Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG - Center

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Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG - Center
WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1
B 102
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Bericht über das Rechnungsjahr
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Organe der Pioneer Investments Austria
Aufsichtsrat
Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender)
Dir. Giordano LOMBARDO (1. stv. Vorsitzender)
Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (2. stv. Vorsitzender)
Dir. Angelo FORLONI
Dir. Mateo GERMANO
Dir. Mag. Klemens HALLER (ab 15.1.2008)
Dir. Mag. Gernot HESCHL
Dir. Dr. Ralph MÜLLER (bis 12.12.2007)
Mag. Verena SÜSSL
Thomas FÜCHSL
Thomas KELLNER
Renate MORITZ
Staatskommissär
Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv.
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Vorstand
Dir. Helmut SOBOTKA (Vorsitzender)
Dir. Mag. Dr. Johann KERNBAUER (Stv. Vorsitzender)
Dir. Dr. Klaus PRIVERSCHEK (bis 30.11.2007)
Dir. Hannes SALETA
Depotbank
Bank Austria Creditanstalt AG, Wien
Prüfer
KPMG Austria GmbH
Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups.
B 102
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das
Rechnungsjahr vom 28.6.2007 bis 27.6.2008 vor.
Charakteristik des Fonds
Der B 102 ist ein Aktienfonds der in Aktien an den russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkten investiert. Zur
Beimischung kann auch in Aktien an anderen asiatischen Aktienmärkten investiert werden.
Kapitalmarktentwicklung
Die Entwicklung der russischen, indischen und chinesischen Aktienmärkte war in der Berichtsperiode durch ausgeprägte
Turbulenzen in Folge der Subprime-Hypothekenkrise am US-Markt geprägt. Die Krise, die zu dramatischen Veränderungen
der Risikotoleranz der Anleger führte, weitete sich rasch auf die internationalen Märkte aus. Die amerikanische Zentralbank
senkte die Leitzinsen in mehreren Schritten auf letztlich 2% im April und die Zentralbanken weltweit versorgten das
Finanzsystem mit zusätzlicher Liquidität; allerdings konnten die durch die US-Subprime-Krise und Liquiditätsengpässe auf
den Kreditmärkten entstandenen Probleme durch diese Maßnahmen nicht aus der Welt geschafft werden. Internationale
Großbanken sahen sich zu massiven Abschreibungen gezwungen, was auf den Aktienmärkten wiederum zu starkem
Verkaufsdruck führte, sodass die Aktienmärkte mit Ende der Berichtsperiode durch die Bank Verluste verzeichneten. Die
Auswirkungen der Krise griffen auch auf die Börsen der Emerging Markets über, wodurch diese die Berichtsperiode in Euro
gemessen durchwegs mit Verlusten schlossen. Die Vertrauenskrise hatte massive Auswirkungen auf die Finanzmärkte, wo
Befürchtungen im Hinblick auf eine bereits unabwendbare Rezession in den USA Ängste vor einer stärkeren weltweiten
Wachstumsabschwächung aufkommen ließen. Außerdem gewann der chinesische Yuan gegenüber dem Dollar weiter an
Wert und dämpfte die Marktstimmung in Bezug auf exportorientierte Branchen in China. Allerdings performten die einzelnen
Märkte uneinheitlich. Während Indien und Taiwan 20%, Hong Kong 15% und China sogar 30% in Euro gerechnet verloren,
konnte Russland ein Plus von 5% in Euro erzielen. Der Grund für die Abkoppelung Russlands gegenüber den globalen
Aktienmärkten liegt in der guten Performance der russischen Ölunternehmen. Gewinner auf Sektorenbasis waren weiterhin
Unternehmen aus den Rohstoff- und Energiebereichen. Dagegen kamen Unternehmen mit großem Exportanteil insbesondere in die USA - unter Druck. Auch die hoch bewerteten Industrieunternehmen kamen nach einer längeren Phase
von Kursexplosionen unter die Räder. Der Finanzsektor entwickelte sich stark unterdurchschnittlich.
Anlagestrategie
Die Auswahl der Aktieninvestments erfolgt auf Grundlage eingehender Fundamentalanalyse. Hierbei wird besonders auf das
operative Wachstum, eine ausgewogene Bilanzstruktur und die Cash-Flow-Entwicklung geachtet. Weitere Kriterien sind die
Transparenz der Unternehmens- und Eigentümerstruktur sowie die Stärke des Managements. Unterstützt von den
gesunkenen Rohstoffpreisen rechnen wir weiterhin mit einer positiven Entwicklung der Wirtschaft und einem
überdurchschnittlichen Wirtschaftswachstum. Vor allem im Finanzdienstleistungs- und Konsumsektor sehen wir ein hohes
Wachstumspotential. Ferner behalten wir eine starke Gewichtung im Energiesektor. Die Performance war zwischen Juli 2007
und Oktober 2007 weiterhin gut mit plus 13%. Durch die Kursrückgänge an den internationalen Börsenmärkten ab Jänner
2008 verlor jedoch der Fonds 30% an Wert und beendete das Rechnungsjahr 19,29% im minus. Regional gesehen sind
China und Hong Kong mit 33% der Aktienquote überrepräsentiert während Russland mit etwa 30% vertreten ist. Die indische
Aktienquote liegt aufgrund relativ hoher Bewertungen bei 26% und die taiwanesische Gewichtung beträgt 9%. Insgesamt
liegt der Fokus auf günstig bewerteten Aktien mit hohem Wachstumspotential. Das Portfolio ist breit diversifiziert. Der Fonds
war während der gesamten Berichtsperiode voll investiert. Aktienindexfutures wurden zur Absicherung oder als Ersatz von
Aktienpositionen verwendet.
B 102
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Entwicklung des B 102 im abgelaufenen Rechnungsjahr
Der Anteilsumlauf hat sich von 3.935.000 Anteilen zum 28.6.2007 auf 1.008.000 Anteile zum 27.6.2008 vermindert.
Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von EUR 502.596.871,64 auf EUR 103.280.130,97.
Zum Stichtag 27.6.2008 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) mit EUR 102,46 berechnet.
Auszahlung
Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von EUR 2,87 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 1.9.2008
gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 2 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen.
Das Fondsvermögen in EUR
Vergleichende Übersicht über zwei Rechnungsjahre des Fonds
Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Rechnungsjahrende
*)
B 102
Fondsvermögen gesamt
Errechneter Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter Ertrag
Auszahlung gemäß
§ 13 3. Satz InvFG
Wertentwicklung
in %
27.06.2007*)
502.596.871,64
127,72
9,02
0,75
+27,72
27.06.2008
103.280.130,97
102,46
85,98
2,87
-19,29
Rumpfrechnungsjahr vom 2.10.2006 - 27.06.2007
-4-
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2007/2008 in EUR
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR)
ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Auszahlung (KESt) am 3.9.2007 von EUR 0,75 (entspricht 0,0061 Anteilen)1)
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Auszahlung erworbene Anteile (1,0061 * 102,46)
Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in %
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2007 in %
Thesaurierungsanteil
mit KESt-Abzug
127,72
102,46
103,09
-19,29
-24,63
+26,65
2. Fondsergebnis
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Ergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Dividendenerträge
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
133.708,61
8.922.605,26
-443.657,54
8.612.656,33
Aufwendungen
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
Publizitätskosten
Transaktionskosten
Wertpapierdepotgebühr
-21.720,00
-10.350,60
-69.880,01
-256.313,08
-358.263,69
Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
8.254.392,64
Realisiertes Kursergebnis2)3)
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisengewinne)
Realisierte Verluste aus Wertpapieren
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisenverluste)
86.840.465,10
5.031.136,83
-46.981.213,58
-12.165.529,42
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
32.724.858,93
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
40.979.251,57
b) Nicht realisiertes Kursergebnis2)3)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
-87.428.759,98
Ergebnis des Rechnungsjahres
-46.449.508,41
c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
-5.533.919,38
Fondsergebnis gesamt
1)
2)
3)
-51.983.427,79
Rechenwert für einen Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug am 30.8.2007 (Ex-Tag) EUR 122,38.
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses): EUR -54.703.901,05.
B 102
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2007/2008 in EUR
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres4)
502.596.871,64
Auszahlung am 3.9.2007
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug)
-2.951.250,00
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von 3.075.000 Anteilen und Rücknahme von 6.002.000 Anteilen
-344.382.062,88
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
-51.983.427,79
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres5)
103.280.130,97
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Auszahlung/Wiederveranlagung
Auszahlung (KESt) am 1.9.2008 für 1.008.000
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 2,87
Wiederveranlagung für 1.008.000
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je EUR 85,98
86.667.978,36
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
35.445.332,19
2.892.960,00
Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
inkl. Ausgleich
Gewinnübertrag auf die Substanz
4)
5)
59.146.743,00
-5.031.136,83
54.115.606,17
89.560.938,36
89.560.938,36
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 3.935.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.008.000 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
B 102
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Vermögensaufstellung zum 27. Juni 2008
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2008
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
FV
EUR
900.000
32,3500
120.000
225,1000
60.000
404,6500
800.000
41,4000
180.000
184,0000
150.000
341,1500
300.000
208,4500
200.000
168,0500
270.000
119,0500
280.000
105,9500
70.000
519,5500
35.000
980,6500
90.000
324,0000
100.000
273,3000
100.000
830,1500
100.000
227,3000
45.000
2.181,9000
100.000
261,9000
70.000
219,4000
90.000
675,2000
200.000
52,3000
110.000
291,2000
80.000
726,7500
800.000
34,9500
Gesamt INDISCHE RUPIE
431.395,01 0,42
400.235,00 0,39
359.740,32 0,35
490.736,82 0,48
490.736,82 0,48
758.219,51 0,73
926.576,91 0,90
497.997,12 0,48
476.268,09 0,46
439.559,14 0,43
538.869,63 0,52
508.557,89 0,49
432.061,77 0,42
404.946,78 0,39
1.230.027,70 1,19
336.788,89 0,33
1.454.807,98 1,41
388.055,48 0,38
227.558,46 0,22
900.395,39 0,87
154.985,12 0,15
474.616,00 0,46
861.456,49 0,83
414.281,45 0,40
13.598.873,77 13,17
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf INDISCHE RUPIE
umgerechnet zum Kurs von 67,49035
INE294A01037
INE084A01016
INE486A01013
INE077A01010
INE171A01011
INE129A01019
INE043A01012
INE186A01019
INE113A01013
INE683A01015
INE324A01016
INE019A01020
INE036D01010
INE115A01018
INE213A01011
INE191A01019
INE002A01018
INE293A01013
INE109A01011
INE268A01031
INE667A01018
INE092A01019
INE081A01012
INE691A01018
BALLARPUR INDS DEM. IR 2
1.801.398 901.398
BANK OF INDIA
IR 10
- 360.000
CESC LTD (DEMAT.) IR 10
- 160.000
DENA BANK IR 10
- 1.700.000
FEDERAL BANK DEMAT. IR 10
420.000 660.000
GAIL (INDIA) LTD. IR 10
108.828 228.828
GLOBAL TELE-S.DEMAT.IR 10
- 400.000
GUJARAT ALKALIES+CHEM. D.
- 430.000
GUJARAT NAR.VAL.DEM.IR 10
- 430.000
INDIAN BANK LTD DEM. IR10
- 220.000
JINDAL SAW LTD DEMAT.IR10
60.000
JSW STEEL DEMAT. IR 10
- 135.000
KARUR VYSYA BK DEM. IR 10
84.000
LIC HOUSING F.(DEMAT)IR10
- 267.000
OIL+NATURAL GAS DEM.IR 10
150.000 650.000
ORCHID CHEM+PHAR.(DEMAT.)
- 280.000
RELIANCE INDS(DEMAT) IR10
52.000
7.000
ROLTA INDIA LTD IR 10
260.000 420.000
SHIPPING CORP. OF INDIA
- 280.000
STERLITE IND.I.DEMAT.IR 2
3.808 210.000
SYNDICATE BANK IR 10
- 1.300.000
TATA CHEMIALS DEMAT.IR 10
90.000
TATA STEEL LTD.DEMAT.IR10
36.000 136.000
UCO BANK
IR 10
24.000 203.987
lautend auf NEUER TAIWAN-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 47,82475
TW0002832003
TW0002418001
TAIWAN FIRE + MARINE INS.
YA HSIN INDUSTRIAL TA10
900.000
29,2000
- 5.500.000
4.700.000
0,0100
Gesamt NEUER TAIWAN-DOLLAR
549.506,27
982,75
550.489,02
0,53
0,00
0,53
224.170,05
424.638,86
648.808,91
0,22
0,41
0,63
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,5748
VGG290991014
US97263M1099
EASTERN PROPERTY HLDGS
WIMM-BILL-DANN RL 20 ADR
8.621
-
3.352
15.161
5.269
67,0000
6.139
108,9300
Gesamt US-DOLLAR
14.798.171,70 14,33
Gesamt Aktien
Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere
14.798.171,70 14,33
Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf PFUND STERLING
umgerechnet zum Kurs von 0,79235
GB00B1VN4809
VOLGA GAS PLC LS-,01
-
-
155.800
4,9000
Gesamt PFUND STERLING
963.488,36
963.488,36
0,93
0,93
323.302,70
699.349,65
2.025.118,63
0,31
0,68
1,96
lautend auf HONGKONG-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 12,2857
KYG2953L1095
HK0001000014
CNE1000002H1
B 102
AAC ACOU.TECH.HLDGS DL-01
CHEUNG KONG (HLDGS) HD-50
CHINA CONSTR. BANK H YC 1
- 2.400.000
- 220.000
8.000.000 4.000.000
-7-
600.000
80.000
4.000.000
6,6200
107,4000
6,2200
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2008
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
EUR
FV
300.000
300.000
104,4000
1.400.000
200.000
20,8500
700.000
7,3500
3.800.000
9.048.000 12.960.000
0,4650
470.000
80.000
65,9000
1.300.000
13,1000
3.700.000
8.000.000
1.000.000
3,4600
1.400.000
300.000
12,4000
8.700.000
1.500.000
3,0200
1.772.550
0,2470
4.343.000
1.500.000
2,0500
8.000.000
1.000.000
3,2400
900.000
1.000.000
6,0200
93.000
50.000
79,0000
4.900.000
2.100.000
5,3600
850.000
150.000
35,9500
2.300.000
4,4500
1.965.500
15.599.000
4.401.000
2,8000
1.218.400
4.370.000
3,9700
1.226.400
4.360.000
0,2700
83.568.000 79.700.000
0,3800
1,2200
7.100.000 10.900.000
6.014.000
4,3000
4.067.000
34.180.000 176.340.000
0,3550
7.124.000 16.918.000
0,4550
13.708.000 11.194.000
4,1400
2.910.000 20.440.000
2,1000
1.200.000
5,9800
2.200.000
941.000
150.000
20,4000
2.200.000
700.000
13,8200
250.000
18,5200
950.000
Gesamt HONGKONG-DOLLAR
2.549.305,29 2,47
339.419,00 0,33
418.779,56 0,41
490.521,50 0,47
429.116,78 0,42
1.386.164,40 1,34
281.628,23 0,27
302.791,05 0,29
368.721,36 0,36
35.636,54 0,03
250.290,99 0,24
263.721,24 0,26
490.000,57 0,47
321.512,00 0,31
916.187,11 0,89
438.924,93 0,42
833.082,36 0,81
1.003.019,77 0,97
1.412.121,41 1,37
95.818,72 0,09
2.465.142,40 2,39
1.082.396,61 1,05
2.104.902,45 2,04
5.095.411,74 4,93
626.556,89 0,61
3.772.122,06 3,65
3.493.818,02 3,38
584.093,70 0,57
249.070,06 0,24
787.419,52 0,76
376.860,90 0,36
36.312.328,14 35,16
lautend auf HONGKONG-DOLLAR (Fortsetzung)
umgerechnet zum Kurs von 12,2857
HK0941009539
HK0906028292
CNE1000002Q2
BMG2154E1021
HK0002007356
HK0883013259
BMG2237F1005
BMG2442N1048
HK0203009524
BMG303921313
KYG3307Z1090
KYG3919S1057
KYG4100M1050
BMG420981224
CNE1000003G1
KYG525621408
KYG5257K1076
BMG6844T1146
BMG7130P2040
BMG7147S1008
BMG7475M1212
HK0171000877
BMG8659B1054
BMG8890G1033
KYG891101035
BMG8984D1074
BMG9358Q1463
CNE1000004M7
HK0020000177
CNE1000004Q8
BMG988031446
CHINA MOBILE LTD. HD-,10
CHINA NETCOM GRP(HK)DL-04
CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1
CITIC 21CN CO LTD. HD- 01
CLP HLDGS HD5
CNOOC LTD SUBDIV. HD- 02
CNPC (HONGKONG) HD- 01
COSCO PACIFIC LTD HD- 10
DENWAY MOTOR
HD- 10
ENERCHINA HLDGS NEW HD-01
FAR EAST CONS. INTL HD-10
GLOBAL BIO-CHEM TE.HD- 10
GREENTOWN CHINA HD -,10
GUOCO GRP LTD DL- 50
IND.+COMM.BK CHINA H YC 1
KINGB.CHEM.HLDGS HD- 10
KINGB.LAMINATES H. HD-,10
PAC.CENT.PREM. HD-,10
PLAYMATES HLDG.CON.HD-,10
PLAYMATES TOYS GROUP LTD
REGAL HOTELS INTL HD- 01
SILVER GR.INTL IND. HD-20
TAI CHEUNG HLDGS HD- 10
TITAN PETROCHEM.GR.HD- 01
TOM GROUP LTD. HD- 10
TPV TECHNLGY
DL- 01
VICTORY CITY INT. HD-0,01
WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1
WHEELOCK AND CO. HD- 50
YANZHOU COAL MNG H YC 1
YUE YUEN IND.HLDGS HD- 25
200.000
4.500.000
200.000
1.772.550
1.391.000
7.000.000
265.500
5.588.400
5.586.400
32.512.000
30.220.000
1.902.000
10.400.000
3.400.000
2.900.000
-
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,5748
US16938P1075
US16941M1099
US47972P2083
US2561352038
US69338N2062
US4330641022
US45104G1040
US4567881085
US46626D1081
US6778621044
US5591892048
US5597784025
US5838401033
US6074091090
US67812M2070
US6698881090
US67011E2046
US3682872078
US7171402065
US6781291074
USY7187Y1166
US7594701077
US8040981016
US8181503025
US82655M1071
US48122U2042
US8565522039
US8688611057
US8688612048
US8765685024
B 102
CHINA GRENTECH.C.L.ADR/25
60.700
CHINA MOBILE LTD. ADR/5
30.000
COMSTAR-OBY.TEL. REGS
- 961.562
DR REDDYS LABS ADR IR 5
449.800 549.800
GR.KOMP.PIK SP.ADR REG.S
52.661
11.000
HINDALCO INDS GDR/144A
5.939.720 10.113.408
ICICI BANK LTD ADR/2
70.000
45.000
INFOSYS TECHS ADR IR 5
140.000 230.000
JSC MMC NOR.NICK.ADR RL 1
362.940 252.935
LUKOIL N.K.SP.ADR RL-025
103.100 210.782
MAGNITOGO.METALL.REGS/13
122.644 145.644
MAHANAGAR TELE NIG. ADR/2
22.000 233.600
MECHEL OAO ADR RL 10
105.256 188.911
MOBILNIYE TEL. ADR/5
19.500 339.602
NK ROSNEFT GDR REGS RL-01
260.000 306.098
NOVATEK GDR REG.S 10/1
15.442 156.975
NOVOLIPETSKIY MET.KO.REGS
44.896
OAO GAZP.ADR REG.S 4/RL 5
209.570 508.734
50.000
17.000
PHARMSTANDARD GDR REGS
POLYUS ZOLOTO OJSC ADR /2
126.673
98.879
RANBAXY LABORA. GDR IR 5
109.161 409.161
RELIANCE INDS GDR 144A/2
31.758 136.758
SATYAM COMPUTER SVC.ADR/
270.000 320.000
SEVERSTAL GDR S OCT2006/1
55.839
70.604
SIFY TECHNO.LTD.ADR IR 10
- 987.677
SISTEMA,AFK GDR REGS/20
11.000 248.235
STATE BANK OF IND.GDR S/2
81.328 106.328
SURGUTNEFT. VZ ADR/10
541.050 478.018
SURGUTNEFTEGAZ ADR/10
60.000
65.010
TATA MTRS LTD ADR IR 10
349.100 799.100
-8-
189.300
30.000
85.676
150.000
41.661
601.312
25.000
80.000
179.805
49.818
49.000
12.000
42.845
23.473
203.902
27.767
30.104
87.011
33.000
66.032
70.000
40.000
100.000
85.235
100.000
18.765
40.000
166.532
50.000
150.000
4,6700
66,3800
10,3500
15,2800
27,2500
3,2500
29,6600
43,0300
25,6500
99,9000
17,8000
4,2700
48,7000
76,9900
11,7900
84,0000
55,1000
58,4000
27,9700
28,6500
12,0100
101,0000
24,9900
26,0800
3,7900
30,7500
54,0000
6,0000
11,3300
9,9700
561.360,81
1.264.541,53
563.085,22
1.455.422,91
720.892,97
1.240.960,12
470.853,44
2.185.928,37
2.928.624,75
3.160.285,88
553.848,11
32.537,47
1.324.962,85
1.147.565,58
1.526.545,96
1.481.094,74
1.053.295,91
3.226.722,38
586.112,52
1.201.306,07
533.845,57
2.565.405,13
1.586.868,17
1.411.562,61
240.665,48
366.410,81
1.371.602,74
634.488,19
359.728,22
949.644,40
0,54
1,22
0,55
1,41
0,70
1,20
0,46
2,12
2,84
3,06
0,54
0,03
1,28
1,11
1,48
1,43
1,02
3,12
0,57
1,16
0,52
2,48
1,54
1,37
0,23
0,35
1,33
0,61
0,35
0,92
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
27.6.2008
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
EUR
FV
13.928
150,5000
18.000
38,0000
7.000
72,0000
289.037
7,0000
64.741
29,8200
100.000
12,0100
Gesamt US-DOLLAR
1.331.066,80 1,29
434.340,87 0,42
320.040,64 0,31
1.284.772,03 1,24
1.225.918,61 1,19
762.636,53 0,74
42.064.944,39 40,73
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
umgerechnet zum Kurs von 1,5748
US6708312052
US87260R2013
US91688E2063
US46630Q2021
US68370R1095
US97651M1099
TATNEFT GDR REG.S 20
TRUB.MET.KO.GDRS RL10
URALKALI GDR S/5 RL -,50
VTB BANK GDR REG. S
VYMPELKOM ADR 0 25/RL-005
WIPRO LTD ADR
IR 2
25.109
18.000
7.000
436.000
674.550
200.000
11.181
415.963
769.339
100.000
79.340.760,89 76,82
Gesamt Aktien
Optionsscheine
lautend auf EURO
AT0000A07S79
AT0000A07R54
BACA KOS 07/08 SINERGIYA
BACA KOS 08/09 SBERBANK
60.000
30.000
18.477.744 17.128.756
30.000
1.348.988
29,5000
2,0400
Gesamt EURO
Gesamt Optionsscheine
Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
885.000,00
2.751.935,52
3.636.935,52
0,86
2,66
3,52
3.636.935,52
3,52
82.977.696,41 80,34
Investmentfonds
lautend auf US-DOLLAR
umgerechnet zum Kurs von 1,5748
US4642867315
ISHARES INC.-MSCI TAIWAN
2.620.000 1.820.000
800.000
14,1200
Gesamt US-DOLLAR
Gesamt Investmentfonds
Gesamt Wertpapiervermögen
7.172.974,35
7.172.974,35
6,95
6,95
7.172.974,35
6,95
104.948.842,46 101,62
Finanzterminkontrakte
Forderungen
Verkaufte Indexterminkontrakte (Short-Positionen) mit Absicherungszweck
STW JUL/08 FT
HSI JUL/08 FT
USD
HKD
Gesamt Finanzterminkontrakte
-50
-20
41.948,18
41.715,16
0,04
0,04
83.663,34
0,08
Bankguthaben
Kurzfristige Verbindlichkeiten
EUR
-8.784.423,11 -8,51
Fremdwährungsbankguthaben
EUR
7.033.484,20
6,81
Zinsenansprüche
EUR
-1.435,92
0,00
Fondsvermögen
EUR
103.280.130,97
100
EUR
STK
102,46
1.008.000
Sonstige Vermögenswerte
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Anteilwert
Umlaufende Anteile
B 102
-9-
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 27. Juni 2008
Kurswert in EUR
Wertpapiervermögen
Finanzterminkontrakte
Bankguthaben
Sonstige Vermögenswerte
Fondsvermögen
%Anteil
104.948.842,46 101,62
83.663,34
0,08
-1.750.938,91 -1,70
-1.435,92
0,00
103.280.130,97 100,00
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der
Vermögensaufstellung genannt sind:
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
C.A.T. OIL AG
SBER.BK ROS.GDR REGS100/1
ANHUI EXPRESSWAY CO-H-YC1
ANHUI EXPRESSWAY CO-H-YC1
CHAODA MODERN AGR. HD- 10
CHINA CONSTR. BANK H YC 1
CHINA COSCO HLDGS H YC 1
CHINA HAI.JUI.H.C. HD-,01
CHINA ORIENTAL GRP HD- 10
CHINA PETRO.+ CHEM. H YC1
CHINA POWER INTL DEV. HD1
CHINA RES POWER HLDGS HD1
CHINA SHIPP.CONT.L.H YC 1
CHINA TELECOM H YC 1
CHINESE EST.
HD- 10
CHINESE EST. NEW HD-,10
CITIC PAC. LTD HD- 40
DAH SING BANKING GRP HD 1
FIRST PAC. CO.LTD DL- 01
HENDERSON LD DEV. HD 2
H.K. CHINA GAS HD- 25
HKR INTL LTD
HD- 25
HOPEWELL HLDGS LTD HD2 50
HUANENG PWR INTL H YC 1
HUANENG PWR INTL H YC 1
HYSAN DEV. CO.LTD HD 5
IND.+COM.BK
HD 2
IND.+COMM.BK CHINA H YC 1
KOWLOON DEVELOP. HD- 10
PLAYMATES HLDGS HD- 10
PLAYMATES HLDG.T.T.HD-,10
SAMSON HOLDING LTD DL-,05
SINOLINK WORLD.HLDG.HD-10
SPG LAND (HLDGS) HD-,10
SUN HUNG K.CO.LTD HD - 20
TECHTRONIC I.SUBD. HD- 10
TIANJIN DEV. HLDGS HD- 10
TRULY INTL HLDGS HD- 10
VTECH HLDGS LTD DL- 05
WEIQIAO TEXTILE CO. H YC1
WHARF (HLDGS) LTD HD 1
WHARF (HLDGS) LTD -ANR.WING HANG BK LTD HD 1
WING LUNG BK LTD HD 5
YANZHOU COAL MNG H YC 1
ALLAHABAD BANK IR 10
ASHOK LEYLAND DEMAT. IR 1
BALLARPUR INDS DEM. IR 2
BONGAI. REF.+PE. DEM.IR10
CHENNAI PETROL.DEMT. IR10
EUR
EUR
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
HKD
INR
INR
INR
INR
INR
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Aktien
AT0000A00Y78
US80529Q2057
CN0009037507
CNE1000001X0
KYG2046Q1073
CN000A0HF1W3
CN000A0ERWH6
KYG2111D1060
BMG2108V1019
CN0005789556
HK2380027329
HK0836012952
CN000A0B5MC3
CN0007867483
BMG2108M1762
BMG2108M1929
HK0267001375
HK2356013600
BMG348041077
HK0012000102
HK0003000038
KYG4520J1040
HK0054007841
CNE1000006Z4
CN0009115410
HK0014000126
HK0349001625
CN000A0LB420
HK0034000254
BMG7130P1471
BMG7130P1968
KYG7783W1006
BMG8165B1028
KYG8350R1020
HK0086000525
HK0669013440
HK0882007260
KYG910191025
BMG9400S1089
CN0003580551
HK0004000045
HK2999042016
HK0302001547
HK0096000564
CN0009131243
INE428A01015
INE208A01029
INE294A01011
INE241A01012
INE178A01016
B 102
- 10 -
58.000
2.400.000
32.675
900.000
200.000
2.200.000
700.000
3.500.000
52.346.000
5.586.400
2.727.000
50.000
75.000
150.000
224.500
86.000
58.000
31.770
2.400.000
2.400.000
2.646.675
6.000.000
4.000.250
900.000
1.308.000
4.500.000
8.000.000
2.700.000
9.000.000
7.500.000
2.700.000
2.200.000
1.000.000
246.800
4.238.000
600.000
1.870.000
2.700.000
900.000
3.500.000
4.000.000
1.500.000
1.800.000
7.000.000
1.868.000
55.864.000
5.586.400
409.000
5.454.000
444.000
50.000
3.000.000
2.834.000
174.000
141.000
3.000.000
1.000.000
75.000
300.000
150.000
4.000.000
33.762
1.750.000
900.000
500.000
100.000
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
CORP. BANK DEMAT. IR 10
DHAMPUR SUGAR MILLS IR 10
FEDERAL BANK LTD -ANRFEDERAL BANK LTD. /JUNGE
GRASIM INDS (DEMAT.)IR 10
GUJARAT ST.FERT.CH. DEMAT
HINDALCO INDS DEMAT IR 1
HINDUSTAN PETROL. IR 10
INDIAN OIL CORP.DEMA.IR10
INDIAN PETROC.DEMAT.IR 10
MATRIX LABORATORIES IR 2
RANBAXY LABS LTD IR 5
SATYAM COMPUTER SVCS DEM.
TATA CONSULTANCY IR 1
TATA STEEL LTD. /JUNGE
TATA STEEL LTD. /JUNGE
TATA STEEL LTD PREF.IR100
CORETRONIC CORP. TA 10
FENG HSIN IRON STEEL TA10
NANYA TECHNOLOGY TA 10
POWERCHIP SEMICOND. TA 10
TSRC CORP.
TA 10
UNIMICRON T.
TA 10
UPC TECH.
TA 10
WISTRON CORP.
TA 10
AMTEL-VREDEST.REGS EO-,01
CHELYAB.EL.T.GDR REGS RL1
CHUNGHWA T.ADR NEW10/TA10
CHUNGHWA TELEC.ADR10/TA10
EVRAZ GROUP GDR REG. S/3
GAIL (INDIA) GDR 6/IR 10
GOLDEN TELECOM DL-,01
GRUP.CHERKIZOVO GDR S
JSC URALSVYAZINF. ADR/200
KAZAKHGOLD GROUP GDR REGS
OTKRITYE INVESTI.GDRS
POLYMETAL GDR REGS/RL-,20
PYA.GEN.KOM.OGK5 GDRS/50
SIBIRTELEKOM ADR 800
STATE BANK OF I.GDR S T/2
TAIWAN SEMICON.MANU. ADR5
TERRITOR.GEN. 5 GDRS/4000
UNIFIED EN.SYS. GDR S/100
UNIFIED EN.SYS. PFD ADR
UTD MICROELECTR. ADR/5
VIMETCO NV GDR REG S
X 5 RETAIL GR. GDR S 0,25
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420.001
420.000
3.300.000
150.000
80.000
110.000
24.000
36.000
162.000
162.000
60.000
143.767
591.238
60.000
539.979
179.700
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8.300
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5.180
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32.118
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6.644
370.000
1.084.500
420.001
420.000
10.000
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3.300.000
470.000
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260.000
430.000
110.000
331.000
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36.000
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162.000
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3.500.000
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6.591.238
5.024.000
3.060.000
9.539.979
3.179.700
170.000
40.000
181.817
339.180
157.800
20.000
64.400
25.000
75.500
15.000
23.529
205.008
77.849
5.000
5.180
703.499
32.118
218.300
60.000
707.160
88.000
179.044
BACA KOS 07/08 SBERBANK
IND.+COM.BK WTS08
BACA KOS 07/08 SBERBANK
BACA KOS 07/08 SINERGIYA
BACA KOS 08/09 SBERBANK
EUR
HKD
USD
USD
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15.812
200.000
19.121
30.000
9.750.878
15.812
200.000
19.121
30.000
9.750.878
Aktien (Fortsetzung)
INE112A01015
INE041A01016
QOXDBM001908
QOXDBM001882
INE047A01013
INE026A01017
INE038A01020
INE094A01015
INE242A01010
INE006A01019
INE604D01023
INE015A01028
INE275A01028
INE467B01029
QOXDBM001833
QOXDBM001825
INE081A03018
TW0005371009
TW0002015005
TW0002408002
TW0005346001
TW0002103009
TW0003037008
TW0001313005
TW0003231007
US03235R1014
US1635232028
US17133Q3048
US17133Q2057
US30050A2024
US36268T2069
US38122G1076
US68371H2094
US9168871021
US48667H1059
US47972M1062
US7317892021
US3167331046
US8257351036
US8565523029
US8740391003
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US9046882075
US9046884055
US9108732077
US92718P2039
US98387E2054
Optionsscheine
AT0000A04XC5
HK0541041221
AT0000A04XC5
AT0000A07S79
AT0000A07R54
Wien, am 1. August 2008
Pioneer Investments Austria GmbH
Helmut Sobotka
B 102
Mag. Dr. Johann Kernbauer
- 11 -
Hannes Saleta
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Bestätigungsvermerk
Wir haben gemäß § 12 Abs 4 des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) den
Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 28. Juni 2007 bis 27. Juni 2008 des B 102, Miteigentumsfonds gemäß §
20 InvFG, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das
Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Die Buchführung, die tägliche Bewertung, die Berechnung von Abzugsteuern und die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften,
liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank.
Unsere Aufgabe als Abschlussprüfer ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über die
aus der Buchhaltung abgeleiteten Zahlen und die allgemeinen Aussagen des Rechenschaftsberichtes abzugeben sowie
festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen
beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der österreichischen Grundsätze
ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf den Rechenschaftsbericht, die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und die
Einhaltung des Gesetzes und der Fondsbestimmungen wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden unsere Kenntnisse der Verwaltung des Sondervermögens sowie unsere
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Angaben in der
Buchführung und im Rechenschaftsbericht auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung
der angewandten Rechnungslegungsgrundsätze für den Rechenschaftsbericht. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Rechenschaftsbericht nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes
über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Wien, am 1. August 2008
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
B 102
ppa. Mag. Gerda Reischl
Wirtschaftsprüfer
- 12 -
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Steuerliche Behandlung des B 102
(ISIN AT0000A020L7) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug in EUR pro Anteil
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv EUR 2,87 je Thesaurierungsanteil
mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im
Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar.
B 102
- 13 -
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft"
genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds
aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung
(nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften
Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie
die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank
sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen
Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die
Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz
anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen
der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem
Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder
sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen
gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in
den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile.
Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des
Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte,
abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt.
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der Investmentfondsbeilage zum Kursblatt der Wiener Börse
veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises
gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter
Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren
Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
entsprechen.
B 102
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der
Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10
Kapitalmarktgesetz Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die
Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung
angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 unterschreitet, ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den
diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
Besondere Fondsbestimmungen
für den B 102, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die Bank Austria AG, Wien (Sitz).
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere
Zahl- und Einreichstellen bestimmen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug ausgegeben.
Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
auszugeben.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 28 bzw. der Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende
Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, 20b und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von
Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung
Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds wird hauptsächlich über Direktanlagen erfolgen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen
Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente)
Der Fonds veranlagt vorwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere von Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Russland, Indien
oder China. Aktien sonstiger Unternehmen mit Sitz und/oder Geschäftstätigkeit in Asien oder Ost- und Südosteuropa (inkl. der GUS-Staaten) können
beigemischt werden.
• Anteile an Kapitalanlagefonds
Neben Direktanlagen können für den Kapitalanlagefonds bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser
Fondsbestimmungen erworben werden.
• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine
untergeordnete Rolle.
• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten; diese spielen im Rahmen der
Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.
• Derivative Instrumente (einschließlich OTC-Derivative)
Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung gegen Kursänderungsrisken und Devisenänderungsrisken eingesetzt werden.
Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden.
B 102
- 15 -
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z.5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens zulässig.
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden,
dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei
die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
• an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates
gehandelt werden oder
• an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt
eines Drittstaates gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten
Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der
Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren
Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den
Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der
Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation,
oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden,
oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten
gehandelt werden, oder
• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von
einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in
diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein
Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie
78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften
umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der die wertpapiermäßige
Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen,
angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie
85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer
Kapitalanlagefonds investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
• beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden
Finanzanlagen zu investieren, und
• deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder
ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen
nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG
erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die
Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder
Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben
werden.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten
gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben
werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt,
in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf.
B 102
- 16 -
28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden,
sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum
angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können.
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
nicht anwendbar
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG
Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem
im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche
oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus
Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 23 Devisenswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen
Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 24 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen
eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten
Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
§ 25 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 v.H. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 26 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 28.06. bis zum 27.06. des nächsten Kalenderjahres.
§ 27 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die auf Grund
der Monatsendwerte errechnet wird.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten.
§ 28 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur
Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach
dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 01.09. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls
gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
§ 29 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsanteilscheinen ab 01.09. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 29a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem.
§ 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt
ist jeweils der 01.09. des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils
depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 30 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 v.H. des Fondsvermögens.
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten
Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen
unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine
aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/listegeregmaerkte.pdf
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
Sarajevo
2.2
Republik Srpska, BiH1:
Banja Luka
2.3
Kroatien:
Zagreb, Varaždin
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.7
Russland:
Moskau (RTS Stock Exchange)
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
China
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.7
Indien:
Bombay
3.8
Indonesien:
Jakarta
3.9.
Israel:
Tel Aviv
3.10
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.11
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12
Korea:
Seoul
3.13
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.14
Mexiko:
Mexiko City
3.15
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.16
Philippinen:
Manila
3.17
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.18
Südafrika:
Johannesburg
3.19
Taiwan:
Taipei
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
1
„BiH“ ist die offizielle Abkürzung von „Bosnia i Herzegovina“.
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28. Juni 2007 - 27. Juni 2008
3.20
Thailand:
Bangkok
3.21
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific
Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.22
Venezuela:
Caracas
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International
Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such
as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate
Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo
Stock Exchange
5.4
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.6
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.7
Korea:
Korea Futures Exchange
5.8
Mexiko:
Mercado Mexicano de Derivados
5.9
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.11
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.12
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.13
Schweiz:
EUREX
5.14
Türkei:
TurkDEX
5.15
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange,
Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options
Exchange (BOX)
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