Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
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Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 B 102 Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Bericht über das Rechnungsjahr 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender) Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender) Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender) Dir. Angelo FORLONI (bis 14.7.2009) Dir. Mateo GERMANO Dir. Mag. Gerhard HABTMANN (ab 27.10.2008) Dir. Mag. Klemens HALLER (bis 30.6.2008) Dir. Mag. Gernot HESCHL Mag. Verena SÜSSL Thomas FÜCHSL Thomas KELLNER Christoph ZEMSAUER Staatskommissär Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender, ab 1.2.2009) Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender, bis 8.2.2009) Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender, bis 26.10.2008) Dir. Stefano PREGNOLATO (ab 27.10.2008) Dir. Mag. Hannes ROUBIK (ab 1.2.2009) Dir. Hannes SALETA Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Prüfer KPMG Austria GmbH Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. B 102 -2- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 28.6.2008 bis 27.6.2009 vor. Charakteristik des Fonds Der B 102 ist ein Aktienfonds der in Aktien an den russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkten investiert. Zur Beimischung kann auch in Aktien an anderen asiatischen Aktienmärkten investiert werden. Kapitalmarktentwicklung Aktienmärkte Nachdem sich die weltweiten Aktienmärkte Anfang des Jahres weiterhin schwach präsentierten, markierten sie Mitte März ihren bisherigen Tiefststand, um dann im Laufe des zweiten Quartals merklich zuzulegen. So steigerte sich zum Beispiel der S&P 500 um 15,2 % in den letzten drei Monaten, was dem größten Quartalsanstieg seit 1998 entspricht. Der Dow Jones kletterte in diesem Zeitraum um 11 % und die Nasdaq um beachtliche 20 % in die Höhe. Von seinem 12-Jahrestief im März legte der S&P in der Spitze um 40 % zu, in den letzten Wochen kam die Rallye jedoch ins Stocken, da wieder vermehrt Skepsis aufkam, ob die wirtschaftlichen Fundamentaldaten mit dem Markt mithalten können. In Europa und Japan war der Kursverlauf in den vergangenen Monaten ähnlich und wurde vor allem von den Vorgaben aus den USA geprägt. Der europäische Stoxx 600 Index hatte mit einem Anstieg von 17 % das beste Quartal seit 1999. Vor allem Finanzdienstleister, Grundstofftitel und Automobilwerte konnten outperformen. Japans Nikkei Index schloss das abgelaufene Quartal sogar mit einem Plus von 23 % ab. Grundlage dafür war vor allem die Hoffnung, dass die stark angeschlagene japanische Wirtschaft sich bald wieder stabilisieren könnte. Die größten Gewinner im bisherigen Jahresverlauf sind jedoch die Börsen der Schwellenländer. So legte der MSCI Emerging Markets Index seit Jahresbeginn um 34 % zu, verglichen mit 5 % beim MSCI Weltindex der entwickelten Märkte. Unter der Annahme, dass das Schlimmste der Krise überstanden sei, kam auch der Risikoappetit der Investoren zurück, wodurch die Aktienmärkte der Schwellenländer, speziell in Asien, profitieren konnten. Der Shanghai Composite Index stieg seit Anfang des Jahres um über 60 %, der indische BSE Index um fast 50 % und der russische Leitindex um über 50 %. Die Hoffnung auf eine baldige wirtschaftliche Erholung in Asien ließ auch die Rohstoffpreise zuletzt wieder anziehen. Die Jahre 2008 und 2009 sind geprägt von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungswerten im Laufe der letzten Monate beinahe alle Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hat und sich mittlerweile zu einer globalen Krise entwickelt hat. Mit der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum anglo-amerikanischen Immobilienmarkt beziehungsweise mit dem Grad der Refinanzierungsabhängigkeit stieg die absolute Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrieren sich auf all jene Investitionsalternativen, die neben hoher Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur, aufweisen.*) *) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere"). B 102 -3- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Anlagestrategie**) Die Auswahl der Aktieninvestments erfolgt auf Grundlage eingehender Fundamentalanalyse. Hierbei wird besonders auf das operative Wachstum, eine ausgewogene Bilanzstruktur und die Cash-Flow-Entwicklung geachtet. Weitere Kriterien sind die Transparenz der Unternehmens- und Eigentümerstruktur sowie die Stärke des Managements. Wir rechnen weiterhin mit einer positiven Entwicklung der indischen und chinesischen Volkswirtschaften mit einem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum. In Russland sehen wir eine erste Stabilisierung nach dem massiven Rückgang des Bruttosozialproduktes und dem Absturz des russischen Aktienmarktes. Langfristig sehen wir vor allem im Finanzdienstleistungs- und Konsumsektor ein hohes Wachstumspotential. Ferner behalten wir eine starke Gewichtung im Energiesektor. Die Performance im abgelaufenen Rechnungsjahr war aufgrund der globalen Finanzkrise stark negativ. Der Rechenwert verschlechterte sich um knapp 30 %. Regional gesehen sind China und Hong Kong mit 33 % der Aktienquote überrepräsentiert während Russland mit etwa 31 % vertreten ist. Die indische Aktienquote liegt aufgrund relativ hoher Bewertungen bei 27 % und die taiwanesische Gewichtung beträgt 9 %. Insgesamt liegt der Fokus auf günstig bewertete Aktien mit hohem Wachstumspotential. Das Portfolio ist breit diversifiziert. Eine deutliche Reduktion des Tracking Errors gegenüber der Benchmark erfolgte im Laufe des Rechnungsjahres. Der Fonds war während der gesamten Berichtsperiode voll investiert. Aktienindexfutures wurden zur Absicherung oder als Ersatz von Aktienpositionen verwendet. **) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen. B 102 -4- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Entwicklung des B 102 im abgelaufenen Rechnungsjahr Der Anteilsumlauf hat sich von 1.008.000 Anteilen zum 28.6.2008 auf 916.523 Anteile zum 27.6.2009 vermindert. Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von EUR 103.280.130,97 auf EUR 65.474.957,30. Zum Stichtag 27.6.2009 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) mit EUR 71,44 berechnet. Auszahlung Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 0,40 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 1.9.2009 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 3 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Dem enthaltenen Unterfonds, der nicht in eigener Verwaltung steht, wurden von deren jeweils verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft Verwaltungsentschädigungen in der Höhe von 0,63 % per anno verrechnet. Für den Kauf der Anteile wurden keine Ausgabeaufschläge in Rechnung gestellt. Das Fondsvermögen in EUR Vergleichende Übersicht über drei Rechnungsjahre des Fonds Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Rechnungsjahrende Fondsvermögen gesamt Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG Wertentwicklung in % 27.06.2007*) 502.596.871,64 127,72 9,02 0,75 +27,72 27.06.2008 103.280.130,97 102,46 85,98 2,87 -19,29 27.06.2009 65.474.957,30 71,44 8,80 0,40 -28,10 B 102 -5- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in EUR 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Auszahlung (KESt) am 1.9.2008 von EUR 2,87 (entspricht 0,0312 Anteilen)1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0312 * 71,44) Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2008 in % Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 102,46 71,44 73,67 -28,10 -28,79 -65,92 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge Zinsaufwendungen (Sollzinsen) Aufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer Publizitätskosten Transaktionskosten Wertpapierdepotgebühr 18.138,39 1.843.612,41 -36.924,36 1.824.826,44 -9.120,00 -11.293,09 -21.834,71 -36.311,41 -78.559,21 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.746.267,23 Realisiertes Kursergebnis2)3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) Realisierte Verluste aus Wertpapieren Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste) 4.616.807,13 2.757.964,38 -36.597.814,46 -1.811.147,60 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -31.034.190,55 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -29.287.923,32 b) Nicht realisiertes Kursergebnis2)3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 13.978.035,87 Ergebnis des Rechnungsjahres -15.309.887,45 c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres 2.065.983,98 Fondsergebnis gesamt 1) 2) 3) -13.243.903,47 Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am 28.8.2008 (Ex-Tag) EUR 92,11. Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -17.056.154,68. B 102 -6- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2008/2009 in EUR 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres4) 103.280.130,97 Auszahlung am 1.9.2008 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) -2.892.960,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von 1.105.523 Anteilen und Rücknahme von 1.197.000 Anteilen -21.668.310,20 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) -13.243.903,47 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres5) 65.474.957,30 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Auszahlung/Wiederveranlagung Auszahlung (KESt) am 1.9.2009 für 916.523 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 0,40 Wiederveranlagung für 916.523 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 8,80 8.062.449,14 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) -27.221.939,34 366.609,20 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz inkl. Ausgleich Gewinnübertrag auf die Substanz 4) 5) 38.408.962,06 -2.757.964,38 35.650.997,68 8.429.058,34 8.429.058,34 Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 916.523 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. B 102 -7- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Vermögensaufstellung zum 27. Juni 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am FV EUR Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf PFUND STERLING umgerechnet zum Kurs von 0,8519 IE0000590798 DRAGON OIL PLC EO- 10 37.487 - 37.487 3,6500 Gesamt PFUND STERLING 17.000 70.000 80.000 12.500 13.000 130.000 20.000 350.000 60.000 183.000 70.000 150.000 140.000 66.000 - 125.000 70.000 60.000 145.277 50.000 17.000 2.201,5000 70.000 809,5500 80.000 325,7000 37.500 284,3000 13.000 2.435,1500 130.000 196,7000 20.000 284,4000 20.000 1.610,4000 350.000 194,9500 100.000 1.040,9000 37.723 255,2000 70.000 312,3500 150.000 126,1000 140.000 151,6000 66.000 396,9000 30.000 387,9000 Gesamt INDISCHE RUPIE 160.614,57 160.614,57 0,25 0,25 lautend auf INDISCHE RUPIE umgerechnet zum Kurs von 67,66725 INE257A01018 INE397D01016 INE271C01023 INE129A01019 INE001A01028 INE154A01025 INE036D01010 INE018A01030 INE733E01010 INE213A01011 INE015A01028 INE330H01018 INE475H01011 INE114A01011 INE467B01029 INE081A01012 BHARAT HEAVY E.DEMAT.IR10 BHARTI AIRTEL DEMAT.IR 10 DLF LTD IR 2 GAIL (INDIA) LTD. IR 10 HOUSING DEV.F.DEMAT.IR 10 I.T.C. LTD. DEMAT. IR 1 KARUR VYSYA BK DEM. IR 10 LARSEN+TOUBRO DEMAT. IR 2 NTPC LTD. IR 10 OIL+NATURAL GAS DEM.IR 10 RANBAXY LABS LTD IR 5 RELIANCE COMMUNICAT. IR 5 RELIANCE PETROLEUM IR10 STEEL AUTHORITY OF INDIA TATA CONSULTANCY IR 1 TATA STEEL LTD.DEMAT.IR10 553.081,44 0,84 837.458,30 1,28 385.060,72 0,59 157.554,06 0,24 467.832,67 0,71 377.893,29 0,58 84.058,39 0,13 475.976,19 0,73 1.008.353,38 1,54 1.538.262,60 2,35 142.268,37 0,22 323.117,90 0,49 279.529,61 0,43 313.652,47 0,48 387.120,80 0,59 171.973,89 0,26 7.503.194,08 11,46 lautend auf SCHWEDISCHE KRONE umgerechnet zum Kurs von 10,938 SE0002016261 ENERGYO SOL.RUSSIA.AB 354.000 354.000 29,7000 Gesamt SCHWEDISCHE KRONE 961.217,77 961.217,77 1,47 1,47 - 4.700.000 0,0100 Gesamt NEUER TAIWAN-DOLLAR 1.014,83 1.014,83 0,00 0,00 11.888 56,3300 Gesamt US-DOLLAR 475.959,37 475.959,37 0,73 0,73 lautend auf NEUER TAIWAN-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 46,3133 TW0002418001 YA HSIN INDUSTRIAL TA10 lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,40695 US97263M1099 WIMM-BILL-DANN RL 20 ADR 9.670 3.921 Gesamt Aktien 9.102.000,62 13,90 Optionsscheine lautend auf HONGKONG-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 10,9039 BMG7130P2123 PLAYMATES HLDG. WTS10 478.400 Gesamt Optionsscheine Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere B 102 - 478.400 0,9400 Gesamt HONGKONG-DOLLAR 41.241,76 41.241,76 0,06 0,06 41.241,76 0,06 9.143.242,38 13,96 -8- 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am EUR FV 155.800 0,8650 Gesamt PFUND STERLING 158.195,80 0,24 158.195,80 0,24 Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf PFUND STERLING umgerechnet zum Kurs von 0,8519 GB00B1VN4809 VOLGA GAS PLC LS-,01 - - lautend auf HONGKONG-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 10,9039 CNE1000001Z5 CNE100000205 HK2388011192 HK0001000014 CNE1000002H1 CNE1000002L3 HK0941009539 HK0688002218 CNE1000002Q2 HK0002007356 HK0000049939 HK0883013259 BMG303921313 HK0101000591 HK0011000095 HK0012000102 HK0003000038 HK0006000050 HK0388045442 GB0005405286 HK0013000119 CNE1000003G1 HK0066009694 CNE1000003W8 CNE1000003X6 BMG7130P2040 BMG7147S1008 BMG7475M1626 HK0016000132 BMG8659B1054 KYG875721220 BMG8890G1033 BMG8984D1074 BMG9358Q1463 HK0004000045 BANK OF CHINA LTD H YC 1 BK O.COMMUNICATIONS H YC1 BK OF CHINA (HONGKONG)HD5 CHEUNG KONG (HLDGS) HD-50 CHINA CONSTR. BANK H YC 1 CHINA LIFE INS. H YC 1 CHINA MOBILE LTD. HD-,10 CHINA OV.LD HD- 10 CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1 CLP HLDGS HD5 CN UNICOM(HK)LTD. HD -,10 CNOOC LTD SUBDIV. HD- 02 ENERCHINA HLDGS NEW HD-01 HANG LUNG P. HD 1 HANG SENG BK LTD HD 5 HENDERSON LD DEV. HD 2 H.K. CHINA GAS HD- 25 H.K. EL.HLDGS HD 1 HONGKONG EXCH. (BL 100) HSBC HLDGS PLC DL- 50 HUTCHISON WHAMPOA HD- 25 IND.+COMM.BK CHINA H YC 1 MTR CORP. LTD HD 1 PETROCHINA CO. LTD H YC 1 PING AN INS.C.CHINA H YC1 PLAYMATES HLDG.CON.HD-,10 PLAYMATES TOYS GROUP LTD REGAL HOTELS INTL HD-,10 SUN HUNG KAI PTIES HD-50 TAI CHEUNG HLDGS HD- 10 TENCENT HLDGS NEW HD-0001 TITAN PETROCHEM.GRHD- 01 TPV TECHNLGY DL- 01 VICTORY CITY INT. HD-0,01 WHARF (HLDGS) LTD HD 1 1.200.000 350.000 300.000 25.000 65.000 3.000.000 3.200.000 100.000 265.000 225.000 260.000 400.000 700.000 35.000 65.000 400.000 500.000 1.100.000 300.000 180.000 25.000 80.000 260.000 100.000 30.000 290.000 80.000 1.000.000 1.800.000 160.000 300.000 50.000 990.000 3.538.000 2.960.000 2.308.000 2.306.800 50.000 5.248.000 40.000 28.900.000 175.560.000 100.000 10.994.000 226.000 16.166.000 114.000 - 1.200.000 3,6600 350.000 8,4200 300.000 13,2000 40.000 93,2000 3.800.000 6,0500 100.000 29,0500 340.000 78,7000 260.000 18,4800 400.000 5,7000 50.000 51,6500 400.000 10,8200 700.000 9,9100 1.472.550 0,1530 180.000 26,5500 25.000 110,4000 80.000 44,9500 260.000 16,6600 100.000 43,7000 30.000 126,7000 290.000 65,5000 80.000 52,8000 1.300.000 5,4500 160.000 24,0500 300.000 8,6800 50.000 54,3000 1.822.000 1,8600 1.400.000 0,1500 1.200 2,1000 50.000 99,7000 766.000 4,4100 40.000 93,0000 29.680.000 0,1660 300.000 3,5100 4.500.000 0,9400 114.000 31,7000 Gesamt HONGKONG-DOLLAR 402.791,66 270.270,27 363.172,81 341.896,02 2.108.419,92 266.418,44 2.453.984,35 440.649,68 209.099,50 236.841,86 396.922,20 636.194,39 20.662,35 438.283,55 253.120,44 329.790,26 397.252,36 400.774,03 348.590,87 1.742.037,25 387.384,33 649.767,51 352.901,26 238.813,64 248.993,48 310.798,89 19.259,16 231,11 457.175,87 309.802,91 341.162,34 451.845,67 96.570,95 387.934,59 331.422,70 16.641.236,62 0,62 0,41 0,55 0,52 3,22 0,41 3,75 0,67 0,32 0,36 0,61 0,97 0,03 0,67 0,39 0,50 0,61 0,61 0,53 2,66 0,59 0,99 0,54 0,36 0,38 0,47 0,03 0,00 0,70 0,47 0,52 0,69 0,15 0,59 0,51 25,42 70.396,18 232.844,10 28.457,48 878.211,73 1.070.684,81 886.574,79 1.842.465,97 686.016,33 747.052,26 759.007,94 844.596,88 789.482,36 1.559.958,42 525.141,26 311.479,73 742.251,81 0,11 0,36 0,04 1,34 1,64 1,35 2,81 1,05 1,14 1,16 1,29 1,21 2,38 0,80 0,48 1,13 lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,40695 US47972P2083 US2561352038 US69338N2062 US45104G1040 US4567881085 US46626D1081 US6778621044 US5838401033 US6074091090 US67812M2070 US6698881090 US67011E2046 US3682872078 US7171402065 US7317892021 US6781291074 B 102 COMSTAR-OBY.TEL. REGS DR REDDYS LABS ADR IR 5 GR.KOMP.PIK SP.ADR REG.S ICICI BANK LTD ADR/2 INFOSYS TECHS ADR IR 5 JSC MMC NOR.NICK.ADR RL 1 LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025 MECHEL OAO ADR RL 10 MOBILNIYE TEL. ADR/5 NK ROSNEFT GDR REGS RL-01 NOVATEK GDR REG.S 10/1 NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS OAO GAZP.ADR REG.S 4/RL 5 PHARMSTANDARD GDR REGS POLYMETAL GDR REGS RL-,20 POLYUS ZOLOTO OJSC ADR /2 16.746 3.736 30.000 30.000 151.807 62.508 95.121 29.185 179.976 23.176 61.248 94.584 44.739 52.171 42.328 -9- 78.556 130.000 16.172 15.000 70.000 192.397 53.876 29.028 24.652 188.652 25.344 30.820 69.042 26.784 56.066 23.866 20.000 29.225 40.000 40.000 139.215 58.450 108.938 28.006 195.226 25.599 60.532 112.553 50.955 52.171 52.294 4,1500 16,3800 1,3700 30,8900 37,6600 8,9600 44,3500 8,8600 37,5300 5,4700 46,4200 18,3500 19,5000 14,5000 8,4000 19,9700 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2009 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am EUR FV 36.000 84,2500 141.149 5,2500 45.000 1,6500 79.165 11,9500 18.000 71,9000 51.300 12,7000 83.288 2,9500 117.674 6,9000 50.000 9,7400 60.096 22,1700 37.015 10,6000 69.845 15,7700 502.615 2,2200 92.866 12,1900 70.000 11,8900 10.962 14,7500 Gesamt US-DOLLAR 2.155.726,93 3,29 526.694,09 0,80 52.773,73 0,08 672.391,88 1,03 919.862,11 1,40 463.065,50 0,71 174.632,79 0,27 577.099,83 0,88 346.138,81 0,53 946.962,10 1,45 278.872,03 0,43 782.867,66 1,20 793.066,78 1,21 804.603,25 1,23 591.563,31 0,90 114.921,99 0,18 22.175.864,84 33,87 lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) umgerechnet zum Kurs von 1,40695 US7594701077 US8181503025 US82655M1071 US48122U2042 US8565522039 US8597372072 US8688611057 US8688612048 US8765685024 US6708312052 US87260R2013 US91688E2063 US46630Q2021 US68370R1095 US97651M1099 US98387E2054 RELIANCE INDS GDR 144A/2 SEVERSTAL GDR S OCT2006 SIFY TECHNO.LTD.ADR IR 10 SISTEMA,AFK GDR REGS/50 STATE BANK OF IND.GDR S/2 STERLITE IND.I. ADR IR 2 SURGUTNEFT. VZ ADR/10 SURGUTNEFTEGAZ ADR/10 TATA MTRS LTD ADR IR 10 TATNEFT GDR REG.S 6 TRUB.MET.KO.GDRS RL10 URALKALI GDR S/5 RL -,50 VTB BANK GDR REG. S VYMPELKOM ADR 0 25/RL-005 WIPRO LTD ADR IR 2 X 5 RETAIL GR. GDR S 0,25 34.952 136.362 76.525 15.000 51.300 54.233 112.874 15.000 60.886 47.003 75.526 453.782 85.071 20.000 10.962 38.952 80.448 55.000 16.125 37.000 137.477 45.200 115.000 14.718 27.988 12.681 240.204 56.946 50.000 - Gesamt Aktien 38.975.297,26 59,53 Optionsscheine lautend auf EURO AT0000A0D8C0 CAIB KOS 09/11 SBERBANK 1.506.180 - 1.506.180 0,9800 Gesamt EURO Gesamt Optionsscheine Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere 1.476.056,40 1.476.056,40 2,25 2,25 1.476.056,40 2,25 40.451.353,66 61,78 Investmentfonds lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,40695 US4642867315 ISHARES INC.-MSCI TAIWAN 900.000 900.000 800.000 10,0600 Gesamt US-DOLLAR Gesamt Investmentfonds Gesamt Wertpapiervermögen 5.720.174,85 5.720.174,85 8,74 8,74 5.720.174,85 8,74 55.314.770,89 84,48 Finanzterminkontrakte Forderungen/Verbindlichkeiten Gekaufte Indexterminkontrakte (Long-Positionen) ohne Absicherungszweck DJ EURO STOXX 50 F 09/09 HANG SENG IND FT 07/09 MSCI TAIWAN INDEX_F 07/09 SGX NIFTIY FUTURE__07/09 EUR HKD USD USD Gesamt Finanzterminkontrakte 350 40 25 700 -7.000,00 -0,01 64.332,49 0,10 1.066,14 0,00 142.637,61 0,22 201.036,24 0,31 Bankguthaben Guthaben EUR 7.874.597,43 12,03 Fremdwährungsbankguthaben EUR 2.084.464,43 B 102 - 10 - 3,18 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Whg Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am FV EUR Sonstige Vermögenswerte Zinsenansprüche EUR 88,31 0,00 Fondsvermögen EUR 65.474.957,30 100 EUR STK 71,44 916.523 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Anteilwert Umlaufende Anteile Zusammensetzung des Fondsvermögens per 27. Juni 2009 Kurswert in EUR Wertpapiervermögen Finanzterminkontrakte Bankguthaben Sonstige Vermögenswerte Fondsvermögen %Anteil 55.314.770,89 84,48 201.036,24 0,31 9.959.061,86 15,21 88,31 0,00 65.474.957,30 100,00 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: ISIN Wertpapierbezeichnung Whg AAC ACOU.TECH.HLDGS DL-01 CHINA NETCOM GRP(HK)DL-04 CITIC 21CN CO LTD. HD- 01 CNPC (HONGKONG) HD- 01 COSCO PACIFIC LTD HD- 10 DENWAY MOTOR HD- 10 FAR EAST CONS. INTL HD-10 GLOBAL BIO-CHEM TE.HD- 10 GREENTOWN CHINA HD -,10 GUOCO GRP LTD DL- 50 KINGB.CHEM.HLDGS HD- 10 KINGB.LAMINATES H. HD-,10 PAC.CENT.PREM. HD-,10 REGAL HOTELS INTL HD- 01 REGAL HOTELS IN.TT.HD-,10 SILVER GR.INTL IND. HD-20 TOM GROUP LTD. HD- 10 VICTORY CITY INT. -ANR.WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1 WHEELOCK AND CO. HD- 50 YANZHOU COAL MNG H YC 1 YUE YUEN IND.HLDGS HD- 25 BALLARPUR INDS DEM. IR 2 BANK OF INDIA IR 10 CESC LTD (DEMAT.) IR 10 DENA BANK IR 10 FEDERAL BANK DEMAT. IR 10 GLOBAL TELE-S.DEMAT.IR 10 GUJARAT ALKALIES+CHEM. D. GUJARAT NAR.VAL.DEM.IR 10 HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD INR INR INR INR INR INR INR INR Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Aktien KYG2953L1095 HK0906028292 BMG2154E1021 BMG2237F1005 BMG2442N1048 HK0203009524 KYG3307Z1090 KYG3919S1057 KYG4100M1050 BMG420981224 KYG525621408 KYG5257K1076 BMG6844T1146 BMG7475M1212 BMG7475M1543 HK0171000877 KYG891101035 BMG9358Q1539 CNE1000004M7 HK0020000177 CNE1000004Q8 BMG988031446 INE294A01037 INE084A01016 INE486A01013 INE077A01010 INE171A01011 INE043A01012 INE186A01019 INE113A01013 B 102 - 11 - 800.000 2.308.000 6.805.000 - 600.000 200.000 12.960.000 1.000.000 300.000 1.500.000 1.500.000 1.000.000 1.000.000 50.000 150.000 2.300.000 4.401.000 80.500.000 2.308.000 10.900.000 16.918.000 6.805.000 1.200.000 150.000 700.000 250.000 900.000 120.000 60.000 800.000 180.000 300.000 200.000 270.000 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 ISIN Wertpapierbezeichnung Whg Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 HINDALCO INDS DEMAT IR 1 HINDALCO INDS -JUNGE08INDIAN BANK LTD DEM. IR10 JINDAL SAW LTD DEMAT.IR10 JSW STEEL DEMAT. IR 10 LIC HOUSING F.(DEMAT)IR10 ORCHID CHEM+PHAR.(DEMAT.) RELIANCE INDS(DEMAT) IR10 ROLTA INDIA LTD IR 10 SHIPPING CORP. OF INDIA STERLITE IND.I.DEMAT.IR 2 SYNDICATE BANK IR 10 TATA CHEMIALS DEMAT.IR 10 UCO BANK IR 10 TAIWAN FIRE + MARINE INS. CHINA GRENTECH.C.L.ADR/25 CHINA MOBILE LTD. ADR/5 EASTERN PROPERTY HLDGS HINDALCO INDS GDR/144A MAGNITOGO.METALL.REGS/13 MAHANAGAR TELE NIG. ADR/2 RANBAXY LABORA. GDR IR 5 SATYAM COMPUTER SVC.ADR/2 INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR TWD USD USD USD USD USD USD USD USD 949.017 179.705 12.500 12.500 368.000 4.812 113.000 - 949.017 179.705 292.500 70.000 35.000 100.000 100.000 45.000 100.000 82.500 90.000 200.000 110.000 800.000 900.000 189.300 30.000 5.269 969.312 53.812 12.000 183.000 100.000 BACA KOS 07/08 SINERGIYA BACA KOS 08/09 SBERBANK BACA KOS 07/08 SINERGIYA BACA KOS 08/09 SBERBANK EUR EUR USD USD 15.200 6.060.916 45.200 7.825.204 45.200 7.409.904 45.200 7.825.204 Aktien (Fortsetzung) INE038A01020 QOXDBM010933 INE683A01015 INE324A01016 INE019A01020 INE115A01018 INE191A01019 INE002A01018 INE293A01013 INE109A01011 INE268A01031 INE667A01018 INE092A01019 INE691A01018 TW0002832003 US16938P1075 US16941M1099 VGG290991014 US4330641022 US5591892048 US5597784025 USY7187Y1166 US8040981016 Optionsscheine AT0000A07S79 AT0000A07R54 AT0000A07S79 AT0000A07R54 Wien, am 14. September.2009 Pioneer Investments Austria GmbH DDr. Werner Kretschmer B 102 Stefano Pregnolato Mag. Hannes Roubik - 12 - Hannes Saleta 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 27. Juni 2009 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 28. Juni 2008 bis 27. Juni 2009 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 27. Juni 2009 über den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 14. September 2009 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer B 102 ppa. Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer - 13 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Steuerliche Behandlung des B 102 (ISIN AT0000A020L7) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug in EUR pro Anteil Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 0,40 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar. B 102 - 14 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. B 102 - 15 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz). § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere Zahl- und Einreichstellen bestimmen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. B 102 - 16 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: • Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Der Fonds veranlagt vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Russland, Indien oder China. Aktien sonstiger Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Asien oder Ost- und Südosteuropa (inkl. der GUS-Staaten) können beigemischt werden. • Anteile an Kapitalanlagefonds Neben Direktanlagen können für den Kapitalanlagefonds bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. • Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative) Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung gegen Kursänderungsrisken und Devisenänderungsrisken eingesetzt werden. Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie • an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder • an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder • an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder • an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder • die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder • von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der B 102 - 17 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder • von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder • von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder • von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, • beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und • deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern B 102 - 18 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 28.06. bis zum 27.06. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 01.09. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. B 102 - 19 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.09. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 01.09. des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens. Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: BiH1: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin Banja Luka 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.7 Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7 Indien: Bombay 3.8 Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. B 102 - 20 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 3.11 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Korea: Seoul 3.13 Malaysia: Kuala Lumpur 3.14 Mexiko: Mexiko City 3.15 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16 Philippinen: Manila 3.17 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.18 Südafrika: Johannesburg 3.19 Taiwan: Taipei 3.20 Thailand: Bangkok 3.21 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.22 Venezuela: Caracas 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7 Korea: Korea Futures Exchange 5.8 Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.12 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.13 Schweiz: EUREX 5.14 Türkei: TurkDEX 5.15 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) B 102 - 21 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009 Bewertung illiquide Wertpapiere Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). B 102 - 22 - 28. Juni 2008 - 27. Juni 2009