Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2009
Transcription
Ärzteblatt Baden-Württemberg 01-2009
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 01 | 2009 Praxis gesucht ? Praxis abzugeben ? print & online Mit den Rubriken Praxissuche und Praxisabgabe erreicht der ÄBW-Praxismarkt für Sie zielführend alle Ärzte in Baden-Württemberg! Mit dem ÄBW-Praxismarkt fahren Sie immer zweigleisig, in Print und zusätzlich – ohne Mehrkosten – im Internet unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. B. in überNGEBOTE )5,-9/- ;5/ 5-8 STELLENA -8*:-13 -3:*->6/- )* 8:19:15, regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. 1>15;4= 4#:;::/) 9:-33/978C91,1; 8*-1:94-, -15-&633>-1: 5-9 1-8;5 8): -8-1 -)8>: Der ÄBW-markt erscheint -14"-/ )4: *-1"-.- crossmedial 8-=-8* ,1-#:-33--15 0-1:9 #:)):31+01:99+0;:> in print und – 9;5, ohne Mehrkosten –*19 -9;5,0->;5C+09:*-.819:-: -15-8 89:-13>-1: ,-8 3:online unter www.aerzteblatt-bw.de 8-5, =C0 8"183 22*23&. Ä rzteblatt Baden-Württemberg Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: &*.1". 2&1.*23 1 5*&1;4 &2 &) *32&*.&. %&-*2$) 33("13 4.% +" &33&. *+4-34 2/1(4.( *3 "2,*. *-",5&1 (3&. #*.(&.&2$);'3* 2 %&1 "7 2*3;3= & +&.)"4 1.*5&1 &.2/6* )"42%& .23*343 +1".+&. 4.% *,4.(&. "$)"#3& -6 )* *2$&1",$ .4.% . ,,(&-&* 22*23&.3& =1%*& 2*$)". ,3& 1 ' (1*$)3&3 141(*&" &8&-#& )1&*#4. 4.()* .+3 84- *&422$ Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) 3"42#*,% >:31+05/970)9$)6&104 &24$)3 -=-8*-C8 519+08-19:-33; -5 "$)"18 .( *- 141(*&( -0D8-5/ );-8,-8 ,422%&1 -,1>1 www.aerzteblatt-bw.de &*.4.% 3&1#*,%4 .E8,1- -5B8>:15>;*-9-:> ,-98>:-9/ 1+0:)8*-1:94 )#2$) 1,,(&%*& !&* .928)52 Name/Vorname 8>:15 %*& ."$ .4.( &2"-3& ,*.*+'= =-8*-);.9 2;5/)4 -8; :=182;5/ )5/-9:-33: ;./)*-5,-8B 13%*&( 4.(2/1% /,-8&. *& -1 1:=18 '=) -5 #*,% 1 31&# 8):;5 9:,1 Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: 42 (;, ".2 >-5;5, )/20*3",2 ,/(*2$)& )31:C:9 -87;52:1 5=1-Straße/Hausnr. )*141(*& 8*-1:973C: -88*-1:99+0= -,1>1519+0-!; )"1*.&. &1/.+/ $C:1/2-1:-5/< 65 *2$&1",$ P Stellenangebote 4,20 € pro mm-1:-8 Höhe (1-spaltig) -1:94 %&2"3 3&23*.", 1%41$) 15= 98* -;8:-13; 8.)08 )*141(*& ("231/*. .&.",3& 9 P Stellengesuche 2,45-5 € pro mm Höhe (1-spaltig) +0/-*1-:*2$&1",$ )&1"0*& 16"$)2& *&&*. PLZ/Ort 8!;)31:C: 0-1:-5&- ;./)*-5,-9#) &.*- 3&.2/6 3*+4.% P Dienstleistungen 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig))A5)04-5>; -,1>15;5, 4.( &#*& ./2 -5 ,-8".+ $)( )5, *"( <65 1+1 ." 2 3)&1" >;5/ 159*€-965 P Seminare pro mm49-: (1-spaltig) ;5, -:81-*94 /+1*.&1 *3".%&1& 5,% Höhe88* Telefon/Telefax 91+0-8;5/4,205/; 3*-/%",& -1:9 -5:)81-5 80)5,-5-5 4.%&.% 1"3*/.P Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen ? 5:=1+23; 4,20 € pro-8-1+ mm 0,Höhe (1-spaltig)C:9159:8;4 4.% -4, /0& &2 1:9<6 &/ ;)31: *-814 ./23*2$) *.&&.( 3;.%,*$) 91+0-8;5/ 5/<680)5,-5-8! ,-8 .3-/-<65 .(2 &2 %*"( E-Mail 3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig): ,#235&12 -,1>151 8*0,*.;1 3&1#*,%4 %2& -1:94 1%*2 5=-5,; 5/<655-;-5;5, !&* .2*. 5)8* *.3& &)& PPraxissuche PVerkäufe *2$)&2 /13 4.% 19):165<6 &2 /1( ? 1581+0:; )"1-/. $)&13& 5,8/)5 >182-35 PPraxisabgabe PKaufgesuch 0&43*2$) *. &*. 3 (&'; !;)31:C:9 .E08;5/; :;5/-5 "$)%&59:)3 1&* %*& .3&(1"3*/. 5/;8+0 PGemeinschaftspraxis PImmobilien-Vermietung/ '/,(&.. ? 3)5; 8:*13,;5/9<-8) 3&. 4.% .(&.&1 Datum rechtsverbindliche Unterschrift PPraxisgemeinschaft Verpachtung/Verkauf .43"$) +&*3&. 9+0-56 *",,&*234 -4-5: =.'3&5/ C:94)5)/ -1: -<(,*$) 4.%/8 PBelegbetten PReisen #&.&*.+ /968,5;5/ -13=C8- -8-1+0!;)31: 8"),4.( &65 &68: %41$)& 0-8$C:1/2 1:-8*13,;5 PNiederlassungsangebote PHeiraten/Bekanntschaften &"-& 8;5/-514*-:81-*9C8>:31+ +0-5,,-8'4(3 &1(;.83 ? 8.)0 (#&5/18 :9783& -515 PSonstiges 8;5/ 5;5, :18 Amtsund Mitteilungsblatt der PVertretung ärztlichen Körperschaften?| 8.)0 ISSN 0720-3489 | /-5 E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 3,;5 1*(.4. -,1-&. Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ".$&. '-1:-8*1 1>15 (,&*$)& ,&*..") >5-;-8 .) 9+094-, #&* 159): Anzeigengröße wird gemäß Text umfang // 23151 *$)& 8*-1: ? 4.% 14 P in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) 6&1%&. :):165-5 5/-5 festgelegt. Wünschen .)08; Sie eine spezielle 2%*&(,& )9)+0 *..&1 .E8, )*.%&13& Konto <65 8C9-5 .#&*4. Größe, beraten wir Sie gerne .(#*33& 9-;5,8 P in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) :;5/unter 5:519 -9:)3 $)6&1#& &1)"#& Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. ,-8 &6&1#4 ? -5 8:-5 .%;.. 8;5/*-1 *&)1& :-5=18 ,:-)4681-5:1 1"4&.4 2&.%&. P mit Telefonnummer Veröffentlichen Sie meine Anzeige 8.)0 Bankleitzahl 4.% *-8-8=)8 5;5 %&1 ".. &-&*. -4-=-8 :-8,19>17315C8 .("#& ,-8, P mit kompletter Anschrift P mit Faxnummer '=1 ,,( &65 &.4.3&1 ).:>;815 ,*.*+ !/$) P unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) mit1:9+0 E-Mail19Bank 23'"$) ? P-8+3/1 %&1 6.:..1+:15 )",#5/. 1+,&/ &. *1& 8*-1:9=-5:5199-1+869 >;4B8> 1& :183,*$) 8 2' -5 3,;5/>;8 11.1/' ". %&. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ? &ausfüllen): '-1:-8*1 *-1:94-,1>1519+0- , -153 1(*&& 8,1-89+0 )*14 19:.E 5;5 -)8 ? E08 *2$&1",$ 89D531+00-1:9)4: C+0:1/: )08 -9/-9;5, 5)33-87- - $& 3433("13 -,1>15-84 *-1&6831-/ )9 )5, /-3:/8;77 8*-1:94 8>:.E8 &-8/E:;5/-8.63/:5/-5*195: >;/: 5/*-<68 $-131-31+0-5&68);99-:>; 1/5; +0-5,-8 :)81.8-+0: -1-5:978=-8,-5* 97C:-9:-59 015,-8:- 915,*19 )9 #+0=-8*- 0:1/: 5:-83)/-5 )5, C.:1/-5% ,<65 *-8E+291+ );99)/-28 inerin /-*1-:> ,-5 5/-541: ,-8 inmediz GP in : #)+0 ;9-5 -=-8*; ;5:-85/)*AllgemeTZ – für nette ucht. 8:"-.-8) #:;::/)8:> 888 /978C91,1;4#:;::/)559:8 – auch dt ab 4/08 ges 05-5 , "-/1-8;5 191/)+2-8";774) .:--8:-13: 33-8)8:0-34-0 ,+,& MA-Sta 21) 81 68 88 -;92E5 -!++$.'!.' 8E -1:-8 8);88); -5' .++,-6 +(4+.&-.Tel.: (06 medizin ' 6,-8 #+#& 56+08)/ 1-);+0 Allgemeingesucht. ,."'0 #&.-%#'! )*-5#1- -3 tent/-in 08 :.15,-5# 7*),-5 +." (+1" Assis :9)4 -8$ +%, 15.01.20 anden. ==8 ,0-1 WB.' 1::1/06. tgart ab ,-9/-9;5 ,-6,-8= 7))#'!' in Stut Mon. WBE vorh 10 $-365-5E*-8,)9)5 ,0-1:9)4:*= #18 – 42 10 e -9;5 -& 0711 4):1 ==/ 5+1 Tel: 5.68 -engels.d #(' :;5:-8= info@frank 145:-85-*-8/,*.%#2$zin (-+1meinmedi Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 - 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] =;-8::-4 für Allge #1#'+ zin ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart 01 | 2009 #'& %%!& 6' +-"() r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste den Für die iz. Bademe basis in .) he und medfte auf Honorar den pro Woc e (45 Min ächer) Stun htsstund Lehrkrä errichtsf oder 8 pro Unterric 4 Unt : lichen I Umfang : 26,– EUR der mög Stuttgart, I Honorar n (mit Angabefür Bildung m nge t eine tgart Bewerbu riftlich an: Foru möglichs 69 Stut sucht bald bitte schStraße 22, 704 nseeraum is Bode Grazer opädie he Prax kaulitzki © www.fotolia.de Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats. rgisc izin. für Orth sch-chiru e Med rung in der FÄ/FA oder ag abilitativ orthopädi Erfah Große und Reh plom) und g ist der Eintr sich ikalische indest A-Di ussetzun (zum für Phys Wenn Sie gte Vora FÄ/FA Akupunktur ng. ztsitzes. Unbedin Stuttgart. erapie. eines Kassenar Ihre Bewerbu t ist die 70015 e über 10 17 42, Schmerzth Erwünsch wir uns art, Postfach schen zur Übernahm Stuttg freuen er orthopädi regis egistter fühlen Gentner Verlag im Arztr sprochen an den 7755 ange ÄBW Zuschriften unter erbeten 540 6+1- ,-#!" ,(0#,(' -+ -#(''.' ' (+& (+ % (' 0)+#& "--)00 fti FÄ/FA Innere Medi für zukün od. öglichst raxis gesuc aftsp ollzeit baldm in Teil-/V e Gemeinschvon Stuttgart. Ge h hausärztlich km südlicÄBW 7745 an denStut ca. 15 n unter 42, 70015 erbete ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag & Zytologie en ogie – letzt Gynäkol ge/in im zytolog. od. Kolle mit FA/FÄ log. Praxis f. gyn. cht. Zyto ig WB-jahr TZ gesu lfrist labor in t, mitte Einsende e erwünsch S / UL Kenntniss n mögl., Raum Gentner an den Stuttgart. Assoziatio ÄBW 7724 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag f atologie n für Derm Privat Fachärzti Chirurgische sofort h ab Ästhetisc St igsburg in Ludw basis, 20 – 30 orar an de auf Hon ÄBW 7729 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag Praxi stische FÄ ch-interni rg sucht Hausärztli Ludwigsbu e zur TZ Landkreis medizin / Inner 7741 an ÄBW 700 Allgemein n unter 17 42, erbete ch 10 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 01 | 2009 EDITORIAL 2009 stehen die Zeichen auf Sturm Die BW-Bank präsentiert ab sofort künstlerische Ansichten: die Entstehung der Kopfschmerzen KAMMERN UND KV Kopfschmerzen gehören neben Rückenschmerzen zu den häufigsten gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Etwa 4 bis 5 Prozent der deutschen Bevölkerung leidet unter täglichen und zirka 70 Prozent der Bürger leiden unter anfallsweisen oder chronischen Kopfschmerzen. Dabei entfallen über 90 Prozent der Kopfschmerzerkrankungen auf die beiden primären Kopfschmerzformen Migräne und Spannungskopfschmerzen. Sekundäre Kopfschmerzen sind wesentlich seltener; sie müssen aber gut beobachtet und ihre Ursachen gegebenenfalls schnell beseitigt werden. Sebastian Kaulitzkis Darstellung auf der Titelseite visualisiert das Krankheitsgeschehen sehr eindrucksvoll. Die Abbildung entstand am Computer mit derselben Technik, mit der auch 3D-Animationsfilme aus dem Unterhaltungsbereich entstehen. Im Mittelpunkt des Bildes hat der Künstler sehr plastisch den Ort der Schmerzentstehung festgehalten. Neues aus der Zertifizierten Fortbildung Hautkrebs-Screening – Sind sie schon mit dabei? Hämotherapie-Richtlinien Verordnung von Benzodiazepinen Vergütung im Notarztdienst 5 7 8 9 10 WIRTSCHAFT Ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Aktien-Anleihen 12 RECHTSFRAGEN Steuern steuern! 14 ETHIK IN DER MEDIZIN Ein Blick zurück und ein Blick nach vorne 16 FORTBILDUNG Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblatts eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg – nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in Hechingen. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier der Leiter des Private Banking Centers, Jürgen Staiger. Sie erreichen ihn telefonisch unter (0 74 71) 98 73-10 oder per Fax unter -3 33. Bringen Sie Bewegung in die Diabetestherapie Karzinomschmerz – Entstehung und Behandlung 20 21 AUS FEHLERN LERNEN Akutes Koronarsyndrom 23 VERMISCHTES Anzeige Mehr Informationen zum Angebot für Heil berufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilerufe oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95. 4 Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung: Zum Scheitern verurteilt? 21. Heidelberger Gespräch 25 27 TERMINE 30 BEKANNTMACHUNGEN 33 IMPRESSUM 42 Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Landesmesse Stuttgart GmbH bei. ÄBW 01 • 2009 Editorial 2009 stehen die Zeichen auf Sturm Dr. med. Ulrike Wahl Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer Ein Jahreswechsel ist immer eine Zäsur, die sich nicht nur im Kalender manifestiert. Auch für die Ärzte in Praxis wie Krankenhaus stellt gerade dieser mit der Einführung des Gesundheitsfonds einen besonderen Einschnitt dar. Ohne Unterlass haben Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung immer wieder auf die für Baden-Württemberg drohenden Nachteile durch dieses Bürokratiemonster hingewiesen. Meist wollte man uns aber nicht zuhören, der Koalitionsfriede in Berlin war ein höheres Gut. Jetzt, als realistische Zahlen bekannt wurden, stehen die Zeichen auf Sturm. Eine Bundestagswahl steht in 2009 an. Man braucht kein Prophet zu sein, um voraus zusagen, dass die Gesundheitspolitik ein Topthema werden wird. Und wenn nicht, müssen wir als Ärzte dafür sorgen. Alleine schon im Interesse unserer Patienten. Mit der zweiten Stufe des GKVWSG trat zum 1. Januar 2009 auch die Reform der vertragsärztlichen Vergütung in Kraft. Im Vorfeld als Terminhinweis Gesundheitspolitische Fortbildungs- und Informationsveranstaltung der KVBW • 17 Tage Gesundheitsfonds in Deutschland • Auswirkungen der neuen Vergütungsregelungen auf Ärzte und Psychotherapeuten Referenten • Dr. med. A. Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstandes der KV Baden-Württemberg, Stuttgart • Ministerin Dr. med. Monika Stolz, MdL Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg, Stuttgart • Prof. Dr. rer. pol. Jürgen Wasem, Vorsitzender des Erweiterten Bewertungsausschusses in der vertragsärztlichen Versorgung, stv. unparteiisches Mitglied im Koordinierungsausschuss der gesetzlichen Krankenversicherung • Dr. med. Andreas Köhler, Vorsitzender des Vorstandes, KBV, Berlin Datum: Samstag, 17. Januar 2009 von 8.30 bis zirka 15.30 Uhr im Kornhaus Ulm, Kornhausplatz 1, 89073 Ulm. Weitere Informationen unter www.kvbawue.de Anmeldung erbeten per E-Mail an [email protected] oder per Fax an (07 11) 65 56 51 00. ÄBW 01 • 2009 ein Meilenstein von der Kassen ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefeiert, wurde die Reform insbesondere aus dem Süden mit sehr kritischen Anmerkungen begleitet. Der Übergang des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen ist nur eine Seite der Medaille, die andere aber ist der bundeseinheitliche Punktwert. Dieser liegt deutlich unter dem bisherigen Niveau von BadenWürttemberg. Die teils höhere Bewertung der Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab gleicht diesen Verlust nicht aus. Darüber hinaus wurden bisher bei uns extrabudgetär honorierte Leistungen jetzt in das Regelleistungsvolumen einbezogen. Auch dieses führt selbst im günstigsten Fall zu keinem Honorarzuwachs gegenüber 2008. Jetzt plötzlich werden unsere zuvor niedergebügelten Argumente auch von anderen KVen ins Feld geführt, und der Druck auf die KBV wächst, wieder zu regionalen Lösungen zurückzukehren. Wir müssen weiter alles daran setzen, um die Arbeitsbedingungen für unsere Ärzte in BadenWürttemberg auch künftig entsprechend der erbrachten Leistungen und des hohen Niveaus der Versorgung zu honorieren. Eines ist schon jetzt sicher: mit der erreichten Vereinheitlichung des Punktwertes sowie des Kassenbeitrages auf Bundesebene wird für Baden-Württemberg nichts besser, aber vieles deutlich schlechter. Auch dieses werden unsere Patienten erleben. Nichts trifft von der Aussage der Ministerin Schmidt zu, dass Vertragsärzte jetzt zehn Prozent mehr Honorar erhalten würden. Auch das müssen unsere Patienten wissen. Zum Schluss haben wir noch eine Bitte an alle Vertragsärzte. Am 30. Juni 2009 läuft erstmals die Frist zum Fortbildungsnachweis gegen über der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Ärztinnen und Ärzte erhalten auf Antrag von der Landesärztekammer ein Fortbildungszertifikat. Sie müssen dafür nachweisen, in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren mindestens 250 Fortbildungspunkte erworben zu haben. Dieses Zertifikat der Landesärztekammer wird als ein möglicher Fortbildungsnachweis gemäß § 95 d SGB V von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg anerkannt. Bitte reichen Sie daher Ihre Teilnahmebescheinigungen möglichst schnell bei der Landesärztekammer ein, um dieses Zertifikat rechtzeitig der Kassenärztlichen Vereinigung auch vorlegen zu können. Dieses ist in der Zwischenzeit auch bequem auf elektronischem Weg auf der Website der Landesärztekammer (www.aerztekammer-bw.de) möglich. – Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den folgenden beiden Seiten. Ein weiteres Novum ist Ihnen wahrscheinlich schon aufgefallen. Zum Jahreswechsel hat die Chef redaktion das äußere Erscheinungsbild verändert. Die bisherigen Fotomotive aus Baden-Württemberg werden künftig durch künstlerische Abbildungen mit Bezug zur Medizin ersetzt. Wir sind auf Ihre Reaktionen gespannt. Gleichzeitig mit dieser moderneren Gestaltung bemühen sich Herausgebergremium und Chefredaktion um eine laufende Verbesserung auch der inhaltlichen Gestaltung. Auch hier freuen wir uns auf Ihre Anregungen und Unterstützung. Ein Ärzteblatt lebt von und für seine Mitglieder, wenn es entsprechend angenommen werden soll. Mit den besten kollegialen Wünschen und in Vorfreude auf eine gute Zusammenarbeit in 2009 Ihre Dr. Ulrike Wahl, Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer, Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Kammern und KV Neues aus der Zertifizierten Fortbildung Konten, Barcodes, Elektronischer Informationsverteiler Nachweisfrist für Vertragsärzte läuft ab – Zertifikatsantrag jetzt stellen D ie Fortbildungskonten haben großen Zuspruch gefunden. In Verbindung mit dem Elektro nischen Informationsverteiler bieten sie eine deutliche Vereinfachung für die Ärzte, ihrer Fortbildungs nachweispflicht gerecht zu werden. Dies ist insbesondere für die Ärzte wichtig, die spätestens bis 30. Juni 2009 den Nachweis ihrer Fortbildung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung erbringen müssen. Fortbildungskonten und Fortbildungsnachweispflicht Die Funktionsweise des Per sönlichen Fortbildungskontos der Landesärztekammer (LÄK) und das Konzept des Elektronischen Informationsverteilers (EIV) wurde im ÄBW 08/2008 dargestellt. Die Konten der LÄK haben sich inzwischen zu einem Renner entwi ckelt, vereinfachen sie doch die vor geschriebene Fortbildungsnachweis pflicht erheblich. Zusätzliche Erleich terung bringt jetzt die Verbindung mit dem EIV. Das Fortbildungskonto (www.aerztekammer-bw.de/ fkmodul1/index.php) bietet sich ins besondere auch für Vertragsärzte an, deren Mehrheit bisher noch kein Fortbildungszertifikat erworben hat, dieses aber bis spätestens 30. Juni 2009 der Kassenärztlichen Vereini gung Baden-Württemberg (KVBW) vorlegen muss. Wer das Angebot der LÄK nutzen will, mit deren Zertifikat seiner Fortbildungsnachweispflicht gegenüber der KVBW nachzukom men, muss die notwendigen Bearbeitungszeiten bei der LÄK berücksichtigen. Die jeweils aktu ellen Bearbeitungszeiten sind auf der Homepage der LÄK zu lesen. Für die KVBW gilt die Fort bildungspflicht nach § 95d Sozial gesetzbuch (SGB) V als erfüllt, „wenn irgendwann innerhalb des gesetzlichen 5-Jahreszeitraumes ein Kammerzertifikat vorgelegt wird“. anderen Ärztekammern anerkannt Wer bereits jetzt seiner Nachweis und über den EIV registriert sind. pflicht nachkommt, begibt sich auf So ist die notwendige Auflistung einen sicheren Weg und kann ent der Fortbildungsnachweise in Minu Matthias Felsenstein spannt dem 30. Juni 2009 entgegen tenschnelle erledigt und an das per sehen. Einzelheiten sind unter sönliche Fortbildungskonto gesen det. Nach Versand ist das Ausdrucken „häufig gestellte Fragen zur Fort bildungsverpflichtung“ bei der KVBW oder lokale Abspeichern zur persön nachzulesen: www.kvbawue.de/ lichen Dokumentation möglich. uploads/tx_userkvbwpdfdownload/ Ab Februar 2009 können auch FAQ_Fortbildungsverpflichtung_ von Veranstaltern in Baden-Württem 011108.pdf berg, die die Meldung der Fortbil Diesem Ziel dient auch das von dungspunkte über den EIV unterstüt vielen Ärzten bisher in Anspruch zen (wollen), Fortbildungen automa genommene, papiergebundene tisch auf das Konto gebucht werden. Verfahren zum Zertifikatserwerb Hierzu ist die Registrierung der Ein „Sicherheit jetzt, Zertifikat zum heitlichen Fortbildungsnummern Wunschtermin“. Da eine Ver (EFN) der Teilnehmer von ihrem Bar mischung von papiergebundenem codekleber oder ihrem Fortbildungs und elektronischem Verfahren ausweis erforderlich. Für Ärzte, bei nicht möglich ist, hat sich ein Teil denen noch kein Konto existiert, dieser Ärzte ihr Zertifikat zum Jah wird mit der EIV-Meldung automa reswechsel ausstellen lassen und ist tisch ein Konto angelegt. Die so ge dann auf das neue elektronische buchten Fortbildungspunkte gelten Verfahren umgestiegen. Allein in als bereits geprüft und sind damit den letzten Wochen haben sich fast anerkannt. 1000 Ärzte ihr eigenes Fortbildungs Bei Meldung von 200 Punkten konto eingerichtet. wird eine Stichprobe ausgelöst und Da lediglich ein Nachweis von drei von einem Zufallsgenerator aus mindestens 200 Fortbildungspunk gewählte Belege mit noch nicht ge ten zum Erwerb des Fortbildungs prüften Fortbildungspunkten ange zertifikates erforderlich ist (maximal fordert. Entsprechen diese den Mel 50 Punkte bzw. 10 Punkte pro be dungen, wird auf eine Überprüfung gonnenes Jahr werden für Selbst der übrigen, noch nicht geprüften studium automatisch aner kannt), genügt häufig die Anzeige Eingabe von in BadenWürttemberg absolvierten Fortbildungen mit ihren Punkten. Man gibt nur die Nummer der Fortbildung ein, die auf der Teilnehmer bescheinigung abgedruckt 15.03.-20.03.2009 ist, alles andere wird nach Betätigung der „Suchen“Kontakt: Resilio Taste automatisch vom [email protected] System ausgefüllt. Diese Funktion der automatischen Ergänzung Fortbildung mit 62 CME-Punkten steht im neuen Jahr auch für die Fortbildungen zur für mehr Leichtigkeit und Effektivität Verfügung, die von den Burnoutprophylaxe für Ärzte und Therapeuten ÄBW 01 • 2009 Kammern und KV Barcodes und Fortbildungsausweis Wie angekündigt, wurden Bar codes und ein Fortbildungsausweis, die die Einheitliche Fortbildungs LÄK auf MEDIZIN 2009 Fortbildungsnachweise vor Ort einreichen und Zertifikat beantragen D ie Landesärztekammer Baden-Württemberg (LÄK) ist mit ihrer Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung bei der MEDIZIN 2009 vom 30. Januar bis 1. Februar präsent. Vor Ort können Sie Ihre gesammelten Fortbildungsnachweise einreichen und das Zertifikat beantragen. Außerdem werden Ihre individuellen Fragen im persönlichen Gespräch beantwor tet, beispielsweise zur Zertifizierten Fortbildung, zu den Bar codes, zum Elektronischen Informationsverteiler oder zum online-Fortbildungskonto. Ferner informieren die LÄK-Experten in den Kongresspausen u.a. über die Weiterbildungs-Evalua tion sowie über die Arbeit der Ethik- und Röntgenkommission; außerdem werden Patientensicherheit und Behandlungsfehler thematisiert (Ansprechpartner und -zeiten werden kurz vor dem Kongress auf www.aerztekammer-bw.de veröffentlicht). Sie finden die LÄK an Stand Nr. 4D69. ■ ÄBW 01 • 2009 4500 4000 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 M Ja n 02 är 02 ai 02 Ju l0 Se 2 p 0 N 2 ov 0 Ja 2 n 0 M 3 är 0 M 3 ai 03 Ju l0 Se 3 p 0 N 3 ov 0 Ja 3 n 0 M 4 är 0 M 4 ai 04 Ju l0 Se 4 p 0 N 4 ov 0 Ja 4 n 0 M 5 är 0 M 5 ai 05 Ju l0 Se 5 p 0 N 5 ov 0 Ja 5 n 0 M 6 är 0 M 6 ai 06 Ju l0 Se 6 p 0 N 6 ov 0 Ja 6 n 0 M 7 är 0 M 7 ai 07 Ju l0 Se 7 p 0 N 7 ov 0 Ja 7 n 0 M 8 är 0 M 8 ai 08 Ju l0 Se 8 p 0 N 8 ov 08 0 M Belege verzichtet. Der Arzt bekommt eine Mitteilung über die Gesamt summe der als geprüft charakteri sierten Fortbildungen und hat damit die Sicherheit, die Voraussetzungen zum Erwerb des Zertifikates zu er füllen. Bei ausschließlich über den EIV gemeldeten Punkten und aus reichender Summe erübrigt sich eine Stichprobe. Diese Situation wird zunächst die Ausnahme sein, dann aber zunehmend die anderen Verfahren verdrängen und dem Arzt die Nachweisarbeit weitgehend abnehmen. Über die Registerkarte „Fort bildungszertifikat“ kann jeder Arzt, der die Voraussetzungen zum Erwerb des Zertifikates erfüllt, sein Zertifikat zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt anfordern (Datum der Antragstellung = Zerti fikatsdatum). Hat er bereits ein Frei williges Fortbildungszertifikat erwor ben, kann dies beim erstmaligen Erwerb des Fortbildungszertifikates angerechnet werden, was den Nach weisaufwand weiter verringert. Anzahl der gemeldeten Fortbildungen pro Monat 2002–2008 (Stand: 01. 12. 2008) nummer (EFN) enthalten, in der 46. Kalenderwoche 2008 an alle baden-württembergischen Ärzte aus gegeben. Bereits 2008 konnte man sich damit in anderen Bundeslän dern bei Fortbildungen registrieren lassen. Ab Februar 2009 ist dies auch in Baden-Württemberg möglich. Die Registrierung von Teilneh mern mittels Barcodes, die letztlich eine automatisierte Buchung von Fortbildungspunkten darstellt, ist ein attraktiver Service des jeweiligen Veranstalters, jedoch keine Pflicht. Sie ist eine wachsende Funktion und erreicht in einzelnen Bundesländern bereits eine Abdeckungsrate von über 50 Prozent der gemeldeten Fortbildungspunkte. Sofern ein Internetanschluss vorhanden ist, können Veranstalter die EFN der Teil nehmer entweder direkt manuell in die Eingabemaske des EIV eingeben (bei der Bundesärztekammer unter www.eiv-fobi.de) oder per Scanner unmittelbar einlesen oder Teilneh merlisten für Barcodes führen und zeitversetzt die EFN einlesen. Nähere Angaben zu den technischen Scan neranforderungen findet man unter der angegebenen Adresse. Die LÄK prüft derzeit darüber hinaus tech nische Möglichkeiten des automati sierten Einlesens von Barcodes. Veranstalter, die nicht oder noch nicht am EIV teilnehmen, geben wie bisher Teilnehmerbe scheinigungen aus. Die Bundesärztekammer empfiehlt, sich auch bei über den EIV gemeldeten Fortbildungen eine Bescheinigung geben zu lassen, zum Beispiel für das Finanzamt. Diese Bescheinigung sollte sich der Arzt als schon gemeldet markieren, um sich die eigene Eingabe und eine Doppelmeldung zu ersparen. Entwicklung der anerkannten Fortbildungen in Baden-Württemberg Inzwischen sind bei der LÄK nahezu 9000 verschiedene Veran stalter von Fortbildungen registriert. Seit 2002 wurden rund 170 000 Fortbildungen auf ihre Anerken nungsfähigkeit auf das Fortbildungs zertifikat der LÄK geprüft. Die An zahl der gemeldeten Fortbildungen liegt in den Monaten Dezember und Januar regelmäßig am höchsten und überschritt im Dezember 2007 und Januar 2008 4000 pro Monat. Knapp 5 Millionen Teilnehmer bescheinigungen wurden erstellt. Die Einführung der Gebühren im Oktober 2005 (für die Prüfung von Fortbildungen mit einer Teil nehmergebühr über 20,– Euro) führte zu der erwünschten Selbst finanzierung dieses Teilbereiches ■ der Zertifizierten Fortbildung. Matthias Felsenstein Abteilungsleiter Abt. Fortbildung und Qualitätssicherung Landesärztekammer Baden-Württemberg Kammern und KV Hautkrebs-Screening – Sind Sie schon mit dabei? A m 1. Juli 2008 ist die Früherken nungsuntersuchung auf Haut krebs nach dem Beschluss des Bundesministeriums für Gesundheit in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen worden. Somit können jetzt alle hausärztlich tätigen Fach ärzte für Allgemeinmedizin, Internis ten, Praktischen Ärzte, Ärzte ohne Ge bietsbezeichnung und Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten das Hautkrebs-Screening durchführen und abrechnen, sofern sie an der ver tragsärztlichen Versorgung teilneh men und eine entsprechende Geneh migung der Kassenärztlichen Vereini gung vorweisen können. Vorausset zung für die Genehmigung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem von der KBV zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm. Hautkrebs-Screening – jetzt als „Blended Learning“Fortbildung via Internet! Die Zahl der Kursangebote in Baden-Württemberg ist momentan knapp. Um Ihnen schnellstmöglichst die Voraussetzung für die Abrech nungsgenehmigung zu schaffen, bie tet Ihnen die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg jetzt diese von der KBV zertifizierte achtstündige Schu lung zum Hautkrebs-Screening als „Blended Learning“-Fortbildung an. „Blended Learning“ heißt, die Fort bildung setzt sich aus zwei Fort bildungsteilen zusammen: Einem Online-Teil, den Sie über das Internet absolvieren und einer anschließen den Präsenzveranstaltung im Haus der Bezirksärztekammer Nord württemberg in Stuttgart, in der die Untersuchungsmethoden geübt, einzelne Inhalte vertieft und Fragen beantwortet werden. Dies hat den großen Vorteil, dass Sie sich die In halte über eine Online-Lernplattform von zu Hause aus erarbeiten können und die Dauer der Präsenzveranstal tung maximal 4 Stunden beträgt. Wie kann ich an der „Blended Learning“-Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg teilnehmen? Dies ist ganz einfach! Besuchen Sie im Internet den Link www.baeknw.iliasnet.de und loggen Sie sich unter „Neues Benutzerkonto regis trieren“ ein. Sie kommen auf eine Start-Seite, auf der Sie eine Über sicht über alle Kurstermine des Prä senzteils in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg finden. Entschei den Sie sich für die Teilnahme an einem der Kurse, bitten wir Sie, die Kursgebühr in Höhe von 150,00 Euro auf das dort angegebene Konto zu überweisen. Sobald Ihre Zahlung bei uns eingegangen ist, können Sie sich für einen Kurstermin Ihrer Wahl verbindlich eintragen. Gleichzeitig wird Ihnen die gesamte Lernplatt form freigeschaltet, sodass Sie mit dem Online-Teil der Fortbildung beginnen können. Gerne können Sie sich die Lerninhalte auch aus drucken oder herunterladen. Selbst verständlich ist auch diese Fort bildung von der Landesärztekammer Baden-Württemberg zertifiziert. Als kleinen Bonus finden Sie auf der Lernplattform neben der Fortbil dung Hautkrebs-Screening weitere mit Fortbildungspunkten versehene Fortbildungen, die das Thema Haut krebs abrunden beziehungsweise sinnvoll ergänzen. Diese stehen Ih nen bei der Teilnahme am HautkrebsScreening gratis zur Verfügung. Bei Fragen können Sie sich gerne in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg an Frau Wilhelm, Telefon (07 11) 7 69 81-6 02, oder Frau Münst, Telefon (07 11) 7 69 81-5 70, wenden oder eine E-Mail an [email protected] ■ schreiben. Melanom Anzeige Nutzen Sie die Medizin 2009 vom 25. Januar – 1. Februar 2009 in Stuttgart zur Information & Weiterbildung. Nehmen Sie die Gelegenheit wahr und besuchen Sie unsere Vorträge. Medizin-Kongress 2009 44. Süddeutscher Kongress für aktuelle Medizin „Update Allergie bei Kindern und Jugendlichen“ – Freitag, 30. Januar 2009, 09.00–12.30 Uhr Neue Messe Stuttgart (beim Flughafen) / Internationales Congresscentrum Stuttgart / Raum C 5.3. Weitere Informationen zum Programm erhalten Sie auf unserer Homepage www.hochgebirgsklinik.ch oder unter der Telefonnummer 0041 81 417 31 19. Kommen Sie vorbei. Es lohnt sich! Unseren Messestand finden Sie in der Halle 4 am Stand 4D44! Davos.indd 1 12.12.2008 8:59:20 Uhr ÄBW 01 • 2009 Kammern und KV Nachweisfrist 1. März 2009: Hämotherapie-Richtlinien D ie Anwender von Blutkompo nenten und/oder Plasma derivaten für die Behandlung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) haben nach den Hämo therapie-Richtlinien bis zum 1. März 2009 gegenüber der Landesärzte kammer den Nachweis über das Qua litätssicherungssystem zu führen. Der Nachweispflicht sind in den letzten beiden Jahren leider noch nicht alle Anwender nachgekommen. Deshalb möchten wir Sie nochmals über das Verfahren mit seinen zwei Varianten informieren. Das Regelverfahren zum Nach weis der Überwachung – Abschnitt 1.6.2 der Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Hämotherapie) gemäß §§ 12 und 18 des Transfusionsgesetzes (TFG) vom 19. September 2005 – sieht vor, dass der Qualitätsbeauftragte das Bestehen und die Überprüfung eines Qualitäts sicherungssystems erklärt. Das vereinfachte Verfahren – Ab schnitt 1.6.2.1 der Hämotherapie-Richt linien – beinhaltet, dass der Leiter der Einrichtung an die Ärztekammer den Nachweis der geforderten Qualifikation (als Transfusionsverantwortlicher), eine Arbeitsanweisung zur Transfusion von Erythrozytenkonzentraten (Musterar Das Paul-Ehrlich-Institut informiert: Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz Der Verbrauch von Blutprodukten muss jährlich dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als zuständiger Bun desoberbehörde gemeldet werden. Die Regelungen dafür finden sich im § 21 des Transfusionsgesetzes (TFG). In Zusammenarbeit mit den Landesärzte kammern möchte das PEI Sie als Anwender von Blutprodukten auf die darin verankerte Meldepflicht hinweisen. Zwischen dem 1. Januar und dem 1. März eines Jahres müssen alle Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte anwenden, dem PEI Angaben zum Umfang des Verbrauchs im vergangenen Kalenderjahr melden. Das PEI ruft daher alle Transfusionsbeauftragten und Transfusionsverantwortlichen auf, bei der voll ständigen Erfassung des Verbrauchs von Blutpro dukten mitzuwirken. Die Meldung erfolgt online auf Formularen im Internet. Auf der Internetseite www.pei.de/tfg-21 finden Sie neben dem Zugang zur Online-Meldung weitere Informationen. Sollten Sie noch keine Zugangsdaten erhalten haben, melden Sie bitte Ihre Einrichtung auf der Internet seite www.tfg.pei.de an. Bereits seit dem Jahr 1998 werden Daten zu Herstellung und Verbrauch von Blutprodukten erho ben. Die Frage, inwieweit Deutschland in der Lage ist, sich mit Blutprodukten selbst zu versorgen, kann allerdings noch immer nicht zuverlässig beantwortet werden. So ist für das Jahr 2007 wegen fehlender Verbrauchsmeldungen keine Aussage über den Verbleib von mehr als 445 000 Erythrozyten- konzentraten möglich. Dies entspricht etwa 10 Prozent der hergestellten Menge. Eine solide Datenbasis über den Versorgungs grad ist als Entscheidungshilfe bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit von Blutprodukten unerlässlich. Im Sinne des TFG sind solche Maßnahmen auch immer im Hinblick auf eine gesicherte Versorgung der Bevölkerung zu treffen. Die Meldung nach § 21 TFG ist auch Bestandteil eines funktionierenden Qualitätssicherungssystems in der Transfusionsmedizin – sowohl im stationären, als auch im ambulanten Bereich. Das PEI bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, Ihre Meldungen für den Nachweis gegenüber Ihrer Landesärzte kammer zu dokumentieren. Alle melderbezogenen Daten müssen gemäß TFG streng vertraulich behandelt werden. Die erhobenen Zahlen werden nur anonymisiert veröffentlicht. Alle Berichte können Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts unter www.pei.de/tfg-21 abrufen. Hier finden Sie zum Beispiel auch Angaben zur durchschnittlichen Verfallsrate von Blutprodukten beim Anwender und können diese Angaben mit den Zahlen aus Ihrem Haus vergleichen. Haben Sie Fragen zur Online-Meldung nach § 21 TFG oder Probleme bei der Dateneingabe? Rufen Sie an unter der Tel.-Nr. (0 61 03) 77-18 62 oder schicken Sie eine E-Mail an [email protected] beitsanweisung im Downloadbereich verfügbar) mit der Selbstverpflichtung, diese als Standard zu beachten, sowie den Ausdruck der Verbrauchsmeldung an das Paul-Ehrlich-Institut ebenfalls jährlich bis zum 1. März für das voran gegangene Jahr übersendet. In der Ein richtung der Krankenversorgung wer den jährlich weniger als 50 Erythro zytenkonzentrate transfundiert. Aufgaben der Ärztekammern – Werden den Ärztekammern Mängel bei der Anwendung von Blutkomponenten und/oder Plasmaderivaten zur Behand lung von Hämostasestörungen (außer Fibrinkleber) bekannt, unterrichten sie den Träger der Einrichtung und den Qualitätsbeauftragten darüber. Durch den Träger lassen sie sich mitteilen, wie die Mängel behoben werden, und die Mängelbeseitigung bestätigen. Über die Vorgabe der Richtlinien hinausgehend informieren wir auch den Transfusions verantwortlichen über die Mängel. Da mit wollen wir auf eine zeitnahe Män gelbeseitigung hinwirken, da nach un seren Erfahrungen bei externen Quali tätsbeauftragten der Kontakt zur beauftragenden Einrichtung oft nur in großen Zeitabständen stattfindet. Umfang der Überwachung – Auch die Anwender von Plasmaderivaten für die Behandlung von Hämostasestörun gen (außer Fibrinkleber) sind seit 5. No vember 2005 verpflichtet, die Ergeb nisse der Überprüfung des Qualitätssi cherungssystems im Bereich der An wendung von Blutprodukten an die Landesärztekammer zu übersenden. Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf unserer Homepage: www.aerzte kammer-bw.de/20/qualitaetssicherung/ haemotherapie.html. Die Erklärungen sind – nur auf den oben genannten Formularen – bis zum 1. März 2009 an die Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbil dung und Qualitätssicherung, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart zu übermitteln. Ansprechpartnerin für Rückfragen ist Dr. Irene Lüdtke, Tel.: (07 11) 7 69 89-47, E-Mail: [email protected] ■ Dr. Irene Lüdtke ÄBW 01 • 2009 99247_Sonoline_d_58#58C767.fh11 28.10.2008 9:18 Uh C M Y CM MY CY CMY Anzeige Kammern und KV Verordnung von Benzodiazepinen E ine dringende Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen, die ein zu großes Herz für Suchtkranke haben. Gestern bekam ich wieder einmal die Anfrage eines Kollegen, der opiatabhän gige Patienten substituiert, was er denn tun solle, seine Patienten bekämen stän dig von einem in der Nachbarschaft nie dergelassenen Arzt zusätzlich Benzodia zepine in großen Mengen (privat) ver ordnet und gerieten dadurch immer wie der in Krisen und in lebensgefährliche Situationen, insbesondere dann, wenn sie zusätzlich Alkohol konsumierten. Vor einer Woche war ein von diesem Kolle gen substituierter Patient notfallmäßig in stationäre Entgiftung eingewiesen worden und hatte knapp überlebt. Der die Benzodiazepine verord nende Kollege war erst nach mehreren Versuchen ans Telefon zu bekommen und schilderte seinerseits seine Not, sich der Rezeptwünsche seiner Drogen patienten zu erwehren. Er tue doch nur sein bestes, auf der Szene wären die Patienten doch noch schlechter dran. Da müsse er doch was tun. Die Substitution opiatabhängiger Patienten ist eine schwierige Arbeit, da die Patienten nicht nur Leidensdruck haben, sondern auch hohen Bedarf an Struktur. Das bedeutet, dass es in der Behandlung nicht nur um die Linderung des Leidens geht, sondern auf Rahmen bedingungen geachtet werden muss, die eine Schadensbegrenzung und D T herapie ermöglichen. Das bedeutet, dass von anderen Ärzten zusätzlich verordnete Benzodiazepine die Arbeit der substituierenden Ärzte erschweren und das Risiko letaler Ausgänge erheblich erhöhen. Benzodiazepine und Analoga sind in der Substitution und in der Behandlung abhängigkeitserkrankter Menschen kontraindiziert. Substitu tionspatienten sollen durch die fest gelegte Dosis und die Reduktion auf eine Ersatzsubstanz lernen, Drogen nicht mehr zur Veränderung ihrer Gefühle und Stimmungen zu ver wenden. Nur so können sie Freiräu me schaffen, in denen sie sich an die Lösung ihrer psychischen, sozialen und finanziellen Probleme machen können. Die zusätzliche Einnahme von Benzodiazepinen nach Bedarf konterkariert diese Bemühungen. Also nehmen Sie sich ein Herz und sagen Sie „Nein“ zu den Wün schen Abhängiger, ihnen das Leben durch die Verordnung von Benzodia zepinen und Analoga leichter zu machen. Und vielleicht haben Sie ja auch Lust dazu den Umgang und die Behandlung Abhängiger professio nell zu lernen. Dann melden Sie sich zu einem der nächsten Weiterbil dungskurse für Suchtmedizin an. ■ Dr. med. Detlef Lorenzen Mitglied des Vorstands der Landesärztekammer Baden-Württemberg Robert-Schwank-Preis en Robert-Schwank-Preis 2008 erhielt Dr. Claudia Preuß für ihre InauguralDissertation „Patientenbefragung zur Lebensqualität und Behandlungs zufriedenheit für Disease-Management-Programme bei Diabetes Mellitus“. Die Arbeit ging aus der medizinischen Universitätsklinik Heidelberg, Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung hervor und wurde von Prof. Dr. Hans Dieter Klimm betreut. Die Untersuchung zeigt, dass bei Patienten, die in einem DMP-Programm eingeschrieben sind, eine Erhebung zur Lebensqualität sinnvoll und aussagefähig und auch gut durchführbar ist. Eine routinemäßige Erfassung von Lebensqualitätsparametern ist bei Festlegung des Therapiezieles und zur Erfolgs beurteilung wichtig und steigert die Behandlungszufriedenheit. – Der von der Bezirksärztekammer Nordbaden im Jahr 1968 gestiftete Robert-Schwank-Preis wird alle zwei Jahre für eine herausragende medizinische Dissertation an der Universität ■ Heidelberg zu Themen der ambulanten ärztlichen Versorgung vergeben. ÄBW 01 • 2009 Ultraschall erleben: Siemens Ultraschall Center Stuttgart und Weinheim • Termine ganz in Ihrer Nähe • Neu- und Gebrauchtsysteme • Direkt vom Hersteller • Umfangreiche Schulungsangebote • Attraktive Finanzierungsmodelle Weissacher Straße 11 70499 Stuttgart Tel.: 0711 137 2097 Wintergasse 70 69469 Weinheim Tel.: 06201 379 466 [email protected] www.siemens.de/ultraschall Kammern und KV Vergütung im Notarztdienst D er hier abgedruckte Leserbrief zum Thema „Vergütung von Vertragsärzten und niederge lassenen Nichtvertragsärzten für den Notarztdienst“ steht stellvertretend für eine Vielzahl von Zuschriften und Anrufen, die sowohl die Kassenärzt liche Vereinigung Baden-Württem berg (KVBW) als auch die Landes ärztekammer Baden-Württemberg (LÄK BW) in den vergangenen Wochen erreicht haben. Bekanntlich hatten die beiden Körperschaften die Vergütungsvereinbarung zur „Rahmenvereinbarung über die Mit wirkung von Vertragsärzten und Nichtvertragsärzten sowie Kranken hausärzten im Rettungsdienst“ vom 26. 11. 1993 im Jahr 2007 gekündi gt, nachdem zuvor alle Bemü hungen gescheitert waren, die seit nahezu 15 Jahren unveränderte Ver gütung auf dem Verhandlungsweg mit den Krankenkassen zu verbes sern. Diesen unerträglichen Zustand galt es zu beseitigen. Erst nach der Kündigung konn ten Verhandlungen aufgenommen werden, die allerdings sehr schlep pend verliefen. Sie fanden vor dem Hintergrund der von den Kassen vorgelegten Zahlen statt, die nach weisen, dass die Notarztstandorte in Baden-Württemberg, die teilweise nur oder auch mit Vertragsärzten besetzt sind, eine durchschnittliche Einsatzfrequenz von 1,6 Einsätzen pro 24 Stunden aufweisen. Entspre chend gering war bisher die Ver gütung und entsprechend schwierig war es, qualifizierte Ärzte für den Dienst zu finden. Gemeinsames Ziel von KVBW und LÄK BW war es daher, eine im Durchschnitt deutlich bessere Vergütung zu erreichen. Im Ergebnis wurde Ende August 2008 eine neue Vergütungsvereinba rung unterzeichnet, die rückwirkend zum 01. 08. 2008 mit einer Mindest vertragsdauer bis 31. 12. 2009 in Kraft getreten ist. Der Verhandlungs führer der Kassen wies darauf hin, dass damit eine durchschnittliche 20-prozentige Steigerung des Hono 10 ÄBW 01 • 2009 rars erreicht worden sei. In der Praxis bedeutet das, dass seither die Standorte mit geringen Einsatzfre quenzen besser vergütet werden als zuvor. Schlechter gestellt sind damit aber tatsächlich jene Kollegen, die die Notarzttätigkeit nicht im Ange stelltenverhältnis, sondern freiberuf lich in Nebentätigkeit ausüben. Auch diese Ärztinnen und Ärzte gehören, was die Vergütungsregelung betrifft, zur Gruppe der Nichtvertragsärzte und verständlicherweise haben sie besondere Erwartungen an die Ver gütung – dies drückt der Leserbrief ja sehr deutlich aus. Obwohl die Verhandlungen von Kollegen, die als Vertragsärzte im Notarztdienst beteiligt sind, beglei tet worden sind, konnten nicht alle regionalen Besonderheiten berück sichtigt werden. Die Rahmenverein barung erhebt allerdings keinen Anspruch, alle regionalen Spezifi täten oder unterschiedlichen Ein satzbereitschaften abzubilden. Alle, die Einbußen hinnehmen müssen, seien darauf hingewiesen, Leserbrief Bezug nehmend auf den Beitrag „Ärzte im Rettungsdienst“ (ÄBW 11/08) Die sogenannte Erhöhung der Notarztvergütung für den freiberuflichen NA-Dienst ist eine Mogelpackung. Wie kann eine Vereinbarung, die uns Anfang November ohne Unterschriften (!) zugestellt wird, rückwirkend zum 1. August 2008 gültig sein? Außerdem kann von einer Erhöhung keine Rede sein. Wer etwas rechnen kann, stellt fest, dass er schon ab dem zweiten Einsatz in 12 Stunden gegenüber der vorherigen Regelung deutlich weniger verdient. Wenn die Landesärztekammer und die Kassen ärztliche Vereinigung insbesondere die Notarztstandorte mit sehr wenigen Einsätzen im Auge hatten, dann muss man sich fragen, was dann mit den anderen ist? Sollen wir an Standorten mit fünf Einsätzen in 24 Stunden etwa 30 Prozent weniger bekommen als bisher? Die gesundheitlichen Belastungen des Notarztdienstes kommen von den Einsätzen insbesonde re nachts zu Unzeiten, und nicht von der reinen Bereitschaft. Von daher ist die Umverteilung des „Honorartopfs“ weg von den Einsätzen hin zur Grundvergütung absolut unverständlich. Als aktive und engagierte Notärzte fordern wir eine reale Erhöhung unserer Vergütung, die der tatsächlichen Lohn- und Preiserhöhung der letzten 15 Jahre Rechnung trägt. Denkbar wäre auch eine pauschale Ver gütung pro Dienststunde unabhängig von der Zahl der Einsätze. Damit wären sämtliche „Fehlanreize“ vom Tisch. Diese Vergütung muss aber in der Größenordnung der Stundenvergütung eines angestellten Facharztes liegen. Zuletzt sollte man sich mal wieder klar machen, dass es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt. Das heißt, es besteht keinerlei Not wendigkeit, sich stoisch an jeden Buchstaben dieses Papiers zu halten. Der Bereichsausschuss kann sehr wohl eine von der Rahmenvereinbarung abweichende Vergütung der freiberuflichen Notärzte beschließen. Im Ergebnis hat man dem Notarztdienst mit dieser Vereinbarung einen Bärendienst erwiesen. Die ersten Standorte stehen kurz vor der kollek tiven Verweigerung. Die freiberuflichen Notärzte zeigen hoffentlich die notwendige Solidarität und lassen sich nicht weitere 15 Jahre mit einer unwürdigen „Vergütung“ abspeisen. Dr. Tamino Trübenbach, Bühl Sprecher der Leitenden Notärzte im Rettungsdienstbereich Mittelbaden Kammern und KV dass eine Rahmenvereinbarung regionale Sondervereinbarungen ermöglicht – auch diesen Zusam menhang hat Dr. Trübenbach in seiner Zuschrift völlig richtig dar gestellt. Sowohl die Kassen als auch die Bevölkerung und nicht zuletzt die Bereichsausschüsse ha ben ein hohes Interesse an einem funktionierenden Notarztdienst. Daher sollten regionale, konstruk tive Lösungen angestrebt werden. Dabei darf Folgendes nicht vergessen werden: Der Sicher stellungsauftrag für die notärzt liche Versorgung liegt in BadenWürttemberg bei den Kranken häusern. Die KVBW und ihre Mitglieder haben keinerlei Ver pflichtung, die Vertragsärzte wie freiberuflich tätige Ärzte „helfen“ aus, diesen Sicherstellungsauftrag zu erfüllen. Daher rufen wir alle die Kolle ginnen und Kollegen auf, die sich durch die jetzt abgeschlossene Rahmenvereinbarung schlechter stellen, auf der regionalen Ebene ihre berechtigten Forderungen nach zu verhandeln. Wie der Name schon ausdrückt, eine Rahmenvereinbarung ist eine Vorgabe, die regional entspre chend der praktizierten Rege lungen für alle Ärzte umgesetzt werden muss. Nur darauf haben diejenigen, die eine Rahmenvor gabe verhandeln, eben keinen Einfluss mehr. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bei Ihren Verhandlungen. Eine außerordentliche Kündi gung der Vereinbarung wäre vor dem Hintergrund der zahlreichen Proteste zwar formal denkbar, aber äußerst schwierig und be stimmt nicht im Sinne derer, die mit der Neuregelung zufrieden sind. Man wird daher mittelfristig nach einer anderen Konstruktion ■ suchen müssen. Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer Vorsitzender des Vorstands der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Dr. Ulrike Wahl Präsidentin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Persönliche Leistungserbringung und Delegation B undesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben eine Stel lungnahme „Persönliche Leistungs erbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen“ verab schiedet, die im Deutschen Ärzteblatt, Heft 41/2008 veröffentlicht wurde. Die Publikation informiert über Rechtsgrundlagen der per sönlichen Leistungserbringung, Delegation an ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter, Haf tungsrisiken sowie Einzelfälle. Die Veröffentli chung ist auch im Internetauftritt der Bundes ärztekammer zu finden unter www.baek.de/ ■ downloads/Delegation_2008.pdf PRIVATLIQUIDATION IST VERTRAUENSSACHE Seit 1923 vertrauen uns Ärzte ihre Privatabrechnung an. Unser starkes Service-Team steht Ihnen kompetent, serviceorientiert und garantiert rechtssicher bei allen Fragen rund um die Privatliquidation zur Seite. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie: 07 11/72 01-2 43 oder informieren Sie sich im Internet unter www.pvs-bw.de Gesundheit – ein Menschenrecht Z ur Feier des 60. Jahrestages der Verab schiedung der UN-MenschenrechtsDeklaration am 10. Dezember hatte Dr. Ulrich Clever, Menschenrechtsbeauftragter und Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, eine Festveranstaltung im Stuttgarter Haus der Wirtschaft initiiert. Die Veranstaltung stieß auf großes Interesse. Und so betonte Dr. Clever im voll besetzten Saal, dass die Zahl der Menschen, die grund legende humanitäre Hilfe benötigen, deutlich zugenommen habe. In jüngster Zeit gerate ins Blickfeld von Ärzten und Psychothera peuten die teilweise desolate Situation in vie len, vor allem finanziell schlechter gestellten Alten- und Pflegeheimen. Eine der Menschen würde entsprechende Betreuung alter, kran ker Menschen in diesen Heimen müsse ga rantiert werden, forderte Dr. Clever. Der Men schenrechtsbeauftragte und Vizepräsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, ergänzte in seinem Festvortrag: „Für uns Ärzte ist es auch entsetzlich zu seh en, wie viele der Patienten mit unklarem Auf enthaltsstatus aus Angst vor Entdeckung sehr spät, manche auch zu spät einen Arzt konsul tieren. Der optimale Zugang zum Gesund heitssystem ist ein Menschenrecht!“ Die An sprache von Dr. Montgomery ist im Volltext auf der Homepage der Landesärztekammer ■ zu finden: www.aerztekammer-bw.de ÄBW 01 • 2009 en Willkomm auf der 4 Stand 4C2 PVS Baden-Württemberg e.V. Bruno-Jacoby-Weg 11 · 70597 Stuttgart Tel. 0711/72 01-2 43 [email protected] · www.pvs-bw.de Mitglied im Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen Wirtschaft Zeit für eine Renaissance: Nicole Plieth A Ausgezeichnete Rahmenbedingungen für Aktien-Anleihen ktien-Anleihen haben lange Zeit ein Schattendasein geführt. Das könnte sich bald ändern: Nie waren die steuerlichen Rahmenbedingungen besser als sie es mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum Jahreswechsel werden. Außerdem ermöglicht ihre Struktur den Emittenten, eine Vielzahl von attraktiven Anlageprodukten zu entwickeln. Deshalb haben Aktien-Anleihen das Potenzial für eine Renaissance. Eine Aktien-Anleihe kombiniert Aktie und Zins. Die Verzinsung liegt meist erheblich über den marktüblichen Konditionen. Die Rückzahlung am Ende der Laufzeit ist an die Entwicklung der zugrundeliegenden Aktie gekoppelt. Entscheidend ist der „Basispreis“ – ein bei der Emission festgelegtes Kursniveau. Abhängig vom Schlusskurs der Aktie am Bewertungstag gibt es zwei Rückzahlungsvarianten: Liegt dieser auf oder Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe Forum Medicum ein Seminar für kooperationswillige Ärzte: Erfolgreich kooperieren – Rezepte für die Praxisstruktur von morgen. Termine und Veranstaltungsorte: 28. 01. 2009 Sindelfingen 04. 02. 2009 Tübingen 11. 02. 2009 Stuttgart 18. 02. 2009 Mannheim Seminarinhalte: Interessierte Ärzte erhalten die Möglichkeit, sich über die wirtschaftlichen Vorteile sowie die Erfahrungswerte einer Kooperation zu informieren. Gegenstand der Betrachtung sind MVZ, ÜBAG sowie die Zusammenarbeit mit angestellten Ärzten, in Krankenhausverbünden, Ärztenetzen und Direktverträgen. Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Sindelfingen: Herr Cyklarcz, Telefon (0 70 31) 69 92-16 BW-Bank Tübingen: Frau Spörl, Telefon (0 70 71) 1 58-1 66 BW-Bank Stuttgart: Frau Barth, Telefon (07 11) 12 43 13 18 BW-Bank Mannheim: Herr Leinthaler, Telefon (06 21) 17 08-2 78 12 ÄBW 01 • 2009 über dem Basispreis, wird die AktienAnleihe zum Nennbetrag – üblicherweise 1000 Euro – zurückgezahlt. Ist der Aktienkurs darunter gefallen, erfolgt die Rückzahlung durch Aktienlieferung entsprechend dem Bezugsverhältnis. Der Gegenwert der Aktien liegt dann unter dem Nennbetrag. Unabhängig von der Kursentwicklung erhalten Anleger eine jährliche Zinszahlung. Durch den gezahlten Kupon werden Verluste abgefedert, die aus einer Aktienlieferung entstehen können. AktienAnleihen sind also weder reine Anleihen noch Aktien – sie verbinden beide Anlageklassen. Am längsten am Markt – und dennoch verkannt Unter strukturierten Anlageprodukten sind Aktien-Anleihen am längsten etabliert. Sie kamen in den 90er Jahren auf den Markt. Auslöser waren niedrige Zinssätze für herkömmliche Geldanlagen. Anleger und Sparer suchten daher Alternativen mit höheren Renditen. Gefragt waren Anlagelösungen mit attraktiven, kalkulierbaren Zinserträgen, auch wenn damit ein größeres Risiko verbunden war. Das war die Geburtsstunde der Aktien-Anleihen. Sie erfuhren ihren großen Aufschwung während der Hochphase des Neuen Markts, als beträchtliche Zinsen lockten. Mit dem Platzen der „DotcomBlase“ fand die Euphorie allerdings ein jähes Ende: Obwohl die Kuponzahlungen bei Aktien-Anleihen auf sehr schwankungsintensive Aktien der „New Economy“ äußerst hoch ausfielen, konnten sie die Verluste aus der Aktienlieferung bei Rückzahlung nicht mehr kompensieren. Chance-/Risikoprofil optimiert In den folgenden Jahren haben die Emittenten von Aktien-Anleihen das Chance-/Risikoprofil optimiert. Kuponzahlungen wurden zu Gunsten eines größeren Sicherheits puffers reduziert. Trotz dieser Sicherheitsvorkehrung sind manche Anleger noch verunsichert. Nach einer Statistik des Deutschen Derivate Verbandes (DDV) kommt die Produktgruppe „Aktien-Anleihe“ bei den ausstehenden Anlagezertifikaten auf einen Marktanteil von knapp einem Prozent. Das ist umso erstaunlicher als der Marktanteil von ähnlich konzipierten Produkten größer ist. Bei „Discount-Zertifikaten“ liegt er zum Beispiel bei 14 Prozent. Auf Grund der Produktstruktur werden Aktien-Anleihen häufig mit Discount-Zertifikaten verglichen. Das Wechselspiel von Chancen und Risiken beider Produkttypen ist ähnlich. Statt Kuponzahlungen erhalten Anleger beim Kauf von DiscountZertifikaten einen Abschlag – den Rabatt oder Discount. Durch den Discount genießen sie einen Renditevorteil gegenüber der Direktanlage. Gleichzeitig dient der Abschlag als Sicherheitspuffer und mindert mögliche Kursverluste. Der „Cap“ ist mit dem Basispreis bei der AktienAnleihe vergleichbar. Im Idealfall wird er als fester Höchstbetrag am Ende der Laufzeit ausgezahlt. Seit Januar steuerlich attraktiver Bei der Versteuerung von Gewinnen waren Aktien-Anleihen seit langem im Nachteil gegenüber vergleichbaren Anlageprodukten. Bisher boten sie lediglich bei der Verlustverrechnung Vorteile: Realisierte Verluste wurden bis zum Jahresende 2008 mit allen anderen Einkunftsarten verrechnet. Steuerlich gelten Aktien-Anleihen durch die sichere Kuponzahlung als „Finanzinnovation“. Sowohl Zinserträge als auch Kursgewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig und unterliegen dem Einkommensteuer- Wirtschaft g tarif. An der Steuerpflicht wird sich künftig zwar nichts ändern, jedoch ist der Steuerabzug dann auf die Abgeltungssteuer begrenzt: Ab 1. Januar 2009 werden Kursgewinne und Zinserträge pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer) grundsätzlich abgegolten. Kursverluste sind steuerlich im Rahmen der Kapitaleinkünfte anrechenbar. Bei einer Aktienlieferung kann es sein, dass der entstandene Verlust erst bei Aktienverkauf berücksichtigt wird. Um die persönliche steuerliche Situation zu optimieren, ist die Beurteilung durch Steuerexperten unerlässlich. Renditen auch in schwierigem Marktumfeld möglich Theoretisch kann mit AktienAnleihen in jeder Marktphase eine attraktive Rendite erzielt werden. Ausschlaggebend ist vielmehr, auf welchem Kursniveau der Basispreis fixiert wird: Je niedriger, desto größer der Sicherheitspuffer. Gleichzeitig verringert sich die Kuponzahlung. Abhängig von der Höhe des Basispreises können Anleger sowohl von Kursanstiegen und Seitwärtsbewegungen als auch leicht fallenden Aktienkursen profitieren. Wichtig für die Rückzahlung und damit auch für die Rendite ist einzig, dass der Basispreis bei Fälligkeit nicht unterschritten wird. Emittenten bieten mittlerweile Aktien-Anleihen für mehrere Chance-/Risikoprofile an, mit denen sie unterschiedliche Anlegermentalitäten erreichen: Bei einer konservativ ausgerichteten Aktien-Anleihe mit einem geringeren Kupon liegt der Basispreis deutlich unter dem Aktienkurs. Wird ein neutraler Ansatz verfolgt, entsprechen sich Basispreis und Aktienkurs in etwa. Aktien-Anleihen, deren Basispreis über dem aktuellen Kursniveau der Aktie fixiert ist, eignen sich nur für risikofreudige Anleger. Der Reiz sind hohe Zins zahlungen. Neben Basispreis und der Höhe des Kupons beeinflussen die Parameter Volatilität, Dividenden sowie Laufzeit die Entwicklung von AktienAnleihen. Varianten mit demselben Konzept Die grundsätzliche Funktionsweise von Aktien-Anleihen ist seit ihrer Entstehung unverändert. Allerdings haben sich verschiedene Varianten herauskristallisiert. Neben Aktien-Anleihen, die sich auf einen Einzelwert beziehen, gibt es auch Index-Anleihen auf ganze Märkte. Eine Weiterentwicklung der Produktstruktur stellen „Protect-AktienAnleihen“ dar. Diese bieten einen größeren Sicherheitspuffer, dafür jedoch etwas geringere Zinszahlungen. Charakteristisch ist eine permanent „aktive Barriere“, die bei Emission deutlich unterhalb des aktuellen Aktienkurses und unterhalb des Basispreises fixiert wird. Wird diese Kursschwelle während der gesamten Laufzeit nicht verletzt, erfolgt die Rückzahlung zum Nennbetrag – selbst wenn die Aktie bei Fälligkeit unter dem Basispreis notiert. Günstige Rahmenbedingungen für den „Klassiker“ Im aktuellen Marktumfeld suchen Anleger und Sparer attraktive Renditechancen mit einem gleichzeitig überschaubaren Risiko. Gefragt sind Anlagelösungen mit kalkulierbaren Zinserträgen. AktienAnleihen rücken daher wieder in den Fokus der Investoren. Während ursprünglich hohe Zinserträge im Vordergrund standen, ist es heute überwiegend ein komfortabler Sicherheitspuffer. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1. Januar 2009 sind die Rahmenbedingungen für den „Klassiker“ Aktien-Anleihe ausgezeichnet. Deshalb dürften Aktien-Anleihen in der Gunst der Anleger wieder deutlich steigen. Das Produktkonzept ist einfach und verständlich. Ferner bietet es den Emittenten außerordentlich viele Möglichkeiten, attraktive Anlage ■ alternativen zu entwickeln. Nicole Plieth Zertifikate-Expertin bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) Stuttgart S Anzeige Medizin 2009 Sparen auf schwäbisch ! Zeit, Geld, Stress sparen durch: y kurze und bequeme Anreise zur neuen Messe y ausführliche herstellerunabhängige Beratung von S/W Ultraschall über Farbdoppler bis 4D y weltweit führende Hersteller auf einen Blick y Ultraschallneuheiten zu Medizin 2009 Preisen y günstige Finanzierung und Wartungsverträge Ein Besuch bei uns lohnt sich auf der Medizin 2009; 30. Januar bis 1. Februar; Halle 4, Stand 4 D31 Die Nummer 1 im Ultraschall Sonotheken in: 70771 Leinfelden-Echterd. Fasanenweg 17 Tel. (0711) 75 85 97 00 Fax (0711) 75 85 97 01 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Fax (0 77 21) 40 58 91 Wir sind Ihr Ultraschallpartner in Schwaben/Oberschwaben und am Bodensee. Sonothek Memmingen: Donaustraße 64 • 87700 Memmingen Tel. 08331 / 98 35 92 • Fax 08331 / 98 35 93 www.schmitt-haverkamp.de ÄBW 01 • 2009 13 Rechtsfragen Steuern steuern! Gewerbesteuerfreiheit von Angehörigen freier Berufe Redaktion: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 1. Es ist mit dem Gleichheitssatz vereinbar, dass die Einkünfte von Angehörigen der freien Berufe, anderer Selbständiger und der Landund Forstwirte nicht der Gewerbesteuer unterliegen. 2. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz, dass nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG (sogenannte Abfärbe regelung) die gesamten Einkünfte einer Personengesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gelten und damit der Gewerbesteuer unterliegen, wenn die Gesellschaft auch nur teilweise eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Beschluss des BVerfG vom 15. 01. 2008 (1 BvL 2/04) Heidelberger Ärzteorchester Die Ärzteschaft Heidelberg lädt ein zu ihrem Winterkonzert 2009 (55. Konzert) Programm: Georg Friedrich Händel: Sonate g-moll, op. 2,8 für 2 Violoncelli und Streichorchester (Orchestrierung Paul Tortelier) Grave – Allegro – Largo – Fuge Violoncelli: Christian Delacroix und Michael Veit Camille Saint-Saens: 1. Konzert für Violoncello, op. 33 Allegro non troppo –Allegretto con moto – Un peu moins vite Violoncello: Michael Veit, Darmstadt Pause Robert Schumann: Symphonie Nr. 4, d-moll, op. 120 Ziemlich langsam, lebhaft – Romanze, ziemlich langsam – Scherzo, lebhaft – Trio – lebhaft Leitung: Prof. Dr. med. Dr. h. c. Michael Steinhausen Termin: Freitag, 6. Februar 2009, 20 Uhr Ort: Alte Aula der Universität Heidelberg, Grabengasse 1 Der Eintritt ist frei. Terminvormerkungen: Vorkonzert: Sonntag, 1. Februar 2009, 20 Uhr Augustinum, Heidelberg-Emmertsgrund, Jaspersstr. 2 Sommer-Konzert 2009: Freitag, 10. Juli 2009, 20 Uhr Peterskirche 14 ÄBW 01 • 2009 Erhöhter Freibetrag für Erben 1. Hat noch der Praxisinhaber seine freiberufliche Praxis wegen dauernder Berufsunfähigkeit verkauft, wird die Praxis aber erst nach seinem Tode übertragen, so können die Erben den erhöhten Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG beanspruchen. 2. Über die Höhe des Freibetrages ist bei der Einkommensteuerveranlagung der Erben zu entscheiden. Urteil des BFH vom 21. 09. 1995 (IV R 1/95) Werbungskosten Ein Oberarzt kann die Reisekosten für die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung in Österreich als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbständiger Tätigkeit abziehen, wenn bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls ein konkreter Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit besteht. Urteil des BFH vom 11. 01. 2007 (I R 8/05) Notfallpraxis Eine ärztliche Notfallpraxis im Wohnhaus eines Arztes kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn die Zimmer als Behandlungsräume eindeutig erkennbar sind. Urteil des BFH vom 05. 12. 2002 (IV R 7/01) Umsatzsteuer 1. Beim Einsetzen von Spiralen zur Empfängnisverhütung handelt es sich zwar um medizinische Eingriffe, jedoch werden diese nicht ausschließlich zur Vorbeugung, Diagnose, Behandlung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen vorgenommen. Der Eingriff dient vielmehr der Vorbeugung von ungewollten Schwangerschaften; Schwangerschaften sind keine Krankheit, auch nicht durch die einhergehenden Beschwerden und Gefährdungen von Mutter und Kind. 2. Das Einlegen einer Spirale zur Empfängnisverhütung stellt keine heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 4 Nr. 14 UStG dar. Urteil des FG Niedersachsen vom 18. 10. 2007 (5 K 282/06) Gewerbesteuer für mobilen Anästhesiedienst 1. Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist ein Angehöriger eines freien Berufes auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient. Voraussetzung ist, dass er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. Unter „Leitung“ sind nach der Verkehrsauffassung die Festlegung der Grundzüge für die Organisation des Tätigkeitsbereichs und die Durchführung der Tätigkeiten, das Fällen von Entscheidungen in grundsätzlichen Fragen und die Überwachung des Ablaufs der Tätigkeiten nach den festgelegten Grundregeln zu verstehen. Eine eigenverantwortliche Tätigkeit liegt nur dann vor, wenn die persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang gewährleistet ist. Die fehlende Mitarbeit am einzelnen Auftrag muss auf Ausnahmen und Routinearbeiten oder Vertretungsfälle beschränkt bleiben. Überträgt der Berufsträger Aufgaben, die nicht lediglich einfacher oder mechanischer Art sind, auf qualifizierte Mitarbeiter, ist erforderlich, dass die Mitarbeiter nicht nur überwacht werden, sondern auch deren Tätigkeit als solche des Berufsträgers erkennbar ist. Die Grenze zum Gewerbebetrieb ist deshalb bereits dann überschritten, wenn der Steuerpflichtige sich nur noch um besonders wichtige oder besondere schwierige Aufträge selbst kümmert, die einfachen oder weniger bedeutsamen aber ganz seinen Mitarbeitern überlässt. Rechtsfragen 2. Das Berufsbild des Arztes ist in besonderem Maße geprägt durch den persönlichen individuellen Dienst am Patienten sowie hiermit korrespondierend durch die personale – nicht nur organisatorische – Zurechnung von rechtlicher und ethischer Verantwortung. Die spezifisch ärztliche Tätigkeit kann der Praxisinhaber grundsätzlich nur selbst durch persönlichen Arbeitseinsatz leisten. Sie setzt zudem ein persönliches Vertrauensverhältnis zum Patienten voraus. Das eigenverantwortliche Handeln muss „den Stempel der Persönlichkeit“ des Steuerpflichtigen tragen. 3. Eines der wesentlichen Tätigkeitsfelder eines Anästhesisten liegt in der Durchführung und Überwachung der Anästhesie während der Operation. Hier wird es unter Umständen erforderlich, schnelle Entschlüsse zu fassen, die für das Leben der Patienten entscheidend sein können. Diese Entscheidungen können eigenverantwortlich nur durch den behandelnden Arzt getroffen werden. Soweit diese außerhalb der eigenen Praxis von einem Angestellten durchgeführt werden, kann nicht mehr von einer leitenden oder eigenverantwortlichen Tätigkeit des Praxisinhabers ausgegangen wer- den. Unabhängig von seiner eventuell vorbereitenden Tätigkeit kann er außerhalb seiner Praxis in Notfällen nicht eingreifen. Etwas anderes ergäbe sich unter Umständen dann, wenn die Anästhesien ausschließlich in den Praxisräumen durchgeführt würden und der Praxisinhaber im Notfall kurzfristig mit einbezogen werden oder eingreifen könnte. Dies ist bei einem mobilen Anästhesiedienst nicht der Fall, bei dem auch außerhalb der Praxis sowohl in Praxen anderer Ärzte wie im Krankenhaus Anästhesien durchgeführt werden. Urteil des FG Sachsen-Anhalt vom 24. 08. 2006 (1 K 982/03) Jahresinhalts verzeichnis 2008 D as Jahresinhaltsverzeichnis 2008 des Ärzteblattes BadenWürttemberg kann ab sofort bei der Redaktion abgerufen werden, Telefon (07 11) 7 69 89 45, Fax 76 98 98 59. Außerdem finden Sie das Verzeichnis auch im Internet ■ unter www.aerzteblatt-bw.de A Stabwechsel nfang November hat Prof. Dr. Matthias Brandis das Amt des Leitenden Ärztlichen Direktors des Universitätsklinikums Freiburg an Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve übergeben, der in diesem Hauptamt gleichzeitig Vorsitzender des Klinikumsvorstands ist. Prof. Holzgreve hatte in Münster und Kalifornien Medizin studiert. Nach seinem Postdoc an der University of California San Francisco hat er sich am Universitätsklinikum Münster in den Fächern Gynäkologie und Geburtshilfe habilitiert und wurde zum Professor auf Lebenszeit für Geburtshilfe und Gynäkologie berufen. Im Jahr 1995 wechselte er nach Basel, wo er seitdem die Frauenklinik des Universitätsspitals leitete. Prof. Holzgreve ist ausgewiesener Forscher mit über 550 Beiträgen in nationalen und internationalen wissenschaftlichen Zeitschriften, Autor oder Herausgeber von 13 Büchern und Mitglied des Editorial Boards bei elf Fachzeitschriften, und wird unter allen Fachkollegen aus den deutschsprachigen Ländern in seinem Fach am häufigs■ ten zitiert. Prof. Dr. Matthias Brandis Prof. Dr. Wolfgang Holzgreve AnzIRH_7-12:Anz.7-12 23.10.08 19:32 Seite 5 Anzeige sondern… pixelio.de 2. Deutsches Forum innenraumhygiene Die Wissensplattform für gesundes Bauen und Wohnen antibakteriell. Reinigung und Desinfektion von Kliniken oder Seniorenheimen, nur eines von vielen Themen auf der innenraumhygiene. Referenten und Aussteller präsentieren Lösungen rund um das Thema Reinigungstechnik. Machen Sie sich fit für diesen Zukunftsmarkt ! www.innenraumhygiene.com Kongress und Fachausstellung 17./18. Februar 2009 Messe Essen 100 Ethik in der Medizin 100 Beiträge zur Medizinischen Ethik im Ärzteblatt Baden-Württemberg Ein Blick zurück und ein Blick nach vorne Z um 100sten Mal erscheint im Ärzteblatt BadenWürttemberg eine Ethik-Beilage. Seit August 1981, also nun mehr seit über 27 Jahren, sind die Beiträge fast durchgängig erschienen, außer 1984 und zwischen 1993–1994 in verkürzter Form, als lediglich Berichte abgedruckt wurden. Eduard Seidler und Gisela BockenheimerLucius haben die Reihe begründet und bis zum Jahre 2000 fortgeführt, danach übernahmen Urban Wiesing und Georg Marckmann die Redaktion. Die Reihe stellt die älteste deutschsprachige zur Medizinethik dar. Die ersten 70 Beiträge wurden bereits in einem Sammelband publiziert.1 Die Herausgeber haben stets versucht, die Diskussion zu ethischen Fragen in der Medizin den praktizierenden Ärztinnen und Ärzten nahe zu bringen. Die Beiträge wenden sich an ein ärztliches Publikum. Sie sind bewusst praktisch orientiert und eher kurzgefasst. Redaktion: Prof. Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing, Prof. Dr. med. Georg Marckmann, Universität Tübingen, Institut für Ethik und Geschichte der Medizin, Gartenstraße 47, 72074 Tübingen Urban Wiesing (in Verbindung mit G. Bockenheimer-Lucius, E. Seidler und G. Marckmann) (Hg.): Diesseits von Hippokrates. 20 Jahre Beiträge zur Ethik in der Medizin. Gentner Verlag, Stuttgart 2003 1 16 Vom ärztlichen Ethos zur medizinischen Ethik Die 100 Beiträge zeigen auch, was sich seit 1981 geändert hat. Die ersten mussten das Fach noch erläutern und rechtfertigen, was inzwischen nicht mehr erforderlich ist. Zu offensichtlich sind die Probleme, zu selbstverständlich ist die ethische Diskussion auch innerhalb der Ärzteschaft geworden. Die Autoren stammten zu Beginn durchweg aus anderen Fächern, weil es eben keine „Medizin-Ethiker“ gab. Dies hat sich in den letzten Jahren ebenfalls geändert. Medizinische Ethik ist ein fester Bestandteil des Medizinstudiums geworden, Institutionen zur medizinischen Ethik haben sich an vielen Orten, insbesondere auch an den medizinischen Fakultäten, etablieren können. Die ethische Auseinandersetzung mit medizinischen Themen ist ein selbstverständlicher Bestandteil der innerärztlichen wie auch der öffentlichen Diskussion geworden. Und – so sieht es aus – sie wird es auch wohl in Zukunft bleiben. Grund genug, sich diesem Phänomen zu widmen und zu hinterfragen: Was geschieht, wenn eine Gesellschaft oder eine Berufsgruppe Lehrstühle für Ethik einrichtet, Ethik-Komitees gründet und Ethik in das Curriculum aufnimmt? Was ist daran neu, und wie ist es zu bewerten? Zunächst einmal ist es überhaupt nicht neu, dass sich die Medizin mit den ethischen Aspekten ihrer Tätigkeit beschäftigt. Ein Verweis auf das wohl berühmteste Dokument der Hippokratischen Schriften belegt das Gegenteil, die Rede ist vom sogenannten Hippokratischen Eid. Ärzte haben stets auch die ethischen Aspekte ihrer Tätigkeit bedacht und normiert. (Das schließt nicht aus, dass es im Laufe der Geschichte zu schrecklichen Abweichungen von den Normen gekommen ist.) Dass die Medizin sich mit Ethik beschäftigt ist nicht neu, sondern nur die Art und Weise, wie sie sich damit beschäftigt. Und zwar durch eigene Institutionen, durch eigene Experten für dieses Gebiet und durch eigene Kurse in der Ausbildung. Mit der ÄBW 01 • 2009 Einrichtung verschiedenster Institutionen in den letzten Jahrzehnten ist die Arbeitsteilung in der Medizin auch auf dem Gebiet der Ethik vorangeschritten und hat damit eine Entwicklung vollzogen, die die Moderne allgemein auszeichnet. Spezialisten widmen sich dem, was die Ärzte bislang als selbstverständlichen integralen Bestandteil ihrer Tätigkeit betrachtet haben. Damit ist die medizinische Ethik expliziter geworden. Sie beschreibt nicht nur selbstverständliche und tradierte ärztliche Verhaltensnormen, sondern macht die ethischen Aspekte der Medizin ganz bewusst zum Objekt von Forschung, Lehre und Beratung. Zur Lehre: Stets haben Ärzte in der Ausbildung ethische Normen an ihren Nachwuchs vermittelt. Allein durch das Rollenvorbild eines erfahrenen Arztes sind Normen auf die nachfolgende Generation von Ärzten übertragen worden – und zwar implizit, ohne sonderliche Erwähnung oder einen eigenen Kursus. Nun geschieht dieser Vorgang zusätzlich (!) explizit: In einem Kursus der medizinischen Ethik, in der BRD kombiniert mit Geschichte und Theorie der Medizin. Damit ist mehrfaches geschehen: Die Vermittlung findet auch an einem eigens dafür eingerichteten Ort statt. Sie findet explizit statt, sie sollte zudem reflektiert stattfinden. Anstatt vorhandene Normen einfach zu übernehmen, soll der medizinische Nachwuchs heute nicht nur lernen, welche Normen den ärztlichen Alltag prägen, sondern auch warum dem so ist. Dadurch wird eine neue Stufe der Aufgeklärtheit erreicht: Nicht mehr nebenbei und stillschweigend, sondern explizit und reflektiert, ja kritisch werden die Normen ärztlichen Handelns thematisiert. Das zuvor Selbstverständliche wird zum Gegenstand des Nachdenkens, der Nachwuchs soll den Normen seiner zukünftigen Tätigkeit eigenständig be gegnen. Im Grunde folgt man damit der Tradition der Aufklärung: „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen.“ (Immanuel Kant) Die explizite Weitergabe von „Ethik in der Medizin“ wird darüber hinaus selbst zum Objekt der Reflexion, indem sich Experten Gedanken machen, welche Wissensbestände und Fähigkeiten sie vorrangig vermitteln (denn die Ausbildungszeit ist grundsätzlich begrenzt und damit knapp) und auf welche Weise das geschehen soll. Man sollte nicht verschweigen, dass durch die explizite und reflektierte Thematisierung der medizinischen Ethik in der Lehre die implizite Weitergabe von Normen keineswegs überflüssig geworden ist. Der erfahrene klinische Lehrer, der durch Rollen-Vorbild seinen Schülern stets mehr als nur Fakten vermittelt, behält weiterhin seine Bedeutung. (Und die klinischen Lehrer dürfen durchaus die ethischen Aspekte explizit thematisieren.) Zur Forschung: Die Fortschritte in medizinischer Wissenschaft und Technologie haben die Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie ganz erheblich erweitert. Hiervon profitieren viele, vor allem schwerkranke Patienten. Die Ethik in der Medizin Interventionsmöglichkeiten werfen aber auch zunehmend ethische Fragen auf, die – allgemein gesprochen – auf die Grundfrage hinauslaufen: Sollen wir immer alles tun, was wir können? Man denke beispielhaft an die Genetische Diagnostik, die assistierte Reproduktion, die Forschung mit embryonalen Stammzellen, Eingriffe in das menschliche Gehirn oder die Intensivmedizin. Wo die Grenzen des medizinisch Möglichen jeweils zu ziehen sind, wird nicht mehr allein von den handelnden Akteuren, den Forschern und Ärzten, diskutiert, sondern zunehmend in medizinund bioethischen Instituten systematisch erforscht. Spezielle Förderprogramme wurden aufgelegt, um Wissenschaftlern verschiedener Disziplinen zu ermöglichen, die Folgen der modernen Biomedizin abzuschätzen, die aufgeworfenen ethischen Fragen zu analysieren und die relevanten Argumente gegeneinander abzuwägen. Die ethische Reflexion hat damit einen eigenen Ort in den Wissenschaften gefunden. Da die möglichen Folgen biomedizinischer Interventionen immer schwieriger zu überschauen und dabei aufgeworfene Fragen komplexer werden, erscheint diese Akademisierung und Spezialisierung der ethischen Reflexion durchaus angemessen. Dem einzelnen Forscher oder Arzt wäre die Aufgabe neben der alltäglichen Arbeit in Labor und Klinik kaum zuzumuten. Allerdings darf das ethische Nachdenken nicht den Kontakt zur Praxis verlieren: Schließlich will die Ethik eine begründete Antwort geben auf die Frage „Was sollen wir tun?“ und die Medizinethik entsprechend auf die Frage: „Welche der verfügbaren medizinischen Handlungsoptionen sollen wir tatsächlich ergreifen?“ Insofern sollte die medizinethische Forschung in enger Verbindung mit den praktischen Disziplinen erfolgen, die Ergebnisse sollten so formuliert und präsentiert werden, dass sie von den handelnden Akteuren auf den verschiedenen Ebenen des Gesundheitssystems aufgegriffen und im Versorgungs- bzw. Forschungsalltag umgesetzt werden können. Zur Beratung: Neben Lehre und Forschung hat die ethische Reflexion in verschiedenen Beratungsangeboten eine explizite und zunehmend professionelle Form gefunden. Die Beratung durch Ethikkommissionen bei Forschungsvorhaben am Menschen kann inzwischen auf eine langjährige Tradition zurückblicken und ist nicht nur in der Berufsordnung verankert, sondern auch durch einschlägige Gesetze – Arzneimittelgesetz (AMG) und Medizinproduktegesetz (MPG) – vorgeschrieben und reguliert. Eine vergleichsweise junge Entwicklung sind demgegenüber die ethischen Beratungsangebote in der Klinik, in schwierigen Fragen der Therapie. Ende der 1990er Jahre entstanden die ersten klinischen Ethikkomitees in Deutschland, deren primäre Aufgabe es ist, die Mitarbeiter eines Klinikums oder Pflegeheims bei schwierigen klinischen Einzelfallentscheidungen zu unterstützen (ZEKO 2006). Darüber hinaus soll die ethische Sensibilität und Urteilsfähigkeit der Mitarbeiter durch geeignete Fortbildungsangebote geschult werden. Für häufige ethische Problemkonstellationen wie zum Beispiel die Begrenzung lebensverlängernder Behandlungsmaßnahmen können Ethikkomitees Empfehlungen oder Leitlinien entwickeln. Auch die klinische Ethikberatung ist der Versuch, die ethische Reflexi- on im klinischen Alltag in einer expliziten, methodisch gestützten Art und Weise durchzuführen. Wichtig ist auch hier, wie bei der medizin-ethischen Lehre und Forschung, dass die klinische Ethikberatung eine subsidiäre oder auch komplementäre Funktion einnimmt: Sie soll die ethische Deliberation der Entscheidungsträger im Gesundheitswesen nicht ersetzen, sondern unterstützen und in manchen Fällen vielleicht auch ergänzen. Es bleibt stets eine Be ratung. Die Entscheidungsverantwortung verbleibt, der Tradition entsprechend, ungeteilt bei den handelnden Akteuren. Ethische Beratung – und damit explizite Auseinandersetzung mit ethischen Fragen der modernen Biomedizin – findet aber nicht nur in den einzelnen Gesundheitseinrichtungen, sondern auch auf übergeordneter Ebene statt. Die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission, kurz ZEKO) erarbeitet als unabhängige Kommission bei der Bundesärztekammer Empfehlungen zu medizinethischen Fragen, angefangen von Fragen der Stammzellforschung über den Umgang mit Patientenverfügungen bis hin zur Priorisierung im Gesundheitswesen (www.zentrale-ethikkommission.de). Auf nationaler Ebene erörtert der Deutsche Ethikrat – wie zuvor der Nationale Ethikrat – ethische Fragen der modernen Biomedizin (www.ethikrat.org). Auch auf Länderebene existieren derartige Gremien (Rheinland-Pfalz, Bayern). Diese Beratungsorgane haben wie die klinischen Ethikkomitees keine Entscheidungsbefugnis, sondern sollen lediglich die relevanten ethischen Argumente erörtern und kritisch auf ihre Plausibilität hin prüfen. Es ist dabei durchaus bemerkenswert, dass der Nationale Ethikrat seine Arbeit in der Regel nicht mit einer einheitlichen Stellungnahme, sondern mit einer sorgfältigen Darstellung unterschiedlicher Positionen mit ihren jeweiligen pro- und contra-Argumenten beendete. Dies verdeutlicht, dass die Beratungsergebnisse auch hier die endgültige Entscheidung nicht vorwegnehmen, sondern den Entscheidungsträgern einen Überblick über die ethisch gut begründbaren Argumente und Positionen präsentieren. Die explizite, reflektierte Auseinandersetzung mit den ethischen Aspekten ärztlicher Tätigkeit in Form von Lehre, Forschung und Beratung macht die Entscheidungen nicht unbedingt leichter – im Gegenteil. Dies liegt auch an einem weiteren charakteristischen Merkmal unserer Zeit: die zunehmende Pluralisierung von Lebensstilen und Wert überzeugungen. Pluralität Wir befinden uns in einer Situation, in der sich das gesellschaftliche Umfeld, aber auch die Wissenschaften und damit die Medizin, so schnell wandeln wie nie zuvor. Dieser Wandel geht hin zu einer Auffächerung der Gesellschaft, zu einer Pluralisierung der Lebensstile und zu einer Pluralisierung in moralischen Fragen. Die alten, umfassend verbindlichen und zumeist religiös begründeten Werte haben an Bedeutung verloren, an ihre Stelle sind viele, durchaus unterschiedliche Wertesysteme getreten. Hier liegt der Kern, wenn wir von einer wertepluralen Gesell- ÄBW 01 • 2009 17 Ethik in der Medizin Diesseits von Hippokrates. 20 Jahre Beiträge zur Ethik in der Medizin. Gentner Verlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-87247-615-7 schaft sprechen. Angehörige verschiedener Religionen wie auch Menschen ohne Religionszugehörigkeit, Menschen mit unterschiedlichen Wertvorstellungen leben in unserer Gesellschaft – zum Glück meist friedlich – nebeneinander. Ja selbst innerhalb der Konfessionen verfolgen Gläubige durchaus unterschiedliche Lebensstile und verschiedene Überzeugungen. Und der Staat hat es sich explizit zur Aufgabe gemacht, Bedingungen zu schaffen, die ein friedliches und gedeihliches Zusammenleben von Menschen mit verschiedenen Wertvorstellungen und verschiedenen Religionen ermöglichen. Dies wirkt sich auch auf die Diskussion um strittige medizinethische Themen aus. Sie gewinnt ihre Schärfe zuweilen nicht zuletzt deshalb, weil viele Diskutanten glauben, der Gesetzgeber müsse so und nur so entscheiden, wie es ihren persönlichen Überzeugungen entspricht. In einer Gesellschaft mit einer gewissen Pluralität an Überzeugungen geht genau dieses aber nicht mehr, weil der Gesetzgeber allen unterschiedlichen persönlichen Überzeugungen allein aufgrund ihrer faktischen Vielfalt nicht gerecht werden kann. Darauf hat der bereits erwähnte Nationale Ethikrat beispielsweise beim Mehrheitsvotum der Befürworter der Präimplantationsdiagnostik im Jahre 2003 hingewiesen: „Im freiheitlichen Verfassungsstaat […] sind Moral und Ethik, die im modernen pluralistischen Gemeinwesen immer nur in der Mehrzahl existieren, mit dem staatlichen Recht nicht identisch.“ Und weiter: „So groß der Respekt vor denen auch sein mag, die für sich in Anspruch nehmen, über das staatlich garantierte ethische Minimum hinauszugehen, so wenig können sie verlangen, dass ihre moralischen und religiösen Prinzipien in Gestalt des für alle geltenden staatlichen Gesetzes festgeschrieben […] werden.“ (S. 147) In der Situation der Wertepluralität muss man in moralischer Hinsicht eine für viele schmerzliche, aber unvermeidliche Unterscheidung treffen: Zwischen der persönlichen Überzeugung einerseits und der Frage, ob der Gesetzgeber etwas erlauben bzw. verbieten soll andererseits. In allen westlichen Industrienationen kommt man häufig nicht umhin, zu einer Regelung zu bemerken, sie widerspreche zwar der eigenen Überzeugung und dem persönlichen Lebensstil, es sei aber trotzdem zu begrüßen, dass der Staat dieses erlaube. Freilich: Die Fähigkeit zu reflektierter Distanz von eigenen Überzeugungen ist der deutschen Diskussionskultur zuweilen in einem bedauerlichen Maße fremd. Prinzipienorientierte Medizinethik Die Medizinethik ist aber nicht nur mit einer Pluralität von Werthaltungen und Lebenseinstellungen in unserer Gesellschaft konfrontiert, sondern darüber hinaus mit einer Vielfalt unterschiedlicher ethischer Theorien, die jeweils für sich in Anspruch nehmen, die allein richtige Begründung der Moral liefern zu können. Keiner dieser Ansätze konnte sich bislang als verbindliche Moralbe gründung durchsetzen, was die akademischen Grundlagentheoretiker freuen mag – hier gibt es Forschungsmöglichkeiten! –, den angewandten Ethiker – und erst recht 18 ÄBW 01 • 2009 den Arzt, der sich mit der Hoffnung auf Hilfe an eine bestimmte Theorie wendet – aber etwas ratlos zurücklässt: Mit welcher ethischen Theorie sollen wir begründen, wie wir menschliche Embryonen behandeln, knappe Mittel im Gesundheitswesen verteilen oder mit den Sterbe wünschen am Lebensende umgehen sollen? Wenn wir nicht nur moralische Probleme beschreiben (im Sinne einer deskriptiven Ethik), sondern – wie es unsere Überzeugung ist – zu ethisch gut begründeten Lösungen beitragen wollen (im Sinne einer normativen Ethik), können wir uns dem Begründungsdiskurs nicht entziehen. Wie kann dies gelingen angesichts der Pluralität moralphilosophischer Konzeptionen? Ausgangspunkt ist ein auf den ersten Blick vielleicht überraschender Befund: Auch in der heutigen wertepluralen Gesellschaft sind bestimmte moralische Grundwerte im medizinischen Bereich trotz aller Pluralität in den gegenwärtigen Gesellschaften weitgehend unumstritten. Die im Gesundheitswesen Tätigen sollen das Wohlergehen des Patienten fördern, ihm nach Möglichkeit durch die medizinischen Maßnahmen keinen Schaden zufügen, seine Selbstbestimmung respektieren sowie Nutzen und Lasten im Gesundheitssystem gerecht verteilen – womit die vier zentralen, erstmals von den beiden amerikanischen Bioethikern Tom L. Beauchamp und James F. Childress (2008) beschriebenen medizinethischen Grundprinzipien Wohltun, Nichtschaden, Respekt der Autonomie und Gerechtigkeit benannt wären (Marckmann 2000). Hier deutet sich ein alternatives, im Ursprung auf den amerikanischen Philosophen John Rawls (1975) zurückgehendes Begründungsverfahren, das unter dem Namen „Kohärentismus“ eine zunehmende Verbreitung in der angewandten Ethik findet. Der Ansatz verzichtet bewusst auf den Anspruch, eine umfassende Moraltheorie mit einem obersten Moralprinzip zu entwickeln, sondern setzt an wohlüberlegten moralischen Urteilen an, die fortentwickelt, zu moralischen Prinzipien verdichtet und in einen kohärenten Zusammenhang – daher die Bezeichnung Kohärentismus – gebracht werden. Die resultierenden Prinzipien, die mit verschiedenen ethischen Hintergrundtheorien vereinbar sind, liegen auf einer mittleren Begründungsebene und bieten weithin konsensfähige Ausgangspunkte für ethische Begründungen in der Biomedizin. Allerdings – und dies sei zugegeben – lösen sich damit die Probleme nicht in Wohlgefallen auf, im Gegenteil: Die allgemeinen Prinzipien müssen für den Einzelfall interpretiert („Was heißt es, bei einem Patienten mit einer Demenz die Selbstbestimmung zu respektieren?“) und im Konfliktfall gegeneinander abgewogen werden („Soll der Patient mit einer fortgeschrittenen, unheilbaren Krebserkrankung die gewünschte Mehrfachchemotherapie erhalten, obwohl diese ihm voraussichtlich mehr schaden als nützen wird?“). Dieser Interpretationsspielraum ist im ärztlichen Alltag nur zu bekannt. Er ist Schwäche und Stärke des Ansatzes zugleich: Er schränkt das Problemlösungspotential ein, bietet dafür aber Raum für situationsspezifische Bewertungen und Abwägungen, was angesichts der Pluralität von Wertüberzeugungen und Lebensstilen einen gewichtigen Vorteil darstellt. Insgesamt vermag die kohärentistische Ethikbegründung damit der Komplexität und Ethik in der Medizin Vielschichtigkeit unserer moralischen Überzeugungssysteme eher gerecht zu werden, als die klassischen monolithischen Ethiktheorien, die jeweils nur einen wichtigen Teilbereich der Moral abdecken. Ärzte als Rationierungsagenten? In einer weiteren Hinsicht unterscheidet sich das traditionelle ärztliche Ethos von der „modernen“ Medizinethik. Während Ersteres allein auf die Interessen des jeweils einzelnen, aktuellen Patienten ausgerichtet war, muss Letztere zunehmend auch Interessen verschiedener Patienten gegeneinander abwägen: Wie begrenzte, solidarisch aufgebrachte Finanzmittel im Gesundheitswesen gerecht verteilt werden können, gehört seit mehreren Jahren zu den ethischen Kernfragen der modernen Medizin. Und dies dürfte sich auch in Zukunft kaum ändern: Medizinischer Fortschritt und demografischer Wandel werden die Nachfrage nach Gesundheitsleistungen und damit auch die Gesundheitsausgaben weiter in die Höhe treiben. Dem stehen begrenzt verfügbare finanzielle Ressourcen gegenüber, wobei die Alterung der Bevölkerung mit einem zunehmend ungünstigen Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern die umlagefinanzierte gesetzliche Krankenkasse zunehmend belasten wird. Ohne Zweifel sind im deutschen Gesundheitswesen noch Wirtschaftlichkeitsreserven verfügbar, die auch vordringlich ausgeschöpft werden sollten. Sie werden jedoch nicht ausreichen, um den anhaltenden Kostendruck durch medizinischen Fortschritt und demografischen Wandel anhaltend zu kompensieren. Da es gute Gründe gibt, die Gesundheitsausgaben nicht immer weiter zu erhöhen, werden Leistungseinschränkungen, das heißt Rationierungen, unvermeidlich (Marckmann 2007). Die unausweichlichen Grenzen in einer medizinisch rationalen und ethisch vertretbaren Art und Weise zu setzen, ist vordringlich eine gesamtgesellschaftliche und damit politische Aufgabe (ZEKO 2007). Aus verschiedenen Gründen werden aber sowohl die Ärzteschaft als auch der einzelne Arzt zunehmend Verantwortung für die Verteilung knapper Ressourcen im Gesundheitswesen übernehmen müssen. Zwar wäre es wünschenswert, die Zuteilungsentscheidungen oberhalb der individuellen Arzt-Patient-Beziehung nach explizit vorgegebenen Kriterien und Verfahren zu regeln. Es ist aber schlichtweg unmöglich, die gesamte Medizin mit entsprechenden Standards zu überziehen: Dies wäre nicht nur viel zu aufwändig, in vielen Fällen fehlen überdies die erforderlichen Daten, um evidenzbasiert Leistungseinschränkungen vornehmen zu können. Es lässt sich folglich nicht vermeiden, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf Mikroebene im Einzelfall Leistungsbegrenzungen vornehmen – was durch die pauschalierte DRG-Vergütung bereits heute häufig der Fall ist. Verständlicherweise hat sich die Ärzteschaft mit guten Gründen gegen diesen Rollenwandel gewehrt, werden doch die ärztlichen Entscheidungen dadurch nicht einfacher. Akzeptiert man aber die Unausweichlichkeit von Leistungseinschränkungen im Gesundheitswesen, sollte man vielleicht auch einmal die Frage stellen, ob diese ärztliche Rationierung (Ruhnau 2008) nicht auch gewisse Vorzüge gegenüber eines zentral, zum Beispiel durch den Gemeinsamen Bundesausschuss vorgegeben Versorgungsstandards, bietet: Dem einzelnen Arzt bleibt eine größere Entscheidungsfreiheit, im Rahmen des vorge gebenen Budgets auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Patienten eingehen zu können. Auch die Ärzteschaft insgesamt könnte vielleicht eine aktivere Rolle bei der Diskussion um eine vertretbare Mittelverteilung im Gesundheitswesen spielen. Sofern systemweite Vorgaben zur Leistungsbegrenzung erarbeitet werden, sollten diese nicht nur die verfügbare wissenschaftliche Evidenz aus klinischen Studien berücksichtigen, sondern auch auf ihre praktische Relevanz und Anwendbarkeit im klinischen Alltag geprüft werden. Hierbei ist ärztlicher Sachverstand ebenso gefragt wie bei der Überlegung, welche Instrumente eine sinnvolle und praktikable Unterstützung für Ärzte bei der Durchführung von Leistungsbegrenzungen leisten können, ohne dabei die individuell ausgeprägten Patientenbedürfnisse zu vernachlässigen. Je mehr die Ärzteschaft hierbei Verantwortung übernimmt, desto mehr Autonomie wird sie als Berufsgruppe in einem zunehmend regulierten Gesundheitssystem auch bewahren können. Aufgabe der Medizinethik muss es dabei sein, nicht nur den Prozess der Priorisierung und Grenzsetzung auf der Systemebene zu begleiten, sondern auch den Ärzten beim Umgang mit knappen Mitteln auf der Mikroebene Hilfestellung zu leisten. Neben Fort- und Weiterbildung zur Allokationsethik gehört hierzu auch die Entscheidungsunterstützung im Einzelfall, durch klinisch-ethische Beratung („Kosten-Fallbesprechungen“) oder die Erarbeitung von ethisch begründeten, kostensensiblen Leitlinien als Orientierungshilfe für die Praxis. Ausblick: Ethik in der Medizin Wird die explizite Reflexion über die ethischen Aspekte der ärztlichen Tätigkeit zu grundlegenden Ver änderungen im ärztlichen Selbstverständnis führen? Droht damit die Tradition des ärztlichen Ethos entwertet zu werden? Dies hängt wesentlich davon ab, in welchem Verhältnis die systematische, methodisch gestützte ethische Reflexion zur traditionellen Ausrichtung der Arztrolle steht: Sie kann und darf die ethischen Über legungen der handelnden Akteure nicht ersetzen, sondern lediglich die Eigenreflexion unterstützen, direkt im Einzelfall oder indirekt durch die Schulung der ethischen Sensibilität und Urteilskompetenz sowie ethische Empfehlungen und Stellungnahmen. Die ethische Reflexion muss nach wie vor in der Medizin geführt werden, es muss eine Ethik in der Medizin bleiben. Dieser Grundüberzeugung folgend möchten wir auch die Tradition der Ethikbeilage fortsetzen, mit praxisnahen Beiträgen, die den Kolleginnen und Kollegen – so unsere Hoffnung – Anregungen für die eigene ethische Deliberation bieten, bei den auch in Zukunft sicher nicht einfacher werdenden Herausforderungen der modernen Biomedizin und der Gesundheitsversorgung. Gerne greifen wir dabei auch Themenvorschläge aus dem Leserkreis auf. Urban Wiesing, Georg Marckmann ÄBW 01 • 2009 Literatur Beauchamp TL, Childress JF. Principles of Biomedical Ethics. New York, Oxford: Oxford University Press 2008. Marckmann G. Was ist eigentlich prinzipienorientierte Medizinethik? Ärzteblatt Baden-Württemberg 2000; 56(12): 499-502 Marckmann G. Zwischen Skylla und Charybdis: Reformoptionen im Gesundheitswesen aus ethischer Perspektive. Gesundheits ökonomie & Qualitäts management 2007; 12(2): 96–100 Nationaler Ethikrat. Genetische Diagnostik vor und während der Schwangerschaft. 2003. http://www.ethikrat.org/stellungnahmen/pdf/ Stellungnahme_GenetischeDiagnostik.pdf (aufgerufen am 15. 12. 2008) Rawls J. Eine Theorie der Gerechtigkeit. Frankfurt am Main: Suhrkamp 1975 Ruhnau C. Ethische Orientierung für ärztliches Rationieren beim einzelnen Patienten. Der aktuelle Stand einer noch ganz jungen Debatte. Bochum: Zentrum für Medizinische Ethik 2008. Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grund sätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer. Ethik beratung in der klinischen Medizin. Deutsches Ärzteblatt 2006; 103(24): A1703–1707. Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grund sätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer. Priorisierung medizinischer Leistungen im System der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Deutsches Ärzteblatt 2007; 104(40): A-2750–2754. 19 Fortbildung Bringen Sie Bewegung in die Diabetestherapie! Dr. med. Wolf-Rüdiger Klare Internist/Diabetologe Oberarzt und Leiter des Diabeteszentrum Hegau-Bodensee am HBH-Klinikum Radolfzell Hausherrenstr. 12 78315 Radolfzell Telefon (0 77 32) 8 85 00 Fax (0 77 32) 8 85 06 E-Mail: wolf-ruediger. [email protected] D ass die Steigerung der körperlichen Aktivität unabhängig von der Gewichtsentwicklung die Insulinresistenz und damit die Blutzuckereinstellung von Typ-2Diabetikern nachhaltig bessern kann, ist wissenschaftlich hinlänglich bewiesen. Dass ein aktiver Lebensstil darüber hinaus die beste Garantie für den langfristigen Erfolg einer Gewichtsabnahmeanstrengung ist, ist ebenfalls gesichert. Auch weitere kardiovaskuläre Risikofaktoren wie arterielle Hypertonie und Dyslipidämie werden günstig beeinflusst. Da überrascht es nicht, dass Diabetiker mit guter Fitness unabhängig von ihrem Gewicht deutlich länger leben als solche mit geringer körperlicher Leistungsfähigkeit. Folgerichtig fordert die Nationale Versorgungs-Leitlinie Diabetes mellitus Typ 2: „Diabetiker sollten lebenslang zu mindestens moderater körperlicher Aktivität angehalten werden (zum Beispiel tägliches mittelschnelles Spazierengehen über 30 Minuten).“ Soweit die Theorie. In der Praxis ist es mehr als mühsam, die Patien ten dazu zu bewegen, diese Empfehlung in die Tat umzusetzen. Aber es geht! DiSko – Bewegung in der Diabetikerschulung Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Sport“ der Deutschen Diabetesgesellschaft (DDG) hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe (VDBD) eine Schulungseinheit „Bewegung“ entwickelt, die in alle Schulungsprogramme als zusätzliche Stunde eingefügt werden kann. Im Rahmen dieser zusätzlichen Schulungsstunde unternehmen die Teilnehmer einen halbstündigen Spaziergang unter Leitung der Schulungskraft. Vorher und nachher werden Blutzucker und Puls gemes- 20 ÄBW 01 • 2009 sen. Anhand der gemachten Erfahrungen (es werden Blutzuckerab senkungen von durchschnittlich 60 mg/dl erreicht) wird dann gemeinsam besprochen, was diese Erfahrungen in Zukunft für den Alltag der Schulungsteilnehmer bedeuten. Die Stunde endet damit, dass jeder Teilnehmer für sich schriftlich individuelle Ziele formuliert, deren Umsetzungen dann in der Folge in der Sprechstunde gemeinsam mit dem Hausarzt überprüft werden können. In einer kontrollierten Studie mit 92 Typ-2-Diabetikern aus 11 Praxen wurde die Wirksamkeit dieses Schulungsmoduls evaluiert. Es zeigte sich, dass die Teilnehmer, die zusätzlich zum Standardschulungsprogramm an der DiSko-Schulungsstunde teilgenommen haben, auch noch ein Jahr später ein deutlich höheres Aktivitätsniveau hatten. Außerdem war ihre körperliche Leistungsfähigkeit messbar gestiegen und sie hatten im Gegensatz zur Kontrollgruppe im Schnitt 1,5 kg abgenommen. DiSko-Schulungsmodul jetzt abrechenbar Nach Publikation dieser Studienergebnisse im Sommer 2007 (Siegrist et al.: Einmalige Übungsstunde verändert das Aktivitätsverhalten bei Typ-2-Diabetikern, Diabetes Stoffwechsel und Herz, 4: 257–261(2007)) wurde das Schulungsmodul vom Bundesversicherungsamt im April 2008 für das DMP Typ-2-Diabetes akkreditiert. Damit sind die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Krankenkassen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vertragliche Regelungen zur Abrechenbarkeit dieser zusätzlichen Schulungsstunde abschließen. In SachsenAnhalt ist das bereits erfolgt. In Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Januar 2009 ein entsprechender Vertrag wirksam. Schu- lungsteams, die die Bewegungs stunde in ihr Schulungsangebot einbauen wollen, können die Berechtigung zur Abrechnung in einem eintägigen Qualifizierungs seminar erwerben. An diesem Seminar müssen abrechnender Arzt und seine Schulungskraft teilnehmen. Dort wird der Ablauf der Schulungsstunde praktisch durchgespielt und die Materialien, die in einem Schulungsordner zusammengestellt sind, ausführlich besprochen. Termine für DiSko-Qualifizierungsseminare sind zu erfahren über die Website der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Sport“ der DDG: www.diabetes-sport.de Die Diabetes-Rehasportgruppen nutzen! In Analogie zu den seit Jahrzehnten etablierten Herzsportgruppen wurden Anfang der 1990er Jahre in Baden-Württemberg die ersten Diabetessportgruppen gegründet. Die „Rahmenvereinbarung über den Rehabilitationssport und das Funktionstraining“ von 2003 regelt bundesweit die Voraussetzungen für die Verordnungsfähigkeit dieser „ergänzenden Leistung zur Rehabilitation“. Die Gruppen brauchen einen qualifizierten Übungsleiter und einen ärztlichen Betreuer. Für die Zertifizierung ist außerdem ein Qualitäts management erforderlich. Inzwischen gibt es im Land zirka 100 solcher Sportgruppen. Mit dem Formblatt 56 können die behandelnden Ärzte Diabetes-Reha-Sport verordnen. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für 50 Übungsstunden innerhalb von 18 Monaten. Diese Kosten belasten das Budget der verordnenden Ärzte nicht! Diese Möglichkeit, Typ-2-Diabetiker in Bewegung zu bringen, wird ■ noch viel zu wenig genutzt. Wolf-Rüdiger Klare, Radolfzell Fortbildung Karzinomschmerz – Entstehung und Behandlung D ie International Association for the Study of Pain (IASP) hat die Zeit von 10/2008 bis 10/2009 zum Global Year Against Cancer Pain erklärt, um die Aufmerksamkeit auf Krebsschmerz zu richten und die Behandlung zu verbessern. Weltweit wird bei mehr als 10 Millionen Menschen im Jahr die Diagnose Krebs gestellt. Dabei ist der Schmerz zwar kein obligates, doch oft ein wichtiges Problem. Er fehlt zwar meist zu Beginn der Erkrankung, im fortgeschrittenen Stadium sind jedoch rund zwei Drittel der Karzinompatienten davon betroffen, Kinder ähnlich wie Erwachsene. Ungelinderte Krebsschmerzen gehen mit funktionellen Beeinträchtigungen, Immobilität, psychischem Distress und sozialer Isolation einher. Die folgenden gekürzten Ausführungen über die Biologie des Krebsschmerzes und den diagnostischen Standard wurden von der IASP veröffentlicht [1]. Wie bei anderen Schmerzzuständen können die wichtigsten Informationen erhoben werden durch die eingehende Anamnese und durch sorgfältige Schmerzanalyse – die Erfassung der Lokalisation(en), Zeitcharakteristika, Intensität, von verstärkenden und lindernden Faktoren, von Bedeutung, aktuellem Leiden und existentieller Not. Krebsschmerz kann intermittierend oder konstant vorkommen, zudem können Durchbruchschmerzen auftreten. Wahrnehmung und Ausprägung des Schmerzes werden durch Angst, Depression und den kognitiven Stil mitbestimmt. Im fortgeschrittenen Stadium liegen oft mehrere Schmerzformen vor. Wichtige diagnostische Prinzipien sind: – Erfassung der kognitiven Fähigkeiten, – Medikamentenanamnese einschließlich Wirksamkeit und Nebenwirkungen, – Bestimmung funktioneller Beeinträchtigungen, – Einbezug der psychosozialen Verhältnisse und Festlegung des Behandlungsziels, – Verwendung eines Schmerztagebuches, auch zur Dokumentation von Therapieeffekten, – gegebenenfalls Anforderung von Zusatzdiagnostik (zum Beispiel Laborwerte, Bildgebung), – Erfassung anderer Symptome wie Müdigkeit, Obstipation oder Stimmungsveränderungen. Schmerz bei Karzinompatienten kann tumorbedingt durch die Behandlung hervorgerufen worden oder davon unabhängig sein, wie zum Beispiel Rücken- oder Gelenkschmerzen. Tumorschmerzursachen sind: – Tumorexpansion mit Druckaus übung auf umgebende Organe, – Sekretion entzündlicher und Schmerz sensibilisierender Mediatoren, – Tumorinfiltration in Nerven oder -geflechte, – Knochenmetastasen sind eine häufige Ursache, – viszeraler Schmerz durch Dehnung von Hohlorganen, Zerrungen an Kapseln solider Organe, Mucosaentzündung, – Muskelschmerz bei Gewichts verlust, Immobilisation, Spannung oder Muskespasmen, – Durchbruchschmerz durch zahlreiche Faktoren, wie Bewegung bei Knochenmetastasen. Tumorbezogene Schmerzsyndrome sind zwar am häufigsten, doch sind auch diagnostische und invasiv-therapeutische Maßnahmen zu beachten, wie Venenblutentnahme, Lumbalpunktion, Knochenmarksbiopsie und andere. Chirurgie – bedingt sind der akute postoperative Schmerz, Schmerzen nach Amputation, Nephrektomie, Mastektomie, Thorakotomie, nach Neck-Dissection, Beckenboden-Myalgie. Die Radiatio kann zu Hautreaktionen, Enteritis, Strahlenfibrose, Myelopathie, Knochennekrosen und Neuropathien führen. Chemotherapie-Folgen sind Mucositis, Arthralgien, Myalgien, Bauchschmerzen in Verbindung mit Diarrhö oder Obstipation. Periphere Neuropathien bzw. Polyneuropathien und Arthralgien bzw. Myalgien kommen nach Immunotherapie auf, Knochenschmerz nach Angiogenese-Hemmern und aufflackernde Schmerzen durch Hormontherapie. Die Pathophysiologie von Karzinomschmerz ist komplex: – lokale oder systemische Entzündungsreaktionen mit der Produktion pro-inflammatorischer Zytokine, – direkter Tumorbezug durch Inva sion von Krebszellen in sensitive Gewebe, durch Einklemmung oder Nervenverletzung mit Freisetzung von Prostaglandinen, Tumornekrosefaktor (TNF-α), H-Ionen, proteolytischen Enzymen, – Knochenmetastasen mit Verletzung oder Infiltration sensorischer Neurone, Osteolyse, Mikro frakturen oder pathologischen Frakturen, – Neuropathie durch Chemo therapie mit Freisetzung von Zytokinen, der Degeneration sensorischer Neurone und Sensibilisierung von Nozizeptoren, – Radiotherapie mit der Bildung von Fibrose, Nervenkompression, mikrovaskulärer Obstruktionen mit zentraler Sensibilisierung. Durch Pharmakotherapie können 70–90 Prozent aller Krebsschmerzformen unter Kontrolle gebracht werden. Die Medikamente sollten oral, nach Zeitschema und nach individuellen Aspekten ver abreicht werden. Verwendung finden Nicht-Opioidanalgetika, Opioide und adjuvante Medika- ÄBW 01 • 2009 PD Dr. med. Roland Wörz Friedrichstraße 73 76669 Bad Schönborn Telefon (0 72 53) 3 18 65 Fax (0 72 53) 5 06 00 Der Autor ist Mitbegründer der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes e. V. (DGSS), Founding Member der Interna tional Association for the Study of Pain und Ehrenmitglied der Deutschen Schmerz gesellschaft e. V. (DGS). 21 Fortbildung Schmerzform Medikament Entzündungsschmerz NSAR (z. B. Diclofenac, Ibuprofen) Corticosteroide (z. B. Dexamethason, Prednisolon) Knochenschmerz NSAR (z. B. Diclofenac, Diflunisal, Naproxen) Bisphosphonate (z. B. Clodronat, Pamidronat) Kolikartiger Schmerz Metamizol, Spasmolytika (Butylscopolamim) Myofaszieller Schmerz Flupirtin Hirnödem Dexamethason Neuralgie a) einschießend b) kontinuierlich c) mit Begleitödem Antikonvulsiva (z. B. Gabapentin, Pregabalin) Antidepressiva (z. B. Amitriptylin) Corticosteroide (z. B. Prednisolon, Dexamethason) Tabelle 1: Medikamentöse Differentialtherapie von Tumorschmerz [nach 2] Anzeige .2003 | Z /7 N PR EZ ODU K IA LIS T TE N CH DIN E SP TIFIZIERT NA ER I S O 13 4 8 5 systemlösungen in der medizin Wir bieten Ihnen individuelle Konzepte. Lassen Sie sich von uns beraten. Unser Team verfügt über Produktspezialisten für jeden Bereich der Medizintechnik. Beratung und Fachkompetenz stehen bei uns an erster Stelle. 30.01.2009 bis 01.02.2009 Halle 4 stand b 19 Bestellen Sie kostenlos Eintrittskarten *gratis FaxHotline Fa x 0 8 0 0 - 3 47 7 8 4 8 * EHS Medizintechnik GmbH & Co. KG Heilbronner Str. 3 · 70771 Leinf.-Echterdingen · Tel. 0711-72650 · [email protected] · www.ehs.de 22 ÄBW 01 • 2009 Referenz 1 www.IASP.painorganization: Global Year Against Cancer Pain, 2008 2 Wörz, R.: Differenzierte medikamentöse Schmerz therapie, 2. Aufl., Urban & Fischer, München – Jena 2001 mente, so bei neuropathischen Schmerzen trizyklische Antidepres siva, Antikonvulsiva und Lokalanästhetika. Bezüglich der in Betracht kommenden Medikamente kann es nach Auffassung des Verfassers keine Universalempfehlungen geben, da in den verschiedenen Ländern die Ressourcen, die Versorgungsstrukturen und die zur Verfügung stehenden Substanzen verschieden sind. Ibuprofen und Diclofenac sind bei uns die am meisten verwendeten Entzündungshemmer. Metamizol/ Novamin hat bei Kolik- bzw. Obstruktionsschmerzen besonders günstige Effekte. Tilidin-Naloxon mit dem wichtigen Vorteil der praktisch fehlenden Obstipation wurde ebenso wie das gut verträgliche Tramadol und das muskelentspannende Flupirtin (Katadolon, Trancolong) in Deutschland entwickelt, ursprünglich auch Hydromorphon und Oxycodon, die heute in retardierter Zubereitung zur Verfügung stehen. Das Prinzip des Naloxonzusatzes wurde nach den guten Erfahrungen bei TilidinNaloxon bei dem Präparat Oxycodon-Naloxon (Targin) erfolgreich genutzt. Diese Substanzen können im Rahmen einer differenzierten Schmerztherapie sinnvoll eingesetzt werden, wobei das Risiko von Obstipation und Ileus verringert wird. Bei Durchbruchschmerzen werden rasch wirkende Mittel wie Morphin Tropfen bzw. Brausetbletten oder Fentanyl-Stick (Actiq) verwendet. Etwa 10 Prozent der Karzinomschmerzpatienten benötigen nach der IASP-Expertenmeinung interventionelle Techniken wie periphere Nervenblockaden, Sympathicusblockaden, Radiotherapie und neurochirurgische Eingriffe. Wenn die orale Medikation nicht zur Schmerzkontrolle ausreicht, sind spinale oder epidurale Zufuhr von Lokalanästhetika mit Opioiden, intrathekale Systeme mit Kathetern, Ports und implantierte Pumpen wertvolle Optionen. Spätestens hier ist die interdisziplinäre Zusammenarbeit notwendig, um das Schicksal ■ der Betroffenen zu erleichtern. PD Dr. med. Roland Wörz 3 Aus Fehlern lernen Akutes Koronarsyndrom A uch wenn die Gutachter kommissionen in BadenWürttemberg nur bei ein bis zwei Fällen pro Jahr einen Behand lungsfehler im Zusammenhang mit einem akuten Koronarsyndrom bejahen, kommt es doch immer wieder vor, dass ein akutes Koronar syndrom nicht erkannt bzw. dia gnostisch falsch eingeschätzt wird. Im Folgenden werden anhand zwei er Kasuistiken aus der ambulanten Medizin die typischerweise in die sem Zusammenhang auftretenden Fehler dargestellt. Fall 1: Eine 60-jährige Patientin klagt in der Praxis des Hausarztes über Schmerzen in der linken Brustseite und im linken Oberarm. Aufgrund der in den vergangenen Jahren mehrfach aufgetretenen Beschwer den vonseiten der Wirbelsäule und entsprechenden Behandlungen geht der Arzt zunächst von vertebra genen Beschwerden aus. Zum Aus schluss einer kardialen Ursache ver anlasst er trotzdem ein EKG und ei nen Troponin-Test. Dieser ist negativ. Aufgrund dessen wird das EKG (Abb.1) nicht mehr ausreichend be fundet. Die sich darin zeigenden Hinweise auf einen frischen Myo kardinfarkt werden nicht erkannt bzw. fälschlicherweise nicht als sol che bewertet. Es kommt am Abend des gleichen Tages zu einem HerzKreislaufstillstand mit Reanimation durch den Notarzt. In der Klinik er folgt die Rekanalisierung einer ver schlossenen Herzkranzarterie und ein Stent wird gesetzt. Vor der Gutachterachterkommis sion wurde das Nichterkennen des akuten Herzinfarktes als Behand lungsfehler gewertet, insbesondere mit dem Hinweis, dass ein negativer Troponin-Test einen frischen Herz infarkt nicht ausschließt. Fall 2: Bei der 75-jährigen Patientin kommt es nach Schilderung des Ehemanns nachts gegen drei Uhr zu einer akuten Atemnot. Die Patientin habe „verzweifelt nach Luft“ gerun gen, sie sei „leichenblass“ gewesen und habe kalten Schweiß auf der Stirn gehabt. Die zunächst angeru fene DRK-Leitstelle verwies auf den Notdienst habenden Arzt. Dieser kam auch umgehend zu der Patien tin. Er ging von Schmerzen von der Wirbelsäule, in Schulter und Rücken ziehend, aus. Er vermerkt noch, dass die Patientin Angst hatte und „kalt schweißig“ war. Der Blutdruck wurde zu 145/75 mmHg gemessen, der Puls war bei 80/min. Die Patientin erhielt eine i. m. Injektion mit Diclo fenac. Am nächsten Morgen wurde der Hausarzt gerufen, der auch umgehend zu einem Hausbesuch kam. Auch dieser ging von vertebra genen Schmerzen aus, verordnete ein NSAR-Schmerzmittel und Pantozol als Magenschutz. Eine Röntgenuntersuchung der Wirbel säule nach dem Wochenende wurde angeregt. Nach einer vorübergehenden Besserung verschlechterte sich der Zustand der Patientin am nächsten Tag dramatisch, sodass der Notarzt gerufen wurde. In der Klinik wurde ein abgelaufener Vorderwandinfarkt diagnostiziert. Bei der Beurteilung hob die Gutachterkommission dar auf ab, dass die Symptomatik mit kaltem Schweiß, Atemnot und Tho raxschmerzen trotz bekannter und vorbestehender Wirbelsäulensymp tomatik hätte „die Alarmglocken klingeln lassen müssen“. Und weiter wird ausgeführt: „Zwar ist einzuräu men, dass Rücken- und Schulter schmerzen bei einem Vorderwandin farkt nicht typisch sind, jedoch durf ten sie (die behandelnden Ärzte) sich angesichts der übrigen Symp tome nicht mit der Diagnose Schul terschmerzen zufrieden geben. Bei den Ärzten ist vorzuwerfen, dass sie die anamnestischen Angaben über kalten Schweiß und Atemnot nicht entsprechend gewürdigt haben.“ ÄBW 01 • 2009 23 Aus Fehlern lernen Das Redaktionsteam „Aus Fehlern lernen“ Dr. med. Manfred Eissler, Facharzt für Allgemeinmedizin und Statistikbeauftragter der Gutachterkommissionen in Baden-Württemberg Dr. iur. Eberhard Foth, Richter am Bundesgerichtshof a. D. und Vorsitzender der Gutachterkommission Südwürttemberg a. D. Dr. med. Michael Becker, Facharzt für Allgemeinmedizin, ständiger Beisitzer der Gutachterkommission Nordbaden Matthias Felsenstein, Facharzt für Innere Medizin, Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landesärztekammer Baden-Württemberg Ulrike Hespeler, Juristische Geschäftsführerin der Landesärztekammer Baden-Württemberg Dr. med. Michael Becker, Ulrike Hespeler, Dr. iur. Eberhard Foth, Dr. med. Manfred Eissler (nicht im Bild: Matthias Felsenstein) Diskussion: Die instabile Angina pectoris und der manifeste Herzinfarkt wer den als akutes Koronarsyndrom zu sammengefasst. Beim Herzinfarkt wird unterschieden zwischen einem Infarkt mit ST-Hebungen im EKG (STEMI) und einem Infarkt ohne sol che EKG-Veränderungen (NSTEMI). Entscheidend für die Diagnose eines Herzinfarktes sind die klinische Symptomatik, die Veränderungen im EKG und die laborchemische Diagnostik mit Troponin-Test und CK-MB-Bestimmung (und eventuell weiteren laborchemischen Hin weisen). Für den Arzt im kassenärztlichen Notfalldienst oder den zunächst alarmierten Hausarzt stehen bei einem Hausbesuch nur einge schränkte diagnostische Möglich keiten zur Verfügung. In der Regel wird weder eine standardisierte EKG-Ableitung noch eine Laborwer tebestimmung möglich sein. Umso wichtiger sind beim Erstkontakt die klinischen Symptome: Thorax schmerz, typische Schmerzausstrah lung, eventuell auch Oberbauch schmerz, verbunden mit Schwitzen, oft als kaltschweißig beschrieben, und Atemnot sind Symptome eines akuten Koronarsyndroms. Es muss in der präklinischen Versorgung bei Vorliegen dieser Symptomatik von einem akuten Koronarsyndrom aus gegangen werden, und die entspre chenden Maßnahmen müssen er griffen werden, wozu in aller Regel die umgehende stationäre Einwei sung mit Notarztbegleitung gehört. Findet der Erstkontakt in der Praxis statt, so ist meist die Möglichkeit ei ner standardisierten EKG-Ableitung gegeben. Auch ein Troponin-Test ist in der Regel verfügbar. Allerdings ist zu beachten, dass die laborche mische Diagnostik, insbesondere auch der Troponin-Test, in den ersten ein bis zwei Stunden nach einem Infarktereignis noch negativ sein können, und auch typische EKG-Veränderungen müssen nicht immer vorhanden sein, sodass auch in diesen Fällen der klinischen Symptomatik eine hervorragende ■ Bedeutung zukommt. Leibniz-Preise für zwei Ulmer Ärzte Z wei Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Preise für das Jahr 2009 gehen an die Universität Ulm: Der Virologe Prof. Dr. Frank Kirchhoff (47) vom Insti tut für Virologie und der Gastroenterologe Prof. Dr. Karl Lenhard Rudolph (39) vom Institut für Molekulare Medizin und der Max-PlanckForschungsgruppe für Stammzellalterung wurden von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geehrt. Der Leibnitz-Preis gilt als die angesehens te Auszeichnung für Forscher in Deutschland und ist mit jeweils bis zu 2,5 Millionen Euro dotiert. Mit Prof. Kirchhoff erhält einer der weltweit führenden AIDS-Forscher den Leibniz-Preis. Der Virologe hat in den letzten zwei Jahrzehnten entschei dend dazu beigetragen, dass die Entstehung von AIDS und insbesondere die Evolution des HI-Virus immer besser verstanden werden. Kirchhoff konzent rierte seine Forschungen höchst erfolgreich auf eine der wichtigsten Protein komponenten des HI-Virus, das Nef-Protein, das vielfältige und ganz unter schiedliche Wirkungen hat: Beim Primaten verringert es die Pathogenese der HI-Viren, beim Menschen geht sein immunmodulierender Effekt dagegen verloren, sodass sich das Virus stark vermehren kann und hochpathogen ist. Weitere bedeutende Entdeckungen Kirchhoffs gelten einem Peptid im menschlichen Blut, das aus 20 Aminosäureresten besteht und die Virusver mehrung blockiert, sowie einem Protein in der Samenflüssigkeit, das mit sei nen Fasern HI-Viren einfängt, in Zellen eindringen lässt und damit die Infek 24 ÄBW 01 • 2009 tionsrate erhöht. Diese Befunde können die hohen Raten der sexuellen Übertragung bei AIDS miterklären und gleichzeitig neue Ansätze zur Ver meidung der Übertragung aufzeigen. Mit diesen Arbeiten hat Kirchhoff der deutschen AIDS-Forschung international zu hohem Ansehen verholfen. Die Arbeiten von Prof. Rudolph gelten den Telomeren, jenen DNAMotiven, die sich an den linearen Chromosomenenden befinden und bei jeder Zellteilung um einen Bruchteil kürzer werden. Diesen Prozess der Telo merverkürzung und seine Auswirkungen hat Rudolph in zahlreichen weg weisenden Arbeiten erforscht, wobei er sich besonders für das Enzym Telo merase interessierte, das die Verkürzung der Telomere einschränkt und damit häufigere Zellteilungen ermöglicht. Anhand von Mausmodellen und -mutan ten konnte Rudolph unter anderem zeigen, dass die Telomerverkürzung letztlich zu einer Verkürzung der Lebenszeit führt und dass beispielsweise die Entstehung der Leberzirrhose von der Telomerase-Aktivität abhängt. Von besonderer Bedeutung ist Rudolphs Erkenntnis, dass die Telomerverkürzung eine zweifache, entgegengesetzte Rolle bei der Entstehung von Krebs spielt: Einerseits führt sie zur Tumorunterdrückung, andererseits geht sie häufig mit spontaner Krebsbildung einher. Nicht zuletzt wies Rudolph nach, dass die Telomerverkürzung auch die Funktion und Lebensdauer von Stammzellen bestimmt. All diese Arbeiten haben neben ihrer fundamentalen Bedeutung für die Grundlagenforschung auch ein hohes therapeutisches Potenzial. ■ Vermischtes Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung Zum Scheitern verurteilt? S o, wie im Wettbewerbsstärkungsgesetz der Bundesregierung beschlossen, nimmt die Gesundheitsreform ihren Lauf. Alle Akteure im Gesundheitswesen sind von den Veränderungen betroffen, ganz besonders betroffen sein werden die Patienten. Obwohl alle Fachleute im höchsten Maße skeptisch sind, beteuern insbesondere unsere Bundeskanzlerin und unsere Bundesgesundheitsministerin, dass die Reform für alle positive Auswirkungen haben wird. Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben zum Jahresende 2008 die Mitteilungen über die Höhe ihres Regelleistungsvolumens des ersten Quartals 2009 zugestellt bekommen. Die Empörung ist groß, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit. Die Empörung ist meines Erachtens berechtigt, eine solche intransparente Honorarverteilung, verbunden mit Hypothesen und Schätzungen, die sich in einer „Blackbox-Rückstellungen“ verbergen, hat es noch niemals gegeben. Die versprochene Planungssicherheit für den Kleinunternehmer in seiner Praxis ist nicht gegeben, im Gegenteil sind die voraussehbaren Honorareinnahmen viel weniger kalkulierbar als dies in der Vergangenheit der Fall war. Dies liegt in den gesetzlichen Vorgaben begründet. Nachdem im Vorfeld der Gesetzgebung vom KV-System viel zu wenig getan wurde, dieses Gesetz zu verhindern bzw. es vernünftig zu gestalten, hat man sich nach Inkrafttreten flugs hingesetzt, um es entsprechend umzusetzen. Wie ein roter Faden ziehen sich Planwirtschaft und Staatsmedizin durch das SGB V (gesetzliche Krankenversicherung). Der Versorgungsbedarf wird planwirtschaftlich geschätzt, interessanterweise auf Grund des Abrechnungsverhaltens des jeweiligen Vorvorjahres. Die Gebührenordnung wird immer mehr pauschaliert. Der richtige Weg einer betriebswirtschaftlich kalkulierten Bewertung einzelner Leistungen ist verlassen worden, stattdessen hat man einzelne Leistungen des EBM über den Daumen gepeilt auf- oder abgewertet und dann einen Punktwert von nur 3,5 Cent festgelegt, obwohl dieser EBM vor fast zehn Jahren einmal mit 5,11 Cent kalkuliert worden ist. Hinzu kommt, dass man trotz weiter bestehender Geldmengenbegrenzung den Leistungskatalog der GKV ausgeweitet hat, auch wird die Eigenverantwortung der Patienten nicht gestärkt, sondern eher zurückgefahren. Zudem werden bei der Honorarverteilung einige Fachgruppen relativ stark mengenbegrenzt, andere haben praktisch überhaupt keine Mengenbegrenzung. Die eigentliche Ursache aller Probleme liegt im Gesundheitsfonds begründet. Schon jetzt ist dieser Gesundheitsfonds virtuell quasi eine Einheitskasse, wir alle werden vom Gesundheitsfonds bezahlt. Dies muss zur Folge haben, dass alles bundesweit einheitlich wird, differenziert lediglich noch nach Morbidität. Und auch hier sieht es, was die Geldzuteilung anbetrifft, für Baden-Württemberg künftig düster aus. Die jetzige Diskussion um zusätzliche Steuerfinanzierung macht die Sache nicht besser, im Gegenteil. Staatsmedizin sind immer steuerfinanziert. Folge wäre, dass die Politik immer mehr das Heft in die Hand nimmt. Planwirtschaft und Staatsmedizin sind übrigens auch Grundlage der DiseaseManagement-Programme. Die Fortsetzung findet sich in den Verträgen nach § 73. Die bloße Hoffnung auf ein bisschen mehr Geld zerschlägt plötzlich jegliche innerärztliche Solidarität. Auch wenn möglicherweise im Moment nur über solche Verträge mehr Honorar generiert werden kann, die Zukunft muss anders gestaltet werden, denn Vertragsvielfalt und Wettbewerb ist in diesem Falle keinesfalls positiv für die zu behandelnden Krankheiten unserer Patienten. Überhaupt scheinen die Patienten bei allen Reformen gar keine Rolle mehr zu spielen. Der Patient muss zwar mehr zahlen, mehr ankommen wird bei ihm aber ebenso wenig wie bei den ambulant tätigen Kolleginnen und Kollegen. Freie Arztwahl und Therapiefreiheit, ehemals hohe Güter unserer Gesellschaft, werden durch diese Verträge in Frage gestellt, die medizinische Behandlungsqualität wird durch Pauschalierungen abnehmen und der mit dem Gesundheitsfonds, der Planwirtschaft und der Vertragsvielfalt einhergehende Bürokratiewahn verschlingt so viel Geld, dass der zu erzielende Gewinn in Relation zur Arbeitszeit in keinem Verhältnis mehr steht. Für unsere zukünftigen strategischen Überlegungen darf es nicht allein darum gehen, Honorare immer weiter zu steigern. Vielmehr muss auch das tägliche Arbeiten wieder attraktiv gemacht werden. Dies wird nur möglich sein, wenn ein Umdenken dahin gehend stattfindet, dass auf der einen Seite die Vollkaskomentalität unserer Bevölkerung gebrochen wird, auf der anderen Seite die medizinisch erbrachten Leistungen vernünftig und angemessen bezahlt werden. Die Abrechnungen müssen transparent und nachvollziehbar sein. Irgendwelche Stellschrauben bei der Honorarverteilung zu drehen oder nicht nachvollziehbare Umbewertungen in der Gebührenordnung führen hier nicht zum Ziel. Eine Gebührenordnung muss vernünftig kalkuliert sein, der Patient bekommt eine Rechnung, und eine sozial abgefederte Eigenbeteiligung im Krankheitsfalle ist dringend notwendig. Nur so wird eine vernünftige vertragsärztliche Versorgung in der Zukunft gestaltet werden können. Der jetzt eingeschlagene Weg führt in die Staatsmedizin mit weiterer Entmachtung der Selbstverwaltungsgremien und wahrscheinlich Abschaffung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Um abschließend auch die Frage in der Überschrift dieses Aufsatzes zu beantworten: Ich glaube, dass die Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung scheitern wird. ■ Dr. med. Wolfgang Herz Dr. Wolfgang Herz Stv. Vorsitzender des Vorstandes der KVBW ÄBW 01 • 2009 25 Vermischtes Neue Bücher Klinische Ethikberatung A. Dörries, G. Neitzke, A. Simon, J. Vollmann, 226 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170198418, 39,00 Euro Zunehmend werden in Kranken häusern Klinische Ethikkomitees eingerichtet. Dieses interdisziplinäre Buch ist eine praxisrelevante Einführung in die Tätigkeiten Klinischer Ethikberatung. Dabei geht es um unterschiedliche Modelle und Strategien zur Implementierung. Das Werk spiegelt die Erfahrungen der Herausgeber aus eigener Unterrichts- und Beratungspraxis wieder. Ärztliche Kooperationen Rolf Michels und Karl-Heinz Möller, 292 Seiten, NWB Verlag, ISBN 978-3482573118, 39,00 Euro Im Mittelpunkt stehen aktuelle rechtliche und steuerrechtliche Rahmenbedingungen für ärztliche Kooperationen. Zielgruppe des Buches sind eigentlich Steuerberater und Rechtsanwälte, die kompakte Darstellung von Lösungsansätzen und zahlreiche Beispiele machen die Lektüre jedoch auch für Ärzte interessant, die aus der Vielzahl von möglichen Kooperationsformen die individuell richtige auswählen wollen. Die ärztliche Begutachtung E. Fritze und F. Mehrhoff, 901 Seiten, Steinkopff, ISBN 978-3798515635, 179,95 Euro Das Werk widmet sich zunächst den (Rechts-) Grundlagen, der Struktur des sozialen Sicherungssystems sowie dem Arztrecht. Es schließt sich ein umfangreiches Kapitel zu Funk tionsprüfung und Diagnostik an, danach folgen detaillierte Erläuterungen zur ärztlichen Begutachtung 26 ÄBW 01 • 2009 in nahezu allen Gebiete der Medizin. Das Buch eignet sich daher insbesondere als Nachschlagewerk und gibt eine klare Orientierungshilfe für die Gutachtenerstellung. Technikmacht und Todesfurcht Hannes Friedrich, Susanne StemannAcheampong, Michael Röslen, Astrid Osterlan, 304 Seiten, VWB-Verlag, ISBN 978-3861352297, 30,00 Euro Das Buch untersucht Beruf und Selbstverständnis von Onkologen, indem Krebsärzte nach ihrem Selbstverständnis im Umgang mit Krebs befragt werden. So werden unter anderem die Einschätzung der Krebserkrankung, die Erfolge und Misserfolge, die Grenzen der Therapie usw. dargestellt. Es ergibt sich ein vielschichtiges und differenziertes Bild der Onkologie als einer Profession zwischen „Technikmacht und Todesfurcht“. Nichtinvasive kardiale Bildgebung M. Schäfers, F. Flachskampf, U. Sechtem, S. Achenbach, B. J. Krause, M. Schwaiger, G. Breithardt, 536 Seiten, Ecomed, ISBN 978-360916282, 179,00 Euro Die nichtinvasive Diagnostik von Herz und Gefäßen, beispielsweise mit SPECT, PET, CT, MRT oder Echokardiografie, wird immer wichtiger. Das Buch liefert fundiertes Expertenwissen und charakterisiert vor allem die Stärken und Schwächen der Verfahren. Außerdem beschreibt es Indikationen, Funktionsweisen, Untersuchungstechniken, klinische Protokolle, Auswertung und Interpretation von Befunden und gibt Entscheidungshilfen für die Verfahrenswahl. Besonderes Gewicht liegt auf relevanten klinischen Frage stellungen. ArzneimittelInfoservice D ie Kassenärztliche Bundes vereinigung (KBV) bietet Vertragsärzten mit ihrem neuen Arzneimittel-Infoservice (AIS) gebündelte und praxisnahe Informationen zu Arzneimitteln und deren Verordnung. Dazu gehören Hilfestellungen zum Verordnungsmanagement, Analysen zur Ausgabenentwicklung sowie Verordnungshäufigkeiten bei bestimmten Krankheitsbildern und Hinweise zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Die KBV stellt die entsprechenden Informationen gemeinsam mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft auf der Basis relevanter Studien und Leitlinien zusammen. Ergänzend sind Informa tionen pharmazeutischer Unter nehmen zur Arzneimittelsicherheit (beispielsweise Rote-Hand-Briefe) zu finden. Weblinks zur Arzneimittelund zur Schutzimpfungs-Richtlinie vervollständigen das Angebot. Die Webadresse von AIS lautet: ■ ais.kbv.de Rote-Hand-Briefe M it „Rote-Hand-Briefen“ informieren pharmazeutische Unternehmen die Fachkreise über neu erkannte, bedeutende Arzneimittelrisiken und Maßnahmen zu ihrer Minderung. Einen Überblick über aktuelle Rote-Hand-Briefe bietet die Homepage der Arznei mittelkommission der Deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): www.akdae.de/20/40 Zudem bietet die AkdÄ als kostenlosen Service die „Drug Safety Mail“ an. Mit ihr werden per E-Mail aktuelle Sicherheitsinformationen zu Arzneimitteln versandt, derzeit insbesondere die Risikobekanntgaben der AkdÄ aus dem Deutschen Ärzteblatt sowie Rote-Hand-Briefe. Die Anmeldung zu diesem Newsletter ist möglich unter: ■ www.akdae.de/20/ Anzeige Vermischtes LFB feiert 60jähriges Jubiläum M it einem Festakt begeht der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg (LFB) sein 60-jähriges Jubiläum am 20. Mai 2009 ab 16.00 Uhr im Weißen Saal des Neuen Schlosses in Stuttgart. Nach einem Grußwort des Präsidenten des Bundesverbands der freien Berufe, Dr. Ulrich Oesingmann, wird Ministerpräsident Günther Oettinger zu aktuellen und freiberuflichen Themen Stellung nehmen. Ferner wird Prof. Dr. Paul Kirchhof zum Thema „Freiheit des Berufs und Freie Berufe“ referieren. Die Teilnahme ist kostenfrei; Anmeldung an die Geschäftsstelle des LFB erbeten: Hegelstraße 33, 70174 Stuttgart, Telefon (07 11) 62 86 93, Fax 61 94 87 03, ■ E-Mail [email protected] Fragebogen für Ärzte-Survey D as Mannheimer Institut für Public Health der Univer sität Heidelberg bittet Hausärzte um Unterstützung bei einem Survey zum Thema „Prävention kardiovaskulärer Erkrankungen“. In der ÄSP (Ärzte-Survey-Präven tion) -Studie werden Daten zu Präventionsangeboten in der hausärztlichen Versorgung erhoben. Die sich hieraus ergebenden Implikationen sollen langfristig zu einer effektiven und praktikablen Um setzung von Präventionsleitlinien führen. Der Fragebogen wird Anfang 2009 an zufällig ausgewählte Hausärzte in Baden-Württemberg verschickt. Weitere Infos finden Sie im Internet unter ■ www.miph.de Tarifrunde 2009 D er Marburger Bund (MB) hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder zu Tarifverhandlungen aufgefordert und verlangt für die Ärzte an Universitätskliniken im Schnitt rund 9 Prozent mehr Gehalt, eine deutliche Erhöhung der Zeitzuschläge für Überstunden, Samstags- und Nachtarbeit sowie die Einbeziehung aller Ärzte in den Geltungsbereich des arztspezifischen Tarifvertrages. Die Stuttgarter Zeitung kommentierte: „Acht Prozent höhere Löhne hat Verdi gerade für den öffentlichen Dienst verlangt. Nun legt der MB mit seiner Forderung für die Ärzte der Unikliniken noch einen drauf. Beide Begehren wirken angesichts der Konjunkturlage auf den ersten Blick fern der Realität. Die von der Bundesgesundheits ministerin zur Krankenhausfinanzierung zugesagte Hilfe von 3,5 Milliarden Euro ist bereits verplant, um andere Löcher zu stopfen. Künftige Lohn steigerungen sind nicht abgedeckt. Die Ärztegewerkschaft macht das ganz geschickt, denn sie entsendet ihre Mitglieder mehrfach auf die Straße: Zunächst demonstrieren die Mediziner für eine höhere staatliche Unter stützung, und sobald diese beschlossen ist, verlangen sie für sich einen stattlichen Anteil daran. Somit dürfte sich der tarifpolitische Alleingang des Marburger Bundes in den kommenden Monaten einmal mehr als Segen für seine Mitglieder erweisen. Bereits im Frühjahr war es ihm gelungen, eine insgesamt rund achtprozentige Lohnsteigerung für die kommunalen Klinikärzte durchzusetzen. Jetzt sind die Kollegen in den Universitätskliniken dran – Hochleistungsmediziner, die ihre Arbeit auch beim Gehalt gewürdigt sehen wollen. So schaukeln sie sich immer wieder gegenseitig hoch und können es sich offenbar auch leisten, denn gute Ärzte werden dringend ■ gebraucht.“ ÄBW 01 • 2009 Vermischtes 21. Heidelberger Gespräch 2008 A Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. G. Triebig 28 nfang Oktober fand zum 21. Mal das „Heidelberger Gespräch“ statt, an dem rund 200 Ärzte, Richter, Rechtsanwälte, Abteilungsleiter und Referenten von Versicherungen sowie Versichertenvertreter teilgenommen haben. Insgesamt wurden sieben Themenschwerpunkte behandelt. Zum ersten Thema – Begutachtungen im Beamtenrecht – führte H.-C. Loebel (Frankfurt/Main) aus, dass es für den Dienstherren vor allem zwei Anlässe gibt: zum einen die Entscheidung über die Eignung eines Bewerbers als Voraussetzung für seine Anstellung oder Beförderung und zum anderen die Feststellung der Dienstunfähigkeit eines Beamten als Voraussetzung für seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand oder seine anderweitige Verwendung. An praktischen Beispielen hat P. Lederer (Erlangen) Probleme der ärztlichen Begutachtung aufgezeigt wie zum Beispiel Übergewicht als Eignungshindernis, psychische Erkrankungen als Ursache für vorzeitige Dienstunfähigkeit oder mangelnde Präzisierung der Gutachtenfragen. Ein weiterer wichtiger Aspekt wurde von D. Hoppe (Bochum) referiert: Welche Aufwendungen, die aus Anlass von Krankheit, Pflege und Geburt entstehen, sind in welcher Höhe beihilfefähig? Zur „Begutachtung von Behandlungen bei schwersten und seltenen Erkrankungen“ stellte H.-J. Kretschmer (Kassel) aus juristischer Sicht fest, dass die abstrakte Festlegung der Kriterien für „Schwere“ oder „Seltenheit“ der Krankheit eine Rechtsfrage darstellt, die im Kern nicht in den Aufgabenbereich des medizinischen Gutachters fällt. Ch. Kreck (Essen) verwies in seinem Referat auf die Begutachtungsanleitungen mit Hinweisen aus leistungsrechtlicher und medizinischer Sicht, die für eine Einzelfallbegutachtung vorliegen. Vor dem Hintergrund der beeindruckenden Erfolge in der plastischen Chirurgie einerseits und den ÄBW 01 • 2009 ständig steigenden Aufwendungen der gesetzlichen Krankenversicherung andererseits löste das dritte Schwerpunktthema „Kosmetische versus medizinische Indikation bei medizinischen Eingriffen“ kontroverse Diskussionen aus. R. Funk (Münster) und G. Germann (Ludwigshafen) haben anhand von eindrucksvollen Kasuistiken ihre jeweiligen Standpunkte aufgezeigt und aus sozial medizinischer Sicht gewürdigt. „Anspruch und Wirklichkeit der Berufskrankheitenmerkblätter“ standen im Fokus des vierten Schwerpunktthemas. S. Brandenburg (Hamburg) wies zunächst darauf hin, dass die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales ver öffentlichten Merkblätter keine Gesetzes- oder Verordnungsmaterialien darstellen, sodass ihnen keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zukommt. M. Kentner (Karlsruhe) veranschaulichte anhand mehrerer historischer und aktueller Beispiele, dass die Zielsetzung der Merkblätter, das heißt die Beschreibung des aktuellen Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse, nicht immer erreicht wird. Um die teilweise unbefriedigende Situation zu verbessern, sollten die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf breiter Basis, zum Beispiel unter Einbeziehung der in Betracht kommenden medizinischen Fach gesellschaften, evaluiert werden. Im Rahmen des fünften Schwerpunktthemas wurde die Einschätzung bzw. Festsetzung der „Minderung der Erwerbsfähigkeit von Krebserkrankungen als Berufskrankheit“ behandelt, die für alle Beteiligten eine besondere Herausforderung darstellt. H. Matzdorff (Saarbrücken) verdeutlichte anhand von drei Tumorentitäten (Harnblasenkarzinom, Bronchialkarzinom, Lymphome) die verbesserte Patientenprognose durch das Zusammenführen der chirurgischen, chemo- und strahlentherapeutischen Behandlungen. Aus juristischer Sicht wies M. Schafhausen (Frankfurt/Main) auf die Besonderheiten von Berufs- krebserkrankungen hin. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, welche Bedeutung die besonderen Aspekte der Genesungszeit für die Bemessung der MdE haben. Zum sechsten Schwerpunktthema, „Mehrbedarf wegen kostenaufwendiger Ernährung nach SGB II“, wies A. Busse (Fulda) aus juristischer Sicht darauf hin, dass sich die Frage der Konkretisierung und Verbindlichkeit der jeweiligen Interpretation der unbestimmten Rechtsbegriffe, wie „Angemessenheit“ und „Notwendigkeit“, der Krankenkostzulage zunehmend kritischer stellt. Aus medizinischer Sicht – so H. Göpfert (Berlin) – bereitet die Beurteilung der krankheitsbedingten besonderen Ernährung für viele Erkrankungen keine größeren Schwierigkeiten, wenn man sich am „Rationalisierungsschema 2004“ orientiert. Zum Abschluss wurde zum „Urheberrecht bei Gutachten“ aus juristischer Sicht referiert. Ein Gutachten ist – wie G. Wallraf (Düsseldorf) betonte – nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es eine „geistig-persönliche Schöpfung“ darstellt. Nach O. Schur (Berlin) erfüllen medizinische Gutachten die Voraussetzungen des Urheberrechts in der Regel nicht. Ausnahmen können beispielsweise Gut achten zur erstmaligen grundlegenden Klärung komplexer Sach verhalte und mit erheblicher Breitenwirkung sein. Alle Referate werden in Schwerpunktheften der Zeitschrift „Der medizinische Sachverständige“ im kommenden Jahr veröffentlicht werden. Das nächste „Heidelberger Gespräch“ findet im September 2009 statt. Interessierte können sich unter www.heidelberger-gespraech.de ■ informieren. Prof. Dr. med. Dipl.-Chem. G. Triebig Institut und Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg Voßstraße 2 69115 Heidelberg Das bewährte Standardlexikon für Arbeitsmediziner. Neu! in 2. Auflage Nachfolgewerk des „Klassikers“ Scholz/Wittgens, Arbeitsmedizinische Berufskunde Jetzt neu in 2. Auflage K. Landau – G. Pressel (Hrsg.) Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen Definitionen Vorkommen Arbeitsschutz 2. vollständig neubearbeitete Auflage 2008 *4#/ (FCVOEFO4FJUFO Mit integrierter Literaturrecherche-CD-ROM -BEFOQSFJTöT'S Mit Literatur-CD-ROM 6OUFS.JUBSCFJUWPOÛCFS'BDIBVUPSFO Ja, bitte senden Sie mir ............. Exemplar(e) der Neuerscheinung K. Landau/G. Pressel, „Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen“, 2. Auflg. 2008 (Best.-Nr. 71400), zum Preis von € 128,00 zzgl. Versandkosten gegen Rechnung zu. Gentner Verlag Buchservice Medizin Postfach 101742 70015 Stuttgart (FOUOFS7FSMBHr#VDITFSWJDF.FEJ[JO 1PTUGBDIr4UVUUHBSU 5FMr'BY &.BJMCVDI!HFOUOFSEFrXXXHFOUOFSEF« Buchshop Medizin) Fax-Hotline: 0711 / 6 36 72-735 Bestellcoupon Name, Vorname Firma/Institution Beruf/Abteilung/Funktion Nr. Straße / Postfach Land PLZ Ort Telefax Telefon E-Mail Datum Unterschrift med_184 Termine Termine Thema 7 Info Perinatologisches Kolloquium >>> Ort: Tagungsraum K Termin Thema Thema Interdisziplinäre Bad Schönborner Schmerzkonferenzen Psychosomatische Grundversorgung inkl. Aufbaukurs K Termin jeweils donnerstags, 19.30–21.00 Uhr mit Patienten vorstellung und Diskussion 15. 01. 2009 „Restless legs – oft nicht erkannt. Diagnose und Therapie“ Referent: Dr. Klaus-Matthias Hasert, Philippsburg 12. 02. 2009 „Verbale und nonverbale Kommu nikation bei Schmerzpatienten“ Referent: Dr. Peter Loebel, Breisach 12. 03. 2009 „Unterbauchschmerzen“ Referentin: Dr. Ilkhanipur, Gernsbach 7 Info >>> Ort: Thermarium, Eingang Wellness- und Gesundheitspark, Kraichgaustr. 14, 76669 Bad Schönborn, OT Mingolsheim Auskunft/Anmeldung: Sekretariat PD Dr. R. Wörz, Friedrichstr. 73, 76669 Bad Schönborn, Tel. (0 72 53) 3 18 65, Fax 5 06 00, E-Mail: [email protected] Thema 1. Freiburger Forum Bewegungsstörungen K Termin 18. 01.–11. 07. 2009 80-Std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung (mit ärztlicher Gesprächsführung und Balintgruppe) Teilnahme an Modulen als Aufbau zu Psychosomatische Grundkenntnisse und Quereinstieg möglich Termine am Wochenende, Gruppengröße max. 14 Teilnehmer 7 Info >>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart Programmauskunft: Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, nur E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected] Thema Qualitätszirkel „Transfusionsmedizin“ Regelmäßiges Treffen mit Diskussionsrunde zur Optimierung der trans fusionsmedizinischen Versorgung im Raum Stuttgart K Termin K Termin Sa, 17. 01. 2009, 9.30–13.00 Uhr Wissenschaftliches Programm zur Parkinson’schen Erkrankung und Vernissage der ParkinsonKreativAusstellung betroffener Künstler. Sa, 21. 02. 2009, 12.00–17.00 Uhr Interviews und round table dis cussions über aktuelle Aspekte der Parkinson’schen Erkrankung mit Ärzten, Patienten, Politikern und Künstlern sowie Finissage der ParkinsonKreativ-Ausstellung. 7 Info >>> Ort: Neurozentrum, Universitäts- Klinikum Freiburg, Breisacher Str. 64, 79106 Freiburg Auskunft/Anmeldung: Manuela Fellmann, Sekretariat, Tel. (07 61) 2 70-93 00, Fax 2 70-93 03, www.uniklinik-freiburg.de/stereotaxie Anmeldung erforderlich! 30 Di, 20. 01. 2009, 19.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Transfusionsmedizinische Praxis, Schwarenbergstr. 7, 70190 Stuttgart (Parkplätze in Garage des Karl-Olga-Krankenhauses) Auskunft/Anmeldung: Dr. A. Schabel, Tel. (07 11) 2 57 67 47, E-Mail: A. [email protected] Thema Fort- und Weiterbildung „Sturz im Alter“ K Termin Mi, 21. 01. 2009, 18.00–20.30 Uhr 7 Info >>> Ort: Bergklinikum, Hoppe-Seyler-Str. 1, 72076 Tübingen Veranstalter: Geriatrisches Zentrum Tübingen Auskunft/Anmeldung: Marina Kaiser, Tel. (0 70 71) 29-8 75 17, E-Mail: [email protected] ÄBW 01 • 2009 jeweils montags, 17.00–18.00 Uhr 26. 01. 2009 „Chorionamnionitis und periventrikuläre Leucomalazie“ Ort: Hörsaal Ebene 5, Krankenhaus Bad Cannstatt, Prießnitzweg 24, 70374 Stuttgart 30. 03. 2009 „Perinatologische Aspekte der HIV-Infektion“ Ort: Hörsaal des Olgahospital, Bismarckstr. 8, 70176 Stuttgart 7 Info >>> Veranstalter: Perinatalzentrum Klinikum Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Prof. Karck, Tel. (07 11) 52 05 31 01, E-Mail: [email protected] im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected] Thema Psychosomatische Grundversorgung 2009 in Heidelberg K Termin jeweils Fr–So Kurs I 06.–08. 02. 2009 Kurs II 27.–29. 03. 2009 Kurs III 19.–21. 06. 2009 Kurs IV 17.–19. 07. 2009 Kurs I 25.–27. 09. 2009 Kurs II 16.–18. 10. 2009 Kurs III 20.–22. 11. 2009 Thema 7 Info KKS – Koordinierungszentrum für Klinische Studien Heidelberg >>> Ort: Praxis Dr. Olschewski- K Termin 27.–28. 01. 2009 (Di–Mi) Prüfarztkurs 12.–14. 02. 2009 (Do–Sa) Prüfarztkurs Chirurgie 04.–05. 03. 2009 (Mi–Do) Prüfarztkurs NCT 7 Info >>> Ort: KKS Heidelberg, Gebäude 4410, 2. Etage, Voßstr. 2, 69120 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Fortbildungsteam des KKS Heidelberg, Tel. (0 62 21) 56-3 45 15, Fax 56-3 35 08, www.kks-hd.de/kurse Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm K Termin 03.–04. 02. 2009 (Di–Mi), 9.00–17.00 Uhr 9. Prüfarzt 05.–07. 02. 2009 (Do–Sa), ganztägig (1. Block) 13. Aufbaukurs Studienassistenz Di, 17. 02. 2009, 13.00–18.00 Uhr 14. Klinischer Studientag „Arzneimittelsicherheit: Pharmakovigilanz – ein praxisorientierter Einstieg“ Mi, 18. 02. 2009, 9.00–17.00 Uhr 3. GCP-Training Basis 27.–28. 02. 2009 (Fr–Sa), ganztägig (1. Block) 20. Basiskurs Studienassistenz Hattenhauer, Schillerstr. 12, 69115 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. A. Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected] Thema Anorektaler Endo-Sonographiekurs K Termin 06.–07. 02. 2009 (Fr–Sa) Grund- und Aufbaukurs Theorie und praktische Übungen an Probanden 7 Info >>> Ort: Enddarm-Zentrum Mannheim, Bismarckplatz 1, 68165 Mannheim Leitung: Prof. Dr. M. Sailer, PD Dr. D. Bussen Auskunft/Anmeldung: Enddarmzentrum Mannheim, Tel. (06 21) 12 34 75-10, Fax12 34 75-12, E-Mail: [email protected] Kosten: 250 Euro/Tag Thema Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen K Termin Mo, 09. 02. 2009, 20.00 Uhr Anzeige Termine 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5, E-Mail: [email protected] Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können. Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Thema Kurse zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Palliativmedizin 2009 K Termin Beginn 27.–28. 02. 2009, monatlich Fr/Sa, Ende April 2009 40-Stunden-Kurs Beginn 15.–16. 05. 2009, monatlich Fr/Sa, Ende März 2010 120-Stunden Fallseminar Fr, 03. 04. 2009 Strahlenschutz (stattlich anerkannte Aktualisierung der Fachkunde StrlSchV/RöV für ermächtigte Ärzte – arbeitsmedizinische Vorsorge) Ort: RKU – Universitäts- und Rehabilitationskliniken, Ulm 7 Info >>> Auskunft/Anmeldung: Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie BadenWürttemberg e. V., Geschäftsstelle Ulm, Oberer Eselsberg 45, 89081 Ulm, Tel. (07 31) 5 40 44, Fax 55 26 42, E-Mail: [email protected]; www.sama.de Thema Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ K Termin 74189 Weinsberg Leitung/Auskunft/Anmeldung: S. Jakob, Ltd. Arzt Hospiz, Tel. (0 71 34) 85 83, E-Mail: [email protected] 4 Wochenend-Seminare jeweils freitags, 17.00–21.15 Uhr und samstags, 9.00–17.00 Uhr 06.–07. 03. 2009 03.–04. 04. 2009 15.–16. 05. 2009 03.–04. 07. 2009 Zusätzlich 5 Balintgruppen-Termine (mittwochs, 18.00–21.00 Uhr) nach Vereinbarung. Kosten: 720 Euro (inkl. Balintgruppe) Thema 7 Info Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie Baden-Württemberg e. V. >>> Ort: Diakonie-Klinikum 7 Info >>> Ort: Franken-Hospiz Weinsberg, K Termin Weiterbildungskurse Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin Kurs B, Teil 1 in Ulm 05.–13. 03. 2009 (Do–Fr, inkl. Sa) Kurs B, Teil 2 in Ulm 17.–25. 03. 2009 (Di–Mi, inkl. Sa) Kurs C, Teil 1 in Ulm 27. 07.–05. 08. 2009 (Mo–Mi) Kurs C, Teil 2 in Ulm 05.–14. 08. 2009 (Mi–Fr) Kurs A, Teil 1 in Stuttgart 05.–13. 11. 2009 (Do–Fr, inkl. Sa) Kurs A, Teil 2 in Stuttgart 17.–26. 11. 2009 (Di–Do) 13.–15. 02. 2009, freitags, 13.00–18.00 Uhr, samstags, 9.00–14.00 Uhr Repetitorium (Prüfungsvorbereitung zum Fachgespräch Arbeitsmedizin) Ort: InterCityHotel, Ulm 30.–31. 01. 2009, freitags, 12.00–18.00 Uhr, samstags, 9.00–15.00 Uhr Ärztliche Untersuchungen nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV) sowie bei Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G 25) Ort: Hotel Stern, Ulm Schwäbisch Hall, Klinik für Psychoso matische Medizin und Psychotherapie, Am Mutterhaus 1, 74523 Schwäbisch Hall Leitung: Prof. Dr. F. Kröger Auskunft/Anmeldung: Birgit Alt, Sekretariat Prof. Dr. Kröger, Tel. (07 91) 7 53-48 60, E-Mail: [email protected] Thema 13. Göppinger Pädiatrie Fortbildung INNERE Refresher 20. - 24. Mai 2009, Zürich 42,5 Credits SGIM ● Update in den neuesten diagnostischen und ● Refresherkurs für Internisten, Allgemeinmediziner therapeutischen Leitlinien und Assistenzärzte mit über 40 Stunden umfassende Fortbildung Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. B. Meier, Inselspital Bern PD Dr. T. Fehr, Universitätsspital Zürich Prof. Dr. R. Lehmann, Universitätsspital Zürich Prof. Dr. C. Meyenberger, Kantonsspital St. Gallen Dr. B. Helbling, Stadtspital Waid Zürich Prof. Dr. J. von Kempis, Kantonsspital St. Gallen Prof. Dr. K. Mühlemann, Inselspital Bern Prof. Dr. M. Brutsche, Kantonsspital Aarau Prof. Dr. T. Cerny, Kantonsspital St. Gallen Prof. Dr. B. Amann-Vesti, Universitätsspital Zürich Dr. D. Grob, Stadtspital Waid Zürich Prof. Dr. G. Kullak-Ublick, Universitätsspital Zürich Prof. Dr. R. Baumgartner, Universitätsspital Zürich Dr. R. Frey, RAD IV-Stelle, SVA Zürich Behandelte Themenbereiche K Termin Sa, 14. 03. 2009, 9.00–13.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Seminaris Hotel Bad Boll, Michael-Hörauf-Weg 2, 73087 Bad Boll Veranstalter: Klinik am Eichert Göppingen, Klinik für Kinderheilkunde und Jugendmedizin, Eichertstr. 3, 73035 Göppingen Auskunft/Anmeldung: Sekretariat der Kinderklinik, Fr. Ludwig, Tel. (0 71 61) 64 22 70, Fax 64 18 11, E-Mail: [email protected], Doris. [email protected] Kardiologie – Angiologie – Gastroenterologie Nephrologie – Rheumatologie – Pneumologie Hämatologie – Endokrinologie - Infektiologie Geriatrie – Neurologie – Pharmakologie – Versicherungsmedizin Kursort: Technopark Zürich Technoparkstrasse 1 8005 Zürich Preise: 980 CHF (Fachärzte); 870 CHF (Assistenzärzte) Einzeltage: 220 CHF / Tag (Fach- und Assistenzärzte) Anmeldung/Information: www.fomf.ch [email protected] 0041 (0) 844 95 95 95 ÄBW 01 • 2009 Termine Thema Thema Thema Fortbildung „Burnoutprophylaxe“ für Ärzte und Therapeuten 23. Jahrestagung der Vereinigung für Kinderorthopädie „Therapie chronischer Wunden – Wundmanagement“ K Termin K Termin K Termin 15.–20. 03. 2009 (So–Fr) 20.–21. 03. 2009 (Fr–Sa) 17.–18. 07. 2009 (Fr–Sa) 7 Info 7 Info 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum Ulm, >>> Ort: Edwin-Scharff-Haus, >>> Ort: Kloster Hegne bei Konstanz HNO-Klinik, Frauensteige 12, 89075 Ulm Auskunft: Frau Dr. C. Dremel, Marie-Curie-Str. 18, 79100 Freiburg, E-Mail: [email protected] Thema 41. Klinisch-Neurowissenschaftliches Kolloquium Silcherstr. 40, 89231 Neu-Ulm Wissenschaftl. Leitung: Prof. Dr. Heiko Reichel Auskunft/Anmeldung: Kongressund MesseBüro Lentzsch GmbH, Seifgrundstr. 2, 61348 Bad Homburg, Tel. (0 61 72) 67 96-0, Fax 67 96-26, E-Mail: [email protected]; www.kinderorthopaedie.org K Termin Thema Mi, 18. 03. 2009, 17.00–19.00 Uhr 24. Notfallmedizinische Jahrestagung 7 Info K Termin >>> Ort: Bezirkskrankenhaus Günzburg, Hörsaal, Haus 63a, I. Stock, 89312 Günzburg Veranstalter: Neurochirurgische Klinik der Universität Ulm Auskunft/Anmeldung: Ltd. OA Prof. Dr. G. Antoniadis, OA Dr. R. König oder Dr. T. Schmidt, Tel. (0 82 21) 96 00 (Zentrale) Thema 50. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) K Termin 18.–21. 03. 2009 (Mi–Sa) 7 Info >>> Ort: Congress Center Rosengarten Mannheim, Rosengartenplatz 2, 68161 Mannheim Wissenschaftl. Organisation: Thoraxklinik am Universitätsklinikum Heidelberg, Amalienstr. 5, 69126 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Agentur KONSENS, Stockumer Str. 30, 59368 Werne, Tel. (0 23 89) 52 75-0, Fax 52 75-55, E-Mail: [email protected]; www.dgp-kongress.de Thema Hohenheimer Homöopathiekurse: zur Erlangung der Zusatz bezeichnung: A-, C- und E-Kurs K Termin 18.–22. 03. 2009 (Mi–So) 7 Info Thema >>> Ort: Kongresshaus, Tumorzentrum Ludwig Heilmeyer – CCCF Thema Mi, 14. 01. 2009, 17.30 Uhr Post San Antonio-Symposium Ort: Hörsaal Medizinische UniversitätsFrauenklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Fr, 23. 01. 2009, 13.30 Uhr 6. Post-ASH-Symposium des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF Ort: Großer Hörsaal Medizinische Universitätsklinik, Hugstetter Str. 55, 79106 Freiburg Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Veranstalter: Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e. V. Auskunft: Geschäftsstelle der agswn, Frau Hellmann, Frau Strobl, Tel. (07 31) 9 60 84 69, Fax 3 78 85 17, E-Mail: [email protected] 2. Landespsychiatrietag Leitthema: „Lebensqualität und Menschenwürde – das geht alle an“ K Termin Grüninger Str. 35, 70599 Stuttgart Veranstalter: Dozenten des LV Baden-Württemberg des DZVHÄ Auskunft/Anmeldung: Dr. Wolfgang Krause, Hauptstr. 46, 73037 Göppingen, Tel.: (0 71 61) 92 36 63; E-Mail: info@ hohomkurse.de; www.hohomkurse.de 32 K Termin Sa, 28. 03. 2009, 9.30–16.30 Uhr 7 Info 7 Info >>> Weitere Informationen: >>> Ort: Haus der Wirtschaft, Willi-Bleicher-Str. 19, 70174 Stuttgart Auskunft: Iris Maier-Strecker, Referentin, Abteilung Behindertenhilfe und Psychiatrie, Diakonisches Werk Württemberg, Heilbronner Str. 180, 70191 Stuttgart, Tel. (07 11) 16 56-1 63, Fax 16 56 49-1 63, E-Mail: maier-strecker.i@ diakonie-wuerttemberg.de; www.landespsychiatrietag.de Thema XX. Kongress der Südwest deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie 26.–27. 06. 2009 (Fr–Sa) >>> Ort: Haus Birkach, Onkologische Termine 20.–21. 03. 2009 (Fr–Sa) K Termin 7 Info Veranstalter: Deutsches Institut für Wundheilung, Fritz-Reichle-Ring 8, 78315 Radolfzell Leitung: Dr. Stephan Eder, Dr. Wolf-Rüdiger Klare Auskunft/Anmeldung: Deutsches Institut für Wundheilung, Tel. (0 77 32) 9 39-15 25, Fax 9 39-25 25, E-Mail: [email protected]; www.deutsches-wundinstitut.de 7 Info >>> Ort: Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle – Schillersaal, Berliner Platz 1–3, 70174 Stuttgart Kongresspräsident: Prof. Dr. W. G. Zoller, Stuttgart, Tel. (07 11) 2 78 54 01, E-Mail: [email protected] ÄBW 01 • 2009 Geschäftsstelle des Tumorzentrums Ludwig Heilmeyer – CCCF, Tel. (07 61) 2 70-71 51, Fax 2 70-33 98, E-Mail: [email protected]; www.tumorzentrum-freiburg.de Thema Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart Di, 17. 02. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Neuroendo krine Tumoren aus internistischonkologischer Sicht“ Di, 19. 05. 09, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Chirurgische Verfahren beim Rektum-Karzinom“ Ort: Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital, Hörsaal der Pathologie, Kriegsbergstr. 60, 70174 Stuttgart Di, 31. 03. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Krebsrisikosprechstunde – Wer soll vorgestellt werden?“ Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart Di, 17. 03. 09, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Workflow Magenkarzinom“ Ort: Klinikum Stuttgart – Krankenhaus Bad Cannstatt, Hörsaal, Prießnitzweg 24, 70374 Stuttgart Di, 21. 04. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Möglichkeiten der Yttrium-geloadeten Partikel (SIRT) zur Behandlung von Lebermetastasen“ Ort: Robert-Bosch-Krankenhaus, Pavillon 3, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart Do, 26. 02. 2009, 18.30 Uhr RSZ-Schmerzkonferenz Do, 30. 04. 2009, 18.30 Uhr RSZ-Schmerzkonferenz Ort: Marienhospital Stuttgart, Röntgendemonstrationsraum der Klink für Radiologie, Marienbau, Ebene 1, Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart 7 Info >>> Auskunft: OSP-Sekretariat Stuttgart, Tel. (07 11) 6 45 58-80, E-Mail: [email protected] Anmeldung nicht erforderlich! Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Mi, 04. 02. 2009, 18.00 Uhr Kolloquium „Lokale und systemische Therapie maligner Gliome – Neue Studien in der Neuroonkologie“ K Termin 7 Info Di, 27. 01. 2009, 19.15 Uhr RSZ-Kolloquium: „Fallvorstellung“ Fälle können angemeldet werden Di, 24. 03. 2009, 19.15 Uhr RSZ-Kolloquium: „PsychoEdukation, Nachlese Schmerztag, Training I“ Di, 26. 05. 2009, 19.15 Uhr RSZ-Kolloquium: „PsychoEdukation, Nachlese Schmerztag, Training II“ Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart >>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Seminarraum 2609/10, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Veranstalter: Comprehensive Cancer Center Ulm, integratives Tumorzentrum des Universitätsklinikums und der Medizinischen Fakultät, Robert-Koch-Str. 8, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de Bekanntmachungen Zum Gedenken Dr. med. Mariam Khatiri, Eigeltingen Dr. med. Erich Hauser, Spaichingen Dr. med. univ. Andreas Boros, Radolfzell Dr. med. Oskar Eppler, Albstadt Dr. med. Otto Fular, Sigmaringendorf Christakis Papathanassiou, Wiesloch Dr. med. (rumän.) Maria Rainer, Bad Bellingen Tip Dr./Univ. Istanbul Mardiros Nalbat, Waiblingen Dr. med. Gisela Gneiting, Trossingen Dr. med. Friedrich Löffler, Karlsruhe Prof. Dr. med. Otto Preisler, Offenburg Dr. med. Ulrich Dörr, Stuttgart Dr. med. Peter Markert, Freiburg Prof. Dr. med. Jürgen Knobloch, Tübingen Dr. med. Hans Born, Tübingen Dr. med. Werner Reichel, Lahr Dr. med. Eva-Sabine Gmelin, Korntal-Münchingen Dr. med. Johannes Schraknepper, Freiburg Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 22. 05. 1978 † 30. 04. 2008 * 15. 02. 1921 † 26. 06. 2008 * 11. 01. 1935 † 19. 08. 2008 * 20. 03. 1920 † 17. 09. 2008 * 05. 07. 1917 † 05. 10. 2008 * 17. 03. 1925 † 16. 10. 2008 * 29. 11. 1924 † 20. 10. 2008 * 03. 08. 1949 † 21. 10. 2008 * 26. 10. 1915 † 30. 10. 2008 * 09. 05. 1922 † 31. 10. 2008 * 14. 08. 1920 † 08. 11. 2008 * 25. 03. 1953 † 09. 11. 2008 * 04. 02. 1940 † 10. 11. 2008 * 10. 05. 1944 † 13. 11. 2008 * 17. 01. 1960 † 17. 11. 2008 * 24. 07. 1921 † 20. 11. 2008 * 16. 08. 1954 † 22. 11. 2008 * 11. 07. 1922 † 24. 11. 2008 Anzeige Freude schenken! Es gibt viele Anlässe, Kindern zu helfen. Mit Ihrer »Anlass-Spende« sammeln Sie anstelle von Blumen und Geschenken Spenden für Kinder in Not. Und Sie wissen: Die Hilfe kommt an! Weitere Informationen unter Tel. 0541/7101-128 – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalent dosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Termin: Dienstag, 10. Februar 2009 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunter stützung beim Gewerbeaufsichts amt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte Kursleitung: PD Dr Hans Hawighorst Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch Teilnahmegebühr: 90,– Euro (inkl. Schulungs unterlagen und Verpflegung), Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Be arbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. www.tdh.de ÄBW 01 • 2009 33 Bekanntmachungen Haushalt 2007 der Landesärztekammer Baden-Württemberg Die Rechnungslegung 2007 der Landesärztekammer wurde im ersten Halbjahr 2008 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bansbach, Schübel, Brösztl & Partner GmbH, Stuttgart, geprüft und von der Vertreterversammlung am 29. November 2008 abgenommen. Dem Vorstand, dem Rechnungsführer, dem Haushaltsausschuss sowie der Geschäftsführung der Landes ärztekammer wurde Entlastung erteilt. Nr. der Aufgabengebiete Kostenstellen Einnahmen Euro Saldo Euro 100 105 110 120 I. Selbstverwaltung Vertreterversammlung Baden-Württembergischer Ärztetag Vorstand Haushaltsausschuss 357.354,35 64.731,72 1.270.543,78 27.977,98 200 210 220 230 235 240 250 260 II. Verwaltung Geschäftsführung und Sekretariat Mitgliederverwaltung Buchhaltung EDV Zentrale EDV Hausverwaltung Allgemeine Verwaltung Vermögensverwaltung 2.602.721,95 408.348,36 1.244.521,17 407.132,97 676.802,64 2.155.321,48 839.311,99 9.126,16 98.029,71 36.567,73 392.116,08 2.540.500,95 405.644,76 1.168.774,79 375.702,58 676.802,64 2.057.291,77 802.744,26 – 382.989,92 300 310 315 320 330 340 350 III. Aus-, Fort- und Weiterbildung Medizinische Ausbildung Weiterbildung Zertifizierte Fortbildung Fortbildung Arzthelferinnen-Ausbildung Medizinische Assistenzberufe Akademie 3.101,31 1.782.296,30 483.727,05 920.724,54 849.352,24 98.539,07 417.973,66 1.008.548,80 294.928,00 467.309,70 257.242,84 77.535,00 348.941,19 3.101,31 773.747,50 188.799,05 453.414,84 592.109,40 21.004,07 69.032,47 400 405 406 410 415 420 425 430 436 440 445 446 450 455 460 IV. Allgemeine Kammeraufgaben Berufsgerichtsbarkeit Gutachterkommission Zentralstelle GOÄ Prävention und Umwelt Transplantationsmedizin Krankenhauswesen Notfallmedizin Gesundheitswesen allgemein Arztberuf und Familie Ärztliche Pressestelle Ärzteschaften Anteil Ärzteblatt Bundesärztekammer Sonstige allgemeine Kammerausgaben Qualitätssicherung der LÄK 275.095,91 673.453,74 116.408,13 20.224,55 101.469,50 5.034,86 7.958,91 47.948,39 20.653,11 278.268,77 495.619,84 248.838,72 1.658.937,01 153.430,36 189.227,98 65.689,39 148.872,49 6.560,54 7.018,62 12.279,06 42.401,98 209.406,52 524.581,25 109.847,59 20.224,55 – 170,50 5.034,86 7.958,91 47.566,39 20.653,11 262.857,46 484.215,30 248.838,72 1.651.918,39 141.151,30 146.826,00 500 510 520 560 590 V. Selbstfinanzierende Aufgaben Qualitätssicherung Qualitätssicherung Präkl.Notfallrettung Ärztliche Stelle Röntgenverordnung Eigeneinrichtungen Ethik-Kommission 43.829,91 69.070,10 543.246,86 2.000,00 447.844,37 46.768,74 70.793,28 717.337,66 19.319,00 488.628,00 – 2.938,83 – 1.723,18 – 174.090,80 – 17.319,00 – 40.783,63 20.018.169,74 4.964.895,18 15.053.274,56 18.740.663,44 – 18.740.663,44 3.687.388,88 23.705.558,62 0,00 Einnahmen- und Ausgabenrechnung 2007 (der LandesärztekammerGeschäftsstelle und den 4 Bezirks ärztekammer-Geschäftsstellen) 34 Ausgaben Euro ÄBW 01 • 2009 Gesamt Kammerbeiträge Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag (–) 12.586,04 44.482,11 62.221,00 2.703,60 75.746,38 31.430,39 101.640,00 382,00 15.411,31 11.404,54 3.687.388,88 23.705.558,62 344.768,31 64.731,72 1.226.061,67 27.977,98 Bekanntmachungen Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 14. November 2008 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justiz ministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammer gesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 11. Oktober 2007 (GBl. 473), mit Wirkung vom 1. Dezember 2008 bis zum 30. Juni 2009 als stellvertretender 2. ärztlicher Beisitzer Herr Dr. med. Arndt Buschmann Chefarzt a. D. Brahmsweg 8 76437 Rastatt Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Terminankündigung Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“ Termin: 12.–16. Oktober 2009 (Mo–Fr) 42. KW (40 Std.) Veranstaltungort: Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal (gemäß Satzung der Landes ärztekammer Baden-Württemberg über die Eignungsvoraus zum Mitglied des Landesberufsge- setzungen für Leitende Notärzte richts für Ärzte in Stuttgart bestellt. im Rettungsdienst vom 15. Dez. 2004) Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart Durch Verfügung des Ministeriums für Arbeit und Soziales BadenWürttemberg vom 18. November 2008 – Az. 55-5415.2-1.2 – wurde im Einvernehmen mit dem Justiz ministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung heilberufsrechtlicher Vorschriften vom 11. Oktober 2007 (GBl. 473), mit Wirkung vom 4. Januar 2009 für die Dauer von fünf Jahren als dritter ärztlicher Beisitzer Herr Dr. med. Lorenz Praefcke Grünewaldstr. 56 75196 Remchingen Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm Prof. Dr. med. K. Ellinger, Ravensburg Dr. med. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Teilnehmergebühr: 562,– Euro zuzüglich Tages verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule (Zimmer mit Etagendusche) Teilnehmerzahl begrenzt Auskunft/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstr. 5, D-70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Psychosomatische Grundversorgung (80 Std.) nach den KV-Richtlinien (in kleinen Gruppen) 50 Stunden Theorieseminare mit verbaler Interventionstechnik 30 Stunden patientenorientierte Selbsterfahrungsgruppe/Balint Leitung: Dr. med. B. Gramich/ Frau Dr. med. I. Rothe-Kirchberger/ Dr. med. H. Salge, Stuttgart Tagungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Stuttgart-Degerloch, Jahnstr. 5 Terminänderung: jeweils samstags, 9.00–16.15 Uhr 4. April 2009 25. April 2009 16. Mai 2009 4. Juli 2009 25. Juli 2009 10. Okt. 2009 24. Okt. 2009 14. Nov. 2009 21. Nov. 2009 12. Dez. 2009 Teilnehmergebühr: 980,00 Euro für 10 Samstage (einschließlich Tagungsverpflegung) Wir bieten an 10 Samstagen das komplette 80-stündige Curriculum zur Psycho somatischen Grundversorgung in Stuttgart an. Anmeldung bereits jetzt möglich: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax ( 07 11) 7 69 81-5 00 [email protected] Impfkurs für Ärzte/ Basisqualifikation (entsprechend der Empfehlung der Bundesärztekammer zur Durchführung von Schutzimpfungen) Termin: Samstag, 21. März 2009 9.00–17.30 Uhr Leitung und Moderation: Dr. med. G. Pfaff, Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt Programmentwurf (Stand 12. 12. 2008): 9.00–9.05 Uhr Begrüßung N. N. Vorstandsmitglied der BÄK NW 9.05–9.10 Uhr Begrüßung Dr. med. G. Pfaff, Landes gesundheitsamt Stuttgart 9.10–9.25 Uhr Aktuelles aus der Bezirksärztekammer NW N. N. Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer NW 9.25–9.45 Uhr Stellenwert des Impfens – Daten zu impfpräventablen Erkrankungen und – Impfraten in Baden-Württemberg – Grundzüge des Infektionsschutzgesetzes Dr. med. G. Pfaff, Stuttgart 9.45–10.40 Uhr Die aktuellen STIKO-Empfehlungen – Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Senioren – Impfaufklärung, Kontraindikationen – Impfabstände/Impfreaktionen – Dokumentation der Impfung Dr. med. J. Leidel, Köln 10.40–11.00 Uhr Pause 11.00–11.40 Uhr Humane PapillomaViren-Impfung (HPV) – Aktueller Stand PD Dr. med. A. Clad, Freiburg zum Mitglied des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart bestellt. ÄBW 01 • 2009 35 Bekanntmachungen 11.40–12.35 Uhr Indikationsimpfungen – Impfungen bei besonderer beruflicher Exposition – Impfungen bei Grund erkrankungen – Tollwutprophylaxe Dr. med. E. Plassmann, Mühldorf/Inn 12.35–13.15 Uhr Mittagspause 13.15–13.45 Uhr Die Zecken als Krankheitsüberträger – Epidemiologie der Früh sommermeningoencephalitis (FSME) – Konsequenzen für die Impfempfehlung in Baden-Württemberg N. N. 13.45–14.15 Uhr Abgrenzung zur FSME – Therapiemöglichkeiten – Epidemiologie der Borreliose – Krankheitsbild und Verbreitung N. N. 14.15–15.00 Uhr Impfungen im internationalen Reiseverkehr – Individuelle Beratung bei Reisen innerhalb Europas und bei Fernreisen – Tollwutempfehlungen/ Zoonosen – Malariaprophylaxe Dr. Dr. med. P. C. Döller, Tübingen 15.00–15.30 Uhr Pause 15.30–16.15 Uhr Rotavirus-Impfung Priv.-Doz. Dr. med. M. Knuf, Mainz 16.15–17.15 Uhr Abrechnung von Impfleistungen – praktische Beispiele: Meningokokken, Pertussis, Grippe, Masern – versäumte Impfungen – Aktives Impfmanagement – Recall – ein konsequentes Erinnerungssystem – IGeL: ein wichtiger Baustein in der Prävention – Rechtslage, Motivation, Aufklärung Dr. U. Enzel, Schwaigern 36 17.15–17.30 Uhr Abschlussdiskussion 17.30 Uhr Ausgabe der Teilnahme bescheinigungen Änderungen des Programms bleiben vorbehalten. Diese Veranstaltung wird freundlicherweise von den Firmen Sanofi Pasteur MSD GmbH und Baxter unterstützt. Hierfür sind Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer BW beantragt. Ort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart-Degerloch Parkmöglichkeit: BÄK-Tiefgarage Wiederholungstermin: Samstag, 17. Oktober 2009 Teilnahmegebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung), 51,00 Euro (inkl. Verpflegung) für Arbeitslose/in Elternzeit Bitte abtrennen Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstraße 5 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-0/5 70 [email protected] Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Anmeldung zum Impfkurs – Basisqualifikation bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, Stuttgart-Degerloch Hiermit melde ich mich verbindlich zum Impfkurs für Ärzte ■ am Samstag, 21. März 2009 von 09.00–17.30 Uhr an. oder (Wiederholungstermin) ■ am Samstag, 17. Oktober 2009 von 09.00–17.30 Uhr an. Name/Vorname/Titel tätig als (Fachgebiet/Dienstbezeichnung) ■ angestellt ■ niedergelassen Anschrift Datum Unterschrift Teilnehmergebühr: 82,00 Euro (inkl. Verpflegung). Teilnehmerzahl begrenzt. Bei kurzfristigen Absagen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro bzw. bei Nichterscheinen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. ÄBW 01 • 2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis Kreis Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil (mit S-02019) Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-01019 Hausärztliche Praxis Kreis Ludwigsburg Berufsausübungsgemeinschaftsanteil (mit S-01019) Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-02019 Hausärztliche Praxis Kreis Schwäbisch Hall Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-03019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-04019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Heidenheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-05019 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Ludwigsburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-07019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ostalbkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-08019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Schwäbisch Hall Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-09019 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Kreis Esslingen Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre S-10019 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre S-11019 Anästhesiologie Hälftiger Versorgungsauftrag Hohenlohekreis Einzelpraxis baldmöglichst Chiffre: S-12019 Augenheilkunde Rems-Murr-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-13019 Augenheilkunde Kreis Stuttgart Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-14019 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Kreis Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-15019 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Kreis Stuttgart Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-16019 Haut- und Geschlechtskrankheiten Kreis Ludwigsburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-17019 Innere Medizin (fachärztlich) Kreis Böblingen Jobsharingberufs ausübungsgemeinschaft Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-18019 Neurologie und Psychiatrie Kreis Stuttgart Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-19019 Psychiatrie und Psychotherapie Kreis Stuttgart Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-20019 Orthopädie Heilbronn (Land) Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-21019 Orthopädie und Unfallchirurgie Rems-Murr-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-22019 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Stuttgart Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-23019 Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: S-24019 Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Kreis Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-25019 Hausärztliche Praxis Kreis Calw Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-01019 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Heilbronn (Stadt) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-26019 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 02. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-02019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-03019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Heidelberg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-04019 ÄBW 01 • 2009 37 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-05019 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Mannheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-13019 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Heidelberg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-14019 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Kreis Pforzheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-06019 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Heidelberg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-15019 Chirurgie SP Gefäßchirurgie Kreis Pforzheim Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: K-07019 HNO-Heilkunde Kreis Pforzheim Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-09019 HNO-Heilkunde Karlsruhe (Land) Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-10019 Psychiatrie und Psychotherapie Kreis Mannheim Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-11019 Psychiatrie und Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Neckar-Odenwald-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: K-12019 Bezirksärztekammer Südbaden Termin: 16.–20. März 2009 (Mo–Fr) Zeit: 9.00–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Gebühr: 360,– Euro Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68 Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz bezeichnung gemäß WBO 2006 Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie. Seminar Psychosomatische Grundversorgung Psychologische Psychotherapie Kreis Baden-Baden/Rastatt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: K-16019 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Karlsruhe (Land) Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-08019 Kompaktkurs (40 Std.) zur Psychosomatischen Grundversorgung Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 02. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Samstagsveranstaltungen (detaillierte Angaben enthält unser Faltblatt, bitte anfordern!) 7. Februar 2009 Chronischer Rückenschmerz 14. März 2009 Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau 25. April 2009 Alkoholerkrankungen 27. Juni 2009 Schlafstörungen 26. September 2009 Das biopsychosoziale Krankheitsmodell und seine Bedeutung für die Arzt-Patient-Interaktion Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Freiburg Gebühr: 80,– Euro pro Samstag Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jedem Arzt, jeder Ärztin, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. Anzeige praxisrecht.de Raffelsieper & Partner GbR Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht 38 ÄBW 01 • 2009 Raffelsieper.indd 1 12.12.2008 10:25:33 Uhr Bekanntmachungen In der aktuellen Weiterbildungsordnung 2006 ist die Sucht medizin als Zusatzweiterbildung geführt und beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung. Zielgruppe des Seminars sind neben allen Hausärzten auch alle Fachärzte sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich und alle Weiterbildungsassistenten. Termine: jeweils freitags und samstags 06./07. Februar 2009 27./28. März 2009 08./09. Mai 2009 26./27. Juni 2009 Zeit: Freitagnachmittag/ Samstag ganztags Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Gebühr: 520,– Euro (gesamt) pro Wochenende 150,– Euro (einzeln buchbar) Notfalltraining für Ärzte In Zusammenarbeit mit der DRK Landesrettungsschule Baden Seminarleitung: Dr. R. Ermerling, DRK Landesrettungsschule Baden Grundkurs Medizinische Grundlagen – Basistherapie – CPR – Venenzugänge – Beatmung – Elektrotherapie Termin: Sa, 7. März 2009 Ort: DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz, Schlettstadter Str. 31, Freiburg Gebühr: 100,– Euro Bitte Programme und Anmeldeformulare anfordern! Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Tel. (07 61) 6 00-47 36/47 37/47 38, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: [email protected]; www.baek-sb.de/akademie Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Rottweil Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-01019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Konstanz Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-02019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-03019 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-04019 Anästhesiologie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Freiburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-05019 HNO-Heilkunde Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-10019 Anästhesiologie Ortenaukreis Berufsausübungsgemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-06019 Innere Medizin (fachärztlich) SP Kardiologie Kreis Konstanz Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-11019 Chirurgie Hälftiger Versorgungsauftrag Schwarzwald-Baar-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-07019 Neurologie und Psychiatrie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Freiburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-12019 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Kreis Emmendingen Jobsharing-Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: F-08019 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Freiburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-13019 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: F-14019 HNO-Heilkunde Kreis Freiburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: F-09019 Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! ÄBW 01 • 2009 555123$)%-/+!26*+!'%-#., 39 Bekanntmachungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Freiburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-15019 Psychologische Psychotherapie Kreis Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-16019 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Konstanz Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-17019 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Kreis Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-18019 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 02. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. 40 Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vorankündigung Die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg wird auf Beschluss des Vorstandes eine neue Lernform in ihr Programm aufnehmen, nämlich das „Blended Learning“. Für viele Ärztinnen und Ärzte sind Fortbildungsangebote im Internet zum einen aus zeitlichen Gründen, zum anderen auf Grund gestiegener Fahrtkosten, aus finanziellen Gründen immer interessanter, auch wenn der persönliche Kontakt, wie bei den Präsenzveranstaltungen, leider fehlt. Das „Blended Learning“ verbindet elektronisches Lernen und einen Präsenzteil und vereint damit die Vorteile beider Fort bildungsmethoden. Das Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ wurde von der Bundesärztekammer eigens für diese Lernform entwickelt. Es besteht aus 20 Unterrichts einheiten. 4 Stunden entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Als Kursleiter konnte Herr Prof. Dr. med. Batra, Leitender Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psycho therapie, Tübingen, gewonnen werden. ÄBW 01 • 2009 Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt. Termine: Mittwoch, 4. März 2009 14.00–17.30 Uhr Einführung Freitag, 3. April 2009 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung Leitung: Prof. Dr. med. Batra, Leitender Oberarzt in der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 150,– Euro (inkl. Verpflegung) Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 20 Fortbildungspunkten angemeldet. Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fort bildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fort bildung zu gestalten. Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. Sexualität im Alter – Lust oder Frust? Termin: Mittwoch, 4. Februar 2009 19.30–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 8/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Hörsaal Medizinische Klinik, Am oberen Eselsberg, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 3 Fortbildungspunkten angemeldet. Homepage für den Arzt – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 7. Februar 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 6/2009) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Bekanntmachungen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt. Notfallmedizin für Nicht-Notfallmediziner – Traumatologische Notfälle Termin: Samstag, 7. März 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2009) Leitung: Dr. Hörtling, Leiter des Notarztdienstes Ravensburg Ort: Krankenhaus St. Elisabeth, Elisabethenstr. 15, 88212 Ravensburg Gebühr: 90,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten angemeldet. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatz bezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 23. Oktober 2009 14.00–17.30 Uhr Samstag, 24. Oktober 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 25. Oktober 2009 9.00–15.00 Uhr Freitag, 6. November 2009 14.00–18.00 Uhr Samstag, 7. November 2009 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 8. November 2009 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2009) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt. Grundlagen der Medizinischen Begutachtung Die Erstellung von medizinischen Gutachten gehört zur ärztlichen Berufsausübung. Ärztliche Gutachten werden von privaten und gesetzlichen Versicherungsträgern und von Gerichten be antragt. Bereits im Rahmen ihrer Weiterbildung müssen Ärztinnen und Ärzte Gutachten anfertigen. Die hierfür erforderlichen Sachkenntnisse werden ihnen allerdings weder in der Aus- noch in der Weiterbildung vermittelt. Auch im Rahmen der Fortbildung gibt es nur vereinzelt und zum Teil sehr verschiedene Angebote, die sich dieses Themas annehmen. Deshalb hat die Bundesärztekammer ein 40-stündiges Curriculum ausgearbeitet, das die Bezirksärztekammer Südwürttemberg überarbeitet hat und mit 32 Stunden anbietet. Termine: Freitag, 27. Februar 2009 9.00–17.45 Uhr Samstag, 28. Februar 2009 9.00–17.30 Uhr Freitag, 13. März 2009 9.00–16.05 Uhr Samstag, 14. März 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 3/2009) Leitung: Prof. Dr. iur. Kamps, Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: 325,– Euro (inkl. Kurs unterlagen und Verpflegung) Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 32 Fortbildungspunkten anerkannt. Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren Termin: Samstag, 14. März 2009 9.00–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2009) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 11 Fortbildungspunkten angemeldet. 12. Gesundheitsforum Südwürttemberg Thema: „Sterbehilfe“ Termin: Samstag, 28. März 2009 10.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Seminar für Ärztinnen und Ärzte zur Erleichterung eines beruflichen Wiedereinstiegs nach einer Familienpause Termin: 4.–15. Mai 2009 (Anmeldungs-Nr. 7/2009) Leitung: Dr. med. Barbara Ensslin-Hassis, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72270 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 40 Personen Gebühr: bei 40 Teilnehmern 750,– Euro, bei 30 Teilnehmern 850,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 80 Fortbildungspunkten angemeldet. Fallseminare „Medizinische Begutachtung“ Termine: Samstag, 12. September 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2009) Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2009) Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungsbeauftragte der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: jeweils 95,– Euro Die Veranstaltungen sind bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 8 Fortbildungspunkten angemeldet. ÄBW 01 • 2009 41 Bekanntmachungen Impfseminar Termin: Samstag, 3. Oktober 2009 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2009) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt. Psychoonkologie 2009 Termin: Samstag, 10. Oktober 2009 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Gaststätte Braustüble, Magirusstr. 44, 89077 Ulm Gebühr: 50,– Euro Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet. Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten angemeldet. Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis Individuell nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected]. 42 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Alb-Donau-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: R-01019 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: R-02019 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Kreis Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: R-03019 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Alb-Donau-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: R-04019 ÄBW 01 • 2009 Haut- und Geschlechtskrankheiten Kreis Ravensburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: R-05019 Kinder- und Jugendmedizin Kreis Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-06019 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Kreis Ulm Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre: R-07019 Psychologische Psychotherapie Kreis Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 04. 2009 Chiffre R-08019 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 02. 2008 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Bezirksdirektion Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Impressum So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig. Gesamtherstellung: Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,20 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. ÄBW-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) Name/Vorname Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: Straße/Hausnr. ❏ ❏ ❏ ❏ ❏ PLZ/Ort Telefon/Telefax E-Mail rechtsverbindliche Unterschrift Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ❏in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) ❏in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) Konto Bankleitzahl Bank 3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig): ❏Praxissuche ❏Praxisabgabe ❏Gemeinschaftspraxis ❏Praxisgemeinschaft ❏Belegbetten ❏Niederlassungsangebote ❏Vertretung 4,20 € 2,45 € 4,20 € 4,20 € 4,20 € pro pro pro pro pro mm mm mm mm mm Höhe Höhe Höhe Höhe Höhe (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) (1-spaltig) ❏Verkäufe ❏Kaufgesuch ❏Immobilien-Vermietung/ Verpachtung/Verkauf ❏Reisen ❏Heiraten/Bekanntschaften ❏Sonstiges Anzeigengröße wird gemäß Textumfang festgelegt. Wünschen Sie eine spezielle Größe, beraten wir Sie gerne unter Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. Veröffentlichen Sie meine Anzeige ❏mit Telefonnummer ❏mit kompletter Anschrift ❏mit Faxnummer ❏unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) ❏mit E-Mail Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ausfüllen): Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Datum Stellenangebote Stellengesuche Dienstleistungen Seminare Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen ÄBW-markt Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. B. in über regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. Der ÄBW-markt erscheint crossmedial in print und – ohne Mehrkosten – online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart Partner des Arztes in Baden-Württemberg f ü r P r a x i s e i n r i c h t u n g , PRZ_AZ_Aerzteblatt r a x i s m a n a g08.12.2006 e m e n t u8:22 n d Uhr M a Seite r k e t1i n g individuelle Lösungen für Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g Form und Funktion in der Praxis Fragen Sie nach detaillierten Unterlagen beim autorisierten Fachhandel. Seestrasse 5 72764 Reutlingen Tel. 07121 930710 www.raumplan.net Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. Perfektion hat einen Namen – informieren Sie sich! pps für praxisplanungsservice BREITLING - BUHR Fliederweg 5/1 73765 Neuhausen / Filder Tel. 07158 - 98 11 212 Fax 07158 - 98 11 213 [email protected] www.praxisplanungsservice.de Praxen Apotheken Kliniken Innenausbau MAYER INNENARCHITEKTUR MÚBELMANUFAKTUR Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 >ÞiÀÊ}L Ê >>iÃÌÀ>~iÊ{ ÇxäxÈÊÃÕâvi` Ìi°ÊäÇÓÈÊ£ä ÜÜÜ°>ÞiÀ°`i ÜÀÊiÌÜiÀviÊÀ>Õâi«ÌiÊ www.guetler-einrichtungen.de Õ`ÊviÀÌ}iÊ«iÌÌiÊ iÀV ÌÕ}iÊqÊ>ÕvÊ ÀiÊÜØÃV iÊ Õ`Ê«ÀiÃÛÀÃÌiÕ}iÊ>L}iÃÌÌ° Beratung ARCHITEKTUR ENTWURF GRUNDRISSPLAN MÚBELFERTIGUNG PROJEKTSTEUERUNG ACCESSOIRES Planung Gestaltung Koordination Produktion Montage Anzeigenschluss für Ausgabe 2/2009 30. Januar 2009 Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing >]g`dbeZiZciZgKZgig^ZWh" jcYHZgk^XZeVgicZg JaigVhX]VaaY^V\cdhi^` BZY^o^ciZX]c^` <ZWgVjX]i\Zg~iZ 6c"jcYKZg`Vj[ EgVm^hWZYVg[ =BHBZY^o^ciZX]c^`<bW= O^Z\Za]d[higVZ''%Wq,.&&%;gZ^Wjg\ IZa# ).,+&-'%")%q;Vm ).,+&-'%"&. ^c[d5]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ lll#]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ rz_HMS_Anzeige_sw.indd 1 09.10.2008 9:21:32 Uhr Anzeigendisposition Tel.: (07 11) 6 36 72-861 Fax: (07 11) 6 36 72-760 Praxiseinrichtungen Büromöbel, Sitzmobiliar Schrank- und Trennwände Medizinisches Mobiliar Hans Winter Einrichtungen Schickhardtstraße 59 72770 Reutlingen Tel. (07121) 950311 Fax 950318 www.winter-einrichtungen.de E-Mail: [email protected] Wir realisieren Ihre Vorgaben Winter_PdA.indd 1 Büro und Praxis einrichten? Repräsentativer Empfang? Ihre Ideen umsetzen? Und Kosten im Griff? Fragen Sie doch mal Hodapp. Ideen, Qualität und praxisgerechte Lösungen 14.12.2007 10:06:01 Uhr Poststraße 30-32 77728 Oppenau Tel. 0 78 04/97 69-0 Fax 0 78 04/97 69-20 www.hodapp-oppenau.de Ihr Gebäude ist mehr Wert Wir planen und realisieren Ihre Vorstellungen. Maßgerecht und passgenau. Med+Org Architektur Med+Org Innenarchitektur ARCHITEKTUR · INNENARCHITEKTUR Tel. +49 (0) 7445 185-36 www.med-org.de Schreinerei Innenausbau Adelbert Truffner Allmandstraße 26 72108 Rottenburg-Bieringen Tel. (0 74 72) 9 49 94 - 0 Fax (0 74 72) 9 49 94 15 e-mail: [email protected] http://www.truffner-moebel.de Alle ÄBW Anzeigen crossmedial in Print und Internet Zusatzkontakte ohne Zusatzkosten ! Cross-Media-Werbung – exklusiv für alle ÄBW Anzeigenkunden. So einfach geht,s: Anzeige im ÄBW buchen und zusätzlich zur Anzeige im Heft, weltweit im Internet unter www.aerzteblatt-bw.de 30 Tage – ohne Mehrkosten – präsent sein. ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. B. in überNGEBOTE )5,-9/- ;5/ 5-8 STELLENA -8*:-13 -3:*->6/- )* 8:19:15, regionalen Ärztetiteln, oder Onlinebörsen. 1>15;4= 4#:;::/) 9:-33/978C91,1; 8*-1:94-, -15-&633>-1: 5-9 1-8;5 8): -8-1 -)8>: Der ÄBW-markt erscheint -14"-/ )4: *-1"-.- crossmedial 8-=-8* ,1-#:-33--15 0-1:9 #:)):31+01:99+0;:> in print und – 9;5, ohne Mehrkosten –*19 -9;5,0->;5C+09:*-.819:-: -15-8 89:-13>-1: ,-8 3:online unter www.aerzteblatt-bw.de 8-5, =C0 8"183 22*23&. Ä rzteblatt Baden-Württemberg Schnell per Fax (07 11) 6 36 72-7 60 Einfach online unter www.aerzteblatt-bw.de ÄBW-markt Sie haben viel zu tun, daher bietet Ihnen der Anzeigenservice drei Möglichkeiten, Ihre Anzeige zu disponieren: &*.1". 2&1.*23 1 5*&1;4 &2 &) *32&*.&. %&-*2$) 33("13 4.% +" &33&. *+4-34 2/1(4.( *3 "2,*. *-",5&1 (3&. #*.(&.&2$);'3* 2 %&1 "7 2*3;3= & +&.)"4 1.*5&1 &.2/6* )"42%& .23*343 +1".+&. 4.% *,4.(&. "$)"#3& -6 )* *2$&1",$ .4.% . ,,(&-&* 22*23&.3& =1%*& 2*$)". ,3& 1 ' (1*$)3&3 141(*&" &8&-#& )1&*#4. 4.()* .+3 84- *&422$ Auftraggeber: (bitte vollständig ausfüllen) 3"42#*,% >:31+05/970)9$)6&104 &24$)3 -=-8*-C8 519+08-19:-33; -5 "$)"18 .( *- 141(*&( -0D8-5/ );-8,-8 ,422%&1 -,1>1 www.aerzteblatt-bw.de &*.4.% 3&1#*,%4 .E8,1- -5B8>:15>;*-9-:> ,-98>:-9/ 1+0:)8*-1:94 )#2$) 1,,(&%*& !&* .928)52 Name/Vorname 8>:15 %*& ."$ .4.( &2"-3& ,*.*+'= =-8*-);.9 2;5/)4 -8; :=182;5/ )5/-9:-33: ;./)*-5,-8B 13%*&( 4.(2/1% /,-8&. *& -1 1:=18 '=) -5 #*,% 1 31&# 8):;5 9:,1 Sie haben 18 Rubriken zur Auswahl: 42 (;, ".2 >-5;5, )/20*3",2 ,/(*2$)& )31:C:9 -87;52:1 5=1-Straße/Hausnr. )*141(*& 8*-1:973C: -88*-1:99+0= -,1>1519+0-!; )"1*.&. &1/.+/ $C:1/2-1:-5/< 65 *2$&1",$ P Stellenangebote 4,20 € pro mm-1:-8 Höhe (1-spaltig) -1:94 %&2"3 3&23*.", 1%41$) 15= 98* -;8:-13; 8.)08 )*141(*& ("231/*. .&.",3& 9 P Stellengesuche 2,45-5 € pro mm Höhe (1-spaltig) +0/-*1-:*2$&1",$ )&1"0*& 16"$)2& *&&*. PLZ/Ort 8!;)31:C: 0-1:-5&- ;./)*-5,-9#) &.*- 3&.2/6 3*+4.% P Dienstleistungen 4,20 € pro mm Höhe (1-spaltig))A5)04-5>; -,1>15;5, 4.( &#*& ./2 -5 ,-8".+ $)( )5, *"( <65 1+1 ." 2 3)&1" >;5/ 159*€-965 P Seminare pro mm49-: (1-spaltig) ;5, -:81-*94 /+1*.&1 *3".%&1& 5,% Höhe88* Telefon/Telefax 91+0-8;5/4,205/; 3*-/%",& -1:9 -5:)81-5 80)5,-5-5 4.%&.% 1"3*/.P Gewerbl. Gelegenheitsanzeigen ? 5:=1+23; 4,20 € pro-8-1+ mm 0,Höhe (1-spaltig)C:9159:8;4 4.% -4, /0& &2 1:9<6 &/ ;)31: *-814 ./23*2$) *.&&.( 3;.%,*$) 91+0-8;5/ 5/<680)5,-5-8! ,-8 .3-/-<65 .(2 &2 %*"( E-Mail 3,45 € pro mm Höhe (1-spaltig): ,#235&12 -,1>151 8*0,*.;1 3&1#*,%4 %2& -1:94 1%*2 5=-5,; 5/<655-;-5;5, !&* .2*. 5)8* *.3& &)& PPraxissuche PVerkäufe *2$)&2 /13 4.% 19):165<6 &2 /1( ? 1581+0:; )"1-/. $)&13& 5,8/)5 >182-35 PPraxisabgabe PKaufgesuch 0&43*2$) *. &*. 3 (&'; !;)31:C:9 .E08;5/; :;5/-5 "$)%&59:)3 1&* %*& .3&(1"3*/. 5/;8+0 PGemeinschaftspraxis PImmobilien-Vermietung/ '/,(&.. ? 3)5; 8:*13,;5/9<-8) 3&. 4.% .(&.&1 Datum rechtsverbindliche Unterschrift PPraxisgemeinschaft Verpachtung/Verkauf .43"$) +&*3&. 9+0-56 *",,&*234 -4-5: =.'3&5/ C:94)5)/ -1: -<(,*$) 4.%/8 PBelegbetten PReisen #&.&*.+ /968,5;5/ -13=C8- -8-1+0!;)31: 8"),4.( &65 &68: %41$)& 0-8$C:1/2 1:-8*13,;5 PNiederlassungsangebote PHeiraten/Bekanntschaften &"-& 8;5/-514*-:81-*9C8>:31+ +0-5,,-8'4(3 &1(;.83 ? 8.)0 (#&5/18 :9783& -515 PSonstiges 8;5/ 5;5, :18 Amtsund Mitteilungsblatt der PVertretung ärztlichen Körperschaften?| 8.)0 ISSN 0720-3489 | /-5 E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 3,;5 1*(.4. -,1-&. Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ".$&. '-1:-8*1 1>15 (,&*$)& ,&*..") >5-;-8 .) 9+094-, #&* 159): Anzeigengröße wird gemäß Text umfang // 23151 *$)& 8*-1: ? 4.% 14 P in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) 6&1%&. :):165-5 5/-5 festgelegt. Wünschen .)08; Sie eine spezielle 2%*&(,& )9)+0 *..&1 .E8, )*.%&13& Konto <65 8C9-5 .#&*4. Größe, beraten wir Sie gerne .(#*33& 9-;5,8 P in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) :;5/unter 5:519 -9:)3 $)6&1#& &1)"#& Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. ,-8 &6&1#4 ? -5 8:-5 .%;.. 8;5/*-1 *&)1& :-5=18 ,:-)4681-5:1 1"4&.4 2&.%&. P mit Telefonnummer Veröffentlichen Sie meine Anzeige 8.)0 Bankleitzahl 4.% *-8-8=)8 5;5 %&1 ".. &-&*. -4-=-8 :-8,19>17315C8 .("#& ,-8, P mit kompletter Anschrift P mit Faxnummer '=1 ,,( &65 &.4.3&1 ).:>;815 ,*.*+ !/$) P unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) mit1:9+0 E-Mail19Bank 23'"$) ? P-8+3/1 %&1 6.:..1+:15 )",#5/. 1+,&/ &. *1& 8*-1:9=-5:5199-1+869 >;4B8> 1& :183,*$) 8 2' -5 3,;5/>;8 11.1/' ". %&. Folgender Text soll ____mal unter oben angekreuzter Rubrik erscheinen (bitte deutlich in Blockschrift/Schreibmaschine ? &ausfüllen): '-1:-8*1 *-1:94-,1>1519+0- , -153 1(*&& 8,1-89+0 )*14 19:.E 5;5 -)8 ? E08 *2$&1",$ 89D531+00-1:9)4: C+0:1/: )08 -9/-9;5, 5)33-87- - $& 3433("13 -,1>15-84 *-1&6831-/ )9 )5, /-3:/8;77 8*-1:94 8>:.E8 &-8/E:;5/-8.63/:5/-5*195: >;/: 5/*-<68 $-131-31+0-5&68);99-:>; 1/5; +0-5,-8 :)81.8-+0: -1-5:978=-8,-5* 97C:-9:-59 015,-8:- 915,*19 )9 #+0=-8*- 0:1/: 5:-83)/-5 )5, C.:1/-5% ,<65 *-8E+291+ );99)/-28 inerin /-*1-:> ,-5 5/-541: ,-8 inmediz GP in : #)+0 ;9-5 -=-8*; ;5:-85/)*AllgemeTZ – für nette ucht. 8:"-.-8) #:;::/)8:> 888 /978C91,1;4#:;::/)559:8 – auch dt ab 4/08 ges 05-5 , "-/1-8;5 191/)+2-8";774) .:--8:-13: 33-8)8:0-34-0 ,+,& MA-Sta 21) 81 68 88 -;92E5 -!++$.'!.' 8E -1:-8 8);88); -5' .++,-6 +(4+.&-.Tel.: (06 medizin ' 6,-8 #+#& 56+08)/ 1-);+0 Allgemeingesucht. ,."'0 #&.-%#'! )*-5#1- -3 tent/-in 08 :.15,-5# 7*),-5 +." (+1" Assis :9)4 -8$ +%, 15.01.20 anden. ==8 ,0-1 WB.' 1::1/06. tgart ab ,-9/-9;5 ,-6,-8= 7))#'!' in Stut Mon. WBE vorh 10 $-365-5E*-8,)9)5 ,0-1:9)4:*= #18 – 42 10 e -9;5 -& 0711 4):1 ==/ 5+1 Tel: 5.68 -engels.d #(' :;5:-8= info@frank 145:-85-*-8/,*.%#2$zin (-+1meinmedi Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 - 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] =;-8::-4 für Allge #1#'+ zin ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart 01 | 2009 #'& %%!& 6' +-"() r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste den Für die iz. Bademe basis in .) he und medfte auf Honorar den pro Woc e (45 Min ächer) Stun htsstund Lehrkrä errichtsf oder 8 pro Unterric 4 Unt : lichen I Umfang : 26,– EUR der mög Stuttgart, I Honorar n (mit Angabefür Bildung m nge t eine tgart Bewerbu riftlich an: Foru möglichs 69 Stut sucht bald bitte schStraße 22, 704 nseeraum is Bode Grazer opädie he Prax kaulitzki © www.fotolia.de Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats. rgisc izin. für Orth sch-chiru e Med rung in der FÄ/FA oder ag abilitativ orthopädi Erfah Große und Reh plom) und g ist der Eintr sich ikalische indest A-Di ussetzun (zum für Phys Wenn Sie gte Vora FÄ/FA Akupunktur ng. ztsitzes. Unbedin Stuttgart. erapie. eines Kassenar Ihre Bewerbu t ist die 70015 e über 10 17 42, Schmerzth Erwünsch wir uns art, Postfach schen zur Übernahm Stuttg freuen er orthopädi regis egistter fühlen Gentner Verlag im Arztr sprochen an den 7755 ange ÄBW Zuschriften unter erbeten 540 6+1- ,-#!" ,(0#,(' -+ -#(''.' ' (+& (+ % (' 0)+#& "--)00 fti FÄ/FA Innere Medi für zukün od. öglichst raxis gesuc aftsp ollzeit baldm in Teil-/V e Gemeinschvon Stuttgart. Ge h hausärztlich km südlicÄBW 7745 an denStut ca. 15 n unter 42, 70015 erbete ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag & Zytologie en ogie – letzt Gynäkol ge/in im zytolog. od. Kolle mit FA/FÄ log. Praxis f. gyn. cht. Zyto ig WB-jahr TZ gesu lfrist labor in t, mitte Einsende e erwünsch S / UL Kenntniss n mögl., Raum Gentner an den Stuttgart. Assoziatio ÄBW 7724 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag f atologie n für Derm Privat Fachärzti Chirurgische sofort h ab Ästhetisc St igsburg in Ludw basis, 20 – 30 orar an de auf Hon ÄBW 7729 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag Praxi stische FÄ ch-interni rg sucht Hausärztli Ludwigsbu e zur TZ Landkreis medizin / Inner 7741 an ÄBW 700 Allgemein n unter 17 42, erbete ch 10 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag