A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen

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A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
A – Allgemeines
A – ALLGEMEINER ABSCHNITT
1. Beratung und Informationen
Die AuslandsberaterInnen des International Students Office:
(bitte immer nur eine Person anschreiben)
Andrea Bender
[email protected]
insb. Partnerschaftsprogramme und
Coimbra Group Student Exchange Network
Thomas Berndt
[email protected]
Stellvertretender Leiter des International Students Office
insb. Nordamerika
nur Mo-Mi und Fr vormittags
Florian Evenbye
Kommissarischer Leiter des International Students Office
ERASMUS-Koordinator der Universität
ERASMUS-Experte der EU/des DAAD
(Termine nur nach vorheriger Vereinbarung)
Susanne Hermann
[email protected]
insb. Europa, ERASMUS-Praktika, Kuba-Sprachkurs,
ERASMUS-Mobilität mit Partnerländern
Heidi Köllmann
[email protected]
insb. Nordamerika und Asien
nur vormittags
Katharina Kurz
[email protected]
insb. Europa, ERASMUS-Studium
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A – Allgemeines
Verena Leidl
[email protected]
Fragen zu formellen und finanziellen Aspekten beim ERASMUS-Studium
Immanuel Petermeier
[email protected]
insb. GUS, Nahost und Afrika
(Termine nur nach vorheriger Vereinbarung)
Philipp Schleicher
[email protected]
insb. Südamerika
nur Di-Do
Ursula Shahmary
[email protected]
PROMOS-Stipendium
Sie können während unserer Öffnungszeiten ohne Termin zu einer persönlichen
Erstberatung vorbeikommen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen
Beratungstermine auf Anfrage an.
Unsere allgemeine Email-Adresse:
[email protected]
Umfangreiche Informationen und Bewerbungsunterlagen:
www.international.uni-wuerzburg.de
Sie finden uns am Campus Hubland Nord im Josef-Martin-Weg 54/2
Die Bushaltestelle „Bibliothekszentrum“ der Linie 10 Richtung „Campus Nord“
befindet sich direkt am International Students Office!
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A – Allgemeines
Veranstaltungen
Das International Students Office führt Infoveranstaltungen durch, ist bei
Universitätsfesten und Messen mit einem Stand vertreten und veranstaltet schon seit
mehreren Jahren den beliebten „Internationalen Abend“.
- Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite und auf der
Facebook-Seite des International Students Office -
SIE MÖCHTEN AUSLANDSAUFENTHALTE IN IHREM FACH
BEKANNTER MACHEN?
Wir kommen gerne in Ihr Fach, z.B. zu einer Infoveranstaltung, zu einem
Vortrag oder mit einem Infostand. Dabei informieren wir beispielsweise
über die Vorteile eines Auslandsaufenthaltes und insbesondere über die
vielfältigen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihren ERASMUSFachkoordinatoren, Professoren und Dozenten oder mit Ihrer Fachschaft
oder Fachschaftsinitiative! Diese sollten dann mit uns Kontakt aufnehmen,
um alles Weitere (Räume, Termine etc.) zu besprechen.
Kontakt:
[email protected]
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A – Allgemeines
2. Auslandsaufenthalt erfolgreich gestalten!
Damit Ihr Auslandsaufenthalt zu einem wertvollen und unvergesslichen Ereignis wird,
haben wir für Sie einen kleinen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen zur
Orientierung dienen soll: Fünf Schritte zu einem erfolgreichen Auslandsaufenthalt!
- Vor der Studienplatzvergabe Schritt 1: Rechtzeitig planen heißt…
 Den passenden Zeitpunkt bestimmen
Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig, d.h. eineinhalb Jahre im Voraus, Ihren Aufenthalt
zu planen. Bei manchen Austauschprogrammen gibt es formale Kriterien, z. B.
müssen bei einem Erasmus-Aufenthalt bei Antritt mind. zwei Fachsemester
absolviert sein. Es kann sinnvoll sein, den Auslandsaufenthalt zu einem späteren
Zeitpunkt zu planen (etwa ab dem 5. Semester), da hier oft bereits Schwerpunkte im
Studium gesetzt wurden und diese dann im Ausland vertieft werden können. Das ISO
empfiehlt Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Fachstudienberatung oder Ihren
Dozenten.
 Sprachregion bzw. Gastland festlegen
Bei dieser Frage ist es empfehlenswert, nicht nur persönliche Vorlieben zu einem
bestimmten Land in Betracht zu ziehen, sondern vorhandene Sprachkenntnisse zu
berücksichtigen (siehe auch Kapitel 4 zum Thema Sprachkenntnisse). Dabei ist zu
beachten, dass die Landessprache nicht immer die Unterrichtssprache sein muss, da
in vielen Ländern ein umfangreiches Kursangebot auf Englisch besteht (so z.B. in
Skandinavien, dem Baltikum und Osteuropa, s. Abschnitt B „Erasmus-Studium“).
 Gasthochschule bestimmen
Neben der Entscheidung für eine bestimmte Sprachregion bzw. ein bestimmtes
Land, ist es noch viel wichtiger, möglichst schnell die auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnittene, optimale Hochschule zu finden. Eine Übersicht der an der Universität
Würzburg angebotenen Austauschplätze finden Sie in den Abschnitten B
(ERASMUS-Studium) und C (weitere Partnerschaftsprogramme der Universität
Würzburg) dieser Broschüre oder auf der Internetseite des International Students
Office. Nutzen Sie unbedingt auch den Internetauftritt der Universitäten im Ausland,
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A – Allgemeines
um sich über Kursangebot und die jeweiligen Universitäten zu informieren. Dabei ist
es wichtig herauszufinden, ob die Wunschuniversität voraussichtlich über ein gutes
Studienangebot in Ihrem Fach verfügt, so dass Ihr Auslandsaufenthalt Sie nicht nur
sprachlich, sondern vor allem fachlich voranbringt. Selbstverständlich können Sie
sich bei dem Erasmus-Fachkoordinator Ihrer Fakultät über Ihre Wunschuniversität
informieren oder sich im ISO beraten lassen. Tipp: Lesen Sie die Erfahrungsberichte
der ehemaligen Austauschstudierenden auf der Internetseite des ISO.
 Finanzierung abklären
Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Förderprogramme für den von Ihnen
gewünschten Auslandsaufenthalt bestehen. Kommen Sie zur allgemeinen Beratung
ins ISO, wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten! Wenn Sie einen
eigenständig organisierten Aufenthalt bevorzugen, empfehlen wir, sich genaue
Informationen
über
die
Lebenshaltungskosten
des
gewünschten
Zielortes
einzuholen, damit Ihr Studienaufenthalt ohne unerwartete Überraschungen verläuft.
 Sprachkenntnisse berücksichtigen
Manche
Universitäten
bestimmten
fordern
Sprachniveau
nachgewiesene
(überwiegend
B1
Sprachkenntnisse
oder
B2)
vor
auf
einem
Beginn
des
Auslandssemesters. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anforderungen Ihrer
Gasthochschule und holen Sie die fehlenden sprachlichen Kompetenzen vor dem
Auslandsaufenthalt nach. Weitere Informationen finden Sie auch in Kapitel 4.
Schritt 2: Sich rechtzeitig bewerben heißt…
 Bewerbungsfristen beachten!
Wenn Sie sich für einen bestimmten (oder mehrere) Austauschprogramme
entschieden haben, halten Sie sich bitte an die Bewerbungsfristen! Aktuelle Termine
finden Sie auf unseren Internetseiten und an den Aushängen im ISO sowie in
Abschnitt B und C dieser Broschüre.
Erasmusstudium
zuerst
in
Fachkoordinator
bewerben
Beachten Sie bitte, dass Sie sich beim
Ihrer
Fakultät
bei
müssen.
Die
Fristen
dem
sowie
jeweiligen
Erasmus-
Anforderungen
zu
Bewerbungsunterlagen können von Fakultät zur Fakultät variieren. Umfangreiche
Informationen zum Erasmusstudium finden Sie in Abschnitt B. Informationen zu den
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A – Allgemeines
aktuellen Ausschreibungen und Bewerbungsfristen der Partnerschaftsstipendien
erhalten Sie in Abschnitt C sowie im ISO.
 Bewerbungsunterlagen sorgfältig zusammenstellen!
Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Die jeweiligen
Bewerbungsformulare stehen Ihnen auf der Internetseite des ISO zum Herunterladen
zur
Verfügung:
Bewerbung,
www.international.uni-wuerzburg.de
Formulare
und
weitere
>
Downloads.
Auslandsstudium
Ggf.
>
abweichende
Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator.
-----------------------------------------------------------------------------------------
Herzlichen Glückwunsch!
Sie haben einen Austauschplatz erhalten! 
Nun geht es weiter mit den Schritten 3-5
----------------------------------------------------------------------------------------- nach der Studienplatzvergabe Schritt 3: sich umfassend zu informieren heißt…
 Visaregelungen zu den einzelnen Ländern beachten
Wer außerhalb der EU oder dem EWR studieren möchte, benötigt für viele Staaten,
(z. B. die USA, Korea, Kolumbien) ein Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der
Botschaft und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung
der Gasthochschule erhalten haben. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen
Reisepass benötigen, teilweise mit Vorschriften wie lange dieser noch gültig sein
muss. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt sowie den Botschaften der
betreffenden Länder (i.d.R. im Internet). Der Personalausweis ist dagegen in den
meisten europäischen Ländern ausreichend.
 Versicherungsschutz abklären
Bitte
informieren
Sie
sich
vor
Antritt
des
Auslandsaufenthalts
bei
Ihrer
Krankenversicherung, inwieweit im Ausland der Versicherungsschutz abgedeckt ist.
Weitere Informationen finden Sie auf unter Punkt 8. Sie sind dazu verpflichtet, selbst
für
ausreichenden
Versicherungsschutz
zu
sorgen,
da
durch
die
Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz
besteht.
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A – Allgemeines
 sich mit der Kultur des Gastlandes vertraut zu machen
Das Sprichwort „Andere Länder – andere Sitten“ hat heute noch seine Gültigkeit,
auch wenn Internationalität und Globalisierung im vollen Gange sind. Wir empfehlen
Ihnen daher, möglichst viele Informationen über Ihr Wunschziel einzuholen, um sich
einen Überblick zu verschaffen und die Wahrscheinlichkeit eines möglichen
„Kulturschocks“ zu reduzieren. Außerdem ist es hilfreich, die Reise- und
Sicherheitshinweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu lesen:
www.auswaertiges-amt.de > Länderinformationen > Sicherheitshinweise A-Z
Zusätzlich
sind
natürlich
auch
hier
die
Erfahrungsberichte
ehemaliger
Austauschstudierender sehr hilfreich.
 Gasthochschule kontaktieren
Sie sollten sich frühzeitig mit der Gasthochschule in Verbindung setzen, um ggf. noch
offene Fragen abzuklären und sich anzumelden. Die Anmeldefrist dürfen Sie auf
keinen Fall verpassen! Wenn Sie Fragen zum Studienangebot haben oder Hilfe beim
Aussuchen der Kurse benötigen, helfen Ihnen die Fachkoordinatoren (ERASMUS)
weiter. Außerdem ist es wichtig, die Anerkennung der im Ausland erworbenen
Leistungen vor der Abreise sowohl mit der Gastuniversität als auch mit der
Heimatuniversität abzuklären. Bei allen Fragen rund um Unterkunft, Einschreibung
etc. helfen die Mitarbeiter der dortigen International Offices weiter. Besuchen Sie
unbedingt den Internetauftritt der Wunschuniversität, auch wenn Sie zunächst
vielleicht noch Schwierigkeiten mit der Sprache haben.
 Wohnmöglichkeiten abklären
Sobald Sie einen Austauschplatz bekommen haben, sollten Sie sich über die
Wohnsituation an der Gasthochschule informieren. Eventuell muss bereits im Voraus
eine Kaution oder Miete gezahlt werden, damit z. B. das Zimmer im Wohnheim
garantiert
werden
kann.
Erkundigen
Sie
sich
auch
bei
Austauschstudierenden über die Wohnsituation an Ihrem Wunschziel.
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ehemaligen
A – Allgemeines
Tipp:
Erkundigen Sie sich auf international.uni-wuerzburg.de, im International Students
Office oder in Ihrer Fakultät nach Erfahrungsberichten ehemaliger
Austauschstudierender!
Schritt 4: letzte (individuelle) Formalitäten erledigen, heißt…
 ggf. ein Urlaubssemester beantragen
 ggf. Auslands- BAföG beantragen
 sich ggf. über die Weiterzahlung des Kindergelds zu informieren
 prüfen, ob alle erforderliche Unterlagen im ISO abgegeben wurden (z. B.
Learning Agreement, Immatrikulationsbescheinigung bei ERASMUS)
 individuelle, noch offene Fragen sammeln und klären
 …Koffer packen nicht vergessen  und losfahren!
Schritt 5: Viel Spaß beim Studienaufenthalt haben, heißt…
 Kontakte mit den einheimischen Studierenden knüpfen
Während Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir Ihnen, unbedingt den Kontakt zu
den einheimischen Studierenden zu suchen. Damit verbessern Sie nicht nur Ihre
Sprachkenntnisse,
sondern
erfahren
sehr
viel
mehr
über
die
Universität,
Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Studiensystemen und bekommen
wertvolle Tipps rund um Land, Leute und Freizeitgestaltung.
 Interkulturelle Kompetenzen sammeln!
Einer der entscheidenden Vorteile Ihrer Auslandsaufenthalts – DIE Gelegenheit, Ihre
interkulturellen Kompetenzen zu verbessern. Wenn Sie ein oder besser zwei
Semester im Ausland verbracht haben, werden Sie zu Experten des jeweiligen
Landes!  Voraussetzung dafür ist, möglichst tief in die Kultur des Landes
einzutauchen,
d.
h.
Einheimische
kennenzulernen,
kulturelle
Angebote
wahrzunehmen.
 ein neues Studiensystem kennenlernen
Als Austauschstudent haben Sie die einmalige Möglichkeit, das Studiensystem eines
anderen Landes kennenzulernen. Sie profitieren dabei nicht nur durch den Erwerb
von zusätzlichem Fachwissen, sondern steigern durch Ihre Auslandserfahrung Ihre
Berufschancen nach dem Studium.
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A – Allgemeines
 Freundschaften fürs Leben schließen!
Ein Auslandsaufenthalt soll nicht nur der fachlichen Kompetenz dienen, sondern die
Begegnung mit Menschen aus aller Welt ermöglichen. Die besten Kontakte und gute
Freunde gewinnt man durch das Studium und internationale Freundschaften sind
eine Bereicherung fürs Leben!
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und
erlebnisreichen Auslandsaufenthalt! 
Foto: Simone Haaf, ERASMUS in Warschau
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A – Allgemeines
3. Welche Möglichkeiten für ein (oder mehrere) Auslandssemester
gibt es an der Universität Würzburg?
ERASMUS+
Partnerschaftsprogramm der
Universität Würzburg
Wohin?
Europäische Union (inkl.
Überseegebieten)
+
Island, Liechtenstein, Mazedonien,
Norwegen, Türkei
Wohin?
Europa, USA, Lateinamerika, Asien
Womit kann ich rechnen? 
Womit kann ich rechnen?  
•
•
•
•
•
•
•
•
Studiengebührenerlass
ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe
(festgelegter Satz je
Ländergruppe)
Garantierte Anrechnung von
Studienleistungen
(Absicherung durch
Learning Agreement)
Sehr einfache Organisation
Kostenlose OnlineSprachkurse
i.d. meisten Fällen
Wohnheimplatzvermittlung
(Eigenfinanzierung)
•
Studiengebührenerlass
Anrechnung von
Studienleistungen meist
möglich
Risiken: ggf. zusätzliche
Kosten für Visa,
Einschreibegebühren etc.
Wunschuniversität nicht dabei?
Alternative:
„Free Mover“ = den Auslandsaufenthalt selbstständig organisieren und
mit der Bürokratie des Gastlandes kämpfen   
Achtung:
• ggf. Studiengebühren (vollständig, teilweise erhöht)
• Anrechnung nur möglich, wenn Vergleichbarkeit der Leistungen
nachgewiesen werden kann
• Hoher organisatorischer Aufwand
• Finanzielle Förderung deutlich schwieriger
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A – Allgemeines
4. Wohin ins Ausland mit meinen Sprachkenntnissen?
Unterricht in Landessprache
UK, Irland,
Malta
(Erasmus)
Englischsprachige Kurse
Ich spreche
nur
Englisch…
USA
(Partnerschaftsprogramm)
EUROPA, v.a.:
Skandinavien
Baltikum
Osteuropa
Südosteuropa
Niederlande
Belgien
Luxemburg
Norditalien
Griechenland
Zypern
(ERASMUS)
Asien
(Partnerschaftsprogramm)
__________________________________________________________________________________
Unterricht in Landessprache
Spanien
(Erasmus)
Lateinamerika
(Partnerschafts
-programm)
Ich spreche
Spanisch…
Frankreich
(Erasmus)
Belgien
Luxemburg
(Erasmus)
Ich spreche
Französisch…
Schweiz
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A – Allgemeines
In welche Sprachregion könnte ich gehen?
Viele Studierende möchten mit einem Auslandsaufenthalt ihr Englisch verbessern
und glauben, dass dies ausschließlich in englischsprachigen Ländern möglich ist. An
vielen unserer Partneruniversitäten in nicht-englischsprachigen Ländern
werden englischsprachige Seminare und Vorlesungen angeboten, so dass man
auch in der Fachsprache fit werden kann. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren
ERASMUS-Fachkoordinatoren und weiteren Dozenten danach, an welcher
Universität Ihr Studienfach besonders gut studiert werden kann. Der
Auslandsaufenthalt sollte in erster Linie unter akademischen Gesichtspunkten
geplant werden. Aufenthalte zum reinen Spracherwerb sind nicht gestattet. Zu
ausgesuchten Sprachregionen folgende Hinweise:
Französisch:
• Französisch wird in über 50 Ländern gesprochen und weltweit oft als
Fremdsprache gelernt und ist sowohl Amts- als auch Arbeitssprache der EU,
der Afrikanischen Union und der Organisation Amerikanischer Staaten.
• Englisch und Französisch sind alleinige Arbeitssprachen der UN (Vereinten
Nationen).
• Frankreich, Belgien und die Schweiz sind wichtige Handelspartner
Deutschlands.
• Kanada (mit dem französischsprachigen Québec) zählt zu den sieben größten
Industrienationen der Welt.
• Viele ehemalige frz. Kolonien (z.B. Vietnam oder die Maghrebstaaten) weisen
ein hohes Wirtschaftswachstum auf.
Italienisch:
• Italien belegt Platz 6 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands 2015 und
Platz 5 bei den Handelspartnern Bayerns. Unter den Touristen, die nach
Bayern kommen, belegen die Italiener ebenfalls den fünften Platz.
• Italienisch als Verkehrssprache in Südosteuropa und Südamerika: Für den
Arbeitsmarkt und die Handelsbeziehungen in bzw. nach Südosteuropa (z.B.
Kroatien, Serbien, Albanien und Rumänien) sowie mit Südamerika (z.B.
Argentinien) ist Italienisch u.a. aufgrund der Sprachkenntnisse der lokalen
Bevölkerung, und der Präsenz italienischer Firmen in diesen Gebieten von
großer Bedeutung.
Chinesisch:
• Die am meisten gesprochene Sprache weltweit.
• China gewinnt aufgrund hoher Wachstumsraten und seiner Größe zunehmend
an politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung.
• Handelspartnerrang: Import Platz eins, Export Platz fünf (2015).
Portugiesisch:
• Portugiesisch wird heute in 15 Staaten gesprochen und ist die fünftmeist
gesprochenen Sprache weltweit, sowie die am dritthäufigsten gesprochene
Sprache der westlichen Welt.
• In der brasilianischen Megastadt Sao Paulo gibt es heute die meisten
deutschen Außenstellen deutscher Firmen! Dies veranschaulicht die immense
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A – Allgemeines
Bedeutung, die eine der größten Demokratien der Welt für deutsche Firmen
spielt. Die Handelsbilanz mit Brasilien hat sich von 2004 bis heute verdoppelt.
Polnisch:
• Polen zählt heute zu den zehn wichtigsten Handelspartnern (Rang 7, 2015)
• Polen ist ein Nachbarland Deutschlands; ein kontinuierlicher Ausbau
kultureller Verbindungen ist ein konstantes Thema.
Tschechisch:
• Die tschechische Republik ist einer der wichtigen Wirtschaftspartner Bayerns
und guter Nachbar, mit dem die Zusammenarbeit zukünftig sicher noch stärker
ausgebaut wird, z.B. durch die Einführung der Sprache als Unterrichtsfach in
Bayern.
Niederländisch:
• Die Niederlande sind nach den USA und Frankreich Deutschlands
drittwichtigster Handelspartner. In neun Staaten ist Niederländisch
Amtssprache.
5. Sprachkenntnisse und -tests
Sprachliche Voraussetzungen
• Falls Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen,
empfehlen wir Ihnen, Sprachkurse in Deutschland oder im Ausland zu
besuchen. Dass Sie vor Ort Ihre Sprachkenntnisse wahrscheinlich sehr
schnell verbessern werden, sollten Sie in Ihren Überlegungen berücksichtigen.
Da Prüfungsleistungen meist am Ende des Semesters anstehen, haben Sie
außerdem noch die Chance während des Semesters Sprachkenntnisse auf
Prüfungsniveau zu verbessern.
• Für Praktika sollten Sie von Anfang an in der Lage sein, sich angemessen
verständigen zu können.
• Es ist dringend ratsam, während des Auslandsstudiums Sprachkurse an der
Gasthochschule zu besuchen.
• Im Rahmen von ERASMUS+ finden seit 2014 obligatorische OnlineEinstufungstests statt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird ein an das
erreichte Sprachniveau angelehnter qualitativ hochwertiger OnlineSprachkurs zur Verfügung gestellt (Übersicht der Sprachen in Abschnitt B
„ERASMUS“).
Sprachkurse
Das Zentrum für Sprachen (ZfS) der Universität Würzburg bietet Kurse in
Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Schwedisch,
Spanisch und Türkisch an. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich,
insbesondere
für
Spanisch
und
Schwedisch.
Zusätzlich
sind
im
Vorlesungsverzeichnis oft auch Lehrveranstaltungen zu weiteren Fremdsprachen
aufgeführt, die in den Fakultäten angeboten werden, wie z.B. Arabisch, Chinesisch,
Finnisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch oder
Ukrainisch. Das ZfS bietet in seiner Mediothek darüber hinaus Sprachlernsoftware,
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A – Allgemeines
Internetressourcen, fremdsprachige Filme und "klassische" Materialien wie Lehr- und
Wörterbücher für Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch,
Japanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch,
Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch. Zusätzlich sind an der
Mediothek des ZfS Sprachtutorien zum begleitenden Selbststudium in Arabisch,
Französisch, Russisch, Schwedisch und Türkisch möglich. Über das Programm
face2face des ZfS finden Sie Tandempartner, die aktuell gerade einen
Auslandsaufenthalt in Würzburg verbringen.
www.zfs.uni-wuerzburg.de > Mediothek > face2face
Weiterhin bietet z.B. die Juristische Fakultät ein breites Angebot an Sprach- und
Fachsprachkursen – mehr Informationen auf der Homepage der Fakultät.
Das RUSSICUM bietet das Institut für Slawistik für Studierende aller Fakultäten
an.
Zusätzlich finden Sie ein umfangreiches Sprachkursangebot an den
Volkshochschulen. An der Volkshochschule Würzburg finden Sie derzeit u.a.
folgende Sprachen: Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Hebräisch, Hindi,
Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Latein, Neugriechisch, Norwegisch, Polnisch,
Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Thailändisch, Tschechisch,
Türkisch und Ungarisch. www.vhs-wuerzburg.info > Sprachen
Das Kurstempo ist in der Regel nicht auf Studierende zugeschnitten, weshalb Sie
zunächst versuchen sollten, die an der Julius-Maximilians-Universität angebotenen
Kurse zu besuchen.
Informationen speziell zu Sommersprachkursen an staatlichen Universitäten
weltweit veröffentlicht der DAAD in einer eigenen Datenbank unter: www.daad.de
Hinweis: Beachten Sie, dass an Universitäten mehrsprachiger Länder oft in einer
(Regional-)Sprache unterrichtet wird (z.B. Katalanisch an der Universität Barcelona).
Stipendien für hochwertige Französischkurse an der Université de Caen schreibt
das ISO aus: Weitere Informationen unter Abschnitt C.
Nachweis der Sprachkenntnisse
Bei Bewerbungen auf ERASMUS-Plätze legt der Erasmus-Fachkoordinator fest,
welche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass
die Gasthochschulen teilweise auf Mindestkenntnisse bestehen. Angaben dazu
finden Sie auf den Seiten des ISO der Gastuniversität unter „ERASMUS Incoming“,
„Exchange Students“ oder ähnlichen Stichwörtern.
Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen: Für einige Sprachen besteht die
Möglichkeit, Sprachprüfungen, die von der Gasthochschule anerkannt werden,
bereits in Deutschland zu absolvieren. An der juristischen Fakultät gibt es solche
Prüfungen für Spanisch und einen für Juristen spezialisierten Englischtest, den ILEC.
Bei einer Bewerbung auf Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg
(Abschnitt C) müssen Sie für die USA (außer Austin, Albuquerque, Flagler College,
University of North Georgia) Ergebnisse des TOEFL-Tests nachweisen.
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A – Allgemeines
Im ZfS können Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro einen Mobilitätstest
ablegen, der als Sprachnachweis für die Mehrzahl der Austauschprogramme dient.
Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich! Für Studierende
romanischer Sprachen ist der Nachweis an der erfolgreichen Teilnahme
sprachpraktischer Kurse ausreichend.
Achtung: Sprachtests für Bewerbungen beim International Students Office in
Würzburg können nur anerkannt werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten
abgelegt wurden. Informationen erhalten Sie mit den Bewerbungsformularen.
Gutachten und Sprachtest müssen von unterschiedlichen Universitätsmitarbeitern
stammen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zu Sprachzeugnissen auf der
Internetseite des International Students Office!
___________________________________________________________________
6. Finanzierung des Auslandsaufenthalts
Wieviel ein Auslandsaufenthalt kostet, hängt u.a. davon ab, ob Sie Studiengebühren
an der Gasthochschule entrichten müssen – diese entfallen i.d.R. nur bei den
Austauschprogrammen, die Sie in diesem Heft finden. Weiterhin sind die
Lebenshaltungskosten am Studienort zu berücksichtigen. Hier ist auch darauf zu
achten, dass beispielsweise Mieten zwischen Metropolen und Provinz oft größere
Spannweiten aufweisen als in Deutschland. Für die USA können außerdem hohe
Gebühren für TOEFL, VISA und die Arbeitserlaubnis (bei Praktika) anfallen.
___________________________________________________________________
Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Europa?
Einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen EULändern gibt das Europäische Portal zur Beruflichen Mobilität (EURES). Auf der
EURES-Webseite
findet
man
umfangreiche
Informationen
zu
den
Lebenshaltungskosten in den einzelnen EU-Ländern: www.ec.europa.eu (Unterpunkt
„Leben und Arbeiten“/ „Lebens- und Arbeitsbedingungen“/ „Lebenshaltungskosten“ –
über verschiedene Filter erhält man die gewünschten Informationen).
___________________________________________________________________
Förderungsmöglichkeiten: Arten von Stipendien
Stipendien müssen nicht zwangsläufig aus finanziellen Leistungen bestehen. Sie
können stattdessen oder zusätzlich den Erlass von Studiengebühren oder die
kostenlose Bereitstellung eines Wohnheimplatzes umfassen.
Die häufigsten Stipendientypen:

Vermittlung an einen bestimmten Hochschulort (z.B. Partnerschaftsprogramme
der Universität Würzburg oder ERASMUS+): Das Programm ist i.d.R. mit einem
Studiengebührenerlass, manchmal auch mit weiteren Leistungen – wie z.B.
einem finanziellen Zuschuss – verbunden.
20
A – Allgemeines

Der Bewerber erhält eine finanzielle Leistung von einer stipendiengebenden
Organisation. Die Wahl des Hochschulorts und die Beantragung der Zulassung
an der Gasthochschule erfolgt selbstständig durch den Bewerber, der seine Wahl
in einer Darstellung seines Vorhabens für den Auslandsaufenthalt gegenüber
dem Stipendiengeber begründen muss (dieses Verfahren wird bei den meisten
DAAD-Programmen und PROMOS praktiziert). Bitte beachten Sie dabei die
frühen Bewerbungsfristen des DAAD! Hinweise bietet die DAAD-Broschüre
„Studium, Forschung, Lehre – Förderungsmöglichkeiten im Ausland für
Deutsche“ (im ISO erhältlich!).

Daneben gibt es weitere Anbieter von Stipendien, z.B. Regierungsstellen und
Förderorganisationen des jeweiligen Landes oder private und öffentliche
Stiftungen.
Wichtig: Für viele Stipendien enden die Fristen zur Einreichung der Unterlagen ein
Jahr vor dem Auslandsaufenthalt, für Nordamerika sogar bis zu eineinhalb Jahre
davor!
Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdiensts
(DAAD)
www.daad.de
Als gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen hat der DAAD die Aufgabe,
die internationalen Hochschulbeziehungen zu fördern, u.a. durch den Austausch von
Studierenden. Der DAAD ist die wichtigste deutsche Förderorganisation für das
Studium im Ausland. Über Stipendienmöglichkeiten des DAAD informiert eine
Datenbank im Internet, die nach Studienrichtung und Land abgefragt werden kann:
www.daad.de > Stipendiendatenbank
Vollstipendien an Studierende können bis zu 1.200 € pro Monat (Japan) betragen.
Für Promotionsstudierende liegen die Fördersätze durchweg über 1000 €. Vor allem
die DAAD-Jahresstipendien sind hoch kompetitiv und werden nur an die besten
Bewerber vergeben.
Die wichtigsten DAAD- Fördermöglichkeiten während des Studiums:
a)
Zweisemestrige Aufenthalte: DAAD-Jahresstipendien
Wir empfehlen Ihnen bei einem beabsichtigten zweisemestrigen Aufenthalt einen
Antrag auf Jahresstipendium beim DAAD in Erwägung zu ziehen. Sie können sich
dort um eine Förderung bemühen auch ohne Zusage für den Studienplatz von
Würzburger Seite. Dies ist wichtig, da die Bewerbungsfristen für die Jahresstipendien
teilweise weit vor den Fristen für die Bewerbung beim International Students Office
liegen. Die Bewerbung ist etwas aufwendiger, aber die monatliche Förderung ist
vergleichsweise hoch.
b)
Einsemestrige Aufenthalte: PROMOS
Bei einem einsemestrigen Aufenthalt können Sie sich um ein PROMOS-Stipendium
beim International Students Office der Universität Würzburg bewerben. Die
Förderrate ist deutlich niedriger als bei den Jahresaufenthalten (ca. 300-400 € pro
21
A – Allgemeines
Monat, zusätzlich können Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden). Weitere
Informationen zu Bewerbungsunterlagen und Bedingungen erfahren Sie auf unserer
Homepage unter PROMOS.
Was wird an der Universität Würzburg mit PROMOS gefördert?
•
Studienstipendien für Semesteraufenthalte
•
Stipendien für Abschlussarbeiten
•
Praktika
•
Kuba-Partnerschaftsprogramm
Sprachkurse, Winter- und Summerschools können leider nicht gefördert
werden.
Bewerben können sich Studierende der Universität Würzburg. Studierende die
bereits eine PROMOS-Förderung erhalten haben können sich nicht erneut für
PROMOS bewerben. Die Höchstförderdauer insgesamt beträgt 6 Monate.
Doktoranden und Doktorandinnen können nicht vom International Students Office
gefördert werden, sondern wenden sich an die Graduate School.
Ansprechpartnerin im International Students Office: Ursula Shahmary, Tel.: 0931/3182663, [email protected]
Stipendienvergabe
DAAD-Stipendien werden leistungsabhängig anhand folgender Kriterien vergeben:
 Leistungsnachweise
 Gutachten des Hochschullehrers
 Beschreibung des Studienvorhabens
 Bisherige Fachkenntnisse und Entwicklungspotenzial der Bewerber
 Ggf. besteht eine zweite Runde, in der sich die ausgewählten KandidatInnen
einer Kommission vorstellen
Förderung durch Auslands-BAföG
www.auslandsbafoeg.de/
Für einen Studienauslandsaufenthalt erhalten wesentlich mehr Studierende
Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland, denn zusätzliche Kosten
einer Ausbildung im Ausland lassen den Bedarfssatz bzw. die Bemessungsgrenzen
für das anzurechnende Einkommen der Eltern/des Studenten erheblich ansteigen.
BAföG-Anträge sollten mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei
dem zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden. Eine Bewerbung lohnt sich!
Grundsätzlich: Maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt bei der BAföGFörderungshöchstdauer unberücksichtigt, d.h. sie wird faktisch verlängert. Das
BAföG-Amt unterscheidet dabei nicht, ob der Studierende an der deutschen
Universität beurlaubt war oder nicht! Ausnahme: Die Studienordnung sieht einen
Auslandsaufenthalt ausdrücklich vor (sog. integrierter Aufenthalt), dann gibt es keine
Verlängerung der Förderungshöchstdauer!
BAföG und Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: Für
Auslandsstudien außerhalb der EU und der Schweiz gilt: Ausbildungsförderung kann
für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr, und wenn der
studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung
ist, maximal bis zu 5 Semestern gewährt werden. Voraussetzung ist, dass dem
22
A – Allgemeines
Auslandsaufenthalt ein mindestens einjähriges Studium im Inland vorausgeht (bei
einem Masterstudium zählt das vorausgegangene Bachelorstudium).
Auslands-BAföG innerhalb der EU (und Schweiz): Hier können Sie entweder für
einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (s.o.), oder alternativ auch für ein vollständiges Studium bis zur maximalen Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung
erhalten. Ein vorangegangenes Inlandsstudium ist hier nicht erforderlich. Die
Mindestdauer für eine Förderung nach BAföG für ein Auslandsstudium muss
6 Monate/1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und Studium im
Rahmen einer Hochschulkooperation betragen. Die Leistungen bei einem Studium
oder Praktikum im Ausland umfassen deutlich höhere Fördersätze als im Inland,
nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € für ein Studienjahr in
voller Höhe als Zuschuss) und Zuschüsse zu den Kosten der Krankenversicherung
und der An- und Abreise. Bis zu 300 € aus anderen Förderungen bleiben übrigens
anrechnungsfrei, wovon z.B. ERASMUS-Studierende profitieren!
Auslands-BAföG-berechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern
unter bestimmten Bedingungen auch andere Studierende der Universität
Würzburg. Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen
Amt für Ausbildungsförderung.
Zuständiges Amt für Auslands-BAföG
Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Kontaktdaten der für das jeweilige Land
zuständigen Studentenwerke (das Studentenwerk Würzburg bearbeitet nur das
Inlands-BAföG!): www.auslandsbafoeg.de
______________________________________________________________________________
Bayerische Hochschulzentren
Für einzelne Regionen, mit denen Bayern traditionell einen engen Kontakt und
Kooperationen pflegt und die bei Studierenden auf großes Interesse stoßen, wurden
durch den Freistaat Bayern besondere Zentren eingerichtet. Die Bayerischen
Hochschulzentren bündeln die Informationen zu den jeweiligen Schwerpunktregionen
und fördern in bestimmten Fällen selbst einzelne Aktivitäten.
http://www.baylat.org/
http://www.baychina.org/
http://www.bacatec.de
http://www.bayind.de
www.uni-regensburg.de/bayhost
http://www.bfhz.uni-muenchen.de/
_______________________________________________________________________________
23
A – Allgemeines
7. Häufig gestellte Fragen
- Vor der Studienplatzvergabe Die Universität, an der ich einen Auslandsaufenthalt verbringen möchte, hat
keine Partnerschaft - weder Erasmus noch ein Partnerschaftsprogramm - mit
der Universität Würzburg. Kann ich trotzdem dort ein Austauschsemester
absolvieren?
Grundsätzlich nicht. Sollte es sich aber um eine europäische Universität handeln und
Ihr Dozent oder Professor an einem Erasmus-Austausch mit dieser Universität
interessiert sein, könnte eine Austauschvereinbarung angestrebt werden. Andernfalls
steht es Ihnen frei, sich selbstständig an einer anderen Universität einzuschreiben.
Hierfür müssen Sie die Einschreibeanforderungen der ausländischen Universität
erfragen
sowie
die
fälligen
Studiengebühren
selbst
zahlen.
Über
Finanzierungsmöglichkeiten informieren diese Broschüre und die BeraterInnen des
International Student Offices im persönlichen Gespräch. Grundsätzlich ist ein
selbstständiges Auslandsstudium schwerer zu organisieren und zu finanzieren. Eine
ERASMUS-Förderung ist ausgeschlossen.
Wie viele „Scheine“ werden mir bei einem Auslandsaufenthalt anerkannt? Gibt
es bestimmte Leistungen (z.B. Hausarbeit), die ich an der Gasthochschule zur
späteren Anerkennung erbringen muss?
Es gibt keine Begrenzung von anzuerkennenden Scheinen aus dem Ausland,
solange die Module keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Wie die
Gleichwertigkeit erreicht werden kann, besprechen Sie mit Ihrem Fachberater.
Welche Möglichkeit gibt es mit Studierenden der Universität Würzburg in
Kontakt zu treten, die bereits an einer Gasthochschule studiert haben?
Eine wertvolle Informationsquelle sind die Erfahrungsberichte ehemaliger
Austauschstudierender, die Sie im International Students Office (online) sowie bei
einigen Erasmus-Fachkoordinatoren einsehen können. Achten Sie auch auf
Informationsveranstaltungen (Informationen auf der Internetseite des International
Students Office und auf Facebook), bei denen oft ehemalige Austauschstudierende
von ihren Erfahrungen berichten.
Wie bekomme ich ein Fachgutachten von Dozenten/innen, wenn ich noch am
Anfang meines Studiums bin und das Semester zudem aus sehr vielen
Studierenden besteht?
Insbesondere für Empfehlungsschreiben sollten Sie möglichst eine Veranstaltung
der/des betreffenden Lehrenden besucht haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren
oder in die Sprechstunde gehen, bereiten Sie sich gut darauf vor, Ihre Motive und
Ihre besondere Eignung für ein Empfehlungsschreiben darzulegen. Zudem sollten
Sie entsprechende Leistungs- und ggf. Sprachnachweise mitbringen. Damit können
Sie dazu beitragen, dass die Gutachter sich ein möglichst umfassendes Bild von
Ihnen für ein positives Empfehlungsschreiben machen können.
Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren?
Das hängt stark von Ihrem Studiengang und dem angestrebten Abschluss
(Staatsexamen, Bachelor etc.) ab. Zur Bestimmung des geeigneten Zeitpunktes
eines Auslandsaufenthaltes gibt es auch formale Kriterien, bei einem
24
A – Allgemeines
Erasmusaufenthalt z.B. müssen bei Antritt mind. zwei Fachsemester absolviert sein.
Das International Students Office empfiehlt Ihnen Rücksprache mit Ihrer
Fachstudienberatung oder Ihren Dozenten. Es kann sinnvoll sein, den
Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt (etwa ab dem 5. Semester)
einzuschieben, da hier oft bereits Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und
diese dann im Ausland vertieft werden können. Mit fundierten Kenntnissen können
Sie auch besser von einem Vergleich profitieren, der sich durch andere
Herangehensweisen und akademischen Ansichten an der Gasthochschule ergibt.
Meist ist daher das 5. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt geeignet,
nichtsdestotrotz ist aber auch ein späterer Zeitpunkt denkbar.
8. Ergänzende Hinweise für Auslandsaufenthalte
- nach der Studienplatzvergabe Anerkennung von Studienleistungen
Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule
erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts
mit den zuständigen Hochschullehrern an der Uni Würzburg absprechen.
Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der
Gasthochschule.
Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt
werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen
werden, so dass zwei in Betracht kommende Kurse oder Module inhaltlich und
vom Arbeitsaufwand abhängig vergleichbar sein müssen, um anerkannt zu
werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern!
Weitere Infos zum Thema Anerkennung finden Sie auch auf der Internetseite des
ISO.
Informationen zur Anerkennung von akademischen Graden finden Sie auf
folgenden Internetseiten: www.km.bayern.de > Anerkennung von Auslandsstudien
und -graden und www.daad.de > Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen
Anerkennung und ERASMUS+: Durch das neue Learning Agreement wird die
Vorabanerkennung garantiert! Lesen Sie mehr dazu im ERASMUS-Kapitel
(Abschnitt B).
Beurlaubung
Studierende können sich für einen Auslandsstudienaufenthalt beurlauben lassen. Die
Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Beurlaubungen zu einem
späteren Zeitpunkt während des Studiums bleiben jedoch möglich. Auskünfte und
Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei, Campus Hubland
Nord, Oswald-Külpe-Weg 84/2 (rechter Eingang). Semester, in denen eine
Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht
weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werde.
Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im
vorherigen Semester verbucht werden.
In den neuen Studiengängen nach Bologna-Reform können Sie 29 Credit Points,
bzw. Ihre Leistungsscheine bei alten Studiengängen, in ihr Würzburger Studium
einbringen – d.h. aus dem Ausland mitbringen – ohne dass die Semesterzahl
25
A – Allgemeines
nachträglich weitergezählt wird. Ab 30 ECTS-Punkten wird die Fachsemesterzahl um
eins weitergezählt. Vorteil: Wenn sie nicht 30 ECTS-Punkte im Ausland schaffen,
können Sie entsprechend ein oder zwei Semester länger studieren. Da Sie das eine
oder andere Modul jedoch mitbringen und anschließend anerkennen lassen, können
Sie die offizielle Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt verkürzen oder aber
die restlichen Semester mit geringerem Aufwand studieren. Das Erreichen der 30
Punkte-Grenze stellt keinen Nachteil dar! Durch die Regelung wird lediglich ein
möglicher Nachteil bei Nichterreichen der 30 Punkte ausgeglichen. Versuchen Sie
daher unbedingt, 30 ECTS-Punkte im Ausland zu erreichen.
Versicherungsschutz
Krankenversicherung
Auch
an
den
meisten
ausländischen
Hochschulen
besteht
Krankenversicherungspflicht.
Teilweise
unterscheiden
sich
die
Versicherungssysteme in den Leistungen allerdings erheblich vom deutschen
System (in den USA z.B. hinsichtlich eines Eigenanteils an Krankenhauskosten). In
manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw.
eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. Studierende
einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der gesetzlichen
Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für den
Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, bleibt sein Versicherungsschutz
in allen Ländern, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung besteht, bestehen. Vor
Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen
entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land
geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der
Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz
garantieren.
Bei
Exmatrikulation
hingegen
erlischt
der
studentische
Versicherungsschutz!
Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen
Zeitraum ein Auslandsschutz besteht.
Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen,
da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei
Versicherungsschutz besteht. (Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf eigene
Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und
Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte erhalte ich beim DAAD,
Versicherungsstelle
Tel.:
0228/882-294,
oder
unter
https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/
Vor allem bei Aufenthalten in Schwellen- oder Entwicklungsländern wird der
Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung (inklusive
Rücktransport) dringend empfohlen!
Unfallversicherung
Studierende sind in der Regel während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in
der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt
nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem
ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität
gegen Unfälle versichert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfall- und einer
privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Falls Sie entsprechende
private Inlands-Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der
26
A – Allgemeines
Versicherungsschutz auch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen
Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden.
Die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz liegt alleine bei den
Studierenden. Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im
Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen.
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts
Das International Students Office rät allen Studierenden, die ein Auslandssemester
planen oder dieses bereits begonnen haben, vor und während des
Auslandsaufenthaltes unbedingt regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise
des Auswärtigen Amts zu beachten und diesen Folge zu leisten.
Gesundheitsbescheinigungen und Impfung
Manche Länder (z.B. USA, VR China, Japan) fordern diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen
Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den
Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen
werden. Der Studierende ist verpflichtet, sich eigenständig um notwendige oder
empfohlene Impfungen rechtzeitig zu kümmern!
Nicht-EU-Bürger und Staatenlose
Auslandsstudienaufenthalte sind auch für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose möglich.
Informieren
Sie
sich
jedoch
bitte
rechtzeitig
über
die
genauen
Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland, wenn Sie Deutschland für längere Zeit
verlassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt
Würzburg. Informieren Sie sich außerdem bitte in der nächstgelegenen
Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes zu den Aufenthaltsbestimmungen Ihres
gewünschten Ziellandes, sofern Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des
Schengen-Raums planen.
Prüfungen/Nachklausuren
Klären Sie auch ab, ob eine nicht bestandene Prüfung noch rechtzeitig vor Beginn
des Auslandsstudiums wiederholt werden könnte. In vielen Fächern ist festgelegt,
innerhalb welcher Frist nach einem Nichtbestehen die entsprechende Prüfung zum
zweiten Mal abgelegt werden muss. Dies kann mit einem geplanten Auslandsstudium
kollidieren und ist besonders wichtig für Bewerber, die in Ländern studieren wollen, in
denen der Beginn des Studienjahres bereits Mitte August bzw. Anfang September
liegt. Ein Auslandsaufenthalt kann jedoch als Grund für ein um ein Jahr
verschobenen Klausurantritt gewertet werden. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem
Fachbetreuer, manchmal ist es in Absprache mit den Dozenten auch möglich,
Studienleistungen vorzuziehen (v.a. bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten).
Internationale Studierendenausweise
Um ermäßigte Tarife in manchen Staaten – bei jeder Form des Auslandsaufenthaltes
– nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, sich vor der Abreise einen internationalen
Studierendenausweis ausstellen zu lassen. Sobald Sie sich an Ihrer ausländischen
Hochschule eingeschrieben haben, erhalten Sie jedoch einen im Gastland
anerkannten Studierendenausweis. Als beurlaubter Studierender erhalten Sie
ebenso einen Studentenausweis der Universität Würzburg, der auch in deutscher
Sprache im Ausland oft anerkannt wird.
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A – Allgemeines
Auslandstudium mit Behinderung oder Kind
Die EU stellt im ERASMUS-Programm für Studierende mit Behinderungen oder mit
Kind zusätzliche Sondermittel zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Leidl im
International Students Office ([email protected]). Eine Internetseite
mit zusätzlichen Informationen ist geplant.
Haben Sie noch weitere Fragen?
Wir beraten Sie gerne! 
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