QI EQ IM QU CO UILI O QS IBR ST RIU – UM FU

Transcription

QI EQ IM QU CO UILI O QS IBR ST RIU – UM FU
QIIMCO
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UILIIBR
RIU
UM FU
UND
D
Miteeigentuumsfond
ds gem
mäß InvF
FG
Recchenscchaftsb
berichht
für ddas Recchnungsjahr
vom
m 1. Jännner 20
013 bis 31. Deezemberr 2013
Burgring
g 16, A-8010
0 Graz
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft, Graz
Aktionär
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz
Staatskommissär
Oberrat Mag. Karin Kufner
AD Josef Weidinger
Aufsichtsrat
Dr. Othmar Ederer (Vorsitzender)
Dr. Siegfried Grigg (Vorsitzender Stellvertreter) bis 15.3.2013
Mag. Klaus Scheitegel (Vorsitzender Stellvertreter) seit 15.3.2013
DDIng.Mag.Dr. Günther Puchtler
Mag. Christiane Riel-Kinzer
Vorstand
Mag. Dieter Rom
Martin Mikulik bis 28.2.2014
MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter
Depotbank
SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK AKTIENGESELLSCHAFT, Wien
Vertriebspartner
Capital Bank - GRAWE Gruppe AG, Graz
Abschlussprüfer
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wien
Fondsmanager
Advisory Invest GmbH, Wien
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 2
Bericht an die Anteilsinhaber
Sehr geehrter Anteilsinhaber,
die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND, Miteigentumsfonds gemäß § 2 InvFG 2011, für das
Rechnungsjahr vom 1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013 vorzulegen.
1. Vergleichende Übersicht über die letzten fünf Rechnungsjahre
Fondsvermögen gesamt
Ausschüttungsfonds
AT0000A0P810
Errechneter
Ausschüttung
Wert je Ausje Ausschüttungsschüttungsanteil
anteil
Thesaurierungsfonds
AT0000A0P828
Errechneter
Zur ThesauAuszahWert je
rierung verlung gem.
Thesauriewendeter
§ 58 Abs. 2
rungsanteil
Ertrag
InvFG 2011
Wertentwicklung
(Performance)
in % 1)
31.12.2013 7.306.812,27
95,83
0,18
95,83
6,69
0,31
8,52
31.12.2012 7.320.353,20
88,31
0,00
88,31
0,00
0,00
6,24
31.12.2011 7.570.951,66
83,12
0,00
83,12
0,00
0,00
-16,88
Erster Rechnungsabschluss per 31.12.2011.
Seit 1.9.2011 ist das Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 in Kraft. Die in den geltenden
Fondsbestimmungen genannten Bestimmungen bzw. gesetzlichen Verweise beziehen sich teilweise
noch auf das InvFG 1993, da diese auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage
genehmigt wurden.
1)
Unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten Beträgen zum Rechenwert am
Ausschüttungstag.
2. Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens
2.1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode:
pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages
ThesaurieAusschüttungsrungsanteil
anteil
AT0000A0P810 AT0000A0P828
88,31
88,31
95,83
95,83
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr
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Seite 3
7,52
7,52
8,52 %
8,52 %
2.2. Fondsergebnis
in EUR
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Dividendenerträge
79.955,41
2.249,34
82.204,75
-123,64
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
Aufwendungen
Vergütung an die Kapitalanlagegesellschaft
Sonstige Verwaltungsaufwendungen
Kosten für den Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Wertpapierdepotgebühren
Depotbankgebühr
-129.227,08
-129.227,08
-3.896,23
-8.628,66
-2.247,68
-14.772,57
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
Realisiertes Kursergebnis 1) 2)
Realisierte Gewinne
derivative Instrumente / a.o. asgl. Erträge aus Subfonds
Realisierte Verluste
derivative Instrumente
-143.999,65
-61.918,54
2.105.869,04
429.905,00
-1.898.176,13
-30.167,70
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
607.430,21
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
545.511,67
b) Nicht realisiertes Kursergebnis 1) 2)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
55.905,81
Ergebnis des Rechnungsjahres
601.417,48
c) Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
Ertragsausgleich
Fondsergebnis gesamt
1)
2)
3)
3)
-11.926,25
-11.926,25
589.491,23
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht
realisierten Kursergebnisses): EUR 663.336,02.
Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 177.600,74.
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Seite 4
2.3. Entwicklung des Fondsvermögens
in EUR
Fondsvermögen am Beginn d. Rechnungsjahres 4)
7.320.353,20
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von Anteilen
Rücknahme von Anteilen
Ertragsausgleich
284.459,21
-899.417,62
11.926,25
-603.032,16
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2.2. dargestellt)
589.491,23
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5)
7.306.812,27
2.4. Herkunft des Fondsergebnisses
in EUR
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 6)
Verteilungsfähiges Ergebnis
533.585,42
0,00
533.585,42
2.5. Verwendung des Fondsergebnisses
Ausschüttung pro Anteil
Anzahl der Ausschüttungsanteile (AT0000A0P810) per 31.12.2013
Ausschüttung am 01.04.2014
Übertrag auf Substanz für Ausschüttungsanteile
Gewinnvortrag in die Folgeperiode für Ausschüttungsanteile 6)
Auszahlung pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Anzahl der Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug ( AT0000A0P828 )
per 31.12.2013
KESt-Auszahlung am 01.04.2014
Übertrag auf Substanz für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Ergebnisanteil pro Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
in EUR
0,18
3.727
670,86
20.739,55
4.670,20
0,31
72.524
22.482,44
485.022,37
7,00
533.585,42
4)
5)
6)
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres:
4.952 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0P810 ) und 77.939 Thesaurierungsanteile ( AT0000A0P828 )
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres:
3.727 Ausschüttungsanteile ( AT0000A0P810 ) und 72.524 Thesaurierungsanteile ( AT0000A0P828 )
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagung
enthalten ist bzw. war. Der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wurde während des Rechnungsjahres auf die Substanz übertragen.
Ausschüttung ( AT0000A0P810 )
Die Ausschüttung von EUR 0,18 je Miteigentumsanteil gelangt ab 1. April 2014 gegen Einziehung des
Ertragsscheines Nr. 3 bei den depotführenden Kreditinstituten zur Auszahlung.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von
EUR 0,18 (gerundet) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
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Seite 5
Auszahlung ( AT0000A0P828 )
Die Auszahlung von EUR 0,31 je Thesaurierungsanteil wird ab 1. April 2014 gegen Einziehung des
Ertragsscheines Nr. 3 von den depotführenden Kreditinstituten vorgenommen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, die Auszahlung aus Thesaurierungsanteilen in Höhe von
EUR 0,31 (gerundet) zur Abfuhr von Kapitalertragsteuer zu verwenden, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen.
Die Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft
österreichischen Investmentfondsindustrie 2012.
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
berücksichtigt
Seite 6
den
Code
of
Conduct
der
3. Finanzmärkte
Im Jahr 2013 hat der Einfluss der europäischen Finanz- und Schuldenkrise auf die Finanzmärkte
nachgelassen. Unabhängig davon, ob man die Finanzkrise im Euroraum als beendet bezeichnen kann
oder nicht, haben die Finanzmärkte ein relativ ruhiges Jahr hinter sich.
Die Folgen der Schuldenkrise sind jedoch vor allem in den südeuropäischen Staaten wie
Griechenland, Portugal, Spanien und Italien weiterhin zu spüren. Die Arbeitslosenraten sind weiter
angestiegen und befinden sich nach wie vor auf historisch hohem Niveau. Die Jugendarbeitslosigkeit
von über 50% in einigen Ländern gibt Grund zur Sorge für die Zukunft. In den USA wurden die
Anleihenkäufe der Federal Reserve zurückgefahren, auch bei der Niedrigzinspolitik zeichnen sich
Änderungen ab.
Die Aktienmärkte zeigten sich im abgelaufenen Jahr sehr freundlich und profitierten von den
Zentralbankaktivitäten. Die Gewinnentwicklung der Unternehmen ist zwar weiterhin positiv, was zu
einem großen Teil jedoch auf Rationalisierungsmaßnahmen zurückzuführen ist. Trotzdem mussten die
Erwartungen für Gewinnsteigerungen während des Jahres 2013 kontinuierlich zurückgenommen
werden. Die Umsätze der Unternehmen stiegen ebenso eher mäßig. Die Aktienmärkte profitierten
jedoch auch von fehlenden Anlagealternativen an den Bondmärkten, was kontinuierlich zu
Mittelzuflüssen führte.
Die verbalen Interventionen des US-Notenbankchefs führten über den Sommer an den
Anleihenmärkten zu Kursrückgängen. Vor allem die US-Renditen stiegen wesentlich in dieser Phase.
Die Rendite 10-jähriger deutscher Staatsanleihen fiel zeitweise auf 1,16% und lag zum Ende der
Periode bei ca. 1,75%, die Zinsaufschläge der europäischen Krisenstaaten verringerten sich ebenso
während der Berichtsperiode. Auch die Zinsaufschläge von Unternehmensanleihen gingen weiter
zurück. Die stabilen Unternehmensergebnisse sowie der problemlose Zugang der Unternehmen zum
Kapitalmarkt begünstigten diese Entwicklung.
4. Anlagepolitik
Im Laufe des Geschäftsjahr 2013 haben sich sowohl die konjunkturellen Vorzeichen der globalen
Volkswirtschaften also auch die Lage an deren Kapitalmärkten zunehmend gebessert. Vor diesem
Hintergrund erreichten die zahlreichen massiven geldpolitischen Stimulierungsmaßnahmen der
bedeutenden Notenbanken ihre kurzfristigen Ziele, wenngleich deren Wirkung und vor allem
längerfristige Auswirkung zunehmend ins Kreuzfeuer der Kritiker gerät. Die getroffene Entscheidung
der US-Notenbank den monatlichen Ankauf an Assets zu reduzieren, impliziert, dass die Spitze der
quantitativen Lockerung bereits überschritten wurde und Investoren künftig eine restriktivere
Geldpolitik zu erwarten haben. Der Sturm der Finanzkrise im Jahr 2008 hat weltweit deflationäre
Kräfte losgetreten, deren Ausläufer noch einige Jahre spürbar bleiben werden. Die reflationären
Gegenkräfte seitens der Notenbanken konnten zumindest bislang diesen deflationären Druck
ausgleichen. Der eingeschlagene geldpolitische Richtungswechsel wird dementsprechend weltweit mit
Argusauge verfolgt und wird zweifelsohne für Unsicherheit und für zwischenzeitliche Volatilitätsschübe
sorgen. Recht gut zum Ausdruck kam dieser Paradigmenwechsel zum Ende des Geschäftsjahres, als
einige Volkswirtschaften in den Emerging Markets mit stark steigenden Kapitalabflüssen konfrontiert
wurden und ihre Währungen daraufhin erheblich abwerten mussten.
In den letzten Jahren hat die massive quantitative Lockerung zu einem regelrechten ‚Aufschwimmen‘
der Kurse an den Aktien- und Anleihemärkten geführt. Dabei verliefen die Kursanstiege weitgehend
mit geringen Schwankungen und einem historisch hohen Grad an Gleichlauf der Einzeltitel
zueinander. Während in den ersten Monaten des Geschäftsjahres diese Faktoren sehr stark
ausgeprägt waren und zum überwiegenden Teil die geringere Handelsaktivität im Fonds erklären,
haben sich die Rahmenbedingungen nach dem ersten Quartal sukzessive gebessert. Der langsame,
aber stetige Rückzug der Notenbanken aus den Asset-Ankaufprogrammen hinterlässt Spuren an der
Marktcharakteristik – anormale Einzelkursbewegungen treten wieder häufiger zutage und deren
Korrelationen zueinander beginnen zu sinken. Im Zuge dieser Marktveränderung hat sich
Handelsaktivität im Fonds erhöht und sich dem längerfristigen Durchschnitt weiter angenähert.
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Seite 7
Im Geschäftsjahr 2013 erzielte der Fonds eine Wertsteigerung des Inventarwertes von 8,52 %. Das
durchschnittliche Exposure in Aktien-Einzeltitel lag bei 15,2 % und damit deutlich unter der langfristig
zu erwartenden Gewichtung von rd. 20 %. Vor allem die geringe Aktivität im ersten Quartal 2013
drückte den Jahresmittelwert. Die Ankündigung seitens der US-Fed das monatliche AssetAnkaufprogramm zu kürzen, ließ im 2. Quartal die Volatilitäten an den Kapitalmärkten und damit die
Aktivität im Fonds wieder ansteigen. In dieser Periode erreichte die zwischenzeitliche
Einzelaktiengewichtung im Fonds ihr Jahreshoch bei 83,3 %. Das überlagerte Strategieportfolio
erzielte bei einer Durchschnittsgewichtung von 6,9 % einen Performancebeitrag von 1,45 %.
Hinsichtlich Weiterentwicklung der Investmentstrategie wurde mit Juli 2013 eine leichte Anpassung
des Handelsalgorithmus vorgenommen. Waren bis zu dieser Adaptierung die Kaufkriterien starr und
marktunabhängig gestaltet, fließt nun seit der Umstellung auch die Aktienmarkt-Volatilität und damit
das Investorensentiment als wesentlicher Faktor in die Handelsrestriktionen mit ein. In Zeiten
steigender Nervosität und Schwankung am Aktienmarkt werden die Kaufkriterien zunehmend
restriktiver und vice versa. Bei gleicher mittelfristiger Ertragserwartung erwarten wir mit der
getroffenen und damit zweiten Adaptierung der Basisstrategie seit Auflage des Fonds das
Risikoverhalten der Strategie weiter verbessert. Vor diesem Hintergrund möchten wir erwähnen, dass
wir den Schwerpunkt unserer Weiterentwicklung in einer sukzessiven Verbesserung der Ertrags/Risikocharakteristik des Fonds gelegt haben. Der nächste Schritt in diese Richtung geht in eine
Verbreiterung des Portfolios an überlagerten Strategien. Während dabei die maximalen
Gewichtungsgrenzen beibehalten werden, erwarten wir von einem verbreiterten Portfolio an
Strategien einen höheren Grad an Diversifikation und einen reduzierten Volatilitätsbeitrag zur
Gesamtstrategie. Der Parallelbetrieb läuft seit Jahresbeginn 2013 – die Umsetzung ist für die erste
Jahreshälfte 2014 vorgesehen.
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Seite 8
5. Zusammensetzung des Fondsvermögens
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
WP-NR.
WÄHRUNG BESTAND
31.12.2013
STK./NOM.
KÄUFE
VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
IM BERICHTSZEITRAUM
KURS
KURSWERT %-ANTEIL
IN EUR
AM FONDSVERMÖGEN
Amtlicher Handel und organisierte Märkte
Obligationen
0 US Treasury 07.03.2013-06.03.2014
0,25 Kingdom of Netherland Anl. 12.09.12-12.09.15
1,00 Kreditanst.f.Wiederaufbau 12.01.2012-12.01.2015
1,50 European Investment Bank 13.04.2011-15.05.2014
US912796AW97
XS0827695361
US500769ET78
US298785FP64
USD
USD
USD
USD
3.000.000
2.000.000
2.500.000
2.000.000
11.500.000
8.000.000
2.500.000
3.000.000
8.500.000
9.000.000
0
2.000.000
99,9908
99,7410
100,7550
100,4800
2.171.510,71
1.444.056,75
1.823.421,89
1.454.756,04
6.893.745,39
29,72
19,76
24,96
19,91
94,35
Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte
EUR
6.893.745,39
94,35
Summe Wertpapiervermögen
EUR
6.893.745,39
94,35
-75,00
-75,00
0,00
0,00
-75,00
0,00
38.307,16
1.812,91
0,52
0,02
40.120,07
0,54
2,10
Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck
Gekaufte Finanzterminkontrakte (Long-Position)
Wertpapier-Indexkontrakte
DAX Index Future März 2014
GXH4
Summe der Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck
EUR
3
9.591,0000
EUR
Währungskurssicherungsgeschäfte
Verkauf von Devisen auf Termin
Offene Position
USD
USD
Summe der Währungskurssicherungsgeschäfte
6.750.000,00
2.600.000,00
1,3809
1,3809
EUR
Bankguthaben
EUR-Guthaben Kontokorrent
EUR
153.318,82
153.318,82
USD
212.416,34
153.768,89
2,10
307.087,71
4,20
Guthaben Kontokorrent in nicht EU-Währungen
Summe der Bankguthaben
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
Zinsansprüche aus Wertpapieren
USD
12.250,00
8.867,82
0,12
USD
4.666,67
3.378,22
0,05
EUR
65.000,00
65.000,00
0,89
USD
-42,95
-31,09
0,00
EUR
-10.870,28
-10.870,28
-0,15
EUR
-221,63
-221,63
0,00
EUR
-188,94
Dispositive Wertpapierstückzinsen
Einschüsse (Initial Margin)
Sollzinsen aus Kontokorrentüberziehungen
Verwaltungsgebühren
Depotgebühren
Depotbankgebühren
Summe sonstige Vermögensgegenstände
-188,94
0,00
65.934,10
0,90
EUR 7.306.812,27
100,00
EUR
FONDSVERMÖGEN
Anteilwert Ausschüttungsanteile
Umlaufende Ausschüttungsanteile
AT0000A0P810
AT0000A0P810
EUR
STK
95,83
3.727
Anteilwert Thesaurierungsanteile
Umlaufende Thesaurierungsanteile
AT0000A0P828
AT0000A0P828
EUR
STK
95,83
72.524
Umrechnungskurse/Devisenkurse
Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per 27.12.2013 in EUR umgerechnet:
Währung
US Dollar
Einheiten
1 EUR =
Marktschlüssel
BÖRSE FRANKFURT
Börseplatz
Deutsche Börse AG
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Kurs
1,38140
Seite 9
USD
HINWEIS:
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen
Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a)
b)
Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird
oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger
Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden
zurückgegriffen.
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Commitment Approach
Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente
Ein Total Return Swap ist ein Kreditderivat, bei dem die Erträge und Wertschwankungen des zu Grunde liegenden
Finanzinstruments (Basiswert oder Referenzaktivum) gegen fest vereinbarte Zinszahlungen getauscht werden.
Im Berichtszeitraum wurden keine Total Return Swaps oder vergleichbare derivative Instrumente eingesetzt.
Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen:
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
WP-NR.
WÄHRUNG
KÄUFE
VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
Amtlicher Handel und organisierte Märkte
Aktien
Acadia Pharmaceuticals Inc. (USD)
US0042251084
USD
41.500
41.500
Aegerion Pharmaceuticals Inc.
US00767E1029
USD
21.300
21.300
Alaska Air Group Inc.
US0116591092
USD
7.700
7.700
Alcatel SA ADR (USD)
US0139043055
USD
325.000
325.000
Allison Transmission Holdings
US01973R1014
USD
19.750
19.750
Angie's List Inc.
US0347541015
USD
57.418
57.418
Aruba Networks Inc.
US0431761065
USD
20.250
20.250
Avis Budget Group Inc.
US0537741052
USD
15.900
15.900
Baidu Inc.ADR (USD)
US0567521085
USD
500
500
Bank of Montreal (USD)
CA0636711016
USD
7.250
7.250
Beazer Homes USA Inc.
US07556Q8814
USD
25.500
25.500
Biomarin Pharmaceutical Shares (USD)
US09061G1013
USD
14.950
14.950
Bitauto Holdings Ltd. - ADR
US0917271076
USD
31.750
31.750
Bloomin' Brands Inc.
US0942351083
USD
41.400
41.400
Booz Allen Hamilton Holdings Corp.
US0995021062
USD
2.750
2.750
Boyd Gaming Corporation
US1033041013
USD
75.000
75.000
Bruker Corporation
US1167941087
USD
27.000
27.000
Cabela's Incorporated CL A
US1268043015
USD
8.350
8.350
Caesars Entertainment Corp.
US1276861036
USD
70.750
70.750
Canadian Solar Inc. (USD)
CA1366351098
USD
75.500
75.500
Cavium Inc.
US14964U1088
USD
27.000
27.000
Celldex Therapeutics Inc.
US15117B1035
USD
58.500
58.500
Centene Corporation
US15135B1017
USD
8.100
8.100
Chart Industries Inc.
US16115Q3083
USD
8.100
8.100
Cheniere Energy Inc.
US16411R2085
USD
31.500
31.500
Cinemark Holdings Inc.
US17243V1026
USD
3.309
3.309
Clear Channel Outdoor Hldgs Inc.
US18451C1099
USD
10.000
10.000
Clovis Oncology Inc.
US1894641000
USD
19.500
19.500
Community Health Systems Shares (USD)
US2036681086
USD
11.000
11.000
Commvault Systems Inc. (USD)
US2041661024
USD
12.700
12.700
Companhia Brasi.de Distribuicao Grupo Pao de ADR
US20440T2015
USD
9.000
9.000
Computer Sciences Corporation Shares
US2053631048
USD
10.300
10.300
Conn`s Inc.
US2082421072
USD
16.100
16.100
Corelogic Inc.
US21871D1037
USD
37.650
37.650
Credicorp Limited
BMG2519Y1084
USD
3.370
3.370
Credit Suisse Group AG (USD)
US2254011081
USD
16.250
16.250
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
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VERKÄUFE
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ABGÄNGE
Cree Incorporation
US2254471012
USD
8.000
8.000
Ctrip.com International ADR (USD)
US22943F1003
USD
55.750
55.750
CVR Energy Inc.
US12662P1084
USD
8.900
8.900
D.R. Horton Inc.
US23331A1097
USD
33.110
33.110
Delek US Holdings Inc.
US2466471016
USD
12.500
12.500
Dillard Incorporation A
US2540671011
USD
17.350
17.350
DryShips Inc.(USD)
MHY2109Q1017
USD
468.416
468.416
E-Commerce China-Spon ADR (USD)
US26833A1051
USD
156.000
156.000
Eagle Materials Inc.
US26969P1084
USD
600
600
East West Bancorp Incorporation Shares (USD)
US27579R1041
USD
20.000
20.000
Ellie Mae Inc.
US28849P1003
USD
21.870
21.870
Endo Pharmaceuticals Holdings Inc.
US29264F2056
USD
13.000
13.000
Erie Indemnity Co.
US29530P1021
USD
2.250
2.250
Evercore Partners Inc.
US29977A1051
USD
24.000
24.000
ENSCO Plc (USD)
GB00B4VLR192
USD
8.000
8.000
Fannie Mae (Federal National Mortgage)(USD)
US3135861090
USD
225.000
225.000
Fastenal Company
US3119001044
USD
9.200
9.200
Finisar Corp. (USD)
US31787A5074
USD
1.000
1.000
First Solar Inc.(USD)
US3364331070
USD
45.450
45.450
Fleetmatics Group PLC
IE00B4XKTT64
USD
27.500
27.500
Fluor Corporation Shares
US3434121022
USD
8.190
8.190
Freddie Mac (Federal Home Loan Mortgage Corp)(USD)
US3134003017
USD
205.000
205.000
Freescale Semiconductor Ltd. (USD)
BMG3727Q1015
USD
30.000
30.000
Gamestop Corporation Class A
US36467W1099
USD
44.800
44.800
General Growth Properties Inc.
US3700231034
USD
42.500
42.500
Gentex Corporation
US3719011096
USD
21.000
21.000
Georgia Gulf Corp.
US3732003021
USD
1.800
5.195
Gilead Sciences Inc.
US3755581036
USD
8.600
8.600
Goodrich Petroleum Corp.
US3824104059
USD
27.250
27.250
Green Mountain Coffee Roasters Inc.
US3931221069
USD
6.500
6.500
Grifols SA ADR (USD)
US3984384087
USD
16.000
16.000
Groupon Inc. (USD)
US3994731079
USD
155.000
155.000
Gulfport Energy Corporation
US4026353049
USD
13.250
13.250
Harris Corp.
US4138751056
USD
10.200
10.200
Herbalife Ltd. (USD)
KYG4412G1010
USD
7.500
7.500
Hertz Global Holdings Inc.
US42805T1051
USD
4.200
4.200
Hewlett Packard (USD)
US4282361033
USD
62.680
62.680
Himax Technologies Inc.ADR
US43289P1066
USD
219.703
219.703
Hollyfrontier Corp.
US4361061082
USD
9.600
9.600
Homeaway Inc.
US43739Q1004
USD
30.700
30.700
Hornbeck Offshore Services
US4405431069
USD
8.300
8.300
Hovnanian Enterprises Inc.
US4424872038
USD
168.500
168.500
Infinity Pharmaceuticals Inc.
US45665G3039
USD
26.500
26.500
Informatica Corporation
US45666Q1022
USD
13.300
13.300
Isis Pharmaceuticals Incorporation
US4643301090
USD
38.525
38.525
ITC Holdings Corporation
US4656851056
USD
4.800
4.800
IXIA
US45071R1095
USD
70.500
70.500
Jinkosolar Holding Co.ADR (USD)
US47759T1007
USD
17.100
17.100
Juniper Networks Incorporation
US48203R1041
USD
23.700
23.700
JA Solar Holdings Co. Ltd.ADR
US4660902069
USD
147.095
147.095
32.500
JDS Uniphase Corporation
US46612J5074
USD
32.500
Kar Auction Services Inc. (USD)
US48238T1097
USD
3.850
3.850
Keryx Biopharmaceuticals Inc. (USD)
US4925151015
USD
49.726
49.726
KB HOME
US48666K1097
USD
21.000
21.000
Lindsay Manufacturing Company
US5355551061
USD
5.400
5.400
LinkedIn Corporation
US53578A1088
USD
4.325
4.325
Lions Gate Entertainment Corp. (USD)
CA5359192039
USD
27.100
27.100
Lithia Motors Inc.
US5367971034
USD
8.800
8.800
Lumber Liquidators Holdings
US55003T1079
USD
18.750
18.750
Magnachip Semiconduct
US55933J2033
USD
28.500
28.500
Magnum Hunter Resources Corporation
US55973B1026
USD
150.000
150.000
Manitowoc Company Incorporation
US5635711089
USD
25.000
25.000
Mann Kind Corporation
US56400P2011
USD
148.507
148.507
Marathon Petroleum
US56585A1025
USD
11.700
11.700
Medicines Company
US5846881051
USD
27.750
27.750
Melco Crown Entertainment Ltd. - ADR
US5854641009
USD
42.000
42.000
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
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VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
Meredith Corporation
US5894331017
USD
24.750
Meritage Corporation
US59001A1025
USD
6.941
24.750
6.941
Mitsubishi UFJ Finl Group Inc. (USD)
US6068221042
USD
127.500
127.500
Mobile Telesystems-Sponsored ADR (USD)
US6074091090
USD
10.125
10.125
Moody´s Corporation
US6153691059
USD
20.700
20.700
MBIA Incorporated
US55262C1009
USD
42.000
42.000
MGM Resorts International Shares
US5529531015
USD
32.000
32.000
National Retail Properties Inc
US6374171063
USD
12.370
12.370
Nationstar Mortgage Holdings Inc.
US63861C1099
USD
36.800
36.800
Navistar International Corporation
US63934E1082
USD
32.500
32.500
Netease.com Inc-ADR (USD)
US64110W1027
USD
1.500
1.500
Netflix Incorporation
US64110L1061
USD
3.250
3.250
New Oriental Education & Technology Group Inc.
US6475811070
USD
21.600
21.600
Noah Holdings Ltd. ADS (USD)
US65487X1028
USD
50.094
50.094
Nokia Corp.(USD)
US6549022043
USD
112.000
112.000
Nordson Corp.
US6556631025
USD
15.250
15.250
NPS Pharmaceuticals Incorporation
US62936P1030
USD
38.900
38.900
NRG Energy Inc.
US6293775085
USD
17.300
17.300
Ocwen Financial Corporation
US6757463095
USD
37.050
37.050
Office Depot Incorporation
US6762201068
USD
86.500
86.500
Opko Health Inc.
US68375N1037
USD
153.500
153.500
OMEGA Healthcare Investors Inc.
US6819361006
USD
18.350
18.350
Pandora Media Inc.
US6983541078
USD
31.000
31.000
Panera Bread Co.
US69840W1080
USD
2.700
2.700
Pharmacyclics Inc.
US7169331060
USD
18.800
18.800
Phillips 66
US7185461040
USD
8.130
8.130
Proto Labs Inc. (USD)
US7437131094
USD
12.200
12.200
PDC Energy Incorporation
US69327R1014
USD
38.520
38.520
PHH Corporation
US6933202029
USD
19.500
19.500
Questcor Pharmaceuticals Inc.
US74835Y1010
USD
33.500
33.500
Radian Group
US7502361014
USD
64.600
64.600
Realty Income Corp.
US7561091049
USD
9.530
9.530
Renesola Ltd.ADR (USD)
US75971T1034
USD
231.919
231.919
Research in Motion dba BlackBerry (USD)
CA7609751028
USD
121.000
121.000
Restoration Hardware Holding
US7612831005
USD
7.500
7.500
Rite Aid Corporation
US7677541044
USD
188.500
188.500
Rock Tenn Company
US7727392075
USD
2.700
2.700
Rosetta Resources Inc.
US7777793073
USD
10.250
10.250
Ryland Group Incorporation
US7837641031
USD
10.500
10.500
RF Micro Devices Incorporated
US7499411004
USD
86.500
86.500
Safeway Incorporation
US7865142084
USD
33.750
33.750
Santarus Inc.
US8028173040
USD
20.000
20.000
Sarepta Therapeutics Inc. Registered Shares DL -,0
US8036071004
USD
57.615
57.615
Seagate Technology
IE00B58JVZ52
USD
21.900
21.900
Sealed Air Corporation
US81211K1007
USD
55.000
55.000
Sears Holding Corporation
US8123501061
USD
27.650
27.650
Senior Housing Properties Trust
US81721M1099
USD
16.950
16.950
Servicenow Inc.
US81762P1021
USD
12.930
12.930
Shutterfly Inc.
US82568P3047
USD
18.300
18.300
Silicon Laboratories Inc.
US8269191024
USD
22.500
22.500
Sinclair Broadcast Group Inc. A
US8292261091
USD
26.350
26.350
SodaStream International Ltd.
IL0011213001
USD
7.400
7.400
Sohu.com Inc.(USD)
US83408W1036
USD
7.750
7.750
Standard Pacific Corporation
US85375C1018
USD
33.100
33.100
Stratasys Ltd.
IL0011267213
USD
20.810
20.810
Sumitomo Mitsui Financial Group Inc.ADR (USD)
US86562M2098
USD
58.000
58.000
Sunedison Incorporation
US86732Y1091
USD
141.850
141.850
SunPower Corporation (USD)
US8676524064
USD
69.150
69.150
Supervalu Incorporation
US8685361037
USD
64.000
64.000
Tangoe Inc.
US87582Y1082
USD
95.000
95.000
Team Health Holdings Inc.(USD)
US87817A1079
USD
2.100
2.100
Teleflex Inc.
US8793691069
USD
5.800
5.800
Tenet Healthcare Corporation
US88033G4073
USD
11.100
11.100
Teradyne Incorporation
US8807701029
USD
28.250
28.250
Terex Corp.
US8807791038
USD
31.710
31.710
Tesla Motors Inc.
US88160R1014
USD
6.200
6.200
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
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ABGÄNGE
Tesoro Corporation
US8816091016
USD
18.190
18.190
The Williams Companies Incorporation
US9694571004
USD
12.650
12.650
Thor Industries Incorporation (USD)
US8851601018
USD
12.740
12.740
Trina Solar Ltd. ADR (USD)
US89628E1047
USD
143.000
143.000
TripAdvisor Incorporation
US8969452015
USD
6.500
6.500
Trulia Inc.
US8978881030
USD
25.150
25.150
TCF Financial Corporation
US8722751026
USD
1.100
1.100
Uni Pixel Inc.
US9045722033
USD
35.500
35.500
United Continental Holdings
US9100471096
USD
15.000
15.000
United Rentals Incl
US9113631090
USD
8.500
8.500
UBS AG (USD)
CH0024899483
USD
24.500
24.500
US Silica Holdings Inc.
US90346E1038
USD
106.500
106.500
Valeant Pharmaceuticals International Inc. (USD)
CA91911K1021
USD
4.500
4.500
Valero Energy Corporation
US91913Y1001
USD
11.100
11.100
Walter Investment Management
US93317W1027
USD
23.600
23.600
Web.com Group Inc.
US94733A1043
USD
34.750
34.750
Western Refining Inc.
US9593191045
USD
45.320
45.320
Whirlpool Corporation
US9633201069
USD
8.000
8.000
Wisdomtree Investments Inc.
US97717P1049
USD
38.000
38.000
Wynn Resorts Limited Shares (USD)
US9831341071
USD
3.500
3.500
WR Grace & Co.
US38388F1084
USD
11.700
11.700
Yingli Green Energy Holdings Co. Ltd.ADR (USD)
US98584B1035
USD
234.000
234.000
Youku.com Inc.
US98742U1007
USD
17.600
17.600
YY Inc.(USD) ADR
US98426T1060
USD
20.500
20.500
Zillow Incorporation
US98954A1079
USD
5.100
5.100
3D Systems Corporation
US88554D2053
USD
47.000
47.000
US Treasury Bills 08.03.2012-07.03.2013
US9127956E65
USD
5.750.000
7.500.000
0 US Treasury 13.12.2012-12.12.2013
US912796AK59
USD
17.500.000
17.500.000
0 US-Treasury Bill 23.08.2012-22.08.2013
US9127957E56
USD
11.500.000
11.500.000
3,25 Bundesanl.Rep.Österreich 25.06.2003-2013
XS0170724479
USD
2.000.000
4.000.000
3,5 Kreditanst.f.Wiederaufbau 10.3.09-10.3.2014
US500769DF83
USD
11.500.000
11.500.000
Obligationen
Nicht notierte Wertpapiere
Aktien
AMR Corporation
US0017651060
USD
44.000
44.000
Onyx Pharmaceuticals Inc.
US6833991093
USD
12.000
12.000
US Airways Group Incorporation
US90341W1080
USD
53.250
53.250
GESCHLOSSENE FINANZTERMINKONTRAKTE IM BERICHTSJAHR
DAX Index Future Dezember 2013
GXZ3
EUR
11,00
11,00
DAX Index Future Juni 2013
GXM3
EUR
12,00
12,00
DAX Index Future März 2013
GXH3
EUR
8,00
12,00
DAX Index Future September 2013
GXU3
EUR
12,00
12,00
E-Mini Standard & Poors Future März 2014
ESH4
USD
23,00
23,00
EMINI Standard & Poors Future Dezember 2013
ESZ3
USD
58,00
58,00
EMINI Standard & Poors Future Juni 2013
ESM3
USD
51,00
51,00
EMINI Standard & Poors Future März 2013
ESH3
USD
0
14,00
EMINI Standard & Poors Future März 2013
ESH3
USD
0
13,00
EMINI Standard & Poors Future März 2013
ESH3
USD
13,00
13,00
EMINI Standard & Poors Future März 2013
ESH3
USD
13,00
13,00
EMINI Standard & Poors Future September 2013
ESU3
USD
36,00
36,00
Graz, am 18. März 2014
Security Kapitalanlage Aktiengesellschaft
Mag. Dieter Rom
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
MMag. DDr. Hans Peter Ladreiter
Seite 13
6. Bestätigungsvermerk *)
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2013 der
Security
Kapitalanlage
Aktiengesellschaft,
Graz
über
den
von
ihr
verwalteten
"QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, über das Rechnungsjahr vom
1. Jänner 2013 bis 31. Dezember 2013 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des
Sondervermögens und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung,
die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften
des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den
steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und
Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des
Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser
frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder
unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die
Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen
angemessen erscheinen.
Verantwortung des Abschluss/Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der
gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht
auf der Grundlage unserer Prüfung.
Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in
Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so
planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können,
ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von
Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die
Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Abschluss/Bankprüfers unter
Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen,
sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Abschluss/Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für
die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von
Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen
festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der
Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung
der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des
Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben,
sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. Dezember 2013 über den
"QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND", Miteigentumsfonds gemäß InvFG, nach unserer Beurteilung den
gesetzlichen Vorschriften.
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 14
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen
Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz
über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir
haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit
hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des
Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes
über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres
Die
im
Rechenschaftsbericht
enthaltenen
Ausführungen
der
Geschäftsleitung
der
Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns
kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben
beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im
Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im
Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen.
Wien, am 18. März 2014
Ernst & Young
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H.
Mag. Alexander Wlasto e.h.
Wirtschaftsprüfer
Mag. Ernst Schönhuber e.h.
Wirtschaftsprüfer
*)
Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Rechenschaftsberichtes in einer von der bestätigten (ungekürzten deutschsprachigen)
Fassung abweichenden Form (zB verkürzte Fassung oder Übersetzung) darf ohne unsere Genehmigung weder der
Bestätigungsvermerk zitiert noch auf unsere Prüfung verwiesen werden.
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 15
Steuerliche Behandlung des QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
AT0000A0P810
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,18 je
Ausschüttungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert.
AT0000A0P828
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind beim Privatanleger durch den KESt-Abzug von EUR 0,31 je
Thesaurierungsanteil einkommensteuerlich endbesteuert.
Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichtes erstellte steuerliche Behandlung und die
Detailangaben dazu sind unter www.securitykag.at abrufbar.
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 16
QIMCO QST – EQUILIBRIUM FUND
(Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG)
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den
Anteilinhabern
und
der
Security
Kapitalanlage
Aktiengesellschaft, Burgring 16, 8010 Graz (nachstehend
"Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der
Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds,
die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen
Kapitalanlagefonds
aufgestellten
besonderen
Fondsbestimmungen gelten:
2.
3.
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften
des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der
jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“
genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1.
Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds
gehörigen
Vermögenswerten
ist
in
gleiche
Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der
Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2.
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine
(Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach
Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen
können
die
Anteilscheine
in
mehreren
Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die
Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24
Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung)
dargestellt.
3.
Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe
der
darin
verbrieften
Miteigentumsanteile
Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteils an
einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines
Anteils an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung
ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen
(splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine
in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des
errechneten Anteilswertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile
als
im
Interesse
der
Miteigentümer gelegen erachtet.
4.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13)
führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und
übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den
Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
1.
Die Depotbank hat den Wert eines Anteils
(Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal
dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine
Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile
stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung
des
Gesamtwertes
des
Kapitalanlagefonds
einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der
Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist
aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des
Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden
Geldmarktinstrumente
und
Finanzanlagen,
Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen
Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der
Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1)
InvFG
die
letztbekannten
Börsekurse
bzw.
Preisfeststellungen zugrunde gelegt.
2.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert
zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung
der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses
Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1.
Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.
2.
Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen
Unterschriften zweier Mitglieder des Vorstandes der
Kapitalanlagegesellschaft
sowie
die
des
Spezialbevollmächtigten der Depotbank.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen
und die Rechte aus diesen Vermögenswerten
auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen
für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die
Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des
Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen
und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
§ 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die
Bestimmungen
des
InvFG
sowie
die
Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der
Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen
und diesen auch das Recht überlassen, im Namen
der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen
Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die
Vermögenswerte zu verfügen.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung
eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen
gewähren
noch
Verpflichtungen
aus
einem
Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen
außer
in
den
laut
den
besonderen
Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht
verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung
übereignet oder abgetreten werden.
§ 4 Abs. 2 InvFG steht der Einräumung von
Sicherheiten durch den Kapitalanlagefonds im
Zusammenhang mit derivativen Produkten gemäß §
21 InvFG 1993, unabhängig davon, ob die
Sicherheiten in der Form von Sichteinlagen,
Geldmarktinstrumenten oder Wertpapieren gewährt
werden, nicht entgegen.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung
eines
Kapitalanlagefonds
keine
Wertpapiere,
Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen
gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des
Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen
gehören.
Seite 17
3.
- durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung oder
- indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der
Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in
ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung
gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und
die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung
kundgemacht wurden, oder
- gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer
Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft,
erfolgen.
Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit
Verbreitung
im
gesamten
Bundesgebiet.
Für
Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die
Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in
elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft erfolgen.
Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden
gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede
Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten
Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort
im Inland oder in elektronischer Form auf der
Internet-Seite
der
emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1.
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein
Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen
Rücknahmepreis
auszuzahlen,
und
zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines,
der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des
Erneuerungsscheines.
2.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines
Anteils, abzüglich eines Abschlages und/oder einer
Abrundung, soweit dies in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die
Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die
Errechnung
und
Veröffentlichung
des
Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter
gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht
und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10
vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig
gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände
vorliegen,
die
dies
unter
Berücksichtigung
berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich
erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der
Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger
ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der
Kapitalanlagefonds 5 v.H. oder mehr seines
Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat,
deren Bewertungskurse aufgrund der politischen
oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich
und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen
Werten entsprechen.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die
Kapitalanlagegesellschaft
kann
die
Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates
und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung
bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die
Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der
Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei
Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung
des Kapitalanlagefonds nach Einholung der
Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten
(§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw., sofern das
Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet,
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch
öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14
Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2
InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs.
1 InvFG nicht zulässig.
2.
Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur
Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die
Verwaltung
oder
Abwicklung
nach
den
diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 8 Rechnungslegung
1.
Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des
Rechnungsjahres
des
Kapitalanlagefonds
veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen
gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten
sechs
Monate
des
Rechnungsjahres
des
Kapitalanlagefonds
veröffentlicht
die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG
erstellten Halbjahresbericht.
3.
Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht
werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der
Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von
Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen
des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2
bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds
zusammenlegen
oder
das
Fondsvermögen
des
Kapitalanlagefonds
auf
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen
bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das
Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der
Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren.
Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als
Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
Besondere Fondsbestimmungen
für den QIMCO QST – EQUILIBRIUM FUND,
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend
„Kapitalanlagefonds“):
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen
- ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6
ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG
Anwendung.
Die Veröffentlichungen können entweder
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Der
Kapitalanlagefonds
85/611/EWG.
Seite 18
entspricht
der
Richtlinie
- Sichteinlagen und kündbare Einlagen: Der
Kapitalanlagefonds kann bis zu 100 v.H. des
Fondsvermögens Sichteinlagen und kündbare
Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12
Monaten halten.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die SEMPER CONSTANTIA PRIVATBANK
AG, Wien.
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1.
Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und
Erträgnisscheine ist die SEMPER CONSTANTIA
PRIVATBANK AG, Wien.
2.
Für
den
Kapitalanlagefonds
werden
Ausschüttungsanteilscheine
und
Thesaurierungsanteilscheine
mit
KESt-Abzug
ausgegeben.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden
dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht
ausgefolgt werden.
3.
Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 und
der Auszahlungen gemäß § 27 erfolgt durch das
jeweils für den Anteilinhaber depotführende
Kreditinstitut.
- Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und
sonstige OTC-Derivative): Derivative Instrumente
können grundsätzlich zur Ertragssteigerung, als
Wertpapierersatz und zur Absicherung verwendet
werden.
3.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und -grundsätze
1.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe
der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der
Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren,
Geldmarktinstrumenten
und
anderen
liquiden
Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch
dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung
getragen wird und die berechtigten Interessen der
Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2.
Für
den
Kapitalanlagefonds
werden
die
verschiedenen Vermögenswerte nach nachfolgenden
Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt, wobei die
Kapitalanlagegesellschaft keinen Beschränkungen
hinsichtlich
Anlagekategorien,
Währungen,
Ausstellern, Regionen u.a. unterliegt, ausgenommen
im Folgenden ist Gegenteiliges festgelegt:
4.
5.
- Anlagegrundsatz: Der Investmentansatz des
Kapitalanlagefonds sieht vor, dass kurzfristige
Kursverwerfungen internationaler Anteilspapiere
systematisch ausgenutzt werden. Angelehnt an die
Theorien aus dem Bereich ‚Behavioural Finance’
können die unterschiedlichsten Einflussfaktoren
dazu führen, dass Wertpapierkurse kurzfristig
erheblich von ihrem effizienten Kurs abweichen.
Dieses Stadium, in dem ein kurzfristiges
Ungleichgewicht (Disequilibrium) aus Angebot und
Nachfrage
besteht,
versucht
der
Fonds
systematisch zu nutzen, um an der Angleichung
zum eigentlichen effizienten Wertpapierkurs, dem
ausgewogenen Equilibrium-Preis, mitpartizipieren
zu können.
§ 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Wertpapiere sind
a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte
Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B.
Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten
im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch
berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten
Techniken und Instrumente.
Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien
des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen.
Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4
InvFG
1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer
Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds,
2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform,
3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG
ein.
Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise
auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren
Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die
Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen.
- Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit
eingebetteten derivativen Instrumenten): Für den
Fonds können alle Arten von Wertpapieren
erworben werden, wobei der Aktienanteil bis zu
100 v.H. des Fondsvermögens betragen kann.
- Geldmarktinstrumente: Der Kapitalanlagefonds
kann bis zu 100 v.H. des Fondsvermögens
Geldmarktinstrumente erwerben.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1.
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen
erworben werden, wenn sie
- an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG
notiert oder gehandelt werden oder
- Anteile
an
Kapitalanlagefonds:
Für
den
Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des
Fondsvermögens
Anteile
an
anderen
Kapitalanlagefonds erworben werden.
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und
Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat
eingebettet
ist,
so
hat
dies
die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung
der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines
Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z 5,
6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder
Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf
solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 v.H. des
Fondsvermögens zulässig.
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von
einem
Mitgliedstaat
einschließlich
seiner
Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen
Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten
angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen
zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die
Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest
sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die
Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H.
des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
Seite 19
2.
- an einem anderen anerkannten, geregelten für das
Publikum
offenen
und
ordnungsgemäß
funktionierenden
Wertpapiermarkt
eines
Mitgliedsstaates gehandelt werden oder
- an einer im Anhang angeführten Börse eines
Drittstaates amtlich notieren oder
- an einem im Anhang angeführten anderen
anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen
und
ordnungsgemäß
funktionierenden
Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt
werden, oder
- die Emissionsbedingungen die Verpflichtung
enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen
Notierung oder zum Handel an einer der
vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem
der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird
und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres
ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei
übertragbare
Geldmarktinstrumente,
die
üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden,
liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt
werden kann, über die angemessene Informationen
vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die
eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in
solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken
ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds
erworben werden, sofern die Emission oder der
Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagenund den Anlegerschutz unterliegt und entweder
- von einer zentralstaatlichen, regionalen oder
lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines
Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank,
der Europäischen Union oder der Europäischen
Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern
dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der
Föderation, oder von einer internationalen
Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der
mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben
oder garantiert werden, oder
- von Unternehmen begeben werden, dessen
Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen
Neuemissionen
bezeichneten
geregelten
Märkten gehandelt werden, oder
- von einem Institut begeben oder garantiert
werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht
festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist,
oder von einem Institut begeben oder garantiert
werden,
welches
Aufsichtsbestimmungen
unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung
der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind
wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
- von anderen Emittenten begeben werden, die
einer Kategorie angehören, die von der
Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für
Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für
den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind,
und sofern es sich bei dem Emittenten entweder
um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von
mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der
Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht,
oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb
einer
eine
oder
mehrere
börsennotierte
Gesellschaften
umfassenden
Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser
Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
3.
handelt, der in Unternehmens-, Gesellschaftsoder
Vertragsform
die
wertpapiermäßige
Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung
einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie
finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein
Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z.
2 3. Punkt genannten Kriterien erfüllt.
Insgesamt
dürfen
bis
zu
10
v.H.
des
Fondsvermögens
in
Wertpapiere
und
Geldmarktinstrumente,
die
nicht
die
Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt
werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1.
Anteile
an
Kapitalanlagefonds
(=
Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen
Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie
85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben
werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10
v.H. des Fondsvermögens in Anteile anderer
Kapitalanlagefonds investieren.
2.
Anteile
an
Kapitalanlagefonds,
welche
die
Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht
erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es
ist,
- beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame
Rechnung
nach
dem
Grundsatz
der
Risikostreuung in Wertpapieren und anderen
liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
- deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber
unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des
Vermögens
der
Kapitalanlagefonds
zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 v.H. des
Fondsvermögens
in
Anteile
anderer
Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen
wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche
nach
Auffassung
der
Finanzmarktaufsicht
derjenigen
nach
dem
Gemeinschaftsrecht
gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die
Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht,
und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem
Schutzniveau
der
Anteilinhaber
von
Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der
Richtlinie
85/611/EWG
erfüllen
(OGAW),
gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften
für
eine
getrennte
Verwahrung
des
Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung
und
Leerverkäufe
von
Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den
Anforderungen
der
Richtlinie
85/611/EWG
gleichwertig sind, und
d)
die
Geschäftstätigkeit
Gegenstand
von
Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es
erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und
die Verbindlichkeiten, die Erträge und die
Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die
in
§
3
der
Informationenund
Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV)
idgF genannten Kriterien heranzuziehen.
3.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an
Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar
Seite 20
4.
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 v.H.
des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 v.H. des Fondsvermögens.
oder
mittelbar
von
derselben
Kapitalanlagegesellschaft
oder
von
einer
Gesellschaft verwaltet werden, mit der die
Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame
Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche
direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm §
17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis
zu 10 v.H. des Fondsvermögens erworben werden.
§ 19b Value at Risk
nicht anwendbar
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des
Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von
10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form
von Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer
Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es
ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das
Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
§ 21 Pensionsgeschäfte
nicht anwendbar
§ 22 Wertpapierleihe
nicht anwendbar
§ 19 Derivate
1.
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete
Finanzinstrumente
(Derivate),
einschließlich
gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente
erworben werden, die an einem der in § 16
genannten geregelten Märkten gehandelt werden,
wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im
Sinne des § 15a, oder um Finanzindizes, Zinssätze,
Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der
Kapitalanlagefonds
gemäß
seiner
Veranlagungsgrundsätze (§ 15) investieren darf.
Mitumfasst sind auch Instrumente, die die
Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten
Vermögenswerte zum Gegenstand haben.
2.
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf
den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht
überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden der Marktwert der Basiswerte, das
Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die
Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3.
Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner
Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3
Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte
diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in
EUR.
Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten
der Gesellschaft beträgt bis zu 6 v.H. Für die Ermittlung
des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf
den nächsten Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis
ergibt sich aus dem Anteilswert, abgerundet auf den
nächsten Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich
nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich
jedoch
vor,
die
Ausgabe
von
Anteilscheinen
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 24 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit
vom 1.1. bis zum 31.12..
§ 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die
Kapitalanlagegesellschaft
erhält
für
ihre
Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer
Höhe von 2 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der
Monatsendwerte errechnet wird.
Zusätzlich erhält die Kapitalanlagegesellschaft eine
performanceabhängige Vergütung in Höhe von bis zu
15 v.H. der Wertsteigerung, die im Sinne der High Water
Mark Methode berechnet wird. Als Wertsteigerung werden
die kumulativen Gewinne eines Monats inklusive
Zinszuschreibungen, die über den Gesamtwert des
Vormonats
hinausgehen,
nach
Abzug
aller
Transaktionskosten,
Verwaltungshonorare
und
Aufwendungen, definiert. Zur Wertsteigerung zählen
sowohl die realisierten als auch die unrealisierten
Gewinne. Wenn die Wertsteigerung eines Monats negativ
ist, dann erfolgt zu Beginn des nächsten Monats ein
Verlustvortrag. Eine performanceabhängige Vergütung ist
erst dann zu zahlen, wenn die Wertsteigerung über die
Verlustvorträge hinausgeht. Die Abrechnung der
performanceabhängigen Vergütung erfolgt monatlich.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf
Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen
Aufwendungen
wie
insbesondere
Kosten
für
Pflichtveröffentlichungen,
Depotgebühren,
Depotbankgebühr,
Prüfungs-,
Beratungsund
Abschlusskosten.
§ 19a OTC-Derivate
1.
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete
Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse
gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden,
sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß §
19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende
Institute der Kategorien sind, die von der
Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen
wurden,
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und
überprüfbaren
Bewertung
auf
Tagesbasis
unterliegen und jederzeit auf Initiative des
Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert
veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft
glattgestellt werden können und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a
und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt
werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte
diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2.
Das
Ausfallrisiko
bei
Geschäften
eines
Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende
Sätze nicht überschreiten:
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
§
26
Verwendung
der
Ausschüttungsanteilscheinen
Seite 21
Erträgnisse
bei
zutreffendenfalls
zur
Deckung
einer
auf
den
ausschüttungsgleichen
Ertrag
des
Anteilscheines
entfallenden
Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht
zu
verwenden ist.
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten
Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich
um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es
sich um Gewinne aus der Veräußerung von
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds an die Inhaber
von Ausschüttungsanteilscheinen einschließlich von
Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der
Kapitalanlagegesellschaft ab dem 1.4. des folgenden
Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines
Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
§ 27a
Verwendung
der
Erträgnisse
bei
Thesaurierungsanteilscheinen
ohne
KESt-Abzug
(Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche)
nicht anwendbar
§ 27b
Verwendung
der
Erträgnisse
bei
Thesaurierungsanteilscheinen
ohne
KESt-Abzug
(Vollthesaurierer Auslandstranche)
nicht anwendbar
§
27
Verwendung
der
Erträgnisse
bei
Thesaurierungsanteilscheinen
mit
KESt-Abzug
(Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten
Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht
ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab
dem 1.4. des folgenden Rechnungsjahres ein gemäß § 13
3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der
§ 28 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine
Vergütung von bis zu 0,5 v.H. des Fondsvermögens.
ANHANG
Anhang zu § 15 Z. 5
EU-Staaten
USA, Kanada
Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit Amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles
Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission
zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte
zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte
“größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses
im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetseite zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://mifiddatabase.esma.europa.eu/Index.aspx?sectionlinks_id=23&language=0&pageName=REGULATED_MARKETS_Displ
1
ay&subsection_id=0
1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1.
Luxemburg
Euro MTF Luxemburg
1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z. 1 lit. b InvfG anerkannte Märkte im EWR:
Märkte im EWR, die von den jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden als anerkannte Märkte eingestuft werden.
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1.
Bosnien Herzogovina:
Sarajevo, Banja Luka
2.2
Kroatien:
Zagreb Stock Exchange
2.3
Russland
Moskau (RTS Stock Exchange), Moscow Interbank Currency Exchange (MICEX)
1
Zum Öffnen des Verzeichnisses auf „view all“ klicken. Der Link kann durch die FMA bzw. die ESMA geändert werden.
[Über die FMA-Homepage gelangen Sie auf folgendem Weg zum Verzeichnis:
http://www.fma.gv.at/de/unternehmen/boerse-wertpapierhandel/boerse.html - hinunterscrollen - Link „Liste der geregelten
Märkte (MiFID Database; ESMA)“ – „view all“]
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 22
2.4
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.5
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.6
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1.
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2.
Argentinien:
Buenos Aires
3.3.
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4.
Chile:
Santiago
3.5.
China:
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6.
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.7.
Indien:
Bombay
3.8.
Indonesien:
Jakarta
3.9.
Israel:
Tel Aviv
3.10.
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.11.
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12.
Korea:
Korea Exchange (Seoul, Busan)
3.13.
Malaysia:
Kuala Lumpur, Bursa Malaysia Burhad
3.14.
Mexiko:
Mexiko City
3.15.
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.16.
Philippinen:
Manila
3.17.
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.18.
Südafrika:
Johannesburg
3.19.
Taiwan:
Taipei
3.20.
Thailand:
Bangkok
3.21.
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los
Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia,
Chicago, Boston, Cincinnati
3.22.
Venezuela:
3.23.
Vereinigte Arabische
Emirate:
Caracas
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1.
Japan:
Over the Counter Market
4.2.
Kanada:
Over the Counter Market
4.3.
Korea:
Over the Counter Market
4.4.
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder
4.5.
USA
der International Capital Market Association (ICMA), Zürich
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market
(markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond
Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation
Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
Seite 23
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1.
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2.
Australien:
Australian Options Market, Australian
Securities Exchange (ASX)
5.3.
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de
Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
5.4.
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5.
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures
Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.6.
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.7.
Korea:
Korea Exchange (KRX)
5.8.
Mexiko:
Mercado Mexicano de Derivados
5.9.
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10.
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.11.
Singapur:
The Singapore Exchange Limited (SGX)
5.12.
Slowakei:
RM-System Slovakia
5.13.
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange
(SAFEX)
5.14.
Schweiz:
EUREX
5.15.
Türkei:
TurkDEX
5.16.
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago,
Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America
Commodity Exchange, ICE Future US Inc. New York, Pacific Stock Exchange,
Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange
(BOX)
QIMCO QST-EQUILIBRIUM FUND
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