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Quinth – Qualitätsindikatoren-Thesaurus www.gkv-spitzenverband.de Report: Fachliche Überprüfung Datum: 16.01.2017 LfdNr. 27 Erstellt am 10.12.2009 16:05:00 Geändert am 20.07.2011 09:39:00 Name Bezeichnung im Original Originalland Originalsprache Originalbeschreibung Aussage ID-Kennzeichnung Quelle / Autor Erläuterung wenn Quelle/Autor sonstige Indikatorenart Patient-Reported-Outcome Literatur/Links Autor Basisdaten des Indikators INR-Wert-Bestimmung bei Patienten mit oraler Antikoagulation Arzneimitteltherapiesicherheit - orale Antikoagulation Anteil der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der letzten 12 Monate, bei denen mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen erfolgte Deutschland 01 = deutsch Hier wird der Anteil der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der letzten 12 Monate beziffert, bei denen mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen erfolgte. Ziel ist die Einhaltung des therapeutischen INR-Bereichs. Damit sollen sowohl Blutungskomplikationen als auch Thrombembolien vermieden werden. 03 = AQUIK 2 = Prozessqualität Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Datum: 08.01.2010 Link http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003758526 Titel KBV entwickelt Starter-Set ambulanter Qualitätsindikatoren. Ergebnisse des Projektes „AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen” Quelle KBV-Webseite Autor Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) Datum: 08.01.2010 Link http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003758457 Titel Indikator Arzneimitteltherapiesicherheit – Orale Antikoagulation Quelle Compliance-Abhängigkeit Aggregationsgrad KBV-Webseite Indikator-Einsatzgebiet 2 = niedrig 1 = einzelner Leistungserbringer Sektor(en) 1 = ambulant Leistungserbringer: Leistungsart 010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach § 95 I SGB V 01 = Regelversorgung ambulant 16.01.2017 © 2010 GKV Spitzenverband – Alle Rechte vorbehalten Seite 1 von 3 Prozessbeteiligte 010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach § 95 I SGB V Prozessbeteiligte denen das Ergebnis zugeordnet werden kann 010 = an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Leistungserbringer nach § 95 I SGB V Fachgebiet 120 = Innere Medizin und Allgemeinmedizin Bisherige Anwendung des Indikators 1 = ja Leitlinien vorhanden Leitlinien Indikator-Status Indikator verpflichtend Relevanz in der Abrechnung Vergütungsbezug Verguetungsrelevanz Sanktionen bzgl. Vergütung Sanktionen bzgl. Marktzugang Informationen zu Sanktionen Leistungshäufigkeit Informationen zur Leistungshäufigkeit Datenquelle Datenumfang Wird der Indikator regelmäßig ausgewertet? Ergebnisse dieser Auswertung leistungserbringerbezogen veröffentlicht? 0 = unbekannt Leitliniengruppe Hessen: Antikoagulation, Hausärztliche Leitlinie, 2006 3 = Entwicklung abgeschlossen 1 = unbekannt 1 = unbekannt 2 = Sondererhebung (Spezielle Datenerfassung für die Qualitätssicherung) 2 = Stichprobenverfahren Evaluation 1 = unbekannt Basisdaten der Kennzahl Lfd Kennzahl-Nr: Original Kennzahl-ID Kennzahlname Einschlußkriterien Ausschlußkriterien Rechenformel Zähler Rechenformel Nenner Qualitätsziel 31 INR-Wert-Bestimmung bei Patienten mit oraler Antikoagulation Anzahl aller Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der letzten 12 Monate Anzahl der Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der letzten 12 Monate, bei denen mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen erfolgte (Datenquelle: Prüfung aller Patientenakten des Nenners auf die folgende Aussage: Es erfolgte mindestens eine INR-Wert-Bestimmung alle 6 Wochen) Anzahl aller Patienten unter dauerhafter oraler Antikoagulation innerhalb der letzten 12 Monate (Datenquelle: Liste aller Patienten innerhalb der letzten 12 Monate unter dauerhafter oraler Antikoagulation (ICD-Code)) Ziel ist die Einhaltung des therapeutischen INR-Bereichs. 16.01.2017 © 2010 GKV Spitzenverband – Alle Rechte vorbehalten Seite 2 von 3 Ziel- / Referenzbereich Art der Messung Qualitätsbereich und -richtung Risikoadjustierung Wartezeit Bezugspunkt Wartezeit Erhebungszeitraum Messzeitpunkte Info Messzeitpunkt Weitere Infos zum Messzeitpunkt 5= 3= 0= 0 9= quantitativ: statistische Beschreibung Zielforderung (kontinuierlich) nein Tage sonstige 12 Monate retrospektiv 1 0 = unbekannt Kennzahl Anwendungsgebiet Indikation / Grunderkrankung Leistungsbeschr. GOP/EBM orale Antikoagulation Wissenschaftliche Begründung der Kennzahl Einschätzung der Validität (Autor) Einschätzung der Reliabilität (Autor) Einschätzung der Diskriminationsfähigkeit (Autor) Einschätzung der Praktikabilität (Autor) Evidenz Gütekriterien erfüllt Eignung für P4P Beschreibung Eignung für P4P 1 = unbekannt 1 = unbekannt 1 = unbekannt 3 = mittel 1 = unbekannt 1 = ja 2 = bedingt Eignung: Diesem Indikator liegt eine durchgehend kontinuierliche Performancewertung zugrunde, so dass er sich für P4P-Projekte mit Ranking-Anreizen, Verbesserungs- und Schwellenwert-Anreizen eignet. Hinweis: Der Autor hat für diesen Indikator keine Evidenz angegeben oder eine Evidenzaussage kann derzeit nicht getroffen werden. Die Evidenz dieses Indikators sollte vor seinem Einsatz recherchiert werden. Bei diesem Indikator liegt keine Information vor, in welchem Maße er gute von schlechter Qualität zu unterscheiden vermag (Diskriminationsfähigkeit). Es muss überprüft werden, ob diese Diskriminationsfähigkeit in ausreichendem Maße gegeben ist und ob sie zum Differenzierungsmuster des Anreizsystems passt. Dieser Indikator wurde als eingeschränkt praktikabel eingestuft. Bei Praxiseinsatz sollte versucht werden, die Praktikabilität insbesondere bei der Dokumentation oder Auswertung zu verbessern. 16.01.2017 © 2010 GKV Spitzenverband – Alle Rechte vorbehalten Seite 3 von 3