ANTENNE MV PREISLISTE 2016

Transcription

ANTENNE MV PREISLISTE 2016
16
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2
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ANTENN
Hier beißt
die richtige
Zielgruppe!
Preise und Leistungsdaten
NICHT IM
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C
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MIT ANTENN
TRÜBEN
Jörg und Trina am Morgen –
Die Wir-von-Hier Morningshow
EIN GUTER FANG MIT ANTENNE MV:
• Heimatliebende, einkommensstarke und freizeitorientierte Hörer
• Informationen, Aktionen und Themen, die das Land bewegen
• Gute Musik für gute Laune: Wir mixen das Beste von Heute
Antenne MV klingt wie Urlaub zu Hause, nach
einem positiven Lebensgefühl, wie der Soundtrack des Nordostens, nach Gute-Laune-Pop,
nach Himmelblau im Alltagsgrau und nach einem Sender, der auch zuhört und zum Mitmachen einlädt.
Für 113.000 Hörer* ist Antenne MV der einzig
wahre Sender, weil Antenne MV nicht nur informiert und unterhält, sondern auch interaktiv und
sozial engagiert ist. Jeden Morgen wecken Jörg
und Trina in der „Wir-von-hier-Morningshow“
1
ihre Hörer. Und als Medienpartner des F.C.
Hansa Rostock, der Basketballer der Rostock
Seawolves und der Handballer der Mecklenburger Stiere schreibt der Sender Sport ganz groß.
Als erster Radiosender im Nordosten stärkt
Antenne MV auch die lokale Wirtschaft der
Region. Mit der Initiative „GUT IM GESCHÄFT
– Kauf lokal mit einem Lächeln!“ sensibilisiert
der Sender die Menschen für eine bewusste
Kaufentscheidung für Produkte und Dienstleistungen aus ihrer Heimat.
* ma 15/II, p-Werte (Mo-Fr), 6-18 Uhr, Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren“
Unser Programm kommuniziert zielgerichtet
und treffsicher auch Ihre Botschaft - On Air im
Radio, Online oder bei einem Event direkt vor
Ort. Dazu gehören auch unsere Jobspots erfolgreiches Personalrecruiting im Radio.
Lassen Sie von sich hören und wir machen
von Ihnen reden! Im meistgenutzten Medium
Deutschlands: Im Radio.
Und noch besser: Gezielt bei Antenne MV. Für
Ihren Erfolg zwischen Elbe und Ostsee.
EGEBIET
Kap Arkona
Ostsee
105,1 MHz
Sassnitz
Neukloster
Rehna
101,3 MHz
Wismar
Schönberg
Gadebusch
Bützow
Warin
Crivitz
Neustadt-Glewe
Usedom
Anklam
Malchin
Plau am See
Stavenhagen
Altentreptow
REGION OST
Waren/Müritz
Röbel
Ludwigslust
Niedersachsen
Demmin
Goldberg
Parchim
Wolgast
Teterow
Krakow am See
REGION WEST
Greifswald
Gnoien
Güstrow
Sternberg
Schwerin
Hagenow
Laage
Brüel
Zarrentin Wittenburg
Boizenburg
REGION NORD
98,3 MHz
Grevesmühlen
Grimmen
Sanitz
93,8 MHz
Insel Poel
Rostock
105,4 MHz
88,7 MHz
105,8 MHz
Bad
Doberan
Stralsund
Ribnitz-Damgarten
107,7 MHz
100,8 MHz
Barth
Schleswig-Holstein
Seebad Binz
Bergen
Stettiner Haff
Ueckermünde
Neubrandenburg
Burg Stargard
Neustrelitz
103,8 MHz
ANTENNE MV - SEND
Woldegk
Torgelow
Pasewalk
Polen
Feldberb
Grabow
Dömitz
Brandenburg
2
ERPROFIL
ANTENNE MV – HÖR
REICHWEITEN IM TAGESVERLAUF
Hörer in Tsd.
180
175
160
136
140
120
124
106
115
110
113
100
104
113
98
88
97
76
80
60
40
20
0
06:00
–
07:00
07:00
–
08:00
08:00
–
09:00
09:00
–
10:00
10:00
–
11:00
11:00
–
12:00
12:00
–
13:00
13:00
–
14:00
14:00
–
15:00
15:00
–
16:00
16:00
–
17:00
Basis: ma 15/II, p-Werte (Mo-Fr), Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren“
3
17:00
–
18:00
06:00
–
18:00
ANTENNE MV IM ÜBERBLICK:
ANTENNE MV-HÖRER SIND:
• Hörer in der Durchschnittsstunde: 113.000
• Weitester Hörerkreis: 1.008.000
• heimatliebend
• Hörer pro Tag: 567.000
• Technische Reichweite: 2.138.000
• freizeitorientiert
MONATLICHES
HAUSHALTSNETTOEINKOMMEN 1
bis € 1.500
ANTEIL MÄNNER/FRAUEN 1
• einkommensstark
ALTERSSTRUKTUR 1
14 – 49 Jahre: 50,4%
23,9%
13,3%
62,8%
€ 1.500 – € 2.000
über € 2.000
AFFINITÄTEN (Index) 2
in Prozent
Shoppen gehen, mehrmals im Monat
2 PKWs im Haushalt
60
142
Interesse an Möbeln / Wohnungseinrichtung
50
134
Wohnen im eigenen Haus
129
40
eine Urlaubsreise in den letzten 12 Monaten
129
30
Ausgehen (Disco-Clubs), mehrmals in der Woche
126
Sport treiben, mehrmals im Monat
0
50
100
20,4 %
20
107
Index von 100 = Durchschnittliche Affinitäten
69,0 %
70
156
BERUFSTÄTIGKEIT 1
10
150
200
7,1 %
3,5 %
0
Lehrling, Schüler,
Student
berufstätig
Rentner,
Pensionär
1
Basis: ma 15/II, p-Werte (Mo-Fr), Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 10 Jahren“
2
Basis: Verbrauchs- und Medienanalyse 2015/II (VuMa), Vergleichszielgruppe 14 – 49 Jahre, Mecklenburg-Vorpommern, Grundgesamtheit „Deutschsprachige Bevölkerung ab 14 Jahren“
nicht berufstätig,
keine Angabe
4
MERN GESAMT
M
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G
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PREISE MECK
MONTAG – FREITAG
SAMSTAG
Preis in €/Sek.
Uhrzeit
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
00:00 - 05:00
3,00
2,89
05:00 - 06:00
5,50
5,30
06:00 - 07:00
14,00
13,49
07:00 - 08:00
21,00
20,24
08:00 - 09:00
14,00
13,49
09:00 - 10:00
12,00
11,56
10:00 - 11:00
9,00
11:00 - 12:00
8,50
12:00 - 13:00
8,50
SONNTAG / FEIERTAG
Preis in €/Sek.
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
Sek.
ab 35
2,73
2,59
2,00
1,93
5,00
4,75
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
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1,73
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
12,73
12,09
3,00
2,89
19,09
18,14
9,00
8,67
2,73
2,59
2,00
1,93
1,82
1,73
8,18
7,77
3,00
2,89
2,73
2,59
12,73
12,09
10,00
9,64
9,09
8,64
6,00
5,78
5,45
5,18
10,91
10,36
15,00
14,46
13,64
12,96
11,00
10,60
10,00
9,50
8,67
8,18
7,77
13,00
12,53
11,82
11,23
10,00
9,64
9,09
8,64
8,19
7,73
7,34
9,00
8,67
8,18
7,77
9,00
8,67
8,18
7,77
8,19
7,73
7,34
8,00
7,71
7,27
6,91
6,00
5,78
5,45
5,18
3,46
KONDITIONEN
Die Buchung von Single-Spots ist gegen
einen Aufschlag von 50 % möglich.
Eckplatzierungen können mit einem
Aufschlag von 30 % gebucht werden.
Bei Tandem- und Tridemspots bildet die
Spotlänge des Hauptspots (= längster
Spot) die Berechnungsgrundlage.
Die kürzeren Spots werden mit der gleichen Berechnungsgrundlage kalkuliert.
Die Rabattierungen beziehen sich nur auf
die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.
13:00 - 14:00
8,00
7,71
7,27
6,91
4,50
4,34
4,09
3,89
4,00
3,86
3,64
14:00 - 15:00
8,00
7,71
7,27
6,91
4,50
4,34
4,09
3,89
6,00
5,78
5,45
5,18
15:00 - 16:00
8,50
8,19
7,73
7,34
3,00
2,89
2,73
2,59
3,00
2,89
2,73
2,59
16:00 - 17:00
9,00
8,67
8,18
7,77
2,00
1,93
1,82
1,73
3,00
2,89
2,73
2,59
17:00 - 18:00
9,00
8,67
8,18
7,77
3,00
2,89
2,73
2,59
3,00
2,89
2,73
2,59
18:00 - 19:00
7,00
6,74
6,36
6,04
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
19:00 - 20:00
4,00
3,86
3,64
3,46
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
RABATTSTAFFEL
20:00 - 21:00
3,00
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
2,5% ab
1.000 Sekunden
21:00 - 22:00
3,00
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
5,0% ab
2.500 Sekunden
22:00 - 23:00
3,00
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
7,5% ab
5.000 Sekunden
23:00 - 24:00
3,00
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
10,0% ab
7.500 Sekunden
Ø 06:00 - 18:00
10,79
10,40
9,81
9,32
7,00
6,75
6,36
6,05
5,50
5,30
5,00
4,75
12,5% ab
10.000 Sekunden
Spotlängenbonus (gerundet)
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
3,6
9,1%
13,6%
15,0% ab
15.000 Sekunden
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.
5
N NORD
MERN REGIO
M
O
P
R
O
-V
G
R
U
B
N
E
PREISE MECKL
MONTAG – FREITAG
SAMSTAG
Preis in €/Sek.
Uhrzeit
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
00:00 - 05:00
1,00
0,96
05:00 - 06:00
2,00
1,93
06:00 - 07:00
5,50
5,30
07:00 - 08:00
10,00
9,64
08:00 - 09:00
8,00
7,71
09:00 - 10:00
7,00
6,74
10:00 - 11:00
4,00
3,86
11:00 - 12:00
3,50
3,37
12:00 - 13:00
3,50
13:00 - 14:00
3,00
14:00 - 15:00
3,00
SONNTAG / FEIERTAG
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
0,91
0,86
1,00
0,96
1,82
1,73
1,00
0,96
5,00
4,75
1,00
0,96
9,09
8,64
4,50
4,34
7,27
6,91
5,50
5,30
6,36
6,04
5,50
5,30
3,64
3,46
4,50
4,34
3,18
3,02
4,50
4,34
3,37
3,18
3,02
3,50
3,37
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
2,89
2,73
2,59
2,00
1,93
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
Sek.
ab 35
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
4,09
3,89
1,00
0,96
0,91
0,86
5,00
4,75
3,50
3,37
3,18
3,02
5,00
4,75
4,00
3,86
3,64
3,46
4,09
3,89
4,50
4,34
4,09
3,89
4,09
3,89
4,00
3,86
3,64
3,46
3,18
3,02
4,00
3,86
3,64
3,46
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
1,73
KONDITIONEN
Die Buchung von Single-Spots ist gegen
einen Aufschlag von 50 % möglich.
Eckplatzierungen können mit einem
Aufschlag von 30 % gebucht werden.
Bei Tandem- und Tridemspots bildet die
Spotlänge des Hauptspots (= längster
Spot) die Berechnungsgrundlage. Die
kürzeren Spots werden mit der gleichen
Berechnungsgrundlage kalkuliert.
Bei gleichzeitiger Belegung von zwei
Senderegionen gewähren wir einen
Kombinationsrabatt von 10%.
Die Rabattierungen beziehen sich nur auf
die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.
15:00 - 16:00
3,00
2,89
2,73
2,59
1,00
0,96
0,91
0,86
2,00
1,93
1,82
16:00 - 17:00
4,00
3,86
3,64
3,46
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
17:00 - 18:00
4,00
3,86
3,64
3,46
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
18:00 - 19:00
2,50
2,41
2,27
2,16
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
19:00 - 20:00
2,50
2,41
2,27
2,16
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
RABATTSTAFFEL
20:00 - 21:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
2,5% ab
1.000 Sekunden
21:00 - 22:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
5,0% ab
2.500 Sekunden
22:00 - 23:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
7,5% ab
5.000 Sekunden
23:00 - 24:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
10,0% ab
7.500 Sekunden
Ø 06:00 - 18:00
4,88
4,70
4,43
4,21
3,00
2,89
2,73
2,59
2,50
2,41
2,27
2,16
12,5% ab
10.000 Sekunden
Spotlängenbonus (gerundet)
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
15,0% ab
15.000 Sekunden
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.
6
ST
EGION WE
R
N
R
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M
M
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G
R
PREISE MECKLENBU
MONTAG – FREITAG
SAMSTAG
Preis in €/Sek.
Uhrzeit
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
00:00 - 05:00
1,00
0,96
05:00 - 06:00
2,50
2,41
06:00 - 07:00
8,00
7,71
07:00 - 08:00
10,00
9,64
08:00 - 09:00
7,00
6,74
09:00 - 10:00
4,00
3,86
10:00 - 11:00
4,00
3,86
11:00 - 12:00
4,00
3,86
12:00 - 13:00
3,50
3,37
13:00 - 14:00
2,00
1,93
14:00 - 15:00
2,00
1,93
SONNTAG / FEIERTAG
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
0,91
0,86
1,00
0,96
2,27
2,16
1,00
0,96
7,27
6,91
1,00
0,96
9,09
8,64
4,00
3,86
6,36
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5,30
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5,50
5,30
3,64
3,46
4,00
3,86
3,18
3,02
3,50
3,37
1,82
1,73
1,00
0,96
1,82
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1,00
0,96
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
Sek.
ab 35
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
3,64
3,46
2,50
2,41
2,27
2,16
5,00
4,75
3,50
3,37
3,18
3,02
5,00
4,75
4,50
4,34
4,09
3,89
5,00
4,75
4,50
4,34
4,09
3,89
3,64
3,46
3,50
3,37
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3,02
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3,02
2,00
1,93
1,82
1,73
0,91
0,86
2,00
1,93
1,82
1,73
0,91
0,86
2,00
1,93
1,82
1,73
0,86
KONDITIONEN
Die Buchung von Single-Spots ist gegen
einen Aufschlag von 50 % möglich.
Eckplatzierungen können mit einem
Aufschlag von 30 % gebucht werden.
Bei Tandem- und Tridemspots bildet die
Spotlänge des Hauptspots (= längster
Spot) die Berechnungsgrundlage. Die
kürzeren Spots werden mit der gleichen
Berechnungsgrundlage kalkuliert.
Bei gleichzeitiger Belegung von zwei
Senderegionen gewähren wir einen
Kombinationsrabatt von 10%.
Die Rabattierungen beziehen sich nur auf
die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.
15:00 - 16:00
3,00
2,89
2,73
2,59
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
16:00 - 17:00
3,00
2,89
2,73
2,59
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
17:00 - 18:00
3,00
2,89
2,73
2,59
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
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0,86
18:00 - 19:00
2,50
2,41
2,27
2,16
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
19:00 - 20:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
RABATTSTAFFEL
20:00 - 21:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
2,5% ab
1.000 Sekunden
21:00 - 22:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
5,0% ab
2.500 Sekunden
22:00 - 23:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
7,5% ab
5.000 Sekunden
23:00 - 24:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
10,0% ab
7.500 Sekunden
Ø 06:00 - 18:00
4,46
4,30
4,05
3,85
2,83
2,73
2,58
2,45
2,38
2,29
2,16
2,05
12,5% ab
10.000 Sekunden
Spotlängenbonus (gerundet)
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
15,0% ab
15.000 Sekunden
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.
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EGION OST
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PREISE MECKLENBU
MONTAG – FREITAG
SAMSTAG
Preis in €/Sek.
Uhrzeit
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
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25 - 34
00:00 - 05:00
1,00
0,96
05:00 - 06:00
3,50
3,37
06:00 - 07:00
5,50
5,30
07:00 - 08:00
8,00
7,71
08:00 - 09:00
5,50
5,30
09:00 - 10:00
4,50
4,34
10:00 - 11:00
4,00
3,86
11:00 - 12:00
3,00
2,89
12:00 - 13:00
3,00
2,89
13:00 - 14:00
3,00
2,89
14:00 - 15:00
3,00
2,89
SONNTAG / FEIERTAG
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
0,91
0,86
1,00
0,96
3,18
3,02
1,00
0,96
5,00
4,75
1,00
0,96
7,27
6,91
4,50
4,34
5,00
4,75
5,50
5,30
4,09
3,89
5,50
5,30
3,64
3,46
4,50
4,34
2,73
2,59
3,50
3,37
2,73
2,59
3,50
3,37
2,73
2,59
2,00
1,93
2,73
2,59
1,50
1,44
Preis in €/Sek.
Sek.
ab 35
Sek.
0 - 15
Sek.
16 - 24
Sek.
25 - 34
Sek.
ab 35
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
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1,00
0,96
0,91
0,86
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
4,09
3,89
1,00
0,96
0,91
0,86
5,00
4,75
2,50
2,41
2,27
2,16
5,00
4,75
5,50
5,30
5,00
4,75
4,09
3,89
4,00
3,86
3,64
3,46
3,18
3,02
3,00
2,89
2,73
2,59
3,18
3,02
2,00
1,93
1,82
1,73
1,82
1,73
2,00
1,93
1,82
1,73
1,36
1,29
2,00
1,93
1,82
1,73
0,86
KONDITIONEN
Die Buchung von Single-Spots ist gegen
einen Aufschlag von 50 % möglich.
Eckplatzierungen können mit einem
Aufschlag von 30 % gebucht werden.
Bei Tandem- und Tridemspots bildet die
Spotlänge des Hauptspots (= längster
Spot) die Berechnungsgrundlage. Die
kürzeren Spots werden mit der gleichen
Berechnungsgrundlage kalkuliert.
Bei gleichzeitiger Belegung von zwei
Senderegionen gewähren wir einen
Kombinationsrabatt von 10%.
Die Rabattierungen beziehen sich nur auf
die im Kalenderjahr tatsächlich abgenommenen Sekunden.
15:00 - 16:00
4,00
3,86
3,64
3,46
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
16:00 - 17:00
4,00
3,86
3,64
3,46
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
17:00 - 18:00
4,00
3,86
3,64
3,46
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
18:00 - 19:00
2,00
1,93
1,82
1,73
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
19:00 - 20:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
RABATTSTAFFEL
20:00 - 21:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
2,5% ab
1.000 Sekunden
21:00 - 22:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
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1,00
0,96
0,91
0,86
5,0% ab
2.500 Sekunden
22:00 - 23:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
7,5% ab
5.000 Sekunden
23:00 - 24:00
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
1,00
0,96
0,91
0,86
10,0% ab
7.500 Sekunden
Ø 06:00 - 18:00
4,29
4,14
3,90
3,71
2,87
2,77
2,61
2,48
2,17
2,09
1,97
1,87
12,5% ab
10.000 Sekunden
Spotlängenbonus (gerundet)
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
3,6%
9,1%
13,6%
15,0% ab
15.000 Sekunden
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der effektiv ausgestrahlten Sekunden. Alle Preise zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Die Durchschnittspreise und die Spotlängenboni stellen keinen offiziellen Bestandteil der Preisliste dar und dienen zur Orientierung.
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ÜNSCHE
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VOLLES NETZ
UNSERE CROSSMEDIALEN TOOLS FÜR IHREN ERFOLG:
• Präsenz im Programmumfeld von Antenne MV
• Event- und Konzertpräsentationen
• Generierung von Marken- und Produkterlebnissen auf
AntenneMV.de
• Gewinnspielpromotions on Air und online
• Sponsoring von Rubriken, Benchmarks oder Service-Elementen
• Presenterships von einzelnen Sendungen
9
• Kampagnen mit viralen Effekten
• mobile Off-Air-Tools: Antenne MV-Showtruck und
Antenne MV-Party-Pick-up
Lila Heimat Tour mit dem Lila Bäcker
HanseSail mit Echter Nordhäuser
Themenwochen der Volksbanken
Raiffeisenbanken
Der Lila Bäcker und Antenne MV setzten sich für Vereine
in MV ein. Gemeinsam unterstützen die Partner im
Rahmen der Lila Heimat Tour Vereine im Land mit
Geld- und Sachspenden.
Die on Air Bewerbung mit Online-Game fand ihren
krönenden Abschluss mit einem Eventhighlight zur
HanseSail und einer entsprechenden Off Air Präsenz von
Echter Nordhäuser. Ideal – crossmedial.
Mit Themenwochen wie „Geldanlagen, die sich für Sie
rechnen“ informierten die Experten der Volksbanken
Raiffeisenbanken Mecklenburg-Vorpommern zu optimalen Formen von Investitionen und Kapitalanlagen.
Antenne MV Mettbüro mit den sky
Der Norden sucht den Sommerhit coop
Antenne MV-Showtruck
Bei der beliebten Antenne MV Rubrik haben die Hörer
täglich die Chance auf ein leckeres Firmenfrühstück
und die sky-Supermärkte eine optimale Plattform für
die Kommunikation der Markenbotschaften in einem
themenaffinen Umfeld.
Mit der gemeinsamen Programmaktion suchten die
Partner junge Musiker aus dem Sendegebiet, die ihre eigenen Songs für den Contest einreichen konnten. Die 10
besten Songs wurden anschließend auf einem Sampler
veröffentlicht und die 3 Besten konnten sich über satte
Bargeldgewinne freuen.
Der Antenne MV-Showtruck kommt auch zu Ihnen.
Egal ob Roadshow, Tag der offenen Tür oder Firmenjubiläum – mit dem Rundum-Paket inklusive Moderator
und der on Air Bewerbung der Veranstaltung wird jedes
Event zum Highlight.
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Mit den cleveren Kombinationen von Antenne MV kann MecklenburgVorpommern Ihre Werbebotschaft nicht nur hören, sondern auch sehen,
fühlen und erleben. Holen Sie Ihre Zielgruppe einfach dort ab, wo sie sich
aufhält: vor dem Radio, im Internet, in sozialen Netzwerken oder direkt am
Meer. Die Experten von Antenne MV bieten Ihnen vielfältige Wege zur Kommunikation: auf Sie zugeschnitten, einzigartig und einfach brillant. Setzen
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das sind die strahlenden Leuchttürme für Ihre Werbebotschaft.
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11
AUFTRAGSABWICKLUNG - SO FUNKTIONIERT’S:
Die Auftragsabwicklung erfolgt über Antenne
Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG
(nachstehend „Antenne MV“ genannt). Aufträge und Sendeunterlagen müssen mindestens
eine Woche vor dem Ausstrahlungstermin eingegangen sein. Kurzfristige Buchungen sind bei
Sonderwerbeformen und nach Vereinbarung
möglich. Aufträge werden grundsätzlich erst
mit Erteilung der schriftlichen oder per E-Mail
erstellten Auftragsbestätigung durch Antenne
MV bzw. RMS verbindlich. Bei Aufträgen, die
aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung
nicht mehr schriftlich bestätigt werden können,
kann die Bestätigung auch erst nach der Ausstrahlung erfolgen. Zum Zweck der Auftragsabwicklung gibt Antenne MV bzw. RMS die Daten
des Auftraggebers an Dritte weiter.
SENDEUNTERLAGEN
Eine Audio-Datei, jeweils mit folgenden Angaben (E-Mail: [email protected]):
• Länge des Spots in Sekunden
• Name des Kunden
• Produkt
• Bei Verwendung von Musik: GEMA-Angaben
wie Titel, Komponist, Produzent und Musikdauer in Sekunden (für die Folgen fehlender,
falscher oder unvollständiger GEMA-Angaben
haftet der Auftraggeber)
•
Textmanuskript (sofern nicht vorher eingesandt)
Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Lieferung des Audiomaterials und obiger Angaben
verantwortlich.
ZAHLUNGSWEISE
Der Anspruch auf die Vergütung für die Sendung der Werbespots entsteht mit deren
Ausstrahlung und ist 16 Tage nach Rechnungsstellung netto ohne Abzug fällig. In Einzelfällen
jedoch behält sich Antenne MV bzw. RMS Vorkasse vor. Bei Eingang der Zahlung innerhalb
von 10 Tagen nach Rechnungslegung werden
2 Prozent Skonto gewährt. Bei Zahlungsverzug ist Antenne MV bzw. RMS berechtigt, die
Durchführung des laufenden Auftrages zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch
des Auftraggebers entsteht. Antenne MV bzw.
RMS behält sich vor, den dadurch entstehenden Schaden dem Auftraggeber in Rechnung
zu stellen.
BANKVERBINDUNG REGIONAL:
Hypovereinsbank Schwerin
BIC: HYVEDEMM300
IBAN: DE80 2003 0000 0638 0059 00
BANKVERBINDUNG NATIONAL:
RADIO MARKETING SERVICE GmbH & Co. KG
UniCredit Bank AG
BIC: HYVEDEMM300
IBAN: 5320 0300 0000 0435 4080
AGENTURPROVISION
Von Antenne MV bzw. RMS anerkannte Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten, sofern
sie ihren Auftraggeber werblich beraten und
Antenne MV bzw. RMS eine entsprechende
Dienstleistung nachweisen können, eine Agenturvergütung von 15 Prozent auf die Nettoauftragssumme (exkl. MwSt.) des Auftraggebers.
RÜCKTRITT
In einzelnen Fällen kann der Auftraggeber mit
Zustimmung von Antenne MV bzw. RMS vor der
ersten Ausstrahlung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an Antenne MV
bzw. RMS gerichtet werden und 4 Wochen vor
der vorgesehenen Ausstrahlung bei Antenne
MV bzw. RMS eingehen. Auch bei Einhaltung
dieser Frist besteht auf die Zustimmung von
Antenne MV bzw. RMS kein Anspruch.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Für alle Aufträge gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Antenne
MV bzw. RMS.
12
Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
3.1 Die Rechnungssumme ist zur Zahlung an Antenne MV
fällig 16 Tage nach Rechnungsdatum und Ausstrahlung der
Werbefunksendung bzw. Platzierung des Werbemittels. Bei
Platzierung von Werbemitteln ist Antenne MV auch berechtigt, Sammelrechnungen zum Monatsende für die bis dahin
erbrachten Leistungen zu stellen. Antenne MV gewährt dem
Auftraggeber 2% Skonto, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum auf dem Konto
von Antenne MV eingeht. Antenne MV ist ferner berechtigt,
im Einzelfall mit dem Auftraggeber Zahlung per Vorkasse
gesondert zu vereinbaren.
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Antenne Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG
(nachstehend „Antenne MV“ genannt) vermarktet Werbefunksendungen (z.B. im klassischen Werbeblock, als Sonderplatzierung, als Patronat) und Online-Werbeflächen (z. B.
Bilder, Grafiken, Tonfolgen, Bewegtbilder in unterschiedlichen Formaten). Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten zwischen Antenne MV und ihren Auftraggebern für
sämtliche, auch künftige Werbefunkaufträge (dazu unten II.)
und Onlinewerbeaufträge (dazu unten III.).
1.2 Werbefunkaufträge sind Verträge über die Ausstrahlung
akustischer Werbung im Hörfunk über alle möglichen Verbreitungswege durch Antenne MV. Antenne MV darf Aufträge nationaler Kunden, die an Antenne MV herangetragen
werden, auch an die Radio Marketing Service GmbH & Co.
KG (RMS) weiterleiten.
3.2 Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang
schriftlich widerspricht. Antenne MV ist verpflichtet, den Auftraggeber hierauf spätestens bei Rechnungsstellung besonders hinzuweisen.
1.3 Onlinewerbeaufträge sind Verträge über die Einbindung
von unterschiedlichen Werbemitteln auf Webseiten von
Antenne MV.
3.3 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen
oder ein Zurückbehaltungsrecht begründen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben
Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht
zu.
2. Abweichende oder ergänzende Regelungen
4. Haftung
2.1 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur
anerkannt, wenn Antenne MV schriftlich ihrer Geltung zugestimmt hat. Dies gilt auch, falls Antenne MV den Auftrag in
Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos ausführt.
4.1 Antenne MV haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe und Gehilfen. Die Haftungsbeschränkung
gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach jedoch beschränkt auf typische
vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind
solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder auf deren Einhaltung ein Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
2.2 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Abreden sind schriftlich niederzulegen.
13
4.2 Schadenersatzansprüche aus vertraglicher Haftung
verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. Platzierung des Werbemittels, bei unterbliebener Ausstrahlung
bzw. Platzierung des Werbemittels ab vereinbartem Werbebeginn. Dies gilt auch für konkurrierende deckungsgleiche
Ansprüche aus außervertraglicher Haftung.
4.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.
5. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
5.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus
dem Vertragsverhältnis entspringenden Rechtsstreitigkeiten
ist, falls der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich - rechtliches Sondervermögen ist, im Falle eines Vertragsschlusses mit der Antenne
Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. KG Schwerin. Diese
Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
5.2 Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland.
5.3 Sind oder werden einzelne der in diesem Dokument
niedergelegten Geschäftsbedingungen unwirksam oder abbedungen, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.
II. Regelungen für Werbefunkaufträge
1. Werbefunkauftrag
1.1 Werbefunkaufträge werden als Festaufträge angenommen und erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach
Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch Antenne MV
verbindlich. Die Bestätigung hat in angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen
und Angaben über Auftraggeber, den Werbungtreibenden,
Buchungsvolumen, Spotlängen und Werbeblock zu enthalten. Aufträge, die aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung nicht mehr bestätigt werden können, werden durch
Ausstrahlung angenommen; ihre Bestätigung erfolgt unverzüglich nach der Ausstrahlung.
Antenne MV alle erkennbaren Mängel unverzüglich schriftlich oder in Textform unter genauer Bezeichnung des Mangels anzuzeigen. Kommt der Auftraggeber dieser Prüf- und
Anzeigepflicht nicht nach, kann er Rechte wegen dieser
Mängel gegen Antenne MV nicht mehr geltend machen.
1.2 Antenne MV behält sich vor, die Sendeunterlagen (Einschaltpläne, Motivpläne, Tonträger) wegen ihrer Herkunft
oder ihres Inhalts oder wegen technisch unzureichender
Qualität zurückzuweisen und die Ausstrahlung einer Werbefunksendung zu verweigern, insbesondere dann, wenn der
Inhalt gegen rechtliche Bestimmungen oder gegen berechtigte Interessen von Antenne MV verstößt oder wenn die
Sendeunterlagen technisch unzureichend sind. Die Gründe
der Ablehnung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ist die abgelehnte Werbesendung bereits bezahlt, hat
der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Antenne MV
bereits entstandene Produktionskosten sind vom Auftraggeber zu erstatten und sofort zur Zahlung fällig, gleich ob
die Werbefunksendung zur Ausstrahlung kommt oder nicht.
2.4 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte der
Werbefunksendung nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber
stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen Antenne MV geltend machen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche Verantwortung
2.1 Der Auftraggeber hat die Sendeunterlagen bis spätestens eine Woche vor Ausstrahlung der Werbefunksendung
in technisch und rechtlich einwandfreier Form bei Antenne
MV abzuliefern. Antenne MV prüft die Sendeunterlagen auf
ihre Verwendbarkeit. Dies entbindet den Auftraggeber nicht
von einer eigenverantwortlichen umfänglichen Prüfung der
Sendeunterlagen gemäß Ziff. 2.3.
2.2. Der Auftraggeber darf die Sendeunterlagen nach Ablieferung nur in Abstimmung mit Antenne MV abändern, es
sei denn, die Änderung ist ausschließlich zur Anpassung an
technische Sendenormen erforderlich.
2.3 Der Auftraggeber hat die Werbesendung vor der ersten
Ausstrahlung auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen und
2.5 Weist Antenne MV die Sendeunterlagen aus Gründen,
die der Auftraggeber zu vertreten hat – insbesondere wegen technischer oder rechtlicher Mängel – zurück, hat der
Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Sendeunterlagen unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder
nicht rechtzeitig, kann Antenne MV den freigewordenen
Sendeplatz anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt
jedoch zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet;
auf seine Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen,
was Antenne MV durch die anderweitige Belegung des
freigewordenen Sendeplatzes erhält. Erfolgt die Zurückweisung der Sendeunterlagen, weil die Ausstrahlung berechtigten Interessen von Antenne MV widerspricht, entfällt der
Anspruch auf Zahlung. Ein Anspruch des Auftraggebers auf
Schadens- oder Aufwendungsersatz ist insoweit ausgeschlossen.
3. Preise
3.1 Werbefunkaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses über die Ausstrahlung der Sendung abgerechnet. Alle
Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich
ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten
Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt
zehn Sekunden, bei Tandem- und Tridemspots beträgt die
Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot 20 Sekunden.
3.2 Antenne MV gewährt, sofern nichts anderes vereinbart
ist, einen Nachlass auf die jeweils gültigen Preise nur nach
Maßgabe der Rabattstaffel laut der bei Abrechnung geltenden Preisliste. Soweit Rabatte auf Basis eines angenommenen Jahresvolumens der Werbung gewährt werden, erfolgt
ggf. am Kalenderjahresende eine dem tatsächlichen Volumen entsprechende Rückvergütung oder Nachberechnung.
Konzernverbundenen Unternehmen im Sinne von § 18 AktG
werden Konzernrabatte gewährt, sofern der Konzernstatus
vom Auftraggeber nachgewiesen und von Antenne MV
schriftlich anerkannt ist. Verbundwerbung wird nach besonderer Vereinbarung mit Antenne MV durchgeführt.
3.3 Von Antenne MV anerkannte Werbeagenturen oder
Werbevermittler erhalten, sofern sie den Auftraggeber im
Zusammenhang mit dem Werbefunkauftrag werblich beraten haben und sie dies nachweisen, eine Agenturvergütung
in Höhe von 15 % der Nettoauftragssumme. Die Agenturprovision entsteht nicht, wenn Werbeagenturen oder Werbevermittler mit dem werbungtreibenden Auftraggeber identisch
sind.
4. Leistung, Mängelgewährleistung
4.1 Antenne MV strahlt die Werbefunksendung nach Maßgabe der Beauftragung aus. Soweit der Werbefunkauftrag
nur für bestimmte UKW-Frequenzen (Belegungsarten) von
Antenne MV erteilt wurde, erfolgt die Ausstrahlung nur in
den gebuchten Belegungsarten. Antenne MV steht es frei,
die Werbefunksendung auch im Simulcast-Stream von Antenne MV im Internet auszustrahlen. Mangels gesonderter
ausdrücklicher Vereinbarung hierüber besteht eine entsprechende Verpflichtung jedoch nicht.
4.2 Vereinbarte Sendezeiten werden unter nachfolgenden
Einschränkungen eingehalten: Eine Gewähr für die Aus-
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strahlung der Werbefunksendung in bestimmten Werbeblöcken oder in einer bestimmten Sendestunde oder in einer
bestimmten Reihenfolge wird nicht gegeben. Besondere
Ausstrahlungsmodalitäten, etwa Konkurrenzausschluss, bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.3 Unerheblich sind Minderleistungen bei verminderter technischer Reichweite der Ausstrahlung von weniger als 10% und
eine Verschiebung der Sendezeit von bis zu zwei Stunden.
Hieraus können Rechte nicht hergeleitet werden.
4.4 Bei einer nicht unerheblichen Minderleistung von Antenne MV kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Ersatzausstrahlung an einem vergleichbaren Sendeplatz oder
Minderung des Sendepreises entsprechend dem Umfang
der Minderleistung verlangen. Bei teilweisem Sendeausfall
erfolgt die Ersatzausstrahlung nur für die ausgefallenen
Belegungsarten. Fällt bei landesweiten Werbefunkaufträgen nicht mehr als eine Belegungsart aus, gilt die Leistung
noch als vertragsgemäß. Schlägt die Ersatzausstrahlung fehl
oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar oder verweigert
Antenne MV sie ernsthaft und endgültig, kann der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag
zurücktreten.
4.5 Die Haftung von Antenne MV ist ausgeschlossen, soweit
die Gründe für eine mangelhafte Ausstrahlung oder eine
eingeschränkte Reichweite der Ausstrahlung der Werbefunksendung auf Gründe zurückzuführen sind, die Antenne
MV nicht zu vertreten hat, wie z. B. Störungen aus dem Bereich des Netzbetreibers.
4.6 Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Ausstrahlungsdatum bzw. bei unterbliebener Ausstrahlung ab vereinbartem Ausstrahlungsdatum.
Dies gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlicher Pflichtverletzung oder Verletzung einer Garantie.
5. Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte, Aufbewahrung von Unterlagen
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5.1 Der Auftraggeber garantiert, dass er über sämtliche
gewerbliche Schutzrechte, Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwertung der Sendeunterlagen in Rundfunk
oder Internet bei der Abwicklung des Werbefunkauftrages
erforderlich sind. Er stellt Antenne MV von allen von ihm
zu vertretenden Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung
solcher Rechte frei. Dies umfasst auch die Kosten erforderlicher Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Antenne MV die für die Abrechnung mit der GEMA und anderen Verwertungsgesellschaften notwendigen Angaben (z.
B. über Komponisten, Titel und Länge der verwendeten Musik) unaufgefordert mit Auftragserteilung mitzuteilen.
5.2 Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Sendeunterlagen endet für Antenne MV mit der Umspielung.
Tonträger werden nach der Umspielung nur dann an den
Auftraggeber zurückgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen Antenne MV das Senderecht und das Hörfunknutzungsrecht an den Werbefunksendungen ein, und
zwar örtlich unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in
dem für die Durchführung des Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht,
das Hörfunknutzungsrecht an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur
Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden,
per Satellit und per Internetradio sowie on-demand und
near-demand.
III. Regelungen für Onlinewerbeaufträge
1. Onlinewerbeauftrag
Onlinewerbeaufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung oder nach Bestätigung in Textform (§ 126b BGB) durch
Antenne MV verbindlich. Die Bestätigung kann bei Kombinationsaufträgen für Werbefunksendungen und Onlinewerbung auch in einem gemeinsamen Bestätigungsschreiben
erfolgen. Sie hat in angemessener Frist, spätestens jedoch
10 Tage nach Auftragseingang, zu erfolgen und Angaben
über Auftraggeber, den Werbungtreibenden und Buchungsvolumen zu enthalten. Onlinewerbeaufträge, die aus zeitlichen Gründen vor Beginn einer Online - Werbekampagne
nicht mehr bestätigt werden können, werden durch Umsetzung im Sinne der ersten Einbindung der Werbekampagne
auf der gebuchten Webseite angenommen; ihre Bestätigung
erfolgt unverzüglich nach Beginn der jeweiligen Werbekampagne.
2. Werbemittel
Online - Werbemittel (nachfolgend „Werbemittel“) im Sinne
dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen können aus einem oder mehreren der nachfolgend genannten Elemente
bestehen: Bilder, Bewegtbilder, Texte, Tonfolgen, jeweils einschließlich ggf. Verlinkungen auf dritte Webseiten.
3. Leistung, Mängelgewährleistung
3.1 Antenne MV kann Aufträge zur Schaltung von Werbemitteln als Fest- oder Abrufauftrag vereinbaren. Bei Festaufträgen bucht Antenne MV nach Eingang eines jeden Auftrags
feste Zeiträume für die Platzierung der Werbemittel. Bei Abrufaufträgen ist der Auftraggeber - soweit nicht abweichend
vereinbart - verpflichtet, die gebuchten Platzierungen so
rechtzeitig abzurufen, dass sie bis zum Ende des Kalenderjahres der Buchung abgewickelt werden können.
3.2 Wenn dem Auftrag keine verbindliche Festlegung über
Zeit, Art und Umfang der Platzierung der Werbemittel zugrunde liegt, platziert Antenne MV die Werbemittel im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. Ist ein Einvernehmen
nicht herstellbar, entscheidet Antenne MV nach billigem Er-
messen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers über die Platzierung. Die Platzierung
von Werbemitteln erfolgt ausschließlich in Formaten, die
in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind, sofern
nicht abweichend vereinbart.
befunkaufträgen beauftragt, wirken sich etwaige Mängel bei
Durchführung des Auftrags in einem Medium - sofern nicht
abweichend vereinbart oder für den Auftraggeber unzumutbar - nicht auf den Auftrag für das jeweilige andere Medium
aus.
3.3 Antenne MV ist berechtigt, einzelne Werbemittel auch
bei bestätigten Aufträgen aus sachlich gerechtfertigten
Gründen abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbemittel gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten
Sitten verstößt oder deren Platzierung für Antenne MV unzumutbar ist, z. B. wegen mangelhafter technischer Qualität. Antenne MV teilt dem Auftraggeber die Gründe für die
Ablehnung der Platzierung eines Werbemittels unverzüglich mit. Weist Antenne MV Werbemittel aus Gründen, die
der Auftraggeber zu vertreten hat - insbesondere wegen
technischer oder rechtlicher Mängel - zurück, hat der Auftraggeber das Recht, die beanstandeten Werbemittel unverzüglich nachzubessern. Geschieht dies nicht oder nicht
rechtzeitig, kann Antenne MV die freigewordene Platzierung
anderweitig vergeben. Der Auftraggeber bleibt jedoch zur
Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet; auf seine
Zahlungsverpflichtung ist dasjenige anzurechnen, was Antenne MV durch die anderweitige Belegung der freigewordenen Werbekapazitäten erhält. Erfolgt die Zurückweisung
der Platzierung, weil die Platzierung berechtigten Interessen
von Antenne MV widerspricht, entfällt der Anspruch auf Zahlung. Der Auftraggeber kann aus einer berechtigten Zurückweisung eines Werbemittels gegenüber Antenne MV keine
Schadenersatzansprüche geltend machen.
3.6 Ein Mangel in der Darstellung bzw. Platzierung des Werbemittels liegt insbesondere nicht vor bei nicht von Antenne MV
zu vertretenden Störungen der Kommunikationsnetze, Rechnerausfall bei Internet-Providern oder nicht Antenne MV
zuzurechnenden Online-Diensten, bei unvollständigen oder
nicht aktualisierten Angeboten auf Proxyservern, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von Antenne MV liegen
sowie bei Darstellungsfehlern, die aufgrund von Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoft- oder Hardware des
Users erzeugt werden. Der vorübergehende Ausfall eines
Ad-Servers stellt keinen Mangel dar, soweit die Ausfallzeit
im Verhältnis zur vereinbarten Platzierungszeit des Werbemittels für den Auftraggeber noch zumutbar ist.
3.4 Der Auftraggeber hat die Werbemittel mit Beginn der
Platzierung auf ihre Vertragsgemäßheit zu überprüfen und
Antenne MV alle etwaigen Mängel unverzüglich unter genauer Bezeichnung der Beanstandung schriftlich oder in
Textform anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige eines Mangels, so gilt die
Platzierung des Werbemittels als genehmigt.
4.1 Der Auftraggeber ist für die vollständige Anlieferung einwandfreier Werbemittel verantwortlich, die den nachfolgenden und ggf. zusätzlich vereinbarten Vorgaben entsprechen.
Die Werbemittel sind - ggf. unter Nennung etwaiger LinkZiele - spätestens sieben Werktage vor Beginn der Platzierung zu übermitteln. Bei nicht ordnungsgemäßer oder verspäteter Übermittlung ist Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels zu verweigern. Der Auftraggeber
bleibt zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet,
3.5 Werden Werbemittel neben oder gemeinsam mit Wer-
3.7 Kann ein Werbemittel wegen höherer Gewalt oder aus
sonstigen von Antenne MV nicht zu vertretenden Umständen, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt platziert werden, so ist
Antenne MV berechtigt, die Platzierung des Werbemittels
nachzuholen, soweit dies nicht für den Auftraggeber unzumutbar ist. Antenne MV setzt den Auftraggeber hiervon
unverzüglich in Kenntnis.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, rechtliche
Verantwortung
Antenne MV muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Die für die jeweils gebuchten Werbemittel
geltenden technischen Spezifikationen legen die Vertragspartner im Rahmen der Auftragserteilung verbindlich fest.
4.2 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die Inhalte des
Werbemittels nicht gegen geltendes Recht, gesetzliche und
behördliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen und
keine Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt Antenne MV insoweit von sämtlichen auf einem Verschulden
des Auftraggebers beruhenden Ansprüchen Dritter frei, die
diese gegen Antenne MV geltend machen.
5. Preise
Onlinewerbeaufträge werden auf Basis der jeweils gültigen
Preisliste von Antenne MV zur Zeit des Vertragsschlusses
über die Platzierung der Werbemittel abgerechnet. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der in der jeweiligen
Beauftragung vereinbarten Abrechnungsmodalitäten.
6. Nutzungsrechte
Der Auftraggeber räumt mit Übergabe des Werbemittels
Antenne MV alle für die Nutzung des Werbemittels in Online-Medien erforderlichen Nutzungs-, Verwertungs- und
Leistungsschutzrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Abänderung,
Speicherung und Datenbanknutzung sowie erforderliche
Markennutzungsrechte soweit diese jeweils räumlich, inhaltlich und zeitlich für die Durchführung des Onlinewerbeauftrags erforderlich sind, ein. Der Auftraggeber garantiert, dass
er über alle insoweit einzuräumenden Rechte verfügt und stellt
Antenne MV von ihm zu vertretende Ansprüche Dritter wegen der Verletzung solcher Rechte frei.
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GEGIRONNAL!
WIR BERATVEERMNARSKTIE
UNG RE
ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GMBH & CO. KG
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Mediaberater Region West
Torsten Hennig
Telefon: 0381.2033-112
Funk: 0172.5227825
E-Mail: [email protected]
Mediaberater Region Nord/Ost
Katja Plennis
Telefon: 0381.2033-310
Funk: 0151.62904793
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Media Specials & Services
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Mediaberater Region Ost
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