A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
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A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
A – Allgemeines A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen Hier finden Sie ausführliche Informationen zu allen Bereichen: http://www.international.uni-wuerzburg.de/ Herzlich Willkommen! Die AuslandsberaterInnen des International Students Office (ehemals International Office): (bitte immer nur eine Person anschreiben) Florian Evenbye Kommissarischer Leiter des International Students Office Andrea Bender [email protected] insb. Partnerschaftsprogramme Thomas Berndt Ab 1.Oktober 2015: [email protected] Stellvertretender Leiter des International Students Office insb. Nordamerika Susanne Hermann [email protected] insb. Europa, ERASMUS-Praktika, Kuba-Sprachkurs Karolin Issing Nur bis 30. September 2015: [email protected] 6 A – Allgemeines Katharina Kurz [email protected] insb. Europa, COIMBRA-Group Verena Leidl [email protected] Fragen zur formellen Abwicklung beim ERASMUS-Studium sowie finanzielle Förderung Immanuel Petermeier [email protected] insb. Osteuropa, GUS, Nahost und Afrika Philipp Schleicher [email protected] insb. Asien, Südamerika Sie können während unserer Öffnungszeiten ohne Termin zu einer persönlichen Beratung vorbei kommen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen Beratungstermine auf Anfrage an. Unsere allgemeine Email-Adresse: [email protected] Sie finden uns im Campus Hubland Nord im Josef-Martin-Weg 54/2 Die Bushaltestelle „Bibliothekszentrum“ der Linie 10 Richtung „Campus Nord“ befindet sich direkt am International Students Office! 7 A – Allgemeines Veranstaltungen Das International Students Office führt Infoveranstaltungen durch, ist oft bei Universitätsfesten und Messen mit einem Stand vertreten und veranstaltet schon seit mehreren Jahren den beliebten „Internationalen Abend“. - Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite und auf der Facebook-Seite des International Student Office und Service Centre International Affairs - SIE MÖCHTEN AUSLANDSAUFENTHALTE IN IHREM FACH bekannter machen Wir kommen gerne in Ihr Fach, z.B. zu einer Infoveranstaltung, zu einem Vortrag oder mit einem Infostand. Dabei informieren wir beispielsweise über die Vorteile eines Auslandsaufenthaltes und insbesondere über die vielfältigen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihren Programmverantwortlichen, Professoren und Dozenten oder mit Ihrer Fachschaft oder Fachschaftinitiative! Diese sollten dann mit uns Kontakt aufnehmen, um alles Weitere (Räume, Termine etc.) zu besprechen. Ansprechpartner im International Students Office: [email protected] 8 A – Allgemeines 2. Vorbereitung des Studienaufenthalts im Ausland Bei Interesse an einem Studium im Ausland sollten Sie rechtzeitig, d.h. idealerweise eineinhalb Jahre im Voraus, beginnen, Informationen einzuholen und Ihr Vorhaben zu planen. So haben Sie genügend Zeit für die Auswahl einer Gasthochschule, eine eventuelle erste Kontaktaufnahme, die sorgfältige Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und die Beachtung der Abgabefristen. Aber auch für Nachzügler gibt es oft gute Möglichkeiten, ins Ausland zu gehen. Auch wenn Sie noch nicht genau wissen, welche Form des Auslandsaufenthaltes für Sie die Richtige ist, gibt es einige Aspekte, die zu einer gründlichen Vorbereitung gehören: Sie sollten sich überlegen, welches Land und welche Hochschule aufgrund Ihres Studieninteresses bzw. des dortigen Studienangebots für Ihren Aufenthalt besonders geeignet ist; Dazu ist es wichtig, sich Informationen über die fachlichen Studienmöglichkeiten und ggf. Bewerbungsvoraussetzungen an der möglichen Gastinstitution zu beschaffen; Weiterhin sind die Finanzierung des Auslandsaufenthalts (Eigenfinanzierung, Auslands-BAföG) und ggf. die Voraussetzungen für eine Bewerbung um ein Stipendium zu klären; Nehmen Sie eine ehrliche Einschätzung vor, ob die erforderlichen Sprachkenntnisse vorhanden sind bzw. ob und wie die noch fehlenden Sprachkenntnisse rechtzeitig erworben werden können, um dem akademischen Unterricht folgen zu können; Finden Sie heraus, welches der günstigste Zeitpunkt innerhalb Ihres Studiums ist und was die Voraussetzungen für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen sind; Überlegen Sie, ob Sie einen eigenständig organisierten Aufenthalt bevorzugen oder sich um einen Austauschplatz im Rahmen eines ausgeschriebenen Programms, wie z.B. ERASMUS+, bewerben wollen; Informieren Sie sich auch im Internet, www.international.uni-wuerzburg.de. u.a. auf der Seite des IO: Tipp: Erkundigen Sie sich auf international.uni-wuerzburg.de, im International Students Office oder in Ihrer Fakultät nach Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender! 9 A – Allgemeines 3. Wege zum Studium im Ausland – Grobe Vereinfachung zur Schnellübersicht – kein Ersatz zur Heftlektüre und zu einer persönlichen Beratung! +++ sehr hoch/sehr gut (möglich) ++ hoch/gut (mögl.) + mittel/möglich - niedrig/ eher nicht möglich ERASMUSStudium Partnerschaftsstipendien Auf eigene Faust „Free mover“ Einfach zu organisieren Finanzierung für Jahresaufenthalte (Reise, Lebenshaltungs-kosten ohne Auslands-BAföG od. priv. Stipendien) Finanzierung für Semesteraufenthalte (Reise, Lebenshaltungs-kosten ohne Ausland-BAfÖG od. priv. Stipendien) Finanzierung Studiengebühren +++ (jedoch bei Erhalt DAADStipendium: +++) Feste Ländersätze nach Ländergruppen ++ +++ für Europa da hohe Stipendien + bis ++ für außereuropäische Studienaufenthalte, da nur bei manchen Unis Lebenshaltungsstipendien) (Ausnahme Asien, Kyoto und Korea: ++ bis +++) +++ (0,- €) (Studiengebührenverbot) +++ (0,- €) (Studiengebührenerlass) Chance auf Studium an der Wunschuni + bei britisch-irischen und schwedischen Unis große Zahl an Bewerbern ++ andere Länder = höhere Chancen +++ (ERASMUS-Förderung bleibt anrechnungsfrei bis 300€ pro Monat) +++ (durch Learning Agreement zusätzlich garantiert) + (USA) bis +++ (z.B. Korea, Mexiko) je nach Universität (teils Ausnahmen für BAföGEmpfänger) ++ (entsprechend den Zulassungsbedingungen der Wunschuni) Weg Motiv Ausland-BAföG Anrechnung von Studienleistungen Nach Regionen (Vereinfachung!) Feste Ländersätze nach Ländergruppen Lebenshaltungskosten (vgl. auch Europäisches Statistikamt und EURES) +++ (anrechnungsfrei Monat) bis 300€ pro +++ (jedoch bei Stipendium: + ++ Erst ab Aufenthalten mindestens 6 Monaten/ 1 Sem. + (Abhängig Vergleichbarkeit Leistungen) sprachige Kurse Hoch Hoch in Großstädten, sonst mittel Sehr niedrig bis niedrig Keine Sehr hoch, günstiger in Irland und Schottland Keine (z.B. Polen) bis hoch (Baltikum) +++/ +++/ - Südeuropa und hispanophone Welt Oft niedrig, mittel in Italien und in großen Metropolen Keine bis niedrig +/+ Norditalien: +++/- Frankreich und frankophone Welt Mittel (z.B. Caen) bis erhöht (v.a. Paris, Straßburg, Genf), jedoch Vielzahl an Zusatzstipendien mögl. Mittel; hoch in Metropolen Keine bis sehr niedrig (Ausnahme Schweiz: hoch bis sehr hoch) - / +++ Belgien/Schweiz/ Kanada: +++/+++ Hoch bis sehr hoch +++/ - Mittel- und Ost-europa USA, Kanada, Australien, Neuseeland von von der Studiengebühren, EnglischErlernen wenn nicht über sprachige Kurse/ LandesAustauschprogramm Französischsprache (Gebühren staatl. Unis für EU-Bürger, Ausnahmen möglich) Skandinavien Britische Inseln PROMOS- 10 +++/ ++ Eher einfach Sprechen Sie bereits! Mittel bis schwer (einfacher: Rumänisch) Eher einfach (Schwerer: NeuGriechisch, Türkisch) Mittel Sprechen bereits! Sie A – Allgemeines Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Europa? Einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen EULändern gibt das Europäische Portal zur Beruflichen Mobilität (EURES). Auf der EURES-Webseite findet man umfangreiche Informationen zu den Lebenshaltungskosten in den einzelnen EU-Ländern: ec.europa.eu/ (Unterpunkt „Leben und Arbeiten“/ „Lebens- und Arbeitsbedingungen“/ „Lebenshaltungskosten“ – über verschiedene Filter erhält man die gewünschten Informationen). 4. In welche Sprachregion könnte ich gehen? Viele Studierende möchten mit einem Auslandsaufenthalt ihr Englisch verbessern und glauben, dass dies ausschließlich in englischsprachigen Ländern möglich ist. Englisch ist die wichtigste internationale Verkehrssprache. Gerade deshalb können Sie Ihre Englischkenntnisse auch sehr gut in Ländern außerhalb des angelsächsischen Raumes verbessern. An vielen unserer Partneruniversitäten in nicht-englischsprachigen Ländern werden englischsprachige Seminare und Vorlesungen angeboten, so dass man auch in der Fachsprache fit werden kann. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren Programmverantwortlichen und weiteren Dozenten auch danach, an welcher Universität Ihr Studienfach besonders gut studiert werden kann. Der Auslandsaufenthalt sollte in erster Linie unter akademischen Gesichtspunkten geplant werden. Zu ausgesuchten Sprachregionen folgende Hinweise: Französisch: • Französisch wird in über 50 Ländern gesprochen und weltweit oft als Fremdsprache gelernt und ist sowohl Amts- als auch Arbeitssprache der EU, der Afrikanischen Union und der Organisation Amerikanischer Staaten. • Englisch und Französisch sind alleinige Arbeitssprachen der UN (Vereinten Nationen). • Frankreich, Belgien und die Schweiz sind wichtige Handelspartner Deutschlands. • Kanada (mit dem französischsprachigen Québec) zählt zu den sieben größten Industrienationen der Welt. • Viele ehemalige frz. Kolonien (z.B. Vietnam oder die Maghrebstaaten) weisen ein hohes Wirtschaftswachstum auf. • Die frankophonen Staaten des subsaharischen Afrika lassen zudem durch ihr wirtschaftliches Wachstumspotential eine weiter steigende Bedeutung der französischen Sprache prognostizieren. Italienisch: • Italien ist der sechstwichtigste Handelspartner Deutschlands 2014 und der drittwichtigste für Bayern. Das betrifft neben den Ein- und Ausfuhren, auch den Tourismus in Richtung Bayern (je Platz 3). • Italienisch als Verkehrssprache in Osteuropa und Südamerika: Für den Arbeitsmarkt und die Handelsbeziehungen in bzw. nach Osteuropa (z.B. Kroatien, Albanien und Rumänien) sowie mit Amerika (z.B. Argentinien) ist 11 A – Allgemeines Italienisch u.a. aufgrund der Sprachkenntnisse der lokalen Bevölkerung, der Präsenz italienischer Firmen in diesen Gebieten bzw. wegen des hohen italienischen Bevölkerungsanteils von großer Bedeutung. Chinesisch: • Die am meisten gesprochene Sprache weltweit. • China gewinnt aufgrund hoher Wachstumsraten und seiner Größe zunehmend an politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung. • Handelspartnerrang: Import Platz zwei, Export Platz vier (2014). Portugiesisch: • Portugiesisch wird heute in 15 Staaten gesprochen und ist die fünftmeist gesprochenen Sprache weltweit, sowie die am dritthäufigsten gesprochene Sprache der westlichen Welt. • In der brasilianischen Megastadt Sao Paulo gibt es heute die meisten deutschen Außenstellen deutscher Firmen! Dies veranschaulicht die immense Bedeutung, die eine der größten Demokratien der Welt für deutsche Firmen spielt. Die Handelsbilanz mit Brasilien hat sich von 2004 bis heute verdoppelt. Polnisch: • Polen zählt heute zu den zehn wichtigsten Handelspartnern (Rang 8, 2014) • Polen ist ein Nachbarland Deutschlands; ein kontinuierlicher Ausbau politischer und kultureller Verbindungen ist ein konstantes Thema. Tschechisch: • Die tschechische Republik ist einer der wichtigen Wirtschaftspartner Bayerns und guter Nachbar mit dem die Zusammenarbeit zukünftig sicher noch stärker ausgebaut werden wird, z.B. durch Einführung der Sprache als Unterrichtsfach in Bayern. Niederländisch: • Die Niederlande sind nach Frankreich Deutschlands zweitwichtigster Wirtschaftspartner. In neun Staaten ist Niederländisch Amtssprache. 5. Sprachkenntnisse und -tests Sprachliche Voraussetzungen • Sie sollten die Sprache des Gastlandes so gut beherrschen, dass Sie nicht nur in der Lage sind, den Lehrveranstaltungen zu folgen, sondern sich auch mündlich und schriftlich zu Themen Ihres Faches äußern können. • Einige Universitäten fordern zudem nachgewiesene Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Sprachniveau (überwiegend B1) vor Beginn des Auslandssemesters. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bitte unbedingt rechtzeitig auf der Internetseite der gewünschten Gastuniversität und/oder beim International Students Office. • Falls Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, empfehlen wir Ihnen, Sprachkurse in Deutschland oder im Ausland zu besuchen. Dass Sie vor Ort Ihre Sprachkenntnisse wahrscheinlich sehr schnell verbessern werden, sollten Sie in Ihren Überlegungen berücksichtigen. 12 A – Allgemeines Da Prüfungsleistungen meist am Ende des Semesters anstehen, haben Sie außerdem noch die Chance während des Semesters Sprachkenntnisse auf Prüfungsniveau zu verbessern. • Für Praktika sollten Sie von Anfang an in der Lage sein, sich gut ausdrücken zu können. • Es ist dringend ratsam, während des Auslandsstudiums Sprachkurse an der Gasthochschule zu besuchen. • Im Rahmen von ERASMUS+ finden seit 2014 verpflichtende OnlineEinstufungstests statt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird ein an das erreichte Sprachniveau angelehnter Online-Sprachkurs zur Verfügung gestellt (Übersicht der Sprachen in Abschnitt B „ERASMUS“). Sprachkurse Das Zentrum für Sprachen (ZfS) der Universität Würzburg (http://www.zfs.uniwuerzburg.de/) bietet Kurse in Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch an. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich, insbesondere für Spanisch und Schwedisch. Daneben sind im Vorlesungsverzeichnis auch Lehrveranstaltungen zu weiteren Fremdsprachen aufgeführt, die in den Fakultäten angeboten werden, wie Arabisch, Chinesisch, Finnisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch oder Ukrainisch. Das Zentrum für Sprachen bietet in seiner Mediothek darüber hinaus Sprachlernsoftware, Internetressourcen, fremdsprachige Filme und "klassische" Materialien wie Lehr- und Wörterbücher für Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch. Zusätzlich bietet die Mediathek des ZfS Sprachtutorien zum begleitenden Selbststudium an in Arabisch, Französisch, Russisch, Schwedisch und Türkisch. Über das Programm face2face des ZfS finden Sie Tandempartner, die aktuell gerade einen Auslandsaufenthalt in Würzburg verbringen (http://www.zfs.uniwuerzburg.de/mediothek/face2face/). Weiterhin bietet z.B. die Juristische Fakultät ein breites Angebot an Sprach- und Fachsprachkursen – mehr Informationen auf der Homepage der Fakultät. Das RUSSICUM bietet das Institut für Slawistik für Studierende aller Fakultäten an. Das Institut für Slawistik der Uni Hamburg bietet einen Online-Kurs zur slowenischen Sprache kostenlos an: http://www.slowenisch.uni-hamburg.de Daneben bieten Volkshochschulen weitere Sprachen an. An der Volkshochschule Würzburg finden Sie derzeit u.a. folgende Sprachen: Arabisch, Chinesisch, Dänisch, Hebräisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Latein, Neugriechisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Russisch, Schwedisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. https://www.vhs-wuerzburg.info/sprachen Das Kurstempo ist in der Regel nicht auf Studierende zugeschnitten, weshalb Sie zunächst versuchen sollten, die an der Julius-Maximilians-Universität angebotenen Kurse zu besuchen. Informationen speziell zu Sommersprachkursen an staatlichen Universitäten weltweit veröffentlicht der DAAD in einer eigenen Datenbank unter: 13 A – Allgemeines https://www.daad.de/ausland/sprachen-lernen/sprachkurse/de/476-sprachkurse-anhochschulen-in-ausgewaehlten-laendern/. Hinweis: Bei der Planung Ihres Auslandsstudiums sollten Sie auch berücksichtigen, dass in manchen Ländern neben landessprachlichen Studiengängen auch Studiengänge in anderen Unterrichtssprachen möglich sind. Es gibt beispielsweise oft englischsprachige Programme in den Niederlanden, Belgien, Skandinavien, Asien (z.B. Korea) sowie Mitteleuropa (z.B. Ungarn, Polen), Südost- und Osteuropa (z.B. Rumänien), Portugal und in Norditalien. Neben guten Englischkenntnissen ist es zur besseren Integration aber erstrebenswert, zumindest Grundkenntnisse der Landessprache zu besitzen. Beachten Sie, dass an Universitäten mehrsprachiger Länder oft in einer (Regional-)Sprache unterrichtet wird (z.B. Katalanisch an der Universität Barcelona). Stipendien für hochwertige Französischkurse an der Université de Caen schreibt das ISO aus: Mehr in Abschnitt C. Nachweis der Sprachkenntnisse In der Regel ist bei der Bewerbung an einer ausländischen Hochschule bzw. einer Stipendienbewerbung, spätestens jedoch bei der Einschreibung, eine ausreichende Sprachkompetenz nachzuweisen. Der Nachweis ist nur in der Unterrichtssprache erforderlich. Bei Bewerbungen auf ERASMUS-Plätze legt der Programmverantwortliche fest, welche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Gasthochschulen teilweise auf Mindestkenntnisse bestehen. Angaben dazu finden Sie auf den Seiten des ISO der Gastuniversität unter „ERASMUS Incoming“, „Exchange Students“ oder ähnlichen Stichwörtern. Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen: Für einige Sprachen besteht die Möglichkeit, Sprachprüfungen, die von der Gasthochschule anerkannt werden, bereits in Deutschland zu absolvieren. An der juristischen Fakultät gibt es solche Prüfungen für Spanisch und einen für Juristen spezialisierten Englischtest, den ILEC. Bei einer Bewerbung auf Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg (Abschnitt C) müssen Sie für die USA (außer Austin, Albuquerque, Flagler College) Ergebnisse des TOEFL-Tests nachweisen. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich! Für Studierende romanischer Sprachen ist der Nachweis an der erfolgreichen Teilnahme sprachpraktischer Kurse ausreichend. Achtung: Sprachtests für Bewerbungen beim International Students Office in Würzburg können nur anerkannt werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten abgelegt wurden. Informationen erhalten Sie mit den Bewerbungsformularen. Gutachten und Sprachtest müssen von unterschiedlichen Universitätsmitarbeitern stammen. Bitte arbeiten Sie intensiv an einer Verbesserung Ihrer Sprachkenntnisse, da Sprachkenntnisse ein Auswahlkriterium für Stipendienplätze sind! Bitte beachten Sie die Hinweise zu Sprachzeugnissen auf den Internetseiten des International Students Office! 14 A – Allgemeines Hinweis: Abiturzeugnisse, die nicht älter als 12 Monate sind und in denen die Fremdsprachenkenntnisse bereits in den Niveaustufen des GER angegeben werden (A1-C2), können ebenfalls unter bestimmten Bedingungen als Sprachnachweis akzeptiert werden. Bitte erkundigen Sie sich bei den Mitarbeitern des International Students Office. 6. Finanzierung des Auslandsaufenthalts Wieviel ein Auslandsaufenthalt kostet, hängt u.a. davon ab, ob Sie Studiengebühren an der Gasthochschule entrichten müssen – diese entfallen i.d.R. nur bei den Austauschprogrammen, die Sie in diesem Heft finden. Weiterhin sind die Lebenshaltungskosten am Studienort zu berücksichtigen. Hier ist auch darauf zu achten, dass beispielsweise Mieten zwischen Metropolen und Provinz oft größere Spannweiten aufweisen als in Deutschland. Für die USA können außerdem hohe Gebühren für TOEFL, VISA und die Arbeitserlaubnis (bei Praktika) anfallen. Förderungsmöglichkeiten: Arten von Stipendien Stipendien müssen nicht zwangsläufig aus finanziellen Leistungen bestehen. Sie können stattdessen oder zusätzlich den Erlass von Studiengebühren oder die kostenlose Bereitstellung eines Wohnheimplatzes umfassen. Die häufigsten Stipendientypen: Vermittlung an einen bestimmten Hochschulort (z.B. Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg oder ERASMUS+): Das Programm ist i.d.R. mit einem Studiengebührenerlass, manchmal auch mit weiteren Leistungen – wie z.B. einem finanziellen Zuschuss – verbunden. Der Bewerber erhält eine finanzielle Leistung von einer stipendiengebenden Organisation. Die Wahl des Hochschulorts und die Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule erfolgt selbstständig durch den Bewerber, der seine Wahl in einer Darstellung seines Vorhabens für den Auslandsaufenthalt gegenüber dem Stipendiengeber begründen muss (dieses Verfahren wird bei den meisten DAAD-Programmen und PROMOS praktiziert). Bitte beachten Sie dabei die frühen Bewerbungsfristen des DAAD! Hinweise bietet die DAAD-Broschüre „Studium, Forschung, Lehre – Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche“ (im ISO erhältlich!). Daneben gibt es weitere Anbieter von Stipendien, z.B. Regierungsstellen und Förderorganisationen des jeweiligen Landes oder private und öffentliche Stiftungen, wie die Fulbright-Kommission für USA-Aufenthalte. Erkundigen Sie sich im International Students Office nach für Sie passenden Förderprogrammen! Wichtig: Für viele Stipendien enden die Fristen zur Einreichung der Unterlagen ein Jahr vor dem Auslandsaufenthalt, für Nordamerika sogar bis zu eineinhalb Jahre davor! 15 A – Allgemeines Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) www.daad.de Als gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen hat der DAAD die Aufgabe, die internationalen Hochschulbeziehungen zu fördern, u.a. durch den Austausch von Studierenden. Der DAAD ist die wichtigste deutsche Förderorganisation für das Studium im Ausland. Über Stipendienmöglichkeiten des DAAD informiert eine Datenbank im Internet, die nach Studienrichtung und Land abgefragt werden kann: https://www.daad.de/ausland/studieren/stipendium/de/70-stipendien-finden-undbewerben/). Vollstipendien an Studierende können bis zu 1.200 € pro Monat (Japan) betragen. Für Promotionsstudierende liegen die Fördersätze durchweg über 1000 €. Die wichtigsten DAAD- Fördermöglichkeiten während des Studiums: 1. Jahresaufenthalte an ausländischen Hochschulen Der DAAD vergibt hoch dotierte Stipendien für Jahresaufenthalte im Rahmen eines Studiums an einer anerkannten Hochschule im Ausland. 2. Graduiertenprogramme für Aufbaustudiengänge, Masterprogramme, MBA, Doktoranden und Promovierte Informationen erhalten Sie unter www.daad.de und in der im ISO erhältlichen Broschüre des DAAD in Kapitel 2. Die an der Universität Würzburg mit Forschungsförderung betrauten Referate der Zentralverwaltung stehen Interessenten ebenso für Auskünfte zur Verfügung. Zudem können Sie die Datenbank zur Forschungsförderung der EU nutzen: http://cordis.europa.eu/home_de.html Stipendienvergabe DAAD-Stipendien werden leistungsabhängig anhand folgender Kriterien vergeben: Leistungsnachweise Gutachten des Hochschullehrers Beschreibung des Studienvorhabens Bisherige Fachkenntnisse und Entwicklungspotenzial der Bewerber Ggf. besteht eine zweite Runde, in der sich die ausgewählten KandidatInnen einer Kommission vorstellen Informationen Das Internetangebot daad.de ist eine sehr umfangreiche Informationsquelle! Förderung durch Auslands-BAföG auslandsbafoeg.de/ Für einen Studienauslandsaufenthalt erhalten wesentlich mehr Studierende Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland, denn zusätzliche Kosten einer Ausbildung im Ausland lassen den Bedarfssatz bzw. die Bemessungsgrenzen für das anzurechnende Einkommen der Eltern/des Studenten erheblich ansteigen. Eine Bewerbung lohnt sich! 16 A – Allgemeines Was ist wichtig? Studierende müssen ihren ständigen Wohnsitz in der BRD haben Der Studienaufenthalt muss fachorientiert sein Auch Praktika können ggf. gefördert werden BAföG-Anträge sollten mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden. Grundsätzlich: Maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt bei der BAföGFörderungshöchstdauer unberücksichtigt, d.h. sie wird faktisch verlängert. Das BAföG-Amt unterscheidet dabei nicht, ob der Studierende an der deutschen Universität beurlaubt war oder nicht! Ausnahme: Die Studienordnung sieht einen Auslandsaufenthalt ausdrücklich vor (sog. integrierter Aufenthalt), dann gibt es keine Verlängerung der Förderungshöchstdauer! BAföG und Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: Für Auslandsstudien außerhalb der EU und der Schweiz gilt: Ausbildungsförderung kann für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr, und wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist, maximal bis zu 5 Semestern gewährt werden. Voraussetzung ist, dass dem Auslandsaufenthalt ein mindestens einjähriges Studium im Inland vorausgeht (bei einem Masterstudium ist diese Voraussetzung auch durch ein vorausgegangenes Bachelorstudium erfüllt). Auslands-BAföG innerhalb der EU (und Schweiz): Hier können Sie entweder für einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (s.o.), oder alternativ auch für ein vollständiges Studium bis zur maximalen Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung erhalten. Ein vorangegangenes Inlandsstudium ist hier nicht erforderlich. Die Mindestdauer für eine Förderung nach BAföG für ein Auslandsstudium muss 6 Monate/1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation betragen. Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen deutlich höhere Fördersätze als im Inland, nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € für ein Studienjahr in voller Höhe als Zuschuss) und Zuschüsse zu den Kosten der Krankenversicherung und der An- und Abreise. Bis zu 300 € aus anderen Förderungen bleiben übrigens anrechnungsfrei, wovon z.B. ERASMUS-Studierende profitieren! Auslands-BAföG-berechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern unter bestimmten Bedingungen auch andere Studierende der Universität Würzburg. Bitte erkundigen Sie sich bei einem Amt für Ausbildungsförderung. Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte informieren Sie sich über die jeweils aktuell gültigen Regelungen beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Zuständiges Amt für Auslands-BAföG Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Kontaktdaten der für das jeweilige Land zuständigen Studentenwerke (das Studentenwerk Würzburg bearbeitet nur das Inlands-BAföG!): www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php 17 A – Allgemeines 7. Ergänzende Hinweise für Auslandsaufenthalte Anerkennung von Studienleistungen Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts mit den zuständigen Hochschullehrern an der Uni Würzburg absprechen. Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der Gasthochschule. Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, so dass zwei in Betracht kommende Kurse oder Module nicht identisch in Aufbau, Inhalt und Prüfungsleistung sein müssen, um anerkannt zu werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern! Weiter Infos zum Thema Anerkennung finden Sie auch auf der Internetseite des IO: http://www.international.uniwuerzburg.de/auslandsstudium/allgemeines/anerkennung_studienleistung/ Informationen zur Anerkennung von akademischen Graden finden Sie auf folgenden Internetseiten: http://www.km.bayern.de/studenten/studium-undabschluesse/annerkennung-von-auslandsstudien-und-graden.html und https://www.daad.de/ausland/studieren/bewerbung/de/64-anerkennung-vonleistungen-und-abschluessen/ . Anerkennung und ERASMUS+: Durch das neue Learning Agreement wird die Vorabanerkennung garantiert. Lesen Sie mehr im ERASMUS+ Kapitel. Beurlaubung Studierende können sich für einen Auslandsstudienaufenthalt beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Beurlaubungen zu einem späteren Zeitpunkt während des Studiums bleiben jedoch möglich. Auskünfte und Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei, Campus Hubland Nord, Oswald-Külpe-Weg 84/2 (rechter Eingang). Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werde. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden. In den neuen Studiengängen nach Bologna-Reform und neuer ASPO/LASPO können Sie 29 Credit Points, bzw. Ihre Leistungsscheine bei alten Studiengängen, in ihr Würzburger Studium einbringen – d.h. aus dem Ausland mitbringen – ohne dass die Semesterzahl nachträglich weitergezählt wird. Ab 30 ECTS-Punkten wird die Fachsemesterzahl um eins weitergezählt. Vorteil: Wenn sie nicht 30 ECTS-Punkte im Ausland schaffen, können Sie entsprechend ein oder zwei Semester länger studieren. Da Sie das eine oder andere Modul jedoch mitbringen und anschließend anerkennen lassen, können Sie die offizielle Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt verkürzen oder aber die restlichen Semester mit geringerem Aufwand studieren. Das Erreichen der 30 Punkte-Grenze stellt keinen Nachteil dar! BITTE BEACHTEN SIE MÖGLICHE ABWEICHUNGEN BEI ALTER ASPO/LASPO! 18 A – Allgemeines Versicherungsschutz Krankenversicherung Auch an den meisten ausländischen Hochschulen besteht Krankenversicherungspflicht, der durch Abschluss der jeweils landesüblichen Versicherung nachgekommen werden kann. Teilweise unterscheiden sich die Versicherungssysteme in den Leistungen allerdings erheblich vom deutschen System (in den USA z.B. hinsichtlich eines Eigenanteils an Krankenhauskosten). In manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw. eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. V.a. in der EU und den EFTA-Staaten ist dies meist unproblematisch und ohne bzw. nur mit geringen Mehrkosten verbunden. Bitte informieren Sie sich vor Antritt des Auslandsaufenthaltes bei Ihrer Krankenversicherung. Studierende einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, besteht sein Versicherungsschutz in allen Ländern, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung besteht. Vor Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz garantieren. Bei Exmatrikulation hingegen erlischt der studentische Versicherungsschutz! Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen Zeitraum ein Auslandsschutz besteht. Für manche – i.d.R. außereuropäische – Länder kann der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung ratsam sein. Bei Aufenthalten in Schwellen- oder Entwicklungsländern ist auch zu prüfen, ob eine Rückholversicherung sinnvoll ist. Unfallversicherung Studierende sind in der Regel während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität gegen Unfälle versichert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfall- und einer privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Falls Sie entsprechende private Inlands-Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der Versicherungsschutz auch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden. Beim DAAD besteht auch die Möglichkeit, auf eigene Kosten an einer Gruppenversicherung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) teilzunehmen. Nähere Auskünfte: https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/ Die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz, auch im Rahmen von Partnerschafts- und ERASMUS-Programmen, liegt alleine bei den Studierenden. Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen. Gesundheitsbescheinigungen und Impfung Manche Länder (z.B. USA, VR China, Japan) verlangen diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den 19 A – Allgemeines Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen werden. Der Studierende ist verpflichtet, sich eigenständig um notwendige oder empfohlene Impfungen rechtzeitig zu kümmern! Visum Wer außerhalb der EU oder dem EWR studieren möchte, benötigt für viele Staaten, z. B. die USA, Korea, Kolumbien ein Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung der Gasthochschule erhalten haben. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen Reisepass benötigen, teilweise mit Vorschriften wie lange dieser noch gültig sein muss. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt sowie den Botschaften der betreffenden Länder (i.d.R. im Internet). Der Personalausweis genügt dagegen in den meisten europäischen Ländern. Nicht-EU-Bürger und Staatenlose Auslandsstudienaufenthalte sind auch für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose möglich. Informieren Sie sich jedoch bitte rechtzeitig über die genauen Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland, wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg oder im ISO. Informieren Sie sich außerdem bitte in der nächstgelegenen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes zu den Aufenthaltsbestimmungen Ihres gewünschten Ziellandes, sofern Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Schengen-Raums planen. Kindergeldfortzahlung Studierende, deren Eltern Kindergeld erhalten, sollten abklären, ob und unter welchen Voraussetzungen das Kindergeld auch während des Auslandsaufenthalts weiter gezahlt wird. Kindergeld wird zumindest immer dann weitergezahlt, wenn der Ausbildungsabschnitt im Ausland (auch Praktika!) studienrelevant ist. Wohnmöglichkeiten an der Gasthochschule Studierende, die ein Auslandsstudium anstreben, sollten sich frühzeitig an der Gasthochschule nach Wohnmöglichkeiten erkundigen. Eventuell muss bereits im Voraus eine Kaution oder Miete gezahlt werden. Bei Austauschprogrammen vermitteln die Gasthochschulen meist Zimmer (Sie finden hierzu Infos i.d.R. auf der Homepage der Gastuniversität unter „International“). Prüfungen/Nachklausuren Klären Sie auch ab, ob eine nicht bestandene Prüfung noch rechtzeitig vor Beginn des Auslandsstudiums wiederholt werden könnte. In vielen Fächern ist festgelegt, innerhalb welcher Frist nach einem Nichtbestehen die entsprechende Prüfung zum zweiten Mal abgelegt werden muss. Dies kann mit einem geplanten Auslandsstudium kollidieren und ist besonders wichtig für Bewerber, die in Ländern studieren wollen, in denen der Beginn des Studienjahres bereits Mitte August bzw. Anfang September liegt. Ein Auslandsaufenthalt kann jedoch als Grund für ein um ein Jahr verschobenen Klausurantritt gewertet werden. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Fachbetreuer, manchmal ist es in Absprache mit den Dozenten auch möglich, Studienleistungen vorzuziehen (v.a. bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten). 20 A – Allgemeines Internationale Studierendenausweise Um ermäßigte Tarife in manchen Staaten – bei jeder Form des Auslandsaufenthaltes – nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, sich vor der Abreise einen internationalen Studierendenausweis ausstellen zu lassen. Sobald Sie sich an Ihrer ausländischen Hochschule eingeschrieben haben, erhalten Sie jedoch einen im Gastland anerkannten Studierendenausweis. Als beurlaubter Studierender erhalten Sie ebenso einen Studentenausweis der Universität Würzburg, der auch in deutscher Sprache im Ausland oft anerkannt wird. Informationspflicht Bitte informieren Sie sich im Vorfeld einer Bewerbung über Ihre Wunschuniversität. Sie sind verpflichtet, eigenverantwortlich Informationen zum Studienangebot, den Sprachvoraussetzungen oder Wohnmöglichkeiten einzuholen. Die Informationspflicht dient auch dazu, keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen und überzeugende Argumente für Ihre Bewerbung zu finden. Dazu nutzen Sie in jedem Fall das Internetangebot der Gasthochschule, insbesondere die Hinweise für Austauschstudierende des dortigen International Office. Fragen Sie auch den Programmverantwortlichen an der Universität Würzburg nach ihm zugesandten Hinweisen der Gasthochschule sowie Erfahrungsberichten. Meldepflicht für Auslandsaufenthalte Wenn Sie einen Auslandsaufenthalt beginnen, müssen Sie sich in unserer OnlineDatenbank moveonline eintragen. Dann können wir Ihnen auch bei nötigen Bestätigungen etc. behilflich sein. Außerdem sind die Universität und Ihre Fakultät/Ihr Institut angewiesen, genaue Zahlen über die Auslandsmobilität ihrer Studierenden zu haben, was letztlich wieder Ihnen und anderen Studierenden zu Gute kommt. Link zur Eintragung: www.international.uni-wuerzburg.de/auslandsstudium/moveonline/ (im Laufe des Jahres wird der Link durch einen neuen ersetzt!) Auslandstudium mit Behinderung oder Kind Die EU stellt im ERASMUS-Programm für Studierende mit Behinderungen oder mit Kind zusätzliche Sondermittel zur Verfügung, bitte wenden Sie sich an Frau Leidl [email protected] im International Students Office. Eine Internetseite mit zusätzlichen Informationen ist geplant. 21 A – Allgemeines 8. Häufig gestellte Fragen Die Universität, an der ich einen Auslandsaufenthalt verbringen möchte, hat keine Partnerschaft - weder Erasmus noch ein Partnerschaftsprogramm - mit der Universität Würzburg. Kann ich trotzdem dort ein Austauschsemester absolvieren? Grundsätzlich nicht. Sollte es sich aber um eine europäische Universität handeln und Ihr Dozent oder Professor an einem Erasmus-Austausch mit dieser Universität interessiert sein, könnte eine Austauschvereinbarung angestrebt werden. Andernfalls steht es Ihnen frei, sich selbstständig an einer anderen Universität einzuschreiben. Hierfür müssen Sie die Einschreibeanforderungen der ausländischen Universität erfragen und selbstständig erfüllen. Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren diese Broschüre und die BeraterInnen des International Student Offices im persönlichen Gespräch. Grundsätzlich ist ein selbstständiges Auslandsstudium schwerer zu organisieren und finanzieren. Wie viele „Scheine“ werden mir bei einem Auslandsaufenthalt anerkannt? Gibt es bestimmte Leistungen (z.B. Hausarbeit), die ich an der Gasthochschule zur späteren Anerkennung erbringen muss? Es gibt keine Begrenzung von anzuerkennenden Scheinen aus dem Ausland, solange die Module keinen wesentlichen Unterschiede aufweisen . Wie die Gleichwertigkeit erreicht werden kann (z.B. durch eine längere Hausarbeit an Stelle einer kürzeren Hausarbeit im Ausland), besprechen Sie mit Ihrem Fachberater. Welche Möglichkeit gibt es mit Studierenden der Universität Würzburg in Kontakt zu treten, die bereits an einer Gasthochschule studiert haben? Eine wertvolle Informationsquelle sind die Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender, die Sie im International Students Office (teilweise online) sowie bei einigen Programmverantwortlichen einsehen können. Achten Sie auch auf Informationsveranstaltungen (Informationen auf der Internetseite des International Students Office und auf Facebook), bei denen oft ehemalige Austauschstudierende von ihren Erfahrungen berichten. Wie bekomme ich ein Fachgutachten von Dozenten/innen, wenn ich noch am Anfang meines Studiums bin und das Semester zudem aus sehr vielen Studierenden besteht? Insbesondere für Empfehlungsschreiben sollten Sie möglichst eine Veranstaltung der/des betreffenden Lehrenden besucht haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren oder in die Sprechstunde gehen, bereiten Sie sich gut darauf vor, Ihre Motive und Ihre besondere Eignung für ein Empfehlungsschreiben darzulegen. Zudem sollten Sie entsprechende Leistungs- und ggf. Sprachnachweise mitbringen. Damit können Sie dazu beitragen, dass die Gutachter sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen für ein positives Empfehlungsschreiben machen können. Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren? Das hängt stark von Ihrem Studiengang und dem angestrebten Abschluss (Staatsexamen, Bachelor etc.) ab. Zur Bestimmung des geeigneten Zeitpunktes eines Auslandsaufenthaltes gibt es auch formale Kriterien, bei einem Erasmusaufenthalt z.B. müssen bei Antritt mind. zwei Fachsemester absolviert sein. Das International Students Office empfiehlt Ihnen Rücksprache mit Ihrer 22 A – Allgemeines Fachstudienberatung oder Ihren Dozenten. Es kann sinnvoll sein, den Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt (etwa ab dem 5. Semester) einzuschieben, da hier oft bereits Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und diese dann im Ausland vertieft werden können. Mit fundierten Kenntnissen können Sie auch besser von einem Vergleich profitieren, der sich durch andere Herangehensweisen und akademischen Ansichten an der Gasthochschule ergibt. Meist ist daher das 5. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt geeignet, nichtsdestotrotz ist aber auch ein späterer Zeitpunkt denkbar. Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne! Links: Teilbibliothek der Philosophischen Fakultät und rechts die Juristische Fakultät der ELTE Budapest am Abend 23