Kumulierung angewendet mit - IHK Schwarzwald-Baar
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Kumulierung angewendet mit - IHK Schwarzwald-Baar
Title of the presentation | Date | 1 Workshop der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg beim Zollamt Deißlingen 2014 Inhalt • Grundsätzliches zur Lieferantenerklärung: Was, Wer, Wie? • Formelle Anforderungen • Wortlaut • Länder • Prüfung Ursprung • Widerruf • Formfehler • Auskunftsblatt INF 4 • Archvierung • Pause • Übungsbeispiele Was ist eine Lieferantenerklärung (LE)? Eigenverantwortliche Erklärung eines Lieferanten in der EU über die Ursprungseigenschaft der von ihm gelieferten Ware. Kein Präferenznachweis, sondern ein mögliches Nachweismittel bei der Beantragung. Lieferant ist verantwortlich für die Richtigkeit seiner Angaben. Prüfung vor der Ausstellung, ob die Ware tatsächlich die Voraussetzungen für den präferenziellen Ursprung erfüllt. Tipp: Dokumentation der Prüfung, LE‘s können durch die Zollverwaltung nachgeprüft werden. 3 Formen von Lieferantenerklärungen Wenn eine Ware einmalig geliefert wird Einzel-LE für Waren mit Präferenzursprung Einzel-LE für Waren ohne Präferenzursprung Wenn gleiche Waren regelmäßig geliefert werden Langzeit-LE für Waren mit Präferenzursprung Langzeit-LE für Waren ohne Präferenzursprung 4 Wer kann eine Lieferantenerklärung ausstellen? Hersteller, weil Ware vollständig hergestellt wurde oder ausreichend be- oder verarbeitet wurde (siehe Listenregeln) oder aus Ursprungserzeugnissen der EU hergestellt wurde. Händler, weil Ware mit gültiger LE eingekauft wurde oder mit gültigem Präferenznachweis eingeführt wurde. 5 Grundsätzliche Fragen zur LE Beim Thema Lieferantenerklärung ergeben sich folgende Problemstellungen: (1) Eine LE wird als Unterlage vorgelegt: Wie muss sie geprüft werden? (2) Ein Käufer verlangt eine LE: Wie muss sie ausgestellt werden, formell und inhaltlich? (3) Wie prüft man den Ursprung? 6 Muster der LE mit Fußnoten 7 Verbindlicher Wortlaut der LE nach VO (EG) Nr. 1207/2001 Erklärung Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten ______________________________________________ Waren Ursprungserzeugnisse____________________________sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ________________________________________________________ entsprechen. Er erklärt Folgendes Kumulierung angewendet mit __________________(Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen. ___________________________________________________________ (Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift [Anschrift der Firma] 8 Langzeit-LE Erklärung Der Unterzeichner erklärt, dass die nachstehend bezeichneten Waren ______________________ die regelmäßig an ____________________ geliefert werden, Ursprungserzeugnisse ______________________________ sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit _______________________________________ entsprechen. Er erklärt Folgendes Kumulierung angewendet mit ___________ (Name des Landes/der Länder) Keine Kumulierung angewendet. Diese Erklärung gilt für alle weiteren Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom ___________________________ bis __________________________ Der Unterzeichner verpflichtet sich, ____________________________ umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen. ___________________________________________________________ (Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift, Anschrift der Firma) 9 Wortlaut der Langzeit-LE Erklärung Der Unterzeichner erklärt, dass die in diesem Dokument aufgeführten Waren………..............,…………………… die regelmäßig an………………. geliefert werden Ursprungserzeugnisse....................... sind und den Ursprungsregeln für den Präferenzverkehr mit ………………................................. entsprechen. Er erklärt Folgendes : □ Kumulierung angewendet mit .................................... (Name des Landes/der Länder) □ Keine Kumulierung angewendet Diese Erklärung gilt für alle weiteren Sendungen dieser Waren im Zeitraum vom 02.01.2014 bis .31.12.2014 Der Unterzeichner verpflichtet sich, …………….. umgehend zu unterrichten, wenn diese Erklärung ihre Geltung verliert. Er verpflichtet sich, den Zollbehörden alle von ihnen zusätzlich verlangten Belege zur Verfügung zu stellen. Firmenhausen, 02.01.2014 Norbert Prokura, SB Norbert Prokura Ort und Datum Name und Stellung in der Firma Unterschrift Eindeutige Warenbezeichnung oder Anlage Anschrift Empfänger, kein Postfach Ursprungsgebiet Angabe der Präferenzabkommen (Länder/Gebiete) Angaben zur Kumulierung nicht zwingend, nur bei EUR-MED Vollständige Anschrift des Ausstellers (ev. Stempel) 10 Welche Länder werden in der LE eingetragen? Nur Länder mit denen die EU ein Präferenzabkommen hat. Werden Länder aus unterschiedlichen Präferenzabkommen gelistet, dann muss die Ursprungseigenschaft für jedes dieser Präferenzabkommen geprüft werden. Wird ein Nicht-EU-Land als Ursprungsland angegeben, so kann die LE nur für den betreffenden Präferenzraum ausgestellt werden. Z.B. Ursprung aus Mexiko: In der LE kann nur der Ursprung Mexiko bestätigt werden. Zollvergünstigungen bestehen nur bei der Einfuhr nach Mexiko. 11 Welche Länder werden in der LE eingetragen? Bezeichnung der Länder mit offizieller Länderbezeichnung oder ISO-Alpha-2-Code. Auf der LE sind folgende Abkürzungen für Ländergruppen möglich: APS / CAF / CAM / ESA / MAR / ÜLG / WPS / EWR Europäische Gemeinschaft bzw. Europäische Union (UE): EEC (European Economic Community) oder CE (Communaute Europeenne) oder CEE (Communaute Economique Europeene). Nicht „EG“ = Ägypten oder „EC“ = Ecuador 12 Prüfung Ursprung!? Neben den formellen Anforderungen muss der Aussteller einer LE natürlich zuerst prüfen, ob und welchen Ursprung die Ware hat. Also: Erfüllt die Ware die Voraussetzungen für den angegebenen Ursprung? Liegen alle Nachweise für verwendete Materialien vor und brauche ich diese überhaupt? 13 Ursprung für Handelsware Sind die formellen Anforderungen erfüllt? Wortlaut Aussteller Empfänger Gültigkeit Ort, Datum, Name und Stellung in der Firma, Unterschrift, Anschrift der v Firma Sind die Länderangaben schlüssig und richtig? Gültige Länder-Codierung Gibt es ein Präferenzabkommen mit dem genannten Staat Macht die Angabe Sinn, z.B. Ursprung Mexiko, LE für Lieferung in die CH??? 14 Lieferkette mit LE Lieferant W aus DE liefert Holzgehäuse mit LE, Ursprung CE/DE Lieferant B aus FR liefert Uhrwerke mit LE, Ursprung CE/PL Hersteller X in Schwenningen produziert Kuckucksuhren und verkauft mit LE, Ursprung CE/DE Exportorientierter Kunde in der EU beantragt beim Zollamt eine EUR.1 für den Verkauf an einen Empfänger im Drittland (z.B. Israel) unter Vorlage der LE. 15 Ursprung durch Bearbeitung? Erhält die Ware ihren Ursprung durch Bearbeitung im eigenen Betrieb, kann man den Ursprung nachweisen, indem man ausschließlich Vormaterialien mit Ursprungsnachweis (= Lieferantenerklärung) verwendet oder anhand der Listenregeln überprüft, ob die eigene Bearbeitung im Betrieb ausreicht um einen Ursprung zu erreichen. Unter Umständen muss dann nur für einen Teil der Vormaterialien der Ursprung nachgewiesen werden. Hinweis: Je weniger Lieferantenerklärungen benötigt werden, umso geringer ist der Verwaltungs- und Prüfaufwand im eigenen Betrieb! 16 Ursprung durch Bearbeitung? Grundsatz: Eine Ware wird hergestellt aus Vormaterialien. Die Vormaterialien unterscheiden sich in: 1. Vormaterialien ohne Ursprung (VoU): Über den Ursprung sind keine Belege/LE‘s vorhanden. 2. Vormaterialien mit Ursprung (VmU): Der Ursprung kann mit LE‘s nachgewiesen werden. 17 Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel Beispiel: Herstellung von Kuckucksuhren in einem Betrieb in VS Die Firma kauft die einzelnen Bestandteile der Uhr und fertigt daraus Kuckucksuhren. Für den Verkauf an einen Großhändler soll eine LE für den späteren Verkauf in die Schweiz ausgestellt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten den Ursprung zu belegen: Alle Materialien werden mit Lieferantenerklärung eingekauft. Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel. Dadurch kann die Vorlage der LE‘s auf ein Minimum reduziert werden. 18 Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel Beispiel: Herstellung von Kuckucksuhren Ab-Werk-Preis: 200,00 € = 100 % HS-Position 9105 Ware Ursprung Wert Holzgehäuse DE 21,00 € Holzschnitzereien CN 24,00 € Uhrwerk PL 15,00 € Ziffernblatt + Zeiger Ungarn 7,00 € Batterie Indien 1,50 € Kuckuck Taiwan 3,50 € Summe Vormaterialien = 72,00 € Listenregel siehe www.wup-online.de = 36 % 19 Prüfung des Ursprungs anhand der Listenregel Beispiel: Herstellung von Kuckucksuhren in einem Betrieb in VS Ab-Werk-Preis: 200,00 € = 100 % HS Pos 9105 Verwendete Vormaterialien (VoU) 72,00 € = 36 % Spalte 4: Vormaterial ohne Ursprung max. 30 % Hier: Vormaterial 36% → Bedingung nicht erfüllt, kein Ursprung! Aber: Durch die Vorlage einer LE für die Uhrwerke aus Polen (15 €) reduzieren sich die VoU auf 57 € = 27,5 % → Bedingung Spalte 4 erfüllt, Ursprung! 20 Bitte beachten!!! Langzeit-LE gilt nur für regelmäßige Lieferungen + konstante Eigenschaften in Bezug auf Ware und Präferenzregeln. Nachträgliche Ausstellung möglich. Sonderregelung für Lagerware: LE wird nach Ablauf des angegebenen Lieferzeitraumes vorgelegt. Anerkennung erfolgt, wenn der Antragsteller erklärt, dass die Ware innerhalb der Gültigkeit bezogen wurde. LE kann als Nachweis für die Ausstellung eines UZ bei der IHK dienen. 21 Widerruf einer LE Der Lieferant ist verpflichtet, den Empfänger der Ware umgehend zu unterrichten, wenn die Erklärung nicht mehr gültig ist oder von Anfang an nicht korrekt war. Eine Langzeit-LE kann auch für einzelne Waren widerrufen werden. Der Widerruf muss im Zusammenhang mit der ursprünglich abgegebenen Erklärung dokumentiert werden. Folge: Für die betroffene Warenart muss ggf. eine neue Erklärung abgegeben werden. 22 Formfehler einer LE Formfehler einer LE Ungültigkeit der LE Falscher Wortlaut Fehlende / falsche Warenbezeichnung, Ursprungsland, Aussteller, Empfänger Unrichtiger Kumulierungsvermerk Unrichtiger / fehlender Präferenzraum Zeitraumangabe von mehr als einem Jahr bei der Langzeit-LE 23 Folgen und die Auswirkungen Beantragter Präferenznachweis EUR.1 / EUR-MED oder UZ kann nicht ausgestellt werden. Die Ursprungseigenschaft der Ware = zugesicherte Eigenschaft der Ware (§ 434 BGB / Sachmangel bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, § 437 BGB / Rechte des Käufers ). Schadensersatz (Nachverzollung) möglich. Eventuell: Mitwirkung an einer vom Aus- oder Einführer der Waren begangenen Steuerstraftat (z.B. Steuerhinterziehung). Ggf. Nachprüfung in Form eines INF 4. Zweifel führen zu einer Kontrolle der zu Grunde liegenden LE durch den deutschen Zoll. 24 Auskunftsblatt INF 4 Das INF 4 bestätigt die Echtheit und/oder Richtigkeit einer ausgestellten Lieferantenerklärung In welchen Fällen wird ein INF 4 beantragt? 1. Teil der Bewilligung „Ermächtigter Ausführer“ 2. Begründete Zweifel an der vorgelegten LE → durch die Zollstelle → durch den Empfänger Formular ist bei der IHK erhältlich, nicht beim Zollamt! 25 Archivierung von Unterlagen Was? Ausgestellte bzw. empfangene LE und Ursprungserklärung auf Rechnung Wo? Beim Aussteller / Empfänger Form? Unterlagen müssen im Original archiviert werden. Elektronische Archivierung ist auch möglich, wenn das Original ursprünglich vorlag. Wie lange? Aufbewahrungsfrist: 6 Jahre (Unterlage nach § 147 AO: in DE) Was noch? Die Archivierungsfristen gelten auch für den Einführer. Zollanmeldung und Steuerbescheid und alle Präferenznachweise: Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre! 26 Title of the presentation | Date | 27 Pause Sonderregelung Türkei Lieferantenerklärung Zollunion EG – Türkei EU und Türkei bilden eine Zollunion d.h. es wird gegenseitige Zollfreiheit gewährt, für Waren die sich im freien Verkehr der Zollunion befinden („Gemeinschaftsware“). Warenlieferungen erfolgen mit Formblatt ATR (Freiverkehrsbescheinigung) Zollfreiheit! ATR sagt nichts über die Ursprungseigenschaft der Ware aus. Nachweis des Ursprungs bei direkter Lieferung EU ↔ Türkei mit LE nach Beschluss 1/2006 mit Angaben zur Kumulierung. Ausnahmen: EGKS-Waren Waren Kapitel 1 – 24 (Lebende Tiere und Produkte, Waren pflanzl. Ursprunges, Waren der Lebensmittelindustrie u.ä.). Lieferung nur mit EUR.1 / LE innerhalb der Türkei oder EU mit allgemeiner LE. 28 Wortlaut der Lieferantenerklärung (Türkei) BESCHLUSS Nr. 1/2006 DES AUSSCHUSSES FÜR ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN EG-TÜRKEI vom 26. September 2006 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften zu dem Beschluss Nr. 1/95 des Assoziationsrates EG-Türkei (2006/646/EG) 29