Pioneer Funds Austria - America Stock
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WIEN 2, LASSALLESTRASSE 1 Pioneer Funds Austria - America Stock Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG Bericht über das Rechnungsjahr 16. April 2009 - 15. April 2010 Organe der Pioneer Investments Austria Aufsichtsrat Dir. Dr. Wolfgang FEUCHTMÜLLER (Vorsitzender ab 23.9.2009) Dir. Mag. Alfred SIMON (Vorsitzender bis 22.9.2009) Dir. Giordano LOMBARDO (stv. Vorsitzender) Dir. Angelo FORLONI (bis 14.7.2009) Dir. Dr. Martin FRANK (ab 16.12.2009) Dir. Mateo GERMANO Dir. Mag. Gerhard HABTMANN Dir. Mag. Gernot HESCHL (bis 9.11.2009) Dir. Nikolaus HETFLEISCH (ab 23.9.2009) Mag. Verena SÜSSL Thomas FÜCHSL Thomas KELLNER Staatskommissär Dipl. Kfm. Dipl. Soz. Michael SVOBODA Bundesministerium für Finanzen, Wien Mag. Elisabeth DOHNAL, Stv. Bundesministerium für Finanzen, Wien Vorstand Dir. DDr. Werner KRETSCHMER (Vorsitzender) Dir. Stefano PREGNOLATO Dir. Mag. Hannes ROUBIK Dir. Hannes SALETA Depotbank UniCredit Bank Austria AG, Wien Prüfer KPMG Austria GmbH Company belonging to the UniCredit Banking Group, listed in the Register of Banking Groups. Pioneer Funds Austria - America Stock -2- 16. April 2009 - 15. April 2010 Sehr geehrte Anteilinhaber! Die Pioneer Investments Austria legt hiermit den Bericht des Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG über das Rechnungsjahr vom 16.4.2009 bis 15.4.2010 vor. Charakteristik des Fonds Der Pioneer Funds Austria - America Stock ist ein Aktienfonds, dessen Aktienvermögen hauptsächlich in US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) veranlagt wird. Bis zu 20 % des Aktienvermögens des Fonds können in internationale Aktien nicht-US-amerikanischer Emittenten investiert werden. Kapitalmarktentwicklung / Anlagestrategie*) In der Berichtsperiode vom 15. April 2009 bis zum 15. April 2010 wurden vom Fonds keine Derivativgeschäfte durchgeführt. In dem Maß, in dem die amerikanische ebenso wie die globale Wirtschaft die Rezession hinter sich ließen und sich die Finanzmärkte von der Krise und Panik der Jahre 2008/09 erholten, zeigte der US-Aktienmarkt in der Periode vom 15. April 2009 bis zum 15. April 2010 einen starken Aufwärtstrend. Der Fonds erwirtschaftete in der Berichtsperiode ein über dem Durchschnitt am US-Aktienmarkt insgesamt liegendes Ergebnis. Den größten Beitrag zu dieser Outperformance leistete unsere Branchengewichtung, vor allem die Übergewichtung im Industriesektor und die Untergewichtung der defensiveren Telekom-Dienstleister und Versorger. Darüber hinaus profitierten wir von unserer gezielten Auswahl von Einzeltiteln in den Bereichen Industriewerte, Rohstoffe und Massenkonsumgüter. Im Industriesektor hatte unser Schwerpunkt auf Bahn- und Maschinenbauunternehmen wie die Schwermaschinenhersteller Caterpillar, Deere und Paccar sowie unsere Aktienauswahl in den Branchen Luftfahrt und Elektrogerätehersteller einen deutlich positiven Einfluss auf das Gesamtergebnis. Im Rohstoffsektor profitierten wir von unserem (nach dem negativen Performancebeitrag im Vorjahr in Erwartung der globalen wirtschaftlichen Erholung) verstärkten Engagement im Bereich Bergbau. Unser Erfolg im Bereich Massenkonsumgüter erklärt sich durch eine stärkere Betonung von nicht konjunkturabhängigen Lebensmittelherstellern, die auf Grund von günstigeren Kostenfaktoren, Wachstum in Märkten außerhalb der USA und verstärkter Fusions- und Akquisitionstätigkeit eine positive Entwicklung nahmen. Unsere Untergewichtung des Finanzsektors und die Konzentration auf qualitative hochwertige Unternehmen bei der Aktienauswahl leisteten in der Periode bis zum 15. April 2009 einen stark positiven Ergebnisbeitrag. In der Berichtsperiode wirkte sich diese Positionierung negativ auf das Ergebnis aus, weil die Anleger ihren Schwerpunkt von hoher in Richtung geringere Qualität verlagerten und damit die Kurse von Aktien, die im Vorjahr am stärksten gefallen waren, kräftig in die Höhe trieben. Die amerikanische Wirtschaft befindet sich auf dem Weg der Erholung. Die Aktienbewertungen sind zwar nicht mehr so günstig wie im Vorjahr, befinden sich aber nach wie vor innerhalb vernünftiger Bandbreiten. Besonders attraktive Bewertungen orten wir derzeit in den Bereichen Gesundheit und Massenkonsumgüter, d.h. Branchen die in der scharfen Rallye zyklischer Werte seit März 2009 zurückgeblieben sind. Auf Grund der anhaltenden Unsicherheiten in Bezug auf die Auswirkungen neuer Regulierungen und Gesetze gehen wir für das kommende Jahr davon aus, dass die Anleger zunehmend Wert auf eine berechenbare Gewinn- und Dividendenentwicklung legen werden. Angesichts möglicher Zinserhöhungen bevorzugen wir Unternehmen mit starken Bilanzen und folglich geringerer Abhängigkeit von Fremdkapital. Schließlich setzen wir auch nach wie vor auf international tätige und auf weltweites Wachstum ausgerichtet Konzerne, und hier vor allem die jeweils besten ihrer Branche. 2008 und die ersten Monate 2009 wurden von einer Finanzkrise, die entgegen bisherigen Erfahrungen beinahe alle Kapitalmarktsegmente gleichzeitig erfasst hatte, geprägt. Mit der Nähe des jeweiligen Anlageinstrumentes zum angloamerikanischen Immobilienmarkt, beziehungsweise mit dem Grad der Refinanzierungsabhängigkeit, stieg die absolute Performancebelastung. Die wenigen Ausnahmen konzentrierten sich auf all jene Investitionsalternativen, die neben hoher Liquidität auch hohe Sicherheiten, vorzugsweise staatlicher Natur, aufwiesen. Massive staatliche Stützungsmassnahmen und eine, in diesem Ausmaß, noch nie gesehene Liquiditätsversorgung durch alle relevanten Zentralbanken, führten mit März 2009 zu einer Marktstabilisierung und in weiterer Folge zu einer Markterholung der zuvor besonders betroffenen Veranlagungsformen.**) *) Aufgrund unterschiedlicher Berechnungsmethoden kann es zwischen den Prozentangaben der Anlagestrategie und der Vermögensaufstellung zu Abweichungen kommen. **) Im Zusammenhang mit der Bewertung in der aktuellen Marktsituation verweisen wir auf die Erläuterungen zur Ermittlung des Fondsrechenwertes im Anhang ("Bewertung illiquide Wertpapiere"). Pioneer Funds Austria - America Stock -3- 16. April 2009 - 15. April 2010 Entwicklung des Pioneer Funds Austria - America Stock im abgelaufenen Rechnungsjahr Der Anteilsumlauf hat sich von 6.228.038 Ausschüttungsanteilen bzw. 2.245.478 Thesaurierungsanteilen mit KESt-Abzug bzw. 452.541 Thesaurierungsanteilen ohne KESt-Abzug zum 16.4.2009 auf 1.899.785 Ausschüttungsanteile bzw. 2.033.120 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug bzw. 203.413 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zum 15.4.2010 vermindert. Das Fondsvermögen fiel im gleichen Zeitraum von USD 44.662.284,12 auf USD 29.994.662,85. Zum Stichtag 15.4.2010 wurde der Rechenwert eines Anteiles (= Nettobestandswert je Anteil) für Ausschüttungsanteile mit USD 6,39 sowie für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug mit USD 7,98 sowie für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug mit USD 8,01 berechnet. Ausschüttung Die Ausschüttung von USD 0,15 je Ausschüttungsanteil wird ab 15.6.2010 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 21 von den depotführenden Banken vorgenommen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Auszahlung Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer in der Höhe von USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug wird ab 15.6.2010 gegen Verrechnung des Erträgnisscheines Nr. 21 von den depotführenden Banken vorgenommen, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) entfällt nach Maßgabe des § 13 InvFG letzter Satz. Eine allfällige Auszahlung für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) entfällt nach Maßgabe des § 13 InvFG vorletzter und letzter Satz. Das Fondsvermögen in USD Vergleichende Übersicht über sechs Rechnungsjahre des Fonds Ausschüttungsanteil Rechnungsjahrende Fondsvermögen gesamt Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug Errechneter Wert je Anteil Ausschüttung je Anteil Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Auszahlung gemäß § 13 3. Satz InvFG Errechneter Wert je Anteil Zur Thesaurierung verwendeter Ertrag Wertentwicklung in % 15.04.2005 90.871.343,31 6,52 0,15 7,31 0,16 0,01 7,31 0,17 -2,14 15.04.2006 51.841.790,31 7,14 0,15 8,17 0,17 0,00 8,18 0,17 +11,90 15.04.2007 89.915.593,12 8,09 0,15 9,46 0,18 0,00 9,47 0,18 +15,77 15.04.2008 82.722.125,35 7,35 0,15 8,76 0,17 0,01 8,77 0,18 -7,39 15.04.2009 44.662.284,12 4,70 0,15 5,71 0,17 0,01 5,72 0,18 -34,78 15.04.2010 29.994.662,85 6,39 0,15 7,98 0,18 0,01 8,01 0,19 +40,03 Pioneer Funds Austria - America Stock -4- 16. April 2009 - 15. April 2010 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2009/2010 in USD 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (USD) ohne Berücksichtigung des Ausgabezuschlages Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % Nettoertrag pro Anteil Wertentwicklung eines Anteiles im Kalenderjahr 2009 in % *) Thesaurierungsanteil ohne KESt-Abzug*) 5,72 8,01 +40,03 +2,29 +27,62 Idente Wertentwicklung für Ausschüttungsanteile und Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug. 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Ergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Dividendenerträge Zinsaufwendungen (Sollzinsen) 41,10 615.640,86 -1.088,01 614.593,95 Aufwendungen Vergütung an die KAG Kosten für Dienste externer Berater Kosten für den Wirtschaftsprüfer Publizitätskosten Wertpapierdepotgebühren -439.237,69 -63.706,24 -9.378,60 -10.306,28 -33.303,14 -555.931,95 Ordentliches Ergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 58.662,00 Realisiertes Kursergebnis1)2) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten (inkl. Devisengewinne) Realisierte Verluste aus Wertpapieren 1.431.508,02 7,43 -9.563.750,50 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -8.132.235,05 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) -8.073.573,05 b) Nicht realisiertes Kursergebnis1)2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 19.896.297,22 Ergebnis des Rechnungsjahres 11.822.724,17 c) Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres -9.376,07 Fondsergebnis gesamt 1) 2) 11.813.348,10 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses): USD 11.764.062,17. Pioneer Funds Austria - America Stock -5- 16. April 2009 - 15. April 2010 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 2009/2010 in USD 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres3) 44.662.284,12 Ausschüttung/Auszahlung am 15.6.2009 Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) Auszahlung (für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug) -934.205,70 -22.454,78 -956.660,48 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von 1.574.808 Anteilen und Rücknahme von 6.364.547 Anteilen -25.524.308,89 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) 11.813.348,10 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres4) 29.994.662,85 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung/Auszahlung/Wiederveranlagung Ausschüttung am 15.6.2010 für 1.899.785 Ausschüttungsanteile zu je USD 0,15 Auszahlung (KESt) am 15.6.2010 für 2.033.120 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,01 Wiederveranlagung für 2.033.120 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug zu je USD 0,18 Wiederveranlagung für 203.413 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug zu je USD 0,19 284.967,75 20.331,20 365.961,60 38.648,47 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) Veränderung des Gewinnvortrages5) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr Gewinnvortrag in die Folgeperiode 4) 5) 709.909,02 -8.082.949,12 Aufwands- und Verlustabdeckung/ Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz inkl. Ausgleich Gewinnübertrag auf die Substanz 3) 386.292,80 9.563.750,50 -7,43 9.563.743,07 46.701.720,68 -47.472.605,61 -770.884,93 709.909,02 Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: 6.228.038 Ausschüttungsanteile, 2.245.478 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 452.541 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug. Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: 1.899.785 Ausschüttungsanteile, 2.033.120 Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug und 203.413 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen (Auszahlungen) bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. Pioneer Funds Austria - America Stock -6- 16. April 2009 - 15. April 2010 Vermögensaufstellung zum 15. April 2010 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2010 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am USD FV Amtlich gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf US-DOLLAR US0640581007 US1491231015 US1941621039 IE00B3QN1M21 US2635341090 US3696041033 US5949181045 US89417E1091 BK N.Y. MELLON DL -,01 CATERPILLAR INC. DL 1 COLGATE-PALMOLIVE DL 1 COVIDIEN PLC DL -,20 DU PONT NEMOURS DL - 30 GENL EL. CO. DL - 06 MICROSOFT DL-,00000625 TRAVELERS COS INC. 8.035 902 1.318 3.742 876 13.842 1.032 518 6.487 8.165 9.325 1.074 6.588 2.456 7.716 3.923 10.051 32,0200 3.715 68,2200 6.240 84,2500 2.668 51,8200 4.943 39,3300 11.386 19,5000 5.858 30,8700 2.916 52,8800 Gesamt US-DOLLAR 321.833,02 253.437,30 525.720,00 138.255,76 194.408,19 222.027,00 180.836,46 154.198,08 1.990.715,81 1,07 0,84 1,75 0,46 0,65 0,74 0,60 0,51 6,64 1.990.715,81 6,64 1.990.715,81 6,64 9,1780 Gesamt EURO 656.721,44 656.721,44 2,19 2,19 11.284 39,5300 Gesamt PFUND STERLING 691.329,09 691.329,09 2,30 2,30 52,3600 34,3900 76,7500 14,3100 31,3500 106,6700 248,9200 14,3400 34,9300 26,2400 44,6800 19,4800 86,2500 59,5100 78,0500 81,5100 39,0500 35,9600 63,3500 47,3700 81,5900 52,6700 27,2100 48,6300 64,1800 321,1200 42,9900 57,0600 44,3800 55,2500 398.669,04 205.377,08 182.741,75 207.537,93 233.526,15 549.243,83 120.477,28 203.957,82 69.860,00 284.100,48 251.414,36 236.428,76 365.182,50 214.355,02 558.759,95 159.678,09 137.065,50 156.282,16 382.950,75 393.786,81 843.395,83 569.942,07 241.298,28 231.624,69 98.773,02 140.971,68 292.890,87 339.507,00 92.576,68 102.102,00 1,33 0,68 0,61 0,69 0,78 1,83 0,40 0,68 0,23 0,95 0,84 0,79 1,22 0,71 1,86 0,53 0,46 0,52 1,28 1,31 2,81 1,90 0,80 0,77 0,33 0,47 0,98 1,13 0,31 0,34 Gesamt Aktien Gesamt Amtlich gehandelte Wertpapiere Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere Aktien lautend auf EURO umgerechnet zum Kurs von 0,7371369 NL0006144495 REED ELSEVIER NAM. EO-,07 9.137 68.968 7.676 12.798 1.343 1.052 418 2.737 12.319 1.090 827 4.575 2.000 12.549 993 14.137 805 1.426 1.332 345 620 1.118 1.065 1.582 2.053 2.005 1.568 5.200 273 89 1.197 12.431 2.803 2.358 10.046 7.857 3.104 22.260 4.870 7.754 343 15.560 19.162 7.432 2.000 6.335 4.167 10.385 2.582 4.655 11.054 7.954 12.482 17.736 15.977 11.761 437 2.065 736 8.900 6.481 717 510 52.745 lautend auf PFUND STERLING umgerechnet zum Kurs von 0,6452159 GB0007188757 RIO TINTO PLC LS- 10 lautend auf US-DOLLAR US0028241000 US00724F1012 US0091581068 US0138171014 US0326541051 US0374111054 US0378331005 US0382221051 USN070591862 US00206R1023 US0530151036 US0605051046 US0673831097 US0718131099 US0758871091 US0886061086 US0997241064 US1344291091 CA1363751027 US1380063099 US1667641005 US1712321017 US17275R1023 US1773761002 US1890541097 US12572Q1058 US1897541041 US20825C1045 US20854P1093 US1264081035 ABBOTT LABS ADOBE SYST. INC. AIR PROD. CHEM. DL 1 ALCOA INC. DL 1 ANALOG DEVICES INC.DL-166 APACHE CORP. DL -,625 APPLE INC. APPLIED MATERIALS INC. ASML HOLDING NY EO-,09 AT + T INC. DL 1 AUTOM. DATA PROC. DL - 10 BANK AMERICA DL 0,01 BARD -C.R.- INC. DL - 25 BAXTER INTL DL 1 BECTON DICKINSON DL 1 BHP BILLITON SPON.ADR 2 BORGWARNER INC. DL- 01 CAMPBELL SOUP CO.DL- 0375 CANADIAN NATL RAILWAY CO. CANON INC. ADR CHEVRON CORP. DL- 75 CHUBB CORP. DL 1 CISCO SYSTEMS DL- 001 CITRIX SYSTEMS DL- 001 CLOROX CO. DL 1 CME GROUP INC. DL-,01 COACH INC. DL- 01 CONOCOPHILLIPS DL- 01 CONSOL ENERGY INC. DL 1 CSX CORP. DL 1 Pioneer Funds Austria - America Stock -7- 7.614 5.972 2.381 14.503 7.449 5.149 484 14.223 2.000 10.827 5.627 12.137 4.234 3.602 7.159 1.959 3.510 4.346 6.045 8.313 10.337 10.821 8.868 4.763 1.539 439 6.813 5.950 2.086 1.848 16. April 2009 - 15. April 2010 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2010 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen 5.921 5.765 1.600 2.838 3.447 6.786 5.130 3.777 2.456 4.877 1.315 2.620 22.915 3.211 3.256 4.711 4.348 7.270 9.117 3.894 12.647 1.481 2.112 12.707 1.292 2.666 17.680 4.603 3.312 14.471 9.695 3.665 2.252 10.167 6.238 1.523 9.982 3.937 3.769 2.324 7.733 7.125 18.771 5.544 13.347 4.522 13.668 2.211 4.082 13.452 3.154 2.788 1.487 4.801 2.394 1.655 3.174 4.035 5.903 4.276 6.720 3.258 7.480 10.305 6.204 10.237 5.298 6.860 9.285 4.410 37,3700 61,7600 66,5900 42,4000 45,4100 19,3500 52,9500 48,9200 67,2100 68,2600 38,5900 53,4800 13,7600 121,2600 84,2200 76,4600 70,6100 46,0500 44,2600 64,9100 54,2300 46,4700 49,5500 24,2100 130,8900 65,5100 33,4800 47,8100 53,5400 8,3500 31,0700 36,7200 83,2200 26,6600 32,7000 69,1600 36,5500 45,7900 36,0400 65,6300 30,8800 7,5900 15,2600 43,4600 60,6100 58,6500 46,7100 70,2100 66,2700 16,9900 64,1600 28,0900 87,6400 30,7000 42,7000 73,6300 60,8000 67,2100 24,4800 47,9500 41,9400 58,0900 29,9200 56,6000 62,8000 26,9900 33,9500 58,7000 28,2600 74,6100 Kurswert %Anteil in am USD FV lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) US1266501006 US2441991054 US25179M1036 US2333261079 US2788651006 US2686481027 US2910111044 US29358Q1094 US5184391044 US30231G1022 US3379321074 US3377381088 US3453708600 US3546131018 US35671D8570 US3695501086 US3703341046 US4230741039 US4278661081 US42809H1077 US4282361033 US4385161066 US4523081093 US4581401001 US4592001014 US4781601046 US4783661071 US46625H1005 US4878361082 US4932671088 US50075N1046 US5324571083 US5398301094 US5486611073 US5658491064 US5801351017 US5806451093 US5850551061 US58933Y1055 US61166W1018 US6174464486 US6200761095 US6549022043 US6556641008 US6558441084 US6658591044 US6937181088 US7010941042 US7134481081 US7170811035 US6934751057 US69351T1060 US74005P1049 US7445731067 US7475251036 CA7609751028 US7739031091 AN8068571086 US8550301027 US8574771031 US7908491035 US8636671013 US8718291078 US87612E1064 US8816242098 US8825081040 US8425871071 US74144T1088 US9029733048 US9130171096 CVS CAREMARK DL 1 DEERE CO. DL 1 DEVON ENERGY CORP. DL- 10 DST SYS INC. DL- 01 ECOLAB INC. DL 1 EMC CORP. (MASS.) DL- 01 EMERSON EL. DL - 50 ENSCO PLC SPONS.ADR ESTEE LAUDER COS A DL- 01 EXXON MOBIL CORP. FIRSTENERGY DL- 01 FISERV INC. DL- 01 FORD MOTOR DL- 01 FRANKLIN RES INC. DL- 10 FREEP.MCMOR.COP.+GOLD GENL DYNAMICS CORP. DL 1 GENL MILLS DL - 10 HEINZ -H.J.- CO. DL- 25 HERSHEY CO. DL 1 HESS CORP. DL 1 HEWLETT-PACKARD DL- 01 HONEYWELL INTL DL1 ILL. TOOL WKS INTEL CORP. DL- 001 INTL BUS. MACH. DL- 20 JOHNSON + JOHNSON DL 1 JOHNSON CONTROLS DL-,0139 JPMORGAN CHASE DL 1 KELLOGG CO. DL - 25 KEYCORP DL 1 KRAFT FOODS INC. A LILLY (ELI) LOCKHEED MARTIN DL 1 LOWE S COS INC. DL- 50 MARATHON OIL DL 1 MCDONALDS CORP. DL- 01 MCGRAW-HILL COS DL 1 MEDTRONIC INC. DL- 10 MERCK CO. DL-,01 MONSANTO CO. DL- 01 MORGAN STANLEY DL- 01 MOTOROLA INC. DL 0,01 NOKIA CORP. A ADR EO 0 06 NORDSTROM INC. NORFOLK STHN CORP. DL 1 NORTHN TRUST CORP.DL1 666 PACCAR INC. DL 1 PARKER-HANNIFIN DL- 50 PEPSICO INC. DL- 0166 PFIZER INC. DL- 05 PNC FINL SERVICES GRP DL5 PPL CORP. DL- 01 PRAXAIR INC. DL- 01 PUBL. SVC.ENTER. QUALCOMM INC. DL- 0001 RESEARCH IN MOTION ROCKWELL AU. DL 1 SCHLUMBERGER DL- 01SVG STAPLES INC. DL- 0006 STATE STREET CORP. DL 1 ST.JUDE MEDICAL INC.DL-10 STRYKER CORP. DL- 10 SYSCO CORP. DL 1 TARGET CORP. DL- 0833 TEVA PHARMACEUT. ADR TEXAS INSTR. DL 1 THE SOUTHERN CO. DL 5 T.ROW.PR.GRP DL- 20 U.S. BANCORP DL- 01 UTD TECHN. DL 1 Pioneer Funds Austria - America Stock 1.043 1.362 1.600 496 708 1.192 908 3.777 430 864 437 504 42.588 615 632 904 802 1.284 1.611 4.511 2.663 264 1.008 2.480 270 2.003 3.275 7.263 1.557 15.800 2.003 747 2.300 2.000 1.266 2.172 1.869 878 4.678 444 8.405 8.832 3.313 1.106 2.428 5.908 2.879 844 1.002 9.554 560 488 265 2.297 3.216 2.230 563 784 1.040 864 1.322 669 1.492 1.919 1.191 2.264 937 1.298 15.313 859 -8- 7.797 12.257 3.668 5.907 8.868 6.816 3.197 6.508 4.415 4.201 19.673 4.881 5.330 7.183 6.339 9.624 12.064 617 18.155 1.988 2.360 19.878 2.265 3.517 25.351 5.060 4.955 1.329 16.630 6.617 48 16.138 10.402 649 14.627 8.422 909 3.675 9.067 1.707 24.800 8.983 18.972 1.386 20.156 2.599 9.642 23.464 4.220 3.604 2.001 5.293 822 575 4.243 6.257 7.778 7.056 10.667 5.541 12.118 14.939 9.431 20.618 7.025 10.639 10.528 6.853 221.267,77 356.046,40 106.544,00 120.331,20 156.528,27 131.309,10 271.633,50 184.770,84 165.067,76 332.904,02 50.745,85 140.117,60 315.310,40 389.365,86 274.220,32 360.203,06 307.012,28 334.783,50 403.518,42 252.759,54 685.846,81 68.822,07 104.649,60 307.636,47 169.109,88 174.649,66 591.926,40 220.069,43 177.324,48 120.832,85 301.223,65 134.578,80 187.411,44 271.052,22 203.982,60 105.330,68 364.842,10 180.275,23 135.834,76 152.524,12 238.795,04 54.078,75 286.445,46 240.942,24 808.961,67 265.215,30 638.432,28 155.234,31 270.514,14 228.549,48 202.360,64 78.314,92 130.320,68 147.390,70 102.223,80 121.857,65 192.979,20 271.192,35 144.505,44 205.034,20 281.836,80 189.257,22 223.801,60 583.263,00 389.611,20 276.296,63 179.867,10 402.682,00 262.394,10 329.030,10 0,74 1,19 0,36 0,40 0,52 0,44 0,91 0,62 0,55 1,11 0,17 0,47 1,05 1,30 0,91 1,20 1,02 1,12 1,35 0,84 2,29 0,23 0,35 1,03 0,56 0,58 1,97 0,73 0,59 0,40 1,00 0,45 0,62 0,90 0,68 0,35 1,22 0,60 0,45 0,51 0,80 0,18 0,95 0,80 2,70 0,88 2,13 0,52 0,90 0,76 0,67 0,26 0,43 0,49 0,34 0,41 0,64 0,90 0,48 0,68 0,94 0,63 0,75 1,94 1,30 0,92 0,60 1,34 0,87 1,10 16. April 2009 - 15. April 2010 ISIN Wertpapierbezeichnung Käufe/ Verkäufe/ Bestand Zugänge Abgänge 15.4.2010 im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Kurs gerundet auf 4 Dezimalstellen Kurswert %Anteil in am USD FV 4.982 29,5400 12.843 36,5100 3.192 54,1300 6.134 33,5100 1.086 42,7800 2.421 26,1400 3.039 85,0000 Gesamt US-DOLLAR 147.168,28 0,49 468.897,93 1,56 172.782,96 0,58 205.550,34 0,69 46.459,08 0,15 63.284,94 0,21 258.315,00 0,86 27.060.686,85 90,22 lautend auf US-DOLLAR (Fortsetzung) US92343V1044 US9314221097 US9311421039 US9497461015 US9884981013 US9897011071 US88579Y1010 VERIZON COMM. INC. DL- 10 WALGREEN CO. DL 0 078125 WAL-MART STRS DL- 10 WELLS FARGO + CO.DL 1 666 YUM BRANDS ZIONS BANCORPORATION 3M CO. DL- 01 883 2.410 4.277 9.421 1.651 789 539 6.636 18.835 1.085 7.087 565 8.104 4.074 Gesamt Aktien 28.408.737,38 94,71 Gesamt Auf einem anderen geregelten Markt gehandelte Wertpapiere 28.408.737,38 94,71 Gesamt Wertpapiervermögen 30.399.453,19 101,35 Bankguthaben Kurzfristige Verbindlichkeiten USD -416.996,92 -1,39 Fremdwährungsbankguthaben USD 12.206,58 0,04 Fondsvermögen USD 29.994.662,85 100 USD STK 6,39 1.899.785 USD STK 7,98 2.033.120 Ausschüttungsanteile Anteilwert Umlaufende Anteile Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug Anteilwert Umlaufende Anteile Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Inlandstranche) Anteilwert Umlaufende Anteile USD STK 8,01 39.011 Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) Anteilwert Umlaufende Anteile USD STK 8,01 164.402 Zusammensetzung des Fondsvermögens per 15. April 2010 Kurswert in USD Wertpapiervermögen Bankguthaben Fondsvermögen Pioneer Funds Austria - America Stock %Anteil 30.399.453,19 101,35 -404.790,34 -1,35 29.994.662,85 100,00 -9- 16. April 2009 - 15. April 2010 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe von Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind: ISIN Wertpapierbezeichnung Whg NESTLE NAM. SF-,10 RIO TINTO PLC -ANR.ALCON INC. NA SF - 20 BANK AMERICA CONV. PFD 10 BURLINGTON NORTH. SANTA COCA-COLA CO. DL- 25 DISNEY (WALT) CO. MERCK CO. DL- 01 ROYAL DUTCH SHELL A ADR/2 SCHERING-PLOUGH DL- 50 WINDSTREAM CORP. DL-,01 CHF GBP USD USD USD USD USD USD USD USD USD Käufe/ Zugänge Verkäufe/ Abgänge im Berichtszeitraum in Stk/Nominale in 1.000 Aktien CH0038863350 GB00B5500C14 CH0013826497 US0605054198 US12189T1043 US1912161007 US2546871060 US5893311077 US7802592060 US8066051017 US97381W1045 519 5.796 348 800 644 855 900 640 568 1.473 539 6.853 5.796 4.565 800 8.476 11.224 12.274 8.722 7.490 25.962 9.501 Wien, am 2. Juni 2010 Pioneer Investments Austria GmbH DDr. Werner Kretschmer Pioneer Funds Austria - America Stock Stefano Pregnolato Mag. Hannes Roubik - 10 - Hannes Saleta 16. April 2009 - 15. April 2010 Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 15. April 2010 der Pioneer Investments Austria GmbH, Wien, über den von ihr verwalteten Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, über das Rechnungsjahr vom 16. April 2009 bis 15. April 2010 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Die Prüfung erstreckte sich auch darauf, ob das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung sowie festzustellen, ob bei der Verwaltung des Sondervermögens das Investmentfondsgesetz und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach § 12 Abs 4 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Kapitalanlagegesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 15. April 2010 über den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden beachtet. Wien, am 2. Juni 2010 KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Walter Reiffenstuhl Wirtschaftsprüfer Pioneer Funds Austria - America Stock ppa. Mag. Gerda Reischl Wirtschaftsprüfer - 11 - 16. April 2009 - 15. April 2010 Steuerliche Behandlung des Pioneer Funds Austria - America Stock (ISIN AT0000857362) für Ausschüttungsanteile sowie (ISIN AT0000811237) für Thesaurierungsanteile mit KESt-Abzug sowie (ISIN AT0000619309 bzw. AT0000675038) für Thesaurierungsanteile ohne KESt-Abzug in USD pro Anteil Sämtliche Erträge aus dem Fonds sind für den Privatanleger durch den KESt Abzug iHv USD 0,01 je Ausschüttungsanteil bzw. USD 0,01 je Thesaurierungsanteil mit KESt-Abzug einkommensteuerlich endbesteuert. Ein Tätigwerden des Anteilinhabers ist nicht erforderlich. Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu sind im Download-Center unter www.pioneerinvestments.at abrufbar. Pioneer Funds Austria - America Stock - 12 - 16. April 2009 - 15. April 2010 Fondsbestimmungen gemäß § 20 InvFG Allgemeine Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Pioneer Investments Austria GmbH (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: § 1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). § 2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. § 3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. § 4 Verwaltung des Kapitalanlagefonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder andere Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. § 5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. § 6 Ausgabe und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteils (Anteilswert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilswert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. Pioneer Funds Austria - America Stock - 13 - 16. April 2009 - 15. April 2010 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm. § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Tageszeitung mit Erscheinungsort im Inland und/oder in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft veröffentlicht. § 7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteils, abzüglich eines Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vH oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. § 8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. § 9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilinhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den diesbezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Pioneer Funds Austria - America Stock - 14 - 16. April 2009 - 15. April 2010 Besondere Fondsbestimmungen für den Pioneer Funds Austria - America Stock, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die UniCredit Bank Austria AG, Wien (Sitz). § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Depotbank und ihre Filialen. Die Kapitalanlagegesellschaft kann weitere Zahl- und Einreichstellen bestimmen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine, Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug, Thesaurierungsanteilscheine ohne KEStAbzug (Inlandstranche) und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) ausgegeben. Der Vertrieb der Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug (Auslandstranche) erfolgt ausschließlich im Ausland. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß §§ 27 bzw. 27a erfolgt durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 Veranlagungsinstrumente und –grundsätze 1. Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20 und 21 InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Die Veranlagung des Kapitalanlagefonds erfolgt hauptsächlich über Direktanlagen. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: • Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumente) Für den Kapitalanlagefonds werden überwiegend US-amerikanische Aktien (vorwiegend "Blue Chips" und ausgewählte Wachstumswerte) und Aktien gleichwertige Wertpapiere erworben. Strukturierte Finanzinstrumente, in welche kein Derivat eingebettet ist, dürfen erworben werden, wenn sie nach Maßgabe dieser Fondsbestimmungen direkt erwerbbare Vermögenswerte zum Gegenstand haben und nicht zur Lieferung oder Übertragung anderer als der vorgenannten Vermögenswerte führen. • Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. • Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 dieser Fondsbestimmungen erworben werden, die ihrerseits überwiegend in Wertpapiere der vorgenannten Anlageregionen und -spezifikationen investieren. • Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. • Derivative Instrumente (einschließlich Swaps und sonstige OTC-Derivative) Derivative Instrumente können im Rahmen der Veranlagung zur Absicherung eingesetzt werden. Ergänzend zum Wertpapierportfolio können derivative Instrumente in größerem Umfang auch als Gegenstand der Anlagenpolitik eingesetzt werden. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs. 3 Z. 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig. 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (zB. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Pioneer Funds Austria - America Stock - 15 - 16. April 2009 - 15. April 2010 Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 bis 7 InvFG erfüllen. § 16 Börsen und organisierte Märkte 1. Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie • an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder • an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Mitgliedstaates gehandelt werden oder • an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder • an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden, oder • die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds erworben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder • von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder • von Unternehmen begeben werden, dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder • von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder • von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens EUR 10 Mio. handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannten Kriterien erfüllt. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 vH des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 Anteile an Kapitalanlagefonds 1. Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaften offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, • beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und • deren Anteile auf Verlangen der Anteilsinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vorschriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. Pioneer Funds Austria - America Stock - 16 - 16. April 2009 - 15. April 2010 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden. § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten und das Bankguthaben ist der Höhe nach nicht begrenzt. § 19 Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a , oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht überschreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallsrisiko, künftige Marktfluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs. 3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a OTC-Derivate 1. Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können und d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 vH des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 vH des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk nicht anwendbar § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilwertes gemäß § 6 erfolgt in USD. Der Ausgabeaufschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 5 vH. Der Rücknahmepreis entspricht dem Anteilswert. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 16.04. bis zum 15.04. des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine monatlich zu verrechnende Vergütung bis zu einer Höhe von 0,125 v.H. p.m., die aufgrund der Monatsendwerte des Fondsvermögens errechnet wird. Pioneer Funds Austria - America Stock - 17 - 16. April 2009 - 15. April 2010 Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse (Zinsen und Dividenden) werden nach Deckung der Kosten ausgeschüttet. Überdies steht die Ausschüttung von Erträgen aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten im Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttungen in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15.06. des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 15.06. ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsanteilscheinen ab 15.06. ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3. Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz InvFG maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15.06. des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 27b Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes bzw. für eine Befreiung von der Kapitalertragssteuer vorliegen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,50 vH des Fondsvermögens. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde GZ FMA-IF25 6200/0100-INV/2009 vom 30.07.2009 wurde die Genehmigung zur Änderung der Fondsbestimmungen erteilt. Die geänderten Fondsbestimmungen traten am 26.11.2009 in Kraft. Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/geregelte_maerkte_2008.pdf 1 im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 1 Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte. Pioneer Funds Austria - America Stock - 18 - 16. April 2009 - 15. April 2010 1.2 Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Finnland OMX Nordic Exchange Helsinki 1.2.2 Schweden OMX Nordic Exchange Stockholm AB 1.2.3 Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3.1 Großbritannien 1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU: London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM) 2. Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina: Sarajevo, Banja Luka 2.2 Kroatien: Zagreb Stock Exchange 2.3 Schweiz: SWX Swiss-Exchange 2.4 Serbien und Montenegro: Belgrad 2.5 Türkei: Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.6 Russland: Moskau (RTS Stock Exchange) 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien: Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien: Buenos Aires 3.3 Brasilien: Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile: Santiago 3.5 China: Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6 Hongkong: Hongkong Stock Exchange 3.7 Indien: Bombay 3.8 Indonesien: Jakarta 3.9. Israel: Tel Aviv 3.10 Japan: Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11 Kanada: Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Korea: Seoul 3.13 Malaysia: Kuala Lumpur 3.14 Mexiko: Mexiko City 3.15 Neuseeland: Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16 Philippinen: Manila 3.17 Singapur: Singapur Stock Exchange 3.18 Südafrika: Johannesburg 3.19 Taiwan: Taipei 3.20 Thailand: Bangkok 3.21 USA: New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 3.22 Venezuela: Caracas 3.23 Vereinigte Arabische Emirate: Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) 4. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan: Over the Counter Market 4.2 Kanada: Over the Counter Market 4.3 Korea: Over the Counter Market 4.4 Schweiz: SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Pioneer Funds Austria - America Stock - 19 - 16. April 2009 - 15. April 2010 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-the-Counter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities 5.1 Argentinien: Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien: Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3 Brasilien: Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, Sao Paulo Stock Exchange 5.4 Hongkong: Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan: Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6 Kanada: Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange 5.7 Korea: Korea Futures Exchange 5.8 Mexiko: Mercado Mexicano de Derivados 5.9 Neuseeland: New Zealand Futures & Options Exchange 5.10 Philippinen: Manila International Futures Exchange 5.11 Singapur: Singapore International Monetary Exchange 5.12 Slowakei: RM-System Slovakia 5.13 Südafrika: Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14 Schweiz: EUREX 5.15 Türkei: TurkDEX 5.16 USA: American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) 5. Börsen mit Futures und Options Märkten Bewertung illiquide Wertpapiere Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungen abweichen können (Bewertungsrisiko). Pioneer Funds Austria - America Stock - 20 - 16. April 2009 - 15. April 2010