VOLKSBANK-INTER

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VOLKSBANK-INTER
VOLKSBANK-INTER-INVEST
RECHENSCHAFTSBERICHT
GESCHÄFTSJAHR 2001/2002
Inhaltsverzeichnis.
Gesellschafter und Organe der VolksbankenKapitalanlagegesellschaft m.b.H. ........................................................... 1
VOLKSBANK-INTER-INVEST –
Miteigentumsfonds in Wertpapieren ...................................... 2
Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte ...................................... 2
Anlagepolitik ........................................................................................... 3
Ausschüttung.......................................................................................... 3
Zusammensetzung des Fondsvermögens ............................................. 4
Aufteilung des Fondsvermögens............................................................ 4
Ertragsrechnung ..................................................................................... 5
Vermögensaufstellung............................................................................ 6
Bestätigungsvermerk........................................................................... 9
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung –
VOLKSBANK-INTER-INVEST............................................................. 10
Fondsbestimmungen......................................................................... 12
Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.,
Wien.
VOLKSBANK-INTER-INVEST
Miteigentumsfonds in Wertpapieren.
1090 Wien, Peregringasse 3
Telefon (01) 31 3 40 DW
Bericht über das fünfzehnte Geschäftsjahr vom
1. August 2001 bis 31. Juli 2002
Gesellschafter:
Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien
Ausschüttung.
EUR 2,00 je Anteil ab 1. Oktober 2002
Staatskommissäre:
Amtsdirektor Roland HAAS
Verwaltung.
Dr. Christian HEILINGSETZER
VOLKSBANKEN-KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H.
Aufsichtsrat:
Direktor Wolfgang LAYR, Vorsitzender
Depotbank.
Direktor Dr. Erich KASCHNIGG
Direktor Prok. Mag. Harald POSCH
Mag. Franz BIERMAYER
ÖSTERREICHISCHE VOLKSBANKEN-AKTIENGESELLSCHAFT
Geschäftsführer:
Direktor Walter WAGNER
Wertpapier-Kenn-Nr.
Mag. Andreas WITZANI
085824
Stammkapital:
ATS 10 Mio.
EUR 726.728,–
Prospektkundmachung im Amtsblatt zur
Wiener Zeitung vom 30.12.1993 –
1. Änderung am 5.1.1995
2. Änderung am 5.1.1996
3. Änderung am 18.9.1996
4. Änderung am 23.9.1997
5. Änderung am 23.9.1998
6. Änderung am 1.10.1998
7. Änderung am 12.2.1999
8. Änderung am 1.7.1999
9. Änderung am 29.9.2000
10. Änderung am 8.2.2001
Ein gemäß § 6 Investmentfondsgesetz 1993 in der geltenden Fassung erstellter Prospekt, der
die Fondsbestimmungen enthält, kann bei der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H.
und der Österreichischen Volksbanken-AG (Depotbank), beide 1090 Wien, Peregringasse 3,
sowie bei den im österreichischen Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen kostenlos bezogen werden.
1
Sehr geehrter Anteilsinhaber!
Entwicklung der internationalen Kapitalmärkte.
Mit 31. Juli 2002 beendete der VOLKSBANK-INTER-INVEST-Miteigentumsfonds in Wertpapieren das fünfzehnte Geschäftsjahr.
Die Entwicklung an den internationalen Kapitalmärkten gestaltete
sich im abgelaufenen Geschäftsjahr sehr turbulent.
Das Fondsvermögen des VOLKSBANK-INTER-INVEST ist im vergangenen Geschäftsjahr um – 15,94 % von EUR 210.237.316,47 auf
EUR 176.727.667,08 gefallen.
Im Zuge der Terroranschläge des 11. September 2001 kamen die
Aktienmärkte unter Druck, während die internationalen Rentenmärkte
mit Kursanstiegen aufwarten konnten.
Im Berichtszeitraum wurden 173.162 Anteile des VOLKSBANKINTER-INVEST abgesetzt, 242.463 Anteile wurden zurückgenommen. Somit hat sich der Anteilsumlauf im abgeschlossenen
Geschäftsjahr von 2.961.362 Anteilen auf 2.892.061 Anteile um
– 2,34 % vermindert.
Gegen Ende des Jahres 2002 deutete vieles auf eine Erholung der
Weltwirtschaft hin. Vor allem in den USA sollten das historisch tiefe
Zinsniveau und die deutlich in die Höhe geschraubten Staatsausgaben für einen nachhaltigen Aufschwung sorgen.
So gab es an den atlantischen Rentenmärkten von November 2001
bis März 2002 einen deutlichen Renditeanstieg entlang der gesamten
Zinskurve.
Der errechnete Wert eines VOLKSBANK-INTER-INVEST-Anteils betrug zum Geschäftsjahresende am 31.7.2002 EUR 61,11. Addiert
man die am 1.10.2001 erfolgte Ausschüttung von EUR 2,30 pro Anteil, ergibt sich eine Wertminderung bezogen auf den Wert zu Beginn
des Geschäftsjahres (EUR 70,99) von – 10,68 % bzw. bei sofortiger
Wiederveranlagung eine Wertminderung von – 10,76 %.
Eine große Anzahl von Unternehmenspleiten, weiter fallende Unternehmensgewinne und unsaubere Bilanzierungspraktiken, vor allem
amerikanischer Unternehmen trübten das Bild im 2. Quartal 2002
wieder deutlich. Die Risikoaversion der Investoren erreichte in den
letzten Wochen des Geschäftsjahres erneut das Niveau des
September 2001 und die Zinsen sanken in dieser Phase deutlich und
erreichten in manchen Segmenten (z.B. USA 2-jährige Staatsanleihenrendite 1,9 %!) noch nie dagewesene Tiefstände. Staatsanleihen dienen trotz explodierendem Budgetdefizit in den USA und zunehmenden Problemen mit der Erfüllung der Maastricht Kriterien in
Europa als sicherer Hafen.
Seit der ersten Preisberechnung des VOLKSBANK-INTER-INVEST
am 28.3.1988 (errechneter Wert ATS 973,67) wurde bis 31.7.2002
(errechneter Wert EUR 61,11), unter Berücksichtigung der sofortigen
Wiederveranlagung der bisherigen Ausschüttungen, eine Wertsteigerung von + 6,27 % p.a. erzielt (Quelle: Oesterreichische Kontrollbank
AG).
An den Aktienbörsen sah das Bild im abgelaufenen Geschäftsjahr
nicht besonders rosig aus. Hier verlor der Dow Jones Industrial 25 %,
der S&P 500 Index über 32 % und der Nasdaq Composite Index sogar über 42 %. In Europa sah es nicht bedeutend besser aus. Der
Euro Stoxx 50 Index mußte über 34 % und der Deutsche Aktienindex
(DAX) sogar über 36 % in der Berichtsperiode abgeben. In Asien
konnten sich die Börsen etwas besser als in Amerika und Europa behaupten. Die großen Indices wie Nikkei 225 - und Hang Seng Index
verloren auch um über 22 %. Die Topperformer waren Südkorea und
Thailand, beide Länder legten im abgeschlossenen Geschäftsjahr um
über 25 % zu. Einer der stärksten Performer war Samsung Electronics.
Übersicht seit Fondsbeginn (28.3.1998)
Rechnungsjahr
19881)
je Anteil
in ATS
Wertveränderung in %
Ausschüttung
in ATS
+ 9,24
26,00
80.846.081,95
1.060,58
1988/1989
300.786.419,79
1.122,62
+ 8,50
88,00
1989/1990
367.503.483,98
1.002,61
— 3,04
90,00
1990/1991
379.326.069,19
1.006,09
+ 10,67
90,00
1991/1992
370.911.828,09
857,28
+ 6,26
87,50
1992/1993
476.480.634,70
961,50
+ 25,05
82,50
1993/1994
821.146.779,86
850,05
— 3,14
77,50
1994/1995
858.715.571,82
762,97
— 1,14
72,50
1995/1996
983.834.065,82
756,97
+ 9,32
65,00
1996/1997
1.607.217.133,96
927,26
+ 33,44
55,00
1997/1998
2.387.254.156,65
910,27
+ 4,42
50,00
Wertveränderung
in %
Ausschüttung
in EUR
Rechnungsjahr
1)
Nettobestandswert
in ATS
Nettobestandswert
in EUR
je Anteil
in EUR
1998/1999
193.100.184,69
68,23
+ 9,49
2,95
1999/2000
215.836.543,27
73,82
+ 13,06
2,80
2000/2001
210.237.316,47
70,99
– 0,09
2,30
2001/2002
176.727.667,08
61,11
– 10,76
2,00
Rumpfgeschäftsjahr vom 28.3.1988 bis 31.7.1988
2
Anlagepolitik.
Ausschüttung.
Obwohl das derzeitige Renditeniveau an den Rentenmärkten als historisch tief zu bezeichnen ist, gibt es wenige Anzeichen für deutlich
steigende Zinsen im neuen Geschäftsjahr. Die Notenbanken diesund jenseits des Atlantiks sollten noch einige Zeit an den tiefen Leitzinsen festhalten, zumal sich eine rasche Erholung der Wirtschaft
nicht abzeichnet.
Für das Geschäftsjahr 2001/2002 wird eine Ausschüttung von
EUR 2,00 je Anteil, das ergibt bei 2.892.061 VOLKSBANK-INTERINVEST-Anteilen die Summe von EUR 5.784.122,00, vorgenommen.
Auf neue Rechnung wurden EUR 111.680.151,31 vorgetragen.
Die kuponauszahlende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung
Kapitalertragsteuer in Höhe von EUR 0,45 (inkl. KEST III) je Anteil
einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Soferne der
Anteilsinhaber eine Optionserklärung abgegeben hat, beträgt die einzubehaltende Kapitalertragsteuer (‚‚gesamt‘‘) EUR 0,45 (inkl. KEST
III). Die im Jahresertrag enthaltene KESt III aus steuerpflichtigen
Kursgewinnen alleine beträgt EUR 0,02 je Anteil.
Bei weiter fallenden Zinsen soll das Risiko (gemessen an der modified Duration) im Anleihenanteil des Fonds reduziert werden,
respektive geeignete Absicherungsmaßnahmen gegen Kursverluste
bei steigenden Zinsen ergriffen werden.
An den Aktienmärkten läßt sich eine Bodenbildung bereits erkennen.
Da die Aktiengrenze bei 35 % liegen darf, wird in den kommenden
Monaten die Aktienquote wieder von 30 % auf 35 % erhöht – um an
der Erholung der Märkte mitpartizipieren zu können.
Die Ausschüttung wird ab 1. Oktober 2002 gegen Aufruf des Kupons
Nr. 15 bei den Zahlstellen des Fonds, Österreichische VolksbankenAktiengesellschaft, Wien, sowie sämtlichen im österreichischen
Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen, kostenfrei ausgezahlt bzw. gutgeschrieben.
3
Zusammensetzung des Fondsvermögens.
Kurswert
per 31. Juli 2001
Mio. EUR
%
Kurswert
per 31. Juli 2002
Mio. EUR
%
Australien
Bermuda (in USD)
Deutschland
Finnland
Frankreich
Großbritannien
Hongkong
Italien
Japan
Kanada
Malaysien
Schweden
Schweiz
Singapur
Singapur (in USD)
Spanien
Südkorea (in USD)
Thailand
Thailand (in USD)
USA
1,596
1,154
2,350
1,257
2,780
17,680
1,812
1,559
7,995
3,361
0,980
0,496
2,238
1,119
1,028
1,420
–
2,819
1,125
13,972
0,76
0,55
1,12
0,60
1,32
8,41
0,86
0,74
3,80
1,60
0,47
0,24
1,06
0,53
0,49
0,67
–
1,34
0,53
6,65
1,541
0,940
1,270
0,635
1,502
4,240
4,682
1,821
6,719
1,347
0,935
0,083
3,770
1,567
0,307
1,966
2,709
2,543
0,511
14,313
0,87
0,53
0,72
0,36
0,85
2,40
2,65
1,03
3,80
0,76
0,53
0,05
2,13
0,89
0,18
1,11
1,53
1,44
0,29
8,10
Summe - Aktien
66,741
31,74
53,401
30,22
1.
Kurswert
per 31. Juli 2001
Mio. EUR
%
Aktien
2.
Kurswert
per 31. Juli 2002
Mio. EUR
%
Anleihen
lautend auf:
ATS
DEM
EUR
GBP
HUF
JPY
SEK
USD
Summe - Anleihen
6,878
2,932
98,379
5,772
–
–
7,513
12,839
134,313
3,27
1,40
46,79
2,75
–
–
3,57
6,11
63,89
5,876
3,004
62,286
11,451
2,778
12,968
–
18,388
116,751
3,32
1,70
35,25
6,48
1,57
7,33
–
10,41
66,06
–
–
–
–
0,019
0,019
0,01
0,01
Summe Wertpapiervermögen
Bankguthaben
Futures
Sonstige Vermögenswerte
201,054
6,635
–
2,548
95,63
3,16
–
1,21
170,171
4,313
0,026
2,218
96,29
2,44
0,02
1,25
Fondsvermögen
210,237
100,00
176,728
100,00
3.
Optionen
ÖVAG Call YEN/EUR
Summe - Optionen
Aufteilung des Fondsvermögens per 31.7.2002 in Prozent.
Europäische Aktien
8,65%
Bankguthaben, Futures und
sonstige Vermögenswerte
3,71%
Amerikanische Aktien
8,86%
Option und Aktien Australien
0,88%
Anleihen in USD
10,41%
Anleihen in ATS und EUR
38,57%
Aktien des pazifischen Raumes
11,84%
Anleihen in sonstigen Währungen
17,08%
4
Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Geschäftsjahr 2001/2002.
1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance)
Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlags
Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres........................................................................................................................................... EUR
Ausschüttung am 1.10.2001 von EUR 2,30 entspricht 0,0367 Anteilen1)
Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres ............................................................................................................................................. EUR
Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung erworbene Anteile (1,0367 x 61,11).................................................................................. EUR
Nettoertrag pro Anteil.............................................................................................................................................................................. EUR
Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr ................................................................................................................................. —
70,99
61,11
63,35
— 7,64
10,76 %
2. Fondsergebnis
a) Realisiertes Fondsergebnis
Ordentliches Fondsergebnis
Erträge (ohne Kursergebnis)
Zinserträge .........................................................................+
6.459.935,23
Dividendenerträge..............................................................+
925.120,62
sonstige Erträge .................................................................+
3.928,53.............+
7.388.984,38
Aufwendungen
Vergütung an die KAG..................................................... —
1.444.232,63
Aufwendungen für die Depotbank................................... —
93.885,68
sonstige Verwaltungsaufwendungen .............................. —
24.649,06........... —
1.562.767,37
Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) .............................................................................................................+
Realisiertes Kursergebnis2)
Realisierte Gewinne..................................................................................................................+
8.108.110,35
derivativen Instrumenten...........................................................................................................+
303.034,80
Realisierte Verluste................................................................................................................. —
4.911.034,97
derivativen Instrumenten......................................................................................................... —
834.687,22
Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich)..................................................................................................................+
Realisiertes Fondsgebnis (exkl. Ertragsausgleich) ..................................................................................................................+
5.826.217,01
2.665.422,96
8.491.639,97
b) Nicht realisiertes Kursergebnis2)
Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ................................................................................................................... —
Ergebnis des Rechnungsjahres ................................................................................................................................................ —
30.828.350,32
22.336.710,35
c) Ertragsausgleich
Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres .............................................................. —
2.935.684,42
Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge ...................................................... —
0,00
Ertragsausgleich.......................................................................................................................................................................... —
Fondsergebnis gesamt ............................................................................................................................................................... —
2.935.684,42
25.272.394,77
3. Entwicklung des Fondsvermögens
Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres (2.961.362 Anteile) ................................................................................+
Ausschüttung
Ausschüttung am 1.10.2001.......................................................................................................................................................... —
Ausgabe und Rücknahme von Anteilen
Ausgaben von Anteilen.............................................................................................................+
4.423.311,45
Rücknahme von Anteilen........................................................................................................ —
5.849.433,47........... —
Fondsergebnis gesamt ............................................................................................................................................................... —
210.237.316,47
Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres (2.892.061 Anteile)....................................................................................+
176.727.667,08
6.811.132,60
1.426.122,02
25.272.394,77
4. Verwendungs(Herkunfts-)rechnung
Ausschüttung
Ausschüttung am 1.10.2002 für 2.892.061 Ausschüttungsanteile zu je EUR 2,00 .......................................................................+
5.784.122,00
Realisiertes Fondsergebnis (inkl. Ertragausgleich)...........................................................+
Aufwands- und Verlustabdeckung/Gewinnübertrag
Aufwands- und Verlustabdeckung aus der Substanz .......+
0,00
Gewinnübertrag auf die Substanz ................................... —
0,00.............+
Veränderung des Gewinnvortrags3)
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr........................................+
111.908.317,76
Gewinnübertrag in die Folgeperiode ............................... —
111.680.151,31.............+
5.784.122,00
1)
2)
3)
5.555.955,55
0,00
228.166,45
+
Rechenwert für einen Ausschüttungsanteil am 24.9.2001 (Ex-Tag) EUR 62,70
Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenbegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr.
Inklusive Ertragsausgleich für das realisierte Kursergebnis, soweit dieser nicht in den Ausschüttungen bzw. Wiederveranlagungen enthalten ist bzw. war.
5
Vermögensaufstellung zum 31. Juli 2002.
Einschließlich Veränderungen im Wertpapiervermögen ab 1. August 2001 bis 31. Juli 2002
Kennummer
Wertpapierbezeichnung
Stück
bzw. Whg.
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Bestand
31.7.2002
Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
am Fondsvermögen
AMTLICH NOTIERT
AKTIEN
855018
897831
899889
869279
904278
575200
850775
851765
855705
870737
878391
901583
591219
854013
867367
887614
899272
902247
904252
932264
940074
861145
861270
869714
894983
923893
924882
939403
603165
854307
857085
858329
864712
867035
867171
906665
908432
915793
872381
881415
881998
850001
570695
871125
884482
920352
885197
888429
889349
889577
891489
502251
580826
633835
659099
765348
850598
850937
851399
852062
863186
868400
868840
870807
872956
882582
883444
896360
897350
899695
922613
938433
RIO TINTO LTD.
WESCAM INC.
SASKATCHEWAN WHEAT POOL
CARLO GAVAZZI HOLDING AG
NOVARTIS AG
BAYER AG
TELEFONICA S.A.
FINMECCANICA S.P.A.
AXA S.A.
NOKIA CORP.
COMPAGNIA ASSICURATRICE UNIPOL
DU PAREIL AU MEME
TULLOW OIL PLC.
AVIVA PLC.
INTELEK PLC.
AVESCO PLC.
CALLUNA PLC.
UNIVERSE GROUP PLC.
MSB INTERNATIONAL PLC.
RETAIL DECISIONS PLC.
CLAIMS DIRECT PLC.
HANG LUNG GROUP
SUN HUNG KAI PROPERTIES LTD.
GOLD PEAK INDUSTRIES HOLD. LTD.
LEGEND GROUP LTD.
HSBC HOLDINGS PLC.
PACIFIC CENTURY CYBERWORKS LTD.
HONGKONG EXCHANGES AND CLEARING
CHIYODA CORP.
TOKYO ELECTRIC POWER CO. INC.
NIKKO CORDIAL CORP.
ISUZU MOTORS LTD.
YAMATO TRANSPORT CO. LTD.
NIPPON LIGHT METAL CO. LTD.
INTEC INC.
FOCUS SYSTEMS CORP.
FUJI TELEVISION NETWORK INC.
TREND MICRO INC.
SIME DARBY BERHAD
ANTAH HOLDINGS BERHAD
LEADER UNIVERSAL HOLD. BERHAD
ERICSSON B
DIGILAND INTERNATIONAL LTD.
NEPTUNE ORIENT LINES LTD.
CREATIVE TECHNOLOGY LTD.
GES INTERNATIONAL LTD.
NATION MULTIMEDIA GROUP PLC.
THAI SUPERWARE PCL.
TELECOMASIA CORP. PLC.
ADVANCED INFO SERVICE PLC.
THAI TELEPH. & TELECOM PLC.
AOL TIME WARNER INC.
ISHARES INC.
J.M. SMUCKER CO.
AT & T WIRELESS SERVICES INC.
KOOKMIN BANK (NEW)
CATERPILLAR INC.
KODAK
IBM CORP.
PROCTER & GAMBLE
ADVANCED MICRO DEVICES INC.
AT & T CORP.
3COM CORP.
COMPUCOM SYSTEMS INC.
MANDARIN ORIENTAL INTERN. LTD.
SYBASE INC.
PHYCOR INC.
SAMSUNG ELECTRONICS CO. LTD.
TOTAL ACCESS COMUNICATION PCL.
DATACRAFT ASIA LTD.
KT CORP.
MICROTUNE INC.
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
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STK
STK
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STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
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Kennummer
Wertpapierbezeichnung
Stück
bzw. Whg.
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Bestand
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Kurs
Kurswert
in EUR
%-Anteil
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97.355
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STK
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THB
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2,51%
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2,41%
1,68%
0,53%
1,47%
0,49%
1,12%
1,50%
1,79%
1,83%
BEZUGSRECHTE
569126
927415
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TELECOMASIA CORP. PCL.
SUMME AKTIEN
EUR
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5,2500% BANK OF AMERICA 01-06
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5,2500% MBNA EUROPE FUNDING 01-04
5,0000% BELGIEN 02-12
5,3750% FINNLAND 02-13
3,8670% FINANSBANKN ASA 02-04 VAR.
5,6250% HOUSEHOLD FINANCE 02-05
5,7500% IMPERIAL TOBACCO FIN. 02-05
7,5000% HUNGARY 00-11/11A
5,0000% GROSSBRITANNIEN 99-04
5,6250% BANK AUSTRIA AG 01-11
1,6000% PFST.MTN 2001/2
0,1500% DEPFA PFANDBRIE
0,7500% TOYOTA MOTOR CR
5,2500% VER. STAATEN V. AMERIKA 98-28
6,7000% FORD MOTOR CREDIT 99-04
4,5000% POWERGEN US FUNDING 01-04
7,3000% AT & T CORP. 01-11
5,7500% HOUSEHOLD FIN. CORP. 02-07
5,2500% FED. NAT. MORTG. ASS. 02-07
6,6000% M. STANLEY, D. WITTER 02-12
4,5000% FED. HOME L. MORTGAGE 02-05
ATS
ATS
DEM
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EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
HUF
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GBP
JPY
JPY
JPY
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USD
USD
USD
USD
USD
USD
USD
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%
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EUR
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RENTEN
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0
0
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SUMME DER AMTLICH GEREGELTEN WERTPAPIERE
%
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2,94%
NICHT NOTIERT
RENTEN
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649118
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4,5000% FRANKREICH 00-06
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EUR
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%
%
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EUR
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1,72%
1,93%
OPTIONEN
993182
ÖVAG CALL OPTION
YEN/EUR 114,00/26.9.2002
STK
400
0
400
EUR
48,0000
19.200,00
SUMME DER OPTIONEN
EUR
19.200,00
SUMME DER WERTPAPIERE
EUR
170.171.561,72
0,01%
0,01%
96,29%
FUTURES
ZINSFUTURES
EURO BUND 09/2002 (KAUF)
USD TREASURY NOTES 10 YEAR
100
20
KONTRAKTE
KONTRAKTE
SUMME FUTURES
EUR
EUR
83.000,00
– 56.859,86
0,05%
– 0,03%
EUR
26.140,14
0,02%
EUR
4.312.486,54
2,44%
BANKGUTHABEN
EUR-GUTHABEN
7
SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
ZINSANSPRÜCHE
KEST AUS ANSPRÜCHEN
EUR
EUR
1.663.108,94
554.369,74
0,94%
0,31%
SUMME SONSTIGE VERMÖGENSWERTE
EUR
2.217.478,68
1,25%
FONDSVERMÖGEN
EUR
176.727.667,08
UMLAUFENDE ANTEILE
STK
ANTEILSWERT
EUR
100,00%
2.892.061
61,11
DEVISENKURSE UND EURO-UMRECHNUNGSKURSE
Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu folgenden Kursen per 31.7.2002 in EUR umgerechnet.
Australischer Dollar
Englische Pfund
Kanadischer Dollar
Hongkong Dollar
Japanischer Yen
Malaysische Ringgit
Schwedische Kronen
Schweizer Franken
Singapur Dollar
Thailändische Baht
Ungarische Forint
US-Dollar
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
=
AUD
GBP
CAD
HKD
JPY
MYR
SEK
CHF
SGD
THB
HUF
USD
1,78850
0,62610
1,54250
7,63060
117,42000
3,72000
9,24450
1,45460
1,72540
41,11900
245,20000
0,97830
Deutsche Mark
Finnische Mark
Französische Francs
Italienische Lire
Niederländischer Gulden
Spanische Peseten
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1
1
1
1
1
1
=
=
=
=
=
=
DEM
FIM
FRF
ITL
NLG
ESP
1,95583
5,94573
6,55957
1.936,27000
2,20371
166,38600
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.
Wertpapier
Kenn-Nr.
Wertpapierbezeichnung
Stück
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
Währung
Wertpapier
Kenn-Nr.
113508
113515
113519
177091
233562
314288
314294
314446
351660
352252
353726
611252
649935
687193
687215
701561
721610
748376
779362
840806
842955
703779
230855
231499
175372
175546
283191
649112
AKTIEN AMTLICH NOTIERT
873469
931270
677485
876838
862398
853686
864105
851777
863446
897590
931982
GULF CANADA RESOURCES LTD.
ENTENIAL S.A.
HBOS PLC.
ALFRED MC ALPINE PLC.
CHEUNG KONG HOLDINGS LTD.
NISSAN MOTOR CO. LTD.
TOKYU CORP.
PHILIP MORRIS COS. INC.
COMDISCO INC.
APAC CUSTOMER SERVICES INC.
PALM INC.
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
STK
0
0
0
0
150.000
300.000
0
0
0
0
0
200.000
43.544
343.000
600.000
150.000
300.000
300.000
50.000
40.000
136.700
60.000
CAD
EUR
GBP
GBP
HKD
JPY
JPY
USD
USD
USD
USD
STK
0
250.000
HKD
STK
400
400
USD
OPTIONSSCHEINE
631634
GOLD PEAK INDUST. 01/8.2.2002
OPTIONEN
993094
Wertpapier
Kenn-Nr.
ÖVAG CALL OPTION
YEN/EUR 114,00/25.7.2002
Wertpapierbezeichnung
Währung
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
RENTEN AMTLICH NOTIERT
018553
038238
038486
038493
043244
107638
4,000% BANK AUSTRIA 98-02/4+5 VAR.
8,000% ÖSTERREICH 92-02/3+3A
3,400% ÖSTERREICH 99-04/3
5,500% ÖSTERREICH 99-10/4
5,500% ÖVAG 00-05/2
5,250% BRANDENBURG 02-09/2
ATS
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0
0
0
0
0
3.100.000
5.500.000
726.730
10.000.000
10.000.000
4.000.000
3.100.000
Wertpapierbezeichnung
Währung
4,750% DEUTSCHLAND 98-28
5,250% DEUTSCHLAND 00-10
5,000% DEUTSCHLAND 02-12
5,250% ITALIEN 98-29
3,750% DÜSS. HYP.-BK. PF 55/99-07
5,250% KELDA GROUP PLC. 99-06
4,750% CEGETEL S.A. 99-04
5,000% M. HENNESSY L. VUITTON 99-06
4,875% VODAFONE FINANCE N.V. 99-04
5,500% WOLTERS KLUWER N.V. 99-06
5,000% COMP. DE FIN. FONCIER 99-05
5,250% ITALIEN 01-11
0,000% WORLDCOM INC. 01-08
5,875% VIVENDI ENVIRONMENT 01-08
5,625% QUEBEC PROVINZ 01-11
5,125% KON. PHILIPS ELECT. 01-04
5,750% GALLAHER GROUP PLC. 01-06
6,500% PILKINGTON PLC. 01-08
5,125% TPG N.V. 01-08
4,625% FED. HOME L. MORTGAGE 02-07
6,000% FORD MOTOR CREDIT 02-05
2,000% JAPAN 00-21/51
5,000% SCHWEDEN 98-04/1042
5,000% SCHWEDEN 98-09
3,990% GENERAL ELEC. CAP 98-01 VAR.
5,500% RABOBK. NEDERL. 98-08
6,250% L.-BK. RHEINL.-PFALZ 97-02
6,100% MORGAN STANLEY 01-06
Käufe/
Verkäufe/
Zugänge
Abgänge
im Berichtszeitraum
EUR
0
EUR
0
EUR
4.000.000
EUR
3.000.000
EUR
0
EUR
0
EUR
0
EUR
0
EUR
0
EUR
0
EUR
0
EUR
5.000.000
EUR
1.500.000
EUR
0
EUR
0
EUR
3.000.000
EUR
5.500.000
EUR
700.000
EUR
1.000.000
EUR
6.000.000
EUR
1.000.000
JPY 500.000.000
SEK
0
SEK
0
USD
0
USD
0
USD
0
USD
0
5.000.000
5.000.000
4.000.000
3.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
5.000.000
4.500.000
1.300.000
3.400.000
3.000.000
5.500.000
700.000
1.000.000
6.000.000
1.000.000
500.000.000
25.000.000
45.000.000
1.000.000
3.000.000
1.500.000
1.000.000
RENTEN AMTLICH GEREGELT
016491
6,000% METASYS 94-04 EO
ATS
0
10.000.000
EUR
4.000.000
4.000.000
NEUEMISSIONEN
748413
6,000% GENERAL MOTORS 01-06
Wien, im August 2002
VOLKSBANKEN-KAPITALANLAGEGESELLSCHAFT M.B.H.
Geschäftsführung
Dir. Walter Wagner
Mag. Andreas Witzani
8
Bestätigungsvermerk.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtgemäßen Prüfung
auf Grund der für das Vermögen des ”VOLKSBANK-INTER-INVEST”Miteigentumsfonds in Wertpapieren geführten Bücher und Schriften sowie der uns von der Geschäftsführung der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. erteilten Aufklärungen und Nachweise entspricht der Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr vom
1. August 2001 bis 31. Juli 2002 den gesetzlichen Vorschriften.
Die Vorschriften des Bundesgesetzes über Kapitalanlagefonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen wurden eingehalten.
Wien, den 21. August 2002
KPMG AUSTRIA GMBH.
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Wien
DDr. Martin Wagner
Wirtschaftsprüfer
und Steuerberater
ppa Dkfm.Dr. Franz Frauwallner
Buchprüfer
und Steuerberater
9
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung VOLKSBANK-INTER-INVEST per 1.10.2002.
Die Steuerliche Behandlung bezieht sich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb
von Österreich haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten.
Privatanleger
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung des
VOLKSBANK-INTER-INVEST
Geschäftsjahr 2001/2002
1.
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
Betriebliche
Anleger
mit
Option
ohne
Option
mit
Option
ohne
Option
Juristische
Personen
Ausschüttung
vor Abzug der KESt II und KESt III
EUR
2,0000
2,0000
2,0000
2,0000
2,0000
a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugssteuern
EUR
0,0814
0,0814
0,0814
0,0814
0,0814
b) Ausschüttungsgleiche steuerpflichtige Substanzgewinne
EUR
0,0927
0,0927
3.
Ertrag
EUR
2,1741
2,1741
4.
a) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne
EUR
0,0281
0,0281
b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge
EUR
5.
Verbleibender Ertrag
EUR
2,1460
2,1460
2,0814
2,0814
6.
Hievon endbesteuert
EUR
1,8224
1,8224
1,7297
1,7297
7.
a) Steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen
EUR
bzw. aus Gewerbebetrieb (vgl. auch Pkt. 12 f)
EUR
—
—
EUR
—
—
2.
b) Für KÖSt relevant (vgl. auch Pkt. 12 f)
8.
9.
Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht
—
0,3236
—
0,3236
—
2,0814
—
2,0814
—
2,0814
—
—
—
—
—
—
—
0,3517
—
—
0,3517
—
2,0814
—
—
—
2,0814
EUR
0,3236
0,3236
0,3236
0,3236
0,3236
a) anrechenbar1)
EUR
0,0496
0,0496
0,0496
0,0496
0,0496
b) rückzuerstattende
EUR
0,0288
0,0288
0,0288
0,0288
0,0288
Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Ausland
entrichtete Steuern (siehe Punkt 12.)
10. a) Österreichische KESt I (auf Dividenden)
EUR
b) Österreichische KESt II (auf Zinsen)
EUR
0,43
0,43
c) Österreichische KESt III (auf Substanzgewinne)
EUR
0,02
0,02
11. Erbschaftssteuerwert
—
—
—
0,43
—
0,43
—
0,432)
—
—
—
EUR
—
—
—
—
—
a) Beteiligungserträge gemäß § 10 KStG (Inlandsdividenden
brutto)
EUR
—
—
—
—
—
b) Zinserträge, die einem inländischen Kapitalertragsteuerabzug unterliegen
EUR
1,7297
1,7297
c) Substanzgewinne, die einem inländischen Kapitaletragsteuerabzug unterliegen
EUR
0,0927
0,0927
12. Detailangaben
1)
2)
Die Anrechnung darf nicht höher sein als die betreffende Est/KÖSt die auf die jeweiligen Einkünfte entfällt.
Gilt für bertriebliche Anleger/juristische Personen ohne Befreiungserklärung.
10
1,7297
—
1,7297
—
1,72971)
—
Privatanleger
Steuerliche Behandlung der Ausschüttung des
VOLKSBANK-INTER-INVEST
Geschäftsjahr 2001/2002
Betriebliche Anleger
Natürliche Personen
Betriebliche
Anleger
mit
Option
ohne
Option
mit
Option
ohne
Option
Juristische
Personen
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0024
0,0098
0,0098
0,0018
0,0035
0,0007
0,0043
0,0009
0,0121
0,0042
0,0024
0,0098
0,0098
0,0018
0,0035
0,0007
0,0043
0,0009
0,0121
0,0042
0,0024
0,0098
0,0098
0,0018
0,0035
0,0007
0,0043
0,0009
0,0121
0,0042
0,0024
0,0098
0,0098
0,0018
0,0035
0,0007
0,0043
0,0009
0,0121
0,0042
0,0024
0,0098
0,0098
0,0018
0,0035
0,0007
0,0043
0,0009
0,0121
0,0042
EUR
0,0495
0,0495
0,0495
0,0495
0,0495
EUR
0,0001
0,0001
0,0001
0,0001
0,0001
EUR
0,0496
0,0496
0,0496
0,0496
0,0496
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
0,0009
0,0014
0,0014
0,0112
0,0010
0,0009
0,0014
0,0014
0,0112
0,0010
0,0009
0,0014
0,0014
0,0112
0,0010
0,0009
0,0014
0,0014
0,0112
0,0010
0,0009
0,0014
0,0014
0,0112
0,0010
EUR
0,0159
0,0159
0,0159
0,0159
0,0159
EUR
EUR
0,0057
0,0072
0,0057
0,0072
0,0057
0,0072
0,0057
0,0072
0,0057
0,0072
EUR
0,0288
0,0288
0,0288
0,0288
0,0288
EUR
0,0085
0,0085
0,0085
0,0085
d) Zu Punkt 9. a) anrechenbare Steuern
aus deutschen Aktien
aus englischen Aktien
aus französischen Aktien
aus italienischen Aktien
aus japanischen Aktien
aus malaysischen Aktien
aus Schweizer Aktien
aus thailändischen Aktien (Matching credit)
aus US-amerikanischen Aktien
aus italienischen Anleihen
Zwischensumme
Nicht auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen anrechenbare einbehaltene Abzugsteuer (§ 48 BAO):
aus Singapur Aktien
e) zu Punkt 9. b) rückzuerstattende Steuern
Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen
sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen
Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden kann, vor. Die Rückerstattungsanträge
sind durch den Anteilinhaber zu stellen, die erforderlichen
Formulare bzw. Merkblätter sind bei den Finanzlandesdirektionen erhältlich.
Deutsche Quellensteuer
Finnische Quellensteuer
Italienische Quellensteuer
Schweizer Quellensteuer
Italienische Quellensteuer (aus Anleihen)
Zwischensumme
Werden französische Körperschaftsteuerguthaben zurückgefordert, erhöhen sich die rückzuerstattenden
Steuerbeträge um
französische Quellensteuer
+ französischen avoir fiscal
f) In Frankreich werden über Antrag von Unternehmen einbehaltene Körperschaftsteuerbeträge erstattet. Die Steuergutschriften unterliegen der österreichischen Einkommensteuer.
Werden diese Körperschaftsteuerguthaben zurückgefordert,
erhöhen sich die Beträge gemäß vorstehendem Pkt. 7
aus französischem Körperschaftsteuerguthaben um
11
0,0085
§6
Fondsbestimmungen für den
VOLKSBANK-INTER-INVEST –
Miteigentumsfonds in Wertpapieren.
Ausgabepreis und Anteilswert
1. Die Depotbank hat den Wert eines Anteiles (Anteilwert) für jede Anteilscheingattung
jedesmal dann zu errechnen und den Ausgabepreis und Rücknahmepreis (§ 7) zu
veröffentlichen, wenn eine Ausgabe oder eine Rücknahme der Anteile stattfindet, mindestens aber zweimal im Monat. Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung
des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die
Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen
Kurswerte, der zu ihm gehörigen Wertpapiere und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes
der zum Fonds gehörenden Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen
Rechte, abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Bei der Ermittlung der Kurswerte werden die letztbekannten Börsekurse bzw. Preisfeststellungen
zugrundegelegt, wobei die Kurse des jeweiligen Börsevortages herangezogen werden.
ALLGEMEINE FONDSBESTIMMUNGEN
zur Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Anteilinhabern
und der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (nachstehend
"Kapitalanlagegesellschaft" genannt) für die von der Kapitalanlagegesellschaft verwalteten Kapitalanlagefonds, die nur in Verbindung mit
den für den jeweiligen Kapitalanlagefonds aufgestellten besonderen
Fondsbestimmungen gelten:
2. Der Ausgabepreis ergibt sich aus dem Anteilwert zuzüglich eines Aufschlages pro
Anteil zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft. Der sich ergebende Preis
wird aufgerundet. Die Höhe dieses Aufschlages bzw. der Rundung ist in den besonderen Fondsbestimmungen angeführt.
§1
3. Der Ausgabepreis und der Rücknahmepreis werden für jede Anteilscheingattung in der
"Investmentfondsbeilage zum Amtlichen Kursblatt der Wiener Börse" verlautbart.
Grundlagen
Die Kapitalanlagegesellschaft unterliegt den Vorschriften des österreichischen Investmentfondsgesetzes 1993 in der jeweils geltenden Fassung.
§7
§2
1. Auf Verlangen eines Anteilinhabers ist diesem sein Anteil an dem Fonds zum jeweiligen Rücknahmepreis auszuzahlen, und zwar gegebenenfalls gegen Rückgabe des
Anteilscheines, der noch nicht fälligen Erträgnisscheine und des Erneuerungscheines.
Miteigentumsanteile
1. Das Miteigentum an den zum Fonds gehörigen Vermögenswerten ist je Anteilscheingattung (Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungsanteilscheine) in gleiche Miteigentumsanteile zerlegt. Die Anzahl der Miteigentumsanteile ist nicht begrenzt.
Rücknahme
2. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Wert eines Anteiles, abzüglich eines Abschlages und/oder einer Abrundung, soweit dies in den "Besonderen
Fondsbestimmungen" angeführt ist. Die Auszahlung des Rücknahmepreises kann unter gleichzeitiger Mitteilung an den Bundesminister für Finanzen vorübergehend
unterbleiben und vom Verkauf von Vermögenswerten des Kapitalanlagefonds sowie
vom Eingang des Verwertungserlöses abhängig gemacht werden, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die dies unter Berücksichtigung berechtigter
Interessen der Anteilinhaber erforderlich erscheinen lassen.
2. Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter über einen oder mehrere Anteile verkörpert. Nach Maßgabe der besonderen
Fondsbestimmungen können die Anteilsscheine in mehreren Anteilscheingattungen
(Ausschüttungs- und/oder Thesaurierungsanteilscheine) ausgegeben werden. Die
Anteilscheine werden in Sammelurkunden (§ 24 Depotgesetz, BGBl. Nr. 424/1969 in
der jeweils geltenden Fassung) oder in effektiven Stücken dargestellt.
3. Jeder Erwerber eines Anteilscheines erwirbt in Höhe der darin verbrieften Miteigentumsanteile Miteigentum an sämtlichen Vermögenswerten des Fonds. Jeder Erwerber
eines Anteiles an einer Sammelurkunde erwirbt in der Höhe seines Anteiles an den in
der Sammelurkunde verbrieften Miteigentumsanteilen Miteigentum an sämtlichen
Vermögenswerten des Fonds.
§8
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf mit Zustimmung ihres Aufsichtsrates die Miteigentumsanteile teilen (splitten) und zusätzliche Anteilscheine an die Anteilinhaber
ausgeben oder die alten Anteilscheine in neue umtauschen, wenn sie zufolge der
Höhe des errechneten Anteilwertes (§ 6) eine Teilung der Miteigentumsanteile als im
Interesse der Miteigentümer gelegen erachtet.
2. Innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der ersten sechs Monate des Rechnungsjahres eines Kapitalanlagefonds veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß
§ 12 Investmentfondsgesetz erstellten Halbjahresbericht.
§3
§9
3. Der Rechenschaftsbericht und der Halbjahresbericht werden in der Kapitalanlagegesellschaft und in der Depotbank zur Einsicht aufgelegt.
Anteilscheine und Sammelurkunden
1. Die Anteilscheine lauten auf den Inhaber.
§ 10
Veröffentlichung
Auf alle die Anteilscheine betreffenden Veröffentlichungen – ausgenommen die Verlautbarung der gemäß § 6 ermittelten Werte – findet § 10 KMG Anwendung. Die Veröffentlichung
erfolgt entweder durch vollständigen Abdruck im Amtsblatt zur Wiener Zeitung oder, indem
Exemplare dieser Veröffentlichung am Sitz der Kapitalanlagegesellschaft und der Zahlstellen in ausreichender Zahl und kostenlos zur Verfügung gestellt werden, und das
Erscheinungsdatum und die Abholstellen im Amtsblatt zur Wiener Zeitung kundgemacht
wurden.
3. Die Sammelurkunden tragen die handschriftlichen Unterschriften des Vorsitzenden
des Aufsichtsrates sowie zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft.
Verwaltung des Fonds
1. Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, über die Vermögenswerte des Fonds zu
verfügen und die Rechte aus diesen Vermögenswerten auszuüben. Sie handelt hierbei
im eigenen Namen für Rechnung der Anteilinhaber. Sie hat hierbei die Interessen der
Anteilinhaber zu wahren, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters im Sinne des § 84 Abs. 1 AktG. anzuwenden und die Bestimmungen des
österreichischen Investmentfondsgesetzes sowie die allgemeinen und besonderen
Fondsbestimmungen einzuhalten. Die Kapitalanlagegesellschaft kann sich bei der
Verwaltung des Kapitalanlagefonds Dritter bedienen und diesen auch das Recht
überlassen, im Namen der Kapitalanlagegesellschaft oder im eigenen Namen für
Rechnung der Anteilinhaber über die Vermögenswerte zu verfügen.
§ 11
Änderung der Fondsbestimmungen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann die allgemeinen und die besonderen Fondsbestimmungen mit Zustimmung des Aufsichtsrates und mit Billigung der Depotbank ändern. Die
Änderung bedarf ferner der Bewilligung des Bundesministers für Finanzen. Die Änderung
ist zu veröffentlichen. Sie tritt mit dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag, frühestens aber 3 Monate nach der Veröffentlichung in Kraft.
§ 12
2. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds weder
Gelddarlehen gewähren noch Verpflichtungen aus einem Bürgschafts- oder einem Garantievertrag eingehen.
Kündigung und Abwicklung
1. Die Kapitalanlagegesellschaft kann die Verwaltung des Fonds nach Einholung der
Bewilligung durch den Bundesminister für Finanzen unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten bzw., sofern das Fondsvermögen öS 5 Mio.
unterschreitet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist durch öffentliche Bekanntmachung (§ 10) kündigen.
3. Vermögenswerte des Kapitalanlagefonds dürfen außer in den laut den besonderen
Fondsbestimmungen vorgesehenen Fällen nicht verpfändet oder sonst belastet, zur
Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
2. Endet das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung dieses Fonds, so wird
die Verwaltung oder Abwicklung nach den bezüglichen Bestimmungen des Investmentfondsgesetzes erfolgen.
4. Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung eines Kapitalanlagefonds keine
Wertpapiere verkaufen, die im Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses nicht zum
Fondsvermögen gehören.
§5
Behebungszeit für Erträgnisanteile
Wird der Anspruch auf Herausgabe der Erträgnisanteile nicht binnen fünf Jahren von den
Anteilinhabern geltend gemacht, so gilt dies als Verzicht der Anteilinhaber; solche Erträgnisanteile sind als Erträgnisse des Fonds zu behandeln.
2. Die effektiven Stücke tragen die vervielfältigten Unterschriften des Vorsitzenden des
Aufsichtsrates und zweier Geschäftsleiter der Kapitalanlagegesellschaft sowie die
handschriftliche Unterschrift eines dazu beauftragten Angestellten der Depotbank
(§ 5).
§4
Rechnungslegung
1. Innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Rechnungsjahres des Kapitalanlagefonds
veröffentlicht die Kapitalanlagegesellschaft einen gemäß § 12 Investmentfondsgesetz
erstellten Rechenschaftsbericht.
§ 12 a)
Depotbank
Zusammenlegung oder Übertragung von Fondsvermögen
Die Kapitalanlagegesellschaft kann das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds unter
Einhaltung von § 3 Abs. 2 bzw. § 14 Abs. 4 Investmentfondsgesetz mit Fondsvermögen
anderer Kapitalanlagefonds zusammenlegen oder das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds auf Fondsvermögen anderer Kapitalanlagefonds übertragen bzw. Fondsvermögen
anderer Kapitalanlagefonds in das Fondsvermögen des Kapitalanlagefonds übernehmen.
Die im Sinne des § 23 Investmentfondsgesetz bestellte Depotbank führt die Depots und
Konten des Fonds und übt alle übrigen ihr im Investmentfondsgesetz sowie in den allgemeinen und besonderen Fondsbestimmungen übertragenen Funktionen aus.
12
BESONDERE FONDSBESTIMMUNGEN
für den VOLKSBANK-INTER-INVEST, Miteigentumsfonds in Wertpapieren (nachstehend Kapitalanlagefonds).
§ 13
Derivative Produkte
§ 19 a)
Wertpapier- und Wertpapierindexoptionsgeschäfte
Für den Kapitalanlagefonds dürfen folgende Optionsgeschäfte getätigt werden, wenn die
Optionen an einer im Anhang angeführten Börse zum Börsenterminhandel zugelassen sind
und die zugrundeliegenden Wertpapiere an einem der im Anhang angeführten organisierten Märkte gehandelt werden:
Depotbank
Depotbank ist die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien.
§ 14
§ 19
—
der Verkauf von Kaufoptionen auf zum Fondsvermögen gehörende Wertpapiere oder
auf einen Wertpapierindex, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch
laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei
der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Kaufoptionen
soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter Optionen für die
gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der verkauften Kaufoptionen entsprechen;
—
der Verkauf von Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte
beim Abschluß erhaltenen Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für noch
laufende Optionen der gleichen Art 3 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei
der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise verkaufter Verkaufsoptionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit gekaufter
Verkaufsoptionen für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex
und die Laufzeit der verkauften Verkaufsoptionen entsprechen;
—
der Kauf von Kauf- und Verkaufsoptionen, wenn der gesamte Wert der für diese Geschäfte beim Abschluß gezahlten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen
für noch laufende Optionen der gleichen Art 10 v.H. des Fondsvermögens nicht übersteigt. Bei der Berechnung dieser Grenze bleiben die Optionspreise gekaufter
Optionen soweit und solange außer Ansatz, als sich die Laufzeit verkaufter Optionen
für die gleichen Wertpapiere oder den gleichen Wertpapierindex und die Laufzeit der
gekauften Optionen entsprechen.
Zahl- und Einreichstellen, Anteilscheine
1. Zahl- und Einreichstellen für die Anteilscheine und Erträgnisscheine sind die Österreichische Volksbanken-Aktiengesellschaft, Wien, sowie sämtliche im österreichischen
Volksbankensektor zusammengefaßten Kreditunternehmungen.
2. Für den Kapitalanlagefonds werden Ausschüttungsanteilscheine über einen Anteil
ausgegeben. Die Kapitalanlagegesellschaft behält sich vor, auch Thesaurierungsanteilscheine über einen Anteil auszugeben. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden.
3. Soweit die Anteilscheine in Sammelurkunden dargestellt werden, erfolgt die Gutschrift
der Ausschüttungen bzw. der Auszahlungen gemäß § 26a durch die jeweils für den
Anteilinhaber depotführende Bank.
§ 15
Wertpapiere
Für den Fonds dürfen im Sinne des § 20 Investmentfondsgesetz alle Arten von Wertpapieren erworben werden, sofern dadurch dem Grundsatz der Risikostreuung Rechnung
getragen wird und berechtigte Interessen der Anteilinhaber nicht verletzt werden.
Wertpapiere, die von demselben Zone –A– Staat oder die vom Bund oder den Ländern
oder von internationalen Organisationen öffentlich rechtlichen Charakters, denen ein oder
mehrere EWR-Mitgliedsstaaten angehören, begeben oder garantiert wurden, dürfen zu
mehr als 35 v.H. erworben werden, sofern die Veranlagung in zumindest sechs verschiedenen Emissionen erfolgt, wobei die Veranlagung in ein und derselben Emission 30 v.H.
nicht überschreiten darf.
Sofern gekaufte und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird
das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen.
Der Erwerb nicht voll eingezahlter Aktien und von Bezugsrechten auf solche ist bis zu
10 v.H. des Fondsvermögens gestattet und wird im Sinne des § 20 Abs. 3 Z. 11 Investmentfondsgesetz ausdrücklich für zulässig erklärt.
§ 16
§ 19 b)
Devisenkurssicherungsgeschäfte
Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisen auf Termin verkauft werden. Ein offenes Devisenterminverkaufsgeschäft darf vorzeitig durch ein
entsprechendes kompensierendes Devisenkaufgeschäft geschlossen werden.
Börsen und organisierte Märkte
Die Kapitalanlagegesellschaft darf Wertpapiere in- und ausländischer Aussteller erwerben,
wenn sie
§ 19 c)
Devisenoptionsgeschäfte
—
an der Wertpapierbörse eines EWR-Mitgliedsstaates amtlich notiert werden oder an
einem anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines EWR-Mitgliedsstaates gehandelt
werden oder
Zur Absicherung von Währungsrisiken dürfen für den Kapitalanlagefonds Devisenverkaufsoptionen auf den im Anhang angeführten Märkten gekauft bzw. Devisenkaufoptionen
verkauft werden, soweit den verkauften bzw. veroptionierten Devisen Vermögensgegenstände im gleichen Umfang und in der gleichen Währung gegenüberstehen.
—
an einer im Anhang angeführten Börse eines Drittstaates amtlich notiert
oder
Im Rahmen der Absicherung von Währungsrisiken ist auch der Verkauf von Devisenverkaufsoptionen und der Kauf von Devisenkaufoptionen für das Fondsvermögen gestattet.
—
an einem im Anhang angeführten anderen anerkannten, geregelten, für das Publikum
offenen und ordnungsgemäß funktionierenden Wertpapiermarkt eines Drittlandes gehandelt werden oder,
Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das
Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen.
—
wenn die Emissionsbedingungen die Verpflichtung enthalten, daß die Zulassung zur
amtlichen Notierung oder zum Handel an einer der vorgenannten Börsen oder zum
Handel an einem der vorgenannten anderen Märkte beantragt wird und die Zulassung
spätestens binnen eines Jahres ab Beginn der Ausgabe der Wertpapiere erfolgt.
§ 17
§ 19 d)
Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck
Zur Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dürfen für den Kapitalanlagefonds folgende auf den im Anhang angeführten Börsen gehandelte Finanzterminkontrakte verkauft werden:
Nicht notierte Wertpapiere und andere verbriefte Rechte
Insgesamt bis zu 10 v.H. des Wertes des Fondsvermögens dürfen angelegt werden
—
Terminkontrakte auf Wertpapierindices, soweit den Kontrakten Wertpapiere mit den
gleichen Kurswerten im Fondsvermögen gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur
Deckung dieser Geschäfte sind zulässig;
—
in Wertpapieren gemäß § 15, die nicht die Voraussetzungen des § 16 erfüllen
und/oder
—
—
in anderen verbrieften Rechten, die Wertpapieren gleichzuhalten sind, übertragbar
und veräußerbar sind und deren Wert jederzeit oder zumindest in den in § 6 vorgesehenen Zeitabständen bestimmt werden kann.
Zinsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit Zinsrisiken in dieser Währung gegenüberstehen. Gegengeschäfte zur
Deckung dieser Geschäfte sind zulässig;
—
Währungsterminkontrakte, soweit den Kontrakten im Fondsvermögen Vermögensgegenstände mit entsprechenden Fremdwährungsrisiken gegenüberstehen.
Gegengeschäfte zur Deckung dieser Geschäfte sind zulässig.
§ 18
Anteile von Investmentfonds
1. Anteile einer Investmentgesellschaft oder Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds
dürfen bis zu 5 v.H. des Fondsvermögens erworben werden, sofern die Anteile öffentlich ohne eine Begrenzung der Zahl der Anteile angeboten werden und die
Anteilinhaber das Recht zur Rückgabe der Anteile haben.
§ 19 e)
Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Terminkontrakte auf Wertpapierindices,
Zinsterminkontrakte und Währungsterminkontrakte, die nicht der Absicherung von
Vermögensgegenständen dienen, abgeschlossen werden, sofern sie an den im Anhang
angeführten Börsen gehandelt werden und die diesen Finanzterminkontrakten im Zeitpunkt
des Abschlusses zugrundeliegenden Kontraktwerte zusammen mit den Werten bereits
abgeschlossener Finanzterminkontrakte, die ebenfalls nicht der Absicherung von
Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 10 v.H. des Fondsvermögens
nicht übersteigen.
2. Im Rahmen von Absatz 1 dürfen mit Bewilligung des Bundesministers für Finanzen
auch Anteile eines anderen Kapitalanlagefonds der Kapitalanlagegesellschaft, bzw.
Anteile eines Kapitalanlagefonds einer anderen Kapitalanlagegesellschaft oder Anteile
einer Investmentgesellschaft, mit der die Kapitalanlagegesellschaft durch eine gemeinsame Verwaltung, Beherrschung oder wesentliche direkte oder indirekte
Beteiligung verbunden ist, erworben werden, sofern die Fondsbestimmungen der zu
erwerbenden Anteile die Spezialisierung auf die Anlage auf einen bestimmten geographischen oder wirtschaftlichen Bereich vorsehen und die Kapitalanlagegesellschaft die
Absicht des Erwerbs derartiger Anteile angekündigt hat.
§ 19 f)
Optionen auf Finanzterminkontrakte mit Absicherungszweck
Zur Absicherung von Vermögensgegenständen dürfen für den Kapitalanlagefonds
Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft bzw. Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft werden, soweit diese auf den im Anhang angeführten Märkten
gehandelt werden und den zugrundeliegenden Finanzterminkontrakten Kursrisiken im
Fondsvermögen im gleichen Umfang und in gleicher Währung gegenüberstehen.
13
Die Ausgabe der Anteile ist grundsätzlich nicht beschränkt, die Kapitalanlagegesellschaft
behält sich jedoch vor, die Ausgabe von Anteilscheinen vorübergehend oder vollständig
einzustellen.
Im Rahmen von Absicherungsmaßnahmen sowie zur Begrenzung des Einflusses von
Wechselkursschwankungen auf das Fondsvermögen dürfen für den Kapitalanlagefonds
auch Verkaufsoptionen auf Finanzterminkontrakte verkauft, Kaufoptionen auf Finanzterminkontrakte gekauft und entsprechende Geschäfte zur Deckung offener Positionen
abgeschlossen werden.
§ 24
Rechnungsjahr
Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glatt-stellungsgeschäft), wird
das Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Grenzen einbezogen.
Das Rechnungsjahr des Fonds ist die Zeit vom 1. August bis zum 31. Juli des nächsten
Kalenderjahres.
§ 19 g)
Die Kapitalanlagegesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung
bis zu einer Höhe von 0,75 v.H. des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte
errechnet wird. Die Kapitalanlagegesellschaft hat weiters Anspruch auf Ersatz aller durch
die Verwaltung entstandenen Aufwendungen wie insbesondere Kosten für Pflichtveröffentlichungen, Depotgebühren, Prüfungs-, Beratungs- und Abschlußkosten.
§ 25
Optionen auf Finanzterminkontrakte ohne Absicherungszweck
Für den Kapitalanlagefonds dürfen auch Optionen auf Finanzterminkontrakte ge- und verkauft werden, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen dienen, sofern sie
an den im Anhang angeführten Börsen gehandelt werden und die für diese Geschäfte beim
Abschluß gezahlten oder erzielten Optionspreise zusammen mit den Optionspreisen für
noch laufende Optionen auf Finanzterminkontrakte, die nicht der Absicherung von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, 5 v.H. des Fondsvermögens nicht
übersteigen.
§ 26
Sofern ge- und verkaufte Kauf- oder Verkaufsoptionen durch entsprechende Gegengeschäfte in der gleichen Optionsserie aufgehoben werden (Glattstellungsgeschäft), wird das
Glattstellungsgeschäft nicht in die oben angeführten Erwerbsgrenzen einbezogen.
§ 26 a)
Außerbörsliche Optionen (OTC Optionen)
§ 27
Anhang zu § 16
Börsen und Märkte, an denen der VOLKSBANK-INTER-INVEST
Wertpapiere gemäß § 16 erwerben darf
Bankguthaben
I.
FINNLAND
FRANKREICH
GRIECHENLAND
GROSSBRITANNIEN
IRLAND
ITALIEN
Kreditaufnahme
Die Kapitalanlagegesellschaft darf für Rechnung des Kapitalanlagefonds kurzfristige
Kredite bis zur Höhe von 10 v.H. des Fondsvermögens aufnehmen.
§ 22 a)
Pensionsgeschäfte
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, für Rechnung des Kapitalanlagefonds innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes Vermögensgegenstände mit
der Verpflichtung des Verkäufers, diese Vermögensgegenstände zu einem im vorhinein
bestimmten Zeitpunkt und zu einem im vorhinein bestimmten Preis zurückzunehmen, für
das Fondsvermögen zu kaufen.
§ 22 b)
LUXEMBURG
NIEDERLANDE
ÖSTERREICH
PORTUGAL
SCHWEDEN
SPANIEN
Zinsswaps
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, variable Zinsansprüche in festverzinsliche Zinsansprüche oder
festverzinsliche Zinsansprüche in variable Zinsansprüche zu tauschen, soweit den zu leistenden Zinszahlungen gleichartige Zinsansprüche aus Vermögensgegenständen des
Fondsvermögens gegenüberstehen.
§ 22 c)
II.
Devisenswaps
Wertpapierleihe
Die Kapitalanlagegesellschaft ist innerhalb der Veranlagungsgrenzen des Investmentfondsgesetzes berechtigt, Wertpapiere bis zu 30 v.H. des Fondsvermögens im Rahmen
eines anerkannten Wertpapierleihsystems an Dritte befristet unter der Bedingung zu übereignen, daß der Dritte verpflichtet ist, die übereigneten Wertpapiere nach Ablauf einer im
vorhinein bestimmten Leihdauer wieder zurückzuübereignen.
§ 23
Brüssel
Kopenhagen
Berlin, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover,
München, Stuttgart
Helsinki
Bordeaux, Lille, Lyon, Marseille, Nancy, Nantes, Paris
Athen
London
Dublin
Mailand, Genua, Rom, Turin, Bologna, Venedig, Triest,
Florenz, Neapel, Palermo
Luxemburg
Amsterdam
Wien
Lissabon
Stockholm
Barcelona, Madrid, Mercado Continuo
Börsen in europäischen Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft
KROATIEN
NORWEGEN
POLEN
SCHWEIZ
SLOWAKISCHE REP.
SLOWENIEN
TSCHECHISCHE REP.
UNGARN
Die Kapitalanlagegesellschaft ist berechtigt, Vermögensgegenstände des Fondsvermögens
gegen Vermögensgegenstände, die auf eine andere Währung lauten, zu tauschen.
§ 22 d)
Börsen mit amtlichem Handel und organisierten Märkten in Österreich
und in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft
BELGIEN
DÄNEMARK
DEUTSCHLAND
Geldmarktpapiere
Die Anlage von Mitteln des Fondsvermögens in Kassenscheinen und anderen Geldmarktpapieren ist bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens gestattet.
§ 22
Abwicklung
Vom Nettoabwicklungserlös erhält die Depotbank eine Vergütung von 0,5 v.H.
Neben den Erträgnissen dürfen bis zu 50 v.H. des Fondsvermögens in auf Schilling oder
eine andere frei konvertierbare Währung lautenden Bankguthaben gehalten werden. Es ist
kein Mindestbankguthaben zu halten.
§ 21
Verwendung der Erträgnisse bei Thesaurierungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten
werden nicht ausgeschüttet. Es ist bei Thesaurierungsfondsanteilscheinen ab 1. Oktober
ein gemäß § 13 3.Satz Investmentfondsgesetz ermittelter Betrag auszuzahlen, der zutreffendenfalls zur Deckung einer auf den ausschüttungsgleichen Ertrag des Anteilscheines
entfallenden Kapitalertragsteuerabfuhrpflicht zu verwenden ist.
Die beschriebenen Optionen dürfen auch dann eingesetzt werden, wenn sie nicht an einer
Börse zum Handel zugelassen sind, sofern sie marktüblich bewertet sind, der Absicherung
von Vermögensgegenständen des Fondsvermögens dienen, der Vertragspartner der
Option ein Kreditinstitut (§ 2 Z. 20 BWG), ein Finanzinstitut (§ 2 Z. 24 BWG) oder eine
Wertpapierfirma (§ 2 Z. 31 BWG) mit Sitz oder Hauptverwaltung in einem Zone –A– Staat
gemäß § 2 Z. 18 BWG ist und im Zeitpunkt des Abschlusses der Wert (Kontraktwert bzw.
Ausübungspreis) aller für Rechnung des Fondsvermögens eingesetzten Techniken und
Instrumente dieses Vertragspartners (Ausstellers) zusammen mit dem Wert der
Wertpapiere dieses Ausstellers die Grenzen des § 20 Abs. 3 Z. 5 Investmentfondsgesetz
nicht überschreitet.
§ 20
Verwendung der Erträgnisse bei Ausschüttungsanteilscheinen
Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse sind nach Deckung der Kosten, soweit es sich um Zinsen und Dividenden handelt, zur Gänze, soweit es sich um
Gewinne aus der Veräußerung von Vermögenswerten des Fonds einschließlich von Bezugsrechten handelt, nach dem Ermessen der Kapitalanlagegesellschaft an die Inhaber
von Ausschüttungsanteilscheinen ab 1. Oktober des folgenden Rechnungsjahres gegebenenfalls gegen Einziehung eines Erträgnisscheines auszuschütten, der Rest wird auf neue
Rechnung vorgetragen.
Soweit verkaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen und gekaufte Kauf- bzw. Verkaufsoptionen
auf den gleichen Finanzterminkontrakt einander in der Laufzeit entsprechen, bleiben die
Optionspreise der gekauften Optionen bei der Berechnung der oben genannten Grenze
außer Ansatz.
§ 19 h)
Verwaltungsgebühr, Ersatz von Aufwendungen
Zagreb
Oslo
Warschau
Zürich, Genf
Bratislava
Laibach (Ljubljana)
Prag
Budapest
III. Börsen in außereuropäischen Ländern
ARGENTINIEN
AUSTRALIEN
BRASILIEN
CHILE
HONGKONG
INDIEN
INDONESIEN
Ausgabepreis und Rücknahmepreis
Der Ausgabezuschlag zur Deckung der Ausgabekosten der Gesellschaft beträgt 3,5 v.H.
Für die Ermittlung des Ausgabepreises wird der sich ergebende Betrag auf die nächsten 5
Cent aufgerundet. Der Rücknahmepreis ergibt sich aus dem Anteilwert abgerundet auf die
nächsten 5 Cent.
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Buenos Aires
Sydney, Hobart, Melbourne, Perth
Rio de Janeiro, Sao Paulo
Santiago
Hongkong Stock Exchange
Bombay
Jakarta
JAPAN
KANADA
KOREA
MALAYSIA
MEXIKO
NEUSEELAND
PHILIPPINEN
SINGAPUR
SÜDAFRIKA
TAIWAN
THAILAND
USA
VENEZUELA
Tokyo, Osaka, Nagoya, Kyoto, Fukuoka, Niigata, Sapporo,
Hiroshima
Toronto, Vancouver, Montreal
Seoul
Kuala Lumpur
Mexiko City
Wellington, Christchurch/Invercargill, Auckland
Manila
Singapur Stock Exchange
Johannesburg
Taipei
Bangkok
New York, American Stock Exchange (AMEX), New York
Stock Exchange (NYSE), Los Angeles (Pacific Stock Exchange), San Francisco (Pacific Stock Exchange),
Philadelphia, Chicago, Boston, Cincinnati
Caracas
KANADA
DÄNEMARK
IRLAND
FINNLAND
FRANKREICH
DEUTSCHLAND
HONGKONG
ITALIEN
JAPAN
NIEDERLANDE
NEUSEELAND
NORWEGEN
PHILIPPINEN
SINGAPUR
SÜDAFRIKA
IV. Organisierte Märkte in Ländern außerhalb der Mitgliedsstaaten der
Europäischen Gemeinschaft
JAPAN
KANADA
KOREA
SCHWEIZ
USA
SPANIEN
Over the Counter Market
Over the Counter Market
Over the Counter Market
Vorbörse Zürich, Vorbörse Genf, Börse Bern, Over the Counter Market der Mitglieder der International Securities Market
Association (ISMA), Zürich
Over the Counter Market im NASDAQ-System
SCHWEDEN
SCHWEIZ
GROSSBRITANNIEN
USA
V. Börsen mit Futures & Options Märkten
ARGENTINIEN
AUSTRALIEN
ÖSTERREICH
BELGIEN
BRASILIEN
Bolsa de Comercio de Buenos Aires
Australian Options Market, Sydney Futures Exchange Limited
Wiener Börse AG
Belgian Futures & Options Exchange
Bolsa Brasiliera de Futuros, Bolsa de Mercadorias & Futuros,
Rio de Janeiro Stock Exchange, São Paulo Stock Exchange
Montreal Exchange, Toronto Futures Exchange
FUTOP
Irish Futures & Options Exchange
Finnish Options Market
MONEP (Marché des Options Négociables de Paris),
MATIF SA
DTB Deutsche Terminbörse
Hong Kong Futures Exchange Ltd.
Mercato Italiano Futures, Italian Derivative Market
Osaka Securities Exchange, Tokyo International Financial
Futures Exchange, Tokyo Stock Exchange
European Options Exchange
New Zealand Futures & Options Exchange
Oslo Stock Exchange
Manila International Futures Exchange
Singapore International Monetary Exchange
Johannesburg Stock Exchange (JSE), South African Futures
Exchange (SAFEX)
Meff Renta Fija, Meff Renta Variable, Mercado de Futuros
Financieros (MEFF)
OM Stockholm AB
Swiss Options & Financial Futures Exchange
London International Financial Futures & Options Exchange
(LIFFE), OM London
American Stock Exchange, Chicago Board Options Exchange,
Chicago Board of Trade, Chicago Mercantile Exchange,
Comex, FINEX, Mid America Commodity Exchange, New York
Futures Exchange, New York Stock Exchange, Pacific Stock
Exchange, Philadelphia Stock Exchange
Diese Fondsbestimmungen für den ”VOLKSBANK-INTER-INVEST”-Miteigentumsfonds in
Wertpapieren wurden gemäß Investmentfondsgesetz 1993 durch Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 14. September 2000, GZ 25 4214/2-V/13/00, genehmigt.
15
Von der Volksbanken-Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. verwaltete Publikumsfonds.
VOLKSBANK-RENT —
VOLKSBANK-QUARTETT-ERTRAG —
VOLKSBANK-GELD-RENT —
VOLKSBANK-QUARTETT-WACHSTUM —
VOLKSBANK-MÜNDEL-RENT —
VOLKSBANK-MODERN-TIMES —
VOLKSBANK-INTERBOND —
VB-UNION MIX: GLOBAL —
VOLKSBANK-EUROPA-RENTENFONDS —
VB-UNION MIX: EUROPA —
VOLKSBANK-DM-RENT —
VB-UNION MIX: NEUE MÄRKTE —
VOLKSBANK-DOLLAR-RENT —
AMERICAN SELECTION —
VOLKSBANK-CORPORATE BOND FUND —
EUROPEAN SELECTION —
VOLKSBANK-INTER-INVEST —
WORLD SELECTION —
WIF-BANK-ÄRZTEFONDS —
VOLKSBANK-PORTFOLIO 8 —
VOLKSBANK-RESERVE —
VOLKSBANK-PORTFOLIO 24 —
VOLKSBANK-PENSION —
NÖ HYPO-MIX —
VOLKSBANK-PENSION PLUS —
NÖ HYPO-RENTEN —
VOLKSBANK-AMERIKA-INVEST —
NÖ HYPO-CORPORATE BOND FONDS —
VOLKSBANK-EUROPA-INVEST —
NÖ HYPO-KONSERVATIV —
VOLKSBANK-PACIFIC-INVEST —
NÖ HYPO-AUSGEWOGEN —
VOLKSBANK-GLOBAL BLUE CHIP FUND —
NÖ HYPO-WACHSTUM —
VOLKSBANK-QUARTETT-SICHERHEIT —
INVESCO TOP OF EUROPE —
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Pensionsinvestmentfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Pensionsinvestmentfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Fondsanteilscheinen,
Miteigentumsfonds in Wertpapieren
(Depotbank Invesco Bank Österreich AG).
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