Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral banken und die Reform
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Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral banken und die Reform
214 RIW Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Professor Dr. Claus Luttermann, Ingolstadt Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral banken und die Reform internationaler VVährungsunordnung Mit der Weltschuldenkrise rücken international Fi nanzmärkte und Währungsunordnung in den Fokus. Das alte Machtgefiige, geprägt von Zentralbanken, Dollarstandard und politischem Keynesianismus (Staatsschuldenfreibriet), ist diskreditiert. In diesem Umfeld etabliert Papst Benedikt XVI. :für die rö misch-katholische Weltkirche als bedeutender Ak teur auch der globalen Finanzmärkte eine Finanzauf sicht im Staat Vatikanstadt, unzutreffenderweise in Medien als "Zentralbank" betitelt; die Regelung ist am 1. 4. 2011 in Kraft getreten. Das gibt Anlass, im folgenden Beitrag herrschende Denkschemata und die Praxis der Geldwirtschaft unserer Welt von ges tern :für zukunftsfähige Reformansätze zu überden ken. nalskollegium gewählte Papst, derzeit also Benedikt XVI. (absolute Wahlmonarchie). Er ist selbst als natürliche Person nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt (doppelte Völker rechtssouveränität), weltweit ein Sonderstatus. Der Papst als Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche hat alle legisla tive, exekutive sowie judikative Gewalt und vertritt den Staat Vatikanstadt auf internationaler Ebene (Art. 1 Legge Fonda mentale dello Stato della Citta deI Vaticano). 5 2. Finanzen und Institutionen Die römisch-katholische Weltkirche trägt den Staat Vatikan . stadt. Sein Haushalt wird u. a. gespeist aus Beiträgen der ortskirchlichen Bistümer (Diözesen), Erträgen aus Investi tionen (Immobilien, Wertpapiere) und dem ins 8. Jahrhun dert zurück reichenden sog. "Peterspfenning" (Spenden). Die Kardinalskommission für Wirtschaftsfragen6 ordnet den I. Einführung Etat. Die Bilanz zeigte im Jahre 2007 noch einen Über schuss von 6,7 Millionen Euro. 7 Dann verzeichnete der Hei "Besser wenig mit Gerechtigkeit als eine Menge Gut [Ein lige Stuhl, auch unter Einfluss der Weltschuldenkrise, bei ei kommen] mit Unrecht." (Spruche 16,8). Diese alttestamen nemjährlichen Budgetvolumen von etwa 250 Millionen Eu tarische Weisheit hat besonderen Klang in Zeiten der Welt s schuldenkrise, angesichts von Gier und Missbrauch rund um ro jeweils Defizite für 2008 (ca. 15,3 Millionen Euro) und 2009 (ca. 4,1 Millionen Euro).9 Für 2010 steht ein praktisch den Globus. Juristisch sind gerechte Verhältnisse nötiges 1 ausgeglichener Haushalt. Programm: Iustitia est fundameiltum regnorum. Das um fasst die Geldwirtschaft. Finanzgeschäfte wickelt der Staat Vatikanstadt im Grunde Papst Benedikt XVI. setzt hier ein Signal. Anfang des Jahres eigenständig international ab; gewachsen sind besondere Beziehungen zur Italienischen Republik und der Europä hat er eine Finanzaufsicht gegründet für den Staat Vatikan ischen Union (s. 3.). Institutionell ist die Finanz- und Ver stadt (Status Civitatis Vaticanae, kurz: Vatikan). Die Finanz geschäfte des Vatikans sollen damit transparenter werden. mögensverwaltung auf vier Säulen gegründet: den Gouver Das nimmt europarechtliche Standards auf, namentlich auch neur des Stadtstaates (innere Finanzwirtschaft), die Präfek tur für wirtschaftliche Angelegenheiten lO (Weltkirche) sowie gegen internationale Geldwäsche (s. unten III.). Weiter ge die Amministrazione deI Patrimonio della Sede Apostolica hend lenkt das die Aufinerksamkeit auf ein aktuelles Kern (APSA, Güterverwaltung) und die sog. Vatikanbank, das problem: In der desolaten, zentralbanklich geprägten Welt Istituto per le Opere della Religione (IOR, Institut für reli wirtschaft ist die Frage nach der Währungsordnung insge giöse Werke). Geschäfte dieser Bank brachten den Vatikan samt gestellt. 2 in Verruf!! Darauf zielt die institutionelle Reform (s. unten Noch herrschen alte Denkschemata. Mit neuen Schulden III.). wird an Symptomen gewerkelt,3 während ein ,Währungs , krieg' geopolitisch neue Zeiten kündet (unten v., VL). Wir 1 Wahlspruch von Kaiser Franz 1. (1768-1835) nach Platon, Nomoi I, 8. nähern uns friedlich mit der neuen vatikanischen Finanzauf Gesetzt auch von Kardinal Galen in der berühmten Predigt gegen die sicht, die in Medien falschlich als ,Gründung einer NS·Diktaturvom 13.7.1941 in St. Lamberti zu MüusterlWestf.; s: Löff Zentralbank' verbreitet wird. Der Papst antwortet damit in ler (Hrsg.), Bischof Clemens August Graf von Galen, 2. Auf!. 1996, S. 843,848 f. einem persönlichen Rechtsakt (Motu Proprio; s. IIL, IY.) auf 2 Zur Weltwährungsreform (,,Bretton Woods 1I"?) Luttermann, Der Auf· Missstände und gibt zugleich ein beachtliches Zeichen im sichtsrat, 2009, 25. Chaos. der Weltwirtschaft; verständnishalber zunächst zur 3 Luttermann, ZRP 2010,1. 4 Art. 3 Lateranverttag. allgemeinen Rechtslage. 11. Der Staat Vatikanstadt 1. Rechtslage Der Staat Vatikanstadt ist ein Völkerrechtssubjekt, geschaf fen durch die Lateranverträge 1929 und vertreten durch den Heiligen Stuhl. 4 Souverän auf Lebenszeit ist der vom Kardi 5 Grundgesetz des Vatikanstaates vom 26. 11. 2000 (Acta Apostolicae Se dis, unter: www.vatican.va). 6 Geleitet vom Kardinalstaatssekretär; deutsches Mitglied ist der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner. 7 Angaben nach: www.storico.radiovaticana.orgltedlstoricol2008-07/217 445_vatikan-positiver_haushalt.html. 8 Gemäß CIA, The World Factbook: Holy See, für 2008 Ausgaben von $ 356;8 Millionen (unter: www.cia.gov). 9 Daten zum Haushalt des Vatikans unter: www.vaticanhistory.de. www.businessweek.com und unter: www.wallstreet-online.de. 10 Praefectura Rerum Oeconomicarum Sanctae Sedis. Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011 3. Währungsvereinbarung Der Staat Vatikanstadt hat im Währungsbereich besondere Beziehungen zur Europäischen Union. Sie folgen Verträgen mit der Italienischen Republik. Diese hat im Namen der Union mit dem Staat Vatikanstadt bereits 2000 eine Wäh rungsvereinbarung geschlossen zur Einführung des Euro. 12 Darin verpflichtete sich der Vatikanstaat, ,,keine Banknoten, Münzen oder Geldsurrogate . irgendwe1cher Art" auszuge ben, außer wenn "die Ausgabebedingungen mit der Gemein schaft vereinbart worden sind" (Art. 2 Währungsvereinba rung 2000). Deren Art. 1 berechtigte den Vatikanstaat, den Euro als offizielle Währung zu verwenden. Der Staat Vatikanstadt hat den Euro-Banknoten und Euro Münzen vom 1. 1. 2002 an den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels gegeben. Sie traten an die Stelle der italie nischen· Lira, die im Vatikan mangels eigener Währung früher faktisch im Umlauf war. Der Staat Vatikanstadt darf ein Kontingent Euro-Münzen ausgeben. Diese Münzen wirken schuldbefreiend zwischen Privatpersonen und ge genüber öffentlichen Kassen; hinzu kommen reine Samm lermünzen. 13 Das fUhrt die Währungsvereinbarung 2009 fort (s. III. 3.). . III. Finanzaufsicht und Währung im Vatikan 1. Motu Proprio gegen illegale Finanzaktivitäten Papst Benedikt XVI hat durch das Apostolische Schreiben vom 30. 12. 2010 über die "Vorbeugung und Abwehr illega ler Aktivitäten im Bereich des Finanz- und Währungswe sens"14 eine Finanzaufsicht im Staat Vatikanstadt etabliert (s. unten 5.). Das Schreiben erging kirchenrechtlich in der Form eines vom Papst mit Datum und seinem Namen in .La tein persönlich gezeichneten "Motu Proprio" (lat. proprius für eigen, charakteristisch, beständig und motus für Bewe gung, Antrieb). Diese Form bezeugt, der Papst hat aus "eige nem Beweggrund" gehandelt und nicht wie in der Regel bei der Rechtsetzung bloß mittels Kardinälen bzw. Amtsorga nen. I5 Das kennzeichnet die besondere Bedeutung dieses Rechtsaktes (s. IV. 3.). 2. Ausgangslage Der Vorgang begründet gemäß der Eigenart des Staates Vati kanstadt keine Zentralbank (Notenbank). Eine solche prägt mehr oder minder unabhängig die Geld-, Kredit- und Wäh rungspolitik eines Währungsgebietes (Staat). Klassischer weise begibt sie Banknoten, versorgt die Wirtschaft mit Zah lungsmitteln, regelt das Geldvolumen. Sie kümmert sich um den inneren/äußeren Wert der Währung, die Zahlungsbilanz und den Zahlungsverkehr, bewirtschaftet Währungsreser ven. 16 Zentralbanken sind gedacht für (private) Geschäfts banken als Refinanzierungsquelle "letzter Instanz" (lender of last resort).17 Tatsächlich wissen wir mit der staatlichen Bankenrettung (Hypo Real Estate AG, Commerzbank AG): Letztlich haften die Steuerzahler. Einige Zentralbankfunktionen kommen auch für den Staat Vatikanstadt in Betracht. Neben der Bewirtschaftung von "Vermögen" (hier: APSA; s. II. 2. ) namentlich die Kontrolle seiner Finanzinstitutionen. Die Rede von einer "Zentral bank" des Vatikans l8 leitet jedoch fehl. Im Grunde gibt es schon keine eigene Währung, also auch nicht die typische Geld-, Kredit- und Währungspolitik. Früher wurde zwar die italienische Lira im Staat Vatikanstadt genutzt. Dort ansässi RIW 215 ge Finanzinstitute unterlagen aber nicht der Aufsicht italie nischer B.ehörden. Ihnen blieben sowohl die Refmanzie rungsfazilitäten der Banca d'ltalia versperrt als auch der Zu gang zum italienischen Echtzeit-Brutto-Abwicklungssys tem (RTGS).19 3. Europäische Union Eine neue Basis geschaffen haben die Währungsvereinba rungen mit der Europäischen Gemeinschaft; zunächst jene von 2000 (s. oben II. 3.). Damit konnten im Staat Vati kanstadt ansässige Finanzinstitutionen bereits Zahlungs verkehrssysteme des Euro-Raumes nutzen. Die Bedingun gen fixierte die Banca d'Italia· im Einvemehmen mit der Europäischen Zentralbank (Art. 10 Währungsvereinbarung 2000). Die Währungsvereinbarung vom 17. 12.200920 be zieht die vatikanischen Finanzinstitute auch in die Inter banken-Wertpapierabrechnungssysteme im Euro-Raum ein. Der Euro ist offizielle Währung im Staat Vatikanstaat. Die Euro-Banknoten und Euro-Münzen sind als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt (Art. I Währungsvereinbarung 2009). Gemäß deren Art. 2 ff. kann der Staat Vatikanstaat Euro-Münzen ausgeben. Sie werden grundsätzlich geprägt vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato der Italieni schen Republik (Art. 5 Währungsvereinbarung 2009). Ein zelheiten regelt der "Gemischte Ausschuss" (Art. 11 Wäh rungsvereinbarung 2009). Er soll auch die Ausführung der Währungsvereinbarung über.wachen und Streitigkeiten da rüber beilegen. Letztzuständigkeit hat der Europäische Ge richtshof. Kommt eine Partei dessen Urteil nicht fristge recht nach, kann die jeweils andere Partei die Vereinba rung fristlos kündigen (Art. 10 Währungsvereinbarung 2009). Die Vereinbarung ist begrenzt. Insbesondere sind weder die Europäische Zentralbank (EZB) noch eine nationale Zen tralbank eines Euro-Mitgliedstaates verpflichtet, die Finanz instrumente des Staates Vatikanstadt bei geldpolitischen Maßnahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken zu berücksichtigen. 21 Dieses ist primär aufPreisstabilität ge richtet und soll allgemein die Wirtschaftspolitik unterstüt zen (Art. 127ff. AEUV; s. unten V. 3.). 11 ZumEigenstudiumz.B.Nuzzi, Vatikan AG, 2009. 12 ABI. EG C 299 vom 25. 10. 2001, S. 1; geändert durch Ratsbeschluss (20031738/EG) vom 7. 10.2003, AB!. EU L 267, S. 27 (beachte weiter gleich in 2.). Sie ersetzt die bilaterale Convenzione monetaria tra la Re pubblica ltaliano e 10 Stato della Citta dei Vaticano vom 3. 12. 1991, ABI. der Italienischen Republik Nr. 43 vom 22. 2. 1994. 13 Art. 3, 5 und 8 Währungsvereinbarung 2000. 14 Englische Fassung unter: www.vatican.va/holy_fatherlbenedict....xvil motu-proprio/documents/hCben-xviJllotu-proprio_20101230_attivi ta-illegali_en.html. 15 Dazu Art. 3 Grundgesetz des Vatikanstaates (Fn. 5). 16 Aligem. DeanelPringle, The Central Banks, 1994, S. 1l0ff.; vgl. Z.B. Bank of England, Schweizer Nationalbank, EZB. Giannini, The Age of Central Banks, 2011. 17 Thornton, An Enquiry into the Nature and Effects ofthe Paper Credit of Great Britain, 1802, S. 180. 18 Z. B. unter: www.n-tv.de/wirtschaftlVatikan-gruendet-Zentralbank-arti cJe2250271.html, und unter: www.tagesschau.de/auslandlvatikanI76. html. 19 Real Time Gross Settlement im Rahmen des Trans-European Automa ted Real-time Gross settlement Express Transfer System (TARGET). Dazu unten 3. 20 ABI. EU C 28 vom 4.2.2010, S. 13. Sie löst gemäß Art. 14 die Wäh rungsvereinbarung 2000 ab (oben Fn. 12). 21 6. Erwägungsgrundder Währungsvereinbarung 2009 (obenFn. 20). .v. 216 RlW Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans 4. Vatikanische Rechtsübernahme IV. Benedikt XVI.: Motive und Rechtsfolgen Der Staat Vatikanstadt hat sich gleichzeitig verpflichtet, be stimmte Rechtsakte und Vorschriften der Europäischen Uni on direkt umzusetzen oder durch "etwaige gleichwertige Schritte alle zweckdienlichen Maßnahmen" dafür zu treffen (Art. 8 Abs. I Satz I Währungsvereinbarung 2009). Die Rechtsakte und Vorschriften umfassen Euro-Banknoten und Euro-Münzen sowie die Verhinderung von Geldwäsche (s. unten 5). Sie sind im Anhang der Währungsvereinbarung aufgelistet, der alljährlich von der Europäischen Kommis sion aktualisiert wird. 1. Rückblende Die Rechtsharmonisierung mit der Europäischen Union ist folglich prozesshaftangelegt, Entsteht im Staat Vatikanstadt ein "Bankensektor", wird der Anhang materiell erweitert: Dann gelten umfassend "das Banken- und Finanzrecht der EU sowie die einschlägigen Vorschriften der EZB" (Art. 8 Abs. 1 Satz 2 Währungsvereinbarung 2009). Das bringt auch noch weitere statistische Berichtspflichten. Betroffen ist namentlich die Vatikanbank (s. IV: 1.). 5. AutoritA di Informazione Finanziaria Benedikt XVI hat die Währungsvereinbarung 2009 im Staat Vatikanstadt mit dem Apostolischen Schreiben vom 30. 12. 2010 in der Form eines Motu Proprio umgesetzt. Er errichtete die Autorita di Informazione Finanziaria (AIF) als Aufsichtsbehörde für den Finanzbereich.22 Sie ist dem Heiligen Stuhl (La Santa Sede) zugeordnet, gehört al so institutionell zur Römischen Kurie (La Curia Romana). Die AIF ist als unabhängig gedacht, autonom etabliert und hat juristische Doppelnatur mit entsprechenden Statuten: Die kirchenrechtliche öffentliche Rechtspersönlichkeit (personalitä. giuridica canonica pubblica) und die zivile va tikanische Rechtspersönlichkeit '(personalitä. civile vatica na). Die AlF gründet auf Art. 186 und 190 f. der Apostolischen Konstitution. Pastor Bonus. Sie ist bezogen auf Art. 33 des zeitgleich mit dem Motu Proprio erlassenen Gesetzes gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung (Legge concernente la prevenzione ed il contrasto del riciclaggio dei proventi di at tivita criminose edel finanziamento deI terrorismo).23 In Kraft getreten ist die Konstruktion mit dem 1. 4. 2011. Da mit wird ebenfalls im Sinne· der Währungsvereinbarung 2009 Europäisches Recht im Staat Vatikanstadt umgesetzt. Die Gesetzgebung ist verbindlich auch für den - juristisch vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidenden - Heiligen Stuhl (La Santa Sede) mit seinen Dikasterien (Ämtern) der Römischen Kurie sowie für alle vom Heiligen Stuhl abhän gigen Einrichtungen (Organismi) und Körperschaften (Enti), die finanzwirtschaftlich aktiv sind. Darauf ist die Aufsichtsfunktion der AlF gerichtet. 24 Es geht um Transparenz sowie um den Schutz der Euro~Währung (Banknoten, Münzen). Bei finanzwirtschaftlichen Transak tionen im Vatikan und dessen Einrichtungen sind Angaben über Herkunft, Verwendungszweck und Ziel zu dokumentie ren (Datenspeicherung), suspekte Vorgänge anzuzeigen. Das soll Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus hin dern, international Schlupflöcher schließen. Umfasst wird zugleich die strafrechtliche Jurisdiktion der Justizorgane des Staates Vatikanstadt. Sie haben einschlägige Straftaten zu verfolgen, es drohen Geld- und Haftstrafen. Einbezogen werden auch Manipulationen der Finanzmärkte sowie Insi dergeschäfte. Die Dimension ist beachtlich. Das neue Recht gehört zur Initiative des Papstes für eine "convivenza civile giusta ed onesta",25 Der Vatikan war früher in die Schlagzeilen ge raten. Geschichten über Verstrickungen mit dubiosen (Fi nanz-)Geschäften grassierten. Hervor ragt die Vatikanbank (IOR) und der Zusammenbruch des Banco Ambrosiano 1987, wo es auch um Geldwäsche ging. Mangels Transpa renz blieb die so genannte "weiße Liste" der OECD-Staaten verschlossen, Im September 2010 beschlagnahmte die italie nische Staatsanwaltschaft 23 Millionen Euro des IOR; vorgeworfen wurden Auskunftspflichtverletzungen gegen über der italienischen Zentralbank angesichts von Geldwä sche nach Europarecht. 26 2. Unternehmerethik Papst Benedikt XV/. markiert mit seinem Apostolischen Schreiben (Motu Proprio) vom 30. 12.2010 einen Wegwei ser, der über den konkreten Anlass von Geldwäsche und Rechtsharmonisierung mit der Europäischen Union hinaus geht. Dieser Akt ist grundlegend gedacht angesichts der ka tastrophalen Weltwirtschaft. Der Papst zielt aufeinen weltweit gerechten und dauerhaften Frieden. Er bezieht sich ausdrücklich auf seine Enzyklika Caritas in Veritate vom Juni 2009, die eine ethische Basis für den Menschen in Wirtschaft und Zivilgesellschaft for muliert: Der Frieden, so der Papst, sei gefahrdet durch Miss brauch der Märkte und der Wirtschaft sowie Terrorismus. 27 Benedikt XV/. mahnt, dass "die traditionellen sozialethi schen Prinzipien wie die Transparenz, die Ehrlichkeit und die Verantwortung nicht vernachlässigt oder geschwächt werden dürfen".28 Benedikt XVI weiß dabei um menschliche Fehlbarkeit und schwere Sünden auch in den eigenen Reihen, der Kirche selbst. Sie sei, schrieb er bereits 1968 als Professor der Theologie Joseph Ratzinger,29 "für viele heute zum Haupt hindernis des Glaubens geworden. Sie vermögen nur noch das menschliche Machtstreben, das kleinliche Theater derer in ihr zu sehen, die mit ihrer Behauptung, das amtliche Christentum zu verwalten, dem wahren Geist des Christen tums am meisten im Wege zu stehen scheinen." Papst Bene dikt XV/. begrüßt - im Sinne seines bischöflichen Wahlspru ches als "Mitarbeiter der Wahrheit" (Cooperatores Verita tis)30 - die "Wahrheit, gleichgültig aus welcher Wissensrich tung sie kommt".31 22 Der Papst bestellte zum ersten Präsident der AlP Kurienkardinal Attilio Nicora, Präsident der APSA (s. oben 11. 2.). 23 Vom 30.12.2010, unter: www.vatican.valvatican3ity_statellegislationl documentsJscv_doc.-20 101230_1egge_it.html. Allgemein ReuterlTru man, Chasing dirty money: The fight against money laundering, 2004; UngerlFerwerda, Money laundering in the real estate sector. 2011. 24 Insg. erläuternd Staatssekretariat, Pressemitteilung vom 30. 12. 2010, unter: www.vatican.va/vatican_city_statellegislationldocumentslscv_ doc_20 10 123030municato-attivita-illegalUt.html. 25 Staatssekretariat (Fn. 24), Ziffer 8. 26 Unter dem 21. 9. 2010: www.tagesschau.delwirtschaft/vatikan bankl00.html. 27 Papst Benedikt XVI., Motu Proprio (pn.14). Über Unternehmerethik Luttermann, in: BurgerlKuhnlKohmann (Hrsg.), Ethik und Gewinn!, FS zum 20-jährigen Grundungsjubiläum der WFI, Ingolstadt 2010, S. 45. 28 Caritas in Veritate, 36. Das zitiert auch das Staatssekretariat zum Motu Proprio (pn. 24), Ziffer 8. 29 Einführung in das Christentum, 1968, S. 283, insb. 281 ff. 30 Zu Ratzingers Motiven unter: www.papstbenediktxvi.ch/?m=2&s=4. 31 Caritas in Veritate, 9. Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011 Das ist eine kräftige Brocke fiir Verständigung, eine solide Basis fiir die Welt, hin zur Vernunft. Marktakteure haben sie ignoriert, obwohl unsere zivile Rechts- und Gesellschafts ordnung darauf baut mit der Privatautonomie, mit "Treu und Glauben" (§ 242 BGB). Dafiir steht auf den Finanz- und Kapitalmärkten der Grundsatz der BiIanzwahrheit (§ 264 HGB); und zwar nach Europarecht wie auch international (a true and fair view).32 RIW 21 7 Zentralbankpolitiken zählen. Das gilt namentlich fiir die nach dem alten Chairman des Federal Reserve Board (Fed) in den USA, Alan Greenspan, als "Greenspan Put" be kannte Politik des billigen Geldes. Sie forderte seit Ende der neunziger Jahre weltweit Blasenbildungen in Märkten (Aktien, Immobilien etc.): Die spekulativ produzierten Ge winne wurden privatisiert, die· Megaverluste werden über staatliche Rettungsrnaßnahmen im Bankensektor soziali siert. 35 3. Machtwort und Wegweiser Ben Bernanke, der Nachfolger als Fed-Chairman, setzt diese die Märkte mit Geld durch prak Diese Richtung hat Benedikt XVI. mit päpstlicher Autorität33 Politik extrem fort. Er flutet 36 tische Nullzins-Politik und dem massiven Aufkauf von jetzt fiir die Finanzwirtschaft im Staat Vatikanstadt klar ge . u.S.-Staatsanleihen (sog. quantitative easing).37 Das soll die zeigt. Sein Motu Proprio vom 30. 12.2010 setzt besonderes schwache Wirtschaft in den USA ankurbeln nach keynesia Recht: Was damit - wie ausgeführt verordnet worden ist, nischer Konjunkturtheorie. Sie wirkt als Einladung fiir Poli hat volle und bleibende Gültigkeit ("fuH and permanent value"), auch wenn es eine gegenläufige Anordnung gäbe tiker, Eigeninteressen zu betreiben, und ist längst zum intel ("anything to the contrary notwithstanding") und selbst lektuellen Deckmäntelchen verkommen für übermäßige wenn diese spezielle Erwähnung verdiente ("although it Wohlfahrtsstaatlichkeit: "to buy votes with ,social jus may deserve special mention"). Das sagt ausdrücklich das tice"'.38 Ihr Credo ist, harte Einschnitte (economic contrac tion) - obwohl längst angezeigt angesichts der Staatsschul Apostolische Schreiben. 34 den - zu vermeiden. Welche gewählte Regierung traut sich Das betont die kirchenrechtliche Wirkung: Ein Motu Pro nötige Ausgabenkürzung? Vielmehr wird weiter (um-)ver prio gilt selbst dann, wenn es nicht dem bis dahin geltenden teilt, möglichst gekittet und zugleich falscher Anreiz Kanonischen Recht entspricht. Es setzt solches Recht (Ge gesetzt. Die staatliche Bankerhilfe ("Rettungsschirme") setze, Verwaltungsakte), soweit es entgegensteht, unmittel belohnt verantwortungsloses Handeln. bar außer Kraft. Benedikt XVI. reformiert also die vatikani Im Grunde ist das barbarische Politik. Sie baut auf Schul sche Finanzwirtschaft und die Rechtsordnung des Staates denmachen, kennt Buchungstricks, Schattenhaushalte bzw. Vatikanstadt grundlegend im Sinne von Transparenz, Ver "Sondervermögen" des B1,llldes (SoFFin etc.).39 Politiker antwortung und Wahrheitsgebot. Der Papst setzt damit zu laufen in Konjunkturhochs in Spendierhosen herum, statt gleich ein kräftiges Zeichen ethischer Orientierung fiir die in der Zeit zu sparen. Viele Menschen leben in dieser Finanzmarktakteure weltweit. Mentalität, fiir die gleichsam Verbraucherschutzministe· rien, Kreditkarten und Vollkaskoversicherung stehen. Es mangeln Ethos und Maß, sinnbildlich ein "Goldstandard", den John M Keynes verunglimpft hat als "barbarous re V. Politik des Zentralbankproblems lict".40 Ein~ Totschlagfloskel, die politisch wie ein Frei 1. Zinsmanipulation fahrtschein fiir Verschuldung, aber enteignend wirkt (s. un ten VI. 4.). Die Finanzaufsicht, der Kampf gegen Geldwäsche, Manipu lation und Missbrauch der Märkte .ist eine Überlebensaufga be. Sie ist international gestellt. Im Grunde geht es um die 3. Transferunion gesellschaftliche Freiheitsordnung, die auf der unteilbaren Einheit von Freiheit und Verantwortung jedes Marktakteurs Folgen geldpolitischer Zügellosigkeit treten rund um den gründet. Die globale Währungs- und Finanzordnung hat Globus in der Weltschuldenkrise hervor. Besondere Per spektiven erleben wir in der Europäischen Union. Einst Schlüsselfunktion. Sie wird von Zentralbanken geprägt, ge propagierten Politiker als Basis des Euro fiir die "Wirt nauer gesagt von Zentralbankern, also Menschen. Diese fI xieren den Zins (Leitzins) und damit den Preis des Geldes schafts- und Währungsunion" (WWU) den "Stabi1itäts~ pakt" mit den sog. Maastricht-Kriterien, vorrangig einen (Kreditaufnahme). hohen Grad an Preisstabilität sowie eine auf Dauer tragba Das mag banal klingen, bezeichnet aber ein Kernproblem. re Finanzlage der öffentlichen Hand (Art. 140 AEUV). Selbst dann, wenn man zunächst die Wechselkurse zwi Das ist Makulatur. . schen verschiedenen Währungen ausblendet (Währungs umrechnung; s. unten VI. 1.,3.). Die Märkte sind auf den 32 Grdl. Luttermann, ZVglRWiss 2004, 18; dei's., AG 2010, 341; jeweils Zins bezogen. Er wird - medial zelebriert - von Zentral m.w.Nachw. bankern erhöht, gesenkt, konstant gehalten; die Marktak 33 Dazu oben 11. 1. teure reagieren darauf. Das Procedere erscheint uns so 34 Motu Proprio (Fn. 14, offiz. eng!. Übersetzung), unter lit. d. Originalfas sung: "Dispongo ehe quanto stabilito abbia pieno e stabile valore a parti selbstverständlich, weil wir es gar nicht anders kennen. re dalla data odierna, nonostante qualsiasi disposizione contraria, pur Wer aber legitimiert die Zentralbanker? Wer kontrolliert meritevole di speciale menzione." diese gewaltige Macht? Und ganz praktisch: Welche Intel 35 Stiglitz, Freefall: America, Free Markets, and the Sinking ofthe World Economy, 2010, S. 135. Über Hyperspekulation und Regulierungsper ligenz bestimmt die Höhe des Zinses und den Zeitpunkt spektiven Luttermann, 58 Österr. Bankarchiv (ÖBA) 20 I 0,444. seiner Änderung? 36 Seit Dezember 2008 liegt der Leitzins zwischen Null und 0,25 %. 2. Barbarische Politik Die Historie dokumentiert Zentralbankern weithin keine befriedigenden Zeugnisse. Gegenwärtig erleben wir die Er gebnisse einer Katastrophenwirtschaft, zu der maßgeblich 37 Bis Juni 2011 weitere 600 Mil!. Dollar; s. unter: http://money.cnn.coml 2011/01/26/news/economy/fed_decisionlindex.htm. 38 S. unten VI. 4. Insg. instruktiv über "The Economics of Democracy" Whyte, The Wall Street Journal, 20.10.2010, S. 15. 39VgL "Schuldenbremse": Art. 119 Abs. 3,115, 143d GG; Tappe, DÖV 2009, 881; Gniidiger/Hilgers, ZögU 20 I 0, 181. 40 Keynes, Monetary Reform, 1924, S. 172. Dazu noch unter VI. 218 RIW Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Und die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Europä ischen System der Zentralbanken (ESZB)? Sie ist unabhän gig gedacht41 (Art. 127 ff. AEUV). Das sollte nach dem Vor bild der Deutschen Bundesbank den politischen Zugriff auf die gemeinsame monetäre Institution blocken. Im Mai 20 I 0 knickte die EZB offenbar ein. Im Zuge der "Griechenland" Krise akzeptierte sie zunächst auch Staatsanleihen minderer Bonität als Sicherheit. Dann kaufte die EZB selbst Staatsan leihen, begann also, de facto Geld zu drucken. Im Grunde war es wieder eine Rettung stark in den Krisenstaaten inves tierter Privatbanken. Rechtsvorgaben bleiben auf der Stre cke, namentlich die Nichtbeistandsklausel (Art. 125 EGV; "rio bail-out"). Das BVerfD4Z betonte zum Vertrag von Maastricht, die Union sei nicht aus eigener Macht ermäch tigt, Finanzmittel zu beschaffen, und bei Scheitern der Stabi litätsgemeinschaft könne Deutschland austreten. Kurzfristig blieben die Richter bedeckt angesichts der als Stabilitätsan ker für die WWU apostrophierten "Hilfe für Griechen land".43 Dabei entpuppt sich die WWU zunehmend als Transfer union. Die Bundeskanzlerin redet einer gemeinsamen "Wirtschaftsregierung" das Wort, und die Bundesba~ stützt still die Euro-Zone (TARGET2).44 Die EU-KommIS sion betreibt bürokratisch den Zentralismus in der Europä ischen Union, will eigenes Besteuerungsrecht (Steuerho heit) und das Recht zur Ausgabe eigener Euroanleihen (Verschuldungshoheit).45 Das sind elementare Komponen ten staatlicher Souveränität. - Wo ist die demokratische Legitimation? 4. Ethos versus Raffgier Zugleich feiert die Finanzindustrie mit der Geldflut aus dep. Zentralbanken wieder fröhliche Urstände. Die Gewinnpro duktion brummt, Banker-Boni' sind höher als je zuvor: Die 25 größten Finanzinstitute in den USA haben für 2010 satte 135 Milliarden Dollar gezahlt, ein Drittel der Gesamterlöse (pro Mitarbeiter $ 141000 im Schnitt).46 Ein Hedge-Fonds Manager47 allein steigerte mit der Rekordsumme von über 5 Milliarden Dollar sein Privatvermögen. Hyperspekulation blüht, erfasst den Rohstoffsektor und treibt Lebensmittel preise. Das ist schon bei uns spürbar, für viele Menschen in ärmeren Regionen aber katastrophal. Diese Entwicklung zeigt die globale Verflechtung. Sie ist im Einzelfall wie gesamtgesell schaftlich dramatisch, besonders angesichts der stark wach senden Weltbevölkerung. Es geht um Gerechtigkeit und Ge meinwohl, um Vernunft, Gewissen und moralisches Han deln~ Eine elementare Perspektive für die Zivilgesellschaft, die gerade Papst Benedikt XV/. in seiner Enzyklika zur sog. Finanzkrise" entwickelt hat.48 Wirtschaft und Währung ;ind zu wichtig, um sie kalter ökonometrischer Doktrin zu überlassen. 49 VI. Weltwährungsordnung und ZivilgeseIlschaft 1. Substanzmangel "Economists are full of bad ideas", schreibt der Chicagoer Wirtschaftsprofessor John H Cochrane: 50 "Terrible ideas seem to emerge when the gurus get together to talk about coordinating their bad ideas." Dabei geht es hier mit Blick auf den Welthandel und die Leistungsbilanzen der Staaten um sog. "Ungleichgewichte" (imbalances) zwischen Volks- wirtschaften (Handelsüberschüsse bzw. Handelsdefizite). Abhilfe schaffen sollen Pläne für ein internationales Wäh rungssystem, vorgestellt vom Finanzminister der USA: "Geithner's Global Central Planning".51 Geithner z plädiert für ein neues System internationaler Währungsinterventionen gegen "significantly undervalued currencies", koordiniert vom Internationalen Währungs fonds (IWF): "G-20 advanced countries will work to ensure against excessive volatility and disorderly movement in ex change rates." Ein fragwürdiges Ansinnen. Binnen- und Au ßenwert einer Währung bilden ein weites Spannungsfeld. Problemlagen sind bekannt aus bilanzrechtlicher Währungs umrechnung (foreign currency translation)Y Wer kennt die ,,richtige" Bewertung einer 'Währung und weiß, ob und wie weit sie "undervalued" oder "overvalued" ist? Sitzen diese Weisen - bisher unerkannt beim IWF oder im U.S.-Finanz ministerium? Wir erinnern uns an von dort propagierte Mythen von U.S. "GAAP" als ,,,the investors' best protection"54 und "fair value":55 In anglo-amerikanischer Theorie und Praxis wur den damit weltweit die Luftnummern produziert, die milliar denfach in Bilanzen platzen ("toxic assets"). Das geschah unter der Ägide der Finanzaufsicht und Währungspolitik der USA (SEC, Fed). Dies ist kaum Expertise für weitere glo bale Blaupausen. 2. Freiheitsverfassung Die Währungs- und Finanzordnung hat Schlüsselfunktion für unsere Freiheitsverfassung. Tatsächlich sehen wir epo chale Verschiebung im weltweiten Machtgefüge: Von der westlichen Hemisphäre mit den USA als Führungsmacht und dem Dollar als Weltleitwährung hin zur östlich-asiati schen Sphäre mit zunehmend chinesischer Dominanz. Die USA allein haben schon gigantische Staatsschulden (über $ 14 Billionen),S6 während China gigantische Devisenreser 41 Delors-Bericht in: Krägenau/Wetter, Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, 1993, Dok. 28,Rdnr. 19, 55ff. 42 Urteilv. 12.10. 1993-2BvR 2134/92 u. 2159/92,JZ 1993, 1100, 1106, 1109. 43 BVerfG, Beschluss v. 7. 5. 2010 2 BvR 987110, NJW 2010, 1586. S. auch noch VI. 4. 44 Begriff s. oben Fn. 19. Forderungen gegen Notenbanken (EZB) netto rund 338 Mrd. Euro (Ende 2010). 45 S. oben Y.2; dagegen BVerfG, Urteil v. 30. 6. 2009 2 BvE 2/08 u.a., RlW2009,537Rn. 233. 46 Nach $ 128 Mrd. für 2009 und $ 112 Mrd. für 2008; s. Managermagazin vom 2. 2. 2011 unter Bezug auf Wall Street JoumaJ (www.rnanager-ma gazin.de). 47 John Paulson; Angabe nach: Handelsblatt vom 28. 1. 2011 (www.han delsblatt.com). 48 Caritas in Veritate 2009. Zum Emährungsproblem Pontifical Academy of Sciences, un~r: http://www.ask-force.orglwebNatican-PAS-State ment-FPT-PDFIPAS-Statement-English-FPT.pdf; Luttermann, JZ 2011, 195 (Synthetische Biologie); Luttermann/Mitulla, LMR 2008, 390 (Mo nopolbildung bei Saatgut). . 49 Grds. über juristische Analyse von ÖkonomIe, Staat und Gesellschaft Luttermann, ZRP 20 I 0, 1. 50 TheWallStreetJoumal,27.10.2010,S.14. 51 Titel des in Fn. 50 zitierten Beitrags. 52 Brief an die G20 vom 22. 10. 20 I 0, unter: http://www.reuters.comlartic 1e/20I 011 0/221g20-geitlmer-idUSTOE69L05V20I 0 I 022. 53 GroßfeldlLuttermann, BiJanzrecht, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 1358 ff. 54 Über U.S. "Generally Accepted Accounting Principles" Luttermann, Bi lanzrecht in den USA und internationale Konzernrechnungslegung, 1999; ders., WPg 2006, 778 (Bilanzmanipulation) und AG 2010, 341 (Bilanzstatut und Haftung). 55 Luttermann, RlW 2009,1. 56 Offizielle Daten: U.S. Department of the Treasury, unter: http:// www.treasurydirectgov/NPIBPDLogin?application=np; .v~l. WWW.us debtclock.org. Der Okonom Kotlikoffberechnet $ 200 BIllionen (11. 3. 2011, www.tagesanzeiger.ch). Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011 ven anhäuft ($ 2,85 Billionen, davon rund $ 1,16 Billionen US. Treasury debt).57 China ist also der größte Gläubiger der USA. China inves tiert auch in Staatsanleihen schwächeinder Euro-Mitglied staaten (Griechenland, Irland, Portugal), positioniert sich da mit strategisch. Zugleich sehen wir, wie auch deutsche Akti engesellschaften hilfesuchend arabische Staatsinvestoren einladen (Daimler, Hochtief, Volkswagen etc.). Kurz: Die ökonometrische Katastrophenwirtschaft anglo-amerikani scher Theorie und Praxis schwächt den Westen ökonomisch massiv. Sie bringt Demokratien in politisch gefabrliche Ab hängigkeiten gegenüber Autokratien und öffnet der (künfti gen) Konkurrenz die TÜTen industrieller Kronjuwelen. Das mindert unsere Chancen und befördert den Wohlstandstrans fer nach Osten. Vor allem aber diskreditiert die Katastrophenwirtschaft des ,,real existierenden Kapitalismus" insgesamt unser ziviles, demokratisches Gesellschaftssystem mit seinem abendlän dischen Wertekanon international. 58 Damit gewinnen auto kratische Regime rund um den Globus Macht. Das ist das tief greifende Drama. Zwei Jahrzehnte nach dem Untergang des diktatorischen Sowjetimperiums erblühen zu Lasten der Freiheit wieder Planwirtschaft und Zentralismus, wie wir selbst in der Europäischen Union erleben (s. V. 3.). 3. Machtbindung (Goldstandard) RlW 219 tuelle Papiergeldchefdrucker in den USA, Fed Chairman Ben Bernanke, warnte jüngst vor dem US.-Kongress ein dringlich zur Schuldenpolitik: We're much closer to total de struction than you think. 66 4. Eigentum und Bewertungsrecht Die Währungsordnung und Zentralbankpolitiken betreffen elementar unsere Eigentumsverfassung (Art. 14 GG). Die Eigentumsgarantie, die privat verfügbare wirtschaftliche Basis individueller Freiheit, umfasst das Geldeigentum (geldwerte Forderungen). Sie baut auf Geldwertstabilität, die Gleichwertigkeit von Sach- und Geldeigentum: "Eine wesentliche Freiheitsgarantie des Eigentums liegt gerade da rin, Sachgüter und Geld gegeneinander austauschen zu kon nen", schrieb das BVerfG67 1998 zur Europäischen Wäh rungsunion. Im Grunde geht es um Bewertungsrecht. In der Zivilgesell schaft materialisiert es sich in den Vertragsverhältnissen, wo Parteien den Austauschwert im Preis fixieren (Nennwert). Ohne stabilen Geldwert, also durch Inflationierung, werden die Schuldner zu Lasten der Gläubiger entschuldet. Das wirkt auch angesichts horrender Staatsschulden und spielt den Wohlfahrtspolitikern in ihre "öffentliche Hand". Green span schreibt: 68 "The financial policy ofthe welfare state re quires that there be no way for the owners of wealth to pro tect themselves." Er schlussfolgert: "This is the shabby se cret ofthe welfare statists' tirades against gold. Deficit spen ding is simply a scheme for the·confiscation ofwealth. Gold stands in the way of this insidious process. It stands as a pro tector ofproperty rights. If one grasps this, one has no diffi culty in understanding the statists' antagonism toward the gold standard." Die Schäden aus dieser Entwicklung für Wirtschaft und Gesellschaft sind kaum absehbar, aber elementar mit der Währungsordnung verknüpft. Der Erzkomrnunist Wladimir L Lenin soll gesagt haben: 59 Wer die Kapitalisten vernich ten wolle, der müsse ihre Währung zerstören. Einige wäh len diesen Weg selbst. Allen voran di.e USA und England mit ihren Gelddruckmaschinen (quantitative easing), aber 57 Daten vom 1.1. 1./1. 3. 2011 (www.bloomberg.com). auch China, wo Schieflagen dank massiver Zentralgewalt 58 Dazu im Leitartikel "Der Wahrheitsstandard einer Weltfinanzordnung" bereits Luttermann, FAZvom 10.1 L 2008, S. 20. noch kaschiert werden können.oo Schulden werden mit 59 Vgl. George Bernard Shaw, The intelligent woman's guide to soc~alism neuen Schulden "gedeckt". - Frankreich will statt freier and capitalism, 1928, S. 263: "You have to choose between trustmg to the natural stability of gold and the natural stability of the honesty and Wechselkurse staatlich Zielzonen setzten ("Bretton Woods· intelligence of the members of the Government And, with due respect for these gentlemen, I advise you, as long as the Capitalist system lasts, to vote for gold." Sitzen die Währungsweisen in Paris? - Das Weltwährungs 60 Z.B. am 15.2.2011: www.welt.de/fmanzeniarticle125535711China-ent system von Bretton Woods (1944) begründete die Domi geht-Panikverkaeufen-mit-Inflations-Trick.html. nanz des US.-Dollar als Weltreservewährung, die aber 61 Französische Finanzministerin Christine Lagarde, Bericht vom 13. 2. 2011 ,unter: www.sueddeutsche.de/geJdlplaene-zum-we1twaehrungssy substanziell mit Gold unterlegt war. Das zügelte übermäßi stem-franzoesische-revolution-I.1059570. ge Politiker, bis Richard Nixon 1971 die Goldbindung be 62 Insg. Luttermann, FB 2008, 193. Grdl. Rothbard, The Mystery ofBank endete. Davon sagt der französische Vorschlag nichts. In ing, 1983. ReinhartlRcgoff, This time is different, 2009, S. 139 ff. (Banking crisis, inflation, and currency crashes). Shelton, Money melt- . flationierung mittels Geldmengenausweitung ohne entspre down: Restoring order to the global monetary system, 1994; Johnson, chend höhere Gütermenge mündet in gesetzloser Besteue Modem Times, 1983. Zur Eigentumsdimension gleich noch unten 4. rung, namentlich der Sparer (Gl~ubiger); sie erleiden den 63 So ausdrücklich Greenspan :für 1870 bis 1914 in einem Interview (s. die nachfolgende Fn. 64). Beachte auch unten 5. Kaufkraftverlust. 62 Gold- und Silberwährungen kennzeich~ nen in der Wirtschaftsgeschichte stabile, prosperierende 64 Greenspan, Interview auf Fox Business (www.go1dseiten.delvideothekl video.php?cid=3&lid=241); ders., Gold and economic freedom, in: Zeiten.63 Dagegen ist noch jede Papierwährung (fiat mo Rand (Ed.), Capitalism: the unknow ideal, 1967, S. 99, 100. ney) , wie sie im weltweiten Experiment, an dem wir alle 65 Financial Times vom 7. 11. 2010. Ebenfalls Kansas City Federal Re serve President Thomas Hoenig am 5. 1. 2011 (www.reutefS.comiartic teilnehmen, nur noch bestehen, zu ihrem inneren Wert zu le/20 11/0 1I05/us-usa-fed-hoenig-gold-idUSTRE7044L6201101 05). rückgekehrt: Null. 66 So die Nachricht vom 9. 2. 2011: www.cnbc.comlid/4149JI93.Bernan ke (nach: www.reuters.comiarticle/ZOll/02l04/usa-fed-idUKN032 Das ist längst bekannt, auch bei Politikern und Zentralban 1426720110204): ,,Beyond a certain point ... the UnitedStates would be kem. Einige zeigen öffentlich Charakter, so Alan Green forced into a position of defaulting on its debt. And the implications of. that on our financial system, our fiscal policy and our economy would span. Bereits 1967 schrieb er: "In the absence ofa gold stan be catastrophic". Über Bernanke, den Inflationstreiber: Meltzer, The dard, there ist no way to protect savings from confiscation Wall Street Journal vom 7. 2. 2011, S. 13; ähnlich McKinnon, The Wall through inflation"; nachdem er als Chefgelddrucker der StreetJournal vom 19. 1. 2011, S. 13; früher bereits Schwarz, The Wall Street Journal vom 20. 10.2008, S. 14. Schuldenpolitiker in den USA gesündigt hatte, plädierte er 2007 wieder für den Goldstandard. 64 Weitere Befürworter 67 Beschluss vom·31. 3.1998-2 BvR 1877/97, BVerfGE 97,350,371. 68 Greenspan, Interview auf Fox Business (www.goldseiten.d~~.tvideothekl treten hervor, etwa der Präsident der Weltbank, Rohert Zoel video.php?cid=3&lid=241); ders., Gold and economlc freedom 65 (Fn. 64), S. 99, 100. lick. Faktisch ist Gold (wieder) der Standard. Sogar der ak~ II'V' 220 RIW Heft 412011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Das zeigt den Kern: Rechtsordnung ist Vermögensordnung. Wird sie der Beliebigkeit anheimgestellt, gerade mittels staatlicher Inflationierung durch übermäßige Schuldenpoli tik, geraten Vertragsverhältnisse und Unternehmensbilan zen, mit dem Nennwertprinzip fixiert, im Zeitablauf unter die Räder. Dann entpuppen sich Eigentum und Erbrecht als wertlose Garantien, zumal die Vertragsfreiheit beim Wert schutz gesetzlich begrenzt ist (Preisklauselverbot).69 Der einhergehende, schwindende Zeitwert des Papiergeldes bleibt die weithin verkannte Größe. 5. Verantwortung und Entstaatlichung Ein beständiges Wertmaß, nicht beliebig vermehrbar (wie Gold, Silber), ist ein Wahrheitsmaß der Demokratie. Es diszipliniert Politiker und Gesellschaft, Maß zu halten: Ressourcen sorgsam nutzen und Lasten (Schulden) nicht auf den Nachbarn oder künftige Generationen verschieben. Nötig ist allseits Bilanzwahrheit. Wir müssen Freiheit und Verantwortung wieder zusammenbringen, Privatakteure müssen für ihr Handeln persönlich haften: Das BVerfG70 hat jüngst zu Recht einen staatlichen Haftungsfonds für Folgen der Gentechniknutzung verworfen. Und in der Fi nanzindustrie? Sind alle Menschen gleich, oder einige doch gleicher? Marktwirtschaft baut auf Privatautonomie und bestimmte Regeln. So werden individuelle Entscheidungen der Men schen im Marktsystem freiheitlich koordiniert. Bisherige Praxis legt aber offenbar Dynamit an die Grundfesten unse rer Freiheitsordnung: Wo weithin Ethos mangelt und auch die Kontrolleure (Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Finanz aufseher) versagen, bringen gewissenlose Spieler das Wirt schaftssystem an den Abgrund. Übermäßige Akteure gehö ren auf verträgliche Dimension reduziert, statt sie als "systemrelevant" sakrosankt zu stellen. Das fordert neuen Missbrauch, verkörpert durch die Politik "billigen" Geldes. Zentralbanker exekutieren, obwohl etwa weder eine präzise Definition von "Geld" noch der Instrumente und Bezugs größen für Finanzstabilität bekannt sind.71 . Eindrucksvoll belegt die Geschichte, dass in Zentralbanken keine höhere Erkenntniskraft wirkt: Warum also akzeptieren wir, dass von dort der wichtigste Preis im Markt, der Zins, willkürlich manipuliert wird? Das staatliche Geldmonopol gehört auf den Prüfstand. Es ist weder unverrückbar noch - mit dem aktuellen politi schen Diktum gesprochen - "alternativlos" . Im Wir kungsgefüge der Marktwirtschaft ist Wettbewerb geboten. Friedrich August von Hayek72 hat vorgeschlagen, "Geld" zu entstaatlichen und wettbewerblich zu gestalten: "good money" statt "fiat money". Gutes Geld ist gedacht und offenbar nötig als Schutz der Zivilgesellschaft vor will kürlichem Staatsgebaren. 73 Angesichts der Ergebnisse weitgehender Katastrophenwirtschaft sollte die Diskussi on offen geführt werden. VII. Fazit und Ausblick Internationale Finanzmärkte und Währungsordnung etablie ren die Globalwirtschaft unserer Zeit, mit der Versuchungen einhergehen. Zu dieser Welt gehört der Vatikan. Einst baute schon Jacob Fugger auch mit stillen Kirchengeldern sein Imperium. 74 Geldwäsche ist hier kein Sonderthema, sondern Phänomen einer weltweiten Krake. Selbst in der Europä ischen Union ist die Umsetzung der Rechtsvorgaben zur Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems (Richt linie 2005/60/EG) keine Selbstverständlichkeit. Das belegen Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommis sion gerade z. B. auch gegen Deutschland.75 Papst Benedikt XVI. hat mit der Finanzaufsicht für den Staat Vatikanstaat eine grundlegende Reform geschaffen. Sie eta bliert internationale Kapitalmarktstandards für vatikanische Institutionen, harmonisiert so unter dem Transparenzgebot den europäischen Rechtsraum für Finanzgeschäfte. Der Rechtsakt markiert eine Zeitenwende. Er strahlt weithin aus mit den aufWahrheit zielenden Motiven Benedikts XVI., der auf die Menschen mit ihrem Gewissen und der Treue zur Wahrheit setzt. 76 Das erinnert an die Jurisprudenz unserer Zivilgesellschaft mit ihrer Gerechtigkeitsidee. Sie baut auf den Menschen und seine persönliche Verantwortung, an schaulich in der Vertragsfreiheit mit "Treu und Glauben" (§ 242 BGB) und dem Grundsatz der Bilanzwahrheit (§ 264 HGB), auch international (a true and fairview). Auf dem Prüfstand stehen Zentralbanken, Geldwirtschaft, Finanzindustrie. Ihre Akteure verfügen über keine höhere Erkenntniskraft. Doch gepaart mit politischem Keynesianis mus fördern sie einen riesigen Vermögenstransfer. Eine Spe kulantenriege scheffelt rund um den Globus mit fraglichen Geschäften77 Privatreichtum und sozialisiert ihre Verluste; bezeichnend wähnt sich der Banker Lloyd Blanlifein "doing God's work"78. Zugleich erblüht politischer Zentralismus. Demokratie verkommt zum Vorzimmer eines menschenver achtenden Sozialismus. Dagegen ist die "Aufmerksamkeit und Anteilnahme der Bürger an der Res publica"79 gefordert. Es geht um die eigene Freiheit. Professor Dr. Claus Luttermann Studium der Rechts- und Wirtschaftswissen schaften im In- und Ausland. Ordinarius für Bürger~chesRecht, .deutsches und intematiQ p.a1es· Hand.els- Und. Wirtschaftsrecht an der .Katholischen Universität Eichstätt-IngoIstadt. 69 Luttermann, ZErb 2009, 77, 84 f. (auch zum Preisklauselgesetz). 70 BVerfG, Urt. vom 24. 11. 2011 1 BvF 2/05, NVwZ 2011, 94, Rdnr. 285. Dazu luttermann, JZ 2011,195,197 f. 7r Dazu Hampl (Vice Governor Czech National Bank), The WaU Street Journal vom 2.2.2011, S. 14. . 72 Denationalisation of money, 1976. Vgl. z.B. auch DeanelPringle (Fn. 16),S. 22 und 318ff. 73 L. von Mises, The theory ofmoney and cremt, 1953, S. 413 ff. (The prin ciples of sound money). 74 v. Pölnitz, Jakob Fugger, 1949, z.B. S. 217ff.; eine Schlüsselrolle hatte wohl Kardinal Melchlor von Meckau, Fürstbischof von Brixen und Ge heimkämmerer von Papst Sixtus IV. 75 EU-Kommission vom 27. I. 2011 (IP/1l175) bzgL Mecklenburg-Vor pommern und Sachsen-Anhalt. Ebenfalls EU-Kommission vom 3. 6. 2010 (IP/I0/681) gegen Frankreich und vom 5.6.2008 (IP/08/860) ge gen 15 Mitgliedstaaten. 76 Caritas in Veritate, 9. 77 Kritisch z. B. über Derivatespekulation (CDSs/CDOs) Luttermann, RIW 2008,737. 78 Zitiert nach Arlidge, Interview mit dem ChiefExecutive Officer der In vestmentbank Goldman Sachs (Selbsteinschätzung: "a blue-collar guy"), The Sunday Times vom 8. 11. 2009 (unter: www.timesonline. co.uk). 79 Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 24 a. E.