Wechsel im Bürgeramt

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Wechsel im Bürgeramt
Forum Öhringen
Seite der Stadt Öhringen in der Hohenloher Zeitung · Nr. 1 / 15. Januar 2009 · www.oehringen.de · V.i.S.d.P. Oberbürgermeister Jochen K. Kübler
Wechsel im Bürgeramt
Wasserzähler schon abgelesen?
Abgabefrist verlängert bis 23. Januar
Akustische Visitenkarte und erste Ansprechpartnerin der Stadtverwaltung im Ruhestand
Rosemarie Hinderer geht nach
langjähriger Tätigkeit in den
wohlverdienten Ruhestand. Über
27 Jahre hat sie in der Telefonzentrale und im Bürgerbüro der
Stadtverwaltung ihren Dienst getan. Egal ob Kultura- oder Bäderkarten, Fundsachen oder Müllangelegenheiten, Beglaubigungen
oder Auskünfte, viele Dinge des
täglichen Lebens konnten bei ihr
schnell und unbürokratisch erledigt werden. Vielen Besuchern
und Touristen hat sie mit Stadtplänen, Informationsbroschüren
und Insidertipps gerne weiter geholfen. In ihrer freundlichen und
hilfsbereiten Art war sie bekannt
und beliebt.
Diese wichtige Aufgabe wird
von Kerstin Neuberg nach Abschluss ihrer Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte weitergeführt. Die Infotheke der
Stadtverwaltung betreut sie
künftig zusammen mit Edith
Koslowski und Doris Hanselmann. Öffnungszeiten Bürgeramt:
Montag – Mittwoch:
7:30 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag:
7:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag:
7:30 Uhr – 12:15 Uhr
Alle Bürger und Besucher sind
dort zu den Öffnungszeiten immer herzlich willkommen.
Rosemarie Hinderer (links) und ihre
Nachfolgerin Kerstin Neuberg.
Alle Wasser- und Abwasserkunden haben vor Weihnachten eine
Ablesekarte erhalten. Die Rückgabe der Karten ist noch bis 23.
Januar möglich.
Sollte bis dahin keine Meldung
eingegangen sein, wird das Wasserwerk den Zählerstand nach
dem Vorjahresverbrauch schätzen. Dabei kann es sein, dass der
Abschlagsbetrag zu hoch festgesetzt wird oder sich eine hohe
Nachzahlung ergibt. Deshalb:
„Die Duftende Backstube“ im Kindergarten Dambacher Villa
In der Kindheit wird der Grundstock für das weitere Leben unserer Kleinen gelegt. Damit das
Älterwerden nicht nur gesund,
sondern auch spaßig verläuft, unterstützt die Landesstiftung Baden-Württemberg das umfassende Ernährungsprogramm
„Komm mit in das gesunde Boot“.
Dieses ist gerade für Kindestagesstätten ausgelegt und soll neue
Vorlieben bei den Kindern wecken. Auch der Kindergarten
Dambacher Villa beteiligte sich
an diesem Projekt und bekam
mehrmals Besuch von der Ernährungs-Fachkraft Jutta Mezger, die
mit den kleinen Gesundheitspiraten arbeitete. Bei diesen Besu-
Viel Freude hatten die Kinder mit ihren Vätern beim Backen.
Widerspruchsrecht:
Die Wahlberechtigten haben das
Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu
widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
der Stadtverwaltung Öhrin-
Stadtverwaltung Öhringen,
Stadt Öhringen
gen, Marktplatz 15, schriftlich Ordnungsamt – 30.2 -, MarktFestsetzung der Grundsteuer für
oder zur Niederschrift Wider- platz 15, 74613 Öhringen
das Kalenderjahr 2009 durch
spruch erhoben werden. Die einzulegen.
öffentliche Bekanntmachung
Widerspruchsfrist ist auch Er kann nur umfassend bezüg gewahrt, wenn der Wider-
lich aller Parteien und anderer
1. Die Grundsteuer für das spruch beim Regierungspräsi- Träger von Wahlvorschlägen
Kalenderjahr 2009 wird dium Stuttgart, Ruppmannstr. ausgeübt werden.
hiermit durch öffentliche 21, 70565 Stuttgart, eingelegt Die Frist für die Wahrnehmung
Bekanntmachung festgesetzt. wird.
des Widerspruchsrechts endet
einen Monat nach dieser
2. Die Grundsteuerhebesätze 6. Soweit Änderungen in der öffentlichen Bekanntmachung.
für die Grundsteuer A und B sachlichen oder persönlichen Bis zum Eingang des Wider sind gleich wie im Vorjahr. Steuerpflicht eintreten, wird spruchs bei der Stadtverwal Sie betragen bei der Grund-
hierüber ein entsprechender tung Öhringen können die oben
steuer A 370 v.H. und bei der Grundsteueränderungsbe-
erwähnten Melderegisterdaten
Grundsteuer B 385 v.H. des scheid erteilt. Solange gelten des jeweiligen Wahlberechtigten
Steuermeßbetrages.
die bisherigen Festsetzungen. zur Erteilung von Gruppenauskünften verwendet werden.
3. Die Grundsteuer wird in Öhringen, den 15. Januar 2009
Der Widerspruch hat bis zu
gleicher Höhe wie im Vorjahr Bürgermeisteramt
seinem ausdrücklichen Wider festgesetzt. Die Besteuerungs- - Stadtkämmerei ruf Gültigkeit, d.h. bereits
grundlagen für das Jahr 2009 früher im Zusammenhang mit
sind gleich wie im Vorjahr.
der Wahl eingelegte Widersprüche haben weiterhin Gültigkeit.
4. Die Grundsteuerpflichtigen Übermittlung von Auskünften
werden aufgefordert, die aus dem Melderegister an
Große Kreisstadt Öhringen,
Grundsteuer unbar an die Parteien und andere Träger von den 15. Januar 2009
Stadtkasse Öhringen an den gez. Dieter Pallotta
Wahlvorschlägen auf der
Fälligkeitsterminen zu Bürgermeister
Grundlage des § 34 Absatz 1
entrichten.
a.) Stadtkonten:
Meldegesetz anlässlich der
Sparkasse Hohenlohekreis
Bundestagswahlen am
Kto.-Nr. 495 (BLZ. 622 515 50) 27.09.2009
Volksbank Hohenlohe
Auslegung des
Kto.-Nr. 4006 (BLZ. 620 918 00) Die Meldebehörde darf Parteien
Beteiligungsberichtes 2007 der
und anderen Trägern von
b.) Fälligkeitstermine:
Stadt Öhringen
Wahlvorschlägen im
Grundsteuer-Jahresbetrag:
bis 15,- g fällig am 15.08.2009 Zusammenhang mit der
Gemäß § 105 Abs. 3 der
Bundestagswahl am 27.
bis 30,- g fällig am 15.02. u. Gemeindeordnung wird hiermit
September 2009 Auskünfte aus
15.08.2009
bekannt gegeben, dass der
dem Melderegister erteilen (§ 34 Beteiligungsbericht 2007 in der
ab 30,- g fällig am 15.02./ Absatz 1 Meldegesetz).
15.05./15.08. u. 15.11.2009
Zeit vom 16.01.2009 bis
Die Auskünfte beschränken sich 26.01.2009, je einschließlich, im
Jahreszahler fällig am hierbei auf die in § 32 Absatz 1
(gesamter Jahresbetrag ) Eingangsbereich (Zentrale) des
01.07.2009 (gem.Vereinbarung) Meldegesetz genannten Daten
Rathauses, Marktplatz 15
(Familienname, Vorname,
(Schloss) während der üblichen
5. Die Steuerfestsetzung durch Doktorgrad und Anschrift) von
Dienststunden zur Einsicht öffentliche Bekanntmachung Gruppen von Wahl- oder
nahme ausgelegt ist. hat mit dem heutigen Tag die Stimmberechtigten, für deren
Bei Fragen können sich die
Rechtswirkung eines schrift- Zusammensetzung das
Einwohner an Anton Bulik, III.
Lebensalter der Betroffenen
lichen Steuerbescheids.
Stock, Zimmer 309, wenden.
Dagegen kann innerhalb eines bestimmend ist. Die
Geburtstage dürfen nicht
Monats nach dieser öffent-
Öhringen, den 15. Januar 2009
mitgeteilt werden.
lichen Bekanntmachung bei Bürgermeisteramt
Amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Öhringen
chen sollten die Kinder nicht nur
lernen, Erfahrungen mit neuen,
vielleicht noch unbekannten Lebensmitteln zu sammeln. Sie
sollten auch erfahren, wo diese
Lebensmittel eigentlich herkommen, was sie in ihrem Körper bewirken können und wie man sie
in ein leckeres Gericht verwandeln kann.
Dabei spielen natürlich auch
die Eltern eine wichtige Rolle.
Deswegen beteiligten sich die
Kindergarten-Väter der Dambacher Villa an der „Duftenden
Backstube“. An einem Samstagvormittag versammelten sich die
Papas mit den Kindern im Kindergarten. Es wurde Mehl gemah-
Bekanntmachung
Am Dienstag, 20. Januar 2009,
um 19:00 Uhr findet im Blauen
Saal des Schlosses eine
öffentliche Gemeinderatssitzung
statt.
Tagesordnung:
1. Fragestunde für Einwohner
2. Haushaltssatzung und Haus-
haltsplan der Stadt Öhringen für das Haushaltsjahr 2009 sowie Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe „Technische Werke der Stadt Öhringen“ und „Abwasserwirtschaft Öhringen“ für das Wirt-
schaftsjahr 2009
3. Schlussbericht des Rech-
nungsprüfungsamts zur ört-
lichen Prüfung des Jahres-
abschlusses 2007 des Eigen-
betriebes „Technische Werke der Stadt Öhringen“ gemäß
§ 111 Gemeindeordnung
– Feststellung des Jahresab-
schlusses des Eigenbetriebes „Technische Werke der Stadt Öhringen“
für das Jahr 2007
4. Einführung einer „Familien-
komponente“ in Form eines „Kindernachlasses“ bei den Bauplatz-Verkaufspreisen der Stadt Öhringen
5. Baugenehmigungsverfahren
6. Kanalauswechslung Park-
platz „Alte Turnhalle“
7. Spendenbericht der Großen Kreisstadt Öhringen
– Beschluss über die Annahme der Geldspenden
8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 16.12.2008
9. Informationen für den
Gemeinderat
10.Mitteilungen des Vorsitzenden
11.Anfragen
Für interessierte Einwohner
liegen die Sitzungsvorlagen im
Foyer des Hauptamts, im
Schloss, 1. Stock, zur Einsichtnahme aus.
Jochen K. Kübler MdL
Oberbürgermeister
len, Teig geknetet und heraus kamen frische, duftende Brötchen,
Brote und Piratenkugeln. Zusammen hatte man beim Backen viel
Spaß und die Kinder konnten ihre
ersten Erfahrungen mit dem
Brotbacken machen. „Von diesen
neuen Erfahrungen werden wohl
auch die Väter profitieren können“, freut sich Kindergartenleiterin Carmen Beck.
Literarische Reihe
im Weygang-Museum
Ingrid Sodeik liest in englischer Sprache im WeygangMuseum am Sonntag, 18. Januar. Beginn ist um 19.30
Uhr.
Our museum shows sweet
little doll’s kitchens which
fascinate all visitors, young
and old. So you certainly will
expect to hear a story which
is tasty an enchanting. But
NO: the Master of the Unpredictable, Roald Dahl, will
lead us into the territory of
the unexpected. A shocking
story, stylish and macabre,
will leave us with a delicious
feeling of uneasiness.
Eintritt: Acht Euro inkl.
Getränk und Gebäck.
Karten gibt es im WeygangMuseum, Karlsvorstadt 38,
Tel. 07941 – 3 53 94,
und bei der Buchhandlung
Rau, Bahnhofstraße, Tel.
07941 – 91 98-0.
rechtzeitig
Karte zurückgeben, entweder direkt im
Rathaus, per
Post oder Fax
oder die Werte
im Internet
eingeben. Nähere Infos stehen auf dem
Anschreiben
zur Karte.
Wichtige Hinweise
zur
Jahresverbrauchsabrechung
Wasser- und Abwassergebühren
werden nur einmal jährlich abgerechnet.
Die Jahresverbrauchsabrechnung 2008 wird Mitte Februar an
alle Kunden verschickt. Wie in den Jahren zuvor erhebt
die Stadt Öhringen jeweils zum
Quartalsende (31.3., 30.6., 30.9.
und 31.12.) vierteljährliche Vorauszahlungsbeträge. Die Abschlagshöhe richtet sich nach dem
Verbrauch des Vorjahres.
Alle Kunden, die nicht am Abbucherverfahren teilnehmen,
werden gebeten die Abschläge
unter Angabe des Buchungszeichens 5.8888…… pünktlich an die
Stadtkasse Öhringen zu entrichten.
Barzahler (Nichtabbucher), deren Jahresrechnung ein Guthaben
ausweist, können der Stadtkasse
(Tel: 07941 68-143) ihre Bankverbindung mitteilen oder das Guthaben mit dem nächsten Abschlag
verrechnen.
Eigentümer- bzw. Kundenwechsel müssen der Stadtkämmerei (Tel: 07941 68-132) unter
Angabe des Zählerstandes zeitnah gemeldet werden, damit eine
stichtagsgenaue Abrechnung erfolgen kann.
Die Gebühren 2009 setzen sich
wie folgt zusammen:
Wasser: 2,70 g zzgl. 7 % Mwst.
und Abwasser: 3,20 g.
Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass
Inhaber eines gültigen Landesfamilienpasses können ab sofort bei
der Stadt im Bürgeramt oder
Zimmer 21/22 die Gutscheinkarten für das Jahr 2009 abholen.
Einen Landesfamilienpass erhalten auf Antrag:
1. Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kin-
dern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft
leben;
2. Familien mit nur einem Eltern-
teil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft
leben;
3. Familien mit einem kinder-
geldberechtigten schwerbehin-
derten Kind mit mindestens
50 v. H. Erwerbsminderung.
Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder durch
die Friedrich und Emma Veit-Stiftung
Der Stiftungsrat der Friedrich
und Emma Veit-Stiftung beschloss, Kinder finanziell zu unterstützen, die in drei Öhringer
Familien leben. Die Vorschläge
hierzu kamen vom Sozialen
Dienst des Landratsamts Hohenlohekreis. Die Kinder leben in
schwierigen finanziellen und familiären Verhältnissen.
Die finanzielle Unterstützung
wurde kurz vor Weihnachten
durch Bürgermeister Dieter Pallotta an die Familien in Anwesenheit der Betreuer Martina Glavanovitsch und Michael Danner
vom Sozialen Dienst ausgehändigt.
In den Gesprächen mit den Betroffenen zeigte sich, wie insbesondere Kinder unverschuldet in
größte Notlagen geraten können.
Mit der Unterstützung soll erreicht werden, dass diese Not
mindestens vorübergehend gelindert wird.
Emma Veit brachte 1997 ihr
hinterlassenes Vermögen in eine
Stiftung ein. Die Stiftung trägt
ihren und den Namen ihres
Mannes. Die Stifterin hat verfügt,
dass mit den Erträgen der Stiftung bedürftige Kinder unterstützt werden sollen, die in Öhringen wohnen.