HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, FüR INTEgRaTIoN UND
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HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, FüR INTEgRaTIoN UND
Nr. 30 Staatsanzeiger für das Land Hessen – 22. Juli 2013 Seite 909 Lfd. Nr. Anzahl Materialbezeichnung (mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.) Zustand des Materials Abgebende Stelle/Lagerort 13 50 Monitore Belinea 19“ TFT, Modell 101920, Baujahr: 2006 Monitore Belinea 19“ TFT, Modell 1980S1, Baujahr: 2008 verwendungsfähig Eizo L768 TFT Monitor, Baujahr: 2006 Eizo S1961 TFT Monitore, Baujahr: 2006-2008 FSC Scenic View B 19-6, Baujahr: 2009 Multisyne EA 190M, Baujahr: 2010 NEC 195NX, Baujahr: 2009 NEC EA 190M, Baujahr: 2010/2011 NEC EA 192 192M; Baujah: 2011 Notebook HP NX9105, Baujahr: 2005 Notebook Fujitsu Amilo M 7440, Baujahr: 2005 Notebook Samsung X11 T 5500, Baujahr: 2006 Notebook Fujitsu Si 2636, Baujahr: 2008 Notebook Fujitsu D 9510, Baujahr: 2008 Notebook Fujitsu Esprimo U9200, Baujahr: 2008 Notebook Fujitsu Amilo 1437 G, Baujahr: 2005 Notebook Siemens 1520 – T5600, Baujahr: 2006 AMD Athlon 64-4200 X2- 2,2 GHz – 1,5 GB – 160 GB, Baujahr: 2006 verwendungsfähig Hessisches Landessozialgericht Steubenplatz 14 64293 Darmstadt Ansprechpartnerin: Frau Trunk Tel.: 06151 / 804-206 Landesbetrieb Hessen Forst Europastraße 10-12 36394 Gießen Ansprechpartner: Herr Engel Tel.: 0641 / 4991340 10 14 15 1 14 4 1 9 40 5 1 2 1 1 4 2 1 1 10 verwendungsfähig Landesschulamt und Lehrkräfteakademie Staatliches Schulamt Weilburg Frankfurter Straße 20-22 35781 Weilburg Ansprechpartner: Herr Neumann Tel.: 06471 / 328220 Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen. Letzter Termin: Montag, 19. August 2013 Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet. Allgemeiner Hinweis Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen zu finden. Wiesbaden, den 10. Juli 2013 HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung Bereich Zentrale Beschaffung VV 4150 - Ld 1010 StAnz. 30/2013 S. 907 HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, Für Integration und Europa 688 Förderrichtlinie zum Landesprogramm „WIR – Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“ 1. Ziel und Gegenstand der Förderung Ziel der Förderung ist die Umsetzung einer zukunftsorientierten Integrationspolitik für Menschen mit Migrationshintergrund als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe unter Einbeziehung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund. Insbesondere sollen eine Willkommenskultur entwickelt und strukturelle Veränderungsprozesse angestoßen und umgesetzt werden, um die Integrationsbedingungen langfristig zu verbessern. Folgende Maßnahmen können gefördert werden: 1.1Ausstattung mit Mitteln zur Beschäftigung einer kommunalen WIR-Koordinations-kraft zur Etablierung eines regionalen Integrationsmanagements in hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten, 1.2Modellprojekte sowohl zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur als auch zur interkulturellen Öffnung kommunaler Regelinstitutionen und -angebote sowie von Vereinen und Verbänden, 1.3innovative Integrationsprojekte mit neuen Ansätzen zur nachhaltigen Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund und zur Stärkung der Eigeninitiative, 1.4Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen zur Stärkung der Handlungspotentiale vor Ort sowie zum Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements, 1.5Einsatz von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – insbesondere von Migrantinnen und Migranten, 1.6bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Maßnahmen zum Erwerb beziehungsweise zum Ausbau von Deutschkenntnissen bei Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und die keinen Anspruch auf Förderung oder keine Zulassung nach den §§ 4, 5 und 13 der Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3370), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Februar 2012 (BGBl. I S. 295, 2013 I S. 86), haben. 2. Antragsberechtigte Träger 2.1Fördermaßnahmen nach Nr. 1.1 können von allen hessischen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten beantragt werden. 2.2Fördermaßnahmen nach Nr. 1.2 bis 1.6 können hessenweit von kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern beantragt werden. Dies gilt auch für gemeinnützige Migrantenorganisationen. 3. Allgemeine Voraussetzungen der Förderung 3.1Die Träger müssen bei Antragstellung eine Konzeption vorlegen. 3.2Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr beizufügen. Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen. 3.3Voraussetzung für die Förderung einer WIR-Koordinationskraft nach Nr. 1.1 sind folgende Punkte: a) Darlegung der Umsetzungsstrategie zu Nr. 1.2,