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Apollo New World Miteigentumsfonds gemäß InvFG Rechenschaftsbericht für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 Burgring 16, A-8010 Graz Apollo New World Seite 1 Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz Burgring 16, A-8010 Graz +43 316 8071-0; [email protected]; www.securitykag.at Aktionär Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Staatskommissär Oberrat Mag. Karin Kufner Hofrat, Regierungsrat Josef Weidinger, BA Aufsichtsrat Dr. Othmar Ederer (Vorsitzender) Mag. Klaus Scheitegel (Vorsitzender Stellvertreter) DDIng.Mag.Dr. Günther Puchtler Mag. Christiane Riel-Kinzer Vorstand Mag. Dieter Rom MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Depotbank SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien Vertriebspartner Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz Abschlussprüfer Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien Apollo New World Seite 2 Bericht an die Anteilsinhaber Sehr geehrter Anteilsinhaber, die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Apollo New World, Miteigentumsfonds gemäß § 2 InvFG 2011, für das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 vorzulegen. Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den geltenden Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. 1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre Fondsvermögen gesamt Ausschüttungsfonds AT0000986054 Errechneter Ausschüttung Wert je Ausje Ausschüttungsschüttungs- Thesaurierungsfonds AT0000746979 Errechneter Zur ThesauAuszahWert je rierung verlung gem. Thesauriewendeter § 58 Abs. 2 anteil anteil rungsanteil Ertrag InvFG 2011 Wertentwicklung (Performance ) in % 1) 30.09.2015 99.617.337,30 104,38 4,00 208,97 0,00 0,00 2,53 30.09.2014 61.424.681,03 106,53 4,80 205,82 6,16 2,04 10,04 30.09.2013 23.845.852,62 101,56 4,80 189,24 6,70 2,23 0,03 30.09.2012 27.446.053,79 106,47 5,00 191,40 6,70 2,24 19,81 30.09.2011 18.906.918,41 94,00 5,30 161,76 6,20 2,07 0,47 1) Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am Ausschüttungstag. 2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages AusschüttThesaurieungsanteil rungsanteil AT0000986054 AT0000746979 Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 106,53 205,82 1) Ausschüttung am 01.12.2014 (entspricht 0,0464 Anteilen) 4,80 1) Auszahlung (KESt) am 01.12.2014 (entspricht 0,0099 Anteilen) 2,04 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 104,38 208,97 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 109,23 211,03 Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 1) 2,70 5,21 2,53 % 2,53 % Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil ( AT0000986054 ) am 01.12.2014 EUR 103,36; für einen Thesaurierungsanteil ( AT0000746979 ) am 01.12.2014 EUR 206,92 Aufgrund der Verwendung gerundeter Werte bei Anteilscheinen, Ausschüttungen und Auszahlungen kann die Wertentwicklung der Anteilscheinklassen trotz Verwendung des gleichen Gebührensatzes voneinander abweichen. Apollo New World Seite 3 2.2. Fondsergebnis in EUR a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 3.850.163,97 Zinsaufwendungen (Sollzinsen) -167,32 Aufwendungen Vergütung an die Verwaltungsgesellschaft Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Wertpapierdepotgebühren Depotbankgebühr -765.377,37 -765.377,37 -7.500,00 -33.477,98 -25.486,51 -66.464,49 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne Realisierte Verluste derivative Instrumente 3.850.163,97 -831.841,86 3.018.154,79 2) 3) 1.940.030,94 -471.313,33 -5.120.548,83 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -3.651.831,22 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -633.676,43 2) 3) b) Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 1.157.515,21 Ergebnis des Rechnungsjahres 523.838,78 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt 2) 3) 4) 4) -857.081,47 1.146,24 -855.935,23 -332.096,45 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR -2.494.316,01. Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 6.624,29. Aufgrund der Fonds-Melde-Verordnung 2015 wurde eine Änderung des Ausweises von Erträgen aus ausländischen Subfonds vorgenommen. Diese hat keine Auswirkungen auf den Rechenwert des Fonds. Apollo New World Seite 4 2.3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres in EUR 5) 61.424.681,03 Ausschüttung / Auszahlung Ausschüttung am 01.12.2014 (für Ausschüttungsanteile AT0000986054 ) -1.529.212,80 Auszahlung am 01.12.2014 (für Thesaurierungsanteile AT0000746979 ) -324.490,56 -1.853.703,36 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen Ertragsausgleich 46.664.897,24 -7.142.376,39 855.935,23 40.378.456,08 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt) Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) 6) -332.096,45 6) 99.617.337,30 Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 305.215 Ausschüttungsanteile ( AT0000986054 ) und 140.462 Thesaurierungsanteile ( AT0000746979 ) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 484.554 Ausschüttungsanteile ( AT0000986054 ) und 234.680 Thesaurierungsanteile ( AT0000746979 ) Ausschüttung ( AT0000986054 ) Die Ausschüttung von EUR 4,00 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. Dezember 2015 gegen Einziehung des Ertragsscheines Nr. 17 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,00 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft österreichischen Investmentfondsindustrie 2012. Apollo New World berücksichtigt Seite 5 den Code of Conduct der 3. Finanzmärkte Das Rechnungsjahr 01.10.2014 bis 30.09.2015 wurde in Summe stark vom Niedrigzinsumfeld geprägt, das von den Notenbanken forciert wurde. Besonders aktiv zeigte sich die Europäische Zentralbank mit großen Ankaufprogrammen von Anleihen, aber auch die US Notenbank Fed stützte das Tiefzinsumfeld durch laufenden Aufschub der Zinswende. Regionale Problemherde wie die Griechenlandkrise oder die drohende Teilung der Ukraine zeigten nur im beschränkten Umfeld Auswirkung auf die Kapitalmärkte. Der Rohstoff Preisverfall setzte einigen exportorientierten Ländern wie Venezuela oder Russland zu, eine starke Abwertung des Euro stützte die europäische Wirtschaft. Die Aktienmärkte konnten zunächst weiter ansteigen, vor allem das erste Halbjahr 2015 brachte starke Kursgewinne. Im August 2015 gab es aber einen massiven Einbruch, Verluste von ca. 20 Prozent in kurzer Zeit waren die Folge. Dadurch wurde das Aktienjahr im Betrachtungszeitraum zwar positiv, aber nur mit kleinen Zugewinnen beendet. Der europäische Zinsmarkt wurde von Zinsrückgängen geprägt, die im Sommer von unerwartet heftigen Gegenbewegungen unterbrochen wurden. In Summe war eine Verflachung der Euro SWAP Zinskurve beobachtbar. Insbesondere Anleihen ab 15 Jahren Restlaufzeit profitierten von Zinsrückgängen im Ausmaß von 50 Basispunkten und mehr, Zinsrückgänge kürzerer Bindungsdauern fielen deutlich geringer aus. 4. Anlagepolitik In den ersten Monaten zu Jahresbeginn ist der USD im Vergleich zum EUR stark gestiegen. Davon hat der Fonds profitiert, da er zu 30% ungehedgt in USD Anleihen investiert, jedoch in geringerem Maße als die Benchmark (Barclay's Emerging Market Index), welche zu einem höheren Anteil ungehedgte USD Anleihenpositionen abbildet. Die ausgeprägtesten Downgrades im Rechenschaftszeitraum betrafen Russland mit einem durchschnittlichen Downgrade um 2 Punkte und Venezuela mit 5 Punkten, beide haben im Fonds im Betrachtungszeitraum keine Verluste mit sich geführt. Die größten Verlustbringer im Fonds waren brasilianische und ukrainische Anleihen. Diese wurden durch eine breite Diversifikation in der Fondsgestionierung kompensiert. Die Diversifikationsmaßnahmen betrafen die weitreichende Streuung auf Länder und Titel unter Vermeidung von Schwergewichtungen. Ebenso wurde beachtet zwischen den Regionen eine ausgewogene Veranlagung aufrechtzuerhalten, sowie zwischen Ratingklassen. Berücksichtigt wurde zudem, den Anteil schwach exportdiversifizierter Länder in einem moderaten Verhältnis zum Gesamtportfolio zu halten. Der E-FIXIS Strategie (Enhanced Fixed Income Strategy) folgend, wurden Roll-Down-gewinnsteigernde Laufzeitbänder im Kauf bevorzugt. Unter demselben Aspekt wurde die Möglichkeit, zu 70% in USD-Anleihen zu investieren, genutzt. Fondsübergreifend wurden in der Security KAG mit Beginn Oktober 2015 Mindeststandards bezüglich Nachhaltigkeit der Veranlagung eingeführt. Für den Apollo New World sah dies Verkäufe von Staatsanleihen aus Israel, Weißrussland, Bahrain und Aserbaidschan vor. Die Länderstreuung blieb auf hohem Niveau. War der Fonds zu Beginn des Rechnungsjahres in Anleihen aus 63 Staaten veranlagt, so waren es zu Ende 62. Apollo New World Seite 6 5. Zusammensetzung des Fondsvermögens WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND 30.09.2015 STK./NOM. KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE KURS KURSWERT %-ANTEIL IN EUR AM FONDS- IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 2,375 Mexiko 09.04.2014-09.04.2021 XS1054418196 EUR 850.000 1.650.000 800.000 102,6690 872.686,50 0,88 2,75 United Mexican States 22.04.2013-22.04.2023 XS0916766057 EUR 600.000 600.000 0 103,5000 621.000,00 0,62 2,875 Republic of Brazil 03.04.2014-01.04.2021 XS1047674947 EUR 1.700.000 700.000 0 85,7530 1.457.801,00 1,46 2,875 Republic of Indonesia 08.07.2014-08.07.2021 XS1084368593 EUR 3.750.000 3.750.000 0 96,8980 3.633.675,00 3,65 2,875 Rumänien 28.10.2014-28.10.2024 XS1129788524 EUR 1.800.000 1.800.000 0 101,9800 1.835.640,00 1,84 2,95 Republic of Bulgaria 03.07.2014-03.09.2024 XS1083844503 EUR 1.900.000 900.000 0 100,8140 1.915.466,00 1,92 3,75 Republic of South Africa 24.07.2014-2026 XS1090107159 EUR 500.000 500.000 0 95,5280 477.640,00 0,48 3,875 Montenegro, Republik 18.03.2015-18.03.2020 XS1205717702 EUR 500.000 500.000 0 95,6090 478.045,00 0,48 3,875 Ungarn 24.02.2005-24.02.2020 XS0212993678 EUR 1.500.000 500.000 0 111,1730 1.667.595,00 1,67 3,975 Macedonia 24.07.2014-24.07.2021 XS1087984164 EUR 950.000 250.000 0 97,6920 928.074,00 0,93 3,00 Hellenic Republic FRN PSI 12.03.2012-24.02.2023 GR0128010676 EUR 1.000.000 0 0 71,5700 715.700,00 0,72 3,00 Hellenic Republic FRN PSI 12.03.2012-24.02.2042 GR0138014809 EUR 3.778 0 0 57,4200 2.169,33 0,00 4,00 Mexican United States 15.04.2015-15.03.2115 XS1218289103 EUR 1.750.000 1.750.000 0 84,1300 1.472.275,00 1,48 4,30 Malta 01.08.2014-01.08.2033 MT0000012386 EUR 250.000 0 0 128,5000 321.250,00 0,32 4,35 Republic of Turkey 12.11.2013-12.11.2021 XS0993155398 EUR 1.500.000 1.000.000 0 104,6900 1.570.350,00 1,58 4,50 Marokko, Königreich 05.10.2010-05.10.2020 XS0546649822 EUR 1.300.000 400.000 0 108,8190 1.414.647,00 1,42 4,95 Obrigacoes Do Tesouro 10.06.2008-25.10.2023 PTOTEAOE0021 EUR 1.250.000 550.000 0 120,8750 1.510.937,50 1,52 4,95 Ukraine 13.10.2005-13.10.2015 XS0232329879 EUR 500.000 0 0 82,4080 412.040,00 0,41 5,00 Kroatische Entwicklungsbank 14.06.07-14.06.17 XS0305384124 EUR 500.000 0 0 102,8310 514.155,00 0,52 5,125 Slowenien, Republik 30.03.2011-30.03.2026 SI0002103164 EUR 500.000 0 0 130,4380 652.190,00 0,65 5,50 Italien, Republik 01.05.2012-01.11.2022 IT0004848831 EUR 2.200.000 0 0 127,8400 2.812.480,00 2,82 5,875 IPIC GMTN Ltd. 14.03.2011-14.03.2021 XS0605559821 EUR 800.000 0 0 122,2500 978.000,00 0,98 5,875 Petrobras Int. Fin. Co. 9.12.2011-7.3.2022 XS0716979595 EUR 400.000 0 600.000 72,5110 290.044,00 0,29 6,00 Kroat.Entwicklungsbank 13.08.2013-08.05.2020 XS0961637542 EUR 1.000.000 1.000.000 0 110,5470 1.105.470,00 1,11 7,82 Republic of Argentina 29.11.2005-31.12.2033 XS0205545840 EUR 575.503 0 0 123,5399 710.976,06 0,71 28.370.306,39 28,48 10,50 Republic of Ecuador 24.03.2015-24.03.2020 XS1199929826 USD 900.000 900.000 0 77,4170 621.878,79 0,62 2,75 Republic of Latvia 12.12.2012-12.01.2020 XS0863522149 USD 1.500.000 1.500.000 500.000 101,5750 1.359.893,79 1,37 3,25 Republik of Chile 14.09.2011-14.09.2021 US168863AW86 USD 1.500.000 0 0 103,5000 1.385.665,83 1,39 3,375 Fondo Mivivienda SA 02.04.2014-02.04.2019 USP42009AB94 USD 500.000 0 0 100,2990 447.603,53 0,45 3,875 African Export-Import Bank 4.6.2013-4.6.2018 XS0938043766 USD 1.600.000 600.000 0 99,6750 1.423.420,21 1,43 3,875 Republic of Kazakhstan 14.10.14-2024 XS1120709669 USD 900.000 900.000 0 89,4510 718.546,05 0,72 4,00 Republik Philippinen 06.10.2010-15.01.2021 US718286BK23 USD 2.800.000 2.400.000 1.100.000 107,7100 2.691.788,65 2,70 4,138 Republik Bermuda 03.07.2012-03.01.2023 USG10367AA14 USD 500.000 500.000 0 100,1870 447.103,71 0,45 4,25 Cnooc Finance 2011 Ltd. 26.01.2011-26.01.2021 USG2353WAA92 USD 800.000 0 0 105,2300 751.374,51 0,75 4,25 Marokko, Königreich 11.12.2012-11.12.2022 XS0850020586 USD 1.000.000 0 0 101,0470 901.883,26 0,91 4,25 Rep. of Costa Rica 21.11.2012 - 26.01.2023 USP3699PGB78 USD 1.750.000 1.250.000 0 87,9560 1.373.821,85 1,38 4,375 Corp Andina de Fomento 15.06.2012-15.06.2022 US219868BS46 USD 3.150.000 650.000 0 108,6910 3.055.843,00 3,07 4,375 Rep. of Trinidad & Tobago 16.12.13-16.01.24 USP93960AF25 USD 500.000 500.000 0 105,5570 471.068,37 0,47 4,375 Republic of Colombia 12.07.2011-12.07.2021 US195325BN40 USD 2.000.000 500.000 0 101,4050 1.810.157,09 1,82 4,50 Republic of Uruguay 14.08.2013-14.08.2024 US760942AZ58 USD 1.500.000 1.000.000 0 101,6280 1.360.603,36 1,37 4,50 State of Qatar 05.12.2011-20.01.2022 XS0615236006 USD 1.500.000 500.000 0 110,9580 1.485.514,10 1,49 4,625 Republic of Paraguay 25.01.2013-25.01.2023 USP75744AA38 USD 800.000 800.000 0 100,3040 716.201,36 0,72 4,646 Wakala Global Sukuk Bhd 6.7.2011-6.7.2021 USY9485PAB86 USD 2.800.000 1.300.000 0 109,0290 2.724.751,87 2,74 4,767 Eurasian Development Bank 20.09.12-20.09.22 XS0831571434 USD 1.000.000 0 0 95,0950 848.759,37 0,85 4,80 Soc. Rep. of Vietnam 19.11.2014-2024 USY9384RAA87 USD 500.000 500.000 0 94,9980 423.946,80 0,43 4,875 Republic of Brazil 22.04.2010-22.01.2021 US105756BS83 USD 1.600.000 0 0 94,2150 1.345.448,05 1,35 4,875 Serbien, Republik 25.02.2013-25.02.2020 XS0893103852 USD 750.000 0 0 101,2330 677.657,53 0,68 5,00 Eurasian Development Bank 26.09.13-2020 XS0972645112 USD 650.000 650.000 0 98,6780 572.480,36 0,57 5,00 Ministry of Russia 29.04.2010-29.04.2020 XS0504954347 USD 4.500.000 1.300.000 0 103,1830 4.144.265,44 4,16 5,125 Mongolia 05.12.2012-05.12.2022 US60937GAB23 USD 500.000 0 0 81,4720 363.584,43 0,36 5,125 Republic of Nigeria 12.07.13-12.07.18 XS0944707651 USD 400.000 400.000 0 97,1430 346.815,42 0,35 5,20 Republic of Panama 23.11.2009-30.01.2020 US698299AX28 USD 400.000 400.000 0 108,6780 387.997,14 0,39 5,50 Republic of Namibia 03.11.2011-03.11.2021 XS0686701953 USD 1.000.000 0 0 103,2130 921.215,64 0,92 5,50 Banco Nac de Desen Econo 12.1.2010-12.7.2020 USP14486AD93 USD 1.500.000 0 0 89,9230 1.203.895,93 1,21 5,75 Ägypten, Arab.Republik 29.04.10-29.04.20 XS0505265859 USD 1.500.000 1.500.000 0 103,3850 1.384.126,20 1,39 5,75 Banco Nac de Desen Econo 26.09.13-2023 USP14486AJ63 USD 1.300.000 1.300.000 0 80,5810 934.981,26 0,94 5,75 Banque Cent de Tunisie 30.01.2015-2025 XS1175223699 USD 2.300.000 2.300.000 0 95,2920 1.956.190,65 1,96 5,75 Ivory Coast Pdi FRN 16.04.10-31.12.2032 XS0496488395 USD 400.000 0 0 87,0420 310.753,30 0,31 Apollo New World Seite 7 WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG BESTAND 30.09.2015 STK./NOM. KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE KURS KURSWERT %-ANTEIL IN EUR AM FONDS- IM BERICHTSZEITRAUM VERMÖGEN 5,75 Republic of Guatemala 06.06.2012-06.06.2022 USP5015VAD84 USD 1.900.000 1.900.000 0 106,3050 1.802.744,56 1,81 5,875 Republic of El Salvador 05.12.12-30.01.2025 USP01012AS54 USD 1.000.000 0 0 88,9130 793.582,65 0,80 5,875 Republic of Iceland 11.05.2012-11.05.2022 USX34650AA31 USD 500.000 500.000 0 114,3350 510.241,88 0,51 5,875 Republic of Kenya 24.06.14-24.06.2019 XS1028951850 USD 1.000.000 500.000 0 97,1250 866.877,90 0,87 5,875 Republic of South Africa 30.5.2007-30.5.2022 US836205AL88 USD 2.200.000 950.000 0 107,2080 2.105.119,60 2,11 5,95 Republik of Bolivien 22.08.2013-22.08.2023 USP37878AB43 USD 1.600.000 1.100.000 0 103,8040 1.482.384,86 1,49 6,125 Republik of Lithuania 09.03.2011-09.03.2021 XS0602546136 USD 700.000 0 0 117,0670 731.407,53 0,73 6,25 Republik Sri Lanka 04.10.2010-04.10.2020 USY2029SAF12 USD 1.000.000 0 0 101,8600 909.139,59 0,91 6,375 Polen, Republik 15.07.2009-15.07.2019 US731011AR30 USD 1.500.000 0 0 115,9550 1.552.414,32 1,56 6,375 Republic of Nigeria 12.07.13-12.07.23 XS0944707222 USD 1.200.000 0 0 88,8130 951.228,13 0,95 6,375 Ungarn 29.03.2011-29.03.2021 US445545AE60 USD 300.000 300.000 0 114,1070 305.534,63 0,31 6,625 Barbados 2005-2035 USP48864AF26 USD 600.000 0 0 89,0240 476.744,02 0,48 6,75 Islamic Republic of Pakistan 03.12.2014-2019 XS1147732553 USD 1.000.000 1.000.000 0 102,4370 914.289,54 0,92 6,75 Republic of Nigeria 28.01.11-28.01.2021 XS0584435142 USD 550.000 550.000 0 95,0710 466.699,84 0,47 6,75 Republic of Vietnam 29.01.2010-29.01.2020 USY9374MAF06 USD 500.000 0 0 109,5800 489.021,78 0,49 6,75 Serbien, Republik FRN 08.04.05-01.11.24 XS0214240482 USD 2.500.000 1.900.000 0 33,2922 742.864,38 0,75 6,875 Republic of Georgia 12.04.2011-12.04.2021 XS0617134092 USD 1.000.000 1.000.000 0 103,4170 923.036,42 0,93 6,875 Republic of Kenya 24.06.14-24.06.2024 XS1028952403 USD 650.000 650.000 0 90,1250 522.860,14 0,52 7,00 Republic of Turkey 07.06.2005-05.06.2020 US900123AX87 USD 2.500.000 0 0 110,4630 2.464.811,67 2,47 7,125 Republic of Peru 25.03.2009-30.03.2019 US715638AW21 USD 900.000 900.000 0 115,6250 928.797,75 0,93 7,35 Republic of Peru 19.07.2005-21.07.2025 US715638AS19 USD 500.000 0 0 125,0250 557.948,05 0,56 7,375 Republic of Lithuania 11.02.10-11.02.2020 XS0485991417 USD 700.000 700.000 0 120,3420 751.868,98 0,75 7,375 Republic of Colombia 13.01.09-18.03.2019 US195325BL83 USD 500.000 0 0 113,4000 506.069,26 0,51 7,50 Dominikanische Republik 06.05.2010-06.05.2021 USP3579EAH01 USD 1.000.000 1.000.000 0 108,0750 964.610,85 0,97 7,75 Republic of El Salvador 24.10.2002-24.01.2023 USP01012AJ55 USD 600.000 600.000 0 102,1070 546.806,50 0,55 7,75 Venezuela, Boliv.Republik 13.10.09-13.10.19 USP97475AN08 USD 2.000.000 2.000.000 0 34,4400 614.780,44 0,62 7,875 Republic of Ghana 07.08.13-07.08.23 XS0956935398 USD 1.200.000 600.000 0 82,7860 886.676,19 0,89 7,95 Republic of Ecuador 20.06.2014-20.06.2024 XS1080330704 USD 800.000 800.000 0 72,0000 514.102,11 0,52 8,2 Gabun 12.12.2007-12.12.2017 XS0333225000 USD 1.150.000 850.000 0 102,9060 1.056.246,88 1,06 8,28 Republic of Argentina 29.11.2005-31.12.2033 US040114GL81 USD 252.754 0 0 139,2069 314.040,41 0,32 9,00 Lebanese Republic 19.3.2009-2017 XS0418193917 USD 500.000 500.000 0 106,2920 474.348,45 0,48 66.696.536,16 66,95 42.287,42 42.287,42 0,04 0,04 95.109.129,97 95,47 956,28 956,28 474.433,24 990.976,44 1.465.409,68 0,00 0,00 0,48 0,99 1,47 1.466.365,96 1,47 456.631,56 456.631,56 0,46 0,46 Indexzertifikate 6,05529 Argentinien, Republik 29.11.2005-15.12.2035 XS0209139244 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR 520.781 0 0 8,1200 EUR Nicht notierte Wertpapiere Obligationen 0,00 Hellenic Republic GDP 12.03.2012-15.10.2042 GRR000000010 EUR 245.200 0 0 0,3900 4,875 Panama Notas del Tesoro 07.02.2014-2021 5,625 Republic of Panama 30.01.2012-25.07.2022 PAL634445PA9 PAL634445NA4 USD USD 500.000 1.000.000 500.000 0 0 0 106,3110 111,0290 Summe der nicht notierten Wertpapiere Geldmarktpapiere 3,625 Export-Import Bank China 31.7.2014-31.7.2024 EUR USY23862AF56 USD 500.000 0 0 102,3220 Summe der Geldmarktpapiere EUR 456.631,56 0,46 Summe Wertpapiervermögen EUR 97.032.127,49 97,40 503.503,09 0,51 503.503,09 0,51 1.555.862,30 1,56 1.555.862,30 1,56 Währungskurssicherungsgeschäfte Verkauf von Devisen auf Termin USD Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte 46.400.000,00 EUR 1,1212 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR Summe der Bankguthaben Apollo New World 1.555.862,30 EUR Seite 8 BEZEICHNUNG WÄHRUNG BESTAND 30.09.2015 KURSWERT %-ANTEIL IN EUR AM FONDS- STK./NOM. VERMÖGEN Kurzfristige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Kontokorrent in nicht EU-Währungen USD -1.008.376,82 Summe kurzfristige Verbindlichkeiten EUR -900.015,01 -0,90 -900.015,01 -0,90 Sonstige Vermögensgegenstände Zinsansprüche aus Kontokorrentguthaben USD 70,38 62,82 0,00 EUR USD 531.174,10 1.049.862,97 531.174,10 937.042,99 0,53 0,94 USD 34.353,83 30.662,11 0,03 USD 9.562,50 8.534,90 0,01 EUR -578,92 -578,92 0,00 EUR -75.384,59 -75.384,59 -0,08 EUR -3.153,98 -3.153,98 0,00 EUR -2.500,00 Zinsansprüche aus Wertpapieren Dispositive Wertpapierstückzinsen Forderungen aus nicht bezahlten Kupons Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen Verwaltungsgebühren Depotgebühren Depotbankgebühren -2.500,00 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR 1.425.859,43 1,43 FONDSVERMÖGEN EUR 99.617.337,30 100,00 Anteilwert Ausschüttungsanteile Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000986054 AT0000986054 EUR STK 104,38 484.554 Anteilwert Thesaurierungsanteile Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000746979 AT0000746979 EUR STK 208,97 234.680 Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 29.09.2015 in EUR umgerechnet: Währung US Dollar Einheiten 1 EUR = Kurs 1,12040 USD HINWEISE: Bewertungsgrundsätze Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden. Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt. Apollo New World Seite 9 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: WERTPAPIERBEZEICHNUNG WP-NR. WÄHRUNG KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE Amtlicher Handel und organisierte Märkte Obligationen 1,625 Republic of Chile 12.02.2014-30.01.2025 XS1151586945 EUR 700.000 2,125 Republik of Lithuania 29.10.2014-29.10.2026 XS1130139667 EUR 300.000 300.000 2,25 Slowenien, Republik 04.11.2014-25.03.2022 SI0002103453 EUR 1.000.000 1.000.000 2,625 Republik of Latvia 21.01.2014-21.01.2021 XS1017763100 EUR 0 500.000 3,40 Irish Treasury 14.01.2014-18.03.2024 IE00B6X95T99 EUR 0 1.000.000 4,625 Rumänien 18.09.2013-18.09.2020 XS0972758741 EUR 0 800.000 5,375 Montenegro, Republik 20.05.2014-20.05.2019 XS1069342407 EUR 0 411.000 6,50 Rumänien 18.06.2008-18.06.2018 XS0371163600 EUR 0 500.000 4,00 State of Israel 30.01.2012-30.06.2022 US46513AGA25 USD 0 2.200.000 4,00 United Mexican States 02.10.2013-02.10.2023 US91086QBC15 USD 0 900.000 4,75 Republic of Azerbaijan 18.03.2014-18.03.2024 XS1044540547 USD 900.000 1.650.000 5,125 United Mexican States 15.01.2010-15.01.2020 US91086QAY44 USD 0 1.000.000 5,875 Republic of Indonesia 19.1.2010-13.03.2020 USY20721AQ27 USD 0 2.000.000 6,125 Kingdom of Bahrain 05.07.2012-05.07.2022 XS0794901727 USD 0 1.000.000 7,00 Kazakhstan Temir Zholy Fin. 11.05.2006-11.05.16 XS0253694755 USD 0 500.000 7,00 Republic of Venezuela 15.11.07-31.03.2038 USP97475AJ95 USD 0 2.200.000 7,00 Venezuela, Boliv.Republik 01.12.2003-2018 USP97475AD26 USD 2.000.000 2.000.000 7,25 Pakistan, Republik 15.04.2014-15.04.2019 XS1056560763 USD 0 500.000 8,95 Republic of Belarus 26.01.2011-26.01.2018 XS0583616239 USD 0 1.000.000 9,375 Republic of Ecuador 12.12.2005-15.12.2015 USP8055QDE90 USD 0 300.000 Graz, am 21. Dezember 2015 Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft Mag. Dieter Rom Apollo New World MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter Seite 10 700.000 6. Bestätigungsvermerk *) Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 der Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz, über den von ihr verwalteten "Apollo New World", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom 1. Oktober 2014 bis 30. September 2015 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. September 2015 über den "Apollo New World", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Apollo New World Seite 11 Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen diese Angaben in Einklang mit den übrigen Ausführungen im Rechenschaftsbericht. Wien, am 21. Dezember 2015 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Mag. Friedrich O. Hief e.h. Wirtschaftsprüfer ppa MMag. Roland Unterweger e.h. Wirtschaftsprüfer *) Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen) Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden. Apollo New World Seite 12 Steuerliche Behandlung des Apollo New World AT0000986054 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. AT0000746979 Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,00 je Thesaurierungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind unter www.securitykag.at abrufbar. Apollo New World Seite 13 Apollo New World § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden (Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG) 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Allgemeine Fondsbestimmungen 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes der zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Kapitalanlagegesellschaft Anteilinhabern Spezialbevollmächtigten der Depotbank. und der Security Kapitalanlage sowie die des Aktiengesellschaft, Burgring 16, 8010 Graz (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbe- und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszu- stimmungen gelten: üben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen § 1 Grundlagen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften wahren, des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 jeweils Abs. geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). die 1 Sorgfalt eines Aktiengesetz Bestimmungen ordentlichen anzuwenden des InvFG und sowie und die die Fondsbestimmungen einzuhalten. § 2 Miteigentumsanteile Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten Miteigentumsanteile ist zerlegt. in Die Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen gleiche Anzahl und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine zu verfügen. (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der können die besonderen Fondsbestimmungen Anteilscheine Anteilscheingattungen 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines in ausgegeben Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren mehreren werden. noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder Die einem Garantievertrag eingehen. Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer Fassung) in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - dargestellt. vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten werden. des 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an Kapitalanlagefonds einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Mit- gemäß §§ 20 und 21 InvFG verkaufen, die im eigentumsanteilen Zeitpunkt Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. des keine Wertpapiere, Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen § 5 Depotbank (splitten) die Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in und zusätzliche Anteilscheine an führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des übt errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer § 6 Ausgabepreis und Anteilswert gelegen erachtet. 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Apollo New World Seite 14 Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse entsprechen. durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der § 8 Rechnungslegung jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG und erstellten Rechenschaftsbericht. Forderungen und Geldbeträge, sonstigen der 1. Innerhalb zum Finanzanlagen, Wertes Guthaben, Rechte, abzüglich 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der sechs Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagege- Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt. sellschaft 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert Ausgabekosten der Gesellschaft. Der einen des Rechnungsjahres gemäß § 12 InvFG eines erstellten Halbjahresbericht. zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Monate 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht sich werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Depotbank zur Einsicht aufgelegt. Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Fondsbestimmungen (§ 25) angeführt. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. Inland oder in elektronischer Form auf der InternetSeite der emittierenden § 10 Veröffentlichung Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 § 7 Rücknahme ermittelten Werte - findet § 10 Kapitalmarktgesetz An- 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein wendung. Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Rücknahmepreis Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder indem auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, Exemplare der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in aus- Erneuerungsscheines. reichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines soweit dies Fondsbestimmungen(§ Auszahlung des in 25) den Veröffentlichung in der werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, dieser im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. besonderen angeführt § 11 Änderung der Fondsbestimmungen die Die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. und Rücknahmepreises sowie Die des Errechnung Rücknahmepreises ist. Veröffentlichung gemäß § 6 kann Kapitalanlagegesellschaft kann die werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung § 12 Kündigung und Abwicklung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des lassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Kapitalanlagefonds Finanzmarktaufsicht 5 v.H. oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, Apollo New World unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw., Seite 15 sofern das Fondsvermögen EUR 370.000 Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die wird und berechtigte Interessen der Anteilinhaber nicht Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen verletzt werden. Bestimmungen des InvFG erfolgen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von - Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen - bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer zusammenlegen des oder das Kapitalanlagefonds auf Wertpapiere: Den Anlageschwerpunkt stellen Anleihen von Schwellenländern (Emerging Markets) dar. des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 Fondsvermögen folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: Fondsvermögen Kapitalanlagefonds nach Geldmarktinstrumente: Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente zur kurzfristigen Liquiditätshaltung erworben werden. - Anteile an Kapitalanlagefonds: Der Kapitalanlagefonds Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen kann bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile an bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das anderen Kapitalanlagefonds erwerben. Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. - Sichteinlagen: Der Kapitalanlagefonds kann auch Sichteinlagen und kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten halten, diese BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN spielen im Rahmen der Veranlagung eine untergeordnete Rolle. für den Apollo New World, Miteigentumsfonds gemäß § - 20 InvFG (nachstehend Kapitalanlagefonds): Derivative Instrumente: Derivative Instrumente können grundsätzlich sowohl zur Absicherung als auch zur Ertragssteigerung verwendet werden, diese spielen im Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie Rahmen der Veranlagung eine untergeordnete Rolle. 85/611/EWG. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivativ eingebettet ist, so hat dies die § 13 Depotbank Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung Depotbank ist die Aviso Epsilon AG*, Wien. der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine Erträgnisscheine ist die Aviso Epsilon AG, Wien. mit 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem KESt-Abzug Anteilscheine Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von ausgegeben. Die Derivaten 4. nicht anwendbar. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden AusschüttungsThesaurierungsanteilscheine indexbasierten 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und und in werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5, 6, werden in internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Sammelurkunden Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu ausgefolgt werden. mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die 3. Die Gutschrift der Ausschüttung gemäß § 28 und Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs Auszahlungen gemäß § 29 erfolgt durch das jeweils für verschiedenen den Anteilinhaber depotführende Kreditinstitut. Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der § 16 Börsen und organisierte Märkte §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie *am 29.12.2009 Änderung des Namens auf SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT - an der Wertpapierbörse eines Mitgliedstaates amtlich notiert oder gehandelt werden oder Apollo New World Seite 16 - an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen funktionierenden - - und den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, ordnungsgemäß Wertpapiermarkt und sofern es sich bei dem Emittenten entweder eines um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von Mitgliedsstaates gehandelt werden oder mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen an einer im Anhang angeführten Börse eines Jahresabschluss Drittstaates amtlich notieren oder Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, an einem im Anhang angeführten anderen einer und Gesellschaften ordnungsgemäß eines funktionierenden Drittlandes gehandelt die Vorschriften der eine oder mehrere börsennotierte umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser werden oder - den oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen Wertpapiermarkt nach Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger Emissionsbedingungen Verpflichtung handelt, der die wertpapiermäßige Unterlegung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von Notierung einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren oder zum die Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem soll. der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte werden. Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, können 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (=Kapitalanlagefonds für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt (OGAW), dürfen bis zu 10 v.H. erworben werden, und entweder sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des - von einer zentralstaatlichen, regionalen oder Fondsvermögens lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, die nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, Föderation, - von einer internationalen Richtlinie welche dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der oder der 85/611/EWG Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der Rechnung mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben Risikostreuung in Wertpapieren und anderen von Unternehmen begeben dessen - unmittelbar Neuemissionen Vermögens von einem bezeichneten Institut begeben geregelten garantiert der oder mittelbar der zu Lasten des Kapitalanlagefonds dürfen insgesamt bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des oder von einem Institut begeben oder garantiert welches Grundsatz zurückgenommen oder ausbezahlt werden, oder festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, werden, dem deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen - nach liquiden Finanzanlagen zu investieren, und werden, werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht - anderer Bestimmungen Märkten gehandelt werden, oder - Anteile der Europäischen Union oder der Europäischen oder garantiert werden, oder - in Kapitalanlagefonds investieren. Fondsvermögens Aufsichtsbestimmungen in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach wie die des Gemeinschaftsrechts, oder Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen von anderen Emittenten begeben werden, die nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und einer ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für zwischen den Behörden besteht, und Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für Apollo New World Seite 17 c) das Schutzniveau Schutzniveau der Anteilinhaber der dem Anteilinhaber Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die von Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner (OGAW), Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen für des erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. eine erfüllen getrennte Sondervermögens, Kreditgewährung Verwahrung die Kreditaufnahme, die und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den § 19a OTC-Derivate Anforderungen 1. Für der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und über können abgeleitete werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein das Verbindlichkeiten, Kapitalanlagefonds Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- Urteil den Vermögen und die Erträge und die die a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Institute 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar wurden, oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der überprüfbaren die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame unterliegen Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft 4. Anteile an ein und demselben Kapitalanlagefonds Bewertung und jederzeit auf und auf Tagesbasis Initiative des glattgestellt werden können, dürfen bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und werden. 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es Sätze nicht überschreiten: ist a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H. kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds (Derivate), gleichwertiger abgerechneter bar § 20 Kreditaufnahme können abgeleitete Finanzinstrumente einschließlich Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Instrumente Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von erworben werden, die an einem der in § 16 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. genannten geregelten Märkten gehandelt werden, 2. wenn es sich bei den Basiswerten um Wertpapiere, § 21 Pensionsgeschäfte Geldmarktinstrumente Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung und andere liquide Finanzanlagen im Sinne des § 15, oder um des Finanzindizes, Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände Zinssätze, Wechselkurse oder Kapitalanlagefonds Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds mit gemäß Vermögensgegenstände seiner Veranlagungsgrundsätze (§ 15) der Verpflichtung bestimmten Zeitpunkt Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf bestimmten Preis den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht Fondsvermögen zu kaufen. überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Apollo New World Marktwert der Basiswerte, das Seite 18 des zu investieren darf. innerhalb und Verkäufers, einem zu der einem zurückzunehmen, im im diese vorhinein vorhinein für das § 22 Zinsswaps Die § 27 Verwaltungsgebühr Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, variable Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder Höhe von 1,5 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche Monatsendwerte errechnet wird. zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf des Fondsvermögens gegenüberstehen. Ersatz aller durch Aufwendungen § 23 Devisenswaps Die die wie Verwaltung insbesondere Pflichtveröffentlichungen, Kapitalanlagegesellschaft Veranlagungsgrenzen des Vermögensgegenstände des ist innerhalb InvFG der Depotbankgebühr, berechtigt, Fondsvermögens Kosten für Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Erträgnisse bei Abschlusskosten. gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung § lauten, zu tauschen. Ausschüttungsanteilscheinen Die § 24 Wertpapierleihe Die entstandenen 28 Verwendung während des der Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere sich um Gewinne aus der Veräußerung bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds an die Inhaber anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet von unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte Bezugsrechten verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf Kapitalanlagegesellschaft ab dem 1.12. des folgenden einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines übereignen. Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Ausschüttungsanteilscheinen handelt, nach einschließlich dem Ermessen von von der Rechnung vorgetragen. § 25 Ausgabepreis und Rücknahmepreis Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in § EUR. Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten Die der Gesellschaft beträgt bis zu 5,25 v.H. Für die Ermittlung Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis dem 1.12. des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § ergibt sich aus dem Anteilswert, abgerundet auf den 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich zutreffendenfalls nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich ausschüttungsgleichen jedoch entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden vor, die Ausgabe von Anteilscheinen 29 Verwendung während des zur der Erträgnisse Rechnungsjahres Deckung Ertrag vereinnahmten einer des bei auf den Anteilscheines vorübergehend oder vollständig einzustellen. ist. § 26 Rechnungsjahr § 30 Abwicklung Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine vom 1.10. bis zum 30.9. des nächsten Kalenderjahres. Vergütung von bis zu 0,5 v.H. des Fondsvermögens. Apollo New World Seite 19 ANHANG Anhang zu § 15 Z. 5: EU-Staaten USA, Kanada Anhang zu § 16: Liste der Börsen mit Amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter: www.fma.gv.at/de/fma/markttei/wertpapi/emittent/emittent.htm im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“ sowie Polen: Warschau Slowakische Republik: Bratislava, RM-System Slovakia und Bratislava Options Exchange-BOB Slowenien: Laibach (Ljubljana) Tschechische Republik: Prag Ungarn: Budapest Estland: Tallinn 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Kroatien: Zagreb 2.2 Schweiz: Zürich, Genf, Basel 2.3 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.6 Indien: Bombay 3.7 Indonesien: Jakarta 3.8. Israel: Tel Aviv 3.9 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.10 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.11 Korea: Seoul 3.12 Malaysia: Kuala Lumpur 3.13 Mexiko: Mexiko City 3.14 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.15 Philippinen: Manila 3.16 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.17 Südafrika: Johannesburg Apollo New World Seite 20 3.18 Taiwan: Taipei 3.19 Thailand: Bangkok 3.20 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.21 Venezuela: Caracas 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.5 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.6 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures, Exchange, 5.7 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.8 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.9 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.10 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.11 Schweiz: EUREX 5.12 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Tokyo Stock Exchange Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange Apollo New World Seite 21