Kathrein US Equity
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Kathrein US Equity Rechenschaftsbericht Rechnungsjahr 2010/2011 Das Investmentfondsgesetz 2011 ist am 1. September 2011 in Kraft getreten. Die in diesem Bericht verwendeten Bezeichnungen entsprechen dem InvFG 2011, während die in den Fondsbestimmungen genannten gesetzlichen Verweise sich jedoch auf das InvFG 1993 beziehen, da die Fondsbestimmungen auf Basis der im Zulassungszeitpunkt geltenden Rechtslage genehmigt wurden. Diese Verweise werden ab 1. September 2011 wie Verweise auf die entsprechenden Bestimmungen des InvFG 2011 behandelt. Hinweis: Der Bestätigungsvermerk wurde von der KPMG Austria GmbH nur für die unverkürzte deutschsprachige Fassung erteilt. Inhaltsverzeichnis Allgemeine Fondsdaten ....................................................................................................................................... 3 Fondscharakteristik .............................................................................................................................................. 3 Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres ...................................................................................... 3 Rechtlicher Hinweis .......................................................................................................................................... 4 Fondsdetails in EUR ............................................................................................................................................ 5 Umlaufende Anteile .............................................................................................................................................. 5 Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR............................................................................................ 6 Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR...................................................................... 7 Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) ............................................................................ 7 Entwicklung des Fondsvermögens ................................................................................................................. 8 Fondsergebnis in EUR ......................................................................................................................................... 9 A. Realisiertes Fondsergebnis ......................................................................................................................... 9 B. Nicht realisiertes Kursergebnis .................................................................................................................... 9 C. Ertragsausgleich .......................................................................................................................................... 9 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR..................................................................................................... 10 Kapitalmarktbericht ............................................................................................................................................ 11 Bericht zur Anlagepolitik des Fonds .................................................................................................................. 12 Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR ........................................................................................... 13 Vermögensaufstellung in EUR ........................................................................................................................... 14 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos ........................................................................................................ 18 Bestätigungsvermerk ......................................................................................................................................... 19 Steuerliche Behandlung ..................................................................................................................................... 21 Fondsbestimmungen ......................................................................................................................................... 22 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 2 Bericht über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 Allgemeine Fondsdaten Tranche Auflagedatum ISIN ISIN ausschüttend (R) (A) 12.07.1999 AT0000779665 ISIN thesaurierend (R) (T) 12.07.1999 AT0000779673 ISIN thesaurierend (I) (T) 01.12.2009 AT0000A0ETU0 Fondscharakteristik Fondswährung: EUR Rechnungsjahr: 01.12. – 30.11. Ausschüttungs- / Auszahlungs- / Wiederveranlagungstag: 15.02. EU-Richtlinien-Konformität: EU-Richtlinien-konform Investmentfonds gemäß InvFG (OGAW) Fondstyp: Zielfonds (bis max. 10 % Subfonds) max. Verwaltungsgebühr des Fonds: R-Tranche: 1,25 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr) I-Tranche: 0,75 % (exklusiv einer allfälligen erfolgsabhängigen Gebühr) Zielgruppe: Publikumsfonds Depotbank: Kathrein Privatbank AG Verwaltungsgesellschaft: Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. Schwarzenbergplatz 3, A-1010 Wien Tel. +43 1 71170-0, Fax +43 1 71170-1092 www.rcm.at Firmenbuchnummer: 83517 w Fondsmanagement: Kathrein & Co. Vermögensverwaltungs GmbH Abschlussprüfer: KPMG Austria GmbH Besondere Hinweise im Verlauf des Rechnungsjahres Namensänderung der Depotbank: Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity bis 31.08.2011: Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank AG 3 Rechtlicher Hinweis Alle Daten und Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann nicht übernommen werden. Die verwendeten Quellen stufen wir als zuverlässig ein. Die verwendete Software rechnet mit mehr als den angezeigten zwei Kommastellen. Durch weitere Berechnungen mit ausgewiesenen Ergebnissen können geringfügige Abweichungen nicht ausgeschlossen werden. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Investmentfonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Investmentfonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 4 Sehr geehrte Anteilsinhaber! Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. erlaubt sich den Rechenschaftsbericht des Kathrein US Equity für das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 vorzulegen. Fondsdetails in EUR 30.11.2010 30.11.2011 29.519.634,94 24.750.820,53 errechneter Wert / Anteil (R) (A) 40,07 40,66 Ausgabepreis / Anteil (R) (A) 41,50 42,10 errechneter Wert / Anteil (R) (T) 60,78 61,94 Ausgabepreis / Anteil (R) (T) 63,00 64,20 errechneter Wert / Anteil (I) (T) 61,92 64,36 Ausgabepreis / Anteil (I) (T) 64,10 66,70 15.02.2011 15.02.2012 Ausschüttung / Anteil (R) (A) 0,20 0,26 Auszahlung / Anteil (R) (T) 0,04 0,00 Auszahlung / Anteil (I) (T) 0,07 0,00 Wiederveranlagung / Anteil (R) (T) 10,16 3,77 Wiederveranlagung / Anteil (I) (T) 10,64 4,27 Fondsvermögen Die Auszahlung der Ausschüttung erfolgt kostenlos bei den Zahlstellen des Fonds. Die Begleichung der Auszahlung wird von den depotführenden Banken vorgenommen. Umlaufende Anteile (R) A (R) T (I) T 26.784 467.997 1 6.559 190.776 0 Rücknahmen - 1.893 - 279.810 0 umlaufende Anteile 31.450 378.963 1 umlaufende Anteile am 30.11.2010 Absätze gesamt umlaufende Anteile am 30.11.2011 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 410.414 5 Fondsdetails der letzten 3 Rechnungsjahre in EUR Ausschüttungsanteile (R) 30.11.2009 30.11.2010 30.11.2011 Fondsvermögen gesamt 32.523.385,33 29.519.634,94 24.750.820,53 errechneter Wert / Anteil 34,27 40,07 40,66 30.11.2009 30.11.2010 30.11.2011 Fondsvermögen gesamt 32.523.385,33 29.519.634,94 24.750.820,53 errechneter Wert / Anteil 49,76 60,78 61,94 Thesaurierungsanteile (R) Thesaurierungsanteile (I) 30.11.2010 30.11.2011 Fondsvermögen gesamt 29.519.634,94 24.750.820,53 errechneter Wert / Anteil 61,92 64,36 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 6 Entwicklung des Fondsvermögens und Ertragsrechnung in EUR Wertentwicklung im Rechnungsjahr (Fonds-Performance) Ausschüttungsanteile (R) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres 40,07 Ausschüttung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 43,68) in Höhe von EUR 0,20, entspricht 0,0046 Anteilen errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres 40,66 Gesamtwert inkl. durch Ausschüttung erworbener Anteile (1,0046 x 40,66) 40,85 Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 0,78 Thesaurierungsanteile (R) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres 60,78 Auszahlung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 66,52) in Höhe von EUR 0,04, entspricht 0,0006 Anteilen errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres 61,94 Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbener Anteile (1,0006 x 61,94) 61,98 Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 1,20 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 1,97 Thesaurierungsanteile (I) errechneter Wert / Anteil am Beginn des Rechnungsjahres 61,92 Auszahlung am 15.02.2011 (errechneter Wert: EUR 68,11) in Höhe von EUR 0,07, entspricht 0,001028 Anteilen errechneter Wert / Anteil am Ende des Rechnungsjahres 64,36 Gesamtwert inkl. durch Auszahlung erworbener Anteile (1,001028 x 64,36) 64,43 Nettoertrag/Nettominderung je Anteil 2,51 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr in % 4,05 Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung von ausgeschütteten bzw. ausgezahlten Beträgen zum errechneten Wert am Ausschüttungs- bzw. Auszahlungstag. Die Performance wird von der Raiffeisen KAG entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf Daten der Depotbank, berechnet (bei der Aussetzung der Auszahlung des Rückgabepreises unter Rückgriff auf allfällige, indikative Werte). Bei der Berechnung der Wertentwicklung werden individuelle Kosten, und zwar der Ausgabeaufschlag (maximal 3,50 % des investierten Betrages) bzw. ein allfälliger Rücknahmeabschlag (maximal 0,00 % des verkauften Betrages), nicht berücksichtigt. Diese wirken sich bei Berücksichtigung in Abhängigkeit der konkreten Höhe entsprechend mindernd auf die Wertentwicklung aus. Performanceergebnisse der Vergangenheit lassen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die zukünftige Entwicklung des Fonds zu. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 7 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am 30.11.2010 (494.782 Anteile) 29.519.634,94 Ausschüttung am 15.02.2011 (EUR 0,20 x 26.784 Ausschüttungsanteile (R)) - 5.356,80 Auszahlung am 15.02.2011 (EUR 0,04 x 439.563 Thesaurierungsanteile (R)) - 17.582,52 Auszahlung am 15.02.2011 (EUR 0,07 x 1 Thesaurierungsanteil (I)) Ausgabe von Anteilen Rücknahme von Anteilen Anteiliger Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt Fondsvermögen am 30.11.2011 (410.414 Anteile) Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity - 0,07 12.079.717,85 - 17.289.212,51 72.947,05 - 5.136.547,61 390.672,59 24.750.820,53 8 Fondsergebnis in EUR A. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge Zinsenaufwendungen Dividendenerträge 244,51 - 213,06 306.024,18 306.055,63 Aufwendungen Vergütung an die KAG Aufwendungen für die Depotbank Wirtschaftsprüfungskosten Depotgebühr Pflicht- bzw. Veröffentlichungskosten - 359.474,61 - 25.882,18 - 4.560,00 - 11.437,72 - 4.842,26 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) - 406.196,77 - 100.141,14 Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren Realisierte Gewinne aus derivativen Instrumenten Realisierte Verluste aus Wertpapieren Realisierte Verluste aus derivativen Instrumenten 4.816.120,36 48.438,99 - 3.172.520,78 - 13.775,80 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.678.262,77 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) 1.578.121,63 B. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses - 1.114.501,99 C. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres - 72.947,05 Fondsergebnis gesamt 390.672,59 Der Ausweis von Transaktionskosten wird in Übereinstimmung mit der von der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften abgestimmten Vorgangsweise für Rechnungsjahre erfolgen, die nach Inkrafttreten des Investmentfondsgesetzes 2011 (ab 1. September 2011) begonnen haben. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 9 Verwendung des Fondsergebnisses in EUR Ausschüttung (EUR 0,26 x 31.450 Ausschüttungsanteile (R)) 8.177,00 Auszahlung gem. § 58 Abs. 2 InvFG (EUR 0,00 x 378.963 Thesaurierungsanteile (R)) 0,00 Auszahlung gem. § 58 Abs. 2 InvFG (EUR 0,00 x 1 Thesaurierungsanteil (I)) 0,00 der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (R) (Thesaurierung) der Wiederveranlagung zugeführter Betrag (I) (Thesaurierung) 1.427.545,74 4,27 Summe 1.435.727,01 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragsausgleich) 1.505.174,58 Gewinnübertrag auf die Substanz Summe Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity - 69.447,57 1.435.727,01 10 Kapitalmarktbericht Amerikanische Aktien waren zu Beginn der Berichtsperiode (1. Dezember 2010 – 30. November 2011) des Fonds in einem kontinuierlichen Aufwärtstrend mit geringer Volatilität. Mit den Problemen in der Eurozone änderte sich auch das Risikoverhalten der Investoren. Die Kurse an den Aktienbörsen bekamen im März 2011 einen deutlichen Dämpfer. Der allgemeinen Kurserholung ab Mitte März 2011 folgte im Juni 2011 wieder ein Rückgang. Die Herabstufung des Kreditratings der USA von AAA auf AA+ durch S&P am 5. August 2011 schickte die Weltaktienmärkte weiter auf Talfahrt. Nach den starken Kursverlusten setzte im Oktober 2011 eine Erholung an den meisten Aktienbörsen ein. Die Erweiterung des Euro-Rettungsschirmes wirkte sich positiv auf die Kursentwicklung aus. Die Debatte rund um das ausufernde US-Budgetdefizit trug hingegen nicht unbedingt positiv zur ohnehin angespannten Situation an den Finanzmärkten bei. Auch wurden die Hoffnungen vieler Investoren auf ein weiteres „Quantitative-Easing“-Programm (QE3) durch die amerikanische Notenbank Fed enttäuscht. Die Schuldenkrise in Europa wurde nun vermehrt als globales Risiko für die Stabilität der Finanzmärkte gesehen. Der Druck auf die europäische Politik und auch auf die unabhängige Europäische Zentralbank verstärkte sich zunehmend. Die dem „erfolgreichen“ EU-Gipfel folgende Kurserholung war nur von kurzer Dauer, da sich die Meinung durchsetzte, dass auch die letzte Ausweitung des EFSF nicht ausreichen könnte, die Schuldenkrise einzudämmen und so eine Ansteckung zu verhindern. Die Stimmungs- und Umfrageindikatoren trübten sich infolge der Investitions-Zurückhaltung und -Verunsicherung deutlich ein und deuteten auf eine Verflachung der Konjunktur in den USA und in Europa hin. Die europäische Staatsschuldenkrise erreichte im November 2011 einen neuen Höhepunkt mit dementsprechender Volatilität an den Finanzmärkten. Die Finanzmärkte begannen einmal mehr die Vereinbarungen eines EU-Gipfels anzuzweifeln und deren Wirksamkeit in Frage zu stellen. Der US-Immobilienmarkt zeigte kaum Erholungstendenzen, ebenso blieb die Situation am Arbeitsmarkt angespannt. Die Leitzinsen in den USA werden nach Einschätzung der Analysten noch für längere Zeit zwischen 0,00 % und 0,25 % verharren. Trotz des deutlichen Zinsunterschiedes zu Europa konnte der US-Dollar gegen Ende der Berichtsperiode deutlich gegenüber dem Euro aufwerten. In diesem Umfeld waren vor allem Aktientitel aus defensiven Sektoren wie Nahrungsmittel & Getränke, Haushaltsgüter, Gesundheit und Versorger gefragt. Finanztitel, Rohstoffwerte und Aktien der Industrieunternehmen verzeichneten hingegen deutliche Kurseinbußen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 11 Bericht zur Anlagepolitik des Fonds Die Anlagepolitik des Kathrein US Equity orientiert sich an einer breiten Benchmark (dem FT US Index, ca. 600 Unternehmen in 19 Sektoren). Aufgrund von quantitativen Modellen werden Entscheidungen über die Titelauswahl („stock selection“) getroffen. Gekauft werden vorwiegend Aktien mit positivem Kurs-Momentum und steigendem Analystensentiment („Starmine Indikator“). In den Auswahlprozess fließen aber auch fundamentale Bewertungskriterien ein, die die Nachhaltigkeit der Gewinnentwicklung von Unternehmen in einer Kennzahl („earnings quality“) relativ zur Peer-Group ausdrücken. Die unterschiedlichen Modelle werden zurzeit gleichgewichtet umgesetzt. Die monatliche Portfolio-Optimierung erfolgt mit Hilfe einer Optimierungssoftware. Dabei werden neben den oben genannten Inputs verschiedene Risikofaktoren (Region, Länder, Währungen, Sektoren) berücksichtigt. Das Ergebnis der monatlichen Optimierung ist ein Portfolio mit ca. 60 Einzeltiteln. Die Sektorengewichtung kann dabei kurzfristig stark von der Benchmark abweichen. Zuletzt wurden vor allem Haushaltsgüter- und Technologiewerte übergewichtet, während Banken und Versicherungen deutlich untergewichtet wurden. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 12 Zusammensetzung des Fondsvermögens in EUR Wertpapiere Kurswert % 24.725.295,12 99,90 862,33 0,00 Bankguthaben in Fondswährung 10.524,81 0,04 Bankguthaben in Fremdwährung 41.747,44 0,17 Summe Bankguthaben 52.272,25 0,21 - 18,16 0,00 diverse Gebühren - 27.591,01 - 0,11 Fondsvermögen 24.750.820,53 100,00 Aktien: USD Derivative Produkte Bewertung Finanzterminkontrakte Bankguthaben Abgrenzungen Sollzinsen Sonstige Verrechnungsposten Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 13 Vermögensaufstellung in EUR Die bei den Wertpapieren angeführten Jahreszahlen beziehen sich jeweils auf Emissions- sowie Tilgungszeitpunkt, wobei ein allfälliges vorzeitiges Tilgungsrecht des Emittenten nicht ausgewiesen wird. Die mit "Y" gekennzeichneten Wertpapiere weisen auf eine offene Laufzeit hin. WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR ABBOTT LABORATORIES ACTIVISION BLIZZARD INC. AMC NETWORKS INCORP. A AMEREN CORPORATION ANADARKO PETROLEUM CORPORATION APPLE INCORPORATION AUTOZONE INCORPORATION AVAGO TECHNOLOGIES LTD. BAXTER INTERNATIONAL BIOGEN IDEC INCORPORATION BORGWARNER INCORPORATION CAPITAL ONE FINANCIAL CORPORATION CATERPILLAR INC. CBS CORPORATION - CLASS B CF INDUSTRIES HOLDINGS INC. CHEVRON CORPORATION COACH INC. CONOCOPHILLIPS CORPORATION COSTCO WHOLESALE CORPORATION CUMMINS INCORPORATION CVS CAREMARK CORPORATION DELL COMPUTER CORPORATION DISCOVER FINANCIAL SERVICES DOLLAR TREE INC. EMC CORPORATION ESTEE LAUDER COMPANIES INC. F5 NETWORKS INCORPORATION FOOT LOCKER INC. GENTEX CORPORATION GOOGLE INC. HARMAN INTL INDUSTRIES INC. HUMANA INCORPORATION INTERNATIONAL BUSINESS MACHINES INTUIT INC. JABIL CIRCUIT INCORPORATION JOY GLOBAL INC. KEYCORP LIMITED INCORPORATION MASTERCARD INC. MCKESSON CORPORATION MEAD JOHNSON NUTRITION CO. CL.A MONSANTO CO NATIONAL-OILWELL INC. NIKE INCORP. NORDSTROM INCORPORATION NOVELLUS SYSTEMS INCORPORATION O´REILLY AUTOMOTIVE INC. ORACLE CORPORATION PARKER-HANNIFIN CORPORATION PETSMART INCORPORATION PHILIP MORRIS INTERNATIONAL INC. PRECISION CASTPARTS CORP. PUBLIC STORAGE INC. QEP RESOURCES INC. RED HAT INCORPORATION SIGMA-ALDRICH CORPORATION SIMON PROPERTY GROUP INC. SOUTHERN COPPER CORPORATION STARBUCKS CORPORATION TORCHMARK CORP TYSON FOODS INC. A UNITED HEALTHCARE CORPORATION US BANCORPORATION V.F. CORPORATION VMWARE INC. WEIGHT WATCHERS INTERNATIONAL INC. US0028241000 US00507V1098 US00164V1035 US0236081024 US0325111070 US0378331005 US0533321024 SG9999006241 US0718131099 US09062X1037 US0997241064 US14040H1059 US1491231015 US1248572026 US1252691001 US1667641005 US1897541041 US20825C1045 US22160K1051 US2310211063 US1266501006 US24702R1014 US2547091080 US2567461080 US2686481027 US5184391044 US3156161024 US3448491049 US3719011096 US38259P5089 US4130861093 US4448591028 US4592001014 US4612021034 US4663131039 US4811651086 US4932671088 US5327161072 US57636Q1040 US58155Q1031 US5828391061 US61166W1018 US6370711011 US6541061031 US6556641008 US6700081010 US67103H1077 US68389X1054 US7010941042 US7167681060 US7181721090 US7401891053 US74460D1090 US74733V1008 US7565771026 US8265521018 US8288061091 US84265V1052 US8552441094 US8910271043 US9024941034 US91324P1021 US9029733048 US9182041080 US9285634021 US9486261061 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity BESTAND 30.11.2011 16.100 27.300 11.600 11.700 5.700 2.500 1.200 11.000 6.300 5.800 4.900 19.350 13.200 22.000 2.300 14.400 5.700 10.000 5.400 6.000 10.000 22.400 28.200 4.600 16.000 7.500 3.600 20.400 12.600 650 8.600 9.320 5.000 7.000 18.300 8.900 52.900 8.400 2.200 4.900 6.400 4.900 6.200 3.400 7.200 10.700 4.700 24.000 4.600 7.900 23.000 2.000 2.900 11.700 10.900 5.700 3.600 12.400 12.000 9.200 19.100 7.700 14.900 2.700 4.100 6.700 KÄUFE VERKÄUFE ZUGÄNGE ABGÄNGE IM BERICHTSZEITRAUM 16.100 27.300 14.400 11.700 5.700 7.390 2.300 22.300 6.300 5.800 4.900 22.900 18.900 22.000 2.300 22.500 13.000 31.400 10.900 12.400 21.600 22.400 67.900 7.500 31.400 7.500 7.900 20.400 27.900 2.000 8.600 12.500 9.700 16.400 18.300 13.400 52.900 27.700 2.200 9.700 6.400 12.700 6.200 4.600 9.200 10.700 4.700 24.000 15.900 10.500 30.300 2.000 15.600 11.700 10.900 5.700 7.600 12.400 12.000 9.200 42.200 16.400 14.900 7.000 8.800 6.700 0 0 2.800 0 0 6.190 2.800 11.300 0 6.500 0 12.550 5.700 0 0 13.000 15.000 28.000 5.500 15.700 11.600 0 39.700 10.600 15.400 0 4.300 0 15.300 1.950 0 3.180 7.500 9.400 0 4.500 44.600 19.300 0 4.800 0 7.800 0 5.700 2.000 0 0 24.400 16.300 2.600 14.300 0 16.600 0 0 0 4.000 0 15.000 6.900 23.100 19.700 15.900 4.300 4.700 0 KURS KURSWERT IN EUR %-ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN 53,0500 12,0900 35,3100 32,5000 76,7600 373,2000 323,4300 28,8700 49,4200 110,4100 62,1900 41,5300 90,5400 24,6200 143,7600 97,3900 60,2000 68,1400 83,5100 88,4700 37,6800 14,9400 22,7400 79,7200 22,3900 111,0500 103,4100 22,8600 27,5400 582,9300 38,3400 85,4800 180,9400 50,8600 19,0700 82,6700 6,9600 41,0100 357,6800 78,6900 73,4800 70,1500 67,6500 94,8700 44,6600 32,1400 75,9200 29,7400 78,2600 47,4400 74,4600 159,1100 126,6100 30,7300 47,1500 61,0600 119,1800 29,5700 42,2100 41,0800 19,6800 45,8800 24,6100 134,2300 92,0600 58,6500 640.450,66 247.493,25 307.135,57 285.130,47 328.083,38 699.610,08 291.028,79 238.129,87 233.462,81 480.187,46 228.502,55 602.583,61 896.166,77 406.148,77 247.936,41 1.051.601,68 257.303,54 510.947,81 338.147,87 398.035,39 282.543,49 250.941,81 480.854,83 274.979,00 268.626,27 624.531,34 279.151,17 349.688,06 260.200,96 284.121,55 247.243,55 597.385,72 678.389,32 266.961,61 261.683,41 551.711,91 276.082,78 258.311,34 590.053,99 289.127,92 352.633,47 257.749,70 314.509,60 241.870,13 241.115,78 257.871,93 267.564,49 535.212,96 269.943,01 281.025,79 1.284.178,16 238.617,28 275.321,69 269.601,83 385.374,18 260.979,30 321.721,66 274.946,01 379.814,04 283.395,32 281.859,63 264.904,02 274.961,76 271.761,40 283.027,89 294.657,32 2,59 1,00 1,24 1,15 1,33 2,83 1,18 0,96 0,94 1,94 0,92 2,44 3,62 1,64 1,00 4,25 1,04 2,06 1,37 1,61 1,14 1,01 1,94 1,11 1,09 2,52 1,13 1,41 1,05 1,15 1,00 2,41 2,74 1,08 1,06 2,23 1,12 1,04 2,38 1,17 1,43 1,04 1,27 0,98 0,97 1,04 1,08 2,16 1,09 1,14 5,19 0,96 1,11 1,09 1,56 1,05 1,30 1,11 1,54 1,15 1,14 1,07 1,11 1,10 1,14 1,19 24.725.295,12 99,90 EUR 14 WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN GEKAUFTE FINANZTERMINKONTRAKTE IN AMERIKANISCHEN DOLLAR EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2011 ESZ1 BESTAND KÄUFE VERKÄUFE ABGÄNGE 30.11.2011 ZUGÄNGE IM BERICHTSZEITRAUM 3 1.196,5000 SUMME DER FINANZTERMINKONTRAKTE 1 BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN GUTHABEN IN NICHT EU-WÄHRUNGEN KURS EUR EUR USD 10.524,81 55.674,38 SUMME BANKGUTHABEN EUR SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE SOLLZINSEN AUS VERBINDLICHKEITEN VERWALTUNGSGEBÜHREN DEPOTBANKGEBÜHREN EUR USD EUR EUR -14,89 -4,36 -25.737,88 -1.853,13 KURSWERT IN EUR %-ANTEIL AM FONDSVERMÖGEN 862,33 0,00 862,33 0,00 10.524,81 41.747,44 0,04 0,17 52.272,25 0,21 -14,89 -3,27 -25.737,88 -1.853,13 0,00 0,00 -0,10 -0,01 SUMME SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE EUR -27.609,17 -0,11 FONDSVERMÖGEN EUR 24.750.820,53 100,00 ERRECHNTER WERT JE ANTEIL TRANCHE R AUSSCHÜTTEND TRANCHE R THESAURIEREND TRANCHE I THESAURIEREND EUR EUR EUR 40,66 61,94 64,36 UMLAUFENDE ANTEILE TRANCHE R AUSSCHÜTTEND TRANCHE R THESAURIEREND TRANCHE I THESAURIEREND STÜCK STÜCK STÜCK 31.450 378.963 1 DEVISENKURSE VERMÖGENSWERTE IN FREMDER WÄHRUNG WURDEN ZU DEN DEVISENKURSEN PER 29.11.2011 IN EUR UMGERECHNET: WÄHRUNG AMERIKANISCHER DOLLAR MARKTSCHLÜSSEL CME EINHEITEN 1 EUR KURS = 1,3336 USD BÖRSEPLATZ CME CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES ABGESCHLOSSENE GESCHÄFTE, SOWEIT SIE NICHT MEHR IN DER VERMÖGENSAUFSTELLUNG AUFSCHEINEN: WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR ABERCROMBIE & FITCH CO. A AETNA INCORPORATION AGILENT TECHNOLOGIES INCORPORATION ALLERGAN INCORPORATION ALLSTATE CORPORATION ALPHA NATURAL RESOURCES INC ALTERA CORPORATION AMAZON.COM INC. AMERICAN EXPRESS AMERICAN TOWER CORP. AMERIPRISE FINANCIAL INC. AMERISOURCEBERGEN CORPORATION AMGEN INCORPORATION AMPHENOL CORP. ANALOG DEVICES INCORPORATION APACHE CORPORATION APOLLO GROUP INC. APPLIED MATERIALS INCORPORATION ARROW ELECTRONICS INC. AT&T INCORP. AUTODESK INC. AUTOLIV INC. AUTOMATIC DATA PROCESSING AUTONATION INCORPORATION BALL CORPORATION BANK OF AMERICA CORPORATION BANK OF NEW YORK MELLON CORP. BED BATH & BEYOND INC BERKSHIRE HATHAWAY INCORPORATION SHARES B BLACKROCK INCORPORATION SHARES US0028962076 US00817Y1082 US00846U1016 US0184901025 US0200021014 US02076X1028 US0214411003 US0231351067 US0258161092 US0299122012 US03076C1062 US03073E1055 US0311621009 US0320951017 US0326541051 US0374111054 US0376041051 US0382221051 US0427351004 US00206R1023 US0527691069 US0528001094 US0530151036 US05329W1027 US0584981064 US0605051046 US0640581007 US0758961009 US0846707026 US09247X1019 KÄUFE ZUGÄNGE 5.900 9.200 15.100 5.000 12.500 7.400 19.600 0 35.000 0 6.400 33.100 14.500 0 0 0 18.900 27.500 9.800 0 30.500 7.400 0 11.500 22.300 0 12.700 17.300 0 2.100 VERKÄUFE ABGÄNGE 5.900 9.200 15.100 5.000 12.500 7.400 19.600 2.400 44.300 7.800 6.400 45.500 14.500 7.800 12.100 3.900 18.900 27.500 9.800 14.000 42.000 13.200 9.000 11.500 22.300 32.300 12.700 17.300 4.700 2.100 1 Kursgewinne und –verluste zum Stichtag. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 15 WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR BRISTOL-MYERS SQUIBB CORPORATION SHARES BROADCOM CORPORATION - CLASS A BROWN & BROWN INCORPORATION C.H. ROBINSON WORLDWIDE INCORPORATION CABLEVISION SYSTEMS CORPORATION A CARDINAL HEALTH INCORPORATION CAVCO INDUSTRIES INC. CB RICHARD ELLIS CL.A CENTERPOINT ENERGY INC. CEPHALON INC. CHICAGO MERCANTILE EXCHANGE CHUBB CORPORATION SHARES CIGNA CORPORATION CIMAREX ENERGY CORPORATION SHARES CISCO SYSTEMS INCORPORATION SHARES CIT GROUP INC. CITIGROUP INCORPORATION CITRIX SYSTEMS INCORPORATION CITY NATIONAL CORPORATION CLIFFS NATURAL RESOURCES INC. CLOROX COMPANY CNA FINANCIAL CORP. COCA-COLA COMPANY COGNIZANT TECH SOLUTIONS CORPORATION COMCAST CORPORATION CL.A COMMERCE BANCSHARES INC. COOPER INDUSTRIES PLC REGISTERED SHARES CSX CORPORATION DANAHER CORPORATION DELTA AIR LINES INC. DENBURY RESOURCES INC. DEVON ENERGY CORPORATION DISH NETWORK CORPORATION DOVER CORPORATION DOW CHEMICAL COMPANY DR.PEPPER SNAPPLE GROUP INC. DUPONT DE NEMOUR & CO SHARES EASTMAN CHEMICAL COMPANY EATON CORPORATION EBAY INCORPORATION EDISON INTERNATIONAL EDWARDS LIFESCIENCE SHARES ELECTRONIC ARTS INCORPORATION ELI LILLY & COMPANY SHARES ENERGIZER HOLDINGS INC. EVEREST REINSURANCE GROUP LIMITED EXELON CORPORATION EXPEDIA INCORPORATION EXPEDITORS INTERNATIONAL OF WASHINGTON INC EXPRESS SCRIPTS INCORPORATION EXXON MOBIL CORPORATION SHARES FAMILY DOLLAR STORES INC. FASTENAL COMPANY FIFTH THIRD BANCORP FLUOR CORP. FMC TECHNOLOGIES FORD MOTOR FOREST LABORATORIES INCORPORATION FORTUNE BRANDS HOME & SECURITY INC. FRANKLIN RESOURCES INCORPORATION FREEPORT-MCMORAN COPPER & GOLD INCORPORATION GENERAL ELECTRIC COMPANY GENUINE PARTS COMPANY GILEAD SCIENCES INC. HALLIBURTON CO. HARLEY-DAVIDSON INC. HARTFORD FINANCIAL SERVICES GROUP INCORPORATION HERSHEY FOODS CORPORATION HEWLETT PACKARD HOME DEPOT INCORPORATION HONEYWELL INTERNATIONAL INC. HORMEL FOODS CORPORATION HUNT (J.B.) TRANSPORT SERVICES INC. HUNTINGTON BANCSHARES INCORPORATED HUNTINGTON INGALLS INDUSTR. ILLUMINA INC. INTERNATIONAL FLAVORS & FRAGRANCES INVESCO LTD J.M. SMUCKER COMPANY J.P. MORGAN CHASE & CO. JOHN DEERE & CO JOHNSON & JOHNSON SHARES JOHNSON CONTROLS INCORPORATION JUNIPER NETWORKS INCORPORATION KLA-TENCOR CORPORATION KRAFT FOODS INCORPORATION - A US1101221083 US1113201073 US1152361010 US12541W2098 US12686C1099 US14149Y1082 US1495681074 US12497T1016 US15189T1079 US1567081096 US12572Q1058 US1712321017 US1255091092 US1717981013 US17275R1023 US1255818015 US1729671016 US1773761002 US1785661059 US18683K1016 US1890541097 US1261171003 US1912161007 US1924461023 US20030N1019 US2005251036 IE00B40K9117 US1264081035 US2358511028 US2473617023 US2479162081 US25179M1036 US25470M1099 US2600031080 US2605431038 US26138E1091 US2635341090 US2774321002 US2780581029 US2786421030 US2810201077 US28176E1082 US2855121099 US5324571083 US29266R1086 BMG3223R1088 US30161N1019 US30212P1057 US3021301094 US3021821000 US30231G1022 US3070001090 US3119001044 US3167731005 US3434121022 US30249U1016 US3453708600 US3458381064 US34964C1062 US3546131018 US35671D8570 US3696041033 US3724601055 US3755581036 US4062161017 US4128221086 US4165151048 US4278661081 US4282361033 US4370761029 US4385161066 US4404521001 US4456581077 US4461501045 US4464131063 US4523271090 US4595061015 BMG491BT1088 US8326964058 US46625H1005 US2441991054 US4781601046 US4783661071 US48203R1041 US4824801009 US50075N1046 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity KÄUFE ZUGÄNGE 16.400 0 16.500 5.500 11.200 9.200 0 15.400 21.700 0 0 6.900 17.000 3.800 18.700 12.200 0 5.400 7.800 8.800 6.500 3.500 0 7.900 16.900 16.400 6.700 0 9.300 46.400 20.700 6.100 18.500 0 11.000 0 15.300 4.200 0 27.200 0 5.000 18.100 20.800 5.500 5.200 0 13.600 8.200 0 12.400 0 6.600 32.800 6.800 8.900 0 10.900 24.600 3.700 11.500 21.200 7.900 10.400 0 10.100 14.100 9.900 2.600 12.900 7.200 30.900 9.500 175.700 11.100 6.200 6.700 0 4.900 38.900 0 0 0 10.400 9.600 12.500 VERKÄUFE ABGÄNGE 16.400 9.600 16.500 5.500 11.200 20.800 510 15.400 21.700 6.200 1.400 6.900 17.000 3.800 36.300 12.200 94.000 5.400 7.800 8.800 6.500 3.500 6.700 15.200 16.900 16.400 14.800 6.500 9.300 46.400 20.700 12.000 18.500 7.800 11.000 11.000 23.800 4.200 4.800 27.200 10.900 5.000 18.100 20.800 5.500 5.200 9.100 13.600 8.200 7.700 22.100 8.400 6.600 32.800 6.800 8.900 29.000 10.900 24.600 3.700 17.500 21.200 7.900 20.900 12.200 10.100 14.100 9.900 12.400 12.900 7.200 30.900 9.500 175.700 11.100 6.200 6.700 17.300 4.900 38.900 5.200 6.500 10.900 10.400 9.600 12.500 16 WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN AKTIEN IN AMERIKANISCHEN DOLLAR KROGER COMPANY LABORATORY CORP OF AMERICA HOLDINGS LAM RESEARCH CORPORATION LEGG MASON INC. LINCOLN NATIONAL CORPORATION LOEWS CORPORATION M & T BANK CORPORATION MARATHON OIL CORP. MARATHON PETROLEUM MARRIOTT INTERNATIONAL INC. A MARSH & MCLENNAN MATTEL INCORPORATED MCCORMICK & COMPANY INC. NON-VOTING SHARES MCDONALDS CORPORATION SHARES MCGRAW-HILL COMPANIES INC. MEDTRONIC INCORPORATION SHARES MERCK & CO. INC. METLIFE INCORPORATION MICROCHIP TECHNOLOGY INCORPORATED MOSAIC CO. MOSAIC COMPANY MYLAN LABS SHARES NETAPP INCORPORATION NEWELL RUBBERMAID INCORPORATION NEWMONT MINING SHARES NICOR INC. NOBLE ENERGY NVIDIA CORPORATION OCCIDENTAL PETROLEUM CORPORATION PACCAR INCORPORATION PARTNERRE HOLDINGS LTD. PEABODY ENERGY CORP. REGISTERED SHARES PERRIGO COMPANY PNC FINANCIAL SERVICES GROUP POLO RALPH LAUREN CORPORATION PPG INDUSTRIES INC. PRICELINE.COM INC. PROCTER & GAMBLE PROGRESSIVE CORPORATION PRUDENTIAL FINANCIAL INC. QUALCOMM INCORPORATED QWEST COMMUNICATIONS INTERNATIONAL INCORPORATION REYNOLDS AMERICAN INC. ROCKWELL AUTOMATIC INCORPORATION ROSS STORES INCORPORATION SALESFORCE.COM INC. SANDISK CORPORATION SARA LEE SCHLUMBERGER N.V. LTD. SEI INVESTMENT COMPANY SIRIUS XM RADIO INC. SMITHFIELD FOODS INCORPORATION SPECTRA ENERGY STANLEY BLACK & DECKER INC. REGISTERED SHARES DL 2 STATE STREET CORPORATION T. ROWE PRICE GROUP INC. THE DIRECTV GROUP INC. TIFFANY & CO. TJX COMPANIES INC. TRAVELERS COMPANIES INC. UNITED PARCEL SERVICE INC. CLASS B UNITED TECHNOLOGIES CORPORATION VALERO ENERGY CORPORATION VARIAN MEDICAL SYSTEMS INC. VENTAS INC. VERIZON COMMUNICATIONS VIACOM INCORP.B WI VISA INC. CLASS A SHARES VORNADO REALTY TRUST W. R. BERKLEY CORPORATION W.W. GRAINGER INCORPORATION WALGREEN COMPANY WAL-MART STORES WALT DISNEY HOLDINGS CORPORATION WATERS CORPORATION WATSON PHARMACEUTICALS INCORPORATION WEBMD HEALTH CORPORATION WELLPOINT INCORPORATION WELLS FARGO COMPANY WESTERN UNION COMPANY WHOLE FOODS MARKET INC. WYNN RESORTS LIMITED SHARES YUM! BRANDS INC. US5010441013 US50540R4092 US5128071082 US5249011058 US5341871094 US5404241086 US55261F1049 US5658491064 US56585A1025 US5719032022 US5717481023 US5770811025 US5797802064 US5801351017 US5806451093 US5850551061 US58933Y1055 US59156R1086 US5950171042 US61945C1036 US61945A1079 US6285301072 US64110D1046 US6512291062 US6516391066 US6540861076 US6550441058 US67066G1040 US6745991058 US6937181088 BMG6852T1053 US7045491047 US7142901039 US6934751057 US7315721032 US6935061076 US7415034039 US7427181091 US7433151039 US7443201022 US7475251036 US7491211097 US7617131062 US7739031091 US7782961038 US79466L3024 US80004C1018 US8031111037 AN8068571086 US7841171033 US82967N1081 US8322481081 US8475601097 US8545021011 US8574771031 US74144T1088 US25490A1016 US8865471085 US8725401090 US89417E1091 US9113121068 US9130171096 US91913Y1001 US92220P1057 US92276F1003 US92343V1044 US92553P2011 US92826C8394 US9290421091 US0844231029 US3848021040 US9314221097 US9311421039 US2546871060 US9418481035 US9426831031 US94770V1026 US94973V1070 US9497461015 US9598021098 US9668371068 US9831341071 US9884981013 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity KÄUFE ZUGÄNGE 16.900 0 0 11.200 13.400 0 18.800 28.200 15.900 12.800 15.000 31.700 0 0 10.100 10.700 0 8.500 12.600 6.200 5.400 18.100 15.200 20.900 9.700 8.900 4.700 30.000 11.000 8.300 0 6.300 5.100 6.400 3.700 9.400 800 0 22.500 6.500 0 0 11.600 7.200 5.600 3.300 9.000 23.000 4.600 16.400 234.300 18.000 16.800 5.700 0 6.100 8.100 6.500 0 16.400 0 13.200 30.000 12.100 14.400 0 8.700 5.400 0 13.700 0 0 0 10.100 9.300 6.300 0 6.200 34.800 21.100 14.400 3.100 7.900 VERKÄUFE ABGÄNGE 16.900 4.900 8.400 11.200 13.400 10.200 18.800 40.200 15.900 12.800 30.900 31.700 9.300 5.100 20.600 10.700 10.500 8.500 12.600 6.200 5.400 18.100 22.900 20.900 9.700 8.900 4.700 30.000 15.600 8.300 5.000 6.300 5.100 15.100 3.700 9.400 800 6.300 22.500 6.500 8.500 76.300 11.600 7.200 5.600 3.300 9.000 50.500 4.600 16.400 234.300 18.000 16.800 5.700 9.100 6.100 18.400 6.500 10.400 23.600 5.900 13.200 30.000 12.100 14.400 12.800 8.700 5.400 4.400 13.700 3.300 11.600 7.400 10.100 14.600 6.300 7.900 6.200 48.300 21.100 14.400 3.100 7.900 17 WERTPAPIERBEZEICHNUNG ISIN FINANZTERMINKONTRAKTE IN AMERIKANISCHEN DOLLAR EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2010 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE MÄRZ 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE JUNI 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE SEPTEMBER 2011 EMINI STANDARD & POORS FUTURE DEZEMBER 2011 ESZ0 ESH1 ESH1 ESH1 ESH1 ESH1 ESH1 ESH1 ESM1 ESM1 ESM1 ESM1 ESM1 ESM1 ESU1 ESU1 ESU1 ESZ1 KÄUFE ZUGÄNGE VERKÄUFE ABGÄNGE 5 9 8 5 3 5 2 3 4 9 2 4 9 2 3 5 3 2 5 9 8 5 3 5 2 3 4 9 2 4 9 2 3 5 3 2 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Die folgenden Angaben wurden durch das am 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 eingeführt. Daher wurden die entsprechenden Berechnungen ab dem 1. September 2011 durchgeführt und beziehen sich somit auf den Zeitraum vom 1. September 2011 bis zum 30. November 2011. Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Verwendetes Referenzvermögen: Value-at-Risk Ansatz relativ Für relative VaR-Fonds wird das derivatsfreie Vermögen als Referenzvermögen herangezogen. Das derivatsfreie Vermögen wird für jeden Fonds aus den täglichen IstBeständen extrahiert und dessen VaR ermittelt. Value-at-Risk: Niedrigster Wert: 100,00 Wert: 100,17 Höchster Wert: 100,41 Verwendetes Modell: Parametrischer Ansatz (99 % Konfidenzniveau, 20 Banktage Halteperiode, Länge der Datenhistorie gemäß § 18 Abs. 1 Z 3 DerVO) Durchschnittliche Höhe des Leverage bei Verwendung der Value-at-Risk Berechnungsmethode unter Nominalwertbetrachtung: 1,00 % Die Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H. arbeitet nach den Qualitätsstandards der Vereinigung österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Wien, am 24. Februar 2012 Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 18 Bestätigungsvermerk Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 30. November 2011 der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m. b. H., Wien, über den von ihr verwalteten Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, über das Rechnungsjahr vom 1. Dezember 2010 bis 30. November 2011 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp. der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß § 49 Abs. 5 Investmentfondsgesetz unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 19 Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 30. November 2011 über den Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz (InvFG) 2011 idgF, nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß § 49 Abs. 5 InvFG auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 24. Februar 2012 KPMG Austria GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Wilhelm Kovsca ppa Dr. Franz Frauwallner Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 20 Steuerliche Behandlung Die auf Basis des geprüften Rechenschaftsberichts erstellte steuerliche Behandlung und die Detailangaben dazu finden Sie auf unserer Homepage www.kathrein.at. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 21 Fondsbestimmungen zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.H., Wien (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für den von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: §1 Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung (nachstehend „InvFG“ genannt). §2 Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Kapitalanlagefonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung in gleiche Miteigentumsanteile 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert. Nach Maß-gabe der besonderen zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. Fondsbestimmungen können gemäß § 5 Abs, 7 InvFG die Anteilscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Anteilsklassen, Tranchen) ausgegeben werden, insbesondere hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz in der jeweils geltenden Fassung) und/oder in effektiven Stücken je Anteilscheingattung dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines einer Anteilscheingattung erwirbt in der Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile aliquot Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen aliquot Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. §3 Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. 2. Die Sammelurkunden tragen die handschriftliche Unterfertigung eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der 3. Die effektiven Stücke tragen die handschriftlichen Unterschriften eines Geschäftsleiters oder eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. Depotbank sowie die handschriftlichen oder vervielfältigten Unterschriften zweier Geschäfts-leiter der Kapitalanlagegesellschaft. §4 1. Verwaltung des Kapitalanlagefonds Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der Anteilinhaber und die Integrität des Marktes zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 Aktiengesetz anzuwenden und die Bestimmungen des InvFG sowie die Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den - laut den besonderen Fondsbestimmungen - vor-gesehenen Fällen nicht 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder anderen einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Finanzanlagen gemäß § 20 InvFG verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. §5 Depotbank Die im Sinne des § 23 InvFG bestellte Depotbank (§ 13) führt die Depots und Konten des Kapitalanlagefonds und übt alle übrigen ihr im InvFG sowie in den Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 22 §6 1. Ausgabe und Anteilswert Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedes Mal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteils einer Anteilscheingattung ergibt sich aus der Teilung des Wertes der Anteilscheingattung durch die Zahl der ausgegebenen Anteile dieser Anteilscheingattung. Bei erstmaliger Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung ist deren Wert auf der Grundlage des für den gesamten Kapitalanlagefonds ermittelten Wertes zu berechnen. In der Folge ergibt sich der Wert einer Anteilscheingattung aus der Summe der für diese Anteilscheingattung zu berechnenden anteiligen Nettovermögenswerte des Kapitalanlagefonds. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Kapitalanlagefonds gehörenden Geldmarktinstrumente und Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden gemäß § 7 (1) InvFG die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrunde gelegt. 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt. Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Ausgabeaufschlags vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden gemäß § 18 InvFG iVm § 10 Abs. 3 KMG für jede Anteilscheingattung in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft (www.rcm.at) veröffentlicht. §7 Rücknahme 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Kapitalanlagefonds zum jeweiligen Rücknahme-preis auszuzahlen, 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines allfälligen Abschlags und/oder einer Abrundung, soweit und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungsscheines. dies in den besonderen Fondsbestimmungen (§ 23) angeführt ist. Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung des Rücknahmeabschlags vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. Die Auszahlung des Rücknahmepreises sowie die Errechnung und Veröffentlichung des Rücknahmepreises gemäß § 6 kann unter gleichzeitiger Mitteilung an die Finanzmarktaufsicht und entsprechender Veröffentlichung gemäß § 10 vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. Die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteilscheine ist dem Anleger ebenfalls gemäß § 10 bekannt zu geben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Kapitalanlagefonds 5 vH oder mehr seines Fondsvermögens in Vermögenswerte investiert hat, deren Bewertungskurse aufgrund der politischen oder wirtschaftlichen Situationen ganz offensichtlich und nicht nur im Einzelfall nicht den tatsächlichen Werten entsprechen. §8 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht gemäß § 12 InvFG erstellten Rechenschaftsbericht. Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 InvFG erstellten Halbjahresbericht. aufgelegt §9 Behebungszeit für Erträgnisanteile Der Anspruch der Anteilscheininhaber auf Herausgabe der Erträgnisanteile verjährt nach Ablauf von fünf Jahren. Solche Erträgnisanteile sind nach Ablauf der Frist als Erträgnisse des Kapitalanlagefonds zu behandeln. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 23 § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen - ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte - findet § 10 Abs. 3 und Abs. 4 KMG Anwendung. Die Veröffentlichungen können entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung, oder indem Exemplare dieser Veröffentlichung in der Kapitalanlagegesellschaft und den Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden oder gemäß § 10 Abs. 3 Z 3 KMG in elektronischer Form auf der Internet-Seite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft erfolgen. Die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG erfolgt im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet. Für Prospektänderungen gemäß § 6 Abs. 2 InvFG kann die Mitteilung gemäß § 10 Abs. 4 KMG auch lediglich in elektronischer Form auf der Internetseite der emittierenden Kapitalanlagegesellschaft (www.rcm.at)erfolgen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Zustimmung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber drei Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 1. Kündigung und Abwicklung Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Kapitalanlagefonds nach Einholung der Bewilligung der Finanzmarktaufsicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten (§ 14 Abs. 1 InvFG) bzw. sofern das Fondsvermögen EUR 1.150.000,- unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen (§ 14 Abs. 2 InvFG). Eine Kündigung gemäß § 14 Abs. 2 InvFG ist während einer Kündigung gemäß § 14 Abs. 1 InvFG nicht zulässig. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Kapitalanlagefonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den bezüglichen Bestimmungen des InvFG erfolgen. § 12a Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 InvFG mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 24 Besondere Fondsbestimmungen für den Kathrein US Equity, Miteigentumsfonds gemäß § 20 InvFG (nachstehend „Kapitalanlagefonds“). Der Kapitalanlagefonds entspricht der Richtlinie 85/611/EWG. § 13 Depotbank Depotbank ist die Kathrein & Co. Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft, Wien (Sitz). § 14 Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine, Anteilscheingattungen 1. Zahl- und Einreichstelle für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Raiffeisen Bank International AG*, Wien die Raiffeisen 2. Für den Kapitalanlagefonds können Anteilscheine mit verschiedenen Ausgestaltungsmerkmalen ausgegeben werden, insbesondere Landesbanken und die Kathrein & Co Privatgeschäftsbank Aktiengesellschaft, Wien. hinsichtlich der Verwendung der Erträgnisse, des Ausgabeaufschlags, des Rücknahmeabschlags, der Währung des Anteilswertes, der Verwaltungsgebühr oder einer Kombination dieser Merkmale. Die Bildung neuer Anteilscheingattungen sowie die Ausgabe von Anteilen einer Anteilscheingattung liegen im Er-messen der Kapitalanlagegesellschaft. Die Kosten bei Einführung neuer Anteilscheingattungen für bestehende Sondervermögen werden zu Lasten der Anteilspreise der neuen Anteilscheingattungen in Rechnung gestellt. Der Erwerb von Veranlagungsinstrumenten ist nur einheitlich für den ganzen Kapitalanlagefonds und nicht für eine einzelne Anteilscheingattung oder eine Gruppe von Anteilscheingattungen zulässig. Dies gilt nicht für Währungssicherungsgeschäfte. Diese können auch ausschließlich zugunsten einer einzigen Währungsgattung abgeschlossen werden. Ausgaben und Einnahmen aufgrund eines Währungssicherungsgeschäfts werden ausschließlich der betreffenden Währungsgattung zugeordnet. Als Währungssicherungsgeschäfte sind insbesondere Devisentermingeschäfte, Währungs-Futures, Währungs-Optionsgeschäfte und Währungs-Swaps zulässig. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine und Thesaurierungsanteilscheine mit KESt-Abzug und Thesaurierungsanteilscheine ohne KESt-Abzug ausgegeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden und nach Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft in effektiven Stücken dargestellt. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen gemäß § 26 bzw. der Auszahlungen gemäß § 27 bzw. § 27a durch das jeweils für den Anteilsinhaber depotführende Kreditinstitut. § 15 1. Veranlagungsinstrumente und –grundsätze Für den Kapitalanlagefonds dürfen nach Maßgabe der §§ 4, 20, und 21 des InvFG und der §§ 16ff der Fondsbestimmungen alle Arten von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und anderen liquiden Finanzanlagen erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und die berechtigten Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden die verschiedenen Vermögenswerte nach folgenden Veranlagungsgrundsätzen ausgewählt: – Wertpapiere (einschließlich Wertpapiere mit eingebetteten derivativen Instrumenten) Der Kapitalanlagefonds investiert überwiegend in Aktien und Aktien gleichwertige Wertpapiere mit Firmensitz oder Börsennotiz in den USA. – Geldmarktinstrumente Für den Kapitalanlagefonds können auch Geldmarktinstrumente erworben werden; diese spielen im Rahmen der Veranlagungsgrundsätze eine untergeordnete Rolle. – Anteile an Kapitalanlagefonds Für den Kapitalanlagefonds können bis zu 10 vH des Fondsvermögens Anteile anderer Kapitalanlagefonds gemäß § 17 der Fondsbestimmungen erworben werden. * Die Raiffeisen Bank International AG hat am 10. Oktober 2010 das Kommerzkundengeschäft inklusive der Zahlstellenfunktion von der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft im Wege einer Gesamtrechtsnachfolge übernommen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 25 – Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Im Kapitalanlagefonds dürfen grundsätzlich bis zu 10 vH des Fondsvermögens Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Der Kapitalanlagefonds kann im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren einen höheren Anteil an Sichteinlagen oder kündbaren Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten aufweisen. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Derivative Instrumente werden im Rahmen der Veranlagung [zur Ertragssicherung, als Wertpapierersatz oder zur Ertragssteigerung] verwendet. Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigten Veranlagungen, ist auf maximal 25% des Risikobetrages des derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt (relativer VAR). Nähere Details und Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten Nähere Angaben zur Ermittlung des Gesamtrisikos finden sich in § 19b der Fondsbestimmungen. 3. Werden für den Kapitalanlagefonds Wertpapiere und Geldmarktinstrumente erworben, in die ein Derivat eingebettet ist, so hat dies die Kapitalanlagegesellschaft hinsichtlich der Einhaltung der §§ 19 und 19a zu berücksichtigen. Anlagen eines Kapitalanlagefonds in indexbasierten Derivaten werden bei den Anlagegrenzen des § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7 und 8d InvFG nicht berücksichtigt. 4. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien oder Geldmarktinstrumente und von Bezugsrechten auf solche Instrumente oder von nicht voll 5. Wertpapiere oder Geldmarktinstrumente, die von einem Mitgliedstaat einschließlich seinen Gebietskörperschaften, von einem Drittstaat eingezahlten anderen Finanzinstrumenten ist bis zu 10 vH des Fondsvermögens zulässig. oder von internationalen Organisationen öffentlich-rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten angehören, begeben oder garantiert werden, dürfen zu mehr als 35 vH erworben werden, sofern die Veranlagung des Fondsvermögens in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 vH des Fondsvermögens nicht überschreiten darf. § 15a Wertpapiere und Geldmarktinstrumente Wertpapiere sind a) Aktien und andere, Aktien gleichwertige Wertpapiere, b) Schuldverschreibungen und sonstige verbriefte Schuldtitel, c) alle anderen marktfähigen Finanzinstrumente (z.B. Bezugsrechte), die zum Erwerb von Finanzinstrumenten im Sinne des InvFG durch Zeichnung oder Austausch berechtigen, mit Ausnahme der in § 21 InvFG genannten Techniken und Instrumente. Für die Qualifikation als Wertpapier müssen die Kriterien des § 1a Abs. 3 InvFG vorliegen. Wertpapiere schließen zudem im Sinn des § 1a Abs. 4 InvFG 1. Anteile an geschlossenen Fonds in Form einer Investmentgesellschaft oder eines Investmentfonds, 2. Anteile an geschlossenen Fonds in Vertragsform, 3. Finanzinstrumente nach § 1a Abs. 4 Z. 3 InvFG ein. Geldmarktinstrumente sind Instrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind, deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann und die die Voraussetzungen gemäß § 1a Abs. 5 und 7 InvFG erfüllen. § 16 1. Börsen und organisierte Märkte Wertpapiere und Geldmarktinstrumente dürfen erworben werden, wenn sie > an einem geregelten Markt gemäß § 2 Z 37 BWG notiert oder gehandelt werden oder > an einem anderen anerkannten, geregelten für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines > an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notieren oder > an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionier- Mitgliedstaates gehandelt werden oder enden Wertpapiermarkt eines Drittstaates gehandelt werden oder, > die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, dass die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. 2. Nicht auf einem geregelten Markt gehandelte, frei übertragbare Geldmarktinstrumente, die üblicherweise auf dem Geldmarkt gehandelt werden, liquide sind und deren Wert jederzeit genau bestimmt werden kann, über die angemessene Informationen vorliegen, einschließlich solcher Informationen, die eine angemessene Bewertung der mit der Anlage in solche Instrumente verbundenen Kreditrisiken ermöglichen, können für den Kapitalanlagefonds er-worben werden, sofern die Emission oder der Emittent selbst den Vorschriften über den Einlagen- und den Anlegerschutz unterliegt und entweder Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 26 > von einer zentralstaatlichen, regionalen oder lokalen Körperschaft oder der Zentralbank eines Mitgliedstaates, der Europäischen Zentralbank, der Europäischen Union oder der Europäischen Investitionsbank, einem Drittstaat oder, sofern dieser ein Bundesstaat ist, einem Gliedstaat der Föderation, oder von einer internationalen Einrichtung öffentlich-rechtlichen Charakters, der mindestens ein Mitgliedstaat angehört, begeben oder garantiert werden, oder > von Unternehmen begeben werden dessen Wertpapiere an den unter Ziffer 1 - ausgenommen Neuemissionen - bezeichneten geregelten Märkten gehandelt werden, oder > von einem Institut begeben oder garantiert werden, das gemäß den im Gemeinschaftsrecht festgelegten Kriterien einer Aufsicht unterstellt ist, oder von einem Institut begeben oder garantiert werden, welches Aufsichtsbestimmungen unterliegt und diese einhält, die nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht mindestens so streng sind wie die des Gemeinschaftsrechts, oder > von anderen Emittenten begeben werden, die einer Kategorie angehören, die von der Finanzmarktaufsicht zugelassen wurde, sofern für Anlagen in diesen Instrumenten Vorschriften für den Anlegerschutz gelten, die gleichwertig sind, und sofern es sich bei dem Emittenten entweder um ein Unternehmen mit einem Eigenkapital von mindestens 10 Mio. EUR handelt, das seinen Jahresabschluss nach den Vorschriften der Richtlinie 78/660/EWG erstellt und veröffentlicht, oder um einen Rechtsträger handelt, der innerhalb einer eine oder mehrere börsennotierte Gesellschaften umfassenden Unternehmensgruppe für die Finanzierung dieser Gruppe zuständig ist, oder um einen Rechtsträger handelt, der in Unternehmens-, Gesellschafts- oder Vertragsform die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten durch Nutzung einer von einer Bank eingeräumten Kreditlinie finanzieren soll; die Kreditlinie hat durch ein Finanzinstitut gesichert zu sein, das selbst die in Z. 2 3.Punkt genannte Kriterien erfüllt. 3. Insgesamt dürfen bis zu 10 vH des Fondsvermögens in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente, die nicht die Voraussetzungen der Z 1 und 2 erfüllen, angelegt werden. § 17 1. Anteile an Kapitalanlagefonds Anteile an Kapitalanlagefonds (= Kapitalanlagefonds und Investmentgesellschaft offenen Typs), welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), dürfen erworben werden, sofern diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH des Fondsvermögens in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren. 2. Anteile an Kapitalanlagefonds, welche die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG nicht erfüllen (OGA) und deren ausschließlicher Zweck es ist, > beim Publikum beschaffte Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Wertpapieren und anderen liquiden Finanzanlagen zu investieren, und > deren Anteile auf Verlangen der Anteilinhaber unmittelbar oder mittelbar zu Lasten des Vermögens der Kapitalanlagefonds zurückgenommen oder ausbezahlt werden, dürfen insgesamt bis zu 10 vH des Fondsvermögens erworben werden, sofern a) diese ihrerseits zu nicht mehr als 10 vH in Anteile anderer Kapitalanlagefonds investieren und b) diese nach Rechtsvorschriften zugelassen wurden, die sie einer Aufsicht unterstellen, welche nach Auffassung der Finanzmarktaufsicht derjenigen nach dem Gemeinschaftsrecht gleichwertig ist und ausreichende Gewähr für die Zusammenarbeit zwischen den Behörden besteht, und c) das Schutzniveau der Anteilinhaber dem Schutzniveau der Anteilinhaber von Kapitalanlagefonds, die die Bestimmungen der Richtlinie 85/611/EWG erfüllen (OGAW), gleichwertig ist und insbesondere die Vor-schriften für eine getrennte Verwahrung des Sondervermögens, die Kreditaufnahme, die Kreditgewährung und Leerverkäufe von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG gleichwertig sind, und d) die Geschäftstätigkeit Gegenstand von Halbjahres- und Jahresberichten ist, die es erlauben, sich ein Urteil über das Vermögen und die Verbindlichkeiten, die Erträge und die Transaktionen im Berichtszeitraum zu bilden. Zur Beurteilung der Gleichwertigkeit des Schutzniveaus der Anteilinhaber im Sinne der lit. c) sind die in § 3 der Informationen- und Gleichwertigkeitsfestlegungsverordnung (IG-FestV) idgF genannten Kriterien heranzuziehen. 3. Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Anteile an Kapitalanlagefonds erworben werden, die unmittelbar oder mittelbar von derselben Kapitalanlagegesellschaft oder von einer Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung oder Beherrschung oder eine wesentlich direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist. 4. Anteile an Kapitalanlagefonds nach § 17 Z 1 iVm § 17 Z 2 der Fondsbestimmungen dürfen insgesamt bis zu 10 v.H des Fondsvermögens erworben werden § 18 Sichteinlagen oder kündbare Einlagen Für den Kapitalanlagefonds dürfen Bankguthaben in Form von Sichteinlagen oder kündbare Einlagen mit einer Laufzeit von höchstens 12 Monaten gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. Das Bankguthaben ist der Höhe nach mit 10 vH des Fondsvermögens begrenzt. Im Rahmen von Umschichtungen des Fondsportefeuilles oder zur Minderung des Einflusses von möglichen Kursrückgängen bei Wertpapieren kann der Kapitalanlagefonds jedoch einen höheren Anteil an Bankguthaben aufweisen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 27 § 19 1. Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente (Derivate), einschließlich gleichwertiger bar abgerechneter Instrumente erworben werden, die an einem der in § 16 genannten geregelten Märkten gehandelt werden, wenn es sich bei den Basiswerten um Instrumente im Sinne des § 15a, oder um Finanzindizes, Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen handelt, in die der Kapitalanlagefonds gemäß seinen Veranlagungsgrundsätzen (§ 15) investieren darf. Mitumfasst sind auch Instrumente, die die Übertragung des Kreditrisikos der zuvor genannten Vermögenswerte zum Gegenstand haben. . Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigten Veranlagungen, ist auf maximal 25 vH des Risikobetrages des derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt (relativer VAR). Nähere Details und Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten. 2. Das mit den Derivaten verbundene Gesamtrisiko darf den Gesamtnettowert des Fondsvermögens nicht über-schreiten. Bei der Berechnung des Risikos werden der Marktwert der Basiswerte, das Ausfallrisiko, künftige Markt-fluktuationen und die Liquidationsfrist der Positionen berücksichtigt. 3. Der Kapitalanlagefonds darf als Teil seiner Anlagestrategie Derivate innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen erwerben, sofern das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. § 19a 1. OTC-Derivate Für den Kapitalanlagefonds können abgeleitete Finanzinstrumente, die nicht an einer Börse gehandelt werden (OTC-Derivate), erworben werden, sofern a) es sich bei den Basiswerten um solche gemäß § 19 Z 1 handelt, b) die Gegenparteien einer Aufsicht unterliegende Institute der Kategorien sind, die von der Finanzmarktaufsicht durch Verordnung zugelassen wurden, c) die OTC-Derivate einer zuverlässigen und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis unterliegen und jederzeit auf Initiative des Kapitalanlagefonds zum angemessenen Zeitwert veräußert, liquidiert oder durch ein Gegengeschäft glattgestellt werden können, und d) diese innerhalb der in § 20 Abs.3 Z 5, 6, 7, 8a und 8d InvFG festgelegten Grenzen veranlagt werden und das Gesamtrisiko der Basiswerte diese Anlagegrenzen nicht überschreitet. 2. Das Ausfallrisiko bei Geschäften eines Kapitalanlagefonds mit OTC-Derivaten darf folgende Sätze nicht überschreiten: a) wenn die Gegenpartei ein Kreditinstitut ist, 10 vH des Fondsvermögens, b) ansonsten 5 vH des Fondsvermögens. § 19b Value at Risk Der zuordenbare Risikobetrag für das Marktrisiko, ermittelt als Value-at-Risk – Wert von im Fonds getätigter Veranlagungen, ist auf maximal 25 % des Risikobetrages des derivatefreien Vergleichsvermögens oder in begründeten Fällen der Benchmark beschränkt (relativer VAR). Nähere Details und Erläuterungen finden sich in den Verkaufsprospekten. § 20 Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 vH des Fondsvermögens aufnehmen. § 21 Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des InvFG berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 vH des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, dass der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurück zu übereignen. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 28 § 23 Modalitäten der Ausgabe und Rücknahme Die Berechnung des Anteilswertes gemäß § 6 erfolgt in EUR. Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt bis zu 3,50 vH. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 10 Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilwert abgerundet auf die nächsten 10 Cent. Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. § 24 Rechnungsjahr Das Rechnungsjahr des Kapitalanlagefonds ist die Zeit vom 1. Dezember bis zum30. November des nächsten Kalenderjahres. § 25 Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung • bis zu einer Höhe von 0,75 v.H des Fondsvermögens für die Anteilscheingattung „Tranche I“ bzw. • bis zu einer Höhe von 1,25 v.H. des Fondsvermögens für die Anteilscheingattung „Tranche R“, die auf Grund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird. Es liegt im Ermessen der KAG, eine Staffelung der Verwaltungsvergütung vorzunehmen. Nähere Angaben finden sich in den Verkaufsprospekten. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Depotbankgebühren, Transaktionskosten, Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlusskosten sowie die einmaligen und laufenden Kosten für Vertriebszulassungen im Ausland. § 26 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilsscheinen ab 15. Februar des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Eine Ausschüttung aus der Fondssubstanz ist zulässig. Das Fondsvermögen darf durch Ausschüttung in keinem Fall den Wert von EUR 1.150.000,- unterschreiten. Die Beträge sind an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 15. Februar des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Jedenfalls ist ab dem 15. Februar ein gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen mit KESt-Abzug (Thesaurierer) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 15. Februar ein gemäß § 13 3. Satz InvFG ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. § 27a Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen ohne KESt-Abzug (Vollthesaurierer Inlands- und Auslandstranche) Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es wird keine Auszahlung gem. § 13 3.Satz InvFG vorgenommen. Der für das Unterbleiben der KESt Auszahlung auf den Jahresertrag gemäß § 13 3.Satz maßgebliche Zeitpunkt ist jeweils der 15. Februar des folgenden Rechenjahres. Die Kapitalanlagegesellschaft stellt durch Erbringung entsprechender Nachweise von den depotführenden Stellen sicher, dass die Anteilscheine im Auszahlungszeitpunkt nur von Anteilinhabern gehalten werden können, die entweder nicht der inländischen Einkommen- oder Körperschaftssteuer unterliegen oder bei denen die Voraussetzungen für eine Befreiung gemäß § 94 des Einkommensteuergesetzes vorliegen. Werden diese Voraussetzungen zum Auszahlungszeitpunkt nicht erfüllt, ist der gemäß § 13 3.Satz InvFG ermittelte Betrag durch Gutschrift des jeweils depotführenden Kreditinstituts auszuzahlen. § 28 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 vH des Fondsvermögens. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 29 Anhang zu § 16 Liste der Börsen mit amtlichem Handel und von organisierten Märkten 1. Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in den Mitgliedstaaten des EWR Nach Artikel 16 der Richtlinie 93/22/EWG (Wertpapierdienstleistungsrichtlinie) muss jeder Mitgliedstaat ein aktuelles Verzeichnis der von ihm genehmigten Märkte führen. Dieses Verzeichnis ist den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission zu übermitteln. Die Kommission ist gemäß dieser Bestimmung verpflichtet, einmal jährlich ein Verzeichnis der ihr mitgeteilten geregelten Märkte zu veröffentlichen. Infolge verringerter Zugangsschranken und der Spezialisierung in Handelssegmente ist das Verzeichnis der „geregelten Märkte “größeren Veränderungen unterworfen. Die Kommission wird daher neben der jährlichen Veröffentlichung eines Verzeichnisses im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften eine aktualisierte Fassung auf ihrer offiziellen Internetsite zugänglich machen. 1.1. Das aktuell gültige Verzeichnis der geregelten Märkte finden Sie unter http://www.fma.gv.at/cms/site//attachments/2/0/2/CH0230/CMS1140105592256/geregelte_maerkte_2008.pdf 1 im „Verzeichnis der Geregelten Märkte (pdf)“. 2. 1.2. Folgende Börsen sind unter das Verzeichnis der Geregelten Märkte zu subsumieren: 1.2.1 Finnland 1.2.2 Schweden OMX Nordic Exchange Stockholm AB 1.2.3 Luxemburg Euro MTF Luxemburg 1.3. Gemäß § 20 Abs. 3 Z 1 lit. b InvFG anerkannte Märkte in der EU: 1.3.1 Großbritannien OMX Nordic Exchange Helsinki London Stock Exchange Alternative Investment Market (AIM) Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten des EWR 2.1 Bosnien Herzegovina Sarajevo, Banja Luka 2.2 Kroatien Zagreb Stock Exchange 2.3 Schweiz SWX Swiss-Exchange 2.4 Serbien und Montenegro Belgrad 2.5 Türkei Istanbul (betr. Stock Market nur "National Market") 2.6 Russland Moskau (RTS Stock Exchange) 1 Der Link kann durch die österr. Finanzmarktaufsicht (FMA) geändert werden. Den jeweils aktuellen Link finden Sie auf der Homepage der FMA: www.fma.gv.at, Anbieter, „Informationen zu Anbietern am österreichischen Finanzmarkt“, Börse, Übersicht, Downloads, Verzeichnis der Geregelten Märkte. Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 30 3. Börsen in außereuropäischen Ländern 3.1 Australien Sydney, Hobart, Melbourne, Perth 3.2 Argentinien Buenos Aires 3.3 Brasilien Rio de Janeiro, Sao Paulo 3.4 Chile Santiago 3.5 China Shanghai Stock Exchange, Shenzhen Stock Exchange 3.6. Hongkong Hongkong Stock Exchange 3.7. Indien Bombay 3.8 Indonesien Jakarta 3.9. Israel Tel Aviv 3.10 Japan Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima 3.11 Kanada Toronto, Vancouver, Montreal 3.12 Korea Seoul 3.13 Malaysia Kuala Lumpur 3.14 Mexiko Mexiko City 3.15 Neuseeland Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland 3.16 Philippinen Manila 3.17 Singapur Singapur Stock Exchange 3.18 Südafrika Johannesburg 3.19 Taiwan Taipei 3.20 Thailand Bangkok 3.21 USA New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Ex-change (NYSE), Los Angeles/Pacific Stock Exchange, San Francisco/Pacific Stock Exchange, Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati 4. 3.22 Venezuela Caracas 3.23 Vereinigte Arabische Emirate Abu Dhabi Securities Exchange (ADX) Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft 4.1 Japan Over the Counter Market 4.2 Kanada Over the Counter Market 4.3 Korea Over the Counter Market 4.4 Schweiz SWX-Swiss Exchange, BX Berne eXchange; Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich 4.5 USA Over the Counter Market im NASDAQ-System, Over the Counter Market (markets organised by NASD such as Over-the-Counter Equity Market, Municipal Bond Market, Government Securities Market, Corporate Bonds and Public Direct Participation Programs) Over-theCounter-Market for Agency Mortgage-Backed Securities Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 31 5. Börsen mit Futures und Options Märkten 5.1 Argentinien Bolsa de Comercio de Buenos Aires 5.2 Australien Australian Options Market, Australian Securities Exchange (ASX) 5.3 Brasilien Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock 5.4 Hongkong Hong Kong Futures Exchange Ltd. 5.5 Japan Exchange, Sao Paulo Stock Exchange Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange 5.6 Kanada 5.7 Korea Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange Korea Futures Exchange 5.8 Mexiko Mercado Mexicano de Derivados 5.9 Neuseeland New Zealand Futures & Options Exchange 5.10 Philippinen Manila International Futures Exchange 5.11 Singapur Singapore International Monetary Exchange 5.12 Slowakei RM System Slovakia 5.13 Südafrika Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) 5.14 Schweiz EUREX 5.15 Türkei TurkDEX 5.16 USA American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago, Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange, New York Stock Exchange, Boston Options Exchange (BOX) Rechnungsjahr: 01.12.2010 – 30.11.2011 Kathrein US Equity 32