Vortrag Baulicher Brandschutz

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Vortrag Baulicher Brandschutz
Vortrag Baulicher
Brandschutz
Reinhold Albrecht
Feuerwehr und
Katastrophenschutz
der Stadt Weinheim
Baulicher Brandschutz
Grenzabstände
Nach § 20 der Bauordnung Baden – Württemberg
müssen bauliche Anlagen bzw. Gebäude so
angeordnet, beschaffen und für ihre Nutzung geeignet
sein, dass der Entstehung eines Brandes und der
Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird
und bei einem Brand die Rettung von Menschen und
Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von
Menschen nicht ausreichen, sind statt dessen
geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen.
Dieser Grundsatzparagraf besagt, dass die öffentliche
und private Sicherheit nicht gefährdet werden darf
und zieht sich somit durch die gesamte Bauordnung.
Baulicher Brandschutz
Baulicher Brandschutz in Wohngebäuden
Nachbarliche Belange müssen beachtet werden.
Gebäude und Lagerplätze müssen einen ausreichend
großen Abstand zu Grenzen und anderen Gebäuden
einhalten um einen Brandüberschlag zu verhindern.
Baulicher Brandschutz
Abstandsflächen
… müssen auf dem Grundstück selbst liegen
… dürfen bis zur Mitte von öffentlichen Verkehrsflächen, Grünflächen oder Wasserflächen liegen.
Baulicher Brandschutz
Zuwegung
Von der öffentlichen Straße muss eine ausreichend
breite Zuwegung eingeplant werden, damit
Rettungsfahrzeuge zum Einsatzort kommen können.
Feuerwehreinsatzkräfte müssen Freiraum sowie
Aufstellungs- und Bewegungsflächen haben, um einen
Brand bekämpfen bzw. ein Gebäude anleitern zu
können.
Baulicher Brandschutz
Bewegungsflächen und Zufahrtswege
Baulicher Brandschutz
Bewegungsflächen und Zufahrtswege
Außenradius der
Kurve
mind.
Breite
10,5 m bis 12 m
5,0 m
über 12 m bis 15 m
4,5 m
über 15 m bis 20 m
4,0 m
über 20 m bis 40 m
3,5 m
über 40 m bis 70 m
3,2 m
über 70 m
3,0 m
Baulicher Brandschutz
Außenwände
Außenwände von Wohngebäude müssen bei
Gebäude geringer Höhe mindestens feuerhemmend
(W30) sein - d. h. 30 Minuten lang einem Feuer
widerstehen. Tragende Innenwände müssen
feuerbeständig (90) sein, d.h. 90 Minuten lang einem
Feuer widerstehen.
Baulicher Brandschutz
Trennwände
Zwischen Gebäudeabschnitte mit verschiedenen
Nutzungsarten werden Trennwände errichtet.
Diese Wände haben ebenfalls eine
Feuerwiderstandsdauer von 90 Minuten und sind
anzuordnen zwischen Wohnen und landwirtschaftlich
genutzten Räumen sowie zwischen ausgebautem und
nicht ausgebautem Dachgeschoss.
Baulicher Brandschutz
Brandwände
Werden die Gebäudeabschnitte größer, über 40 m
Länge, oder werden Häuser direkt an einer Grenze
gebaut, sind Brandwände erforderlich, welche
ebenfalls 90 Minuten feuerwiderstandsfähig sind.
Diese Wände werden bis mindestens unter das Dach
oder 30 cm über dem Dach geführt und sind in sich
standsicher, sie bilden Brandabschnitte.
Bei Einbruch der angrenzenden Bauteile behalten
Brandwände noch ihre Standfestigkeit.
Baulicher Brandschutz
Verkleidungen
Sollen Wände oder Decken verkleidet werden, dürfen
diese in Wohnungen aus jedem Material sein.
In Rettungswege, Treppenräume, Flure müssen mind.
schwerentflammbare oder nicht brennbare Materialien
verbaut werden.
Baulicher Brandschutz
Decken
In Ein- oder Zweifamilienhäuser müssen die Decken
mind. feuerhemmend –F 30- ausgebildet werden.
Kellerdecken müssen grundsätzlich feuerbeständig F –
90- hergestellt werden.
In größeren Häusern bilden die Decken die
horizontalen Brandabschnitte, diese Decken sind
wieder 90 Minuten feuerwiderstandsfähig auszubilden.
Baulicher Brandschutz
Dächer
Die Dachhaut muss gegen strahlende Wärme,
Flugfeuer und Feuerüberschlag widerstandsfähig sein.
Ein Dach, welches nicht diese Anforderungen erfüllt,
z.B. ein Reetdach, muss einen entsprechend größeren
Abstand zu angrenzenden Gebäuden einhalten.
Baulicher Brandschutz
Wand- und Deckendurchbrüche
Nach Reparatur- Renovierungsarbeiten oder
Umbauten müssen Wand- und Deckendurchbrüche,
welche erstellt wurden, um Leitungen oder Kanäle
einzubauen, in der selben Feuerwiderstandklasse
geschlossen werden, welche vor dem Öffnen
erforderlich war.
Baulicher Brandschutz
Türen
Alle Feuerschutz- und Rauchschutztüren müssen
nach der entsprechenden DIN selbstschließend sein.
Diese Türschließer sind beim täglichen Gebrauch lästig
und schwer zu öffnen, werden vielmals in geöffnetem
Zustand mit Keilen festgestellt. Dies ist unzulässig, da
diese ständig geschlossen sein müssen.
Diese Türen haben die Aufgabe, dass im Brandfall kein
Rauch oder Wärme in andere Geschosse, Räume oder
in Rettungswegen eindringt.
Baulicher Brandschutz
Brandausbreitungsgefahr durch verkeilte
Feuerschutzabschlüsse
Baulicher Brandschutz
Rettungswege
Jede Wohnung oder Nutzungseinheit muss mindestens
2 voneinander unabhängige Rettungswege haben.
Wenn die Wohnung nicht zu ebener Erde liegt, führt der
1. Rettungsweg über eine Treppe, eine sogenannte
notwendige Treppe. In Mehrfamilienhäusern liegt diese
notwendige Treppe in einem Treppenraum.
Liegt die Wohnung nicht zu ebener Erde, führt der 2.
Rettungsweg wenn baulich nicht vorhanden über ein
entsprechend großes Fenster mit Rettungsgeräte der
Feuerwehr. Dies kann eine Steckleiter bei niedrigen
Gebäuden oder eine Drehleiter sein.
Baulicher Brandschutz
Rettungswege
Im Treppenraum sowie in notwendigen Fluren
dürfen keine Einbauten, Brandlasten wie Sessel,
Kopierer, Dekorationen aus brennbarem Material etc,
abgestellt werden.
Diese Gegenstände engen den Fluchtweg ein und
ergeben im Brandfall eine erhöhte Verqualmung.
Baulicher Brandschutz
Rettungswege
Es gelten zwar für kleinere Mehrfamilienhäuser und
Einfamilienhäuser nur geringe gesetzliche
Anforderungen an den vorbeugenden baulichen
Brandschutz. Sie können aber selbst, insbesondere bei
Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen, Ihre
Sicherheit im Brandfall erhöhen.
Baulicher Brandschutz
Flucht- und Rettungswegeplan
Ist notwendig, wenn Lage, Ausdehnung und Art der
Arbeitsstätte dieses erfordern.
Grundrisse im Maßstab
1:100 oder größer
darstellen.
Empfohlene Zeichenhöhe
ist 10 mm.
Standort des Betrachters
kennzeichnen durch einen
schwarzen Punkt
Baulicher Brandschutz
Feuerlöscher
Feuerlöscher sind nach der DIN in Wohngebäude nicht
mehr vorgeschrieben.
Empfohlen wird ein geeigneter Feuerlöscher der
Brandklasse ABC (z.B. Wasser-, Wasserschaum-,
Pulverlöscher) mit insgesamt 6 Löschmitteleinheiten
augenfällig und griffbereit aufzuhängen.
Auf die zweijährige Prüfpflicht des Feuerlöschers
wird hingewiesen.
Baulicher Brandschutz
Entrauchung
Auf eine Rauch- und Wärmeabführung sollte auch in
Wohnungen geachtet werden.
Insbesondere müssen Rettungswege freigehalten
werden.
Entsprechende Fenster sind immer in Treppenräume
und Flure ein zu planen.
Baulicher Brandschutz
In-Sicherheit-Bringen
Wie ist der Gefahrenbereich zu verlassen?
Wann ist der Gefahrenbereich zu verlassen?
Gefährdete, behinderte oder verletzte
Personen mitnehmen!
Wie macht man sich bei verrauchtem
Fluchtweg bemerkbar?
Wo sind Erste-Hilfe-Stationen und
Sammelplätze?
Baulicher Brandschutz
Dachausbauten
Insbesondere in Dachausbauten sollten Sie als
Wand- und Deckenbekleidung Gipskartonplatten
verwenden.
Neben dem geringeren Preis bieten diese bei
fachgerechtem Einbau die Feuerwiderstandsklasse
F 30, d.h. sie halten 30 Minuten dem Durchbrand
stand.
Diese Zeit reicht bei früher Brandentdeckung im
Regelfall aus, um einen wirksamen Löschangriff der
Feuerwehr einzuleiten.
Baulicher Brandschutz
Brandschutzmaßnahmen
Abstände schaffen und einhalten
Brandabschnitte bilden; durch brandbeständige
Umfassungswände und Decken, Brandschutztüren,
Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen
Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die
auch bei Brandeinwirkung benutzbar sind
Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen
und erhalten
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Brandsichere Brennstofflager
Ordnungsgemäß errichtete und geprüfte
Elektroanlagen
Blitzschutz
Baulicher Brandschutz
Brandschutzmaßnahmen
Unachtsamkeit und mangelnde Kenntnisse der
Brandgefahren sind die Ursache vieler Brände.
Der Umgang mit Feuer und offenem Licht
erfordert immer besondere Vorsicht! Kein
Kerzenlicht in Dachböden, Scheunen,
Abstellräumen und Kellern, wenn notwendig
Taschenlampe verwenden.
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Streichhölzer und Feuerzeuge gehören nicht in
Kinderhand und dürfen daher für Kinder nicht
erreichbar sein. Eltern und Aufsichtspersonen
haften für ihre Kinder!
Gas- und Flüssiggasanlagen und die
dazugehörigen Leitungen dürfen nur von
sachkundigen Handwerkern installiert werden.
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Flüssiggas ist schwerer als Luft!
Flüssiggasbehälter dürfen daher nie in
Kellerräumen, aber auch nicht in Treppenhäusern,
Garagen, Durchgängen und Nebenausgängen
aufgestellt werden. Flüssiggasbehälter sind vor
Wärmeeinwirkung (Sonnenbestrahlung, Ofen, etc.)
zu schützen.
Gasflaschen müssen immer absolut dicht
angeschlossen werden. Nach jedem Wechsel ist
eine Dichtheitsprobe mittels Prüfspray oder
Seifenwasser, keinesfalls aber durch "Ableuchten"
mit offener Flamme, durchzuführen.
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Nur Elektrogeräte mit gültigen Prüfzeichen
verwenden und nur vom Fachmann reparieren
lassen. Die Verwendung von Wärmegeräten mit
offenen Heizspiralen ist grundsätzlich verboten.
Abwärme von Kühlschränke und Truhen müssen
abströmen können.
Keinesfalls "geflickte" (überbrückte) Sicherungen
verwenden, da diese nicht den erforderlichen
Schutz gewährleisten. Für einen ausreichenden
Vorrat an Reservesicherungen sorgen. Besser ist
die Verwendung von Sicherungsautomaten.
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Stecker müssen fest in die Steckdose eingesteckt
sein.
Stecker und Steckdosen sind für eine bestimmte
Maximalbelastung ausgelegt. Damit es zu keiner
Überhitzung kommt Überlastung vermeiden.
Wird eine Erwärmung oder Verfärbung an einem
Stecker oder einer Steckdose festgestellt unbedingt
durch einen Fachmann überprüfen lassen.
Die Verwendung von Mehrfachsteckdosen ist nur
für den Anschluss von Kleingeräten (Radio,
Fernseher, Videorecorder etc.) zulässig.
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Verlängerungskabel müssen Wärme an die
Umgebung abgeben können. Werden sie unter
Teppichen verlegt oder bleiben sie während der Arbeit
auf einer Kabeltrommel aufgespult, kann es zu einem
Wärmestau und damit zum Brand kommen.
Beschädigte Verlängerungskabel nicht weiter
verwenden. Verlängerungskabel müssen für ihren
Verwendungszweck zugelassen sein.
Baulicher Brandschutz
Elektrische Anlagen
Die gesamte elektrische Anlage sollte in 4- jährigen
Abständen durch eine Fachfirma, mindestens ein
Elektro- Meister, überprüft werden.
Hierzu bieten die Fachbetriebe einen sogenannten
E- Scheck an.
Baulicher Brandschutz
Brandgefahren durch elektrische
Leitungen oder Anschlüsse
Brandgefahren entstehen durch:
Baulicher Brandschutz
Gefahren durch Glühlampen
Die Temperatur an der Glaswandung der Glühlampe ist
hauptsächlich von deren Leistung (Watt) abhängig.
Die Erwärmung der Umgebung durch die Glühlampe ist
abhängig von der Lampenleistung, vom Abstand und von
der Einwirkungsdauer.
Baulicher Brandschutz
Beachte:
Es dürfen nur Glühlampen mit einer Leistung
verwandt werden, für die der Beleuchtungskörper
ausgelegt ist.
Lampen nicht mit brennbaren Stoffen umwickeln.
Lampen nicht in der Nähe von brennbaren Stoffen
betreiben.
Handlampen nur mit Schutzkorb und Schutzglas
verwenden!
Baulicher Brandschutz
Allgemeine Brandverhütungsmaßnahmen
Elektrogeräte können bei Auftreten eines Defektes
unter Umständen zu einem Brand führen. Schalten Sie
beim Verlassen der Wohnung oder des Arbeitsplatzes
Geräte, die nur unter Aufsicht betrieben werden
dürfen, aus.
Baulicher Brandschutz
Mit wenig Aufwand viel Sicherheit
für ihre Familie und sich selbst.
Rauchmelder retten Leben!