Infopflichten nach § 5 TMG - Impressum
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Infopflichten nach § 5 TMG - Impressum
Informationspflichten nach § 5 TMG – Rechtssicheres Impressum Stand: August 2009 Im März 2007 ist das Telemediengesetz (TMG) in Kraft getreten und hat damit das Teledienstegesetz (TDG), den Mediendienste-Staatsvertrag (MStV) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) abgelöst. Unternehmen sollten stets auf ein vollständiges und aktuelles Impressum achten. Wer die erweiterten Informationspflichten nach § 5 TMG missachtet, muss mit einem Bußgeld oder einer kostenintensiven Abmahnung rechnen. Jeder, der im Internet geschäftsmäßig (in der Regel aber nicht zwingend gegen Entgelt) Telemedien anbietet, ist dazu verpflichtet, auf seiner Internetseite die folgenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar anzugeben. Name und Anschrift des Anbieters Im Internetauftritt von natürlichen und juristischen Personen (z. B. AG, GmbH) sowie von Personengesellschaften, die mit der Fähigkeit ausgestattet sind, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen (z. B. GbR, OHG, KG) ist der volle Name, d. h. bei natürlichen Personen der Zuname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname anzugeben. Im Falle von juristischen Personen und Personengesellschaften muss dazu noch die Unternehmensform angegeben werden. Bei der Anschrift gilt es, die vollständige, ladungsfähige Postanschrift (Sitz des Unternehmens) anzugeben, also Postleitzahl, Ort, Straße und Hausnummer. Die Nennung eines Postfaches reicht nicht aus, ebenso wenig eine E-Mail-Adresse. Sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, muss das Grund- oder Stammkapital, sowie der Gesamtbetrag aller ausstehenden Einlagen aufgeführt sein. Name aller Vertretungsberechtigten Ist der Diensteanbieter eine juristische Person oder eine Personengesellschaft, muss zusätzlich der Name aller Vertretungsberechtigten mit den Befugnissen genannt werden. Vertretungsberechtigt sind diejenigen, die rechtlich verbindlich stellvertretend für die Vereinigung handeln können. Das sind beispielsweise für die AG der Vorstand, für die GmbH der Geschäftsführer oder bei der OHG und KG die vertretungsberechtigten Gesellschafter. E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Kontaktformular Eine gültige E-Mail-Adresse muss angegeben werden. Es empfiehlt sich das @ und den Punkt durch Umschreibungen wie (at) und (punkt) zu ersetzen. Dies kann helfen, Spam vorzubeugen. Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 | 63067 Offenbach am Main | Tel. 069 8207-0 | Fax 069 8207-149 | E-Mail [email protected] | Internet www.offenbach.ihk.de 1/4 Ob eine Telefonnummer anzugeben ist, war lange Zeit umstritten. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 16. Oktober 2008, Az. C 298/07) entschied schließlich, dass eine Telefonnummer nicht zwingend erforderlich sei, sofern neben der E-Mail noch eine weitere Möglichkeit der schnellen und unmittelbaren Kontaktaufnahme (z.B. über ein Kontaktformular) besteht. Da allerdings mögliche Verzögerungen zu Lasten des Verwenders gehen, empfiehlt es sich dennoch, eine Telefonnummer anzugeben. Dieser sollte die „00 49“ für Deutschland vorangestellt werden. Da schon kleine Abweichungen dazu führen, dass kein Kontakt hergestellt werden kann, werden Telefonnummern und E-Mail-Adressen mit Tippfehlern wie nicht gemachte Angaben gewertet. Zulassungs-/Aufsichtsbehörde Sofern die angebotene Tätigkeit zulassungs- oder aufsichtspflichtig ist, muss die zuständige Behörde mit Postadresse angegeben werden. Seit 2007 ist die IHK Erlaubnisbehörde für Versicherungsvermittler. Ein Versicherungsvermittler der im Internet seine Dienste anbietet, muss daher die IHK mit Postanschrift als Aufsichtsbehörde anführen. Register und Registernummer Ist der Diensteanbieter in das Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister eingetragen, ist der Name des betreffenden Registergerichts und die Registernummer zu vermerken. Die Registernummer von Versicherungsvermittlern wird vom Gesetz nicht gefordert, ist aber empfehlenswert. Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. Wirtschaftsidentifikationsnummer Die Umsatzsteueridentifikationsnummer bzw. die Wirtschaftsidentifikationsnummer ist in den Fällen anzugeben, in denen der Dienstanbieter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes bzw. eine Wirtschaftsidentifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzt. Die Identifikationsnummern müssen nicht eigens für diesen Zweck beantragt werden, sondern müssen nur angegeben werden, wenn sie bereits vorhanden sind. Die einfache Steuernummer muss dagegen nicht angegeben werden. Reglementierte Berufe Angehörige eines reglementierten Berufs haben als Diensteanbieter zusätzlich besondere Informationspflichten. Unter die reglementierten Berufe fallen z. B. Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Psychotherapeuten, die Gesundheitshandwerke, Architekten, (beratende) Ingenieure, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder Logopäden. Aufzuführen sind die Kammer, welcher der Diensteanbieter als Pflichtmitglied angehört, die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Mitgliedstaat der EU, in dem sie verliehen worden ist, und die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und Angaben dazu, wie diese zugänglich sind. Ausreichend ist es mit einem Link auf die Homepage der jeweils zuständigen Kammer zu verweisen, sofern die berufsrechtlichen Regelungen dort zugänglich sind. Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 | 63067 Offenbach am Main | Tel. 069 8207-0 | Fax 069 8207-149 | E-Mail [email protected] | Internet www.offenbach.ihk.de 2/4 Wie müssen die Informationen angeben werden? Die Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Sie müssen daher an gut wahrnehmbarer Stelle stehen und ohne langes Suchen jederzeit auffindbar sein. Ausreichend ist ein auf allen Seiten einer Internetadresse erreichbarer Link zu einer Seite mit diesen Informationen, z.B. unter dem Namen „Impressum“ oder „Kontakt“. Nach wie vor ist unklar, ob die Angabe der E-Mail-Adresse bzw. des ganzen Impressums als Bilddatei oder Flash-Element diesen Anforderungen genügt. Bis zur Klärung empfiehlt sich daher die Angabe im einfachen Textformat. Was passiert, wenn die Informationspflichten nicht beachtet werden? Das kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. Zu beachten ist, dass dies nicht nur für vorsätzliche, sondern auch für fahrlässige Verstöße gilt. Außerdem kann der Anbieter von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden. Gelten für Werbung im Internet besondere Vorschriften? Wer im Internet „kommerzielle Kommunikation“, also Werbung im weiteren Sinne, betreiben möchte, muss § 6 TMG beachten. Diese Vorschrift deckt sich weitgehend mit den bestehenden Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Verstöße gegen § 6 TMG richten sich nach UWG. Nach § 6 TMG gilt: • Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu erkennen sein. • Die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag die kommerzielle Kommunikation erfolgt, muss klar identifizierbar sein. • Angebote zur Verkaufsförderung wie Preisnachlässe, Zugaben und Geschenke müssen klar als solche erkennbar sein, und die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme müssen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. • Preisausschreiben oder Gewinnspiele mit Werbecharakter müssen klar als solche erkennbar und die Teilnahmebedingungen leicht zugänglich sein sowie klar und unzweideutig angegeben werden. • Wird Werbung per elektronischer Post versandt, darf in der Kopf- und Betreffzeile weder der Absender noch der kommerzielle Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht werden. Ein Verschleiern oder Verheimlichen liegt dann vor, wenn die Kopf- und Betreffzeile absichtlich so gestaltet sind, dass der Empfänger vor Einsichtnahme in den Inhalt der Kommunikation keine oder irreführende Informationen über die tatsächliche Identität des Absenders oder den kommerziellen Charakter der Nachricht erhält. Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 | 63067 Offenbach am Main | Tel. 069 8207-0 | Fax 069 8207-149 | E-Mail [email protected] | Internet www.offenbach.ihk.de 3/4 Weitere Informationspflichten Weitergehende Informationspflichten nach anderen Gesetzen bleiben unberührt. Dies betrifft insbesondere das BGB, die BGB-Informationspflichtenverordnung, das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Preisklauselgesetz, die Preisangabenverordnung, das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie handelsrechtliche Bestimmungen. Musterbeispiel für eine richtige Angabe im Internet E-world GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Martin Müller Hauptstr. 1 10178 Berlin Tel: +00 49 30 12345678 (s. o.) E-Mail: [email protected] Registergericht AG Berlin HRB Nr. 12345 Ust-Ident-Nummer DE 12345678 Ansprechpartner Geschäftsbereich Recht und Steuern Daniel Kühn Tel.: 069 8207-225 E-Mail: [email protected] Dieses Merkblatt soll Ihnen erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Für die Richtigkeit und Aktualität der enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung leider keine Gewähr übernehmen Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 | 63067 Offenbach am Main | Tel. 069 8207-0 | Fax 069 8207-149 | E-Mail [email protected] | Internet www.offenbach.ihk.de 4/4