Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG

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Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1
B 102
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Bericht über das Rechnungsjahr
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Organe der Pioneer Investments Austria
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender)
Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender)
Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender)
Dir. Angelo FORLONI (bis 14.7.2009)
Dir. Mateo GERMANO
Dir. Mag. Gerhard HABTMANN (ab 27.10.2008)
Dir. Mag. Klemens HALLER (bis 30.6.2008)
Dir. Mag. Gernot HESCHL
Mag. Verena SÜSSL
Thomas FÜCHSL
Thomas KELLNER
Christoph ZEMSAUER
Staatskommissär
Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv.
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Vorstand
Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender, ab 1.2.2009)
Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender, bis 8.2.2009)
Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender, bis 26.10.2008)
Dir. Stefano PREGNOLATO (ab 27.10.2008)
Dir. Mag. Hannes ROUBIK (ab 1.2.2009)
Dir. Hannes SALETA
Depotbank
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Prüfer
KPMG Austria GmbH
Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups.
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das
Rechnungsjahr vom 28.6.2008 bis 27.6.2009 vor.
Charakteristik des Fonds
Der B 102 ist ein Aktienfonds der in Aktien an den russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkten investiert. Zur
Beimischung kann auch in Aktien an anderen asiatischen Aktienmärkten investiert werden.
Kapitalmarktentwicklung
Aktienmärkte
Nachdem sich die weltweiten Aktienmärkte Anfang des Jahres weiterhin schwach präsentierten, markierten sie Mitte März
ihren bisherigen Tiefststand, um dann im Laufe des zweiten Quartals merklich zuzulegen. So steigerte sich zum Beispiel der
S&P 500 um 15,2 % in den letzten drei Monaten, was dem größten Quartalsanstieg seit 1998 entspricht. Der Dow Jones
kletterte in diesem Zeitraum um 11 % und die Nasdaq um beachtliche 20 % in die Höhe. Von seinem 12-Jahrestief im März
legte der S&P in der Spitze um 40 % zu, in den letzten Wochen kam die Rallye jedoch ins Stocken, da wieder vermehrt
Skepsis aufkam, ob die wirtschaftlichen Fundamentaldaten mit dem Markt mithalten können. In Europa und Japan war der
Kursverlauf in den vergangenen Monaten ähnlich und wurde vor allem von den Vorgaben aus den USA geprägt. Der
europäische Stoxx 600 Index hatte mit einem Anstieg von 17 % das beste Quartal seit 1999. Vor allem Finanzdienstleister,
Grundstofftitel und Automobilwerte konnten outperformen. Japans Nikkei Index schloss das abgelaufene Quartal sogar mit
einem Plus von 23 % ab. Grundlage dafür war vor allem die Hoffnung, dass die stark angeschlagene japanische Wirtschaft
sich bald wieder stabilisieren könnte. Die größten Gewinner im bisherigen Jahresverlauf sind jedoch die Börsen der
Schwellenländer. So legte der MSCI Emerging Markets Index seit Jahresbeginn um 34 % zu, verglichen mit 5 % beim MSCI
Weltindex der entwickelten Märkte. Unter der Annahme, dass das Schlimmste der Krise überstanden sei, kam auch der
Risikoappetit der Investoren zurück, wodurch die Aktienmärkte der Schwellenländer, speziell in Asien, profitieren konnten.
Der Shanghai Composite Index stieg seit Anfang des Jahres um über 60 %, der indische BSE Index um fast 50 % und der
russische Leitindex um über 50 %. Die Hoffnung auf eine baldige wirtschaftliche Erholung in Asien ließ auch die
Rohstoffpreise zuletzt wieder anziehen.
Die Jahre 2008 und 2009 sind geprägt von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungswerten im Laufe der letzten
Monate beinahe alle Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hat und sich mittlerweile zu einer globalen Krise entwickelt
hat. Mit der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum anglo-amerikanischen Immobilienmarkt beziehungsweise mit dem
Grad der Refinanzierungsabhängigkeit stieg die absolute Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrieren
sich auf all jene Investitionsalternativen, die neben hoher Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur,
aufweisen.*)
*) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im
Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere").
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Anlagestrategie**)
Die Auswahl der Aktieninvestments erfolgt auf Grundlage eingehender Fundamentalanalyse. Hierbei wird besonders auf das
operative Wachstum, eine ausgewogene Bilanzstruktur und die Cash-Flow-Entwicklung geachtet. Weitere Kriterien sind die
Transparenz der Unternehmens- und Eigentümerstruktur sowie die Stärke des Managements.
Wir rechnen weiterhin mit einer positiven Entwicklung der indischen und chinesischen Volkswirtschaften mit einem
überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum. In Russland sehen wir eine erste Stabilisierung nach dem massiven Rückgang
des Bruttosozialproduktes und dem Absturz des russischen Aktienmarktes. Langfristig sehen wir vor allem im
Finanzdienstleistungs- und Konsumsektor ein hohes Wachstumspotential. Ferner behalten wir eine starke Gewichtung im
Energiesektor. Die Performance im abgelaufenen Rechnungsjahr war aufgrund der globalen Finanzkrise stark negativ. Der
Rechenwert verschlechterte sich um knapp 30 %.
Regional gesehen sind China und Hong Kong mit 33 % der Aktienquote überrepräsentiert während Russland mit etwa 31 %
vertreten ist. Die indische Aktienquote liegt aufgrund relativ hoher Bewertungen bei 27 % und die taiwanesische Gewichtung
beträgt 9 %. Insgesamt liegt der Fokus auf günstig bewertete Aktien mit hohem Wachstumspotential. Das Portfolio ist breit
diversifiziert. Eine deutliche Reduktion des Tracking Errors gegenüber der Benchmark erfolgte im Laufe des
Rechnungsjahres.
Der Fonds war während der gesamten Berichtsperiode voll investiert. Aktienindexfutures wurden zur Absicherung oder als
Ersatz von Aktienpositionen verwendet.
**) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu
Abweichungen kommen.
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Entwicklung des B 102 im abgelaufenen Rechnungsjahr
Der Anteilsumlauf hat sich von 1.008.000 Anteilen zum 28.6.2008 auf 916.523 Anteile zum 27.6.2009 vermindert.
Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von EUR 103.280.130,97 auf EUR 65.474.957,30.
Zum Stichtag 27.6.2009 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) mit EUR 71,44 berechnet.
Auszahlung
Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 0,40 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 1.9.2009
gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 3 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen.
Dem enthaltenen Unterfonds, der nicht in eigener Verwaltung steht, wurden von deren jeweils verwaltenden
Kapitalanlagegesellschaft Verwaltungsentschädigungen in der Höhe von 0,63 % per anno verrechnet. Für den Kauf der
Anteile wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt.
Das Fondsvermögen in EUR
Vergleichende Übersicht über drei Rechnungsjahre des Fonds
Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Rechnungsjahrende
Fondsvermögen gesamt
Errechneter Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter Ertrag
Auszahlung gemäß
§ 13 3. Satz InvFG
Wertentwicklung
in %
27.06.2007*)
502.596.871,64
127,72
9,02
0,75
+27,72
27.06.2008
103.280.130,97
102,46
85,98
2,87
-19,29
27.06.2009
65.474.957,30
71,44
8,80
0,40
-28,10
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in EUR
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR)
ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Auszahlung (KESt) am 1.9.2008 von EUR 2,87 (entspricht 0,0312 Anteilen)1)
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0312 * 71,44)
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in %
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2008 in %
Thesaurierungsanteil
mit KESt-Abzug
102,46
71,44
73,67
-28,10
-28,79
-65,92
2. Fondsergebnis
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Ergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Dividendenerträge
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
Aufwendungen
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
Publizitätskosten
Transaktionskosten
Wertpapierdepotgebühr
18.138,39
1.843.612,41
-36.924,36
1.824.826,44
-9.120,00
-11.293,09
-21.834,71
-36.311,41
-78.559,21
Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
1.746.267,23
Realisiertes Kursergebnis2)3)
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisengewinne)
Realisierte Verluste aus Wertpapieren
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisenverluste)
4.616.807,13
2.757.964,38
-36.597.814,46
-1.811.147,60
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-31.034.190,55
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-29.287.923,32
b) Nicht realisiertes Kursergebnis2)3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
13.978.035,87
Ergebnis des Rechnungsjahres
-15.309.887,45
c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
2.065.983,98
Fondsergebnis gesamt
1)
2)
3)
-13.243.903,47
Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am 28.8.2008 (Ex-Tag) EUR 92,11.
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses): EUR -17.056.154,68.
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in EUR
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres4)
103.280.130,97
Auszahlung am 1.9.2008
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug)
-2.892.960,00
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von 1.105.523 Anteilen und Rücknahme von 1.197.000 Anteilen
-21.668.310,20
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
-13.243.903,47
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres5)
65.474.957,30
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Auszahlung/Wiederveranlagung
Auszahlung (KESt) am 1.9.2009 für 916.523
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 0,40
Wiederveranlagung für 916.523
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 8,80
8.062.449,14
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
-27.221.939,34
366.609,20
Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
inkl. Ausgleich
Gewinnübertrag auf die Substanz
4)
5)
38.408.962,06
-2.757.964,38
35.650.997,68
8.429.058,34
8.429.058,34
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 916.523 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Vermögensaufstellung zum 27. Juni 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
FV
EUR
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf PFUND STERLING
umgerechnet zum Kurs von 0,8519
IE0000590798
DRAGON OIL PLC
EO- 10
37.487
-
37.487
3,6500
Gesamt PFUND STERLING
17.000
70.000
80.000
12.500
13.000
130.000
20.000
350.000
60.000
183.000
70.000
150.000
140.000
66.000
-
125.000
70.000
60.000
145.277
50.000
17.000
2.201,5000
70.000
809,5500
80.000
325,7000
37.500
284,3000
13.000
2.435,1500
130.000
196,7000
20.000
284,4000
20.000
1.610,4000
350.000
194,9500
100.000
1.040,9000
37.723
255,2000
70.000
312,3500
150.000
126,1000
140.000
151,6000
66.000
396,9000
30.000
387,9000
Gesamt INDISCHE RUPIE
160.614,57
160.614,57
0,25
0,25
lautend auf INDISCHE RUPIE
umgerechnet zum Kurs von 67,66725
INE257A01018
INE397D01016
INE271C01023
INE129A01019
INE001A01028
INE154A01025
INE036D01010
INE018A01030
INE733E01010
INE213A01011
INE015A01028
INE330H01018
INE475H01011
INE114A01011
INE467B01029
INE081A01012
BHARAT HEAVY E.DEMAT.IR10
BHARTI AIRTEL DEMAT.IR 10
DLF LTD
IR 2
GAIL (INDIA) LTD. IR 10
HOUSING DEV.F.DEMAT.IR 10
I.T.C. LTD. DEMAT. IR 1
KARUR VYSYA BK DEM. IR 10
LARSEN+TOUBRO DEMAT. IR 2
NTPC LTD.
IR 10
OIL+NATURAL GAS DEM.IR 10
RANBAXY LABS LTD IR 5
RELIANCE COMMUNICAT. IR 5
RELIANCE PETROLEUM IR10
STEEL AUTHORITY OF INDIA
TATA CONSULTANCY IR 1
TATA STEEL LTD.DEMAT.IR10
553.081,44 0,84
837.458,30 1,28
385.060,72 0,59
157.554,06 0,24
467.832,67 0,71
377.893,29 0,58
84.058,39 0,13
475.976,19 0,73
1.008.353,38 1,54
1.538.262,60 2,35
142.268,37 0,22
323.117,90 0,49
279.529,61 0,43
313.652,47 0,48
387.120,80 0,59
171.973,89 0,26
7.503.194,08 11,46
lautend auf SCHWEDISCHE KRONE
umgerechnet zum Kurs von 10,938
SE0002016261
ENERGYO SOL.RUSSIA.AB
354.000
354.000
29,7000
Gesamt SCHWEDISCHE KRONE
961.217,77
961.217,77
1,47
1,47
-
4.700.000
0,0100
Gesamt NEUER TAIWAN-DOLLAR
1.014,83
1.014,83
0,00
0,00
11.888
56,3300
Gesamt US-DOLLAR
475.959,37
475.959,37
0,73
0,73
lautend auf NEUER TAIWAN-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 46,3133
TW0002418001
YA HSIN INDUSTRIAL TA10
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,40695
US97263M1099
WIMM-BILL-DANN RL 20 ADR
9.670
3.921
Gesamt Aktien
9.102.000,62 13,90
Optionsscheine
lautend auf HONGKONG-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 10,9039
BMG7130P2123
PLAYMATES HLDG. WTS10
478.400
Gesamt Optionsscheine
Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere
B 102
-
478.400
0,9400
Gesamt HONGKONG-DOLLAR
41.241,76
41.241,76
0,06
0,06
41.241,76
0,06
9.143.242,38 13,96
-8-
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
EUR
FV
155.800
0,8650
Gesamt PFUND STERLING
158.195,80 0,24
158.195,80 0,24
Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf PFUND STERLING
umgerechnet zum Kurs von 0,8519
GB00B1VN4809
VOLGA GAS PLC LS-,01
-
-
lautend auf HONGKONG-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 10,9039
CNE1000001Z5
CNE100000205
HK2388011192
HK0001000014
CNE1000002H1
CNE1000002L3
HK0941009539
HK0688002218
CNE1000002Q2
HK0002007356
HK0000049939
HK0883013259
BMG303921313
HK0101000591
HK0011000095
HK0012000102
HK0003000038
HK0006000050
HK0388045442
GB0005405286
HK0013000119
CNE1000003G1
HK0066009694
CNE1000003W8
CNE1000003X6
BMG7130P2040
BMG7147S1008
BMG7475M1626
HK0016000132
BMG8659B1054
KYG875721220
BMG8890G1033
BMG8984D1074
BMG9358Q1463
HK0004000045
BANK OF CHINA LTD H YC 1
BK O.COMMUNICATIONS H YC1
BK OF CHINA (HONGKONG)HD5
CHEUNG KONG (HLDGS) HD-50
CHINA CONSTR. BANK H YC 1
CHINA LIFE INS. H YC 1
CHINA MOBILE LTD. HD-,10
CHINA OV.LD
HD- 10
CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1
CLP HLDGS HD5
CN UNICOM(HK)LTD. HD -,10
CNOOC LTD SUBDIV. HD- 02
ENERCHINA HLDGS NEW HD-01
HANG LUNG P.
HD 1
HANG SENG BK LTD HD 5
HENDERSON LD DEV. HD 2
H.K. CHINA GAS HD- 25
H.K. EL.HLDGS
HD 1
HONGKONG EXCH. (BL 100)
HSBC HLDGS PLC DL- 50
HUTCHISON WHAMPOA HD- 25
IND.+COMM.BK CHINA H YC 1
MTR CORP. LTD HD 1
PETROCHINA CO. LTD H YC 1
PING AN INS.C.CHINA H YC1
PLAYMATES HLDG.CON.HD-,10
PLAYMATES TOYS GROUP LTD
REGAL HOTELS INTL HD-,10
SUN HUNG KAI PTIES HD-50
TAI CHEUNG HLDGS HD- 10
TENCENT HLDGS NEW HD-0001
TITAN PETROCHEM.GRHD- 01
TPV TECHNLGY
DL- 01
VICTORY CITY INT. HD-0,01
WHARF (HLDGS) LTD HD 1
1.200.000
350.000
300.000
25.000
65.000
3.000.000
3.200.000
100.000
265.000
225.000
260.000
400.000
700.000
35.000
65.000
400.000
500.000
1.100.000
300.000
180.000
25.000
80.000
260.000
100.000
30.000
290.000
80.000
1.000.000
1.800.000
160.000
300.000
50.000
990.000
3.538.000
2.960.000
2.308.000
2.306.800
50.000
5.248.000
40.000
28.900.000 175.560.000
100.000 10.994.000
226.000 16.166.000
114.000
-
1.200.000
3,6600
350.000
8,4200
300.000
13,2000
40.000
93,2000
3.800.000
6,0500
100.000
29,0500
340.000
78,7000
260.000
18,4800
400.000
5,7000
50.000
51,6500
400.000
10,8200
700.000
9,9100
1.472.550
0,1530
180.000
26,5500
25.000
110,4000
80.000
44,9500
260.000
16,6600
100.000
43,7000
30.000
126,7000
290.000
65,5000
80.000
52,8000
1.300.000
5,4500
160.000
24,0500
300.000
8,6800
50.000
54,3000
1.822.000
1,8600
1.400.000
0,1500
1.200
2,1000
50.000
99,7000
766.000
4,4100
40.000
93,0000
29.680.000
0,1660
300.000
3,5100
4.500.000
0,9400
114.000
31,7000
Gesamt HONGKONG-DOLLAR
402.791,66
270.270,27
363.172,81
341.896,02
2.108.419,92
266.418,44
2.453.984,35
440.649,68
209.099,50
236.841,86
396.922,20
636.194,39
20.662,35
438.283,55
253.120,44
329.790,26
397.252,36
400.774,03
348.590,87
1.742.037,25
387.384,33
649.767,51
352.901,26
238.813,64
248.993,48
310.798,89
19.259,16
231,11
457.175,87
309.802,91
341.162,34
451.845,67
96.570,95
387.934,59
331.422,70
16.641.236,62
0,62
0,41
0,55
0,52
3,22
0,41
3,75
0,67
0,32
0,36
0,61
0,97
0,03
0,67
0,39
0,50
0,61
0,61
0,53
2,66
0,59
0,99
0,54
0,36
0,38
0,47
0,03
0,00
0,70
0,47
0,52
0,69
0,15
0,59
0,51
25,42
70.396,18
232.844,10
28.457,48
878.211,73
1.070.684,81
886.574,79
1.842.465,97
686.016,33
747.052,26
759.007,94
844.596,88
789.482,36
1.559.958,42
525.141,26
311.479,73
742.251,81
0,11
0,36
0,04
1,34
1,64
1,35
2,81
1,05
1,14
1,16
1,29
1,21
2,38
0,80
0,48
1,13
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,40695
US47972P2083
US2561352038
US69338N2062
US45104G1040
US4567881085
US46626D1081
US6778621044
US5838401033
US6074091090
US67812M2070
US6698881090
US67011E2046
US3682872078
US7171402065
US7317892021
US6781291074
B 102
COMSTAR-OBY.TEL. REGS
DR REDDYS LABS ADR IR 5
GR.KOMP.PIK SP.ADR REG.S
ICICI BANK LTD ADR/2
INFOSYS TECHS ADR IR 5
JSC MMC NOR.NICK.ADR RL 1
LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025
MECHEL OAO ADR RL 10
MOBILNIYE TEL. ADR/5
NK ROSNEFT GDR REGS RL-01
NOVATEK GDR REG.S 10/1
NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS
OAO GAZP.ADR REG.S 4/RL 5
PHARMSTANDARD GDR REGS
POLYMETAL GDR REGS RL-,20
POLYUS ZOLOTO OJSC ADR /2
16.746
3.736
30.000
30.000
151.807
62.508
95.121
29.185
179.976
23.176
61.248
94.584
44.739
52.171
42.328
-9-
78.556
130.000
16.172
15.000
70.000
192.397
53.876
29.028
24.652
188.652
25.344
30.820
69.042
26.784
56.066
23.866
20.000
29.225
40.000
40.000
139.215
58.450
108.938
28.006
195.226
25.599
60.532
112.553
50.955
52.171
52.294
4,1500
16,3800
1,3700
30,8900
37,6600
8,9600
44,3500
8,8600
37,5300
5,4700
46,4200
18,3500
19,5000
14,5000
8,4000
19,9700
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2009
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
EUR
FV
36.000
84,2500
141.149
5,2500
45.000
1,6500
79.165
11,9500
18.000
71,9000
51.300
12,7000
83.288
2,9500
117.674
6,9000
50.000
9,7400
60.096
22,1700
37.015
10,6000
69.845
15,7700
502.615
2,2200
92.866
12,1900
70.000
11,8900
10.962
14,7500
Gesamt US-DOLLAR
2.155.726,93 3,29
526.694,09 0,80
52.773,73 0,08
672.391,88 1,03
919.862,11 1,40
463.065,50 0,71
174.632,79 0,27
577.099,83 0,88
346.138,81 0,53
946.962,10 1,45
278.872,03 0,43
782.867,66 1,20
793.066,78 1,21
804.603,25 1,23
591.563,31 0,90
114.921,99 0,18
22.175.864,84 33,87
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
umgerechnet zum Kurs von 1,40695
US7594701077
US8181503025
US82655M1071
US48122U2042
US8565522039
US8597372072
US8688611057
US8688612048
US8765685024
US6708312052
US87260R2013
US91688E2063
US46630Q2021
US68370R1095
US97651M1099
US98387E2054
RELIANCE INDS GDR 144A/2
SEVERSTAL GDR S OCT2006
SIFY TECHNO.LTD.ADR IR 10
SISTEMA,AFK GDR REGS/50
STATE BANK OF IND.GDR S/2
STERLITE IND.I. ADR IR 2
SURGUTNEFT. VZ ADR/10
SURGUTNEFTEGAZ ADR/10
TATA MTRS LTD ADR IR 10
TATNEFT GDR REG.S 6
TRUB.MET.KO.GDRS RL10
URALKALI GDR S/5 RL -,50
VTB BANK GDR REG. S
VYMPELKOM ADR 0 25/RL-005
WIPRO LTD ADR
IR 2
X 5 RETAIL GR. GDR S 0,25
34.952
136.362
76.525
15.000
51.300
54.233
112.874
15.000
60.886
47.003
75.526
453.782
85.071
20.000
10.962
38.952
80.448
55.000
16.125
37.000
137.477
45.200
115.000
14.718
27.988
12.681
240.204
56.946
50.000
-
Gesamt Aktien
38.975.297,26 59,53
Optionsscheine
lautend auf EURO
AT0000A0D8C0
CAIB KOS 09/11 SBERBANK
1.506.180
-
1.506.180
0,9800
Gesamt EURO
Gesamt Optionsscheine
Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
1.476.056,40
1.476.056,40
2,25
2,25
1.476.056,40
2,25
40.451.353,66 61,78
Investmentfonds
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,40695
US4642867315
ISHARES INC.-MSCI TAIWAN
900.000
900.000
800.000
10,0600
Gesamt US-DOLLAR
Gesamt Investmentfonds
Gesamt Wertpapiervermögen
5.720.174,85
5.720.174,85
8,74
8,74
5.720.174,85
8,74
55.314.770,89 84,48
Finanzterminkontrakte
Forderungen/Verbindlichkeiten
Gekaufte Indexterminkontrakte (Long-Positionen) ohne Absicherungszweck
DJ EURO STOXX 50 F 09/09
HANG SENG IND FT 07/09
MSCI TAIWAN INDEX_F 07/09
SGX NIFTIY FUTURE__07/09
EUR
HKD
USD
USD
Gesamt Finanzterminkontrakte
350
40
25
700
-7.000,00 -0,01
64.332,49 0,10
1.066,14 0,00
142.637,61 0,22
201.036,24
0,31
Bankguthaben
Guthaben
EUR
7.874.597,43 12,03
Fremdwährungsbankguthaben
EUR
2.084.464,43
B 102
- 10 -
3,18
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Whg
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
FV
EUR
Sonstige Vermögenswerte
Zinsenansprüche
EUR
88,31
0,00
Fondsvermögen
EUR
65.474.957,30
100
EUR
STK
71,44
916.523
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Anteilwert
Umlaufende Anteile
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 27. Juni 2009
Kurswert in EUR
Wertpapiervermögen
Finanzterminkontrakte
Bankguthaben
Sonstige Vermögenswerte
Fondsvermögen
%Anteil
55.314.770,89 84,48
201.036,24
0,31
9.959.061,86 15,21
88,31
0,00
65.474.957,30 100,00
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind:
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
AAC ACOU.TECH.HLDGS DL-01
CHINA NETCOM GRP(HK)DL-04
CITIC 21CN CO LTD. HD- 01
CNPC (HONGKONG) HD- 01
COSCO PACIFIC LTD HD- 10
DENWAY MOTOR
HD- 10
FAR EAST CONS. INTL HD-10
GLOBAL BIO-CHEM TE.HD- 10
GREENTOWN CHINA HD -,10
GUOCO GRP LTD DL- 50
KINGB.CHEM.HLDGS HD- 10
KINGB.LAMINATES H. HD-,10
PAC.CENT.PREM. HD-,10
REGAL HOTELS INTL HD- 01
REGAL HOTELS IN.TT.HD-,10
SILVER GR.INTL IND. HD-20
TOM GROUP LTD. HD- 10
VICTORY CITY INT. -ANR.WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1
WHEELOCK AND CO. HD- 50
YANZHOU COAL MNG H YC 1
YUE YUEN IND.HLDGS HD- 25
BALLARPUR INDS DEM. IR 2
BANK OF INDIA
IR 10
CESC LTD (DEMAT.) IR 10
DENA BANK IR 10
FEDERAL BANK DEMAT. IR 10
GLOBAL TELE-S.DEMAT.IR 10
GUJARAT ALKALIES+CHEM. D.
GUJARAT NAR.VAL.DEM.IR 10
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Aktien
KYG2953L1095
HK0906028292
BMG2154E1021
BMG2237F1005
BMG2442N1048
HK0203009524
KYG3307Z1090
KYG3919S1057
KYG4100M1050
BMG420981224
KYG525621408
KYG5257K1076
BMG6844T1146
BMG7475M1212
BMG7475M1543
HK0171000877
KYG891101035
BMG9358Q1539
CNE1000004M7
HK0020000177
CNE1000004Q8
BMG988031446
INE294A01037
INE084A01016
INE486A01013
INE077A01010
INE171A01011
INE043A01012
INE186A01019
INE113A01013
B 102
- 11 -
800.000
2.308.000
6.805.000
-
600.000
200.000
12.960.000
1.000.000
300.000
1.500.000
1.500.000
1.000.000
1.000.000
50.000
150.000
2.300.000
4.401.000
80.500.000
2.308.000
10.900.000
16.918.000
6.805.000
1.200.000
150.000
700.000
250.000
900.000
120.000
60.000
800.000
180.000
300.000
200.000
270.000
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
HINDALCO INDS DEMAT IR 1
HINDALCO INDS -JUNGE08INDIAN BANK LTD DEM. IR10
JINDAL SAW LTD DEMAT.IR10
JSW STEEL DEMAT. IR 10
LIC HOUSING F.(DEMAT)IR10
ORCHID CHEM+PHAR.(DEMAT.)
RELIANCE INDS(DEMAT) IR10
ROLTA INDIA LTD IR 10
SHIPPING CORP. OF INDIA
STERLITE IND.I.DEMAT.IR 2
SYNDICATE BANK IR 10
TATA CHEMIALS DEMAT.IR 10
UCO BANK
IR 10
TAIWAN FIRE + MARINE INS.
CHINA GRENTECH.C.L.ADR/25
CHINA MOBILE LTD. ADR/5
EASTERN PROPERTY HLDGS
HINDALCO INDS GDR/144A
MAGNITOGO.METALL.REGS/13
MAHANAGAR TELE NIG. ADR/2
RANBAXY LABORA. GDR IR 5
SATYAM COMPUTER SVC.ADR/2
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
INR
TWD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
949.017
179.705
12.500
12.500
368.000
4.812
113.000
-
949.017
179.705
292.500
70.000
35.000
100.000
100.000
45.000
100.000
82.500
90.000
200.000
110.000
800.000
900.000
189.300
30.000
5.269
969.312
53.812
12.000
183.000
100.000
BACA KOS 07/08 SINERGIYA
BACA KOS 08/09 SBERBANK
BACA KOS 07/08 SINERGIYA
BACA KOS 08/09 SBERBANK
EUR
EUR
USD
USD
15.200
6.060.916
45.200
7.825.204
45.200
7.409.904
45.200
7.825.204
Aktien (Fortsetzung)
INE038A01020
QOXDBM010933
INE683A01015
INE324A01016
INE019A01020
INE115A01018
INE191A01019
INE002A01018
INE293A01013
INE109A01011
INE268A01031
INE667A01018
INE092A01019
INE691A01018
TW0002832003
US16938P1075
US16941M1099
VGG290991014
US4330641022
US5591892048
US5597784025
USY7187Y1166
US8040981016
Optionsscheine
AT0000A07S79
AT0000A07R54
AT0000A07S79
AT0000A07R54
Wien, am 14. September.2009
Pioneer Investments Austria GmbH
DDr. Werner Kretschmer
B 102
Stefano Pregnolato
Mag. Hannes Roubik
- 12 -
Hannes Saleta
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 27. Juni 2009 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über
den von ihr verwalteten B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 28. Juni 2008 bis 27.
Juni 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und
für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des
Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung
des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den
Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung,
Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des
Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung
geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die
Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,
dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit
ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der
Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher
Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Rechenschaftsbericht zum 27. Juni 2009 über den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer
Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Wien, am 14. September 2009
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
B 102
ppa. Mag. Gerda Reischl
Wirtschaftsprüfer
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Steuerliche Behandlung des B 102
(ISIN AT0000A020L7) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug in EUR pro Anteil
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 0,40 je Thesaurierungsanteil
mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im
Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar.
B 102
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft"
genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds
aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung
(nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften
Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie
die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank
sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen
Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die
Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz
anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen
der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem
Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder
sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen
gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in
den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile.
Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des
Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte,
abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse
veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises
gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren
Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der
Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10
Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die
Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung
angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den
diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen
für den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz).
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere
Zahl- und Einreichstellen bestimmen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben.
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
auszugeben.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende
Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung
Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen
Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente)
Der Fonds veranlagt vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Russland, Indien
oder China. Aktien sonstiger Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Asien oder Ost- und Südosteuropa (inkl. der GUS-Staaten) können
beigemischt werden.
• Anteile an Kapitalanlagefonds
Neben Direktanlagen können für den Kapitalanlagefonds bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser
Fondsbestimmungen erworben werden.
• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine
untergeordnete Rolle.
• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der
Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.
• Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative)
Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung gegen Kursänderungsrisken und
Devisenänderungsrisken eingesetzt werden.
Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden,
dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei
die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
• an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates
gehandelt werden oder
• an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt
eines Drittstaates gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten
Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der
Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den
Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der
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Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation,
oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden,
oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten
gehandelt werden, oder
• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von
einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in
diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein
Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie
78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften
umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige
Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen,
angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie
85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer
Kapitalanlagefonds investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
• beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden
Finanzanlagen zu investieren, und
• deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder
ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen
nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG
erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die
Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder
Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben
werden.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten
gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben
werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt,
in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden,
sofern
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum
angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
nicht anwendbar
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG
Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem
im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche
oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus
Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen
Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen
eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten
Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
§ 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 28.06. bis zum 27.06. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund
der Monatsendwerte errechnet wird.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur
Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach
dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 01.09. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls
gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.09. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem.
§ 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt
ist jeweils der 01.09. des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils
depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten
Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen
unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine
aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
BiH1:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska,
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
Banja Luka
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.7
Russland:
Moskau (RTS Stock Exchange)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
China
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.7
Indien:
Bombay
3.8
Indonesien:
Jakarta
3.9.
Israel:
Tel Aviv
3.10
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
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28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
3.11
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12
Korea:
Seoul
3.13
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.14
Mexiko:
Mexiko City
3.15
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.16
Philippinen:
Manila
3.17
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.18
Südafrika:
Johannesburg
3.19
Taiwan:
Taipei
3.20
Thailand:
Bangkok
3.21
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific
Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.22
Venezuela:
Caracas
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International
Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such
as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate
Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo
Stock Exchange
5.4
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.6
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.7
Korea:
Korea Futures Exchange
5.8
Mexiko:
Mercado Mexicano de Derivados
5.9
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.11
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.12
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.13
Schweiz:
EUREX
5.14
Türkei:
TurkDEX
5.15
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange,
Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options
Exchange (BOX)
B 102
- 21 -
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009
Bewertung illiquide Wertpapiere
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm
gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden
Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank
zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder
sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider
oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter
Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko).
B 102
- 22 -
28. Juni 2008 - 27. Juni 2009