Datum - Quinth - GKV

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Datum - Quinth - GKV
Quinth – Qualitätsindikatoren-Thesaurus
www.gkv-spitzenverband.de
Report: Fachliche Überprüfung
Datum: 16.01.2017
LfdNr.
27
Erstellt am
10.12.2009 16:05:00
Geändert am
20.07.2011 09:39:00
Name
Bezeichnung im Original
Originalland
Originalsprache
Originalbeschreibung
Aussage
ID-Kennzeichnung
Quelle / Autor
Erläuterung wenn Quelle/Autor
sonstige
Indikatorenart
Patient-Reported-Outcome
Literatur/Links
Autor
Basisdaten des Indikators
INR-Wert-Bestimmung bei Patienten mit oraler Antikoagulation
Arzneimitteltherapiesicherheit - orale Antikoagulation
Anteil der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der
letzten 12 Monate, bei denen mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6
Wochen erfolgte
Deutschland
01 = deutsch
Hier wird der Anteil der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation
innerhalb der letzten 12 Monate beziffert, bei denen mindestens eine
INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen erfolgte. Ziel ist die Einhaltung des
therapeutischen INR-Bereichs. Damit sollen sowohl Blutungskomplikationen
als auch Thrombembolien vermieden werden.
03 = AQUIK
2 = Prozessqualität
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Datum:
08.01.2010
Link
http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003758526
Titel
KBV entwickelt Starter-Set ambulanter Qualitätsindikatoren. Ergebnisse des
Projektes „AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen”
Quelle
KBV-Webseite
Autor
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Datum:
08.01.2010
Link
http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003758457
Titel
Indikator Arzneimitteltherapiesicherheit – Orale Antikoagulation
Quelle
Compliance-Abhängigkeit
Aggregationsgrad
KBV-Webseite
Indikator-Einsatzgebiet
2 = niedrig
1 = einzelner Leistungserbringer
Sektor(en)
1 = ambulant
Leistungserbringer:
Leistungsart
010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach §
95 I SGB V
01 = Regelversorgung ambulant
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Prozessbeteiligte
010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach §
95 I SGB V
Prozessbeteiligte denen das
Ergebnis zugeordnet werden
kann
010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach §
95 I SGB V
Fachgebiet
120 = Innere Medizin und Allgemeinmedizin
Bisherige Anwendung des Indikators
1 = ja
Leitlinien vorhanden
Leitlinien
Indikator-Status
Indikator verpflichtend
Relevanz in der Abrechnung
Vergütungsbezug
Verguetungsrelevanz
Sanktionen bzgl. Vergütung
Sanktionen bzgl. Marktzugang
Informationen zu Sanktionen
Leistungshäufigkeit
Informationen zur
Leistungshäufigkeit
Datenquelle
Datenumfang
Wird der Indikator regelmäßig
ausgewertet?
Ergebnisse dieser Auswertung
leistungserbringerbezogen
veröffentlicht?
0 = unbekannt
Leitliniengruppe Hessen: Antikoagulation, Hausärztliche Leitlinie, 2006
3 = Entwicklung abgeschlossen
1 = unbekannt
1 = unbekannt
2 = Sondererhebung (Spezielle Datenerfassung für die Qualitätssicherung)
2 = Stichprobenverfahren
Evaluation
1 = unbekannt
Basisdaten der Kennzahl
Lfd Kennzahl-Nr:
Original Kennzahl-ID
Kennzahlname
Einschlußkriterien
Ausschlußkriterien
Rechenformel Zähler
Rechenformel Nenner
Qualitätsziel
31
INR-Wert-Bestimmung bei Patienten mit oraler Antikoagulation
Anzahl aller Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der
letzten 12 Monate
Anzahl der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der
letzten 12 Monate, bei denen mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6
Wochen erfolgte
(Datenquelle: Prüfung aller Patientenakten des Nenners auf die folgende
Aussage: Es erfolgte mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen)
Anzahl aller Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der
letzten 12 Monate
(Datenquelle: Liste aller Patienten innerhalb der letzten 12 Monate unter
dauerhafter oraler Antikoagulation (ICD-Code))
Ziel ist die Einhaltung des therapeutischen INR-Bereichs.
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Ziel- / Referenzbereich
Art der Messung
Qualitätsbereich und -richtung
Risikoadjustierung
Wartezeit
Bezugspunkt Wartezeit
Erhebungszeitraum
Messzeitpunkte
Info Messzeitpunkt
Weitere Infos zum
Messzeitpunkt
5=
3=
0=
0
9=
quantitativ: statistische Beschreibung
Zielforderung (kontinuierlich)
nein
Tage
sonstige
12 Monate retrospektiv
1
0 = unbekannt
Kennzahl Anwendungsgebiet
Indikation / Grunderkrankung
Leistungsbeschr. GOP/EBM
orale Antikoagulation
Wissenschaftliche Begründung der Kennzahl
Einschätzung der Validität
(Autor)
Einschätzung der Reliabilität
(Autor)
Einschätzung der
Diskriminationsfähigkeit
(Autor)
Einschätzung der
Praktikabilität (Autor)
Evidenz
Gütekriterien erfüllt
Eignung für P4P
Beschreibung Eignung für P4P
1 = unbekannt
1 = unbekannt
1 = unbekannt
3 = mittel
1 = unbekannt
1 = ja
2 = bedingt
Eignung:
Diesem Indikator liegt eine durchgehend kontinuierliche Performancewertung
zugrunde, so dass er sich für P4P-Projekte mit Ranking-Anreizen,
Verbesserungs- und Schwellenwert-Anreizen eignet.
Hinweis:
Der Autor hat für diesen Indikator keine Evidenz angegeben oder eine
Evidenzaussage kann derzeit nicht getroffen werden. Die Evidenz dieses
Indikators sollte vor seinem Einsatz recherchiert werden.
Bei diesem Indikator liegt keine Information vor, in welchem Maße er gute von
schlechter Qualität zu unterscheiden vermag (Diskriminationsfähigkeit). Es
muss überprüft werden, ob diese Diskriminationsfähigkeit in ausreichendem
Maße gegeben ist und ob sie zum Differenzierungsmuster des Anreizsystems
passt.
Dieser Indikator wurde als eingeschränkt praktikabel eingestuft. Bei
Praxiseinsatz sollte versucht werden, die Praktikabilität insbesondere bei der
Dokumentation oder Auswertung zu verbessern.
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