Vorträge - Archiv der deutschen Frauenbewegung

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Vorträge - Archiv der deutschen Frauenbewegung
"100 Jahre Frauen in der Politik"
Am 07. Mai 2008 hatte die FDP im Deutschen Bundestag gemeinsam mit der Stiftung Archiv
der Deutschen Frauenbewegung aus Kassel zu einem Empfang in die Deutsche Parlamentarische Gesellschaft mit dem Titel: "100 Jahre Frauen in der Politik" eingeladen. Anlass war
ein 100jähriges Jubiläum: am 15. Mai 1908 war ein neues Reichsvereinsgesetz in Kraft getreten, welches Frauen erstmals erlaubte, Mitglied einer politischen Partei zu werden - eine
für die politische Landschaft wichtige Gesetzesänderung.
Nach der Begrüßung durch die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion
Mechthild Dyckmans, beleuchtete Dr. Kerstin Wolff von der Stiftung Archiv der deutschen
Frauenbewegung in ihrem Vortrag "1908 - eine Selbstverständlichkeit?" die Hintergründe zur
Veränderung des Vereinsrechts und zeigte auf, welche Rolle die Frauenbewegungen dabei
spielten. Im Anschluß stellte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, Bundesministerin a.D.
in ihrer Festrede die Frage: "Sind Frauen in der Politik endlich auf dem Vormarsch?" (S. 5)
1908 – eine Selbstverständlichkeit?
© Dr. Kerstin Wolff, Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Das Problem mit der Geschichte ist, dass sich die gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen in der Nachsicht so selbstverständlich ausnehmen. Die Kämpfe und Diskussionen,
Wege und Abzweigungen, Irrungen und Wirrungen sind häufig nur Expertinnen und Experten
bekannt und verschwinden somit leicht aus dem kollektiven Gedächtnis. Was übrig bleibt, ist
lediglich das Ergebnis. So auch bei dem Ereignis, welchem wir heute nachgehen wollen. Das
Geschehen ist in dürren Worten kurz erzählt: Vor 100 Jahren, also im Mai 1908 wurde ein
reichseinheitliches Vereinsgesetz erlassen. Eine Gesetzesanpassung, die schon lange überfällig war, denn das deutsche Kaiserreich bestand schon seit 1871. Was aber könnte an einer Vereinsgesetzesänderung so spannend sein, dass wir uns heute, 100 Jahre später, noch
daran erinnern?
Die Antwort ist ebenfalls recht einfach. Das neue Reichsvereinsgesetz von 1908 stellte das
Vereinsrecht auf eine neue, moderne Basis und regelte in §1: "Alle Reichsangehörigen haben das Recht (...) Vereine zu bilden und sich zu versammeln." Die Revolution, die in diesem
einfachen Gesetzessatz steckt, erschließt sich allerdings erst, wenn man den Text des alten
Vereinsgesetzes von 1850 daneben legt. Hier steht nämlich noch: "Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten (...) nachstehende
Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenspersonen (...) als Mitglieder aufnehmen." Die
Neuerung steckte also in der Formulierung: Alle Reichangehörigen haben das Recht.... wobei diesmal explizit die Frauen mitgemeint waren, was damals nicht selbstverständlich war.
Erst ab diesem Zeitpunkt also durften Frauen Mitglied in einem politischen Verein oder in
einer politischen Partei werden und waren in der Lage, sich öffentlich über politische Themen
austauschen.
Ist diese Entwicklung eine Selbstverständlichkeit gewesen? Wer hatte dafür gesorgt, dass
ein neues Vereinsgesetz erlassen wurde? Wer hatte gesellschaftlichen Einfluss genommen,
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um diese frauenfeindliche Regelung zu verändern? Und wer hat über ein Jahrzehnt das
Thema immer wieder auf die politische Agenda gesetzt?
Man könnte es schon fast als Ironie der Geschichte bezeichnen, dass genau die Gruppe,
gegen die sich die Regelung von 1850 richtete, auch diejenige Gruppe war, der es 1908 gelang, die Sonderbestimmungen gegen Frauen aus dem Weg zu räumen. Hatte man 1850
nämlich versucht, die erstarkende Frauenbewegung abzubremsen, war es 1908 genau diese
Gruppe, die es durchsetzen konnte, dass der Zugang von Frauen zu politischen Parteien
endlich geöffnet wurde. Und wie haben die Frauen von damals diese Veränderung geschafft?
Der Kampf für eine freie politische Betätigung von Frauen, stellte einen zentralen Teil des
Rechtskampfes der Frauenbewegung dar, denn ohne dieses Recht, war an die Erlangung
des Frauenwahlrechtes überhaupt nicht zu denken. Alle Richtungen und Flügel der Frauenbewegung beteiligten sich am Kampf für ein neues Vereinsrecht, eines der wenigen Themen
übrigens, bei denen sich alle einig waren. 1894 begann sich im deutschen Kaiserreich eine
breit angelegte Protestwelle zu formieren, die mit Hilfe von Leitartikeln in Zeitungen, Petitionen an den Reichstag und öffentlichen Versammlungen versuchte, gesellschaftlichen Druck
aufzubauen. Die Gesamtsituation für die Frauenproteste waren alles andere als günstig, vor
allem für die proletarische Frauenbewegung. Diese stand ab den 1890er Jahren wieder zunehmend unter polizeilichem Druck, der sich immer weiter verschärfte. Sogar an Leseabenden oder Tanzvergnügen durften die Proletarierinnen nicht mehr teilnehmen, wenn diese von
einem politischen Verein ausgerichtet worden waren. (Man kann sich auch heute noch vorstellen, dass ein Tanzvergnügen ohne Frauen nicht sehr lustig war!)
Diese polizeiliche Praxis richtete sich vor allem gegen die SPD, die nach dem Fall der Sozialistengesetze weiterhin polizeilich kontrolliert werden sollte. Als in der Mitte der 1890er Jahre
Initativen auftauchten, die die Vereinsgesetze noch einmal verschärfen wollten und in denen
Frauen auf die Stufe von Minderjährigen gedrückt werden sollten, begann dann aber auch
die bürgerliche Frauenbewegung dieses Thema massiv zu bearbeiten. Mit Petitionen, Unterschriftenlisten und Protestversammlungen versuchten die bürgerlichen Frauen, die Regierung zu einem modernen Vereinsrecht zu bewegen. Der Ruf nach einem einheitlichen Recht
blieb in den nächsten Jahren politikbestimmend, nicht nur in den Reihen der Frauenbewegung. Viele Politiker und vor allem die liberale Presse unterstützten die Forderung der Frauen – zuerst allerdings ohne Erfolg. Oder eher andersrum: Der Druck nahm weiter zu und der
gesellschaftliche Skandal nahm immer groteskere Züge an. Im Jahr 1900 durften Frauen
nicht dem neu gegründeten Goethe-Bund beitreten, ein Bund der es sich zur Aufgabe gemacht hatte, für Presse- und Kunstfreiheit einzustehen. Und auch die Gesellschaft für soziale
Reform, die sich aus Sozialpolitikern zusammen setzte, die eine Gesetzesinitiative zugunsten des Arbeiterstandes anstrebten, nahmen Frauen – aus Vorsicht - lieber nicht auf. Beide
Verbände befürchteten, sofort geschlossen zu werden, würden sie Frauen aufnehmen,
schließlich verfolgten sie politische Zwecke.
Diese Repressionen führten dazu, dass das Mobilisierungspotential innerhalb der Frauenbewegung deutlich anstieg. 1902 wurde vom großen bürgerlichen Bund Deutscher Frauenvereine (BDF) eine Petition verfasst und auch die Gesellschaft für soziale Reform verabschiedete eine eigene Petition zu diesem Thema. Obwohl die gesellschaftliche Stimmung
langsam aber sicher zugunsten der Frauen zu kippen begann, konnten sich die meisten Politiker eine Gleichberechtigung der Geschlechter in der Parteipolitik immer noch nicht vorstel-
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len. Nach wie vor gab es Vorurteile gegen die Frauen die in der Frauenbewegung aktiv waren und vor allem auch gegen Frauen, die dafür kämpften, auf der politischer Bühne agieren
zu dürfen. Das Bild der verhärmten alten Frau, die nichts anderes im Leben hat, außer dem
Kampf um Gleichberechtigung machte die Runde und noch 1902 äußerte ein preußischer
Minister in einer Rede zum Vereinsgesetz: "Ich will nicht, dass die Frauen in politischen Versammlungen mitreden. Ich glaube, es sähe traurig aus um unseren preußischen Staat, wenn
die leichte Erregsamkeit der Frauen gerade in öffentlichen Versammlungen das Volk bewegen sollte. Davor müssen wir uns hüten, es soll der Polizei immer die Befugnis bleiben und
sie soll scharf eintreten, sobald die Frauen versuchen, auch politisch tätig zu sein."
Um den Frauen aber etwas entgegen zu kommen, schuf das preußische Abgeordnetenhaus
in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts eine Verordnung, die vorsah, dass Frauen zwar
an politischen Versammlungen teilnehmen durften, dass sie sich aber im sog. Segment aufhalten mussten. Dieses Segment war ein, durch eine Absperrung kenntlich gemachter Bereich innerhalb der Versammlung, in dem die Frauen ohne Rederecht zu sitzen hatten. Diese
preußische Besonderheit wurde vor allem in der ausländischen Presse genüsslich durch den
Kakao gezogen. Trotz der Bemühungen von liberalen, fortschrittlichen und der Frauenbewegung wohlgesinnten Kräften, dauerte es noch bis 1908, bis das reichseinheitliche Vereinsgesetz endlich durchgesetzt werden konnte. Dann war es aber da und Helene Lange, eine der
wichtigen Protagonistinnen der gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegung erinnerte sich in
ihren Lebenserinnerungen: "Ich ging am Tage des Inkrafttretens des Reichsvereinsgesetzes
in die Versammlung eines liberalen Berliner Lokalvereins in dem freudigen Gefühl, eine neue
Welt zu betreten."
So wie Helene Lange erging es vielen Frauen. Das Gefühl, endlich dem Zipfel der politischen
Macht etwas näher gerückt zu sein, spürten wohl fast alle. Vor allem die Sozialdemokratinnen waren froh, endlich auch ganz offiziell für ihre Partei eintreten zu können. Allerdings, der
Euphorie am Beginn folgte auch schon bald ein gewisser Katzenjammer. Die politischen Parteien empfingen die Frauen nicht so, wie diese sich dies gewünscht hätten. Viele Frauen
verließen enttäuscht wieder die Parteien und richteten ihre Kraft lieber auf das nächste Ziel,
nämlich das Frauenwahlrecht. Davor aber gingen sie heftig mit den Parteimännern ins Gericht. So schrieb zum Beispiel die radikale bürgerliche Frauenrechtlerin Lida Gustava Heymann über ihre Erfahrungen mit politischen Parteien. (Ich zitiere aus einem Text aus dem
Jahre 1911) "Eine weitere Erfahrung der gemeinsamen Arbeit mit den Männern ging dahin,
dass – von Ausnahmen abgesehen - die Männer faul sind. Sie wurden gefügig, sobald man
ihnen Arbeit und Verantwortung abnahm." Das Resümee von Heymann lautete dann auch,
dass die Mitarbeit in den politischen Parteien lediglich dazu führte (Zitat) "das politische Urteil
gegen alles andere als den beschworenen Parteistandpunkt abzustumpfen und die Arbeitskraft der Frauen für männliche Parteiinteressen auszunutzen, ohne dass dabei der Sache
des Frauenstimmrechts oder den Frauen selbst irgend ein Gewinn erwüchse." Soweit Lida
Gustava Heymann, die nach wenigen Jahren Mitarbeit in der Deutschen Freisinnigen Volkspartei diese wieder verlies und sich wieder verstärkt der Frauenbewegung zuwandte.
Um auf meine Ausgangsfrage nach der Selbstverständlichkeit zurückzukommen: Sie sehen
an dieser kurzen Geschichte des Reichsvereinsgesetzes, was sich hinter den Selbstverständlichkeiten in der Geschichte verbergen kann. Ohne den massiven Druck der Frauenbewegung könnten wir heute nicht auf 100 Jahre Frauen in der Parteipolitik zurückschauen.
Diese Episode macht meiner Meinung nach aber auch noch etwas anderes deutlich: Es lohnt
sich - ja, es ist sogar dringend notwendig, dass die Geschichte der Frauenbewegungen in
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die Geschichtsschreibung mit einbezogen wird. Denn ohne die gesellschaftlichen Kämpfe
dieser Gruppe, wäre manches heute scheinbar Selbstverständliche, noch immer nicht erkämpft.
Um aber Forschen und erklären zu können, benötigt man Grundlagen. Und eben diese
Grundlagen in Form von Zeitschriften, Publikationen, Bilder, Graue Literatur und Aktenmaterial zur Verfügung zu stellen, ist die Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung angetreten. Seit annähernd 25 Jahren sammelt, archiviert, dokumentiert und präsentiert die Stiftung
Materialien zur Geschichte der Frauenbewegungen zwischen 1800 und 1967. Unser
Schwerpunkt ist also die alte Frauenbewegung. Mit diesem Zuschnitt ist die Stiftung Archiv
der deutschen Frauenbewegung in Kassel einmalig in Deutschland und wurde 2006 am 8.
März – dem Internationalen Frauentag – als Ort im Land der Ideen vom Bundespräsident
ausgezeichnet.
An keinem anderen Ort in Deutschland wird die alte Frauenbewegung so umfangreich und
vollständig gesammelt. Über 25.000 Bücher, 1.000 Zeitschriftentitel, knapp 500 laufende
Meter Aktenmaterial, Presseordner zu über 1.800 Personen und fast 3.000 Abbildungen stellen den stetig wachsenden Bestand der Stiftung dar.
In diesem Bestand gibt es auch einige Highlights, wie zum Beispiel der Nachlass von Elisabeth Selbert, der "Mutter des Grundgesetzes", den kompletten Archiv- und Bibliotheksbestand des Deutschen Evangelischen Frauenbundes oder eine Erstausgabe der Schrift von
Hedwig Dohm: Die Antifeministen von 1902.
Mit diesen Materialien, wollen wir an die wechselvolle Geschichte der Frauenbewegungen in
Deutschland erinnern und damit dieses Erinnern überhaupt erst ermöglichen. Dazu geben
wir zwei Mal im Jahr eine Zeitschrift heraus (die Ariadne), bieten Stadtrundgänge und Stadtrundfahrten an, führen durch unsere Bestände, arbeiten mit Bildungsträgern zusammen und
haben im Jahr 2003 die Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung gegründet. Diese
Stiftung soll uns helfen, die neuen Aufgaben, die auf das Archiv, die Bibliothek und das Studienzentrum zur Erforschung der Frauenbewegungen zukommen, besser bewältigen zu
können.
Denn eines ist klar: Erinnern ist immer ein massiv politischer Akt. Wer sich an was wie erinnert, wird immer wieder von uns Lebenden neu diskutiert und bestimmt. Es hat sich ein Kanon von festen Erinnerungspunkten herauskristallisiert, die wir scheinbar nur übernehmen.
Dieser Eindruck täuscht aber. Auch Feiertage und Erinnerungspunkte werden hergestellt.
Wir wollen mit unserer Arbeit unseren Anteil dazu leisten, dass sich an die Errungenschaften
der Frauenbewegungen erinnert werden kann. Denn verdient haben es die alten Damen, die
sich sicher gefreut hätten, wenn Sie geahnt hätten, dass wir uns heute hier, 100 Jahre später, an ihre Kämpfe erinnern.
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Sind Frauen in der Politik endlich auf dem Vormarsch?
© Sabine Leutheusser-Schnarrenberger MdB
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ja, verdient haben es die kämpferischen alten Damen der damaligen Jahre um die Jahrhundertwende, dass wir uns heute an ihre Erfolge erinnern. Denn ohne sie, ohne das Reichsvereinigungsgesetz und das 10 Jahre später erkämpfte Frauenwahlrecht, sähe es für uns
ziemlich düster aus.
Sind aber die Frauen, 100 Jahre nach Inkrafttreten des Reichsvereinigungsgesetzes, in der
Politik wirklich endlich auf dem Vormarsch?
Wenn Vormarsch bedeutet, dass Frauen höchste Ämter in Parteien, im Kabinett und Bundestag bekleiden, dann ist ein deutliches "ja, aber" die Antwort.
Hier, im ehemaligen Reichstagspräsidentenpalais gegenüber dem Reichstag, sind wir nicht
nur mittendrin im politischen Berlin, sondern auch nur kurz entfernt vom Bundeskanzleramt,
dem bekanntlich endlich auch eine Frau vorsteht.
Seit bald drei Jahren gibt es nicht nur erstmals eine deutsche Bundeskanzlerin. Auch in den
Vereinigten Staaten gibt es eine ernsthafte weibliche Aspirantin für die Kandidatur für das
Präsidentenamt.
In Deutschland sind Frauen ganz selbstverständlich im Kabinett auch in den klassischen
Ressorts vertreten. Und die ehemalige Bundesverfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach, die erste Frau in diesem nach meiner Einschätzung wichtigstem Amt, wurde in der
Öffentlichkeit besonders wegen ihrer pointierten Einlassungen zu den gefährdeten Grundund Freiheitsrechten wahrgenommen – stärker als ihre männlichen Vorgänger. Das ist auch
heute alles andere als selbstverständlich.
Selbstverständlich: Politische Macht von Frauen galt lange – trotz Kaiserin Maria Theresia,
Königin Victoria, Königin Katharina di Medici von Frankreich, Katharina die Große – als Ausnahme.
Rita Süssmuth hat es zur Verabschiedung von Jutta Limbach, der Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, folgendermaßen formuliert:
"Macht gehörte Jahrhunderte lang nicht in Frauenhand. Macht galt als unweiblich und Frauen unfähig zur Macht. Regiert und gestaltet wurde allein von Männern.".
Jahrhundertelang waren es Männer, die hauptsächlich das politische Zusammenleben gestalteten. Politik wurde damit aus männlicher Sicht geprägt. Blickt Frau zurück, nimmt sie die
Folgen bis heute wahr.
Der Status des Bürgers wurde trotz zaghaft einsetzender Liberalisierung und späterer Demokratisierung lange an das Mannsein gebunden. Bekanntlich war der frühere Bürger im
zaghaft liberalisierten Obrigkeitsstaat ausschließlich männlich definiert. Die Staatsbürgerrechte, die mit den ersten Repräsentativverfassungen und Grundrechtsgewährleistungen im
frühen 19. Jahrhundert entstanden, galten nur für Männer.1 Auch in der staatsrechtlichen
Literatur des 19. Jahrhunderts wurde der Staat geradezu als männliches Wesen definiert.
Dynamisch und männlich, das waren die Attribute für den Staat.
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Die symbolische Verknüpfung von Staatsbürgerschaft, Militärdienst und Mannsein stand einem Frauenwahlrecht entgegen. In dem Parlament der Paulskirche und dem Deutschen
Reichstag konnten Frauen deshalb nicht vertreten sein. Wie wir gerade spannend vor Augen
geführt bekommen haben: Erst mit der Einführung des Vereins- und Versammlungsrechts
1908 erhielten Frauen in Deutschland Zugang zu politischen Vereinen und Parteien. Zehn
Jahre später, am 12. November 1918, bekamen deutsche Frauen durch den Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht. In dem "Aufruf des Rates der Volksbeauftragten an das deutsche Volk" vom 12. November 1918 heißt es: "Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen. Auch für die Konstituierende Versammlung,
über die nähere Bestimmung noch erfolgen wird, gilt dieses Wahlrecht." 2
Das aktive und passive Frauenwahlrecht wurde in Art. 22 Abs. 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 verankert; der Grundsatz der staatsbürgerlichen Gleichberechtigung von Mann und Frau fand sich in Art. 109 Abs. 2.3 Nach den Wahlen am 19. Januar 1919 waren von den insgesamt 421 Abgeordneten 37 Frauen. Damit lag Deutschland
im internationalen Vergleich an erster Stelle. Mit Gertrud Bäumer und Marie Baum für die
DDP, Marie Juchacz und Louise Schröder für die SPD, Hedwig Dransfeld und Christine
Teusch für das Zentrum befanden sich unter den Parlamentarierinnen einige der bekanntesten Frauenpolitikerinnen Deutschlands. 4
Bei der letzten nicht mehr freien Reichtstagswahl wurde die Mehrheit der sogenannten "nationalen Koalition" aus NSDAP und DNVP zwar kräftig von Frauen gefördert, wie eine Untersuchung von Joachim Hofmann-Götting zeigt. Ausschlaggebend für den Erfolg der NSDAP
war das Wahlverhalten der Frauen allerdings nicht.
Das mag angesichts des nationsozialistischen Frauenbildes nicht verwundern. Adolf Hitler
wiederholte oft genug, dass das Wort von der Frauenemanzipation nur ein vom jüdischen
Intellekt erfundenes Wort sei. Deswegen enthalte – so Hitler – das nationalsozialistische Programm nur einen Punkt und das sei "das Kind".
Bis auf die rühmliche Ausnahme von Sozialdemokratinnen, die in Verfolgung, Emigration und
Ächtung Schlimmes durchmachten und einige wenige liberale Frauen, nahmen die Frauen
im nationalsozialistischen Deutschland ihre politische und gesellschaftliche Degradierung
klaglos hin.
In der Kriegszeit begann die politische Bewusstseinsbildung einer der angesehensten Politikerinnen der Nachkriegszeit, Dr. Hildegard Hamm-Brücher und die ungezählter anderer
Frauen. In dieser Zeit schlug "die Stunde der Frauen".
Nach diesen furchtbaren Kriegsjahren, die von Männern verschuldet waren und von Frauen
ertragen werden musste, war den engagierten Frauen klar: So etwas darf nie wieder passieren. Deshalb dürfen sich Frauen nie wieder mit dem passiven Hinnehmen grundsätzlicher
staatsbürgerlicher Gleichberechtigung begnügen.
In der Bevölkerung waren Frauen in der Mehrzahl, leider blieben sie es im Parlamentarischen Rat trotz Drängen der Amerikaner auch.
Vier Frauen standen 65 plus 5 Berliner Mitgliedern im Parlamentarischen Rat gegenüber.
Von einem repräsentativen Verhältnis kann keine Rede sein. Sie können sich lebhaft vorstellen, dass die Kontroversen um die grundgesetzlich verankerte Gleichstellung von Frau und
Mann nicht aus blieb.
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Die geistige Mutter und eigentliche Kämpferin des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetz wurde Dr.
Elisabeth Selbert, Rechtsanwältin und Notarin aus Kassel. Sie war es, die entscheidend dazu beitrug, dass uneingeschränkte Gleichberechtigung durchgesetzt wurde. Elisabeth Selbert gelang es, jede juristische Spitzfindigkeit oder weltanschauliche Argumentation zu parieren und die männlichen Kollegen zu überzeugen.
Es gelang ihr, die an die Weimarer Reichsverfassung angelehnte Formulierung "Alle Männer
und Frauen haben dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten." zu ersetzen durch
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." 5 Diese Bestimmung war Grundlage für spätere
Reformen wie etwa die Anpassung des Ehe- und Familienrechts durch das sog. Gleichberechtigungsgesetz von 1957, die Reform des Nichtehelichenrechts Ende der 1960er Jahre
und die Reform des Ehe- und Familienrechts durch das Eherechtsreformgesetz von 1977,
das die FDP prägte. 6
Nachdem die Gleichberechtigung 1949 im Grundgesetz verankert war, machten sich überall
sachkundige Frauen an die Arbeit. Leider gab es einen Mangel an Juristinnen, nachdem im
nationalsozialistischen Deutschland Richterinnen und Rechtsanwältinnen nicht zugelassen
werden durften. So gab es 1949 zum Beispiel nur zwei amtierende Richterinnen in Bayern!
Leider sah es nicht viel besser aus im ersten gewählten Deutschen Bundestag.
Nach der ersten Bundestagswahl saßen am 7. September 1949 nur 31 Frauen neben 378
Männern im Bundestag. Keine Frau wurde ins Präsidium des Bundestages gewählt, von einem weiblichen Kabinettsmitglied ganz zu schweigen.
Immerhin gelang es 1953 und 1957, dass eine weibliche Alterspräsidentin die Sitzung des
jeweils neu gewählten Bundestags leitete: Marie Elisabeth-Lüders, die bereits 1920 der Nationalversammlung angehörte und von 1920 bis 1930 im Reichstag saß. Es waren solche Politikerinnen wie Marie Elisabeth-Lüders, die uns nach 1945 wieder an die Demokratie heranführten.
Es dauerte bis 1965, bis mit Maria Probst eine Frau in das Bundestagspräsidium gewählt
wurde. Immerhin gelang es der FDP 1969, mit Liselotte Funke eine bekannte Streiterin für
Frauenrechte zur stellvertretenden Bundestagspräsidentin zu wählen. Frau Funke hat die
Debatte um die Reform des Paragrafen 218 geprägt. Leider stand sie wegen ihres Einsatzes
für die Fristenregelung zeitweise sogar unter Polizeischutz.
Erst mit dem gesellschaftlichen Aufbruch und der ersten sozial-liberalen Koalition unter Willy
Brandt verbesserten sich die Chancen von Frauen substantiell in allen Bereichen. Die Verwirklichung des Art. 3 Abs. 2 GG führte dazu, dass Frauen als Ministerinnen, Bürgermeisterinnen und auf allen gesellschaftlichen Ebenen zeigen konnten: Wir machen es mindestens
genau so gut.
Aber erst 1972 rückte eine Frau an die Spitze eines der höchsten Staatsämter - 23 Jahre
nach Gründung der Bundesrepublik.
Nachdem die SPD nach der Bundestagswahl 1972 erstmals die stärkste Fraktion stellte,
wurde Annemarie Renger am 13. Dezember 1972 als erste Frau in das Amt des Präsidenten
des Deutschen Bundestages gewählt. Übrigens war sie damit die erste Frau an der Spitze
eines frei gewählten Parlaments in der Welt. Dazu sagte Annemarie Renger später: "Ich habe mich in der Fraktion selber für das Amt des Bundestagspräsidenten vorgeschlagen.
Glauben Sie, man hätte mich sonst genommen?"
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Zumindest für das Erreichen bisher von Männern dominierter Ressorts markiert das Jahr
1976 eine Zäsur. 1976 wurde Marie Schlei (SPD) als Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit berufen. Und im selben Jahr wurde Hildegard Hamm-Brücher Staatsministerin im Auswärtigen Amt.
Nachdem die Union bei der Bundestagswahl 1976 wieder die stärkste Fraktion im Deutschen
Bundestag stellte, wurde Annemarie Renger Bundestagsvizepräsidentin, was sie bis zu ihrem Ausscheiden 1990 blieb.
Seit 1988 gab es damit zwei Frauen an der Spitze des Bundestages. Die Bundestagspräsidentinnen Renger und Süssmuth waren Repräsentanten der Legislative, die "symbolische
und offizielle Personifizierung des Parlaments", wie es das Bundesverfassungsgericht einmal
umschrieb, wie wir sie seitdem nicht mehr kennen gelernt haben.
Für zehn Jahre, zwischen 1988 und 1998 prägte Rita Süssmuth als Bundestagspräsidentin
die politische Agenda mit Themen, die bis dato eher stiefmütterlich behandelt wurde. Das
war mehr als überfällig, hatten sich doch u.a. die gesellschaftlichen Familienstrukturen seit
den Siebzigern stetig verändert. Das Verständnis von Familie entwickelte sich von der Ehe
mit Kindern weiter zu der Gemeinschaft des nichtehelichen Kindes mit seiner Mutter oder
des nichtehelichen Kindes mit seinem Vater, die als Familie anzusehen sind. Die Ehe wurde
und wird immer häufiger nicht mehr als die für das ganze Leben eingegangene Verantwortungsgemeinschaft angesehen, sondern die Zahl der Trennungen und Scheidungen stieg an.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Sorgerechtsverlust der Mutter bei Ehelicherklärung des Kindes vom 7. Mai 1991 war der letzte entscheidende Anstoß für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der auch nicht verheirateten Eltern generell die Möglichkeit
einer gemeinsamen Sorge für die Kinder einräumt. Dieser Beschluss wurde von der Bundesverfassungsrichterin Helga Seibert geprägt, der starken Frau im ersten Senat. Helga Seibert
hätte gern diese Entscheidung nicht getroffen, sondern sie lieber dem Gesetzgeber überlassen. Aber die längst überkommenen Sichtweisen, die wenig mit der gesellschaftlichen Realität zu tun hatten, waren bei den Organen der Legislative noch so stark, dass es dieser besseren Erkenntnisse seitens des Bundesverfassungsgerichts bedurfte, um den Gesetzgeber
auf die Sprünge zu helfen.
Helga Seibert hat nicht nur die Persönlichkeit des einzelnen mit ihren Beschlüssen zum Familienrecht gestärkt, sondern auch der Gleichberechtigung in einem wesentlichen Bereich
entscheidend zum Durchbruch verholfen. Ihr erster großer Fall war der Beschluss vom 5.
März 1991 zur Bestimmung des Familiennamens bei Eheschließung.
Dem in langer Tradition gewachsenen Privileg des Mannes, den Familiennamen zu bestimmen, hat Helga Seibert die Rechtsgrundlage entzogen. Dem ersten Schritt zur Feststellung
des Rechts der Frau, ihren Mädchennamen beizubehalten, folgten dann vom Gesetzgeber
die logischen notwendigen weiteren Schritte, wie den Doppelnamen als Familiennamen zuzulassen, das Recht eines jeden Ehepartners zur Beibehaltung seines Namens und eine
deutlich weitergehende Freiheit bei der Gestaltung des Familiennamens.
In diese Zeit 1994 fällt auch die Verfassungsreform des Grundgesetzes. Im Rahmen der
Gemeinsamen Verfassungskommission gelang es, den "alten" Art. 3 Abs. 2 GG durch den
Satz zu ergänzen:
"Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und
Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
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Frauen sind, was die tatsächliche Gleichberechtigung im politischen Leben angeht, ein gutes
Stück des Weges vorangekommen.
Von 1949 bis 1980 betrug der Anteil der Frauen im Deutschen Bundestag zwischen sechs
und neun Prozent und verblieb damit auf dem Niveau der Zwischenkriegszeit. 7
Heute liegt Deutschland mit einem Frauenanteil von jetzt 31,6 % im Deutschen Bundestag
über dem europäischen Durchschnitt von 23 %.8 Beim Frauenanteil in den höchsten Regierungsämtern erreicht Deutschland mit der Kanzlerin und fünf Ministerinnen (38 %) EU-weit
den vierten Platz. Nur in Finnland (60 %), Schweden (45 %) und Spanien (41 %) sind prozentual mehr Frauen in den höchsten Regierungsämtern.
Im Europäischen Parlament lag der Frauenanteil bereits 1979 bei 15 % und stieg weiter an. 9
Das EU-Parlament weist heute einen Frauenanteil von 31 % auf. In der Europäischen Kommission stehen acht Frauen 19 Männern gegenüber (30 %).10
Diese Zahlen belegen, dass die Frauen hierzulande auf dem Vormarsch sind. Meine Bewertung wird Sie nicht verwundern: All dies reicht nicht aus.
Heute sind Frauen immer noch Traditionen, Regeln und Strukturen unterworfen, die wir anders gestaltet hätten, wenn wir früher das entsprechende Mitspracherecht besessen hätten.
Um zu verdeutlichen, was ich meine, lassen Sie mich Marianne Weber, die in der Frauenrechtsbewegung der Weimarer Republik eine wichtige Rolle spielte und die mit dem Soziologen Max Weber verheiratet war, zitieren. Marianne Weber war eine von 13 weiblichen der
insgesamt 150 Mitglieder der Badischen Verfassungsgebenden Versammlung:
"Es war ein seltsames und etwas banges Gefühl, als sich die Augen sämtlicher männlicher
Kollegen auf den Neuankömmling, die erste und leider bisher einzige Frau dieser Fraktion
richteten, denn es ist etwas anderes etwa auf einem erhöhten Podium am Rednerpult in angemessener Distanz von der Hörerschaft viele Augen auf sich gerichtet zu fühlen oder aber
als ganz ungewohnte Neuerscheinung den prüfenden Blicken eines geschlossenen Kreises
von Arbeitsgenossen ausgesetzt zu sein." 11
Dem "geschlossenen Kreis" von männlichen Kollegen gegenüberzutreten, das war damals
für Frauen in der Politik ein Problem. Und ist es heute zum Teil noch.
Hildegard Hamm-Brücher hat dieses Phänomen in anderen Worten zum Ausdruck gebracht:
"Zweifellos war es und ist es für eine Frau ziemlich schwer, sich im herkömmlichen politischen Geflecht männlicher Macht- und Interessenkämpfe zu orientieren. Noch schwerer ist
es, dieses Geflecht nicht als gottgegeben hinzunehmen, sondern immer von neuem zu versuchen, sich darin zu behaupten, ohne die eigenen Vorstellungen und Überzeugungen
preiszugeben oder sich mit stiller Anpassung und männlicher Gnade zu begnügen." 12
Bei gleichem "Know-How" als Frau eine bisher von Männern vorbehaltene Position auszuüben, das heißt eben nicht "ihren Mann", sondern "ihre Frau" zu stehen, also durchaus andere Formen der Entscheidungsfindung und ihrer Exekutierung, des Umgangs, der Konfliktlösung und Beurteilung zu entwickeln.
Sicherlich brauche ich nicht zu betonen, dass diese Einschätzung auch von mehrjähriger
Erfahrung in Regierungsämtern geprägt ist. Meine nüchterne Erkenntnis ist, dass sich in Bereichen, in denen das einseitig männliche Hierarchieprinzip hält, kreative Kräfte zur Veränderung und Erneuerung sich kaum entfalten können. Beharrungsvermögen ist sehr ausgeprägt,
Selbstbewusstsein ausschließlich kraft Amtes führt leicht zur Arroganz.
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In der Wissenschaft gibt es dagegen Untersuchungen mit dem Ergebnis, dass die Unterschiede zwischen den Parteien die Differenzen zwischen den Geschlechtern eher überlagern. Der geringe Anteil von Frauen in der Politik wird auf die Unterrepräsentanz der Frauen
in Parteigremien, Verbänden und qualifizierten Berufsgruppen zurückgeführt. 13 In einer Studie vom Ende der 1990er Jahre wird ausgeführt, dass Politikerinnen denselben Rekrutierungsmechanismen, Politikregeln und -strukturen unterlägen wie ihre männlichen Kollegen.
Die Geschlechterdimension erweise sich allerdings für das Karrierevorfeld als sozialrelevant;
danach würden Mütter ihren Einstieg in ein intensives politisches Leben im Vergleich zu
Männern und kinderlosen Frauen später vollziehen. 14
Ergänzend wird in der Literatur auf den berufs- und karrieresoziologischen Ansatz verwiesen. Im Gegensatz zu Bereichen wie Medizin, Wissenschaft, Verwaltung und Recht existierten in der Politik keine formalen Zugangsvoraussetzungen, Aufstiegskriterien und Bewertungsverfahren, die etwa einen leistungsbezogenen Aufstieg förderten. Bei geringer Standardisierung und Formalisierung von Rekrutierungskriterien würden soziale Aushandlungen
und Deutungen mehr Raum einnehmen als die Leistung einer Person. In der Wissenschaft
wird auch die These diskutiert, dass die Politik den Frauen trotz der formalen Gleichheit kulturell fremd ist. 15
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage aufgeworfen, ob die Frauenbewegung und die verstärkte politische Partizipation von Frauen zur emanzipatorischen Veränderung der politischen Kultur beigetragen haben. Es gibt sogar die Behauptung, Frauen seien
politisch inaktiver und weniger an Politik interessiert. Politik von Frauen finde an anderen
Orten und mit anderen Mitteln statt. 16
Es wird Sie nicht verwundern: Auch eine solche Deutung teile ich nicht, gibt es doch hierfür
keine empirischen Anhaltspunkte. Die Frau ist genauso wenig oder genauso ausgeprägt
politisch wie der Mann. Die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen sind aber beim Start in
die politische Karriere nicht sonderlich hilfreich für Frauen, die Familie/Beruf und Politik vereinbaren müssen.
Bei der Wahlbeteiligung gibt es nahezu keine geschlechtsspezifischen Unterschiede. Auffällig ist, dass bei den jüngeren Altersgruppen die Wahlbeteiligung von Frauen über der von
Männern liegt. 17 Das Interesse von jungen Frauen allgemein an politischen Fragen im Alter
von 18 bis 29 Jahren ist mit 14,5 % allerdings sehr gering. 18 Dass jüngere Frauen bei der
Übernahme politischer Ämter eher zurückhaltend sind, liegt sicherlich auch daran, dass die
Familienphase eine Rolle spielt.
Und wie verhält es sich mit dem Politikverständnis von Frauen?
Das ist in einem starken Maß von einem politischen Stil geprägt, der Nähe zur Alltagssituation aufweist. Er ist praxis- und personenbezogen sowie besonders an Fragen orientiert, wie
Menschen in konkreten Fällen leben und wie speziellen Personengruppen in bestimmten
Problemlagen geholfen werden kann. Politikerinnen thematisierten Fragen der Lebenspraxis
und aus dem privaten Bereich. Themen wie weibliche Erwerbstätigkeit, Mutterschutz, Erziehungsurlaub, Abtreibung, Scheidungsrecht, Fragen der sexuellen Selbstbestimmung und
körperlichen Integrität, soziale Sicherung, Umwelt- und Naturschutz, Verbraucherschutz. 19
Einige der interfraktionellen Initiativen der ersten Legislaturperioden des Deutschen Bundestages betrafen denn auch tatsächlich die Untersagung der Herstellung von Kriegsspielzeug
Gottschalkstraße 57, D-34127 Kassel, Tel. 0561-9893670, Fax 0561-9893672, info@ addf-kassel.de, www.addf-kassel.de
10
und die Neufassung des Lebensmittelrechts; beim Thema Mutterschutz bestand ebenfalls
kein Dissens. 20
In den Legislaturperioden seit 1990 waren es immer nur die Frauen, die interfraktionelle parlamentarische Anstöße gegen die männliche Mehrheit im Bundestag unternahmen. Abtreibungsrechtsreform, Vergewaltigung in der Ehe sind zwei erfolgreiche Beispiele, wie Frauen
mit Power und guten Argumenten die Mehrheit bekamen - gegen den ursprünglichen Dissens.
Es waren übrigens mehrheitlich Frauen, die bei wichtigen Abstimmungen im Bundestag wie
beim großen Lauschangriff dagegen votierten.
Wenn wir uns manche Beratung der letzten Jahre anschauen, wäre vielleicht einiges anders
entschieden worden, wenn Frauen die Mehrheit im Bundestag gehabt hätten. Die Verpflichtung des Staates zur Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl von Kindergartenplätzen
wäre früher gekommen. Wahrscheinlich hätten wir bei der Gegenfinanzierung für kostenintensive sozialpolitische Maßnahmen bei manchen gigantischen Projekten aus anderen Bereichen gemeinsam angesetzt. Auch der späte Konsens, dass Kinderkrippen notwendig sind
und immens viel Geld kosten, wäre früher erreichbar gewesen.
Dass es meist die Frau ist, die sich in die Teilzeit verabschiedet, liegt sehr stark am deutschen Steuer- und Sozialsystem. Das Ehegattensplitting, die kostenlose Mitversicherung des
nicht berufstätigen Partners in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die hohen Lohnneben- und Kinderbetreuungskosten machen es attraktiv, mit der Geburt des ersten Kindes
auf ein Gehalt zu verzichten.
Arbeiten beide Partner weiter, deckt das zusätzliche Nettogehalt oft nicht einmal die Kosten
für die Kinderbetreuung. Und wenn auf ein Einkommen verzichtet wird, dann auf das niedrigere – und das trifft meist die Frau.
Deswegen ist trotz der späten Einsicht der Konservativen, dass eine andere Infrarstruktur an
Kinderbetreuung notwendig ist, erst ein Anfang für den Wandel gemacht. Krippenplatzausbau oder Kinderbetreuungsmöglichkeiten sind wichtige Mosaiksteine in einem modernisierten Land, das die Potentiale von Frauen ganz anders nutzt als bisher.
Das Problem ist, dass in Deutschland nur 60 Prozent aller Frauen arbeiten – im Gegensatz
zu 70 Prozent aller Männer. Der bekannte Blick auf Frauen in Spitzenpositionen fällt
bekanntlich auch sehr ernüchternd aus: In den 50 größten börsenorientierten Unternehmen
gibt es einen Frauenanteil von nur 12 Prozent.
Mein kursorischer historischer Rückblick hat ja gezeigt, dass der Frauenanteil in der Politik
trotz schwieriger Umstände und zahlreicher Stolpersteine heute erfreulich hoch ist. Und
wenn Frauen einen direkten Zugang zu den Problemen der Menschen haben, wie ich gerade
selbstverständlich nicht ohne Verweis auf die Literatur, ausgeführt habe ist, dann vielleicht
meine Fragestellung sogar falsch?
Sie ist es nicht.
Viele Frauen erklären heute zwar, dass sie in der Politik nicht benachteiligt sind. Dabei sind
es die Fallstricke, die ich exemplarisch anhand von Marianne Weber und Hildegard HammBrücher zitiert habe, die oft kaum sichtbar politische Initiativen von Frauen behindern.
Und um diese Fallstricke verschwinden zu lassen, brauchen wir eine "weibliche" Politik.
Sie ist nicht "besser" als eine männliche, sondern anders. Frauen bringen aufgrund ihrer ErGottschalkstraße 57, D-34127 Kassel, Tel. 0561-9893670, Fax 0561-9893672, info@ addf-kassel.de, www.addf-kassel.de
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fahrungen andere Maßstäbe und Lösungen ein - näher an der Realität und den Bedürfnissen
der Menschen.
Heute definieren sich Frauen autonomer und unabhängiger von männlicher Wertschätzung
als noch vor ein oder zwei Generationen. Sie beanspruchen mit größerem Selbstbewusstsein, aber noch keineswegs selbstverständlich, ihren Platz in der Politik. Frauen werden dort
sichtbarer und wollen dies nicht nur vorübergehend bleiben. Dies bedeutet allerdings, dass
sie mit anderen, neuen Widerständen und subtileren Abwehrstrategien von Seiten männlicher Kollegen rechnen müssen.
Heute definieren sich Frauen autonomer und unabhängiger von männlicher Wertschätzung
als noch vor ein oder zwei Generationen. Sie beanspruchen mit größerem Selbstbewusstsein, aber noch keineswegs selbstverständlich, ihren Platz in der Politik. Frauen werden dort
sichtbarer und wollen dies nicht nur vorübergehend bleiben. Dies bedeutet allerdings, dass
sie mit anderen, neuen Widerständen und subtileren Abwehrstrategien von Seiten männlicher Kollegen rechnen müssen.
Trotz des heute höheren Frauenanteils in den Parlamenten ist die reale Macht immer noch
zu Lasten der Frauen verteilt. Wenn Macht als etwas "Unweibliches", negatives dargestellt,
auch von Frauen, dann nur weil Macht mit Machtmissbrauch verwechselt wird.
Ich bin sicher, dass Frauen noch besser lernen können, Macht anzunehmen und Macht ausüben zu wollen. Wer politische Gestaltung will, muss dafür bereit sein, Verantwortung zu
übernehmen.
Ich empfehle aber im Gegensatz zu radikalen Feministinnen ein partnerschaftliches Zusammenwirken und ein wechselseitiges Fair-Play. Das ist alles andere als ein Schmusekurs und
erspart auch keine gelegentlich harten Konfrontationen.
100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts ist das traditionelle Geschlechterverhältnis
in der Politik in Bewegung geraten, dennoch bleibt noch einiges zu tun. Bundeskanzlerin
Merkel hat 1992, als damalige Frauenministerin, gefordert, jetzt müssten die alten Vorurteile
überwunden werden.
Das gilt 16 Jahre später fast genauso.
Fest steht, dass Frauen, die in Parlamenten aktiv sind, immer noch ein hohes Maß an Idealismus mitbringen müssen. Sie sind vielfach geprägt vom Kampf um ihre politische Anerkennung bei den männlichen Kollegen sowie von der immer noch notwendigen Anstrengung,
gegen überholte Rollenbilder angehen zu müssen. Frauen gehören heute ebenso wenig an
den Herd wie Männer. Sie müssen fester und repräsentativer Bestandteil an den politischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen sein, um Begriffe wie Kultur, Pluralität, Freiheit und schließlich Demokratie mit Leben zu füllen und diese ernsthaft erscheinen zu lassen." 21
Frauenpolitik ist etwas völlig anderes als die Frage von Familienpolitik oder Kinderförderung.
Sie lässt sich nicht auf diese Themen reduzieren.
Es bleibt viel zu tun, um auch im politischen Bereich Gleichberechtigung zu weiter voranzutreiben.
Lassen Sie mich zum Schluss Liselotte Funcke aus dem Jahre 1978 zitieren:
"Es gehörte zu den Grundanliegen der Liberalen, den Menschen um seiner selbst willen ohne
Ansehen der Person, der Rasse, der Religion, des Geschlechts und des Herkommens gleich
zu achten und mit gleichen Rechten auszustatten. Liberale haben den Bildungs- und BeGottschalkstraße 57, D-34127 Kassel, Tel. 0561-9893670, Fax 0561-9893672, info@ addf-kassel.de, www.addf-kassel.de
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rufsanspruch der Frauen im vorherigen Jahrhundert verfochten und haben sich für das Wahlrecht der Frauen eingesetzt. Wenn es nun heute mit Schwerpunkt um die faktische Chancengleichheit geht, sollten, so meinen wir, die modernen Liberalen, nicht hinter den Leistungen
und dem Kampf der Vorväter, – hier möchte ich ergänzen –: Mütter, zurückstehen."
Diesem Grundanliegen wollen sich die Liberalen wieder stärker verschreiben.
Die FDP-Bundestagsfraktion lädt regelmäßig zu einem Ladies Lunch ein. Bei dem Ladies
Lunch handelt es sich um ein zwangloses Treffen mitten im Leben stehender, innovativer,
interessanter Frauen; der Ladies Lunch bietet eine Gelegenheit zum Networking und der
Kontaktaufnahme mit anderen Frauen aus Politik, Wirtschaft und Kultur. Der nächste Ladies
Lunch wird übrigens am 6. Juni 2008 stattfinden; für diese Veranstaltung soll die österreichische Außenministerin Ursula Plassnik eingeladen werden.
Mit dem Bürgerinnenpreis "Liberta" würdigt die FDP Frauen, die eine außergewöhnliche
Leistung mit Vorbildcharakter für die Bürgergesellschaft erbringen.
Am 24. Oktober 2007 wurde im Eugen-Gutmann-Haus der Dresdner Bank am Pariser Platz
in Berlin erstmals dieser von der stellvertretenden FDP-Bundesvorsitzenden Cornelia Pieper,
MdB ins Leben gerufene Preis verliehen. Von den drei Nominierten, Charlotte Feindt aus
Köln, Isabell Krone aus Hildesheim und Gisela Wild aus Hamburg, erhielt schließlich die Verfassungsrichterin Wild, die mit ihrer Verfassungsbeschwerde das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also den grundrechtlichen Datenschutz, erstritten hat, den Preis. Das war
mehr als verdient.
Es ist an der Zeit, die Aufforderung des Grundgesetzes in Art. 3 Abs. 2 ernster zu nehmen.
Ich sehe eine der wichtigsten Aufgaben in einer Reform des Rentenrechts, die auch den
wechselvollen und unterbrochenen Berufsbiographien von Frauen gerecht wird. Altersarmut
darf nicht weiblich sein. Dazu muss der Rechtsgrundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"
auch Realität werden. Dafür könnte eine interfraktionelle Parlamentsinitiative eine wichtige
Diskussion geben. Aber leider erstickt die ¾ Mehrheit der CDU/CSU, SPD solche Ansätze im
Keim.
Deshalb mein nächstes Ziel: Andere, jedenfalls knappe Mehrheiten und mehr Frauen im
Bundestag. Und endlich wieder einmal eine Frau als Ministerpräsident in einem Bundesland.
Anmerkungen
1
Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 15 m.w.N.
2
Deutscher Bundestag (Hrsg.), Parlamentarierinnen in Deutschen Parlamenten 1919-1983, 1983, S. 1.
3
"Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.", zitiert nach
Deutscher Bundestag (Hrsg.), Parlamentarierinnen in Deutschen Parlamenten 1919-1983, 1983, S. 1.
4
Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 10 m.w.N.
5
Drummer, Heike, Zwilling, Jutta, in: Hessische Landesregierung (Hrsg.), Ein Glücksfall für die Demokratie,
Elisabeth Selbert (1896-1986). Die große Anwältin der Gleichberechtigung, 1999, S. 93 f. m.w.N.
6
Hochreuther, Ina, Frauen im Parlament, Südwestdeutsche Abgeordnete seit 1919, 1992, S. 13.
7
Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 40 m.w.N.
8
Der Frauenanteil bei der SPD liegt bei 36 %, bei der Fraktion CDU/CSU bei 19,9 %, bei der FDP bei 24,6 %,
bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei 56,9 %, und bei der Fraktion Die Linke bei 46,3 %.
9
Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!"
Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 40 m.w.N.
10 Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 31.1.2008.
Gottschalkstraße 57, D-34127 Kassel, Tel. 0561-9893670, Fax 0561-9893672, info@ addf-kassel.de, www.addf-kassel.de
13
11 Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.), "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!"
Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 21 m.w.N.
12 Hamm-Brücher, Hildegard, in: Funcke, Liselotte (Hrsg.), Frei sein, um andere frei zu machen, 1984, S. 22.
13 Fülles, Mechthild, Frauen in Partei und Parlament, zitiert nach Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag (Hrsg.),
"Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003,
S. 9, 10 m.w.N.
14 Bernhardt, Meike, Politik als (Frauen-)Beruf. Zur Logik und Typologie der Karriere von weiblichen Abgeordneten, 2000, S. 225, zitiert nach: Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag, "Jetzt endlich können die Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 45 m.w.N.; vgl. auch Hoecker,
Beate, in: Holtz-Bacha/König-Reiling (Hrsg.), Warum nicht gleich?, S. 52, 61.
15 Schöler-Macher, Bärbel, Die Fremdheit der Frauen in der Politik. Erfahrungen von Frauen in Parteien und
Parlamenten, 1994, S. 67 ff., zitiert nach Wobbe, Theresa, in: Thüringer Landtag, "Jetzt endlich können die
Frauen Abgeordnete werden!" Thüringer Parlamentarierinnen und ihre Politik, 2003, S. 9, 10 m.w.N.
16 Sauer, Birgit, in: Zentrum für interdisziplinäre Frauenforschung, der Humboldt-Universität zu Berlin (Hrsg.),
Politische Kultur - Demokratie - Geschlechterverhältnis, Ringvorlesung 1994/1995, S. 59.
17 Abbildung 6.5. des Gender Datenreports des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
18 Tabelle 6.13 des Gender Datenreports des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
19 Meyer, Birgit, Frauen im Männerbund, Politikerinnen in Führungspositionen von der Nachkriegszeit bis heute,
1997, S. 358 m.w.N.
20 Marquardt, Regine, Das Ja zur Politik, Frauen im Deutschen Bundestag (1949-1961), 1999, S. 35 m.w.N.
21 Hochreuther, Ina, Frauen im Parlament, Südwestdeutsche Abgeordnete seit 1919,1992, S. 13.
Gottschalkstraße 57, D-34127 Kassel, Tel. 0561-9893670, Fax 0561-9893672, info@ addf-kassel.de, www.addf-kassel.de
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