Kathrein US Equity

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Kathrein US Equity
Kathrein US Equity
Rechenschaftsbericht
Rechnungsjahr 2010/2011
Das Investmentfondsgesetz 2011 ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Die in diesem Bericht verwendeten Bezeichnungen entsprechen dem InvFG 2011, während die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise
sich jedoch auf das InvFG 1993 beziehen, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden
Rechtslage genehmigt wurden. Diese Verweise werden ab 1. September 2011 wie Verweise auf die entsprechenden
Bestimmungen des InvFG 2011 behandelt.
Hinweis:
Der Bestätigungsvermerk wurde von der KPMG Austria GmbH nur für die unverkürzte deutschsprachige Fassung erteilt.
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Fondsdaten ....................................................................................................................................... 3 Fondscharakteristik .............................................................................................................................................. 3 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres ...................................................................................... 3 Rechtlicher Hinweis .......................................................................................................................................... 4 Fondsdetails in EUR ............................................................................................................................................ 5 Umlaufende Anteile .............................................................................................................................................. 5 Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR............................................................................................ 6 Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR...................................................................... 7 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) ............................................................................ 7 Entwicklung des Fondsvermögens ................................................................................................................. 8 Fondsergebnis in EUR ......................................................................................................................................... 9 A. Realisiertes Fondsergebnis ......................................................................................................................... 9 B. Nicht realisiertes Kursergebnis .................................................................................................................... 9 C. Ertragsausgleich .......................................................................................................................................... 9 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR..................................................................................................... 10 Kapitalmarktbericht ............................................................................................................................................ 11 Bericht zur Anlagepolitik des Fonds .................................................................................................................. 12 Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR ........................................................................................... 13 Vermögensaufstellung in EUR ........................................................................................................................... 14 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ........................................................................................................ 18 Bestätigungsvermerk ......................................................................................................................................... 19 Steuerliche Behandlung ..................................................................................................................................... 21 Fondsbestimmungen ......................................................................................................................................... 22 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
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Bericht über das Rechnungsjahr vom
1. Dezember 2010 bis 30. November 2011
Allgemeine Fondsdaten
Tranche
Auflagedatum
ISIN
ISIN ausschüttend (R) (A)
12.07.1999
AT0000779665
ISIN thesaurierend (R) (T)
12.07.1999
AT0000779673
ISIN thesaurierend (I) (T)
01.12.2009
AT0000A0ETU0
Fondscharakteristik
Fondswährung:
EUR
Rechnungsjahr:
01.12. – 30.11.
Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag:
15.02.
EU-Richtlinien-Konformität:
EU-Richtlinien-konform
Investmentfonds gemäß InvFG (OGAW)
Fondstyp:
Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds)
max. Verwaltungsgebühr des Fonds:
R-Tranche: 1,25 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr)
I-Tranche: 0,75 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr)
Zielgruppe:
Publikumsfonds
Depotbank:
Kathrein Privatbank AG
Verwaltungsgesellschaft:
Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H.
Schwarzenbergplatz 3, A-1010 Wien
Tel. +43 1 71170-0, Fax +43 1 71170-1092
www.rcm.at
Firmenbuchnummer: 83517 w
Fondsmanagement:
Kathrein & Co. Vermögensverwaltungs GmbH
Abschlussprüfer:
KPMG Austria GmbH
Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres
Namensänderung der Depotbank:
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
bis 31.08.2011: Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank AG
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Rechtlicher Hinweis
Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für
die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden.
Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Investmentfonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm
gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden
Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
a)
Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt.
b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird
oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder
gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
4
Sehr geehrte Anteilsinhaber!
Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. erlaubt sich den Rechenschaftsbericht des Kathrein US Equity für das
Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 vorzulegen.
Fondsdetails in EUR
30.11.2010
30.11.2011
29.519.634,94
24.750.820,53
errechneter Wert / Anteil (R) (A)
40,07
40,66
Ausgabepreis / Anteil (R) (A)
41,50
42,10
errechneter Wert / Anteil (R) (T)
60,78
61,94
Ausgabepreis / Anteil (R) (T)
63,00
64,20
errechneter Wert / Anteil (I) (T)
61,92
64,36
Ausgabepreis / Anteil (I) (T)
64,10
66,70
15.02.2011
15.02.2012
Ausschüttung / Anteil (R) (A)
0,20
0,26
Auszahlung / Anteil (R) (T)
0,04
0,00
Auszahlung / Anteil (I) (T)
0,07
0,00
Wiederveranlagung / Anteil (R) (T)
10,16
3,77
Wiederveranlagung / Anteil (I) (T)
10,64
4,27
Fondsvermögen
Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt kostenlos bei den Zahlstellen des Fonds. Die Begleichung der Auszahlung
wird von den depotführenden Banken vorgenommen.
Umlaufende Anteile
(R) A
(R) T
(I) T
26.784
467.997
1
6.559
190.776
0
Rücknahmen
- 1.893
- 279.810
0
umlaufende Anteile
31.450
378.963
1
umlaufende Anteile am 30.11.2010
Absätze
gesamt umlaufende Anteile am 30.11.2011
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
410.414
5
Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR
Ausschüttungsanteile (R)
30.11.2009
30.11.2010
30.11.2011
Fondsvermögen gesamt
32.523.385,33
29.519.634,94
24.750.820,53
errechneter Wert / Anteil
34,27
40,07
40,66
30.11.2009
30.11.2010
30.11.2011
Fondsvermögen gesamt
32.523.385,33
29.519.634,94
24.750.820,53
errechneter Wert / Anteil
49,76
60,78
61,94
Thesaurierungsanteile (R)
Thesaurierungsanteile (I)
30.11.2010
30.11.2011
Fondsvermögen gesamt
29.519.634,94
24.750.820,53
errechneter Wert / Anteil
61,92
64,36
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
6
Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR
Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance)
Ausschüttungsanteile (R)
errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres
40,07
Ausschüttung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 43,68) in Höhe von EUR 0,20, entspricht 0,0046 Anteilen
errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres
40,66
Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbener Anteile (1,0046 x 40,66)
40,85
Nettoertrag/Nettominderung je Anteil
0,78
Thesaurierungsanteile (R)
errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres
60,78
Auszahlung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 66,52) in Höhe von EUR 0,04, entspricht 0,0006 Anteilen
errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres
61,94
Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbener Anteile (1,0006 x 61,94)
61,98
Nettoertrag/Nettominderung je Anteil
1,20
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %
1,97
Thesaurierungsanteile (I)
errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres
61,92
Auszahlung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 68,11) in Höhe von EUR 0,07, entspricht 0,001028 Anteilen
errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres
64,36
Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbener Anteile (1,001028 x 64,36)
64,43
Nettoertrag/Nettominderung je Anteil
2,51
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in %
4,05
Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw.
ausgezahlten Beträgen zum errechneten Wert am Ausschüttungs- bzw. Auszahlungstag.
Die Performance wird von der Raiffeisen KAG entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank,
berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei
der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten, und zwar der Ausgabeaufschlag (maximal 3,50 % des
investierten Betrages) bzw. ein allfälliger Rücknahmeabschlag (maximal 0,00 % des verkauften Betrages), nicht berücksichtigt. Diese wirken sich bei Berücksichtigung in Abhängigkeit der konkreten Höhe entsprechend mindernd auf die
Wertentwicklung aus. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die
zukünftige Entwicklung des Fonds zu.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
7
Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am 30.11.2010 (494.782 Anteile)
29.519.634,94
Ausschüttung am 15.02.2011 (EUR 0,20 x 26.784 Ausschüttungsanteile (R))
- 5.356,80
Auszahlung am 15.02.2011 (EUR 0,04 x 439.563 Thesaurierungsanteile (R))
- 17.582,52
Auszahlung am 15.02.2011 (EUR 0,07 x 1 Thesaurierungsanteil (I))
Ausgabe von Anteilen
Rücknahme von Anteilen
Anteiliger Ertragsausgleich
Fondsergebnis gesamt
Fondsvermögen am 30.11.2011 (410.414 Anteile)
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
- 0,07
12.079.717,85
- 17.289.212,51
72.947,05
- 5.136.547,61
390.672,59
24.750.820,53
8
Fondsergebnis in EUR
A. Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinsenerträge
Zinsenaufwendungen
Dividendenerträge
244,51
- 213,06
306.024,18
306.055,63
Aufwendungen
Vergütung an die KAG
Aufwendungen für die Depotbank
Wirtschaftsprüfungskosten
Depotgebühr
Pflicht- bzw. Veröffentlichungskosten
- 359.474,61
- 25.882,18
- 4.560,00
- 11.437,72
- 4.842,26
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
- 406.196,77
- 100.141,14
Realisiertes Kursergebnis
Realisierte Gewinne aus Wertpapieren
Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten
Realisierte Verluste aus Wertpapieren
Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten
4.816.120,36
48.438,99
- 3.172.520,78
- 13.775,80
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
1.678.262,77
Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich)
1.578.121,63
B. Nicht realisiertes Kursergebnis
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses
- 1.114.501,99
C. Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres
- 72.947,05
Fondsergebnis gesamt
390.672,59
Der Ausweis von Transaktionskosten wird in Übereinstimmung mit der von der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften abgestimmten Vorgangsweise für Rechnungsjahre erfolgen, die nach Inkrafttreten des Investmentfondsgesetzes 2011 (ab 1. September 2011) begonnen haben.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
9
Verwendung des Fondsergebnisses in EUR
Ausschüttung (EUR 0,26 x 31.450 Ausschüttungsanteile (R))
8.177,00
Auszahlung gem. § 58 Abs. 2 InvFG (EUR 0,00 x 378.963 Thesaurierungsanteile (R))
0,00
Auszahlung gem. § 58 Abs. 2 InvFG (EUR 0,00 x 1 Thesaurierungsanteil (I))
0,00
der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (R) (Thesaurierung)
der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (I) (Thesaurierung)
1.427.545,74
4,27
Summe
1.435.727,01
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich)
1.505.174,58
Gewinnübertrag auf die Substanz
Summe
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
- 69.447,57
1.435.727,01
10
Kapitalmarktbericht
Amerikanische Aktien waren zu Beginn der Berichtsperiode (1. Dezember 2010 – 30. November 2011) des Fonds in
einem kontinuierlichen Aufwärtstrend mit geringer Volatilität. Mit den Problemen in der Eurozone änderte sich auch das
Risikoverhalten der Investoren. Die Kurse an den Aktienbörsen bekamen im März 2011 einen deutlichen Dämpfer.
Der allgemeinen Kurserholung ab Mitte März 2011 folgte im Juni 2011 wieder ein Rückgang.
Die Herabstufung des Kreditratings der USA von AAA auf AA+ durch S&P am 5. August 2011 schickte die Weltaktienmärkte weiter auf Talfahrt.
Nach den starken Kursverlusten setzte im Oktober 2011 eine Erholung an den meisten Aktienbörsen ein. Die Erweiterung
des Euro-Rettungsschirmes wirkte sich positiv auf die Kursentwicklung aus.
Die Debatte rund um das ausufernde US-Budgetdefizit trug hingegen nicht unbedingt positiv zur ohnehin angespannten
Situation an den Finanzmärkten bei.
Auch wurden die Hoffnungen vieler Investoren auf ein weiteres „Quantitative-Easing“-Programm (QE3) durch die
amerikanische Notenbank Fed enttäuscht.
Die Schuldenkrise in Europa wurde nun vermehrt als globales Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte gesehen. Der
Druck auf die europäische Politik und auch auf die unabhängige Europäische Zentralbank verstärkte sich zunehmend.
Die dem „erfolgreichen“ EU-Gipfel folgende Kurserholung war nur von kurzer Dauer, da sich die Meinung durchsetzte,
dass auch die letzte Ausweitung des EFSF nicht ausreichen könnte, die Schuldenkrise einzudämmen und so eine
Ansteckung zu verhindern.
Die Stimmungs- und Umfrageindikatoren trübten sich infolge der Investitions-Zurückhaltung und -Verunsicherung
deutlich ein und deuteten auf eine Verflachung der Konjunktur in den USA und in Europa hin.
Die europäische Staatsschuldenkrise erreichte im November 2011 einen neuen Höhepunkt mit dementsprechender
Volatilität an den Finanzmärkten.
Die Finanzmärkte begannen einmal mehr die Vereinbarungen eines EU-Gipfels anzuzweifeln und deren Wirksamkeit in
Frage zu stellen.
Der US-Immobilienmarkt zeigte kaum Erholungstendenzen, ebenso blieb die Situation am Arbeitsmarkt angespannt. Die
Leitzinsen in den USA werden nach Einschätzung der Analysten noch für längere Zeit zwischen 0,00 % und 0,25 %
verharren.
Trotz des deutlichen Zinsunterschiedes zu Europa konnte der US-Dollar gegen Ende der Berichtsperiode deutlich
gegenüber dem Euro aufwerten.
In diesem Umfeld waren vor allem Aktientitel aus defensiven Sektoren wie Nahrungsmittel & Getränke, Haushaltsgüter,
Gesundheit und Versorger gefragt. Finanztitel, Rohstoffwerte und Aktien der Industrieunternehmen verzeichneten hingegen deutliche Kurseinbußen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
11
Bericht zur Anlagepolitik des Fonds
Die Anlagepolitik des Kathrein US Equity orientiert sich an einer breiten Benchmark (dem FT US Index, ca. 600 Unternehmen in 19 Sektoren). Aufgrund von quantitativen Modellen werden Entscheidungen über die Titelauswahl („stock
selection“) getroffen. Gekauft werden vorwiegend Aktien mit positivem Kurs-Momentum und steigendem Analystensentiment („Starmine Indikator“). In den Auswahlprozess fließen aber auch fundamentale Bewertungskriterien ein, die die
Nachhaltigkeit der Gewinnentwicklung von Unternehmen in einer Kennzahl („earnings quality“) relativ zur Peer-Group
ausdrücken. Die unterschiedlichen Modelle werden zurzeit gleichgewichtet umgesetzt. Die monatliche Portfolio-Optimierung erfolgt mit Hilfe einer Optimierungssoftware. Dabei werden neben den oben genannten Inputs verschiedene Risikofaktoren (Region, Länder, Währungen, Sektoren) berücksichtigt.
Das Ergebnis der monatlichen Optimierung ist ein Portfolio mit ca. 60 Einzeltiteln. Die Sektorengewichtung kann dabei
kurzfristig stark von der Benchmark abweichen. Zuletzt wurden vor allem Haushaltsgüter- und Technologiewerte übergewichtet, während Banken und Versicherungen deutlich untergewichtet wurden.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
12
Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR
Wertpapiere
Kurswert
%
24.725.295,12
99,90
862,33
0,00
Bankguthaben in Fondswährung
10.524,81
0,04
Bankguthaben in Fremdwährung
41.747,44
0,17
Summe Bankguthaben
52.272,25
0,21
- 18,16
0,00
diverse Gebühren
- 27.591,01
- 0,11
Fondsvermögen
24.750.820,53
100,00
Aktien:
USD
Derivative Produkte
Bewertung Finanzterminkontrakte
Bankguthaben
Abgrenzungen
Sollzinsen
Sonstige Verrechnungsposten
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
13
Vermögensaufstellung in EUR
Die bei den Wertpapieren angeführten Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf Emissions- sowie Tilgungszeitpunkt, wobei ein allfälliges vorzeitiges Tilgungsrecht des Emittenten nicht ausgewiesen wird. Die mit "Y" gekennzeichneten Wertpapiere weisen auf eine offene Laufzeit hin.
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
ABBOTT LABORATORIES
ACTIVISION BLIZZARD INC.
AMC NETWORKS INCORP. A
AMEREN CORPORATION
ANADARKO PETROLEUM CORPORATION
APPLE INCORPORATION
AUTOZONE INCORPORATION
AVAGO TECHNOLOGIES LTD.
BAXTER INTERNATIONAL
BIOGEN IDEC INCORPORATION
BORGWARNER INCORPORATION
CAPITAL ONE FINANCIAL CORPORATION
CATERPILLAR INC.
CBS CORPORATION - CLASS B
CF INDUSTRIES HOLDINGS INC.
CHEVRON CORPORATION
COACH INC.
CONOCOPHILLIPS CORPORATION
COSTCO WHOLESALE CORPORATION
CUMMINS INCORPORATION
CVS CAREMARK CORPORATION
DELL COMPUTER CORPORATION
DISCOVER FINANCIAL SERVICES
DOLLAR TREE INC.
EMC CORPORATION
ESTEE LAUDER COMPANIES INC.
F5 NETWORKS INCORPORATION
FOOT LOCKER INC.
GENTEX CORPORATION
GOOGLE INC.
HARMAN INTL INDUSTRIES INC.
HUMANA INCORPORATION
INTERNATIONAL BUSINESS MACHINES
INTUIT INC.
JABIL CIRCUIT INCORPORATION
JOY GLOBAL INC.
KEYCORP
LIMITED INCORPORATION
MASTERCARD INC.
MCKESSON CORPORATION
MEAD JOHNSON NUTRITION CO. CL.A
MONSANTO CO
NATIONAL-OILWELL INC.
NIKE INCORP.
NORDSTROM INCORPORATION
NOVELLUS SYSTEMS INCORPORATION
O´REILLY AUTOMOTIVE INC.
ORACLE CORPORATION
PARKER-HANNIFIN CORPORATION
PETSMART INCORPORATION
PHILIP MORRIS INTERNATIONAL INC.
PRECISION CASTPARTS CORP.
PUBLIC STORAGE INC.
QEP RESOURCES INC.
RED HAT INCORPORATION
SIGMA-ALDRICH CORPORATION
SIMON PROPERTY GROUP INC.
SOUTHERN COPPER CORPORATION
STARBUCKS CORPORATION
TORCHMARK CORP
TYSON FOODS INC. A
UNITED HEALTHCARE CORPORATION
US BANCORPORATION
V.F. CORPORATION
VMWARE INC.
WEIGHT WATCHERS INTERNATIONAL INC.
US0028241000
US00507V1098
US00164V1035
US0236081024
US0325111070
US0378331005
US0533321024
SG9999006241
US0718131099
US09062X1037
US0997241064
US14040H1059
US1491231015
US1248572026
US1252691001
US1667641005
US1897541041
US20825C1045
US22160K1051
US2310211063
US1266501006
US24702R1014
US2547091080
US2567461080
US2686481027
US5184391044
US3156161024
US3448491049
US3719011096
US38259P5089
US4130861093
US4448591028
US4592001014
US4612021034
US4663131039
US4811651086
US4932671088
US5327161072
US57636Q1040
US58155Q1031
US5828391061
US61166W1018
US6370711011
US6541061031
US6556641008
US6700081010
US67103H1077
US68389X1054
US7010941042
US7167681060
US7181721090
US7401891053
US74460D1090
US74733V1008
US7565771026
US8265521018
US8288061091
US84265V1052
US8552441094
US8910271043
US9024941034
US91324P1021
US9029733048
US9182041080
US9285634021
US9486261061
SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
BESTAND
30.11.2011
16.100
27.300
11.600
11.700
5.700
2.500
1.200
11.000
6.300
5.800
4.900
19.350
13.200
22.000
2.300
14.400
5.700
10.000
5.400
6.000
10.000
22.400
28.200
4.600
16.000
7.500
3.600
20.400
12.600
650
8.600
9.320
5.000
7.000
18.300
8.900
52.900
8.400
2.200
4.900
6.400
4.900
6.200
3.400
7.200
10.700
4.700
24.000
4.600
7.900
23.000
2.000
2.900
11.700
10.900
5.700
3.600
12.400
12.000
9.200
19.100
7.700
14.900
2.700
4.100
6.700
KÄUFE
VERKÄUFE
ZUGÄNGE
ABGÄNGE
IM BERICHTSZEITRAUM
16.100
27.300
14.400
11.700
5.700
7.390
2.300
22.300
6.300
5.800
4.900
22.900
18.900
22.000
2.300
22.500
13.000
31.400
10.900
12.400
21.600
22.400
67.900
7.500
31.400
7.500
7.900
20.400
27.900
2.000
8.600
12.500
9.700
16.400
18.300
13.400
52.900
27.700
2.200
9.700
6.400
12.700
6.200
4.600
9.200
10.700
4.700
24.000
15.900
10.500
30.300
2.000
15.600
11.700
10.900
5.700
7.600
12.400
12.000
9.200
42.200
16.400
14.900
7.000
8.800
6.700
0
0
2.800
0
0
6.190
2.800
11.300
0
6.500
0
12.550
5.700
0
0
13.000
15.000
28.000
5.500
15.700
11.600
0
39.700
10.600
15.400
0
4.300
0
15.300
1.950
0
3.180
7.500
9.400
0
4.500
44.600
19.300
0
4.800
0
7.800
0
5.700
2.000
0
0
24.400
16.300
2.600
14.300
0
16.600
0
0
0
4.000
0
15.000
6.900
23.100
19.700
15.900
4.300
4.700
0
KURS
KURSWERT
IN EUR
%-ANTEIL
AM FONDSVERMÖGEN
53,0500
12,0900
35,3100
32,5000
76,7600
373,2000
323,4300
28,8700
49,4200
110,4100
62,1900
41,5300
90,5400
24,6200
143,7600
97,3900
60,2000
68,1400
83,5100
88,4700
37,6800
14,9400
22,7400
79,7200
22,3900
111,0500
103,4100
22,8600
27,5400
582,9300
38,3400
85,4800
180,9400
50,8600
19,0700
82,6700
6,9600
41,0100
357,6800
78,6900
73,4800
70,1500
67,6500
94,8700
44,6600
32,1400
75,9200
29,7400
78,2600
47,4400
74,4600
159,1100
126,6100
30,7300
47,1500
61,0600
119,1800
29,5700
42,2100
41,0800
19,6800
45,8800
24,6100
134,2300
92,0600
58,6500
640.450,66
247.493,25
307.135,57
285.130,47
328.083,38
699.610,08
291.028,79
238.129,87
233.462,81
480.187,46
228.502,55
602.583,61
896.166,77
406.148,77
247.936,41
1.051.601,68
257.303,54
510.947,81
338.147,87
398.035,39
282.543,49
250.941,81
480.854,83
274.979,00
268.626,27
624.531,34
279.151,17
349.688,06
260.200,96
284.121,55
247.243,55
597.385,72
678.389,32
266.961,61
261.683,41
551.711,91
276.082,78
258.311,34
590.053,99
289.127,92
352.633,47
257.749,70
314.509,60
241.870,13
241.115,78
257.871,93
267.564,49
535.212,96
269.943,01
281.025,79
1.284.178,16
238.617,28
275.321,69
269.601,83
385.374,18
260.979,30
321.721,66
274.946,01
379.814,04
283.395,32
281.859,63
264.904,02
274.961,76
271.761,40
283.027,89
294.657,32
2,59
1,00
1,24
1,15
1,33
2,83
1,18
0,96
0,94
1,94
0,92
2,44
3,62
1,64
1,00
4,25
1,04
2,06
1,37
1,61
1,14
1,01
1,94
1,11
1,09
2,52
1,13
1,41
1,05
1,15
1,00
2,41
2,74
1,08
1,06
2,23
1,12
1,04
2,38
1,17
1,43
1,04
1,27
0,98
0,97
1,04
1,08
2,16
1,09
1,14
5,19
0,96
1,11
1,09
1,56
1,05
1,30
1,11
1,54
1,15
1,14
1,07
1,11
1,10
1,14
1,19
24.725.295,12
99,90
EUR
14
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
GEKAUFTE FINANZTERMINKONTRAKTE IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2011
ESZ1
BESTAND
KÄUFE
VERKÄUFE
ABGÄNGE
30.11.2011 ZUGÄNGE
IM BERICHTSZEITRAUM
3
1.196,5000
SUMME DER FINANZTERMINKONTRAKTE 1
BANKGUTHABEN
EUR-GUTHABEN
GUTHABEN IN NICHT EU-WÄHRUNGEN
KURS
EUR
EUR
USD
10.524,81
55.674,38
SUMME BANKGUTHABEN
EUR
SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
SOLLZINSEN AUS VERBINDLICHKEITEN
VERWALTUNGSGEBÜHREN
DEPOTBANKGEBÜHREN
EUR
USD
EUR
EUR
-14,89
-4,36
-25.737,88
-1.853,13
KURSWERT
IN EUR
%-ANTEIL
AM FONDSVERMÖGEN
862,33
0,00
862,33
0,00
10.524,81
41.747,44
0,04
0,17
52.272,25
0,21
-14,89
-3,27
-25.737,88
-1.853,13
0,00
0,00
-0,10
-0,01
SUMME SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
EUR
-27.609,17
-0,11
FONDSVERMÖGEN
EUR
24.750.820,53
100,00
ERRECHNTER WERT JE ANTEIL
TRANCHE R AUSSCHÜTTEND
TRANCHE R THESAURIEREND
TRANCHE I THESAURIEREND
EUR
EUR
EUR
40,66
61,94
64,36
UMLAUFENDE ANTEILE
TRANCHE R AUSSCHÜTTEND
TRANCHE R THESAURIEREND
TRANCHE I THESAURIEREND
STÜCK
STÜCK
STÜCK
31.450
378.963
1
DEVISENKURSE
VERMÖGENSWERTE IN FREMDER WÄHRUNG WURDEN ZU DEN DEVISENKURSEN PER 29.11.2011 IN EUR UMGERECHNET:
WÄHRUNG
AMERIKANISCHER DOLLAR
MARKTSCHLÜSSEL
CME
EINHEITEN
1 EUR
KURS
= 1,3336
USD
BÖRSEPLATZ
CME CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE
WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG AUFSCHEINEN:
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
ABERCROMBIE & FITCH CO. A
AETNA INCORPORATION
AGILENT TECHNOLOGIES INCORPORATION
ALLERGAN INCORPORATION
ALLSTATE CORPORATION
ALPHA NATURAL RESOURCES INC
ALTERA CORPORATION
AMAZON.COM INC.
AMERICAN EXPRESS
AMERICAN TOWER CORP.
AMERIPRISE FINANCIAL INC.
AMERISOURCEBERGEN CORPORATION
AMGEN INCORPORATION
AMPHENOL CORP.
ANALOG DEVICES INCORPORATION
APACHE CORPORATION
APOLLO GROUP INC.
APPLIED MATERIALS INCORPORATION
ARROW ELECTRONICS INC.
AT&T INCORP.
AUTODESK INC.
AUTOLIV INC.
AUTOMATIC DATA PROCESSING
AUTONATION INCORPORATION
BALL CORPORATION
BANK OF AMERICA CORPORATION
BANK OF NEW YORK MELLON CORP.
BED BATH & BEYOND INC
BERKSHIRE HATHAWAY INCORPORATION SHARES B
BLACKROCK INCORPORATION SHARES
US0028962076
US00817Y1082
US00846U1016
US0184901025
US0200021014
US02076X1028
US0214411003
US0231351067
US0258161092
US0299122012
US03076C1062
US03073E1055
US0311621009
US0320951017
US0326541051
US0374111054
US0376041051
US0382221051
US0427351004
US00206R1023
US0527691069
US0528001094
US0530151036
US05329W1027
US0584981064
US0605051046
US0640581007
US0758961009
US0846707026
US09247X1019
KÄUFE
ZUGÄNGE
5.900
9.200
15.100
5.000
12.500
7.400
19.600
0
35.000
0
6.400
33.100
14.500
0
0
0
18.900
27.500
9.800
0
30.500
7.400
0
11.500
22.300
0
12.700
17.300
0
2.100
VERKÄUFE
ABGÄNGE
5.900
9.200
15.100
5.000
12.500
7.400
19.600
2.400
44.300
7.800
6.400
45.500
14.500
7.800
12.100
3.900
18.900
27.500
9.800
14.000
42.000
13.200
9.000
11.500
22.300
32.300
12.700
17.300
4.700
2.100
1 Kursgewinne und –verluste zum Stichtag.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
15
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
BRISTOL-MYERS SQUIBB CORPORATION SHARES
BROADCOM CORPORATION - CLASS A
BROWN & BROWN INCORPORATION
C.H. ROBINSON WORLDWIDE INCORPORATION
CABLEVISION SYSTEMS CORPORATION A
CARDINAL HEALTH INCORPORATION
CAVCO INDUSTRIES INC.
CB RICHARD ELLIS CL.A
CENTERPOINT ENERGY INC.
CEPHALON INC.
CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE
CHUBB CORPORATION SHARES
CIGNA CORPORATION
CIMAREX ENERGY CORPORATION SHARES
CISCO SYSTEMS INCORPORATION SHARES
CIT GROUP INC.
CITIGROUP INCORPORATION
CITRIX SYSTEMS INCORPORATION
CITY NATIONAL CORPORATION
CLIFFS NATURAL RESOURCES INC.
CLOROX COMPANY
CNA FINANCIAL CORP.
COCA-COLA COMPANY
COGNIZANT TECH SOLUTIONS CORPORATION
COMCAST CORPORATION CL.A
COMMERCE BANCSHARES INC.
COOPER INDUSTRIES PLC REGISTERED SHARES
CSX CORPORATION
DANAHER CORPORATION
DELTA AIR LINES INC.
DENBURY RESOURCES INC.
DEVON ENERGY CORPORATION
DISH NETWORK CORPORATION
DOVER CORPORATION
DOW CHEMICAL COMPANY
DR.PEPPER SNAPPLE GROUP INC.
DUPONT DE NEMOUR & CO SHARES
EASTMAN CHEMICAL COMPANY
EATON CORPORATION
EBAY INCORPORATION
EDISON INTERNATIONAL
EDWARDS LIFESCIENCE SHARES
ELECTRONIC ARTS INCORPORATION
ELI LILLY & COMPANY SHARES
ENERGIZER HOLDINGS INC.
EVEREST REINSURANCE GROUP LIMITED
EXELON CORPORATION
EXPEDIA INCORPORATION
EXPEDITORS INTERNATIONAL OF WASHINGTON INC
EXPRESS SCRIPTS INCORPORATION
EXXON MOBIL CORPORATION SHARES
FAMILY DOLLAR STORES INC.
FASTENAL COMPANY
FIFTH THIRD BANCORP
FLUOR CORP.
FMC TECHNOLOGIES
FORD MOTOR
FOREST LABORATORIES INCORPORATION
FORTUNE BRANDS HOME & SECURITY INC.
FRANKLIN RESOURCES INCORPORATION
FREEPORT-MCMORAN COPPER & GOLD INCORPORATION
GENERAL ELECTRIC COMPANY
GENUINE PARTS COMPANY
GILEAD SCIENCES INC.
HALLIBURTON CO.
HARLEY-DAVIDSON INC.
HARTFORD FINANCIAL SERVICES GROUP INCORPORATION
HERSHEY FOODS CORPORATION
HEWLETT PACKARD
HOME DEPOT INCORPORATION
HONEYWELL INTERNATIONAL INC.
HORMEL FOODS CORPORATION
HUNT (J.B.) TRANSPORT SERVICES INC.
HUNTINGTON BANCSHARES INCORPORATED
HUNTINGTON INGALLS INDUSTR.
ILLUMINA INC.
INTERNATIONAL FLAVORS & FRAGRANCES
INVESCO LTD
J.M. SMUCKER COMPANY
J.P. MORGAN CHASE & CO.
JOHN DEERE & CO
JOHNSON & JOHNSON SHARES
JOHNSON CONTROLS INCORPORATION
JUNIPER NETWORKS INCORPORATION
KLA-TENCOR CORPORATION
KRAFT FOODS INCORPORATION - A
US1101221083
US1113201073
US1152361010
US12541W2098
US12686C1099
US14149Y1082
US1495681074
US12497T1016
US15189T1079
US1567081096
US12572Q1058
US1712321017
US1255091092
US1717981013
US17275R1023
US1255818015
US1729671016
US1773761002
US1785661059
US18683K1016
US1890541097
US1261171003
US1912161007
US1924461023
US20030N1019
US2005251036
IE00B40K9117
US1264081035
US2358511028
US2473617023
US2479162081
US25179M1036
US25470M1099
US2600031080
US2605431038
US26138E1091
US2635341090
US2774321002
US2780581029
US2786421030
US2810201077
US28176E1082
US2855121099
US5324571083
US29266R1086
BMG3223R1088
US30161N1019
US30212P1057
US3021301094
US3021821000
US30231G1022
US3070001090
US3119001044
US3167731005
US3434121022
US30249U1016
US3453708600
US3458381064
US34964C1062
US3546131018
US35671D8570
US3696041033
US3724601055
US3755581036
US4062161017
US4128221086
US4165151048
US4278661081
US4282361033
US4370761029
US4385161066
US4404521001
US4456581077
US4461501045
US4464131063
US4523271090
US4595061015
BMG491BT1088
US8326964058
US46625H1005
US2441991054
US4781601046
US4783661071
US48203R1041
US4824801009
US50075N1046
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
KÄUFE
ZUGÄNGE
16.400
0
16.500
5.500
11.200
9.200
0
15.400
21.700
0
0
6.900
17.000
3.800
18.700
12.200
0
5.400
7.800
8.800
6.500
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0
7.900
16.900
16.400
6.700
0
9.300
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20.700
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18.500
0
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0
15.300
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0
27.200
0
5.000
18.100
20.800
5.500
5.200
0
13.600
8.200
0
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0
6.600
32.800
6.800
8.900
0
10.900
24.600
3.700
11.500
21.200
7.900
10.400
0
10.100
14.100
9.900
2.600
12.900
7.200
30.900
9.500
175.700
11.100
6.200
6.700
0
4.900
38.900
0
0
0
10.400
9.600
12.500
VERKÄUFE
ABGÄNGE
16.400
9.600
16.500
5.500
11.200
20.800
510
15.400
21.700
6.200
1.400
6.900
17.000
3.800
36.300
12.200
94.000
5.400
7.800
8.800
6.500
3.500
6.700
15.200
16.900
16.400
14.800
6.500
9.300
46.400
20.700
12.000
18.500
7.800
11.000
11.000
23.800
4.200
4.800
27.200
10.900
5.000
18.100
20.800
5.500
5.200
9.100
13.600
8.200
7.700
22.100
8.400
6.600
32.800
6.800
8.900
29.000
10.900
24.600
3.700
17.500
21.200
7.900
20.900
12.200
10.100
14.100
9.900
12.400
12.900
7.200
30.900
9.500
175.700
11.100
6.200
6.700
17.300
4.900
38.900
5.200
6.500
10.900
10.400
9.600
12.500
16
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
KROGER COMPANY
LABORATORY CORP OF AMERICA HOLDINGS
LAM RESEARCH CORPORATION
LEGG MASON INC.
LINCOLN NATIONAL CORPORATION
LOEWS CORPORATION
M & T BANK CORPORATION
MARATHON OIL CORP.
MARATHON PETROLEUM
MARRIOTT INTERNATIONAL INC. A
MARSH & MCLENNAN
MATTEL INCORPORATED
MCCORMICK & COMPANY INC. NON-VOTING SHARES
MCDONALDS CORPORATION SHARES
MCGRAW-HILL COMPANIES INC.
MEDTRONIC INCORPORATION SHARES
MERCK & CO. INC.
METLIFE INCORPORATION
MICROCHIP TECHNOLOGY INCORPORATED
MOSAIC CO.
MOSAIC COMPANY
MYLAN LABS SHARES
NETAPP INCORPORATION
NEWELL RUBBERMAID INCORPORATION
NEWMONT MINING SHARES
NICOR INC.
NOBLE ENERGY
NVIDIA CORPORATION
OCCIDENTAL PETROLEUM CORPORATION
PACCAR INCORPORATION
PARTNERRE HOLDINGS LTD.
PEABODY ENERGY CORP. REGISTERED SHARES
PERRIGO COMPANY
PNC FINANCIAL SERVICES GROUP
POLO RALPH LAUREN CORPORATION
PPG INDUSTRIES INC.
PRICELINE.COM INC.
PROCTER & GAMBLE
PROGRESSIVE CORPORATION
PRUDENTIAL FINANCIAL INC.
QUALCOMM INCORPORATED
QWEST COMMUNICATIONS INTERNATIONAL INCORPORATION
REYNOLDS AMERICAN INC.
ROCKWELL AUTOMATIC INCORPORATION
ROSS STORES INCORPORATION
SALESFORCE.COM INC.
SANDISK CORPORATION
SARA LEE
SCHLUMBERGER N.V. LTD.
SEI INVESTMENT COMPANY
SIRIUS XM RADIO INC.
SMITHFIELD FOODS INCORPORATION
SPECTRA ENERGY
STANLEY BLACK & DECKER INC. REGISTERED SHARES DL 2
STATE STREET CORPORATION
T. ROWE PRICE GROUP INC.
THE DIRECTV GROUP INC.
TIFFANY & CO.
TJX COMPANIES INC.
TRAVELERS COMPANIES INC.
UNITED PARCEL SERVICE INC. CLASS B
UNITED TECHNOLOGIES CORPORATION
VALERO ENERGY CORPORATION
VARIAN MEDICAL SYSTEMS INC.
VENTAS INC.
VERIZON COMMUNICATIONS
VIACOM INCORP.B WI
VISA INC. CLASS A SHARES
VORNADO REALTY TRUST
W. R. BERKLEY CORPORATION
W.W. GRAINGER INCORPORATION
WALGREEN COMPANY
WAL-MART STORES
WALT DISNEY HOLDINGS CORPORATION
WATERS CORPORATION
WATSON PHARMACEUTICALS INCORPORATION
WEBMD HEALTH CORPORATION
WELLPOINT INCORPORATION
WELLS FARGO COMPANY
WESTERN UNION COMPANY
WHOLE FOODS MARKET INC.
WYNN RESORTS LIMITED SHARES
YUM! BRANDS INC.
US5010441013
US50540R4092
US5128071082
US5249011058
US5341871094
US5404241086
US55261F1049
US5658491064
US56585A1025
US5719032022
US5717481023
US5770811025
US5797802064
US5801351017
US5806451093
US5850551061
US58933Y1055
US59156R1086
US5950171042
US61945C1036
US61945A1079
US6285301072
US64110D1046
US6512291062
US6516391066
US6540861076
US6550441058
US67066G1040
US6745991058
US6937181088
BMG6852T1053
US7045491047
US7142901039
US6934751057
US7315721032
US6935061076
US7415034039
US7427181091
US7433151039
US7443201022
US7475251036
US7491211097
US7617131062
US7739031091
US7782961038
US79466L3024
US80004C1018
US8031111037
AN8068571086
US7841171033
US82967N1081
US8322481081
US8475601097
US8545021011
US8574771031
US74144T1088
US25490A1016
US8865471085
US8725401090
US89417E1091
US9113121068
US9130171096
US91913Y1001
US92220P1057
US92276F1003
US92343V1044
US92553P2011
US92826C8394
US9290421091
US0844231029
US3848021040
US9314221097
US9311421039
US2546871060
US9418481035
US9426831031
US94770V1026
US94973V1070
US9497461015
US9598021098
US9668371068
US9831341071
US9884981013
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
KÄUFE
ZUGÄNGE
16.900
0
0
11.200
13.400
0
18.800
28.200
15.900
12.800
15.000
31.700
0
0
10.100
10.700
0
8.500
12.600
6.200
5.400
18.100
15.200
20.900
9.700
8.900
4.700
30.000
11.000
8.300
0
6.300
5.100
6.400
3.700
9.400
800
0
22.500
6.500
0
0
11.600
7.200
5.600
3.300
9.000
23.000
4.600
16.400
234.300
18.000
16.800
5.700
0
6.100
8.100
6.500
0
16.400
0
13.200
30.000
12.100
14.400
0
8.700
5.400
0
13.700
0
0
0
10.100
9.300
6.300
0
6.200
34.800
21.100
14.400
3.100
7.900
VERKÄUFE
ABGÄNGE
16.900
4.900
8.400
11.200
13.400
10.200
18.800
40.200
15.900
12.800
30.900
31.700
9.300
5.100
20.600
10.700
10.500
8.500
12.600
6.200
5.400
18.100
22.900
20.900
9.700
8.900
4.700
30.000
15.600
8.300
5.000
6.300
5.100
15.100
3.700
9.400
800
6.300
22.500
6.500
8.500
76.300
11.600
7.200
5.600
3.300
9.000
50.500
4.600
16.400
234.300
18.000
16.800
5.700
9.100
6.100
18.400
6.500
10.400
23.600
5.900
13.200
30.000
12.100
14.400
12.800
8.700
5.400
4.400
13.700
3.300
11.600
7.400
10.100
14.600
6.300
7.900
6.200
48.300
21.100
14.400
3.100
7.900
17
WERTPAPIERBEZEICHNUNG
ISIN
FINANZTERMINKONTRAKTE IN AMERIKANISCHEN DOLLAR
EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2010
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011
EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2011
ESZ0
ESH1
ESH1
ESH1
ESH1
ESH1
ESH1
ESH1
ESM1
ESM1
ESM1
ESM1
ESM1
ESM1
ESU1
ESU1
ESU1
ESZ1
KÄUFE
ZUGÄNGE
VERKÄUFE
ABGÄNGE
5
9
8
5
3
5
2
3
4
9
2
4
9
2
3
5
3
2
5
9
8
5
3
5
2
3
4
9
2
4
9
2
3
5
3
2
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos
Die folgenden Angaben wurden durch das am 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG)
2011 eingeführt. Daher wurden die entsprechenden Berechnungen ab dem 1. September 2011 durchgeführt und beziehen sich somit auf den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 30. November 2011.
Berechnungsmethode des Gesamtrisikos:
Verwendetes Referenzvermögen:
Value-at-Risk Ansatz relativ
Für relative VaR-Fonds wird das derivatsfreie Vermögen als
Referenzvermögen herangezogen. Das derivatsfreie
Vermögen wird für jeden Fonds aus den täglichen IstBeständen extrahiert und dessen VaR ermittelt.
Value-at-Risk:
Niedrigster Wert:
100,00
 Wert:
100,17
Höchster Wert:
100,41
Verwendetes Modell:
Parametrischer Ansatz (99 % Konfidenzniveau,
20 Banktage Halteperiode, Länge der Datenhistorie gemäß
§ 18 Abs. 1 Z 3 DerVO)
Durchschnittliche Höhe des Leverage bei Verwendung
der Value-at-Risk Berechnungsmethode unter
Nominalwertbetrachtung:
1,00 %
Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG).
Wien, am 24. Februar 2012
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
18
Bestätigungsvermerk
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. November 2011 der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft
m. b. H., Wien, über den von ihr verwalteten Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz
(InvFG) 2011 idgF, über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 unter Einbeziehung der
Buchführung geprüft.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens
und für die Buchführung
Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung
des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet:
Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei
von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl
und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen.
Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage
unserer Prüfung.
Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern,
dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich
der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der
Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit
der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die
Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts.
Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
19
Prüfungsurteil
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. November 2011 über den Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß
Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften.
Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen
Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs. 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds
(Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben
beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können,
ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden.
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet.
Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres
Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die
Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand
besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher
nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang
mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen.
Wien, am 24. Februar 2012
KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Wilhelm Kovsca
ppa Dr. Franz Frauwallner
Wirtschaftsprüfer
Wirtschaftsprüfer
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
20
Steuerliche Behandlung
Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu finden
Sie auf unserer Homepage www.kathrein.at.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
21
Fondsbestimmungen
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft
m.b.H., Wien (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten
Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen
Fondsbestimmungen gelten:
§1
Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden
Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt).
§2
Miteigentumsanteile
1.
Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung in gleiche Miteigentumsanteile
2.
Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maß-gabe der besonderen
zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
Fondsbestimmungen können gemäß § 5 Abs, 7 InvFG die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Anteilsklassen, Tranchen)
ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags,
der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken je Anteilscheingattung dargestellt.
3.
Jeder Erwerber eines Anteilscheines einer Anteilscheingattung erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile aliquot
Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt
in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen aliquot Miteigentum an sämtlichen
Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds.
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche
Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des
errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
§3
Anteilscheine und Sammelurkunden
1.
Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.
2.
Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der
3.
Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der
Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäfts-leiter der Kapitalanlagegesellschaft.
§4
1.
Verwaltung des Kapitalanlagefonds
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen
Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der
Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne
des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten.
Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu
verfügen.
2.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus
3.
Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vor-gesehenen Fällen nicht
4.
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder anderen
einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören.
§5
Depotbank
Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im
InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
22
§6
1.
Ausgabe und Anteilswert
Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber
zweimal im Monat.
Der Wert eines Anteils einer Anteilscheingattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilscheingattung durch die Zahl der
ausgegebenen Anteile dieser Anteilscheingattung.
Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Kapitalanlagefonds ermittelten Wertes zu berechnen.
In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilscheingattung aus der Summe der für diese Anteilscheingattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Kapitalanlagefonds.
Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte
zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben,
Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln.
Bei der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt.
2.
Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt.
Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen.
Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten.
3.
Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft (www.rcm.at) veröffentlicht.
§7
Rücknahme
1.
Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahme-preis auszuzahlen,
2.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines allfälligen Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit
und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines.
dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist.
Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen.
Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten.
Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter
gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und
vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden,
wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich
erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vH oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte
investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im
Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen.
§8
Rechnungslegung
1.
Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen
2.
Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die
3.
Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht
gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht.
Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht.
aufgelegt
§9
Behebungszeit für Erträgnisanteile
Der Anspruch der Anteilscheininhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile
sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
23
§ 10
Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet
§ 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung.
Die Veröffentlichungen können entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, oder indem Exemplare dieser
Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt
werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden oder gemäß § 10
Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen.
Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten
Bundesgebiet.
Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf
der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft (www.rcm.at)erfolgen.
§ 11
Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank
ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der
Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12
1.
Kündigung und Abwicklung
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht
unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen
EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2
InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig.
2.
Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung
nach den bezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen.
§ 12a
Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4
InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf
Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des
Kapitalanlagefonds übernehmen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
24
Besondere Fondsbestimmungen
für den Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“).
Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG.
§ 13
Depotbank
Depotbank ist die Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft, Wien (Sitz).
§ 14
Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine, Anteilscheingattungen
1.
Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisen Bank International AG*, Wien die Raiffeisen
2.
Für den Kapitalanlagefonds können Anteilscheine mit verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen ausgegeben werden, insbesondere
Landesbanken und die Kathrein & Co Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft, Wien.
hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der
Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale.
Die Bildung neuer Anteilscheingattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung liegen im Er-messen der
Kapitalanlagegesellschaft.
Die Kosten bei Einführung neuer Anteilscheingattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen
Anteilscheingattungen in Rechnung gestellt.
Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Kapitalanlagefonds und nicht für eine einzelne
Anteilscheingattung oder eine Gruppe von Anteilscheingattungen zulässig.
Dies gilt nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Währungsgattung
abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der
betreffenden Währungsgattung zugeordnet.
Als Währungssicherungsgeschäfte sind insbesondere Devisentermingeschäfte, Währungs-Futures, Währungs-Optionsgeschäfte und
Währungs-Swaps zulässig.
Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten.
Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und
Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben.
Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft in effektiven Stücken dargestellt.
3.
Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der
Auszahlungen gemäß § 27 bzw. § 27a durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut.
§ 15
1.
Veranlagungsinstrumente und –grundsätze
Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, und 21 des InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten
von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der
Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
2.
Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt:
–
Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten)
Der Kapitalanlagefonds investiert überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere mit Firmensitz oder Börsennotiz in
den USA.
–
Geldmarktinstrumente
Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle.
–
Anteile an Kapitalanlagefonds
Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 vH des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 der Fondsbestimmungen erworben werden.
* Die Raiffeisen Bank International AG hat am 10. Oktober 2010 das Kommerzkundengeschäft inklusive der Zahlstellenfunktion von der Raiffeisen
Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge übernommen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
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–
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Im Kapitalanlagefonds dürfen grundsätzlich bis zu 10 vH des Fondsvermögens Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer
Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Es ist kein Mindestbankguthaben zu
halten.
Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung [zur Ertragssicherung, als Wertpapierersatz oder zur Ertragssteigerung]
verwendet. Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigten Veranlagungen, ist auf maximal 25% des Risikobetrages des derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt (relativer VAR). Nähere Details und Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten
Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in § 19b der Fondsbestimmungen.
3.
Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die
Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in
indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt.
4.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll
5.
Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat
eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig.
oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben
oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs
verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf.
§ 15a
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
Wertpapiere sind
a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere,
b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel,
c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch
Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente.
Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen.
Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG
1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds,
2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform,
3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG
ein.
Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau
bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 und 7 InvFG erfüllen.
§ 16
1.
Börsen und organisierte Märkte
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie
>
an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder
>
an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines
>
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder
>
an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionier-
Mitgliedstaates gehandelt werden oder
enden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden oder,
>
die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der
vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens
binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
2.
Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt
werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds er-worben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über
den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
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>
von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen
Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat
ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens
ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder
>
von Unternehmen begeben werden dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder
>
von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht
unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese
einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder
>
von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde,
sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei
dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Mio. EUR handelt, das seinen
Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt,
der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung
dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die
wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll;
die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannte Kriterien erfüllt.
3.
Insgesamt dürfen bis zu 10 vH des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1
und 2 erfüllen, angelegt werden.
§ 17
1.
Anteile an Kapitalanlagefonds
Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaft offenen Typs), welche die Bestimmungen der
Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens
in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren.
2.
Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher
Zweck es ist,
>
beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und
anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und
>
deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds
zurückgenommen oder ausbezahlt werden,
dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern
a)
diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und
b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen
den Behörden besteht, und
c)
das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vor-schriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den
Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und
d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und
die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden.
Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und
Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen.
3.
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben
Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame
Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentlich direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist.
4.
Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H des Fondsvermögens erworben werden
§ 18
Sichteinlagen oder kündbare Einlagen
Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens
12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Das Bankguthaben ist der Höhe nach mit 10 vH des Fondsvermögens begrenzt. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Bankguthaben aufweisen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
27
§ 19
1.
Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter
Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den
Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der
Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die
Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. . Der zuordenbare Risikobetrag für das
Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigten Veranlagungen, ist auf maximal 25 vH des Risikobetrages des
derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt (relativer VAR). Nähere Details und
Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten.
2.
Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht über-schreiten. Bei der
Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Markt-fluktuationen und die Liquidationsfrist
der Positionen berücksichtigt.
3.
Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten
Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
§ 19a
1.
OTC-Derivate
Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate),
erworben werden, sofern
a)
es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt,
b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung
zugelassen wurden,
c)
die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des
Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können,
und
d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der
Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet.
2.
Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten:
a)
wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 vH des Fondsvermögens,
b) ansonsten 5 vH des Fondsvermögens.
§ 19b
Value at Risk
Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigter Veranlagungen, ist auf
maximal 25 % des Risikobetrages des derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt
(relativer VAR). Nähere Details und Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten.
§ 20
Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 21
Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG
Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten
Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22
Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte
verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
28
§ 23
Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme
Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR.
Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 3,50 vH.
Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 10 Cent aufgerundet.
Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilwert abgerundet auf die nächsten 10 Cent.
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von
Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen.
§ 24
Rechnungsjahr
Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Dezember bis zum30. November des nächsten Kalenderjahres.
§ 25
Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung
• bis zu einer Höhe von 0,75 v.H des Fondsvermögens für die Anteilscheingattung „Tranche I“ bzw.
• bis zu einer Höhe von 1,25 v.H. des Fondsvermögens für die Anteilscheingattung „Tranche R“,
die auf Grund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird.
Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung der Verwaltungsvergütung vorzunehmen.
Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten.
Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Depotbankgebühren, Transaktionskosten, Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und
Abschlusskosten sowie die einmaligen und laufenden Kosten für Vertriebszulassungen im Ausland.
§ 26
Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und
Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds
einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilsscheinen ab 15. Februar des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen
darf durch Ausschüttung in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15. Februar des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines
auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Jedenfalls ist ab dem 15. Februar ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer
auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
§ 27
Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei
Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 15. Februar ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls
zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden
ist.
§ 27a
Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche)
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine
Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13
3.Satz maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15. Februar des folgenden Rechenjahres.
Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die
Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen
Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des
Einkommensteuergesetzes vorliegen.
Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch
Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen.
§ 28
Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 vH des Fondsvermögens.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
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Anhang zu § 16
Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten
1.
Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR
Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von
ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln.
Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu
veröffentlichen.
Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte
“größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen.
1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter
http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/geregelte_maerkte_2008.pdf 1
im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“.
2.
1.2.
Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren:
1.2.1
Finnland
1.2.2
Schweden
OMX Nordic Exchange Stockholm AB
1.2.3
Luxemburg
Euro MTF Luxemburg
1.3.
Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU:
1.3.1
Großbritannien
OMX Nordic Exchange Helsinki
London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM)
Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR
2.1
Bosnien Herzegovina
Sarajevo, Banja Luka
2.2
Kroatien
Zagreb Stock Exchange
2.3
Schweiz
SWX Swiss-Exchange
2.4
Serbien und Montenegro
Belgrad
2.5
Türkei
Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market")
2.6
Russland
Moskau (RTS Stock Exchange)
1 Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA:
www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten
Märkte.
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
30
3.
Börsen in außereuropäischen Ländern
3.1
Australien
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
3.2
Argentinien
Buenos Aires
3.3
Brasilien
Rio de Janeiro, Sao Paulo
3.4
Chile
Santiago
3.5
China
Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange
3.6.
Hongkong
Hongkong Stock Exchange
3.7.
Indien
Bombay
3.8
Indonesien
Jakarta
3.9.
Israel
Tel Aviv
3.10
Japan
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima
3.11
Kanada
Toronto, Vancouver, Montreal
3.12
Korea
Seoul
3.13
Malaysia
Kuala Lumpur
3.14
Mexiko
Mexiko City
3.15
Neuseeland
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
3.16
Philippinen
Manila
3.17
Singapur
Singapur Stock Exchange
3.18
Südafrika
Johannesburg
3.19
Taiwan
Taipei
3.20
Thailand
Bangkok
3.21
USA
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Ex-change (NYSE),
Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia,
Chicago, Boston, Cincinnati
4.
3.22
Venezuela
Caracas
3.23
Vereinigte Arabische Emirate
Abu Dhabi Securities Exchange (ADX)
Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
4.1
Japan
Over the Counter Market
4.2
Kanada
Over the Counter Market
4.3
Korea
Over the Counter Market
4.4
Schweiz
SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der
International Securities Market Association (ISMA), Zürich
4.5
USA
Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised
by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government
Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-theCounter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
31
5.
Börsen mit Futures und Options Märkten
5.1
Argentinien
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
5.2
Australien
Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX)
5.3
Brasilien
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock
5.4
Hongkong
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
5.5
Japan
Exchange, Sao Paulo Stock Exchange
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock
Exchange
5.6
Kanada
5.7
Korea
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
Korea Futures Exchange
5.8
Mexiko
Mercado Mexicano de Derivados
5.9
Neuseeland
New Zealand Futures & Options Exchange
5.10
Philippinen
Manila International Futures Exchange
5.11
Singapur
Singapore International Monetary Exchange
5.12
Slowakei
RM System Slovakia
5.13
Südafrika
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX)
5.14
Schweiz
EUREX
5.15
Türkei
TurkDEX
5.16
USA
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade,
Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New
York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York
Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX)
Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011
Kathrein US Equity
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