A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
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A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen
A – Allgemeines A – ALLGEMEINER ABSCHNITT 1. Beratung und Informationen Die AuslandsberaterInnen des International Students Office: (bitte immer nur eine Person anschreiben) Andrea Bender [email protected] insb. Partnerschaftsprogramme und Coimbra Group Student Exchange Network Thomas Berndt [email protected] Stellvertretender Leiter des International Students Office insb. Nordamerika nur Mo-Mi und Fr vormittags Florian Evenbye Kommissarischer Leiter des International Students Office ERASMUS-Koordinator der Universität ERASMUS-Experte der EU/des DAAD (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung) Susanne Hermann [email protected] insb. Europa, ERASMUS-Praktika, Kuba-Sprachkurs, ERASMUS-Mobilität mit Partnerländern Heidi Köllmann [email protected] insb. Nordamerika und Asien nur vormittags Katharina Kurz [email protected] insb. Europa, ERASMUS-Studium 6 A – Allgemeines Verena Leidl [email protected] Fragen zu formellen und finanziellen Aspekten beim ERASMUS-Studium Immanuel Petermeier [email protected] insb. GUS, Nahost und Afrika (Termine nur nach vorheriger Vereinbarung) Philipp Schleicher [email protected] insb. Südamerika nur Di-Do Ursula Shahmary [email protected] PROMOS-Stipendium Sie können während unserer Öffnungszeiten ohne Termin zu einer persönlichen Erstberatung vorbeikommen. Auch außerhalb der Öffnungszeiten bieten wir Ihnen Beratungstermine auf Anfrage an. Unsere allgemeine Email-Adresse: [email protected] Umfangreiche Informationen und Bewerbungsunterlagen: www.international.uni-wuerzburg.de Sie finden uns am Campus Hubland Nord im Josef-Martin-Weg 54/2 Die Bushaltestelle „Bibliothekszentrum“ der Linie 10 Richtung „Campus Nord“ befindet sich direkt am International Students Office! 7 A – Allgemeines Veranstaltungen Das International Students Office führt Infoveranstaltungen durch, ist bei Universitätsfesten und Messen mit einem Stand vertreten und veranstaltet schon seit mehreren Jahren den beliebten „Internationalen Abend“. - Aktuelle Termine finden Sie auf unserer Webseite und auf der Facebook-Seite des International Students Office - SIE MÖCHTEN AUSLANDSAUFENTHALTE IN IHREM FACH BEKANNTER MACHEN? Wir kommen gerne in Ihr Fach, z.B. zu einer Infoveranstaltung, zu einem Vortrag oder mit einem Infostand. Dabei informieren wir beispielsweise über die Vorteile eines Auslandsaufenthaltes und insbesondere über die vielfältigen Fördermöglichkeiten. Sprechen Sie mit Ihren ERASMUSFachkoordinatoren, Professoren und Dozenten oder mit Ihrer Fachschaft oder Fachschaftsinitiative! Diese sollten dann mit uns Kontakt aufnehmen, um alles Weitere (Räume, Termine etc.) zu besprechen. Kontakt: [email protected] 8 A – Allgemeines 2. Auslandsaufenthalt erfolgreich gestalten! Damit Ihr Auslandsaufenthalt zu einem wertvollen und unvergesslichen Ereignis wird, haben wir für Sie einen kleinen Leitfaden zusammengestellt, der Ihnen zur Orientierung dienen soll: Fünf Schritte zu einem erfolgreichen Auslandsaufenthalt! - Vor der Studienplatzvergabe Schritt 1: Rechtzeitig planen heißt… Den passenden Zeitpunkt bestimmen Wir empfehlen Ihnen, rechtzeitig, d.h. eineinhalb Jahre im Voraus, Ihren Aufenthalt zu planen. Bei manchen Austauschprogrammen gibt es formale Kriterien, z. B. müssen bei einem Erasmus-Aufenthalt bei Antritt mind. zwei Fachsemester absolviert sein. Es kann sinnvoll sein, den Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt zu planen (etwa ab dem 5. Semester), da hier oft bereits Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und diese dann im Ausland vertieft werden können. Das ISO empfiehlt Ihnen eine Rücksprache mit Ihrer Fachstudienberatung oder Ihren Dozenten. Sprachregion bzw. Gastland festlegen Bei dieser Frage ist es empfehlenswert, nicht nur persönliche Vorlieben zu einem bestimmten Land in Betracht zu ziehen, sondern vorhandene Sprachkenntnisse zu berücksichtigen (siehe auch Kapitel 4 zum Thema Sprachkenntnisse). Dabei ist zu beachten, dass die Landessprache nicht immer die Unterrichtssprache sein muss, da in vielen Ländern ein umfangreiches Kursangebot auf Englisch besteht (so z.B. in Skandinavien, dem Baltikum und Osteuropa, s. Abschnitt B „Erasmus-Studium“). Gasthochschule bestimmen Neben der Entscheidung für eine bestimmte Sprachregion bzw. ein bestimmtes Land, ist es noch viel wichtiger, möglichst schnell die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene, optimale Hochschule zu finden. Eine Übersicht der an der Universität Würzburg angebotenen Austauschplätze finden Sie in den Abschnitten B (ERASMUS-Studium) und C (weitere Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg) dieser Broschüre oder auf der Internetseite des International Students Office. Nutzen Sie unbedingt auch den Internetauftritt der Universitäten im Ausland, 9 A – Allgemeines um sich über Kursangebot und die jeweiligen Universitäten zu informieren. Dabei ist es wichtig herauszufinden, ob die Wunschuniversität voraussichtlich über ein gutes Studienangebot in Ihrem Fach verfügt, so dass Ihr Auslandsaufenthalt Sie nicht nur sprachlich, sondern vor allem fachlich voranbringt. Selbstverständlich können Sie sich bei dem Erasmus-Fachkoordinator Ihrer Fakultät über Ihre Wunschuniversität informieren oder sich im ISO beraten lassen. Tipp: Lesen Sie die Erfahrungsberichte der ehemaligen Austauschstudierenden auf der Internetseite des ISO. Finanzierung abklären Informieren Sie sich rechtzeitig, welche Förderprogramme für den von Ihnen gewünschten Auslandsaufenthalt bestehen. Kommen Sie zur allgemeinen Beratung ins ISO, wir beraten Sie gerne über Fördermöglichkeiten! Wenn Sie einen eigenständig organisierten Aufenthalt bevorzugen, empfehlen wir, sich genaue Informationen über die Lebenshaltungskosten des gewünschten Zielortes einzuholen, damit Ihr Studienaufenthalt ohne unerwartete Überraschungen verläuft. Sprachkenntnisse berücksichtigen Manche Universitäten bestimmten fordern Sprachniveau nachgewiesene (überwiegend B1 Sprachkenntnisse oder B2) vor auf einem Beginn des Auslandssemesters. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Anforderungen Ihrer Gasthochschule und holen Sie die fehlenden sprachlichen Kompetenzen vor dem Auslandsaufenthalt nach. Weitere Informationen finden Sie auch in Kapitel 4. Schritt 2: Sich rechtzeitig bewerben heißt… Bewerbungsfristen beachten! Wenn Sie sich für einen bestimmten (oder mehrere) Austauschprogramme entschieden haben, halten Sie sich bitte an die Bewerbungsfristen! Aktuelle Termine finden Sie auf unseren Internetseiten und an den Aushängen im ISO sowie in Abschnitt B und C dieser Broschüre. Erasmusstudium zuerst in Fachkoordinator bewerben Beachten Sie bitte, dass Sie sich beim Ihrer Fakultät bei müssen. Die Fristen dem sowie jeweiligen Erasmus- Anforderungen zu Bewerbungsunterlagen können von Fakultät zur Fakultät variieren. Umfangreiche Informationen zum Erasmusstudium finden Sie in Abschnitt B. Informationen zu den 10 A – Allgemeines aktuellen Ausschreibungen und Bewerbungsfristen der Partnerschaftsstipendien erhalten Sie in Abschnitt C sowie im ISO. Bewerbungsunterlagen sorgfältig zusammenstellen! Achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Die jeweiligen Bewerbungsformulare stehen Ihnen auf der Internetseite des ISO zum Herunterladen zur Verfügung: Bewerbung, www.international.uni-wuerzburg.de Formulare und weitere > Downloads. Auslandsstudium Ggf. > abweichende Bewerbungsunterlagen erhalten Sie bei Ihrem ERASMUS-Fachkoordinator. ----------------------------------------------------------------------------------------- Herzlichen Glückwunsch! Sie haben einen Austauschplatz erhalten! Nun geht es weiter mit den Schritten 3-5 ----------------------------------------------------------------------------------------- nach der Studienplatzvergabe Schritt 3: sich umfassend zu informieren heißt… Visaregelungen zu den einzelnen Ländern beachten Wer außerhalb der EU oder dem EWR studieren möchte, benötigt für viele Staaten, (z. B. die USA, Korea, Kolumbien) ein Visum. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Botschaft und stellen Sie den Antrag, sobald Sie die offizielle Zulassungsbestätigung der Gasthochschule erhalten haben. Außerhalb Europas ist es üblich, dass Sie einen Reisepass benötigen, teilweise mit Vorschriften wie lange dieser noch gültig sein muss. Informationen erhalten Sie beim Auswärtigen Amt sowie den Botschaften der betreffenden Länder (i.d.R. im Internet). Der Personalausweis ist dagegen in den meisten europäischen Ländern ausreichend. Versicherungsschutz abklären Bitte informieren Sie sich vor Antritt des Auslandsaufenthalts bei Ihrer Krankenversicherung, inwieweit im Ausland der Versicherungsschutz abgedeckt ist. Weitere Informationen finden Sie auf unter Punkt 8. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz besteht. 11 A – Allgemeines sich mit der Kultur des Gastlandes vertraut zu machen Das Sprichwort „Andere Länder – andere Sitten“ hat heute noch seine Gültigkeit, auch wenn Internationalität und Globalisierung im vollen Gange sind. Wir empfehlen Ihnen daher, möglichst viele Informationen über Ihr Wunschziel einzuholen, um sich einen Überblick zu verschaffen und die Wahrscheinlichkeit eines möglichen „Kulturschocks“ zu reduzieren. Außerdem ist es hilfreich, die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu lesen: www.auswaertiges-amt.de > Länderinformationen > Sicherheitshinweise A-Z Zusätzlich sind natürlich auch hier die Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender sehr hilfreich. Gasthochschule kontaktieren Sie sollten sich frühzeitig mit der Gasthochschule in Verbindung setzen, um ggf. noch offene Fragen abzuklären und sich anzumelden. Die Anmeldefrist dürfen Sie auf keinen Fall verpassen! Wenn Sie Fragen zum Studienangebot haben oder Hilfe beim Aussuchen der Kurse benötigen, helfen Ihnen die Fachkoordinatoren (ERASMUS) weiter. Außerdem ist es wichtig, die Anerkennung der im Ausland erworbenen Leistungen vor der Abreise sowohl mit der Gastuniversität als auch mit der Heimatuniversität abzuklären. Bei allen Fragen rund um Unterkunft, Einschreibung etc. helfen die Mitarbeiter der dortigen International Offices weiter. Besuchen Sie unbedingt den Internetauftritt der Wunschuniversität, auch wenn Sie zunächst vielleicht noch Schwierigkeiten mit der Sprache haben. Wohnmöglichkeiten abklären Sobald Sie einen Austauschplatz bekommen haben, sollten Sie sich über die Wohnsituation an der Gasthochschule informieren. Eventuell muss bereits im Voraus eine Kaution oder Miete gezahlt werden, damit z. B. das Zimmer im Wohnheim garantiert werden kann. Erkundigen Sie sich auch bei Austauschstudierenden über die Wohnsituation an Ihrem Wunschziel. 12 ehemaligen A – Allgemeines Tipp: Erkundigen Sie sich auf international.uni-wuerzburg.de, im International Students Office oder in Ihrer Fakultät nach Erfahrungsberichten ehemaliger Austauschstudierender! Schritt 4: letzte (individuelle) Formalitäten erledigen, heißt… ggf. ein Urlaubssemester beantragen ggf. Auslands- BAföG beantragen sich ggf. über die Weiterzahlung des Kindergelds zu informieren prüfen, ob alle erforderliche Unterlagen im ISO abgegeben wurden (z. B. Learning Agreement, Immatrikulationsbescheinigung bei ERASMUS) individuelle, noch offene Fragen sammeln und klären …Koffer packen nicht vergessen und losfahren! Schritt 5: Viel Spaß beim Studienaufenthalt haben, heißt… Kontakte mit den einheimischen Studierenden knüpfen Während Ihres Auslandsaufenthaltes empfehlen wir Ihnen, unbedingt den Kontakt zu den einheimischen Studierenden zu suchen. Damit verbessern Sie nicht nur Ihre Sprachkenntnisse, sondern erfahren sehr viel mehr über die Universität, Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Studiensystemen und bekommen wertvolle Tipps rund um Land, Leute und Freizeitgestaltung. Interkulturelle Kompetenzen sammeln! Einer der entscheidenden Vorteile Ihrer Auslandsaufenthalts – DIE Gelegenheit, Ihre interkulturellen Kompetenzen zu verbessern. Wenn Sie ein oder besser zwei Semester im Ausland verbracht haben, werden Sie zu Experten des jeweiligen Landes! Voraussetzung dafür ist, möglichst tief in die Kultur des Landes einzutauchen, d. h. Einheimische kennenzulernen, kulturelle Angebote wahrzunehmen. ein neues Studiensystem kennenlernen Als Austauschstudent haben Sie die einmalige Möglichkeit, das Studiensystem eines anderen Landes kennenzulernen. Sie profitieren dabei nicht nur durch den Erwerb von zusätzlichem Fachwissen, sondern steigern durch Ihre Auslandserfahrung Ihre Berufschancen nach dem Studium. 13 A – Allgemeines Freundschaften fürs Leben schließen! Ein Auslandsaufenthalt soll nicht nur der fachlichen Kompetenz dienen, sondern die Begegnung mit Menschen aus aller Welt ermöglichen. Die besten Kontakte und gute Freunde gewinnt man durch das Studium und internationale Freundschaften sind eine Bereicherung fürs Leben! Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen und erlebnisreichen Auslandsaufenthalt! Foto: Simone Haaf, ERASMUS in Warschau 14 A – Allgemeines 3. Welche Möglichkeiten für ein (oder mehrere) Auslandssemester gibt es an der Universität Würzburg? ERASMUS+ Partnerschaftsprogramm der Universität Würzburg Wohin? Europäische Union (inkl. Überseegebieten) + Island, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen, Türkei Wohin? Europa, USA, Lateinamerika, Asien Womit kann ich rechnen? Womit kann ich rechnen? • • • • • • • • Studiengebührenerlass ERASMUS-Mobilitätsbeihilfe (festgelegter Satz je Ländergruppe) Garantierte Anrechnung von Studienleistungen (Absicherung durch Learning Agreement) Sehr einfache Organisation Kostenlose OnlineSprachkurse i.d. meisten Fällen Wohnheimplatzvermittlung (Eigenfinanzierung) • Studiengebührenerlass Anrechnung von Studienleistungen meist möglich Risiken: ggf. zusätzliche Kosten für Visa, Einschreibegebühren etc. Wunschuniversität nicht dabei? Alternative: „Free Mover“ = den Auslandsaufenthalt selbstständig organisieren und mit der Bürokratie des Gastlandes kämpfen Achtung: • ggf. Studiengebühren (vollständig, teilweise erhöht) • Anrechnung nur möglich, wenn Vergleichbarkeit der Leistungen nachgewiesen werden kann • Hoher organisatorischer Aufwand • Finanzielle Förderung deutlich schwieriger 15 A – Allgemeines 4. Wohin ins Ausland mit meinen Sprachkenntnissen? Unterricht in Landessprache UK, Irland, Malta (Erasmus) Englischsprachige Kurse Ich spreche nur Englisch… USA (Partnerschaftsprogramm) EUROPA, v.a.: Skandinavien Baltikum Osteuropa Südosteuropa Niederlande Belgien Luxemburg Norditalien Griechenland Zypern (ERASMUS) Asien (Partnerschaftsprogramm) __________________________________________________________________________________ Unterricht in Landessprache Spanien (Erasmus) Lateinamerika (Partnerschafts -programm) Ich spreche Spanisch… Frankreich (Erasmus) Belgien Luxemburg (Erasmus) Ich spreche Französisch… Schweiz 16 A – Allgemeines In welche Sprachregion könnte ich gehen? Viele Studierende möchten mit einem Auslandsaufenthalt ihr Englisch verbessern und glauben, dass dies ausschließlich in englischsprachigen Ländern möglich ist. An vielen unserer Partneruniversitäten in nicht-englischsprachigen Ländern werden englischsprachige Seminare und Vorlesungen angeboten, so dass man auch in der Fachsprache fit werden kann. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihren ERASMUS-Fachkoordinatoren und weiteren Dozenten danach, an welcher Universität Ihr Studienfach besonders gut studiert werden kann. Der Auslandsaufenthalt sollte in erster Linie unter akademischen Gesichtspunkten geplant werden. Aufenthalte zum reinen Spracherwerb sind nicht gestattet. Zu ausgesuchten Sprachregionen folgende Hinweise: Französisch: • Französisch wird in über 50 Ländern gesprochen und weltweit oft als Fremdsprache gelernt und ist sowohl Amts- als auch Arbeitssprache der EU, der Afrikanischen Union und der Organisation Amerikanischer Staaten. • Englisch und Französisch sind alleinige Arbeitssprachen der UN (Vereinten Nationen). • Frankreich, Belgien und die Schweiz sind wichtige Handelspartner Deutschlands. • Kanada (mit dem französischsprachigen Québec) zählt zu den sieben größten Industrienationen der Welt. • Viele ehemalige frz. Kolonien (z.B. Vietnam oder die Maghrebstaaten) weisen ein hohes Wirtschaftswachstum auf. Italienisch: • Italien belegt Platz 6 der wichtigsten Handelspartner Deutschlands 2015 und Platz 5 bei den Handelspartnern Bayerns. Unter den Touristen, die nach Bayern kommen, belegen die Italiener ebenfalls den fünften Platz. • Italienisch als Verkehrssprache in Südosteuropa und Südamerika: Für den Arbeitsmarkt und die Handelsbeziehungen in bzw. nach Südosteuropa (z.B. Kroatien, Serbien, Albanien und Rumänien) sowie mit Südamerika (z.B. Argentinien) ist Italienisch u.a. aufgrund der Sprachkenntnisse der lokalen Bevölkerung, und der Präsenz italienischer Firmen in diesen Gebieten von großer Bedeutung. Chinesisch: • Die am meisten gesprochene Sprache weltweit. • China gewinnt aufgrund hoher Wachstumsraten und seiner Größe zunehmend an politischer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung. • Handelspartnerrang: Import Platz eins, Export Platz fünf (2015). Portugiesisch: • Portugiesisch wird heute in 15 Staaten gesprochen und ist die fünftmeist gesprochenen Sprache weltweit, sowie die am dritthäufigsten gesprochene Sprache der westlichen Welt. • In der brasilianischen Megastadt Sao Paulo gibt es heute die meisten deutschen Außenstellen deutscher Firmen! Dies veranschaulicht die immense 17 A – Allgemeines Bedeutung, die eine der größten Demokratien der Welt für deutsche Firmen spielt. Die Handelsbilanz mit Brasilien hat sich von 2004 bis heute verdoppelt. Polnisch: • Polen zählt heute zu den zehn wichtigsten Handelspartnern (Rang 7, 2015) • Polen ist ein Nachbarland Deutschlands; ein kontinuierlicher Ausbau kultureller Verbindungen ist ein konstantes Thema. Tschechisch: • Die tschechische Republik ist einer der wichtigen Wirtschaftspartner Bayerns und guter Nachbar, mit dem die Zusammenarbeit zukünftig sicher noch stärker ausgebaut wird, z.B. durch die Einführung der Sprache als Unterrichtsfach in Bayern. Niederländisch: • Die Niederlande sind nach den USA und Frankreich Deutschlands drittwichtigster Handelspartner. In neun Staaten ist Niederländisch Amtssprache. 5. Sprachkenntnisse und -tests Sprachliche Voraussetzungen • Falls Sie noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, empfehlen wir Ihnen, Sprachkurse in Deutschland oder im Ausland zu besuchen. Dass Sie vor Ort Ihre Sprachkenntnisse wahrscheinlich sehr schnell verbessern werden, sollten Sie in Ihren Überlegungen berücksichtigen. Da Prüfungsleistungen meist am Ende des Semesters anstehen, haben Sie außerdem noch die Chance während des Semesters Sprachkenntnisse auf Prüfungsniveau zu verbessern. • Für Praktika sollten Sie von Anfang an in der Lage sein, sich angemessen verständigen zu können. • Es ist dringend ratsam, während des Auslandsstudiums Sprachkurse an der Gasthochschule zu besuchen. • Im Rahmen von ERASMUS+ finden seit 2014 obligatorische OnlineEinstufungstests statt. Auf Grundlage des Ergebnisses wird ein an das erreichte Sprachniveau angelehnter qualitativ hochwertiger OnlineSprachkurs zur Verfügung gestellt (Übersicht der Sprachen in Abschnitt B „ERASMUS“). Sprachkurse Das Zentrum für Sprachen (ZfS) der Universität Würzburg bietet Kurse in Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Latein, Portugiesisch, Schwedisch, Spanisch und Türkisch an. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich, insbesondere für Spanisch und Schwedisch. Zusätzlich sind im Vorlesungsverzeichnis oft auch Lehrveranstaltungen zu weiteren Fremdsprachen aufgeführt, die in den Fakultäten angeboten werden, wie z.B. Arabisch, Chinesisch, Finnisch, Japanisch, Katalanisch, Neugriechisch, Polnisch, Portugiesisch oder Ukrainisch. Das ZfS bietet in seiner Mediothek darüber hinaus Sprachlernsoftware, 18 A – Allgemeines Internetressourcen, fremdsprachige Filme und "klassische" Materialien wie Lehr- und Wörterbücher für Arabisch, Chinesisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Latein, Niederländisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch und Türkisch. Zusätzlich sind an der Mediothek des ZfS Sprachtutorien zum begleitenden Selbststudium in Arabisch, Französisch, Russisch, Schwedisch und Türkisch möglich. Über das Programm face2face des ZfS finden Sie Tandempartner, die aktuell gerade einen Auslandsaufenthalt in Würzburg verbringen. www.zfs.uni-wuerzburg.de > Mediothek > face2face Weiterhin bietet z.B. die Juristische Fakultät ein breites Angebot an Sprach- und Fachsprachkursen – mehr Informationen auf der Homepage der Fakultät. Das RUSSICUM bietet das Institut für Slawistik für Studierende aller Fakultäten an. Zusätzlich finden Sie ein umfangreiches Sprachkursangebot an den Volkshochschulen. An der Volkshochschule Würzburg finden Sie derzeit u.a. folgende Sprachen: Arabisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dänisch, Hebräisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Kroatisch, Latein, Neugriechisch, Norwegisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch und Ungarisch. www.vhs-wuerzburg.info > Sprachen Das Kurstempo ist in der Regel nicht auf Studierende zugeschnitten, weshalb Sie zunächst versuchen sollten, die an der Julius-Maximilians-Universität angebotenen Kurse zu besuchen. Informationen speziell zu Sommersprachkursen an staatlichen Universitäten weltweit veröffentlicht der DAAD in einer eigenen Datenbank unter: www.daad.de Hinweis: Beachten Sie, dass an Universitäten mehrsprachiger Länder oft in einer (Regional-)Sprache unterrichtet wird (z.B. Katalanisch an der Universität Barcelona). Stipendien für hochwertige Französischkurse an der Université de Caen schreibt das ISO aus: Weitere Informationen unter Abschnitt C. Nachweis der Sprachkenntnisse Bei Bewerbungen auf ERASMUS-Plätze legt der Erasmus-Fachkoordinator fest, welche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Bitte beachten Sie, dass die Gasthochschulen teilweise auf Mindestkenntnisse bestehen. Angaben dazu finden Sie auf den Seiten des ISO der Gastuniversität unter „ERASMUS Incoming“, „Exchange Students“ oder ähnlichen Stichwörtern. Wenn Sie als Freemover ins Ausland gehen: Für einige Sprachen besteht die Möglichkeit, Sprachprüfungen, die von der Gasthochschule anerkannt werden, bereits in Deutschland zu absolvieren. An der juristischen Fakultät gibt es solche Prüfungen für Spanisch und einen für Juristen spezialisierten Englischtest, den ILEC. Bei einer Bewerbung auf Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg (Abschnitt C) müssen Sie für die USA (außer Austin, Albuquerque, Flagler College, University of North Georgia) Ergebnisse des TOEFL-Tests nachweisen. 19 A – Allgemeines Im ZfS können Sie gegen eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro einen Mobilitätstest ablegen, der als Sprachnachweis für die Mehrzahl der Austauschprogramme dient. Eine rechtzeitige Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich! Für Studierende romanischer Sprachen ist der Nachweis an der erfolgreichen Teilnahme sprachpraktischer Kurse ausreichend. Achtung: Sprachtests für Bewerbungen beim International Students Office in Würzburg können nur anerkannt werden, wenn sie in den letzten 12 Monaten abgelegt wurden. Informationen erhalten Sie mit den Bewerbungsformularen. Gutachten und Sprachtest müssen von unterschiedlichen Universitätsmitarbeitern stammen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Sprachzeugnissen auf der Internetseite des International Students Office! ___________________________________________________________________ 6. Finanzierung des Auslandsaufenthalts Wieviel ein Auslandsaufenthalt kostet, hängt u.a. davon ab, ob Sie Studiengebühren an der Gasthochschule entrichten müssen – diese entfallen i.d.R. nur bei den Austauschprogrammen, die Sie in diesem Heft finden. Weiterhin sind die Lebenshaltungskosten am Studienort zu berücksichtigen. Hier ist auch darauf zu achten, dass beispielsweise Mieten zwischen Metropolen und Provinz oft größere Spannweiten aufweisen als in Deutschland. Für die USA können außerdem hohe Gebühren für TOEFL, VISA und die Arbeitserlaubnis (bei Praktika) anfallen. ___________________________________________________________________ Wie hoch sind die Lebenshaltungskosten in Europa? Einen Überblick über die Lebenshaltungskosten in den unterschiedlichen EULändern gibt das Europäische Portal zur Beruflichen Mobilität (EURES). Auf der EURES-Webseite findet man umfangreiche Informationen zu den Lebenshaltungskosten in den einzelnen EU-Ländern: www.ec.europa.eu (Unterpunkt „Leben und Arbeiten“/ „Lebens- und Arbeitsbedingungen“/ „Lebenshaltungskosten“ – über verschiedene Filter erhält man die gewünschten Informationen). ___________________________________________________________________ Förderungsmöglichkeiten: Arten von Stipendien Stipendien müssen nicht zwangsläufig aus finanziellen Leistungen bestehen. Sie können stattdessen oder zusätzlich den Erlass von Studiengebühren oder die kostenlose Bereitstellung eines Wohnheimplatzes umfassen. Die häufigsten Stipendientypen: Vermittlung an einen bestimmten Hochschulort (z.B. Partnerschaftsprogramme der Universität Würzburg oder ERASMUS+): Das Programm ist i.d.R. mit einem Studiengebührenerlass, manchmal auch mit weiteren Leistungen – wie z.B. einem finanziellen Zuschuss – verbunden. 20 A – Allgemeines Der Bewerber erhält eine finanzielle Leistung von einer stipendiengebenden Organisation. Die Wahl des Hochschulorts und die Beantragung der Zulassung an der Gasthochschule erfolgt selbstständig durch den Bewerber, der seine Wahl in einer Darstellung seines Vorhabens für den Auslandsaufenthalt gegenüber dem Stipendiengeber begründen muss (dieses Verfahren wird bei den meisten DAAD-Programmen und PROMOS praktiziert). Bitte beachten Sie dabei die frühen Bewerbungsfristen des DAAD! Hinweise bietet die DAAD-Broschüre „Studium, Forschung, Lehre – Förderungsmöglichkeiten im Ausland für Deutsche“ (im ISO erhältlich!). Daneben gibt es weitere Anbieter von Stipendien, z.B. Regierungsstellen und Förderorganisationen des jeweiligen Landes oder private und öffentliche Stiftungen. Wichtig: Für viele Stipendien enden die Fristen zur Einreichung der Unterlagen ein Jahr vor dem Auslandsaufenthalt, für Nordamerika sogar bis zu eineinhalb Jahre davor! Stipendien des Deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD) www.daad.de Als gemeinsame Einrichtung der deutschen Hochschulen hat der DAAD die Aufgabe, die internationalen Hochschulbeziehungen zu fördern, u.a. durch den Austausch von Studierenden. Der DAAD ist die wichtigste deutsche Förderorganisation für das Studium im Ausland. Über Stipendienmöglichkeiten des DAAD informiert eine Datenbank im Internet, die nach Studienrichtung und Land abgefragt werden kann: www.daad.de > Stipendiendatenbank Vollstipendien an Studierende können bis zu 1.200 € pro Monat (Japan) betragen. Für Promotionsstudierende liegen die Fördersätze durchweg über 1000 €. Vor allem die DAAD-Jahresstipendien sind hoch kompetitiv und werden nur an die besten Bewerber vergeben. Die wichtigsten DAAD- Fördermöglichkeiten während des Studiums: a) Zweisemestrige Aufenthalte: DAAD-Jahresstipendien Wir empfehlen Ihnen bei einem beabsichtigten zweisemestrigen Aufenthalt einen Antrag auf Jahresstipendium beim DAAD in Erwägung zu ziehen. Sie können sich dort um eine Förderung bemühen auch ohne Zusage für den Studienplatz von Würzburger Seite. Dies ist wichtig, da die Bewerbungsfristen für die Jahresstipendien teilweise weit vor den Fristen für die Bewerbung beim International Students Office liegen. Die Bewerbung ist etwas aufwendiger, aber die monatliche Förderung ist vergleichsweise hoch. b) Einsemestrige Aufenthalte: PROMOS Bei einem einsemestrigen Aufenthalt können Sie sich um ein PROMOS-Stipendium beim International Students Office der Universität Würzburg bewerben. Die Förderrate ist deutlich niedriger als bei den Jahresaufenthalten (ca. 300-400 € pro 21 A – Allgemeines Monat, zusätzlich können Fahrtkostenzuschüsse gewährt werden). Weitere Informationen zu Bewerbungsunterlagen und Bedingungen erfahren Sie auf unserer Homepage unter PROMOS. Was wird an der Universität Würzburg mit PROMOS gefördert? • Studienstipendien für Semesteraufenthalte • Stipendien für Abschlussarbeiten • Praktika • Kuba-Partnerschaftsprogramm Sprachkurse, Winter- und Summerschools können leider nicht gefördert werden. Bewerben können sich Studierende der Universität Würzburg. Studierende die bereits eine PROMOS-Förderung erhalten haben können sich nicht erneut für PROMOS bewerben. Die Höchstförderdauer insgesamt beträgt 6 Monate. Doktoranden und Doktorandinnen können nicht vom International Students Office gefördert werden, sondern wenden sich an die Graduate School. Ansprechpartnerin im International Students Office: Ursula Shahmary, Tel.: 0931/3182663, [email protected] Stipendienvergabe DAAD-Stipendien werden leistungsabhängig anhand folgender Kriterien vergeben: Leistungsnachweise Gutachten des Hochschullehrers Beschreibung des Studienvorhabens Bisherige Fachkenntnisse und Entwicklungspotenzial der Bewerber Ggf. besteht eine zweite Runde, in der sich die ausgewählten KandidatInnen einer Kommission vorstellen Förderung durch Auslands-BAföG www.auslandsbafoeg.de/ Für einen Studienauslandsaufenthalt erhalten wesentlich mehr Studierende Ausbildungsförderung als für eine Ausbildung im Inland, denn zusätzliche Kosten einer Ausbildung im Ausland lassen den Bedarfssatz bzw. die Bemessungsgrenzen für das anzurechnende Einkommen der Eltern/des Studenten erheblich ansteigen. BAföG-Anträge sollten mindestens 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthalts bei dem zuständigen Bafög-Amt eingereicht werden. Eine Bewerbung lohnt sich! Grundsätzlich: Maximal ein Jahr des Auslandsstudiums bleibt bei der BAföGFörderungshöchstdauer unberücksichtigt, d.h. sie wird faktisch verlängert. Das BAföG-Amt unterscheidet dabei nicht, ob der Studierende an der deutschen Universität beurlaubt war oder nicht! Ausnahme: Die Studienordnung sieht einen Auslandsaufenthalt ausdrücklich vor (sog. integrierter Aufenthalt), dann gibt es keine Verlängerung der Förderungshöchstdauer! BAföG und Auslandsstudium außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten: Für Auslandsstudien außerhalb der EU und der Schweiz gilt: Ausbildungsförderung kann für einen einzigen zusammenhängenden Zeitraum bis zu einem Jahr, und wenn der studienbezogene Auslandsaufenthalt für die Ausbildung von besonderer Bedeutung ist, maximal bis zu 5 Semestern gewährt werden. Voraussetzung ist, dass dem 22 A – Allgemeines Auslandsaufenthalt ein mindestens einjähriges Studium im Inland vorausgeht (bei einem Masterstudium zählt das vorausgegangene Bachelorstudium). Auslands-BAföG innerhalb der EU (und Schweiz): Hier können Sie entweder für einen zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalt (s.o.), oder alternativ auch für ein vollständiges Studium bis zur maximalen Förderungshöchstdauer Ausbildungsförderung erhalten. Ein vorangegangenes Inlandsstudium ist hier nicht erforderlich. Die Mindestdauer für eine Förderung nach BAföG für ein Auslandsstudium muss 6 Monate/1 Semester bzw. mindestens 12 Wochen bei Praktikum und Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation betragen. Die Leistungen bei einem Studium oder Praktikum im Ausland umfassen deutlich höhere Fördersätze als im Inland, nachweisbar notwendige Studiengebühren (bis zu 4.600 € für ein Studienjahr in voller Höhe als Zuschuss) und Zuschüsse zu den Kosten der Krankenversicherung und der An- und Abreise. Bis zu 300 € aus anderen Förderungen bleiben übrigens anrechnungsfrei, wovon z.B. ERASMUS-Studierende profitieren! Auslands-BAföG-berechtigt sind nicht nur deutsche Staatsbürger, sondern unter bestimmten Bedingungen auch andere Studierende der Universität Würzburg. Alle Angaben ohne Gewähr! Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Zuständiges Amt für Auslands-BAföG Auf dieser Internetseite erhalten Sie die Kontaktdaten der für das jeweilige Land zuständigen Studentenwerke (das Studentenwerk Würzburg bearbeitet nur das Inlands-BAföG!): www.auslandsbafoeg.de ______________________________________________________________________________ Bayerische Hochschulzentren Für einzelne Regionen, mit denen Bayern traditionell einen engen Kontakt und Kooperationen pflegt und die bei Studierenden auf großes Interesse stoßen, wurden durch den Freistaat Bayern besondere Zentren eingerichtet. Die Bayerischen Hochschulzentren bündeln die Informationen zu den jeweiligen Schwerpunktregionen und fördern in bestimmten Fällen selbst einzelne Aktivitäten. http://www.baylat.org/ http://www.baychina.org/ http://www.bacatec.de http://www.bayind.de www.uni-regensburg.de/bayhost http://www.bfhz.uni-muenchen.de/ _______________________________________________________________________________ 23 A – Allgemeines 7. Häufig gestellte Fragen - Vor der Studienplatzvergabe Die Universität, an der ich einen Auslandsaufenthalt verbringen möchte, hat keine Partnerschaft - weder Erasmus noch ein Partnerschaftsprogramm - mit der Universität Würzburg. Kann ich trotzdem dort ein Austauschsemester absolvieren? Grundsätzlich nicht. Sollte es sich aber um eine europäische Universität handeln und Ihr Dozent oder Professor an einem Erasmus-Austausch mit dieser Universität interessiert sein, könnte eine Austauschvereinbarung angestrebt werden. Andernfalls steht es Ihnen frei, sich selbstständig an einer anderen Universität einzuschreiben. Hierfür müssen Sie die Einschreibeanforderungen der ausländischen Universität erfragen sowie die fälligen Studiengebühren selbst zahlen. Über Finanzierungsmöglichkeiten informieren diese Broschüre und die BeraterInnen des International Student Offices im persönlichen Gespräch. Grundsätzlich ist ein selbstständiges Auslandsstudium schwerer zu organisieren und zu finanzieren. Eine ERASMUS-Förderung ist ausgeschlossen. Wie viele „Scheine“ werden mir bei einem Auslandsaufenthalt anerkannt? Gibt es bestimmte Leistungen (z.B. Hausarbeit), die ich an der Gasthochschule zur späteren Anerkennung erbringen muss? Es gibt keine Begrenzung von anzuerkennenden Scheinen aus dem Ausland, solange die Module keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Wie die Gleichwertigkeit erreicht werden kann, besprechen Sie mit Ihrem Fachberater. Welche Möglichkeit gibt es mit Studierenden der Universität Würzburg in Kontakt zu treten, die bereits an einer Gasthochschule studiert haben? Eine wertvolle Informationsquelle sind die Erfahrungsberichte ehemaliger Austauschstudierender, die Sie im International Students Office (online) sowie bei einigen Erasmus-Fachkoordinatoren einsehen können. Achten Sie auch auf Informationsveranstaltungen (Informationen auf der Internetseite des International Students Office und auf Facebook), bei denen oft ehemalige Austauschstudierende von ihren Erfahrungen berichten. Wie bekomme ich ein Fachgutachten von Dozenten/innen, wenn ich noch am Anfang meines Studiums bin und das Semester zudem aus sehr vielen Studierenden besteht? Insbesondere für Empfehlungsschreiben sollten Sie möglichst eine Veranstaltung der/des betreffenden Lehrenden besucht haben. Wenn Sie einen Termin vereinbaren oder in die Sprechstunde gehen, bereiten Sie sich gut darauf vor, Ihre Motive und Ihre besondere Eignung für ein Empfehlungsschreiben darzulegen. Zudem sollten Sie entsprechende Leistungs- und ggf. Sprachnachweise mitbringen. Damit können Sie dazu beitragen, dass die Gutachter sich ein möglichst umfassendes Bild von Ihnen für ein positives Empfehlungsschreiben machen können. Wann ist der beste Zeitpunkt, um einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren? Das hängt stark von Ihrem Studiengang und dem angestrebten Abschluss (Staatsexamen, Bachelor etc.) ab. Zur Bestimmung des geeigneten Zeitpunktes eines Auslandsaufenthaltes gibt es auch formale Kriterien, bei einem 24 A – Allgemeines Erasmusaufenthalt z.B. müssen bei Antritt mind. zwei Fachsemester absolviert sein. Das International Students Office empfiehlt Ihnen Rücksprache mit Ihrer Fachstudienberatung oder Ihren Dozenten. Es kann sinnvoll sein, den Auslandsaufenthalt zu einem späteren Zeitpunkt (etwa ab dem 5. Semester) einzuschieben, da hier oft bereits Schwerpunkte im Studium gesetzt wurden und diese dann im Ausland vertieft werden können. Mit fundierten Kenntnissen können Sie auch besser von einem Vergleich profitieren, der sich durch andere Herangehensweisen und akademischen Ansichten an der Gasthochschule ergibt. Meist ist daher das 5. Semester am besten für einen Auslandsaufenthalt geeignet, nichtsdestotrotz ist aber auch ein späterer Zeitpunkt denkbar. 8. Ergänzende Hinweise für Auslandsaufenthalte - nach der Studienplatzvergabe Anerkennung von Studienleistungen Die Anerkennung von Studienleistungen, die an einer ausländischen Gasthochschule erworben werden, sollten Sie unbedingt VOR dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts mit den zuständigen Hochschullehrern an der Uni Würzburg absprechen. Informationen zu den Kursen und Modulen finden Sie auf den Internetseiten der Gasthochschule. Gleichwertige Studienleistungen müssen von Ihrem Fachbereich anerkannt werden. Bei der Gleichwertigkeit muss eine Gesamtbetrachtung vorgenommen werden, so dass zwei in Betracht kommende Kurse oder Module inhaltlich und vom Arbeitsaufwand abhängig vergleichbar sein müssen, um anerkannt zu werden. Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihren Fachberatern! Weitere Infos zum Thema Anerkennung finden Sie auch auf der Internetseite des ISO. Informationen zur Anerkennung von akademischen Graden finden Sie auf folgenden Internetseiten: www.km.bayern.de > Anerkennung von Auslandsstudien und -graden und www.daad.de > Anerkennung von Leistungen und Abschlüssen Anerkennung und ERASMUS+: Durch das neue Learning Agreement wird die Vorabanerkennung garantiert! Lesen Sie mehr dazu im ERASMUS-Kapitel (Abschnitt B). Beurlaubung Studierende können sich für einen Auslandsstudienaufenthalt beurlauben lassen. Die Beurlaubung erfolgt jeweils für ein oder zwei Semester. Beurlaubungen zu einem späteren Zeitpunkt während des Studiums bleiben jedoch möglich. Auskünfte und Beurlaubungsanträge erhalten Sie in der Studierendenkanzlei, Campus Hubland Nord, Oswald-Külpe-Weg 84/2 (rechter Eingang). Semester, in denen eine Beurlaubung erfolgt ist, zählen nicht als Fachsemester: Die Semesterzahl wird nicht weitergezählt und es können keine Prüfungen an der Uni Würzburg abgelegt werde. Ausgenommen sind Nachholklausuren und andere Studienleistungen, die offiziell im vorherigen Semester verbucht werden. In den neuen Studiengängen nach Bologna-Reform können Sie 29 Credit Points, bzw. Ihre Leistungsscheine bei alten Studiengängen, in ihr Würzburger Studium einbringen – d.h. aus dem Ausland mitbringen – ohne dass die Semesterzahl 25 A – Allgemeines nachträglich weitergezählt wird. Ab 30 ECTS-Punkten wird die Fachsemesterzahl um eins weitergezählt. Vorteil: Wenn sie nicht 30 ECTS-Punkte im Ausland schaffen, können Sie entsprechend ein oder zwei Semester länger studieren. Da Sie das eine oder andere Modul jedoch mitbringen und anschließend anerkennen lassen, können Sie die offizielle Studiendauer durch einen Auslandsaufenthalt verkürzen oder aber die restlichen Semester mit geringerem Aufwand studieren. Das Erreichen der 30 Punkte-Grenze stellt keinen Nachteil dar! Durch die Regelung wird lediglich ein möglicher Nachteil bei Nichterreichen der 30 Punkte ausgeglichen. Versuchen Sie daher unbedingt, 30 ECTS-Punkte im Ausland zu erreichen. Versicherungsschutz Krankenversicherung Auch an den meisten ausländischen Hochschulen besteht Krankenversicherungspflicht. Teilweise unterscheiden sich die Versicherungssysteme in den Leistungen allerdings erheblich vom deutschen System (in den USA z.B. hinsichtlich eines Eigenanteils an Krankenhauskosten). In manchen Ländern kann auch die bestehende deutsche Krankenversicherung bzw. eine entsprechend erweiterte deutsche Versicherung akzeptiert werden. Studierende einer deutschen staatlichen Hochschule sind in der Regel in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Lässt sich ein Studierender für den Auslandsaufenthalt von der Hochschule beurlauben, bleibt sein Versicherungsschutz in allen Ländern, mit denen eine Anerkennungsvereinbarung besteht, bestehen. Vor Studienbeginn sollten Studierende sich von Ihrer Krankenkasse einen entsprechenden Versicherungsnachweis und ein Merkblatt für das betreffende Land geben lassen. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen für ihre Versicherten in der Regel Versicherungsnachweise aus, die im Ausland Krankenversicherungsschutz garantieren. Bei Exmatrikulation hingegen erlischt der studentische Versicherungsschutz! Privatversicherte müssen mit ihrer Krankenkasse klären, ob und für welchen Zeitraum ein Auslandsschutz besteht. Sie sind dazu verpflichtet, selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen, da durch die Austauschprogramme und die Universität Würzburg keinerlei Versicherungsschutz besteht. (Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, auf eigene Kosten an der Gruppenversicherung des DAAD teilzunehmen. Kranken-/Unfall- und Haftpflichtversicherung sind inbegriffen. Nähere Auskünfte erhalte ich beim DAAD, Versicherungsstelle Tel.: 0228/882-294, oder unter https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daadversicherung-zielland-ausland/ Vor allem bei Aufenthalten in Schwellen- oder Entwicklungsländern wird der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung (inklusive Rücktransport) dringend empfohlen! Unfallversicherung Studierende sind in der Regel während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Dieser Unfallversicherungsschutz gilt nur bei einem Studium im Inland, nicht aber im Ausland. Falls in einem ausländischen Staat die Studierenden nicht gesetzlich bzw. über die Gastuniversität gegen Unfälle versichert sind, kann der Abschluss einer privaten Unfall- und einer privaten Haftpflichtversicherung empfehlenswert sein. Falls Sie entsprechende private Inlands-Versicherungen abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob der 26 A – Allgemeines Versicherungsschutz auch für Ihr Zielland dabei ist. Oft kann gegen einen geringen Aufpreis auch das Zielland mitversichert werden. Die Verantwortung für einen ausreichenden Versicherungsschutz liegt alleine bei den Studierenden. Die Universität Würzburg haftet für keinerlei Schäden, die im Zusammenhang mit dem Auslandsaufenthalt entstehen. Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts Das International Students Office rät allen Studierenden, die ein Auslandssemester planen oder dieses bereits begonnen haben, vor und während des Auslandsaufenthaltes unbedingt regelmäßig die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts zu beachten und diesen Folge zu leisten. Gesundheitsbescheinigungen und Impfung Manche Länder (z.B. USA, VR China, Japan) fordern diverse Gesundheitsbescheinigungen und/oder Impfnachweise bei der Einreise für einen mehrmonatigen Studienaufenthalt. In der Regel liegen die jeweils erforderlichen Formulare den Bewerbungsunterlagen bei bzw. können von der zuständigen Botschaft bezogen werden. Der Studierende ist verpflichtet, sich eigenständig um notwendige oder empfohlene Impfungen rechtzeitig zu kümmern! Nicht-EU-Bürger und Staatenlose Auslandsstudienaufenthalte sind auch für Nicht-EU-Bürger und Staatenlose möglich. Informieren Sie sich jedoch bitte rechtzeitig über die genauen Aufenthaltsbestimmungen in Deutschland, wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen. Nähere Informationen erhalten Sie bei der Ausländerbehörde der Stadt Würzburg. Informieren Sie sich außerdem bitte in der nächstgelegenen Auslandsvertretung Ihres Heimatlandes zu den Aufenthaltsbestimmungen Ihres gewünschten Ziellandes, sofern Sie einen Auslandsaufenthalt außerhalb des Schengen-Raums planen. Prüfungen/Nachklausuren Klären Sie auch ab, ob eine nicht bestandene Prüfung noch rechtzeitig vor Beginn des Auslandsstudiums wiederholt werden könnte. In vielen Fächern ist festgelegt, innerhalb welcher Frist nach einem Nichtbestehen die entsprechende Prüfung zum zweiten Mal abgelegt werden muss. Dies kann mit einem geplanten Auslandsstudium kollidieren und ist besonders wichtig für Bewerber, die in Ländern studieren wollen, in denen der Beginn des Studienjahres bereits Mitte August bzw. Anfang September liegt. Ein Auslandsaufenthalt kann jedoch als Grund für ein um ein Jahr verschobenen Klausurantritt gewertet werden. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrem Fachbetreuer, manchmal ist es in Absprache mit den Dozenten auch möglich, Studienleistungen vorzuziehen (v.a. bei mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten). Internationale Studierendenausweise Um ermäßigte Tarife in manchen Staaten – bei jeder Form des Auslandsaufenthaltes – nutzen zu können, kann es sinnvoll sein, sich vor der Abreise einen internationalen Studierendenausweis ausstellen zu lassen. Sobald Sie sich an Ihrer ausländischen Hochschule eingeschrieben haben, erhalten Sie jedoch einen im Gastland anerkannten Studierendenausweis. Als beurlaubter Studierender erhalten Sie ebenso einen Studentenausweis der Universität Würzburg, der auch in deutscher Sprache im Ausland oft anerkannt wird. 27 A – Allgemeines Auslandstudium mit Behinderung oder Kind Die EU stellt im ERASMUS-Programm für Studierende mit Behinderungen oder mit Kind zusätzliche Sondermittel zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Frau Leidl im International Students Office ([email protected]). Eine Internetseite mit zusätzlichen Informationen ist geplant. Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne! 28