Kumulierung angewendet mit - IHK Schwarzwald-Baar

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Kumulierung angewendet mit - IHK Schwarzwald-Baar
Title of the presentation | Date | 1
Workshop
der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
beim Zollamt Deißlingen
2014
Inhalt
• Grundsätzliches zur Lieferantenerklärung:
Was, Wer, Wie?
• Formelle Anforderungen
• Wortlaut
• Länder
• Prüfung Ursprung
• Widerruf
• Formfehler
• Auskunftsblatt INF 4
• Archvierung
• Pause
• Übungsbeispiele
Was ist eine Lieferantenerklärung (LE)?
Eigenverantwortliche Erklärung eines Lieferanten in der EU
über die Ursprungseigenschaft der von ihm gelieferten
Ware.
Kein Präferenznachweis,
sondern ein mögliches Nachweismittel bei der
Beantragung.
Lieferant ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner
Angaben. Prüfung vor der Ausstellung, ob die Ware
tatsächlich die Voraussetzungen für den präferenziellen
Ursprung erfüllt.
Tipp:
Dokumentation der Prüfung, LE‘s können durch die
Zollverwaltung nachgeprüft werden.
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Formen von Lieferantenerklärungen
Wenn eine Ware einmalig
geliefert wird

Einzel-LE für Waren mit
Präferenzursprung
Einzel-LE für Waren ohne
Präferenzursprung
Wenn gleiche Waren
regelmäßig geliefert
werden

Langzeit-LE für Waren mit
Präferenzursprung
Langzeit-LE für Waren
ohne Präferenzursprung
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Wer kann eine Lieferantenerklärung ausstellen?
Hersteller, weil Ware
vollständig hergestellt
wurde oder
ausreichend be- oder
verarbeitet wurde
(siehe Listenregeln)
oder
aus Ursprungserzeugnissen der EU
hergestellt wurde.
Händler, weil Ware
mit gültiger LE eingekauft
wurde oder
mit gültigem
Präferenznachweis
eingeführt wurde.
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Grundsätzliche Fragen zur LE
Beim Thema Lieferantenerklärung ergeben sich folgende
Problemstellungen:
(1)
Eine LE wird als Unterlage vorgelegt:
Wie muss sie geprüft werden?
(2)
Ein Käufer verlangt eine LE:
Wie muss sie ausgestellt werden, formell und inhaltlich?
(3)
Wie prüft man den Ursprung?
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Muster der LE mit Fußnoten

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Verbindlicher Wortlaut der LE
nach VO (EG) Nr. 1207/2001
Erklärung
Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten
______________________________________________ Waren
Ursprungserzeugnisse____________________________sind und
den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit
________________________________________________________
entsprechen.
Er erklärt Folgendes
 Kumulierung angewendet mit __________________(Name des Landes/der Länder)
 Keine Kumulierung angewendet.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich
verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.
___________________________________________________________
(Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift
[Anschrift der Firma]

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Langzeit-LE
Erklärung
Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren
______________________ die regelmäßig an ____________________
geliefert werden, Ursprungserzeugnisse ______________________________
sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit
_______________________________________ entsprechen.
Er erklärt Folgendes
 Kumulierung angewendet mit ___________ (Name des Landes/der Länder)
 Keine Kumulierung angewendet.
Diese Erklärung gilt für alle weiteren Sendungen dieser Waren im Zeitraum
vom ___________________________ bis __________________________
Der Unterzeichner verpflichtet sich, ____________________________
umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten
Belege zur Verfügung zu stellen.
___________________________________________________________
(Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift, Anschrift der Firma)

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Wortlaut der Langzeit-LE
Erklärung
Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument
aufgeführten Waren………..............,……………………
die regelmäßig an………………. geliefert werden
Ursprungserzeugnisse....................... sind und den
Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit
………………................................. entsprechen.
Er erklärt Folgendes :
□ Kumulierung angewendet mit ....................................
(Name des Landes/der Länder)
□ Keine Kumulierung angewendet
Diese Erklärung gilt für alle weiteren Sendungen dieser
Waren im Zeitraum
vom 02.01.2014 bis .31.12.2014
Der Unterzeichner verpflichtet sich, ……………..
umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre
Geltung verliert.
Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen
zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen.
Firmenhausen, 02.01.2014
Norbert Prokura, SB
Norbert Prokura
Ort und Datum
Name und Stellung in der
Firma
Unterschrift
Eindeutige Warenbezeichnung oder Anlage
Anschrift Empfänger, kein
Postfach
Ursprungsgebiet
Angabe der
Präferenzabkommen
(Länder/Gebiete)
Angaben zur Kumulierung
nicht zwingend, nur bei
EUR-MED
Vollständige Anschrift des
Ausstellers (ev. Stempel)
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Welche Länder werden in der LE eingetragen?
Nur Länder mit denen die EU ein Präferenzabkommen hat.
Werden Länder aus unterschiedlichen Präferenzabkommen
gelistet, dann muss die Ursprungseigenschaft für jedes dieser
Präferenzabkommen geprüft werden.
Wird ein Nicht-EU-Land als Ursprungsland angegeben, so
kann die LE nur für den betreffenden Präferenzraum ausgestellt
werden.
Z.B. Ursprung aus Mexiko: In der LE kann nur der Ursprung
Mexiko bestätigt werden. Zollvergünstigungen bestehen nur bei
der Einfuhr nach Mexiko.
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Welche Länder werden in der LE eingetragen?
Bezeichnung der Länder mit offizieller Länderbezeichnung oder
ISO-Alpha-2-Code.
Auf der LE sind folgende Abkürzungen für Ländergruppen
möglich:
APS / CAF / CAM / ESA / MAR / ÜLG / WPS / EWR
Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union (UE):
EEC (European Economic Community)
oder CE (Communaute Europeenne)
oder CEE (Communaute Economique Europeene).
Nicht „EG“ = Ägypten oder „EC“ = Ecuador
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Prüfung Ursprung!?
Neben den formellen Anforderungen muss der Aussteller einer
LE natürlich zuerst prüfen, ob und welchen Ursprung die
Ware hat.
Also:
Erfüllt die Ware die Voraussetzungen für den angegebenen
Ursprung?
Liegen alle Nachweise für verwendete Materialien vor und
brauche ich diese überhaupt?
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Ursprung für Handelsware
Sind die formellen Anforderungen erfüllt?
 Wortlaut
 Aussteller
 Empfänger
 Gültigkeit
 Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift, Anschrift der
v Firma
Sind die Länderangaben schlüssig und richtig?
 Gültige Länder-Codierung
 Gibt es ein Präferenzabkommen mit dem genannten Staat
 Macht die Angabe Sinn,
z.B. Ursprung Mexiko, LE für Lieferung in die CH???
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Lieferkette mit LE
Lieferant W aus DE liefert
Holzgehäuse mit LE,
Ursprung CE/DE
Lieferant B aus FR liefert
Uhrwerke mit LE, Ursprung
CE/PL
Hersteller X in Schwenningen produziert Kuckucksuhren
und verkauft mit LE, Ursprung CE/DE
Exportorientierter Kunde in der EU beantragt beim Zollamt
eine EUR.1 für den Verkauf an einen Empfänger im Drittland
(z.B. Israel) unter Vorlage der LE.
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Ursprung durch Bearbeitung?
Erhält die Ware ihren Ursprung durch Bearbeitung im eigenen
Betrieb, kann man den Ursprung nachweisen, indem man
ausschließlich Vormaterialien mit Ursprungsnachweis
(= Lieferantenerklärung) verwendet
oder
anhand der Listenregeln überprüft, ob die eigene Bearbeitung
im Betrieb ausreicht um einen Ursprung zu erreichen. Unter
Umständen muss dann nur für einen Teil der Vormaterialien der
Ursprung nachgewiesen werden.
Hinweis: Je weniger Lieferantenerklärungen benötigt werden,
umso geringer ist der Verwaltungs- und Prüfaufwand im eigenen
Betrieb!
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Ursprung durch Bearbeitung?
Grundsatz: Eine Ware wird hergestellt aus Vormaterialien.
Die Vormaterialien unterscheiden sich in:
1. Vormaterialien ohne Ursprung (VoU):
Über den Ursprung sind keine Belege/LE‘s vorhanden.
2. Vormaterialien mit Ursprung (VmU):
Der Ursprung kann mit LE‘s nachgewiesen werden.
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Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel
Beispiel:
Herstellung von Kuckucksuhren in einem
Betrieb in VS
Die Firma kauft die einzelnen Bestandteile der Uhr und
fertigt daraus Kuckucksuhren. Für den Verkauf an einen
Großhändler soll eine LE für den späteren Verkauf in die
Schweiz ausgestellt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten den Ursprung zu belegen:
Alle Materialien werden mit Lieferantenerklärung
eingekauft.
Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel.
Dadurch kann die Vorlage der LE‘s auf ein Minimum
reduziert werden.
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Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel
Beispiel: Herstellung von Kuckucksuhren
Ab-Werk-Preis: 200,00 € = 100 % HS-Position 9105
Ware
Ursprung
Wert
Holzgehäuse
DE
21,00 €
Holzschnitzereien
CN
24,00 €
Uhrwerk
PL
15,00 €
Ziffernblatt + Zeiger
Ungarn
7,00 €
Batterie
Indien
1,50 €
Kuckuck
Taiwan
3,50 €
Summe Vormaterialien
= 72,00 €
Listenregel siehe www.wup-online.de
= 36 %
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Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel
Beispiel: Herstellung von Kuckucksuhren in einem Betrieb in VS
Ab-Werk-Preis: 200,00 € = 100 % HS Pos 9105
Verwendete Vormaterialien (VoU) 72,00 € = 36 %
Spalte 4: Vormaterial ohne Ursprung max. 30 %
Hier: Vormaterial 36% → Bedingung nicht erfüllt, kein Ursprung!
Aber: Durch die Vorlage einer LE für die Uhrwerke aus Polen
(15 €) reduzieren sich die VoU auf 57 € = 27,5 %
→ Bedingung Spalte 4 erfüllt, Ursprung!
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Bitte beachten!!!
Langzeit-LE gilt nur für regelmäßige Lieferungen + konstante
Eigenschaften in Bezug auf Ware und Präferenzregeln.
Nachträgliche Ausstellung möglich.
Sonderregelung für Lagerware:

LE wird nach Ablauf des angegebenen Lieferzeitraumes
vorgelegt.

Anerkennung erfolgt, wenn der Antragsteller erklärt,
dass die Ware innerhalb der Gültigkeit bezogen wurde.
LE kann als Nachweis für die Ausstellung eines UZ bei
der IHK dienen.
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Widerruf einer LE
Der Lieferant ist verpflichtet, den Empfänger der Ware
umgehend zu unterrichten, wenn die Erklärung nicht mehr
gültig ist oder von Anfang an nicht korrekt war.
Eine Langzeit-LE kann auch für einzelne Waren widerrufen
werden.
Der Widerruf muss im Zusammenhang mit der ursprünglich
abgegebenen Erklärung dokumentiert werden.
Folge: Für die betroffene Warenart muss ggf. eine neue
Erklärung abgegeben werden.
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Formfehler einer LE
Formfehler einer LE  Ungültigkeit der LE
Falscher Wortlaut
Fehlende / falsche Warenbezeichnung, Ursprungsland,
Aussteller, Empfänger
Unrichtiger Kumulierungsvermerk
Unrichtiger / fehlender Präferenzraum
Zeitraumangabe von mehr als einem Jahr bei der
Langzeit-LE
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Folgen und die Auswirkungen
Beantragter Präferenznachweis EUR.1 / EUR-MED
oder UZ kann nicht ausgestellt werden.
Die Ursprungseigenschaft der Ware = zugesicherte
Eigenschaft der Ware (§ 434 BGB / Sachmangel bei Fehlen
einer zugesicherten Eigenschaft, § 437 BGB / Rechte des
Käufers ).
Schadensersatz (Nachverzollung) möglich.
Eventuell: Mitwirkung an einer vom Aus- oder Einführer
der Waren begangenen Steuerstraftat
(z.B. Steuerhinterziehung).
Ggf. Nachprüfung in Form eines INF 4.
Zweifel führen zu einer Kontrolle der zu Grunde liegenden
LE durch den deutschen Zoll.
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Auskunftsblatt INF 4
Das INF 4 bestätigt die Echtheit und/oder Richtigkeit einer
ausgestellten Lieferantenerklärung
In welchen Fällen wird ein INF 4 beantragt?
1.
Teil der Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“
2.
Begründete Zweifel an der vorgelegten LE
→ durch die Zollstelle
→ durch den Empfänger
Formular ist bei der IHK erhältlich, nicht beim Zollamt!
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Archivierung von Unterlagen
Was? Ausgestellte bzw. empfangene LE und
Ursprungserklärung auf Rechnung
Wo? Beim Aussteller / Empfänger
Form? Unterlagen müssen im Original archiviert werden.
Elektronische Archivierung ist auch möglich, wenn das
Original ursprünglich vorlag.
Wie lange? Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre
(Unterlage nach § 147 AO: in DE)
Was noch? Die Archivierungsfristen gelten auch für den
Einführer.
Zollanmeldung und Steuerbescheid und alle
Präferenznachweise: Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre!
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Title of the presentation | Date | 27
Pause
Sonderregelung Türkei
Lieferantenerklärung Zollunion EG – Türkei
EU und Türkei bilden eine Zollunion d.h. es wird gegenseitige
Zollfreiheit gewährt, für Waren die sich im freien Verkehr der
Zollunion befinden („Gemeinschaftsware“).
Warenlieferungen erfolgen mit Formblatt ATR
(Freiverkehrsbescheinigung)  Zollfreiheit!
ATR sagt nichts über die Ursprungseigenschaft der Ware aus.
Nachweis des Ursprungs bei direkter Lieferung EU ↔ Türkei
mit LE nach Beschluss 1/2006 mit Angaben zur Kumulierung.
Ausnahmen:
EGKS-Waren
Waren Kapitel 1 – 24 (Lebende Tiere und Produkte, Waren
pflanzl. Ursprunges, Waren der Lebensmittelindustrie u.ä.).
 Lieferung nur mit EUR.1 / LE innerhalb der Türkei oder EU
mit allgemeiner LE.
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Wortlaut der Lieferantenerklärung (Türkei)
BESCHLUSS Nr. 1/2006 DES AUSSCHUSSES FÜR ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN
EG-TÜRKEI
vom 26. September 2006
zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates
EG-Türkei
(2006/646/EG)
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