A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen

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A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
A – Allgemeines
A – ALLGEMEINER ABSCHNITT
1. Beratung und Informationen
Hier finden Sie ausführliche Informationen zu allen Bereichen:
http://www.international.uni-wuerzburg.de/
Herzlich Willkommen! Die AuslandsberaterInnen des
International Students Office (ehemals International Office):
(bitte immer nur eine Person anschreiben)
Florian Evenbye
Kommissarischer Leiter des International Students Office
Andrea Bender
[email protected]
insb. Partnerschaftsprogramme
Thomas Berndt
Ab 1.Oktober 2015: [email protected]
Stellvertretender Leiter des International Students Office
insb. Nordamerika
Susanne Hermann
[email protected]
insb. Europa, ERASMUS-Praktika, Kuba-Sprachkurs
Karolin Issing
Nur bis 30. September 2015: [email protected]
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A – Allgemeines
Katharina Kurz
[email protected]
insb. Europa, COIMBRA-Group
Verena Leidl
[email protected]
Fragen zur formellen Abwicklung beim ERASMUS-Studium sowie
finanzielle Förderung
Immanuel Petermeier
[email protected]
insb. Osteuropa, GUS, Nahost und Afrika
Philipp Schleicher
[email protected]
insb. Asien, Südamerika
Sie können während unserer Öffnungszeiten ohne Termin zu einer persönlichen
Beratung vorbei kommen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen
Beratungstermine auf Anfrage an.
Unsere allgemeine Email-Adresse:
[email protected]
Sie finden uns im Campus Hubland Nord im Josef-Martin-Weg 54/2
Die Bushaltestelle „Bibliothekszentrum“ der Linie 10 Richtung „Campus Nord“
befindet sich direkt am International Students Office!
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A – Allgemeines
Veranstaltungen
Das International Students Office führt Infoveranstaltungen durch, ist oft bei
Universitätsfesten und Messen mit einem Stand vertreten und veranstaltet schon seit
mehreren Jahren den beliebten „Internationalen Abend“.
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite und auf der
Facebook-Seite des International Student Office und Service
Centre International Affairs -
SIE MÖCHTEN AUSLANDSAUFENTHALTE IN IHREM FACH
bekannter machen
Wir kommen gerne in Ihr Fach, z.B. zu einer Infoveranstaltung, zu einem
Vortrag oder mit einem Infostand. Dabei informieren wir beispielsweise über
die Vorteile eines Auslandsaufenthaltes und insbesondere über die
vielfältigen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihren
Programmverantwortlichen, Professoren und Dozenten oder mit Ihrer
Fachschaft oder Fachschaftinitiative! Diese sollten dann mit uns Kontakt
aufnehmen, um alles Weitere (Räume, Termine etc.) zu besprechen.
Ansprechpartner im International Students Office:
[email protected]
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A – Allgemeines
2. Vorbereitung des Studienaufenthalts im Ausland
Bei Interesse an einem Studium im Ausland sollten Sie rechtzeitig, d.h.
idealerweise eineinhalb Jahre im Voraus, beginnen, Informationen einzuholen und
Ihr Vorhaben zu planen. So haben Sie genügend Zeit für die Auswahl einer
Gasthochschule, eine eventuelle erste Kontaktaufnahme, die sorgfältige
Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und die Beachtung der
Abgabefristen. Aber auch für Nachzügler gibt es oft gute Möglichkeiten, ins
Ausland zu gehen.
Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, welche Form des Auslandsaufenthaltes für
Sie die Richtige ist, gibt es einige Aspekte, die zu einer gründlichen Vorbereitung
gehören:
 Sie sollten sich überlegen, welches Land und welche Hochschule aufgrund Ihres
Studieninteresses bzw. des dortigen Studienangebots für Ihren Aufenthalt
besonders geeignet ist;
 Dazu ist es wichtig, sich Informationen über die fachlichen Studienmöglichkeiten
und ggf. Bewerbungsvoraussetzungen an der möglichen Gastinstitution zu
beschaffen;
 Weiterhin sind die Finanzierung des Auslandsaufenthalts (Eigenfinanzierung,
Auslands-BAföG) und ggf. die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein
Stipendium zu klären;

Nehmen Sie eine ehrliche Einschätzung vor, ob die erforderlichen
Sprachkenntnisse vorhanden sind bzw. ob und wie die noch fehlenden
Sprachkenntnisse rechtzeitig erworben werden können, um dem akademischen
Unterricht folgen zu können;

Finden Sie heraus, welches der günstigste Zeitpunkt innerhalb Ihres Studiums ist
und was die Voraussetzungen für die Anerkennung von im Ausland erbrachten
Leistungen sind;

Überlegen Sie, ob Sie einen eigenständig organisierten Aufenthalt bevorzugen
oder sich um einen Austauschplatz im Rahmen eines ausgeschriebenen
Programms, wie z.B. ERASMUS+, bewerben wollen;

Informieren Sie sich auch im Internet,
www.international.uni-wuerzburg.de.
u.a.
auf
der
Seite
des
IO:
Tipp:
Erkundigen Sie sich auf international.uni-wuerzburg.de, im International Students
Office oder in Ihrer Fakultät nach Erfahrungsberichten ehemaliger
Austauschstudierender!
9
A – Allgemeines
3. Wege zum Studium im Ausland – Grobe Vereinfachung zur Schnellübersicht
– kein Ersatz zur Heftlektüre und zu einer persönlichen Beratung!
+++ sehr hoch/sehr gut (möglich) ++ hoch/gut (mögl.) + mittel/möglich - niedrig/ eher nicht
möglich
ERASMUSStudium
Partnerschaftsstipendien Auf eigene Faust
„Free mover“
Einfach zu organisieren
Finanzierung für
Jahresaufenthalte (Reise,
Lebenshaltungs-kosten ohne
Auslands-BAföG od. priv.
Stipendien)
Finanzierung für
Semesteraufenthalte (Reise,
Lebenshaltungs-kosten ohne
Ausland-BAfÖG od. priv.
Stipendien)
Finanzierung Studiengebühren
+++
(jedoch bei Erhalt DAADStipendium: +++)
Feste Ländersätze nach
Ländergruppen
++
+++ für Europa da hohe Stipendien
+ bis ++ für außereuropäische
Studienaufenthalte, da nur bei
manchen Unis Lebenshaltungsstipendien)
(Ausnahme Asien, Kyoto und
Korea: ++ bis +++)
+++ (0,- €)
(Studiengebührenverbot)
+++ (0,- €)
(Studiengebührenerlass)
Chance auf Studium an der
Wunschuni
+ bei britisch-irischen
und schwedischen Unis
große
Zahl
an
Bewerbern
++ andere Länder =
höhere Chancen
+++
(ERASMUS-Förderung
bleibt
anrechnungsfrei
bis 300€ pro Monat)
+++ (durch Learning
Agreement
zusätzlich
garantiert)
+ (USA) bis +++ (z.B. Korea,
Mexiko)
je nach Universität
(teils Ausnahmen für BAföGEmpfänger)
++
(entsprechend
den
Zulassungsbedingungen der
Wunschuni)
Weg
Motiv
Ausland-BAföG
Anrechnung von
Studienleistungen
Nach
Regionen
(Vereinfachung!)
Feste Ländersätze nach
Ländergruppen
Lebenshaltungskosten
(vgl. auch
Europäisches
Statistikamt und
EURES)
+++
(anrechnungsfrei
Monat)
bis
300€
pro
+++
(jedoch
bei
Stipendium: +
++
Erst ab Aufenthalten
mindestens
6 Monaten/ 1 Sem.
+
(Abhängig
Vergleichbarkeit
Leistungen)
sprachige Kurse
Hoch
Hoch in Großstädten,
sonst mittel
Sehr niedrig bis niedrig
Keine
Sehr hoch, günstiger in
Irland und Schottland
Keine (z.B. Polen) bis hoch
(Baltikum)
+++/ +++/ -
Südeuropa und
hispanophone Welt
Oft niedrig, mittel in
Italien und in großen
Metropolen
Keine bis niedrig
+/+
Norditalien: +++/-
Frankreich und
frankophone Welt
Mittel (z.B. Caen) bis
erhöht
(v.a.
Paris,
Straßburg,
Genf),
jedoch
Vielzahl
an
Zusatzstipendien mögl.
Mittel;
hoch
in
Metropolen
Keine bis sehr niedrig
(Ausnahme Schweiz: hoch
bis sehr hoch)
- / +++
Belgien/Schweiz/
Kanada: +++/+++
Hoch bis sehr hoch
+++/ -
Mittel- und Ost-europa
USA, Kanada,
Australien, Neuseeland
von
von
der
Studiengebühren,
EnglischErlernen
wenn nicht über sprachige Kurse/ LandesAustauschprogramm Französischsprache
(Gebühren staatl. Unis für
EU-Bürger, Ausnahmen
möglich)
Skandinavien
Britische Inseln
PROMOS-
10
+++/ ++
Eher einfach
Sprechen
Sie
bereits!
Mittel bis schwer
(einfacher:
Rumänisch)
Eher einfach
(Schwerer:
NeuGriechisch,
Türkisch)
Mittel
Sprechen
bereits!
Sie
A – Allgemeines
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Europa?
Einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen EULändern gibt das Europäische Portal zur Beruflichen Mobilität (EURES). Auf der
EURES-Webseite
findet
man
umfangreiche
Informationen
zu
den
Lebenshaltungskosten in den einzelnen EU-Ländern: ec.europa.eu/ (Unterpunkt
„Leben und Arbeiten“/ „Lebens- und Arbeitsbedingungen“/ „Lebenshaltungskosten“ –
über verschiedene Filter erhält man die gewünschten Informationen).
4. In welche Sprachregion könnte ich gehen?
Viele Studierende möchten mit einem Auslandsaufenthalt ihr Englisch verbessern
und glauben, dass dies ausschließlich in englischsprachigen Ländern möglich ist.
Englisch ist die wichtigste internationale Verkehrssprache. Gerade deshalb können
Sie Ihre Englischkenntnisse auch sehr gut in Ländern außerhalb des
angelsächsischen Raumes verbessern. An vielen unserer Partneruniversitäten in
nicht-englischsprachigen Ländern werden englischsprachige Seminare und
Vorlesungen angeboten, so dass man auch in der Fachsprache fit werden kann.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Programmverantwortlichen und weiteren
Dozenten auch danach, an welcher Universität Ihr Studienfach besonders gut
studiert werden kann. Der Auslandsaufenthalt sollte in erster Linie unter
akademischen Gesichtspunkten geplant werden.
Zu ausgesuchten Sprachregionen folgende Hinweise:
Französisch:
• Französisch wird in über 50 Ländern gesprochen und weltweit oft als
Fremdsprache gelernt und ist sowohl Amts- als auch Arbeitssprache der EU,
der Afrikanischen Union und der Organisation Amerikanischer Staaten.
• Englisch und Französisch sind alleinige Arbeitssprachen der UN (Vereinten
Nationen).
• Frankreich, Belgien und die Schweiz sind wichtige Handelspartner
Deutschlands.
• Kanada (mit dem französischsprachigen Québec) zählt zu den sieben größten
Industrienationen der Welt.
• Viele ehemalige frz. Kolonien (z.B. Vietnam oder die Maghrebstaaten) weisen
ein hohes Wirtschaftswachstum auf.
• Die frankophonen Staaten des subsaharischen Afrika lassen zudem durch ihr
wirtschaftliches Wachstumspotential eine weiter steigende Bedeutung der
französischen Sprache prognostizieren.
Italienisch:
• Italien ist der sechstwichtigste Handelspartner Deutschlands 2014 und der
drittwichtigste für Bayern. Das betrifft neben den Ein- und Ausfuhren, auch
den Tourismus in Richtung Bayern (je Platz 3).
• Italienisch als Verkehrssprache in Osteuropa und Südamerika: Für den
Arbeitsmarkt und die Handelsbeziehungen in bzw. nach Osteuropa (z.B.
Kroatien, Albanien und Rumänien) sowie mit Amerika (z.B. Argentinien) ist
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A – Allgemeines
Italienisch u.a. aufgrund der Sprachkenntnisse der lokalen Bevölkerung, der
Präsenz italienischer Firmen in diesen Gebieten bzw. wegen des hohen
italienischen Bevölkerungsanteils von großer Bedeutung.
Chinesisch:
• Die am meisten gesprochene Sprache weltweit.
• China gewinnt aufgrund hoher Wachstumsraten und seiner Größe zunehmend
an politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung.
• Handelspartnerrang: Import Platz zwei, Export Platz vier (2014).
Portugiesisch:
• Portugiesisch wird heute in 15 Staaten gesprochen und ist die fünftmeist
gesprochenen Sprache weltweit, sowie die am dritthäufigsten gesprochene
Sprache der westlichen Welt.
• In der brasilianischen Megastadt Sao Paulo gibt es heute die meisten
deutschen Außenstellen deutscher Firmen! Dies veranschaulicht die immense
Bedeutung, die eine der größten Demokratien der Welt für deutsche Firmen
spielt. Die Handelsbilanz mit Brasilien hat sich von 2004 bis heute verdoppelt.
Polnisch:
• Polen zählt heute zu den zehn wichtigsten Handelspartnern (Rang 8, 2014)
• Polen ist ein Nachbarland Deutschlands; ein kontinuierlicher Ausbau
politischer und kultureller Verbindungen ist ein konstantes Thema.
Tschechisch:
• Die tschechische Republik ist einer der wichtigen Wirtschaftspartner Bayerns
und guter Nachbar mit dem die Zusammenarbeit zukünftig sicher noch stärker
ausgebaut werden wird, z.B. durch Einführung der Sprache als Unterrichtsfach
in Bayern.
Niederländisch:
• Die Niederlande sind nach Frankreich Deutschlands zweitwichtigster
Wirtschaftspartner. In neun Staaten ist Niederländisch Amtssprache.
5. Sprachkenntnisse und -tests
Sprachliche Voraussetzungen
• Sie sollten die Sprache des Gastlandes so gut beherrschen, dass Sie nicht nur
in der Lage sind, den Lehrveranstaltungen zu folgen, sondern sich auch
mündlich und schriftlich zu Themen Ihres Faches äußern können.
• Einige Universitäten fordern zudem nachgewiesene Sprachkenntnisse auf
einem bestimmten Sprachniveau (überwiegend B1) vor Beginn des
Auslandssemesters. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte unbedingt
rechtzeitig auf der Internetseite der gewünschten Gastuniversität und/oder
beim International Students Office.
• Falls Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen,
empfehlen wir Ihnen, Sprachkurse in Deutschland oder im Ausland zu
besuchen. Dass Sie vor Ort Ihre Sprachkenntnisse wahrscheinlich sehr
schnell verbessern werden, sollten Sie in Ihren Überlegungen berücksichtigen.
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A – Allgemeines
Da Prüfungsleistungen meist am Ende des Semesters anstehen, haben Sie
außerdem noch die Chance während des Semesters Sprachkenntnisse auf
Prüfungsniveau zu verbessern.
• Für Praktika sollten Sie von Anfang an in der Lage sein, sich gut ausdrücken
zu können.
• Es ist dringend ratsam, während des Auslandsstudiums Sprachkurse an der
Gasthochschule zu besuchen.
• Im Rahmen von ERASMUS+ finden seit 2014 verpflichtende OnlineEinstufungstests statt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird ein an das
erreichte Sprachniveau angelehnter Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt
(Übersicht der Sprachen in Abschnitt B „ERASMUS“).
Sprachkurse
Das Zentrum für Sprachen (ZfS) der Universität Würzburg (http://www.zfs.uniwuerzburg.de/) bietet Kurse in Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein,
Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch an. Eine rechtzeitige Anmeldung
ist erforderlich, insbesondere für Spanisch und Schwedisch. Daneben sind im
Vorlesungsverzeichnis auch Lehrveranstaltungen zu weiteren Fremdsprachen
aufgeführt, die in den Fakultäten angeboten werden, wie Arabisch, Chinesisch,
Finnisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch oder
Ukrainisch. Das Zentrum für Sprachen bietet in seiner Mediothek darüber hinaus
Sprachlernsoftware, Internetressourcen, fremdsprachige Filme und "klassische"
Materialien wie Lehr- und Wörterbücher für Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch,
Französisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch,
Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und
Türkisch. Zusätzlich bietet die Mediathek des ZfS Sprachtutorien zum begleitenden
Selbststudium an in Arabisch, Französisch, Russisch, Schwedisch und Türkisch.
Über das Programm face2face des ZfS finden Sie Tandempartner, die aktuell gerade
einen
Auslandsaufenthalt
in
Würzburg
verbringen
(http://www.zfs.uniwuerzburg.de/mediothek/face2face/).
Weiterhin bietet z.B. die Juristische Fakultät ein breites Angebot an Sprach- und
Fachsprachkursen – mehr Informationen auf der Homepage der Fakultät.
Das RUSSICUM bietet das Institut für Slawistik für Studierende aller Fakultäten
an. Das Institut für Slawistik der Uni Hamburg bietet einen Online-Kurs zur
slowenischen Sprache kostenlos an: http://www.slowenisch.uni-hamburg.de
Daneben bieten Volkshochschulen weitere Sprachen an. An der Volkshochschule
Würzburg finden Sie derzeit u.a. folgende Sprachen: Arabisch, Chinesisch, Dänisch,
Hebräisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Latein, Neugriechisch,
Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Thailändisch,
Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. https://www.vhs-wuerzburg.info/sprachen
Das Kurstempo ist in der Regel nicht auf Studierende zugeschnitten, weshalb Sie
zunächst versuchen sollten, die an der Julius-Maximilians-Universität angebotenen
Kurse zu besuchen.
Informationen speziell zu Sommersprachkursen an staatlichen Universitäten
weltweit veröffentlicht der DAAD in einer eigenen Datenbank unter:
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A – Allgemeines
https://www.daad.de/ausland/sprachen-lernen/sprachkurse/de/476-sprachkurse-anhochschulen-in-ausgewaehlten-laendern/.
Hinweis: Bei der Planung Ihres Auslandsstudiums sollten Sie auch berücksichtigen,
dass in manchen Ländern neben landessprachlichen Studiengängen auch
Studiengänge in anderen Unterrichtssprachen möglich sind. Es gibt beispielsweise
oft englischsprachige Programme in den Niederlanden, Belgien, Skandinavien, Asien
(z.B. Korea) sowie Mitteleuropa (z.B. Ungarn, Polen), Südost- und Osteuropa (z.B.
Rumänien), Portugal und in Norditalien. Neben guten Englischkenntnissen ist es zur
besseren Integration aber erstrebenswert, zumindest Grundkenntnisse der
Landessprache zu besitzen. Beachten Sie, dass an Universitäten mehrsprachiger
Länder oft in einer (Regional-)Sprache unterrichtet wird (z.B. Katalanisch an der
Universität Barcelona).
Stipendien für hochwertige Französischkurse an der Université de Caen schreibt
das ISO aus: Mehr in Abschnitt C.
Nachweis der Sprachkenntnisse
In der Regel ist bei der Bewerbung an einer ausländischen Hochschule bzw. einer
Stipendienbewerbung, spätestens jedoch bei der Einschreibung, eine ausreichende
Sprachkompetenz nachzuweisen. Der Nachweis ist nur in der Unterrichtssprache
erforderlich.
Bei Bewerbungen auf ERASMUS-Plätze legt der Programmverantwortliche fest,
welche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass
die Gasthochschulen teilweise auf Mindestkenntnisse bestehen. Angaben dazu
finden Sie auf den Seiten des ISO der Gastuniversität unter „ERASMUS Incoming“,
„Exchange Students“ oder ähnlichen Stichwörtern.
Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen: Für einige Sprachen besteht die
Möglichkeit, Sprachprüfungen, die von der Gasthochschule anerkannt werden,
bereits in Deutschland zu absolvieren. An der juristischen Fakultät gibt es solche
Prüfungen für Spanisch und einen für Juristen spezialisierten Englischtest, den ILEC.
Bei einer Bewerbung auf Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg
(Abschnitt C) müssen Sie für die USA (außer Austin, Albuquerque, Flagler College)
Ergebnisse des TOEFL-Tests nachweisen.
Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich! Für Studierende
romanischer Sprachen ist der Nachweis an der erfolgreichen Teilnahme
sprachpraktischer Kurse ausreichend.
Achtung: Sprachtests für Bewerbungen beim International Students Office in
Würzburg können nur anerkannt werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten
abgelegt wurden. Informationen erhalten Sie mit den Bewerbungsformularen.
Gutachten und Sprachtest müssen von unterschiedlichen Universitätsmitarbeitern
stammen. Bitte arbeiten Sie intensiv an einer Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse,
da Sprachkenntnisse ein Auswahlkriterium für Stipendienplätze sind!
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Sprachzeugnissen auf den
Internetseiten des International Students Office!
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A – Allgemeines
Hinweis: Abiturzeugnisse, die nicht älter als 12 Monate sind und in denen die
Fremdsprachenkenntnisse bereits in den Niveaustufen des GER angegeben werden
(A1-C2), können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen als Sprachnachweis
akzeptiert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den Mitarbeitern des International
Students Office.
6. Finanzierung des Auslandsaufenthalts
Wieviel ein Auslandsaufenthalt kostet, hängt u.a. davon ab, ob Sie Studiengebühren
an der Gasthochschule entrichten müssen – diese entfallen i.d.R. nur bei den
Austauschprogrammen, die Sie in diesem Heft finden. Weiterhin sind die
Lebenshaltungskosten am Studienort zu berücksichtigen. Hier ist auch darauf zu
achten, dass beispielsweise Mieten zwischen Metropolen und Provinz oft größere
Spannweiten aufweisen als in Deutschland. Für die USA können außerdem hohe
Gebühren für TOEFL, VISA und die Arbeitserlaubnis (bei Praktika) anfallen.
Förderungsmöglichkeiten: Arten von Stipendien
Stipendien müssen nicht zwangsläufig aus finanziellen Leistungen bestehen. Sie
können stattdessen oder zusätzlich den Erlass von Studiengebühren oder die
kostenlose Bereitstellung eines Wohnheimplatzes umfassen.
Die häufigsten Stipendientypen:

Vermittlung an einen bestimmten Hochschulort (z.B. Partnerschaftsprogramme
der Universität Würzburg oder ERASMUS+): Das Programm ist i.d.R. mit einem
Studiengebührenerlass, manchmal auch mit weiteren Leistungen – wie z.B.
einem finanziellen Zuschuss – verbunden.

Der Bewerber erhält eine finanzielle Leistung von einer stipendiengebenden
Organisation. Die Wahl des Hochschulorts und die Beantragung der Zulassung
an der Gasthochschule erfolgt selbstständig durch den Bewerber, der seine Wahl
in einer Darstellung seines Vorhabens für den Auslandsaufenthalt gegenüber
dem Stipendiengeber begründen muss (dieses Verfahren wird bei den meisten
DAAD-Programmen und PROMOS praktiziert). Bitte beachten Sie dabei die
frühen Bewerbungsfristen des DAAD! Hinweise bietet die DAAD-Broschüre
„Studium, Forschung, Lehre – Förderungsmöglichkeiten im Ausland für
Deutsche“ (im ISO erhältlich!).

Daneben gibt es weitere Anbieter von Stipendien, z.B. Regierungsstellen und
Förderorganisationen des jeweiligen Landes oder private und öffentliche
Stiftungen, wie die Fulbright-Kommission für USA-Aufenthalte. Erkundigen Sie
sich im International Students Office nach für Sie passenden Förderprogrammen!
Wichtig: Für viele Stipendien enden die Fristen zur Einreichung der Unterlagen ein
Jahr vor dem Auslandsaufenthalt, für Nordamerika sogar bis zu eineinhalb Jahre
davor!
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A – Allgemeines
Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdiensts
(DAAD)
www.daad.de
Als gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen hat der DAAD die Aufgabe,
die internationalen Hochschulbeziehungen zu fördern, u.a. durch den Austausch von
Studierenden. Der DAAD ist die wichtigste deutsche Förderorganisation für das
Studium im Ausland. Über Stipendienmöglichkeiten des DAAD informiert eine
Datenbank im Internet, die nach Studienrichtung und Land abgefragt werden kann:
https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/).
Vollstipendien an Studierende können bis zu 1.200 € pro Monat (Japan) betragen.
Für Promotionsstudierende liegen die Fördersätze durchweg über 1000 €.
Die wichtigsten DAAD- Fördermöglichkeiten während des Studiums:
1. Jahresaufenthalte an ausländischen Hochschulen
Der DAAD vergibt hoch dotierte Stipendien für Jahresaufenthalte im Rahmen eines
Studiums an einer anerkannten Hochschule im Ausland.
2. Graduiertenprogramme für Aufbaustudiengänge, Masterprogramme, MBA,
Doktoranden und Promovierte
Informationen erhalten Sie unter www.daad.de und in der im ISO erhältlichen
Broschüre des DAAD in Kapitel 2. Die an der Universität Würzburg mit
Forschungsförderung betrauten Referate der Zentralverwaltung stehen Interessenten
ebenso für Auskünfte zur Verfügung. Zudem können Sie die Datenbank zur
Forschungsförderung der EU nutzen: http://cordis.europa.eu/home_de.html
Stipendienvergabe
DAAD-Stipendien werden leistungsabhängig anhand folgender Kriterien vergeben:
 Leistungsnachweise
 Gutachten des Hochschullehrers
 Beschreibung des Studienvorhabens
 Bisherige Fachkenntnisse und Entwicklungspotenzial der Bewerber
 Ggf. besteht eine zweite Runde, in der sich die ausgewählten KandidatInnen
einer Kommission vorstellen
Informationen
Das Internetangebot daad.de ist eine sehr umfangreiche Informationsquelle!
Förderung durch Auslands-BAföG
auslandsbafoeg.de/
Für einen Studienauslandsaufenthalt erhalten wesentlich mehr Studierende
Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland, denn zusätzliche Kosten
einer Ausbildung im Ausland lassen den Bedarfssatz bzw. die Bemessungsgrenzen
für das anzurechnende Einkommen der Eltern/des Studenten erheblich ansteigen.
Eine Bewerbung lohnt sich!
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A – Allgemeines
Was ist wichtig?
 Studierende müssen ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben
 Der Studienaufenthalt muss fachorientiert sein
 Auch Praktika können ggf. gefördert werden
 BAföG-Anträge sollten mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden.
Grundsätzlich: Maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt bei der BAföGFörderungshöchstdauer unberücksichtigt, d.h. sie wird faktisch verlängert. Das
BAföG-Amt unterscheidet dabei nicht, ob der Studierende an der deutschen
Universität beurlaubt war oder nicht! Ausnahme: Die Studienordnung sieht einen
Auslandsaufenthalt ausdrücklich vor (sog. integrierter Aufenthalt), dann gibt es keine
Verlängerung der Förderungshöchstdauer!
BAföG und Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: Für
Auslandsstudien außerhalb der EU und der Schweiz gilt: Ausbildungsförderung kann
für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr, und wenn der
studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung
ist, maximal bis zu 5 Semestern gewährt werden. Voraussetzung ist, dass dem
Auslandsaufenthalt ein mindestens einjähriges Studium im Inland vorausgeht (bei
einem Masterstudium ist diese Voraussetzung auch durch ein vorausgegangenes
Bachelorstudium erfüllt).
Auslands-BAföG innerhalb der EU (und Schweiz): Hier können Sie entweder für
einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (s.o.), oder alternativ auch für ein vollständiges Studium bis zur maximalen Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung
erhalten. Ein vorangegangenes Inlandsstudium ist hier nicht erforderlich.
Die Mindestdauer für eine Förderung nach BAföG für ein Auslandsstudium muss
6 Monate/1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und Studium im
Rahmen einer Hochschulkooperation betragen.
Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen deutlich
höhere Fördersätze als im Inland, nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu
4.600 € für ein Studienjahr in voller Höhe als Zuschuss) und Zuschüsse zu den
Kosten der Krankenversicherung und der An- und Abreise. Bis zu 300 € aus anderen
Förderungen bleiben übrigens anrechnungsfrei, wovon z.B. ERASMUS-Studierende
profitieren!
Auslands-BAföG-berechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern
unter bestimmten Bedingungen auch andere Studierende der Universität
Würzburg. Bitte erkundigen Sie sich bei einem Amt für Ausbildungsförderung. Alle
Angaben ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuell gültigen
Regelungen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.
Zuständiges Amt für Auslands-BAföG
Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Kontaktdaten der für das jeweilige Land
zuständigen Studentenwerke (das Studentenwerk Würzburg bearbeitet nur das
Inlands-BAföG!): www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php
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A – Allgemeines
7. Ergänzende Hinweise für Auslandsaufenthalte
Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule
erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts
mit den zuständigen Hochschullehrern an der Uni Würzburg absprechen.
Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der
Gasthochschule.
Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt
werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen
werden, so dass zwei in Betracht kommende Kurse oder Module nicht
identisch in Aufbau, Inhalt und Prüfungsleistung sein müssen, um anerkannt
zu werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern!
Weiter Infos zum Thema Anerkennung finden Sie auch auf der Internetseite des IO:
http://www.international.uniwuerzburg.de/auslandsstudium/allgemeines/anerkennung_studienleistung/
Informationen zur Anerkennung von akademischen Graden finden Sie auf
folgenden
Internetseiten:
http://www.km.bayern.de/studenten/studium-undabschluesse/annerkennung-von-auslandsstudien-und-graden.html
und
https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/64-anerkennung-vonleistungen-und-abschluessen/ .
Anerkennung und ERASMUS+: Durch das neue Learning Agreement wird die
Vorabanerkennung garantiert. Lesen Sie mehr im ERASMUS+ Kapitel.
Beurlaubung
Studierende können sich für einen Auslandsstudienaufenthalt beurlauben lassen. Die
Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Beurlaubungen zu einem
späteren Zeitpunkt während des Studiums bleiben jedoch möglich. Auskünfte und
Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei, Campus Hubland
Nord, Oswald-Külpe-Weg 84/2 (rechter Eingang). Semester, in denen eine
Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht
weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werde.
Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im
vorherigen Semester verbucht werden.
In den neuen Studiengängen nach Bologna-Reform und neuer ASPO/LASPO
können Sie 29 Credit Points, bzw. Ihre Leistungsscheine bei alten Studiengängen, in
ihr Würzburger Studium einbringen – d.h. aus dem Ausland mitbringen – ohne dass
die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird. Ab 30 ECTS-Punkten wird die
Fachsemesterzahl um eins weitergezählt. Vorteil: Wenn sie nicht 30 ECTS-Punkte
im Ausland schaffen, können Sie entsprechend ein oder zwei Semester länger
studieren. Da Sie das eine oder andere Modul jedoch mitbringen und anschließend
anerkennen lassen, können Sie die offizielle Studiendauer durch einen
Auslandsaufenthalt verkürzen oder aber die restlichen Semester mit geringerem
Aufwand studieren. Das Erreichen der 30 Punkte-Grenze stellt keinen Nachteil dar!
BITTE BEACHTEN SIE MÖGLICHE ABWEICHUNGEN BEI ALTER ASPO/LASPO!
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A – Allgemeines
Versicherungsschutz
Krankenversicherung
Auch
an
den
meisten
ausländischen
Hochschulen
besteht
Krankenversicherungspflicht, der durch Abschluss der jeweils landesüblichen
Versicherung nachgekommen werden kann. Teilweise unterscheiden sich die
Versicherungssysteme in den Leistungen allerdings erheblich vom deutschen
System (in den USA z.B. hinsichtlich eines Eigenanteils an Krankenhauskosten). In
manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw.
eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. V.a. in der
EU und den EFTA-Staaten ist dies meist unproblematisch und ohne bzw. nur mit
geringen Mehrkosten verbunden. Bitte informieren Sie sich vor Antritt des
Auslandsaufenthaltes bei Ihrer Krankenversicherung.
Studierende einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der
gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für
den Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, besteht sein
Versicherungsschutz in allen Ländern, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung
besteht. Vor Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen
entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land
geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der
Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz
garantieren.
Bei Exmatrikulation hingegen erlischt der studentische Versicherungsschutz!
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen
Zeitraum ein Auslandsschutz besteht.
Für manche – i.d.R. außereuropäische – Länder kann der Abschluss einer privaten
Auslandskrankenversicherung ratsam sein. Bei Aufenthalten in Schwellen- oder
Entwicklungsländern ist auch zu prüfen, ob eine Rückholversicherung sinnvoll ist.
Unfallversicherung
Studierende sind in der Regel während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in
der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt
nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem
ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität
gegen Unfälle versichert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfall- und einer
privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Falls Sie entsprechende
private Inlands-Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der
Versicherungsschutz auch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen
Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden. Beim DAAD besteht auch die
Möglichkeit, auf eigene Kosten an einer Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall- und
Haftpflichtversicherung)
teilzunehmen.
Nähere
Auskünfte:
https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/
Die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz, auch im Rahmen
von Partnerschafts- und ERASMUS-Programmen, liegt alleine bei den Studierenden.
Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang
mit dem Auslandsaufenthalt entstehen.
Gesundheitsbescheinigungen und Impfung
Manche Länder (z.B. USA, VR China, Japan) verlangen diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen
Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den
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A – Allgemeines
Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen
werden. Der Studierende ist verpflichtet, sich eigenständig um notwendige oder
empfohlene Impfungen rechtzeitig zu kümmern!
Visum
Wer außerhalb der EU oder dem EWR studieren möchte, benötigt für viele Staaten,
z. B. die USA, Korea, Kolumbien ein Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der
Botschaft und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung
der Gasthochschule erhalten haben. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen
Reisepass benötigen, teilweise mit Vorschriften wie lange dieser noch gültig sein
muss. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt sowie den Botschaften der
betreffenden Länder (i.d.R. im Internet). Der Personalausweis genügt dagegen in
den meisten europäischen Ländern.
Nicht-EU-Bürger und Staatenlose
Auslandsstudienaufenthalte sind auch für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose möglich.
Informieren
Sie
sich
jedoch
bitte
rechtzeitig
über
die
genauen
Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland, wenn Sie Deutschland für längere Zeit
verlassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt
Würzburg oder im ISO. Informieren Sie sich außerdem bitte in der nächstgelegenen
Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes zu den Aufenthaltsbestimmungen Ihres
gewünschten Ziellandes, sofern Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des
Schengen-Raums planen.
Kindergeldfortzahlung
Studierende, deren Eltern Kindergeld erhalten, sollten abklären, ob und unter
welchen Voraussetzungen das Kindergeld auch während des Auslandsaufenthalts
weiter gezahlt wird. Kindergeld wird zumindest immer dann weitergezahlt, wenn der
Ausbildungsabschnitt im Ausland (auch Praktika!) studienrelevant ist.
Wohnmöglichkeiten an der Gasthochschule
Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, sollten sich frühzeitig an der
Gasthochschule nach Wohnmöglichkeiten erkundigen. Eventuell muss bereits im
Voraus eine Kaution oder Miete gezahlt werden. Bei Austauschprogrammen
vermitteln die Gasthochschulen meist Zimmer (Sie finden hierzu Infos i.d.R. auf der
Homepage der Gastuniversität unter „International“).
Prüfungen/Nachklausuren
Klären Sie auch ab, ob eine nicht bestandene Prüfung noch rechtzeitig vor Beginn
des Auslandsstudiums wiederholt werden könnte. In vielen Fächern ist festgelegt,
innerhalb welcher Frist nach einem Nichtbestehen die entsprechende Prüfung zum
zweiten Mal abgelegt werden muss. Dies kann mit einem geplanten Auslandsstudium
kollidieren und ist besonders wichtig für Bewerber, die in Ländern studieren wollen, in
denen der Beginn des Studienjahres bereits Mitte August bzw. Anfang September
liegt. Ein Auslandsaufenthalt kann jedoch als Grund für ein um ein Jahr
verschobenen Klausurantritt gewertet werden. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem
Fachbetreuer, manchmal ist es in Absprache mit den Dozenten auch möglich,
Studienleistungen vorzuziehen (v.a. bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten).
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A – Allgemeines
Internationale Studierendenausweise
Um ermäßigte Tarife in manchen Staaten – bei jeder Form des Auslandsaufenthaltes
– nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, sich vor der Abreise einen internationalen
Studierendenausweis ausstellen zu lassen. Sobald Sie sich an Ihrer ausländischen
Hochschule eingeschrieben haben, erhalten Sie jedoch einen im Gastland
anerkannten Studierendenausweis. Als beurlaubter Studierender erhalten Sie
ebenso einen Studentenausweis der Universität Würzburg, der auch in deutscher
Sprache im Ausland oft anerkannt wird.
Informationspflicht
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität.
Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zum Studienangebot, den
Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Die Informationspflicht
dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen und
überzeugende Argumente für Ihre Bewerbung zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem
Fall das Internetangebot der Gasthochschule, insbesondere die Hinweise für
Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch den
Programmverantwortlichen an der Universität Würzburg nach ihm zugesandten
Hinweisen der Gasthochschule sowie Erfahrungsberichten.
Meldepflicht für Auslandsaufenthalte
Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt beginnen, müssen Sie sich in unserer OnlineDatenbank moveonline eintragen. Dann können wir Ihnen auch bei nötigen
Bestätigungen etc. behilflich sein. Außerdem sind die Universität und Ihre Fakultät/Ihr
Institut angewiesen, genaue Zahlen über die Auslandsmobilität ihrer Studierenden zu
haben, was letztlich wieder Ihnen und anderen Studierenden zu Gute kommt.
Link zur Eintragung:
www.international.uni-wuerzburg.de/auslandsstudium/moveonline/ (im Laufe des
Jahres wird der Link durch einen neuen ersetzt!)
Auslandstudium mit Behinderung oder Kind
Die EU stellt im ERASMUS-Programm für Studierende mit Behinderungen oder mit
Kind zusätzliche Sondermittel zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an Frau Leidl
[email protected] im International Students Office. Eine Internetseite
mit zusätzlichen Informationen ist geplant.
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A – Allgemeines
8. Häufig gestellte Fragen
Die Universität, an der ich einen Auslandsaufenthalt verbringen möchte, hat
keine Partnerschaft - weder Erasmus noch ein Partnerschaftsprogramm - mit
der Universität Würzburg. Kann ich trotzdem dort ein Austauschsemester
absolvieren?
Grundsätzlich nicht. Sollte es sich aber um eine europäische Universität handeln und
Ihr Dozent oder Professor an einem Erasmus-Austausch mit dieser Universität
interessiert sein, könnte eine Austauschvereinbarung angestrebt werden. Andernfalls
steht es Ihnen frei, sich selbstständig an einer anderen Universität einzuschreiben.
Hierfür müssen Sie die Einschreibeanforderungen der ausländischen Universität
erfragen und selbstständig erfüllen. Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren
diese Broschüre und die BeraterInnen des International Student Offices im
persönlichen Gespräch. Grundsätzlich ist ein selbstständiges Auslandsstudium
schwerer zu organisieren und finanzieren.
Wie viele „Scheine“ werden mir bei einem Auslandsaufenthalt anerkannt? Gibt
es bestimmte Leistungen (z.B. Hausarbeit), die ich an der Gasthochschule zur
späteren Anerkennung erbringen muss?
Es gibt keine Begrenzung von anzuerkennenden Scheinen aus dem Ausland,
solange die Module keinen wesentlichen Unterschiede aufweisen . Wie die
Gleichwertigkeit erreicht werden kann (z.B. durch eine längere Hausarbeit an Stelle
einer kürzeren Hausarbeit im Ausland), besprechen Sie mit Ihrem Fachberater.
Welche Möglichkeit gibt es mit Studierenden der Universität Würzburg in
Kontakt zu treten, die bereits an einer Gasthochschule studiert haben?
Eine wertvolle Informationsquelle sind die Erfahrungsberichte ehemaliger
Austauschstudierender, die Sie im International Students Office (teilweise online)
sowie bei einigen Programmverantwortlichen einsehen können. Achten Sie auch auf
Informationsveranstaltungen (Informationen auf der Internetseite des International
Students Office und auf Facebook), bei denen oft ehemalige Austauschstudierende
von ihren Erfahrungen berichten.
Wie bekomme ich ein Fachgutachten von Dozenten/innen, wenn ich noch am
Anfang meines Studiums bin und das Semester zudem aus sehr vielen
Studierenden besteht?
Insbesondere für Empfehlungsschreiben sollten Sie möglichst eine Veranstaltung
der/des betreffenden Lehrenden besucht haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren
oder in die Sprechstunde gehen, bereiten Sie sich gut darauf vor, Ihre Motive und
Ihre besondere Eignung für ein Empfehlungsschreiben darzulegen. Zudem sollten
Sie entsprechende Leistungs- und ggf. Sprachnachweise mitbringen. Damit können
Sie dazu beitragen, dass die Gutachter sich ein möglichst umfassendes Bild von
Ihnen für ein positives Empfehlungsschreiben machen können.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren?
Das hängt stark von Ihrem Studiengang und dem angestrebten Abschluss
(Staatsexamen, Bachelor etc.) ab. Zur Bestimmung des geeigneten Zeitpunktes
eines Auslandsaufenthaltes gibt es auch formale Kriterien, bei einem
Erasmusaufenthalt z.B. müssen bei Antritt mind. zwei Fachsemester absolviert sein.
Das International Students Office empfiehlt Ihnen Rücksprache mit Ihrer
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A – Allgemeines
Fachstudienberatung oder Ihren Dozenten. Es kann sinnvoll sein, den
Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt (etwa ab dem 5. Semester)
einzuschieben, da hier oft bereits Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und
diese dann im Ausland vertieft werden können. Mit fundierten Kenntnissen können
Sie auch besser von einem Vergleich profitieren, der sich durch andere
Herangehensweisen und akademischen Ansichten an der Gasthochschule ergibt.
Meist ist daher das 5. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt geeignet,
nichtsdestotrotz ist aber auch ein späterer Zeitpunkt denkbar.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir beraten Sie gerne! 
Links: Teilbibliothek der Philosophischen Fakultät und rechts die Juristische Fakultät der ELTE
Budapest am Abend
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