Allgemeine Geschäftsbedingungen - Shred-it GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Shred-it GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen - Shred-it GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeines
1. Für die Leistungen der Shred-it GmbH, München, und deren einzelner Niederlassungen (zusammen nachfolgend „Shred-it“ genannt) gelten ausschließlich die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Shred-it in ihrer jeweiligen Fassung („AGB“). Die AGB gelten für die ge-samte Geschäftsbeziehung, d.h. auch für Folgeverträge, Einzelaufträge sowie
vorvertragliche Schuldverhältnisse, ohne dass Shred-it in jedem Einzelfall auf sie hinweisen muss.
2. Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche
Bestätigung von Shred-it maßgeblich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
Shred-it hat ihrer Geltung im Einzelfall schriftlich zuge-stimmt.
3. Änderungen der AGB im Rahmen von bestehenden Geschäftsbeziehungen, die dem Kunden in Textform mitgeteilt werden, erlangen Gültigkeit, wenn der Kunde nicht innerhalb von einem
Monat nach Mitteilung wider-spricht. Die Mitteilung enthält auch den Hinweis auf dieses Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde, ist Shred-it innerhalb eines Monats nach dem
Wider-spruch des Kunden zur Kündigung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen zum Monatsende berechtigt.
4. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die vom Kunden gegenüber Shred-it abzugeben sind (z.B. Fristsetzung, Mahnung, Mängelanzeige etc.), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 2 Leistungszeit
1. Fixtermine müssen als solche ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
2. Im Falle sonstiger Terminvereinbarungen kommt Shred-it nicht in Verzug mit der Leistung, bevor eine Nachfrist von einer Woche ohne Leistungserbringung abgelaufen ist. Vor Ablauf der
Nachfrist gemäß S.1 sind Ansprüche des Kunden gegen Shred-it wegen verspäteter Leistung ausgeschlossen.
§ 3 Allgemeine Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde zeigt Shred-it das Auftreten von Leistungsstörungen, Mängeln und sonstigen Unregelmäßigkeiten und ihre Ursachen an, sobald sie ihm bekannt werden.
2. Soweit und solange der Kunde vertragswidrig eine ihm obliegende Mitwirkungspflicht nicht erfüllt oder eine sonstige in seiner Verantwortung liegend Handlung nicht vornimmt und dadurch
die Leistungserbringung von Shred-it verzögert, verhindert oder unzumutbar erschwert wird, wird die Leistungspflicht von Shred-it ent-sprechend aufgeschoben. Wird eine solche Mitwirkung
trotz Mahnung von Shred-it unter angemessener Frist-setzung nicht erbracht, ist Shred-it zur fristlosen Kündi-gung berechtigt. Etwaige erhöhte Aufwendungen oder Schäden hierdurch sind
vom Kunden zu ersetzen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, Shred-it auf besondere Risiken, atypische Schadensmöglichkeiten und mögli-che ungewöhnliche Schadenshöhen bei Vertragsschluss oder bei ihrer nachträglichen
Entstehung hinzuweisen. Erhält der Kunde von Umständen Kenntnis, die die Entstehung von Schäden wegen Leistungsstörungen (zum Beispiel Verzögerung, Unmöglichkeit) befürchten lassen,
wird er Shred-it unverzüglich informieren und alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen zur Schadensminderung ergreifen.
§ 4 Leistungspflicht und höhere Gewalt
1. Shred-it ist jederzeit berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Subunternehmer oder sonstige Dritte einschalten, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung durch den Kunden bedarf.
2. Shred-it haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare
Ereignisse, einschließlich Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen und behördlichen Maßnahmen verursacht werden, die Shred-it nicht zu vertreten hat. In diesen Fällen verlängern sich die
Liefer- oder Leistungsfristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Shred-it informiert den Kunden unverzüglich vom Eintritt der Behinderung aufgrund
höherer Gewalt.
3. Wenn infolge der Verzögerung Shred-it die Erfüllung nicht mehr zumutbar ist, kann Shred-it unverzüglich nach Kenntnis von der höheren Gewalt und ihren Folgen das Leistungsverhältnis
kündigen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Gleiche gilt für den Kunden, wenn ihm die Abnahme der Leistung nicht mehr zumutbar ist.
§ 5 Mängelansprüche des Kunden
1. Soweit gesetzliches Mängelrecht zur Anwendung kommt, sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen
nach Erbringung der Leistung bzw. Auftreten des Mangels schriftlich angezeigt hat. § 377 HGB (Untersuchungs- und Rügepflicht) findet entsprechende Anwendung.
2. Die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen wird verkürzt auf ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
3. Shred-it hat das Recht, Gewährleistung unter Ausschluss aller anderen Gewährleistungsansprüche zunächst durch Nacherfüllung zu erbringen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Kunde
nach seiner Wahl die Rechte auf Herabsetzung des Preises (Minderung) oder Rücktritt bzw. bei Dauerschuldverhältnissen Kündigung mit sofortiger Wirkung, wobei hinsichtlich der
betreffenden Leistungserbringung eine Rückabwicklung zu erfolgen hat.
§6
1.
2.
3.
Sonstige Haftung
Für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet Shred-it – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von Shred-it ist, außer im Falle einer vorsätzlichen Vertragsverletzung, der Höhe nach auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Abweichend von Abs.1 haftet Shred-it bereits bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wesentliche Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf). Die Haftung von Shred-it ist in diesem Fall der Höhe nach auf den
vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
4. Der vorhersehbare, vertragstypische Schaden beträgt, sofern sich nicht im Einzelfall, z.B. aufgrund eines Hinweises des Kunden gemäß § 4 Abs.3, ausnahmsweise etwas anderes ergibt, maximal
USD 500.000.
5. Von diesen AGB unberührt und unbeschränkt bleibt die Haftung für Fälle gesetzlich zwingender Haftung, insbesondere wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie oder im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Soweit die Haftung von Shred-it ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungs- und/oder
Verrichtungsgehilfen von Shred-it.
§ 7 Datenschutz
1. Shred-it erbringt seine Leistungen im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
2. Shred-it unterwirft sich hinsichtlich der Datenverarbeitung und sonstigen etwaigen Nutzung von Daten, der Lagerung, des Transports, Entsorgens und Vernichtens der Datenträger den
Weisungen des Kunden.
3. Der Kunde, insbesondere sein Datenschutzbeauftragter, ist berechtigt, alle zur Kontrolle erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. Die Überwachung erfolgt in Abstimmung mit Shred-it, die
die erforderliche Hilfestellung gewährleistet.
4. Schaltet Shred-it zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten Subunternehmer oder sonstige Dritte ein, so obliegt es Shred-it sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen auch durch diese
eingehalten werden und die Weisungs- und Kontrollbefugnisse des Kunden auch gegenüber diesen ausgeübt werden können.
5. Shred-it und der Kunde unterrichten sich unverzüglich bei datenschutzrelevanten Störungen und Unregelmäßigkeiten, insbesondere bei Verdacht auf Datenschutzverletzungen.
§ 8 Zahlungspflicht des Auftraggebers
1. Sofern die Mehrwertsteuer nicht gesondert ausgewiesen ist, gelten die genannten Preise jeweils zuzüglich der am Tag der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in
Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzüge fällig.
2. Die Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur auf Grundlage einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
§ 9 Preisanpassung
1. Bei Dauerschuldverhältnissen behält sich Shred-it eine Anpassung der Preise für ihre Leistungen vor. Dies gilt insbesondere für die Servicegebühr im Rahmen der Servicevereinbarung.
Preisänderungen sind den Kunden mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen in Textform anzuzeigen. Preisänderungen bedürfen keiner Bestätigung durch den Kunden. Die Nutzung
der Leistungen von Shred-it ab dem Zeitpunkt der Wirk-samkeit der Änderung durch den Kunden gilt als Annahme.
2. Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % jährlich steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht binnen eines Monats nach Zugang der Anzeige gemäß Abs.1 mit einer Frist von
mindestens zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung zu.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
1. Die Vertragsdauer richtet sich nach den abgeschlossenen Einzelverträgen. Sofern in den Einzelverträgen anders vereinbart ist, wird der Vertrag zunächst für eine anfängliche Vertragslaufzeit von
einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der anfänglichen
Vertragslaufzeit bzw. des sich jeweils anschließenden Verlängerungszeitraums schriftlich gekündigt wird.
2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Vertraulichkeit
Der Kunde und Shred-it sind verpflichtet, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von dem anderen Vertragspartner erhalten haben, streng
vertraulich zu behandeln und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu verwen-den. Insbesondere verpflichten sich die Vertragsparteien hinsichtlich der gegenseitig eingeräumten
Leistungskonditionen gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, solange die Informationen nicht öffentlich
bekannt sind oder von dritter Seite ohne Geheimnisbruch und ohne Auferlegung einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt werden.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
1. Nebenabreden und Änderungen der Verträge außerhalb von § 1 Abs.3 dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieser Schriftformklausel oder für einen Verzicht
auf die Schriftform im Einzelfall.
2. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über
den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Shred-it ist München.
4. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung im Leistungsvertrag oder in diesen AGB bzw. eines Teiles hiervon bleiben die übrigen Bestimmungen bzw. übrigen Teile dennoch wirksam. Die
Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung bzw. einen Teil hiervon oder eine planwidrige Lücke nach Treu und Glauben durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung bzw. bei Vertragslücken dem von den Vertragsparteien gemeinsam verfolgten Zweck am nächsten kommt.