Preisliste / Price list
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Preisliste / Price list Stand / as of 14.11.2013 bran d Art-Nr. Item No. Produktbezeichnung Product decription Seite / Page 1/4 UVP¹/Stck. RRP¹/piece Yukon Night Vision 1818052 Newton Digitales Nachtsichtgerät Trace 3,5x42 Newton Digital Night Vision Trace 3,5x42 279,00 1818053 Newton Digitales Nachtsichtgerät Trace 5x50 Newton Digital Night Vision Trace 5x50 299,00 1818062 Newton Digitales Nachtsichtgerät 3,5x42 Newton Digital Night Vision 3,5x42 199,00 1818063 Newton Digitales Nachtsichtgerät 5x50 Newton Digital Night Vision 5x50 209,00 1824065 NV 5x60 Nachtsichtgerät NV 5x60 Night Vision 219,00 1824083 Scope Patrol Nachtsichtgerät 4x50 Night Vision Scope Patrol 4x50 249,00 1824101 Exelon Nachtsichtgerät 3x50 Exelon Night Vision 3x50 319,00 1824121 Spartan 2x24WP Nachtsichtgerät Spartan 2x24WP Night Vision 259,00 1824122 Spartan 3x42WP Nachtsichtgerät Spartan 3x42WP Night Vision 279,00 1824124 Spartan 1x24 Nachtsichtgerät Spartan 1x24 Night Vision 229,00 1824125 Spartan 1x24 Nachtsichtgerät mit Kopfhalterung Spartan 1x24 Night Vision incl. head mount kit 299,00 1824127 Spartan 4x50 Nachtsichtgerät Spartan 4x50 Night Vision 269,00 1824157 NVMT Spartan 3x50 Gen 2+ Nachtsichtgerät NVMT Spartan 3x50 Gen 2+ Night Vision 1825023 Tracker 2x24 binokulares Nachtsichtgerät (wasserd Tracker 2x24 Night Vision binocular (waterproof) 599,00 1825025 Tracker 1x24 binokulares Nachtsichtgerät Tracker 1x24 Binocular Night Vision 639,00 1825028 Nachtsichtgerät binokular 3x42 Night Vision binocular 3x42 569,00 1828041 Ranger 5x42 Digitales Nachtsichtgerät - mono Ranger 5x42 Digital Night Vision - Binocular 419,00 1828046 Ranger Pro 5x42 Digitales Nachtsichtgerät - mono Ranger Pro 5x42 Digital Night Vision - Binocular 849,00 1829093 Tracker 2x24 Doubler Binokulares Nachtsichtgerät Tracker 2x24 Doubler Binocular Night Vision 89,00 1.820,00 Outdoor 1827041 MPR Mobile Player/Recorder ¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können. 199,00 P20131114/9000 Preisliste / Price list Stand / as of 14.11.2013 bran d Art-Nr. Item No. Produktbezeichnung Product decription Seite / Page 2/4 UVP¹/Stck. RRP¹/piece Yukon Sport Optics 1821014 Spektiv 20-50x50 WA Spotting Scope 20-50x50 WA 85,00 1821021 Scout 20x50 Spektiv Scout 20x50 Spotting scope 45,00 1821022 Scout 30x50 Spektiv Scout 30x50 Spotting Scope 49,00 1821023 Scout 30x50 Scout Weitwinkel Spektiv Scout 30x50 Wide Angle Spotting Scope 53,00 1821031 Spektiv 6-100x100 Spotting scope 6-100x100 339,00 1821033 Spektiv 6-100x100 Silber Spotting scope 6-100x100 silver 339,00 1821214 Spektiv 20-50x50 Weitwinkel m. Stativ Spotting scope 20-50x50 Wide Angle (incl. tripod) 119,00 1822011 Yukon NRB 30x50 149,00 1822031 Futurus 7x50 Weitwinkel Fernglas Futurus 7x50 Wide Angle Binocular 99,00 1822032 Futurus 10x50 Weitwinkel Fernglas Futurus 10x50 Wide Angle Binocular 99,00 1822034 Futurus 16x50 Porro Fernglas Futurus 16x50 Porro Binocular 99,00 1822035 Futurus 20x50 Porro Fernglas Futurus 20x50 Porro Binocular 99,00 1822061 Futurus Pro 7x50 Porro Fernglas WA Futurus Pro 7x50 Porro Binoculars WA 149,00 1822062 Futurus Pro 10x50 Porro Fernglas WA Futurus Pro 10x50 Porro Binoculars WA 189,00 1822141 Sideview 8x21 Fernglas Sideview 8x21 Binoculars 49,00 1822142 Sideview 10x21 Fernglas Sideview 10x21 Binoculars 51,00 1823011 Craft 4x32 Zielfernrohr Craft 4x32 Optical Sight 259,00 1823012 Craft 7x50 Zielfernrohr Craft 7x50 Optical Sight 279,00 1823013 Craft 8x56 Zielfernrohr Craft 8x56 Optical Sight 309,00 1823021 Craft 1,5-6x42 Zielfernrohr Craft 1.5-6x42 Optical Sight 299,00 1823022 Craft 3-12x56 Zielfernrohr Craft 3-12x56 Optical Sight 329,00 ¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können. P20131114/9000 Preisliste / Price list Stand / as of 14.11.2013 bran d Art-Nr. Item No. Seite / Page 3/4 Produktbezeichnung Product decription UVP¹/Stck. RRP¹/piece 1827021 Richtmikrofon Yukon Cordioid microphone 99,00 1827031 YD-100 Foto Kit YD-100 photo kit 359,00 1827051 Extend LRS-1000 Laser Entfernungsmesser Extend LRS-1000 Laser Rangefinder 295,00 1829014 Stativ für 6-10x100 Spektiv Yukon Tripod for 6-100x100 Spotter Yukon 36,90 1829023 Digital-Kamera Adapter Digital camera adapter 19,90 1829024 Digital Kamera Adap. für 6-100x100 Digital camera adapter for Yukon 6-100x100 29,90 1829032 NVMT Kopfhalterung Head Mount 79,00 1829053 NVMT Objektivlinse 50 mm NVMT Objective Lens 50 mm 49,00 1829074 NVMT IR Bildaufheller - 2-3fache Reichw. NVMT IR flashlight 89,00 Yukon Sport Optics ¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können. P20131114/9000 Preisliste / Price list Stand / as of 14.11.2013 Seite / Page 4/4 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen § 1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Für alle Verträge gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen. Fremde Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, dies wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. (2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. § 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. (3) Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrags hinausgehen. § 3 Preise (1) Maßgebend sind die mit der Auftragsbestätigung durch den Verkäufer vereinbarten Preise, sofern sie gleichfalls Gegenstand der Annahmeerklärung des Käufers sind. Die Preise verstehen sich zzgl. MwSt. (2) Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk Rhede frei nach Wahl des Verkäufers einschließlich normaler Verpackung. § 4 Liefer- und Leistungszeit (1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. (2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat und die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insb. Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise zurückzutreten, sofern er den Käufer unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit in Kenntnis gesetzt hat und ihm bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstattet. (3) Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt. (4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies dem Käufer bei verständiger Würdigung der Lage des Verkäufers und seiner eigenen schutzwürdigen Interessen zumutbar ist. § 5 Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. § 6 Gewährleistung (1) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. (2) Der Käufer muss der Kundendienstleitung des Verkäufers Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. (3) Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass: a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird; b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Service-Techniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann der Verkäufer diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers zu bezahlen sind. (4) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. (5) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. (6) Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. § 7 Eigentumsvorbehalt (1) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. (2) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung nach § 947 Abs. 2 BGB, so wird bereits jetzt vereinbart, dass, sofern der Käufer Alleineigentümer wird, das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. (3) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. (4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten einer zur Verteidigung des Vorbehaltseigentums notwendigen Intervention zu erstatten, haftet hierfür der Käufer. (5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage. § 8 Zahlung (1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird. (3) Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. (4) Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. § 9 Konstruktionsänderungen Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Verkäufers für den Käufer nicht unzumutbar sind. Er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen. § 10 Patente (1) Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Warenzeichen oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist. (2) Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder b) dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen. § 11 Haftungsbeschränkung Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder dessen Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit beruhen. Unberührt bleiben die Haftung des Verkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung. § 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit (1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Soweit der Käufer Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bocholt ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Auftragsdaten werden von uns gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gespeichert und weiterverarbeitet. Stand: 10/2013 ¹Unverbindl. Preisempfehlung inkl. Mehrwertsteuer in Euro / Recommended Retail Price incl. VAT in Euro Es gelten unsere aktuellen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, die unter http://www.bresser.de/agb eingesehen werden können. P20131114/9000