Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG - Center
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WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 B 102 Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Bericht über das Rechnungsjahr 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender) Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender) Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender) Dir. Angelo FORLONI Dir. Mateo GERMANO Dir. Mag. Klemens HALLER (ab 15.1.2008) Dir. Mag. Gernot HESCHL Dir. Dr. Ralph MÜLLER (bis 12.12.2007) Mag. Verena SÜSSL Thomas FÜCHSL Thomas KELLNER Renate MORITZ Staatskommissär Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender) Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender) Dir. Dr. Klaus PRIVERSCHEK (bis 30.11.2007) Dir. Hannes SALETA Depotbank Bank Austria Creditanstalt AG, Wien Prüfer KPMG Austria GmbH Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. B 102 -2- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 28.6.2007 bis 27.6.2008 vor. Charakteristik des Fonds Der B 102 ist ein Aktienfonds der in Aktien an den russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkten investiert. Zur Beimischung kann auch in Aktien an anderen asiatischen Aktienmärkten investiert werden. Kapitalmarktentwicklung Die Entwicklung der russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkte war in der Berichtsperiode durch ausgeprägte Turbulenzen in Folge der Subprime-Hypothekenkrise am US-Markt geprägt. Die Krise, die zu dramatischen Veränderungen der Risikotoleranz der Anleger führte, weitete sich rasch auf die internationalen Märkte aus. Die amerikanische Zentralbank senkte die Leitzinsen in mehreren Schritten auf letztlich 2% im April und die Zentralbanken weltweit versorgten das Finanzsystem mit zusätzlicher Liquidität; allerdings konnten die durch die US-Subprime-Krise und Liquiditätsengpässe auf den Kreditmärkten entstandenen Probleme durch diese Maßnahmen nicht aus der Welt geschafft werden. Internationale Großbanken sahen sich zu massiven Abschreibungen gezwungen, was auf den Aktienmärkten wiederum zu starkem Verkaufsdruck führte, sodass die Aktienmärkte mit Ende der Berichtsperiode durch die Bank Verluste verzeichneten. Die Auswirkungen der Krise griffen auch auf die Börsen der Emerging Markets über, wodurch diese die Berichtsperiode in Euro gemessen durchwegs mit Verlusten schlossen. Die Vertrauenskrise hatte massive Auswirkungen auf die Finanzmärkte, wo Befürchtungen im Hinblick auf eine bereits unabwendbare Rezession in den USA Ängste vor einer stärkeren weltweiten Wachstumsabschwächung aufkommen ließen. Außerdem gewann der chinesische Yuan gegenüber dem Dollar weiter an Wert und dämpfte die Marktstimmung in Bezug auf exportorientierte Branchen in China. Allerdings performten die einzelnen Märkte uneinheitlich. Während Indien und Taiwan 20%, Hong Kong 15% und China sogar 30% in Euro gerechnet verloren, konnte Russland ein Plus von 5% in Euro erzielen. Der Grund für die Abkoppelung Russlands gegenüber den globalen Aktienmärkten liegt in der guten Performance der russischen Ölunternehmen. Gewinner auf Sektorenbasis waren weiterhin Unternehmen aus den Rohstoff- und Energiebereichen. Dagegen kamen Unternehmen mit großem Exportanteil insbesondere in die USA - unter Druck. Auch die hoch bewerteten Industrieunternehmen kamen nach einer längeren Phase von Kursexplosionen unter die Räder. Der Finanzsektor entwickelte sich stark unterdurchschnittlich. Anlagestrategie Die Auswahl der Aktieninvestments erfolgt auf Grundlage eingehender Fundamentalanalyse. Hierbei wird besonders auf das operative Wachstum, eine ausgewogene Bilanzstruktur und die Cash-Flow-Entwicklung geachtet. Weitere Kriterien sind die Transparenz der Unternehmens- und Eigentümerstruktur sowie die Stärke des Managements. Unterstützt von den gesunkenen Rohstoffpreisen rechnen wir weiterhin mit einer positiven Entwicklung der Wirtschaft und einem überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum. Vor allem im Finanzdienstleistungs- und Konsumsektor sehen wir ein hohes Wachstumspotential. Ferner behalten wir eine starke Gewichtung im Energiesektor. Die Performance war zwischen Juli 2007 und Oktober 2007 weiterhin gut mit plus 13%. Durch die Kursrückgänge an den internationalen Börsenmärkten ab Jänner 2008 verlor jedoch der Fonds 30% an Wert und beendete das Rechnungsjahr 19,29% im minus. Regional gesehen sind China und Hong Kong mit 33% der Aktienquote überrepräsentiert während Russland mit etwa 30% vertreten ist. Die indische Aktienquote liegt aufgrund relativ hoher Bewertungen bei 26% und die taiwanesische Gewichtung beträgt 9%. Insgesamt liegt der Fokus auf günstig bewerteten Aktien mit hohem Wachstumspotential. Das Portfolio ist breit diversifiziert. Der Fonds war während der gesamten Berichtsperiode voll investiert. Aktienindexfutures wurden zur Absicherung oder als Ersatz von Aktienpositionen verwendet. B 102 -3- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Entwicklung des B 102 im abgelaufenen Rechnungsjahr Der Anteilsumlauf hat sich von 3.935.000 Anteilen zum 28.6.2007 auf 1.008.000 Anteile zum 27.6.2008 vermindert. Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von EUR 502.596.871,64 auf EUR 103.280.130,97. Zum Stichtag 27.6.2008 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) mit EUR 102,46 berechnet. Auszahlung Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 2,87 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 1.9.2008 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 2 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Das Fondsvermögen in EUR Vergleichende Übersicht über zwei Rechnungsjahre des Fonds Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Rechnungsjahrende *) B 102 Fondsvermögen gesamt Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG Wertentwicklung in % 27.06.2007*) 502.596.871,64 127,72 9,02 0,75 +27,72 27.06.2008 103.280.130,97 102,46 85,98 2,87 -19,29 Rumpfrechnungsjahr vom 2.10.2006 - 27.06.2007 -4- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2007/2008 in EUR 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Auszahlung (KESt) am 3.9.2007 von EUR 0,75 (entspricht 0,0061 Anteilen)1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0061 * 102,46) Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2007 in % Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug 127,72 102,46 103,09 -19,29 -24,63 +26,65 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge Zinsaufwendungen (Sollzinsen) 133.708,61 8.922.605,26 -443.657,54 8.612.656,33 Aufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer Publizitätskosten Transaktionskosten Wertpapierdepotgebühr -21.720,00 -10.350,60 -69.880,01 -256.313,08 -358.263,69 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 8.254.392,64 Realisiertes Kursergebnis2)3) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) Realisierte Verluste aus Wertpapieren Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisenverluste) 86.840.465,10 5.031.136,83 -46.981.213,58 -12.165.529,42 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 32.724.858,93 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 40.979.251,57 b) Nicht realisiertes Kursergebnis2)3) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses -87.428.759,98 Ergebnis des Rechnungsjahres -46.449.508,41 c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -5.533.919,38 Fondsergebnis gesamt 1) 2) 3) -51.983.427,79 Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am 30.8.2007 (Ex-Tag) EUR 122,38. Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -54.703.901,05. B 102 -5- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2007/2008 in EUR 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres4) 502.596.871,64 Auszahlung am 3.9.2007 Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) -2.951.250,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von 3.075.000 Anteilen und Rücknahme von 6.002.000 Anteilen -344.382.062,88 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) -51.983.427,79 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres5) 103.280.130,97 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Auszahlung/Wiederveranlagung Auszahlung (KESt) am 1.9.2008 für 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 2,87 Wiederveranlagung für 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 85,98 86.667.978,36 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 35.445.332,19 2.892.960,00 Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz inkl. Ausgleich Gewinnübertrag auf die Substanz 4) 5) 59.146.743,00 -5.031.136,83 54.115.606,17 89.560.938,36 89.560.938,36 Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 3.935.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. B 102 -6- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Vermögensaufstellung zum 27. Juni 2008 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2008 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am FV EUR 900.000 32,3500 120.000 225,1000 60.000 404,6500 800.000 41,4000 180.000 184,0000 150.000 341,1500 300.000 208,4500 200.000 168,0500 270.000 119,0500 280.000 105,9500 70.000 519,5500 35.000 980,6500 90.000 324,0000 100.000 273,3000 100.000 830,1500 100.000 227,3000 45.000 2.181,9000 100.000 261,9000 70.000 219,4000 90.000 675,2000 200.000 52,3000 110.000 291,2000 80.000 726,7500 800.000 34,9500 Gesamt INDISCHE RUPIE 431.395,01 0,42 400.235,00 0,39 359.740,32 0,35 490.736,82 0,48 490.736,82 0,48 758.219,51 0,73 926.576,91 0,90 497.997,12 0,48 476.268,09 0,46 439.559,14 0,43 538.869,63 0,52 508.557,89 0,49 432.061,77 0,42 404.946,78 0,39 1.230.027,70 1,19 336.788,89 0,33 1.454.807,98 1,41 388.055,48 0,38 227.558,46 0,22 900.395,39 0,87 154.985,12 0,15 474.616,00 0,46 861.456,49 0,83 414.281,45 0,40 13.598.873,77 13,17 Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf INDISCHE RUPIE umgerechnet zum Kurs von 67,49035 INE294A01037 INE084A01016 INE486A01013 INE077A01010 INE171A01011 INE129A01019 INE043A01012 INE186A01019 INE113A01013 INE683A01015 INE324A01016 INE019A01020 INE036D01010 INE115A01018 INE213A01011 INE191A01019 INE002A01018 INE293A01013 INE109A01011 INE268A01031 INE667A01018 INE092A01019 INE081A01012 INE691A01018 BALLARPUR INDS DEM. IR 2 1.801.398 901.398 BANK OF INDIA IR 10 - 360.000 CESC LTD (DEMAT.) IR 10 - 160.000 DENA BANK IR 10 - 1.700.000 FEDERAL BANK DEMAT. IR 10 420.000 660.000 GAIL (INDIA) LTD. IR 10 108.828 228.828 GLOBAL TELE-S.DEMAT.IR 10 - 400.000 GUJARAT ALKALIES+CHEM. D. - 430.000 GUJARAT NAR.VAL.DEM.IR 10 - 430.000 INDIAN BANK LTD DEM. IR10 - 220.000 JINDAL SAW LTD DEMAT.IR10 60.000 JSW STEEL DEMAT. IR 10 - 135.000 KARUR VYSYA BK DEM. IR 10 84.000 LIC HOUSING F.(DEMAT)IR10 - 267.000 OIL+NATURAL GAS DEM.IR 10 150.000 650.000 ORCHID CHEM+PHAR.(DEMAT.) - 280.000 RELIANCE INDS(DEMAT) IR10 52.000 7.000 ROLTA INDIA LTD IR 10 260.000 420.000 SHIPPING CORP. OF INDIA - 280.000 STERLITE IND.I.DEMAT.IR 2 3.808 210.000 SYNDICATE BANK IR 10 - 1.300.000 TATA CHEMIALS DEMAT.IR 10 90.000 TATA STEEL LTD.DEMAT.IR10 36.000 136.000 UCO BANK IR 10 24.000 203.987 lautend auf NEUER TAIWAN-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 47,82475 TW0002832003 TW0002418001 TAIWAN FIRE + MARINE INS. YA HSIN INDUSTRIAL TA10 900.000 29,2000 - 5.500.000 4.700.000 0,0100 Gesamt NEUER TAIWAN-DOLLAR 549.506,27 982,75 550.489,02 0,53 0,00 0,53 224.170,05 424.638,86 648.808,91 0,22 0,41 0,63 lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,5748 VGG290991014 US97263M1099 EASTERN PROPERTY HLDGS WIMM-BILL-DANN RL 20 ADR 8.621 - 3.352 15.161 5.269 67,0000 6.139 108,9300 Gesamt US-DOLLAR 14.798.171,70 14,33 Gesamt Aktien Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere 14.798.171,70 14,33 Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf PFUND STERLING umgerechnet zum Kurs von 0,79235 GB00B1VN4809 VOLGA GAS PLC LS-,01 - - 155.800 4,9000 Gesamt PFUND STERLING 963.488,36 963.488,36 0,93 0,93 323.302,70 699.349,65 2.025.118,63 0,31 0,68 1,96 lautend auf HONGKONG-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 12,2857 KYG2953L1095 HK0001000014 CNE1000002H1 B 102 AAC ACOU.TECH.HLDGS DL-01 CHEUNG KONG (HLDGS) HD-50 CHINA CONSTR. BANK H YC 1 - 2.400.000 - 220.000 8.000.000 4.000.000 -7- 600.000 80.000 4.000.000 6,6200 107,4000 6,2200 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2008 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am EUR FV 300.000 300.000 104,4000 1.400.000 200.000 20,8500 700.000 7,3500 3.800.000 9.048.000 12.960.000 0,4650 470.000 80.000 65,9000 1.300.000 13,1000 3.700.000 8.000.000 1.000.000 3,4600 1.400.000 300.000 12,4000 8.700.000 1.500.000 3,0200 1.772.550 0,2470 4.343.000 1.500.000 2,0500 8.000.000 1.000.000 3,2400 900.000 1.000.000 6,0200 93.000 50.000 79,0000 4.900.000 2.100.000 5,3600 850.000 150.000 35,9500 2.300.000 4,4500 1.965.500 15.599.000 4.401.000 2,8000 1.218.400 4.370.000 3,9700 1.226.400 4.360.000 0,2700 83.568.000 79.700.000 0,3800 1,2200 7.100.000 10.900.000 6.014.000 4,3000 4.067.000 34.180.000 176.340.000 0,3550 7.124.000 16.918.000 0,4550 13.708.000 11.194.000 4,1400 2.910.000 20.440.000 2,1000 1.200.000 5,9800 2.200.000 941.000 150.000 20,4000 2.200.000 700.000 13,8200 250.000 18,5200 950.000 Gesamt HONGKONG-DOLLAR 2.549.305,29 2,47 339.419,00 0,33 418.779,56 0,41 490.521,50 0,47 429.116,78 0,42 1.386.164,40 1,34 281.628,23 0,27 302.791,05 0,29 368.721,36 0,36 35.636,54 0,03 250.290,99 0,24 263.721,24 0,26 490.000,57 0,47 321.512,00 0,31 916.187,11 0,89 438.924,93 0,42 833.082,36 0,81 1.003.019,77 0,97 1.412.121,41 1,37 95.818,72 0,09 2.465.142,40 2,39 1.082.396,61 1,05 2.104.902,45 2,04 5.095.411,74 4,93 626.556,89 0,61 3.772.122,06 3,65 3.493.818,02 3,38 584.093,70 0,57 249.070,06 0,24 787.419,52 0,76 376.860,90 0,36 36.312.328,14 35,16 lautend auf HONGKONG-DOLLAR (Fortsetzung) umgerechnet zum Kurs von 12,2857 HK0941009539 HK0906028292 CNE1000002Q2 BMG2154E1021 HK0002007356 HK0883013259 BMG2237F1005 BMG2442N1048 HK0203009524 BMG303921313 KYG3307Z1090 KYG3919S1057 KYG4100M1050 BMG420981224 CNE1000003G1 KYG525621408 KYG5257K1076 BMG6844T1146 BMG7130P2040 BMG7147S1008 BMG7475M1212 HK0171000877 BMG8659B1054 BMG8890G1033 KYG891101035 BMG8984D1074 BMG9358Q1463 CNE1000004M7 HK0020000177 CNE1000004Q8 BMG988031446 CHINA MOBILE LTD. HD-,10 CHINA NETCOM GRP(HK)DL-04 CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1 CITIC 21CN CO LTD. HD- 01 CLP HLDGS HD5 CNOOC LTD SUBDIV. HD- 02 CNPC (HONGKONG) HD- 01 COSCO PACIFIC LTD HD- 10 DENWAY MOTOR HD- 10 ENERCHINA HLDGS NEW HD-01 FAR EAST CONS. INTL HD-10 GLOBAL BIO-CHEM TE.HD- 10 GREENTOWN CHINA HD -,10 GUOCO GRP LTD DL- 50 IND.+COMM.BK CHINA H YC 1 KINGB.CHEM.HLDGS HD- 10 KINGB.LAMINATES H. HD-,10 PAC.CENT.PREM. HD-,10 PLAYMATES HLDG.CON.HD-,10 PLAYMATES TOYS GROUP LTD REGAL HOTELS INTL HD- 01 SILVER GR.INTL IND. HD-20 TAI CHEUNG HLDGS HD- 10 TITAN PETROCHEM.GR.HD- 01 TOM GROUP LTD. HD- 10 TPV TECHNLGY DL- 01 VICTORY CITY INT. HD-0,01 WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1 WHEELOCK AND CO. HD- 50 YANZHOU COAL MNG H YC 1 YUE YUEN IND.HLDGS HD- 25 200.000 4.500.000 200.000 1.772.550 1.391.000 7.000.000 265.500 5.588.400 5.586.400 32.512.000 30.220.000 1.902.000 10.400.000 3.400.000 2.900.000 - lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,5748 US16938P1075 US16941M1099 US47972P2083 US2561352038 US69338N2062 US4330641022 US45104G1040 US4567881085 US46626D1081 US6778621044 US5591892048 US5597784025 US5838401033 US6074091090 US67812M2070 US6698881090 US67011E2046 US3682872078 US7171402065 US6781291074 USY7187Y1166 US7594701077 US8040981016 US8181503025 US82655M1071 US48122U2042 US8565522039 US8688611057 US8688612048 US8765685024 B 102 CHINA GRENTECH.C.L.ADR/25 60.700 CHINA MOBILE LTD. ADR/5 30.000 COMSTAR-OBY.TEL. REGS - 961.562 DR REDDYS LABS ADR IR 5 449.800 549.800 GR.KOMP.PIK SP.ADR REG.S 52.661 11.000 HINDALCO INDS GDR/144A 5.939.720 10.113.408 ICICI BANK LTD ADR/2 70.000 45.000 INFOSYS TECHS ADR IR 5 140.000 230.000 JSC MMC NOR.NICK.ADR RL 1 362.940 252.935 LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025 103.100 210.782 MAGNITOGO.METALL.REGS/13 122.644 145.644 MAHANAGAR TELE NIG. ADR/2 22.000 233.600 MECHEL OAO ADR RL 10 105.256 188.911 MOBILNIYE TEL. ADR/5 19.500 339.602 NK ROSNEFT GDR REGS RL-01 260.000 306.098 NOVATEK GDR REG.S 10/1 15.442 156.975 NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS 44.896 OAO GAZP.ADR REG.S 4/RL 5 209.570 508.734 50.000 17.000 PHARMSTANDARD GDR REGS POLYUS ZOLOTO OJSC ADR /2 126.673 98.879 RANBAXY LABORA. GDR IR 5 109.161 409.161 RELIANCE INDS GDR 144A/2 31.758 136.758 SATYAM COMPUTER SVC.ADR/ 270.000 320.000 SEVERSTAL GDR S OCT2006/1 55.839 70.604 SIFY TECHNO.LTD.ADR IR 10 - 987.677 SISTEMA,AFK GDR REGS/20 11.000 248.235 STATE BANK OF IND.GDR S/2 81.328 106.328 SURGUTNEFT. VZ ADR/10 541.050 478.018 SURGUTNEFTEGAZ ADR/10 60.000 65.010 TATA MTRS LTD ADR IR 10 349.100 799.100 -8- 189.300 30.000 85.676 150.000 41.661 601.312 25.000 80.000 179.805 49.818 49.000 12.000 42.845 23.473 203.902 27.767 30.104 87.011 33.000 66.032 70.000 40.000 100.000 85.235 100.000 18.765 40.000 166.532 50.000 150.000 4,6700 66,3800 10,3500 15,2800 27,2500 3,2500 29,6600 43,0300 25,6500 99,9000 17,8000 4,2700 48,7000 76,9900 11,7900 84,0000 55,1000 58,4000 27,9700 28,6500 12,0100 101,0000 24,9900 26,0800 3,7900 30,7500 54,0000 6,0000 11,3300 9,9700 561.360,81 1.264.541,53 563.085,22 1.455.422,91 720.892,97 1.240.960,12 470.853,44 2.185.928,37 2.928.624,75 3.160.285,88 553.848,11 32.537,47 1.324.962,85 1.147.565,58 1.526.545,96 1.481.094,74 1.053.295,91 3.226.722,38 586.112,52 1.201.306,07 533.845,57 2.565.405,13 1.586.868,17 1.411.562,61 240.665,48 366.410,81 1.371.602,74 634.488,19 359.728,22 949.644,40 0,54 1,22 0,55 1,41 0,70 1,20 0,46 2,12 2,84 3,06 0,54 0,03 1,28 1,11 1,48 1,43 1,02 3,12 0,57 1,16 0,52 2,48 1,54 1,37 0,23 0,35 1,33 0,61 0,35 0,92 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 27.6.2008 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am EUR FV 13.928 150,5000 18.000 38,0000 7.000 72,0000 289.037 7,0000 64.741 29,8200 100.000 12,0100 Gesamt US-DOLLAR 1.331.066,80 1,29 434.340,87 0,42 320.040,64 0,31 1.284.772,03 1,24 1.225.918,61 1,19 762.636,53 0,74 42.064.944,39 40,73 lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) umgerechnet zum Kurs von 1,5748 US6708312052 US87260R2013 US91688E2063 US46630Q2021 US68370R1095 US97651M1099 TATNEFT GDR REG.S 20 TRUB.MET.KO.GDRS RL10 URALKALI GDR S/5 RL -,50 VTB BANK GDR REG. S VYMPELKOM ADR 0 25/RL-005 WIPRO LTD ADR IR 2 25.109 18.000 7.000 436.000 674.550 200.000 11.181 415.963 769.339 100.000 79.340.760,89 76,82 Gesamt Aktien Optionsscheine lautend auf EURO AT0000A07S79 AT0000A07R54 BACA KOS 07/08 SINERGIYA BACA KOS 08/09 SBERBANK 60.000 30.000 18.477.744 17.128.756 30.000 1.348.988 29,5000 2,0400 Gesamt EURO Gesamt Optionsscheine Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere 885.000,00 2.751.935,52 3.636.935,52 0,86 2,66 3,52 3.636.935,52 3,52 82.977.696,41 80,34 Investmentfonds lautend auf US-DOLLAR umgerechnet zum Kurs von 1,5748 US4642867315 ISHARES INC.-MSCI TAIWAN 2.620.000 1.820.000 800.000 14,1200 Gesamt US-DOLLAR Gesamt Investmentfonds Gesamt Wertpapiervermögen 7.172.974,35 7.172.974,35 6,95 6,95 7.172.974,35 6,95 104.948.842,46 101,62 Finanzterminkontrakte Forderungen Verkaufte Indexterminkontrakte (Short-Positionen) mit Absicherungszweck STW JUL/08 FT HSI JUL/08 FT USD HKD Gesamt Finanzterminkontrakte -50 -20 41.948,18 41.715,16 0,04 0,04 83.663,34 0,08 Bankguthaben Kurzfristige Verbindlichkeiten EUR -8.784.423,11 -8,51 Fremdwährungsbankguthaben EUR 7.033.484,20 6,81 Zinsenansprüche EUR -1.435,92 0,00 Fondsvermögen EUR 103.280.130,97 100 EUR STK 102,46 1.008.000 Sonstige Vermögenswerte Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Anteilwert Umlaufende Anteile B 102 -9- 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 27. Juni 2008 Kurswert in EUR Wertpapiervermögen Finanzterminkontrakte Bankguthaben Sonstige Vermögenswerte Fondsvermögen %Anteil 104.948.842,46 101,62 83.663,34 0,08 -1.750.938,91 -1,70 -1.435,92 0,00 103.280.130,97 100,00 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: ISIN Wertpapierbezeichnung Whg C.A.T. OIL AG SBER.BK ROS.GDR REGS100/1 ANHUI EXPRESSWAY CO-H-YC1 ANHUI EXPRESSWAY CO-H-YC1 CHAODA MODERN AGR. HD- 10 CHINA CONSTR. BANK H YC 1 CHINA COSCO HLDGS H YC 1 CHINA HAI.JUI.H.C. HD-,01 CHINA ORIENTAL GRP HD- 10 CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1 CHINA POWER INTL DEV. HD1 CHINA RES POWER HLDGS HD1 CHINA SHIPP.CONT.L.H YC 1 CHINA TELECOM H YC 1 CHINESE EST. HD- 10 CHINESE EST. NEW HD-,10 CITIC PAC. LTD HD- 40 DAH SING BANKING GRP HD 1 FIRST PAC. CO.LTD DL- 01 HENDERSON LD DEV. HD 2 H.K. CHINA GAS HD- 25 HKR INTL LTD HD- 25 HOPEWELL HLDGS LTD HD2 50 HUANENG PWR INTL H YC 1 HUANENG PWR INTL H YC 1 HYSAN DEV. CO.LTD HD 5 IND.+COM.BK HD 2 IND.+COMM.BK CHINA H YC 1 KOWLOON DEVELOP. HD- 10 PLAYMATES HLDGS HD- 10 PLAYMATES HLDG.T.T.HD-,10 SAMSON HOLDING LTD DL-,05 SINOLINK WORLD.HLDG.HD-10 SPG LAND (HLDGS) HD-,10 SUN HUNG K.CO.LTD HD - 20 TECHTRONIC I.SUBD. HD- 10 TIANJIN DEV. HLDGS HD- 10 TRULY INTL HLDGS HD- 10 VTECH HLDGS LTD DL- 05 WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1 WHARF (HLDGS) LTD HD 1 WHARF (HLDGS) LTD -ANR.WING HANG BK LTD HD 1 WING LUNG BK LTD HD 5 YANZHOU COAL MNG H YC 1 ALLAHABAD BANK IR 10 ASHOK LEYLAND DEMAT. IR 1 BALLARPUR INDS DEM. IR 2 BONGAI. REF.+PE. DEM.IR10 CHENNAI PETROL.DEMT. IR10 EUR EUR HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD INR INR INR INR INR Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Aktien AT0000A00Y78 US80529Q2057 CN0009037507 CNE1000001X0 KYG2046Q1073 CN000A0HF1W3 CN000A0ERWH6 KYG2111D1060 BMG2108V1019 CN0005789556 HK2380027329 HK0836012952 CN000A0B5MC3 CN0007867483 BMG2108M1762 BMG2108M1929 HK0267001375 HK2356013600 BMG348041077 HK0012000102 HK0003000038 KYG4520J1040 HK0054007841 CNE1000006Z4 CN0009115410 HK0014000126 HK0349001625 CN000A0LB420 HK0034000254 BMG7130P1471 BMG7130P1968 KYG7783W1006 BMG8165B1028 KYG8350R1020 HK0086000525 HK0669013440 HK0882007260 KYG910191025 BMG9400S1089 CN0003580551 HK0004000045 HK2999042016 HK0302001547 HK0096000564 CN0009131243 INE428A01015 INE208A01029 INE294A01011 INE241A01012 INE178A01016 B 102 - 10 - 58.000 2.400.000 32.675 900.000 200.000 2.200.000 700.000 3.500.000 52.346.000 5.586.400 2.727.000 50.000 75.000 150.000 224.500 86.000 58.000 31.770 2.400.000 2.400.000 2.646.675 6.000.000 4.000.250 900.000 1.308.000 4.500.000 8.000.000 2.700.000 9.000.000 7.500.000 2.700.000 2.200.000 1.000.000 246.800 4.238.000 600.000 1.870.000 2.700.000 900.000 3.500.000 4.000.000 1.500.000 1.800.000 7.000.000 1.868.000 55.864.000 5.586.400 409.000 5.454.000 444.000 50.000 3.000.000 2.834.000 174.000 141.000 3.000.000 1.000.000 75.000 300.000 150.000 4.000.000 33.762 1.750.000 900.000 500.000 100.000 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 ISIN Wertpapierbezeichnung Whg Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 CORP. BANK DEMAT. IR 10 DHAMPUR SUGAR MILLS IR 10 FEDERAL BANK LTD -ANRFEDERAL BANK LTD. /JUNGE GRASIM INDS (DEMAT.)IR 10 GUJARAT ST.FERT.CH. DEMAT HINDALCO INDS DEMAT IR 1 HINDUSTAN PETROL. IR 10 INDIAN OIL CORP.DEMA.IR10 INDIAN PETROC.DEMAT.IR 10 MATRIX LABORATORIES IR 2 RANBAXY LABS LTD IR 5 SATYAM COMPUTER SVCS DEM. TATA CONSULTANCY IR 1 TATA STEEL LTD. /JUNGE TATA STEEL LTD. /JUNGE TATA STEEL LTD PREF.IR100 CORETRONIC CORP. TA 10 FENG HSIN IRON STEEL TA10 NANYA TECHNOLOGY TA 10 POWERCHIP SEMICOND. TA 10 TSRC CORP. TA 10 UNIMICRON T. TA 10 UPC TECH. TA 10 WISTRON CORP. TA 10 AMTEL-VREDEST.REGS EO-,01 CHELYAB.EL.T.GDR REGS RL1 CHUNGHWA T.ADR NEW10/TA10 CHUNGHWA TELEC.ADR10/TA10 EVRAZ GROUP GDR REG. S/3 GAIL (INDIA) GDR 6/IR 10 GOLDEN TELECOM DL-,01 GRUP.CHERKIZOVO GDR S JSC URALSVYAZINF. ADR/200 KAZAKHGOLD GROUP GDR REGS OTKRITYE INVESTI.GDRS POLYMETAL GDR REGS/RL-,20 PYA.GEN.KOM.OGK5 GDRS/50 SIBIRTELEKOM ADR 800 STATE BANK OF I.GDR S T/2 TAIWAN SEMICON.MANU. ADR5 TERRITOR.GEN. 5 GDRS/4000 UNIFIED EN.SYS. GDR S/100 UNIFIED EN.SYS. PFD ADR UTD MICROELECTR. ADR/5 VIMETCO NV GDR REG S X 5 RETAIL GR. GDR S 0,25 INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR INR TWD TWD TWD TWD TWD TWD TWD TWD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD 60.000 420.001 420.000 3.300.000 150.000 80.000 110.000 24.000 36.000 162.000 162.000 60.000 143.767 591.238 60.000 539.979 179.700 181.817 30.834 8.300 3.529 77.849 5.180 3.499 32.118 131.800 88.000 6.644 370.000 1.084.500 420.001 420.000 10.000 59.500 3.300.000 470.000 150.000 260.000 430.000 110.000 331.000 150.000 36.000 162.000 162.000 3.060.000 3.500.000 4.943.767 6.591.238 5.024.000 3.060.000 9.539.979 3.179.700 170.000 40.000 181.817 339.180 157.800 20.000 64.400 25.000 75.500 15.000 23.529 205.008 77.849 5.000 5.180 703.499 32.118 218.300 60.000 707.160 88.000 179.044 BACA KOS 07/08 SBERBANK IND.+COM.BK WTS08 BACA KOS 07/08 SBERBANK BACA KOS 07/08 SINERGIYA BACA KOS 08/09 SBERBANK EUR HKD USD USD USD 15.812 200.000 19.121 30.000 9.750.878 15.812 200.000 19.121 30.000 9.750.878 Aktien (Fortsetzung) INE112A01015 INE041A01016 QOXDBM001908 QOXDBM001882 INE047A01013 INE026A01017 INE038A01020 INE094A01015 INE242A01010 INE006A01019 INE604D01023 INE015A01028 INE275A01028 INE467B01029 QOXDBM001833 QOXDBM001825 INE081A03018 TW0005371009 TW0002015005 TW0002408002 TW0005346001 TW0002103009 TW0003037008 TW0001313005 TW0003231007 US03235R1014 US1635232028 US17133Q3048 US17133Q2057 US30050A2024 US36268T2069 US38122G1076 US68371H2094 US9168871021 US48667H1059 US47972M1062 US7317892021 US3167331046 US8257351036 US8565523029 US8740391003 US8814591017 US9046882075 US9046884055 US9108732077 US92718P2039 US98387E2054 Optionsscheine AT0000A04XC5 HK0541041221 AT0000A04XC5 AT0000A07S79 AT0000A07R54 Wien, am 1. August 2008 Pioneer Investments Austria GmbH Helmut Sobotka B 102 Mag. Dr. Johann Kernbauer - 11 - Hannes Saleta 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Bestätigungsvermerk Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 28. Juni 2007 bis 27. Juni 2008 des B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank. Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 1. August 2008 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer B 102 ppa. Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer - 12 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Steuerliche Behandlung des B 102 (ISIN AT0000A020L7) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug in EUR pro Anteil Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 2,87 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar. B 102 - 13 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. B 102 - 14 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Besondere Fondsbestimmungen für den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Bank Austria AG, Wien (Sitz). § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere Zahl- und Einreichstellen bestimmen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: • Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Der Fonds veranlagt vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Russland, Indien oder China. Aktien sonstiger Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Asien oder Ost- und Südosteuropa (inkl. der GUS-Staaten) können beigemischt werden. • Anteile an Kapitalanlagefonds Neben Direktanlagen können für den Kapitalanlagefonds bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden. • Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative) Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung gegen Kursänderungsrisken und Devisenänderungsrisken eingesetzt werden. Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden. B 102 - 15 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie • an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder • an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder • an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder • an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder • die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder • von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder • von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder • von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder • von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, • beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und • deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. B 102 - 16 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können. d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 23 Devisenswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 24 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 26 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 28.06. bis zum 27.06. des nächsten Kalenderjahres. § 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. § 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 01.09. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. § 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.09. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 01.09. des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. B 102 - 17 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 30 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens. Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: Sarajevo 2.2 Republik Srpska, BiH1: Banja Luka 2.3 Kroatien: Zagreb, Varaždin 2.4 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.5 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.6 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.7 Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7 Indien: Bombay 3.8 Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Korea: Seoul 3.13 Malaysia: Kuala Lumpur 3.14 Mexiko: Mexiko City 3.15 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16 Philippinen: Manila 3.17 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.18 Südafrika: Johannesburg 3.19 Taiwan: Taipei 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 1 „BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“. B 102 - 18 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008 3.20 Thailand: Bangkok 3.21 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.22 Venezuela: Caracas 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7 Korea: Korea Futures Exchange 5.8 Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.12 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.13 Schweiz: EUREX 5.14 Türkei: TurkDEX 5.15 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) B 102 - 19 - 28. Juni 2007 - 27. Juni 2008