Pioneer Funds Austria - America Stock

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Pioneer Funds Austria - America Stock
WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1
Pioneer Funds Austria - America Stock
Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG
Bericht über das Rechnungsjahr
16. April 2009 - 15. April 2010
Organe der Pioneer Investments Austria
Aufsichtsrat
Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (Vorsitzender ab 23.9.2009)
Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender bis 22.9.2009)
Dir. Giordano LOMBARDO (stv. Vorsitzender)
Dir. Angelo FORLONI (bis 14.7.2009)
Dir. Dr. Martin FRANK (ab 16.12.2009)
Dir. Mateo GERMANO
Dir. Mag. Gerhard HABTMANN
Dir. Mag. Gernot HESCHL (bis 9.11.2009)
Dir. Nikolaus HETFLEISCH (ab 23.9.2009)
Mag. Verena SÜSSL
Thomas FÜCHSL
Thomas KELLNER
Staatskommissär
Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv.
Bundesministerium für Finanzen, Wien
Vorstand
Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender)
Dir. Stefano PREGNOLATO
Dir. Mag. Hannes ROUBIK
Dir. Hannes SALETA
Depotbank
UniCredit Bank Austria AG, Wien
Prüfer
KPMG Austria GmbH
Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups.
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010
Sehr geehrte Anteilinhaber!
Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds
gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 16.4.2009 bis 15.4.2010 vor.
Charakteristik des Fonds
Der Pioneer Funds Austria - America Stock ist ein Aktienfonds, dessen Aktienvermögen hauptsächlich in US-amerikanische
Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) veranlagt wird. Bis zu 20 % des Aktienvermögens des
Fonds können in internationale Aktien nicht-US-amerikanischer Emittenten investiert werden.
Kapitalmarktentwicklung / Anlagestrategie*)
In der Berichtsperiode vom 15. April 2009 bis zum 15. April 2010 wurden vom Fonds keine Derivativgeschäfte durchgeführt.
In dem Maß, in dem die amerikanische ebenso wie die globale Wirtschaft die Rezession hinter sich ließen und sich die
Finanzmärkte von der Krise und Panik der Jahre 2008/09 erholten, zeigte der US-Aktienmarkt in der Periode vom 15. April
2009 bis zum 15. April 2010 einen starken Aufwärtstrend. Der Fonds erwirtschaftete in der Berichtsperiode ein über dem
Durchschnitt am US-Aktienmarkt insgesamt liegendes Ergebnis. Den größten Beitrag zu dieser Outperformance leistete
unsere Branchengewichtung, vor allem die Übergewichtung im Industriesektor und die Untergewichtung der defensiveren
Telekom-Dienstleister und Versorger. Darüber hinaus profitierten wir von unserer gezielten Auswahl von Einzeltiteln in den
Bereichen Industriewerte, Rohstoffe und Massenkonsumgüter. Im Industriesektor hatte unser Schwerpunkt auf Bahn- und
Maschinenbauunternehmen wie die Schwermaschinenhersteller Caterpillar, Deere und Paccar sowie unsere Aktienauswahl
in den Branchen Luftfahrt und Elektrogerätehersteller einen deutlich positiven Einfluss auf das Gesamtergebnis. Im
Rohstoffsektor profitierten wir von unserem (nach dem negativen Performancebeitrag im Vorjahr in Erwartung der globalen
wirtschaftlichen Erholung) verstärkten Engagement im Bereich Bergbau. Unser Erfolg im Bereich Massenkonsumgüter
erklärt sich durch eine stärkere Betonung von nicht konjunkturabhängigen Lebensmittelherstellern, die auf Grund von
günstigeren Kostenfaktoren, Wachstum in Märkten außerhalb der USA und verstärkter Fusions- und Akquisitionstätigkeit
eine positive Entwicklung nahmen. Unsere Untergewichtung des Finanzsektors und die Konzentration auf qualitative
hochwertige Unternehmen bei der Aktienauswahl leisteten in der Periode bis zum 15. April 2009 einen stark positiven
Ergebnisbeitrag. In der Berichtsperiode wirkte sich diese Positionierung negativ auf das Ergebnis aus, weil die Anleger ihren
Schwerpunkt von hoher in Richtung geringere Qualität verlagerten und damit die Kurse von Aktien, die im Vorjahr am
stärksten gefallen waren, kräftig in die Höhe trieben.
Die amerikanische Wirtschaft befindet sich auf dem Weg der Erholung. Die Aktienbewertungen sind zwar nicht mehr so
günstig wie im Vorjahr, befinden sich aber nach wie vor innerhalb vernünftiger Bandbreiten. Besonders attraktive
Bewertungen orten wir derzeit in den Bereichen Gesundheit und Massenkonsumgüter, d.h. Branchen die in der scharfen
Rallye zyklischer Werte seit März 2009 zurückgeblieben sind. Auf Grund der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf die
Auswirkungen neuer Regulierungen und Gesetze gehen wir für das kommende Jahr davon aus, dass die Anleger
zunehmend Wert auf eine berechenbare Gewinn- und Dividendenentwicklung legen werden. Angesichts möglicher
Zinserhöhungen bevorzugen wir Unternehmen mit starken Bilanzen und folglich geringerer Abhängigkeit von Fremdkapital.
Schließlich setzen wir auch nach wie vor auf international tätige und auf weltweites Wachstum ausgerichtet Konzerne, und
hier vor allem die jeweils besten ihrer Branche.
2008 und die ersten Monate 2009 wurden von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungen beinahe alle
Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hatte, geprägt. Mit der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum angloamerikanischen Immobilienmarkt, beziehungsweise mit dem Grad der Refinanzierungsabhängigkeit, stieg die absolute
Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrierten sich auf all jene Investitionsalternativen, die neben hoher
Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur, aufwiesen. Massive staatliche Stützungsmassnahmen
und eine, in diesem Ausmaß, noch nie gesehene Liquiditätsversorgung durch alle relevanten Zentralbanken, führten mit
März 2009 zu einer Marktstabilisierung und in weiterer Folge zu einer Markterholung der zuvor besonders betroffenen
Veranlagungsformen.**)
*) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu
Abweichungen kommen.
**) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im
Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere").
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16. April 2009 - 15. April 2010
Entwicklung des Pioneer Funds Austria - America Stock im abgelaufenen Rechnungsjahr
Der Anteilsumlauf hat sich von 6.228.038 Ausschüttungsanteilen bzw. 2.245.478 Thesaurierungsanteilen mit KESt-Abzug
bzw. 452.541 Thesaurierungsanteilen ohne KESt-Abzug zum 16.4.2009 auf 1.899.785 Ausschüttungsanteile bzw. 2.033.120
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug bzw. 203.413 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zum 15.4.2010 vermindert.
Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von USD 44.662.284,12 auf USD 29.994.662,85.
Zum Stichtag 15.4.2010 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) für Ausschüttungsanteile mit
USD 6,39 sowie für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug mit USD 7,98 sowie für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug
mit USD 8,01 berechnet.
Ausschüttung
Die Ausschüttung von USD 0,15 je Ausschüttungsanteil wird ab 15.6.2010 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 21
von den depotführenden Banken vorgenommen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Anteil
einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen.
Auszahlung
Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab
15.6.2010 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 21 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine
Befreiungsgründe vorliegen.
Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach
Maßgabe des § 13 InvFG letzter Satz.
Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) entfällt nach
Maßgabe des § 13 InvFG vorletzter und letzter Satz.
Das Fondsvermögen in USD
Vergleichende Übersicht über sechs Rechnungsjahre des Fonds
Ausschüttungsanteil
Rechnungsjahrende
Fondsvermögen
gesamt
Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug
Thesaurierungsanteil
ohne KESt-Abzug
Errechneter
Wert je
Anteil
Ausschüttung je
Anteil
Errechneter
Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter
Ertrag
Auszahlung
gemäß § 13
3. Satz
InvFG
Errechneter
Wert je
Anteil
Zur Thesaurierung
verwendeter
Ertrag
Wertentwicklung
in %
15.04.2005
90.871.343,31
6,52
0,15
7,31
0,16
0,01
7,31
0,17
-2,14
15.04.2006
51.841.790,31
7,14
0,15
8,17
0,17
0,00
8,18
0,17
+11,90
15.04.2007
89.915.593,12
8,09
0,15
9,46
0,18
0,00
9,47
0,18
+15,77
15.04.2008
82.722.125,35
7,35
0,15
8,76
0,17
0,01
8,77
0,18
-7,39
15.04.2009
44.662.284,12
4,70
0,15
5,71
0,17
0,01
5,72
0,18
-34,78
15.04.2010
29.994.662,85
6,39
0,15
7,98
0,18
0,01
8,01
0,19
+40,03
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2009/2010 in USD
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (USD)
ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %
Nettoertrag pro Anteil
Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2009 in %
*)
Thesaurierungsanteil
ohne KESt-Abzug*)
5,72
8,01
+40,03
+2,29
+27,62
Idente Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug.
2. Fondsergebnis
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Ergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Dividendenerträge
Zinsaufwendungen (Sollzinsen)
41,10
615.640,86
-1.088,01
614.593,95
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
Kosten für Dienste externer Berater
Kosten für den Wirtschaftsprüfer
Publizitätskosten
Wertpapierdepotgebühren
-439.237,69
-63.706,24
-9.378,60
-10.306,28
-33.303,14
-555.931,95
Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
58.662,00
Realisiertes Kursergebnis1)2)
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
(inkl. Devisengewinne)
Realisierte Verluste aus Wertpapieren
1.431.508,02
7,43
-9.563.750,50
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-8.132.235,05
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
-8.073.573,05
b) Nicht realisiertes Kursergebnis1)2)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
19.896.297,22
Ergebnis des Rechnungsjahres
11.822.724,17
c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
-9.376,07
Fondsergebnis gesamt
1)
2)
11.813.348,10
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten
Kursergebnisses): USD 11.764.062,17.
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16. April 2009 - 15. April 2010
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2009/2010 in USD
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres3)
44.662.284,12
Ausschüttung/Auszahlung am 15.6.2009
Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile)
Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug)
-934.205,70
-22.454,78
-956.660,48
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgabe von 1.574.808 Anteilen und Rücknahme von 6.364.547 Anteilen
-25.524.308,89
Fondsergebnis gesamt
(das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt)
11.813.348,10
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres4)
29.994.662,85
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung
Ausschüttung am 15.6.2010 für 1.899.785
Ausschüttungsanteile zu je USD 0,15
Auszahlung (KESt) am 15.6.2010 für 2.033.120
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,01
Wiederveranlagung für 2.033.120
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,18
Wiederveranlagung für 203.413
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zu je USD 0,19
284.967,75
20.331,20
365.961,60
38.648,47
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
Veränderung des Gewinnvortrages5)
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr
Gewinnvortrag in die Folgeperiode
4)
5)
709.909,02
-8.082.949,12
Aufwands- und Verlustabdeckung/
Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz
inkl. Ausgleich
Gewinnübertrag auf die Substanz
3)
386.292,80
9.563.750,50
-7,43
9.563.743,07
46.701.720,68
-47.472.605,61
-770.884,93
709.909,02
Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 6.228.038 Ausschüttungsanteile, 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 452.541
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug.
Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.899.785 Ausschüttungsanteile, 2.033.120 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 203.413
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug.
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen
enthalten ist bzw. war.
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16. April 2009 - 15. April 2010
Vermögensaufstellung zum 15. April 2010
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2010
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
USD
FV
Amtlich gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf US-DOLLAR
US0640581007
US1491231015
US1941621039
IE00B3QN1M21
US2635341090
US3696041033
US5949181045
US89417E1091
BK N.Y. MELLON DL -,01
CATERPILLAR INC. DL 1
COLGATE-PALMOLIVE DL 1
COVIDIEN PLC DL -,20
DU PONT NEMOURS DL - 30
GENL EL. CO. DL - 06
MICROSOFT DL-,00000625
TRAVELERS COS INC.
8.035
902
1.318
3.742
876
13.842
1.032
518
6.487
8.165
9.325
1.074
6.588
2.456
7.716
3.923
10.051
32,0200
3.715
68,2200
6.240
84,2500
2.668
51,8200
4.943
39,3300
11.386
19,5000
5.858
30,8700
2.916
52,8800
Gesamt US-DOLLAR
321.833,02
253.437,30
525.720,00
138.255,76
194.408,19
222.027,00
180.836,46
154.198,08
1.990.715,81
1,07
0,84
1,75
0,46
0,65
0,74
0,60
0,51
6,64
1.990.715,81
6,64
1.990.715,81
6,64
9,1780
Gesamt EURO
656.721,44
656.721,44
2,19
2,19
11.284
39,5300
Gesamt PFUND STERLING
691.329,09
691.329,09
2,30
2,30
52,3600
34,3900
76,7500
14,3100
31,3500
106,6700
248,9200
14,3400
34,9300
26,2400
44,6800
19,4800
86,2500
59,5100
78,0500
81,5100
39,0500
35,9600
63,3500
47,3700
81,5900
52,6700
27,2100
48,6300
64,1800
321,1200
42,9900
57,0600
44,3800
55,2500
398.669,04
205.377,08
182.741,75
207.537,93
233.526,15
549.243,83
120.477,28
203.957,82
69.860,00
284.100,48
251.414,36
236.428,76
365.182,50
214.355,02
558.759,95
159.678,09
137.065,50
156.282,16
382.950,75
393.786,81
843.395,83
569.942,07
241.298,28
231.624,69
98.773,02
140.971,68
292.890,87
339.507,00
92.576,68
102.102,00
1,33
0,68
0,61
0,69
0,78
1,83
0,40
0,68
0,23
0,95
0,84
0,79
1,22
0,71
1,86
0,53
0,46
0,52
1,28
1,31
2,81
1,90
0,80
0,77
0,33
0,47
0,98
1,13
0,31
0,34
Gesamt Aktien
Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere
Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
Aktien
lautend auf EURO
umgerechnet zum Kurs von 0,7371369
NL0006144495
REED ELSEVIER NAM. EO-,07
9.137
68.968
7.676
12.798
1.343
1.052
418
2.737
12.319
1.090
827
4.575
2.000
12.549
993
14.137
805
1.426
1.332
345
620
1.118
1.065
1.582
2.053
2.005
1.568
5.200
273
89
1.197
12.431
2.803
2.358
10.046
7.857
3.104
22.260
4.870
7.754
343
15.560
19.162
7.432
2.000
6.335
4.167
10.385
2.582
4.655
11.054
7.954
12.482
17.736
15.977
11.761
437
2.065
736
8.900
6.481
717
510
52.745
lautend auf PFUND STERLING
umgerechnet zum Kurs von 0,6452159
GB0007188757
RIO TINTO PLC
LS- 10
lautend auf US-DOLLAR
US0028241000
US00724F1012
US0091581068
US0138171014
US0326541051
US0374111054
US0378331005
US0382221051
USN070591862
US00206R1023
US0530151036
US0605051046
US0673831097
US0718131099
US0758871091
US0886061086
US0997241064
US1344291091
CA1363751027
US1380063099
US1667641005
US1712321017
US17275R1023
US1773761002
US1890541097
US12572Q1058
US1897541041
US20825C1045
US20854P1093
US1264081035
ABBOTT LABS
ADOBE SYST. INC.
AIR PROD. CHEM. DL 1
ALCOA INC.
DL 1
ANALOG DEVICES INC.DL-166
APACHE CORP. DL -,625
APPLE INC.
APPLIED MATERIALS INC.
ASML HOLDING NY EO-,09
AT + T INC.
DL 1
AUTOM. DATA PROC. DL - 10
BANK AMERICA DL 0,01
BARD -C.R.- INC. DL - 25
BAXTER INTL
DL 1
BECTON DICKINSON DL 1
BHP BILLITON SPON.ADR 2
BORGWARNER INC. DL- 01
CAMPBELL SOUP CO.DL- 0375
CANADIAN NATL RAILWAY CO.
CANON INC. ADR
CHEVRON CORP. DL- 75
CHUBB CORP.
DL 1
CISCO SYSTEMS DL- 001
CITRIX SYSTEMS DL- 001
CLOROX CO.
DL 1
CME GROUP INC. DL-,01
COACH INC.
DL- 01
CONOCOPHILLIPS DL- 01
CONSOL ENERGY INC. DL 1
CSX CORP.
DL 1
Pioneer Funds Austria - America Stock
-7-
7.614
5.972
2.381
14.503
7.449
5.149
484
14.223
2.000
10.827
5.627
12.137
4.234
3.602
7.159
1.959
3.510
4.346
6.045
8.313
10.337
10.821
8.868
4.763
1.539
439
6.813
5.950
2.086
1.848
16. April 2009 - 15. April 2010
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2010
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
5.921
5.765
1.600
2.838
3.447
6.786
5.130
3.777
2.456
4.877
1.315
2.620
22.915
3.211
3.256
4.711
4.348
7.270
9.117
3.894
12.647
1.481
2.112
12.707
1.292
2.666
17.680
4.603
3.312
14.471
9.695
3.665
2.252
10.167
6.238
1.523
9.982
3.937
3.769
2.324
7.733
7.125
18.771
5.544
13.347
4.522
13.668
2.211
4.082
13.452
3.154
2.788
1.487
4.801
2.394
1.655
3.174
4.035
5.903
4.276
6.720
3.258
7.480
10.305
6.204
10.237
5.298
6.860
9.285
4.410
37,3700
61,7600
66,5900
42,4000
45,4100
19,3500
52,9500
48,9200
67,2100
68,2600
38,5900
53,4800
13,7600
121,2600
84,2200
76,4600
70,6100
46,0500
44,2600
64,9100
54,2300
46,4700
49,5500
24,2100
130,8900
65,5100
33,4800
47,8100
53,5400
8,3500
31,0700
36,7200
83,2200
26,6600
32,7000
69,1600
36,5500
45,7900
36,0400
65,6300
30,8800
7,5900
15,2600
43,4600
60,6100
58,6500
46,7100
70,2100
66,2700
16,9900
64,1600
28,0900
87,6400
30,7000
42,7000
73,6300
60,8000
67,2100
24,4800
47,9500
41,9400
58,0900
29,9200
56,6000
62,8000
26,9900
33,9500
58,7000
28,2600
74,6100
Kurswert %Anteil
in
am
USD
FV
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
US1266501006
US2441991054
US25179M1036
US2333261079
US2788651006
US2686481027
US2910111044
US29358Q1094
US5184391044
US30231G1022
US3379321074
US3377381088
US3453708600
US3546131018
US35671D8570
US3695501086
US3703341046
US4230741039
US4278661081
US42809H1077
US4282361033
US4385161066
US4523081093
US4581401001
US4592001014
US4781601046
US4783661071
US46625H1005
US4878361082
US4932671088
US50075N1046
US5324571083
US5398301094
US5486611073
US5658491064
US5801351017
US5806451093
US5850551061
US58933Y1055
US61166W1018
US6174464486
US6200761095
US6549022043
US6556641008
US6558441084
US6658591044
US6937181088
US7010941042
US7134481081
US7170811035
US6934751057
US69351T1060
US74005P1049
US7445731067
US7475251036
CA7609751028
US7739031091
AN8068571086
US8550301027
US8574771031
US7908491035
US8636671013
US8718291078
US87612E1064
US8816242098
US8825081040
US8425871071
US74144T1088
US9029733048
US9130171096
CVS CAREMARK
DL 1
DEERE CO.
DL 1
DEVON ENERGY CORP. DL- 10
DST SYS INC.
DL- 01
ECOLAB INC.
DL 1
EMC CORP. (MASS.) DL- 01
EMERSON EL.
DL - 50
ENSCO PLC
SPONS.ADR
ESTEE LAUDER COS A DL- 01
EXXON MOBIL CORP.
FIRSTENERGY
DL- 01
FISERV INC.
DL- 01
FORD MOTOR
DL- 01
FRANKLIN RES INC. DL- 10
FREEP.MCMOR.COP.+GOLD
GENL DYNAMICS CORP. DL 1
GENL MILLS
DL - 10
HEINZ -H.J.- CO. DL- 25
HERSHEY CO.
DL 1
HESS CORP.
DL 1
HEWLETT-PACKARD DL- 01
HONEYWELL INTL
DL1
ILL. TOOL WKS
INTEL CORP.
DL- 001
INTL BUS. MACH. DL- 20
JOHNSON + JOHNSON DL 1
JOHNSON CONTROLS DL-,0139
JPMORGAN CHASE
DL 1
KELLOGG CO.
DL - 25
KEYCORP
DL 1
KRAFT FOODS INC. A
LILLY (ELI)
LOCKHEED MARTIN DL 1
LOWE S COS INC. DL- 50
MARATHON OIL
DL 1
MCDONALDS CORP. DL- 01
MCGRAW-HILL COS DL 1
MEDTRONIC INC. DL- 10
MERCK CO.
DL-,01
MONSANTO CO.
DL- 01
MORGAN STANLEY DL- 01
MOTOROLA INC. DL 0,01
NOKIA CORP. A ADR EO 0 06
NORDSTROM INC.
NORFOLK STHN CORP. DL 1
NORTHN TRUST CORP.DL1 666
PACCAR INC.
DL 1
PARKER-HANNIFIN DL- 50
PEPSICO INC. DL- 0166
PFIZER INC.
DL- 05
PNC FINL SERVICES GRP DL5
PPL CORP.
DL- 01
PRAXAIR INC.
DL- 01
PUBL. SVC.ENTER.
QUALCOMM INC. DL- 0001
RESEARCH IN MOTION
ROCKWELL AU.
DL 1
SCHLUMBERGER DL- 01SVG
STAPLES INC. DL- 0006
STATE STREET CORP. DL 1
ST.JUDE MEDICAL INC.DL-10
STRYKER CORP. DL- 10
SYSCO CORP.
DL 1
TARGET CORP. DL- 0833
TEVA PHARMACEUT. ADR
TEXAS INSTR.
DL 1
THE SOUTHERN CO. DL 5
T.ROW.PR.GRP
DL- 20
U.S. BANCORP
DL- 01
UTD TECHN.
DL 1
Pioneer Funds Austria - America Stock
1.043
1.362
1.600
496
708
1.192
908
3.777
430
864
437
504
42.588
615
632
904
802
1.284
1.611
4.511
2.663
264
1.008
2.480
270
2.003
3.275
7.263
1.557
15.800
2.003
747
2.300
2.000
1.266
2.172
1.869
878
4.678
444
8.405
8.832
3.313
1.106
2.428
5.908
2.879
844
1.002
9.554
560
488
265
2.297
3.216
2.230
563
784
1.040
864
1.322
669
1.492
1.919
1.191
2.264
937
1.298
15.313
859
-8-
7.797
12.257
3.668
5.907
8.868
6.816
3.197
6.508
4.415
4.201
19.673
4.881
5.330
7.183
6.339
9.624
12.064
617
18.155
1.988
2.360
19.878
2.265
3.517
25.351
5.060
4.955
1.329
16.630
6.617
48
16.138
10.402
649
14.627
8.422
909
3.675
9.067
1.707
24.800
8.983
18.972
1.386
20.156
2.599
9.642
23.464
4.220
3.604
2.001
5.293
822
575
4.243
6.257
7.778
7.056
10.667
5.541
12.118
14.939
9.431
20.618
7.025
10.639
10.528
6.853
221.267,77
356.046,40
106.544,00
120.331,20
156.528,27
131.309,10
271.633,50
184.770,84
165.067,76
332.904,02
50.745,85
140.117,60
315.310,40
389.365,86
274.220,32
360.203,06
307.012,28
334.783,50
403.518,42
252.759,54
685.846,81
68.822,07
104.649,60
307.636,47
169.109,88
174.649,66
591.926,40
220.069,43
177.324,48
120.832,85
301.223,65
134.578,80
187.411,44
271.052,22
203.982,60
105.330,68
364.842,10
180.275,23
135.834,76
152.524,12
238.795,04
54.078,75
286.445,46
240.942,24
808.961,67
265.215,30
638.432,28
155.234,31
270.514,14
228.549,48
202.360,64
78.314,92
130.320,68
147.390,70
102.223,80
121.857,65
192.979,20
271.192,35
144.505,44
205.034,20
281.836,80
189.257,22
223.801,60
583.263,00
389.611,20
276.296,63
179.867,10
402.682,00
262.394,10
329.030,10
0,74
1,19
0,36
0,40
0,52
0,44
0,91
0,62
0,55
1,11
0,17
0,47
1,05
1,30
0,91
1,20
1,02
1,12
1,35
0,84
2,29
0,23
0,35
1,03
0,56
0,58
1,97
0,73
0,59
0,40
1,00
0,45
0,62
0,90
0,68
0,35
1,22
0,60
0,45
0,51
0,80
0,18
0,95
0,80
2,70
0,88
2,13
0,52
0,90
0,76
0,67
0,26
0,43
0,49
0,34
0,41
0,64
0,90
0,48
0,68
0,94
0,63
0,75
1,94
1,30
0,92
0,60
1,34
0,87
1,10
16. April 2009 - 15. April 2010
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Käufe/
Verkäufe/
Bestand
Zugänge
Abgänge
15.4.2010
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Kurs
gerundet auf
4 Dezimalstellen
Kurswert %Anteil
in
am
USD
FV
4.982
29,5400
12.843
36,5100
3.192
54,1300
6.134
33,5100
1.086
42,7800
2.421
26,1400
3.039
85,0000
Gesamt US-DOLLAR
147.168,28 0,49
468.897,93 1,56
172.782,96 0,58
205.550,34 0,69
46.459,08 0,15
63.284,94 0,21
258.315,00 0,86
27.060.686,85 90,22
lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung)
US92343V1044
US9314221097
US9311421039
US9497461015
US9884981013
US9897011071
US88579Y1010
VERIZON COMM. INC. DL- 10
WALGREEN CO. DL 0 078125
WAL-MART STRS DL- 10
WELLS FARGO + CO.DL 1 666
YUM BRANDS
ZIONS BANCORPORATION
3M CO.
DL- 01
883
2.410
4.277
9.421
1.651
789
539
6.636
18.835
1.085
7.087
565
8.104
4.074
Gesamt Aktien
28.408.737,38 94,71
Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere
28.408.737,38 94,71
Gesamt Wertpapiervermögen
30.399.453,19 101,35
Bankguthaben
Kurzfristige Verbindlichkeiten
USD
-416.996,92 -1,39
Fremdwährungsbankguthaben
USD
12.206,58
0,04
Fondsvermögen
USD
29.994.662,85
100
USD
STK
6,39
1.899.785
USD
STK
7,98
2.033.120
Ausschüttungsanteile
Anteilwert
Umlaufende Anteile
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug
Anteilwert
Umlaufende Anteile
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche)
Anteilwert
Umlaufende Anteile
USD
STK
8,01
39.011
Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Auslandstranche)
Anteilwert
Umlaufende Anteile
USD
STK
8,01
164.402
Zusammensetzung des Fondsvermögens per 15. April 2010
Kurswert in USD
Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Fondsvermögen
Pioneer Funds Austria - America Stock
%Anteil
30.399.453,19 101,35
-404.790,34 -1,35
29.994.662,85 100,00
-9-
16. April 2009 - 15. April 2010
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren,
soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind:
ISIN
Wertpapierbezeichnung
Whg
NESTLE NAM.
SF-,10
RIO TINTO PLC -ANR.ALCON INC. NA SF - 20
BANK AMERICA CONV. PFD 10
BURLINGTON NORTH. SANTA
COCA-COLA CO. DL- 25
DISNEY (WALT) CO.
MERCK CO.
DL- 01
ROYAL DUTCH SHELL A ADR/2
SCHERING-PLOUGH DL- 50
WINDSTREAM CORP. DL-,01
CHF
GBP
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
Käufe/ Zugänge
Verkäufe/ Abgänge
im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000
Aktien
CH0038863350
GB00B5500C14
CH0013826497
US0605054198
US12189T1043
US1912161007
US2546871060
US5893311077
US7802592060
US8066051017
US97381W1045
519
5.796
348
800
644
855
900
640
568
1.473
539
6.853
5.796
4.565
800
8.476
11.224
12.274
8.722
7.490
25.962
9.501
Wien, am 2. Juni 2010
Pioneer Investments Austria GmbH
DDr. Werner Kretschmer
Pioneer Funds Austria - America Stock
Stefano Pregnolato
Mag. Hannes Roubik
- 10 -
Hannes Saleta
16. April 2009 - 15. April 2010
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2010 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über
den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das
Rechnungsjahr vom 16. April 2009 bis 15. April 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte
sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und
für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des
Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung
des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den
Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung,
Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des
Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen
Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung
geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen
Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des
Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die
Fondsbestimmungen beachtet wurden.
Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden
gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,
dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit
ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der
Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen
Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher
Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des
Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der
Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern
vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2010 über den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß
§ 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über
Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet.
Wien, am 2. Juni 2010
KPMG Austria GmbH
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Walter Reiffenstuhl
Wirtschaftsprüfer
Pioneer Funds Austria - America Stock
ppa. Mag. Gerda Reischl
Wirtschaftsprüfer
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16. April 2009 - 15. April 2010
Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - America Stock
(ISIN AT0000857362) für Ausschüttungsanteile sowie (ISIN AT0000811237) für
Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug sowie (ISIN AT0000619309 bzw. AT0000675038)
für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug in USD pro Anteil
Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv USD 0,01 je Ausschüttungsanteil
bzw. USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des
Anteilinhabers ist nicht erforderlich.
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im
Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar.
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010
Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG
Allgemeine Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend
"Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den
jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten:
§ 1 Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung
(nachstehend „InvFG“ genannt).
§ 2 Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt.
Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert.
Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des
Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften
Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die
Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der
Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§ 3 Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber.
2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie
die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank
sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§ 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen
Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die
Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz
anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen
der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem
Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder
sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen
gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§ 5 Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in
den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
§ 6 Ausgabe und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und
Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile.
Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des
Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte,
abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt.
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich
ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt.
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16. April 2009 - 15. April 2010
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend
verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht.
§ 7 Rücknahme
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar
gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen
Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises
gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben
und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn
außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die
Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vH oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren
Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten
entsprechen.
§ 8 Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
§ 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der
Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
§ 10 Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs.
4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden
Kapitalanlagegesellschaft.
Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet.
Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite
der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen.
§ 11 Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die
Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung
angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12 Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung
einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist
während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den
diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer
Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
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Besondere Fondsbestimmungen
für den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13 Depotbank
Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz).
§ 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere
Zahl- und Einreichstellen bestimmen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteilscheine ohne KEStAbzug (Inlandstranche) und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben.
Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß §§ 27 bzw. 27a erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber
depotführende Kreditinstitut.
§ 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze
1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren,
Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen
wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds erfolgt hauptsächlich über Direktanlagen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen
Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
• Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente)
Für den Kapitalanlagefonds werden überwiegend US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) und Aktien
gleichwertige Wertpapiere erworben.
Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt
erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen.
• Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine
untergeordnete Rolle.
• Anteile an Kapitalanlagefonds
Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen
erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investieren.
• Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen
bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen.
• Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivative)
Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung eingesetzt werden.
Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden.
3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten
werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z. 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten
anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.
5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von
internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden,
dürfen zu mehr als 35 vH erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei
die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Wertpapiere sind
a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (zB. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder
Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.
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Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen.
Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG
1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds,
2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform,
3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG
ein.
Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt
werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen.
§ 16 Börsen und organisierte Märkte
1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
• an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
• an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates
gehandelt werden oder
• an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
• an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt
eines Drittstaates gehandelt werden, oder
• die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten
Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der
Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide
sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die
eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds
erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
• von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der
Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der
Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder
garantiert werden, oder
• von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten
gehandelt werden, oder
• von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von
einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der
Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
• von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in
diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein
Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie
78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften
umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-,
Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten
Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt.
3. Insgesamt dürfen bis zu 10 vH des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen,
angelegt werden.
§ 17 Anteile an Kapitalanlagefonds
1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie
85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer
Kapitalanlagefonds investieren.
2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist,
• beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden
Finanzanlagen zu investieren, und
• deren Anteile auf Verlangen der Anteilsinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder
ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen
nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und
c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG
erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die
Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind,
und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die
Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und
Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.
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16. April 2009 - 15. April 2010
3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder
Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben
werden.
§ 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten
gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt.
§ 19 Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben
werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des §
15a , oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen
(§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand
haben.
2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos
werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt.
3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen
erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a OTC-Derivate
1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden,
sofern
a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden
c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum
angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese
Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 vH des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 vH des Fondsvermögens.
§ 19b Value at Risk
nicht anwendbar
§ 20 Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21 Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG
Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem
im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 vH des Fondsvermögens im Rahmen
eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten
Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
§ 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in USD.
Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 vH. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen
vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 24 Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 16.04. bis zum 15.04. des nächsten Kalenderjahres.
§ 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatlich zu verrechnende Vergütung bis zu einer Höhe von 0,125 v.H. p.m., die
aufgrund der Monatsendwerte des Fondsvermögens errechnet wird.
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16. April 2009 - 15. April 2010
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für
Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten.
§ 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) werden nach Deckung der Kosten ausgeschüttet. Überdies steht
die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der
Kapitalanlagegesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den
Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.06. des folgenden Rechnungsjahres
gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Jedenfalls ist ab dem 15.06. ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den
ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem.
§ 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt
ist jeweils der 15.06. des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils
depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem.
§ 13 3.Satz InvFG vorgenommen.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im
Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer
unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der
Kapitalertragssteuer vorliegen.
§ 28 Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens.
Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde GZ FMA-IF25 6200/0100-INV/2009 vom 30.07.2009 wurde die Genehmigung zur Änderung der
Fondsbestimmungen erteilt. Die geänderten Fondsbestimmungen traten am 26.11.2009 in Kraft.
Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten
Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen
unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine
aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/geregelte_maerkte_2008.pdf 1
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
1
Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am
österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte.
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010
1.2 Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1
Finnland
OMX Nordic Exchange Helsinki
1.2.2
Schweden
OMX Nordic Exchange Stockholm AB
1.2.3
Luxemburg
Euro MTF Luxemburg
1.3.1
Großbritannien
1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU:
London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)
2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina:
Sarajevo, Banja Luka
2.2
Kroatien:
Zagreb Stock Exchange
2.3
Schweiz:
SWX Swiss-Exchange
2.4
Serbien und Montenegro:
Belgrad
2.5
Türkei:
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.6
Russland:
Moskau (RTS Stock Exchange)
3. Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien:
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien:
Buenos Aires
3.3
Brasilien:
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile:
Santiago
3.5
China:
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6
Hongkong:
Hongkong Stock Exchange
3.7
Indien:
Bombay
3.8
Indonesien:
Jakarta
3.9.
Israel:
Tel Aviv
3.10
Japan:
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.11
Kanada:
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12
Korea:
Seoul
3.13
Malaysia:
Kuala Lumpur
3.14
Mexiko:
Mexiko City
3.15
Neuseeland:
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.16
Philippinen:
Manila
3.17
Singapur:
Singapur Stock Exchange
3.18
Südafrika:
Johannesburg
3.19
Taiwan:
Taipei
3.20
Thailand:
Bangkok
3.21
USA:
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific
Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
3.22
Venezuela:
Caracas
3.23
Vereinigte Arabische Emirate:
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan:
Over the Counter Market
4.2
Kanada:
Over the Counter Market
4.3
Korea:
Over the Counter Market
4.4
Schweiz:
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International
Securities Market Association (ISMA), Zürich
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such
as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate
Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed
Securities
5.1
Argentinien:
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien:
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
5.3
Brasilien:
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo
Stock Exchange
5.4
Hongkong:
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5
Japan:
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
5.6
Kanada:
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
5.7
Korea:
Korea Futures Exchange
5.8
Mexiko:
Mercado Mexicano de Derivados
5.9
Neuseeland:
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10
Philippinen:
Manila International Futures Exchange
5.11
Singapur:
Singapore International Monetary Exchange
5.12
Slowakei:
RM-System Slovakia
5.13
Südafrika:
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.14
Schweiz:
EUREX
5.15
Türkei:
TurkDEX
5.16
USA:
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago
Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange,
Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options
Exchange (BOX)
5. Börsen mit Futures und Options Märkten
Bewertung illiquide Wertpapiere
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse
durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm
gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden
Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank
zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder
sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt
wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider
oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter
Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko).
Pioneer Funds Austria - America Stock
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16. April 2009 - 15. April 2010