Kfz-Servicemechaniker/in Kommentierte Ausbildungsordnung

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Kfz-Servicemechaniker/in Kommentierte Ausbildungsordnung
Kfz-Servicemechaniker/in
Kommentierte Ausbildungsordnung
als Handreichung für Ausbildungsbetriebe
A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N
Vorwort
Kfz-Servicemechaniker/-innen ausbilden!
Das Kfz-Gewerbe muss sich als Dienstleistungsbranche immer wieder den veränderten Kundenwünschen anpassen. Ebenso müssen die Ausbildungsberufe nicht nur mit der jeweiligen Fahrzeug- und Instandhaltungstechnik
Schritt halten, sie müssen sich auch an den Bedürfnissen der Branche orientieren. Die strategische Neuausrichtung in den Anforderungsprofilen der gewerblichen Mitarbeiter sieht eine Organisation nach den Tätigkeitsschwerpunkten »Wartung/Reparatur/Diagnose« vor und ersetzt die bisherige baugruppenorientierte Spezialisierung der Monteure. Im Jahr 2003 startete der Nachfolgeberuf des Kfz-Mechanikers und des Kfz-Elektrikers, der Kfz-Mechatroniker, als Fachkraft für die gesamte Systemtechnik der neuen Fahrzeuggeneration. Seit
dem 1. August 2004 ist es die zweijährige Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/-in, die eher praktisch Begabten die Chance gibt, eine Ausbildung in der Kfz-Branche aufzunehmen.
Im Anhang sind die Anforderungsprofile der Werkstattmitarbeiter beispielhaft grafisch dargestellt. Der Kfz-Servicemechaniker »rangiert« unter dem Kfz-Mechatroniker, der 3,5 Jahre lernt, und wird für die ertragsstarken Standardarbeiten eines jeden Kfz-Betriebes sowie für die Pflege und Wartung von Betriebseinrichtungen eingesetzt.
Der Kfz-Servicetechniker konzentriert sich auf die Diagnose und Fehlerbehebung komplexer Systeme und führt
anspruchsvolle Reparaturen durch. Dazwischen befindet sich das Tätigkeitsfeld des Kfz-Mechatronikers.
Die Ausbildungsbetriebe sollten den jüngeren Menschen eine Zukunftschance bieten, die sonst aufgrund ihrer
eher praktischen Veranlagung und einem nicht so guten Hauptschulabschluss der Klasse 10 Typ A kaum eine
Chance auf einen Ausbildungsplatz als Kfz-Mechatroniker haben. Der Kfz-Servicemechaniker ist für beide Seiten keine Sackgasse – im Gegenteil: sollte sich der Auszubildende positiv entwickeln, steht nach bestandener
Abschlussprüfung einer Fortführung zu einer Ausbildung als Kfz-Mechatroniker/-in nichts im Wege.
Damit die Ausbildung für beide Seiten erfolgreich verläuft, haben sich die Projektpartner des Kfz-Servicemechanikers in NRW entschlossen, die vorliegende Handreichung zum neuen Ausbildungsberuf herauszugeben.
Wir wünschen uns eine weite Verbreitung dieser praxisorientierten Arbeitshilfe – sowohl im Kreise der betrieblichen Ausbilder als auch der Berufsschule und der Prüfer.
Westdeutscher Handwerkskammertag
Deutsches Kfz-Gewerbe NRW
Franz-Josef Knieps
Dieter Berens
Vorsitzender
Vizepräsident
Inhaltsverzeichnis
1.
2.
3.
Der/Die Kfz-Servicemechaniker/-in
4
1.1 Offizielles Ausbildungsprofil
4
1.2 Neun Fragen zur Ausbildung Kfz-Servicemechaniker/in
4
Ausbildungsinhalte – ein erster Überblick
8
2.1 Was im Betrieb zu vermitteln ist
8
2.2 Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung
9
2.3 Die Lernfelder der Berufsschule
9
Betrieblicher Ausbildungsplan
11
3.1 Umsetzung der vorgegebenen Ausbildungsinhalte in die Praxis
11
3.2 Zeitliche Gliederung
21
Zwischenprüfung, Abschlussprüfung
23
4.1 Prüfungsumfang und Prüfungsinhalte
23
4.2 Anrechnung auf Prüfungsleistungen
24
Rahmenlehrplan des Berufskollegs
25
5.1 Übersicht und Inhalte der Lernfelder
25
5.2 Zeugnisfächer
28
Neue Qualität in der Ausbildung
29
Praxis-Beispiele ausgezeichneter Kfz-Werkstätten
29
7.
Hinweise, Bezugsquellen, Informationen
32
8.
Anhang
34
4.
5.
6.
Impressum
36
3
A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N
1. Der/Die Kfz-Servicemechaniker/-in
1.1 Offizielles Ausbildungsprofil
A. Berufsbezeichnung
Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin. Geregelt als Ausbildungsberuf durch Erprobungsverordnung vom 2. Juni 2004. (BGBL I Nr. 27 vom 11.06.2004)
B. Ausbildungsdauer
2 Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule.
C. Berufliches Tätigkeitsgebiet
Die Ausbildung erfolgt in Kraftfahrzeugwerkstätten und bei Fahrzeugherstellern. Kraftfahrzeugservicemechaniker sind in der Pflege und Wartung, der Prüfung und Diagnose, der Instandsetzung sowie der Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen tätig.
D. Berufliche Qualifikationen
Kraftfahrzeugservicemechaniker führen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen selbständig und im Team durch. Sie stellen Fehler und Störungen an elektrischen, elektronischen, mechanischen sowie pneumatischen und hydraulischen Systemen fest und beheben sie. Zur Erstellung
von Prüfprotokollen setzen sie rechnergestützte Informations- und Kommunikationssysteme ein.
Kraftfahrzeugservicemechaniker
„ diagnostizieren die Ursachen für Fehler und Störungen
„ warten und prüfen Fahrzeuge und stellen deren Systeme ein
„ demontieren und montieren Fahrzeuge, Bauteile, Baugruppen und deren Systeme und setzen sie instand
„ rüsten Kraftfahrzeuge und Systeme mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen aus
„ untersuchen Fahrzeuge nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
„ bedienen Fahrzeuge und deren Systeme und nehmen sie in Betrieb
„ führen Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen durch
„ planen Arbeitsabläufe und sichern die Qualität ihrer Arbeitsergebnisse
„ beraten und informieren Kunden
1.2 Neun Fragen zur Ausbildung Kfz-Servicemechaniker
Kfz-Servicemechaniker/-in ist eine berufliche Chance für Absolventen mit einem nicht so gutem Hauptschulabschluss der Klasse 10A, die eine gewerbliche Ausbildung im Kfz-Gewerbe anstreben. Denn heute wie auch
in Zukunft besteht ein großer Teil der Werkstattarbeiten aus standardisierten Wartungs- und Inspektionsarbeiten, also einfacheren Reparaturen (z.B. an Auspuffanlagen, Bremsen etc.). Für diese Arbeiten sind nicht die ho-
4
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hen Anforderungen erforderlich, die Kfz-Mechatroniker/-innen erfüllen müssen, um komplexe Diagnosen und
Reparaturen abarbeiten zu können. Zum 1. August 2004 startete die Erprobung des neuen Ausbildungsberufes »Kfz-Servicemechaniker/-in«.
1. Wer darf Kfz-Servicemechaniker/-innen ausbilden?
Alle Kfz-Betriebe, die für eine Ausbildung geeignet sind, dürfen den Kfz-Servicemechaniker ausbilden. Ebenso
auch alle Automobilhersteller/-importeure. Die Erprobung des neuen Autoberufes »Kfz-Servicemechaniker« ist
rechtlich an Voraussetzungen geknüpft, die derzeit nur in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein erfüllt
werden, da bisher nur in diesen beiden Bundesländern die nach der bundesweit geltenden Erprobungsverordnung
erforderliche Möglichkeit einer Ausbildungsfortführung als Kfz-Mechatroniker/-in sichergestellt ist.
2. Wie lange dauert die Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/-in?
Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Die erfolgreich abgelegte staatlich anerkannte Prüfung wird durch ein Abschlusszeugnis dokumentiert.
3. Welche Fertigkeiten und Kenntnisse erwirbt der Auszubildende?
Der zweijährige Beruf »Kfz-Servicemechaniker/-in« vermittelt die Fertigkeiten und Kenntnisse, die benötigt werden, um an Kraftfahrzeugen standardisierte Diagnose-, Instandhaltungs- und Servicearbeiten zu erbringen. Der
betriebliche Ausbildungsrahmenplan ist inhaltlich identisch mit dem 1. und 2. Jahr des Ausbildungsrahmenplanes des Berufs »Kfz-Mechatroniker/-in«, der 3,5 Jahre lernt.
Zum Ausbildungsbereich der Kfz-Servicemechaniker/-innen gehören:
„ die Wartung sowie standardisierte Prüf- und Einstellarbeiten
an Fahrzeugen, Systemen sowie Betriebseinrichtungen
„ die wiederkehrende Montage-, Demontage- und
Instandsetzungsarbeiten an Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
„ die Durchführung von Service- und Pflegearbeiten an Fahrzeugen
„ die Eingrenzung und Beurteilung von leicht lokalisierbaren Störungen und Schäden an Fahrzeugen
„ die Aus- und Umrüstung von Zubehör und Zusatzeinrichtungen
„ die situationsgerechte Kommunikation mit Kunden
„ die Planung und Kontrolle von Arbeitsabläufen
„ die Anwendung von qualitätssichernden Maßnahmen
Die Fertigkeiten und Kenntnisse im Bereich komplexer Instandsetzungen und Fehleranalysen sowie Diagnosestrategien in vernetzten Systemen werden von den Kfz-Mechatronikern im 3. und 4. Ausbildungsjahr erworben.
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Dazu spezialisiert sich dieser auf einen der Schwerpunkte PKW-, Nutzfahrzeug-, Motorrad- oder Fahrzeugkommunikationstechnik.
4. Welchen Schulabschluss müssen die Bewerber/innen für den Kfz-Servicemechaniker besitzen?
Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe NRW und die IG-Metall NRW haben sich darauf geeinigt, dass Bewerber
maximal den Hauptschulabschluss nach Klasse 10 Typ A erworben haben sollen. Bewerber mit einem höher
qualifizierten Schulabschluss sollen direkt den Beruf »Kfz-Mechatroniker/-in« mit einer Ausbildungszeit von 3,5
Jahren erlernen.
5. Welche Berufsschule besucht der Kfz-Servicemechaniker?
Während seiner zweijährigen Ausbildung besucht der Kfz-Servicemechaniker die gleiche Berufsschule wie der
Kfz-Mechatroniker. Die Berufsschulen werden bei entsprechender Schülerzahl eigene Berufsschulklassen für die
Kfz-Servicemechaniker einrichten. Eine besondere Förderung der Kfz-Servicemechaniker wird von der Berufsschule sichergestellt. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Ausbildung als Kfz-Mechatroniker fortgesetzt wird.
6. Welche Prüfungen legt der Kfz-Servicemechaniker ab?
Am Ende des 1. Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Ausbildung schließt nach 2 Jahren
mit einer staatlich anerkannten Abschlussprüfung ab.
7. Wie können sich Auszubildende über den Kfz-Servicemechaniker hinaus
weiter qualifizieren (Kfz-Mechatroniker und andere gewerbliche Ausbildungsberufe)?
Zum
Kfz-Mechatroniker:
Unmittelbar
nach
erfolgreich
abgeschlossener
Ausbildung
als
Kfz-
Servicemechaniker/in hat jeder Auszubildende die Entscheidungsfreiheit, eine Ausbildung zum KfzMechatroniker fortzuführen. Wenn die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker weitergeführt wird, ist mit einer
erfolgreichen Abschlussprüfung »Kfz-Servicemechaniker/-in« der Teil 1 der Gesellenprüfung als KfzMechatroniker/-in erledigt.
Sollte die weiterführende Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker in dem erstausbildenden Kfz-Betrieb nicht möglich sein, so ist in Nordrhein-Westfalen sichergestellt, dass mit Hilfe der Handwerksorganisation ein alternativer Ausbildungsbetrieb ermittelt wird. Wenn auch auf diesem Wege kein neuer Ausbildungsvertrag zustande
kommt, wird die Ausbildung in einer geeigneten außerbetrieblichen Einrichtung durchgeführt. Diese Ausbildung
wird aus Landesmitteln finanziert. Aus haushaltsrechtlichen Gründen gilt die Zusage zunächst nur bis zum 31.07.2006.
Andere Berufe: Bei einer Fortsetzung der Ausbildung in den Berufen »Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in«, »Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik«, »Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik«
und »Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik« kann der Abschluss mit 18 Monaten angerechnet
werden.
6
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8. Welche Vergütung wird gezahlt?
Im Rahmen der bestehenden Tarifverträge für das Kfz-Gewerbe in NRW erhalten die Kfz-Servicemechaniker/innen während der Ausbildung die gleiche Vergütung wie die Auszubildenden zum Kfz-Mechatroniker/-in. Nach
Lehrabschluss werden die Kfz-Servicemechaniker/-innen entsprechend ihrer Tätigkeit im Entgelttarifvertrag des
Kfz-Gewerbes NRW eingestuft.
9. Wo sind weitere Informationen erhältlich?
Weitere Infos sind unter den Internetadressen www.kfz-servicemechaniker.de,
http://berufenet.arbeitsamt.de sowie www.igm-nrw.de einsehbar. Zudem helfen die örtlichen Kfz-Innungen, Ausbildungsberater der Handwerkskammern sowie Berufsberater der Agenturen
für Arbeit.
7
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2. Ausbildungsinhalte – ein erster Überblick
ie Ausbildung findet an den Lernorten Betrieb, der überbetrieblichen Ausbildungsstätte und der
D
Berufsschule (Berufskolleg) statt.
2.1 Was im Ausbildungsbetrieb zu vermitteln ist
im 1. Ausbildungsjahr
„ wie man Arbeitsschritte und -abläufe nach bestimmten Kriterien plant, die Arbeitsergebnisse kontrolliert,
bewertet und dokumentiert
„ wie das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes einzusetzen ist, um damit die Ursachen von Fehlern
und andere »Qualitätsmängel« systematisch aufzuspüren und wie man Verbesserungsmaßnahmen vorschlägt
„ welche Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung von Fahrzeugen und Betriebseinrich-
tungen existieren, wie man sie beachtet und anwendet
„ welche werterhaltenden Maßnahmen und Pflegemethoden im Rahmen von Service- und Pflegearbeiten an
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen durchgeführt werden
„ wie man Servicearbeiten nach Kundenwünschen und Herstellerangaben ausführt
„ mit welchen Werkzeugen und Methoden Messarbeiten durchgeführt werden
„ wie und welche Wartungs-, Prüf- und Einstellungsarbeiten an Fahrzeugen, Baugruppen und Systemen
durchzuführen sind, wie man die Arbeiten dokumentiert
„ wie Funktionseinheiten und andere Bauteile demontiert, gereinigt, geprüft und wieder montiert werden
„ wie Maschinen eingestellt und bedient werden und wie man z.B. Gewinde oder elektrische Verbindungen
überprüft und instand setzt
„ was bei der Kommunikation mit Kunden und Kollegen/innen zu beachten ist
im 2. Ausbildungsjahr
„ nach welchen Kriterien Arbeitsabläufe geplant und festgelegt und die Verkehrs- und Betriebssicherheit
eines Fahrzeuges bewertet und dokumentiert werden
„ wie man zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beiträgt,
welche Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen zu beachten sind
„ wie man Zubehör, Zusatzeinrichtungen und Sonderausstattungselemente codiert, nach gesetzlichen Vor-
schriften und technischen Unterlagen der Hersteller dem Fahrzeugtyp zuordnet und in Betrieb nimmt
„ wie man die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges überprüft, Mängel erkennt, dokumentiert
und die erforderlichen Maßnahmen zur Instandsetzung vorbereitet und durchführt
„ wie die Funktion von Sensoren und Aktoren, insbesondere deren Signale zu prüfen und zu messen sind
„ wie man den Korrosionsschutz an Fahrzeugen ergänzt bzw. erneuert, Räder und deren Bauteile prüft,
auswuchtet und die Reifen wechselt
8
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„ wie man Kunden auf Wartungsintervalle hinweist und über die Bedienung von Zusatzeinrichtungen informiert
während der gesamten Ausbildungszeit:
„ wie der Ausbildungsbetrieb organisiert ist und wie Beschaffung, Dienstleistung und Verkauf sowie Verwal-
tung funktionieren
„ welche gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag entstehen
„ wie wesentliche arbeits- und tarifrechtliche Regelungen zustande kommen
„ welche Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zu beachten sind
„ wie man Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzt
2.2 Die Lehrgänge der überbetrieblichen Ausbildung
Im Rahmen der NRW-Initiative wurde mit der IG Metall Bezirksverwaltung NRW und dem Wirtschafts- und Arbeitsministerium NRW vereinbart, dass der Kfz-Servicemechaniker in der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) die
gleichen Lehrgänge besucht wie der Kfz-Mechatroniker.
Dauer (Woche)
Thema der Unterweisung
Ausbildungsjahr
1
Kfz-Werkstoff-Bearbeitung
1.
1
Fahrzeugsystemtechnik 1
1.
2
Messtechnische Grundlagen 1
1.
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW gibt einen finanziellen Zuschuss pro Lehrling und
Lehrgangswoche. Für die Fachstufe (ab 2. Lehrjahr) wurde die Durchführung der Kurse
Dauer (Woche)
Thema der Unterweisung
Ausbildungsjahr
1
Messtechnische Grundlagen 2
2.
1
Fahrwerks- und Bremsentechnik
2.
und die damit verbundene finanzielle Förderung vom Landes- und Bundeswirtschaftsministerium genehmigt.
2.3 Die Lernfelder der Berufsschule
In der Berufsschule stehen folgende Lernfelder auf dem Lehrplan:
„ Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
„ Demontieren, Instandsetzen und Montieren von fahrzeugtypischen Baugruppen oder Systemen
9
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„ Prüfen und Instandsetzen elektrischer und elektronischer Systeme
„ Prüfen und Instandsetzen von Steuerungs- und Regelungssystemen
„ Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme
„ Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik
„ Diagnostizieren und Instandsetzen von Motormanagementsystemen
„ Durchführen von Service- und Instandsetzungsarbeiten
an Abgassystemen
Detaillierte Informationen zu den Lernfeldern des Rahmenlehrplanes
siehe auch Kapitel 5.
10
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3. Betrieblicher Ausbildungsplan
3.1 Umsetzung der vorgegebenen Ausbildungsinhalte in die Praxis
Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
1
a–e)
Berufsbildung, Arbeitsund Tarifrecht (§ 6 Nr. 1)
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages,
insbesondere Abschluss, Dauer und
Beendigung, erklären
a), b), d), e) Ausbildungsvertrag
lesen und deuten
b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages
nennen
c) Fortführung der Ausbildung,
z.B. zum/zur Kfz-Mechatroniker/in, erläutern
e) wesentliche Bestimmungen der für
den ausbildenden Betrieb geltenden
Tarifverträge nennen
2
a–d)
3
a–d)
Aufbau und Organisation
des Ausbildungsbetriebes
(§ 6 Nr. 2)
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
(§ 6 Nr. 3)
a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
a), b) Übersicht der betrieblichen
Personalstrukturen erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden
Betriebes wie Beschaffung, Fertigung,
Absatz und Verwaltung erklären
c) Beziehungen des ausbildenden
Betriebes und seiner Beschäftigten zu
Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
c) Aufgaben der Innung und des
Deutschen Kfz-Gewerbes darstellen
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des
ausbildenden Betriebes beschreiben
d) soweit im Betrieb vorhanden
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und
Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
a), b), c) in den ersten Wochen
sorgfältige Unterweisung der Kfzwerkstatttypischen Unfallgefahren
sowie den Umgang mit Gefahrstoffen erläutern
b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweisen bei Unfällen
beschreiben sowie erste Maßnahmen
einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und
Maßnahmen der Brandbekämpfung
ergreifen
11
d) Standorte der Feuerlöscher im
Betrieb zeigen; betrieblichen Rettungsplan erläutern; Löschversuche durchführen
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Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
4
a–d)
Umweltschutz (§ 6 Nr. 4)
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
a) mögliche Umweltbelastungen durch
den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen
erklären
a) betriebliches Umweltkonzept
vermitteln
b) für den Ausbildungsbetrieb geltende
Regelungen des Umweltschutzes anwenden
b), c) selbständig Abfalltrennung
durchführen lassen
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen
und umweltschonenden Energie- und
Materialverwendung nutzen
5
a–f)
Planen und Vorbereiten
von Arbeitsabläufen
sowie Kontrollieren und
Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 6 Nr. 5)
d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
d) Vorschläge zur Abfallvermeidung erfragen.
a) Arbeitsschritte und -abläufe nach
funktionalen, organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien
sowie nach Herstellervorgaben planen
und festlegen
a) bis f) schrittweise eigenständiges Planen von Arbeitsvorgängen; Lesen von Arbeitsaufträgen
b) Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln
c) Teilebedarf, Material, Werkzeuge und
Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern,
bereitstellen und dokumentieren
d) Zeitbedarf ermitteln
e) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung
des Arbeitsauftrages vorbereiten
f) Arbeitsergebnisse durch Soll-Ist-Wertvergleiche kontrollieren, bewerten,
dokumentieren und Maßnahmen zur
Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen
6
a–c)
Qualitätsmanagement
(§ 6 Nr. 6)
a) Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
b) Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren
c) Qualitätsmanagementsystem des
Betriebes anwenden
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a), b), c) betriebliches QMSystem durchsprechen; ermitteln
der Arbeitsziele; prüfen, ob die
Vorgaben des Qualitätssicherungssystems angewendet werden
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Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
7
a–d)
Bedienen von Fahrzeugen
und Betriebseinrichtungen
(§ 6 Nr. 7)
a) Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und
anwenden
a), b), d) sicheren Umgang mit
Maschinen vermitteln, dabei UVVRegeln zu Grunde legen; Daten
auf Typenschildern elektrischer
Maschinen und Geräten vermitteln
b) Bedienungsanleitungen lesen, anwenden und erklären
c) Bedienelemente von Fahrzeugen
anwenden
d) Bedienelemente von Systemen
anwenden, insbesondere von Anlagen,
Maschinen oder Geräten
8
a–c)
9
a–h)
Durchführen von Serviceund Pflegearbeiten an
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen (§ 6 Nr. 8)
Messen und Prüfen an
Systemen (§ 6 Nr. 9)
c) in die Bedienung eines Fahrzeuges einweisen, besonders darauf hinweisen, dass Fahrzeuge
ohne gültige Fahrerlaubnis nicht
gefahren werden dürfen; wesentliche Fahrzeugteile erläutern und
benennen lassen
a) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Fahrzeugoberflächen und des
Fahrzeuginnenraums durchführen
a) Techniken der Gebrauchtwagenaufbereitung vermitteln
b) Servicearbeiten nach Kundenwünschen und Herstellerangaben ausführen
b) Kundenwünsche entgegennehmen; Herstellerangaben für die
Durchführung von Servicearbeiten kennen und anwenden; Flüssigkeitsstand der Batterie prüfen
und ggfs. auffüllen
c) werterhaltende Maßnahmen und Pflege von Betriebseinrichtungen durchführen
c) Wartungspläne von Hebebühnen kennen; betriebliche Maschinen und Anlagen warten und
pflegen
a) Verfahren und Messgeräte auswählen, Messfehler abschätzen
a) Einsatz von Messgeräten
kennenlernen
b) elektrische sowie elektronische
Größen und Signale an Baugruppen
und Systemen messen, prüfen und beurteilen, Prüfergebnisse dokumentieren
b) Spannungsmessung durchführen lassen; Widerstände mit
dem Multimeter messen
c) elektrische Verbindungen, Leitungen
und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen
c) Fehler eines Masseschlusses
ermitteln
d) Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen
d) – g) u.a. Funktionsabläufe
und Messtechniken verstehen
e) Messzeuge zum Messen und Prüfen
von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und anwenden
f) Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren
messen, Einhaltung von Toleranzen und
Passungen prüfen
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Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
9
a–h)
Messen und Prüfen an
Systemen (§ 6 Nr. 9)
g) Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren
und Gewindelehren prüfen
10
a–g)
11
a–k)
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen
und Systemen sowie von
Betriebseinrichtungen
(§ 6 Nr. 10)
Montieren, Demontieren
und Instandsetzen von
Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11)
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
h) physikalische Größen, insbesondere
Drücke und Temperaturen messen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren
h) Messgeräte und -einheiten kennen und anwenden
a) Arbeits- und Sicherheitsregeln, sowie
Herstellerrichtlinien beim Transport und
beim Heben von Hand anwenden
a) rückenschonende Arbeitstechniken zeigen
b) Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme
bewegen, abstellen, anheben, abstützen
und sichern
b) wie beschrieben
c) Wartungsarbeiten nach Vorgabe
durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen,
wechseln und zur Entsorgung beitragen;
Arbeitsschritte dokumentieren
c) Herstellerangaben kennen und
beachten; kompletten Bremsflüssigkeitswechsel durchführen lassen; Betriebsstoffe, insbesondere
Kühl- und Schmierstoffe, nach
den betrieblichen Anweisungen
verwenden; Rohr-, Schlauch- und
Kabelverbindungen herstellen
d) mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit,
Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen; Arbeiten dokumentieren
d) Soll-Ist-Vergleich einschließlich
schriftlicher Dokumentation
durchführen lassen
e) hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und
mechanische Verbindungen prüfen und
Prüfergebnisse dokumentieren
e) wie d)
f) Drücke an pneumatischen und
hydraulischen Systemen messen und
einstellen
f) wie d)
g) Werterhaltung beim Umgang mit
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
berücksichtigen
g) Obhutspflicht der Werkstatt erklären; pfleglicher Umgang mit d.
Betriebseinrichtung ansprechen
a) Bauteile, Baugruppen und Systeme
außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, auf Wiederverwertbarkeit prüfen,
kennzeichnen und systematisch ablegen
a) wie beschrieben
b) demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
b) Zusammengehörigkeit von Bauteilen eines Systems erläutern; z.B.
Motor, Kupplung, Getriebe, Antriebstrang etc.; Bewegungsfunktion von Bauteilen prüfen
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Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
11
a–k)
Montieren, Demontieren
und Instandsetzen von
Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11)
c) Bauteile und Baugruppen säubern,
reinigen, konservieren und lagern
c) wie beschrieben
d) Bauteile, Baugruppen und Systeme
fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und
des Drehmoments herstellen
d) verschiedenen Schraubsysteme
und die zugehörigen Werkzeuge
zeigen; Löse- und Anzugsstrategien vermitteln; Einsatz des Drehmomentschlüssels üben
e) Bauteile, Baugruppen und Systeme
montieren, in Betrieb nehmen sowie auf
Funktion und Formgenauigkeit prüfen
e) mechanische Verbindungen,
insbesondere deren Sicherungselemente, kontrollieren
f) Lage von Bauteilen und Baugruppen
prüfen, Lageabweichungen messen
f) Sichtprüfung, z.B. an einer Auspuffanlage, durchführen
g) Bezugslinien, Bohrungsmitten und
Umrisse unter Berücksichtigung der
Werkstoffeigenschaften anreißen und
körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen
und umformen
g) Inhalte werden am besten in
der überbetrieblichen Ausbildungswerkstatt vermittelt
h) Maschinenwerte von handgeführten
und ortsfesten Maschinen bestimmen
und einstellen; Werkstücke und Bauteile
bohren und senken
h) Einsatz einer kabelgeführten
Bohrmaschine zeigen und üben
lassen; soweit vorhanden, Übungen an Ständerbohrmaschinen
durchführen lassen
i) Innen- und Außengewinde herstellen
und instand setzen
i) wie dort beschrieben
k) elektrische Verbindungen und
Anschlüsse herstellen, überprüfen,
instand setzen und dokumentieren
k) verschiedene Kabelschuhverbindungen anfertigen lassen.
a) Bedeutung der Information, Kommunikation und Dokumentation für den wirtschaftlichen Betriebsablauf beurteilen und
zur Vermeidung von Störungen beitragen
a) Kundenauftrag unter den Aspekten der damit verbundenen Kommunikation, Information sowie
Dokumentation durchsprechen
b) betriebliches Informationssystem zum
Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen
Unterlagen und Informationen nutzen
b) anhand eines Kundenauftrages die
Arbeitsabläufe, techn. Daten u. Reparaturarbeiten mit Hilfe von werkstattgestützten EDV-Systemen u. -Anleitungen vorstellen u. durchführen lassen;
techn. Unterlagen beschaffen, u.a.
auch über eine Internet-Suchmaschine (z.B. www.google.de)
c) Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und in der Gruppe situationsgerecht führen; Sachverhalte darstellen
sowie Fachausdrücke anwenden
c) wie dort beschrieben
12
a–o)
betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12)
15
A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N
Abschnitt I Berufliche Grundbildung: 1. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
12
a–o)
betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12)
d) Kommunikation mit vorausgehenden
und nachfolgenden Funktionsbereichen
sicherstellen
d) nur sprechenden Menschen kann
geholfen werden – Umsetzung eines
Kundenauftrages »erleben lassen«;
Fachbezeichnungen und -wörter
interpretieren und erläutern
e) Datenträger handhaben und Datenschutz beachten; digitale und analoge
Mess- und Prüfdaten lesen
e) Umgang mit versch. Datenträgern
(z.B. CD-ROM, USB-Stick, Diskette)
üben lassen; Hinweise auf Umgang
mit personenbezogenen Daten geben
f) Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren
f) Beispiele für die Identifizierung
von Systemen, z.B. Motor, Getriebe,
Motormanagement, Zünd- und
Bremssystem etc. geben
g) Zeichnungen anwenden
g) Einbauort eines Zubehörs auf
Grundlage einer Bedienungsanleitung zeigen lassen
h) Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und
anwenden
h) wie dort beschrieben
i) Schaltpläne, Stromlaufpläne,
Anschlusspläne, Anordnungspläne und
Funktionspläne lesen und anwenden
i) wie dort beschrieben
k) Funktionspläne fahrzeugpneumatischer
und hydraulischer Steuerungen und
Kraftübertragungen lesen und beachten
k) Funktionsplan einer Zentralverriegelung besprechen
l) Vorschriften und Richtlinien für die Verkehrssicherheit sowie für das Verhalten
im Straßenverkehr anwenden
l) über die Anwendung der
StVZO auf dem Betriebsgelände
unterweisen; besonders die Verhaltensregeln zur Vermeidung
von Wegeunfällen zwischen
Wohnort und Arbeitsstelle
ansprechen
m) Kundenwünsche und Informationen
nach Vorgaben entgegennehmen, im
Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
m) wie dort beschrieben
n) Vorgaben für das Informieren über
Instandhaltungsarbeiten beachten
n) Herstellerangaben und Angaben
aus der Bedienungsanleitung ermitteln lassen
o) Vorgaben für das Informieren hinsichtlich der Bedienung des Zubehörs und der
Zusatzeinrichtungen beachten, auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
o) wie dort beschrieben
16
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Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
1
a–f)
Planen und Vorbereiten
von Arbeitsabläufensowie
Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen (§ 6 Nr. 5)
a) Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung
des Arbeitsauftrages, der Instandhaltungsvorgaben, Einbauanleitungen, der
personellen und technischen Gegebenheiten planen, kontrollieren und bewerten
a) – c) Arbeitsvorgänge eigenständig planen; Arbeitsaufträge
lesen; Material-, Werk- und Hilfsstoffe nach Herstellervorgaben
einsetzen, z.B. Material- und
Hilfsstoffe erkennen und ihre
Eigenschaften beachten
b) Zeit-, Teile- und Materialbedarf sowie
Betriebs- und Hilfsstoffe für den Arbeitsauftrag festlegen
c) Arbeitsplatzbedarf festlegen, Werkzeuge und Prüfmittel ermitteln sowie
deren Einsatz abstimmen
2
a–d)
Qualitätsmanagement
(§ 6 Nr. 6)
d) Schäden an angrenzenden Bauteilen
und Baugruppen erkennen, protokollieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten
d) z.B. Sicht- und Funktionsprüfung einer Auspuffanlage durchführen; Reparaturumfang festlegen
e) Verkehrs- und Betriebssicherheit kontrollieren und dokumentieren
e) z.B. Funktionsprüfung der
Beleuchtungsanlage durchführen
und protokollieren; über den
Stand der Verkehrsvorschriften
informieren
f) Sicherheitshinweise der Hersteller, insbesondere bei Kraftfahrzeugen mit alternativen Antrieben, beachten
f) Sicherheitsbestimmungen aus
der Bedienungsanleitung eines
Fahrzeugs heraussuchen lassen;
Betriebsanweisung nach Arbeitsstättenverordnung für Flüssiggasfahrzeuge (LPG) besorgen lassen
und einzelne Punkte durchsprechen
a) Richtlinien zur Sicherung der Produktund Arbeitsqualität beachten
a) wie dort beschrieben
b) Prüf- und Wartungsfristen von
Betriebs- und Prüfmitteln beachten und
Maßnahmen einleiten
b) Wartungs- und Eichvorschriften von Reifenfüllgeräten,
Ölmessbecherm, Abgasuntersuchungsgeräten, Hebebühnen etc.
auflisten und ggfs. Maßnahmen
einleiten lassen
c) Verfahrensabläufe für Rückrufmaßnahmen oder Nachbesserungen beachten und anwenden
c) das gesamte Verfahren einer
Rückrufaktion eines Herstellers
für einen bestimmten Fall durchsprechen; das betriebliche
Beschwerdemanagement vermitteln
17
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Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
2
a–d)
Qualitätsmanagement
(§ 6 Nr. 6)
d) zur kontinuierlichen Verbesserung von
Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
d) Ermuntern, Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe
abzugeben
3
a–f)
Bedienen von Fahrzeugen
und Betriebseinrichtungen
(§ 6 Nr. 7)
a) Menüfunktionen erkennen, anwenden
und Informations-, Kommunikations-,
Komfort- und Sicherheitssysteme bedienen
a) Kenntnisse der Menüführung
an einem modernen Fahrzeug
vermitteln
b) mechanische Notfunktionen anwenden
b) Sicherungseinrichtungen einer
Hebebühne zeigen
c) erhöhtes Gefährdungspotenzial an
Fahrzeugen erkennen, Sicherheitsvorschriften anwenden
c) im Umgang mit Gefahrstoffen
(Beispiel Kraftstoffe) unterweisen
d) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und
Sonderausstattungen codieren und in
Betrieb nehmen
d) und f) nach dem Einbau, z.B.
einer Anhängerkupplung; bei
einem Fahrzeug mit BUS-System
wird das Teil codiert, die technischen Unterlagen der Hersteller
dem Fahrzeugtyp zugeordnet und
in Betrieb genommen
e) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und
Sonderausstattung nach gesetzlichen
Vorschriften und technischen Unterlagen
dem Fahrzeugtyp zuordnen
e) z.B. für Reifen und Felgen die
zulassungsspezifischen Gesetze
und Richtlinien kennen
f) Zubehör, Zusatzeinrichtungen und
Sonderausstattung für den Ein- oder
Umbau vorbereiten, ein- oder umbauen, anschließen; Funktion prüfen; die
Integration in die vorhandenen Systeme
vornehmen; Änderungen dokumentieren
4
a–d)
Durchführen von Serviceund Pflegearbeiten an
Fahrzeugen und
Betriebseinrichtungen
(§ 6 Nr. 8 )
a) Korrosionsschutz an Fahrzeugen
ergänzen und erneuern
a) Korrosionsschutzmittel auswählen und auftragen
b) Fahrzeuge optisch aufbereiten
b) Auswahl der Reinigungsmittel
für die verschiedenen Materialien
und Oberflächen eines Fahrzeugs (insbesondere Lack-, Kunststoff- und Gummiteile sowie
Textilien) erläutern und anwenden
lassen
c) Räder und ihre Bauelemente prüfen
und auswuchten
c) Achsspiel prüfen
d) Reifen prüfen und wechseln
d) Fahrzeugreifen auf Profiltiefe,
Reifenfülldruck und -laufbild prüfen. Reifenalter an DOT-Nr.
ermitteln lassen
18
A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N
Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
5
a–h)
Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen
und Systemen sowie von
Betriebseinrichtungen
(§ 6 Nr. 10)
a) Wartungs- und Prüfvorschriften nach
Herstellerangaben anwenden
c) Wartungsarbeiten nach Wartungsplänen durchführen
a) – c) Wartungsangaben
anhand von Serviceintervallen,
-routinen, Checklisten und Sonderservice-Checks durchführen;
Fahrwerke vermessen und einstellen, Filter, Siebe und Abscheider
kontrollieren, reinigen und tauschen; Funktionsprüfung der
Beleuchtungsanlage, Wischerblätter kontrollieren, einstellen
und auswechseln; Bremsanlage
kontrollieren
d) Einstellarbeiten an Fahrzeugen und
Systemen durchführen
d) Klappscharniere und Türversteller überprüfen und schmieren
e) Ergebnisse interpretieren, dokumentieren und Maßnahmen zur Instandsetzung einleiten
e) Verschleiß, Beschädigungen
und Dichtheit, Lagerabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen und dokumentieren
f) Fahrzeuge für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vorbereiten, Durchführung begleiten
f) Helfertätigkeit für die Durchführung einer Abgasuntersuchung
g) Verkehrs- und Betriebssicherheit des
Fahrzeuges überprüfen, Mängel dokumentieren
g) vorbereitende Prüfungen für
eine Abgasuntersuchung nach §
47 a StVZO und bei einer
Hauptuntersuchung nach § 29
StVZO, u.a. Dicke der Bremsbeläge an der Vorderachse prüfen
h) Soll- und Istwerte unter Anwendung
der Diagnosesysteme ermitteln, Einstellwerte erfassen, Einstellungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
h) Durchführung einer Abgasuntersuchung erläutern
a) Systeme und Baugruppen auf Funktion und Schäden prüfen
a) Beleuchtungsanlage, Startund Ladestromanlage prüfen
b) Systeme, Baugruppen und Bauteile
unter Berücksichtigung von Montageanleitungen demontieren und montieren
b) u.a. Instandsetzung einer
Bremsanlage, Abgasanlage austauschen und montieren
c) Funktion von Sensoren und Aktoren,
insbesondere Signale, prüfen und messen
c), d) z.B. ABS-Signale prüfen
6
a–e)
Montieren, Demontieren
und Instandsetzen von
Fahrzeugen
(§ 6 Nr. 11)
b) Funktionskontrollen durchführen und
Fehlerspeicher auslesen
d) Arbeiten und Arbeitsschritte dokumentieren
19
A U S B I L D U N G A L S K R A F T FA H R Z E U G S E R V I C E M E C H A N I K E R / - I N
Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
6
a–e)
Montieren, Demontieren
und Instandsetzen von
Fahrzeugen (§ 6 Nr. 11)
e) elektrische, elektronische, mechanische, mechatronische, pneumatische
und hydraulische Systeme, Baugruppen
und Bauteile instand setzen
e) u.a. Motorsteuerung, Ventilspiel prüfen, Kühlsystem instandsetzen, mechanisches und
hydraulisches Bremssystem
instandsetzen
7
a–h)
betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit Kunden (§ 6 Nr. 12)
a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
a) Internetrecherche nach technischen Daten durchführen lassen
b) technische Informationen interpretieren, aufbereiten, vermitteln, präsentieren
und dokumentieren
b) wie dort beschrieben
c) Gesetze und Vorschriften, insbesondere über die Zulassung im Straßenverkehr, beachten
c) gesetzliche Anbauhöhen von
Beleuchtungseinrichtungen an
der Fahrzeugfront ermitteln und
an einem Fahrzeug überprüfen
lassen
d) elektrische, elektronische, elektropneumatische und elektro-hydraulische
Schalt- und Funktionspläne von Kraftfahrzeugen anwenden
d) Schalt- und Funktionsplan
einer Zentralverriegelung erläutern lassen
e) mit Kunden situationsgerecht umgehen
e) – h) technische und wirtschaftliche Durchführbarkeit von Reparaturen ermitteln: Dem Kunden
die Durchführung eines Sonderservices z.B. Stoßdämpferprüfung
vermitteln
f) Störungs- und Schadensanalyse durch
eingrenzende Kundenbefragung durchführen
g) Kunden in die Bedienung von Kraftfahrzeugen und Systemen einweisen
h) Kunden auf erforderliche Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten sowie weitere Serviceleistungen der Hersteller und
des Betriebes hinweisen
8
a–c)
Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von
Störungen und deren
Ursachen (§ 6 Nr. 13)
a) Schäden und Funktionsstörungen an
mechanischen, elektrischen, elektronischen, mechatronischen, pneumatischen und hydraulischen Systemen von
Kraftfahrzeugen und deren Baugruppen feststellen
a) Sichtprüfung an einem Fahrzeug durchführen; an anderen
Fahrzeugsystemen die Beleuchtungs-, Start- und Ladestromanlage prüfen
b) Fehler und Störungen und deren
Ursachen mit Hilfe von Schalt-,
Anschluss- und Funktionsplänen eingrenzen und bestimmen
b) wie beschrieben
20
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Abschnitt II Berufliche Fachbildung: 2. Ausbildungsjahr
lfd.
Nr.
Inhalt des
Ausbildungsberufsbildes
zu vermittelnde Fertigkeiten
und Kenntnisse
Praxisumsetzung
(Wissen/Können)
8
Diagnostizieren von Fehlern, Ermitteln von Störungen und deren Ursachen
(§ 6 Nr. 13)
c) Standarddiagnoseroutinen anwenden; Fehler und Störungen eingrenzen
und bestimmen, insbesondere durch
Funktionskontrolle, Sinneswahrnehmungen, Auslesen von Fehlerspeichern
sowie Messen und Prüfen elektrischer,
elektronischer, hydraulischer, mechanischer, pneumatischer Größen; Zusammensetzung der Abgase interpretieren
c) wie beschrieben
a–c)
3.2 Übersicht der zeitlichen Gliederung des Ausbildungsplans gem. § 8
auf Basis der Anlage zu § 7 des Ausbildungsrahmenplans für den/die Kfz-Servicemechaniker/-in
1. Ausbildungsjahr (Abschnitt I Berufliche Grundbildung)
Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen der
lfd. Nr. des Abschnittes I
zeitlicher
Richtwert in
Wochen*
Arbeitsorganisation
a) – f)
4
6
Qualitätsmanagement
a) – c)
4
7
Bedienen von Fahrzeugen
und Betriebseinrichtungen
a) – d)
3
8
Service- und Pflegearbeiten an
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
a) – c)
4
9
Messen und Prüfen an Systemen
a) – h)
5
10
Warten, Prüfen und Einstellen von
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
a) – g)
9
11
Montieren, Demontieren und
Instandsetzen von Fahrzeugen
a) – k)
14
12
Betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit dem Kunden
a) – o)
9
lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
5
* Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsberufen zu vermitteln
21
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2. Ausbildungsjahr (Abschnitt II Berufliche Fachbildung)
Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen der
lfd. Nr. des Abschnittes II
zeitlicher
Richtwert in
Wochen*
Arbeitsorganisation
a) – f)
5
2
Qualitätsmanagement
a) – d)
3
3
Bedienen von Fahrzeugen
und Betriebseinrichtungen
a) – f)
6
4
Durchführung von Servicearbeiten an
Fahrzeugen und Betriebeinrichtungen
a) – d)
4
5
Warten, Prüfen und Einstellen von
Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen
a) – h
14
6
Montieren, Demontieren und
Instandsetzen von Fahrzeugen
a) – e)
10
7
betriebliche und technische Kommunikation,
Kommunikation mit dem Kunden
a) – h)
6
8
Fahrzeugdiagnose
a) – d)
4
lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
1
* Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsberufen zu vermitteln
3. Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Fertigkeiten und Kenntnisse
der Berufsbildpositionen der
lfd. Nr. des Abschnittes I
lfd.
Nr.
Teil des Ausbildungsberufsbildes
1
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
a) – e)
2
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
a) – e)
3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
a) – d)
4
Umweltschutz
a) – d)
22
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4. Zwischenprüfung, Abschlussprüfung
Ausbildungsabschluss
Die Prüfung wird auf Grundlage der Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes
Kraftfahrzeugservicemechaniker/Kraftfahrzeugservicemechanikerin vom 02.06.2004 (BGBl. I S. 1057) nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) durchgeführt.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind:
„ das während der Ausbildung in Form eines Ausbildungsnachweises geführte Berichtsheft
„ die Teilnahme an der Zwischenprüfung
4.1 Prüfungsumfang und Prüfungsinhalte
Zwischenprüfung
Zum Ende des ersten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen in höchstens drei Stunden eine praktische Aufgabe bearbeiten. In diesem Zusammenhang sollen die
Auszubildenden zeigen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um Arbeiten planen und durchführen und dabei die Arbeitsmittel und Messgeräte richtig anwenden können. Sie müssen zudem in der Lage sein, Aspekte der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes berücksichtigen zu können. In Betracht kommen für die praktische Arbeit das In- sowie Außerbetriebnehmen von Baugruppen und Systemen,
Bauteile, Baugruppen und Systeme demontieren, zuordnen, montieren und Funktionen prüfen.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Inhalte der betrieblichen Ausbildung und den Lehrstoff des Berufsschulunterrichts, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Prüfungsteilnehmer/innen sollen in insgesamt höchstens sieben Stunden fünf praktische Aufgaben ausführen, die so gestaltet sind, dass sie realen
Kundenaufträgen entsprechen. Hierfür kommen Aufgaben aus den Bereichen »Messen und Prüfen von Fahrzeugbaugruppen und -systemen an zwei Systemen«, »Diagnostizieren von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen der Ergebnisse an zwei Fahrzeugsystemen« und »Instandhalten, insbesondere Montage von Motor, Kraftübertragung, Fahrwerk oder Zubehör; Anfertigen einer Arbeitsplanung« in Betracht. Außerdem muss ein höchstens zehn Minuten dauerndes Fachgespräch geführt werden.
In höchstens drei Stunden sind schriftliche Aufgaben, die sich inhaltlich auf die praktischen Arbeitsaufgaben
beziehen, zu bearbeiten. Die Aufgabenstellungen können weitere Lerninhalte abdecken. Bei der Ermittlung des
Prüfungsergebnisses werden die praktischen Arbeitsaufgaben zusammen mit den schriftlichen Aufgabenstellungen zu 75 Prozent und das Fachgespräch mit 25 Prozent gewichtet. Die Abschlussprüfung ist bestanden,
wenn insgesamt ausreichende Leistungen erzielt wurden.
23
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Prüfungswiederholung
Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung zweimal wiederholt werden.
Prüfende Stelle
Für die Prüfung ist im Ausbildungsbereich Industrie und Handel die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK)
im Ausbildungsbereich Handwerk ist die örtliche Handwerkskammer (HWK) zuständig
4.2 Anrechnung von Prüfungsleistungen und Fortführung der Ausbildung
Bei einer Fortsetzung der Ausbildung im Beruf Kraftfahrzeugmechatroniker/-in kann die Ausbildung nach den Vorschriften des dritten und vierten Ausbildungsjahres fortgesetzt werden. Bei Fortsetzung in einem der Ausbildungsberufe Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in, Mechaniker/in für Karosserieinstandhaltungstechnik, Mechaniker/in für Land- und Baumaschinentechnik oder Mechaniker/-in für Reifen- und Vulkanisationstechnik sind die
Ausbildungsvorschriften für die zweite Hälfte des zweiten Ausbildungsjahres im betreffenden Beruf maßgeblich.
Bei Weiterführung der Ausbildung in einem der oben aufgeführten Berufe gilt: Die in der Abschlussprüfung
im Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugservicemechaniker/in erzielten Leistungen werden als Teil 1 der Gesellenprüfung
bewertet und in das Gesamtergebnis einbezogen. Für den Mechaniker für Reifen- und Vulkanisationstechnik
gilt die Zwischenprüfung als abgelegt.
Abschlussbezeichnung
Die Abschlussbezeichnung lautet: Kraftfahrzeugservicemechaniker bzw. Kraftfahrzeugservicemechanikerin.
24
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5. Rahmenlehrplan des Berufskollegs
Welche Berufsschule besucht der Kfz-Servicemechaniker?
Während seiner zweijährigen Ausbildung besucht der Kfz-Servicemechaniker die gleiche Berufsschule (Berufskolleg) wie der Kfz-Mechatroniker. Die Berufsschulen werden bei entsprechender Schülerzahl eigene Berufsschulklassen
für die Kfz-Servicemechaniker einrichten. Eine besondere Förderung im Rahmen der zweitägigen Berufsschuldauer je Woche wird von der Berufsschule sichergestellt.
Lernfeldkonzept statt Schulfächer
Der Zeitaufwand für den Berufsschulunterricht der Kfz-Mechatroniker von 480 Stunden pro Jahr und den darin enthaltenen 320 Stunden für den fachtheoretischen Unterricht wurde auch für den Kfz-Servicemechaniker
übernommen. In den 60 bis 100 Stunden umfassenden einzelnen Lernfeldern stehen die Arbeitsprozesse einer
Kfz-Werkstatt im Vordergrund und nicht mehr das Wissen über die Fahrzeugtechnik. Die Funktion dieser technischen Systeme sind in Lernhandlungen integriert, also nicht mehr Kern eines isolierten Schulfaches. Pro Schuljahr müssen 4 Lernfelder abgearbeitet werden.
Das neue Unterrichtskonzept ist für die Ausbildungsbetriebe und Auszubildenden von Vorteil, da in der Berufsschule eine dem Werkstattalltag entsprechende Wissensvermittlung stattfindet. Dabei ist eine enge Kooperation zwischen den Lernorten Schule und Betrieb nötig.
5.1 Übersicht und Inhalte der Lernfelder
Rahmenlehrplan der Berufsschule
Übersicht über die Lernfelder für den Ausbildungsberuf Kraftfahrzeugservicemechaniker/-in
Lernfeld
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
Thema des Lernfeldes
Zeitrichtwert
1. Jahr
Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
Demontieren, Instandsetzen und Montieren von
fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen
Prüfen und Instandsetzen elektrischer
und elektronischer Systeme
Prüfen und Instandsetzen von Steuerungsund Regelungssystemen
Prüfen und Instandsetzen der Energieversorgungs- und Startsysteme
Prüfen und Instandsetzen der Motormechanik
Diagnostizieren und Instandsetzen
von Motormanagementsystemen
Durchführen von Service- und
Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen
25
2. Jahr
100
80
80
60
80
60
100
40
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Inhalte der Lernfelder 1. Lehrjahr
Lernfeld 1:
Warten und Pflegen von Fahrzeugen oder Systemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Inhalte:
Arbeitsplanung
Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsstoffe
Herstellerunterlagen
Ersatzteil- und Materialbedarfslisten
Servicekonzepte und -umfänge
Straßenverkehrs-Zulassungsordnung,
Straßenverkehrsordnung
Reparaturleitfäden und Servicepläne
Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
Blockschaltbilder, Diagramme und
Funktionsschemata
Entsorgung und Recycling
Technische Systeme und Teilsysteme
Arbeitsqualität
Technische Informations-, Kommunikations- und
Dokumentationssysteme
Gesprächsführung und Kommunikationsregeln
Konfliktvermeidungsverhalten
Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen
Lernfeld 2:
Moderations- und Präsentationstechniken
Demontieren, Instandsetzen und Montieren von
fahrzeugtechnischen Baugruppen oder Systemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Inhalte:
Demontage-, Instandsetzungs- und Montagepläne
Schrauben und Schraubenverbindungen
Fahrzeuge, fahrzeugspezifische Bauteile,
Baugruppen und Systeme
Anzugsdrehmomente
Korrosionsschutz
Maschinen, Montagewerkzeuge und Werkstoffe
Haftungsrecht
Bohrungen und Gewinde
Geräte und Verfahren zum Prüfen und Messen von
Flächen, Längen und Gewinden
Lernfeld 3:
Prüfen und Instandsetzen
elektrischer und elektronischer Systeme
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Inhalte:
Schaltpläne
Schaltzeichen, Klemmenbezeichnungen
elektrische und elektronische Bauelemente,
Baugruppen und Systeme
Leitungen, Leitungsverbindungen
Vorschriften zur Prüfung elektrischer/
elektronischer Systeme
elektrische und elektronische Schaltungen,
Grundgrößen und Signale
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung im
Umgang mit elektrischen Bauteilen
Elektrische Mess- und Prüfgeräte
Installationsvorschriften
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Lernfeld 4:
Prüfen und Instandsetzen von
Steuerungs- und Regelungssystemen
1. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Inhalte:
Reparaturleitfäden, Funktionsschemata,
Fehlersuchpläne
Symbole, logische Verknüpfungen
Steuerkette, Regelkreis
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung
bei hohen Drücken
Steuerungs- und regelungstechnische Größen
Entsorgung von Betriebsstoffen
Sensoren, Aktoren, EVA-Prinzip
Grundschaltungen der Steuerungsund Regelungstechnik
Inhalte der Lernfelder 2. Lehrjahr
Lernfeld 5:
Prüfen und Instandsetzen der
Energieversorgungs- und Startsysteme
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 80 Stunden
Inhalte:
Werkstattinformationssysteme
Energiemanagement
Diagnosesysteme
Neue Bordnetze
Schaltpläne
Alternative Energiespeicher
Inspektions- und Wartungsvorschriften
kundenorientierte Kalkulationen
Akkumulatoren
Kundenberatung
Starter, Generator, Startergenerator
Lernfeld 6:
Prüfen und Instandsetzen
der Motormechanik
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 60 Stunden
Inhalte:
Motorbauarten
Motorkühlung
Motorbaugruppen
Motorsteuerungssysteme
Demontage- und Montagevorschriften
Diagramme
Montagewerkzeuge, Sonderwerkzeuge
Betriebs- und Hilfsstoffe
Motorschmierung
Entsorgung von Motorölen und Kühlflüssigkeiten
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Lernfeld 7:
Diagnostizieren und Instandsetzen
von Motormanagementsystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 100 Stunden
Inhalte:
Verbrennungsverfahren
Sensoren und Aktoren
Schadstoffemissionen
Steuerungen und Regelungen
Schadstoffreduzierung
Teilsysteme Motormanagement
Blockschaltbilder, Schaltpläne,
Diagramme, Funktionsschemata
Baugruppen und Systeme der
Gemischaufbereitung / Ottomotor und Dieselmotor
Signal-, Stoff- und Energiefluss
Schnittstellen zu anderen Systemen
Diagnose-, Test- und Messgeräte
Kraftstoffe
Test- und Messverfahren
Lernfeld 8:
Durchführen von Service- und
Instandsetzungsarbeiten an Abgassystemen
2. Ausbildungsjahr
Zeitrichtwert: 40 Stunden
Inhalte:
Fahrzeugspezifische Daten
Abgas und Umwelt
Schadstoffklassifikation
Geräuschemission
Gesetzliche Test- und Prüfverfahren zur
Abgasuntersuchung
Schalldämpfung
Qualitätssicherung
Test- und Prüfgeräte
Serviceleistung und Kundenzufriedenheit
Abgasrelevante Systeme
5.2 Zeugnisfächer
In der Berufsschule hat die Umstellung in der Wissensvermittlung in Form von Lernfeldern, die in 60 bis 100
Stunden zusammenhängende fahrzeugtechnische Themen behandeln, die traditionellen Schulfächer abgelöst.
Damit im Schulzeugnis nicht die Überschriften der vier Lernfelder je Schuljahr aufgeführt werden, hat das Schulministerium NRW sogenannte Bündelungsfächer geschaffen. Im 1. und 2. Ausbildungsjahr werden für die berufsbezogenen Lernbereiche folgende Zeugnisfächer ausgewiesen:
»Service«
»Demontage«
»Instandsetzung und Montage«
»Prüf- und Installationstechnik«
»Diagnose«
»Wirtschafts- und Betriebslehre«
Mehr Informationen zum Rahmenlehrplan und der neuen Wissenvermittlung in den Berufskollegs unter
www.kfz-servicemechaniker.de --> Info für Ausbilder download --> Rahmenlehrplan.
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6. Neue Qualität in der Ausbildung
Natürlich steht bei dem neuen Ausbildungsberufsbild »Kfz-Servicemechaniker« die technische Ausbildung im
Vordergrund.
Aber auch die Veränderung des beruflichen Alltags in der Kfz-Branche findet beim Kfz-Servicemechaniker
wie auch den anderen neuen Autoberufen (Kfz-Mechatroniker, Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik) ihren Niederschlag.
Gegenüber dem bisherigen Ausbildungsberuf »Kfz-Mechaniker« wurden die Ausbildungsinhalte beim KfzMechatroniker und Kfz-Servicemechaniker im Bereich der Metallbearbeitung und -verarbeitung stark reduziert.
Dafür setzen die Ausbildungsordnungen des Kfz-Servicemechanikers bzw. des Kfz-Mechatronikers neue Schwerpunkte.
Neu: mehr Service-, Wartungs- und Instandsetzungsinhalte
Neu: technische Kommunikation
Neu: betriebliche Kommunikation (intern/extern)
Neu: Kommunikation mit dem Kunden
Neu: Qualitätsmanagement
Neu: Wartung und Pflege von Betriebseinrichtungen
Praxis-Beispiele ausgezeichneter Kfz-Werkstätten
Mit der neuen Ausbildungsverordnung und den Änderungen in den Arbeitsabläufen einer Kfz-Werkstatt ergeben sich automatisch auch Änderungen in der Qualität der Ausbildung. Nachfolgend werden die besten Ideen
der Preisträger des Berufsbildungspreises 2003 im Kfz-Gewerbe für eine qualifizierte gute Ausbildung (von gewerblichen und kaufmännischen Lehrlingen) aufgeführt.
Internetführerschein
Der Bereich der technischen Kommunikation erfordert ein Verständnis beim Umgang mit Computertechnik, Standard-Software-Programmen und der Nutzung des Internets (z.B. Handhabung der Suchmaschine www.google.de).
Bereits in den ersten Wochen der Ausbildung soll festgestellt werden, inwieweit der neue Azubi »fit« im Umgang mit der Computertechnik und dem Internet ist. Sollten hier Defizite bestehen, bietet sich die Teilnahme an
einem Internetführerscheinkurs an, der preiswert von den Volkshochschulen (VHS) angeboten wird.
Mitarbeit bei Gesellen im ständigen Wechsel
Der wahre Ausbilder des Lehrlings ist der ihm zugeteilte Geselle. Diese verfügen in der Mehrheit nicht über die
berufspädagogischen Qualifikationen eines Meisters. Insbesondere führen zwischenmenschliche Spannungen
zwischen Geselle und Lehrling zu beiderseitigem Frust. Der Kfz-Servicemechaniker-Lehrling sollte möglichst im
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vierwöchentlichen Rhythmus mit den verschiedenen Werkstattmitarbeitern arbeiten. Stimmt die Chemie im
Team, kann der Wechsel zeitlich ausgedehnt werden
Wochenaufgaben
Die Ausbildung sollte zu einem selbständigen und handlungsorientierten Mitarbeiter führen, so dass sogenannte
Wochenaufgaben die Ausbildung am Fahrzeug ergänzen. Wie zu Zeiten der »alten« Berichtshefte soll eine Ausarbeitung über ein Thema der vergangenen Arbeitswoche erarbeitet werden. Für diese Aufgabe wird der Lehrling während der Arbeitszeit für eine Stunde freigestellt. Die Abgabe und Besprechung erfolgt zeitnah.
Wochendienst
Die Durchführung eines Wochendienstes prägt das Verantwortungsbewusstsein und die Zuverlässigkeit des Lehrlings. Eine Aufgabe könnte sein, für die Sauberkeit und Ordnung der Werkstatt verantwortlich zu sein, hier insbesondere Einhaltung der Abfall-Trenn-Regeln eines Betriebes. Ein weiteres Beispiel ist die Verantwortung für
den Schlüsseldienst vor dem Feierabend.
Betriebliche Projektarbeit
Nicht alle Fertigkeiten und Kenntnisse des Ausbildungsberufsbildes fallen in Form eines Kundenauftrages im
Werkstattbetrieb an. Auch lässt der Termindruck nicht immer Zeit für eine umfassende Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse am Kundenfahrzeug zu. Zeitgemäß ist die Aufgabe von mehr oder weniger umfangreichen Projektaufgaben, deren Ergebnis schriftlich dokumentiert und in Form eines Fachgespräches präsentiert
werden sollen.
Hier bieten sich die Dokumentation von durchgeführten Messungen (Füllstände Betriebsstoffe, elektr. Messungen, Signale etc.) an einem Gebrauchtwagen oder die Instandhaltung bzw. -setzung an einem Gebrauchtwagen oder Betriebsfahrzeug an.
Servicekommunikation
Der Bereich der Kommunikation sowohl mit den Mitarbeitern eines Autohauses und deren Lieferanten sowie
mit dem Kunden muss vermittelt werden. Sofern hier Defizite bestehen, bietet sich auch hier die Teilnahme an
Kursen der VHS für den Lehrling an.
Bereits wenige Wochen nach Ablauf der Probezeit sollten Testgespräche mit einem internen »Kunden« durchgeführt werden.
Quartalsweise Beurteilung
Wichtig ist die quartalsweise Beurteilung des Lehrlings, um festzustellen, welche Ausbildungsinhalte in diesem
Zeitraum vermittelt wurden und wo die Stärken und Schwächen des Lehrlings liegen. Die Beurteilung sollte in
einem Gespräch zwischen dem Meister (ggfs. Gesellen) und dem Lehrling stattfinden.
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Betrieblicher Unterricht
In der vorangegangenen allgemeinbildenden Schule hat der Kfz-Servicemechaniker einen geringeren Wissensstoff
vermittelt bekommen als ein Absolvent mit Fachoberschulreife oder Abitur. Die Berufsschulen in NRW führen
Förder- und Stützkurse für die Kfz-Servicemechaniker während der zweitägigen Berufsschuldauer je Woche durch.
In vielen Fällen wird es notwendig sein, dass darüber hinaus auch seitens des Ausbildungsbetriebes über eine
Förderung schulischer Defizite nachgedacht werden muss. Die zukünftigen Werkstattmitarbeiter müssen sich in
Wort und Schrift ausdrücken können. Zudem gibt es in der Ausbildungsordnung auch Themen, die nur in Form
von theoretischen Lerneinheiten vom Ausbildungsbetrieb erbracht werden können, so z.B. die Erläuterung der
Personalstruktur oder die Vermittlung des betrieblichen Qualitätssicherungskonzeptes. Ein stetiger betrieblicher
Unterricht pro Woche sollte also fest eingeplant werden.
Regelmäßige Kontakte zur Berufsschule
Gerade bei Lehrlingen, die Schwierigkeiten beim theoretischen Teil der Ausbildung haben, empfiehlt sich ein
regelmäßiger Kontakt des Ausbildungsbetriebes bzw. des Ausbilders zum verantwortlichen Berufsschullehrer.
Zudem ist jeder Ausbilder aufgefordert, an den Sprechtagen der Berufsschule teilzunehmen bzw. sich an den
Bildungsgangkonferenzen der Berufskollegs zu beteiligen. Ein Gespräch mit dem Ausbilder der überbetrieblichen Ausbildungsstätte kann die Beurteilung abrunden.
Lehrlingsaustausch
Der Lehrlingsaustausch mit anderen Kfz-Werkstätten in der Region ist ein Motivationsschub für jeden Kfz-Servicemechaniker. Teilweise bieten die Handwerkskammern auch einen vierwöchigen EU- Auslandsaufenthalt in
Kfz-Werkstätten an.
Teilnahme an Hersteller-Lehrgängen
Zunehmend öffnen Fahrzeughersteller ihre technischen Kurse für Auszubildende. Sofern die Voraussetzungen
gegeben sind, sollten Kfz-Servicemechaniker die Möglichkeit bekommen, an solchen Lehrgängen teilzunehmen.
Incentives
Erfolg soll belohnt werden, sei es die pfiffige Idee bei der Lösung eines Reparaturauftrages, die gewissenhafte
Durchführung von Wartungs- und Pflegearbeiten an Betriebsmitteln und -anlagen oder eine umfangreiche erfolgreiche Projektarbeit. Dies können kleine Werbegeschenke sein oder die Zurverfügungstellung eines Vorführwagens
am Wochenende oder eine anteilige Kostenübernahme zum Führerschein etc.
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7. Hinweise, Bezugsquellen, Informationen
7.1 Begriffserklärungen aus dem Ausbildungsberufsbild
Was versteht man unter einem System?
Gesamtheit technischer Aggregate und deren Steuerung zur selbständigen Erfüllung einer Funktion (z.B. Teile
einer Bremsanlage einschl. deren hydraulischen und pneumatischen Komponenten sowie Steuerungseinheiten
der ABS-Regelung)
Was versteht man unter einer Instandsetzung?
Maßnahmen zur Wiederherstellung des funktionsfähigen Zustandes von technischen Mitteln eines Systems
Was versteht man unter Wartung?
Maßnahmen zur Bewahrung des funktionsfähigen Zustandes von technischen Mitteln eines Systems
Was versteht man unter Service?
Dienstleistungsarbeiten am Fahrzeug oder der Betriebsausstattung eines Kfz-Betriebes; kurzfristige Tätigkeiten
mit leichten Handgriffen (z.B. Wechseln von Wischerblättern)
7.2 Bezugsquellen
Ausbildungsplan
Der geforderte betriebliche Ausbildungsplan »Kfz-Servicemechaniker« ist bei den zuständigen Kfz-Innungen erhältlich. Es handelt sich nicht um die farbigen Pläne (wie z.B. für den Kfz-Mechatroniker) im DIN-A-2-Format,
sondern um eine abheftbare DIN-A-4-Broschüre zum gleichen Preis, die zusätzlich den Verordnungstext des
Kfz-Servicemechanikers enthält.
Ausbildungsvertrag
Für den Ausbildungsvertrag wird das gleiche Formular verwendet wie für die anderen gewerblichen Ausbildungsberufen im Kfz-Gewerbe. Der Ausbildungsvertrag für den Kfz-Servicemechaniker wurde auch in die Auswahlliste des branchenspezifischen elektronischen Berufsausbildungsvertrages des Kfz-Gewerbes aufgenommen
(Internetadresse www.kfz-nrw.de --> Branche intern --> Branchenservice --> Berufsbildung).
7.3 Weitere Informationen
7.3.1 Homepage im Internet
Aktuelle umfassende Informationen sind unter der Homepage www.kfz-servicemechaniker.de abrufbar. Unter
»Informationen für Ausbilder --> Download« kann u.a. abgefordert werden:
„ Kfz-Servicemechaniker-Ausbildungs-VO
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„ betrieblicher Ausbildungsrahmenlehrplan Kfz-Servicemechaniker
„ Rahmenlehrplan der Berufsschule
„ Bestellformulare für Berufsinfo-Folder u.v.a.m.
Informationen zur Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker und anderen Fahrzeugberufen sowie zur Fortbildung von
Kfz-Servicemechanikern und den Karrieremöglichkeiten sind unter www.autoberufe.de einsehbar.
Dem Kfz-Servicemechaniker sollte auch das Ausbildungsjournal des Kfz-Gewerbes »autofachmann« zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen unter www.autofachmann.de.
7.3.2 Startpaket-Materialien für den Kfz-Servicemechaniker/in
Das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit in NRW unterstützte die Entwicklung eines Startpaketes mit Informationsmaterialien, damit der neue Ausbildungsberuf professionell in den Ausbildungsmarkt NRW eingeführt werden konnte. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe NRW hat daraufhin in Kooperation mit dem Westdeutschen Handwerkskammertag (WHKT) und der IG Metall, Bezirk NRW, zwei Werbeflyer entwickelt, die sowohl Schüler als auch Kfz-Betriebe über diese Ausbildungsmöglichkeit informieren.
Aufbau und Information des Schülerflyers ist ausgerichtet auf die Zielgruppe dieses Berufes: Hauptschüler
mit einem Abschluss des Typ 10 A. In plakativer Form werden die Ausbildungsinhalte vorgestellt und die Vorteile erläutert. Aber auch der mögliche Karriereweg danach wird den Schülern näher
gebracht.
Der Werbeflyer »Merkblatt für interessierte KfzBetriebe – Die Ausbildung als Kfz-Servicemechaniker/in auf einem Blick« listet dagegen Fachfragen
auf. Zum Beispiel, wer den/die Kfz-Servicemechaniker/in ausbilden darf, welche Berufsschule dieser/diese besucht und welche Form von Prüfung
er/sie zum Abschluss seiner/ihrer Ausbildung ablegt. Ebenso Fragen zur Weiterqualifizierung oder
zur Vergütung eines/einer ausgelernten Kfz-Servicemechanikers/mechanikerin.
Betriebe, die sich für die Flyer interessieren, können
diese mit dem Fax-Formular (siehe Anhang) beim WHKT
unter der Fax-Nr. 0211/300-900 kostenfrei anfordern.
Zudem wurde diese Broschüre mit der kommentierten Ausbildungsordnung als Handreichung für die praktische Ausbildung im Betrieb erstellt.
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8. Anhang
Die strategische Neuausrichtung der Anforderungsprofile der gewerblichen Mitarbeiter einer Kfz-Werkstatt ist
als beispielhafte Darstellung grafisch wiedergegeben. Eine Organisation nach den Tätigkeitsschwerpunkten:
Wartung – Reparatur – Diagnose ersetzt die bisherige baugruppenorientierte Spezialisierung der Monteure.
Der Kfz-Servicemechaniker ist der Wartung und dem Service, sowie den einfachen Reparaturen zugeordnet.
Der Kfz-Servicetechniker hingegen konzentriert sich auf die Diagnose und Fehlerbehebung komplexer Systeme
und führt anspruchsvolle Reparaturen durch. Dazwischen befindet sich das Tätigkeitsfeld des Kfz-Mechatronikers.
Gewerbliche Aus- und Weiterbildung –
Beispielhafte Darstellung der Tätigkeitsschwerpunkte
Ausbildung
-
Aus- und
Weiterbildung
Kfz-Servicemechaniker
Kfz-Mechatroniker
Kfz-Servicetechniker
Wartung
Reparatur
Diagnose
Tätigkeitsschwerpunkte
Training
Technisches Service-Center
Intelligente Diagnose- und
Reparatursysteme
Training und
Unterstützung
Methodenkompetenz
Systemkompetenz
Technologie
Herstellergestützte Reparatur
Diagnose
- Expertenwissen
- Feldinformationen
- Produktbetreuung
-
Quelle: Fachzeitschrift Autohaus Heft 17/2004 S. 12 ff.
Autor: Manfred Schlegel
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Eigendiagnose
Integrierte Diagnose
- Expertensystem
- Regelbasierte Diagnose
- Erfahrungsbasierte Diagnose
-
ANTWORTFAX
Fax: 0211/3007-900
Westdeutscher Handwerkskammertag e.V.
Sternwartstraße 27–29
40223 Düsseldorf
Ich bitte um ein Gespräch mit einem Ausbildungsberater der Handwerkskammer.
Ich bitte um kostenfreie Zusendung von 100 Exemplaren des Schüler-Flyers.
Ich bitte um kostenfreie Zusendung von einigen Exemplaren des Flyers »Alles auf einen Blick«.
Ansprechpartner:
Betrieb/Adresse:
Telefon:
E-Mail:
Ort, Datum
Stempel, Unterschrift
Herausgeber:
Westdeutscher Handwerkskammertag
Sternwartstraße 27–29
40223 Düsseldorf
Telefon: (02 11) 30 07-700
Telefax: (02 11) 30 07-900
E-Mail: [email protected]
Internet: www.handwerk-nrw.de
Verantwortlich:
Geschäftsführer Dipl.-Volksw. Reiner Nolten
Redaktion:
Dieter Paust, Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe NRW
Layout:
Peter Luttke, Westdeutscher Handwerkskammertag
Best.-Nr. E-IV-006
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