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VOLKSBANK-INTER-INVEST RECHENSCHAFTSBERICHT GESCHÄFTSJAHR 2001/2002 Inhaltsverzeichnis. Gesellschafter und Organe der VolksbankenKapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................................... 1 VOLKSBANK-INTER-INVEST – Miteigentumsfonds in Wertpapieren ...................................... 2 Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte ...................................... 2 Anlagepolitik ........................................................................................... 3 Ausschüttung.......................................................................................... 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens ............................................. 4 Aufteilung des Fondsvermögens............................................................ 4 Ertragsrechnung ..................................................................................... 5 Vermögensaufstellung............................................................................ 6 Bestätigungsvermerk........................................................................... 9 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung – VOLKSBANK-INTER-INVEST............................................................. 10 Fondsbestimmungen......................................................................... 12 Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H., Wien. VOLKSBANK-INTER-INVEST Miteigentumsfonds in Wertpapieren. 1090 Wien, Peregringasse 3 Telefon (01) 31 3 40 DW Bericht über das fünfzehnte Geschäftsjahr vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 Gesellschafter: Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien Ausschüttung. EUR 2,00 je Anteil ab 1. Oktober 2002 Staatskommissäre: Amtsdirektor Roland HAAS Verwaltung. Dr. Christian HEILINGSETZER VOLKSBANKEN-KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. Aufsichtsrat: Direktor Wolfgang LAYR, Vorsitzender Depotbank. Direktor Dr. Erich KASCHNIGG Direktor Prok. Mag. Harald POSCH Mag. Franz BIERMAYER ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT Geschäftsführer: Direktor Walter WAGNER Wertpapier-Kenn-Nr. Mag. Andreas WITZANI 085824 Stammkapital: ATS 10 Mio. EUR 726.728,– Prospektkundmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 30.12.1993 – 1. Änderung am 5.1.1995 2. Änderung am 5.1.1996 3. Änderung am 18.9.1996 4. Änderung am 23.9.1997 5. Änderung am 23.9.1998 6. Änderung am 1.10.1998 7. Änderung am 12.2.1999 8. Änderung am 1.7.1999 9. Änderung am 29.9.2000 10. Änderung am 8.2.2001 Ein gemäß § 6 Investmentfondsgesetz 1993 in der geltenden Fassung erstellter Prospekt, der die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. und der Österreichischen Volksbanken-AG (Depotbank), beide 1090 Wien, Peregringasse 3, sowie bei den im österreichischen Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen kostenlos bezogen werden. 1 Sehr geehrter Anteilsinhaber! Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte. Mit 31. Juli 2002 beendete der VOLKSBANK-INTER-INVEST-Miteigentumsfonds in Wertpapieren das fünfzehnte Geschäftsjahr. Die Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten gestaltete sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr turbulent. Das Fondsvermögen des VOLKSBANK-INTER-INVEST ist im vergangenen Geschäftsjahr um – 15,94 % von EUR 210.237.316,47 auf EUR 176.727.667,08 gefallen. Im Zuge der Terroranschläge des 11. September 2001 kamen die Aktienmärkte unter Druck, während die internationalen Rentenmärkte mit Kursanstiegen aufwarten konnten. Im Berichtszeitraum wurden 173.162 Anteile des VOLKSBANKINTER-INVEST abgesetzt, 242.463 Anteile wurden zurückgenommen. Somit hat sich der Anteilsumlauf im abgeschlossenen Geschäftsjahr von 2.961.362 Anteilen auf 2.892.061 Anteile um – 2,34 % vermindert. Gegen Ende des Jahres 2002 deutete vieles auf eine Erholung der Weltwirtschaft hin. Vor allem in den USA sollten das historisch tiefe Zinsniveau und die deutlich in die Höhe geschraubten Staatsausgaben für einen nachhaltigen Aufschwung sorgen. So gab es an den atlantischen Rentenmärkten von November 2001 bis März 2002 einen deutlichen Renditeanstieg entlang der gesamten Zinskurve. Der errechnete Wert eines VOLKSBANK-INTER-INVEST-Anteils betrug zum Geschäftsjahresende am 31.7.2002 EUR 61,11. Addiert man die am 1.10.2001 erfolgte Ausschüttung von EUR 2,30 pro Anteil, ergibt sich eine Wertminderung bezogen auf den Wert zu Beginn des Geschäftsjahres (EUR 70,99) von – 10,68 % bzw. bei sofortiger Wiederveranlagung eine Wertminderung von – 10,76 %. Eine große Anzahl von Unternehmenspleiten, weiter fallende Unternehmensgewinne und unsaubere Bilanzierungspraktiken, vor allem amerikanischer Unternehmen trübten das Bild im 2. Quartal 2002 wieder deutlich. Die Risikoaversion der Investoren erreichte in den letzten Wochen des Geschäftsjahres erneut das Niveau des September 2001 und die Zinsen sanken in dieser Phase deutlich und erreichten in manchen Segmenten (z.B. USA 2-jährige Staatsanleihenrendite 1,9 %!) noch nie dagewesene Tiefstände. Staatsanleihen dienen trotz explodierendem Budgetdefizit in den USA und zunehmenden Problemen mit der Erfüllung der Maastricht Kriterien in Europa als sicherer Hafen. Seit der ersten Preisberechnung des VOLKSBANK-INTER-INVEST am 28.3.1988 (errechneter Wert ATS 973,67) wurde bis 31.7.2002 (errechneter Wert EUR 61,11), unter Berücksichtigung der sofortigen Wiederveranlagung der bisherigen Ausschüttungen, eine Wertsteigerung von + 6,27 % p.a. erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank AG). An den Aktienbörsen sah das Bild im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht besonders rosig aus. Hier verlor der Dow Jones Industrial 25 %, der S&P 500 Index über 32 % und der Nasdaq Composite Index sogar über 42 %. In Europa sah es nicht bedeutend besser aus. Der Euro Stoxx 50 Index mußte über 34 % und der Deutsche Aktienindex (DAX) sogar über 36 % in der Berichtsperiode abgeben. In Asien konnten sich die Börsen etwas besser als in Amerika und Europa behaupten. Die großen Indices wie Nikkei 225 - und Hang Seng Index verloren auch um über 22 %. Die Topperformer waren Südkorea und Thailand, beide Länder legten im abgeschlossenen Geschäftsjahr um über 25 % zu. Einer der stärksten Performer war Samsung Electronics. Übersicht seit Fondsbeginn (28.3.1998) Rechnungsjahr 19881) je Anteil in ATS Wertveränderung in % Ausschüttung in ATS + 9,24 26,00 80.846.081,95 1.060,58 1988/1989 300.786.419,79 1.122,62 + 8,50 88,00 1989/1990 367.503.483,98 1.002,61 — 3,04 90,00 1990/1991 379.326.069,19 1.006,09 + 10,67 90,00 1991/1992 370.911.828,09 857,28 + 6,26 87,50 1992/1993 476.480.634,70 961,50 + 25,05 82,50 1993/1994 821.146.779,86 850,05 — 3,14 77,50 1994/1995 858.715.571,82 762,97 — 1,14 72,50 1995/1996 983.834.065,82 756,97 + 9,32 65,00 1996/1997 1.607.217.133,96 927,26 + 33,44 55,00 1997/1998 2.387.254.156,65 910,27 + 4,42 50,00 Wertveränderung in % Ausschüttung in EUR Rechnungsjahr 1) Nettobestandswert in ATS Nettobestandswert in EUR je Anteil in EUR 1998/1999 193.100.184,69 68,23 + 9,49 2,95 1999/2000 215.836.543,27 73,82 + 13,06 2,80 2000/2001 210.237.316,47 70,99 – 0,09 2,30 2001/2002 176.727.667,08 61,11 – 10,76 2,00 Rumpfgeschäftsjahr vom 28.3.1988 bis 31.7.1988 2 Anlagepolitik. Ausschüttung. Obwohl das derzeitige Renditeniveau an den Rentenmärkten als historisch tief zu bezeichnen ist, gibt es wenige Anzeichen für deutlich steigende Zinsen im neuen Geschäftsjahr. Die Notenbanken diesund jenseits des Atlantiks sollten noch einige Zeit an den tiefen Leitzinsen festhalten, zumal sich eine rasche Erholung der Wirtschaft nicht abzeichnet. Für das Geschäftsjahr 2001/2002 wird eine Ausschüttung von EUR 2,00 je Anteil, das ergibt bei 2.892.061 VOLKSBANK-INTERINVEST-Anteilen die Summe von EUR 5.784.122,00, vorgenommen. Auf neue Rechnung wurden EUR 111.680.151,31 vorgetragen. Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,45 (inkl. KEST III) je Anteil einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Soferne der Anteilsinhaber eine Optionserklärung abgegeben hat, beträgt die einzubehaltende Kapitalertragsteuer (‚‚gesamt‘‘) EUR 0,45 (inkl. KEST III). Die im Jahresertrag enthaltene KESt III aus steuerpflichtigen Kursgewinnen alleine beträgt EUR 0,02 je Anteil. Bei weiter fallenden Zinsen soll das Risiko (gemessen an der modified Duration) im Anleihenanteil des Fonds reduziert werden, respektive geeignete Absicherungsmaßnahmen gegen Kursverluste bei steigenden Zinsen ergriffen werden. An den Aktienmärkten läßt sich eine Bodenbildung bereits erkennen. Da die Aktiengrenze bei 35 % liegen darf, wird in den kommenden Monaten die Aktienquote wieder von 30 % auf 35 % erhöht – um an der Erholung der Märkte mitpartizipieren zu können. Die Ausschüttung wird ab 1. Oktober 2002 gegen Aufruf des Kupons Nr. 15 bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische VolksbankenAktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben. 3 Zusammensetzung des Fondsvermögens. Kurswert per 31. Juli 2001 Mio. EUR % Kurswert per 31. Juli 2002 Mio. EUR % Australien Bermuda (in USD) Deutschland Finnland Frankreich Großbritannien Hongkong Italien Japan Kanada Malaysien Schweden Schweiz Singapur Singapur (in USD) Spanien Südkorea (in USD) Thailand Thailand (in USD) USA 1,596 1,154 2,350 1,257 2,780 17,680 1,812 1,559 7,995 3,361 0,980 0,496 2,238 1,119 1,028 1,420 – 2,819 1,125 13,972 0,76 0,55 1,12 0,60 1,32 8,41 0,86 0,74 3,80 1,60 0,47 0,24 1,06 0,53 0,49 0,67 – 1,34 0,53 6,65 1,541 0,940 1,270 0,635 1,502 4,240 4,682 1,821 6,719 1,347 0,935 0,083 3,770 1,567 0,307 1,966 2,709 2,543 0,511 14,313 0,87 0,53 0,72 0,36 0,85 2,40 2,65 1,03 3,80 0,76 0,53 0,05 2,13 0,89 0,18 1,11 1,53 1,44 0,29 8,10 Summe - Aktien 66,741 31,74 53,401 30,22 1. Kurswert per 31. Juli 2001 Mio. EUR % Aktien 2. Kurswert per 31. Juli 2002 Mio. EUR % Anleihen lautend auf: ATS DEM EUR GBP HUF JPY SEK USD Summe - Anleihen 6,878 2,932 98,379 5,772 – – 7,513 12,839 134,313 3,27 1,40 46,79 2,75 – – 3,57 6,11 63,89 5,876 3,004 62,286 11,451 2,778 12,968 – 18,388 116,751 3,32 1,70 35,25 6,48 1,57 7,33 – 10,41 66,06 – – – – 0,019 0,019 0,01 0,01 Summe Wertpapiervermögen Bankguthaben Futures Sonstige Vermögenswerte 201,054 6,635 – 2,548 95,63 3,16 – 1,21 170,171 4,313 0,026 2,218 96,29 2,44 0,02 1,25 Fondsvermögen 210,237 100,00 176,728 100,00 3. Optionen ÖVAG Call YEN/EUR Summe - Optionen Aufteilung des Fondsvermögens per 31.7.2002 in Prozent. Europäische Aktien 8,65% Bankguthaben, Futures und sonstige Vermögenswerte 3,71% Amerikanische Aktien 8,86% Option und Aktien Australien 0,88% Anleihen in USD 10,41% Anleihen in ATS und EUR 38,57% Aktien des pazifischen Raumes 11,84% Anleihen in sonstigen Währungen 17,08% 4 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Geschäftsjahr 2001/2002. 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres........................................................................................................................................... EUR Ausschüttung am 1.10.2001 von EUR 2,30 entspricht 0,0367 Anteilen1) Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres ............................................................................................................................................. EUR Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0367 x 61,11).................................................................................. EUR Nettoertrag pro Anteil.............................................................................................................................................................................. EUR Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr ................................................................................................................................. — 70,99 61,11 63,35 — 7,64 10,76 % 2. Fondsergebnis a) Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinserträge .........................................................................+ 6.459.935,23 Dividendenerträge..............................................................+ 925.120,62 sonstige Erträge .................................................................+ 3.928,53.............+ 7.388.984,38 Aufwendungen Vergütung an die KAG..................................................... — 1.444.232,63 Aufwendungen für die Depotbank................................... — 93.885,68 sonstige Verwaltungsaufwendungen .............................. — 24.649,06........... — 1.562.767,37 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) .............................................................................................................+ Realisiertes Kursergebnis2) Realisierte Gewinne..................................................................................................................+ 8.108.110,35 derivativen Instrumenten...........................................................................................................+ 303.034,80 Realisierte Verluste................................................................................................................. — 4.911.034,97 derivativen Instrumenten......................................................................................................... — 834.687,22 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)..................................................................................................................+ Realisiertes Fondsgebnis (exkl. Ertragsausgleich) ..................................................................................................................+ 5.826.217,01 2.665.422,96 8.491.639,97 b) Nicht realisiertes Kursergebnis2) Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ................................................................................................................... — Ergebnis des Rechnungsjahres ................................................................................................................................................ — 30.828.350,32 22.336.710,35 c) Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres .............................................................. — 2.935.684,42 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge ...................................................... — 0,00 Ertragsausgleich.......................................................................................................................................................................... — Fondsergebnis gesamt ............................................................................................................................................................... — 2.935.684,42 25.272.394,77 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres (2.961.362 Anteile) ................................................................................+ Ausschüttung Ausschüttung am 1.10.2001.......................................................................................................................................................... — Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgaben von Anteilen.............................................................................................................+ 4.423.311,45 Rücknahme von Anteilen........................................................................................................ — 5.849.433,47........... — Fondsergebnis gesamt ............................................................................................................................................................... — 210.237.316,47 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres (2.892.061 Anteile)....................................................................................+ 176.727.667,08 6.811.132,60 1.426.122,02 25.272.394,77 4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung Ausschüttung Ausschüttung am 1.10.2002 für 2.892.061 Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,00 .......................................................................+ 5.784.122,00 Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragausgleich)...........................................................+ Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz .......+ 0,00 Gewinnübertrag auf die Substanz ................................... — 0,00.............+ Veränderung des Gewinnvortrags3) Gewinnvortrag aus dem Vorjahr........................................+ 111.908.317,76 Gewinnübertrag in die Folgeperiode ............................... — 111.680.151,31.............+ 5.784.122,00 1) 2) 3) 5.555.955,55 0,00 228.166,45 + Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 24.9.2001 (Ex-Tag) EUR 62,70 Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war. 5 Vermögensaufstellung zum 31. Juli 2002. Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 Kennummer Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Bestand 31.7.2002 Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen AMTLICH NOTIERT AKTIEN 855018 897831 899889 869279 904278 575200 850775 851765 855705 870737 878391 901583 591219 854013 867367 887614 899272 902247 904252 932264 940074 861145 861270 869714 894983 923893 924882 939403 603165 854307 857085 858329 864712 867035 867171 906665 908432 915793 872381 881415 881998 850001 570695 871125 884482 920352 885197 888429 889349 889577 891489 502251 580826 633835 659099 765348 850598 850937 851399 852062 863186 868400 868840 870807 872956 882582 883444 896360 897350 899695 922613 938433 RIO TINTO LTD. WESCAM INC. SASKATCHEWAN WHEAT POOL CARLO GAVAZZI HOLDING AG NOVARTIS AG BAYER AG TELEFONICA S.A. FINMECCANICA S.P.A. AXA S.A. NOKIA CORP. COMPAGNIA ASSICURATRICE UNIPOL DU PAREIL AU MEME TULLOW OIL PLC. AVIVA PLC. INTELEK PLC. AVESCO PLC. CALLUNA PLC. UNIVERSE GROUP PLC. MSB INTERNATIONAL PLC. RETAIL DECISIONS PLC. CLAIMS DIRECT PLC. HANG LUNG GROUP SUN HUNG KAI PROPERTIES LTD. GOLD PEAK INDUSTRIES HOLD. LTD. LEGEND GROUP LTD. HSBC HOLDINGS PLC. PACIFIC CENTURY CYBERWORKS LTD. HONGKONG EXCHANGES AND CLEARING CHIYODA CORP. TOKYO ELECTRIC POWER CO. INC. NIKKO CORDIAL CORP. ISUZU MOTORS LTD. YAMATO TRANSPORT CO. LTD. NIPPON LIGHT METAL CO. LTD. INTEC INC. FOCUS SYSTEMS CORP. FUJI TELEVISION NETWORK INC. TREND MICRO INC. SIME DARBY BERHAD ANTAH HOLDINGS BERHAD LEADER UNIVERSAL HOLD. BERHAD ERICSSON B DIGILAND INTERNATIONAL LTD. NEPTUNE ORIENT LINES LTD. CREATIVE TECHNOLOGY LTD. GES INTERNATIONAL LTD. NATION MULTIMEDIA GROUP PLC. THAI SUPERWARE PCL. TELECOMASIA CORP. PLC. ADVANCED INFO SERVICE PLC. THAI TELEPH. & TELECOM PLC. AOL TIME WARNER INC. ISHARES INC. J.M. SMUCKER CO. AT & T WIRELESS SERVICES INC. KOOKMIN BANK (NEW) CATERPILLAR INC. KODAK IBM CORP. PROCTER & GAMBLE ADVANCED MICRO DEVICES INC. AT & T CORP. 3COM CORP. COMPUCOM SYSTEMS INC. MANDARIN ORIENTAL INTERN. LTD. SYBASE INC. PHYCOR INC. SAMSUNG ELECTRONICS CO. LTD. TOTAL ACCESS COMUNICATION PCL. DATACRAFT ASIA LTD. KT CORP. MICROTUNE INC. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 0 0 0 0 100.000 0 116.484 0 60.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1.500.000 150.000 0 1.000.000 100.000 0 1.000.000 0 50.000 0 0 0 0 30.000 0 250 0 0 0 0 0 1.200.000 1.004.000 0 200.000 0 0 0 900.000 0 50.000 136.600 800 0 20.000 30.000 0 15.000 40.000 0 0 0 0 0 0 0 8.000 0 0 30.000 100.000 0 0 0 0 30.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 175.000 160.000 0 50.000 1.000.000 0 0 0 2.526 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6 83.333 294.400 25.000 20.000 70.000 50.000 218.484 1.500.000 60.000 50.000 200.000 45.000 1.000.000 96.000 1.147.500 320.000 5.000.000 25.000 290.000 1.000.000 70.000 500.000 150.000 2.500.000 2.000.000 97.474 2.000.000 1.000.000 250.000 50.000 50.000 1.000.000 50.000 1.000.000 30.000 50.000 250 20.000 500.000 750.000 1.000.000 80.000 1.200.000 1.004.000 70.300 1.200.000 3.000.000 750.000 1.650.000 1.000.000 1.947.100 50.000 136.600 800 32.180 20.000 30.000 50.000 15.000 40.000 100.000 100.000 70.000 200.000 2.000.000 100.000 250.000 8.000 500.000 250.000 30.000 100.000 AUD CAD CAD CHF CHF EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP GBP HKD HKD HKD HKD HKD HKD HKD JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY JPY MYR MYR MYR SEK SGD SGD SGD SGD THB THB THB THB THB USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD USD 33,0800 6,9000 1,8300 63,0000 60,3500 25,4000 9,0000 0,6750 13,0300 12,7000 4,0400 16,0000 0,8750 4,2500 0,1425 0,9750 0,0001 0,2500 0,4450 0,0500 0,0325 7,2000 58,5000 1,1900 2,9000 88,5000 1,6400 11,3000 213,0000 2.435,0000 506,0000 70,0000 2.110,0000 101,0000 845,0000 1.100,0000 687.000,0000 3.000,0000 5,0500 0,3850 0,6650 9,6000 0,1650 0,8450 17,0000 0,3850 13,7000 8,0000 7,4000 40,2500 2,5000 11,5000 8,9200 33,5000 4,6900 46,4800 44,7000 30,7800 70,4000 88,9900 8,0300 10,1800 4,5100 3,9900 0,4600 12,1500 0,0010 138,5000 1,0000 1,2000 20,4200 3,8600 1.541.322,70 1.316.927,07 29.659,64 866.217,52 2.904.234,84 1.270.000,00 1.966.356,00 1.012.500,00 781.800,00 635.000,00 808.000,00 720.000,00 1.397.540,33 651.653,09 261.170,34 498.322,95 798,59 9.982,43 206.117,23 79.859,45 3.633,60 471.784,66 1.149.975,10 389.877,60 760.097,50 1.130.507,30 429.848,24 1.480.879,62 453.500,26 1.036.876,17 215.465,85 596.150,57 898.484,07 860.160,11 215.891,67 468.404,02 1.462.698,01 510.986,20 678.763,44 77.620,97 178.763,44 83.076,42 114.756,00 491.700,48 692.650,98 267.764,00 999.537,93 145.917,95 296.943,02 978.866,22 118.382,01 587.754,27 1.245.499,34 27.394,46 154.271,90 950.219,77 1.370.745,17 1.573.137,07 1.079.423,49 3.638.556,68 820.811,61 1.040.580,60 322.702,65 815.700,71 940.406,83 1.241.950,32 255,55 1.132.576,92 511.090,67 306.654,40 626.188,29 394.562,00 0,87% 0,75% 0,02% 0,49% 1,64% 0,72% 1,11% 0,57% 0,44% 0,36% 0,46% 0,41% 0,79% 0,37% 0,15% 0,28% 0,00% 0,01% 0,12% 0,05% 0,00% 0,27% 0,65% 0,22% 0,43% 0,64% 0,24% 0,84% 0,26% 0,59% 0,12% 0,34% 0,51% 0,49% 0,12% 0,27% 0,83% 0,29% 0,38% 0,04% 0,10% 0,05% 0,06% 0,28% 0,39% 0,15% 0,57% 0,08% 0,17% 0,55% 0,07% 0,33% 0,70% 0,02% 0,09% 0,54% 0,78% 0,89% 0,61% 2,06% 0,46% 0,59% 0,18% 0,46% 0,53% 0,70% 0,00% 0,64% 0,29% 0,17% 0,35% 0,22% Kennummer Wertpapierbezeichnung Stück bzw. Whg. Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Bestand 31.7.2002 Kurs Kurswert in EUR %-Anteil am Fondsvermögen OPTIONSSCHEINE 808509 TT & T PCL. STK 97.355 0 97.355 THB 1,2900 3.054,26 0,00% STK STK 5.000 0 0 0 5.000 157.895 THB THB 0,0100 0,0001 79,86 0,38 0,00% 0,00% 53.401.042,79 30,22% 451.952,36 219.435,62 3.004.248,84 3.166.500,00 2.858.400,00 4.787.500,00 5.045.400,00 2.002.000,00 5.231.500,00 3.067.080,00 2.925.645,00 1.037.900,00 1.467.900,00 3.058.050,00 4.021.600,00 2.990.490,00 4.991.200,00 3.102.000,00 3.997.600,00 3.125.216,00 2.012.200,00 2.778.160,69 5.684.076,03 5.767.129,85 4.441.747,57 4.258.218,36 4.267.586,44 2.965.203,93 937.322,91 2.600.684,86 862.414,39 1.973.832,16 2.654.477,15 3.165.593,38 3.228.651,74 0,26% 0,12% 1,70% 1,79% 1,62% 2,71% 2,85% 1,13% 2,96% 1,74% 1,65% 0,59% 0,83% 1,73% 2,28% 1,69% 2,82% 1,76% 2,26% 1,77% 1,14% 1,57% 3,22% 3,26% 2,51% 2,41% 2,41% 1,68% 0,53% 1,47% 0,49% 1,12% 1,50% 1,79% 1,83% BEZUGSRECHTE 569126 927415 UNIVERSE GROUP PLC. TELECOMASIA CORP. PCL. SUMME AKTIEN EUR RENTEN 051243 051244 039626 107384 292969 299850 307946 533247 558615 609812 612320 648661 650170 687842 721548 748336 830935 855594 855688 855885 858707 557068 309896 054196 018814 351059 686399 176880 314409 748905 779067 841098 851893 853722 854270 6,7500% VORARL. VOLKSBANK 93-03 4,7500% VORARL. VOLKSBANK 93-05 4,7500% VERBUND 98-08 6,1250% SNS BANK NEDERLAND 00-10 4,5000% PUBLIC POWER CORP. 99-09 4,3750% VAUBAN MOBIL. GAR. 99-09 5,0000% WESTDEUT. LANDESBANK 01-08 4,2500% VOLKSW. FIN. SERVICES 02-05 5,7500% FED. HOME L. MORTGAGE 00-10 6,3750% BRITISH TELECOMMUNIC. 01-06 5,8750% EDP-ELECTRIC DE PORT. 01-11 6,2500% RWE FINANCE B.V. 01-16 5,6250% FORD MOTORS CREDIT 01-06 5,2500% BANK OF AMERICA 01-06 4,6250% INNOGY PLC. 01-04 5,2500% MBNA EUROPE FUNDING 01-04 5,0000% BELGIEN 02-12 5,3750% FINNLAND 02-13 3,8670% FINANSBANKN ASA 02-04 VAR. 5,6250% HOUSEHOLD FINANCE 02-05 5,7500% IMPERIAL TOBACCO FIN. 02-05 7,5000% HUNGARY 00-11/11A 5,0000% GROSSBRITANNIEN 99-04 5,6250% BANK AUSTRIA AG 01-11 1,6000% PFST.MTN 2001/2 0,1500% DEPFA PFANDBRIE 0,7500% TOYOTA MOTOR CR 5,2500% VER. STAATEN V. AMERIKA 98-28 6,7000% FORD MOTOR CREDIT 99-04 4,5000% POWERGEN US FUNDING 01-04 7,3000% AT & T CORP. 01-11 5,7500% HOUSEHOLD FIN. CORP. 02-07 5,2500% FED. NAT. MORTG. ASS. 02-07 6,6000% M. STANLEY, D. WITTER 02-12 4,5000% FED. HOME L. MORTGAGE 02-05 ATS ATS DEM EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR HUF GBP GBP JPY JPY JPY USD USD USD USD USD USD USD USD 0 0 0 0 0 0 5.000.000 2.000.000 5.000.000 0 0 1.000.000 0 0 4.000.000 3.000.000 5.000.000 3.000.000 4.000.000 3.200.000 2.000.000 700.000.000 3.500.000 0 500.000.000 500.000.000 500.000.000 0 900.000 2.500.000 1.000.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2.000.000 0 0 0 0 0 0 0 6.000.000 3.000.000 6.000.000 3.000.000 3.000.000 5.000.000 5.000.000 2.000.000 5.000.000 3.000.000 3.000.000 1.000.000 1.500.000 3.000.000 4.000.000 3.000.000 5.000.000 3.000.000 4.000.000 3.200.000 2.000.000 700.000.000 3.500.000 3.600.000 500.000.000 500.000.000 500.000.000 3.000.000 900.000 2.500.000 1.000.000 2.000.000 2.500.000 3.000.000 3.100.000 % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % % 103,6500 100,6500 97,9300 105,5500 95,2800 95,7500 100,9080 100,1000 104,6300 102,2360 97,5215 103,7900 97,8600 101,9350 100,5400 99,6830 99,8240 103,4000 99,9400 97,6630 100,6100 97,3150 101,6800 100,3000 104,3100 100,0000 100,2200 96,6953 101,8870 101,7700 84,3700 96,5500 103,8750 103,2300 101,8900 SUMME RENTEN EUR 108.148.917,28 61,19% SUMME DER AMTLICH NOTIERTEN WERTPAPIERE EUR 161.549.960,07 91,41% AMTLICH GEREGELT RENTEN 043389 5,2500% ÖVAG 97-04/12P ATS 0 0 70.000.000 SUMME DER AMTLICH GEREGELTEN WERTPAPIERE % 102,3000 EUR 5.204.101,65 5.204.101,65 2,94% 2,94% NICHT NOTIERT RENTEN 442733 649118 4,5000% VB NÖ MITTE KO 99-03/1 VAR. 4,5000% FRANKREICH 00-06 EUR EUR 0 3.000.000 0 0 363.500 3.000.000 SUMME DER NICHT NOTIERTEN WERTPAPIERE % % 100,0000 101,1600 EUR 363.500,00 3.034.800,00 3.398.300,00 0,21% 1,72% 1,93% OPTIONEN 993182 ÖVAG CALL OPTION YEN/EUR 114,00/26.9.2002 STK 400 0 400 EUR 48,0000 19.200,00 SUMME DER OPTIONEN EUR 19.200,00 SUMME DER WERTPAPIERE EUR 170.171.561,72 0,01% 0,01% 96,29% FUTURES ZINSFUTURES EURO BUND 09/2002 (KAUF) USD TREASURY NOTES 10 YEAR 100 20 KONTRAKTE KONTRAKTE SUMME FUTURES EUR EUR 83.000,00 – 56.859,86 0,05% – 0,03% EUR 26.140,14 0,02% EUR 4.312.486,54 2,44% BANKGUTHABEN EUR-GUTHABEN 7 SONSTIGE VERMÖGENSWERTE ZINSANSPRÜCHE KEST AUS ANSPRÜCHEN EUR EUR 1.663.108,94 554.369,74 0,94% 0,31% SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE EUR 2.217.478,68 1,25% FONDSVERMÖGEN EUR 176.727.667,08 UMLAUFENDE ANTEILE STK ANTEILSWERT EUR 100,00% 2.892.061 61,11 DEVISENKURSE UND EURO-UMRECHNUNGSKURSE Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Kursen per 31.7.2002 in EUR umgerechnet. Australischer Dollar Englische Pfund Kanadischer Dollar Hongkong Dollar Japanischer Yen Malaysische Ringgit Schwedische Kronen Schweizer Franken Singapur Dollar Thailändische Baht Ungarische Forint US-Dollar EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 = = = = = = = = = = = = AUD GBP CAD HKD JPY MYR SEK CHF SGD THB HUF USD 1,78850 0,62610 1,54250 7,63060 117,42000 3,72000 9,24450 1,45460 1,72540 41,11900 245,20000 0,97830 Deutsche Mark Finnische Mark Französische Francs Italienische Lire Niederländischer Gulden Spanische Peseten EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 1 1 1 1 1 = = = = = = DEM FIM FRF ITL NLG ESP 1,95583 5,94573 6,55957 1.936,27000 2,20371 166,38600 Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind. Wertpapier Kenn-Nr. Wertpapierbezeichnung Stück Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum Währung Wertpapier Kenn-Nr. 113508 113515 113519 177091 233562 314288 314294 314446 351660 352252 353726 611252 649935 687193 687215 701561 721610 748376 779362 840806 842955 703779 230855 231499 175372 175546 283191 649112 AKTIEN AMTLICH NOTIERT 873469 931270 677485 876838 862398 853686 864105 851777 863446 897590 931982 GULF CANADA RESOURCES LTD. ENTENIAL S.A. HBOS PLC. ALFRED MC ALPINE PLC. CHEUNG KONG HOLDINGS LTD. NISSAN MOTOR CO. LTD. TOKYU CORP. PHILIP MORRIS COS. INC. COMDISCO INC. APAC CUSTOMER SERVICES INC. PALM INC. STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK STK 0 0 0 0 150.000 300.000 0 0 0 0 0 200.000 43.544 343.000 600.000 150.000 300.000 300.000 50.000 40.000 136.700 60.000 CAD EUR GBP GBP HKD JPY JPY USD USD USD USD STK 0 250.000 HKD STK 400 400 USD OPTIONSSCHEINE 631634 GOLD PEAK INDUST. 01/8.2.2002 OPTIONEN 993094 Wertpapier Kenn-Nr. ÖVAG CALL OPTION YEN/EUR 114,00/25.7.2002 Wertpapierbezeichnung Währung Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum RENTEN AMTLICH NOTIERT 018553 038238 038486 038493 043244 107638 4,000% BANK AUSTRIA 98-02/4+5 VAR. 8,000% ÖSTERREICH 92-02/3+3A 3,400% ÖSTERREICH 99-04/3 5,500% ÖSTERREICH 99-10/4 5,500% ÖVAG 00-05/2 5,250% BRANDENBURG 02-09/2 ATS EUR EUR EUR EUR EUR 0 0 0 0 0 3.100.000 5.500.000 726.730 10.000.000 10.000.000 4.000.000 3.100.000 Wertpapierbezeichnung Währung 4,750% DEUTSCHLAND 98-28 5,250% DEUTSCHLAND 00-10 5,000% DEUTSCHLAND 02-12 5,250% ITALIEN 98-29 3,750% DÜSS. HYP.-BK. PF 55/99-07 5,250% KELDA GROUP PLC. 99-06 4,750% CEGETEL S.A. 99-04 5,000% M. HENNESSY L. VUITTON 99-06 4,875% VODAFONE FINANCE N.V. 99-04 5,500% WOLTERS KLUWER N.V. 99-06 5,000% COMP. DE FIN. FONCIER 99-05 5,250% ITALIEN 01-11 0,000% WORLDCOM INC. 01-08 5,875% VIVENDI ENVIRONMENT 01-08 5,625% QUEBEC PROVINZ 01-11 5,125% KON. PHILIPS ELECT. 01-04 5,750% GALLAHER GROUP PLC. 01-06 6,500% PILKINGTON PLC. 01-08 5,125% TPG N.V. 01-08 4,625% FED. HOME L. MORTGAGE 02-07 6,000% FORD MOTOR CREDIT 02-05 2,000% JAPAN 00-21/51 5,000% SCHWEDEN 98-04/1042 5,000% SCHWEDEN 98-09 3,990% GENERAL ELEC. CAP 98-01 VAR. 5,500% RABOBK. NEDERL. 98-08 6,250% L.-BK. RHEINL.-PFALZ 97-02 6,100% MORGAN STANLEY 01-06 Käufe/ Verkäufe/ Zugänge Abgänge im Berichtszeitraum EUR 0 EUR 0 EUR 4.000.000 EUR 3.000.000 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 5.000.000 EUR 1.500.000 EUR 0 EUR 0 EUR 3.000.000 EUR 5.500.000 EUR 700.000 EUR 1.000.000 EUR 6.000.000 EUR 1.000.000 JPY 500.000.000 SEK 0 SEK 0 USD 0 USD 0 USD 0 USD 0 5.000.000 5.000.000 4.000.000 3.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 5.000.000 4.500.000 1.300.000 3.400.000 3.000.000 5.500.000 700.000 1.000.000 6.000.000 1.000.000 500.000.000 25.000.000 45.000.000 1.000.000 3.000.000 1.500.000 1.000.000 RENTEN AMTLICH GEREGELT 016491 6,000% METASYS 94-04 EO ATS 0 10.000.000 EUR 4.000.000 4.000.000 NEUEMISSIONEN 748413 6,000% GENERAL MOTORS 01-06 Wien, im August 2002 VOLKSBANKEN-KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H. Geschäftsführung Dir. Walter Wagner Mag. Andreas Witzani 8 Bestätigungsvermerk. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der für das Vermögen des ”VOLKSBANK-INTER-INVEST”Miteigentumsfonds in Wertpapieren geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom 1. August 2001 bis 31. Juli 2002 den gesetzlichen Vorschriften. Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten. Wien, den 21. August 2002 KPMG AUSTRIA GMBH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien DDr. Martin Wagner Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ppa Dkfm.Dr. Franz Frauwallner Buchprüfer und Steuerberater 9 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung VOLKSBANK-INTER-INVEST per 1.10.2002. Die Steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb von Österreich haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. Privatanleger Steuerliche Behandlung der Ausschüttung des VOLKSBANK-INTER-INVEST Geschäftsjahr 2001/2002 1. Betriebliche Anleger Natürliche Personen Betriebliche Anleger mit Option ohne Option mit Option ohne Option Juristische Personen Ausschüttung vor Abzug der KESt II und KESt III EUR 2,0000 2,0000 2,0000 2,0000 2,0000 a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern EUR 0,0814 0,0814 0,0814 0,0814 0,0814 b) Ausschüttungsgleiche steuerpflichtige Substanzgewinne EUR 0,0927 0,0927 3. Ertrag EUR 2,1741 2,1741 4. a) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne EUR 0,0281 0,0281 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge EUR 5. Verbleibender Ertrag EUR 2,1460 2,1460 2,0814 2,0814 6. Hievon endbesteuert EUR 1,8224 1,8224 1,7297 1,7297 7. a) Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR bzw. aus Gewerbebetrieb (vgl. auch Pkt. 12 f) EUR — — EUR — — 2. b) Für KÖSt relevant (vgl. auch Pkt. 12 f) 8. 9. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht — 0,3236 — 0,3236 — 2,0814 — 2,0814 — 2,0814 — — — — — — — 0,3517 — — 0,3517 — 2,0814 — — — 2,0814 EUR 0,3236 0,3236 0,3236 0,3236 0,3236 a) anrechenbar1) EUR 0,0496 0,0496 0,0496 0,0496 0,0496 b) rückzuerstattende EUR 0,0288 0,0288 0,0288 0,0288 0,0288 Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ausland entrichtete Steuern (siehe Punkt 12.) 10. a) Österreichische KESt I (auf Dividenden) EUR b) Österreichische KESt II (auf Zinsen) EUR 0,43 0,43 c) Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne) EUR 0,02 0,02 11. Erbschaftssteuerwert — — — 0,43 — 0,43 — 0,432) — — — EUR — — — — — a) Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG (Inlandsdividenden brutto) EUR — — — — — b) Zinserträge, die einem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen EUR 1,7297 1,7297 c) Substanzgewinne, die einem inländischen Kapitaletragsteuerabzug unterliegen EUR 0,0927 0,0927 12. Detailangaben 1) 2) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die betreffende Est/KÖSt die auf die jeweiligen Einkünfte entfällt. Gilt für bertriebliche Anleger/juristische Personen ohne Befreiungserklärung. 10 1,7297 — 1,7297 — 1,72971) — Privatanleger Steuerliche Behandlung der Ausschüttung des VOLKSBANK-INTER-INVEST Geschäftsjahr 2001/2002 Betriebliche Anleger Natürliche Personen Betriebliche Anleger mit Option ohne Option mit Option ohne Option Juristische Personen EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 0,0024 0,0098 0,0098 0,0018 0,0035 0,0007 0,0043 0,0009 0,0121 0,0042 0,0024 0,0098 0,0098 0,0018 0,0035 0,0007 0,0043 0,0009 0,0121 0,0042 0,0024 0,0098 0,0098 0,0018 0,0035 0,0007 0,0043 0,0009 0,0121 0,0042 0,0024 0,0098 0,0098 0,0018 0,0035 0,0007 0,0043 0,0009 0,0121 0,0042 0,0024 0,0098 0,0098 0,0018 0,0035 0,0007 0,0043 0,0009 0,0121 0,0042 EUR 0,0495 0,0495 0,0495 0,0495 0,0495 EUR 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 0,0001 EUR 0,0496 0,0496 0,0496 0,0496 0,0496 EUR EUR EUR EUR EUR 0,0009 0,0014 0,0014 0,0112 0,0010 0,0009 0,0014 0,0014 0,0112 0,0010 0,0009 0,0014 0,0014 0,0112 0,0010 0,0009 0,0014 0,0014 0,0112 0,0010 0,0009 0,0014 0,0014 0,0112 0,0010 EUR 0,0159 0,0159 0,0159 0,0159 0,0159 EUR EUR 0,0057 0,0072 0,0057 0,0072 0,0057 0,0072 0,0057 0,0072 0,0057 0,0072 EUR 0,0288 0,0288 0,0288 0,0288 0,0288 EUR 0,0085 0,0085 0,0085 0,0085 d) Zu Punkt 9. a) anrechenbare Steuern aus deutschen Aktien aus englischen Aktien aus französischen Aktien aus italienischen Aktien aus japanischen Aktien aus malaysischen Aktien aus Schweizer Aktien aus thailändischen Aktien (Matching credit) aus US-amerikanischen Aktien aus italienischen Anleihen Zwischensumme Nicht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbare einbehaltene Abzugsteuer (§ 48 BAO): aus Singapur Aktien e) zu Punkt 9. b) rückzuerstattende Steuern Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden kann, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den Anteilinhaber zu stellen, die erforderlichen Formulare bzw. Merkblätter sind bei den Finanzlandesdirektionen erhältlich. Deutsche Quellensteuer Finnische Quellensteuer Italienische Quellensteuer Schweizer Quellensteuer Italienische Quellensteuer (aus Anleihen) Zwischensumme Werden französische Körperschaftsteuerguthaben zurückgefordert, erhöhen sich die rückzuerstattenden Steuerbeträge um französische Quellensteuer + französischen avoir fiscal f) In Frankreich werden über Antrag von Unternehmen einbehaltene Körperschaftsteuerbeträge erstattet. Die Steuergutschriften unterliegen der österreichischen Einkommensteuer. Werden diese Körperschaftsteuerguthaben zurückgefordert, erhöhen sich die Beträge gemäß vorstehendem Pkt. 7 aus französischem Körperschaftsteuerguthaben um 11 0,0085 §6 Fondsbestimmungen für den VOLKSBANK-INTER-INVEST – Miteigentumsfonds in Wertpapieren. Ausgabepreis und Anteilswert 1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen zugrundegelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden. ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern und der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend "Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für die von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen Fondsbestimmungen gelten: 2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen angeführt. §1 3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der "Investmentfondsbeilage zum Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse" verlautbart. Grundlagen Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung. §7 §2 1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Fonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungscheines. Miteigentumsanteile 1. Das Miteigentum an den zum Fonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung (Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungsanteilscheine) in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt. Rücknahme 2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den "Besonderen Fondsbestimmungen" angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises kann unter gleichzeitiger Mitteilung an den Bundesminister für Finanzen vorübergehend unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen. 2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter über einen oder mehrere Anteile verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen Fondsbestimmungen können die Anteilsscheine in mehreren Anteilscheingattungen (Ausschüttungs- und/oder Thesaurierungsanteilscheine) ausgegeben werden. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in der jeweils geltenden Fassung) oder in effektiven Stücken dargestellt. 3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. Jeder Erwerber eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. §8 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet. 2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres eines Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Halbjahresbericht. §3 §9 3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt. Anteilscheine und Sammelurkunden 1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber. § 10 Veröffentlichung Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen – ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte – findet § 10 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem Exemplare dieser Veröffentlichung am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft und der Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht wurden. 3. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft. Verwaltung des Fonds 1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Fonds zu verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der Anteilinhaber zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 AktG. anzuwenden und die Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes sowie die allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen. § 11 Änderung der Fondsbestimmungen Die Kapitalanlagegesellschaft kann die allgemeinen und die besonderen Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Billigung der Depotbank ändern. Die Änderung bedarf ferner der Bewilligung des Bundesministers für Finanzen. Die Änderung ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft. § 12 2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen. Kündigung und Abwicklung 1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Fonds nach Einholung der Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw., sofern das Fondsvermögen öS 5 Mio. unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen. 3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den besonderen Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. 2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Fonds, so wird die Verwaltung oder Abwicklung nach den bezüglichen Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes erfolgen. 4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine Wertpapiere verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum Fondsvermögen gehören. §5 Behebungszeit für Erträgnisanteile Wird der Anspruch auf Herausgabe der Erträgnisanteile nicht binnen fünf Jahren von den Anteilinhabern geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht der Anteilinhaber; solche Erträgnisanteile sind als Erträgnisse des Fonds zu behandeln. 2. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank (§ 5). §4 Rechnungslegung 1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz erstellten Rechenschaftsbericht. § 12 a) Depotbank Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 Investmentfondsgesetz mit Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen. Die im Sinne des § 23 Investmentfondsgesetz bestellte Depotbank führt die Depots und Konten des Fonds und übt alle übrigen ihr im Investmentfondsgesetz sowie in den allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus. 12 BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN für den VOLKSBANK-INTER-INVEST, Miteigentumsfonds in Wertpapieren (nachstehend Kapitalanlagefonds). § 13 Derivative Produkte § 19 a) Wertpapier- und Wertpapierindexoptionsgeschäfte Für den Kapitalanlagefonds dürfen folgende Optionsgeschäfte getätigt werden, wenn die Optionen an einer im Anhang angeführten Börse zum Börsenterminhandel zugelassen sind und die zugrundeliegenden Wertpapiere an einem der im Anhang angeführten organisierten Märkte gehandelt werden: Depotbank Depotbank ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien. § 14 § 19 — der Verkauf von Kaufoptionen auf zum Fondsvermögen gehörende Wertpapiere oder auf einen Wertpapierindex, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Kaufoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Kaufoptionen entsprechen; — der Verkauf von Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Verkaufsoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Verkaufsoptionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Verkaufsoptionen entsprechen; — der Kauf von Kauf- und Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß gezahlten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen der gleichen Art 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise gekaufter Optionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit verkaufter Optionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der gekauften Optionen entsprechen. Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine 1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtliche im österreichischen Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen. 2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine über einen Anteil ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine über einen Anteil auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. 3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift der Ausschüttungen bzw. der Auszahlungen gemäß § 26a durch die jeweils für den Anteilinhaber depotführende Bank. § 15 Wertpapiere Für den Fonds dürfen im Sinne des § 20 Investmentfondsgesetz alle Arten von Wertpapieren erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung getragen wird und berechtigte Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden. Wertpapiere, die von demselben Zone –A– Staat oder die vom Bund oder den Ländern oder von internationalen Organisationen öffentlich rechtlichen Charakters, denen ein oder mehrere EWR-Mitgliedsstaaten angehören, begeben oder garantiert wurden, dürfen zu mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H. nicht überschreiten darf. Sofern gekaufte und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien und von Bezugsrechten auf solche ist bis zu 10 v.H. des Fondsvermögens gestattet und wird im Sinne des § 20 Abs. 3 Z. 11 Investmentfondsgesetz ausdrücklich für zulässig erklärt. § 16 § 19 b) Devisenkurssicherungsgeschäfte Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisen auf Termin verkauft werden. Ein offenes Devisenterminverkaufsgeschäft darf vorzeitig durch ein entsprechendes kompensierendes Devisenkaufgeschäft geschlossen werden. Börsen und organisierte Märkte Die Kapitalanlagegesellschaft darf Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben, wenn sie § 19 c) Devisenoptionsgeschäfte — an der Wertpapierbörse eines EWR-Mitgliedsstaates amtlich notiert werden oder an einem anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines EWR-Mitgliedsstaates gehandelt werden oder Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisenverkaufsoptionen auf den im Anhang angeführten Märkten gekauft bzw. Devisenkaufoptionen verkauft werden, soweit den verkauften bzw. veroptionierten Devisen Vermögensgegenstände im gleichen Umfang und in der gleichen Währung gegenüberstehen. — an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notiert oder Im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken ist auch der Verkauf von Devisenverkaufsoptionen und der Kauf von Devisenkaufoptionen für das Fondsvermögen gestattet. — an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittlandes gehandelt werden oder, Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen. — wenn die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt. § 17 § 19 d) Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dürfen für den Kapitalanlagefonds folgende auf den im Anhang angeführten Börsen gehandelte Finanzterminkontrakte verkauft werden: Nicht notierte Wertpapiere und andere verbriefte Rechte Insgesamt bis zu 10 v.H. des Wertes des Fondsvermögens dürfen angelegt werden — Terminkontrakte auf Wertpapierindices, soweit den Kontrakten Wertpapiere mit den gleichen Kurswerten im Fondsvermögen gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; — in Wertpapieren gemäß § 15, die nicht die Voraussetzungen des § 16 erfüllen und/oder — — in anderen verbrieften Rechten, die Wertpapieren gleichzuhalten sind, übertragbar und veräußerbar sind und deren Wert jederzeit oder zumindest in den in § 6 vorgesehenen Zeitabständen bestimmt werden kann. Zinsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit Zinsrisiken in dieser Währung gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig; — Währungsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit entsprechenden Fremdwährungsrisiken gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig. § 18 Anteile von Investmentfonds 1. Anteile einer Investmentgesellschaft oder Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds dürfen bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Anteile öffentlich ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die Anteilinhaber das Recht zur Rückgabe der Anteile haben. § 19 e) Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Terminkontrakte auf Wertpapierindices, Zinsterminkontrakte und Währungsterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, abgeschlossen werden, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die diesen Finanzterminkontrakten im Zeitpunkt des Abschlusses zugrundeliegenden Kontraktwerte zusammen mit den Werten bereits abgeschlossener Finanzterminkontrakte, die ebenfalls nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. 2. Im Rahmen von Absatz 1 dürfen mit Bewilligung des Bundesministers für Finanzen auch Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds der Kapitalanlagegesellschaft, bzw. Anteile eines Kapitalanlagefonds einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder Anteile einer Investmentgesellschaft, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder wesentliche direkte oder indirekte Beteiligung verbunden ist, erworben werden, sofern die Fondsbestimmungen der zu erwerbenden Anteile die Spezialisierung auf die Anlage auf einen bestimmten geographischen oder wirtschaftlichen Bereich vorsehen und die Kapitalanlagegesellschaft die Absicht des Erwerbs derartiger Anteile angekündigt hat. § 19 f) Optionen auf Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck Zur Absicherung von Vermögensgegenständen dürfen für den Kapitalanlagefonds Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft bzw. Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft werden, soweit diese auf den im Anhang angeführten Märkten gehandelt werden und den zugrundeliegenden Finanzterminkontrakten Kursrisiken im Fondsvermögen im gleichen Umfang und in gleicher Währung gegenüberstehen. 13 Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig einzustellen. Im Rahmen von Absicherungsmaßnahmen sowie zur Begrenzung des Einflusses von Wechselkursschwankungen auf das Fondsvermögen dürfen für den Kapitalanlagefonds auch Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft, Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft und entsprechende Geschäfte zur Deckung offener Positionen abgeschlossen werden. § 24 Rechnungsjahr Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glatt-stellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen. Das Rechnungsjahr des Fonds ist die Zeit vom 1. August bis zum 31. Juli des nächsten Kalenderjahres. § 19 g) Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von 0,75 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlußkosten. § 25 Optionen auf Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Optionen auf Finanzterminkontrakte ge- und verkauft werden, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, sofern sie an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die für diese Geschäfte beim Abschluß gezahlten oder erzielten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch laufende Optionen auf Finanzterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 5 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigen. § 26 Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen. § 26 a) Außerbörsliche Optionen (OTC Optionen) § 27 Anhang zu § 16 Börsen und Märkte, an denen der VOLKSBANK-INTER-INVEST Wertpapiere gemäß § 16 erwerben darf Bankguthaben I. FINNLAND FRANKREICH GRIECHENLAND GROSSBRITANNIEN IRLAND ITALIEN Kreditaufnahme Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen. § 22 a) Pensionsgeschäfte Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für das Fondsvermögen zu kaufen. § 22 b) LUXEMBURG NIEDERLANDE ÖSTERREICH PORTUGAL SCHWEDEN SPANIEN Zinsswaps Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des Fondsvermögens gegenüberstehen. § 22 c) II. Devisenswaps Wertpapierleihe Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen. § 23 Brüssel Kopenhagen Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Helsinki Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Nancy, Nantes, Paris Athen London Dublin Mailand, Genua, Rom, Turin, Bologna, Venedig, Triest, Florenz, Neapel, Palermo Luxemburg Amsterdam Wien Lissabon Stockholm Barcelona, Madrid, Mercado Continuo Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft KROATIEN NORWEGEN POLEN SCHWEIZ SLOWAKISCHE REP. SLOWENIEN TSCHECHISCHE REP. UNGARN Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen. § 22 d) Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in Österreich und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft BELGIEN DÄNEMARK DEUTSCHLAND Geldmarktpapiere Die Anlage von Mitteln des Fondsvermögens in Kassenscheinen und anderen Geldmarktpapieren ist bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens gestattet. § 22 Abwicklung Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H. Neben den Erträgnissen dürfen bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens in auf Schilling oder eine andere frei konvertierbare Währung lautenden Bankguthaben gehalten werden. Es ist kein Mindestbankguthaben zu halten. § 21 Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 1. Oktober ein gemäß § 13 3.Satz Investmentfondsgesetz ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist. Die beschriebenen Optionen dürfen auch dann eingesetzt werden, wenn sie nicht an einer Börse zum Handel zugelassen sind, sofern sie marktüblich bewertet sind, der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, der Vertragspartner der Option ein Kreditinstitut (§ 2 Z. 20 BWG), ein Finanzinstitut (§ 2 Z. 24 BWG) oder eine Wertpapierfirma (§ 2 Z. 31 BWG) mit Sitz oder Hauptverwaltung in einem Zone –A– Staat gemäß § 2 Z. 18 BWG ist und im Zeitpunkt des Abschlusses der Wert (Kontraktwert bzw. Ausübungspreis) aller für Rechnung des Fondsvermögens eingesetzten Techniken und Instrumente dieses Vertragspartners (Ausstellers) zusammen mit dem Wert der Wertpapiere dieses Ausstellers die Grenzen des § 20 Abs. 3 Z. 5 Investmentfondsgesetz nicht überschreitet. § 20 Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Oktober des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue Rechnung vorgetragen. Soweit verkaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen und gekaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen auf den gleichen Finanzterminkontrakt einander in der Laufzeit entsprechen, bleiben die Optionspreise der gekauften Optionen bei der Berechnung der oben genannten Grenze außer Ansatz. § 19 h) Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen Zagreb Oslo Warschau Zürich, Genf Bratislava Laibach (Ljubljana) Prag Budapest III. Börsen in außereuropäischen Ländern ARGENTINIEN AUSTRALIEN BRASILIEN CHILE HONGKONG INDIEN INDONESIEN Ausgabepreis und Rücknahmepreis Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 3,5 v.H. Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 5 Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilwert abgerundet auf die nächsten 5 Cent. 14 Buenos Aires Sydney, Hobart, Melbourne, Perth Rio de Janeiro, Sao Paulo Santiago Hongkong Stock Exchange Bombay Jakarta JAPAN KANADA KOREA MALAYSIA MEXIKO NEUSEELAND PHILIPPINEN SINGAPUR SÜDAFRIKA TAIWAN THAILAND USA VENEZUELA Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo, Hiroshima Toronto, Vancouver, Montreal Seoul Kuala Lumpur Mexiko City Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland Manila Singapur Stock Exchange Johannesburg Taipei Bangkok New York, American Stock Exchange (AMEX), New York Stock Exchange (NYSE), Los Angeles (Pacific Stock Exchange), San Francisco (Pacific Stock Exchange), Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati Caracas KANADA DÄNEMARK IRLAND FINNLAND FRANKREICH DEUTSCHLAND HONGKONG ITALIEN JAPAN NIEDERLANDE NEUSEELAND NORWEGEN PHILIPPINEN SINGAPUR SÜDAFRIKA IV. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft JAPAN KANADA KOREA SCHWEIZ USA SPANIEN Over the Counter Market Over the Counter Market Over the Counter Market Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern, Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market Association (ISMA), Zürich Over the Counter Market im NASDAQ-System SCHWEDEN SCHWEIZ GROSSBRITANNIEN USA V. Börsen mit Futures & Options Märkten ARGENTINIEN AUSTRALIEN ÖSTERREICH BELGIEN BRASILIEN Bolsa de Comercio de Buenos Aires Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited Wiener Börse AG Belgian Futures & Options Exchange Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros, Rio de Janeiro Stock Exchange, São Paulo Stock Exchange Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange FUTOP Irish Futures & Options Exchange Finnish Options Market MONEP (Marché des Options Négociables de Paris), MATIF SA DTB Deutsche Terminbörse Hong Kong Futures Exchange Ltd. Mercato Italiano Futures, Italian Derivative Market Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange European Options Exchange New Zealand Futures & Options Exchange Oslo Stock Exchange Manila International Futures Exchange Singapore International Monetary Exchange Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures Exchange (SAFEX) Meff Renta Fija, Meff Renta Variable, Mercado de Futuros Financieros (MEFF) OM Stockholm AB Swiss Options & Financial Futures Exchange London International Financial Futures & Options Exchange (LIFFE), OM London American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange, Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange, Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York Futures Exchange, New York Stock Exchange, Pacific Stock Exchange, Philadelphia Stock Exchange Diese Fondsbestimmungen für den ”VOLKSBANK-INTER-INVEST”-Miteigentumsfonds in Wertpapieren wurden gemäß Investmentfondsgesetz 1993 durch Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. September 2000, GZ 25 4214/2-V/13/00, genehmigt. 15 Von der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwaltete Publikumsfonds. VOLKSBANK-RENT — VOLKSBANK-QUARTETT-ERTRAG — VOLKSBANK-GELD-RENT — VOLKSBANK-QUARTETT-WACHSTUM — VOLKSBANK-MÜNDEL-RENT — VOLKSBANK-MODERN-TIMES — VOLKSBANK-INTERBOND — VB-UNION MIX: GLOBAL — VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS — VB-UNION MIX: EUROPA — VOLKSBANK-DM-RENT — VB-UNION MIX: NEUE MÄRKTE — VOLKSBANK-DOLLAR-RENT — AMERICAN SELECTION — VOLKSBANK-CORPORATE BOND FUND — EUROPEAN SELECTION — VOLKSBANK-INTER-INVEST — WORLD SELECTION — WIF-BANK-ÄRZTEFONDS — VOLKSBANK-PORTFOLIO 8 — VOLKSBANK-RESERVE — VOLKSBANK-PORTFOLIO 24 — VOLKSBANK-PENSION — NÖ HYPO-MIX — VOLKSBANK-PENSION PLUS — NÖ HYPO-RENTEN — VOLKSBANK-AMERIKA-INVEST — NÖ HYPO-CORPORATE BOND FONDS — VOLKSBANK-EUROPA-INVEST — NÖ HYPO-KONSERVATIV — VOLKSBANK-PACIFIC-INVEST — NÖ HYPO-AUSGEWOGEN — VOLKSBANK-GLOBAL BLUE CHIP FUND — NÖ HYPO-WACHSTUM — VOLKSBANK-QUARTETT-SICHERHEIT — INVESCO TOP OF EUROPE — Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Pensionsinvestmentfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Pensionsinvestmentfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen, Miteigentumsfonds in Wertpapieren (Depotbank Invesco Bank Österreich AG). 16