Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2009
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Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2009
www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Foto: sebastian kaulitzki © www.fotolia.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag 03 | 2009 Alle ÄBW Anzeigen crossmedial in Print und Internet Zusatzkontakte ohne Zusatzkosten ! Cross-Media-Werbung – exklusiv für alle ÄBW Anzeigenkunden. So einfach geht,s: Anzeige im ÄBW buchen und zusätzlich zur Anzeige im Heft, weltweit im Internet unter www.aerzteblatt-bw.de 30 Tage – ohne Mehrkosten – präsent sein. ÄBW-markt W-markt Anzeigenschluss: letzter Werktag des Vormonats! Noch einfacher: Online buchen unter www.aerzteblatt-bw.de Per Bestellschein, im hinteren Teil des Heftes an Fax 0711/63672-760 Telefonisch unter 0711/63672-849 od. -861 Der ÄBW-markt bietet Ihnen die Plattform für die Kommunikation mit allen Ärzten tgünstiger und effektiver als z. 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Jahrgang | Gentner Verlag 3,;5 1*(.4. -,1-&. Den Rechnungsbetrag buchen Sie bitte ab von: ".$&. '-1:-8*1 1>15 (,&*$)& ,&*..") >5-;-8 .) 9+094-, #&* 159): Anzeigengröße wird gemäß Text umfang // 23151 *$)& 8*-1: ? 4.% 14 P in 1-spaltiger Ausführung (45 mm breit) 6&1%&. :):165-5 5/-5 festgelegt. Wünschen .)08; Sie eine spezielle 2%*&(,& )9)+0 *..&1 .E8, )*.%&13& Konto <65 8C9-5 .#&*4. Größe, beraten wir Sie gerne .(#*33& 9-;5,8 P in 2-spaltiger Ausführung (90 mm breit) :;5/unter 5:519 -9:)3 $)6&1#& &1)"#& Tel.: 07 11/6 36 72-8 49 und -8 61. ,-8 &6&1#4 ? -5 8:-5 .%;.. 8;5/*-1 *&)1& :-5=18 ,:-)4681-5:1 1"4&.4 2&.%&. P mit Telefonnummer Veröffentlichen Sie meine Anzeige 8.)0 Bankleitzahl 4.% *-8-8=)8 5;5 %&1 ".. &-&*. -4-=-8 :-8,19>17315C8 .("#& ,-8, P mit kompletter Anschrift P mit Faxnummer '=1 ,,( &65 &.4.3&1 ).:>;815 ,*.*+ !/$) P unter Chiffre (Gebühr: 9,20 €) mit1:9+0 E-Mail19Bank 23'"$) ? 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WBE vorh 10 $-365-5E*-8,)9)5 ,0-1:9)4:*= #18 – 42 10 e -9;5 -& 0711 4):1 ==/ 5+1 Tel: 5.68 -engels.d #(' :;5:-8= info@frank 145:-85-*-8/,*.%#2$zin (-+1meinmedi Kontakt: Telefon (07 11) 6 36 72-8 49 und -8 - 61 · Telefax (07 11) 6 36 72-7 60 · E-Mail [email protected] =;-8::-4 für Allge #1#'+ zin ÄBW-markt Gentner Verlag Postfach 10 17 42 70015 Stuttgart 01 | 2009 #'& %%!& 6' +-"() r Masseu herapie, Ärzte als en biet e, Physiotinnen und Fachge Ärzt otherapi ung (Erg r) suchen wir medizinischen Ausbild iste den Für die iz. Bademe basis in .) he und medfte auf Honorar den pro Woc e (45 Min ächer) Stun htsstund Lehrkrä errichtsf oder 8 pro Unterric 4 Unt : lichen I Umfang : 26,– EUR der mög Stuttgart, I Honorar n (mit Angabefür Bildung m nge t eine tgart Bewerbu riftlich an: Foru möglichs 69 Stut sucht bald bitte schStraße 22, 704 nseeraum is Bode Grazer opädie he Prax kaulitzki © www.fotolia.de Anzeigenschluss ist immer der letzte Werktag des Vormonats. rgisc izin. für Orth sch-chiru e Med rung in der FÄ/FA oder ag abilitativ orthopädi Erfah Große und Reh plom) und g ist der Eintr sich ikalische indest A-Di ussetzun (zum für Phys Wenn Sie gte Vora FÄ/FA Akupunktur ng. ztsitzes. Unbedin Stuttgart. erapie. eines Kassenar Ihre Bewerbu t ist die 70015 e über 10 17 42, Schmerzth Erwünsch wir uns art, Postfach schen zur Übernahm Stuttg freuen er orthopädi regis egistter fühlen Gentner Verlag im Arztr sprochen an den 7755 ange ÄBW Zuschriften unter erbeten 540 6+1- ,-#!" ,(0#,(' -+ -#(''.' ' (+& (+ % (' 0)+#& "--)00 fti FÄ/FA Innere Medi für zukün od. öglichst raxis gesuc aftsp ollzeit baldm in Teil-/V e Gemeinschvon Stuttgart. Ge h hausärztlich km südlicÄBW 7745 an denStut ca. 15 n unter 42, 70015 erbete ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag & Zytologie en ogie – letzt Gynäkol ge/in im zytolog. od. Kolle mit FA/FÄ log. Praxis f. gyn. cht. Zyto ig WB-jahr TZ gesu lfrist labor in t, mitte Einsende e erwünsch S / UL Kenntniss n mögl., Raum Gentner an den Stuttgart. Assoziatio ÄBW 7724 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag f atologie n für Derm Privat Fachärzti Chirurgische sofort h ab Ästhetisc St igsburg in Ludw basis, 20 – 30 orar an de auf Hon ÄBW 7729 unter 42, 70015 erbeten ch 10 17 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag Praxi stische FÄ ch-interni rg sucht Hausärztli Ludwigsbu e zur TZ Landkreis medizin / Inner 7741 an ÄBW 700 Allgemein n unter 17 42, erbete ch 10 Zuschriften art, Postfa Stuttg Verlag www.aerzteblatt-bw.de Ä r zteblatt Baden-Württemberg Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften 03 | 2009 EDITORIAL Konjunkturprogramm für die Gesundheit Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Lymphsystem KAMMERN UND KV Das Lymphgefäßsystem beginnt mit Lymphkapillaren in der Peripherie, die sich zu größeren Lymphgefäßen vereinigen. In diese Lymphgefäße sind die Lymphknoten als Filterstationen integriert. Die Lymphgefäße vereinigen sich zu Lymphsammelstämmen, die in die obere Hohlvene und somit in das Venensystem münden. Im Lymphsystem, das Sebastian Kaulitzki auf der Titelseite eindrucksvoll dargestellt hat, werden pro Tag nur etwa zwei Liter Lymphflüssigkeit transportiert. Der Transport der lymphpflichtigen Flüssigkeit erfolgt durch die nicht geordneten Kontraktionen der einzelnen Lymphangione, die sich etwa zehn Mal pro Minute zusammenziehen. Die Lymphflüssigkeit folgt dann dem geringsten Widerstand in Richtung der sich nach proximal er weiternden Lymphgefäße. Durch eine manuelle Drainage und intermittierende Kompression können die Lymphangione angeregt werden und somit etwa 60 Mal pro Minute kontrahieren. KVBW-Anzeigenkampagne „Musterländle ade“ Fond oder Fonds? Baden-Württembergischer Ärztetag 2009 Fortbildungszertifikat und Fortbildungskonten KVBW: Rücktrittsantrag abgewiesen 93 93 94 95 96 WIRTSCHAFT Baufinanzierung mit Köpfchen 98 RECHTSFRAGEN Erlass der Privatliquidation 99 VERMISCHTES Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie Eilbetreuung: Neues Formular beseitigt Probleme Landesverband der freien Berufe zum Ärztenotstand Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg Thalidomid-Rezept Esslinger Ärztetag Auswirkungen der Honorarreform Präsident der Dt. Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie Patientenorientierte Krebsforschung am CCC Tübingen Spezialheft Versorgung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg Fortschungspreis des Krebsverbandes ausgeschrieben Tarifverhandlungen für Uniärzte in zweiter Runde gescheitert Krebsregister Baden-Württemberg 101 102 102 103 103 103 103 104 104 104 104 104 104 MEDIZINHISTORIK Anzeige Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem beruflichen Umfeld von Ärztinnen und Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über 200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort – so zum Beispiel in Albstadt-Ebingen. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier VermögensManager Andreas Rieker. Sie erreichen ihn telefonisch unter (0 7 431) 12 87-2 03 oder per Fax unter -2 22. Mehr Informationen zum Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95. 92 Die geschichtliche Entwicklung der Pharmakovigilanz 105 TERMINE 109 BEKANNTMACHUNGEN 111 IMPRESSUM 120 Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Daimler AG, Stuttgart, bei. Dieser Ausgabe liegen Informationen der Landesärztekammer Baden-Württemberg über das Projekt „Evaluation der Weiterbildung 2009“ bei. Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung. ÄBW 03 • 2009 91 Editorial Konjunkturprogramm für die Gesundheit L Dr. med. Ulrich Clever, Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg 92 aut ist es derzeit in und um die Ärzteschaft in Baden-Württemberg – insbesondere um die niedergelassenen Ärzte. Leserbriefe und -meinungen von Ärztinnen und Ärzten, aber vor allem auch von Patienten sind noch nie so zahlreich wie derzeit in der Tagespresse erschienen. Und auch in Funk und Fernsehen waren unsere Themen selten so präsent wie momentan. Worum geht es? Wird da der immer wieder beschworene Todeskampf des freien Berufes Arzt durchgespielt? Ist das Ende der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung da? Ist es das Aus für die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Kassenärztliche Vereinigung (KV)? Oder ist es die Morgenröte der freien (?) Verbände? Oder gar das Gesundheitswesen in den Händen der Konzerne? Der Lärm der Schlacht erreicht auch die Ärztekammern. Unsere Mitglieder fordern: „Ihr seid unsere Vertreter. Tut was! Sagt den Politikern endlich, was Sache ist!“ Die Botschaft ist angekommen. Die Kammer ist nun mal, genau wie die KV, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch ein verlängerter Arm des Staates. Das heißt, der Staat könnte einen Staatskommissar einsetzen oder auch einfach mittels ministerieller Erlasse und Regelungen die Kammern und KVen auflösen und anderweitig ersetzen. Das wäre dann Staatsverwaltung statt Selbstverwaltung. Ausgehend von der föderalen Struktur der Bundes republik gilt bislang in jedem Bundesland ein eigenes HeilberufeKammergesetz, das unsere Auf gaben festschreibt. Zu den Auf gaben der Landesärztekammern gehören neben Weiterbildung, Berufsordnung, und Fortbildung auch die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Mitglieder, und das Recht zu den politischen Belangen der Ärzteschaft Stellung zu nehmen. – Wir sehen dieses Recht als Verpflichtung, gerade jetzt. ÄBW 03 • 2009 Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze analysieren, was wir Ärzte derzeit, gerade in Baden-Württemberg, erleben. Warum sind wir alle so „sauer“? Überprüfen wir doch einmal: Was haben die Politiker uns versprochen und was ist davon eingetroffen? ➔„Die Abschaffung der Budgets“ Weder beim Honorar, noch bei den Arzneimitteln trifft es zu. – Versprechen nicht gehalten. ➔„Die Übernahme des Morbiditäts risikos durch die gesetzlichen Krankenkassen“ Dafür ist eine Krankenkasse ja eigentlich da. Stattdessen gibt es jährlich weiterhin Punktwerte, die an die Honorarobergrenze „angepasst“ (= meistens gesenkt) werden. – Versprechen nicht gehalten. ➔„2,7 Milliarden Euro mehr für die ambulante Medizin“ Der Teufel steckt mal wieder im Detail, denn statt auf das Jahr 2008 bezieht man sich auf 2007. In Baden-Württemberg ist es sowieso ganz anders, es kommt noch weniger an, dank des gleichzeitig eingeführten Gesundheitsfonds, der auch durch verwässernde Konvergenzregelungen nicht besser wird. – Versprechen nicht gehalten. ➔„EBM-Punktwert von 5,11 Cent“ Derzeit liegen wir bei 3,5001 Cent! Vielleicht steht im kommenden Jahr sogar nur noch eine 2 davor. Und wieder – Versprechen nicht gehalten. ➔„Ein Abrechnungssystem in Euro und Cent“ Das stimmt und ist gleichzeitig falsch. Damit wird die ganze Misere, die wir seit Jahren hinnehmen, erst so richtig deutlich und bezifferbar. Denn das, was jeder unter einer Abrechnung in Euro und Cent statt der bisherigen Muschelwährung sehen möchte, fehlt! Nach wie vor wissen wir abends nicht, was wir umgesetzt haben und womit wir kalkulieren müssen. Von einer Euro-Gebührenordnung sind wir weiter denn je entfernt. – Versprechen nicht gehalten. ➔„Mehr Transparenz für Ärzte und vor allem auch für die Versicherten“ Davon trennen uns Lichtjahre. Wer versteht noch seine eigene Steuererklärung in Deutschland, und zugegebenermaßen verstehen selbst KV-Vorstände das eigene komplexe Abrechnungssystem der nieder gelassenen Ärzte nicht mehr. Fazit: Transparenz Fehlanzeige. Seien wir ehrlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ärztekammern können dieses Problem nicht richten. Aber wir können versuchen, den Ärzten eine Plattform zu geben und innerärztliche Einigung zu vermitteln. Auseinanderdividieren und polarisieren gilt nicht! Wir können als Ärztekammer das Netz sein, ohne das die Ärztinnen und Ärzte andernfalls als Einzelkämpfer im Chaos des deutschen Gesundheitswesens untergehen würden. So haben kürzlich die Kreisvereinsvorsitzenden auch eine eigene Plattform innerhalb der Kammerstrukturen zur Diskussion und Abstimmung beschlossen und erhalten. Aus den Trümmern des verfahrenen Abrechnungssystems, der politisch schon lange gewollten Schwächung der KVen und den verkorksten staatsmedizinisch vorgegebenen Krankenkassenstrukturen ergibt sich zwangsläufig: nicht nur das kollabierende Bankenwesen braucht die zig Milliarden, sondern erst recht das kollabierende Gesundheitswesen. Um es deutlich zu sagen: das Gesundheitswesen ist der größte Wirtschaftszweig im Dienstleistungsbereich. Alle Verbände, Kammern, KVen (so lange es letztere noch gibt), müssen gemeinsam fordern: Was für die Rettung des Bankenwesens gilt, muss erst recht für das Gesundheitswesen gelten. Denn: Gesundheit ist doch das Wichtigste, oder? Unsere Chancen, einen Teil davon zu erreichen, stehen nicht schlecht: Im Herbst wird gewählt! Das wird auch unser Thema beim BadenWürttembergischen Ärztetag ■ am 17. Juli 2009 sein. Dr. med. Ulrich Clever Vizepräsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg Musterländle ade. Kammern und KV Die Ärzte und Psychothera peuten in BadenWürttem berg versuchen alles, um eine katastrophale Entwicklung in der ambulanten Versorgung ihrer Patienten aufzuhalten. Die sogenannte Gesundheitsreform enthält zwei Regelungen, die in BadenWürttemberg zu einem dramatischen Verfall der Versorgungsqualität führen. Die eine ist der Gesundheitsfonds. Durch ihn ver lieren wir 2009 allein 100 Millionen Euro. Und jedes Jahr mehr, so steht es im Gesetz. Musterländle ade Kämpfen Sie mit uns, diesen Unsinn stoppen. Die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg. D A S B E S T E , was Sie bis heute hatten. Fond oder Fonds? Die zweite heißt Honorarreform und sollte den Ärzten für gute Leistung 10 Prozent mehr Geld bringen. Schön wär’s. Nachdem die tatsächlichen Zahlen auf dem Tisch liegen, sind es in Baden nter der Überschrift „Musterländle ade“ hat die Kassenärztliche n seiner Januar-Ausgabe veröffentlichte Württemberg satte 135 Millionen Euro weniger Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) Mitte Februar in 132 das Satire-Magazin „Titanic“ den Beitrag gegenüber 2008. Gesundheitsfonds und Honorar „Gesundheitsfonds, was ist das eigentlich?“ Regionalzeitungen eine Anzeigenkampagne zur Information reform führen dazu, dass manche Ärzte im Land von Gregor Mothes. Illustriert war der humorder Bürger über die massiven Honorareinbußen gestartet. Der Text nur unglaubliche 12 Euro für einen Patienten erhal volle pro TextQuartal. mit einer Fotomontage, die ein Glas der Anzeige lautet: „Die Ärzte und Psychotherapeuten Badenten. Nichtin pro Behandlung, sondern „Gesundheits-Fonds“ aus dem Hause „Morbide“ Württemberg versuchen alles, um eine katastrophale Egal, wie Entwicklung oft der Patientinin die Praxis kommt und zeigt. Patienten Auf dem Etikett löffelt gerade jemand der ambulanten Versorgung ihrer Patienten aufzuhalten. sogewie krank er Die ist. So kann man keinen angemessen sich Versichertenkarten-Suppe keine Praxis nannte Gesundheitsreform enthält zwei Regelungen, die behandeln. in Baden- So lässteine aus, daneben wirtschaftlich führen. In der Konsequenz stehen Württemberg zu einem dramatischen Verfall der Versorgungsqualität steht zu lesen: vieleihn Ärzte vor existenzbedrohenden Verlusten. führen. Die eine ist der Gesundheitsfonds. Durch verlieren wir „Ideale Grund U STOPPT DEN dient. Am allerwenigsten den Versich von denen viele zudem noch einen d höheren Krankenkassenbeitrag bezah müssen. Das versteht kein Mensch m I 2009 allein 100 Millionen Euro. Und jedes Jahr mehr, so steht es im Gesetz. Die zweite heißt Honorarreform und sollte den Ärzten für gute Leistung 10 Prozent mehr Geld bringen. Schön wär’s. Nachdem die tatsächlichen Zahlen auf dem Tisch liegen, sind es in Baden-Württemberg satte 135 Millionen Euro weniger gegenüber 2008. Gesundheitsfonds und Honorarreform führen dazu, dass manche Ärzte im Land nur unglaubliche 12 Euro für einen Patienten erhalten. Nicht pro Behandlung, sondern pro Quartal. Egal, wie oft der Patient in die Praxis kommt und wie krank er ist. So kann man keinen Patienten angemessen behandeln. So lässt sich keine Praxis wirtschaftlich führen. In der Konsequenz stehen viele Ärzte vor existenzbedrohenden Verlusten. Niemandem ist mit solch einer Reform gedient. Am allerwenigsten den Versicherten, von denen viele zudem noch einen deutlich höheren Krankenkassenbeitrag bezahlen müssen. Das versteht kein Mensch mehr. Kämpfen Sie mit uns, diesen Unsinn zu stoppen.“ Die Anzeige schließt ab mit den Worten „Die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Baden-Württemberg. Das beste, was Sie bis heute hatten.“ Weitere Informationen: www.stoppt-den-unsinn.de ■ Quelle: Titanic-Magazin/Martina Werner Unsinn! lage für aufgeblähte Apparate“, „Aus über achtzig chronischen Krankheiten komponiert“ und „Leichte Undurchsichtigkeiten sind herstellungs bedingt und kein Qualitäts■ mangel“. Anzeige Sonografie, auf die Sie sich verlassen können! y Kompetente Beratung y herstellerunabhängig y Finanzierung / Leasing Überzeugen Sie sich in unseren Sonotheken: 70771 Leinfelden-Echterd. 78048 Villingen-Schwenn. Forsthausstraße 1 Fasanenweg 17 Tel. (0 77 21) 40 58 90 Tel. 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Juli 2009 beim Baden-Württembergischen Ärztetag in einer Podiumsdiskussion in Stuttgart aufeinander und stellen sich den Fragen der badenwürttembergischen Ärzteschaft. Teilnehmende Politiker auf dem Podium sind: • Biggi Bender MdB, Die Grünen, gesundheitspolitische Sprecherin, Bundestagsfraktion • Peter Friedrich MdB, SPD, Mitglied der Bundestagsfraktion • Dr. Ulrich Noll MdL, FDP, Vorsitzender der Landtagsfraktion Baden-Württemberg • Frank Spieth MdB, Die Linke, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion • Annette Widmann-Mauz MdB, CDU, gesundheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion tor der Sat.1-Magazinsendung „Akte – Reporter decken auf“ ist. Zuvor war er Anchorman von „18.30 – Sat.1-Nachrichten“ und Leiter des TV-Streitgespräches „Explosiv – der heiße Stuhl“. Für die baden-württembergische Ärzteschaft beteiligen sich am Podium: • Dr. med. Matthias Fabian, zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes, Landes verband Baden-Württemberg • Dr. med. Wolfgang Herz, stellvertretender Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Der Baden-Württembergische Ärztetag findet statt Darüber hinaus sind alle an wesenden Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv in die Diskussion einzubringen und den Politikern „auf den Zahn zu fühlen“. Ergänzend sammelt die Landesärztekammer schon jetzt Fragen aus der Ärzteschaft ans Podium (bitte einfach unten stehendes Formular ausfüllen). Die Diskussionsleitung übernimmt der Fernsehjournalist Ulrich Meyer, der seit 1992 Modera- am Freitag, 17. Juli 2009 15.00 Uhr bis zirka 18.00 Uhr im Mövenpick Hotel Stuttgart Airport, Salon Zürich Flughafenstraße 50, 70629 Stuttgart. Alle baden-württembergischen Ärztinnen und Ärzte sind zur kostenfreien Teilnahme sehr herzlich eingeladen. Bitte melden Sie sich mit nachstehendem Formular verbindlich an. Für Rückfragen: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärztliche Pressestelle, Telefon (07 11) 7 69 89-99, E-Mail: ■ [email protected] Anmeldung Baden-Württembergischer Ärztetag 2009 am 17. Juli 2009 Peter Friedrich MdB Online: www.aerztekammer-bw.de Faxantwort: (07 11) 76 45 23 ■ Ich nehme an der Podiumsdiskussion teil. ■ Bitte senden Sie mir ab sofort den E-Mail-Newsletter „ärztenews“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu. Name Anschrift Dr. Ulrich Noll MdL 94 E-Mail Meine Frage(n) ans Podium Kammern und KV Fortbildungszertifikat 30. 6. 2009: Übergangsbestimmung läuft aus D Frank Spieth MdB Annette Widmann-Mauz MdB Dr. med. Matthias Fabian Dr. med. Wolfgang Herz er Zeitraum für die Fortbildungsnachweispflicht beträgt nach § 95 d und § 137 SGB V fünf Jahre. Die Fortbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 29. 09. 2004 sieht bei den Regelungen zum Erwerb des Fortbildungszertifikates in § 7 Abs. 1 ebenfalls einen Zeitraum von „höchstens 5 Jahren“ vor, in dem mindestens 250 Fortbildungspunkte erworben werden müssen. Davon abweichend gilt gemäß § 10 der Fortbildungsordnung, Übergangsbestimmung, für den ersten Nachweis, dass „alle vor dem 30. Juni 2009 erworbenen Fortbildungspunkte, Fortbildungszertifikate anderer Ärztekammern und das Fortbildungszertifikat, das auf der Grund lage des Modellprojektes ‚Freiwillige Fortbildungszertifizierung‘ der Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben wurde“, auf den Erwerb des Fortbildungszertifikates nach dieser Satzung angerechnet werden. Dies stellt eine deutliche Erleichterung des Zertifikatserwerbes dar, die es zu nutzen gilt. Die Einrichtung von Fortbildungskonten und der Anschluss an den Elektronischen Informationsverteiler (EIV) vereinfacht den Fortbildungsnachweis und den Zertifikatserwerb generell. Bei Fortbildungsanbietern, die sich am System des EIV beteiligen und die Teilnehmer mit ihrer „Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN)“ melden, werden die Fortbildungspunkte automatisch den Konten gutgeschrieben. Der manuelle Eintrag durch den Arzt und die notwendige Überprüfung entfällt. Meldet der Anbieter der Fort bildung die Teilnehmer nicht, stellt die automatische Ergänzung der Daten bei der Eingabe des Arztes in das Konto eine weitere wesentliche Hilfe dar. Der Arzt muss lediglich die Nummer der Fortbildung eingegeben, Titel der Fortbildung, Datum und Punktzahl werden dann vom System eingetragen. Diese automa- tische Ergänzung erfolgt jetzt nicht nur für Fortbildungen aus BadenWürttemberg, sondern für alle bundesweit über den EIV registrierten Fortbildungen. Damit lässt sich die notwendige Auflistung der absolvierten Fortbildungen in Minutenschnelle erledigen. Es ist deshalb verständlich, dass die Konten inzwischen zum Renner geworden sind und bis Mitte Februar mehr als 7000 Ärzte ein Fortbildungskonto eingerichtet haben. Weitere Informationen: http://www.aerztekammer-bw.de/25/ ■ 07fortbildungskonto.html Matthias Felsenstein Leiter der Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Landesärztekammer Baden-Württemberg Veranstaltungshinweis Benefizkonzerte des Bodensee-Ärzteorchesters Samstag, 28. März 2009, 20.00 Uhr Gigelberghalle Biberach Sonntag, 29. März 2009, 11.00 Uhr Festsaal im Klostergebäude Die Weissenau–Zentrum für Psychiatrie Ravensburg Programm • Joseph Haydn (1732–1809) Ouverture zur Oper „L’infedelta delusa“ • Max Bruch (1838–1920) Konzert für Klarinette, Viola und Orchester Op. 88: Andante con moto – Allegro moderato – Allegro molto • Charles Gounod (1818–1893) Sinfonie Nr. 1 D-Dur Allegro molto – Allegretto moderato – Scherzo: Non Troppo presto – Finale: Adagio – Allegro vivace Solistinnen: Bettina Faiss, Klarinette, Sinfonieorchester des Bayerischen Rundfunks München Christiane Arnold, Viola, Bayerisches Staatsorchester München Leitung: Hans Jörg Walter, Markdorf Kein Vorverkauf – Eintritt frei ÄBW 03 • 2009 95 Kammern und KV KVBW: Rücktrittsantrag abgewiesen I m Zentrum der Februar-Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) standen die Honorarverteilung und die Rücktrittsforderung an den Vorstands vorsitzenden. Wie schon die SonderVV wenige Tage zuvor (das ÄBW berichtete) stieß auch diese Sitzung der Ärztevertreter auf reges Interesse bei Mitgliedern und Presse. In geheimer Abstimmung wurde der Antrag, die Amtsführung des KVBW-Vorstandsvorsitzenden Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer zu missbilligen und ihn zum Rücktritt aufzufordern, abgewiesen: 21 Ver treter stimmten dafür, 23 lehnten ihn ab, zwei enthielten sich, eine Stimme war ungültig. In welch katastrophale Situation viele Praxen bereits geraten sind, schilderte Dr. Achim HoffmannGoldmayer, gehören doch die Ärzte und Psychotherapeuten in BadenWürttemberg zu den eindeutigen Verlierern der Honorarreform. Das bundesweite Honorarplus von 3 Milliarden Euro versickert in anderen Bundesländern, in BadenWürttemberg kommt nichts an. „Die Honorarreform ist wenige Tage nach der Einführung bereits gescheitert“, monierte der KV-Chef. Herumdoktern bringe hier nichts, die Mangelverwaltung werde nicht weiter akzeptiert. Sein Signal nach Berlin: den „sozialistischen Honorarverteilungsirrsinn einstampfen!“ Gleichzeitig warnte er davor, den Unmut mit überzogenen Reaktionen Personalia der VV Dr. Michael Barczok aus Ulm trat Ende Januar von seinen Ämtern in der KVBW zurück. Sein Nachfolger ist Dr. Michael Haen, Internist aus Tübingen. Altershalber schied Dr. Peter Cuno (Rottenburg) aus, als Nachfolger begrüßten die Delegierten Dr. Hans-Peter Frenzel aus Ulm. 96 ÄBW 03 • 2009 ■ an den Patienten auszulassen, die doch auf der Seite der Ärzte stünden. Sinnvolle Aktionen würden von der KVBW allerdings nachhaltig unterstützt. Dr. Hoffmann-Goldmayer war schon bei der Sonder-VV scharf angegriffen worden, legte man doch ihm allein die Verantwortung für die Verwerfungen durch die Honorar reform auf. Dies wies der KV-Chef zurück und kam auf den „riesigen Druck“ zu sprechen, unter dem die KVBW und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) stehen, „losgelöst von Personen und Regionen.“ Er verdeutlichte den Delegierten, wie gering der Handlungsspielraum mittlerweile für regionale KVen geworden sei. Wo immer sich die Möglichkeit auftue, einzugreifen, werde diese wahrgenommen. In diesem Zusammenhang führte er aus, dass die Delegierten der KBV-VV – wie er selbst – ausschließlich für eine Beibehaltung der HausarztFacharzt-Trennung gestimmt haben. Andere Beschlüsse zur NVV seien von Baden-Württembergern nicht mitgetragen worden. Jetzt arbeite die KVBW mit Hochdruck daran, eine Regelung für Praxen zu treffen, die existenzbedrohende Honorarverluste einfahren. Umsatzverluste sollten auf 5 Prozent begrenzt werden. Eine solche Möglichkeit eröffnet die im Januar vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossene Konvergenzregelung. Dr. Wolfgang Herz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, zeigte die Konvergenzregelung auf, wie sie mit den Kassen abgestimmt werden konnte und zunächst auf die ersten beiden Quartale 2009 angewendet wird. So bezieht sich die 5-Prozent-Regel auf die Leistungen der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (das sind die RLV- und die Freien Leistungen); ein eventuelles Honorarplus bei Einzelleistungen wird auf die Stützung angerechnet. Den Verlust auf 5 Prozent einzugrenzen, sei aber keineswegs einfach: Immerhin habe Baden-Württemberg ja einen Honorarverlust von 2 Prozent gegenüber 2008 zu verzeichnen. Finanziert werden muss die Regelung durch Abzüge bei den Gewinnerpraxen. „Die Begrenzung der Gewinne wird scharf sein, sonst ist das nicht zu leisten“, betonte Dr. Herz. Die gesamte Schieflage rechnet auch er dem Gesundheitsfonds und den zentralen Bundes vorgaben an. „Was wir in diesem Jahr tun, ist nichts als Flickschusterei an diesem System.“ – Die VV beschloss mehrheitlich mit vielen Gegenstimmen, einen Ausschuss Vergütungs reform zu gründen, der sich aus Mitgliedern des Finanzausschusses und den Vorsitzenden der Beratenden Fachausschüsse zusammensetzt. In einer langen Diskussion rund um die Honorarreform wurde auch gefordert, die ungeliebten Regel leistungsvolumina nicht umzusetzen. Hier intervenierte Ministerial dirigent Manfred Zach, der als Vertreter des Sozialministeriums Baden-Württemberg an der VV teilnahm, und verwies darauf, dass solche Forderungen gegen das SGB V verstoßen. „Dieser Antrag würde den Vorstand auffordern, rechtswidrig zu handeln. Das müssten wir rügen.“ Ebenso rechtswidrig sei der (abgestimmte und angenommene) Antrag, die Qualitätsstandards Ultraschalldiagnostik in BadenWürttemberg nicht umzusetzen. Rechenkunststücke macht auch der HzV-Vertrag notwendig. Zu den Schwierigkeiten bei der Bereinigung und deren verheerende Auswirkung bei den Vorauszahlungen nahm Dr. Hoffmann-Goldmayer Stellung. So seien durch die zunächst auch im letzten Quartal angewandte Methodik Verwerfungen entstanden, die von keinem der Beteiligten vorhersehbar waren. Die jetzt an gewandte geringere Kürzung der Vorauszahlungen sei nur eine Übergangsregelung. Hier stehe man in engem Kontakt mit dem ■ Hausärzteverband. Das auffälligste Symptom von Allianz MedKompetent: ein regelmäßiger Puls. Allianz MedKompetent. Maßgeschneiderte Finanz- und Versicherungslösungen für Mediziner. Gegen einen unregelmäßigen Puls hilft eine sichere Vorsorge: Allianz MedKompetent. Damit bieten wir Ihnen Versicherungslösungen, Vermögensmanagement und Bankdienstleistungen für Ihre aktuelle Lebensphase. Für jeden beruflichen Abschnitt (z. B. Studium, Assistenzarztzeit, Praxisgründung, Ruhestand) wählen unsere Ärzteberater mit Ihnen gemeinsam das Richtige aus. Insbesondere in der Krankenversicherung bieten wir Ihnen als jahrzehntelanger Partner des Marburger Bundes und der meisten Ärztekammern individuell entwickelte Tarife für Ärzte. Informieren Sie sich bei Ihrer Allianz vor Ort oder unter www.aerzte.allianz.de. Hoffentlich Allianz. Wirtschaft Baufinanzierung mit Köpfchen T Peter Zimmermann Leiter Produktmanagement Kredit Baden-Württembergische Bank Telefon (07 11) 1 27-4 80 77 Telefax (07 11) 1 27-6 64 80 77 E-Mail: peter.zimmermann@ bw-bank.de www.bw-bank.de/ heilberufe raumhaus in guter Lage und optimalem Zuschnitt gefunden, Kaufvertrag unterschrieben, Finanzierung festgelegt: Checklisten helfen Ärzten und anderen Heilberuflern dabei, die private Immobilie unter Dach und Fach zu bringen. Der Kauf ist eine Sache von Minuten. Die Finanzierung dagegen ist auf lange Zeit angelegt – durchschnittlich auf 30 Jahre. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Partner wie die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) an seiner Seite zu wissen. Individuelles Finanzkonzept Dort nimmt sich der Baufinanzierungs-Spezialist Zeit für den Immobilieninteressenten. Gemeinsam mit ihm analysiert er das Vor haben und entwirft ein Finanzierungskonzept. Dieses beinhaltet die klassischen Elemente wie Darlehenshöhe, Tilgung, Laufzeit sowie die Einbindung von Bausparverträgen. Die Tilgung ist flexibel, Sondertilgungen sind bis zu zehn Prozent jährlich möglich. Es kann sogar mit Rückzahlungsformen getilgt werden. Auf Wunsch kann der Zins durch eine Zinsobergrenze gesichert werden. Ferner darf der Tilgungssatz zweimal während der Festzins bindung um bis zu drei Prozent innerhalb bestimmter Ober- und Untergrenzen geändert werden. Der Kundenbetreuer berücksichtigt jedoch auch bestehende Verpflichtungen, prüft die Möglichkeiten zu Umschuldungen und baut einen Sicherheitspuffer ein. Außerdem schöpft er staatliche Fördermöglichkeiten optimal aus. Energieeffiziente Umbaumaßnahmen Egal ob Neubau oder Altbau – es lohnt sich, der umweltgerechten Energietechnik besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Denn mit energieeffizientem Bauen werden 98 ÄBW 03 • 2009 sowohl Energie als auch Kosten gespart. Einsparpotenzial bietet nicht nur Wärmedämmung – auch alternative Solarthermie, Photovoltaik, Geothermie und Bio brennstoff können zum Zuge kommen. Energiebewusste Immo bilienkäufer profitieren gleich doppelt: Neben sinkenden Energiekosten werden sie für Klimaschutzmaßnahmen am Haus mit günstigen Fördergeldern und Förderzinsen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie der Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) belohnt. KfW/L-Bank: Wohnen mit Zukunft Das Land will den Einsatz erneuerbarerer Energien im Interesse einer nachhaltigen Energieversorgung und aus Gründen des Umweltschutzes steigern. Daher fördert es zum Beispiel über das Programm „Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare Energien“ der L-Bank den Einbau von heiztechnischen Anlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger in Wohnimmobilien. Unterstützt werden Personen, die ein Haus in Baden-Württemberg besitzen, bauen oder kaufen. Sie müssen mindestens eine der Wohnungen selbst nutzen. Die L-Bank senkt in Kooperation mit dem Bund die ohnehin schon günstigen KfW-Zinsen noch zusätzlich. Wichtig: Mit einem geplanten Umbauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden. Kombinationsbonus vom BAFA Auch eine solarthermische nlage zur kombinierten Warm A wassererwärmung und Raum heizung kann sich lohnen. Bis zu sechs Monate nach Installation einer Solaranlage mit Heizung kann beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Kombinationsbonus von 750 Euro beantragt werden. Energieberatung durch unabhängige Energieberater Die BW-Bank kooperiert seit September 2008 mit dem Deutschen Energieberater-Netzwerk e. V. (DEN) – einem Zusammenschluss von über 300 unabhängigen bundesweit tätigen Energieberatern. Zu deren Beratungsleistungen gehören unter anderem eine mündliche Energieberatung vor Ort, die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises und eines Energieeinspargutachtens. Optimale Absicherung über BW ImmoSafePaket Lange Krankheit, Arbeitslosigkeit, Todesfall – wirtschaftliche Notlagen daraus sind sehr häufig die Folge. Wer eine Immobilie erwirbt, sollte daher auch an eine Absicherung für zukünftige Risiken denken. Die BW-Bank bietet mit dem ImmoSafePaket eine durchdachte Lösung, mit der die monat lichen Zahlungsverpflichtungen zu günstigen Prämien abgesichert werden können. Im Krankheitsfall beziehungsweise bei Arbeits unfähigkeit übernimmt sie dann die Darlehensraten des Versicherten. Gleichermaßen trägt sie ein Jahr lang die monatlichen Ratenzahlungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit angestellter Ärzte. Im Todesfall entspricht die Leistung der Summe der ausstehenden Darlehensraten. Dieses Angebot gilt nicht nur für das neu erworbene Eigenheim, sondern kann auch noch im Nachhinein abgeschlossen werden. Ein besonderer Pluspunkt: Auch Selbstständige und Teilzeit beschäftigte können diese Leistungen in Anspruch nehmen. ■ Rechtsfragen Erlass der Privatliquidation D ie Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg mussten sich aufgrund von Anfragen, aber auch aufgrund von Beschwerden nieder gelassener Ärztinnen und Ärzte über Kolleginnen und Kollegen, schon häufiger mit der Frage befassen, ob es zulässig ist, Leistungen, die nicht im EBM verzeichnet sind, kostenlos zu erbringen und nicht über die GOÄ abzurechnen. Hinter diesen Anfragen steckt manchmal Mitleid mit mittellosen Patientinnen und Patienten, häufiger sind jedoch die Fälle, in denen die Ärztin/der Arzt einen Wettbewerbsvorteil anstrebt, um Patientinnen und Patienten an die Praxis zu binden. Die Antwort, ob und, wenn ja, in welchen Fällen eine kostenlose Leistungserbringung von privatärztlichen Leistungen/Selbstzahlerleistungen möglich ist, ergibt sich aus den für das ärztliche Gebührenrecht und dem Berufsrecht maßgeblichen Bestimmungen. I. Der Bundesgesetzgeber hat auf der Basis von Art. 74 Nr. 11 GG zur Regelung des ärztlichen Berufszulassungsrechts die Bundesärzteordnung (BÄO) erlassen. § 11 BÄO ermächtigt die Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in einer Gebührenordnung zu regeln. In § 11 BÄO heißt es: „[…] In dieser Gebührenordnung sind Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur Zahlung der Entgelte Verpflichteten Rechnung zu tragen.“ Ziel dieser Bestimmungen ist es, das ärztliche Honorar im Interesse einer einwandfreien ärztlichen Versorgung der Bevölkerung ohne Rücksicht auf das jeweils herrschende Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage so zu bemessen, dass es einerseits eine einwandfreie Aus übung des Arztberufs und eine angemessene Lebenshaltung für den Arzt ermöglicht, andererseits jedoch jedem eine einwandfreie ärztliche Behandlung finanziell möglich macht. Entsprechend der Ermächtigungsgrundlage in § 11 S. 2 BÄO regelt § 5 GOÄ die Höhe der einzelnen Gebühr. Sie bemisst sich, soweit in § 5 Abs. 3–5 GOÄ nichts anderes geregelt ist, nach dem 1-fachen bis 3,5-fachen des Gebührensatzes. Dabei darf die Gebühr in der Regel nur zwischen dem 1-fachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes be messen werden. Der Gesetzgeber der Bundesärzteordnung und ihm folgend der Verordnungsgeber der Gebührenordnung für Ärzte verpflichten Ärztinnen und Ärzte somit, die Gebühr für eine ärztliche Leistung in der Bandbreite zwischen dem 1-fachen Satz und dem Höchstsatz des 3,5-fachen Satzes zu liquidieren. PRIVATLIQUIDATION IST VERTRAUENSSACHE Seit 1923 vertrauen uns Ärzte ihre Privatabrechnung an. Unser starkes Service-Team steht Ihnen kompetent, serviceorientiert und garantiert rechtssicher bei allen Fragen rund um die Privatliquidation zur Seite. Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie: 07 11/72 01-2 45 oder informieren Sie sich im Internet unter www.pvs-bw.de II. Die Bestimmung des § 2 GOÄ, nach der Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit haben, eine von der GOÄ abweichende Gebührenhöhe durch Vereinbarung mit der Patientin/dem Patienten festzulegen, ändert an dem vorgefundenen Ergebnis nichts. Denn der Verordnungsgeber wollte – wie die systematische und die historische Auslegung der Vorschrift des § 2 GOÄ ergibt – eine abweichende Honorar vereinbarung nur zur Überschreitung der Höchstsätze regeln, eine Abweichung nach unten sollte damit nicht zugelassen werden. III. Im ärztlichen Berufsrecht regelt § 12 Abs. 1 der Berufsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg (BO), dass die Honorar forderung der Ärztin/des Arztes an gemessen sein muss und dass für die Bemessung die amtliche Gebühren ordnung (GOÄ) die Grundlage ist, soweit nicht andere gesetzliche Ver gütungsregelungen gelten. Weiter heißt es in § 12 Abs. 1 S. 2 BO: „Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze nach der GOÄ nicht in unlauterer Weise unterschreiten.“ „Verwandten, Kollegen, deren Angehörigen und mittellosen Patienten kann der Arzt das Honorar ganz oder teilweise erlassen“ (§ 12 Abs. 2 BO). Mit § 12 S. 3 BÄO geht also die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden- ÄBW 03 • 2009 PVS Baden-Württemberg e.V. Bruno-Jacoby-Weg 11 · 70597 Stuttgart Telefon 0711/72 01-245 [email protected] · www.pvs-bw.de Mitglied im Verband der Privatärztlichen VerrechnungsStellen Rechtsfragen Redaktion „Recht“: Prof. Dr. iur. Hans Kamps 72770 Reutlingen Haldenhaustr. 11 Württemberg davon aus, dass Ärztinnen und Ärzte bestimmten Patientinnen und Patienten das Honorar teilweise oder gar ganz erlassen dürfen und der Einfachsatz der Gebührenordnung für Ärzte auch unterschritten werden darf, wenn dies nicht unlauter ist. Diese Anzeige Veranstaltungshinweise Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Karlsruhe ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Freitag, 3. April 2009 (17.00 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Karlsruhe, Rüppurer Str. 1, 76137 Karlsruhe Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Karlsruhe, Herr Bernd Kirchstetter, Telefon (07 21) 1 42-2 47 21 oder BW-Bank Karlsruhe, Herr Axel Schmidt, Telefon (07 21) 1 42-2 47 22 Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet in Ulm ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Termin: Mittwoch, 29. April 2009 (18.30 Uhr) Veranstaltungsort: BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: BW-Bank Ulm, Herr Bernhard Bock, Telefon (07 31) 14 24-1 11 oder BW-Bank Ulm, Frau Kathrin Russ, Telefon (07 31) 14 24-1 21 100 ÄBW 03 • 2009 Bestimmung in § 12 der Berufsordnung lässt sich, soweit sie Verwandte der Ärztin/des Arztes und mittellose Patientinnen und Patienten betrifft, aus Art. 6 des Grund gesetzes (GG), dem Schutz von Ehe und Familie und dem in Art. 20 Abs. 1 GG geregelten Sozialstaatsprinzip rechtfertigen. Auch die Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte ihren Kolleginnen und Kollegen und deren Angehörigen das Honorar ganz oder teilweise erlassen dürfen, ist ein historisch gewachsener Grundsatz, der in der Berufsordnung seinen Niederschlag gefunden hat und als sogenanntes vorkonstitu tionelles Recht nicht gegen die Bundesärzteordnung und die Regelungen zur Gebührenhöhe in der GOÄ verstößt. Im Ergebnis bedeutet dies, dass Ärztinnen und Ärzte mittellose Patientinnen und Patienten ohne Versicherungsschutz durch eine gesetzliche oder private Kranken versicherung entweder kostenlos oder gegen einen geringeren Steigerungssatz als dem 1-fachen Steigerungssatz der GOÄ behandeln dürfen. IV. Keinesfalls dürfen Ärztinnen und Ärzte hingegen Leistungen kostenlos oder unter dem Einfachsatz der GOÄ erbringen, um dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Denn – wie bereits ausgeführt – regelt § 12 Abs. 1 S. 2 BO, dass Ärztinnen und Ärzte die Sätze nach der GOÄ nicht „in unlauterer Weise“ unterschreiten dürfen. Diese Worte sind dem Wettbewerbsrecht entnommen. Die Frage, ob eine Wettbewerbshandlung lauter = recht mäßig oder unlauter = rechtswidrig ist, ist eine Kernfrage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), einem formellen Bundesgesetz. Ziel der Regelungen des UWG ist es, einen freien Wettbewerb zu sichern, ihn aber nicht schrankenlos bis hin zu Kampfmitteln zu erlauben. Unlauterkeit im Sinne des Wettbewerbsrechtes liegt bei einem Verstoß gegen die guten Sitten vor. Rechnen Ärztinnen und Ärzte bestimmte privatärztliche Leistungen zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils nicht kostendeckend ab oder erbringen sie diese sogar kostenlos, handeln sie unlauter im Sinne des § 1 UWG und damit auch unlauter im Sinne des § 12 BO. Ein Verstoß gegen die Berufsordnung kann zu berufsgerichtlichen Sanktionen führen (Geldbuße bis maximal 50 000 Euro). Gemäß § 1 UWG kann auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch ge nommen werden, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten verstoßen. V. Zusammenfassend dürfen Ärztinnen und Ärzte privatärztliche Leistungen/Selbstzahlerleistungen kostenlos oder unterhalb des Einfachsatzes der GOÄ erbringen, wenn Patientinnen und Patienten mittellos sind. Auch gegenüber Verwandten, Kolleginnen und Kollegen und deren Angehörigen darf das Honorar nach wie vor ganz oder teilweise erlassen werden. Zur bloßen Erlangung eines Wettbewerbsvorteils hingegen ist ein solches Verhalten unzulässig. Wer zu Unrecht Selbstzahlerleistungen kostenlos oder unterhalb des Einfachsatzes der GOÄ erbringt, handelt berufsrechtswidrig und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und muss mit berufsrechtlichen und zivilrechtlichen Sanktionen ■ rechnen. Dr. iur. Regine Kiesecker Stellvertretende Geschäftsführerin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Vermischtes Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie S eit dem 1. Mai 2006 ist in Baden-Württemberg die neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft, und damit haben sich einige Verfahrensschritte für alle Beteiligten geändert. Wer nach der alten WBO seine Ausbildung be gonnen hat, kann innerhalb der definierten Übergangsfrist von fünf Jahren sie auch nach altem Recht abschließen. Wer nach dem 1. Mai 2006 mit der Weiterbildung in Homöopathie begonnen hat, muss seine Weiterbildung nach der neuen Weiterbildungsordnung ausrichten. Wer sich jetzt die Homöopathie als Therapiealternative aneignen will, der hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Sie sind – oder werden demnächst – Facharzt; Sie nehmen an mindestens vier Homöopathie-Kursen entsprechend dem neuen Curriculum 2006 teil; Sie absolvieren mindestens 100 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision bei einem weiterbildungsbefugten homöopathischen Kollegen. Alternativ kann dies durch eine mindestens sechsmonatige Mitarbeit unter Anleitung in seiner Praxis geschehen. Wenn Sie den Antrag auf Zulassung zur Prüfung in Homöopathie stellen, sollten Sie die Anerkennung als Facharzt besitzen. Dass die vorgegebenen Zeiten als Mindestzeiten zu verstehen sind, ergibt sich aus der Präambel der WBO, in der es heißt: „Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.“ (vergleiche auch § 4 Abs. 4 WBO). Entscheidend ist deshalb, den Wissensstand der Weiterzubildenden korrekt zu erfassen und zu dokumentieren. Ohne ein qualifiziertes Zeugnis eines Weiterbildungs befugten kann keine Zulassung zur mündlichen Prüfung durch die zuständige Bezirksärztekammer erfolgen. Damit haben die Weiterbildungsbefugten im Wesentlichen die Verantwortung, die Qualität der erteilten Zusatzbezeichnung zu gewährleisten. Sie haben jetzt die Aufgabe: „… nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnittes, mindestens jedoch einmal jährlich, ein Gespräch, in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird, zu führen … Der Inhalt dieses Gespräches ist zu dokumentieren und dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen.“ (§ 8 Abs. 2 WBO). Dies entspricht dem oben erwähnten, qualifizierten Zeugnis. Als Hilfe ist den Beteiligten das Logbuch Homöopathie an die Hand gegeben (www.aerztekammer-bw. de/30/10/zusatzwb/log12.pdf). Als Tabelle sind darin die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte aufgeführt. Die „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der spezifischen homöopathischen Behandlung von akuten und chronischen Krankheiten“ müssen dem Ausbilder nachgewiesen worden sein. Im Kursbuch „Homöopathie“ hat die Bundesärztekammer die Empfehlung ausgesprochen, dies mit mindestens zehn Fällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers zu tun (davon fünf Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtungsund Behandlungszeit nach der ersten Mittelgabe). Auf die schriftlich dokumentierten und ausge arbeiteten Fälle kann sich der Aus bilder in seinem Zeugnis beziehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird der Antragsteller zur mündlichen Prüfung bei der Ärztekammer zugelassen. Die Prüfung dauert gemäß § 14 Abs. 2 WBO mindestens 30 Minuten. Die Inhalte sind nicht vorgegeben. Es steht den Prüfern frei, eine Fallbearbeitung als Prüfungsaufgabe zu stellen. Der Prü- fungsausschuss besteht aus einem neutralen Vorsitzenden und zwei weiterbildungserfahrenen Ärzten mit Zusatzbezeichnung Homöopathie. Diejenigen, die nach der neuen Weiterbildungsordnung Fallseminare vermitteln möchten, müssen einen formlosen Antrag bei der zuständigen Bezirksärztekammer stellen und eine Konzeption für ihre Fallseminare vorlegen. Das Curriculum kann einen Zeitraum umfassen, der länger als die vorgegebene Mindestzeit ist, wenn nur so die geforderten Weiterbildungsinhalte vermittelbar sind (mehr als sechs Monate Tätigkeit in der Praxis eines Weiterbildungsbefugten mit angemessener Vergütung / mehr als 100 Stunden Fallseminar). Ein Wort noch zur Facharztanbindung. Durch eine Initiative des Deutschen Zentralvereins homöo pathischer Ärzte (DZVhÄ) ist bei der Weiterbildungskommission der Bundesärztekammer der Antrag anhängig, statt des Facharztes eine „24-monatige Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung“ anzuerkennen. Da dies für die Akupunktur im April 2008 von der Landesärztekammer Baden-Württemberg geschah und Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein dies schon umgesetzt haben, erscheint eine Änderung möglich. Die homöopathische Therapie kann sowohl über die GOÄ als auch bei Krankenkassen im Rahmen von IV-Verträgen, die der DZVhÄ ausgehandelt hat, abgerechnet werden. Bei letzteren wird eine regelmäßige Qualitätskontrolle der beteiligten Ärzte, die sich dafür einschreiben, durchgeführt. Als Qualitätsmerkmal zum Beitritt gilt das HomöopathieDiplom des DZVhÄ (basierend auf den Kriterien der WBO 1995). Näheres dazu beim DZVhÄ, Am Hofgarten 5, 53113 Bonn, Telefon (02 28) 2 42 53 30. Internet: www.welt-der-homoeopathie.de ■ Dr. med. Elisabeth Häcker-Strobusch, Weiterbildungs beauftragte für Homöopathie Dr. med. Elisabeth Häcker-Strobusch ÄBW 03 • 2009 101 Vermischtes Eilbetreuung: Neues Formular beseitigt Probleme E Dr. med. Hendrik Mende Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin Kliniken LudwigsburgBietigheim GmbH Klinikum Ludwigsburg Posilipostraße 4 71640 Ludwigsburg Telefon (0 71 41) 9 96 67 00 Fax (0 71 41) 9 96 67 09 E-Mail: hendrik.mende@ kliniken-lb.de ine Betreuung bezeichnet die rechtliche Vertretung. Sie wird notwendig, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann. Die Betreuung ist an die Stelle der früheren Vormundschaft getreten und wird durch das Betreuungsgesetz geregelt. Bei der Einrichtung einer Betreuung ist zu unterscheiden, ob es sich um eine Regelbetreuung oder eine Eilbetreuung handelt. Betroffen sind Patienten, die Art, Bedeutung und Tragweite einer ärztlichen Maßnahme nach Aufklärung nicht erfassen können, da sie sich aufgrund der vorliegenden Erkrankung in einem nichtgeschäftsfähigen Zustand befinden. Jede Behandlung stellt einen Eingriff in das in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit dar und bedarf daher der Einwilligung. Wenn der Betroffene selbst diese Einwilligung nicht mehr wirksam erteilen kann, muss dies sein Betreuer übernehmen. Anzeige Veranstaltungshinweis Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet im März 2009 ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte: Existenzgründer-Seminar für Heilberufler. Veranstaltungsorte und Termine: Stuttgart: Mittwoch, 18. März 2009 (18.00 Uhr) Heilbronn: Mittwoch, 25. März 2009 (19.00 Uhr) Heidelberg: Mittwoch, 25. März 2009 (18.30 Uhr) Seminarinhalte: • Neugründung oder Übernahme • Kooperationsformen • Praxiswertermittlung • Investitionsplanung • Praxiskosten • Finanzierung • Öffentliche Fördermittel • Absicherung der Existenz Die Teilnahme ist kostenlos. Information und Anmeldung: Stuttgart: Frau Barth, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18 Heilbronn: Frau Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05 Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21 102 ÄBW 03 • 2009 In der Intensivmedizin wird meistens eine Eilbetreuung notwendig, wenn nach erfolgter Erstversorgung weitere dringliche, aber nicht notfällige (?) Maßnahmen wie Revisions operationen, Tracheotomien etc. durchgeführt werden müssen. In der Vergangenheit kam es in derartigen Fällen bei der Einrichtung einer Eil betreuung immer wieder zu Kontro versen zwischen den beteiligten Ärzten, Notaren und Amtsrichtern. Die verwendeten Formulare genügten oft nicht den juristischen und medizinischen Belangen und mehrfache Rückfragen vonseiten der Amts gerichte und insbesondere der Notare verzögerten die Einrichtung der Eil betreuung. Unter der Federführung des Justizministeriums und ärztlicher Beteiligung wurde daher im ver gangenen Jahr ein allgemeingültiges Formular zur Einrichtung einer Betreuung für den Eilfall entwickelt, das den hohen medizinischen wie juristischen Anforderungen entspricht. Um die Einrichtung einer Eil betreuung in Zukunft rascher in die Wege leiten zu können, ist es notwendig, das neue Formular rasch in den Kliniken in die tägliche Praxis einzu führen. Das PDF-Formular ist auf der Homepage des Justizministeriums (www.jum.baden-wuerttemberg.de) in der Rubrik „Service/Formulare und Hinweisblätter/Sonstiges“ eingestellt („Anregung auf Anordnung einer vorläufigen Betreuung und ärztliches Attest zur Vorlage beim Vormund schaftsgericht“). Eine bearbeitbare Word-Fassung ist auf der Homepage des Netzwerks Intensivmedizin Baden-Württemberg unter der Rubrik „Download“ zu finden (www.netzwerk-intensivmedizin.de), was die eventuelle Anpassung an das Kliniklayout ermöglicht. ■ Ärztenotstand D er Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe BadenWürttemberg, Franz Longin, hat sich in einem persönlichen Schreiben an Ministerpräsident Günther Oettinger gewandt, um darauf hinzuweisen, dass die Freien Berufe des Landes Baden-Württemberg sich unter anderem von den Auswirkungen der Wirtschaftskrise massiv betroffen sehen. Zum „Ärztenotstand“ schreibt er unter anderem „(…) Seit dem 1. Januar 2009 ist der umstrittene und viel diskutierte Gesundheitsfonds in Kraft getreten und die von Vielen prophezeiten negativen Folgen dieser eigenwilligen Konstruktion zeichnen sich bereits ab. Ein Großteil der Versicherten zahlt mehr Geld für eine gleichbleibende oder auch schlechter werdende Ver sorgung, zu wenig Geld fließt aus dem Fonds nach Baden-Württemberg zurück. Hinzu kommen die Auswirkungen einer bundesweiten Honorarreform, mit der ein Honorarplus von bundesweit 2,7 Milliarden einhergehen sollte, wie die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt versprochen hatte. Von diesem Honorarplus kommt in Baden-Württemberg jedoch nichts an. Die gesetzlich vorgegebenen Neuregelungen zur Verteilung des Honorars an die niedergelassenen Ärzte weisen zusätzlich erhebliche Fehler auf, was die Mindereinnahmen noch vergrößert. Das für die Grundversorgung der Patienten nach Bundesvorgaben ausgewiesene Honorarvolumen ist viel zu gering bemessen, viele Haus- und Facharztpraxen werden von deutlichen Honorarverlusten betroffen sein. Die hervorragende ambulante medizinische Versorgung in Baden-Württemberg ist in Gefahr. Viele Arztpraxen müssen um ihre Existenz fürchten. Die von der Politik versprochene Planungssicherheit in Arztpraxen ist zur ‚Farce‘ geraten. Viele Angehörige der Heilberufe fühlen sich nicht mehr frei in der Berufsaus übung. Das kann eine freie Gesell■ schaft nicht ertragen. (…)“ Vermischtes Facharztvertrag Auswirkungen der Honorarreform U A m die aktuelle Situation der niedergelassenen Ärzte darzustellen, führte Medi Heidelberg Anfang Februar eine Telefax-Umfrage zur Honorarreform in Arztpraxen durch. Dabei gaben 80 von 100 angeschriebenen Praxen an, in diesem Jahr Umsatzeinbußen von voraussichtlich 10 Prozent und mehr zu erleiden. 62 Prozent der Befragten befürchteten eine existenzielle Bedrohung sowie erhebliche finanzielle Engpässe in ihren Praxen. 82 von 100 Ärzten erwarteten keine Verbesserung ihrer Vergütungssituation innerhalb des bestehenden Systems; sie können ohne Privatpatienten und private Zusatzleistungen ihre Arztpraxen nicht mehr führen. Von 100 Kassenärzten waren 62 zu einer Rückgabe ihrer Kassenzulassung bereit. Die Umfrageergebnisse bestätigen nach Ansicht der Geschäftsführung die Befürchtung, dass die Honorarreform für die freien Arztpraxen in Baden-Württemberg weitreichende Folgen haben wird. Durch die bundesweite Umverteilung der Gelder aus der Gesetzlichen Krankenversicherung sei eine erhebliche Verschlechterung der ärztlichen Versorgung in Baden-Württemberg zu erwarten. Bundesärztekammer-Präsident nfang Februar schrieb die AOK Baden-Württemberg den bunProf. J.-D. Hoppe forderte Mitte Feb ruar eine Lösung im Honorarstreit. Er desweit ersten Facharztvertrag kritisierte, die Arbeit in den Arztpranach § 73c SGB V aus. Darin geht es xen werde bereits seit längerem vielum die flächendeckende und einheitfach unterbewertet und es gebe zuliche Umsetzung der kardiologischen dem Verlierer der Honorarreform. DaVersorgung für die an der hausarzther mahnte er rasche Verbesserungen zentrierten Versorgung gemäß § 73b für die niedergelassenen Ärzte an. Zu- SGB V teilnehmenden Versicherten gleich zeigte der Präsident Verständder AOK Baden-Württemberg durch nis für den Ärger vieler Kollegen: jeweils mindestens 50 Prozent der „Wenn die Ärzte sich nicht in der Lage Fachärzte für Kardiologie in den jeweifühlen, für das Geld, das sie von der ligen Planungsregionen, die sich an Krankenkasse bekommen zu behander Raumplanung des Landes bzw. deln, wie die Medizin das eigentlich dem Zuschnitt der AOK-Bezirksdirek vorschreibt, dann müssen sie protestionen orientieren. Zur Vergütung tieren und auf diesen Missstand hinheißt es, die AOK Baden-Württemberg weisen.“ So müsse dem einzelnen biete eine eigene Honorarordnung außerhalb der Regelleistungsvolumen Patienten gesagt werden, dass nicht mehr das volle Leistungsspektrum und Fallzahlbegrenzungen. Starten soll der Facharztvertrag bereits am angeboten werden könne. Möglich sei nur noch eine Teilmenge, weil 1. Juli; die Bewerbungsfrist endete Chronische Wunden.qxd:Layout 1 das Geld fehle, so Prof. Hoppe. ■A-AK09002 Anfang März. ■ Esslinger Ärztetag Inhalte Teilnahmegebühr • Verschiedene Ansätze zur Behandlung der chronischen Wunde 295,00 Euro (inkl. MwSt.) Anzeige Ulcus Cruris im Fokus Thalidomid Zeitgemäße Versorgung Chronischer Wunden T halidomid- sowie lenalidomidhaltige Fertigarzneimittel sind zur Behandlung des Multiplen Myeloms zugelassen. Anfang Februar 2009 trat durch Änderung der Arzneimittel verschreibungsverordnung ein Sicherheitskonzept zur Vermeidung schwerer Nebenwirkungen in Kraft. Dazu gehört, dass Ärztinnen und Ärzte für Verschreibungen von Arzneimitteln mit Thalidomid oder Lenalidomid ein besonderes Rezeptformular („T-Rezept“) verwenden müssen, das nur vom BfArM bezogen werden kann. Patienten müssen von ihren Ärzten ausführlich über die Risiken einer Behandlung mit Thalidomid bzw. Lenalidomid informiert und auf eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden, die vor allem zur Vermeidung von Schwangerschaften unverzichtbar sind. Weitere Informa ■ tionen: www.bfarm.de 24. – 25. April 2009, Tuttlingen • Ulcus cruris - Definition - Pathophysiologie - Diagnostische Maßnahmen - Aktuelle therapeutische Konzepte • Zeitgemäße Wundversorgung am Beispiel des Wundzentrums Hamburg e.V. • Ulcus Cruris – Fallbeispiele in und aus der Praxis • Behandlung von schmerzhaften chronischen Wunden – Schmerztherapie A-AK09002 B eim 4. Esslinger Ärztetag widmet sich die Kreisärzteschaft Esslingen dem Thema „Ärzte als Patienten“. Den Festvortrag hält Prof. Dr. Gerd Nagel, Präsident der Schweizer Stiftung Patientenkompetenz. Drei Vortragsblöcke ergänzen das Programm und sind überschrieben mit „Macht Arztsein krank?“, „Stress-Situationen im Arztberuf“ und „Arztberuf und Familie“. Der Ärztetag findet statt am Samstag, 28. März 2009, von 9 bis zirka 14 Uhr im Alten Rathaus, Esslingen a. N. Information und Anmeldung: Sekretariat Prof. Dr. M. Leschke, Telefon (07 11) 31 03-24 01, E-Mail: [email protected] ■ 19.02.2009 Organisation AESCULAP AKADEMIE GmbH Marie Abdo Am Aesculap-Platz 78532 Tuttlingen Telefon +49 7461 95-1015 Telefax +49 7461 95-2050 [email protected] Weitere Termine und Informationen zur Anmeldung unter www.aesculap-akademie.de • Sanierung von MRSA in der Wunde • Wundbehandlung versus Regress ÄBW 03 • 2009 103 9:12 Vermischtes Neuer Präsident P rofessor Dr. Friedhelm Beyersdorf, Ärztlicher Direktor der Abteilung Herz- und Gefäßchirurgie des Universitäts klinikums Freiburg und bisher erster Vizepräsident der Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen, ist seit Mitte Februar neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. Diese vertritt als medizinische Fachgesellschaft die Interessen der rund 750 in Deutschland tätigen Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgen im Dialog mit Politik, Wirtschaft ■ und Öffentlichkeit. Krebsregister E nde März soll das neue Krebs register Baden-Württemberg nach jahrelangem Vorlauf seine Arbeit beginnen. Zuvor mussten die im Krebsregistergesetz offen gelassenen Details per Rechts verordnung geregelt werden. In der Stellungnahme zu dieser Krebsregisterverordnung des Landes brachte die Landesärztekammer Baden-Württemberg – wie bereits in der kritischen Stellungnahme zum Krebsregistergesetz (vgl. Pressemitteilung vom 3. Februar 2006 „Krebsregister: Ärzteschaft lehnt Meldepflicht ab“) – ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber zwar die Meldepflichten für baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte erweitert, jedoch die den meldenden Ärztinnen und Ärzten zustehende Aufwands entschädigung weiterhin nicht konkretisiert habe. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Honorar situation nicht nur der Vertragsärzte im Land hat die Landeärztekammer darauf hingewiesen, dass es deshalb nicht unwahrscheinlich sei, dass die Ziele des Krebs registers Baden-Württemberg, die eine möglichst vollständige Datenerhebung voraussetzen, ■ nicht erreicht werden können. 104 ÄBW 03 • 2009 Patientenorientierte Krebsforschung D ie 2003 ins Leben gerufene Ludwig Hiermaier Stiftung für angewandte Krebsforschung unterstützt in diesem Jahr drei Forschungsprojekte mit knapp 70 000 Euro. Die Stiftung ist am Südwestdeutschen Tumorzentrum – Comprehensive Cancer Center Tübingen angesiedelt und fördert Forschungsvorhaben, die dazu bei tragen, die stationäre und ambulante Versorgung von Krebspatienten zu verbessern. Die in diesem Jahr geförderten Studien befassen sich mit dem verbesserten Nachweis von verstreuten Melanomzellen im Wächterlymphknoten, der Untersuchung von zwei Tumorantigenen des Eierstockkrebses auf ihre Eignung für Früherkennung und Therapie, der Veränderungen des Geruchs- und Geschmackssinns durch Chemo therapie. Weitere Informationen: www.tumorzentrum-tuebingen.de ■ Spezialheft Versorgung D as Gesundheitsforum BadenWürttemberg hat unter anderem unter Mitwirkung der Landesärztekammer das Spezialheft „Ambulante ärztliche & psycho therapeutische Versorgung“ erstellt. Es beschreibt Struktur, Bedeutung und Qualität der ambulanten Versorgung in Baden-Württemberg. Anhand verschiedener Qualitäts kriterien wird aufgezeigt, worauf es bei guter Qualität in der ambulanten Versorgung ankommt. Wichtige Qualitätsmerkmale sind als Fragen formuliert und werden anschließend beantwortet. Darüber hinaus befindet sich am Ende des Spezialheftes auch eine Checkliste, die Kriterien aufgezeigt, die Indiz für eine „gute Praxis“ sein können. Die Veröffentlichung richtet sich vor allem an Bürgerinnen und Bürger. Das Heft kann beim Sozialministerium und im Internet abgerufen werden: ■ www.gesundheitsforum-bw.de Forschungspreis des Krebsverbandes D er Krebsverband Baden-Württemberg vergibt in diesem Jahr zum siebten Mal den Forschungs- und Entwicklungspreis in Höhe von 5000 Euro. Mit dem Preis sollen herausragende Leistungen in der anwendungsbezogenen Forschung und Konzeptentwicklung im psychosozialen, ärztlichen und pflegerischen Bereich der Versorgung von Krebspatienten in Baden-Württemberg gewürdigt werden. Besonderes Gewicht wird auf den interdisziplinären und/oder interinstitutionellen Charakter der Preisarbeiten gelegt. Bewerbungen und Vorschläge mit Anlagen und Begründung sind bis zum 11. September 2009 an die Geschäftsstelle des Krebsverbandes BadenWürttemberg zu richten. Weitere Informationen: www.krebsverband■ baden-wuerttemberg.de Tarifverhandlungen für Uniärzte D ie zweite Runde der Tarifverhandlungen zwischen der Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die rund 22 000 Ärzte der 30 Universitäts kliniken ist Mitte Februar ohne Ergebnisse zu Ende gegangen. Die Ärztegewerkschaft fordert für die Mediziner der 30 Universitätskliniken unter anderem eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich neun Prozent und deutliche Erhöhungen der Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht- und Samstagsarbeit. Für die dritte Verhandlungsrunde Anfang März verlangt der MB ein ■ verhandlungsfähiges Angebot. Medizinhistorik Die geschichtliche Entwicklung der Arzneimittelsicherheit und -überwachung (Pharmakovigilanz) I. Einführung Pharmakovigilanz bedeutet Wachsamkeit gegenüber Arznei mittelrisiken. Selbst in den neuesten Enzyklopädien findet man diesen Begriff nicht, obwohl die Pharma kovigilanz seit Jahrtausenden, immer ausgehend von beobachteten Arzneimittelschäden, geübt wird. II. Antike Kaiser Shin Nong hat 2000 J. v. Chr. das erste bekannte Heilkräuter buch geschrieben, in dem er auch die Ephedra sinica (Meerträubel), die ein Alkaloid des Ephedrins und Pseudoephedrins enthält, zur Be handlung von Erkältungen beschrie ben hat. Shin Nong bemerkte schon damals, dass es durch dieses Alka loid zu einer Erhöhung der Herz frequenz und des Blutdrucks kommt. Hammurabi, König von Babylon, lebte von 1728–1686 v. Chr. und schuf ein bedeutendes Gesetzes werk, den Codex Hammurabi (Abb. 1). Unter dem Gesetz 218 ist ausgeführt, dass einem Arzt beide Hände abgehackt werden sollten, wenn er den Tod eines Menschen verschuldet. Man erkannte in dieser Zeit bereits, dass Arsen, Wismut und Quecksilber zwar Heilmittel sind, die aber auch zu Vergiftungen führen können. Homer warnte bereits 950 v. Chr. vor der Mischung vieler Medika mente. Hippokrates war etwa um das Jahr 500 v. Chr. der Begründer einer rational-empirischen Schulmedizin mit vielen bedeutenden Werken, die bis in unsere Zeit gewirkt haben. Sein Prinzip war „primum non nocere“, was auch die Arzneimittel sicherheit betraf. III. Mittelalter Abb. 1: Oberer Teil der Stele mit dem Text von Hammurabis Gesetzescodex Bereits im 9. Jahrhundert n. Chr. hat die Hisba (ein islamisches Regel werk) gefordert, dass eine Überwa chung der Herstellung von Medika menten erfolge und dass auch jeder Patient berechtigt sei, bei Schäden, die er durch Medikamente erleidet, Anklage zu erheben. 994 n. Chr. fordert Half Abbas, dass Arzneimittel im Tierversuch ge prüft werden sollten, bevor man sie Menschen verabreicht. Auch Avicen na (Ibn Sina) hat etwa 1000 n. Chr. in seinem Canon Medicinae bzw. Quanun gefordert, dass neue Medi kamente vor dem allgemeinen Ge brauch zuerst an Tieren und Men schen getestet werden. Er forderte damit etwas, was heute als Phase I bzw. Phase Ia Studie bezeichnet wird. Roger II. und sein Enkel Friedrich II. (der Staufer) haben sich im 12. und 13. Jahrhundert intensiv mit der medizinischen und pharma kologischen Versorgung der Bevöl kerung befasst und in den Constitu tionen von Melfi 1232 und der Medizinverordnung von 1241 fest gelegt, wie die Ausbildung und Tätigkeit der Ärzte, aber auch die der Apotheker, die Herstellung von Medikamenten und deren Abgabe erfolgen sollten. Ärzte sollten vor dem Medizinstudium drei Jahre Logik studieren. Die Ausbildung in der Medizin sollte über fünf Jahre Theorie und ein Jahr Praxis erfolgen. Die Herstellung und die Verteilung der Medikamente wurden von Staatsbeamten überwacht. Den Ärzten war dabei untersagt, gleich zeitig die Funktion des Apothekers zu übernehmen. Umgekehrt musste der Arzt einen Apotheker anzeigen, wenn er schlechte Arzneimittel herstellte. Prof. Dr. med. Konrad Wink Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie, Gengenbach Prof. Dr. med. Andreas Otte Facharzt für Nuklearmedizin, Freiburg IV. Renaissance Paracelsus (1538) ging von der Chemie aus und von ihm stammt der Satz, dass „alle Ding Gift sind und nichts ohne Gift ist. Nur die Dosis macht, dass ein Ding Gift ist“ (Abb. 2). Damit hatte er die Dosis abhängigkeit von Nebenwirkungen erkannt, das heißt die Typ A-uner wünschte Arzneimittelwirkung (UAW). Allerdings umfasste seine Überlegung noch nicht die Typ B-UAWs, die ja unabhängig von der Dosis auftreten. Die Medizinische Fakultät in Paris verbot nach heftigen Diskus sionen Antimon im Jahre 1566. Das wäre die erste Marktrücknahme eines Arzneimittels. Da allerdings zum Teil prominente Patienten an ÄBW 03 • 2009 Anschrift für die Verfasser: Prof. Dr. med. Konrad Wink Victor-Kretz-Str. 11/13 77723 Gengenbach E-Mail: [email protected] 105 Medizinhistorik Abb. 2: Darstellung des Paracelsus (Theophrast von Hohenheim) in einem Gemälde von Quentin Massys geblich von der Antimon-Therapie sehr profitierten, wurde per Parla mentsbeschluss das Verbot 1659 wieder aufgehoben und 1688 eine Garantie zur Verordnung gegeben. Der Streit war damals so heftig, dass er Voltaire zu einem Epigramm anregte: „Ein Arzt ist einer, der Drogen, von denen er wenig weiß, in einen Körper gibt, von dem er noch weniger weiß“ (1760). V. Neuere Zeit William Withering (1785) hat in seinem Buch: „An Account of the Foxglove and some of its medical Uses with practical remarks on dro psy, and other diseases“ eingehend die Wirkung von Digitalis (Abb. 3) auf Patienten untersucht und auch sorgfältig dokumentiert. Seine etwa 200 wiedergegebenen Fälle zeigen auf der einen Seite Besserungen (Wirksamkeit), insbesondere was die Ausschwemmung von Ödemen betrifft, sie zeigen auf der anderen Seite aber auch erhebliche Neben wirkungen. Er kommt deshalb zu dem Schluss: „Wird der Fingerhut in sehr großen, häufig wiederholten Dosen gegeben, so ruft er Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, 106 ÄBW 03 • 2009 Sehstörungen – die Gegenstände erscheinen grün oder gelb –, ver mehrte Harnsekretion mit häufigem Harndrang und manchmal Unfähig keit den Urin zu halten, Verlang samung des Pulses, selbst auf 35 Schläge in der Minute, kalte Schweiße, Ohnmacht und Tod hervor.“ Es handelt sich hier schon um eine vollständige Beschreibung der Nebenwirkungen, wie sie auch heute in einer Fach- und Gebrauchs information erscheinen müssten. Man könnte sogar sagen, dass Withering hier Pharmakovigilanz praktiziert hat und ein Schöpfer der Pharmakovigilanz im heutigen Sinne ist. Im 19. und 20. Jahrhundert erfolgte dann eine stürmische Ent wicklung neuer Arzneimittel, wie zum Beispiel Salvarsan, Germanin, Plasmodin, Atebrin, Prontosil, Penicillin, Streptomycin, PAS, INH, Chloramphenicol,Tetracyclin, Reverin, Adrenalin, Noradrenalin, Cortison, ACTH, Sexualhormone, Insulin, Sulfonamide, Strophantin, Digoxin, Chinidin und Salicylate. Die Forscher vergaßen zum Teil die ethischen Grundlagen ihres Han delns. Neisser, der Entdecker der onokokken, hat das Serum von G Syphiliskranken minderjährigen Prostituierten injiziert, ohne sie davon zu unterrichten. Das führte zur Verfügung des preußischen Kultusministers vom 29. Dezember 1900, wonach medizinische Eingriffe zu Versuchszwecken an minder jährigen oder geschäftsunfähigen Personen verboten wurden. Zur gleichen Zeit erfolgte die Verlagerung der Herstellung von Arzneimitteln vom Apotheker zur Pharmazeutischen Industrie. Verbunden mit der Gewerbefreiheit von 1871 waren damit auch die Kontrollmöglichkeiten, denen die Apotheker unterlagen, nicht mehr gegeben. Am 24. Januar 1930 kam es zum sogenannten „Lübecker Unglück“: 14 Kinder starben an den Folgen einer BCG-Schutz impfung. Dies führte zu den Richt linien des Reichsministeriums des Inneren vom 28. 2. 1931, in denen in 14 Punkten eine Verbesserung der Arzneimittelsicherheit angestrebt wurde. Die starke Zunahme der Medi kamentenzahl und damit auch der Risiken durch Medikamente führte zur Gründung verschiedener Organisationen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit wie zu den International Sanitary Conferences, zum Office inter national d’hygiene publique 1908, zur Health Organization of the League of Nations und zur World Health Organization 1948. Das Reichsgesundheitsamt hat 1928 einen Gesetzentwurf zur Ver besserung der Arzneimittelsicherheit vorgelegt, der schließlich am Wider stand der Pharmazeutischen Indus trie und auch des Reichswirtschafts ministers 1938 scheiterte. Erst 1961 kam es zum Ersten Deutschen Arzneimittelgesetz, das sehr indus triefreundlich war und in erster Linie dazu diente, die Exportfähigkeit der Medikamente zu garantieren. Fragen der Arzneimittelsicherheit wurden kaum angesprochen. Die ersten Richtlinien für die pharmakologischtoxikologische Prüfung neuer Arzneimittel der Deutschen Pharma kologischen Gesellschaft sind 1963 erschienen. Medizihistorik Abb. 3: Digitalis pupurea Im 20. Jahrhundert kam es zu e inigen spektakulären Unglücks fällen, die einen Mangel in der Arzneimittelsicherheit aufdeckten und zu regulatorischen Folgen führ ten. So führte 1937 ein Sulfanilamid präparat in den USA zum Tod von 107 Menschen. Daraufhin wurde die FDA in ihrer heutigen Bedeutung geschaffen zur Prävention und Über wachung von Arzneimittelrisiken. In Frankreich kam es 1954 zu Todes fällen nach der Behandlung der Furunkulose mit Stalinon, einem zinnhaltigen Präparat (Diäthylzinn dijodid). Im gleichen Jahr erschien das erste Buch über unerwünschte Arzneimittelwirkungen (Meyers Side Effects of Drugs). Seit 1960 erstellt die FDA eine Sammlung von Berich ten über unerwünschte Arznei mittelwirkungen. Entscheidend für die Verbesse rung der Arzneimittelsicherheit war die Thalidomid-Katastrophe. Thalidomid (Contergan) wurde am 1. Oktober 1957 zugelassen. Bereits nach drei Jahren lag der Marktanteil bei barbituratfreien Schlafmitteln bei 46 Prozent. Zunächst kam es zu Neuropathien hauptsächlich sensibler Art. Schon 1956, das heißt vor der Marktzulassung, beobachtete man die erste Missbildung der Extre mitäten beim Kind der Frau eines Angestellten. 1959 wurden Missbil dungen an Wirbelsäule und Glied maßen festgestellt, wobei man aber erst 1961 den Zusammenhang mit der Phokomelie erkannte. Es erfolgte dann am 27. November 1961 die Marktrücknahme. Man schätzt, dass in Deutschland etwa 5 000 Neuge borene unter Missbildungen litten, von denen etwa 40 Prozent schon im ersten Lebensjahr verstarben. Weltweit kam es wohl bei 10 000 Kindern zu Missbildungen. Die Thali domidkatastrophe führte zu erheb lichen regulatorischen Verände rungen, so 1964 zur Novellierung des Arzneimittelgesetzes sowie 1965 zur Schaffung von Zulassungs verfahren; 1971 und 1975 ent standen die Arzneimittelprüfricht linien, und 1976 bzw. 1978 kam es zum Zweiten Deutschen Arznei mittelgesetz, das die Herstellung, Prüfung und Zulassung exakt regel te. (1968 kam es auch zum WHO Research Project for International Monitoring.) Viele Medikamente sind in der Folgezeit trotz oder wegen der verbesserten Über wachungsmaßnahmen vom Markt zurückgenommen wor den. Im Folgenden bespro chen werden sollen jedoch nur die Marktrücknahmen, die auch direkt zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit, das heißt zur Pharmakovigilanz beigetragen haben. So führte zum Beispiel das Erkennen von Torsade de pointes Tachykardien durch Antiarrhythmika zur WHOResolution 1967 und zu einem internationalen System des Adverse Drug Reaction (ADR)-Monitorings. Prof. Jan Venulet kann als Gründer der Pharmakovigilanz angesehen werden. Nach der Erkenntnis, dass durch den Appetitzügler AminorexFumarat (MenocilR) und auch durch andere Appetitzügler pulmonale Hypertonien entstehen und dass durch hohe Östrogendosen Thromboembolien gefördert werden, kam es 1968 zur Gründung des Committee on Safety of Medicine (CSM). Die subakuten myelo-optischen Neuropathien (SMON) durch Clioquinol oder Enterovioform in Japan 1970 führten dazu, dass man auch Untersuchungen über ethnische und genetische Einflüsse auf Arzneimittelrisiken durchführte. Die Erkenntnis, dass die Ein nahme von Diethylstilboestrol in der Schwangerschaft bei den Töchtern Vagina- und UterusKarzinome 10 bis 20 Jahre später hervorrufen konnte, führte zur Forschung über embryotoxische genetische Arzneimittelwirkungen extrem langer Latenz. 1973 kam es … zur Implementierung des französischen PharmakovigilanzSystems. Die Keuchhusten-VakzineEnzephalopathie 1974 stand in zeit lichem Zusammenhang mit der Errichtung des European Committee for Proprietary Medicinal Products (CPMP). Anzeige ÄBW 03 • 2009 107 Medizinhistorik Der berühmte Opernkomponist Giacomo Puccini (Abb. 4), der an einem Larynx-Karzinom litt, erhielt eine Spickung seines Kehlkopfes mit dem damals weit verbreiteten und leider – wie auch in seinem Fall – häufig zu großzügig dosierten Radium, das bei ihm letztendlich zum Tode führte. Abb. 4: Giacomo Puccini (1858–1924) Das okulomukokutane Syndrom durch den Beta-Rezeptorenblocker Practolol (DalzicR) veranlasste 1975 das Prescription Event Monitoring (PEM) in England und Neuseeland. Das HalcionR (Triazolam)Fiasko 1978 stand in zeitlichem Zusammenhang mit dem WHO ADR Monitoring-System in Uppsala, Schweden. Cholestase, Photosensibilität, Stevens-Johnson-Syndrom, Erythema multiforme, Niereninsuffi zienz und Thrombozytopenie nach Benoxaprofen 1981 führte zum Council of International Organization of Medical Sciences (CIOMS). Benzylalkohol in Infusionen bei Neugeborenen 1981 stand in zeitlichem Zusammenhang mit dem European Rapid Alert System. Der Nomifensin-Skandal 1983 führte zu kritischen Überlegungen und Verbesserungen bezüglich 108 ÄBW 03 • 2009 der Zusammenarbeit der Pharma zeutischen Industrie, der Ärzteschaft und der Zulassungsbehörden. Die Kontrazeptiva der dritten Generation mit dem vermehrten Auftreten venöser Thromboembolien 1990 förderten die pharmakoepidemiologischen Untersuchungen. Die HIV- und Hepatitis-Über tragung durch Blutgerinnungs faktoren 1990 förderte Maßnahmen zur Virusinaktivierung und Entwicklung rekombinanter Verfahren. Bei der eventuellen Über tragungsmöglichkeit von BSE aus biologischen Materialien 1990 kam es zu verschiedenen Konzeptionen, wie man Risiken bei der Über tragung auf den Menschen vermeiden kann. Die Maßnahmen zur Über wachung der Arzneimittel führten dann auch zur Gründung der European Society of Pharma covigilance 1993. Die vermehrten Rhabdomyo lysen und Niereninsuffizienzen bei Cerivastatin, besonders zu sammen mit Gemfibrozil 2001, veranlasste die Aufnahme der Pläne zur Errichtung einer Pharma kovigilanz. Die Hormon(ersatz)therapie mit der Erkenntnis eines erhöhten kardiovaskulären und KarzinomRisikos 2002 führte auch zu einer kritischen Bewertung von Beobach tungsstudien und der Notwendig keit randomisierter verblindeter Studien mit klinisch relevanten Endpunkten auch zur Beurteilung der Pharmakovigilanz. Das erhöhte kardiale Risiko bei Rofecoxib 2004 löste Betrachtungen zu einer neuen Bewertung der Nutzen-/Risiko-Relation aus. Auch in der Einrichtung der European Medicine Evaluation Agency (EMEA) kam es vermehrt zur Beachtung der Pharmakovigi lanz mit der Verpflichtung zur Sammlung und Meldung von Be richten mit einer wissenschaftlichen Bewertung der Berichte, Etablie rung einer verantwortlichen und qualifizierten Person für Pharma kovigilanz im pharmazeutischen Unternehmen, den sogenannten Pharmakovigilanz-Beauftragten, die Entscheidungen über Pharma kovigilanz-Maßnahmen durch den pharmazeutischen Unternehmer, Etablierung verantwortlicher Be hörden und der Informationswege, Entscheidungen oder Empfeh lungen zur Risikoabwehr oder -minimierung durch die Behörden und deren Umsetzung, zum Beispiel im „Artikel 12-Verfahren“ der Euro päischen Union. In der 12. und 14. AMG-Novelle wurden die europäischen Maßnah men in nationales Recht umgesetzt. Das führte im § 4 zu neuen Defini tionen zum Beispiel der Nebenwir kung, des Risikos und der NutzenRisiko-Verhältnisse, in § 63a zur Erweiterung der Aufgaben des Stufenplanbeauftragten, des Aus kunftsanspruchs der Behörden und in § 63 b die Neuregelung der Anzeigepflichten, beschleunigte Anzeigepflichten, Einführung der Periodic Safety Update Reports (PSURs), Pharmakovigilanz-Inspek tionen, Informationen über Risiken, laufende Nutzen-/Risiko-Bewertung und Beschreibung des Pharma kovigilanz- und RisikomanagementSystems. Im Jahr 2000 kam es zur Gründung der International Society of Pharmacovigilance (ISOP). 2005 erfolgte die Berliner Deklaration zur Pharmakovigilanz und am 19./20. Mai 2006 das Erste Rostocker Pharmakovigilanz-Seminar. Schlussbemerkungen Die zunehmende Wirksamkeit der Arzneimittel, die auch gravie rende Nebenwirkungen bedingt, hat dazu geführt, dass weltweit Maß nahmen und Regelungen zur Ver besserung der Arzneimittelsicherheit veranlasst wurden. Wir Ärzte sind an diesem Prozess maßgeblich beteiligt, wenn wir auf Nebenwirkungen achten und sie mitteilen, um damit die Nutzen-/ Risiko-Relation von Arzneimitteln ■ zu verbessern. Termine Termine Thema „European Research in Neonatology“ K Termin Fr, 20. 03. 2009, 9.00–14.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Universitäts-Frauenklinik, Großer Hörsaal, Ebenen 5/6, Calwer Str. 7, 72076 Tübingen Organisation: Prof. Dr. C. F. Poets, Dr. D. Bassler, MSc Auskunft: Barbara Wilske, Tel. (0 70 71) 29-8 47 42, Fax 29-39 69, E-Mail: [email protected] Thema Diabetes-Akademie Bad Mergentheim e. V. K Termin Sa, 21. 03. 2009, 9.00–16.00 Uhr Workshop „Diabetischer Fuß“ Sa, 25. 04. 2009, Beginn 9.30 Uhr 27. Diabetes-Seminar, Frühjahrstagung: Diabetologie 2009 – Therapie in Klinik und Praxis 30. 04.–09. 05. 2009 (Do–Sa) Curriculum Ernährungsmedizin 2009 inkl. 20 Std. Praktikum an 2 Tagen Mi, 24. 06. 2009, 14.30–18.00 Uhr Workshop: „Pumpen – Refresher-Kurs“ Sa, 27. 06. 2009, Beginn 9.30 Uhr Intensiv-Kurs Diabetes Teil A (für Einsteiger) Sa, 25. 07. 2009, 9.30–15.00 Uhr Diabetes-Intensiv-Seminar „Der diabetische Fuß“ 7 Info >>> Ort: Diabetes Zentrum Mergent- heim, Theodor-Klotzbücher-Str. 12, 97980 Bad Mergentheim Auskunft/Anmeldung: DiabetesAkademie Bad Mergentheim e. V., Ursula Zeller, Tel. (0 79 31) 5 94-1 01, Fax 5 94-1 11, E-Mail: [email protected]; www.diabetes-zentrum.de Thema Psychosomatische und Psychotherapeutische Fort- und Weiterbildung K Termin Sa, 21. 03. 2009 Psychotherapeutisches Seminar: Traumatherapie Kosten: 100 Euro 7 Info Thema Thema >>> Die Veranstaltungen finden Psychosomatische Grund versorgung inkl. Aufbaukurs zu Grundkenntnissen Interdisziplinäre Schmerzkonferenz Göppingen in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsklinik Freiburg statt. Auskunft/Anmeldung: AK Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Südbaden e. V., Hauptstr. 8, 79104 Freiburg, Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85, E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@ uniklinik-freiburg.de Thema 3. Heilbronner Naturheilkundetag K Termin Sa, 21. 03. 2009, 9.00–18.00 Uhr Kongress für integrative Medizin 28. 03.–27. 09. 2009 80-Std. Gesamtkurs Psycho somatische Grundversorgung (mit ärztlicher Gesprächsführung und Balintgruppe) 7 Info >>> Ort: Medizinische Akademie des IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart Programmauskunft: nur Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger, E-Mail: [email protected] Anmeldung: Frau Frank, Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail: [email protected] 7 Info Thema >>> Ort: Kongreßzentrum Harmonie, 2. Symposium des Interdisziplinären Tübinger Arbeitskreises für Vaskuläre Anomalien Wilhelm-Maybach-Saal, Allee 76, 74072 Heilbronn Kongressleiter: Dr. med. Markus Pfisterer, Nordstraße 28, 74076 Heilbronn Auskunft: Dipl. Verw. (FH) Natascha Pfisterer, Tel. (0 71 31) 9 19 96 24, Fax 9 19 96 26, E-Mail: [email protected]; naturheilkundetag.info Thema Qualitätszirkel Klassische Homöopathie „Neckar-Alb“ K Termin Mo, 23. 03. 2009, 19.45–22.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Auskunft/Anmeldung: Dr. Peter Mackes, Tel. (0 71 21) 32 00 04, E-Mail: [email protected] Thema Kompetenzzentrum für Psychosomatische Medizin Mannheim e. V. Kurs Psychosomatische Grundversorgung K Termin 27.–29. 03. 2009 (Fr–So) Psychosomatik I 25.–27. 09. 2009 (Fr–So) Psychosomatik II Kosten: 495 Euro (Fachärzte), 400 Euro (Ärzte in Weiterbildung) 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum, Haus 1, Neubau West, 68167 Mannheim Veranstalter: Univ.-HNO-Klinik Mannheim, Prof. Dr. K. Hörmann Auskunft/Anmeldung: Dr. Elke Decot, Heckenweg 3, 63303 Dreieich, Tel. (0 61 03) 58 87 50, Fax 58 87 99, E-Mail: [email protected] K Termin K Termin 06. 04. 2009 und 27. 04. 2009 jeweils montags, 20.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Regionales Schmerzzentrum, DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen. Auskunft/Anmeldung: Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5, E-Mail: [email protected] Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können. Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich. Thema Psychosomatisches Forum: Klinik, Diagnostik und Therapie von Schlafstörungen K Termin Sa, 28. 03. 2009, 9.00–12.00 Uhr Hämangiome und Vaskuläre Malformationen – Standards und neue Entwicklungen in Diagnostik und Therapie 7 Info >>> Ort: Hörsaal des Zentrums für ZMK, Osianderstr. 2-8, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum Tübingen, Tel. (0 70 71) 6 06-10 55, Fax 6 06-10 54, www.uni-tuebingen.de/mkg Thema CenTrial Koordinierungszentrum Klinische Studien an den Universitätsklinika Tübingen und Ulm K Termin Di, 07. 04. 2009, 19.30–21.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Klinikum Stuttgart, Bürger- hospital, Haus 10, EG, Festsaal, Tunzhofer Str. 14-16, 70191 Stuttgart Leitung: Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn, Ärztliche Direktorin Med. Klinik 2 Auskunft/Anmeldung: Chefarztsekre tariat der Klinik für Psychosomatische Medizin, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01, Fax 2 78-2 21 72 Thema Workshop Kontrastmittel sonographie des Abdomens K Termin Fr, 24. 04. 2009, 14.00–17.30 Uhr K Termin 7 Info Mi, 01. 04. 2009, 9.00–16.30 Uhr 17. Klinischer Studientag –GCP– konformes Datenmanagement 03.–04. 04. 2009 (Fr–Sa), ganztägig 20. Basiskurs Studienassistenz (2. Block) Di, 21. 04. 2009, 9.00–16.30 Uhr 18. Klinischer Studientag – Onkologische Studien 23.–25. 04. 2009 (Do–Sa), ganztägig 13. Aufbaukurs Studienassistenz (3. Block) Mi, 29. 04. 2009, 9.00–16.45 Uhr 21. Klinischer Studientag – Führen eines Trial Master File >>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus, Klinik 7 Info >>> Ort: Tagungsraum für Innere Medizin I, Konferenzraum Ebene 5, Hackstraße 61, 70190 Stuttgart Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme, Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80, E-Mail: [email protected]; www.karl-olga-krankenhaus.de Thema Gastroenterologische Fortbildungstagung K Termin Sa, 25. 04. 2009, 9.00–13.00 Uhr Aktuelle Diagnostik und Therapie in der Gastroenterologie und Hepatologie am Klinikum Schwäbisch Gmünd – Stauferklinik im ehemaligen astronomischen Institut, Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH, Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen, Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58, E-Mail: [email protected] ÄBW 03 • 2009 109 Termine 7 Info Thema 7 Info >>> Ort: Klinikum Schwäbisch Gmünd, Psychosomatische Grundversorgung >>> Ort: Akademie für Psychotherapie Thema 06. 05.–15. 11. 2009 80-Std. Kurs Psychosomatische Grundversorgung (inkl. verbale Interventionstechnik und Balintgruppe) Termine Mi (Kurs) Balintgruppe nach Vereinbarung max. 14 Teilnehmer Stauferklinik, Wetzgauer Str. 85, 73557 Mutlangen Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Innere Medizin, Frau G. Kappler, Tel. (0 71 71) 7 01 12 02 4. interdisziplinäres Symposium für Pädiatrische Pulmologie K Termin Sa, 25. 04. 2009 Workshops, 8.15–10.00 Uhr Symposium, 10.15–16.00 Uhr 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum Tübin- gen, Kliniken auf dem Schnarrenberg (CRONA/Bau 420), Grosser Hörsaal (Raum 210 Ebene B04), Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen Auskunft/Anmeldung: Kongress-Sekretariat: Frau Galert, Tel. (0 70 71) 29-8 47 51, Fax 29-51 27, E-Mail: [email protected]; www.kinderpulmologie-tuebingen.de K Termin 7 Info >>> Ort: Südwürttembergische Zentren für Psychiatrie, Zentrum für Psychiatrie Zwiefalten, Hauptstr. 9, 88529 Zwiefalten Leitung: Dr. Bertold Müller Auskunft/Anmeldung: Dr. Bertold Müller, Tel. (0 73 73) 10-32 45, E-Mail: [email protected] Thema 10. Heidelberger Tag der Allgemeinmedizin „Fortbildung für die Hausarztpraxis“ K Termin Thema 08.–09. 05. 2009, freitags 15.00– 18.00, samstags 9.00–15.15 Uhr Balintseminare Kurs Psychosomatische Grundversorgung 2 7 Info >>> Ort: Universitätsklinikum Heidel- K Termin Pforzheim, Ebersteinstr. 39, 75177 Pforzheim Auskunft/Anmeldung: Dr. med. W. Polster; Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23, E-Mail: [email protected]; www.afpp.de Thema Asthmaakademie Baden-Württemberg K Termin Theorieseminare zur Ausbildung zum Asthmatrainer 2009 Seminar 1 Block 1: 12.–13. 06. 2009 Block 2: 26.–27. 06. 2009 jeweils Fr–Sa Seminar 2 Block 1: 11.–12. 07. 2009 Block 2: 25.–26. 07. 2009 jeweils Fr–Sa 7 Info >>> Seminar 1: Ort: St. Josefskrankenhaus Freiburg, Sautier Str. 1, 79104 Freiburg Auskunft: Prof. Dr. J. Forster, Tel. (07 61) 27 11-28 01, Fax 27 11-28 02 Seminar 2: Ort: Fachklinik Wangen, Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu Auskunft: Dr. T. Spindler, Tel. (0 75 22) 7 97-12 11, Fax 7 97-11 17 www.aabw.de So, 26. 04. 2009, ab 10.00 Uhr Dr. Olschewski-Hattenhauer Balintseminar Fortlaufende Balintgruppe freitags ab 14.00 Uhr Dr. Oberweis-Nienburg 08.-10. 05. 2009 (Fr–So) Psychosomatische Grundversorgung Kurs 2 berg, Medizinische Klinik, Voßstr. 2, 69115 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Cornelia Mahler, Tel. (0 62 21) 56-62 64, E-Mail: cornelia.mahler@med. uni-heidelberg.de; http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ Tag_der_Allgemeinmedizin.7460.0.html Onkologische Termine 7 Info Thema Akademie für Psychotherapie Pforzheim 1. Aalener GynäkologischOnkologisches Symposium >>> Ort: Praxis Dr. Olschewski- Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg, Schillerstrasse 12, 69115 Heidelberg Auskunft/Anmeldung: Dr. Anne Oberweis-Nienburg, Tel. (0 62 21) 91 56 93, E-Mail: [email protected] Thema 57. Jahrestagung der Vereinigung Süddeutscher Orthopäden e. V. K Termin 30. 04.–03. 05. 2009 (Do–So) 7 Info >>> Ort: Kongresshaus Baden-Baden, Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle der VSO e. V., Maria-Viktoria-Str. 9, 76530 Baden-Baden, Tel. (0 72 21) 2 96 83, Fax 2 96 04, E-Mail: [email protected]; www.vso-ev.de 110 K Termin Komplettkurse: A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“: für Facharztprüfung Allg./Allg. und Innere/ Gyn. B) zum Aufschlag PZG (§ 4 Nr. 2 HV) und Akupunkturzertifizierung C) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische Grundkenntnisse“: für Facharztprüfung der übrigen Facharzt gebiete Termine: jeweils Freitagnachmittag und Samstag, ganztags A+B) 80 Stunden: 18.–19. 09. 2009 inkl. Balintgruppe C) 40 Stunden: 08.–09. 05. 2009 inkl. Balintgruppe Quereinstiege möglich, zertifiziert ÄBW 03 • 2009 18. 03. 2009 25. 03. 2009 01. 04. 2009 08. 04. 2009 15. 04. 2009 7 Info >>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen, Besprechungszimmer Röntgen demoraum Ebene 2, Im Käblesrain, 73430 Aalen Veranstalter: Ostalb-Klinikum Aalen, Chirurgie I/Medizinische Klinik I Darmzentrum ADC Auskunft/Anmeldung: Sekretariat Prof. Dr. Siech, Tel. (0 73 61) 55-11 01, Fax 55-11 03, E-Mail: [email protected] Thema Comprehensive Cancer Center Ulm K Termin Sa, 25. 04. 2009, 9.00–14.00 Uhr Seminar: Molekulare Diagnostik und zielgerichtete Therapie im klinischen Alltag – sinnvoll oder unmöglich?“ 7 Info >>> Ort: Medizinische Klinik am Oberen Eselsberg, Hörsaal Med. Klinik, Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56, E-Mail: [email protected]; www.ccc-ulm.de Thema Thema K Termin Sa, 14. 03. 2009, 10.00–15.15 Uhr 7 Info >>> Ort: Bildungszentrum für Gesundheit und Pflege am Ostalb-Klinikum Aalen, Platanenweg 5, 73430 Aalen Leitung: Dr. K. Gnauert, Chefarzt Frauenklinik Aalen, Gynäkologischer Onkologe Auskunft/Anmeldung: Erika Fischer, Sekretariat Frauenklinik, Tel. (0 73 61) 55-14 01, Fax 55-14 03, E-Mail: [email protected] Thema Interdisziplinäre viszeralmedi zinisch onkologische Konferenz des Darmzentrums (ADC) Onkologischer Schwerpunkt Stuttgart K Termin Di, 21. 04. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Chirurgische Verfahren beim Rektum-Karzinom“ Ort: Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital, Hörsaal der Pathologie, Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart Di, 09. 06. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Gallenwegekarzinome“ Ort: Klinikum Stuttgart – Krankenhaus Bad Cannstatt, Hörsaal, Prießnitzweg 24, 70374 Stuttgart Di, 23. 06. 2009, 19.00 Uhr OSP-Kolloquium: „Fallvorstellungen zur aktuellen Therapie des metastasierten Nierenzell-Karzinoms“ Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart Do, 25. 06. 2009, 18.30 Uhr RSZ-Schmerzkonferenz Ort: Marienhospital Stuttgart, Röntgendemonstrationsraum der Klinik für Radiologie, Marienbau, Ebene 1, Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart K Termin 7 Info Viszeralchirurgische/internistische-onkologische Falldiskussion: Diagnostik, Therapie, Fallbeispiele jeweils mittwochs, 15.30 Uhr >>> Auskunft: OSP-Sekretariat Stuttgart, Tel. (07 11) 6 45 58-80, E-Mail: [email protected] Anmeldung nicht erforderlich! Bekanntmachungen Zum Gedenken Dr. med. Mechthild Stroppel, Mannheim Dr. med. Elisabeth Reinecke, Badenweiler Dr. med. Gerhard Richter, Kirchheim Dr. med. Wilhelm Stumpf, Endingen Dr. med. Ernst Korte, Singen Dr. med. Borivoj Reputin, Möckmühl Wilfried Dolderer, Esslingen Dr. med. Werner Müller, Eriskirch Dr. med. Hans-Otto Wack, Marbach Dr. med. Hans-Dietrich Woischke, Aspach Dr. med. Martin Schlagenhauf, Balingen Dr. med. Irmhild Sötemann, Neckarsulm PD Dr. med. Rainer Bodem, Heidelberg Dr. med. Hans Heimann, Lörrach Dr. med. Lotte-Lore Jantz, Freiburg Dr. med. Henner Siemianowsky, Bad Dürrheim Dr. med. Fritz Franzen, Badenweiler Dr. med. Friedrich Günther, Esslingen Dr. med. Ursula Holzhauer, Stuttgart Dr. med. Rolf Amann, Überlingen Dr. med. Elmar Kasper, Hardt Dr. med. Eva Sohnius, Heidelberg Dr. med. Wolfgang Ziegler, Erkenbrechtsweiler Dr. med. Rainer Soppa, Ölbronn-Dürrn Dr. med. Gretel Glunkler, Freiburg Prof. Dr. med. Philipp Groß, Mannheim Dr. med. Otto Henriques, Offenburg Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen * 27. 08. 1938 † 26. 04. 2008 * 20. 12. 1913 † 10. 08. 2008 * 01. 07. 1921 † 04. 12. 2008 * 10. 09. 1916 † 08. 12. 2008 * 12. 02. 1921 † 15. 12. 2008 * 19. 06. 1930 † 15. 12. 2008 * 11. 03. 1977 † 20. 12. 2008 * 09. 08. 1917 † 24. 12. 2008 * 02. 01. 1933 † 01. 01. 2009 * 18. 04. 1935 † 03. 01. 2009 * 21. 03. 1965 † 12. 01. 2009 * 06. 01. 1943 † 12. 01. 2009 * 15. 10. 1942 † 13. 01. 2009 * 08. 03. 1912 † 13. 01. 2009 * 23. 02. 1913 † 14. 01. 2009 * 03. 03. 1928 † 14. 01. 2009 * 19. 04. 1923 † 17. 01. 2009 * 30. 03. 1914 † 19. 01. 2009 * 24. 04. 1921 † 19. 01. 2009 * 24. 02. 1928 † 20. 01. 2009 * 05. 01. 1930 † 20. 01. 2009 * 30. 01. 1922 † 20. 01. 2009 * 28. 02. 1919 † 21. 01. 2009 * 27. 07. 1952 † 23. 01. 2009 * 10. 05. 1921 † 25. 01. 2009 * 21. 09. 1925 † 29. 01. 2009 * 19. 01. 1922 † 04. 02. 2009 Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-13 06 Fax (07 11) 78 75-13 08 Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Februar 2009 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsaus übung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die neben den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von acht Wochen nach Bekanntmachung der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden. Hausärzte Esslingen, Ludwigsburg, Schwäbisch Hall, Emmendingen, Ortenaukreis, Schwarzwald-BaarKreis, Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis. Chirurgen Tuttlingen. Kinderärzte Göppingen, Zollernalbkreis. Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Februar 2009 gemäß § 103 Abs. 1 SGB V fest, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg zusätzlich zu seinen früher getroffenen Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen): Augenärzte Stadt Karlsruhe. HNO-Ärzte Calw. Hautärzte Tuttlingen, Waldshut. Hausärzte Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn, Rottweil, Sigmaringen. ÄBW 03 • 2009 111 Bekanntmachungen In Baden-Württemberg geltende Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss vom 18. Februar 2009 gemäß § 103 Absatz 1 SGB V festgestellt, dass für bestimmte Arztgruppen in Baden-Württemberg eine Überversorgung vorliegt. Damit gelten mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse arztgruppenbezogen für die nachstehenden Planungs bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen) folgende Zulassungsbeschränkungen: Anästhesisten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Augenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Chirurgen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Anzeige KORTE RECHTSANWÄLTE "1!'%$30#(.#(1#(3+%.$%0 +!'%-)%%)-%-23$)%-/+!26%)- )0(!"%-1%)26!(+0%)#(%!-$!2%),%0%)#(.#(1#(3+0%#(2 %0&.+'0%)#("%20%32-1%0%!-6+%)+)%'2$)0%*2!-$%03,".+$2-)4%01)272 0.&0)%+1.02%+%(021%+"12!-%)-%0%0+)-%0.#(1#(3+% -2&%0-3-'1/)%+2*%)-%.++%5)05%0$%-"3-$%15%)2&80)%272)' 30%0,)-4%0%)-"!03-')-2322'!02 .$%023-$%-*.12%-&0%) !!!! "! 112 ÄBW 03 • 2009 555123$)%-/+!26*+!'%-#., Fachärztlich tätige Internisten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Frauenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenau kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Kinderärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm. Nervenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim, Calw, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Bekanntmachungen Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Orthopäden: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Psychotherapeuten: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Radiologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Urologen: Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis, Freudenstadt; Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Alb-Donau-Kreis, Biberach, Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis. Hausärzte Baden-Baden/Rastatt, Stadt Karlsruhe, Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim; Böblingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohen lohekreis, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis; Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Konstanz, Lörrach, Waldshut; Ravensburg, Sigmaringen, Ulm. Stuttgart, 18. 02. 2009 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Raible, Vorsitzender Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gem. § 18a Abs. 2 RöV Landesärztekammer Baden-Württemberg Zielgruppe: Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte, deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt. Geschäftsstelle: J ahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50 Weitere Infos unter www.laek-bw.de Termin: Dienstag, 12. Mai 2009 11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr Landeseinheitliche Zwischenprüfung 2009 für Medizinische Fachangestellte Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte findet Samstag, den 25. Juli 2009, statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und der gleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mitgebracht werden. Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch, großer Sitzungssaal. Seminarziel: Bescheinigung zum Erhalt der Fachkunde (Der Kurs ist gem. § 18 a Abs. 2 RöV). Der Kurs ist von der Zentralen Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt Stuttgart als zuständiger Stelle anerkannt. Kursinhalte: – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Normen – Arbeitsweise der Ärztlichen Stelle: Anforderungen, Gonadenschutz, Einstelltechniken – Konstanzprüfungen: Filmverarbeitung, Prüfkörper, Mammographie – Anwendung ionisierender Strahlung, Röntgenverordnung Diagnostische Referenzwerte – Physikalische Grundlagen (Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte, Dosis-CT): Äquivalentdosis, CTDI, DLP, Rechtfertigung – Leitlinien der Bundesärzte kammer: Film-Foliensysteme, Einblendung, Bildqualität – Was ist neu in der digitalen Welt – Aktuelle Rechtsvorschriften: Die neue Röntgenverordnung – Repetitorium – Abschlusstestat für RöV ÄBW 03 • 2009 113 Bekanntmachungen Kursleitung: PD Dr. Hans Hawighorst Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Veranstaltungsort: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Jahnstraße 38a, 70597 Stuttgart-Degerloch Teilnahmegebühr: 90,– Euro (inkl. Schulungs unterlagen und Verpflegung), Gebühreneinzug erfolgt vor Ort in bar. Kursrücktritt: Bei einer Stornierung bis drei Wochen vor Kursbeginn in schriftlicher Form wird eine Be arbeitungsgebühr von 30,– Euro berechnet. Bei Abmeldungen danach und bei Nichterscheinen wird die volle Seminargebühr erhoben. Der Veranstalter hat das Recht, bei nicht ausreichender Beteiligung die Veranstaltung abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht. Anmeldung: Eine schriftliche Anmeldung unter Angabe von Name, Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68, Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail: [email protected] ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Geschäftsstelle: J ahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 Fit für den Notfall Notfälle, bei denen schnelles Handeln gefragt ist, treten glücklicherweise nur selten auf. Dennoch kann es Sie jederzeit treffen: In der eigenen Praxis, beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz, auf der Station… Die meisten notfallmedizinischen Fortbildungen richten sich jedoch überwiegend an Notärzte mit der Fachkunde Notfall medizin. Fortbildungen für „Nicht-Notärzte“ gibt es dagegen nur wenige. Dabei ist es doch gerade der Arzt in seiner Praxis, beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz oder auf der Station, der zuerst mit einer Notfallsituation konfrontiert wird. Der erstbehandelnde Arzt muss in der Regel ohne die Ausstattung eines Notarztwagens auskommen. Stattdessen heißt es mit einfachen Hilfsmitteln zu arbeiten, Kompromisse einzugehen und zu improvisieren. Hierfür möchten wir Sie fit machen. Anzeige praxisrecht.de Raffelsieper.indd 1 Raffelsieper & Partner GbR Hamburg - Berlin - Heidelberg Spezialisten für alle Rechtsfragen rund um den Arztberuf Beratung für • niedergelassene Ärzte • angestellte Ärzte • Krankenhausträger • sonstige Leistungserbringer im Gesundheitswesen Kooperation • MVZ • Integrierte Versorgung • Strukturverträge • Praxisnetze Berufsrecht • Vertragsarztrecht • Abrechnung • Wirtschaftlichkeit Nachfolgeregelung • Erbrecht • Steuerrecht Berliner Straße 101 • 69121 Heidelberg • (06221) 43 79 232 www.praxisrecht.de • [email protected] Rechtsanwälte • Fachanwälte für Medizinrecht • Fachanwälte für Steuerrecht 114 ÄBW 03 • 2009 Aktuelle Termine: Mittwoch, 01. 04. 2009 18.00–22.00 Uhr „Herz-LungenWiederbelebung II“ Inhalt: Aufbauend auf den Kenntnissen aus dem Kurs „Herz-LungenWiederbelebung I – Basismaßnahmen“, welcher Voraussetzung zum Besuch dieser Veranstaltung ist, heißt es wiederum Praxis, Praxis, Praxis … Statt viel Theorie bietet die Fortbildung Zeit für Training, Nachfragen und Ausprobieren. Nachdem die einzelnen Maßnahmen der erweiterten Wiederbelebung erklärt und an verschiedenen Stationen eingeübt wurden, geht es im zweiten Teil der Fortbildung um das Training der Wiederbelebung im Gesamtablauf. Die erweiterten Maßnahmen der Herz-LungenWiederbelebung basieren heute im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Europäischen Wiederbelebungsrates (ERC) und der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2005. Es wurden für diese Veran staltung 6 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer beantragt. Dienstag, 28. 04. 2009 19.00–22.00 Uhr „Der allergische Notfall“ Inhalt: Der allergische Notfall zeichnet sich durch eine Sofortreaktion aus, die mit einer Kreislaufdekompensation und einem Bronchospasmus einhergeht. Volumenmangel und Atemnot sind die Folge. In dieser dramatischen Situation heißt es schnell und gezielt zu handeln: Lagerung, Sauerstoffgabe, Venenpunktion, Infusion und Medikamente lautet die richtige Vorgehensweise. Die Fortbildung behandelt die verschiedenen Schweregrade des allergischen Notfalls sowie die notwendigen Maßnahmen. Ziel ist es, mit den Teilnehmern ein Ablauf- und Therapieschema zu erarbeiten, das in allergischen Situationen Sicherheit verschafft. 12.12.2008 10:25:33 Uhr Neben dem medikamentösen Stufentherapieschema wird der Sauerstoffvernebler als Einmalprodukt vorgestellt, der eine Verabreichung von Adrenalin und Bronchospasmolytika auch bei schwierigen Venenverhältnissen ohne venösen Zugang ermög licht. Es wurden für diese Veranstaltung 4 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer beantragt. Mittwoch, 13. 05. 2009 18.00–22.00 Uhr „Der bewusstlose Patient“ Inhalt: Eine Bewusstlosigkeit kann viele Ursachen haben: Cerebrale Ereignisse, Stoffwechselstörungen, Verletzungen und Intoxi kationen sind nur eine kleine Bandbreite von Ursachen, die in Frage kommen. Die Notfalltherapie von bewusstlosen Patienten sollte grund sätzlich aus folgenden beiden Bausteinen bestehen: 1. Verhinderung von weiteren Störungen 2. Suche und Therapie der Ursache. In dieser Fortbildung werden die Teilnehmer mit verschiedenen bewusstlosen Patienten konfrontiert. In allen Situationen heißt es, das oben genannte Schema in die Praxis umzusetzen und den Handlungsablauf sowie die einzelnen Maßnahmen bei bewusstlosen Patienten zu trainieren. Es wurden für diese Veran staltung 6 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer beantragt. Dienstag, 09. 06. 2009 18.00–22.00 Uhr „Der pädiatrische Notfall“ Inhalt: Notfälle mit kleinen Kindern sind für alle Beteiligten immer eine besondere Situation. Die Eltern machen sich ebenso Sorgen um ihr Kind wie der notfallmäßig hinzugerufene Arzt sich über die adäquate Versorgung des Kindes Gedanken macht. Bekanntmachungen Im Grund genommen unterscheidet sich die grundlegende Versorgung nur unwesentlich von der eines erwachsenen Notfall patienten. Auch hier heißt es zunächst: Sicherung der Vitalfunktionen, Sauerstoffgabe und die richtige Lagerung. Lediglich die Durchführung der Maßnahmen muss an die kindliche Anatomie angepasst werden. Eine bedeutende Rolle bei pädiatrischen Notfällen spielt sicherlich die Dosierung von Notfallmedikamenten. Die aktuellen Therapie-Empfehlungen für die häufigsten Notfälle im Kindes alter werden in diesem Seminar nach kurzer Erläuterung praktisch trainiert. Es wurden für diese Veran staltung 6 Fortbildungspunkte bei der Landesärztekammer beantragt. Alle Veranstaltungen finden im Ärztehaus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart-Degerloch statt. Es wird ein Unkostenbeitrag von 30,00 Euro erhoben. Eine Anmeldung ist bis spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung erforderlich. Bitte geben Sie dabei Ihren kompletten Namen, Adresse und eine E-Mail-Adresse an, damit wir Ihnen eine An meldebestätigung zukommen lassen können. Weitere Termine sowie die Anmeldeformulare finden Sie auch im Internet unter: www.baeknw.de. Anmeldung auch möglich an: [email protected] oder per Fax (07 11) 7 69 81-5 00. Terminankündigung Kurs für die Fachkunde zum „Leitenden Notarzt“ Termin: 12.–16. Oktober 2009 (Mo–Fr) 42. KW (40 Std.) Veranstaltungort: Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal (gemäß Satzung der Landesärzte kammer Baden-Württemberg über die Eignungsvoraussetzungen für Leitende Notärzte im Rettungsdienst vom 15. Dez. 2004) Wissenschaftliche Leitung: Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm Prof. Dr. med. K. Ellinger, Ravensburg Dr. med. A. Henn-Beilharz, Stuttgart Teilnehmergebühr: 562,– Euro zuzüglich Tages verpflegung und Übernachtung in der Landesfeuerwehrschule (Zimmer mit Etagendusche) Teilnehmerzahl begrenzt Auskunft/Anmeldung: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Jahnstr. 5, D-70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-5 70 Fax (07 11) 7 69 81-5 00 E-Mail: [email protected] Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-24039 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heilbronn, Stadt Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-05039 Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-01039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-02039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Böblingen Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-03039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Esslingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-04039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Heilbronn, Stadt Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-06039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Hohenlohekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-07039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-08039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ludwigsburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-09039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ostalbkreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-10039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Schwäbisch Hall Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-11039 ÄBW 03 • 2009 115 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Heilbronn, Stadt Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-12039 Neurologie und Psychiatrie Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-20039 Chirurgie Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-13039 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Böblingen Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-21039 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Göppingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-14039 Psychologische Psychotherapie Ludwigsburg Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: S-22039 Haut- und Geschlechtskrankheiten Ludwigsburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-15039 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: S-23039 Haut- und Geschlechtskrankheiten Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 09. 2009 Chiffre: S-16039 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-17039 HNO-Heilkunde Stuttgart, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: S-18039 Innere Medizin (fachärztlich) SP Nephrologie Hälftiger Versorgungsauftrag Stuttgart, Stadt Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: S-19039 116 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 04. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/ Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. ÄBW 03 • 2009 Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40 Update häufiger urologischer Erkrankungen: Was ist für die Praxis relevant? Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden lädt zu einer Fort bildungsveranstaltung ein am Samstag, den 9. Mai 2009 in Baden-Baden Beginn der Tagung: 9.15 Uhr, voraussichtliche Dauer bis 13.00 Uhr Tagungsort: Kongresshaus Baden-Baden, Kongress-Saal I im 1. OG, Augustaplatz 10, Telefon (0 72 21) 3 04-0 Programm: 9.15 Uhr Eröffnung und Begrüßung Einleitung/Moderation: Prof. Dr. med. Achim Weizel 9.25 Uhr Rationale Diagnostik der Mikrohämaturie – Rationale Diagnostik und Therapie rez. Harnwegsinfekte Dr. med. Achim Lusch, OA, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 9.55 Uhr Harninkontinenz: Diagnostik und Ersteinschätzung – Moderne medikamentöse Therapie Dr. med. Patrick Honeck, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 10.25 Uhr BPH: Diagnostik – wann, welche Medikamente – wann, welche OP? Dr. med. Thorsten Bach, OA, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 10.55 Uhr Pause Moderation: Prof. Dr. med. Maurice Stephan Michel 11.15 Uhr Der kleine Nierentumor als Zufallsbefund: Kontrolle oder Operation? PD Dr. med. Axel Häcker, Ltd. OA, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 11.45 Uhr PSA und andere Tumormarker: Wann, wie reagieren? Dr. med. Alexander Pelzer, OA, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 12.15 Uhr Prostatakarzinom: Watchful Waiting – Active Surveillance – aktuelle Therapie Prof. Dr. med. Maurice Stephan Michel, Direktor, Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim Diskussion 12.45 Uhr Schlusswort Prof. Dr. med. Achim Weizel Teilnahmegebühr: 20,– Euro Überweisung auf Konto 0001 299 573, Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Zweigstelle Karlsruhe (BLZ 300 606 01) Ihr Einzahlungsabschnitt dient als Einlassnachweis für die Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt! Die Veranstaltung ist mit 4 Punkten zertifiziert. Bekanntmachungen Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-05039 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Enzkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-14039 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-06039 Urologie Neckar-Odenwald-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-15039 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Mannheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-07039 Psychologische Psychotherapie Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-16039 Anästhesiologie Freudenstadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-08039 Psychologische Psychotherapie Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-17039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: K-01039 Chirurgie SP Unfallchirurgie Pforzheim, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: sofort Chiffre: K-09039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-02039 Kinder- und Jugendmedizin Heidelberg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: K-10039 Hausärztliche Praxis Rhein-Neckar-Kreis Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-03039 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Karlsruhe, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: K-04039 Kinder- und Jugendmedizin Neckar-Odenwald-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: K-11039 Orthopädie Neckar-Odenwald-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 01. 2010 Chiffre: K-12039 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Enzkreis Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: K-13039 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 04. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Hausärztliche Praxis Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-01039 Hausärztliche Praxis Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: F-02039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-03039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Breisgau-Hochschwarzwald Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-04039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Waldshut Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: F-05039 ÄBW 03 • 2009 117 Bekanntmachungen Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-06039 Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Emmendingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-14039 Hausärztliche Praxis (Innere Medizin) Schwarzwald-Baar-Kreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-07039 Psychologische Psychotherapie Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-15039 Augenheilkunde Hälftiger Versorgungsauftrag Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-08039 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-12 30. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 04. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Innere Medizin (fachärztlich) Hälftiger Versorgungsauftrag Konstanz Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-09039 Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Freiburg, Stadt Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-10039 Neurologie und Psychiatrie Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-11039 Neurologie und Psychiatrie Konstanz Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-12039 Orthopädie Ortenaukreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: F-13039 118 ÄBW 03 • 2009 12. Gesundheitsforum Südwürttemberg Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-24 00 Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Niedergelassene Vertragsärzte, ermächtigte Krankenhausärzte und Fachärzte, die in nach § 108 SGB V zugelassenen Kliniken angestellt sind, sind seit dem 01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben werden müssen 250 Fort bildungspunkte in 5 Jahren. Da der Deutsche Ärztetag 2004 beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien keine Punkteobergrenzen mehr zu fordern, haben Ärztinnen und Ärzte heute die Möglichkeit, frei zu entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre CME-Punkte sammeln möchten. Damit wurde der Weg frei, die Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien, CD-ROMs und Online-Fort bildung zu gestalten. Die Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ wurde von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg auf der Basis des Curriculums der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin entwickelt und ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten anerkannt. Für weitere Informationen oder zur Bestellung der CD-ROM (39,– Euro) wenden Sie sich bitte an die unten angegebene Adresse. Thema: „Sterbehilfe“ Termin: Samstag, 28. März 2009 10.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 11/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Seminar für Ärztinnen und Ärzte zur Erleichterung eines beruflichen Wiedereinstiegs nach einer Familienpause Termin: 4.–15. Mai 2009 (Anmeldungs-Nr. 7/2009) Leitung: Dr. med. Barbara Ensslin-Hassis, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Tübingen Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72270 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 30 Personen Gebühr: bei 40 Teilnehmern 750,– Euro, bei 30 Teilnehmern 850,– Euro Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 80 Fortbildungspunkten angemeldet. Organspende – schmerzhafte Chance Termin: Samstag, 20. Juni 2009 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 17/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72270 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Bekanntmachungen Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt. Homepage für den Arzt – Grundkurs Das Seminar vermittelt die technischen Kenntnisse, die erforderlich sind, damit Ärztinnen und Ärzte ihre eigene Homepage selbst erstellen sowie pflegen und aktualisieren können. Grundkenntnisse in Windows XP oder Windows Vista sind Voraussetzung. Termin: Samstag, 12. September 2009 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2009) Leitung: Dr. Oleg Subkov, Dettenhausen Ort: Handwerkskammer Reutlingen, Bildungsakademie Tübingen, Raichbergstr. 87, 72072 Tübingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 99,– Euro (inkl. Verpflegung) Falls die Mindestteilnehmerzahl 5 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden. Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich. Bei Abmeldung nach diesem Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt Fallseminare „Medizinische Begutachtung“ Termine: Samstag, 12. September 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 13/2009) Samstag, 17. Oktober 2009 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 14/2009) Leitung: Dr. med. Gisela Herterich, Fortbildungsbeauf tragte der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Gebühr: jeweils 95,– Euro Die Veranstaltungen sind bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 8 Fortbildungspunkten anerkannt. Impfseminar Termin: Samstag, 3. Oktober 2009 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 10/2009) Leitung: Dr. med. Michael Schulze, Vizepräsident der Bezirks ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt. Psychoonkologie 2009 Termin: Samstag, 10. Oktober 2009 9.00–13.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 12/2009) Leitung: Dr. med. Michael Datz, Präsident der Bezirksärzte kammer Südwürttemberg Ort: Gaststätte Braustüble, Magirusstr. 44, 89077 Ulm Gebühr: 50,– Euro Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet. Die Veranstaltung ist bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt. 40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung In der neuen Weiterbildungs ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, die am 1. Mai 2006 in Kraft getreten ist, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Termine: Freitag, 23. Oktober 2009 14.00–17.30 Uhr Samstag, 24. Oktober 2009 9.00–17.30 Uhr Sonntag, 25. Oktober 2009 9.00–15.00 Uhr Freitag, 6. November 2009 14.00–18.00 Uhr Samstag, 7. November 2009 9.00–17.00/18.00 Uhr Sonntag, 8. November 2009 9.00–14.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2009) Leitung: Dr. med. Rolf Segiet, Laupheim, Facharzt für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Palliativmedizin Ort: Ärztehaus Reutlingen, Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 35 Personen Gebühr: 350,– Euro Die Veranstaltung ist von der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt. Notfallmedizinischer Kurs für Medizinische Fachangestellte Termine: Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 18. März 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 25. März 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH5/2009 und AH6/2009) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 22. April 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 29. April 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH7/2009 und AH8/2009) Anzeige Rosset, Merz & Lamster Rechtsanwälte Dr. Christoph Rosset – seit über 20 Jahren überwiegend im Arztrecht tätig – Beratung und Vertretung von Ärzten in arztrechtlichen und bürgerlichrechtlichen Fragen: w Kooperationen: Berufsausübungsgemeinschaften, Organisationsgemeinschaften u.a. w Zulassung, Ermächtigung, Angestellte Ärzte w Praxiskauf und -verkauf w KV-Maßnahmen: Honorarrückforderung, Notfalldienst, Genehmigungen usw. w Kassen- und Privatabrechnung: Honorarverteilung, Plausibilitätsprüfung, sachl.-rechner. Berichtigung; GOÄ-Rechnungen und Inkasso w Berufshaftpflicht w Wirtschaftlichkeitsprüfung: Honorar, Verordnungsweise w Praxisführung: Miet-, Arbeits-, Kauf- u.a. -Verträge Dr. Christoph Rosset Arztrecht Joachim Merz Wirtschaftsrecht Dr. Bastian Reissinger TS Steuerrecht Martin Lamster Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Dr. Gerrit Tubbesing Fachanwalt für Familienrecht Mediator; zert. Testamentsvollstrecker Schwarzwaldstraße 1 w 79117 Freiburg i. Br. Telefon (07 61) 70 52 50 w Telefax (07 61) 7 91 00 29 [email protected] w www.kanzlei-rosset.de ÄBW 03 • 2009 119 Bekanntmachungen Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 17. Juni 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 24. Juni 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH9/2009 und AH10/2009) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 1. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 8. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH11/2009 und AH12/2009) Teil I: Notfälle in der Arztpraxis, Lagerungsarten Mittwoch, 15. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr Teil II: Basismaßnahmen der Reanimation (Grundlagen) Mittwoch, 22. Juli 2009 14.30–18.00 Uhr (Anmeldungs-Nrn. AH13/2009 und AH14/2009) Leitung: Dr. med. Walz, Ulm Ort: Haus der Fortbildungs akademie, 89077 Ulm, Einsteinstr. 59, 5. Stock Gebühr: 40,– Euro pro Kurstag pro Person inkl. Skript Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis Individuell nach Absprache Dr. med. Walz, Rosengasse 17, 89073 Ulm Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Tel. (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: [email protected] 120 Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: R-05039 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00 Ausschreibung von Vertragsarztsitzen Folgende Vertragsarztsitze werden nach der Anordnung von Zulassungsbeschränkungen zur Wiederbesetzung gemäß § 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der betreffenden Ärzte/Psycho therapeuten bzw. deren Erben ausgeschrieben. Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Bodenseekreis Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: R-01039 Hausärztliche Praxis (Allgemeinmedizin) Ravensburg Einzelpraxis Zeitpunkt: baldmöglichst Chiffre: R-02039 Frauenheilkunde und Geburtshilfe Ravensburg Berufsausübungs gemeinschaftsanteil Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: R-03039 Haut- und Geschlechtskrankheiten Hälftiger Versorgungsauftrag Reutlingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 07. 2009 Chiffre: R-04039 Innere Medizin (fachärztlich) Reutlingen ÄBW 03 • 2009 Psychologische Psychotherapie Hälftiger Versorgungsauftrag Tübingen Einzelpraxis Zeitpunkt: 01. 10. 2009 Chiffre: R-06039 Nähere Informationen zu den ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Telefon (07 21) 59 61-11 97. Die formlose Bewerbung ist bis zum 15. 04. 2009 unter dem Stichwort „Ausschreibung“ und unter Angabe der jeweiligen Chiffrenummer bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Geschäftsbereich Zulassung/Sicherstellung, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe, schriftlich einzureichen. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die in der Warteliste eingetragenen Ärzte nicht automatisch als Bewerber für die ausgeschriebenen Vertragsarztpraxen gelten. Impressum So erreichen Sie direkt unseren Leserservice Postfach 91 61 97091 Würzburg Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72 407 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72 414 E-Mail: [email protected] Herausgeber: Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Achim Hoffmann-Goldmayer (Vorsitzender), Dr. med. Ulrike Wahl (stellv. Vorsitzende), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), PD Dr. med. Christian Benninger, Dr. med. Gisela Dahl, Dr. med. Michael Datz, Dr. med. Jan Geldmacher, Dr. med. Wolfgang Herz, Dr. med. Gerhard Schade Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89 45 Telefax (07 11) 76 98 98 59 E-Mail: [email protected] Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart, Anzeigenverkaufsleitung: Sebastian von Beckerath Telefon (07 11) 63 67 28 49 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Auftrags-Management: Angela Grüssner (Leitung) Rudolf Beck Telefon (07 11) 63 67 28 61 Telefax (07 11) 63 67 27 60 E-Mail: [email protected] Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 52 vom 1. 1. 2009 gültig. Gesamtherstellung: Layout: GreenTomato Süd GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH & Co. KG, Leibnizstraße 5, 97204 Höchberg Bezugspreise: Inland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 19,20 € (inkl. der jeweils gültigen MwSt.). EU-Länder-Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,80 € zzgl. Versandkosten 26,40 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 13,80 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489 Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Anzeige & Kurorte Heilbäder Allgemeine Indikationsangaben Kurort Anschrift der Kurverwaltung Heilanzeigen nach Erkrankungen folgender Organsysteme Klima, Höhenlage, Mittlere Jahrestemperatur Kurmittel Zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten Kureinrichtungen Bad Bayersoien Unerfüllter Kinderwunsch, Rheumatische Erkrankungen, z. B. chronische Polyarthritis, Rückenschmerzen, Arthrosen, Gelenkschmerzen, Chronische Entzündungen des Unterleibes, Zyklusstörungen der Frau, Schmerzempfindliche Brust, Wechseljahrsbeschwerden, Unterstützend bei Parkinsonerkrankung, Störungen der Hautdurchblutung (u. a. kosmetische Effekte, Entgiftung der Haut), Psychische und körperliche Erschöpfungszustände, Osteoporose Subalpines Reizklima bei weitgehendem Fehlen klimatischer Belastungsfaktoren, wie z. B. Schwüle und Hitze; allgemeine hohe Luftqualität, Höhenlage auf 812 m Dickbreiige Moorvollund -teilbäder, Moorpakkungen, Kneippsche Anwendungen, Inhalation, Entspannungstechniken, Raucherentwöhnung, verhaltenstherapeutische Ernährungsseminare, Diät in verschiedenen Formen. Ergometertraining, Heliotherapie und Kaltlufttherapie zur Abhärtung, Migränebehandlung Herz- u. Kreislaufstörungen, Trainingsmangel, vegetative Herzbeschwerden, Venenerkrankungen, chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, körperliche und nervöse Erschöpfungszustände, Störungen des vegetativen Nervensystems, Durchblutungsstörungen Kurmittelhaus, 5 Moorkurbetriebe, Kneipptretbecken, Kneipparmtauchbecken, Hallenbad, Gymnastikräume, Klima-Liege-Pavillon, Kur-, Kurübungs- und Terrainkurwege, Freibad am Soier See Erkrankungen der Wirbelsäule Chronische Erkrankungen der Atemwege Erkrankungen des Herzens und der Gefäße, Störungen der Herz- / Kreislaufregulation und Stoffwechselerkrankungen Rheumatische und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates Verzögerte Rekonvaleszenz Kinder mit Entwicklungsstörungen, Atemwegserkrankungen, Haut- und anderen chronischen Erkrankungen Mittelgebirgsklima mittlere Stufe, reizmildes, voralpines Höhenklima, 700–940 m Atem-Entspannungstherapie Inhalationen Elektrotherapie Lymphdrainagen Fango Gymnastik Wassergymnastik Medizinische Massagen Med. Vorträge Medical Wellness Rezepttherapien Stationäre Kur Ambulante Kur Gesundheitsurlaub Ambulante Rehabilitation Alpines Bergkiefernhochmoor, 10.000 Jahre alt Kur- und Tourist-Information Dorfstraße 45, 82435 Bad Bayersoien Tel. 0 88 45 / 70 30 62-0 Fax 0 88 45 / 70 30 62-9 www.bad-bayersoien.de [email protected] Bad Dürrheim Kur- und Bäder GmbH Bad Dürrheim Luisenstraße 4, 78073 Bad Dürrheim Die wichtigsten weiteren Heilanzeigen Kontraindikationen Wellness- und Gesundheitszentrum Solemar mit 11 Becken mit unterschiedlichem Solegehalt (3%–7 %) und unterschiedlichem Temperaturen von 28 °C–37 °C, Saunalandschaft („Schwarzwaldsauna“), VitalCenter, Totes-Meer-Salzgrotte, therapeutisches Fitnesstraining mit medizinischer Trainingstherapie, Therapie- und Rehazentrum, Kurpark mit Bogenschießanlage, Golfübungsanlage, Wassertretbecken, Boulderpark, Erlebnisspielplatz, Kurhaus, Sport- und Freizeitmineralbad Minara, Sporthalle mit Kraft- und Gymnastikraum, Haus des Gastes mit Leseraum, Kreativräume, Tagungsräume, Haus des Bürgers mit Tagungs- und Veranstaltungsräumen, 7 Kliniken Allgemeine Leistungsschwäche und psychovegetative Syndrome mit funktionellen Störungen, wie z. B. „gespannte Erschöpfung“ nach Überforderung und durch Bewegungsmangel bedingte Krankheitsbereitschaften Hautkrankheiten Entzündliche Erkrankungen K 6 Wassergymnastik, Rückenschule, Entspannung n. Jacobsen, Nordic Walking, Medical Wellness 18 Kur- und Badebetriebe mit Anwendungen (Moor usw.) im Haus, 2 Sanatorien Osteoporose, Arthrosen, Stress, Frauenkrankheiten, Rekonvaleszenz Rheumatische Erkrankungen, Hauterkrankungen (Behandlung der Psoriasis und Neurodermitis), Bewegungstherapie im Heilwasser, Schmerztherapie, psychosomatische Erkrankungen, Krebsnachsorge – in Spezialkliniken. Bad Kohlgrub Erkrankungen der Haltungs- und Bewegungsorgane, Rheumatische Erkrankungen, Frauenkrankheiten, Erkrankungen der Nieren und ableitenden Harnwege, Haut krankheiten, Psychosomatische Erschöpfungszustände Kurverwaltung Bad Mergentheim GmbH Magen-, Darm, Leber- und Gallenwegserkrankungen, Stoffwechsel-Erkrankungen (Diabetes), Adipositas, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates (Orthopädische Erkrankungen) und Unfallfolgeschäden Mildes Klima, sonnenreich, 210 m ü. d. M. Trinkquellen: Karlsquelle (Natrium-Chlorid-SulfatWasser), Wilhelmsquelle (Calcium-Natrium-SulfatChlorid-Wasser) Albertquelle (Natrium-Chlorid-SulfatSäuerling) Badequelle: Paulsquelle (eisenhaltiger Natrium-ChloridSäuerling) Behandlung von chronischer Obstipation. AHB nach operativen Eingriffen. In klinisch geleiteten Sanatorien auch Behandlung von akuten und schweren chronischen Erkrankungen der Verdauungsorgane möglich. Kurhaus, großer abwechslungsreicher Kurpark, Wellness-Center, Künstler-Café Amadeus, Trink- u. Wandelhalle, Institut für Bad Mergentheimer Kurmedizin, Gesundheitsbildung u. medizinische Wellness, Haus des Kurgastes, Diätlehrküche, gut erschlossenes Rad- und Wanderwegenetz, zahlreiche, gut ausgestattete Sanatorien, Kurhotels u. Kurheime mit ärztlicher Betreuung i. H. oder freier Arztwahl u. teilweise Abgabe der ortsspezifischen Kurmittel. Bade- und Wellnesspark Solymar mit Wellen- und Sportbad, vielfältiger Saunaanlage sowie Thermal-Mineralbecken 34 °C (nicht rezeptierfähig). Degen. u. chronisch entzündl. Erkrankungen der Bewegungsorgane, Verletzungsfolgen, Osteoporose, Fibromyalgie, auch in Verbindung mit internist. Erkrankungen. AHB nach OP an den Bew.-organen, gyn. Erkrankungen u. AHB n. kompliz. Gyn.-OP, Krebserkrankungen d. Brustdrüse u. d. weibl. Genitalorgane 495 bis 754 m ü. d. M., Nähe Bodensee und Allgäuer Alpen, voralpines Reizklima Kneippsche Therapie, Naturmoorbäder und -kontaktpackungen, Krankengymnastik und Aquatraining im Thermalwasser: Fluorid- und schwefelhaltiges Thermalwasser mit 28–37 °C, fluoridhaltiges Thermalwasser 30–32 °C Ergo-, Sport-, Physikalische Therapie, Lymphdrainage, kompl. Entstauungstherapie, Reflexzonen-, Elektro-, Kryound Hydrotherapie, Psychol. Beratung u. Therapie, Gesundheitstraining, Ernährungstherapie, Sozialdienst, Akupunktur, Neuraltherapie, Chirotherapie, manuelle Therapie Klinik Maximilianbad mit eigenem Kurmittelhaus und Thermalhallenbad, Rehazentrum bei der Therme mit Klinik Elisabethenbad und Mayenbad (insgesamt 500 Betten) Gesundheitszentr. Waldsee-Therme Rheumatische Erkrankungen, Gelenkerkrankungen, Bandscheibenund Wirbelsäulenschäden, Nach behandlung von Unfallverletzungen und Operationen am Bewegungsapparat, Osteoporose, Stresserkrankungen, Erschöpfungszustände. Mildes voralpines Reizklima, 650–800 ü. d. M., Wurzacher Ried – größtes intaktes Hochmoor Mitteleuropas. Naturmoor als dickbreiige Moor-Teil- und Vollbäder oder Moorpackungen, Thermalquelle (fluoridhaltige Natrium-Hydrogenkarbonat-Quelle) 34 °C, med. Bäder, Bewegungstherapie, Krankengymnastik, Massagen. Lymphdrainage, Elektro therapie, Inhalationen, Sport-, Bewegungs- und Entspannungsangebote, Akupunktur, Chirotherapie, manuelle Therapie, Ernährungsberatung und Gesundheitstraining. VITALIUM, Gesundheits- u. WellnessZentrum mit medizinischer Therapie, Thermalbad, Saunalandschaft u. Wohlfühlhaus für vielfältige Wellnessanwendungen. Direkt angeschlossen: das Moorsanatorium – Kurhotel am Reischberg u. die Rheumaklinik Bad Wurzach, RehaKlinik für Anschlussheilbehandlungen. Kur- und Tourist-Information Hauptstraße 27 82433 Bad Kohlgrub www.bad-kohlgrub.de [email protected] Lothar-Daiker-Straße 4, 97980 Bad Mergentheim Postfach 14 45, 97964 Bad Mergentheim Tel. 0 79 31 / 9 65-0, Fax 0 79 31 / 9 65-2 28 www.kur-badmergentheim.de [email protected] Städtische Kurbetriebe Bad Waldsee Klinik Maximilianbad Rehazentrum bei der Therme Maximilianstraße 13, 88339 Bad Waldsee Tel. 0 75 24 / 94 11-05, -06 Fax 0 75 24 / 94 11-29 www.waldsee-therme.de Bad Wurzach/ Allgäu Kurverwaltung Mühltorstraße 1, 88410 Bad Wurzach Tel. 0 75 64 / 3 02-1 50 www.bad-wurzach.de [email protected] Dekompensierte Erkrankungen von Leber und Herz Partner des Arztes in Baden-Württemberg für Praxiseinrichtung, Praxismanagement und Marketing Wir realisieren Ihre Vorgaben Büro und Praxis einrichten? Repräsentativer Empfang? Ihre Ideen umsetzen? Und Kosten im Griff? Fragen Sie doch mal Hodapp. RZ_AZ_Aerzteblatt 08.12.2006 8:22 Uhr Poststraße 30-32 77728 Oppenau Tel. 0 78 04/97 69-0 Fax 0 78 04/97 69-20 www.hodapp-oppenau.de Seite 1 Form und Funktion in der Praxis Fragen Sie nach detaillierten Unterlagen beim autorisierten Fachhandel. individuelle Lösungen für Seestrasse 5 72764 Reutlingen Tel. 07121 930710 www.raumplan.net Praxen w w w. g o e l z . o r g Vo m E n t w u r f b i s z u r f e r t i g e n M o n t a g e Te l e f o n + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 7 8 5 • Te l e f a x + + 4 9 ( 0 ) 7 3 8 5 / 1 4 8 4 H a u p t s t r. 1 1 • D - 7 2 8 2 9 E n g s t i n g e n - K o h l s t e t t e n • i n f o @ g o e l z . o r g für Praxen Sie möchten Ihre Praxis modernisieren, planen einen Praxisumzug oder die übernommene Praxis gehört von Grund auf renoviert. Apotheken Kliniken Innenausbau Gütler Objekteinrichtungen GmbH Gewerbestraße 8 91560 Heilsbronn Tel. 09872 / 9797-0 Fax 09872 / 9797-25 www.guetler-einrichtungen.de Beratung pps.praxisplanungsservice bietet Ihnen den Service aus einer Hand. 30 Jahre Erfahrung, perfekte Planung, umfassende Organisation, Möbel verschiedener Hersteller zu günstigsten Preisen, Baubetreuung bei Umbaumaßnahmen und vieles mehr. Perfektion hat einen Namen – informieren Sie sich! pps praxisplanungsservice BREITLING - BUHR Fliederweg 5/1 73765 Neuhausen / Filder Tel. 07158 - 98 11 212 Fax 07158 - 98 11 213 [email protected] www.praxisplanungsservice.de Planung Gestaltung Koordination Produktion Montage Anzeigenschluss für Ausgabe 4/2009 30. März 2009 MAYER INNENARCHITEKTUR MÚBELMANUFAKTUR >ÞiÀÊ}L Ê >>iÃÌÀ>~iÊ{ ÇxäxÈÊÃÕâvi` Ìi°ÊäÇÓÈÊ£ä ÜÜÜ°>ÞiÀ°`i ÜÀÊiÌÜiÀviÊÀ>Õâi«ÌiÊ Õ`ÊviÀÌ}iÊ«iÌÌiÊ iÀV ÌÕ}iÊqÊ>ÕvÊ ÀiÊÜØÃV iÊ Õ`Ê«ÀiÃÛÀÃÌiÕ}iÊ>L}iÃÌÌ° ARCHITEKTUR ENTWURF GRUNDRISSPLAN MÚBELFERTIGUNG PROJEKTSTEUERUNG ACCESSOIRES >]g`dbeZiZciZgKZgig^ZWh" jcYHZgk^XZeVgicZg JaigVhX]VaaY^V\cdhi^` BZY^o^ciZX]c^` <ZWgVjX]i\Zg~iZ 6c"jcYKZg`Vj[ EgVm^hWZYVg[ =BHBZY^o^ciZX]c^`<bW= O^Z\Za]d[higVZ''%Wq,.&&%;gZ^Wjg\ IZa# ).,+&-'%")%q;Vm ).,+&-'%"&. ^c[d5]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ lll#]bh"bZY^o^ciZX]c^`#YZ HIER KÖNNTE IHRE ANZEIGE STEHEN! RUFEN SIE AN! TEL.: (07 11) 6 36 72-8 49 FAX: (07 11) 6 36 72-7 60 E-MAIL: [email protected] Ihr Gebäude ist mehr Wert Med+Org Architektur rz_HMS_Anzeige_sw.indd 2 09.10.2008 9:22:47 Uhr Praxiseinrichtungen Büromöbel, Sitzmobiliar Schrank- und Trennwände Medizinisches Mobiliar Hans Winter Einrichtungen Schickhardtstraße 59 72770 Reutlingen Tel. 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