Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral banken und die Reform

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Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral banken und die Reform
214 RIW
Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans
Professor Dr. Claus Luttermann, Ingolstadt
Die Finanzaufsicht des Vatikans, Zentral­
banken und die Reform internationaler
VVährungsunordnung
Mit der Weltschuldenkrise rücken international Fi­
nanzmärkte und Währungsunordnung in den Fokus.
Das alte Machtgefiige, geprägt von Zentralbanken,
Dollarstandard und politischem Keynesianismus
(Staatsschuldenfreibriet), ist diskreditiert. In diesem
Umfeld etabliert Papst Benedikt XVI. :für die rö­
misch-katholische Weltkirche als bedeutender Ak­
teur auch der globalen Finanzmärkte eine Finanzauf­
sicht im Staat Vatikanstadt, unzutreffenderweise in
Medien als "Zentralbank" betitelt; die Regelung ist
am 1. 4. 2011 in Kraft getreten. Das gibt Anlass, im
folgenden Beitrag herrschende Denkschemata und
die Praxis der Geldwirtschaft unserer Welt von ges­
tern :für zukunftsfähige Reformansätze zu überden­
ken.
nalskollegium gewählte Papst, derzeit also Benedikt XVI.
(absolute Wahlmonarchie). Er ist selbst als natürliche Person
nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt (doppelte Völker­
rechtssouveränität), weltweit ein Sonderstatus. Der Papst als
Oberhaupt der römisch-katholischen Kirche hat alle legisla­
tive, exekutive sowie judikative Gewalt und vertritt den Staat
Vatikanstadt auf internationaler Ebene (Art. 1 Legge Fonda­
mentale dello Stato della Citta deI Vaticano). 5
2. Finanzen und Institutionen
Die römisch-katholische Weltkirche trägt den Staat Vatikan­
. stadt. Sein Haushalt wird u. a. gespeist aus Beiträgen der
ortskirchlichen Bistümer (Diözesen), Erträgen aus Investi­
tionen (Immobilien, Wertpapiere) und dem ins 8. Jahrhun­
dert zurück reichenden sog. "Peterspfenning" (Spenden).
Die Kardinalskommission für Wirtschaftsfragen6 ordnet den
I. Einführung
Etat. Die Bilanz zeigte im Jahre 2007 noch einen Über­
schuss von 6,7 Millionen Euro. 7 Dann verzeichnete der Hei­
"Besser wenig mit Gerechtigkeit als eine Menge Gut [Ein­
lige Stuhl, auch unter Einfluss der Weltschuldenkrise, bei ei­
kommen] mit Unrecht." (Spruche 16,8). Diese alttestamen­
nemjährlichen Budgetvolumen von etwa 250 Millionen Eu­
tarische Weisheit hat besonderen Klang in Zeiten der Welt­
s
schuldenkrise, angesichts von Gier und Missbrauch rund um ro jeweils Defizite für 2008 (ca. 15,3 Millionen Euro) und
2009
(ca. 4,1 Millionen Euro).9 Für 2010 steht ein praktisch
den Globus. Juristisch sind gerechte Verhältnisse nötiges
1
ausgeglichener
Haushalt.
Programm: Iustitia est fundameiltum regnorum. Das um­
fasst die Geldwirtschaft.
Finanzgeschäfte wickelt der Staat Vatikanstadt im Grunde
Papst Benedikt XVI. setzt hier ein Signal. Anfang des Jahres eigenständig international ab; gewachsen sind besondere
Beziehungen zur Italienischen Republik und der Europä­
hat er eine Finanzaufsicht gegründet für den Staat Vatikan­
ischen Union (s. 3.). Institutionell ist die Finanz- und Ver­
stadt (Status Civitatis Vaticanae, kurz: Vatikan). Die Finanz­
geschäfte des Vatikans sollen damit transparenter werden. mögensverwaltung auf vier Säulen gegründet: den Gouver­
Das nimmt europarechtliche Standards auf, namentlich auch neur des Stadtstaates (innere Finanzwirtschaft), die Präfek­
tur für wirtschaftliche Angelegenheiten lO (Weltkirche) sowie
gegen internationale Geldwäsche (s. unten III.). Weiter ge­
die Amministrazione deI Patrimonio della Sede Apostolica
hend lenkt das die Aufinerksamkeit auf ein aktuelles Kern­
(APSA, Güterverwaltung) und die sog. Vatikanbank, das
problem: In der desolaten, zentralbanklich geprägten Welt­
Istituto per le Opere della Religione (IOR, Institut für reli­
wirtschaft ist die Frage nach der Währungsordnung insge­
giöse Werke). Geschäfte dieser Bank brachten den Vatikan
samt gestellt. 2
in Verruf!! Darauf zielt die institutionelle Reform (s. unten
Noch herrschen alte Denkschemata. Mit neuen Schulden III.).
wird an Symptomen gewerkelt,3 während ein ,Währungs­
,
krieg' geopolitisch neue Zeiten kündet (unten v., VL). Wir
1 Wahlspruch von Kaiser Franz 1. (1768-1835) nach Platon, Nomoi I, 8.
nähern uns friedlich mit der neuen vatikanischen Finanzauf­
Gesetzt auch von Kardinal Galen in der berühmten Predigt gegen die
sicht, die in Medien falschlich als ,Gründung einer
NS·Diktaturvom 13.7.1941 in St. Lamberti zu MüusterlWestf.; s: Löff­
Zentralbank' verbreitet wird. Der Papst antwortet damit in
ler (Hrsg.), Bischof Clemens August Graf von Galen, 2. Auf!. 1996,
S. 843,848 f.
einem persönlichen Rechtsakt (Motu Proprio; s. IIL, IY.) auf
2 Zur Weltwährungsreform (,,Bretton Woods 1I"?) Luttermann, Der Auf·
Missstände und gibt zugleich ein beachtliches Zeichen im
sichtsrat, 2009, 25.
Chaos. der Weltwirtschaft; verständnishalber zunächst zur
3 Luttermann, ZRP 2010,1.
4 Art. 3 Lateranverttag.
allgemeinen Rechtslage.
11. Der Staat Vatikanstadt
1. Rechtslage
Der Staat Vatikanstadt ist ein Völkerrechtssubjekt, geschaf­
fen durch die Lateranverträge 1929 und vertreten durch den
Heiligen Stuhl. 4 Souverän auf Lebenszeit ist der vom Kardi­
5 Grundgesetz des Vatikanstaates vom 26. 11. 2000 (Acta Apostolicae Se­
dis, unter: www.vatican.va).
6 Geleitet vom Kardinalstaatssekretär; deutsches Mitglied ist der Kölner
Erzbischof Joachim Kardinal Meisner.
7 Angaben nach: www.storico.radiovaticana.orgltedlstoricol2008-07/217
445_vatikan-positiver_haushalt.html.
8 Gemäß CIA, The World Factbook: Holy See, für 2008 Ausgaben von
$ 356;8 Millionen (unter: www.cia.gov).
9 Daten zum Haushalt des Vatikans unter: www.vaticanhistory.de.
www.businessweek.com und unter: www.wallstreet-online.de.
10 Praefectura Rerum Oeconomicarum Sanctae Sedis.
Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011
3. Währungsvereinbarung
Der Staat Vatikanstadt hat im Währungsbereich besondere
Beziehungen zur Europäischen Union. Sie folgen Verträgen
mit der Italienischen Republik. Diese hat im Namen der
Union mit dem Staat Vatikanstadt bereits 2000 eine Wäh­
rungsvereinbarung geschlossen zur Einführung des Euro. 12
Darin verpflichtete sich der Vatikanstaat, ,,keine Banknoten,
Münzen oder Geldsurrogate . irgendwe1cher Art" auszuge­
ben, außer wenn "die Ausgabebedingungen mit der Gemein­
schaft vereinbart worden sind" (Art. 2 Währungsvereinba­
rung 2000). Deren Art. 1 berechtigte den Vatikanstaat, den
Euro als offizielle Währung zu verwenden.
Der Staat Vatikanstadt hat den Euro-Banknoten und Euro­
Münzen vom 1. 1. 2002 an den Status eines gesetzlichen
Zahlungsmittels gegeben. Sie traten an die Stelle der italie­
nischen· Lira, die im Vatikan mangels eigener Währung
früher faktisch im Umlauf war. Der Staat Vatikanstadt darf
ein Kontingent Euro-Münzen ausgeben. Diese Münzen
wirken schuldbefreiend zwischen Privatpersonen und ge­
genüber öffentlichen Kassen; hinzu kommen reine Samm­
lermünzen. 13 Das fUhrt die Währungsvereinbarung 2009
fort (s. III. 3.).
.
III. Finanzaufsicht und Währung im Vatikan
1. Motu Proprio gegen illegale Finanzaktivitäten
Papst Benedikt XVI hat durch das Apostolische Schreiben
vom 30. 12. 2010 über die "Vorbeugung und Abwehr illega­
ler Aktivitäten im Bereich des Finanz- und Währungswe­
sens"14 eine Finanzaufsicht im Staat Vatikanstadt etabliert
(s. unten 5.). Das Schreiben erging kirchenrechtlich in der
Form eines vom Papst mit Datum und seinem Namen in .La­
tein persönlich gezeichneten "Motu Proprio" (lat. proprius
für eigen, charakteristisch, beständig und motus für Bewe­
gung, Antrieb). Diese Form bezeugt, der Papst hat aus "eige­
nem Beweggrund" gehandelt und nicht wie in der Regel bei
der Rechtsetzung bloß mittels Kardinälen bzw. Amtsorga­
nen. I5 Das kennzeichnet die besondere Bedeutung dieses
Rechtsaktes (s. IV. 3.).
2. Ausgangslage
Der Vorgang begründet gemäß der Eigenart des Staates Vati­
kanstadt keine Zentralbank (Notenbank). Eine solche prägt
mehr oder minder unabhängig die Geld-, Kredit- und Wäh­
rungspolitik eines Währungsgebietes (Staat). Klassischer­
weise begibt sie Banknoten, versorgt die Wirtschaft mit Zah­
lungsmitteln, regelt das Geldvolumen. Sie kümmert sich um
den inneren/äußeren Wert der Währung, die Zahlungsbilanz
und den Zahlungsverkehr, bewirtschaftet Währungsreser­
ven. 16 Zentralbanken sind gedacht für (private) Geschäfts­
banken als Refinanzierungsquelle "letzter Instanz" (lender
of last resort).17 Tatsächlich wissen wir mit der staatlichen
Bankenrettung (Hypo Real Estate AG, Commerzbank AG):
Letztlich haften die Steuerzahler.
Einige Zentralbankfunktionen kommen auch für den Staat
Vatikanstadt in Betracht. Neben der Bewirtschaftung von
"Vermögen" (hier: APSA; s. II. 2. ) namentlich die Kontrolle
seiner Finanzinstitutionen. Die Rede von einer "Zentral­
bank" des Vatikans l8 leitet jedoch fehl. Im Grunde gibt es
schon keine eigene Währung, also auch nicht die typische
Geld-, Kredit- und Währungspolitik. Früher wurde zwar die
italienische Lira im Staat Vatikanstadt genutzt. Dort ansässi­
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ge Finanzinstitute unterlagen aber nicht der Aufsicht italie­
nischer B.ehörden. Ihnen blieben sowohl die Refmanzie­
rungsfazilitäten der Banca d'ltalia versperrt als auch der Zu­
gang zum italienischen Echtzeit-Brutto-Abwicklungssys­
tem (RTGS).19
3. Europäische Union
Eine neue Basis geschaffen haben die Währungsvereinba­
rungen mit der Europäischen Gemeinschaft; zunächst jene
von 2000 (s. oben II. 3.). Damit konnten im Staat Vati­
kanstadt ansässige Finanzinstitutionen bereits Zahlungs­
verkehrssysteme des Euro-Raumes nutzen. Die Bedingun­
gen fixierte die Banca d'Italia· im Einvemehmen mit der
Europäischen Zentralbank (Art. 10 Währungsvereinbarung
2000). Die Währungsvereinbarung vom 17. 12.200920 be­
zieht die vatikanischen Finanzinstitute auch in die Inter­
banken-Wertpapierabrechnungssysteme im Euro-Raum
ein.
Der Euro ist offizielle Währung im Staat Vatikanstaat. Die
Euro-Banknoten und Euro-Münzen sind als gesetzliches
Zahlungsmittel anerkannt (Art. I Währungsvereinbarung
2009). Gemäß deren Art. 2 ff. kann der Staat Vatikanstaat
Euro-Münzen ausgeben. Sie werden grundsätzlich geprägt
vom Istituto Poligrafico e Zecca dello Stato der Italieni­
schen Republik (Art. 5 Währungsvereinbarung 2009). Ein­
zelheiten regelt der "Gemischte Ausschuss" (Art. 11 Wäh­
rungsvereinbarung 2009). Er soll auch die Ausführung der
Währungsvereinbarung über.wachen und Streitigkeiten da­
rüber beilegen. Letztzuständigkeit hat der Europäische Ge­
richtshof. Kommt eine Partei dessen Urteil nicht fristge­
recht nach, kann die jeweils andere Partei die Vereinba­
rung fristlos kündigen (Art. 10 Währungsvereinbarung
2009).
Die Vereinbarung ist begrenzt. Insbesondere sind weder die
Europäische Zentralbank (EZB) noch eine nationale Zen­
tralbank eines Euro-Mitgliedstaates verpflichtet, die Finanz­
instrumente des Staates Vatikanstadt bei geldpolitischen
Maßnahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken
zu berücksichtigen. 21 Dieses ist primär aufPreisstabilität ge­
richtet und soll allgemein die Wirtschaftspolitik unterstüt­
zen (Art. 127ff. AEUV; s. unten V. 3.).
11 ZumEigenstudiumz.B.Nuzzi, Vatikan AG, 2009.
12 ABI. EG C 299 vom 25. 10. 2001, S. 1; geändert durch Ratsbeschluss
(20031738/EG) vom 7. 10.2003, AB!. EU L 267, S. 27 (beachte weiter
gleich in 2.). Sie ersetzt die bilaterale Convenzione monetaria tra la Re­
pubblica ltaliano e 10 Stato della Citta dei Vaticano vom 3. 12. 1991,
ABI. der Italienischen Republik Nr. 43 vom 22. 2. 1994.
13 Art. 3, 5 und 8 Währungsvereinbarung 2000.
14 Englische Fassung unter: www.vatican.va/holy_fatherlbenedict....xvil
motu-proprio/documents/hCben-xviJllotu-proprio_20101230_attivi
ta-illegali_en.html.
15 Dazu Art. 3 Grundgesetz des Vatikanstaates (Fn. 5).
16 Aligem. DeanelPringle, The Central Banks, 1994, S. 1l0ff.; vgl. Z.B.
Bank of England, Schweizer Nationalbank, EZB. Giannini, The Age of
Central Banks, 2011.
17 Thornton, An Enquiry into the Nature and Effects ofthe Paper Credit of
Great Britain, 1802, S. 180.
18 Z. B. unter: www.n-tv.de/wirtschaftlVatikan-gruendet-Zentralbank-arti
cJe2250271.html, und unter: www.tagesschau.de/auslandlvatikanI76.
html.
19 Real Time Gross Settlement im Rahmen des Trans-European Automa­
ted Real-time Gross settlement Express Transfer System (TARGET).
Dazu unten 3.
20 ABI. EU C 28 vom 4.2.2010, S. 13. Sie löst gemäß Art. 14 die Wäh­
rungsvereinbarung 2000 ab (oben Fn. 12).
21 6. Erwägungsgrundder Währungsvereinbarung 2009 (obenFn. 20).
.v.
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Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans
4. Vatikanische Rechtsübernahme
IV. Benedikt XVI.: Motive und Rechtsfolgen
Der Staat Vatikanstadt hat sich gleichzeitig verpflichtet, be­
stimmte Rechtsakte und Vorschriften der Europäischen Uni­
on direkt umzusetzen oder durch "etwaige gleichwertige
Schritte alle zweckdienlichen Maßnahmen" dafür zu treffen
(Art. 8 Abs. I Satz I Währungsvereinbarung 2009). Die
Rechtsakte und Vorschriften umfassen Euro-Banknoten und
Euro-Münzen sowie die Verhinderung von Geldwäsche (s.
unten 5). Sie sind im Anhang der Währungsvereinbarung
aufgelistet, der alljährlich von der Europäischen Kommis­
sion aktualisiert wird.
1. Rückblende
Die Rechtsharmonisierung mit der Europäischen Union ist
folglich prozesshaftangelegt, Entsteht im Staat Vatikanstadt
ein "Bankensektor", wird der Anhang materiell erweitert:
Dann gelten umfassend "das Banken- und Finanzrecht der
EU sowie die einschlägigen Vorschriften der EZB" (Art. 8
Abs. 1 Satz 2 Währungsvereinbarung 2009). Das bringt
auch noch weitere statistische Berichtspflichten. Betroffen
ist namentlich die Vatikanbank (s. IV: 1.).
5. AutoritA di Informazione Finanziaria
Benedikt XVI hat die Währungsvereinbarung 2009 im
Staat Vatikanstadt mit dem Apostolischen Schreiben vom
30. 12. 2010 in der Form eines Motu Proprio umgesetzt.
Er errichtete die Autorita di Informazione Finanziaria
(AIF) als Aufsichtsbehörde für den Finanzbereich.22 Sie ist
dem Heiligen Stuhl (La Santa Sede) zugeordnet, gehört al­
so institutionell zur Römischen Kurie (La Curia Romana).
Die AIF ist als unabhängig gedacht, autonom etabliert und
hat juristische Doppelnatur mit entsprechenden Statuten:
Die kirchenrechtliche öffentliche Rechtspersönlichkeit
(personalitä. giuridica canonica pubblica) und die zivile va­
tikanische Rechtspersönlichkeit '(personalitä. civile vatica­
na).
Die AlF gründet auf Art. 186 und 190 f. der Apostolischen
Konstitution. Pastor Bonus. Sie ist bezogen auf Art. 33 des
zeitgleich mit dem Motu Proprio erlassenen Gesetzes gegen
Geldwäsche und Terrorfinanzierung (Legge concernente la
prevenzione ed il contrasto del riciclaggio dei proventi di at­
tivita criminose edel finanziamento deI terrorismo).23 In
Kraft getreten ist die Konstruktion mit dem 1. 4. 2011. Da­
mit wird ebenfalls im Sinne· der Währungsvereinbarung
2009 Europäisches Recht im Staat Vatikanstadt umgesetzt.
Die Gesetzgebung ist verbindlich auch für den - juristisch
vom Staat Vatikanstadt zu unterscheidenden - Heiligen
Stuhl (La Santa Sede) mit seinen Dikasterien (Ämtern) der
Römischen Kurie sowie für alle vom Heiligen Stuhl abhän­
gigen Einrichtungen (Organismi) und Körperschaften
(Enti), die finanzwirtschaftlich aktiv sind.
Darauf ist die Aufsichtsfunktion der AlF gerichtet. 24 Es geht
um Transparenz sowie um den Schutz der Euro~Währung
(Banknoten, Münzen). Bei finanzwirtschaftlichen Transak­
tionen im Vatikan und dessen Einrichtungen sind Angaben
über Herkunft, Verwendungszweck und Ziel zu dokumentie­
ren (Datenspeicherung), suspekte Vorgänge anzuzeigen.
Das soll Geldwäsche und Finanzierung von Terrorismus hin­
dern, international Schlupflöcher schließen. Umfasst wird
zugleich die strafrechtliche Jurisdiktion der Justizorgane des
Staates Vatikanstadt. Sie haben einschlägige Straftaten zu
verfolgen, es drohen Geld- und Haftstrafen. Einbezogen
werden auch Manipulationen der Finanzmärkte sowie Insi­
dergeschäfte.
Die Dimension ist beachtlich. Das neue Recht gehört zur
Initiative des Papstes für eine "convivenza civile giusta ed
onesta",25 Der Vatikan war früher in die Schlagzeilen ge­
raten. Geschichten über Verstrickungen mit dubiosen (Fi­
nanz-)Geschäften grassierten. Hervor ragt die Vatikanbank
(IOR) und der Zusammenbruch des Banco Ambrosiano
1987, wo es auch um Geldwäsche ging. Mangels Transpa­
renz blieb die so genannte "weiße Liste" der OECD-Staaten
verschlossen, Im September 2010 beschlagnahmte die italie­
nische Staatsanwaltschaft 23 Millionen Euro des IOR;
vorgeworfen wurden Auskunftspflichtverletzungen gegen­
über der italienischen Zentralbank angesichts von Geldwä­
sche nach Europarecht. 26
2. Unternehmerethik
Papst Benedikt XV/. markiert mit seinem Apostolischen
Schreiben (Motu Proprio) vom 30. 12.2010 einen Wegwei­
ser, der über den konkreten Anlass von Geldwäsche und
Rechtsharmonisierung mit der Europäischen Union hinaus­
geht. Dieser Akt ist grundlegend gedacht angesichts der ka­
tastrophalen Weltwirtschaft.
Der Papst zielt aufeinen weltweit gerechten und dauerhaften
Frieden. Er bezieht sich ausdrücklich auf seine Enzyklika
Caritas in Veritate vom Juni 2009, die eine ethische Basis
für den Menschen in Wirtschaft und Zivilgesellschaft for­
muliert: Der Frieden, so der Papst, sei gefahrdet durch Miss­
brauch der Märkte und der Wirtschaft sowie Terrorismus. 27
Benedikt XV/. mahnt, dass "die traditionellen sozialethi­
schen Prinzipien wie die Transparenz, die Ehrlichkeit und
die Verantwortung nicht vernachlässigt oder geschwächt
werden dürfen".28
Benedikt XVI weiß dabei um menschliche Fehlbarkeit und
schwere Sünden auch in den eigenen Reihen, der Kirche
selbst. Sie sei, schrieb er bereits 1968 als Professor der
Theologie Joseph Ratzinger,29 "für viele heute zum Haupt­
hindernis des Glaubens geworden. Sie vermögen nur noch
das menschliche Machtstreben, das kleinliche Theater derer
in ihr zu sehen, die mit ihrer Behauptung, das amtliche
Christentum zu verwalten, dem wahren Geist des Christen­
tums am meisten im Wege zu stehen scheinen." Papst Bene­
dikt XV/. begrüßt - im Sinne seines bischöflichen Wahlspru­
ches als "Mitarbeiter der Wahrheit" (Cooperatores Verita­
tis)30 - die "Wahrheit, gleichgültig aus welcher Wissensrich­
tung sie kommt".31
22 Der Papst bestellte zum ersten Präsident der AlP Kurienkardinal Attilio
Nicora, Präsident der APSA (s. oben 11. 2.).
23 Vom 30.12.2010, unter: www.vatican.valvatican3ity_statellegislationl
documentsJscv_doc.-20 101230_1egge_it.html. Allgemein ReuterlTru­
man, Chasing dirty money: The fight against money laundering, 2004;
UngerlFerwerda, Money laundering in the real estate sector. 2011.
24 Insg. erläuternd Staatssekretariat, Pressemitteilung vom 30. 12. 2010,
unter: www.vatican.va/vatican_city_statellegislationldocumentslscv_
doc_20 10 123030municato-attivita-illegalUt.html.
25 Staatssekretariat (Fn. 24), Ziffer 8.
26 Unter dem 21. 9. 2010: www.tagesschau.delwirtschaft/vatikan
bankl00.html.
27 Papst Benedikt XVI., Motu Proprio (pn.14). Über Unternehmerethik
Luttermann, in: BurgerlKuhnlKohmann (Hrsg.), Ethik und Gewinn!, FS
zum 20-jährigen Grundungsjubiläum der WFI, Ingolstadt 2010, S. 45.
28 Caritas in Veritate, 36. Das zitiert auch das Staatssekretariat zum Motu
Proprio (pn. 24), Ziffer 8.
29 Einführung in das Christentum, 1968, S. 283, insb. 281 ff.
30 Zu Ratzingers Motiven unter: www.papstbenediktxvi.ch/?m=2&s=4.
31 Caritas in Veritate, 9.
Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011
Das ist eine kräftige Brocke fiir Verständigung, eine solide
Basis fiir die Welt, hin zur Vernunft. Marktakteure haben sie
ignoriert, obwohl unsere zivile Rechts- und Gesellschafts­
ordnung darauf baut mit der Privatautonomie, mit "Treu und
Glauben" (§ 242 BGB). Dafiir steht auf den Finanz- und
Kapitalmärkten der Grundsatz der BiIanzwahrheit (§ 264
HGB); und zwar nach Europarecht wie auch international
(a true and fair view).32
RIW 21 7
Zentralbankpolitiken zählen. Das gilt namentlich fiir die
nach dem alten Chairman des Federal Reserve Board (Fed)
in den USA, Alan Greenspan, als "Greenspan Put" be­
kannte Politik des billigen Geldes. Sie forderte seit Ende
der neunziger Jahre weltweit Blasenbildungen in Märkten
(Aktien, Immobilien etc.): Die spekulativ produzierten Ge­
winne wurden privatisiert, die· Megaverluste werden über
staatliche Rettungsrnaßnahmen im Bankensektor soziali­
siert. 35
3. Machtwort und Wegweiser
Ben Bernanke, der Nachfolger als Fed-Chairman, setzt diese
die Märkte mit Geld durch prak­
Diese Richtung hat Benedikt XVI. mit päpstlicher Autorität33 Politik extrem fort. Er flutet
36
tische
Nullzins-Politik
und
dem massiven Aufkauf von
jetzt fiir die Finanzwirtschaft im Staat Vatikanstadt klar ge­
.
u.S.-Staatsanleihen
(sog.
quantitative
easing).37 Das soll die
zeigt. Sein Motu Proprio vom 30. 12.2010 setzt besonderes
schwache
Wirtschaft
in
den
USA
ankurbeln
nach keynesia­
Recht: Was damit - wie ausgeführt verordnet worden ist,
nischer
Konjunkturtheorie.
Sie
wirkt
als
Einladung
fiir Poli­
hat volle und bleibende Gültigkeit ("fuH and permanent
value"), auch wenn es eine gegenläufige Anordnung gäbe tiker, Eigeninteressen zu betreiben, und ist längst zum intel­
("anything to the contrary notwithstanding") und selbst lektuellen Deckmäntelchen verkommen für übermäßige
wenn diese spezielle Erwähnung verdiente ("although it Wohlfahrtsstaatlichkeit: "to buy votes with ,social jus­
may deserve special mention"). Das sagt ausdrücklich das tice"'.38 Ihr Credo ist, harte Einschnitte (economic contrac­
tion) - obwohl längst angezeigt angesichts der Staatsschul­
Apostolische Schreiben. 34
den - zu vermeiden. Welche gewählte Regierung traut sich
Das betont die kirchenrechtliche Wirkung: Ein Motu Pro­
nötige Ausgabenkürzung? Vielmehr wird weiter (um-)ver­
prio gilt selbst dann, wenn es nicht dem bis dahin geltenden teilt, möglichst gekittet und zugleich falscher Anreiz
Kanonischen Recht entspricht. Es setzt solches Recht (Ge­
gesetzt. Die staatliche Bankerhilfe ("Rettungsschirme")
setze, Verwaltungsakte), soweit es entgegensteht, unmittel­
belohnt verantwortungsloses Handeln.
bar außer Kraft. Benedikt XVI. reformiert also die vatikani­
Im
Grunde ist das barbarische Politik. Sie baut auf Schul­
sche Finanzwirtschaft und die Rechtsordnung des Staates
denmachen,
kennt Buchungstricks, Schattenhaushalte bzw.
Vatikanstadt grundlegend im Sinne von Transparenz, Ver­
"Sondervermögen"
des B1,llldes (SoFFin etc.).39 Politiker
antwortung und Wahrheitsgebot. Der Papst setzt damit zu­
laufen
in
Konjunkturhochs
in Spendierhosen herum, statt
gleich ein kräftiges Zeichen ethischer Orientierung fiir die
in
der
Zeit
zu
sparen.
Viele
Menschen leben in dieser
Finanzmarktakteure weltweit.
Mentalität, fiir die gleichsam Verbraucherschutzministe·
rien, Kreditkarten und Vollkaskoversicherung stehen. Es
mangeln Ethos und Maß, sinnbildlich ein "Goldstandard",
den John M Keynes verunglimpft hat als "barbarous re­
V. Politik des Zentralbankproblems
lict".40 Ein~ Totschlagfloskel, die politisch wie ein Frei­
1. Zinsmanipulation
fahrtschein fiir Verschuldung, aber enteignend wirkt (s. un­
ten VI. 4.).
Die Finanzaufsicht, der Kampf gegen Geldwäsche, Manipu­
lation und Missbrauch der Märkte .ist eine Überlebensaufga­
be. Sie ist international gestellt. Im Grunde geht es um die 3. Transferunion
gesellschaftliche Freiheitsordnung, die auf der unteilbaren
Einheit von Freiheit und Verantwortung jedes Marktakteurs Folgen geldpolitischer Zügellosigkeit treten rund um den
gründet. Die globale Währungs- und Finanzordnung hat Globus in der Weltschuldenkrise hervor. Besondere Per­
spektiven erleben wir in der Europäischen Union. Einst
Schlüsselfunktion. Sie wird von Zentralbanken geprägt, ge­
propagierten Politiker als Basis des Euro fiir die "Wirt­
nauer gesagt von Zentralbankern, also Menschen. Diese fI­
xieren den Zins (Leitzins) und damit den Preis des Geldes schafts- und Währungsunion" (WWU) den "Stabi1itäts~
pakt" mit den sog. Maastricht-Kriterien, vorrangig einen
(Kreditaufnahme).
hohen Grad an Preisstabilität sowie eine auf Dauer tragba­
Das mag banal klingen, bezeichnet aber ein Kernproblem. re Finanzlage der öffentlichen Hand (Art. 140 AEUV).
Selbst dann, wenn man zunächst die Wechselkurse zwi­ Das ist Makulatur.
.
schen verschiedenen Währungen ausblendet (Währungs­
umrechnung; s. unten VI. 1.,3.). Die Märkte sind auf den
32 Grdl. Luttermann, ZVglRWiss 2004, 18; dei's., AG 2010, 341; jeweils
Zins bezogen. Er wird - medial zelebriert - von Zentral­
m.w.Nachw.
bankern erhöht, gesenkt, konstant gehalten; die Marktak­
33 Dazu oben 11. 1.
teure reagieren darauf. Das Procedere erscheint uns so 34 Motu Proprio (Fn. 14, offiz. eng!. Übersetzung), unter lit. d. Originalfas­
sung: "Dispongo ehe quanto stabilito abbia pieno e stabile valore a parti­
selbstverständlich, weil wir es gar nicht anders kennen.
re dalla data odierna, nonostante qualsiasi disposizione contraria, pur
Wer aber legitimiert die Zentralbanker? Wer kontrolliert
meritevole di speciale menzione."
diese gewaltige Macht? Und ganz praktisch: Welche Intel­
35 Stiglitz, Freefall: America, Free Markets, and the Sinking ofthe World
Economy, 2010, S. 135. Über Hyperspekulation und Regulierungsper­
ligenz bestimmt die Höhe des Zinses und den Zeitpunkt
spektiven Luttermann, 58 Österr. Bankarchiv (ÖBA) 20 I 0,444.
seiner Änderung?
36 Seit Dezember 2008 liegt der Leitzins zwischen Null und 0,25 %.
2. Barbarische Politik
Die Historie dokumentiert Zentralbankern weithin keine
befriedigenden Zeugnisse. Gegenwärtig erleben wir die Er­
gebnisse einer Katastrophenwirtschaft, zu der maßgeblich
37 Bis Juni 2011 weitere 600 Mil!. Dollar; s. unter: http://money.cnn.coml
2011/01/26/news/economy/fed_decisionlindex.htm.
38 S. unten VI. 4. Insg. instruktiv über "The Economics of Democracy"
Whyte, The Wall Street Journal, 20.10.2010, S. 15.
39VgL "Schuldenbremse": Art. 119 Abs. 3,115, 143d GG; Tappe, DÖV
2009, 881; Gniidiger/Hilgers, ZögU 20 I 0, 181.
40 Keynes, Monetary Reform, 1924, S. 172. Dazu noch unter VI.
218 RIW
Heft 4/2011 Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans
Und die Europäische Zentralbank (EZB) mit dem Europä­
ischen System der Zentralbanken (ESZB)? Sie ist unabhän­
gig gedacht41 (Art. 127 ff. AEUV). Das sollte nach dem Vor­
bild der Deutschen Bundesbank den politischen Zugriff auf
die gemeinsame monetäre Institution blocken. Im Mai 20 I 0
knickte die EZB offenbar ein. Im Zuge der "Griechenland"­
Krise akzeptierte sie zunächst auch Staatsanleihen minderer
Bonität als Sicherheit. Dann kaufte die EZB selbst Staatsan­
leihen, begann also, de facto Geld zu drucken. Im Grunde
war es wieder eine Rettung stark in den Krisenstaaten inves­
tierter Privatbanken. Rechtsvorgaben bleiben auf der Stre­
cke, namentlich die Nichtbeistandsklausel (Art. 125 EGV;
"rio bail-out"). Das BVerfD4Z betonte zum Vertrag von
Maastricht, die Union sei nicht aus eigener Macht ermäch­
tigt, Finanzmittel zu beschaffen, und bei Scheitern der Stabi­
litätsgemeinschaft könne Deutschland austreten. Kurzfristig
blieben die Richter bedeckt angesichts der als Stabilitätsan­
ker für die WWU apostrophierten "Hilfe für Griechen­
land".43
Dabei entpuppt sich die WWU zunehmend als Transfer­
union. Die Bundeskanzlerin redet einer gemeinsamen
"Wirtschaftsregierung" das Wort, und die Bundesba~
stützt still die Euro-Zone (TARGET2).44 Die EU-KommIS­
sion betreibt bürokratisch den Zentralismus in der Europä­
ischen Union, will eigenes Besteuerungsrecht (Steuerho­
heit) und das Recht zur Ausgabe eigener Euroanleihen
(Verschuldungshoheit).45 Das sind elementare Komponen­
ten staatlicher Souveränität. - Wo ist die demokratische
Legitimation?
4. Ethos versus Raffgier
Zugleich feiert die Finanzindustrie mit der Geldflut aus dep.
Zentralbanken wieder fröhliche Urstände. Die Gewinnpro­
duktion brummt, Banker-Boni' sind höher als je zuvor: Die
25 größten Finanzinstitute in den USA haben für 2010 satte
135 Milliarden Dollar gezahlt, ein Drittel der Gesamterlöse
(pro Mitarbeiter $ 141000 im Schnitt).46 Ein Hedge-Fonds­
Manager47 allein steigerte mit der Rekordsumme von über
5 Milliarden Dollar sein Privatvermögen. Hyperspekulation
blüht, erfasst den Rohstoffsektor und treibt Lebensmittel­
preise.
Das ist schon bei uns spürbar, für viele Menschen in ärmeren
Regionen aber katastrophal. Diese Entwicklung zeigt die
globale Verflechtung. Sie ist im Einzelfall wie gesamtgesell­
schaftlich dramatisch, besonders angesichts der stark wach­
senden Weltbevölkerung. Es geht um Gerechtigkeit und Ge­
meinwohl, um Vernunft, Gewissen und moralisches Han­
deln~ Eine elementare Perspektive für die Zivilgesellschaft,
die gerade Papst Benedikt XV/. in seiner Enzyklika zur sog.
Finanzkrise" entwickelt hat.48 Wirtschaft und Währung
;ind zu wichtig, um sie kalter ökonometrischer Doktrin zu
überlassen. 49
VI. Weltwährungsordnung und ZivilgeseIlschaft
1. Substanzmangel
"Economists are full of bad ideas", schreibt der Chicagoer
Wirtschaftsprofessor John H Cochrane: 50 "Terrible ideas
seem to emerge when the gurus get together to talk about
coordinating their bad ideas." Dabei geht es hier mit Blick
auf den Welthandel und die Leistungsbilanzen der Staaten
um sog. "Ungleichgewichte" (imbalances) zwischen Volks-
wirtschaften (Handelsüberschüsse bzw. Handelsdefizite).
Abhilfe schaffen sollen Pläne für ein internationales Wäh­
rungssystem, vorgestellt vom Finanzminister der USA:
"Geithner's Global Central Planning".51
Geithner z plädiert für ein neues System internationaler
Währungsinterventionen gegen "significantly undervalued
currencies", koordiniert vom Internationalen Währungs­
fonds (IWF): "G-20 advanced countries will work to ensure
against excessive volatility and disorderly movement in ex­
change rates." Ein fragwürdiges Ansinnen. Binnen- und Au­
ßenwert einer Währung bilden ein weites Spannungsfeld.
Problemlagen sind bekannt aus bilanzrechtlicher Währungs­
umrechnung (foreign currency translation)Y Wer kennt die
,,richtige" Bewertung einer 'Währung und weiß, ob und wie
weit sie "undervalued" oder "overvalued" ist? Sitzen diese
Weisen - bisher unerkannt beim IWF oder im U.S.-Finanz­
ministerium?
Wir erinnern uns an von dort propagierte Mythen von U.S.­
"GAAP" als ,,,the investors' best protection"54 und "fair
value":55 In anglo-amerikanischer Theorie und Praxis wur­
den damit weltweit die Luftnummern produziert, die milliar­
denfach in Bilanzen platzen ("toxic assets"). Das geschah
unter der Ägide der Finanzaufsicht und Währungspolitik der
USA (SEC, Fed). Dies ist kaum Expertise für weitere glo­
bale Blaupausen.
2. Freiheitsverfassung
Die Währungs- und Finanzordnung hat Schlüsselfunktion
für unsere Freiheitsverfassung. Tatsächlich sehen wir epo­
chale Verschiebung im weltweiten Machtgefüge: Von der
westlichen Hemisphäre mit den USA als Führungsmacht
und dem Dollar als Weltleitwährung hin zur östlich-asiati­
schen Sphäre mit zunehmend chinesischer Dominanz. Die
USA allein haben schon gigantische Staatsschulden (über
$ 14 Billionen),S6 während China gigantische Devisenreser­
41 Delors-Bericht in: Krägenau/Wetter, Europäische Wirtschafts- und
Währungsunion, 1993, Dok. 28,Rdnr. 19, 55ff.
42 Urteilv. 12.10. 1993-2BvR 2134/92 u. 2159/92,JZ 1993, 1100, 1106,
1109.
43 BVerfG, Beschluss v. 7. 5. 2010 2 BvR 987110, NJW 2010, 1586.
S. auch noch VI. 4.
44 Begriff s. oben Fn. 19. Forderungen gegen Notenbanken (EZB) netto
rund 338 Mrd. Euro (Ende 2010).
45 S. oben Y.2; dagegen BVerfG, Urteil v. 30. 6. 2009 2 BvE 2/08 u.a.,
RlW2009,537Rn. 233.
46 Nach $ 128 Mrd. für 2009 und $ 112 Mrd. für 2008; s. Managermagazin
vom 2. 2. 2011 unter Bezug auf Wall Street JoumaJ (www.rnanager-ma
gazin.de).
47 John Paulson; Angabe nach: Handelsblatt vom 28. 1. 2011 (www.han
delsblatt.com).
48 Caritas in Veritate 2009. Zum Emährungsproblem Pontifical Academy
of Sciences, un~r: http://www.ask-force.orglwebNatican-PAS-State
ment-FPT-PDFIPAS-Statement-English-FPT.pdf; Luttermann, JZ 2011,
195 (Synthetische Biologie); Luttermann/Mitulla, LMR 2008, 390 (Mo­
nopolbildung bei Saatgut).
.
49 Grds. über juristische Analyse von ÖkonomIe, Staat und Gesellschaft
Luttermann, ZRP 20 I 0, 1.
50 TheWallStreetJoumal,27.10.2010,S.14.
51 Titel des in Fn. 50 zitierten Beitrags.
52 Brief an die G20 vom 22. 10. 20 I 0, unter: http://www.reuters.comlartic
1e/20I 011 0/221g20-geitlmer-idUSTOE69L05V20I 0 I 022.
53 GroßfeldlLuttermann, BiJanzrecht, 4. Aufl. 2005, Rdnr. 1358 ff.
54 Über U.S. "Generally Accepted Accounting Principles" Luttermann, Bi­
lanzrecht in den USA und internationale Konzernrechnungslegung,
1999; ders., WPg 2006, 778 (Bilanzmanipulation) und AG 2010, 341
(Bilanzstatut und Haftung).
55 Luttermann, RlW 2009,1.
56 Offizielle Daten: U.S. Department of the Treasury, unter: http://
www.treasurydirectgov/NPIBPDLogin?application=np; .v~l. WWW.us­
debtclock.org. Der Okonom Kotlikoffberechnet $ 200 BIllionen (11. 3.
2011, www.tagesanzeiger.ch).
Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans Heft 4/2011
ven anhäuft ($ 2,85 Billionen, davon rund $ 1,16 Billionen
US. Treasury debt).57
China ist also der größte Gläubiger der USA. China inves­
tiert auch in Staatsanleihen schwächeinder Euro-Mitglied­
staaten (Griechenland, Irland, Portugal), positioniert sich da­
mit strategisch. Zugleich sehen wir, wie auch deutsche Akti­
engesellschaften hilfesuchend arabische Staatsinvestoren
einladen (Daimler, Hochtief, Volkswagen etc.). Kurz: Die
ökonometrische Katastrophenwirtschaft anglo-amerikani­
scher Theorie und Praxis schwächt den Westen ökonomisch
massiv. Sie bringt Demokratien in politisch gefabrliche Ab­
hängigkeiten gegenüber Autokratien und öffnet der (künfti­
gen) Konkurrenz die TÜTen industrieller Kronjuwelen. Das
mindert unsere Chancen und befördert den Wohlstandstrans­
fer nach Osten.
Vor allem aber diskreditiert die Katastrophenwirtschaft des
,,real existierenden Kapitalismus" insgesamt unser ziviles,
demokratisches Gesellschaftssystem mit seinem abendlän­
dischen Wertekanon international. 58 Damit gewinnen auto­
kratische Regime rund um den Globus Macht. Das ist das
tief greifende Drama. Zwei Jahrzehnte nach dem Untergang
des diktatorischen Sowjetimperiums erblühen zu Lasten der
Freiheit wieder Planwirtschaft und Zentralismus, wie wir
selbst in der Europäischen Union erleben (s. V. 3.).
3. Machtbindung (Goldstandard)
RlW 219
tuelle Papiergeldchefdrucker in den USA, Fed Chairman
Ben Bernanke, warnte jüngst vor dem US.-Kongress ein­
dringlich zur Schuldenpolitik: We're much closer to total de­
struction than you think. 66
4. Eigentum und Bewertungsrecht
Die Währungsordnung und Zentralbankpolitiken betreffen
elementar unsere Eigentumsverfassung (Art. 14 GG). Die
Eigentumsgarantie, die privat verfügbare wirtschaftliche
Basis individueller Freiheit, umfasst das Geldeigentum
(geldwerte Forderungen). Sie baut auf Geldwertstabilität,
die Gleichwertigkeit von Sach- und Geldeigentum: "Eine
wesentliche Freiheitsgarantie des Eigentums liegt gerade da­
rin, Sachgüter und Geld gegeneinander austauschen zu kon­
nen", schrieb das BVerfG67 1998 zur Europäischen Wäh­
rungsunion.
Im Grunde geht es um Bewertungsrecht. In der Zivilgesell­
schaft materialisiert es sich in den Vertragsverhältnissen, wo
Parteien den Austauschwert im Preis fixieren (Nennwert).
Ohne stabilen Geldwert, also durch Inflationierung, werden
die Schuldner zu Lasten der Gläubiger entschuldet. Das
wirkt auch angesichts horrender Staatsschulden und spielt
den Wohlfahrtspolitikern in ihre "öffentliche Hand". Green­
span schreibt: 68 "The financial policy ofthe welfare state re­
quires that there be no way for the owners of wealth to pro­
tect themselves." Er schlussfolgert: "This is the shabby se­
cret ofthe welfare statists' tirades against gold. Deficit spen­
ding is simply a scheme for the·confiscation ofwealth. Gold
stands in the way of this insidious process. It stands as a pro­
tector ofproperty rights. If one grasps this, one has no diffi­
culty in understanding the statists' antagonism toward the
gold standard."
Die Schäden aus dieser Entwicklung für Wirtschaft und
Gesellschaft sind kaum absehbar, aber elementar mit der
Währungsordnung verknüpft. Der Erzkomrnunist Wladimir
L Lenin soll gesagt haben: 59 Wer die Kapitalisten vernich­
ten wolle, der müsse ihre Währung zerstören. Einige wäh­
len diesen Weg selbst. Allen voran di.e USA und England
mit ihren Gelddruckmaschinen (quantitative easing), aber 57 Daten vom 1.1. 1./1. 3. 2011 (www.bloomberg.com). auch China, wo Schieflagen dank massiver Zentralgewalt 58 Dazu im Leitartikel "Der Wahrheitsstandard einer Weltfinanzordnung" bereits Luttermann, FAZvom 10.1 L 2008, S. 20. noch kaschiert werden können.oo Schulden werden mit 59 Vgl. George Bernard Shaw, The intelligent woman's guide to soc~alism
neuen Schulden "gedeckt". - Frankreich will statt freier
and capitalism, 1928, S. 263: "You have to choose between trustmg to
the natural stability of gold and the natural stability of the honesty and
Wechselkurse staatlich Zielzonen setzten ("Bretton Woods·
intelligence of the members of the Government And, with due respect
for these gentlemen, I advise you, as long as the Capitalist system lasts,
to vote for gold."
Sitzen die Währungsweisen in Paris? - Das Weltwährungs­
60 Z.B. am 15.2.2011: www.welt.de/fmanzeniarticle125535711China-ent
system von Bretton Woods (1944) begründete die Domi­
geht-Panikverkaeufen-mit-Inflations-Trick.html.
nanz des US.-Dollar als Weltreservewährung, die aber 61 Französische Finanzministerin Christine Lagarde, Bericht vom 13. 2.
2011 ,unter: www.sueddeutsche.de/geJdlplaene-zum-we1twaehrungssy
substanziell mit Gold unterlegt war. Das zügelte übermäßi­
stem-franzoesische-revolution-I.1059570.
ge Politiker, bis Richard Nixon 1971 die Goldbindung be­
62 Insg. Luttermann, FB 2008, 193. Grdl. Rothbard, The Mystery ofBank­
endete. Davon sagt der französische Vorschlag nichts. In­
ing, 1983. ReinhartlRcgoff, This time is different, 2009, S. 139 ff.
(Banking crisis, inflation, and currency crashes). Shelton, Money melt- .
flationierung mittels Geldmengenausweitung ohne entspre­
down: Restoring order to the global monetary system, 1994; Johnson,
chend höhere Gütermenge mündet in gesetzloser Besteue­
Modem Times, 1983. Zur Eigentumsdimension gleich noch unten 4.
rung, namentlich der Sparer (Gl~ubiger); sie erleiden den 63 So ausdrücklich Greenspan :für 1870 bis 1914 in einem Interview (s. die
nachfolgende Fn. 64). Beachte auch unten 5.
Kaufkraftverlust. 62 Gold- und Silberwährungen kennzeich~
nen in der Wirtschaftsgeschichte stabile, prosperierende 64 Greenspan, Interview auf Fox Business (www.go1dseiten.delvideothekl
video.php?cid=3&lid=241); ders., Gold and economic freedom, in:
Zeiten.63 Dagegen ist noch jede Papierwährung (fiat mo­
Rand (Ed.), Capitalism: the unknow ideal, 1967, S. 99, 100.
ney) , wie sie im weltweiten Experiment, an dem wir alle 65 Financial Times vom 7. 11. 2010. Ebenfalls Kansas City Federal Re­
serve President Thomas Hoenig am 5. 1. 2011 (www.reutefS.comiartic­
teilnehmen, nur noch bestehen, zu ihrem inneren Wert zu­
le/20 11/0 1I05/us-usa-fed-hoenig-gold-idUSTRE7044L6201101 05).
rückgekehrt: Null.
66 So die Nachricht vom 9. 2. 2011: www.cnbc.comlid/4149JI93.Bernan­
ke (nach: www.reuters.comiarticle/ZOll/02l04/usa-fed-idUKN032
Das ist längst bekannt, auch bei Politikern und Zentralban­
1426720110204): ,,Beyond a certain point ... the UnitedStates would be
kem. Einige zeigen öffentlich Charakter, so Alan Green­
forced into a position of defaulting on its debt. And the implications of.
that on our financial system, our fiscal policy and our economy would
span. Bereits 1967 schrieb er: "In the absence ofa gold stan­
be catastrophic". Über Bernanke, den Inflationstreiber: Meltzer, The
dard, there ist no way to protect savings from confiscation
Wall Street Journal vom 7. 2. 2011, S. 13; ähnlich McKinnon, The Wall
through inflation"; nachdem er als Chefgelddrucker der
StreetJournal vom 19. 1. 2011, S. 13; früher bereits Schwarz, The Wall
Street Journal vom 20. 10.2008, S. 14.
Schuldenpolitiker in den USA gesündigt hatte, plädierte er
2007 wieder für den Goldstandard. 64 Weitere Befürworter 67 Beschluss vom·31. 3.1998-2 BvR 1877/97, BVerfGE 97,350,371.
68 Greenspan, Interview auf Fox Business (www.goldseiten.d~~.tvideothekl
treten hervor, etwa der Präsident der Weltbank, Rohert Zoel­
video.php?cid=3&lid=241); ders., Gold and economlc freedom
65
(Fn. 64), S. 99, 100.
lick. Faktisch ist Gold (wieder) der Standard. Sogar der ak~
II'V'
220 RIW
Heft 412011
Luttermann, Die Finanzaufsicht des Vatikans
Das zeigt den Kern: Rechtsordnung ist Vermögensordnung.
Wird sie der Beliebigkeit anheimgestellt, gerade mittels
staatlicher Inflationierung durch übermäßige Schuldenpoli­
tik, geraten Vertragsverhältnisse und Unternehmensbilan­
zen, mit dem Nennwertprinzip fixiert, im Zeitablauf unter
die Räder. Dann entpuppen sich Eigentum und Erbrecht als
wertlose Garantien, zumal die Vertragsfreiheit beim Wert­
schutz gesetzlich begrenzt ist (Preisklauselverbot).69 Der
einhergehende, schwindende Zeitwert des Papiergeldes
bleibt die weithin verkannte Größe.
5. Verantwortung und Entstaatlichung
Ein beständiges Wertmaß, nicht beliebig vermehrbar (wie
Gold, Silber), ist ein Wahrheitsmaß der Demokratie. Es
diszipliniert Politiker und Gesellschaft, Maß zu halten:
Ressourcen sorgsam nutzen und Lasten (Schulden) nicht
auf den Nachbarn oder künftige Generationen verschieben.
Nötig ist allseits Bilanzwahrheit. Wir müssen Freiheit und
Verantwortung wieder zusammenbringen, Privatakteure
müssen für ihr Handeln persönlich haften: Das BVerfG70
hat jüngst zu Recht einen staatlichen Haftungsfonds für
Folgen der Gentechniknutzung verworfen. Und in der Fi­
nanzindustrie? Sind alle Menschen gleich, oder einige
doch gleicher?
Marktwirtschaft baut auf Privatautonomie und bestimmte
Regeln. So werden individuelle Entscheidungen der Men­
schen im Marktsystem freiheitlich koordiniert. Bisherige
Praxis legt aber offenbar Dynamit an die Grundfesten unse­
rer Freiheitsordnung: Wo weithin Ethos mangelt und auch
die Kontrolleure (Aufsichtsräte, Wirtschaftsprüfer, Finanz­
aufseher) versagen, bringen gewissenlose Spieler das Wirt­
schaftssystem an den Abgrund. Übermäßige Akteure gehö­
ren auf verträgliche Dimension reduziert, statt sie als
"systemrelevant" sakrosankt zu stellen. Das fordert neuen
Missbrauch, verkörpert durch die Politik "billigen" Geldes.
Zentralbanker exekutieren, obwohl etwa weder eine präzise
Definition von "Geld" noch der Instrumente und Bezugs­
größen für Finanzstabilität bekannt sind.71 . Eindrucksvoll
belegt die Geschichte, dass in Zentralbanken keine höhere
Erkenntniskraft wirkt: Warum also akzeptieren wir, dass
von dort der wichtigste Preis im Markt, der Zins, willkürlich
manipuliert wird?
Das staatliche Geldmonopol gehört auf den Prüfstand. Es
ist weder unverrückbar noch - mit dem aktuellen politi­
schen Diktum gesprochen - "alternativlos" . Im Wir­
kungsgefüge der Marktwirtschaft ist Wettbewerb geboten.
Friedrich August von Hayek72 hat vorgeschlagen, "Geld"
zu entstaatlichen und wettbewerblich zu gestalten: "good
money" statt "fiat money". Gutes Geld ist gedacht und
offenbar nötig als Schutz der Zivilgesellschaft vor will­
kürlichem Staatsgebaren. 73 Angesichts der Ergebnisse
weitgehender Katastrophenwirtschaft sollte die Diskussi­
on offen geführt werden.
VII. Fazit und Ausblick
Internationale Finanzmärkte und Währungsordnung etablie­
ren die Globalwirtschaft unserer Zeit, mit der Versuchungen
einhergehen. Zu dieser Welt gehört der Vatikan. Einst baute
schon Jacob Fugger auch mit stillen Kirchengeldern sein
Imperium. 74 Geldwäsche ist hier kein Sonderthema, sondern
Phänomen einer weltweiten Krake. Selbst in der Europä­
ischen Union ist die Umsetzung der Rechtsvorgaben zur
Verhinderung des Missbrauchs des Finanzsystems (Richt­
linie 2005/60/EG) keine Selbstverständlichkeit. Das belegen
Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommis­
sion gerade z. B. auch gegen Deutschland.75
Papst Benedikt XVI. hat mit der Finanzaufsicht für den Staat
Vatikanstaat eine grundlegende Reform geschaffen. Sie eta­
bliert internationale Kapitalmarktstandards für vatikanische
Institutionen, harmonisiert so unter dem Transparenzgebot
den europäischen Rechtsraum für Finanzgeschäfte. Der
Rechtsakt markiert eine Zeitenwende. Er strahlt weithin aus
mit den aufWahrheit zielenden Motiven Benedikts XVI., der
auf die Menschen mit ihrem Gewissen und der Treue zur
Wahrheit setzt. 76 Das erinnert an die Jurisprudenz unserer
Zivilgesellschaft mit ihrer Gerechtigkeitsidee. Sie baut auf
den Menschen und seine persönliche Verantwortung, an­
schaulich in der Vertragsfreiheit mit "Treu und Glauben"
(§ 242 BGB) und dem Grundsatz der Bilanzwahrheit (§ 264
HGB), auch international (a true and fairview).
Auf dem Prüfstand stehen Zentralbanken, Geldwirtschaft,
Finanzindustrie. Ihre Akteure verfügen über keine höhere
Erkenntniskraft. Doch gepaart mit politischem Keynesianis­
mus fördern sie einen riesigen Vermögenstransfer. Eine Spe­
kulantenriege scheffelt rund um den Globus mit fraglichen
Geschäften77 Privatreichtum und sozialisiert ihre Verluste;
bezeichnend wähnt sich der Banker Lloyd Blanlifein "doing
God's work"78. Zugleich erblüht politischer Zentralismus.
Demokratie verkommt zum Vorzimmer eines menschenver­
achtenden Sozialismus. Dagegen ist die "Aufmerksamkeit
und Anteilnahme der Bürger an der Res publica"79 gefordert.
Es geht um die eigene Freiheit.
Professor Dr. Claus Luttermann
Studium der Rechts- und Wirtschaftswissen­
schaften im In- und Ausland. Ordinarius für
Bürger~chesRecht, .deutsches und intematiQ­
p.a1es· Hand.els- Und. Wirtschaftsrecht an der
.Katholischen Universität Eichstätt-IngoIstadt.
69 Luttermann, ZErb 2009, 77, 84 f. (auch zum Preisklauselgesetz).
70 BVerfG, Urt. vom 24. 11. 2011
1 BvF 2/05, NVwZ 2011, 94,
Rdnr. 285. Dazu luttermann, JZ 2011,195,197 f.
7r Dazu Hampl (Vice Governor Czech National Bank), The WaU Street
Journal vom 2.2.2011, S. 14.
.
72 Denationalisation of money, 1976. Vgl. z.B. auch DeanelPringle
(Fn. 16),S. 22 und 318ff.
73 L. von Mises, The theory ofmoney and cremt, 1953, S. 413 ff. (The prin­
ciples of sound money).
74 v. Pölnitz, Jakob Fugger, 1949, z.B. S. 217ff.; eine Schlüsselrolle hatte
wohl Kardinal Melchlor von Meckau, Fürstbischof von Brixen und Ge­
heimkämmerer von Papst Sixtus IV.
75 EU-Kommission vom 27. I. 2011 (IP/1l175) bzgL Mecklenburg-Vor­
pommern und Sachsen-Anhalt. Ebenfalls EU-Kommission vom 3. 6.
2010 (IP/I0/681) gegen Frankreich und vom 5.6.2008 (IP/08/860) ge­
gen 15 Mitgliedstaaten.
76 Caritas in Veritate, 9.
77 Kritisch z. B. über Derivatespekulation (CDSs/CDOs) Luttermann, RIW
2008,737.
78 Zitiert nach Arlidge, Interview mit dem ChiefExecutive Officer der In­
vestmentbank Goldman Sachs (Selbsteinschätzung: "a blue-collar
guy"), The Sunday Times vom 8. 11. 2009 (unter: www.timesonline.
co.uk).
79 Benedikt XVI., Caritas in Veritate, 24 a. E.