Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
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Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine Anfrage Antwort KA/0067/VII Eingereicht durch: Eingang: 14.03.2012 Drobisch, Thomas Weitergabe: 14.03.2012 Fraktion CDU Fälligkeit: 28.03.2012 Beantwortet: 27.03.2012 Erledigt: 27.03.2012 Antwort von: BzStRin BiKuSozSp Betreff: Schulschwänzen / Pilotprojekt des Berliner Senats "Elektronisches Klassenbuch" Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten: 1. Sind verlässliche Zahlen über die Thematik des Schulschwänzens im Bezirk Lichtenberg verfügbar? Wenn ja, bitte ich um eine Aufstellung nach Häufigkeit und Schule. 2. Gibt es eine oder mehrere Schulen, in der das Schulschwänzen eine besondere Problematik darstellt und wie wird damit derzeit umgegangen? 3. Hält in Auswertung der Problematik das Bezirksamt eine Beteiligung am landesweiten Pilotprojekt „Elektronisches Klassenbuch“ für sinnvoll? Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt: Das Phänomen des „Schuleschwänzens“, in der fachlichen Diskussion überwiegend als „Schuldistanz“ oder auch „Schulverweigerung“ bezeichnet, stellt sich sowohl in seiner Definition als auch bzgl. geeigneter Strategien des Umgangs damit komplex dar. „Schuldistanziertheit“ als Sammelbegriff umfasst sehr verschiedene Formen und Intensitäten des Fernbleibens vom Unterricht. Erfahrungen in der Grundschule unterscheiden sich dabei meist von intensiveren Ausprägungen im Bereich weiterführender Schulen. In der fachlichen Diskussion werden in der Regel verschiedene Stufen definiert, die die beteiligten Lehrer und sonstigen Fachkräfte dafür sensibilisieren sollen, frühzeitig auf entsprechende Anzeichen zu achten, da in fast allen Fällen eine Entwicklung vom vereinzelten unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht hin zu längeren Phasen des „Schwänzens“ zu verzeichnen ist. Einem frühzeitigen Erkennen und Eingreifen kommt dabei große Bedeutung zu. Das Bezirksamt hat sich bereits 2010 dieser Thematik in besonderer Weise im Rahmen der „AG Schulpflicht“ angenommen. Diese AG hatte sich zur Aufgabe gesetzt, das Zusammenwirken der verschiedenen beteiligten Dienste und Institutionen (Schule, Eltern, Jugendamt, Schulamt, Schulaufsicht u.a.) zu verbessern, dies insbesondere hinsichtlich der Kommunikation untereinander und der Erarbeitung eines klar geregelten Verfahrens in der rechtzeitigen Erkennung des Problems und Intervention. Der Abschlussbericht als Ergebnis der AG wurde als DS 1486/VI („Schulbesuch der Lichtenberger Schülerinnen und Schüler“) am 28.10.2010 der BVV zur Kenntnis gegeben. Die AG setzt ihre Arbeit seither in größeren zeitlichen Intervallen fort und widmet sich damit bereichsübergreifend einer weiteren Behandlung des Themas. Zu 1.: Im Bezirk wird Schuldistanz über den Eingang sogenannter Schulversäumnisanzeigen (SVA) messbar. Eine solche SVA wird von der Schule jedoch in der Regel erst ab einer unentschuldigten Fehlzeit von insgesamt 10 Tagen ausgestellt (s. AV Schulpflicht). Unentschuldigte Fehlzeiten unterhalb dieser 10 Tage werden statistisch im Bezirk nicht regelmäßig erfasst. Die Statistik der SVA stellt sich im laufenden Schuljahr wie folgt dar: Schulversäumnisanzeigen (SVA) - Statistik Schuljahr 2011/2012 nach Schularten: Schule Anzahl Schüler/innen Anzahl SVA Fehltage Summe Grundschulen Summe Sekundarschulen Summe Sonderschulen Summe Gymnasien 26 42 419 102 178 3275 36 76 1155 4 8 189 Zu 2.: Prozentual (gemessen an den Gesamtschülerzahlen und der Anzahl der Gesamtfehltage) gibt es die meisten Schulversäumnisse an drei Integrierten Sekundarschulen. Dies rührt zu einem wesentlichen Teil aus dem besonderen gewachsenen Profil der Schulen her, die sich traditionell der Herausforderung der Beschulung einer oft problematischen Schülerklientel stellen. Die Schulen sind selbst sehr engagiert und versuchen, die Jugendlichen mit Hilfe besonderer Maßnahmen (z.B. in einem intensiven Zusammenwirken zwischen Lehrerschaft und Schulsozialarbeiter/innen) zurückzuführen oder in spezifische Projekte einzubinden. Auf eine konkrete Benennung einzelner Schulen verzichtet das Bezirksamt, da dies tendenziell das Risiko einer Stigmatisierung der Schulen birgt. Von Seiten des Bezirksamtes werden konsequent Schulbesuchsaufforderungen und Anhörungen verschickt, die ggf. in ein Bußgeld münden. In vielen Fällen sind die Familien dem Jugendamt bekannt und werden dort betreut. In Einzelfällen werden auch Meldungen an das Familiengericht veranlasst (durch das Jugendamt, in seltenen Fällen auch durch die Schule selbst). Ausführlich ist der abgestimmte Umgang mit schuldistanzierten Kindern und Jugendlichen in dem o.g. Ergebnisbericht der AG Schulpflicht dokumentiert. Hier finden sich auch zahlreiche weitere relevante Rechtsvorschriften und Materialien. Zu 3.: Das Bezirksamt hält eine Beteiligung am landesweiten Pilotprojekt „Elektronisches Klassenbuch“ für sinnvoll. Eltern betreffender Schüler/innen sind telefonisch oft nicht erreichbar oder gehen vorsätzlich nicht ans Telefon, wenn sie die gesendete Nummer (er)kennen. Post erreicht Eltern auch nicht immer, da ältere Schulverweigerer die Post oft abfangen und ihren Eltern nicht aushändigen.