Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine

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Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin Kleine
Bezirksverordnetenversammlung
Lichtenberg von Berlin
Kleine Anfrage
Antwort
KA/0067/VII
Eingereicht durch:
Eingang:
14.03.2012
Drobisch, Thomas
Weitergabe:
14.03.2012
Fraktion CDU
Fälligkeit:
28.03.2012
Beantwortet:
27.03.2012
Erledigt:
27.03.2012
Antwort von:
BzStRin BiKuSozSp
Betreff: Schulschwänzen / Pilotprojekt des Berliner Senats "Elektronisches
Klassenbuch"
Das Bezirksamt wurde um folgende Auskunft gebeten:
1. Sind verlässliche Zahlen über die Thematik des Schulschwänzens im Bezirk Lichtenberg
verfügbar? Wenn ja, bitte ich um eine Aufstellung nach Häufigkeit und Schule.
2. Gibt es eine oder mehrere Schulen, in der das Schulschwänzen eine besondere
Problematik darstellt und wie wird damit derzeit umgegangen?
3. Hält in Auswertung der Problematik das Bezirksamt eine Beteiligung am landesweiten
Pilotprojekt „Elektronisches Klassenbuch“ für sinnvoll?
Das Bezirksamt beantwortet die o. g. Anfrage wie folgt:
Das Phänomen des „Schuleschwänzens“, in der fachlichen Diskussion überwiegend als
„Schuldistanz“ oder auch „Schulverweigerung“ bezeichnet, stellt sich sowohl in seiner
Definition als auch bzgl. geeigneter Strategien des Umgangs damit komplex dar.
„Schuldistanziertheit“ als Sammelbegriff umfasst sehr verschiedene Formen und Intensitäten
des Fernbleibens vom Unterricht. Erfahrungen in der Grundschule unterscheiden sich dabei
meist von intensiveren Ausprägungen im Bereich weiterführender Schulen.
In der fachlichen Diskussion werden in der Regel verschiedene Stufen definiert, die die
beteiligten Lehrer und sonstigen Fachkräfte dafür sensibilisieren sollen, frühzeitig auf
entsprechende Anzeichen zu achten, da in fast allen Fällen eine Entwicklung vom
vereinzelten unentschuldigten Fernbleiben vom Unterricht hin zu längeren Phasen des
„Schwänzens“ zu verzeichnen ist. Einem frühzeitigen Erkennen und Eingreifen kommt dabei
große Bedeutung zu.
Das Bezirksamt hat sich bereits 2010 dieser Thematik in besonderer Weise im Rahmen der
„AG Schulpflicht“ angenommen. Diese AG hatte sich zur Aufgabe gesetzt, das
Zusammenwirken der verschiedenen beteiligten Dienste und Institutionen (Schule, Eltern,
Jugendamt, Schulamt, Schulaufsicht u.a.) zu verbessern, dies insbesondere hinsichtlich der
Kommunikation untereinander und der Erarbeitung eines klar geregelten Verfahrens in der
rechtzeitigen Erkennung des Problems und Intervention. Der Abschlussbericht als Ergebnis
der AG wurde als DS 1486/VI („Schulbesuch der Lichtenberger Schülerinnen und Schüler“)
am 28.10.2010 der BVV zur Kenntnis gegeben. Die AG setzt ihre Arbeit seither in größeren
zeitlichen Intervallen fort und widmet sich damit bereichsübergreifend einer weiteren
Behandlung des Themas.
Zu 1.:
Im Bezirk wird Schuldistanz über den Eingang sogenannter Schulversäumnisanzeigen (SVA)
messbar. Eine solche SVA wird von der Schule jedoch in der Regel erst ab einer
unentschuldigten Fehlzeit von insgesamt 10 Tagen ausgestellt (s. AV Schulpflicht).
Unentschuldigte Fehlzeiten unterhalb dieser 10 Tage werden statistisch im Bezirk nicht
regelmäßig erfasst.
Die Statistik der SVA stellt sich im laufenden Schuljahr wie folgt dar:
Schulversäumnisanzeigen (SVA) - Statistik Schuljahr 2011/2012 nach Schularten:
Schule
Anzahl Schüler/innen
Anzahl SVA
Fehltage
Summe
Grundschulen
Summe
Sekundarschulen
Summe
Sonderschulen
Summe
Gymnasien
26
42
419
102
178
3275
36
76
1155
4
8
189
Zu 2.:
Prozentual (gemessen an den Gesamtschülerzahlen und der Anzahl der Gesamtfehltage) gibt
es die meisten Schulversäumnisse an drei Integrierten Sekundarschulen. Dies rührt zu einem
wesentlichen Teil aus dem besonderen gewachsenen Profil der Schulen her, die sich
traditionell der Herausforderung der Beschulung einer oft problematischen Schülerklientel
stellen. Die Schulen sind selbst sehr engagiert und versuchen, die Jugendlichen mit Hilfe
besonderer Maßnahmen (z.B. in einem intensiven Zusammenwirken zwischen Lehrerschaft
und Schulsozialarbeiter/innen) zurückzuführen oder in spezifische Projekte einzubinden.
Auf eine konkrete Benennung einzelner Schulen verzichtet das Bezirksamt, da dies
tendenziell das Risiko einer Stigmatisierung der Schulen birgt.
Von Seiten des Bezirksamtes werden konsequent Schulbesuchsaufforderungen und
Anhörungen verschickt, die ggf. in ein Bußgeld münden. In vielen Fällen sind die Familien
dem Jugendamt bekannt und werden dort betreut. In Einzelfällen werden auch Meldungen an
das Familiengericht veranlasst (durch das Jugendamt, in seltenen Fällen auch durch die
Schule selbst).
Ausführlich ist der abgestimmte Umgang mit schuldistanzierten Kindern und Jugendlichen in
dem o.g. Ergebnisbericht der AG Schulpflicht dokumentiert. Hier finden sich auch zahlreiche
weitere relevante Rechtsvorschriften und Materialien.
Zu 3.:
Das Bezirksamt hält eine Beteiligung am landesweiten Pilotprojekt „Elektronisches
Klassenbuch“ für sinnvoll.
Eltern betreffender Schüler/innen sind telefonisch oft nicht erreichbar oder gehen vorsätzlich
nicht ans Telefon, wenn sie die gesendete Nummer (er)kennen. Post erreicht Eltern auch
nicht immer, da ältere Schulverweigerer die Post oft abfangen und ihren Eltern nicht
aushändigen.