wgv Moped versicherungsantrag – Für ein Taschengeld!
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wgv Moped versicherungsantrag – Für ein Taschengeld!
Bitte freimachen, falls Marke zur Hand Hinweise: An die WGVVersicherungen 70164 Stuttgart 1. Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen gibt es keinen Schadenfreiheitsrabatt. d e p o M v g w – g a r t n a s g versicherun ngeld! che Für ein Tas 2. Die schadenfreie Versicherungszeit kann nicht auf eine an dere Fahrzeugart übertragen werden. 3. Bei Verkauf geht der Vertrag auf den Erwerber über, welcher dem Veräußerer die anteilige Prämie für die restliche Lauf zeit des Vertrages erstatten muss. Der Erwerber ist berech tigt, den Vertrag bis zum nächstfolgenden Monatsende Feb ruar fortzusetzen. Das Versicherungskennzeichen verbleibt am Fahrzeug, der Versicherungsschein ist dem Erwerber aus zuhändigen. Der Verkauf ist unter Angabe des Erwerbers an uns zu melden. Will der Erwerber das Fahrzeug anderweitig versichern, müs sen das Versicherungskennzeichen und der Versicherungs schein an uns zurückgegeben werden, der unverbrauchte Teil der Prämie wird dann erstattet. 4. Bei vorübergehender Stilllegung wird keine Prämie erstattet. 5. Bei Verschrottung wird die bezahlte Prämie auf ein Ersatz fahrzeug angerechnet, für welches ein neues Versicherungs kennzeichen und ein neuer Versicherungsschein ausgege ben werden. Das Kennzeichen und der Versicherungsschein für das verschrottete Fahrzeug sind an uns zurückzugeben. 6. Rechtzeitig vor Ablauf des Versicherungsjahres fragen wir bei Ihnen an, ob für das neue Versicherungsjahr wieder ein Versicherungskennzeichen benötigt wird. 7. Die Beiträge des Tarifes sind Jahresbeiträge, die beim Versi cherungsabschluss zu entrichten sind. Unterjährige Zah lungsperiode ist nicht vorgesehen. Gebühren für die Ausfertigung eines Versicherungsscheines oder eines Nachtrages werden nicht erhoben. Der Antrag auf Abschluss einer KraftfahrzeugHaftpflichtversi cherung im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetzes gilt als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen vom Eingang des Antrages an dem Antragstel ler gegenüber schriftlich ablehnt oder wegen des erhöhten Risi kos ein vom allgemeinen Unternehmenstarif abweichendes schriftliches Angebot unterbreitet. Im Übrigen hält sich der An tragsteller einen Monat an diese(n) Anträge (Antrag) gebunden. In der Kraftfahrtversicherung regeln sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten nach dem Antrag und den Allgemeinen Be dingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB). Dem Vertrag liegt deutsches Recht zugrunde. © 40009303 01.11 GK 20 T. Günstiger Versicherungsschutz für Sie und Ihr Fahrzeug Wird ein Fahrzeug verschrottet, ohne dass ein Ersatzfahrzeug beschafft wird, so wird die Prämie anteilmäßig zurückerstat tet, wenn das Versicherungskennzeichen und der Versiche rungsschein an uns zurückgegeben werden. Frau TarifauskunftNr. VertragsNr. KundenNr. 0 Uhr nein nein nein Telefon geschäftlich* Bankleitzahl * Angabe freiwillig Fahrrad mit Hilfsmotor Mofa Moped einsitzig mit mit Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h Höchst bis geschwindigkeit 45 km/h 50 km/h 60 km/h Kleinkraftrad Roller mit Höchstgeschwindigkeit Krankenfahrstuhl Kleinkraftrad Leichtkraft mit Höchstgeschwindigkeit dreirädrig fahrzeug max. 350 kg vierrädrig bis bis bis bis bis bis mehr als 45 km/h 50 km/h 60 km/h 45 km/h 50 km/h 60 km/h 45 km/h 45 km/h 25 km/h 30 km/h 30 km/h Mokick mit Höchstgeschwindigkeit Hersteller SchlüsselNr. War dieses Fahrzeug bereits bei der WGV auf Ihren Namen versichert? Kennzeichen (nur bei Ausgabe von Vermittler) Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen, Sach und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person, und Teilkaskoversicherung mit EUR 150,– Selbstbeteiligung Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen, Sach und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person, und Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen, Sach und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person, ohne Teilkaskoversicherung Beitrag inkl. Versicherungssteuer ja nein bis 20 km/h Elektronische Mobilitätshilfe (z.B. Segway) Einwilligung: Mit meiner Unterschrift erteile ich die in der Datenschutzklausel enthaltene Einwilligung und bin damit einverstanden, dass der Versicherungs schutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Datum Unterschrift, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter ▼ Bitte Abdeckpapier abziehen! Zuerst obere Seite nach unten falten. Dann untere Seite nach oben falten, ankleben und versenden! ▼ Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung Haftpflichtversicherung Versicherungsumfang (bitte ankreuzen): Hinweis: Das Fahrzeug darf ausschließlich zu privaten Zwecken genutzt werden. Gewerbliche Nutzung ist nicht versichert. Vollständige Nummer des Fahrgestells Hersteller a) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor i. S. d. bisherigen Bestimmungen der DDR bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 29. 02. 1992 erstmals in Verkehr gekommen sind. b) Krankenfahrstühle im Sinne der bisherigen Vorschriften der DDR mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h brauchen keine amtlichen Kennzeichen zu führen, wenn sie bis zum 28. 02. 1991 erstmals in Verkehr gekommen sind. Leichtmofa einsitzig mit nicht mehr als 20 km/h Höchst geschwindigkeit Fahrzeugart (bitte ankreuzen): Unsere Vertrauensleute und Versicherungsvermittler sind nicht berechtigt, den Versicherungsbeitrag von Ihnen zu kassieren bzw. Gebühren für die Antragsaufnahme zu erheben. Sollten Sie keine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie von uns noch eine separate Rechnung zu dem jeweiligen Versicherungskennzeichen. Öffentlicher Dienst EMail* Arbeitgeber Telefon privat* Bank/Sparkasse/Ort des Geldinstitutes KontoNr. Telefax* ja Gilt für alle bestehenden Verträge Hiermit ermächtige ich bis auf Widerruf die Versicherung, die Beiträge von folgendem Konto einzuziehen: ja ja Einzugsermächtigung: Beruf Versicherungsdauer: Der Versicherungsvertrag endet am 28. 02. (in Schaltjahren am 29. 02.) um 24.00 Uhr, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Versicherungsbeginn Vertrags fortsetzung Neuantrag BeratungsNr./Kundenerklärung Unterschrift, bei Minderjährigen auch der gesetzlichen Vertreter Vermittlernr. Staatsangehörigkeit Falls Sie die Übermittlung der Vertragsbestimmungen und der sonstigen Informationen vor Abgabe Ihrer Vertrags erklärung wünschen, bitten wir um Nachricht unter der TelefonNr. 07 11/16 9515 00. Datum Wohnort Wenn Sie damit einverstanden sind, bitten wir Sie, die unten stehende Verzichtserklärung zu unterschreiben. Sie können dann hier Ihren Versiche rungsantrag stellen. Wir haben für die Mopedversicherung ein vereinfachtes Antragsverfahren entwickelt, von dem Sie Gebrauch machen können, wenn Sie auf die Mit teilung der oben genannten Informationen vor Abgabe Ihrer Vertragser klärung verzichten. Die Informationen werden Ihnen in diesem Fall mit dem Versicherungsschein zugesandt. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind dem Versicherungskunden die Vertragsbestimmungen und die vorgeschriebenen sonstigen Informationen grundsätzlich in Textform mitzuteilen, bevor er seine Vertragserklärung abgibt. Wichtiger Hinweis Ich verzichte hiermit auf die Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein schl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie der vorgeschrie benen sonstigen Informationen vor Abgabe meiner Vertragserklärung. Die genannten Informationen erhalte ich mit dem Versicherungsschein. Verzichtserklärung Geburtsdatum PLZ Straße, Hausnr. Vor und Zuname Herr Antrag auf Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen wgv Versicherungen Produktinformationsblatt für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen Datenschutzklausel: Wichtiger Hinweis Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen gewünschte Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch nicht abschließend. Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Antrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen. Bitte lesen Sie daher die gesamten Vertragsbestimmungen sorgfältig. 1. Art und Umfang der Versicherung Die von Ihnen gewünschte Versicherung ist eine Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen, die folgende Versicherungsarten umfasst: Bei einem Vertragsabschluss nach dem 1. März wird die Prämie nach dem Kurztarif abgerechnet. Bei einem Abschluss in den Monaten: Kfz-Haftpflichtversicherung (siehe auch A.1 AKB-Moped) Die Kfz-Haftpflichtversicherung als Pflichtversicherung schützt Sie vor zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen, und wehrt unberechtigte Forderungen Dritter ab. Sie leistet in den Fällen, bei denen durch das versicherte Fahrzeug Personen verletzt oder getötet, Sachen beschädigt oder zerstört werden bzw. verloren gehen oder Vermögensschäden entstehen. Teilkaskoversicherung (siehe auch A.2 AKB-Moped) Die Teilkaskoversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust Ihres Fahrzeugs z. B. durch Diebstahl, Naturgewalten, Glasbruch, Brand oder Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild oder dem Kurzschluss an der Verkabelung. 2. 3. Vertragsgrundlagen Grundlage Ihrer Kfz-Versicherung sind der Antrag, der Versicherungsschein und etwaige Nachträge sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB-Moped). Versicherungsbeitrag, Fälligkeit und Folgen bei unterbliebener oder verspäteter Zahlung Der im Versicherungsschein genannte erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungsscheins, frühestens aber zum Versicherungsbeginn fällig. Zahlen Sie nicht oder nicht rechtzeitig, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. März – April Juni August Oktober Dezember Februar ohne Teilkasko einschließlich Teilkasko mit 150,– EUR Selbstbeteiligung einschließlich Teilkasko ohne Selbstbeteiligung Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mofa, Leichtmofa, Roller) und Kleinkrafträder bis 50 km/h (Mokick) 45,40 83,40 122,50 Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 45 km/h und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 350 kg Leermasse und max. 45 km/h (nach § 2 FZV) 99,00 Maschinell angetriebene Krankenfahrstühle im Sinne von § 2 Abs. 13 FZV 29,00 159,00 49,00 4. 90 % 75 % 60 % 40 % 25 % Welche Leistungen sind ausgeschlossen? Nicht alle denkbaren Fälle sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Um den Beitrag kalkulierbar zu halten, kommt in manchen Fällen ein Leistungsausschluss in Betracht, so z. B. bei einem vorsätzlich herbeigeführten Schaden oder bei grob fahrlässiger Ermöglichung eines Diebstahls in der Teilkaskoversicherung. Auch besteht z. B. kein Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse. 5. Pflichten beim Vertragsschluss und die Folgen bei Nichtbeachtung Bitte machen Sie im Antrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben. Bei unrichtigen Angaben besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren. 6. Pflichten während der Vertragslaufzeit und die Folgen bei Nichtbeachtung Welche Pflichten Sie bei Gebrauch des Fahrzeugs haben, ergibt sich aus Abschnitt D der AKB. Beispielsweise dürfen Sie nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis und einem verkehrssicheren Fahrzeug und nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln fahren. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können wir die Leistung kürzen oder vollständig verweigern. 7. Pflichten im Schadenfall und die Folgen bei Nichtbeachtung Im Schadenfall müssen Sie alles Erforderliche tun, um das Schadenereignis aufzuklären. Das bedeutet insbesondere, den Schadenfall unverzüglich und wahrheitsgemäß anzuzeigen. Auch sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens zu sorgen. Die Verletzung einer dieser Pflichten kann schwerwiegende Konsequenzen für Sie haben. Je nach Schwere der Pflichtverletzung können Sie Ihren Versicherungsschutz ganz oder teilweise verlieren. 8. Beginn und Ende des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Der Versicherungsvertrag für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofa) endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar das Folgejahres. 9. Weitere Möglichkeiten der Vertragsbeendigung Nach Eintritt eines Schadenfalls können Sie oder wir den Vertrag kündigen. Ebenso besteht für Sie die Möglichkeit, nach Verkauf oder Verschrottung das Kennzeichen sowie den Versicherungsschein an uns zurückzugeben. 209,00 59,00 Mai Juli September November Januar des Jahresbeitrags. Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme EUR 100 Mio. pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, jedoch max. EUR 10 Mio. je geschädigter Person. Beiträge ab 01.03.2011 bis 29.02.2012. Alle Beiträge in EURO 100 % 80 % 70 % 50 % 30 % 15 % Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-)Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer der WGV-Versicherungsgruppe meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen und an die für den Versicherer tätigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist. Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen nutzen darf/dürfen. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt – auf Wunsch auch sofort – überlassen wird. Servicezentrum Stuttgart Tel. (07 11) 16 95-15 00 Fax (07 11) 16 95-11 00 Feinstraße 1 – Ecke Tübinger Straße 70178 Stuttgart Service- und Schadenzentrum Bodensee-Oberschwaben Tel. (07 51) 88 86-15 00 Fax (07 51) 88 86-11 00 Meersburger Straße 3 88213 Ravensburg Servicezentrum Ulm Tel. (07 31) 93 80-15 00 Fax (07 31) 93 80-11 00 Deutschhausgasse 11-13 89073 Ulm Servicezentrum Augsburg Tel. (08 21) 78 99-15 00 Fax (08 21) 78 99-11 00 Steingasse 8, 86150 Augsburg Servicezentrum Dresden Tel. (03 51) 4 65 65-15 00 Fax (03 51) 4 65 65-11 00 Ferdinandstraße 10/Florentinum 01069 Dresden Servicezentrum Leipzig Tel. (03 41) 3 39 66-15 00 Fax (03 41) 3 39 66-11 00 Brühl 67, 04109 Leipzig Servicezentrum Frankfurt Tel. (0 69) 66 77 79-15 00 Fax (0 69) 66 77 79-11 00 Berliner Straße 37 60311 Frankfurt Servicezentrum Heilbronn Tel. (0 71 31) 77 20 90 Fax (0 71 31) 77 20 72 Karlstraße 2 74072 Heilbronn Servicezentrum München Tel. (0 89) 71 04 29-15 00 Fax (0 89) 71 04 29-11 00 Karlsplatz 4 (am Stachus) 80335 München Servicezentrum Nürnberg Tel. (09 11) 7 10 43-15 00 Fax (09 11) 7 10 43-11 00 Königstraße 79, 90402 Nürnberg Servicezentrum Düsseldorf Telefon (02 11) 3 02 98-15 00 Telefax (02 11) 3 02 98-11 00 Oststraße 145, 40210 Düsseldorf Servicezentrum Essen Telefon (02 01) 5 65 70-15 00 Telefax (02 01) 5 65 70-11 00 Limbecker Platz 9, 45127 Essen Servicezentrum Köln Telefon (02 21) 5 69 32-15 00 Telefax (02 21) 5 69 32-11 00 Hohenstaufenring 8, 50674 Köln Telefonische Erreichbarkeit: Montag – Freitag von 7.45 Uhr bis 20.00 Uhr Samstag von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr Postanschrift für alle Kunden WGV-Versicherungen 70164 Stuttgart E-Mail: [email protected] Internet: www.wgv.de Vermittler: Wenden Sie sich in Württemberg direkt an Ihren Vermittler vor Ort. Sie finden ihn im Örtlichen Telefonbuch oder unter wgv.de Identität des Versicherers, ladungsfähige Anschrift, vertretungsberechtigte Personen Ihr Versicherer ist die WGV-Versicherung AG Tübinger Straße 55 70178 Stuttgart Fax: 07 11/16 95-11 00 E-Mail: [email protected] Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547 Durch den Abschluss der Versicherung wird die Mitgliedschaft bei der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G. erworben. Sitz: Stuttgart Vertretungsberechtigte Personen: Vorstand: Hans-Joachim Haug (Vorsitzender) Dr. Klaus Brachmann Achim Schweizer Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers WGV-Versicherung AG: Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach- und Rechtsschutzversicherungen Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen WGV-Versicherung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen Verkehrsopferhilfe e.V. Wilhelmstr. 43/43 G 10117 Berlin Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Geschädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V. geltend machen (§ 12 Abs. 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress der Verkehrsopferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt (§ 12 Abs. 6 Satz 4 Pflichtversicherungsgesetz). Allgemeine Versicherungsbedingungen und wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (Moped-AKB) sowie die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln. Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Beschreibungen des Versicherungsumfangs. Gesamtpreis der Versicherung einschl. aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, zusätzliche Kosten Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben sich aus dem Produktinformationsblatt bzw. der Tarifauskunft oder dem Versicherungsschein. Die gesetzliche Versicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten. Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben. Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung Fälligkeit der Einmalprämie: Die Einmalprämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, buchen wir die Prämie von Ihrem Konto ab, ansonsten müssen Sie die Prämie überweisen. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Informationen beträgt vier Wochen. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungsnehmers und die Übersendung des Versicherungsscheines durch den Versicherer. Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, sofern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Versicherungsschutz. Sie sind an Ihren Antrag zwei Wochen gebunden. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 15. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bereich Versicherungen – Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn E-Mail: [email protected] Internet: www.bafin.de Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten Aufsichtsbehörde. 14. Außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann e.V. Leipziger Str. 121 10117 Berlin, sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben Sache ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder vor Gericht anhängig ist. Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsombudsmanns bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR verbindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Seiten unverbindliche Empfehlung abgeben. Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt. 13. Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages Die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt. 12. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgenden Gerichten geltend machen: – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist, – dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist. 11. Angaben zur Beendigung des Vertrages Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. 10. Angaben zur Laufzeit und ggfs. zur Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 28. Februar (in Schaltjahren bis zum 29. Februar). Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an WGV-Versicherung AG Tübinger Straße 55 70178 Stuttgart Fax: 07 11/16 95-11 00 E-Mail: [email protected]. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie gemäß Tarifauskunft bzw. Versicherungsschein multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen, als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 9. Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 VVG-Informationspflichtenverordnung