Kfz-Servicemechaniker/in Kommentierte Ausbildungsordnung
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Kfz-Servicemechaniker/in Kommentierte Ausbildungsordnung
Kfz-Servicemechaniker/in Kommentierte Ausbildungsordnung als Handreichung für Ausbildungsbetriebe A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Vorwort Kfz-Servicemechaniker/-innen ausbilden! Das Kfz-Gewerbe muss sich als Dienstleistungsbranche immer wieder den veränderten Kundenwünschen anpassen. Ebenso müssen die Ausbildungsberufe nicht nur mit der jeweiligen Fahrzeug- und Instandhaltungstechnik Schritt halten, sie müssen sich auch an den Bedürfnissen der Branche orientieren. Die strategische Neuausrichtung in den Anforderungsprofilen der gewerblichen Mitarbeiter sieht eine Organisation nach den Tätigkeitsschwerpunkten »Wartung/Reparatur/Diagnose« vor und ersetzt die bisherige baugruppenorientierte Spezialisierung der Monteure. Im Jahr 2003 startete der Nachfolgeberuf des Kfz-Mechanikers und des Kfz-Elektrikers, der Kfz-Mechatroniker, als Fachkraft für die gesamte Systemtechnik der neuen Fahrzeuggeneration. Seit dem 1. August 2004 ist es die zweijährige Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/-in, die eher praktisch Begabten die Chance gibt, eine Ausbildung in der Kfz-Branche aufzunehmen. Im Anhang sind die Anforderungsprofile der Werkstattmitarbeiter beispielhaft grafisch dargestellt. Der Kfz-Servicemechaniker »rangiert« unter dem Kfz-Mechatroniker, der 3,5 Jahre lernt, und wird für die ertragsstarken Standardarbeiten eines jeden Kfz-Betriebes sowie für die Pflege und Wartung von Betriebseinrichtungen eingesetzt. Der Kfz-Servicetechniker konzentriert sich auf die Diagnose und Fehlerbehebung komplexer Systeme und führt anspruchsvolle Reparaturen durch. Dazwischen befindet sich das Tätigkeitsfeld des Kfz-Mechatronikers. Die Ausbildungsbetriebe sollten den jüngeren Menschen eine Zukunftschance bieten, die sonst aufgrund ihrer eher praktischen Veranlagung und einem nicht so guten Hauptschulabschluss der Klasse 10 Typ A kaum eine Chance auf einen Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroniker haben. Der Kfz-Servicemechaniker ist für beide Seiten keine Sackgasse – im Gegenteil: sollte sich der Auszubildende positiv entwickeln, steht nach bestandener Abschlussprüfung einer Fortführung zu einer Ausbildung als Kfz-Mechatroniker/-in nichts im Wege. Damit die Ausbildung für beide Seiten erfolgreich verläuft, haben sich die Projektpartner des Kfz-Servicemechanikers in NRW entschlossen, die vorliegende Handreichung zum neuen Ausbildungsberuf herauszugeben. Wir wünschen uns eine weite Verbreitung dieser praxisorientierten Arbeitshilfe – sowohl im Kreise der betrieblichen Ausbilder als auch der Berufsschule und der Prüfer. Westdeutscher Handwerkskammertag Deutsches Kfz-Gewerbe NRW Franz-Josef Knieps Dieter Berens Vorsitzender Vizepräsident Inhaltsverzeichnis 1. 2. 3. Der/Die Kfz-Servicemechaniker/-in 4 1.1 Offizielles Ausbildungsprofil 4 1.2 Neun Fragen zur Ausbildung Kfz-Servicemechaniker/in 4 Ausbildungsinhalte – ein erster Überblick 8 2.1 Was im Betrieb zu vermitteln ist 8 2.2 Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung 9 2.3 Die Lernfelder der Berufsschule 9 Betrieblicher Ausbildungsplan 11 3.1 Umsetzung der vorgegebenen Ausbildungsinhalte in die Praxis 11 3.2 Zeitliche Gliederung 21 Zwischenprüfung, Abschlussprüfung 23 4.1 Prüfungsumfang und Prüfungsinhalte 23 4.2 Anrechnung auf Prüfungsleistungen 24 Rahmenlehrplan des Berufskollegs 25 5.1 Übersicht und Inhalte der Lernfelder 25 5.2 Zeugnisfächer 28 Neue Qualität in der Ausbildung 29 Praxis-Beispiele ausgezeichneter Kfz-Werkstätten 29 7. Hinweise, Bezugsquellen, Informationen 32 8. Anhang 34 4. 5. 6. Impressum 36 3 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 1. Der/Die Kfz-Servicemechaniker/-in 1.1 Offizielles Ausbildungsprofil A. Berufsbezeichnung Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin. Geregelt als Ausbildungsberuf durch Erprobungsverordnung vom 2. Juni 2004. (BGBL I Nr. 27 vom 11.06.2004) B. Ausbildungsdauer 2 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule. C. Berufliches Tätigkeitsgebiet Die Ausbildung erfolgt in Kraftfahrzeugwerkstätten und bei Fahrzeugherstellern. Kraftfahrzeugservicemechaniker sind in der Pflege und Wartung, der Prüfung und Diagnose, der Instandsetzung sowie der Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen tätig. D. Berufliche Qualifikationen Kraftfahrzeugservicemechaniker führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen selbständig und im Team durch. Sie stellen Fehler und Störungen an elektrischen, elektronischen, mechanischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen fest und beheben sie. Zur Erstellung von Prüfprotokollen setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme ein. Kraftfahrzeugservicemechaniker diagnostizieren die Ursachen für Fehler und Störungen warten und prüfen Fahrzeuge und stellen deren Systeme ein demontieren und montieren Fahrzeuge, Bauteile, Baugruppen und deren Systeme und setzen sie instand rüsten Kraftfahrzeuge und Systeme mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb führen Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen durch planen Arbeitsabläufe und sichern die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse beraten und informieren Kunden 1.2 Neun Fragen zur Ausbildung Kfz-Servicemechaniker Kfz-Servicemechaniker/-in ist eine berufliche Chance für Absolventen mit einem nicht so gutem Hauptschulabschluss der Klasse 10A, die eine gewerbliche Ausbildung im Kfz-Gewerbe anstreben. Denn heute wie auch in Zukunft besteht ein großer Teil der Werkstattarbeiten aus standardisierten Wartungs- und Inspektionsarbeiten, also einfacheren Reparaturen (z.B. an Auspuffanlagen, Bremsen etc.). Für diese Arbeiten sind nicht die ho- 4 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N hen Anforderungen erforderlich, die Kfz-Mechatroniker/-innen erfüllen müssen, um komplexe Diagnosen und Reparaturen abarbeiten zu können. Zum 1. August 2004 startete die Erprobung des neuen Ausbildungsberufes »Kfz-Servicemechaniker/-in«. 1. Wer darf Kfz-Servicemechaniker/-innen ausbilden? Alle Kfz-Betriebe, die für eine Ausbildung geeignet sind, dürfen den Kfz-Servicemechaniker ausbilden. Ebenso auch alle Automobilhersteller/-importeure. Die Erprobung des neuen Autoberufes »Kfz-Servicemechaniker« ist rechtlich an Voraussetzungen geknüpft, die derzeit nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erfüllt werden, da bisher nur in diesen beiden Bundesländern die nach der bundesweit geltenden Erprobungsverordnung erforderliche Möglichkeit einer Ausbildungsfortführung als Kfz-Mechatroniker/-in sichergestellt ist. 2. Wie lange dauert die Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/-in? Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die erfolgreich abgelegte staatlich anerkannte Prüfung wird durch ein Abschlusszeugnis dokumentiert. 3. Welche Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt der Auszubildende? Der zweijährige Beruf »Kfz-Servicemechaniker/-in« vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse, die benötigt werden, um an Kraftfahrzeugen standardisierte Diagnose-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten zu erbringen. Der betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist inhaltlich identisch mit dem 1. und 2. Jahr des Ausbildungsrahmenplanes des Berufs »Kfz-Mechatroniker/-in«, der 3,5 Jahre lernt. Zum Ausbildungsbereich der Kfz-Servicemechaniker/-innen gehören: die Wartung sowie standardisierte Prüf- und Einstellarbeiten an Fahrzeugen, Systemen sowie Betriebseinrichtungen die wiederkehrende Montage-, Demontage- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen die Durchführung von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen die Eingrenzung und Beurteilung von leicht lokalisierbaren Störungen und Schäden an Fahrzeugen die Aus- und Umrüstung von Zubehör und Zusatzeinrichtungen die situationsgerechte Kommunikation mit Kunden die Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufen die Anwendung von qualitätssichernden Maßnahmen Die Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich komplexer Instandsetzungen und Fehleranalysen sowie Diagnosestrategien in vernetzten Systemen werden von den Kfz-Mechatronikern im 3. und 4. Ausbildungsjahr erworben. 5 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Dazu spezialisiert sich dieser auf einen der Schwerpunkte PKW-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik. 4. Welchen Schulabschluss müssen die Bewerber/innen für den Kfz-Servicemechaniker besitzen? Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe NRW und die IG-Metall NRW haben sich darauf geeinigt, dass Bewerber maximal den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A erworben haben sollen. Bewerber mit einem höher qualifizierten Schulabschluss sollen direkt den Beruf »Kfz-Mechatroniker/-in« mit einer Ausbildungszeit von 3,5 Jahren erlernen. 5. Welche Berufsschule besucht der Kfz-Servicemechaniker? Während seiner zweijährigen Ausbildung besucht der Kfz-Servicemechaniker die gleiche Berufsschule wie der Kfz-Mechatroniker. Die Berufsschulen werden bei entsprechender Schülerzahl eigene Berufsschulklassen für die Kfz-Servicemechaniker einrichten. Eine besondere Förderung der Kfz-Servicemechaniker wird von der Berufsschule sichergestellt. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Ausbildung als Kfz-Mechatroniker fortgesetzt wird. 6. Welche Prüfungen legt der Kfz-Servicemechaniker ab? Am Ende des 1. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung schließt nach 2 Jahren mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung ab. 7. Wie können sich Auszubildende über den Kfz-Servicemechaniker hinaus weiter qualifizieren (Kfz-Mechatroniker und andere gewerbliche Ausbildungsberufe)? Zum Kfz-Mechatroniker: Unmittelbar nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung als Kfz- Servicemechaniker/in hat jeder Auszubildende die Entscheidungsfreiheit, eine Ausbildung zum KfzMechatroniker fortzuführen. Wenn die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker weitergeführt wird, ist mit einer erfolgreichen Abschlussprüfung »Kfz-Servicemechaniker/-in« der Teil 1 der Gesellenprüfung als KfzMechatroniker/-in erledigt. Sollte die weiterführende Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker in dem erstausbildenden Kfz-Betrieb nicht möglich sein, so ist in Nordrhein-Westfalen sichergestellt, dass mit Hilfe der Handwerksorganisation ein alternativer Ausbildungsbetrieb ermittelt wird. Wenn auch auf diesem Wege kein neuer Ausbildungsvertrag zustande kommt, wird die Ausbildung in einer geeigneten außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt. Diese Ausbildung wird aus Landesmitteln finanziert. Aus haushaltsrechtlichen Gründen gilt die Zusage zunächst nur bis zum 31.07.2006. Andere Berufe: Bei einer Fortsetzung der Ausbildung in den Berufen »Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in«, »Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik«, »Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik« und »Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik« kann der Abschluss mit 18 Monaten angerechnet werden. 6 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 8. Welche Vergütung wird gezahlt? Im Rahmen der bestehenden Tarifverträge für das Kfz-Gewerbe in NRW erhalten die Kfz-Servicemechaniker/innen während der Ausbildung die gleiche Vergütung wie die Auszubildenden zum Kfz-Mechatroniker/-in. Nach Lehrabschluss werden die Kfz-Servicemechaniker/-innen entsprechend ihrer Tätigkeit im Entgelttarifvertrag des Kfz-Gewerbes NRW eingestuft. 9. Wo sind weitere Informationen erhältlich? Weitere Infos sind unter den Internetadressen www.kfz-servicemechaniker.de, http://berufenet.arbeitsamt.de sowie www.igm-nrw.de einsehbar. Zudem helfen die örtlichen Kfz-Innungen, Ausbildungsberater der Handwerkskammern sowie Berufsberater der Agenturen für Arbeit. 7 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 2. Ausbildungsinhalte – ein erster Überblick ie Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und der D Berufsschule (Berufskolleg) statt. 2.1 Was im Ausbildungsbetrieb zu vermitteln ist im 1. Ausbildungsjahr wie man Arbeitsschritte und -abläufe nach bestimmten Kriterien plant, die Arbeitsergebnisse kontrolliert, bewertet und dokumentiert wie das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes einzusetzen ist, um damit die Ursachen von Fehlern und andere »Qualitätsmängel« systematisch aufzuspüren und wie man Verbesserungsmaßnahmen vorschlägt welche Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung von Fahrzeugen und Betriebseinrich- tungen existieren, wie man sie beachtet und anwendet welche werterhaltenden Maßnahmen und Pflegemethoden im Rahmen von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen durchgeführt werden wie man Servicearbeiten nach Kundenwünschen und Herstellerangaben ausführt mit welchen Werkzeugen und Methoden Messarbeiten durchgeführt werden wie und welche Wartungs-, Prüf- und Einstellungsarbeiten an Fahrzeugen, Baugruppen und Systemen durchzuführen sind, wie man die Arbeiten dokumentiert wie Funktionseinheiten und andere Bauteile demontiert, gereinigt, geprüft und wieder montiert werden wie Maschinen eingestellt und bedient werden und wie man z.B. Gewinde oder elektrische Verbindungen überprüft und instand setzt was bei der Kommunikation mit Kunden und Kollegen/innen zu beachten ist im 2. Ausbildungsjahr nach welchen Kriterien Arbeitsabläufe geplant und festgelegt und die Verkehrs- und Betriebssicherheit eines Fahrzeuges bewertet und dokumentiert werden wie man zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beiträgt, welche Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen zu beachten sind wie man Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattungselemente codiert, nach gesetzlichen Vor- schriften und technischen Unterlagen der Hersteller dem Fahrzeugtyp zuordnet und in Betrieb nimmt wie man die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges überprüft, Mängel erkennt, dokumentiert und die erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung vorbereitet und durchführt wie die Funktion von Sensoren und Aktoren, insbesondere deren Signale zu prüfen und zu messen sind wie man den Korrosionsschutz an Fahrzeugen ergänzt bzw. erneuert, Räder und deren Bauteile prüft, auswuchtet und die Reifen wechselt 8 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N wie man Kunden auf Wartungsintervalle hinweist und über die Bedienung von Zusatzeinrichtungen informiert während der gesamten Ausbildungszeit: wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf sowie Verwal- tung funktionieren welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen wie wesentliche arbeits- und tarifrechtliche Regelungen zustande kommen welche Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zu beachten sind wie man Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzt 2.2 Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung Im Rahmen der NRW-Initiative wurde mit der IG Metall Bezirksverwaltung NRW und dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium NRW vereinbart, dass der Kfz-Servicemechaniker in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) die gleichen Lehrgänge besucht wie der Kfz-Mechatroniker. Dauer (Woche) Thema der Unterweisung Ausbildungsjahr 1 Kfz-Werkstoff-Bearbeitung 1. 1 Fahrzeugsystemtechnik 1 1. 2 Messtechnische Grundlagen 1 1. Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW gibt einen finanziellen Zuschuss pro Lehrling und Lehrgangswoche. Für die Fachstufe (ab 2. Lehrjahr) wurde die Durchführung der Kurse Dauer (Woche) Thema der Unterweisung Ausbildungsjahr 1 Messtechnische Grundlagen 2 2. 1 Fahrwerks- und Bremsentechnik 2. und die damit verbundene finanzielle Förderung vom Landes- und Bundeswirtschaftsministerium genehmigt. 2.3 Die Lernfelder der Berufsschule In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan: Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtypischen Baugruppen oder Systemen 9 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen Detaillierte Informationen zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplanes siehe auch Kapitel 5. 10 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 3. Betrieblicher Ausbildungsplan 3.1 Umsetzung der vorgegebenen Ausbildungsinhalte in die Praxis Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 1 a–e) Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht (§ 6 Nr. 1) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären a), b), d), e) Ausbildungsvertrag lesen und deuten b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen c) Fortführung der Ausbildung, z.B. zum/zur Kfz-Mechatroniker/in, erläutern e) wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen 2 a–d) 3 a–d) Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 6 Nr. 2) Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 6 Nr. 3) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern a), b) Übersicht der betrieblichen Personalstrukturen erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären c) Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen c) Aufgaben der Innung und des Deutschen Kfz-Gewerbes darstellen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben d) soweit im Betrieb vorhanden a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen a), b), c) in den ersten Wochen sorgfältige Unterweisung der Kfzwerkstatttypischen Unfallgefahren sowie den Umgang mit Gefahrstoffen erläutern b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen 11 d) Standorte der Feuerlöscher im Betrieb zeigen; betrieblichen Rettungsplan erläutern; Löschversuche durchführen A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 4 a–d) Umweltschutz (§ 6 Nr. 4) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere Praxisumsetzung (Wissen/Können) a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären a) betriebliches Umweltkonzept vermitteln b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden b), c) selbständig Abfalltrennung durchführen lassen c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen 5 a–f) Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 6 Nr. 5) d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen d) Vorschläge zur Abfallvermeidung erfragen. a) Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie nach Herstellervorgaben planen und festlegen a) bis f) schrittweise eigenständiges Planen von Arbeitsvorgängen; Lesen von Arbeitsaufträgen b) Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln c) Teilebedarf, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern, bereitstellen und dokumentieren d) Zeitbedarf ermitteln e) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten f) Arbeitsergebnisse durch Soll-Ist-Wertvergleiche kontrollieren, bewerten, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen 6 a–c) Qualitätsmanagement (§ 6 Nr. 6) a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden b) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren c) Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden 12 a), b), c) betriebliches QMSystem durchsprechen; ermitteln der Arbeitsziele; prüfen, ob die Vorgaben des Qualitätssicherungssystems angewendet werden A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 7 a–d) Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 7) a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden a), b), d) sicheren Umgang mit Maschinen vermitteln, dabei UVVRegeln zu Grunde legen; Daten auf Typenschildern elektrischer Maschinen und Geräten vermitteln b) Bedienungsanleitungen lesen, anwenden und erklären c) Bedienelemente von Fahrzeugen anwenden d) Bedienelemente von Systemen anwenden, insbesondere von Anlagen, Maschinen oder Geräten 8 a–c) 9 a–h) Durchführen von Serviceund Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 8) Messen und Prüfen an Systemen (§ 6 Nr. 9) c) in die Bedienung eines Fahrzeuges einweisen, besonders darauf hinweisen, dass Fahrzeuge ohne gültige Fahrerlaubnis nicht gefahren werden dürfen; wesentliche Fahrzeugteile erläutern und benennen lassen a) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Fahrzeugoberflächen und des Fahrzeuginnenraums durchführen a) Techniken der Gebrauchtwagenaufbereitung vermitteln b) Servicearbeiten nach Kundenwünschen und Herstellerangaben ausführen b) Kundenwünsche entgegennehmen; Herstellerangaben für die Durchführung von Servicearbeiten kennen und anwenden; Flüssigkeitsstand der Batterie prüfen und ggfs. auffüllen c) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Betriebseinrichtungen durchführen c) Wartungspläne von Hebebühnen kennen; betriebliche Maschinen und Anlagen warten und pflegen a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen a) Einsatz von Messgeräten kennenlernen b) elektrische sowie elektronische Größen und Signale an Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilen, Prüfergebnisse dokumentieren b) Spannungsmessung durchführen lassen; Widerstände mit dem Multimeter messen c) elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen c) Fehler eines Masseschlusses ermitteln d) Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen d) – g) u.a. Funktionsabläufe und Messtechniken verstehen e) Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und anwenden f) Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen 13 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 9 a–h) Messen und Prüfen an Systemen (§ 6 Nr. 9) g) Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen 10 a–g) 11 a–k) Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 10) Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) Praxisumsetzung (Wissen/Können) h) physikalische Größen, insbesondere Drücke und Temperaturen messen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren h) Messgeräte und -einheiten kennen und anwenden a) Arbeits- und Sicherheitsregeln, sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim Heben von Hand anwenden a) rückenschonende Arbeitstechniken zeigen b) Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme bewegen, abstellen, anheben, abstützen und sichern b) wie beschrieben c) Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zur Entsorgung beitragen; Arbeitsschritte dokumentieren c) Herstellerangaben kennen und beachten; kompletten Bremsflüssigkeitswechsel durchführen lassen; Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, nach den betrieblichen Anweisungen verwenden; Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen herstellen d) mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit, Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen; Arbeiten dokumentieren d) Soll-Ist-Vergleich einschließlich schriftlicher Dokumentation durchführen lassen e) hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und mechanische Verbindungen prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren e) wie d) f) Drücke an pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen f) wie d) g) Werterhaltung beim Umgang mit Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen berücksichtigen g) Obhutspflicht der Werkstatt erklären; pfleglicher Umgang mit d. Betriebseinrichtung ansprechen a) Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, auf Wiederverwertbarkeit prüfen, kennzeichnen und systematisch ablegen a) wie beschrieben b) demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen b) Zusammengehörigkeit von Bauteilen eines Systems erläutern; z.B. Motor, Kupplung, Getriebe, Antriebstrang etc.; Bewegungsfunktion von Bauteilen prüfen 14 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 11 a–k) Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) c) Bauteile und Baugruppen säubern, reinigen, konservieren und lagern c) wie beschrieben d) Bauteile, Baugruppen und Systeme fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmoments herstellen d) verschiedenen Schraubsysteme und die zugehörigen Werkzeuge zeigen; Löse- und Anzugsstrategien vermitteln; Einsatz des Drehmomentschlüssels üben e) Bauteile, Baugruppen und Systeme montieren, in Betrieb nehmen sowie auf Funktion und Formgenauigkeit prüfen e) mechanische Verbindungen, insbesondere deren Sicherungselemente, kontrollieren f) Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen f) Sichtprüfung, z.B. an einer Auspuffanlage, durchführen g) Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen und körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen und umformen g) Inhalte werden am besten in der überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt vermittelt h) Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen; Werkstücke und Bauteile bohren und senken h) Einsatz einer kabelgeführten Bohrmaschine zeigen und üben lassen; soweit vorhanden, Übungen an Ständerbohrmaschinen durchführen lassen i) Innen- und Außengewinde herstellen und instand setzen i) wie dort beschrieben k) elektrische Verbindungen und Anschlüsse herstellen, überprüfen, instand setzen und dokumentieren k) verschiedene Kabelschuhverbindungen anfertigen lassen. a) Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für den wirtschaftlichen Betriebsablauf beurteilen und zur Vermeidung von Störungen beitragen a) Kundenauftrag unter den Aspekten der damit verbundenen Kommunikation, Information sowie Dokumentation durchsprechen b) betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Unterlagen und Informationen nutzen b) anhand eines Kundenauftrages die Arbeitsabläufe, techn. Daten u. Reparaturarbeiten mit Hilfe von werkstattgestützten EDV-Systemen u. -Anleitungen vorstellen u. durchführen lassen; techn. Unterlagen beschaffen, u.a. auch über eine Internet-Suchmaschine (z.B. www.google.de) c) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen; Sachverhalte darstellen sowie Fachausdrücke anwenden c) wie dort beschrieben 12 a–o) betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12) 15 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 12 a–o) betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12) d) Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen d) nur sprechenden Menschen kann geholfen werden – Umsetzung eines Kundenauftrages »erleben lassen«; Fachbezeichnungen und -wörter interpretieren und erläutern e) Datenträger handhaben und Datenschutz beachten; digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen e) Umgang mit versch. Datenträgern (z.B. CD-ROM, USB-Stick, Diskette) üben lassen; Hinweise auf Umgang mit personenbezogenen Daten geben f) Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren f) Beispiele für die Identifizierung von Systemen, z.B. Motor, Getriebe, Motormanagement, Zünd- und Bremssystem etc. geben g) Zeichnungen anwenden g) Einbauort eines Zubehörs auf Grundlage einer Bedienungsanleitung zeigen lassen h) Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und anwenden h) wie dort beschrieben i) Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden i) wie dort beschrieben k) Funktionspläne fahrzeugpneumatischer und hydraulischer Steuerungen und Kraftübertragungen lesen und beachten k) Funktionsplan einer Zentralverriegelung besprechen l) Vorschriften und Richtlinien für die Verkehrssicherheit sowie für das Verhalten im Straßenverkehr anwenden l) über die Anwendung der StVZO auf dem Betriebsgelände unterweisen; besonders die Verhaltensregeln zur Vermeidung von Wegeunfällen zwischen Wohnort und Arbeitsstelle ansprechen m) Kundenwünsche und Informationen nach Vorgaben entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen m) wie dort beschrieben n) Vorgaben für das Informieren über Instandhaltungsarbeiten beachten n) Herstellerangaben und Angaben aus der Bedienungsanleitung ermitteln lassen o) Vorgaben für das Informieren hinsichtlich der Bedienung des Zubehörs und der Zusatzeinrichtungen beachten, auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen o) wie dort beschrieben 16 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 1 a–f) Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufensowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 6 Nr. 5) a) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages, der Instandhaltungsvorgaben, Einbauanleitungen, der personellen und technischen Gegebenheiten planen, kontrollieren und bewerten a) – c) Arbeitsvorgänge eigenständig planen; Arbeitsaufträge lesen; Material-, Werk- und Hilfsstoffe nach Herstellervorgaben einsetzen, z.B. Material- und Hilfsstoffe erkennen und ihre Eigenschaften beachten b) Zeit-, Teile- und Materialbedarf sowie Betriebs- und Hilfsstoffe für den Arbeitsauftrag festlegen c) Arbeitsplatzbedarf festlegen, Werkzeuge und Prüfmittel ermitteln sowie deren Einsatz abstimmen 2 a–d) Qualitätsmanagement (§ 6 Nr. 6) d) Schäden an angrenzenden Bauteilen und Baugruppen erkennen, protokollieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten d) z.B. Sicht- und Funktionsprüfung einer Auspuffanlage durchführen; Reparaturumfang festlegen e) Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrollieren und dokumentieren e) z.B. Funktionsprüfung der Beleuchtungsanlage durchführen und protokollieren; über den Stand der Verkehrsvorschriften informieren f) Sicherheitshinweise der Hersteller, insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, beachten f) Sicherheitsbestimmungen aus der Bedienungsanleitung eines Fahrzeugs heraussuchen lassen; Betriebsanweisung nach Arbeitsstättenverordnung für Flüssiggasfahrzeuge (LPG) besorgen lassen und einzelne Punkte durchsprechen a) Richtlinien zur Sicherung der Produktund Arbeitsqualität beachten a) wie dort beschrieben b) Prüf- und Wartungsfristen von Betriebs- und Prüfmitteln beachten und Maßnahmen einleiten b) Wartungs- und Eichvorschriften von Reifenfüllgeräten, Ölmessbecherm, Abgasuntersuchungsgeräten, Hebebühnen etc. auflisten und ggfs. Maßnahmen einleiten lassen c) Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen beachten und anwenden c) das gesamte Verfahren einer Rückrufaktion eines Herstellers für einen bestimmten Fall durchsprechen; das betriebliche Beschwerdemanagement vermitteln 17 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 2 a–d) Qualitätsmanagement (§ 6 Nr. 6) d) zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen d) Ermuntern, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe abzugeben 3 a–f) Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 7) a) Menüfunktionen erkennen, anwenden und Informations-, Kommunikations-, Komfort- und Sicherheitssysteme bedienen a) Kenntnisse der Menüführung an einem modernen Fahrzeug vermitteln b) mechanische Notfunktionen anwenden b) Sicherungseinrichtungen einer Hebebühne zeigen c) erhöhtes Gefährdungspotenzial an Fahrzeugen erkennen, Sicherheitsvorschriften anwenden c) im Umgang mit Gefahrstoffen (Beispiel Kraftstoffe) unterweisen d) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattungen codieren und in Betrieb nehmen d) und f) nach dem Einbau, z.B. einer Anhängerkupplung; bei einem Fahrzeug mit BUS-System wird das Teil codiert, die technischen Unterlagen der Hersteller dem Fahrzeugtyp zugeordnet und in Betrieb genommen e) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattung nach gesetzlichen Vorschriften und technischen Unterlagen dem Fahrzeugtyp zuordnen e) z.B. für Reifen und Felgen die zulassungsspezifischen Gesetze und Richtlinien kennen f) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattung für den Ein- oder Umbau vorbereiten, ein- oder umbauen, anschließen; Funktion prüfen; die Integration in die vorhandenen Systeme vornehmen; Änderungen dokumentieren 4 a–d) Durchführen von Serviceund Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 8 ) a) Korrosionsschutz an Fahrzeugen ergänzen und erneuern a) Korrosionsschutzmittel auswählen und auftragen b) Fahrzeuge optisch aufbereiten b) Auswahl der Reinigungsmittel für die verschiedenen Materialien und Oberflächen eines Fahrzeugs (insbesondere Lack-, Kunststoff- und Gummiteile sowie Textilien) erläutern und anwenden lassen c) Räder und ihre Bauelemente prüfen und auswuchten c) Achsspiel prüfen d) Reifen prüfen und wechseln d) Fahrzeugreifen auf Profiltiefe, Reifenfülldruck und -laufbild prüfen. Reifenalter an DOT-Nr. ermitteln lassen 18 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 5 a–h) Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Systemen sowie von Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 10) a) Wartungs- und Prüfvorschriften nach Herstellerangaben anwenden c) Wartungsarbeiten nach Wartungsplänen durchführen a) – c) Wartungsangaben anhand von Serviceintervallen, -routinen, Checklisten und Sonderservice-Checks durchführen; Fahrwerke vermessen und einstellen, Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und tauschen; Funktionsprüfung der Beleuchtungsanlage, Wischerblätter kontrollieren, einstellen und auswechseln; Bremsanlage kontrollieren d) Einstellarbeiten an Fahrzeugen und Systemen durchführen d) Klappscharniere und Türversteller überprüfen und schmieren e) Ergebnisse interpretieren, dokumentieren und Maßnahmen zur Instandsetzung einleiten e) Verschleiß, Beschädigungen und Dichtheit, Lagerabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen und dokumentieren f) Fahrzeuge für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vorbereiten, Durchführung begleiten f) Helfertätigkeit für die Durchführung einer Abgasuntersuchung g) Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges überprüfen, Mängel dokumentieren g) vorbereitende Prüfungen für eine Abgasuntersuchung nach § 47 a StVZO und bei einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, u.a. Dicke der Bremsbeläge an der Vorderachse prüfen h) Soll- und Istwerte unter Anwendung der Diagnosesysteme ermitteln, Einstellwerte erfassen, Einstellungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren h) Durchführung einer Abgasuntersuchung erläutern a) Systeme und Baugruppen auf Funktion und Schäden prüfen a) Beleuchtungsanlage, Startund Ladestromanlage prüfen b) Systeme, Baugruppen und Bauteile unter Berücksichtigung von Montageanleitungen demontieren und montieren b) u.a. Instandsetzung einer Bremsanlage, Abgasanlage austauschen und montieren c) Funktion von Sensoren und Aktoren, insbesondere Signale, prüfen und messen c), d) z.B. ABS-Signale prüfen 6 a–e) Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) b) Funktionskontrollen durchführen und Fehlerspeicher auslesen d) Arbeiten und Arbeitsschritte dokumentieren 19 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 6 a–e) Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11) e) elektrische, elektronische, mechanische, mechatronische, pneumatische und hydraulische Systeme, Baugruppen und Bauteile instand setzen e) u.a. Motorsteuerung, Ventilspiel prüfen, Kühlsystem instandsetzen, mechanisches und hydraulisches Bremssystem instandsetzen 7 a–h) betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12) a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen a) Internetrecherche nach technischen Daten durchführen lassen b) technische Informationen interpretieren, aufbereiten, vermitteln, präsentieren und dokumentieren b) wie dort beschrieben c) Gesetze und Vorschriften, insbesondere über die Zulassung im Straßenverkehr, beachten c) gesetzliche Anbauhöhen von Beleuchtungseinrichtungen an der Fahrzeugfront ermitteln und an einem Fahrzeug überprüfen lassen d) elektrische, elektronische, elektropneumatische und elektro-hydraulische Schalt- und Funktionspläne von Kraftfahrzeugen anwenden d) Schalt- und Funktionsplan einer Zentralverriegelung erläutern lassen e) mit Kunden situationsgerecht umgehen e) – h) technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit von Reparaturen ermitteln: Dem Kunden die Durchführung eines Sonderservices z.B. Stoßdämpferprüfung vermitteln f) Störungs- und Schadensanalyse durch eingrenzende Kundenbefragung durchführen g) Kunden in die Bedienung von Kraftfahrzeugen und Systemen einweisen h) Kunden auf erforderliche Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie weitere Serviceleistungen der Hersteller und des Betriebes hinweisen 8 a–c) Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen (§ 6 Nr. 13) a) Schäden und Funktionsstörungen an mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen von Kraftfahrzeugen und deren Baugruppen feststellen a) Sichtprüfung an einem Fahrzeug durchführen; an anderen Fahrzeugsystemen die Beleuchtungs-, Start- und Ladestromanlage prüfen b) Fehler und Störungen und deren Ursachen mit Hilfe von Schalt-, Anschluss- und Funktionsplänen eingrenzen und bestimmen b) wie beschrieben 20 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr lfd. Nr. Inhalt des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Praxisumsetzung (Wissen/Können) 8 Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen (§ 6 Nr. 13) c) Standarddiagnoseroutinen anwenden; Fehler und Störungen eingrenzen und bestimmen, insbesondere durch Funktionskontrolle, Sinneswahrnehmungen, Auslesen von Fehlerspeichern sowie Messen und Prüfen elektrischer, elektronischer, hydraulischer, mechanischer, pneumatischer Größen; Zusammensetzung der Abgase interpretieren c) wie beschrieben a–c) 3.2 Übersicht der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsplans gem. § 8 auf Basis der Anlage zu § 7 des Ausbildungsrahmenplans für den/die Kfz-Servicemechaniker/-in 1. Ausbildungsjahr (Abschnitt I Berufliche Grundbildung) Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der lfd. Nr. des Abschnittes I zeitlicher Richtwert in Wochen* Arbeitsorganisation a) – f) 4 6 Qualitätsmanagement a) – c) 4 7 Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen a) – d) 3 8 Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen a) – c) 4 9 Messen und Prüfen an Systemen a) – h) 5 10 Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen a) – g) 9 11 Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen a) – k) 14 12 Betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit dem Kunden a) – o) 9 lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes 5 * Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsberufen zu vermitteln 21 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 2. Ausbildungsjahr (Abschnitt II Berufliche Fachbildung) Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der lfd. Nr. des Abschnittes II zeitlicher Richtwert in Wochen* Arbeitsorganisation a) – f) 5 2 Qualitätsmanagement a) – d) 3 3 Bedienen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen a) – f) 6 4 Durchführung von Servicearbeiten an Fahrzeugen und Betriebeinrichtungen a) – d) 4 5 Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen a) – h 14 6 Montieren, Demontieren und Instandsetzen von Fahrzeugen a) – e) 10 7 betriebliche und technische Kommunikation, Kommunikation mit dem Kunden a) – h) 6 8 Fahrzeugdiagnose a) – d) 4 lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 * Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsberufen zu vermitteln 3. Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen der lfd. Nr. des Abschnittes I lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht a) – e) 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) – e) 3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit a) – d) 4 Umweltschutz a) – d) 22 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 4. Zwischenprüfung, Abschlussprüfung Ausbildungsabschluss Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 02.06.2004 (BGBl. I S. 1057) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) durchgeführt. Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind: das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft die Teilnahme an der Zwischenprüfung 4.1 Prüfungsumfang und Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen in höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe bearbeiten. In diesem Zusammenhang sollen die Auszubildenden zeigen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um Arbeiten planen und durchführen und dabei die Arbeitsmittel und Messgeräte richtig anwenden können. Sie müssen zudem in der Lage sein, Aspekte der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes berücksichtigen zu können. In Betracht kommen für die praktische Arbeit das In- sowie Außerbetriebnehmen von Baugruppen und Systemen, Bauteile, Baugruppen und Systeme demontieren, zuordnen, montieren und Funktionen prüfen. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen in insgesamt höchstens sieben Stunden fünf praktische Aufgaben ausführen, die so gestaltet sind, dass sie realen Kundenaufträgen entsprechen. Hierfür kommen Aufgaben aus den Bereichen »Messen und Prüfen von Fahrzeugbaugruppen und -systemen an zwei Systemen«, »Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse an zwei Fahrzeugsystemen« und »Instandhalten, insbesondere Montage von Motor, Kraftübertragung, Fahrwerk oder Zubehör; Anfertigen einer Arbeitsplanung« in Betracht. Außerdem muss ein höchstens zehn Minuten dauerndes Fachgespräch geführt werden. In höchstens drei Stunden sind schriftliche Aufgaben, die sich inhaltlich auf die praktischen Arbeitsaufgaben beziehen, zu bearbeiten. Die Aufgabenstellungen können weitere Lerninhalte abdecken. Bei der Ermittlung des Prüfungsergebnisses werden die praktischen Arbeitsaufgaben zusammen mit den schriftlichen Aufgabenstellungen zu 75 Prozent und das Fachgespräch mit 25 Prozent gewichtet. Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn insgesamt ausreichende Leistungen erzielt wurden. 23 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Für die Prüfung ist im Ausbildungsbereich Industrie und Handel die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) im Ausbildungsbereich Handwerk ist die örtliche Handwerkskammer (HWK) zuständig 4.2 Anrechnung von Prüfungsleistungen und Fortführung der Ausbildung Bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in kann die Ausbildung nach den Vorschriften des dritten und vierten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden. Bei Fortsetzung in einem der Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in, Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik, Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik oder Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik sind die Ausbildungsvorschriften für die zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres im betreffenden Beruf maßgeblich. Bei Weiterführung der Ausbildung in einem der oben aufgeführten Berufe gilt: Die in der Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugservicemechaniker/in erzielten Leistungen werden als Teil 1 der Gesellenprüfung bewertet und in das Gesamtergebnis einbezogen. Für den Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik gilt die Zwischenprüfung als abgelegt. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Kraftfahrzeugservicemechaniker bzw. Kraftfahrzeugservicemechanikerin. 24 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 5. Rahmenlehrplan des Berufskollegs Welche Berufsschule besucht der Kfz-Servicemechaniker? Während seiner zweijährigen Ausbildung besucht der Kfz-Servicemechaniker die gleiche Berufsschule (Berufskolleg) wie der Kfz-Mechatroniker. Die Berufsschulen werden bei entsprechender Schülerzahl eigene Berufsschulklassen für die Kfz-Servicemechaniker einrichten. Eine besondere Förderung im Rahmen der zweitägigen Berufsschuldauer je Woche wird von der Berufsschule sichergestellt. Lernfeldkonzept statt Schulfächer Der Zeitaufwand für den Berufsschulunterricht der Kfz-Mechatroniker von 480 Stunden pro Jahr und den darin enthaltenen 320 Stunden für den fachtheoretischen Unterricht wurde auch für den Kfz-Servicemechaniker übernommen. In den 60 bis 100 Stunden umfassenden einzelnen Lernfeldern stehen die Arbeitsprozesse einer Kfz-Werkstatt im Vordergrund und nicht mehr das Wissen über die Fahrzeugtechnik. Die Funktion dieser technischen Systeme sind in Lernhandlungen integriert, also nicht mehr Kern eines isolierten Schulfaches. Pro Schuljahr müssen 4 Lernfelder abgearbeitet werden. Das neue Unterrichtskonzept ist für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden von Vorteil, da in der Berufsschule eine dem Werkstattalltag entsprechende Wissensvermittlung stattfindet. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen den Lernorten Schule und Betrieb nötig. 5.1 Übersicht und Inhalte der Lernfelder Rahmenlehrplan der Berufsschule Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugservicemechaniker/-in Lernfeld Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 Thema des Lernfeldes Zeitrichtwert 1. Jahr Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme Prüfen und Instandsetzen von Steuerungsund Regelungssystemen Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen 25 2. Jahr 100 80 80 60 80 60 100 40 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Inhalte der Lernfelder 1. Lehrjahr Lernfeld 1: Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden Inhalte: Arbeitsplanung Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe Herstellerunterlagen Ersatzteil- und Materialbedarfslisten Servicekonzepte und -umfänge Straßenverkehrs-Zulassungsordnung, Straßenverkehrsordnung Reparaturleitfäden und Servicepläne Arbeitssicherheit, Unfallverhütung Blockschaltbilder, Diagramme und Funktionsschemata Entsorgung und Recycling Technische Systeme und Teilsysteme Arbeitsqualität Technische Informations-, Kommunikations- und Dokumentationssysteme Gesprächsführung und Kommunikationsregeln Konfliktvermeidungsverhalten Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen Lernfeld 2: Moderations- und Präsentationstechniken Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Inhalte: Demontage-, Instandsetzungs- und Montagepläne Schrauben und Schraubenverbindungen Fahrzeuge, fahrzeugspezifische Bauteile, Baugruppen und Systeme Anzugsdrehmomente Korrosionsschutz Maschinen, Montagewerkzeuge und Werkstoffe Haftungsrecht Bohrungen und Gewinde Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen von Flächen, Längen und Gewinden Lernfeld 3: Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Inhalte: Schaltpläne Schaltzeichen, Klemmenbezeichnungen elektrische und elektronische Bauelemente, Baugruppen und Systeme Leitungen, Leitungsverbindungen Vorschriften zur Prüfung elektrischer/ elektronischer Systeme elektrische und elektronische Schaltungen, Grundgrößen und Signale Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im Umgang mit elektrischen Bauteilen Elektrische Mess- und Prüfgeräte Installationsvorschriften 26 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Lernfeld 4: Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen 1. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Inhalte: Reparaturleitfäden, Funktionsschemata, Fehlersuchpläne Symbole, logische Verknüpfungen Steuerkette, Regelkreis Arbeitssicherheit und Unfallverhütung bei hohen Drücken Steuerungs- und regelungstechnische Größen Entsorgung von Betriebsstoffen Sensoren, Aktoren, EVA-Prinzip Grundschaltungen der Steuerungsund Regelungstechnik Inhalte der Lernfelder 2. Lehrjahr Lernfeld 5: Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 80 Stunden Inhalte: Werkstattinformationssysteme Energiemanagement Diagnosesysteme Neue Bordnetze Schaltpläne Alternative Energiespeicher Inspektions- und Wartungsvorschriften kundenorientierte Kalkulationen Akkumulatoren Kundenberatung Starter, Generator, Startergenerator Lernfeld 6: Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 60 Stunden Inhalte: Motorbauarten Motorkühlung Motorbaugruppen Motorsteuerungssysteme Demontage- und Montagevorschriften Diagramme Montagewerkzeuge, Sonderwerkzeuge Betriebs- und Hilfsstoffe Motorschmierung Entsorgung von Motorölen und Kühlflüssigkeiten 27 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Lernfeld 7: Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 100 Stunden Inhalte: Verbrennungsverfahren Sensoren und Aktoren Schadstoffemissionen Steuerungen und Regelungen Schadstoffreduzierung Teilsysteme Motormanagement Blockschaltbilder, Schaltpläne, Diagramme, Funktionsschemata Baugruppen und Systeme der Gemischaufbereitung / Ottomotor und Dieselmotor Signal-, Stoff- und Energiefluss Schnittstellen zu anderen Systemen Diagnose-, Test- und Messgeräte Kraftstoffe Test- und Messverfahren Lernfeld 8: Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen 2. Ausbildungsjahr Zeitrichtwert: 40 Stunden Inhalte: Fahrzeugspezifische Daten Abgas und Umwelt Schadstoffklassifikation Geräuschemission Gesetzliche Test- und Prüfverfahren zur Abgasuntersuchung Schalldämpfung Qualitätssicherung Test- und Prüfgeräte Serviceleistung und Kundenzufriedenheit Abgasrelevante Systeme 5.2 Zeugnisfächer In der Berufsschule hat die Umstellung in der Wissensvermittlung in Form von Lernfeldern, die in 60 bis 100 Stunden zusammenhängende fahrzeugtechnische Themen behandeln, die traditionellen Schulfächer abgelöst. Damit im Schulzeugnis nicht die Überschriften der vier Lernfelder je Schuljahr aufgeführt werden, hat das Schulministerium NRW sogenannte Bündelungsfächer geschaffen. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden für die berufsbezogenen Lernbereiche folgende Zeugnisfächer ausgewiesen: »Service« »Demontage« »Instandsetzung und Montage« »Prüf- und Installationstechnik« »Diagnose« »Wirtschafts- und Betriebslehre« Mehr Informationen zum Rahmenlehrplan und der neuen Wissenvermittlung in den Berufskollegs unter www.kfz-servicemechaniker.de --> Info für Ausbilder download --> Rahmenlehrplan. 28 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 6. Neue Qualität in der Ausbildung Natürlich steht bei dem neuen Ausbildungsberufsbild »Kfz-Servicemechaniker« die technische Ausbildung im Vordergrund. Aber auch die Veränderung des beruflichen Alltags in der Kfz-Branche findet beim Kfz-Servicemechaniker wie auch den anderen neuen Autoberufen (Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik) ihren Niederschlag. Gegenüber dem bisherigen Ausbildungsberuf »Kfz-Mechaniker« wurden die Ausbildungsinhalte beim KfzMechatroniker und Kfz-Servicemechaniker im Bereich der Metallbearbeitung und -verarbeitung stark reduziert. Dafür setzen die Ausbildungsordnungen des Kfz-Servicemechanikers bzw. des Kfz-Mechatronikers neue Schwerpunkte. Neu: mehr Service-, Wartungs- und Instandsetzungsinhalte Neu: technische Kommunikation Neu: betriebliche Kommunikation (intern/extern) Neu: Kommunikation mit dem Kunden Neu: Qualitätsmanagement Neu: Wartung und Pflege von Betriebseinrichtungen Praxis-Beispiele ausgezeichneter Kfz-Werkstätten Mit der neuen Ausbildungsverordnung und den Änderungen in den Arbeitsabläufen einer Kfz-Werkstatt ergeben sich automatisch auch Änderungen in der Qualität der Ausbildung. Nachfolgend werden die besten Ideen der Preisträger des Berufsbildungspreises 2003 im Kfz-Gewerbe für eine qualifizierte gute Ausbildung (von gewerblichen und kaufmännischen Lehrlingen) aufgeführt. Internetführerschein Der Bereich der technischen Kommunikation erfordert ein Verständnis beim Umgang mit Computertechnik, Standard-Software-Programmen und der Nutzung des Internets (z.B. Handhabung der Suchmaschine www.google.de). Bereits in den ersten Wochen der Ausbildung soll festgestellt werden, inwieweit der neue Azubi »fit« im Umgang mit der Computertechnik und dem Internet ist. Sollten hier Defizite bestehen, bietet sich die Teilnahme an einem Internetführerscheinkurs an, der preiswert von den Volkshochschulen (VHS) angeboten wird. Mitarbeit bei Gesellen im ständigen Wechsel Der wahre Ausbilder des Lehrlings ist der ihm zugeteilte Geselle. Diese verfügen in der Mehrheit nicht über die berufspädagogischen Qualifikationen eines Meisters. Insbesondere führen zwischenmenschliche Spannungen zwischen Geselle und Lehrling zu beiderseitigem Frust. Der Kfz-Servicemechaniker-Lehrling sollte möglichst im 29 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N vierwöchentlichen Rhythmus mit den verschiedenen Werkstattmitarbeitern arbeiten. Stimmt die Chemie im Team, kann der Wechsel zeitlich ausgedehnt werden Wochenaufgaben Die Ausbildung sollte zu einem selbständigen und handlungsorientierten Mitarbeiter führen, so dass sogenannte Wochenaufgaben die Ausbildung am Fahrzeug ergänzen. Wie zu Zeiten der »alten« Berichtshefte soll eine Ausarbeitung über ein Thema der vergangenen Arbeitswoche erarbeitet werden. Für diese Aufgabe wird der Lehrling während der Arbeitszeit für eine Stunde freigestellt. Die Abgabe und Besprechung erfolgt zeitnah. Wochendienst Die Durchführung eines Wochendienstes prägt das Verantwortungsbewusstsein und die Zuverlässigkeit des Lehrlings. Eine Aufgabe könnte sein, für die Sauberkeit und Ordnung der Werkstatt verantwortlich zu sein, hier insbesondere Einhaltung der Abfall-Trenn-Regeln eines Betriebes. Ein weiteres Beispiel ist die Verantwortung für den Schlüsseldienst vor dem Feierabend. Betriebliche Projektarbeit Nicht alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes fallen in Form eines Kundenauftrages im Werkstattbetrieb an. Auch lässt der Termindruck nicht immer Zeit für eine umfassende Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse am Kundenfahrzeug zu. Zeitgemäß ist die Aufgabe von mehr oder weniger umfangreichen Projektaufgaben, deren Ergebnis schriftlich dokumentiert und in Form eines Fachgespräches präsentiert werden sollen. Hier bieten sich die Dokumentation von durchgeführten Messungen (Füllstände Betriebsstoffe, elektr. Messungen, Signale etc.) an einem Gebrauchtwagen oder die Instandhaltung bzw. -setzung an einem Gebrauchtwagen oder Betriebsfahrzeug an. Servicekommunikation Der Bereich der Kommunikation sowohl mit den Mitarbeitern eines Autohauses und deren Lieferanten sowie mit dem Kunden muss vermittelt werden. Sofern hier Defizite bestehen, bietet sich auch hier die Teilnahme an Kursen der VHS für den Lehrling an. Bereits wenige Wochen nach Ablauf der Probezeit sollten Testgespräche mit einem internen »Kunden« durchgeführt werden. Quartalsweise Beurteilung Wichtig ist die quartalsweise Beurteilung des Lehrlings, um festzustellen, welche Ausbildungsinhalte in diesem Zeitraum vermittelt wurden und wo die Stärken und Schwächen des Lehrlings liegen. Die Beurteilung sollte in einem Gespräch zwischen dem Meister (ggfs. Gesellen) und dem Lehrling stattfinden. 30 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N Betrieblicher Unterricht In der vorangegangenen allgemeinbildenden Schule hat der Kfz-Servicemechaniker einen geringeren Wissensstoff vermittelt bekommen als ein Absolvent mit Fachoberschulreife oder Abitur. Die Berufsschulen in NRW führen Förder- und Stützkurse für die Kfz-Servicemechaniker während der zweitägigen Berufsschuldauer je Woche durch. In vielen Fällen wird es notwendig sein, dass darüber hinaus auch seitens des Ausbildungsbetriebes über eine Förderung schulischer Defizite nachgedacht werden muss. Die zukünftigen Werkstattmitarbeiter müssen sich in Wort und Schrift ausdrücken können. Zudem gibt es in der Ausbildungsordnung auch Themen, die nur in Form von theoretischen Lerneinheiten vom Ausbildungsbetrieb erbracht werden können, so z.B. die Erläuterung der Personalstruktur oder die Vermittlung des betrieblichen Qualitätssicherungskonzeptes. Ein stetiger betrieblicher Unterricht pro Woche sollte also fest eingeplant werden. Regelmäßige Kontakte zur Berufsschule Gerade bei Lehrlingen, die Schwierigkeiten beim theoretischen Teil der Ausbildung haben, empfiehlt sich ein regelmäßiger Kontakt des Ausbildungsbetriebes bzw. des Ausbilders zum verantwortlichen Berufsschullehrer. Zudem ist jeder Ausbilder aufgefordert, an den Sprechtagen der Berufsschule teilzunehmen bzw. sich an den Bildungsgangkonferenzen der Berufskollegs zu beteiligen. Ein Gespräch mit dem Ausbilder der überbetrieblichen Ausbildungsstätte kann die Beurteilung abrunden. Lehrlingsaustausch Der Lehrlingsaustausch mit anderen Kfz-Werkstätten in der Region ist ein Motivationsschub für jeden Kfz-Servicemechaniker. Teilweise bieten die Handwerkskammern auch einen vierwöchigen EU- Auslandsaufenthalt in Kfz-Werkstätten an. Teilnahme an Hersteller-Lehrgängen Zunehmend öffnen Fahrzeughersteller ihre technischen Kurse für Auszubildende. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, sollten Kfz-Servicemechaniker die Möglichkeit bekommen, an solchen Lehrgängen teilzunehmen. Incentives Erfolg soll belohnt werden, sei es die pfiffige Idee bei der Lösung eines Reparaturauftrages, die gewissenhafte Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten an Betriebsmitteln und -anlagen oder eine umfangreiche erfolgreiche Projektarbeit. Dies können kleine Werbegeschenke sein oder die Zurverfügungstellung eines Vorführwagens am Wochenende oder eine anteilige Kostenübernahme zum Führerschein etc. 31 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 7. Hinweise, Bezugsquellen, Informationen 7.1 Begriffserklärungen aus dem Ausbildungsberufsbild Was versteht man unter einem System? Gesamtheit technischer Aggregate und deren Steuerung zur selbständigen Erfüllung einer Funktion (z.B. Teile einer Bremsanlage einschl. deren hydraulischen und pneumatischen Komponenten sowie Steuerungseinheiten der ABS-Regelung) Was versteht man unter einer Instandsetzung? Maßnahmen zur Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustandes von technischen Mitteln eines Systems Was versteht man unter Wartung? Maßnahmen zur Bewahrung des funktionsfähigen Zustandes von technischen Mitteln eines Systems Was versteht man unter Service? Dienstleistungsarbeiten am Fahrzeug oder der Betriebsausstattung eines Kfz-Betriebes; kurzfristige Tätigkeiten mit leichten Handgriffen (z.B. Wechseln von Wischerblättern) 7.2 Bezugsquellen Ausbildungsplan Der geforderte betriebliche Ausbildungsplan »Kfz-Servicemechaniker« ist bei den zuständigen Kfz-Innungen erhältlich. Es handelt sich nicht um die farbigen Pläne (wie z.B. für den Kfz-Mechatroniker) im DIN-A-2-Format, sondern um eine abheftbare DIN-A-4-Broschüre zum gleichen Preis, die zusätzlich den Verordnungstext des Kfz-Servicemechanikers enthält. Ausbildungsvertrag Für den Ausbildungsvertrag wird das gleiche Formular verwendet wie für die anderen gewerblichen Ausbildungsberufen im Kfz-Gewerbe. Der Ausbildungsvertrag für den Kfz-Servicemechaniker wurde auch in die Auswahlliste des branchenspezifischen elektronischen Berufsausbildungsvertrages des Kfz-Gewerbes aufgenommen (Internetadresse www.kfz-nrw.de --> Branche intern --> Branchenservice --> Berufsbildung). 7.3 Weitere Informationen 7.3.1 Homepage im Internet Aktuelle umfassende Informationen sind unter der Homepage www.kfz-servicemechaniker.de abrufbar. Unter »Informationen für Ausbilder --> Download« kann u.a. abgefordert werden: Kfz-Servicemechaniker-Ausbildungs-VO 32 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N betrieblicher Ausbildungsrahmenlehrplan Kfz-Servicemechaniker Rahmenlehrplan der Berufsschule Bestellformulare für Berufsinfo-Folder u.v.a.m. Informationen zur Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und anderen Fahrzeugberufen sowie zur Fortbildung von Kfz-Servicemechanikern und den Karrieremöglichkeiten sind unter www.autoberufe.de einsehbar. Dem Kfz-Servicemechaniker sollte auch das Ausbildungsjournal des Kfz-Gewerbes »autofachmann« zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen unter www.autofachmann.de. 7.3.2 Startpaket-Materialien für den Kfz-Servicemechaniker/in Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in NRW unterstützte die Entwicklung eines Startpaketes mit Informationsmaterialien, damit der neue Ausbildungsberuf professionell in den Ausbildungsmarkt NRW eingeführt werden konnte. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe NRW hat daraufhin in Kooperation mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und der IG Metall, Bezirk NRW, zwei Werbeflyer entwickelt, die sowohl Schüler als auch Kfz-Betriebe über diese Ausbildungsmöglichkeit informieren. Aufbau und Information des Schülerflyers ist ausgerichtet auf die Zielgruppe dieses Berufes: Hauptschüler mit einem Abschluss des Typ 10 A. In plakativer Form werden die Ausbildungsinhalte vorgestellt und die Vorteile erläutert. Aber auch der mögliche Karriereweg danach wird den Schülern näher gebracht. Der Werbeflyer »Merkblatt für interessierte KfzBetriebe – Die Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/in auf einem Blick« listet dagegen Fachfragen auf. Zum Beispiel, wer den/die Kfz-Servicemechaniker/in ausbilden darf, welche Berufsschule dieser/diese besucht und welche Form von Prüfung er/sie zum Abschluss seiner/ihrer Ausbildung ablegt. Ebenso Fragen zur Weiterqualifizierung oder zur Vergütung eines/einer ausgelernten Kfz-Servicemechanikers/mechanikerin. Betriebe, die sich für die Flyer interessieren, können diese mit dem Fax-Formular (siehe Anhang) beim WHKT unter der Fax-Nr. 0211/300-900 kostenfrei anfordern. Zudem wurde diese Broschüre mit der kommentierten Ausbildungsordnung als Handreichung für die praktische Ausbildung im Betrieb erstellt. 33 A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N 8. Anhang Die strategische Neuausrichtung der Anforderungsprofile der gewerblichen Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt ist als beispielhafte Darstellung grafisch wiedergegeben. Eine Organisation nach den Tätigkeitsschwerpunkten: Wartung – Reparatur – Diagnose ersetzt die bisherige baugruppenorientierte Spezialisierung der Monteure. Der Kfz-Servicemechaniker ist der Wartung und dem Service, sowie den einfachen Reparaturen zugeordnet. Der Kfz-Servicetechniker hingegen konzentriert sich auf die Diagnose und Fehlerbehebung komplexer Systeme und führt anspruchsvolle Reparaturen durch. Dazwischen befindet sich das Tätigkeitsfeld des Kfz-Mechatronikers. Gewerbliche Aus- und Weiterbildung – Beispielhafte Darstellung der Tätigkeitsschwerpunkte Ausbildung - Aus- und Weiterbildung Kfz-Servicemechaniker Kfz-Mechatroniker Kfz-Servicetechniker Wartung Reparatur Diagnose Tätigkeitsschwerpunkte Training Technisches Service-Center Intelligente Diagnose- und Reparatursysteme Training und Unterstützung Methodenkompetenz Systemkompetenz Technologie Herstellergestützte Reparatur Diagnose - Expertenwissen - Feldinformationen - Produktbetreuung - Quelle: Fachzeitschrift Autohaus Heft 17/2004 S. 12 ff. Autor: Manfred Schlegel 34 Eigendiagnose Integrierte Diagnose - Expertensystem - Regelbasierte Diagnose - Erfahrungsbasierte Diagnose - ANTWORTFAX Fax: 0211/3007-900 Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. Sternwartstraße 27–29 40223 Düsseldorf Ich bitte um ein Gespräch mit einem Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Ich bitte um kostenfreie Zusendung von 100 Exemplaren des Schüler-Flyers. Ich bitte um kostenfreie Zusendung von einigen Exemplaren des Flyers »Alles auf einen Blick«. Ansprechpartner: Betrieb/Adresse: Telefon: E-Mail: Ort, Datum Stempel, Unterschrift Herausgeber: Westdeutscher Handwerkskammertag Sternwartstraße 27–29 40223 Düsseldorf Telefon: (02 11) 30 07-700 Telefax: (02 11) 30 07-900 E-Mail: [email protected] Internet: www.handwerk-nrw.de Verantwortlich: Geschäftsführer Dipl.-Volksw. Reiner Nolten Redaktion: Dieter Paust, Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe NRW Layout: Peter Luttke, Westdeutscher Handwerkskammertag Best.-Nr. E-IV-006 IMPRESSUM