9,3661 9,3661 3,7464 0,4733 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind a) auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbar (für Details siehe den Punkt 12. a)) 4) 5) 6) 7) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) 40 0,7399 0,7399 0,7399 0,7399 0,4733 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 anrechenbar gesamt (ohne matching credit) 0,7399 0,7399 0,7399 0,7399 0,4733 0,4733 - anrechenbarer Betrag für fiktive Quellensteuern (matching credit) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Rechnungsjahr 2012/13 Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING mit Option ohne Option Rechnungsjahr: ISIN: 01.06.2012 - 31.05.2013 Fuß- (auch OHG, KG, ...) noten mit Option ohne Option Juristische stiftungen Personen AT0000673181 Werte je Anteil in 7. Privat- Betriebliche Anleger Natürliche Personen b) von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0257 7) 8) (für Details siehe den Punkt 12. b)) - Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 - Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Steuern auf Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 rückzuerstatten gesamt c) nach § 48 BAO zu beurteilen (Detail siehe Punkt 12. c)) 8. 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 2,5981 2,5981 2,5981 2,5981 Beteiligungserträge a) In- und ausländische Dividendenerträge 9) b) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 2,5981 2,5981 - - - - 0,0001 0,0001 - - - - 0,9879 0,9879 - - - - 0,0000 0,0000 0,0055 c) steuerfrei gemäß § 10 Abs. 1 Z. 5 u. 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) d) steuerfrei gemäß Art. 8 Abs. 4 DBA Irland 9. Erträge, die zum Zeitpunkt der Ausschüttung des Fonds dem KESt-Abzug unterliegen (in der Spalte für Privatstiftungen: 10) 11) 14) Erträge, die der "Zwischensteuer" bzw. KÖSt 25 % unterliegen): a) Diverse Erträge - Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit - gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge s. auch die FN - ausländische Dividenden 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 0,0055 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 15) 2,5980 2,5980 2,5980 2,5980 2,5980 1,6101 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - steuerpflichtige Ausschüttungen ausländischer Unterfonds - ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgewinne) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne - ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - Sonstige steuerpflichtige Substanzgewinne (40%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0014 10. Österreichische KESt I (auf Inlandsdividenden) 11. Österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist: 10) 12) a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge - KESt auf Zinsenerträge, soweit nicht gem. DBA befreit 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 0,0014 - KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ausländische Dividenden 13) 0,2612 0,2612 0,2612 0,2612 0,2612 0,2612 - KESt auf steuerpflichtige Ausschüttungen ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf ordentliche ausschüttungsgl. Erträge ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Erträge aus Immobilienfonds (ohne Aufwertungsgew.) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Summe für a) Österreichische KESt II auf diverse Erträge 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 41 ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Privatanleger ESPA STOCK EUROPE-EMERGING Rechnungsjahr: ISIN: 01.06.2012 - 31.05.2013 Privat- Betriebliche Anleger mit Option ohne Option Natürliche Personen Fuß- (auch OHG, KG, ...) noten mit Option ohne Option Juristische stiftungen Personen AT0000673181 Werte je Anteil in EUR EUR EUR EUR EUR EUR b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne - KESt auf ausschüttungsgl. Substanzgewinne ausländ. Unterfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 - KESt auf sonstige Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 0,2626 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 0,26 Summe für b) Österreichische KESt III auf Substanzgewinne 14) Gesamtsumme österreichische KESt, die von der Ausschüttung in Abzug zu bringen ist (Summe aus 11. a) und 11. b)) gerundet 12. a) Zu Punkt 7. a) (auf die österreich. Einkommen-/Körperschaftsteuer anrechenbare ausländische Steuern) - anrechenbare Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Großbritannien 0,0011 0,0011 0,0011 0,0011 - - Polen 0,1813 0,1813 0,1813 0,1813 - - Russland 0,4733 0,4733 0,4733 0,4733 Tschechische Republik 0,0210 0,0210 0,0210 0,0210 - - Türkei 0,0601 0,0601 0,0601 0,0601 - - Ungarn 0,0031 0,0031 0,0031 0,0031 Summe aus Aktien (ohne matching credit) 0,7399 0,7399 0,7399 0,7399 0,4733 0,4733 Bulgarien 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 0,0017 Polen 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 0,0240 Summe aus Aktien 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,0257 0,4733 - 0,4733 - b) Zu Punkt 7. b) (von den ausländ. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstattende ausländische Steuern) - rückzuerstattende Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) aus Anhang (grundsätzlich nur für Anleger, die natürliche Personen sind und ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben): Bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen zu berücksichtigende EU-Quellensteuer 42 - - - - - - Rechnungsjahr 2012/13 Fußnoten: * Da die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 InvFG letzter Satz vorliegen, unterbleibt die Auszahlung der Kapitalertragsteuer. Diese Tabelle ist ohne Berücksichtigung dieser Besonderheit erstellt worden. 1) EUR 0,0000 je Anteil wurden durch Verwaltungskosten neutralisiert. 2) Für Privatanleger besteht die Möglichkeit, bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag gem. § 240 Abs. 3 BAO auf die Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Zinsenerträge (siehe die Position 12.a) einzubringen oder diese im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend zu machen. Bei betrieblichen Anlegern ist die Anrechnung dieser KESt im Wege der Veranlagung zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer möglich. In der Darstellung hier wird (entsprechend der üblichen Vorgangsweise) vorausgesetzt, dass für Privatanleger die Geltendmachung der Anrechnung bzw. Rückerstattung der KESt für die steuerfreien Anleihen unterbleibt. Falls jedoch die Geltendmachung dieser KESt-Erstattung bzw. -Anrechnung erfolgt, ist bei der Veranlagung der Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (Ausnahme: Bulgarien, Irland und Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß § 10 Abs. 1 Z 5 und Z 6 bzw. § 13 Abs. 2 KStG idF Abgabenänderungsgesetz 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Der gemäß DBA anrechenbare Betrag auf fiktive Quellensteuern (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 5) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da im Zuge der KESt-Abfuhr eine Anrechnung gem. VO 2003/393 in der Höhe von EUR 0,3883 je Anteil erfolgt. Im Einzelfall können gem. DBA übersteigende Anrechnungsbeträge rückerstattet werden. In der gegenständlichen Tabelle oben ist der gesamte gemäß DBA anrechenbare Betrag, daher ohne die Berücksichtigung dieser bereits gem. VO 2003/393 erfolgten Anrechnung, als anrechenbar angeführt. 6) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 7) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 8) Die Doppelbesteuerungsabkommen verpflichten die betroffenen Länder, die von diesen in Abzug gebrachten Steuern in der hier angeführten Höhe rückzuerstatten. Voraussetzungen für die Rückerstattungen sind Anträge des jeweiligen Anteilscheininhabers bei den Finanzverwaltungen der betreffenden Länder. 9) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt-Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 10) Im Fall des Vorliegens einer KESt-Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 EStG 1988 erfolgt kein KESt-Abzug für betriebliche Anleger, die nicht natürliche Personen sind. Falls keine solche Befreiungserklärung abgegeben wurde und daher die KESt in Abzug gebracht wird, ist diese für juristische Personen auf die Körperschaftsteuer anrechenbar. 11) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Person gilt die Endbesteuerung nur für die KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die zu erhebende Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können diese Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 12) Privatstiftungen sind gem. § 94 Z 12 EStG von der Kapitalertragsteuer auf diese Erträge befreit. 13) Nach dem Abzug des gem. VO 2003/393 anrechenbaren Betrags in der Höhe von EUR 0,3883 je Anteil. 14) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die Einkommensteuer anrechenbar bzw. rückerstattbar. 15) Soweit in den Erträgen des Fonds auch Erträge aus ausländischen Meldefonds enthalten sind, kann diese Position auch Zinsenerträge beinhalten. 16) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 43 INFORMATIONEN FÜR SCHWEIZER ANLEGER Vertreter des Kapitalanlagefonds in der Schweiz („der Vertreter“) ist die ACOLIN Fund Services AG, Zürich, Stadelhoferstrasse 18, CH-8001 Zürich. Vertriebsträger des Kapitalanlagefonds in der Schweiz („der Vertriebsträger“) die ACOLIN Fund Services AG, Zürich, Stadelhoferstrasse 18, CH-8001 Zürich. Zahlstelle des Kapitalanlagefonds in der Schweiz ist die Neue Privat Bank AG, Limmatquai 1 / am Bellevue, CH-8022 Zürich. TER: 2,02 % PTR: 138,37 % Die Performance (siehe dazu „Wertentwicklung des Rechnungsjahres“) der Vergangenheit ist kein Indikator für die künftige Performance. Die Performance lässt allfällige Ausgabe- und Rücknahmekommissionen unberücksichtigt. Publikationen des Fonds Der vollständige Prospekt, die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie allfällige Änderungen dieser Dokumente), die Fondsbestimmungen (Vertragsbedingungen) sowie die jeweiligen Jahres- und Halbjahresberichte des Kapitalanlagefonds sind, sofern deren Publikation bereits erfolgte, beim Vertreter in der Schweiz kostenlos erhältlich. Die Publikationsorgane des Kapitalanlagefonds in der Schweiz sind fundinfo (www.fundinfo.com) sowie das „Schweizerische Handelsamtsblatt“. Die Ausgabe- und Rücknahmepreise der Anteile werden täglich auf der Homepage von fundinfo (www.fundinfo.com) publiziert. Anstelle der Ausgabe- und Rücknahmepreise kann auch der Inventarwert mit dem Hinweis „exklusiv Kommission“ veröffentlicht werden. Sofern nicht anders angegeben, Datenquelle: ERSTE-SPARINVEST Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. Unsere Kommunikationssprachen sind Deutsch und Englisch. Sowohl der vollständige Prospekt als auch der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen (sowie allfällige Änderungen dieser Dokumente) wurden entsprechend den Bestimmungen des InvFG 2011 in der jeweils geltenden Fassung im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ veröffentlicht und stehen Interessenten kostenlos am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft sowie am Sitz der Depotbank zur Verfügung. Das genaue Datum der jeweils letzten Veröffentlichung, die Sprachen, in denen der vereinfachte Prospekt bzw. die Wesentlichen Anlegerinformationen erhältlich sind, sowie allfällige weitere Abholstellen sind auf der Homepage www.sparinvest.com ersichtlich. www.erste-am.com www.erste-am.at