HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, FüR INTEgRaTIoN UND

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HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, FüR INTEgRaTIoN UND
Nr. 30
Staatsanzeiger für das Land Hessen – 22. Juli 2013
Seite 909
Lfd.
Nr.
Anzahl
Materialbezeichnung
(mit Hersteller, Fabrikat, Typ, Baujahr usw.)
Zustand
des Materials
Abgebende Stelle/Lagerort
13
50
Monitore Belinea 19“ TFT, Modell 101920,
Baujahr: 2006
Monitore Belinea 19“ TFT, Modell 1980S1,
Baujahr: 2008
verwendungsfähig
Eizo L768 TFT Monitor, Baujahr: 2006
Eizo S1961 TFT Monitore, Baujahr: 2006-2008
FSC Scenic View B 19-6, Baujahr: 2009
Multisyne EA 190M, Baujahr: 2010
NEC 195NX, Baujahr: 2009
NEC EA 190M, Baujahr: 2010/2011
NEC EA 192 192M; Baujah: 2011
Notebook HP NX9105, Baujahr: 2005
Notebook Fujitsu Amilo M 7440, Baujahr: 2005
Notebook Samsung X11 T 5500, Baujahr: 2006
Notebook Fujitsu Si 2636, Baujahr: 2008
Notebook Fujitsu D 9510, Baujahr: 2008
Notebook Fujitsu Esprimo U9200, Baujahr: 2008
Notebook Fujitsu Amilo 1437 G, Baujahr: 2005
Notebook Siemens 1520 – T5600, Baujahr: 2006
AMD Athlon 64-4200 X2- 2,2 GHz – 1,5 GB – 160 GB,
Baujahr: 2006
verwendungsfähig
Hessisches Landessozialgericht
Steubenplatz 14
64293 Darmstadt
Ansprechpartnerin: Frau Trunk
Tel.: 06151 / 804-206
Landesbetrieb Hessen Forst
Europastraße 10-12
36394 Gießen
Ansprechpartner: Herr Engel
Tel.: 0641 / 4991340
10
14
15
1
14
4
1
9
40
5
1
2
1
1
4
2
1
1
10
verwendungsfähig
Landesschulamt und Lehrkräfteakademie
Staatliches Schulamt Weilburg
Frankfurter Straße 20-22
35781 Weilburg
Ansprechpartner: Herr Neumann
Tel.: 06471 / 328220
Interessenten sollten sich unmittelbar mit der abgebenden Stelle in Verbindung setzen.
Letzter Termin: Montag, 19. August 2013
Danach werden die Aussonderungsanträge an die für die Verwertung zuständige Stelle weitergeleitet.
Allgemeiner Hinweis
Im Mitarbeiterportal des Landes Hessen unter Finanzen>Beschaffungen>HCC-Zentrale Beschaffung>Aussonderungen sind alle Informationen zum Thema „Aussonderung und Verwertung von landeseigenen beweglichen Sachen“ sowie die aktuellsten Veröffentlichungen
zu finden.
Wiesbaden, den 10. Juli 2013
HCC – Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
Bereich Zentrale Beschaffung
VV 4150 - Ld 1010
StAnz. 30/2013 S. 907
HESSISCHES MINISTERIUM DER JUSTIZ, Für Integration und Europa
688
Förderrichtlinie zum Landesprogramm „WIR – Wegweisende Integrationsansätze Realisieren“
1. Ziel und Gegenstand der Förderung
Ziel der Förderung ist die Umsetzung einer zukunftsorientierten
Integrationspolitik für Menschen mit Migrationshintergrund
als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe unter Einbeziehung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund.
Insbesondere sollen eine Willkommenskultur entwickelt und
strukturelle Veränderungsprozesse angestoßen und umgesetzt
werden, um die Integrationsbedingungen langfristig zu verbessern.
Folgende Maßnahmen können gefördert werden:
1.1Ausstattung mit Mitteln zur Beschäftigung einer kommunalen
WIR-Koordinations-kraft zur Etablierung eines regionalen Integrationsmanagements in hessischen Landkreisen, kreisfreien
Städten und Sonderstatusstädten,
1.2Modellprojekte sowohl zum Auf- und Ausbau einer hessenweiten Willkommens- und Anerkennungskultur als auch zur interkulturellen Öffnung kommunaler Regelinstitutionen und -angebote sowie von Vereinen und Verbänden,
1.3innovative Integrationsprojekte mit neuen Ansätzen zur nachhaltigen Verbesserung der Integrationschancen von Menschen
mit Migrationshintergrund und zur Stärkung der Eigeninitiative,
1.4Basisqualifizierungen und Vertiefungsseminare für ehrenamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen zur Stärkung der Handlungspotentiale vor Ort sowie zum Ausbau des bürgerschaftlichen Engagements,
1.5Einsatz von ehrenamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen
zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements – insbesondere von Migrantinnen und Migranten,
1.6bedarfsorientierte und zielgruppengerechte Maßnahmen zum
Erwerb beziehungsweise zum Ausbau von Deutschkenntnissen
bei Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft
und rechtmäßig in Hessen aufhalten und die keinen Anspruch
auf Förderung oder keine Zulassung nach den §§ 4, 5 und 13
der Integrationskursverordnung vom 13. Dezember 2004
(BGBl. I S. 3370), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20.
Februar 2012 (BGBl. I S. 295, 2013 I S. 86), haben.
2. Antragsberechtigte Träger
2.1Fördermaßnahmen nach Nr. 1.1 können von allen hessischen
Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten beantragt werden.
2.2Fördermaßnahmen nach Nr. 1.2 bis 1.6 können hessenweit von
kommunalen, kirchlichen und gemeinnützigen Trägern beantragt werden. Dies gilt auch für gemeinnützige Migrantenorganisationen.
3. Allgemeine Voraussetzungen der Förderung
3.1Die Träger müssen bei Antragstellung eine Konzeption vorlegen.
3.2Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für das jeweilige Haushaltsjahr beizufügen. Der Zuwendungsempfänger hat die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sicherzustellen.
3.3Voraussetzung für die Förderung einer WIR-Koordinationskraft
nach Nr. 1.1 sind folgende Punkte:
a) Darlegung der Umsetzungsstrategie zu Nr. 1.2,