OSGAR - GSK Stockmann + Kollegen
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OSGAR - GSK Stockmann + Kollegen
BERLIN Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 [email protected] Verfahrensmeldung Berlin, 25.11.2013 BGH bestätigt Urteil des Kammergerichts Berlin: Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht als „OSGAR“ bezeichnen GSK ist erneut erfolgreich für die OSCAR-Veranstalterin bei dem Markenrechtsstreit gegen die Axel-Springer-AG tätig Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Veranstalterin der weltberühmten OSCAR-Preisverleihung, muss es nicht hinnehmen, dass sich Dritte für anderweitige Preisverleihungsveranstaltungen der Bezeichnung „OSCAR“ bedienen. So darf die Axel Springer AG keine eigenen Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „BILD-OSGAR“ ausloben oder verleihen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences hatte sich aufgrund der jährlichen Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die „BILD“-Zeitung in ihren Markenrechten verletzt gesehen. In dieser Sache hatten bereits das Landgericht Berlin (Az. 16 O 168/10) und das Kammergericht Berlin (Az. 5 U 134/11) zugunsten der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences entschieden. Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin besteht wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr. Zudem hat das Gericht der Klage auch aufgrund der Verletzung des Bekanntheitsschutzes der Marke „OSCAR“ stattgegeben, da sich die Axel Springer AG mit ihrem Preis „OSGAR“ in unzulässiger Weise in die Sogwirkung der Marke „OSCAR“ betreffend den berühmten Filmpreis begeben hat. Gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27. November 2012 legte die Axel Springer AG Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Mit Beschluss vom 13. November 2013 hat der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (Az. I ZR 23/13). Laut BGH liegt eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht vor. Auch im Übrigen sind keine Revisionsgründe gegeben. Mit dem nun vorliegenden Beschluss des BGH ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen. Seite 1 von 2 Hintergrund dieses Rechtsstreits ist, dass Trittbrettfahrer sich im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Preisen und Auszeichnungen bzw. der Durchführung derartiger Preisverleihungs- bzw. Auszeichnungsveranstaltungen wiederholt an den bekannten „OSCAR“ anlehnen, um von dem guten Ruf und dem Renommee dieser berühmten Marke zu profitieren. GSK vertritt die Academy mittlerweile seit Jahren regelmäßig in markenrechtlichen und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen betreffend den berühmten „OSCAR“. Vertreter Academy of Motion Picture Arts and Sciences: GSK Stockmann + Kollegen (Berlin): Dr. Jörg Kahler, Partner; Johannes Müller, Associate (beide IP, Berlin) Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe): Dr. von Plehwe (BGH-Vertretung) Kontaktadresse: GSK STOCKMANN + KOLLEGEN Dr. Jörg Kahler Mohrenstraße 42 10117 Berlin Tel.: +49 30 203907-0 Fax: +49 30 203907-44 E-Mail: [email protected] GSK Stockmann + Kollegen ist eine der führenden unabhängigen Corporate und Real Estate-Kanzleien in Deutschland mit den weiteren Schwerpunkten Banking/Finance und Öffentliches Wirtschaftsrecht. Über 140 Rechtsanwalte und Steuerberater beraten an den Standorten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Heidelberg, München, Stuttgart, Brüssel und Singapur deutsche und internationale Mandanten. GSK konzentriert sich auf die Betreuung von Transaktionen und Projekten. Mit unserer Spezialisierung bieten wir Rechtsberatung nach Maß. Für weitere Informationen: www.gsk.de Bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Projekten arbeitet GSK mit langjährigen, renommierten Partnerkanzleien aus den bedeutendsten europäischen Jurisdiktionen exklusiv zusammen: Nabarro (Großbritannien), August & Debouzy (Frankreich), Nunziante Magrone (Italien) und Roca Junyent (Spanien). Diese exklusive Allianz verfügt über mehr als 1000 Anwälte mit 25 Büros in den wichtigsten Finanzund Wirtschaftszentren Europas und deckt zusätzlich die EU-Metropole Brüssel sowie Nordafrika, Singapur und China ab. Für weitere Informationen: www.ourwayofdoinginternationalbusiness.com GSK. Der Unterschied. Seite 2 von 2