Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2009

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Ärzteblatt Baden-Württemberg 03-2009
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Baden-Württemberg
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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 64. Jahrgang | Gentner Verlag
03 | 2009
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Baden-Württemberg
Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften
03 | 2009
EDITORIAL
Konjunkturprogramm für die Gesundheit
Die BW-Bank präsentiert künstlerische Ansichten: Lymphsystem
KAMMERN UND KV
Das Lymphgefäßsystem beginnt mit Lymphkapillaren in der Peripherie, die sich zu
­größeren Lymphgefäßen vereinigen. In diese
Lymphgefäße sind die Lymphknoten als
­Filterstationen integriert. Die Lymphgefäße
vereinigen sich zu Lymphsammelstämmen,
die in die obere Hohlvene und somit in
das Venensystem münden. Im Lymphsystem,
das Sebastian Kaulitzki auf der Titelseite
eindrucksvoll dargestellt hat, werden pro
Tag nur etwa zwei Liter Lymphflüssigkeit
transportiert. Der Transport der lymphpflichtigen Flüssigkeit erfolgt durch die nicht
geordneten Kontraktionen der einzelnen
Lymphangione, die sich etwa zehn Mal pro
Minute zusammenziehen. Die Lymphflüssigkeit folgt dann dem geringsten Widerstand
in Richtung der sich nach proximal er­
weiternden Lymphgefäße. Durch eine manuelle Drainage und intermittierende Kompression können die Lymphangione angeregt
werden und somit etwa 60 Mal pro Minute
kontrahieren.
KVBW-Anzeigenkampagne „Musterländle ade“
Fond oder Fonds?
Baden-Württembergischer Ärztetag 2009
Fortbildungszertifikat und Fortbildungskonten
KVBW: Rücktrittsantrag abgewiesen
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WIRTSCHAFT
Baufinanzierung mit Köpfchen
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RECHTSFRAGEN
Erlass der Privatliquidation
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VERMISCHTES
Erwerb der Zusatzbezeichnung Homöopathie
Eilbetreuung: Neues Formular beseitigt Probleme
Landesverband der freien Berufe zum Ärztenotstand
Facharztvertrag der AOK Baden-Württemberg
Thalidomid-Rezept
Esslinger Ärztetag
Auswirkungen der Honorarreform
Präsident der Dt. Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie
Patientenorientierte Krebsforschung am CCC Tübingen
Spezialheft Versorgung des Gesundheitsforums Baden-Württemberg
Fortschungspreis des Krebsverbandes ausgeschrieben
Tarifverhandlungen für Uniärzte in zweiter Runde gescheitert
Krebsregister Baden-Württemberg
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MEDIZINHISTORIK
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Die Baden-Württembergische Bank (BWBank) ermöglicht auf der Titelseite des Ärzteblattes eine neue Sichtweise auf den menschlichen Körper. Alle Bilder entstammen dem
beruflichen Umfeld von Ärztinnen und
Ärzten. Die BW-Bank verdeutlicht damit ihre
enge Beziehung zur Ärzteschaft in BadenWürttemberg, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit vielen
Jahren kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von
Medizinern bieten. Die BW-Bank ist mit über
200 Filialen in allen Landesteilen vor Ort –
so zum Beispiel in Albstadt-Ebingen. Ihr Ansprechpartner für Heilberufe ist hier VermögensManager Andreas Rieker. Sie erreichen
ihn telefonisch unter (0 7 431) 12 87-2 03 oder
per Fax unter -2 22. Mehr Informationen zum
Angebot für Heilberufler oder zu Beratungsspezialisten in Ihrer Nähe erhalten Sie im
Internet unter www.bw-bank.de/heilberufe
oder telefonisch unter (07 11) 1 24-4 90 95.
92
Die geschichtliche Entwicklung der Pharmakovigilanz
105
TERMINE 109
BEKANNTMACHUNGEN 111
IMPRESSUM 120
Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der Daimler AG, Stuttgart, bei. Dieser Ausgabe liegen Informationen
der Landesärztekammer Baden-Württemberg über das Projekt „Evaluation der Weiterbildung 2009“ bei.
Wir bitten unsere Leser um freundliche Beachtung.
ÄBW 03 • 2009 91
Editorial
Konjunkturprogramm für die Gesundheit
L
Dr. med. Ulrich Clever,
Vizepräsident der
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
92
aut ist es derzeit in und um die
Ärzteschaft in Baden-Württemberg – insbesondere um die
niedergelassenen Ärzte. Leserbriefe
und -meinungen von Ärztinnen und
Ärzten, aber vor allem auch von
­Patienten sind noch nie so zahlreich
wie derzeit in der Tagespresse erschienen. Und auch in Funk und
Fernsehen waren unsere Themen
selten so präsent wie momentan.
Worum geht es? Wird da der
­immer wieder beschworene Todeskampf des freien Berufes Arzt durchgespielt? Ist das Ende der flächendeckenden gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung da? Ist es das
Aus für die Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Kassenärztliche
Vereinigung (KV)? Oder ist es die
Morgenröte der freien (?) Verbände?
Oder gar das Gesundheitswesen
in den Händen der Konzerne?
Der Lärm der Schlacht erreicht
auch die Ärztekammern. Unsere
­Mitglieder fordern: „Ihr seid unsere
Vertreter. Tut was! Sagt den Politikern endlich, was Sache ist!“
Die Botschaft ist angekommen.
Die Kammer ist nun mal, genau
wie die KV, eine Körperschaft des
­öffentlichen Rechts und damit auch
ein verlängerter Arm des Staates.
Das heißt, der Staat könnte einen
Staatskommissar einsetzen oder
auch einfach mittels ministerieller
Erlasse und Regelungen die
­Kammern und KVen auflösen und
anderweitig ersetzen. Das wäre
dann Staatsverwaltung statt Selbstverwaltung. Ausgehend von der
­föderalen Struktur der Bundes­
republik gilt bislang in jedem
­Bundesland ein eigenes HeilberufeKammergesetz, das unsere Auf­
gaben festschreibt. Zu den Auf­
gaben der Landesärztekammern
­gehören neben Weiterbildung,
­Berufsordnung, und Fortbildung
auch die Wahrnehmung der beruflichen Belange der Mitglieder,
und das Recht zu den politischen
Belangen der Ärzteschaft Stellung
zu nehmen. – Wir sehen dieses
Recht als Verpflichtung, gerade jetzt.
ÄBW 03 • 2009
Lassen Sie mich in der gebotenen
Kürze analysieren, was wir Ärzte derzeit, gerade in Baden-Württemberg,
erleben. Warum sind wir alle so
„sauer“? Überprüfen wir doch einmal:
Was haben die Politiker uns versprochen und was ist davon eingetroffen?
➔„Die Abschaffung der Budgets“
Weder beim Honorar, noch bei
den Arzneimitteln trifft es zu.
– Versprechen nicht gehalten.
➔„Die Übernahme des Morbiditäts­
risikos durch die gesetzlichen
­Krankenkassen“
Dafür ist eine Krankenkasse ja
­eigentlich da. Stattdessen gibt
es jährlich weiterhin Punktwerte,
die an die Honorarobergrenze
­„angepasst“ (= meistens gesenkt)
werden.
– Versprechen nicht gehalten.
➔„2,7 Milliarden Euro mehr
für die ambulante Medizin“
Der Teufel steckt mal wieder im
Detail, denn statt auf das Jahr
2008 bezieht man sich auf 2007. In
Baden-Württemberg ist es sowieso
ganz anders, es kommt noch weniger an, dank des gleichzeitig eingeführten Gesundheitsfonds, der
auch durch verwässernde Konvergenzregelungen nicht besser wird.
– Versprechen nicht gehalten.
➔„EBM-Punktwert von 5,11 Cent“
Derzeit liegen wir bei 3,5001 Cent!
Vielleicht steht im kommenden
Jahr sogar nur noch eine 2 davor.
Und wieder – Versprechen nicht
gehalten.
➔„Ein Abrechnungssystem in Euro
und Cent“
Das stimmt und ist gleichzeitig
falsch. Damit wird die ganze Misere, die wir seit Jahren hinnehmen,
erst so richtig deutlich und bezifferbar. Denn das, was jeder unter
einer Abrechnung in Euro und
Cent statt der bisherigen Muschelwährung sehen möchte, fehlt!
Nach wie vor wissen wir abends
nicht, was wir umgesetzt haben
und womit wir kalkulieren müssen.
Von einer Euro-Gebührenordnung
sind wir weiter denn je entfernt.
– Versprechen nicht gehalten.
➔„Mehr Transparenz für Ärzte und
vor allem auch für die Versicherten“
Davon trennen uns Lichtjahre. Wer
versteht noch seine eigene Steuererklärung in Deutschland, und zugegebenermaßen verstehen selbst
KV-Vorstände das eigene komplexe
Abrechnungssystem der nieder­
gelassenen Ärzte nicht mehr.
Fazit: Transparenz Fehlanzeige.
Seien wir ehrlich, liebe Kolleginnen
und Kollegen, die Ärztekammern können dieses Problem nicht richten. Aber
wir können versuchen, den Ärzten eine
Plattform zu geben und innerärztliche
Einigung zu vermitteln. Auseinanderdividieren und polarisieren gilt nicht! Wir
können als Ärztekammer das Netz
sein, ohne das die Ärztinnen und Ärzte
andernfalls als Einzelkämpfer im Chaos
des deutschen Gesundheitswesens untergehen würden. So haben kürzlich
die Kreisvereinsvorsitzenden auch eine
eigene Plattform innerhalb der Kammerstrukturen zur Diskussion und Abstimmung beschlossen und erhalten.
Aus den Trümmern des verfahrenen Abrechnungssystems, der politisch schon lange gewollten Schwächung der KVen und den verkorksten
staatsmedizinisch vorgegebenen
Krankenkassenstrukturen ergibt sich
zwangsläufig: nicht nur das kollabierende Bankenwesen braucht die zig
Milliarden, sondern erst recht das
­kollabierende Gesundheitswesen.
Um es deutlich zu sagen:
das ­Gesundheitswesen ist der größte
Wirtschaftszweig im Dienstleistungsbereich. Alle Verbände, Kammern,
KVen (so lange es letztere noch gibt),
müssen gemeinsam fordern: Was für
die Rettung des Bankenwesens gilt,
muss erst recht für das Gesundheitswesen gelten. Denn: Gesundheit ist
doch das Wichtigste, oder?
Unsere Chancen, einen Teil davon
zu erreichen, stehen nicht schlecht:
Im Herbst wird gewählt! Das wird
auch unser Thema beim BadenWürttembergischen Ärztetag
■
am 17. Juli 2009 sein.
Dr. med. Ulrich Clever
Vizepräsident der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Musterländle ade.
Kammern und KV
Die Ärzte und Psychothera­
peuten in Baden­Württem­
berg versuchen alles, um eine
katastrophale Entwicklung in
der ambulanten Versorgung
ihrer Patienten aufzuhalten.
Die sogenannte Gesundheitsreform enthält zwei
Regelungen, die in Baden­Württemberg zu einem
dramatischen Verfall der Versorgungsqualität führen.
Die eine ist der Gesundheitsfonds. Durch ihn ver­
lieren wir 2009 allein 100 Millionen Euro. Und jedes
Jahr mehr, so steht es im Gesetz.
Musterländle ade
Kämpfen Sie mit uns, diesen Unsinn
stoppen.
Die Ärztinnen und Ärzte,
Psychotherapeutinnen
und Psychotherapeuten
in Baden-Württemberg.
D A S B E S T E ,
was Sie bis heute hatten.
Fond oder Fonds?
Die zweite heißt Honorarreform und sollte den
Ärzten für gute Leistung 10 Prozent mehr Geld
bringen. Schön wär’s. Nachdem die tatsächlichen
Zahlen auf dem Tisch liegen, sind es in Baden­
nter der Überschrift „Musterländle ade“ hat die Kassenärztliche
n seiner Januar-Ausgabe veröffent­lichte
Württemberg satte 135 Millionen Euro weniger
­Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW)
Mitte
Februar
in
132
das
Satire-Magazin „Titanic“ den Beitrag
gegenüber 2008. Gesundheitsfonds und Honorar­
„Gesundheitsfonds,
was ist das eigentlich?“
Regional­zeitungen eine Anzeigenkampagne
zur
Information
reform führen dazu, dass manche Ärzte im Land
von
Gregor
Mothes.
Illustriert
war der humorder Bürger über die massiven Honorareinbußen
gestartet.
Der
Text
nur unglaubliche 12 Euro für einen Patienten erhal­
volle pro
TextQuartal.
mit einer Fotomontage, die ein Glas
der Anzeige lautet: „Die Ärzte und Psycho­therapeuten
Badenten. Nichtin
pro
Behandlung, sondern
„Gesundheits-Fonds“
aus dem Hause „Morbide“
Württemberg ­versuchen alles, um eine katastrophale
Egal, wie Entwicklung
oft der Patientinin die Praxis
kommt und
zeigt. Patienten
Auf dem Etikett löffelt gerade jemand
der ambulanten Versorgung ihrer Patienten aufzuhalten.
sogewie krank er Die
ist. So
kann man keinen
angemessen
sich Versichertenkarten-Suppe
keine Praxis
nannte Gesundheitsreform ­enthält zwei Regelungen,
die behandeln.
in Baden- So lässteine
aus, daneben
wirtschaftlich
führen. In der Konsequenz stehen
Württemberg zu einem ­dramatischen Verfall der
Versorgungsqualität
steht zu lesen:
vieleihn
Ärzte
vor existenzbedrohenden
Verlusten.
führen. Die eine ist der Gesundheitsfonds. Durch
verlieren
wir
„Ideale Grund­
U
STOPPT DEN
dient. Am allerwenigsten den Versich
von denen viele zudem noch einen d
höheren Krankenkassenbeitrag bezah
müssen. Das versteht kein Mensch m
I
2009 allein 100 Millionen Euro. Und jedes Jahr mehr, so steht es im
Gesetz. Die zweite heißt Honorarreform und sollte den Ärzten für
gute Leistung 10 Prozent mehr Geld bringen. Schön wär’s. Nachdem
die tatsächlichen Zahlen auf dem Tisch liegen, sind es in Baden-Württemberg satte 135 Millionen Euro weniger gegenüber 2008. Gesundheitsfonds und Honorarreform führen dazu, dass
manche Ärzte im Land nur unglaubliche 12 Euro für einen Patienten erhalten. Nicht pro Behandlung, sondern pro Quartal. Egal, wie oft der Patient in die Praxis kommt und wie krank er ist. So
kann man keinen Patienten angemessen ­behandeln. So lässt sich keine Praxis wirtschaftlich führen. In der Konsequenz stehen viele Ärzte vor existenzbedrohenden ­Verlusten. Niemandem ist
mit solch einer Reform gedient. Am allerwenigsten den Versicherten, von denen viele zudem
noch einen deutlich ­höheren Krankenkassenbeitrag bezahlen müssen. Das versteht kein Mensch
mehr. Kämpfen Sie mit uns, diesen Unsinn zu stoppen.“ Die Anzeige schließt ab mit den Worten
„Die Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psycho­therapeuten in Baden-Württemberg. Das beste, was Sie bis heute hatten.“ Weitere Informationen: www.stoppt-den-unsinn.de ■
Quelle: Titanic-Magazin/Martina Werner
Unsinn!
lage für aufgeblähte Apparate“,
„Aus über achtzig chronischen
Krankheiten
komponiert“
und „Leichte
Undurchsichtigkeiten sind
herstellungs­
bedingt und
kein Qualitäts■
mangel“.
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Kammern und KV
Wie verändert die Bundestagswahl unsere Gesundheitspolitik?
Baden-Württembergischer Ärztetag 2009
E
Moderator: Ulrich Meyer
Biggi Bender MdB
ines der zentralen Themen
im diesjährigen BundestagsWahlkampf ist die Gesund­
heitspolitik. Aus diesem Grund hat
die Landesärztekammer BadenWürttemberg namhafte Vertreter
­aller Bundestagsfraktionen auf­
gefordert, beim Baden-Württem­
bergischen Ärztetag 2009 ihre
­Programme für die Gestaltung
des Gesundheitswesens und der
Rahmenbedingungen ärztlicher
­Berufsausübung vorzustellen.
Im Vorfeld der Bundestagswahl
­treffen die Politiker am 17. Juli 2009
beim Baden-Württembergischen
Ärztetag in einer Podiumsdiskussion
in Stuttgart aufeinander und
stellen sich den Fragen der badenwürttembergischen Ärzteschaft.
Teilnehmende Politiker auf dem
Podium sind:
• Biggi Bender MdB, Die Grünen,
gesundheitspolitische Sprecherin,
Bundestagsfraktion
• Peter Friedrich MdB, SPD,
Mitglied der Bundestagsfraktion
• Dr. Ulrich Noll MdL, FDP,
Vorsitzender der Landtagsfraktion
Baden-Württemberg
• Frank Spieth MdB, Die Linke,
gesundheitspolitischer Sprecher
der Bundestagsfraktion
• Annette Widmann-Mauz MdB,
CDU, gesundheitspolitische
Sprecherin der Bundestagsfraktion
tor der Sat.1-Magazinsendung
„Akte – Reporter decken auf“ ist.
Zuvor war er Anchorman von
„18.30 – Sat.1-Nachrichten“ und
Leiter des TV-Streitgespräches
„Explosiv – der heiße Stuhl“.
Für die baden-württembergische Ärzteschaft beteiligen
sich am Podium:
• Dr. med. Matthias Fabian,
zweiter Vorsitzender
des Marburger Bundes, Landes­
verband Baden-Württemberg
• Dr. med. Wolfgang Herz,
stellvertretender Vorsitzender
der Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg
Der Baden-Württembergische
Ärztetag findet statt
Darüber hinaus sind alle an­
wesenden Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv in die Diskussion
einzubringen und den Politikern
„auf den Zahn zu fühlen“. Ergänzend
sammelt die Landesärztekammer
schon jetzt Fragen aus der Ärzteschaft ans Podium (bitte einfach
unten stehendes Formular ausfüllen).
Die Diskussionsleitung
­übernimmt der Fernsehjournalist
­Ulrich Meyer, der seit 1992 Modera-
am Freitag, 17. Juli 2009
15.00 Uhr bis zirka 18.00 Uhr
im Mövenpick Hotel
Stuttgart Airport,
Salon Zürich
Flughafenstraße 50,
70629 Stuttgart.
Alle baden-württembergischen
Ärztinnen und Ärzte sind zur
kostenfreien Teilnahme sehr herzlich
eingeladen. Bitte melden Sie
sich mit nachstehendem Formular
verbindlich an.
Für Rückfragen:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Ärztliche Pressestelle,
Telefon (07 11) 7 69 89-99,
E-Mail:
■
[email protected]
Anmeldung
Baden-Württembergischer Ärztetag 2009 am 17. Juli 2009
Peter Friedrich MdB
Online: www.aerztekammer-bw.de
Faxantwort: (07 11) 76 45 23
■ Ich nehme an der Podiumsdiskussion teil.
■ Bitte senden Sie mir ab sofort den E-Mail-Newsletter „ärztenews“
der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu.
Name
Anschrift
Dr. Ulrich Noll MdL
94
E-Mail
Meine Frage(n) ans Podium
Kammern und KV
Fortbildungszertifikat
30. 6. 2009:
Übergangsbestimmung läuft aus
D
Frank Spieth MdB
Annette Widmann-Mauz MdB
Dr. med. Matthias Fabian
Dr. med. Wolfgang Herz
er Zeitraum für die Fortbildungsnachweispflicht beträgt
nach § 95 d und § 137 SGB V
fünf Jahre. Die Fortbildungsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg vom 29. 09. 2004 sieht
bei den Regelungen zum Erwerb
des Fortbildungszertifikates in § 7
Abs. 1 ebenfalls einen Zeitraum von
„höchstens 5 Jahren“ vor, in dem
mindestens 250 Fortbildungspunkte
erworben werden müssen.
Davon abweichend gilt gemäß
§ 10 der Fortbildungsordnung, Übergangsbestimmung, für den ersten
Nachweis, dass „alle vor dem 30. Juni
2009 erworbenen Fortbildungspunkte, Fortbildungszertifikate anderer Ärztekammern und das Fortbildungszertifikat, das auf der Grund­
lage des Modellprojektes ‚Freiwillige
Fortbildungszertifizierung‘ der
Landesärztekammer Baden-Württemberg erworben wurde“, auf den
Erwerb des Fortbildungszertifikates
nach dieser Satzung angerechnet
werden. Dies stellt eine deutliche
Erleichterung des Zertifikats­erwerbes
dar, die es zu nutzen gilt.
Die Einrichtung von Fortbildungskonten und der Anschluss an den
Elektronischen Informationsverteiler
(EIV) vereinfacht den Fortbildungsnachweis und den Zertifikatserwerb
generell. Bei Fortbildungs­anbietern,
die sich am System des EIV beteiligen
und die Teilnehmer mit ihrer „Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN)“
melden, werden die Fortbildungspunkte automatisch den Konten
gutgeschrieben. Der manuelle
Eintrag durch den Arzt und die notwendige Überprüfung entfällt.
Meldet der Anbieter der Fort­
bildung die Teilnehmer nicht, stellt
die automatische Ergänzung der
Daten bei der Eingabe des Arztes in
das Konto eine weitere wesentliche
Hilfe dar. Der Arzt muss lediglich
die Nummer der Fortbildung eingegeben, Titel der Fortbildung, Datum
und Punktzahl werden dann vom
System eingetragen. Diese automa-
tische Ergänzung erfolgt jetzt nicht
nur für Fortbildungen aus BadenWürttemberg, sondern für alle bundesweit über den EIV registrierten
Fortbildungen. Damit lässt sich die
notwendige Auflistung der absolvierten Fortbildungen in Minutenschnelle erledigen. Es ist deshalb verständlich, dass die Konten inzwischen zum Renner geworden sind
und bis Mitte Februar mehr als 7000
Ärzte ein Fortbildungskonto eingerichtet haben. Weitere Informationen:
http://www.aerztekammer-bw.de/25/
■
07fortbildungskonto.html
Matthias Felsenstein
Leiter der Abteilung Fortbildung
und Qualitätssicherung,
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Veranstaltungshinweis
Benefizkonzerte des Bodensee-Ärzteorchesters
Samstag, 28. März 2009, 20.00 Uhr
Gigelberghalle Biberach
Sonntag, 29. März 2009, 11.00 Uhr
Festsaal im Klostergebäude
Die Weissenau–Zentrum für Psychiatrie Ravensburg
Programm
• Joseph Haydn (1732–1809)
Ouverture zur Oper „L’infedelta delusa“
• Max Bruch (1838–1920)
Konzert für Klarinette, Viola und Orchester
Op. 88: Andante con moto – Allegro moderato –
Allegro molto
• Charles Gounod (1818–1893)
Sinfonie Nr. 1 D-Dur
Allegro molto – Allegretto moderato – Scherzo:
Non Troppo presto – Finale: Adagio – Allegro vivace
Solistinnen:
Bettina Faiss, Klarinette, Sinfonieorchester
des Bayerischen Rundfunks München
Christiane Arnold, Viola,
Bayerisches Staatsorchester München
Leitung:
Hans Jörg Walter, Markdorf
Kein Vorverkauf – Eintritt frei
ÄBW 03 • 2009
95
Kammern und KV
KVBW: Rücktrittsantrag abgewiesen
I
m Zentrum der Februar-Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) standen die
Honorarverteilung und die Rücktrittsforderung an den Vorstands­
vorsitzenden. Wie schon die SonderVV wenige Tage zuvor (das ÄBW
­berichtete) stieß auch diese Sitzung
der Ärztevertreter auf reges Interesse bei Mitgliedern und Presse.
In geheimer Abstimmung wurde
der Antrag, die Amtsführung des
KVBW-Vorstandsvorsitzenden
Dr. Achim Hoffmann-Goldmayer zu
missbilligen und ihn zum Rücktritt
aufzufordern, abgewiesen: 21 Ver­
treter stimmten dafür, 23 lehnten
ihn ab, zwei enthielten sich, eine
Stimme war ungültig.
In welch katastrophale Situation
viele Praxen bereits geraten sind,
schilderte Dr. Achim HoffmannGoldmayer, gehören doch die Ärzte
und Psychotherapeuten in BadenWürttemberg zu den eindeutigen
Verlierern der Honorarreform.
Das bundesweite Honorarplus von
3 Milliarden Euro versickert in
anderen Bundesländern, in BadenWürttemberg kommt nichts an.
„Die Honorarreform ist wenige
Tage nach der Einführung bereits
gescheitert“, monierte der KV-Chef.
Herumdoktern bringe hier nichts,
die Mangelverwaltung werde nicht
weiter akzeptiert. Sein Signal nach
Berlin: den „sozialistischen Honorarverteilungsirrsinn einstampfen!“
Gleichzeitig warnte er davor, den
Unmut mit überzogenen Reaktionen
Personalia der VV
Dr. Michael Barczok aus Ulm trat Ende Januar von
seinen Ämtern in der KVBW zurück. Sein Nachfolger ist
Dr. Michael Haen, Internist aus Tübingen.
Altershalber schied Dr. Peter Cuno (Rottenburg) aus,
als Nachfolger begrüßten die Delegierten
Dr. Hans-Peter Frenzel aus Ulm.
96
ÄBW 03 • 2009
■
an den Patienten auszulassen,
die doch auf der Seite der Ärzte
stünden. Sinnvolle Aktionen würden
von der KVBW ­allerdings nachhaltig
unterstützt.
Dr. Hoffmann-Goldmayer war
schon bei der Sonder-VV scharf angegriffen worden, legte man doch
ihm allein die Verantwortung für die
Verwerfungen durch die Honorar­
reform auf. Dies wies der KV-Chef
zurück und kam auf den „riesigen
Druck“ zu sprechen, unter dem
die KVBW und die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) stehen,
„losgelöst von Personen und Regionen.“ Er verdeutlichte den Delegierten, wie gering der Handlungsspielraum mittlerweile für regionale
KVen geworden sei. Wo immer sich
die Möglichkeit auftue, einzugreifen,
werde diese wahrgenommen. In diesem Zusammenhang führte er aus,
dass die Delegierten der KBV-VV –
wie er selbst – ausschließlich für
eine Beibehaltung der HausarztFacharzt-Trennung gestimmt haben.
Andere Beschlüsse zur NVV seien
von Baden-Württembergern nicht
mitgetragen worden. Jetzt arbeite
die KVBW mit Hochdruck daran, eine
Regelung für Praxen zu treffen, die
existenzbedrohende Honorarverluste einfahren. Umsatzverluste sollten
auf 5 Prozent begrenzt werden.
Eine solche Möglichkeit eröffnet
die im Januar vom Erweiterten
Bewertungsausschuss beschlossene
Konvergenzregelung.
Dr. Wolfgang Herz, der stellvertretende Vorstandsvorsitzende,
zeigte die Konvergenzregelung auf,
wie sie mit den Kassen abgestimmt
werden konnte und zunächst auf
die ersten beiden Quartale 2009 angewendet wird. So bezieht sich die
5-Prozent-Regel auf die Leistungen
der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung (das sind die RLV- und die
Freien Leistungen); ein eventuelles
Honorarplus bei Einzelleistungen
wird auf die Stützung angerechnet.
Den Verlust auf 5 Prozent einzugrenzen, sei aber keineswegs einfach:
Immerhin habe Baden-Württemberg
ja einen Honorarverlust von 2 Prozent gegenüber 2008 zu verzeichnen. Finanziert werden muss die
Regelung durch Abzüge bei den
Gewinnerpraxen. „Die Begrenzung
der Gewinne wird scharf sein, sonst
ist das nicht zu leisten“, betonte
Dr. Herz. Die gesamte Schieflage
rechnet auch er dem Gesundheitsfonds und den zentralen Bundes­
vorgaben an. „Was wir in diesem Jahr
tun, ist nichts als Flickschusterei an
diesem System.“ – Die VV beschloss
mehrheitlich mit vielen Gegenstimmen, einen Ausschuss Vergütungs­
reform zu gründen, der sich aus Mitgliedern des Finanzausschusses und
den Vorsitzenden der Beratenden
Fachausschüsse zusammensetzt.
In einer langen Diskussion rund
um die Honorarreform wurde auch
gefordert, die ungeliebten Regel­
leistungsvolumina nicht umzusetzen. Hier intervenierte Ministerial­
dirigent Manfred Zach, der als
Vertreter des Sozialministeriums
Baden-Württemberg an der VV
teilnahm, und verwies darauf, dass
solche Forderungen gegen das SGB
V verstoßen. „Dieser Antrag würde
den Vorstand auffordern, rechtswidrig zu handeln. Das müssten wir
rügen.“ Ebenso rechtswidrig sei der
(abgestimmte und angenommene)
Antrag, die Qualitätsstandards
Ultraschalldiagnostik in BadenWürttemberg nicht umzusetzen.
Rechenkunststücke macht auch
der HzV-Vertrag notwendig. Zu den
Schwierigkeiten bei der Bereinigung
und deren verheerende Auswirkung
bei den Vorauszahlungen nahm
Dr. Hoffmann-Goldmayer Stellung.
So seien durch die zunächst auch
im letzten Quartal angewandte
Methodik Verwerfungen entstanden,
die von keinem der Beteiligten
vorhersehbar waren. Die jetzt an­
gewandte geringere Kürzung der
Vorauszahlungen sei nur eine
­Übergangsregelung. Hier stehe
man in engem Kontakt mit dem
■
Hausärzteverband.
Das auffälligste Symptom von Allianz MedKompetent:
ein regelmäßiger Puls.
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Peter Zimmermann
Leiter Produktmanagement Kredit
Baden-Württembergische Bank
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(07 11) 1 27-4 80 77
Telefax
(07 11) 1 27-6 64 80 77
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raumhaus in guter Lage und
optimalem Zuschnitt gefunden,
Kaufvertrag unterschrieben,
­Finanzierung festgelegt: Checklisten
helfen Ärzten und anderen Heilberuflern dabei, die private Immobilie
unter Dach und Fach zu bringen.
Der Kauf ist eine Sache von Minuten. Die Finanzierung dagegen ist
auf lange Zeit angelegt – durchschnittlich auf 30 Jahre. Umso wichtiger ist es, einen erfahrenen Partner
wie die Baden-Württembergische
Bank (BW-Bank) an seiner Seite zu
wissen.
Individuelles Finanzkonzept
Dort nimmt sich der Baufinanzierungs-Spezialist Zeit für den
­Immobilieninteressenten. Gemeinsam mit ihm analysiert er das Vor­
haben und entwirft ein Finanzierungskonzept. Dieses beinhaltet die
klassischen Elemente wie Darlehenshöhe, Tilgung, Laufzeit sowie die
Einbindung von Bausparverträgen.
Die Tilgung ist flexibel, Sondertilgungen sind bis zu zehn Prozent
jährlich möglich. Es kann sogar mit
Rückzahlungsformen getilgt werden.
Auf Wunsch kann der Zins durch
­eine Zinsobergrenze gesichert werden. Ferner darf der Tilgungssatz
zweimal während der Festzins­
bindung um bis zu drei Prozent
­innerhalb bestimmter Ober- und
­Untergrenzen geändert werden.
Der Kundenbetreuer berücksichtigt
jedoch auch bestehende Verpflichtungen, prüft die Möglichkeiten
zu Umschuldungen und baut einen
Sicherheitspuffer ein. Außerdem
schöpft er staatliche Fördermöglichkeiten optimal aus.
Energieeffiziente
Umbaumaßnahmen
Egal ob Neubau oder Altbau –
es lohnt sich, der umweltgerechten
Energietechnik besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Denn mit
­energieeffizientem Bauen werden
98
ÄBW 03 • 2009
sowohl Energie als auch Kosten
­gespart. Einsparpotenzial bietet
nicht nur Wärmedämmung –
auch alternative Solarthermie,
Photo­voltaik, Geothermie und Bio­
brennstoff können zum Zuge
­kommen. Energiebewusste Immo­
bilienkäufer profitieren gleich
­doppelt: Neben sinkenden Energiekosten werden sie für Klimaschutzmaßnahmen am Haus mit günstigen
Fördergeldern und Förderzinsen von
der Kredit­anstalt für Wiederaufbau
(KfW) ­sowie der Landeskreditbank
Baden-Württemberg (L-Bank)
­belohnt.
KfW/L-Bank:
Wohnen mit Zukunft
Das Land will den Einsatz erneuerbarerer Energien im Interesse einer
nachhaltigen Energieversorgung
und aus Gründen des Umweltschutzes steigern. Daher fördert es
zum Beispiel über das Programm
„Wohnen mit Zukunft: Erneuerbare
Energien“ der L-Bank den Einbau
von heiztechnischen Anlagen auf
Basis erneuerbarer Energieträger in
Wohnimmobilien. Unterstützt werden Personen, die ein Haus in Baden-Württemberg besitzen, bauen
oder kaufen. Sie müssen mindestens
eine der Wohnungen selbst nutzen.
Die L-Bank senkt in Kooperation mit
dem Bund die ohnehin schon günstigen KfW-Zinsen noch zusätzlich.
Wichtig: Mit einem geplanten Umbauvorhaben darf erst nach Antragstellung begonnen werden.
Kombinationsbonus vom BAFA
Auch eine solarthermische
­ nlage zur kombinierten Warm­
A
wassererwärmung und Raum­
heizung kann sich lohnen. Bis zu
sechs Monate nach Installation
einer Solaranlage mit Heizung kann
beim Bundesamt für Wirtschaft
und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein
Kombinationsbonus von 750 Euro
beantragt werden.
Energieberatung durch
unabhängige Energieberater
Die BW-Bank kooperiert seit
September 2008 mit dem Deutschen
Energieberater-Netzwerk e. V.
(DEN) – einem Zusammenschluss
von über 300 unabhängigen bundesweit tätigen Energieberatern.
Zu deren Beratungsleistungen
gehören unter anderem eine
mündliche Energieberatung vor Ort,
die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises und
eines Energieeinspargutachtens.
Optimale Absicherung
über BW ImmoSafePaket
Lange Krankheit, Arbeitslosigkeit, Todesfall – wirtschaftliche
­Notlagen daraus sind sehr häufig
die Folge. Wer eine Immobilie
­erwirbt, sollte daher auch an eine
Absicherung für zukünftige Risiken
denken. Die BW-Bank bietet mit
dem ImmoSafePaket eine durchdachte Lösung, mit der die monat­
lichen Zahlungsverpflichtungen
zu günstigen Prämien abgesichert
werden können. Im Krankheitsfall
beziehungsweise bei Arbeits­
unfähigkeit übernimmt sie dann die
Darlehensraten des Versicherten.
Gleichermaßen trägt sie ein Jahr
lang die monatlichen Ratenzahlungen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit angestellter Ärzte.
Im Todesfall entspricht die Leistung
der Summe der ausstehenden
Darlehensraten. Dieses Angebot
gilt nicht nur für das neu erworbene
Eigenheim, sondern kann auch
noch im Nachhinein abgeschlossen
werden. Ein besonderer Pluspunkt:
Auch Selbstständige und Teilzeit­
beschäftigte können diese
Leistungen in Anspruch nehmen. ■
Rechtsfragen
Erlass der Privatliquidation
D
ie Bezirksärztekammern in BadenWürttemberg mussten sich aufgrund von Anfragen, aber auch
aufgrund von Beschwerden nieder­
gelassener Ärztinnen und Ärzte über
Kolleginnen und Kollegen, schon häufiger mit der Frage befassen, ob es
zulässig ist, Leistungen, die nicht im
EBM verzeichnet sind, kostenlos zu
erbringen und nicht über die GOÄ
abzurechnen. Hinter diesen Anfragen
steckt manchmal Mitleid mit mittellosen Patientinnen und Patienten,
häufiger sind jedoch die Fälle, in denen
die Ärztin/der Arzt einen Wettbewerbsvorteil anstrebt, um Patientinnen und
Patienten an die Praxis zu binden.
Die Antwort, ob und, wenn ja, in
welchen Fällen eine kostenlose Leistungserbringung von privat­ärztlichen
Leistungen/Selbstzahlerleistungen möglich ist, ergibt sich aus den für das ärztliche Gebührenrecht und dem Berufsrecht maß­geblichen Bestimmungen.
I. Der Bundesgesetzgeber hat
auf der Basis von Art. 74 Nr. 11 GG zur
Regelung des ärztlichen Berufszulassungsrechts die Bundesärzteordnung
(BÄO) erlassen. § 11 BÄO ermächtigt die
Bundesregierung, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
die Entgelte für ärztliche Tätigkeit in
einer Gebührenordnung zu regeln.
In § 11 BÄO heißt es: „[…] In dieser
Ge­bührenordnung sind Mindest- und
Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen. Dabei ist den berechtigten Interessen der Ärzte und der zur
Zahlung der Entgelte Verpflichteten
Rechnung zu tragen.“ Ziel dieser Bestimmungen ist es, das ärztliche Honorar im Interesse einer einwandfreien
ärztlichen Versorgung der Bevölkerung
ohne Rücksicht auf das jeweils herrschende Verhältnis zwischen Angebot
und Nachfrage so zu bemessen, dass
es einerseits eine einwandfreie Aus­
übung des Arztberufs und eine angemessene Lebenshaltung für den Arzt
ermög­licht, andererseits jedoch jedem
eine einwandfreie ärztliche Behandlung
finanziell möglich macht. Entsprechend
der Ermächtigungsgrundlage in § 11
S. 2 BÄO regelt § 5 GOÄ die Höhe
der einzelnen Gebühr. Sie bemisst sich,
soweit in § 5 Abs. 3–5 GOÄ nichts
anderes geregelt ist, nach dem 1-fachen
bis 3,5-fachen des Gebührensatzes.
Dabei darf die Gebühr in der Regel
nur zwischen dem 1-fachen und dem
2,3-fachen des Gebührensatzes be­
messen werden. Der Gesetzgeber der
Bundesärzteordnung und ihm folgend
der Verordnungsgeber der Gebührenordnung für Ärzte verpflichten Ärztinnen und Ärzte somit, die Gebühr
für eine ärztliche Leistung in der Bandbreite zwischen dem 1-fachen Satz
und dem Höchstsatz des 3,5-fachen
Satzes zu liquidieren.
PRIVATLIQUIDATION
IST VERTRAUENSSACHE
Seit 1923 vertrauen uns Ärzte ihre Privatabrechnung an. Unser starkes Service-Team
steht Ihnen kompetent, serviceorientiert und
garantiert rechtssicher bei allen Fragen rund
um die Privatliquidation zur Seite.
Rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie:
07 11/72 01-2 45 oder informieren Sie sich
im Internet unter www.pvs-bw.de
II. Die Bestimmung des § 2 GOÄ,
nach der Ärztinnen und Ärzte die
Möglichkeit haben, eine von der GOÄ
abweichende Gebühren­höhe durch
Vereinbarung mit der Patientin/dem
Patienten festzulegen, ändert an dem
vorgefundenen Ergebnis nichts. Denn
der Verordnungsgeber wollte – wie
die systematische und die historische
Aus­legung der Vorschrift des § 2 GOÄ
ergibt – eine abweichende Honorar­
vereinbarung nur zur Überschreitung
der Höchstsätze regeln, eine Abweichung nach unten sollte ­damit nicht
zugelassen werden.
III. Im ärztlichen Berufsrecht
regelt § 12 Abs. 1 der Berufsordnung
der Landesärztekammer BadenWürttemberg (BO), dass die Honorar­
forderung der Ärztin/des Arztes an­
gemessen sein muss und dass für die
Bemessung die amtliche Gebühren­
ordnung (GOÄ) die Grundlage ist,
soweit nicht andere gesetzliche Ver­
gütungsregelungen gelten. Weiter
heißt es in § 12 Abs. 1 S. 2 BO: „Ärztinnen und Ärzte dürfen die Sätze
nach der GOÄ nicht in ­unlauterer
Weise unterschreiten.“ „Verwandten,
Kollegen, deren Angehörigen und
mittellosen Patienten kann der Arzt
das Honorar ganz oder teilweise
erlassen“ (§ 12 Abs. 2 BO). Mit § 12
S. 3 BÄO geht also die Berufsordnung
der Landesärztekammer Baden-
ÄBW 03 • 2009
PVS Baden-Württemberg e.V.
Bruno-Jacoby-Weg 11 · 70597 Stuttgart
Telefon 0711/72 01-245
[email protected] · www.pvs-bw.de
Mitglied im Verband der
Privatärztlichen VerrechnungsStellen
Rechtsfragen
Redaktion „Recht“:
Prof. Dr. iur.
Hans Kamps
72770 Reutlingen
Haldenhaustr. 11
Württemberg davon aus, dass
Ärztinnen und Ärzte bestimmten
Patientinnen und Patienten das
Honorar teilweise oder gar ganz
erlassen dürfen und der Einfachsatz
der Gebührenordnung für Ärzte
auch unterschritten werden darf,
wenn dies nicht unlauter ist. Diese
Anzeige
Veranstaltungshinweise
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Karlsruhe ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Freitag, 3. April 2009 (17.00 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Karlsruhe, Rüppurer Str. 1, 76137 Karlsruhe
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Karlsruhe, Herr Bernd Kirchstetter,
Telefon (07 21) 1 42-2 47 21 oder
BW-Bank Karlsruhe, Herr Axel Schmidt,
Telefon (07 21) 1 42-2 47 22
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
in Ulm ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Termin:
Mittwoch, 29. April 2009 (18.30 Uhr)
Veranstaltungsort:
BW-Bank Ulm, Neue Str. 70, 89073 Ulm
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
BW-Bank Ulm, Herr Bernhard Bock,
Telefon (07 31) 14 24-1 11 oder
BW-Bank Ulm, Frau Kathrin Russ,
Telefon (07 31) 14 24-1 21
100
ÄBW 03 • 2009
Bestimmung in § 12 der Berufsordnung lässt sich, soweit sie Verwandte der Ärztin/des Arztes und mittellose Patientinnen und Patienten
betrifft, aus Art. 6 des Grund­
gesetzes (GG), dem Schutz von Ehe
und Familie und dem in Art. 20
Abs. 1 GG geregelten Sozialstaatsprinzip rechtfertigen. Auch die
Regelung, dass Ärztinnen und Ärzte
ihren Kolleginnen und Kollegen und
deren Angehörigen das Honorar
ganz oder teilweise erlassen dürfen,
ist ein historisch gewachsener
Grundsatz, der in der Berufsordnung
seinen Niederschlag gefunden hat
und als sogenanntes vorkonstitu­
tionelles Recht nicht gegen die
Bundesärzteordnung und die Regelungen zur Gebührenhöhe in der
GOÄ verstößt.
Im Ergebnis bedeutet dies,
dass Ärztinnen und Ärzte mittellose
Pa­tientinnen und Patienten ohne
Ver­sicherungsschutz durch eine
gesetzliche oder private Kranken­
versicherung entweder kostenlos
oder gegen einen geringeren
Steigerungssatz als dem 1-fachen
Steigerungssatz der GOÄ behandeln
dürfen.
IV. Keinesfalls dürfen Ärztinnen
und Ärzte hingegen Leistungen
kostenlos oder unter dem Einfachsatz der GOÄ erbringen, um dadurch
einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Denn – wie bereits ausgeführt
– regelt § 12 Abs. 1 S. 2 BO, dass
Ärztinnen und Ärzte die Sätze nach
der GOÄ nicht „in unlauterer Weise“
unterschreiten dürfen. Diese Worte
sind dem Wettbewerbsrecht entnommen. Die Frage, ob eine Wettbewerbshandlung lauter = recht­
mäßig oder unlauter = rechtswidrig
ist, ist eine Kernfrage des Gesetzes
gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG), einem formellen Bundesgesetz. Ziel der Regelungen des UWG
ist es, einen freien Wettbewerb zu
­sichern, ihn aber nicht schrankenlos
bis hin zu Kampfmitteln zu erlauben. Unlauterkeit im Sinne des
­Wettbewerbsrechtes liegt bei einem
Verstoß gegen die guten Sitten vor.
Rechnen Ärztinnen und Ärzte bestimmte privatärztliche Leistungen
zur Erlangung eines Wettbewerbsvorteils nicht kostendeckend ab
oder erbringen sie diese sogar
­kostenlos, handeln sie unlauter im
Sinne des § 1 UWG und damit auch
unlauter im Sinne des § 12 BO.
Ein Verstoß gegen die Berufsordnung kann zu berufsgerichtlichen
Sanktionen führen (Geldbuße bis
maximal 50 000 Euro). Gemäß § 1
UWG kann auf Unterlassung und
Schadensersatz in Anspruch ge­
nommen werden, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des
­Wettbewerbs Handlungen vornimmt, die gegen die guten Sitten
verstoßen.
V. Zusammenfassend dürfen
Ärztinnen und Ärzte privatärztliche
Leistungen/Selbstzahlerleistungen
kostenlos oder unterhalb des Einfachsatzes der GOÄ erbringen, wenn
Patientinnen und Patienten mittellos
sind. Auch gegenüber Verwandten,
Kolleginnen und Kollegen und deren
Angehörigen darf das Honorar nach
wie vor ganz oder teilweise erlassen
werden. Zur bloßen Erlangung eines
Wettbewerbsvorteils hingegen ist
ein solches Verhalten unzulässig.
Wer zu Unrecht Selbstzahlerleistungen kostenlos oder unterhalb des
Einfachsatzes der GOÄ erbringt,
handelt berufsrechtswidrig und
verstößt gegen das Gesetz gegen
den unlauteren Wettbewerb
und muss mit berufsrechtlichen
und zivilrechtlichen Sanktionen
■
rechnen.
Dr. iur. Regine Kiesecker
Stellvertretende Geschäftsführerin der
Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Vermischtes
Erwerb der Zusatzbezeichnung
Homöopathie
S
eit dem 1. Mai 2006 ist in
­Baden-Württemberg die neue
Weiterbildungsordnung (WBO)
in Kraft, und damit haben sich
­einige Verfahrensschritte für alle
­Beteiligten geändert. Wer nach der
alten WBO seine Ausbildung be­
gonnen hat, kann innerhalb der
­definierten Übergangsfrist von fünf
Jahren sie auch nach altem Recht
abschließen. Wer nach dem 1. Mai
2006 mit der Weiterbildung in
­Homöopathie begonnen hat,
muss seine Weiterbildung nach
der neuen Weiterbildungsordnung
ausrichten.
Wer sich jetzt die Homöopathie
als Therapiealternative aneignen
will, der hat folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Sie sind – oder
werden demnächst – Facharzt;
Sie nehmen an mindestens vier
­Homöopathie-Kursen entsprechend
dem neuen Curriculum 2006 teil;
Sie absolvieren mindestens 100
Stunden Fallseminar einschließlich
Supervision bei einem weiterbildungsbefugten homöopathischen
Kollegen. Alternativ kann dies durch
eine mindestens sechsmonatige
­Mitarbeit unter Anleitung in seiner
Praxis geschehen. Wenn Sie den
­Antrag auf Zulassung zur Prüfung in
Homöopathie stellen, sollten Sie die
Anerkennung als Facharzt besitzen.
Dass die vorgegebenen Zeiten
als Mindestzeiten zu verstehen sind,
ergibt sich aus der Präambel der
WBO, in der es heißt: „Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte
und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte
in der Mindestzeit nicht erlernt
werden können.“ (vergleiche auch
§ 4 Abs. 4 WBO).
Entscheidend ist deshalb, den
Wissensstand der Weiterzubildenden
korrekt zu erfassen und zu dokumentieren. Ohne ein qualifiziertes
Zeugnis eines Weiterbildungs­
befugten kann keine Zulassung zur
mündlichen Prüfung durch die
­zuständige Bezirksärztekammer
­erfolgen.
Damit haben die Weiterbildungsbefugten im Wesentlichen die
Verantwortung, die Qualität der erteilten Zusatzbezeichnung zu gewährleisten. Sie haben jetzt die Aufgabe: „… nach Abschluss eines Weiterbildungsabschnittes, mindestens
jedoch einmal jährlich, ein Gespräch,
in welchem der Stand der Weiterbildung von beiden beurteilt wird, zu
führen … Der Inhalt dieses Gespräches ist zu dokumentieren und
dem Antrag zur Zulassung zur Prüfung beizufügen.“ (§ 8 Abs. 2 WBO).
Dies entspricht dem oben erwähnten, qualifizierten Zeugnis.
Als Hilfe ist den Beteiligten das
Logbuch Homöopathie an die Hand
gegeben (www.aerztekammer-bw.
de/30/10/zusatzwb/log12.pdf).
Als Tabelle sind darin die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte
aufgeführt.
Die „Kenntnisse, Erfahrungen
und Fertigkeiten in der spezifischen
homöopathischen Behandlung
von akuten und chronischen Krankheiten“ müssen dem Ausbilder
nachgewiesen worden sein. Im
Kursbuch „Homöopathie“ hat die
Bundesärztekammer die Empfehlung ausgesprochen, dies mit mindestens zehn Fällen aus der praktischen Tätigkeit des Teilnehmers
zu tun (davon fünf Fälle mit mindestens einjähriger Beobachtungsund Behandlungszeit nach der
ersten Mittelgabe). Auf die schriftlich dokumentierten und ausge­
arbeiteten Fälle kann sich der Aus­
bilder in seinem Zeugnis beziehen.
Sind die Voraussetzungen erfüllt,
wird der Antragsteller zur mündlichen Prüfung bei der Ärztekammer
zugelassen. Die Prüfung dauert
­gemäß § 14 Abs. 2 WBO mindestens
30 Minuten. Die Inhalte sind nicht
vorgegeben. Es steht den Prüfern
frei, eine Fallbearbeitung als Prüfungsaufgabe zu stellen. Der Prü-
fungsausschuss besteht aus einem
neutralen Vorsitzenden und zwei
weiterbildungserfahrenen Ärzten mit
Zusatzbezeichnung Homöopathie.
Diejenigen, die nach der neuen
Weiterbildungsordnung Fallseminare
vermitteln möchten, müssen einen
formlosen Antrag bei der zuständigen Bezirksärztekammer stellen und
eine Konzeption für ihre Fallseminare
vorlegen. Das Curriculum kann einen
Zeitraum umfassen, der länger als die
vorgegebene Mindestzeit ist, wenn
nur so die geforderten Weiterbildungsinhalte vermittelbar sind (mehr
als sechs Monate Tätigkeit in der
Praxis eines Weiterbildungsbefugten
mit angemessener Vergütung / mehr als 100 Stunden Fallseminar).
Ein Wort noch zur Facharztanbindung. Durch eine Initiative des
Deutschen Zentralvereins homöo­
pathischer Ärzte (DZVhÄ) ist bei
der Weiterbildungskommission der
Bundesärztekammer der Antrag
anhängig, statt des Facharztes eine
„24-monatige Weiterbildung in
einem Gebiet der unmittelbaren
Patientenversorgung“ anzuerkennen.
Da dies für die Akupunktur im April
2008 von der Landesärztekammer
Baden-Württemberg geschah und
Bayern, Berlin und Schleswig-Holstein dies schon umgesetzt haben,
erscheint eine Änderung möglich.
Die homöopathische Therapie
kann sowohl über die GOÄ als auch
bei Krankenkassen im Rahmen von
IV-Verträgen, die der DZVhÄ ausgehandelt hat, abgerechnet werden.
Bei letzteren wird eine regelmäßige
Qualitätskontrolle der beteiligten
Ärzte, die sich dafür einschreiben,
durchgeführt. Als Qualitätsmerkmal
zum Beitritt gilt das HomöopathieDiplom des DZVhÄ (basierend
auf den Kriterien der WBO 1995).
Näheres dazu beim DZVhÄ,
Am Hofgarten 5, 53113 Bonn,
Telefon (02 28) 2 42 53 30. Internet:
www.welt-der-homoeopathie.de ■
Dr. med. Elisabeth
Häcker-Strobusch,
Weiterbildungs­
beauftragte
für Homöopathie
Dr. med. Elisabeth Häcker-Strobusch
ÄBW 03 • 2009
101
Vermischtes
Eilbetreuung: Neues Formular beseitigt Probleme
E
Dr. med. Hendrik Mende
Klinik für Anästhesiologie,
Intensivmedizin,
Schmerztherapie und
Notfallmedizin
Kliniken LudwigsburgBietigheim GmbH
Klinikum Ludwigsburg
Posilipostraße 4
71640 Ludwigsburg
Telefon
(0 71 41) 9 96 67 00
Fax
(0 71 41) 9 96 67 09
E-Mail: hendrik.mende@
kliniken-lb.de
ine Betreuung bezeichnet die
rechtliche Vertretung. Sie wird
notwendig, wenn ein Volljähriger
aufgrund einer psychischen Krankheit
oder einer körperlichen, geistigen oder
seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht
besorgen kann. Die Betreuung ist an
die Stelle der früheren Vormundschaft
getreten und wird durch das
Betreuungs­gesetz geregelt.
Bei der Einrichtung einer Betreuung ist zu unterscheiden, ob es sich
um eine Regelbetreuung oder eine
­Eilbetreuung handelt. Betroffen sind
Patienten, die Art, Bedeutung und
Tragweite einer ärztlichen Maßnahme
nach Aufklärung nicht erfassen können, da sie sich aufgrund der vorliegenden Erkrankung in einem nichtgeschäftsfähigen Zustand befinden.
Jede Behandlung stellt einen Eingriff in
das in Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes garantierte Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit dar und bedarf daher der Einwilligung. Wenn der
Betroffene selbst diese Einwilligung
nicht mehr wirksam erteilen kann,
muss dies sein Betreuer übernehmen.
Anzeige
Veranstaltungshinweis
Die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank) veranstaltet
im März 2009 ein Seminar für niederlassungswillige Ärzte:
Existenzgründer-Seminar für Heilberufler.
Veranstaltungsorte und Termine:
Stuttgart: Mittwoch, 18. März 2009 (18.00 Uhr)
Heilbronn: Mittwoch, 25. März 2009 (19.00 Uhr)
Heidelberg: Mittwoch, 25. März 2009 (18.30 Uhr)
Seminarinhalte:
• Neugründung oder Übernahme
• Kooperationsformen
• Praxiswertermittlung
• Investitionsplanung
• Praxiskosten
• Finanzierung
• Öffentliche Fördermittel
• Absicherung der Existenz
Die Teilnahme ist kostenlos.
Information und Anmeldung:
Stuttgart: Frau Barth, Telefon (07 11) 1 24-3 13 18
Heilbronn: Frau Strößler, Telefon (0 71 31) 8 84-4 05
Heidelberg: Frau Lindner, Telefon (0 62 21) 9 18-2 21
102
ÄBW 03 • 2009
In der Intensivmedizin wird meistens eine Eilbetreuung not­wendig,
wenn nach erfolgter Erstversorgung
weitere dringliche, aber nicht notfällige (?) Maßnahmen wie Revisions­
operationen, Tracheotomien etc.
durchgeführt werden müssen. In der
Vergangenheit kam es in derartigen
Fällen bei der Einrichtung einer Eil­
betreuung immer wieder zu Kontro­
versen zwischen den beteiligten
Ärzten, Notaren und Amtsrichtern.
Die verwendeten Formulare genügten
oft nicht den juristischen und medizinischen Be­langen und mehrfache
Rückfragen vonseiten der Amts­
gerichte und ­insbesondere der Notare
verzögerten die Einrichtung der Eil­
betreuung.
Unter der Federführung des
­Justizministeriums und ärztlicher
­Beteiligung wurde daher im ver­
gangenen Jahr ein allgemein­gültiges
Formular zur Einrichtung ­einer
Betreuung für den Eilfall entwickelt,
das den hohen medizinischen wie
­juristischen Anforderungen entspricht.
Um die Einrichtung einer Eil­
betreuung in Zukunft rascher in die
Wege leiten zu können, ist es notwendig, das neue Formular rasch in den
Kliniken in die tägliche Praxis einzu­
führen. Das PDF-Formular ist auf der
Homepage des Justizministeriums
(www.jum.baden-wuerttemberg.de)
in der Rubrik „Service/Formulare und
Hinweisblätter/Sonstiges“ eingestellt
(„Anregung auf Anordnung einer
vorläufigen Betreuung und ärztliches
Attest zur Vorlage beim Vormund­
schafts­gericht“). Eine bearbeitbare
Word-Fassung ist auf der Homepage
des Netzwerks Intensivmedizin
Baden-Württemberg unter der
Rubrik „Download“ zu finden
(www.netzwerk-intensivmedizin.de),
was die eventuelle Anpassung
an das Kliniklayout ermöglicht.
■
Ärztenotstand
D
er Präsident des Landesverbandes der Freien Berufe BadenWürttemberg, Franz Longin, hat
sich in einem persönlichen Schreiben
an Ministerpräsident Günther
Oettinger gewandt, um darauf hinzuweisen, dass die Freien Berufe des
Landes Baden-Württemberg sich unter
anderem von den Auswirkungen der
Wirtschaftskrise massiv betroffen sehen. Zum „Ärztenotstand“ schreibt er
unter anderem „(…) Seit dem 1. Januar
2009 ist der umstrittene und viel diskutierte Gesundheitsfonds in Kraft getreten und die von Vielen prophezeiten
negativen Folgen dieser eigenwilligen
Konstruktion zeichnen sich bereits ab.
Ein Großteil der Versicherten zahlt
mehr Geld für eine gleichbleibende
oder auch schlechter werdende Ver­
sorgung, zu wenig Geld fließt aus
dem Fonds nach Baden-Württemberg
zurück. Hinzu kommen die Auswirkungen einer bundesweiten Honorarreform, mit der ein Honorarplus von
bundesweit 2,7 Milliarden einhergehen
sollte, wie die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt versprochen hatte. Von diesem Honorarplus kommt in
Baden-Württemberg jedoch nichts an.
Die gesetzlich vorgegebenen
Neuregelungen zur Verteilung des
Honorars an die niedergelassenen
Ärzte weisen zusätzlich erhebliche
Fehler auf, was die Mindereinnahmen
noch vergrößert. Das für die Grundversorgung der Patienten nach Bundesvorgaben ausgewiesene Honorarvolumen ist viel zu gering bemessen,
viele Haus- und Facharztpraxen werden von deutlichen Honorarverlusten
betroffen sein. Die hervorragende ambulante medizinische Versorgung in
­Baden-Württemberg ist in Gefahr.
Viele Arztpraxen müssen um ihre Existenz fürchten. Die von der Politik versprochene Planungssicherheit in Arztpraxen ist zur ‚Farce‘ geraten. Viele
Angehörige der Heilberufe fühlen
sich nicht mehr frei in der Berufsaus­
übung. Das kann eine freie Gesell■
schaft nicht ertragen. (…)“
Vermischtes
Facharztvertrag
Auswirkungen der Honorarreform
U
A
m die aktuelle Situation der
niedergelassenen Ärzte darzustellen, führte Medi Heidelberg
Anfang Februar eine Telefax-Umfrage zur Honorarreform in Arztpraxen
durch. Dabei gaben 80 von 100 angeschriebenen Praxen an, in diesem
Jahr Umsatzeinbußen von voraussichtlich 10 Prozent und mehr zu erleiden. 62 Prozent der Befragten befürchteten eine existenzielle Bedrohung sowie erhebliche finanzielle
Engpässe in ihren Praxen. 82 von
100 Ärzten erwarteten keine Verbesserung ihrer Vergütungssituation innerhalb des bestehenden Systems;
sie können ohne Privatpatienten
und private Zusatzleistungen ihre
Arztpraxen nicht mehr führen. Von
100 Kassenärzten waren 62 zu einer
Rückgabe ihrer Kassenzulassung
­bereit. Die Umfrageergebnisse bestätigen nach Ansicht der Geschäftsführung die Befürchtung, dass die
Honorarreform für die freien Arztpraxen in Baden-Württemberg weitreichende Folgen haben wird. Durch
die bundesweite Umverteilung der
Gelder aus der Gesetzlichen Krankenversicherung sei eine erhebliche
Verschlechterung der ärztlichen
­Versorgung in Baden-Württemberg
zu erwarten.
Bundesärztekammer-Präsident
nfang Februar schrieb die AOK
Baden-Württemberg den bunProf. J.-D. Hoppe forderte Mitte Feb­
ruar eine Lösung im Honorarstreit. Er
desweit ersten Facharztvertrag
kritisierte, die Arbeit in den Arztpranach § 73c SGB V aus. Darin geht es
xen werde bereits seit längerem vielum die flächendeckende und einheitfach unterbewertet und es gebe zuliche Umsetzung der kardiologischen
dem Verlierer der Honorarreform. DaVersorgung für die an der hausarzther mahnte er rasche Verbesserungen zentrierten Versorgung gemäß § 73b
für die niedergelassenen Ärzte an. Zu- SGB V teilnehmenden Versicherten
gleich zeigte der Präsident Verständder AOK Baden-Württemberg durch
nis für den Ärger vieler Kollegen:
jeweils mindestens 50 Prozent der
„Wenn die Ärzte sich nicht in der Lage Fachärzte für Kardiologie in den jeweifühlen, für das Geld, das sie von der
ligen Planungsregionen, die sich an
Krankenkasse bekommen zu behander Raumplanung des Landes bzw.
deln, wie die Medizin das eigentlich
dem Zuschnitt der AOK-Bezirksdirek­
vorschreibt, dann müssen sie protestionen orientieren. Zur Vergütung
tieren und auf diesen Missstand hinheißt es, die AOK Baden-Württemberg
weisen.“ So müsse dem einzelnen
biete eine eigene Honorarordnung
außerhalb der Regelleistungsvolumen
­Patienten gesagt werden, dass nicht
mehr das volle Leistungsspektrum
und Fallzahlbegrenzungen. Starten
soll der Facharztvertrag bereits am
­angeboten werden könne. Möglich
sei nur noch eine Teilmenge, weil
1. Juli; die Bewerbungsfrist endete
Chronische Wunden.qxd:Layout
1
das Geld fehle, so Prof. Hoppe.
■A-AK09002
Anfang März.
■
Esslinger Ärztetag
Inhalte
Teilnahmegebühr
• Verschiedene Ansätze zur
Behandlung der chronischen
Wunde
295,00 Euro (inkl. MwSt.)
Anzeige
Ulcus Cruris im Fokus
Thalidomid
Zeitgemäße Versorgung Chronischer Wunden
T
halidomid- sowie lenalidomidhaltige Fertigarzneimittel sind zur Behandlung des
Multiplen Myeloms zugelassen.
Anfang Februar 2009 trat durch
Änderung der Arzneimittel­
verschreibungsverordnung ein
Sicherheitskonzept zur Vermeidung schwerer Nebenwirkungen
in Kraft. Dazu gehört, dass Ärztinnen und Ärzte für Verschreibungen von Arzneimitteln mit
Thalidomid oder Lenalidomid
ein besonderes Rezeptformular
(„T-Rezept“) verwenden müssen,
das nur vom BfArM bezogen
werden kann. Patienten müssen
von ihren Ärzten ausführlich
über die Risiken einer Behandlung mit Thalidomid bzw. Lenalidomid informiert und auf eine
Reihe von Sicherheitsmaßnahmen hingewiesen werden,
die vor allem zur Vermeidung
von Schwangerschaften unverzichtbar sind. Weitere Informa­
■
tionen: www.bfarm.de
24. – 25. April 2009, Tuttlingen
• Ulcus cruris
- Definition
- Pathophysiologie
- Diagnostische Maßnahmen
- Aktuelle therapeutische
Konzepte
• Zeitgemäße Wundversorgung
am Beispiel des Wundzentrums Hamburg e.V.
• Ulcus Cruris – Fallbeispiele
in und aus der Praxis
• Behandlung von schmerzhaften chronischen Wunden –
Schmerztherapie
A-AK09002
B
eim 4. Esslinger Ärztetag widmet sich die Kreisärzteschaft
Esslingen dem Thema „Ärzte
als Patienten“. Den Festvortrag hält
Prof. Dr. Gerd Nagel, Präsident der
Schweizer Stiftung Patientenkompetenz. Drei Vortragsblöcke ergänzen
das Programm und sind überschrieben mit „Macht Arztsein krank?“,
„Stress-Situationen im Arztberuf“
und „Arztberuf und Familie“.
Der Ärztetag findet statt am
Samstag, 28. März 2009, von 9 bis
zirka 14 Uhr im Alten Rathaus,
Esslingen a. N.
Information und Anmeldung:
Sekretariat Prof. Dr. M. Leschke,
Telefon (07 11) 31 03-24 01, E-Mail:
[email protected] ■
19.02.2009
Organisation
AESCULAP AKADEMIE GmbH
Marie Abdo
Am Aesculap-Platz
78532 Tuttlingen
Telefon +49 7461 95-1015
Telefax +49 7461 95-2050
[email protected]
Weitere Termine und Informationen zur Anmeldung unter
www.aesculap-akademie.de
• Sanierung von MRSA in der
Wunde
• Wundbehandlung versus
Regress
ÄBW 03 • 2009
103
9:12
Vermischtes
Neuer Präsident
P
rofessor Dr. Friedhelm
Beyersdorf, Ärztlicher Direktor
der Abteilung Herz- und
Gefäßchirurgie des Universitäts­
klinikums Freiburg und bisher
erster Vizepräsident der Fachgesellschaft der deutschen Herzchirurgen,
ist seit Mitte Februar neuer Präsident der Deutschen Gesellschaft
für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie. Diese vertritt als medizinische
Fachgesellschaft die Interessen der
rund 750 in Deutschland tätigen
Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgen
im Dialog mit Politik, Wirtschaft
■
und Öffentlichkeit.
Krebsregister
E
nde März soll das neue Krebs­
register Baden-Württemberg
nach jahrelangem Vorlauf seine
Arbeit beginnen. Zuvor mussten
die im Krebsregistergesetz offen
gelassenen Details per Rechts­
verordnung geregelt werden.
In der Stellungnahme zu dieser
Krebsregisterverordnung des Landes
brachte die Landesärztekammer
Baden-Württemberg – wie bereits
in der kritischen Stellungnahme
zum Krebsregistergesetz (vgl. Pressemitteilung vom 3. Februar 2006
„Krebsregister: Ärzteschaft lehnt
Meldepflicht ab“) – ihre Verwunderung zum Ausdruck, dass der Gesetzgeber zwar die Meldepflichten
für baden-württembergische Ärztinnen und Ärzte erweitert, jedoch
die den meldenden Ärztinnen
und Ärzten zustehende Aufwands­
entschädigung weiterhin nicht
konkretisiert habe. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Honorar­
situation nicht nur der Vertragsärzte im Land hat die Landeärztekammer darauf hingewiesen,
dass es deshalb nicht unwahrscheinlich sei, dass die Ziele des Krebs­
registers Baden-Württemberg,
die eine möglichst vollständige
Datenerhebung voraussetzen,
■
nicht erreicht werden können.
104
ÄBW 03 • 2009
Patientenorientierte Krebsforschung
D
ie 2003 ins Leben gerufene
Ludwig Hiermaier Stiftung für
angewandte Krebsforschung
unterstützt in diesem Jahr drei
­Forschungsprojekte mit knapp
70 000 Euro. Die Stiftung ist am
Südwestdeutschen Tumorzentrum –
Comprehensive Cancer Center
Tübingen angesiedelt und fördert
Forschungsvorhaben, die dazu bei­
tragen, die stationäre und ambulante
Versorgung von Krebspatienten zu
verbessern. Die in diesem Jahr geförderten Studien befassen sich mit
dem verbesserten Nachweis von verstreuten Melanomzellen im Wächterlymphknoten, der Untersuchung
von zwei Tumorantigenen des Eierstockkrebses auf ihre Eignung für
Früh­erkennung und Therapie, der
Veränderungen des Geruchs- und
Geschmackssinns durch Chemo­
therapie. Weitere Informationen:
www.tumorzentrum-tuebingen.de ■
Spezialheft Versorgung
D
as Gesundheitsforum BadenWürttemberg hat unter anderem unter Mitwirkung der
Landesärztekammer das Spezialheft
„Ambulante ärztliche & psycho­
therapeutische Versorgung“ erstellt.
Es beschreibt Struktur, Bedeutung
und Qualität der ambulanten
Versorgung in Baden-Württemberg.
Anhand verschiedener Qualitäts­
kriterien wird aufgezeigt, worauf es
bei guter Qualität in der ambulanten
Versorgung ankommt. Wichtige
Qualitätsmerkmale sind als Fragen
formuliert und werden anschließend beantwortet. Darüber hinaus
befindet sich am Ende des Spezialheftes auch eine Checkliste, die
Kriterien aufgezeigt, die Indiz für
eine „gute Praxis“ sein können.
Die Veröffentlichung richtet sich vor
allem an Bürgerinnen und Bürger.
Das Heft kann beim Sozialministe­rium und im Internet
abgerufen werden:
■
www.gesundheitsforum-bw.de
Forschungspreis des Krebsverbandes
D
er Krebsverband Baden-Württemberg vergibt in diesem Jahr
zum siebten Mal den Forschungs- und Entwicklungspreis in
Höhe von 5000 Euro. Mit dem Preis
sollen herausragende Leistungen in
der anwendungsbezogenen Forschung und Konzeptentwicklung im
psychosozialen, ärztlichen und pflegerischen Bereich der Versorgung von
Krebspatienten in Baden-Württemberg
gewürdigt werden. Besonderes Gewicht wird auf den interdisziplinären
und/oder interinstitutionellen Charakter der Preisarbeiten gelegt. Bewerbungen und Vorschläge mit Anlagen
und Begründung sind bis zum
11. September 2009 an die Geschäftsstelle des Krebsverbandes BadenWürttemberg zu richten. Weitere
Informationen: www.krebsverband■
baden-wuerttemberg.de
Tarifverhandlungen für Uniärzte
D
ie zweite Runde der Tarifverhandlungen zwischen der
­Ärztegewerkschaft Marburger
Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die rund
22 000 Ärzte der 30 Universitäts­
kliniken ist Mitte Februar ohne
­Ergebnisse zu Ende gegangen.
Die Ärztegewerkschaft fordert für
die Mediziner der 30 Universitätskliniken unter anderem eine Gehaltssteigerung von durchschnittlich
neun Prozent und deutliche Erhöhungen der Zeitzuschläge für Überstunden, Nacht- und Samstagsarbeit.
Für die dritte Verhandlungsrunde
Anfang März verlangt der MB ein
■
verhandlungsfähiges Angebot.
Medizinhistorik
Die geschichtliche Entwicklung
der Arzneimittelsicherheit
und -überwachung (Pharmakovigilanz)
I. Einführung
Pharmakovigilanz bedeutet
Wachsamkeit gegenüber Arznei­
mittelrisiken. Selbst in den neuesten
Enzyklopädien findet man diesen
Begriff nicht, obwohl die Pharma­
kovigilanz seit Jahrtausenden,
­immer ausgehend von beobachteten
Arzneimittelschäden, geübt wird.
II. Antike
Kaiser Shin Nong hat 2000 J. v.
Chr. das erste bekannte Heilkräuter­
buch geschrieben, in dem er auch
die Ephedra sinica (Meerträubel),
die ein Alkaloid des Ephedrins und
Pseudoephedrins enthält, zur Be­
handlung von Erkältungen beschrie­
ben hat. Shin Nong bemerkte schon
damals, dass es durch dieses Alka­
loid zu einer Erhöhung der Herz­
frequenz und des Blutdrucks kommt.
Hammurabi, König von Babylon,
lebte von 1728–1686 v. Chr. und
schuf ein bedeutendes Gesetzes­
werk, den Codex Hammurabi
(Abb. 1). Unter dem Gesetz 218 ist
ausgeführt, dass einem Arzt beide
Hände abgehackt werden sollten,
wenn er den Tod eines Menschen
verschuldet. Man erkannte in dieser
Zeit bereits, dass Arsen, Wismut und
Quecksilber zwar Heilmittel sind, die
aber auch zu Vergiftungen führen
können.
Homer warnte bereits 950 v. Chr.
vor der Mischung vieler Medika­
mente.
Hippokrates war etwa um das
Jahr 500 v. Chr. der Begründer einer
rational-empirischen Schulmedizin
mit vielen bedeutenden Werken,
die bis in unsere Zeit gewirkt haben.
Sein Prinzip war „primum non
nocere“, was auch die Arzneimittel­
sicherheit betraf.
III. Mittelalter
Abb. 1: Oberer Teil der Stele mit dem Text von Hammurabis Gesetzescodex
Bereits im 9. Jahrhundert n. Chr.
hat die Hisba (ein islamisches Regel­
werk) gefordert, dass eine Überwa­
chung der Herstellung von Medika­
menten erfolge und dass auch jeder
Patient berechtigt sei, bei Schäden,
die er durch Medikamente erleidet,
Anklage zu erheben.
994 n. Chr. fordert Half Abbas,
dass Arzneimittel im Tierversuch ge­
prüft werden sollten, bevor man sie
Menschen verabreicht. Auch Avicen­
na (Ibn Sina) hat etwa 1000 n. Chr.
in seinem Canon Medicinae bzw.
Quanun gefordert, dass neue Medi­
kamente vor dem allgemeinen Ge­
brauch zuerst an Tieren und Men­
schen getestet werden. Er forderte
damit etwas, was heute als Phase I
bzw. Phase Ia Studie bezeichnet
wird.
Roger II. und sein Enkel
Friedrich II. (der Staufer) haben sich
im 12. und 13. Jahrhundert intensiv
mit der medizinischen und pharma­
kologischen Versorgung der Bevöl­
kerung befasst und in den Constitu­
tionen von Melfi 1232 und der
­Medizinverordnung von 1241 fest­
gelegt, wie die Ausbildung und
­Tätigkeit der Ärzte, aber auch die
der Apotheker, die Herstellung von
Medikamenten und deren Abgabe
erfolgen sollten. Ärzte sollten vor
dem Medizinstudium drei Jahre
­Logik studieren. Die Ausbildung in
der Medizin sollte über fünf Jahre
Theorie und ein Jahr Praxis erfolgen.
Die Herstellung und die Verteilung
der Medikamente wurden von
Staatsbeamten überwacht. Den
Ärzten war dabei untersagt, gleich­
zeitig die Funktion des Apothekers
zu übernehmen. Umgekehrt musste
der Arzt einen Apotheker anzeigen,
wenn er schlechte Arzneimittel
­herstellte.
Prof. Dr. med. Konrad Wink
Facharzt für Innere
Medizin/Kardiologie, Gengenbach
Prof. Dr. med. Andreas Otte
Facharzt für Nuklearmedizin, Freiburg
IV. Renaissance
Paracelsus (1538) ging von der
Chemie aus und von ihm stammt
der Satz, dass „alle Ding Gift sind
und nichts ohne Gift ist. Nur die
­Dosis macht, dass ein Ding Gift ist“
(Abb. 2). Damit hatte er die Dosis­
abhängigkeit von Nebenwirkungen
erkannt, das heißt die Typ A-uner­
wünschte Arzneimittelwirkung
(UAW). Allerdings umfasste seine
Überlegung noch nicht die Typ
B-UAWs, die ja unabhängig von
der Dosis auftreten.
Die Medizinische Fakultät in
­Paris verbot nach heftigen Diskus­
sionen Antimon im Jahre 1566.
Das wäre die erste Marktrücknahme
eines Arzneimittels. Da allerdings
zum Teil prominente Patienten an­
ÄBW 03 • 2009
Anschrift
für die Verfasser:
Prof. Dr. med. Konrad Wink
Victor-Kretz-Str. 11/13
77723 Gengenbach
E-Mail: [email protected]
105
Medizinhistorik
Abb. 2: Darstellung des Paracelsus
(Theophrast von Hohenheim)
in einem Gemälde von
Quentin Massys
geblich von der Antimon-Therapie
sehr profitierten, wurde per Parla­
mentsbeschluss das Verbot 1659
wieder aufgehoben und 1688 eine
Garantie zur Verordnung gegeben.
Der Streit war damals so heftig,
dass er Voltaire zu einem Epigramm
anregte: „Ein Arzt ist einer, der
Drogen, von denen er wenig weiß,
in einen Körper gibt, von dem er
noch weniger weiß“ (1760).
V. Neuere Zeit
William Withering (1785) hat in
seinem Buch: „An Account of the
Foxglove and some of its medical
Uses with practical remarks on dro­
psy, and other diseases“ eingehend
die Wirkung von Digitalis (Abb. 3)
auf Patienten untersucht und auch
sorgfältig dokumentiert. Seine etwa
200 wiedergegebenen Fälle zeigen
auf der einen Seite Besserungen
(Wirksamkeit), insbesondere was
die Ausschwemmung von Ödemen
betrifft, sie zeigen auf der anderen
Seite aber auch erhebliche Neben­
wirkungen. Er kommt deshalb zu
dem Schluss: „Wird der Fingerhut in
sehr großen, häufig wiederholten
Dosen gegeben, so ruft er Übelkeit,
Erbrechen, Durchfall, Schwindel,
106
ÄBW 03 • 2009
Sehstörungen – die Gegenstände
­erscheinen grün oder gelb –, ver­
mehrte Harnsekretion mit häufigem
Harndrang und manchmal Unfähig­
keit den Urin zu halten, Verlang­
samung des Pulses, selbst auf
35 Schläge in der Minute, kalte
Schweiße, Ohnmacht und Tod
hervor.“
Es handelt sich hier schon um
eine vollständige Beschreibung
der Nebenwirkungen, wie sie auch
heute in einer Fach- und Gebrauchs­
information erscheinen müssten.
Man könnte sogar sagen, dass
Withering hier Pharmakovigilanz
praktiziert hat und ein Schöpfer
der Pharma­kovigilanz im heutigen
Sinne ist.
Im 19. und 20. Jahrhundert
­erfolgte dann eine stürmische Ent­
wicklung neuer Arzneimittel, wie
zum Beispiel Salvarsan, Germanin,
Plasmodin, Atebrin, Prontosil,
­Penicillin, Streptomycin, PAS, INH,
Chloramphenicol,Tetracyclin,
­Reverin, Adrenalin, Noradrenalin,
Cortison, ACTH, Sexualhormone,
­Insulin, Sulfonamide, Strophantin,
Digoxin, Chinidin und Salicylate.
Die Forscher vergaßen zum Teil die
ethischen Grundlagen ihres Han­
delns. Neisser, der Entdecker der
­ onokokken, hat das Serum von
G
­Syphiliskranken minderjährigen
Prostituierten injiziert, ohne sie
­davon zu unterrichten. Das führte
zur Verfügung des preußischen
­Kultusministers vom 29. Dezember
1900, wonach medizinische Eingriffe
zu Versuchszwecken an minder­
jährigen oder geschäftsunfähigen
Personen verboten wurden.
Zur gleichen Zeit erfolgte
die Verlagerung der Herstellung
von Arzneimitteln vom Apotheker
zur Pharmazeutischen Industrie.
Verbunden mit der Gewerbefreiheit
von 1871 waren damit auch die
Kontrollmöglichkeiten, denen die
Apotheker unterlagen, nicht mehr
gegeben.
Am 24. Januar 1930 kam es
zum sogenannten „Lübecker
Unglück“: 14 Kinder starben an
den Folgen einer BCG-Schutz­
impfung. Dies führte zu den Richt­
linien des Reichsministeriums des
Inneren vom 28. 2. 1931, in denen
in 14 Punkten eine Verbesserung
der Arzneimittelsicherheit
angestrebt wurde.
Die starke Zunahme der Medi­
kamentenzahl und damit auch
der ­Risiken durch Medikamente
führte zur Gründung verschiedener
Organisationen zur Verbesserung
der Arzneimittelsicherheit wie
zu den International Sanitary
Conferences, zum Office inter­
national d’hygiene publique 1908,
zur Health Organization of the
League of Nations und zur World
Health Organization 1948.
Das Reichsgesundheitsamt hat
1928 einen Gesetzentwurf zur Ver­
besserung der Arzneimittelsicherheit
vorgelegt, der schließlich am Wider­
stand der Pharmazeutischen Indus­
trie und auch des Reichswirtschafts­
ministers 1938 scheiterte. Erst
1961 kam es zum Ersten Deutschen
Arzneimittelgesetz, das sehr indus­
triefreundlich war und in erster Linie
dazu diente, die Exportfähigkeit der
Medikamente zu garantieren. Fragen
der Arzneimittelsicherheit wurden
kaum angesprochen. Die ersten
Richtlinien für die pharmakologischtoxikologische Prüfung neuer
­Arzneimittel der Deutschen Pharma­
kologischen Gesellschaft sind 1963
erschienen.
Medizihistorik
Abb. 3: Digitalis pupurea
Im 20. Jahrhundert kam es zu
e­ inigen spektakulären Unglücks­
fällen, die einen Mangel in der
­Arzneimittelsicherheit aufdeckten
und zu regulatorischen Folgen führ­
ten. So führte 1937 ein Sulfanilamid­
präparat in den USA zum Tod von
107 Menschen. Daraufhin wurde die
FDA in ihrer heutigen Bedeutung
geschaffen zur Prävention und Über­
wachung von Arzneimittelrisiken.
In Frankreich kam es 1954 zu Todes­
fällen nach der Behandlung der
­Furunkulose mit Stalinon, einem
zinnhaltigen Präparat (Diäthylzinn­
dijodid). Im gleichen Jahr erschien
das erste Buch über unerwünschte
Arzneimittelwirkungen (Meyers Side
Effects of Drugs). Seit 1960 erstellt
die FDA eine Sammlung von Berich­
ten über unerwünschte Arznei­
mittelwirkungen.
Entscheidend für die Verbesse­
rung der Arzneimittelsicherheit
war die Thalidomid-Katastrophe.
Thalidomid (Contergan) wurde
am 1. Oktober 1957 zugelassen.
Bereits nach drei Jahren lag der
Marktanteil bei barbituratfreien
Schlafmitteln bei 46 Prozent.
Zunächst kam es zu Neuropathien
hauptsächlich sensibler Art.
Schon 1956, das heißt vor der
Marktzulassung, beobachtete man
die erste Missbildung der Extre­
mitäten beim Kind der Frau eines
Angestellten. 1959 wurden Missbil­
dungen an Wirbelsäule und Glied­
maßen festgestellt, wobei man aber
erst 1961 den Zusammenhang mit
der Phokomelie erkannte. Es erfolgte
dann am 27. November 1961 die
Marktrücknahme. Man schätzt, dass
in Deutschland etwa 5 000 Neuge­
borene unter Missbildungen litten,
von denen etwa 40 Prozent schon
im ersten Lebensjahr verstarben.
Weltweit kam es wohl bei 10 000
Kindern zu Missbildungen. Die Thali­
domidkatastrophe führte zu erheb­
lichen regulatorischen Verände­
rungen, so 1964 zur Novellierung
des Arzneimittelgesetzes sowie
1965 zur Schaffung von Zulassungs­
verfahren; 1971 und 1975 ent­
standen die Arzneimittelprüfricht­
linien, und 1976 bzw. 1978 kam
es zum Zweiten Deutschen Arznei­
mittelgesetz, das die Herstellung,
Prüfung und Zulassung exakt regel­
te. (1968 kam es auch zum WHO
Research Project for International
Monitoring.)
Viele Medikamente sind
in der Folgezeit trotz oder
wegen der verbesserten Über­
wachungsmaßnahmen vom
Markt zurück­genommen wor­
den. Im Folgenden bespro­
chen werden sollen jedoch
nur die Marktrücknahmen, die
auch direkt zur Verbesserung
der Arznei­mittel­sicherheit, das
heißt zur Pharma­kovigilanz
beigetragen haben.
So führte zum Beispiel
das ­Erkennen von Torsade
de pointes ­Tachykardien durch
Antiarrhythmika zur WHOResolution 1967 und zu einem
internationalen System
des Adverse Drug Reaction
(ADR)-Monitorings. Prof. Jan
Venulet kann als Gründer der
Pharmakovigilanz ­angesehen
werden.
Nach der Erkenntnis, dass
durch den Appetitzügler AminorexFumarat (MenocilR) und auch durch
andere Appetitzügler pulmonale
Hyper­tonien entstehen und
dass durch ­hohe Östrogendosen
Thrombo­embolien gefördert
werden, kam es 1968 zur Gründung
des Committee on Safety of
Medicine (CSM).
Die subakuten myelo-optischen
Neuropathien (SMON) durch
Clio­quinol oder Enterovioform in
Japan 1970 führten dazu, dass
man auch Untersuchungen
über ethnische und genetische
Einflüsse auf Arzneimittelrisiken
durchführte.
Die Erkenntnis, dass die Ein­
nahme von Diethylstilboestrol in
der Schwangerschaft bei den
Töchtern Vagina- und UterusKarzinome 10 bis 20 Jahre später
hervorrufen konnte, führte zur
Forschung über embryotoxische
genetische Arzneimittelwirkungen
extrem langer ­Latenz. 1973 kam
es … zur Implementierung des
französischen ­PharmakovigilanzSystems.
Die Keuchhusten-VakzineEnzephalopathie 1974 stand in zeit­
lichem Zusammenhang mit der
Errichtung des European Committee
for Proprietary Medicinal Products
(CPMP).
Anzeige
ÄBW 03 • 2009
107
Medizinhistorik
Der berühmte Opernkomponist
Giacomo Puccini (Abb. 4),
der an einem Larynx-Karzinom
litt, erhielt eine Spickung seines
Kehlkopfes mit dem damals
weit verbreiteten und leider –
wie auch in seinem Fall –
häufig zu großzügig dosierten
Radium, das bei ihm letztendlich
zum Tode führte.
Abb. 4: Giacomo Puccini (1858–1924)
Das okulomukokutane Syndrom
durch den Beta-Rezeptorenblocker
Practolol (DalzicR) veranlasste 1975
das Prescription Event Monitoring
(PEM) in England und Neuseeland.
Das HalcionR (Triazolam)Fiasko 1978 stand in zeitlichem
Zusammenhang mit dem WHO ADR
Monitoring-System in Uppsala,
Schweden.
Cholestase, Photosensibilität,
Stevens-Johnson-Syndrom,
Erythema multiforme, Niereninsuffi­
zienz und Thrombozytopenie nach
Benoxaprofen 1981 führte zum
Council of International Organization
of Medical Sciences (CIOMS).
Benzylalkohol in Infusionen
bei Neugeborenen 1981 stand in
zeitlichem Zusammenhang mit dem
European Rapid Alert System.
Der Nomifensin-Skandal 1983
führte zu kritischen Überlegungen
und Verbesserungen bezüglich
108
ÄBW 03 • 2009
der Zusammenarbeit der Pharma­
zeutischen Industrie, der Ärzteschaft
und der Zulassungsbehörden.
Die Kontrazeptiva der dritten
­Generation mit dem vermehrten
Auftreten venöser Thromboembolien 1990 förderten die
pharma­koepidemiologischen
Unter­suchungen.
Die HIV- und Hepatitis-Über­
tragung durch Blutgerinnungs­
faktoren 1990 förderte Maßnahmen zur ­Virusinaktivierung
und Entwicklung rekombinanter
­Verfahren.
Bei der eventuellen Über­
tragungsmöglichkeit von BSE aus
bio­logischen Materialien 1990 kam
es zu verschiedenen Konzeptionen,
wie man Risiken bei der Über­
tragung auf den Menschen
vermeiden kann.
Die Maßnahmen zur Über­
wachung der Arzneimittel führten
dann auch zur Gründung der
­European Society of Pharma­
covigilance 1993.
Die vermehrten Rhabdomyo­
lysen und Niereninsuffizienzen
bei ­Cerivastatin, besonders zu­
sammen mit Gemfibrozil 2001,
­veranlasste die Aufnahme der
Pläne zur Errichtung einer Pharma­
kovigilanz.
Die Hormon(ersatz)therapie
mit der Erkenntnis eines erhöhten
kardiovaskulären und KarzinomRisikos 2002 führte auch zu einer
kritischen Bewertung von Beobach­
tungsstudien und der Notwendig­
keit randomisierter verblindeter
Studien mit ­klinisch relevanten
Endpunkten auch zur ­Beurteilung
der Pharma­kovigilanz.
Das erhöhte kardiale Risiko bei
Rofecoxib 2004 löste Betrachtungen
zu einer neuen Bewertung der
­Nutzen-/Risiko-Relation aus.
Auch in der Einrichtung der
­European Medicine Evaluation
­Agency (EMEA) kam es vermehrt
zur Beachtung der Pharmakovigi­
lanz mit der Verpflichtung zur
Sammlung und Meldung von Be­
richten mit ­einer wissenschaftlichen
Bewertung der Berichte, Etablie­
rung einer verantwortlichen und
qualifizierten ­Person für Pharma­
kovigilanz im pharmazeutischen
Unternehmen, den sogenannten
Pharmakovigilanz-Beauftragten,
die Entscheidungen über Pharma­
kovigilanz-Maßnahmen durch den
pharmazeutischen Unternehmer,
Etablierung verantwortlicher Be­
hörden und der Informa­tionswege,
Entscheidungen oder Empfeh­
lungen zur Risikoabwehr oder
-minimierung durch die Behörden
und deren Umsetzung, zum ­Beispiel
im „Artikel 12-Verfahren“ der Euro­
päischen Union.
In der 12. und 14. AMG-Novelle
wurden die europäischen Maßnah­
men in nationales Recht umgesetzt.
Das führte im § 4 zu neuen Defini­
tionen zum Beispiel der Nebenwir­
kung, des Risikos und der NutzenRisiko-Verhältnisse, in § 63a zur
Erweiterung der Aufgaben des
­Stufenplanbeauftragten, des Aus­
kunftsanspruchs der Behörden
und in § 63 b die Neuregelung
der Anzeigepflichten, beschleunigte
Anzeigepflichten, Einführung der
Periodic Safety Update Reports
(PSURs), ­Pharmakovigilanz-Inspek­
tionen, Informa­tionen über Risiken,
laufende Nutzen-/Risiko-Bewertung
und ­Beschreibung des Pharma­
kovigilanz- und Risiko­managementSystems.
Im Jahr 2000 kam es zur
­Gründung der International Society
of Pharmacovigilance (ISOP). 2005
­erfolgte die Berliner Deklaration
zur Pharmakovigilanz und am
19./20. Mai 2006 das Erste Rostocker
Pharmakovigilanz-Seminar.
Schlussbemerkungen
Die zunehmende Wirksamkeit
der Arzneimittel, die auch gravie­
rende Nebenwirkungen bedingt, hat
dazu geführt, dass weltweit Maß­
nahmen und Regelungen zur Ver­
besserung der Arzneimittelsicherheit
veranlasst wurden.
Wir Ärzte sind an diesem Prozess
maßgeblich beteiligt, wenn wir auf
Nebenwirkungen achten und sie
mitteilen, um damit die Nutzen-/
Risiko-Relation von Arzneimitteln
■
zu verbessern.
Termine
Termine
Thema
„European Research
in Neonatology“
K Termin
Fr, 20. 03. 2009, 9.00–14.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Universitäts-Frauenklinik,
Großer Hörsaal, Ebenen 5/6,
Calwer Str. 7, 72076 Tübingen
Organisation: Prof. Dr. C. F. Poets,
Dr. D. Bassler, MSc
Auskunft: Barbara Wilske,
Tel. (0 70 71) 29-8 47 42, Fax 29-39 69,
E-Mail:
[email protected]
Thema
Diabetes-Akademie
Bad Mergentheim e. V.
K Termin
Sa, 21. 03. 2009, 9.00–16.00 Uhr
Workshop „Diabetischer Fuß“
Sa, 25. 04. 2009, Beginn 9.30 Uhr
27. Diabetes-Seminar, Frühjahrstagung: Diabetologie 2009 –
Therapie in Klinik und Praxis
30. 04.–09. 05. 2009 (Do–Sa)
Curriculum Ernährungsmedizin
2009
inkl. 20 Std. Praktikum an 2 Tagen
Mi, 24. 06. 2009, 14.30–18.00 Uhr
Workshop:
„Pumpen – Refresher-Kurs“
Sa, 27. 06. 2009, Beginn 9.30 Uhr
Intensiv-Kurs Diabetes Teil A
(für Einsteiger)
Sa, 25. 07. 2009, 9.30–15.00 Uhr
Diabetes-Intensiv-Seminar
„Der diabetische Fuß“
7 Info
>>> Ort: Diabetes Zentrum Mergent-
heim, Theodor-Klotzbücher-Str. 12,
97980 Bad Mergentheim
Auskunft/Anmeldung: DiabetesAkademie Bad Mergentheim e. V.,
Ursula Zeller, Tel. (0 79 31) 5 94-1 01,
Fax 5 94-1 11, E-Mail:
[email protected];
www.diabetes-zentrum.de
Thema
Psychosomatische
und Psychotherapeutische
Fort- und Weiterbildung
K Termin
Sa, 21. 03. 2009
Psychotherapeutisches Seminar:
Traumatherapie
Kosten: 100 Euro
7 Info
Thema
Thema
>>> Die Veranstaltungen finden
Psychosomatische Grund­
versorgung inkl. Aufbaukurs
zu Grundkenntnissen
Interdisziplinäre
Schmerzkonferenz Göppingen
in Zusammenarbeit mit der Abteilung
für Psychosomatische Medizin und
Psychotherapie der Universitätsklinik
Freiburg statt.
Auskunft/Anmeldung:
AK Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie Südbaden e. V.,
Hauptstr. 8, 79104 Freiburg,
Tel. (07 61) 2 70-65 15, Fax 2 70-68 85,
E-Mail: Weiterbildung.Psychosomatik@
uniklinik-freiburg.de
Thema
3. Heilbronner Naturheilkundetag
K Termin
Sa, 21. 03. 2009, 9.00–18.00 Uhr
Kongress für integrative Medizin
28. 03.–27. 09. 2009
80-Std. Gesamtkurs Psycho­
somatische Grundversorgung
(mit ärztlicher Gesprächsführung
und Balintgruppe)
7 Info
>>> Ort: Medizinische Akademie des
IB, Heubergstr. 90/92, 70180 Stuttgart
Programmauskunft:
nur Frau Dr. I. Rothe-Kirchberger,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung: Frau Frank,
Tel. (07 11) 6 45 44 54, E-Mail:
[email protected]
7 Info
Thema
>>> Ort: Kongreßzentrum Harmonie,
2. Symposium des Interdisziplinären Tübinger Arbeitskreises
für Vaskuläre Anomalien
Wilhelm-Maybach-Saal, Allee 76,
74072 Heilbronn
Kongressleiter:
Dr. med. Markus Pfisterer,
Nordstraße 28, 74076 Heilbronn
Auskunft:
Dipl. Verw. (FH) Natascha Pfisterer,
Tel. (0 71 31) 9 19 96 24, Fax 9 19 96 26,
E-Mail: [email protected];
naturheilkundetag.info
Thema
Qualitätszirkel Klassische
Homöopathie „Neckar-Alb“
K Termin
Mo, 23. 03. 2009, 19.45–22.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Ärztehaus,
Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Peter Mackes, Tel. (0 71 21) 32 00
04, E-Mail: [email protected]
Thema
Kompetenzzentrum für Psychosomatische Medizin Mannheim e. V.
Kurs Psychosomatische
Grundversorgung
K Termin
27.–29. 03. 2009 (Fr–So)
Psychosomatik I
25.–27. 09. 2009 (Fr–So)
Psychosomatik II
Kosten: 495 Euro (Fachärzte), 400 Euro
(Ärzte in Weiterbildung)
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum, Haus 1,
Neubau West, 68167 Mannheim
Veranstalter: Univ.-HNO-Klinik
Mannheim, Prof. Dr. K. Hörmann
Auskunft/Anmeldung: Dr. Elke Decot,
Heckenweg 3, 63303 Dreieich,
Tel. (0 61 03) 58 87 50, Fax 58 87 99,
E-Mail: [email protected]
K Termin
K Termin
06. 04. 2009 und 27. 04. 2009
jeweils montags, 20.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Regionales Schmerzzentrum,
DGS-Göppingen, Schillerplatz 8/1,
73033 Göppingen.
Auskunft/Anmeldung:
Frau Mickan, Tel. (0 71 61) 97 64-5,
E-Mail: [email protected]
Bitte melden Sie Patienten, die Sie vorstellen möchten, so rechtzeitig an, dass
die notwendigen konsiliarischen Fachkollegen zugezogen werden können.
Für teilnehmende Kolleginnen und Kollegen ist keine Anmeldung erforderlich.
Thema
Psychosomatisches Forum:
Klinik, Diagnostik und Therapie
von Schlafstörungen
K Termin
Sa, 28. 03. 2009, 9.00–12.00 Uhr
Hämangiome und Vaskuläre
Malformationen – Standards
und neue Entwicklungen
in Diagnostik und Therapie
7 Info
>>> Ort: Hörsaal des Zentrums für
ZMK, Osianderstr. 2-8, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: Klinik und
Poliklinik für Mund-, Kiefer- und
Gesichtschirurgie, Universitätsklinikum
Tübingen, Tel. (0 70 71) 6 06-10 55,
Fax 6 06-10 54,
www.uni-tuebingen.de/mkg
Thema
CenTrial
Koordinierungszentrum Klinische
Studien an den Universitätsklinika
Tübingen und Ulm
K Termin
Di, 07. 04. 2009, 19.30–21.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Klinikum Stuttgart, Bürger-
hospital, Haus 10, EG, Festsaal,
Tunzhofer Str. 14-16, 70191 Stuttgart
Leitung: Prof. Dr. A. Eckhardt-Henn,
Ärztliche Direktorin Med. Klinik 2
Auskunft/Anmeldung: Chefarztsekre­
tariat der Klinik für Psychosomatische
Medizin, Tel. (07 11) 2 78-2 27 01,
Fax 2 78-2 21 72
Thema
Workshop Kontrastmittel­
sonographie des Abdomens
K Termin
Fr, 24. 04. 2009, 14.00–17.30 Uhr
K Termin
7 Info
Mi, 01. 04. 2009, 9.00–16.30 Uhr
17. Klinischer Studientag –GCP–
konformes Datenmanagement
03.–04. 04. 2009 (Fr–Sa),
ganztägig
20. Basiskurs Studienassistenz
(2. Block)
Di, 21. 04. 2009, 9.00–16.30 Uhr
18. Klinischer Studientag –
Onkologische Studien
23.–25. 04. 2009 (Do–Sa),
ganztägig
13. Aufbaukurs Studienassistenz
(3. Block)
Mi, 29. 04. 2009, 9.00–16.45 Uhr
21. Klinischer Studientag –
Führen eines Trial Master File
>>> Ort: Karl-Olga-Krankenhaus, Klinik
7 Info
>>> Ort: Tagungsraum
für Innere Medizin I, Konferenzraum
Ebene 5, Hackstraße 61, 70190 Stuttgart
Auskunft/Anmeldung: Beate Thieme,
Tel. (07 11) 26 39-24 06, Fax 26 39-24 80,
E-Mail:
[email protected];
www.karl-olga-krankenhaus.de
Thema
Gastroenterologische
Fortbildungstagung
K Termin
Sa, 25. 04. 2009, 9.00–13.00 Uhr
Aktuelle Diagnostik und Therapie in
der Gastroenterologie und Hepatologie
am Klinikum Schwäbisch Gmünd –
Stauferklinik
im ehemaligen astronomischen Institut,
Waldhäuser Str. 64, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung: CenTrial GmbH,
Otfried-Müller-Str. 45, 72076 Tübingen,
Tel. (0 70 71) 2 97 22 58, Fax 29 51 58,
E-Mail: [email protected]
ÄBW 03 • 2009
109
Termine
7 Info
Thema
7 Info
>>> Ort: Klinikum Schwäbisch Gmünd,
Psychosomatische
Grundversorgung
>>> Ort: Akademie für Psychotherapie
Thema
06. 05.–15. 11. 2009
80-Std. Kurs Psychosomatische
Grundversorgung
(inkl. verbale Interventionstechnik
und Balintgruppe)
Termine Mi (Kurs)
Balintgruppe nach Vereinbarung
max. 14 Teilnehmer
Stauferklinik, Wetzgauer Str. 85,
73557 Mutlangen
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Innere Medizin, Frau G. Kappler,
Tel. (0 71 71) 7 01 12 02
4. interdisziplinäres Symposium
für Pädiatrische Pulmologie
K Termin
Sa, 25. 04. 2009
Workshops, 8.15–10.00 Uhr
Symposium, 10.15–16.00 Uhr
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum Tübin-
gen, Kliniken auf dem Schnarrenberg
(CRONA/Bau 420), Grosser Hörsaal
(Raum 210 Ebene B04),
Hoppe-Seyler-Str. 3, 72076 Tübingen
Auskunft/Anmeldung:
Kongress-Sekretariat: Frau Galert,
Tel. (0 70 71) 29-8 47 51, Fax 29-51 27,
E-Mail:
[email protected];
www.kinderpulmologie-tuebingen.de
K Termin
7 Info
>>> Ort: Südwürttembergische
Zentren für Psychiatrie,
Zentrum für Psychiatrie Zwiefalten,
Hauptstr. 9, 88529 Zwiefalten
Leitung: Dr. Bertold Müller
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Bertold Müller, Tel. (0 73 73) 10-32 45,
E-Mail: [email protected]
Thema
10. Heidelberger Tag
der Allgemeinmedizin
„Fortbildung für
die Hausarztpraxis“
K Termin
Thema
08.–09. 05. 2009, freitags 15.00–
18.00, samstags 9.00–15.15 Uhr
Balintseminare
Kurs Psychosomatische
Grundversorgung 2
7 Info
>>> Ort: Universitätsklinikum Heidel-
K Termin
Pforzheim, Ebersteinstr. 39,
75177 Pforzheim
Auskunft/Anmeldung:
Dr. med. W. Polster;
Tel. (0 72 31) 10 12 13, Fax 35 32 23,
E-Mail: [email protected]; www.afpp.de
Thema
Asthmaakademie
Baden-Württemberg
K Termin
Theorieseminare zur Ausbildung
zum Asthmatrainer 2009
Seminar 1
Block 1: 12.–13. 06. 2009
Block 2: 26.–27. 06. 2009
jeweils Fr–Sa
Seminar 2
Block 1: 11.–12. 07. 2009
Block 2: 25.–26. 07. 2009
jeweils Fr–Sa
7 Info
>>> Seminar 1:
Ort: St. Josefskrankenhaus Freiburg,
Sautier Str. 1, 79104 Freiburg
Auskunft: Prof. Dr. J. Forster,
Tel. (07 61) 27 11-28 01, Fax 27 11-28 02
Seminar 2:
Ort: Fachklinik Wangen,
Am Vogelherd 4, 88239 Wangen/Allgäu
Auskunft: Dr. T. Spindler,
Tel. (0 75 22) 7 97-12 11, Fax 7 97-11 17
www.aabw.de
So, 26. 04. 2009, ab 10.00 Uhr
Dr. Olschewski-Hattenhauer
Balintseminar
Fortlaufende Balintgruppe
freitags ab 14.00 Uhr
Dr. Oberweis-Nienburg
08.-10. 05. 2009 (Fr–So)
Psychosomatische
Grundversorgung Kurs 2
berg, Medizinische Klinik, Voßstr. 2,
69115 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Cornelia Mahler, Tel. (0 62 21) 56-62 64,
E-Mail: cornelia.mahler@med.
uni-heidelberg.de;
http://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Tag_der_Allgemeinmedizin.7460.0.html
Onkologische Termine
7 Info
Thema
Akademie für
Psychotherapie Pforzheim
1. Aalener GynäkologischOnkologisches Symposium
>>> Ort: Praxis Dr. Olschewski-
Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg,
Schillerstrasse 12, 69115 Heidelberg
Auskunft/Anmeldung:
Dr. Anne Oberweis-Nienburg,
Tel. (0 62 21) 91 56 93,
E-Mail: [email protected]
Thema
57. Jahrestagung der Vereinigung
Süddeutscher Orthopäden e. V.
K Termin
30. 04.–03. 05. 2009 (Do–So)
7 Info
>>> Ort: Kongresshaus Baden-Baden,
Augustaplatz 10, 76530 Baden-Baden
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
der VSO e. V., Maria-Viktoria-Str. 9,
76530 Baden-Baden,
Tel. (0 72 21) 2 96 83, Fax 2 96 04,
E-Mail: [email protected]; www.vso-ev.de
110
K Termin
Komplettkurse:
A) 80 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundversorgung“: für Facharztprüfung Allg./Allg. und Innere/
Gyn.
B) zum Aufschlag PZG (§ 4 Nr. 2
HV) und Akupunkturzertifizierung
C) 40 Std.-Kurs „Psychosomatische
Grundkenntnisse“: für Facharztprüfung der übrigen Facharzt­
gebiete
Termine:
jeweils Freitagnachmittag und
Samstag, ganztags
A+B) 80 Stunden:
18.–19. 09. 2009
inkl. Balintgruppe
C) 40 Stunden: 08.–09. 05. 2009
inkl. Balintgruppe
Quereinstiege möglich, zertifiziert
ÄBW 03 • 2009
18. 03. 2009
25. 03. 2009
01. 04. 2009
08. 04. 2009
15. 04. 2009
7 Info
>>> Ort: Ostalb-Klinikum Aalen,
Besprechungszimmer Röntgen­
demoraum Ebene 2, Im Käblesrain,
73430 Aalen
Veranstalter: Ostalb-Klinikum Aalen,
Chirurgie I/Medizinische Klinik I
Darmzentrum ADC
Auskunft/Anmeldung: Sekretariat
Prof. Dr. Siech, Tel. (0 73 61) 55-11 01,
Fax 55-11 03, E-Mail:
[email protected]
Thema
Comprehensive Cancer Center
Ulm
K Termin
Sa, 25. 04. 2009, 9.00–14.00 Uhr
Seminar: Molekulare Diagnostik
und zielgerichtete Therapie
im klinischen Alltag –
sinnvoll oder unmöglich?“
7 Info
>>> Ort: Medizinische Klinik am
Oberen Eselsberg, Hörsaal Med. Klinik,
Albert-Einstein-Allee 23, 89081 Ulm
Auskunft/Anmeldung: Geschäftsstelle
des CCCU, Tel. (07 31) 5 00-5 60 56,
E-Mail: [email protected];
www.ccc-ulm.de
Thema
Thema
K Termin
Sa, 14. 03. 2009, 10.00–15.15 Uhr
7 Info
>>> Ort: Bildungszentrum für Gesundheit und Pflege am Ostalb-Klinikum
Aalen, Platanenweg 5, 73430 Aalen
Leitung: Dr. K. Gnauert,
Chefarzt Frauenklinik Aalen,
Gynäkologischer Onkologe
Auskunft/Anmeldung:
Erika Fischer, Sekretariat Frauenklinik,
Tel. (0 73 61) 55-14 01, Fax 55-14 03,
E-Mail: [email protected]
Thema
Interdisziplinäre viszeralmedi­
zinisch onkologische Konferenz
des Darmzentrums (ADC)
Onkologischer Schwerpunkt
Stuttgart
K Termin
Di, 21. 04. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Chirurgische Verfahren
beim Rektum-Karzinom“
Ort: Klinikum Stuttgart – Katharinenhospital, Hörsaal der Pathologie,
Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart
Di, 09. 06. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Gallenwegekarzinome“
Ort: Klinikum Stuttgart –
Krankenhaus Bad Cannstatt, Hörsaal,
Prießnitzweg 24, 70374 Stuttgart
Di, 23. 06. 2009, 19.00 Uhr
OSP-Kolloquium:
„Fallvorstellungen zur aktuellen
Therapie des metastasierten
Nierenzell-Karzinoms“
Ort: Diakonie-Klinikum Stuttgart, Hörsaal, Rosenbergstr. 38, 70176 Stuttgart
Do, 25. 06. 2009, 18.30 Uhr
RSZ-Schmerzkonferenz
Ort: Marienhospital Stuttgart,
Röntgendemonstrationsraum der Klinik
für Radiologie, Marienbau, Ebene 1,
Böheimstraße 37, 70199 Stuttgart
K Termin
7 Info
Viszeralchirurgische/internistische-onkologische Falldiskussion:
Diagnostik, Therapie, Fallbeispiele
jeweils mittwochs, 15.30 Uhr
>>> Auskunft: OSP-Sekretariat
Stuttgart, Tel. (07 11) 6 45 58-80,
E-Mail: [email protected]
Anmeldung nicht erforderlich!
Bekanntmachungen
Zum Gedenken
Dr. med. Mechthild Stroppel,
Mannheim
Dr. med. Elisabeth Reinecke,
Badenweiler
Dr. med. Gerhard Richter,
Kirchheim
Dr. med. Wilhelm Stumpf,
Endingen
Dr. med. Ernst Korte,
Singen
Dr. med. Borivoj Reputin,
Möckmühl
Wilfried Dolderer,
Esslingen
Dr. med. Werner Müller,
Eriskirch
Dr. med. Hans-Otto Wack,
Marbach
Dr. med. Hans-Dietrich Woischke,
Aspach
Dr. med. Martin Schlagenhauf,
Balingen
Dr. med. Irmhild Sötemann,
Neckarsulm
PD Dr. med. Rainer Bodem,
Heidelberg
Dr. med. Hans Heimann,
Lörrach
Dr. med. Lotte-Lore Jantz,
Freiburg
Dr. med. Henner Siemianowsky,
Bad Dürrheim
Dr. med. Fritz Franzen,
Badenweiler
Dr. med. Friedrich Günther,
Esslingen
Dr. med. Ursula Holzhauer,
Stuttgart
Dr. med. Rolf Amann,
Überlingen
Dr. med. Elmar Kasper,
Hardt
Dr. med. Eva Sohnius,
Heidelberg
Dr. med. Wolfgang Ziegler,
Erkenbrechtsweiler
Dr. med. Rainer Soppa,
Ölbronn-Dürrn
Dr. med. Gretel Glunkler,
Freiburg
Prof. Dr. med. Philipp Groß,
Mannheim
Dr. med. Otto Henriques,
Offenburg
Wir trauern um
unsere Kolleginnen
und Kollegen
Landesausschuss
Ärzte/Krankenkassen
* 27. 08. 1938
† 26. 04. 2008
* 20. 12. 1913
† 10. 08. 2008
* 01. 07. 1921
† 04. 12. 2008
* 10. 09. 1916
† 08. 12. 2008
* 12. 02. 1921
† 15. 12. 2008
* 19. 06. 1930
† 15. 12. 2008
* 11. 03. 1977
† 20. 12. 2008
* 09. 08. 1917
† 24. 12. 2008
* 02. 01. 1933
† 01. 01. 2009
* 18. 04. 1935
† 03. 01. 2009
* 21. 03. 1965
† 12. 01. 2009
* 06. 01. 1943
† 12. 01. 2009
* 15. 10. 1942
† 13. 01. 2009
* 08. 03. 1912
† 13. 01. 2009
* 23. 02. 1913
† 14. 01. 2009
* 03. 03. 1928
† 14. 01. 2009
* 19. 04. 1923
† 17. 01. 2009
* 30. 03. 1914
† 19. 01. 2009
* 24. 04. 1921
† 19. 01. 2009
* 24. 02. 1928
† 20. 01. 2009
* 05. 01. 1930
† 20. 01. 2009
* 30. 01. 1922
† 20. 01. 2009
* 28. 02. 1919
† 21. 01. 2009
* 27. 07. 1952
† 23. 01. 2009
* 10. 05. 1921
† 25. 01. 2009
* 21. 09. 1925
† 29. 01. 2009
* 19. 01. 1922
† 04. 02. 2009
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-13 06
Fax (07 11) 78 75-13 08
Aufhebung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 18. Februar 2009 gemäß
§ 103 Abs. 3 SGB V fest, dass für
bestimmte Arztgruppen in einzelnen Planungsbereichen in
Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt
daher arztgruppenbezogen für
die nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Der Landesausschuss
versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse
mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades
zu berücksichtigen sind – nur in
einem solchen Umfang erfolgen
dürfen, bis für die Arztgruppe
Überversorgung eingetreten ist.
Zulassungen nach § 101 Abs. 1
Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5
SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach
Nr. 4 den Anstellungen vorangehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer
der gemeinsamen Berufsaus­
übung oder der Anstellung. Ist
danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)
Zulassung zu entscheiden, die
neben den nach § 18 Ärzte-ZV
erforderlichen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist von
acht Wochen nach Bekanntmachung der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung
der beruflichen Eignung, der
Dauer der bisherigen ärztlichen
Tätigkeit, des Approbationsalters
und der Dauer der Eintragung in
die Warteliste für den jeweiligen
Planungsbereich. Bei hiernach
gleicher Eignung von Bewerbern
soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf
die bestmögliche Patientenversorgung berücksichtigt werden.
Hausärzte
Esslingen, Ludwigsburg,
Schwäbisch Hall, Emmendingen,
Ortenaukreis, Schwarzwald-BaarKreis, Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis.
Chirurgen
Tuttlingen.
Kinderärzte
Göppingen, Zollernalbkreis.
Anordnung von
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss
vom 18. Februar 2009 gemäß
§ 103 Abs. 1 SGB V fest, dass für
bestimmte Arztgruppen in
Baden-Württemberg zusätzlich
zu seinen früher getroffenen
Feststellungen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher
mit verbindlicher Wirkung weitere Zulassungsbeschränkungen
an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche (identisch
mit den jeweiligen Stadt- und
Landkreisen):
Augenärzte
Stadt Karlsruhe.
HNO-Ärzte
Calw.
Hautärzte
Tuttlingen, Waldshut.
Hausärzte
Stadt Karlsruhe, Stadt Heilbronn,
Rottweil, Sigmaringen.
ÄBW 03 • 2009
111
Bekanntmachungen
In Baden-Württemberg geltende
Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen für BadenWürttemberg hat mit Beschluss
vom 18. Februar 2009 gemäß
§ 103 Absatz 1 SGB V festgestellt,
dass für bestimmte Arztgruppen
in Baden-Württemberg eine
Überversorgung vorliegt. Damit
gelten mit verbindlicher Wirkung
für die Zulassungsausschüsse
arztgruppenbezogen für die
nachstehenden Planungs­
bereiche (identisch mit den jeweiligen Stadt- und Landkreisen)
folgende Zulassungsbeschränkungen:
Anästhesisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Ostalbkreis, RemsMurr-Kreis, Schwäbisch Hall,
Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Augenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Rhein-Neckar-Kreis,
Pforzheim, Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Stadt Heilbronn,
Hohenlohekreis, Ludwigsburg,
Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis,
Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch
Hall, Stuttgart;
Freiburg, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Ravensburg, Reutlingen,
Sigmaringen, Tübingen, Ulm,
Zollernalbkreis.
Chirurgen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
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Fachärztlich tätige Internisten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim,
Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm.
Hautärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim,
Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenau­
kreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm.
Nervenärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim,
Calw, Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Bekanntmachungen
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Orthopäden:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Psychotherapeuten:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Radiologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Rhein-NeckarKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
­Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Urologen:
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Landkreis Karlsruhe,
Heidelberg, Mannheim, RheinNeckar-Kreis, Neckar-OdenwaldKreis, Pforzheim, Calw, Enzkreis,
Freudenstadt;
Böblingen, Esslingen, Göppingen,
Heidenheim, Landkreis Heilbronn,
Stadt Heilbronn, Hohen­lohekreis,
Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis,
Schwäbisch Hall, Stuttgart;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Konstanz,
Lörrach, Waldshut;
Alb-Donau-Kreis, Biberach,
Bodenseekreis, Ravensburg, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen,
Ulm, Zollernalbkreis.
Hausärzte
Baden-Baden/Rastatt, Stadt
Karlsruhe, Heidelberg,
Rhein-Neckar-Kreis, Pforzheim;
Böblingen, Göppingen, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohen­
lohekreis, Main-Tauber-Kreis,
Ostalbkreis;
Freiburg, Breisgau-Hochschwarzwald, Rottweil, Konstanz, Lörrach,
Waldshut;
Ravensburg, Sigmaringen, Ulm.
Stuttgart, 18. 02. 2009
Landesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
für Baden-Württemberg
Dr. Raible, Vorsitzender
Kurs zur Aktualisierung
der Fachkunde im Strahlenschutz
gem. § 18a Abs. 2 RöV
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Zielgruppe:
Ärzte und Ärztinnen sowie medizinisch-technische Angestellte,
deren berufliches Betätigungsfeld im Umgang mit Röntgenstrahlen liegt.
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 40
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Termin:
Dienstag, 12. Mai 2009
11.00 Uhr s.t. bis ca 19.00 Uhr
Landeseinheitliche
Zwischenprüfung 2009
für Medizinische Fachangestellte
Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische
Fachangestellte findet Samstag,
den 25. Juli 2009, statt.
Es wird darauf hingewiesen,
dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der
Gebührenordnung und der­
gleichen nicht gestattet sein
wird. Handys dürfen zur Prüfung
nicht mitgebracht werden.
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch,
großer Sitzungssaal.
Seminarziel:
Bescheinigung zum Erhalt
der Fachkunde (Der Kurs ist gem.
§ 18 a Abs. 2 RöV).
Der Kurs ist von der Zentralen
Stelle für die Vollzugsunterstützung beim Gewerbeaufsichtsamt
Stuttgart als zuständiger Stelle
anerkannt.
Kursinhalte:
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Normen
– Arbeitsweise der Ärztlichen
Stelle: Anforderungen,
Gonadenschutz,
Einstelltechniken
– Konstanzprüfungen:
Filmverarbeitung, Prüfkörper,
Mammographie
– Anwendung ionisierender
Strahlung, Röntgenverordnung
Diagnostische Referenzwerte
– Physikalische Grundlagen
(Dosisbegriffe, Dosisgrenzwerte,
Dosis-CT): Äquivalentdosis,
CTDI, DLP, Rechtfertigung
– Leitlinien der Bundesärzte­
kammer: Film-Foliensysteme,
Einblendung, Bildqualität
– Was ist neu in der digitalen
Welt
– Aktuelle Rechtsvorschriften:
Die neue Röntgenverordnung
– Repetitorium
– Abschlusstestat für RöV
ÄBW 03 • 2009
113
Bekanntmachungen
Kursleitung:
PD Dr. Hans Hawighorst
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Veranstaltungsort:
Landesärztekammer
Baden-Württemberg,
Jahnstraße 38a,
70597 Stuttgart-Degerloch
Teilnahmegebühr:
90,– Euro (inkl. Schulungs­
unterlagen und Verpflegung),
Gebühreneinzug erfolgt vor Ort
in bar.
Kursrücktritt:
Bei einer Stornierung bis drei
Wochen vor Kursbeginn in
schriftlicher Form wird eine Be­
arbeitungsgebühr von 30,– Euro
berechnet. Bei Abmeldungen
­danach und bei Nichterscheinen
wird die volle Seminargebühr
­erhoben. Der Veranstalter hat das
Recht, bei nicht ausreichender
Beteiligung die Veranstaltung
abzusagen. Weitergehende Ansprüche hat der Teilnehmer nicht.
Anmeldung:
Eine schriftliche Anmeldung
unter Angabe von Name,
Adresse, Wohnort, Tel./Fax oder
E-Mail bei Frau Esposito, Ärztliche
Stelle, Telefon (07 11) 7 69 89-68,
Fax (07 11) 7 69 89-75, E-Mail:
[email protected]
ist erforderlich. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen
werden in der Reihenfolge
des Eingangs berücksichtigt.
Geschäftsstelle:
J­ ahnstraße 5
70597 Stuttgart ­(Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 81-0
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
Fit für den Notfall
Notfälle, bei denen schnelles
Handeln gefragt ist, treten
glücklicherweise nur selten auf.
Dennoch kann es Sie jederzeit
treffen: In der eigenen Praxis,
beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz, auf der
Station…
Die meisten notfallmedizinischen
Fortbildungen richten sich jedoch überwiegend an Notärzte
mit der Fachkunde Notfall­
medizin. Fortbildungen für
„Nicht-Notärzte“ gibt es dagegen
nur wenige. Dabei ist es doch
­gerade der Arzt in seiner Praxis,
beim Hausbesuch, im Notfalldienst, in der Ambulanz oder auf
der Station, der zuerst mit einer
Notfallsituation konfrontiert wird.
Der erstbehandelnde Arzt muss
in der Regel ohne die Ausstattung eines Notarztwagens auskommen. Stattdessen heißt es
mit einfachen Hilfsmitteln zu
arbeiten, Kompromisse einzugehen und zu improvisieren. Hierfür möchten wir Sie fit machen.
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114
ÄBW 03 • 2009
Aktuelle Termine:
Mittwoch, 01. 04. 2009
18.00–22.00 Uhr
„Herz-LungenWiederbelebung II“
Inhalt:
Aufbauend auf den Kenntnissen
aus dem Kurs „Herz-LungenWiederbelebung I – Basismaßnahmen“, welcher Voraussetzung
zum Besuch dieser Veranstaltung
ist, heißt es wiederum Praxis,
Praxis, Praxis … Statt viel Theorie
bietet die Fortbildung Zeit für
Training, Nachfragen und Ausprobieren. Nachdem die einzelnen Maßnahmen der erweiterten
Wiederbelebung erklärt und
an verschiedenen Stationen eingeübt wurden, geht es im zweiten Teil der Fortbildung um das
Training der Wiederbelebung im
Gesamtablauf. Die erweiterten
Maßnahmen der Herz-LungenWiederbelebung basieren heute
im Wesentlichen auf den Empfehlungen des Europäischen
Wiederbelebungsrates (ERC) und
der Bundesärztekammer aus dem
Jahr 2005.
Es wurden für diese Veran­
staltung 6 Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer
­beantragt.
Dienstag, 28. 04. 2009
19.00–22.00 Uhr
„Der allergische Notfall“
Inhalt:
Der allergische Notfall zeichnet
sich durch eine Sofortreaktion
aus, die mit einer Kreislaufdekompensation und einem Bronchospasmus einhergeht. Volumenmangel und Atemnot sind
die Folge. In dieser dramatischen
Situation heißt es schnell und
gezielt zu handeln: Lagerung,
Sauerstoffgabe, Venenpunktion,
Infusion und Medikamente lautet
die richtige Vorgehensweise.
Die Fortbildung behandelt die
verschiedenen Schweregrade des
allergischen Notfalls sowie die
notwendigen Maßnahmen. Ziel
ist es, mit den Teilnehmern ein
Ablauf- und Therapieschema zu
erarbeiten, das in allergischen
Situationen Sicherheit verschafft.
12.12.2008 10:25:33 Uhr
Neben dem medikamentösen
Stufentherapieschema wird der
Sauerstoffvernebler als Einmalprodukt vorgestellt, der eine Verabreichung von Adrenalin und
Bronchospasmolytika auch bei
schwierigen Venenverhältnissen
ohne venösen Zugang ermög­
licht.
Es wurden für diese Veranstaltung 4 Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer
beantragt.
Mittwoch, 13. 05. 2009
18.00–22.00 Uhr
„Der bewusstlose Patient“
Inhalt:
Eine Bewusstlosigkeit kann
viele Ursachen haben: Cerebrale
Ereignisse, Stoffwechselstörungen, Verletzungen und Intoxi­
kationen sind nur eine kleine
Bandbreite von Ursachen,
die in Frage kommen.
Die Notfalltherapie von bewusstlosen Patienten sollte grund­
sätzlich aus folgenden beiden
Bausteinen bestehen:
1. Verhinderung von weiteren
Störungen
2. Suche und Therapie
der Ursache.
In dieser Fortbildung werden die
Teilnehmer mit verschiedenen
bewusstlosen Patienten konfrontiert. In allen Situationen heißt
es, das oben genannte Schema
in die Praxis umzusetzen und
den Handlungsablauf sowie
die einzelnen Maßnahmen
bei bewusstlosen Patienten zu
trainieren.
Es wurden für diese Veran­
staltung 6 Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer
­beantragt.
Dienstag, 09. 06. 2009
18.00–22.00 Uhr
„Der pädiatrische Notfall“
Inhalt:
Notfälle mit kleinen Kindern sind
für alle Beteiligten immer eine
besondere Situation. Die Eltern
machen sich ebenso Sorgen um
ihr Kind wie der notfallmäßig
hinzugerufene Arzt sich über die
adäquate Versorgung des Kindes
Gedanken macht.
Bekanntmachungen
Im Grund genommen unterscheidet sich die grundlegende Versorgung nur unwesentlich von
der eines erwachsenen Notfall­
patienten. Auch hier heißt es
­zunächst: Sicherung der Vitalfunktionen, Sauerstoffgabe und
die richtige Lagerung. Lediglich
die Durchführung der Maßnahmen muss an die kindliche
­Anatomie angepasst werden.
Eine bedeutende Rolle bei
­pädiatrischen Notfällen spielt
­sicherlich die Dosierung von Notfallmedikamenten. Die aktuellen
Therapie-Empfehlungen für die
häufigsten Notfälle im Kindes­
alter werden in diesem Seminar
nach kurzer Erläuterung praktisch
trainiert.
Es wurden für diese Veran­
staltung 6 Fortbildungspunkte
bei der Landesärztekammer
­beantragt.
Alle Veranstaltungen finden
im Ärztehaus der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg,
Jahnstr. 5,
70597 Stuttgart-Degerloch statt.
Es wird ein Unkostenbeitrag
von 30,00 Euro erhoben.
Eine Anmeldung ist bis spätestens 8 Tage vor der Veranstaltung
erforderlich. Bitte geben Sie
dabei Ihren kompletten Namen,
Adresse und eine E-Mail-Adresse
an, damit wir Ihnen eine An­
meldebestätigung zukommen
lassen können.
Weitere Termine sowie die Anmeldeformulare finden Sie auch
im Internet unter: www.baeknw.de. Anmeldung auch möglich
an: [email protected] oder per
Fax (07 11) 7 69 81-5 00.
Terminankündigung
Kurs für die Fachkunde
zum „Leitenden Notarzt“
Termin:
12.–16. Oktober 2009 (Mo–Fr)
42. KW (40 Std.)
Veranstaltungort:
Landesfeuerwehrschule BadenWürttemberg, 76646 Bruchsal
(gemäß Satzung der Landesärzte­
kammer Baden-Württemberg
über die Eignungsvoraussetzungen für Leitende Notärzte
im Rettungsdienst vom 15. Dez.
2004)
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. rer. nat. Dr. med. B. Dirks, Ulm
Prof. Dr. med. K. Ellinger,
Ravensburg
Dr. med. A. Henn-Beilharz,
Stuttgart
Teilnehmergebühr:
562,– Euro zuzüglich Tages­
verpflegung und Übernachtung
in der Landesfeuerwehrschule
(Zimmer mit Etagendusche)
Teilnehmerzahl begrenzt
Auskunft/Anmeldung:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg
Jahnstr. 5, D-70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 81-5 70
Fax (07 11) 7 69 81-5 00
E-Mail: [email protected]
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-24039
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heilbronn, Stadt
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-05039
Bezirksdirektion Stuttgart
Albstadtweg 11
70567 Stuttgart ­(Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-0
Fax (07 11) 78 75-32 74
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-01039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-02039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Böblingen
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-03039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Esslingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-04039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Heilbronn, Stadt
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-06039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Hohenlohekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-07039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-08039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ludwigsburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-09039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ostalbkreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-10039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Schwäbisch Hall
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-11039
ÄBW 03 • 2009
115
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Heilbronn, Stadt
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-12039
Neurologie und Psychiatrie
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-20039
Chirurgie
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-13039
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Böblingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-21039
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Göppingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-14039
Psychologische
Psychotherapie
Ludwigsburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: S-22039
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Ludwigsburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-15039
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: S-23039
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 09. 2009
Chiffre: S-16039
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-17039
HNO-Heilkunde
Stuttgart, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: S-18039
Innere Medizin
(fachärztlich)
SP Nephrologie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Stuttgart, Stadt
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: S-19039
116
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 04. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/ Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
ÄBW 03 • 2009
Bezirksärztekammer
Nordbaden
Geschäftsstelle:
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-11 40
Update häufiger
urologischer Erkrankungen:
Was ist für die Praxis relevant?
Die Akademie für ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer
Nordbaden lädt zu einer Fort­
bildungsveranstaltung ein am
Samstag, den 9. Mai 2009
in Baden-Baden
Beginn der Tagung: 9.15 Uhr, voraussichtliche Dauer bis 13.00 Uhr
Tagungsort:
Kongresshaus Baden-Baden,
Kongress-Saal I im 1. OG,
Augustaplatz 10,
Telefon (0 72 21) 3 04-0
Programm:
9.15 Uhr
Eröffnung und Begrüßung
Einleitung/Moderation:
Prof. Dr. med. Achim Weizel
9.25 Uhr
Rationale Diagnostik der
Mikrohämaturie – Rationale
Diagnostik und Therapie
rez. Harnwegsinfekte
Dr. med. Achim Lusch, OA,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
9.55 Uhr
Harninkontinenz: Diagnostik
und Ersteinschätzung – Moderne medikamentöse Therapie
Dr. med. Patrick Honeck,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
10.25 Uhr
BPH: Diagnostik –
wann, welche Medikamente –
wann, welche OP?
Dr. med. Thorsten Bach, OA,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
10.55 Uhr
Pause
Moderation:
Prof. Dr. med.
Maurice Stephan Michel
11.15 Uhr
Der kleine Nierentumor
als Zufallsbefund:
Kontrolle oder Operation?
PD Dr. med. Axel Häcker, Ltd. OA,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
11.45 Uhr
PSA und andere Tumormarker:
Wann, wie reagieren?
Dr. med. Alexander Pelzer, OA,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
12.15 Uhr
Prostatakarzinom: Watchful
Waiting – Active Surveillance –
aktuelle Therapie
Prof. Dr. med.
Maurice Stephan Michel, Direktor,
Urologische Klinik, Universitätsklinikum Mannheim
Diskussion
12.45 Uhr
Schlusswort
Prof. Dr. med. Achim Weizel
Teilnahmegebühr: 20,– Euro
Überweisung auf
Konto 0001 299 573,
Deutsche Apotheker- und
Ärztebank eG, Zweigstelle
Karlsruhe (BLZ 300 606 01)
Ihr Einzahlungsabschnitt
dient als Einlassnachweis
für die Veranstaltung.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Die Veranstaltung
ist mit 4 Punkten zertifiziert.
Bekanntmachungen
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Karlsruhe
Keßlerstraße 1
76185 Karlsruhe
Telefon (07 21) 59 61-0
Fax (07 21) 59 61-13 50
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-05039
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Enzkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-14039
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-06039
Urologie
Neckar-Odenwald-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-15039
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Mannheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-07039
Psychologische
Psychotherapie
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-16039
Anästhesiologie
Freudenstadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-08039
Psychologische
Psychotherapie
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-17039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: K-01039
Chirurgie
SP Unfallchirurgie
Pforzheim, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: sofort
Chiffre: K-09039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-02039
Kinder- und Jugendmedizin
Heidelberg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: K-10039
Hausärztliche Praxis
Rhein-Neckar-Kreis
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-03039
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Karlsruhe, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: K-04039
Kinder- und Jugendmedizin
Neckar-Odenwald-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: K-11039
Orthopädie
Neckar-Odenwald-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 01. 2010
Chiffre: K-12039
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Enzkreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: K-13039
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Freiburg
Sundgauallee 27
79114 Freiburg/Br.
Telefon (07 61) 88 40
Fax (07 61) 8 84-41 45
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 04. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Hausärztliche Praxis
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-01039
Hausärztliche Praxis
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: F-02039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-03039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Breisgau-Hochschwarzwald
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-04039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Waldshut
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: F-05039
ÄBW 03 • 2009
117
Bekanntmachungen
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-06039
Psychosomatische Medizin
und Psychotherapie
Emmendingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-14039
Hausärztliche Praxis
(Innere Medizin)
Schwarzwald-Baar-Kreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-07039
Psychologische
Psychotherapie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-15039
Augenheilkunde
Hälftiger Versorgungsauftrag
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-08039
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-12 30.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 04. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
Innere Medizin
(fachärztlich)
Hälftiger Versorgungsauftrag
Konstanz
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-09039
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Freiburg, Stadt
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-10039
Neurologie und Psychiatrie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-11039
Neurologie und Psychiatrie
Konstanz
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-12039
Orthopädie
Ortenaukreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: F-13039
118
ÄBW 03 • 2009
12. Gesundheitsforum
Südwürttemberg
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Geschäftsstelle:
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-24 00
Kurse der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“
Niedergelassene Vertragsärzte,
ermächtigte Krankenhausärzte
und Fachärzte, die in nach § 108
SGB V zugelassenen Kliniken
angestellt sind, sind seit dem
01. 07. 2004 gesetzlich verpflichtet, sich fortzubilden. Erworben
werden müssen 250 Fort­
bildungspunkte in 5 Jahren.
Da der Deutsche Ärztetag 2004
beschlossen hat, in den jeweiligen Fortbildungskategorien
keine Punkteobergrenzen mehr
zu fordern, haben Ärztinnen
und Ärzte heute die Möglichkeit,
frei zu entscheiden, in welcher
Fortbildungskategorie sie ihre
CME-Punkte sammeln möchten.
Damit wurde der Weg frei, die
Fortbildung zeit- und ortsunabhängig auch über Printmedien,
CD-ROMs und Online-Fort­
bildung zu gestalten.
Die Fortbildungs-CD-ROM
„Palliativmedizin“ wurde von
der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg auf der Basis
des Curriculums der Deutschen
Gesellschaft für Palliativmedizin
entwickelt und ist von der
Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Punkten
anerkannt.
Für weitere Informationen oder
zur Bestellung der CD-ROM (39,–
Euro) wenden Sie sich bitte an
die unten angegebene Adresse.
Thema: „Sterbehilfe“
Termin:
Samstag, 28. März 2009
10.00–13.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 11/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt.
Seminar für Ärztinnen
und Ärzte zur Erleichterung
eines beruflichen Wiedereinstiegs
nach einer Familienpause
Termin:
4.–15. Mai 2009
(Anmeldungs-Nr. 7/2009)
Leitung: Dr. med. Barbara
Ensslin-Hassis, niedergelassene
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Tübingen
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72270 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
30 Personen
Gebühr: bei 40 Teilnehmern
750,– Euro, bei 30 Teilnehmern
850,– Euro
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 80 Fortbildungspunkten angemeldet.
Organspende –
schmerzhafte Chance
Termin:
Samstag, 20. Juni 2009
9.00–16.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 17/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72270 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Bekanntmachungen
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Homepage für den Arzt –
Grundkurs
Das Seminar vermittelt die
technischen Kenntnisse, die
erforderlich sind, damit Ärztinnen
und Ärzte ihre eigene Homepage
selbst erstellen sowie pflegen
und aktualisieren können.
Grundkenntnisse in Windows XP
oder Windows Vista sind Voraussetzung.
Termin:
Samstag, 12. September 2009
9.00–15.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 20/2009)
Leitung: Dr. Oleg Subkov,
Dettenhausen
Ort: Handwerkskammer
Reutlingen, Bildungsakademie
Tübingen, Raichbergstr. 87,
72072 Tübingen
Mindestteilnehmerzahl: 8
Gebühr: 99,– Euro
(inkl. Verpflegung)
Falls die Mindestteilnehmerzahl
5 Tage vorher nicht erreicht ist,
kann der Kurs abgesagt werden.
Ebenso wird 5 Tage vor Kursbeginn die Anmeldung verbindlich.
Bei Abmeldung nach diesem
Termin wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 10 Fortbildungspunkten anerkannt
Fallseminare
„Medizinische Begutachtung“
Termine:
Samstag, 12. September 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 13/2009)
Samstag, 17. Oktober 2009
9.00–16.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 14/2009)
Leitung: Dr. med. Gisela
Herterich, Fortbildungsbeauf­
tragte der Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
15 Personen
Gebühr: jeweils 95,– Euro
Die Veranstaltungen sind bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit jeweils 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Impfseminar
Termin:
Samstag, 3. Oktober 2009
9.00–17.00 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 10/2009)
Leitung: Dr. med. Michael
Schulze, Vizepräsident der Bezirks­
ärztekammer Südwürttemberg
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Gebühr: kostenfrei
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 8 Fortbildungspunkten anerkannt.
Psychoonkologie 2009
Termin:
Samstag, 10. Oktober 2009
9.00–13.45 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 12/2009)
Leitung: Dr. med. Michael Datz,
Präsident der Bezirksärzte­
kammer Südwürttemberg
Ort: Gaststätte Braustüble,
­Magirusstr. 44, 89077 Ulm
Gebühr: 50,– Euro
Die Fortbildung ist zur Pflichtfortbildung für das DMP MammaCarcinom bei der KV angemeldet.
Die Veranstaltung ist bei
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.
40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“
nach der Weiterbildungsordnung
In der neuen Weiterbildungs­
ordnung der Landesärztekammer
Baden-Württemberg, die am
1. Mai 2006 in Kraft getreten ist,
wurde die Zusatzbezeichnung
„Palliativmedizin“ eingeführt.
Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem
die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für
welchen die Bundesärztekammer
ein Curriculum festgelegt hat.
Termine:
Freitag, 23. Oktober 2009
14.00–17.30 Uhr
Samstag, 24. Oktober 2009
9.00–17.30 Uhr
Sonntag, 25. Oktober 2009
9.00–15.00 Uhr
Freitag, 6. November 2009
14.00–18.00 Uhr
Samstag, 7. November 2009
9.00–17.00/18.00 Uhr
Sonntag, 8. November 2009
9.00–14.15 Uhr
(Anmeldungs-Nr. 9/2009)
Leitung: Dr. med. Rolf Segiet,
Laupheim, Facharzt für Innere
Medizin, Zusatzbezeichnung
Palliativmedizin
Ort: Ärztehaus Reutlingen,
Sitzungssaal, Haldenhaustr. 11,
72770 Reutlingen
Mindestteilnehmerzahl:
35 Personen
Gebühr: 350,– Euro
Die Veranstaltung ist von
der Landesärztekammer BadenWürttemberg mit 40 Fortbildungspunkten anerkannt.
Notfallmedizinischer Kurs
für Medizinische Fachangestellte
Termine:
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 18. März 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 25. März 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH5/2009 und
AH6/2009)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 22. April 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 29. April 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH7/2009 und
AH8/2009)
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ÄBW 03 • 2009
119
Bekanntmachungen
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 17. Juni 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 24. Juni 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH9/2009 und
AH10/2009)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 1. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 8. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH11/2009
und AH12/2009)
Teil I: Notfälle in der
Arztpraxis, Lagerungsarten
Mittwoch, 15. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
Teil II: Basismaßnahmen der
Reanimation (Grundlagen)
Mittwoch, 22. Juli 2009
14.30–18.00 Uhr
(Anmeldungs-Nrn. AH13/2009
und AH14/2009)
Leitung: Dr. med. Walz, Ulm
Ort: Haus der Fortbildungs­
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120
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Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: R-05039
Kassenärztliche
Vereinigung
Baden-Württemberg
Bezirksdirektion Reutlingen
Haldenhaustraße 11
72770 Reutlingen
Telefon (0 71 21) 9 17-0
Fax (0 71 21) 9 17-21 00
Ausschreibung
von Vertragsarztsitzen
Folgende Vertragsarztsitze
werden nach der Anordnung
von Zulassungsbeschränkungen
zur Wiederbesetzung gemäß
§ 103 Abs. 4 SGB V auf Antrag der
betreffenden Ärzte/Psycho­
therapeuten bzw. deren Erben
ausgeschrieben.
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Bodenseekreis
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: R-01039
Hausärztliche Praxis
(Allgemeinmedizin)
Ravensburg
Einzelpraxis
Zeitpunkt: baldmöglichst
Chiffre: R-02039
Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Ravensburg
Berufsausübungs­
gemeinschaftsanteil
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: R-03039
Haut- und
Geschlechtskrankheiten
Hälftiger Versorgungsauftrag
Reutlingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 07. 2009
Chiffre: R-04039
Innere Medizin
(fachärztlich)
Reutlingen
ÄBW 03 • 2009
Psychologische
Psychotherapie
Hälftiger Versorgungsauftrag
Tübingen
Einzelpraxis
Zeitpunkt: 01. 10. 2009
Chiffre: R-06039
Nähere Informationen zu den
ausgeschriebenen Praxen erhalten Sie bei der Kassenärztlichen
Vereinigung Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Telefon (07 21) 59 61-11 97.
Die formlose Bewerbung ist
bis zum 15. 04. 2009 unter
dem Stichwort „Ausschreibung“
und unter Angabe der jeweiligen
Chiffrenummer bei der
Kassenärztlichen Vereinigung
Baden-Württemberg,
Geschäftsbereich
Zulassung/Sicherstellung,
Keßlerstraße 1,
76185 Karlsruhe,
schriftlich einzureichen.
Wir machen ausdrücklich darauf
aufmerksam, dass die in der
Warteliste eingetragenen Ärzte
nicht automatisch als Bewerber
für die ausgeschriebenen
Vertragsarztpraxen gelten.
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Erscheinungsweise:
12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte
ISSN 0720-3489
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse
für das ÄBW ist ­ausschließlich an die zuständige
Bezirks­ärztekammer zu melden.
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