zum QEP-Qualitätsziel-Katalog 2010
Transcription
zum QEP-Qualitätsziel-Katalog 2010
Dezernat 7 - Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum QEP-Qualitätsziel-Katalog 2010: 1. Wo ist der QEP Qualitätsziel-Katalog (QZK) in der Version 2010 erhältlich? Seit Frühjahr 2011 ist der QZK 2010 im Buchhandel oder über den Deutschen Ärzte-Verlag www.aerzteverlag.de erhältlich (ISBN Nr.:978-3-7691-3303-5, Preis 29,95 €). Viele Kassenärztliche Vereinigungen bieten dazu Informations- und Schulungsveranstaltungen als „QM-Auffrischung“ und für Neueinsteiger QEP-Einführungsseminare an. In einigen Angeboten sind die QEP-Materialien enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Kassenärztlichen Vereinigungen. 2. Warum wurde der Qualitätsziel-Katalog überarbeitet? Fünf Jahre nach der Veröffentlichung des ersten Qualitätsziel-Kataloges 2005 wurde dieser redaktionell und inhaltlich überarbeitet, um veränderte gesetzliche Anforderungen, aktuelle Entwicklungen und zahlreiche praktische Verbesserungsvorschläge von QEP-Anwendern, Trainern und Visitoren berücksichtigen zu können. 3. Besteht eine Verpflichtung zur Umstellung von der Version 2005 auf 2010? Nein, eine Verpflichtung zur Umstellung auf die neue Version besteht nicht. Auch wer mit QEP der Version 2005 ein Qualitätsmanagement eingeführt und umgesetzt hat, wird der gesetzlichen Verpflichtung dazu gerecht und erfüllt alle Anforderungen der QM-Richtlinie (ÄQM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). 4. Brauche ich die überarbeite Version des Qualitätsziel-Kataloges? Wer sein Qualitätsmanagement mit QEP fortlaufend weiterentwickeln und sich ggf. zertifizieren lassen möchte, sollte dies auf Grundlage des überarbeiten QZK durchführen. 5. Was hat sich im Qualitätsziel-Katalog geändert, was ist gleich geblieben? Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über die wesentlichen Merkmale des überarbeiteten Qualitätsziel-Kataloges: Katalogstruktur und -aufbau sind unverändert Ziel-, Nachweis- und Erläuterungstexte wurden umfassend aktualisiert und an gesetzliche und andere Änderungen angepasst besondere Aspekte und Hinweise für Kooperationen und MVZ wurden aufgenommen Qualitätsindikatoren aus dem AQUIK®-Set wurden zur optionalen Anwendung integriert gesetzliche Anforderungen sowie die Anforderungen der QualitätsmanagementRichtlinie des G-BA wurden mit Symbolen markiert Themen wurden systematisch gebündelt und Redundanzen gestrichen Nachweise/ Indikatoren wurden klarer formuliert und in ihrer Komplexität reduziert der Serviceteil im Anhang wurde um weitere Orientierungshilfen wie ein Schlagwortverzeichnis und verschiedene Tabellenübersichten ergänzt Die Anzahl der Qualitätsziele, auch der Kernziele, hat sich reduziert Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Kernziele sind in einem Vergleich QEP 2005 und 2010 hier aufgeführt http://www.kbv.de/qep/38323.html. 6. Gibt es eine Übersicht der Änderungen, zum Beispiel einen Crosswalk? Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Kernziele sind in einem Vergleich QEP 2005 und 2010 hier aufgeführt http://www.kbv.de/qep/38323.html. Ein Crosswalk auf Ebene der Kriterien QZK 2005 und 2010 ist hier eingestellt http://daris.kbv.de/daris/link.asp?ID=1003763208. Seite 1 von 4 Dateiname: FAQ 2010 (1.0).doc Juli 2011, © KBV Ein Service der KBV: Dezernat 7 - Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung 7. Wird das QEP-Manual ebenfalls überarbeitet? Basierend auf der überarbeiteten Version des Qualitätsziel-Kataloges wird auch das Manual aktualisiert. Es ergänzt den QZK und unterstützt Praxen und MVZ bei der praktischen Erstellung der in den Kernzielen aufgeführten qualitätsrelevanten Dokumente in Form von schriftlichen Internen Regelungen und anderen Musterdokumenten wie z. B. Checklisten, Formulare, Ablaufbeschreibungen und Fragebögen. Das Manual bietet für QEP-Einsteiger: anschauliche Umsetzungsvorschläge und praktische Tipps zu allen Kernzielen individuell anpassbare Musterdokumente, Checklisten und fachspezifische Beispiele aus der Praxis auf CD-ROM komfortable Materialien für die Umsetzung von QM-Projekten im Team (Leerordner mit Registratur, Hinweise auf technische und kreative Arbeitsmittel) verständliche Erläuterungen zu gesetzlichen Anforderungen, Verordnungen und Vorschriften zahlreiche Hinweise auf weiterführende Informationsquellen, Literatur- und Linkempfehlungen Das QEP-Manual in der Version 2010 wird voraussichtlich ab Herbst 2011 beim Deutschen Ärzteverlag oder im Buchhandel zum Preis von 199,- € erhältlich sein (ISBN Nr.: 978-3-76913304-8). 8. Was sind die AQUIK®-Indikatoren? Die Qualitätsindikatoren (QI) des AQUIK®-Sets sind das Ergebnis des Projektes „AQUIK® – Ambulante Qualitätsindikatoren und Kennzahlen“. Dabei wurden 65 international gebräuchliche QIs in einem strukturierten Fachgruppenprozess mit niedergelassenen Ärzten nach den Kriterien „Relevanz und Machbarkeit für die medizinische Versorgung in Deutschland“ bewertet. Grundsätzlich eignen sie sich für die Anwendung im haus- sowie im fachärztlichen Bereich und beziehen sich auf die großen Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus, chronisch obstruktive Lungenerkrankung, koronare Herzerkrankung, Herzinsuffizienz, Depression sowie präventive Leistungen. Von den 65 bewerteten QIs erfüllen 48 die Kriterien Relevanz und Machbarkeit und bilden damit das AQUIK®-Set. Da sich prinzipiell alle 65 bewerteten QIs für die Verwendung im Rahmen des QMs eignen und um eine möglichst breite Auswahl an evidenzbasierten QIs zur Verfügung zu stellen, wurden diese in den überarbeiteten QZK integriert. Mehr Information zu AQUIK ist hier zu finden: www.aquik.de. 9. Was können Qualitätsindikatoren? Qualitätsindikatoren (lat. indicare = anzeigen) sind Hilfsgrößen, die Aspekte von Qualität durch Zahlen oder Zahlenverhältnisse indirekt anzeigen können. Sie ermöglichen Aussagen zu den Bereichen Strukturqualität (z. B. Mitarbeiterzahl und -qualifikation; Anzahl, Alter und Zustand von Geräten), Prozessqualität (z. B. Abläufe in der Praxis während der Diagnose, Therapie und Beratung von Patienten; Verwaltungsabläufe) und Ergebnisqualität (z. B. Therapieerfolg, Überlebensraten, Patientenzufriedenheit). Durch die Einbindung von Qualitätsindikatoren in das Qualitätsmanagement-System kann sowohl die Versorgungsqualität der Praxis (z. B. statistische Erhebungen, Qualitätsberichte) als auch die Weiterentwicklung des internen QMs (z. B. Feedbackberichte, internes Benchmarking) quantitativ dargestellt werden. Dabei können QIs helfen Qualitätsziele zu konkretisieren und deren Erreichung anhand von genauen Werten zu überprüfen. Die Ergebnisse werden dabei in der Regel prozentual angegeben, wobei nicht generell 100%, sondern die individuell gesteckten Qualitätsziele erreicht werden sollen. Seite 2 von 4 Dateiname: FAQ 2010 (1.0).doc Juli 2011, © KBV Ein Service der KBV: Dezernat 7 - Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung 10. Wie werden Qualitätsindikatoren angewendet? Da Qualitätsindikatoren (QI) oftmals als Quotienten dargestellt werden, müssen bei der Anwendung von QIs zunächst Zähler und Nenner definiert und der Indikator daraus errechnet werden. Der alleinige Wert von QIs ist noch nicht aussagekräftig. Eine Bewertung kann erst in Verbindung mit einem Referenzwert oder -bereich erfolgen. Der Referenzwert/bereich für den QI kann sich bei internem QM z. B. aus den Werten des Vorjahres/-quartals und bei externer Qualitätsbewertung z. B. aus den Werten anderer Praxen innerhalb eines Qualitätszirkels oder der Literatur ergeben. Man unterscheidet dabei Zielbereich und Toleranzbereich. Der Zielbereich gibt an, innerhalb welchen Bereichs das Ergebnis als „gute Qualität“ angesehen werden kann. Da für manche Indikatoren jedoch keine eindeutigen Grenzen festgelegt werden können, ist es in diesen Fällen besser, den Toleranzbereich als Referenzbereich zu wählen, da sich damit besonders auffällige Ergebnisse abgrenzen lassen. Durch den anschließenden Vergleich des Indikator-Wertes mit dem Referenzwert/bereich können individuelle Ziele festgelegt werden, die dann z. B. quartals- oder jahresweise überprüft und ggf. angepasst werden. Eine Gebrauchsanleitung und ein Anwendungsbeispiel sind unter http://www.kbv.de/qep/11578.html eingestellt. 11. Ändern sich die Anforderungen an QM-Dokumente? Alle in den Qualitätszielen explizit schriftlich geforderten Nachweise/ Indikatoren sollten wie bisher dokumentiert und in einem QM-Handbuch abgelegt werden. Eine Übersicht der schriftlichen Nachweise ist im Serviceteil des QZK 2010 auf Seite 195 zu finden. Verschriftlicht werden sollte nur soviel wie nötig. Darüber hinaus kann es, je nach Größe der Einrichtung, der Anzahl der Mitarbeiter und dem Umfang des Leistungsspektrums, sinnvoll sein zusätzliche Ablaufbeschreibungen, Checklisten oder Formulare zu erstellen. Neben leicht veränderten Dokumentationserfordernissen im QZK 2010 (es werden weniger schriftliche Interne Regelungen gefordert als im QZK 2005) und einigen neu hinzugekommenen inhaltlichen Aspekten, hat sich die Nummerierung einiger Kriterien und Qualitätsziele geändert (siehe dazu 5. Gibt es eine Übersicht der Änderungen, zum Beispiel einen Crosswalk?). Die Entscheidung, ob alle QM-Dokumente in Papierform in einem QMHandbuch und/ oder in elektronischer Form in einer Explorerstruktur abgelegt werden, obliegt der Leitung. Wichtig ist, dass allen Teammitgliedern alle qualitätsrelevanten Regelungen zur Verfügung stehen, dass diese bekannt sind und genutzt werden. 12. Muss ein neues QM-Handbuch erstellt werden? Nein. Die Gliederung des QM-Handbuches ist der Praxis/ dem MVZ freigestellt und muss nicht mit dem Qualitätsziel-Katalog übereinstimmen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass es bei der Umsetzung besonders für die QM-Koordinatoren unpraktisch ist, wenn QualitätszielKatalog und QM-Handbuch unterschiedlich aufgebaut sind. Wenn der QZK 2010 die Grundlage für eine Zertifizierung sein soll, empfiehlt sich nach und nach die Anpassung auf die veränderte Gliederungsstruktur. Alternativ können die Dokumente aber z. B. auch thematisch nach Arbeits- und Funktionsbereichen, alphabetisch, numerisch oder anders individuell abgelegt werden. Dann muss zur Vorbereitung auf eine Zertifizierung für den QEP-Visitor eine Referenztabelle zum QZK erstellt werden. Praxen, die bereits mit dem QZK 2010 gearbeitet haben, empfehlen im Rahmen einer Revision des QM-Handbuches eine Anpassung, in dem Qualitätsziel für Qualitätsziel die Nachweise/ Indikatoren überprüft und dabei ggf. inhaltlich angepasst werden. Gleichzeitig können nicht benötigte Dokumente und Regelungen aus- oder umsortiert werden. 13. Wie macht man sich am besten mit dem QZK 2010 vertraut? Praxen, die bereits mit dem QZK 2010 gearbeitet haben, berichten über verschiedene Möglichkeiten des Vorgehens. Oft hat sich das komplette Team mit dem QZK befasst, indem Seite 3 von 4 Dateiname: FAQ 2010 (1.0).doc Juli 2011, © KBV Ein Service der KBV: Dezernat 7 - Sektorenübergreifende Qualitätsförderung und -darstellung die einen zunächst „quergelesen“ und andere systematisch Kapitel für Kapitel, Qualitätsziel für Qualitätsziel studiert haben. Andere wiederum widmeten sich erst allen mit dem Symbol „§“ gekennzeichneten Qualitätszielen (die bestehende gesetzliche Verpflichtungen aufgreifen) und dann den mit „QM-RiLi“ markierten Qualitätszielen (die einen Bezug zur Qualitätsmanagement-Richtlinie des G-BA herstellen). Häufig hat dies ein Mitarbeiter übernommen, meistens die QM-Koordinatorin, seltener die Leitung. Zur Auffrischung der Grundlagen empfiehlt es sich die Einleitung im QZK aufmerksam zu lesen. Dort werden auch die Neuerungen erklärt und im Abschnitt „III. QEP – wie funktioniert das?“ ein praktisches Vorgehen in 13 Schritten vorgeschlagen. Als sehr hilfreich wurden die Symbole „§“ und „QMRiLi“, die Bündelung von Themen und Streichung von Redundanzen sowie der erweiterte Serviceteil u. a. mit einem Schlagwortverzeichnis bewertet. 14. Behält eine erfolgte Zertifizierung nach der Version 2005 ihre Gültigkeit? Ja, eine Zertifizierung nach der Version 2005 des QZK behält bis zu dem auf dem Zertifikat ausgewiesenen Datum die uneingeschränkte Gültigkeit. 15. Gibt es eine Übergangsfrist für die Zertifizierung nach der Version 2005? Bis zum 31.12.2012 (Datum des Vertragsabschlusses mit einer Zertifzierungsstelle) kann sich eine Praxis/ ein MVZ auf Grundlage des QZK 2005 zertifizieren bzw. rezertifizieren lassen. Daraus entstehen keine Nachteile, da auch auf der Zertifizierungsurkunde nicht ersichtlich ist, ob eine Zertifizierung nach der Version 2005 oder 2010 erfolgte. 16. Ab wann ist eine Zertifizierung nach der Version 2010 möglich? Dies ist ab sofort möglich, da Visitoren und Zertifzierungsstellen geschult und die veränderten Nachweise/ Indikatoren aus dem QZK 2010 in das Zertifizierungsverfahren eingepflegt wurden. 17. Was ändert sich bei der QEP-Zertifizierung? Der Ablauf des Zertifizierungsverfahrens ist in einem Leitfaden für Praxen/ MVZ beschrieben. Eine aktualisierte Fassung wird in Kürze veröffentlicht. Die wesentlichen Bestandteile und Vorgehensweisen bleiben erhalten. Aufgrund der geänderten Anzahl von Nachweisen/ Indikatoren ändern sich die Bestehensgrenzen. Für die Zertifizierung nach der Version 2010 sind weniger Dokumente vorgeschrieben. 18. Gibt es ein kombiniertes Zertifizierungsverfahren QEP und MAAS-BGW? Seit 2008 ist eine Kombinationszertifizierung nach QEP und MAAS-BGW (Managementanforderungen der BGW zum Arbeitsschutz) möglich. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege wird die Anforderungen zur „Integration des Arbeitsschutzes in QM-Systeme nach QEP“ nach den derzeitigen Planungen in diesem Jahr aktualisieren und an den QZK 2010 anpassen. Somit wird eine Kombinationszertifizierung nach beiden neuen Versionen voraussichtlich ab 2012 (ggf. früher) möglich sein. Eine Kombinationszertifizierung nach QEP 2010 und den „alten“ MAASBGW Anforderungen ist nicht möglich. 19. Gibt es ein kombiniertes Zertifizierungsverfahren QEP und DDG? Es gibt für diabetologische Praxen ein Zertifizierungsverfahren der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG), welches in Kombination mit einer QEP-Zertifizierung durchgeführt werden kann. Da QEP und die Anforderungen der DDG - trotz gemeinsamer Visitation eigenständige Verfahren sind, hat die jeweilige Version des QZK 2010 keine Auswirkungen auf das DDG-Verfahren und umgekehrt. Seite 4 von 4 Dateiname: FAQ 2010 (1.0).doc Juli 2011, © KBV Ein Service der KBV: