VPA 25.09.2013

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VPA 25.09.2013
Anlage 1
Freiwillige Leistung Nr. 1
Bezeichnung der Leistung:
Leistungsprämie
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Beamtinnen und Beamte
Rechtsgrundlage(n):
Art. 67 BayBesG i.V.m. Art. 62 Abs. 7 LlbG
(Ermessensleistung, kein individueller Anspruch auf Gewährung)
DV-LoB vom 10.06.2009 i.d.F. vom 31.05.2012 (Vergabekriterien
und -verfahren, Basisprämie)
Jahressumme 2012
3.485.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Zentral im Rahmen der Teuerung
Beschreibung der Leistung:
Die Leistungsprämie ist ein Instrument der Personalführung. Sie
dient der Honorierung kurzfristiger Leistungen qualitativer oder
quantitativer Art. Anknüpfungspunkt ist eine herausragende
besondere Einzel- bzw. Gruppenleistung.
Die Leistungsprämie wird in Form einer Basisprämie und einer
Zusatzprämie gewährt.
Zweck:
Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen durch
Anerkennung bzw. Stärkung der Arbeitsmotivation der
Beschäftigten.
Neben der Möglichkeit, besondere einmalige Leistungen zu
prämieren, können auch gute Leistungen im Tagesgeschäft
honoriert werden.
Anlage 2
Freiwillige Leistung Nr. 2
Bezeichnung der Leistung:
München-Zulage
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Tarifbeschäftigte (TVöD)
Rechtsgrundlage(n):
öTV A 35 vom 02.05.2011
Stadtratsbeschluss vom 11./18.05.2011
Jahressumme 2012
(aufgerundet auf volle Tsd.):
17.773.000.- Euro (Grundbetrag)
2.144.000.- Euro (Kinderbetrag)
Finanzierung:
In den Haushaltsansätzen enthalten
Beschreibung der Leistung:
Berechtigte Tarifbeschäftigte (Entgeltgruppen E 1 mit E 9 bzw. S 1
mit S 14) erhalten eine sog. München-Zulage, die sich aus einem
Grundbetrag (in Höhe von derzeit 112,45 Euro) und
gegebenenfalls einem Kinderbetrag (in Höhe von derzeit 21,47
Euro) zusammensetzt.
Zweck:
Die München-Zulage dient seit 01.08.1990 (Vorgängerregelungen
der öTV A 35) dem Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten
im Ballungsraum München und dient damit sowohl der
Personalgewinnung als auch dem Personalerhalt.
Anlage 3
Freiwillige Leistung Nr. 3
Bezeichnung der Leistung:
Ballungsraumzulage
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Beamtinnen und Beamte
Rechtsgrundlage(n):
Art. 94 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BayBesG
Stadtratsbeschluss vom 16.08.1990 (Ferienausschuss)
Jahressumme 2012
(aufgerundet auf volle Tsd.):
2.028.000.- Euro (Grundbetrag)
619.000.- Euro (Kinderbetrag)
Finanzierung:
In den Haushaltsansätzen enthalten
Beschreibung der Leistung:
Die Ballungsraumzulage kann im nichtstaatlichen Bereich zum
Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Stadt- und
Umlandbereich München gewährt werden.
Die Ballungsraumzulage setzt sich aus einem Grundbetrag (in
Höhe von 75,00 Euro) sowie gegebenenfalls einem
Kinderzuschlag (in Höhe von 20,00 Euro pro Kind) zusammen
und steht bis zum Erreichen gewisser Grenzbeträge zu (für den
Grundbetrag entspricht dieser ca. BesGr. A 10 Stufe 7).
Zweck:
Die Ballungsraumzulage wird zum Ausgleich der erhöhten
Lebenshaltungskosten im Stadt- und Umlandbereich München
gewährt. Sie dient damit sowohl der Personalgewinnung als auch
dem Personalerhalt.
Auf Initiative der Landeshauptstadt München wurden für den
Tarifbereich überhaupt erst die rechtlichen Möglichkeiten bzw.
Voraussetzungen geschaffen, um die erhöhten
Lebenshaltungskosten im Stadt- und Umlandbereich München
zumindest teilweise berücksichtigen zu können (vgl. Anlage 2
„Münchenzulage“). Mit den gesetzlichen Regelungen zur
Ballungsraumzulage wurde dies auch für die Beamtinnen und
Beamte möglich.
Anlage 4
Freiwillige Leistung Nr. 4
Bezeichnung der Leistung:
Übernahme der auf die Umlagen zur Zusatzversorgung
entfallenden Pauschalsteuern bis zu den gesetzlichen
Höchstgrenzen
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Örtlicher Tarifvertrag vom 27.07.1962 i.d.F. des
Änderungstarifvertrages vom 20.11.1980
Jahressumme 2012
- ca. 5.700.000.- Euro (Pauschalsteuer im Hoheitsbereich),
- ca. 900.000.- Euro (Eigenbetriebe)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Die Stadt München übernimmt aufgrund des genannten Örtlichen
Tarifvertrages die auf die Umlage zur Zusatzversorgung
entfallende Pauschalsteuer (20 %) bis zu einer Umlagenhöhe von
max. 2.148 Euro pro Jahr und Beschäftigter/n unter konsequenter
Ausnutzung der Grenzen des § 40b Einkommensteuergesetz.
Überschreitet die Umlage 2.148 Euro, ist rückwirkend der 1.752
'Euro übersteigende Betrag individuell zu versteuern.
Nach dem kommunalen Altersvorsorgetarifvertrag (ATV-K)
bestünde eine Verpflichtung zur Pauschalversteuerung nur bis zu
einer Umlagenhöhe von 1.073,76 Euro pro Jahr und
Beschäftigter/n.
Zweck:
Die auf die ZVK-Umlage entfallenden Pauschalsteuern werden
übernommen, um die Beschäftigten während ihres
Erwerbslebens beim Aufbau einer angemessenen
Altersversorgung zu unterstützen.
Der Umlagesatz wurde von der Bayerischen
Versorgungskammer-Zusatzversorgungskasse der bayerischen
Gemeinden zum 01.01.2013 abgesenkt und wird wahrscheinlich
künftig weiter sinken, dies bedeutet in der Folge auch weniger
anfallende Pauschalsteuer (prognostizierte Einsparung an
Pauschalsteuer durch die Umlagesenkung zum 01.01.2013: ca.
1,1 Mio. Euro jährlich).
Anlage 5
Freiwillige Leistung Nr. 5
Bezeichnung der Leistung:
IT-Zulage, Personalgewinnung/-erhalt IT
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IT-Fachkräfte)
Rechtsgrundlage:
Arbeitgeber-Richtlinie der VKA vom 11.11.2011 und
Stadtratsbeschluss vom 14.12.2011
Jahressumme 2012
1.500.000.- Euro (geschätzt)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Die Auszahlungen sind grundsätzlich über die Bewirtschaftung
des Budgets aufzufangen.
Der Eigenbetrieb IT@M finanziert den zusätzlichen
Personalaufwand über seine Gebührenkalkulation.
Beschreibung der Leistung:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von ITFachkräften eröffnet die VKA unmittelbar den öffentlichen
Arbeitgebern die Möglichkeit, in den EGr. E 9 bis E 15 TVöD bzw.
TV-V nach dem 11.11.2011 neu Eingestellten eine auf 5 Jahre
befristete Zulage i.H.v. monatlich bis zu 1.000 Euro zu zahlen; bei
besonderer Begründung kann im Einzelfall die Zuordnung zur
Stufe 2, 3 oder 4 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgen.
Zweck:
Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten IT Fachund Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen
werden müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu
zahlende Entgelt führt hier häufig zu entscheidenden
Wettbewerbsnachteilen. Die IT-Zulage ist ein wichtiges
Instrument, um als TOP-IT-Standort im Wettbewerb mit privaten
Firmen bestehen zu können.
Anlage 6
Freiwillige Leistung Nr. 6
Bezeichnung der Leistung:
Arbeitsmarktzulage
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(IT-Personal, Ingenieure, Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst)
Rechtsgrundlage:
Beschluss Hauptausschuss des KAV Bayern vom 20.02.2009 und
Stadtratsbeschluss vom 29.07.2009
Jahressumme 2012
89.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Über die Frage einer zusätzlichen Finanzierung ist jährlich neu zu
entscheiden.
Soweit die Mehrauszahlungen nicht im Budget aufgefangen
werden können, können den Referaten Mittel entsprechend der
Höhe der Inanspruchnahme im Regelfall auf dem Büroweg, ggf.
aber auch im Rahmen des Nachtragshaushalts, zur Verfügung
gestellt werden.
Beschreibung der Leistung:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von
Fachkräften eröffnet der KAV Bayern den öffentlichen
Arbeitgebern die Möglichkeit, IT-Personal, Ingenieuren, Ärzten im
öffentlichen Gesundheitsdienst im Einzelfall eine auf max. 5 Jahre
befristete Zulage i.H.v. bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen
Entgeltgruppe zu zahlen.
Zweck:
Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten Fach- und
Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen werden
müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt
führt hier häufig zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Die
Arbeitsmarktzulage ist ein wichtiges Instrument, um im
Wettbewerb mit privaten Firmen bestehen zu können.
Anlage 7
Freiwillige Leistung Nr. 7
Bezeichnung der Leistung:
Sonderdienstverträge
(Differenz zur Stellenbewertung)
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
(IT-Führungs- und Fachkräfte)
Rechtsgrundlage:
Stadtratsbeschlüsse vom vom 19./26.10.2011 und 21./28.11.2012
(Gehaltsentwicklung)
Jahressumme 2012
490.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Die Auszahlungen sind grundsätzlich über die Bewirtschaftung
des Budgets aufzufangen.
Der Eigenbetrieb IT@M finanziert den zusätzlichen
Personalaufwand über seine Gebührenkalkulation.
Beschreibung der Leistung:
Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachund Führungskräften werden für Stellen, die in der Entgeltgruppe
E 14 oder E15 bewertet sind, Sonderdienstverträge geschlossen,
bei denen die persönliche Eingruppierung die Stellenbewertung
übersteigt.
Zweck:
Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten Fach- und
Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen werden
müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt
führt hier häufig zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Der
Abschluss von Sonderdienstverträgen ist ein wichtiges
Instrument, um im Wettbewerb mit privaten Firmen bestehen zu
können und die Stadt München auch in monetärer Hinsicht als
attraktive Arbeitgeberin auf dem Markt zu positionieren.
Dazu ist neben einem entsprechenden Eingangsgehalt für
Spitzenkräfte auch eine Möglichkeit der Dynamisierung zu
eröffnen, die gleichzeitig der finanziellen Situation der
Landeshauptstadt Rechnung trägt.
Umfang und Rahmenbedingungen der Dynamisierung wurden in
den o.g. Stadtratsbeschlüssen geregelt.
Anlage 8
Freiwillige Leistung Nr. 8
Bezeichnung der Leistung:
Zulage erschwerter Parteiverkehr (ZEP)
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage(n):
Stadtratsbeschluss vom 08.04.1992
(Bekanntgabe 19./26.01.2011 bzw. Beschluss 08./16.02.2011
die Beamtinnen und Beamten betreffend)
Jahressumme 2012
381.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
In den Haushaltsansätzen des Kreisverwaltungsreferates und des
Sozialreferates enthalten
Beschreibung der Leistung:
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom
08.04.1992 wurde ab dem 01.04.1992 die Zulage für erschwerten
Parteiverkehr (ZEP) für bestimmte Beschäftigte des
Verwaltungsdienstes als eine pauschalierte, jederzeit
widerrufliche, Entschädigung eingeführt.
Die ZEP beträgt 76,69 Euro und dient dem Ausgleich der
tatsächlich bestehenden Erschwernisse, die über die mit der
üblicherweise zu erwartenden durchschnittlichen Belastung durch
Parteiverkehr hinausgehen.
Anmerkung:
Für Beamtinnen und Beamte musste die ZEP mit Inkrafttreten des
Neuen Dienstrechts (01.01.2011) eingestellt werden. Der Stadtrat
hat daraufhin den Herrn Oberbürgermeister beauftragt, sich für
die Schaffung einer dezidierten Rechtsgrundlage einzusetzen und
damit auch zum Ausdruck gebracht, dass für eine solche Zulage
ein dringender Bedarf gesehen wird.
Zweck:
Eine gesonderte finanzielle Anerkennung der tatsächlich
bestehenden Erschwernisse, die über die mit der üblicherweise
zu erwartenden durchschnittlichen Belastung durch Parteiverkehr
hinausgehen, ist dringend geboten.
Die ZEP spielt in den entsprechenden Bereichen (des KVR und
Sozialreferates) insbesondere für die Personalgewinnung und
-erhaltung eine wichtige Rolle.
Anlage 9
Freiwillige Leistung Nr. 9
Bezeichnung der Leistung:
Textverarbeitungszulage
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Stadtratsbeschluss vom 26.03.1980 und 19.02.2003
Jahressumme 2012
131.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets)
Beschreibung der Leistung:
Besitzstandsweise Fortgeltung einer analogen Anwendung einer
Bund/Länder-Regelung; Höhe: 94,95 Euro monatlich.
Sie wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 19.02.2003
abgeschafft.
Zweck:
In diesem Zusammenhang wurde zur Vermeidung unmittelbarer
Einkommensverluste ein Besitzstand für sog. "Altfälle"
begründet. Die Zulage entfällt im Einzelfall mit Ausscheiden aus
der Funktion als Schreibkraft. An die Zusage dieses
Besitzstandes ist die Stadt gebunden.
Zum Stand 31. Januar 2012 haben noch 157 Personen die
Zulage als Besitzstand erhalten.
Anlage 10
Freiwillige Leistung Nr. 10
Bezeichnung der Leistung:
Praktikantenvergütung für Studierende an (Fach-)Hochschulen
für Sozialwesen, in technischen Fachrichtungen, des
Studiengangs Bachelor of Laws, für IT-Studierende und
Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst
(keine Anrechnung auf den Stellenplan)
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Künftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Ziffern 2.2.2.1 und 2.3.2 der Praktikantenrichtlinien der VKA vom
13.11.2009;
VPA-Bekanntgabe vom 12.03.2003 sowie Verfügungen des
Personal- und Organisationsreferats (vom 21.01.2003)
Jahressumme 2012
- 96.000.- Euro (Praktika Sozialwesen und technische
Fachrichtungen)
- 1.000.- Euro (IT)
- 3.000.- Euro (Bachelor of Law)
- 635.000.- Euro (Vorpraktikantinnen und -praktikanten)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt im Budget)
Beschreibung der Leistung:
Vorpraktikantinnen und -praktikanten im Erziehungsdienst fallen
unter den Geltungsbereich des BBiG und haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG).
Die weiteren, oben aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten
fallen nicht unter den Geltungsbereich des BBiG und haben keinen Anspruch auf Vergütung. Deren Beschäftigung und Vergütung regelt sich nach den Praktikanten-Richtlinien der VKA vom
13.09.2009 (= Arbeitgeberrichtlinie, die für die LHM als Mitglied
des KAV Bayern bindende Wirkung hat). Diese eröffnet die Möglichkeit zur Zahlung einer Praktikantenvergütung.
Zweck:
An der Beschäftigung und Zahlung einer Vergütung für die oben
aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter
das BBiG fallen, besteht ein besonderes Interesse im Sinne der
Ziffer 2.3.2 der Praktikanten-Richtlinien der VKA. Dies entspricht
auch der Praxis bei anderen Arbeitgebern, zu denen die Stadt
München bei der Gewinnung geeigneten Personals in Konkurrenz
steht.
Anlage 11
Freiwillige Leistung Nr. 11
Bezeichnung der Leistung:
Ausgleichszahlung bei Einkommensverlusten unmittelbar durch
Höhergruppierung
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Verfügungen des Personal- und Organisationsreferates
vom 03.01.2007 und vom 23.01.2009
Jahressumme 2012
39.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Bestandssicherung des Entgelts bei Höhergruppierung und
Aufstieg, wenn zugleich andere Entgeltbestandteile wegfallen
(z.B. Vergütungsgruppenzulage, Techniker-, Meister- und
Stufenzulage, Textverarbeitungszulage für Schreibkräfte,
München-Zulage) sowie diversen Konstellationen im
Erziehungsdienst.
Zweck:
Sicherung der Mitarbeitermotivation:
Nach Übernahme höherwertiger Aufgaben und anschließender
Höhergruppierung soll – wenn im Einzelfall kein
Höhergruppierungsgewinn erzielt wird – zumindest die bisherige
Höhe des Entgeltes gesichert bleiben. Ein etwaiger
Höhergruppierungsverlust wird über eine sich aufzehrende
Ausgleichszulage ausgeglichen.
Anlage 12
Freiwillige Leistung Nr. 12
Bezeichnung der Leistung:
Weihnachtsgeld für diejenigen Dienstkräfte, die keinen tariflichen
Anspruch haben
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
Rechtsgrundlage(n):
Stadtratsbeschluss vom 28.10.1969
Jahressumme 2012
45.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
In den Haushaltsansätzen enthalten
Beschreibung der Leistung:
Mit Beschluss des Personalausschusses vom 28.10.1969 wurde
festgelegt, dass bestimmte Personengruppen, für die keine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht, eine Weihnachtszuwendung erhalten, um eine Ungleichbehandlung gegenüber den städtischen Tarifbeschäftigten zu vermeiden. Das Personalreferat wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Regelung analog
auf nicht im Beschluss ausdrücklich genannte Personengruppen
anzuwenden.
Auf Grundlage dieses Beschlusses erhalten derzeit die Vorpraktikantinnen und -praktikanten im Erziehungsdienst und Studierende an (Fach)Hochschulen für Sozialwesen und in technischen
Fachrichtungen eine Jahressonderzahlung i.H.v. 82,14 %. (Höhe
der Jahressonderzahlung wurde an die der TVPöD-Praktikantinnen und Praktikanten angeglichen).
Zweck:
Die Bezahlungsregelung dient der Personalbindung und ist aus
Personalgewinnungs- und Gleichbehandlungsgründen sinnvoll.
Anlage 13
Freiwillige Leistung Nr. 13
Bezeichnung der Leistung:
AL I, AL II und Einführungslehrgang „Verwaltung“ (ELV);
Übernahme der Lehrgangsgebühren durch die Stadt
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
PA vom 20.06.1978; VPA v. 29.9.2004
Jahressumme 2012
169.000.- Euro
für AL I, AL II und ELV (Ziel AL I und Ziel AL II)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (ohne Eigenbetriebe)
(UA 0820)
Beschreibung der Leistung:
Ein Großteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des AL I und
des AL II werden von der Landeshauptstadt München
übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen
zunächst einen bestimmten Eigenanteil, der nach bestandener
Prüfung abhängig von der Gesamtnote ggf. zurückerstattet wird
(Beschluss des VPA vom 29.09.2004).
Beim Einführungslehrgang „Verwaltung“ werden die kompletten
Lehrgangsgebühren übernommen.
Zweck:
Die Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren trägt
wesentlich dazu bei, dass die Landeshauptstadt München als
soziale und attraktive Arbeitgeberin (Arbeitgebermarke)
wahrgenommen wird, die ein großes Interesse hat, die
Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
weiterzuentwickeln und ihnen einen beruflichen Aufstieg zu
ermöglichen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und
die zunehmende Konkurrenzsituation um die besten
Bewerberinnen und Bewerber erscheint es besonders wichtig,
dass sich die Landeshauptstadt München auch in der Zukunft als
soziale und attraktive Arbeitgeberin positionieren kann. In einer
sich wandelnden Arbeitswelt werden Fachwissen und
Schlüsselqualifikationen immer wichtiger. Eine moderne und
kompetente Stadtverwaltung leistet auch einen erheblichen
Beitrag für die Attraktivität und Prosperität der gesamten Stadt.
Anlage 14
Freiwillige Leistung Nr. 14
Bezeichnung der Leistung:
Prämierung von eingereichten und umgesetzten
Verbesserungsvorschlägen (Ideenbörse)
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage(n):
Betriebliches Vorschlagswesen vom 03.03.1953;
geändert 1961, 1964, 1973, 1979, 1999 und 2001
Stadtratsbeschluss vom 13.11.2003;
RL München – eine Idee besser (gültig ab 01.01.2004;
7. überarbeitete Auflage 01/2005)
Jahressumme 2012
38.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets der Referate)
Beschreibung der Leistung:
Dienstkräfte, die Verbesserungsvorschläge einreichen, die
umgesetzt werden und der Stadt einen monetären bzw.
nichtmonetären Nutzen bringen, erhalten eine Prämie.
Zweck:
Der Nutzen i. V. m. den Verbesserungsvorschlägen überwiegt bei
weitem die Höhe der ausbezahlten Prämien. Ziel ist es dabei,
eine win/win-Situation zwischen der Stadt als Arbeitgeberin und
den ideengebenden Beschäftigten herzustellen.
Die Prämie dient als Anreiz über kreative Lösungsansätze aus
den unterschiedlichsten Bereichen (wirtschaftliches Handeln;
Kunden-/Bürgerorientierung; Umweltschutz,
Mitarbeiterorientierung und Arbeitsschutz) nachzudenken.
Dies prägt wesentlich das Arbeitgeberprofil als modernes
Unternehmen, stärkt die Bindung der Beschäftigten zur Stadt und
ist ein wesentlicher Motivationsfaktor.
Anlage 15
Freiwillige Leistung Nr. 15
Bezeichnung der Leistung:
Fahrkostenzuschuss
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 8
- Tarifbeschäftigte bis EGr. E 8 bzw. EGr. S 8
- Auszubildende
Rechtsgrundlage(n):
FM BeK vom 15.11.2001 i.V.m. PA vom 13.03.79 und VV vom
01.10.2003, zuletzt geändert am 15.11.2012
Jahressumme 2012
634.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets)
Beschreibung der Leistung:
Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen ist eine Zahlung von
monatlichen Zuschüssen zu den Fahrkosten zwischen 8 Euro und
65 Euro, abhängig von der Höhe der Fahrkosten, möglich.
Zweck:
Für die unteren und mittleren Einkommensgruppen stellt diese
Leistung eine finanzielle Unterstützung der Aufwendungen für den
Arbeitsweg dar.
Die Stadt lehnt sich freiwillig an eine staatliche Regelung an. Mit
Stadtratsbeschluss wurde festgelegt, dass die staatlichen
Fahrkostenzuschussregelungen, modifiziert auf die städtischen
Gegebenheiten angewendet werden. Die staatlichen Richtlinien
gelten nur für die Dienststellen in München.
Durch die Änderung des BayBesG gibt es jetzt für die Kommunen
die Möglichkeit, eigene Reglungen zu treffen.
Anlage 16
Freiwillige Leistung Nr. 16
Bezeichnung der Leistung:
Aufwandsentschädigung Telearbeit
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage(n):
§ 9 Abs. 1 und 2 DV-TELE vom 11.05.2007
Jahressumme 2012
ca. 16.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets)
Beschreibung der Leistung:
30 € monatlich für Miet-, Energie-, Möblierungs- und sonstige
Kosten zuzüglich 10 € monatlich Telefonkostenpauschale bei
Nutzung des privaten Telefonanschlusses;
Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres,
Nachwirkung wurde vereinbart;
es besteht kein Rechtsanspruch auf Telearbeit.
Zweck:
Die DV-TELE wurde gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat
überarbeitet (VPA-Beschluss vom 08.12.2004).
Im Februar 2012 konnte die Phase 3 des 3-Phasenmodells zur
Einführung der Telearbeit gestartet werden (250 neue Plätze in
den kommenden 3 Jahren). Für einen erfolgreichen Verlauf der
Ausweitung der Telearbeit bei der LHM ist u.a. die Fortgewährung
der monatlichen Aufwandspauschale notwendig.
Anlage 17
Freiwillige Leistung Nr. 17
Bezeichnung der Leistung:
Zuschuss zu Gemeinschaftsveranstaltungen
in Höhe von 20.- Euro
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Tarifbeschäftigte/Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Auszubildende
Rechtsgrundlage(n):
VV vom 30.05.1979 und vom 02.07.2008
Jahressumme 2012
171.000.- Euro
(von 28.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen ca.
30% an Gemeinschaftsveranstaltungen teil)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets)
Beschreibung der Leistung:
Jede/r Beschäftigte erhält 20.- Euro, wenn er an einer
Gemeinschaftsveranstaltung teilnimmt.
Zweck:
Durch die Gemeinschaftsveranstaltung soll das betriebliche
Zusammengehörigkeitsgefühl geweckt und gefördert, sowie durch
die Begegnung im geselligen Rahmen ein persönlicheres
Verhältnis unter den Kolleginnen und Kollegen hergestellt
werden. Beides soll zu einem besseren gegenseitigen Verstehen
und so zu einem guten Betriebsklima führen.
Anlage 18
Freiwillige Leistung Nr. 18
Bezeichnung der Leistung:
Dienstjubiläumsfeier
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Verwaltungspraxis
Jahressumme 2012
38.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
bei den zentralen Ansätzen im POR (gesamtstädtischer Ansatz
einschließlich kostenrechnende Einrichtungen und Eigenbetriebe,
Kostenersätze erfolgen)
Beschreibung der Leistung:
Alle Dienstjubilare eines Jahres werden im 1. Quartal des
darauffolgenden Jahres zu einer gemeinsamen Feier eingeladen.
Da jedes Jahr ca. 1000 Beschäftigte ihr Dienstjubiläum feiern,
finden die Ehrungen an drei Tagen statt. Dabei werden die
Beschäftigten nach Referaten auf die drei Tage verteilt. Die
Ehrung findet im festlich geschmückten Alten Rathaussaal mit
Musik und Büfett statt.
Zweck:
Die Ehrungsfeier findet hohen Anklang bei den Beschäftigten. Die
Stadt, vertreten durch die Stadtspitze, würdigt das langjährige
hohe Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
diesem Rahmen persönlich.
Anlage 19
Freiwillige Leistung Nr. 19
Bezeichnung der Leistung:
Dienstjubiläumsgeschenk (Weinspende)
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Stadtratsentscheidung aus dem Jahr 1949; seitdem mehrmals
geändert; zuletzt 14.11.2001
Jahressumme 2012
37.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Die Gepflogenheit des Jubiläumsgeschenks geht auf eine
Stadtratsentscheidung aus dem Jahr 1949 zurück (ursprünglich
Wein aus dem stadteigenen Weinkeller zu überreichen; die
Wertgrenzen und die Geschenkart haben sich seitdem mehrmals
geändert).
Zweck:
Auch weiterhin wird den Beschäftigten als zusätzliche
Anerkennung der Dienstherrin im Rahmen der Würdigung
„langjähriger treuer Dienstleistung“ ein Sachgeschenk im Wert
von 35.- Euro in Form von Wein, Blumen, Sachbüchern,
Kunstgegenständen oder einem Warengutschein ausgehändigt.
Anlage 20
Freiwillige Leistung Nr. 20
Bezeichnung der Leistung:
Kinderbetreuung in „Notfällen“ in der Altstadt-Kinderstube
Kategorie:
Finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Stadträtinnen und Stadträte
- Beamtinnen und Beamte
- Tarifbeschäftigte
Rechtsgrundlage:
Stadtratsbeschluss zu den Leitsätzen 2009 vom 24.06.2009
Jahressumme 2012
50.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
In den zentralen Ansätzen im POR
(gesamtstädtischer Ansatz einschließlich kostenrechnende
Einrichtungen und Eigenbetriebe; keine Kostenersätze)
Beschreibung der Leistung:
Bis zu 20 Nutzungstage pro Kind und Jahr können in Notfällen
gebucht werden, um weiterhin in die Arbeit gehen oder an
Fortbildungen teilnehmen zu können.
Zweck:
Das Instrument ist im Rahmen der Ermöglichung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Instrument für
die städtische Gleichstellungspolitik und auch für die
Positionierung der Stadt als sozialer Arbeitgeber
(Arbeitgebermarke) hilfreich. Diese Form der Kinderbetreuung ist
mittlerweile etabliert und wird sehr gut angenommen.
Anlage 21
Freiwillige Leistung Nr. 21
Bezeichnung der Leistung:
Faschingsdienstag; Dienstfreigabe am Nachmittag
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Personalausschuss vom 16.01.1951; § 18 DV-FLEX;
verwaltungsinterne Festlegungen für Nicht-Verwaltungsbereiche.
Jahressumme 2012
1.320.000.- Euro
(15.000 x 3,5 Stunden = 52.500 Stunden = 33 VZÄ)
= kalkulierte/modellhafte Kosten
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Dienstschluss ist grundsätzlich um 12.00 Uhr. Vollzeitkräfte
rechnen mit 3,9 Stunden (39 Zeitwerteinheiten) ab, Teilzeitkräfte
mit einem anteiligen Stundenmaß. Bei fester Arbeitszeit kann
Freizeitausgleich im Umfang von bis zu 3,5 Stunden gewährt
werden.
Zweck:
Den städtischen Beschäftigten soll mit dem früheren
Dienstschluss die Teilnahme am Münchner Faschingstreiben am
Faschingsdienstag ermöglicht werden.
Anlage 22
Freiwillige Leistung Nr. 22
Bezeichnung der Leistung:
Jugendleiterurlaub
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
15 Arbeitstage unbezahlt durch Gesetz zur Freistellung von
Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit;
(Art. 6 auch für Beamte gültig); VPA vom 23.09.1998
Jahressumme 2012
ca. 100.000.- Euro
(89 Dienstkräfte nahmen 512 Tage bezahlten
Jugendleiterurlaub: = durchschnittlich 5,75 Arbeitstage;
entspricht etwa 2 VZÄ)
= kalkulierte/modellhafte Kosten
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
bezahlte Freistellung bis zu 10 Tagen im Jahr
Zweck:
Mit der Leistung wird das ehrenamtliche Engagement gefördert.
Ein Verzicht auf das Engagement und den Einsatz, die diese
Kolleginnen und Kollegen leisten, ist nicht möglich. Die
Durchführung von Ferienmaßnahme hat für die
Betreuungspersonen keinen „Erholungscharakter“. Die
Kolleginnen und Kollegen übernehmen ein hohes Maß an
Verantwortung (z.B. Einhaltung und von Sicherheitsstandards,
Aufsichtspflicht). Sie sind sehr belastbar, werden mit
unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert und müssen
individuell auf die verschiedenen Kinder und die
unterschiedlichen Situationen eingehen.
Anlage 23
Freiwillige Leistung Nr. 23
Bezeichnung der Leistung:
Arbeitsbefreiung für Dienstjubiläum
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
DV-Dienstjubiläum vom 29.10.2008
Jahressumme 2012
(aufgerundet auf volle Tsd.):
ca. 150.000.- Euro
(596 x 1 Arbeitstag, 1 x 2 Arbeitstage,
insgesamt 598 Arbeitstage)
= kalkulierte/modellhafte Kosten
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Arbeitsbefreiung über die tariflichen Regelungen hinaus:
für Tarifbeschäftigte ein zusätzlicher Tag bei 25/40jährigem und
zwei Tage bei 50jährigem Jubiläum
Zweck:
Gleichbehandlung mit Beamtinnen und Beamten;
Die Ungleichbehandlung durch abweichende Regelungen des
bundesweiten Tarifvertrages von der staatlichen Regelung für die
Beamtinnen und Beamten in Bayern ist schwer zu vermitteln und
wird dem anerkennenden Charakter der Leistung für alle
Dienstkräfte nicht gerecht.
Anlage 24
Freiwillige Leistung Nr. 24
Bezeichnung der Leistung:
Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen
Regelungen hinaus:
2. Bildungsweg: Möglichkeit für die Dienststelle, 20 halbe Tage zu
gewähren
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Stadtratsbeschluss vom 22.04.59, zuletzt geändert 02.11.1977 +
Referenten-Rundschreiben vom 19.08.1994
Jahressumme 2012
pro Dienstkraft max. 2.250 €
= kalkulierte/modellhafte Kosten
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Der Beschluss räumt den Dienststellen die Möglichkeit (kein
Rechtsanspruch) ein, besonders engagierten Dienstkräften bis zu
20 Halbtagen Arbeits-/Dienstbefreiung zu gewähren, sofern die
Gesamtumstände und das dienstliche Verhalten der Dienstkraft
dies angemessen erscheinen lassen.
Zweck:
Die Leistung dient der Erleichterung des Nachholens eines
allgemeinbildenden Schulabschlusses.
Anlage 25
Freiwillige Leistung Nr. 25
Bezeichnung der Leistung:
Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen
Regelungen hinaus:
Wahltag
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Personalausschuss vom 06.02.1990,
Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012
Stadtratsbeschluss vom 02.05.2013
Jahressumme 2012
- ca. 698.000.- Euro (2009: 3100 Tage für Bundestagswahl)
- ca. 540.000.- Euro (2009: 2400 Tage für Europawahl)
(aufgerundet auf volle Tsd.):
- ca. 338.000.- Euro (2012: 1500 Tage für Bürgerentscheid)
= kalkulierte/modellhafte Kosten
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Wahlvorstandsmitglieder (Wahlvorstände, Stellvertreter/innen,
Schriftführer/innen und Beisitzer/innen) erhalten zum Ausgleich
für die Tätigkeit am Wahltag und in der Wahlnacht einen Tag
Arbeits-/Dienstbefreiung ("Wahltag") als Ausgleich für ihre
Inanspruchnahme in der Freizeit.
Zweck:
Wie in den Beschlüssen dargestellt, erhöht der freie Tag die
Motivation städtischer Bediensteter, das Wahlehrenamt
(unabhängig vom Wohnort) bei der LHM auf freiwilliger Basis
wahrzunehmen. Die städtischen Bediensteten stellen prozentual
den wichtigsten Anteil der Wahlvorstandsmitglieder. Bedienstete
staatlicher Behörden können nicht in derselben Gesamtzahl
rekrutiert werden. Freiwillige nichtstädtische bzw. nichtstaatliche
Wahlhelfer sind weiterhin schwer für das Wahlehrenamt zu
motivieren. Trotz diverser Werbemaßnahmen, insbesondere der
zunehmend in Anspruch genommenen Online-Meldemöglichkeit
für Wahlvorstandsmitglieder über den Internetauftritt „Wahlhelfer
gesucht“, blieb die Resonanz im Verhältnis eher gering. Sollte der
Beschluss aufgehoben werden, wäre die ordnungsgemäße
Wahlabwicklung gefährdet, insbesondere in den kommenden
zwei Jahren, in denen insgesamt ca. 36.000 städtische
Wahlhelfer/-innen benötigt werden.
Anlage 26
Freiwillige Leistung Nr. 26
Bezeichnung der Leistung:
Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen
Regelungen hinaus:
1-2 Tage für Teilnahme an Diplomierungs-/Prüfungsfeier
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
seit 1985 entsprechend staatlicher Handhabung;
zuletzt geregelt durch Rundschreiben des Personal- und
Organisationsreferates vom 14.01.2010
Jahressumme 2012
ca. 40.000.- Euro
(2012: ca. 180 Arbeitstage)
= kalkulierte/modellhafte Kosten
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Zur Teilnahme an Diplomierungs- bzw. Prüfungsfeiern wird den
betroffenen Beschäftigten ein bis zwei Arbeitstage
Arbeits-/Dienstbefreiung gewährt.
Zweck:
Die Leistung wird als Anerkennung für die bestandene Prüfung
gewährt.
Anlage 27
Freiwillige Leistung Nr. 27
Bezeichnung der Leistung:
Ermäßigung der täglichen Arbeitszeit um 15 bzw. 18 Minuten
täglich bei schwerbehinderten Beschäftigten
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Stadtratsbeschluss vom 15.05.1974,
DV-FLEX vom 18.03.1999
Integrationsvereinbarung vom 07.01.2003
Die Leistung ist Ausfluss des Fürsorgeprinzips. Eine
ausdrückliche gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht nicht.
Jahressumme 2012
(aufgerundet auf volle Tsd.):
1.360.000.- Euro
= kalkulierte/modellhafte Kosten
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten in stets widerruflicher
Weise eine Arbeitszeitreduzierung von 15 bzw. 18 Minuten
täglich, sofern hierzu aus Gründen der körperlichen Behinderung
und wegen der weiten Entfernung der Dienststelle von der
Wohnung eine Notwendigkeit besteht.
Zweck:
Die o.g. schwerbehinderten Beschäftigten erhalten die
Arbeitszeitreduzierung um die gegenüber den sonstigen
Beschäftigten besonderen Belastungen, die sie bei ihrem
Arbeitsweg in Kauf nehmen müssen, teilweise auszugleichen.
Anlage 28
Freiwillige Leistung Nr. 28
Bezeichnung der Leistung:
Keine Zwölftelung des Urlaubs für schwerbehinderte Menschen,
wenn Eigenschaft nicht das ganze Jahr besteht
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Integrationsvereinbarung vom 01.01.2010,
geändert am 12.08.2010 und am 29.06.2011
Jahressumme 2012
ca. 100.000.- Euro
= kalkulierte/modellhafte Kosten
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Schwerbehinderte Beschäftigte, deren Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr) nicht
das ganze Jahr besteht, haben für jeden vollen Monat des
Bestehens Anspruch auf ein Zwölftel des zusätzlichen
Schwerbehindertenurlaubs (5 Arbeitstage)
(§ 125 Abs. 2 SGB IX).
Die städt. Integrationsvereinbarung erweitert die Rechtslage
insoweit, als schwerbehinderte Beschäftigte in diesen Fällen den
gesamten zusätzlichen Jahresurlaub erhalten. Diese Aufrundung
ist nur in dem Jahr relevant, in dem die
Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt wird oder endet.
208 Dienstkräfte haben insgesamt 536 zusätzliche Arbeitstage
erhalten (durchschnittlich 2,5 Arbeitstage pro Dienstkraft).
Zweck:
Die Stadt München fördert als soziale Arbeitgeberin die
Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und ermutigt
die Beschäftigten, sich bedenkenlos eine mögliche
Schwerbehinderteneigenschaft anerkennen zu lassen.
Die Leistung stellt einen erweiterten Nachteilsausgleich für die
schwerbehinderten Beschäftigten dar, deren Beschwerden
erfahrungsgemäß nicht mit dem Termin der Anerkennung der
Schwerbehinderteneigenschaft beginnen.
Anlage 29
Freiwillige Leistung Nr. 29
Bezeichnung der Leistung:
„Hilfe bei der Wohnungssuche“
Kategorie:
Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage(n):
Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der
städtischen Wohnungsfürsorge vom 20.01.1994
Jahressumme 2012
(aufgerundet auf volle Tsd.):
225.000.- Euro
(eingesetzte Personalkapazität: 4 Dienstkräfte in BesGr.
A 9+Z, 1 Dienstkraft in EGr. E 9, alle Vollzeit)
= kalkulierte/ modellhafte Kosten
Finanzierung:
entfällt
Beschreibung der Leistung:
Die Wohnungsfürsorge dient der Verbesserung der Wohnsituation
der städtischen Dienstkräfte.
Zweck:
Es gibt keine verbilligten Wohnungen für städtische Beschäftigte.
Der Service und der Vorteil für städtische Beschäftigte liegt
vielmehr in der schnelleren Vermittlung von Wohnungen.
Anlage 30
Freiwillige Leistung Nr. 30
Bezeichnung der Leistung:
Ausgleichsleistung für die Moderation von Führungsdialogen
Kategorie:
Sonstige Leistung
Beschäftigtengruppe:
- Beamtinnen und Beamte
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Stadtratsbeschlüsse vom 12.06.2002 und 28.09.2005
Jahressumme 2012
41.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Haushaltsansatz beim POR, Zentrale Ansätze
Beschreibung der Leistung:
Der Führungsdialog ist ein Instrument der Personalentwicklung
und liegt im Ermessen des Arbeitgebers/Dienstherrn.
Zweck:
Der Führungsdialog wurde aufwändig eingeführt und laufend
evaluiert mit dem Ergebnis, dass er fortgeführt wird. Er ist für
Führungskräfte verpflichtend. Die Referate/Eigenbetriebe stellen
für diese Aufgabe Moderatorinnen und Moderatoren zur
Verfügung. Dafür erhalten die Referate/Eigenbetriebe eine
Ausgleichsleistung. Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig
von der jeweiligen Inanspruchnahme der Moderatorinnen und
Moderatoren der Referate /Eigenbetriebe.
Anlage 31
Freiwillige Leistung Nr. 31
Bezeichnung der Leistung:
Probezeitverkürzung bei erheblich überdurchschnittlichen
Leistungen
Kategorie:
Sonstige Leistung
Beschäftigtengruppe:
Beamtinnen und Beamte
Rechtsgrundlage(n):
Art. 36 Abs. 1 LlbG
Jahressumme 2012
nur indirekt monetär; Probezeitverkürzung wirkt sich finanziell
zunächst nicht aus, erst die frühere Beförderung als Folge daraus
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Bei erheblich überdurchschnittlichen theoretischen und
praktischen Leistungen wird die Probezeit von 2 Jahren auf 1
Jahr verkürzt; daher erfolgt auch die 1. Beförderung 1 Jahr früher
als regulär.
Zweck:
Die Maßnahme dient der Motivation der betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren gute Leistungen dadurch
gewürdigt werden.
Anlage 32
Freiwillige Leistung Nr. 32
Bezeichnung der Leistung:
Stufenfestlegung bei Neueinstellungen
Kategorie:
Sonstige Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Verfügung POR vom 22.12.2006
Jahressumme 2012
ca. 690.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Konkretisierung des Ermessens in § 16 Abs 2 Satz 3 TVöD im
Hinblick auf Bewerbersituation, besonderem Interesse der
Dienststelle an der Gewinnung der/s jeweiligen BewerberIn
Zweck:
Eine Flexibilität bei der Stufenfestsetzung war eine der
Neuerungen des TVöD gegenüber dem BAT. Ziel ist es, offene
Stellen mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und
Bewerbern zu besetzen.
Dabei kann es vor allem bei Berufsgruppen mit großer Nachfrage
seitens anderer Arbeitgeber von großer Bedeutung sein,
Spielräume bei der Festlegung des Eingangsentgelts nutzen zu
können.
Das Instrument sollte daher weiter angewandt werden können.
Anlage 33
Freiwillige Leistung Nr. 33
Bezeichnung der Leistung:
Besitzstand Kind bei sonstigen, nicht familiären Unterbrechungen
Kategorie:
Sonstige Leistung
Beschäftigtengruppe:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Rechtsgrundlage:
Verfügung POR vom 12.05.2009
Jahressumme 2012
23.000.- Euro
(aufgerundet auf volle Tsd.):
Finanzierung:
Budget der Fachreferate
Beschreibung der Leistung:
Sonstige Unterbrechungen (z.B. unbezahlte Beurlaubung aus
privaten, nicht familiären Gründen oder Pflegezeiten nach dem
Pflegezeitgesetz sowie unbezahlte Arbeitsbefreiung) führen im
Regelfall nicht zum Wegfall des Besitzstandes Kind.
Zweck:
Die Unschädlichkeit von familiären Beurlaubungen ist
zwischenzeitlich tarifiert (§ 11 TVÜ-VKA) bzw. höchstrichterlich
anerkannt. Sonstige Unterbrechungen werden bislang - als
freiwillige Leistung - gleichgestellt.
Solange Kindergeld (und damit Besitzstand Kind) gezahlt wird,
können Beschäftigte dem Grunde nach anstelle einer „sonstigen
unbezahlten Beurlaubung“ immer die unbezahlte Beurlaubung
aus familiären Gründen wählen.
Damit verbleibt der Verfügung ein nur geringer Regelungsgehalt.
Freiwillige Leistungen im Personalbereich
Anlage 34
Einzeldarstellung der finanzwirksamen Leistungen:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15
Anlage 16
Anlage 17
Anlage 18
Anlage 19
Anlage 20
Leistungsprämie Beamte
3.485.000 €
München-Zulage Tarifbeschäftigte
19.917.000 €
Ballungsraumzulage Beamte
2.647.000 €
Übernahme der auf die Umlagen zur
6.600.000 €
Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern
Arbeitgeber-Richtlinie (IT)
1.500.000 €
Arbeitsmarktzulage
89.000 €
Sonderdienstverträge
490.000 €
(Differenz zur Stellenbewertung)
ZEP
381.000 €
Textverarbeitungszulage
131.000 €
Praktikantenvergütung
735.000 €
Ausgleichszahlung Höhergruppierung
39.000 €
Weihnachtsgeld ohne tarifl. Anspruch
45.000 €
AL I, AL II, ELV
169.000 €
Ideenbörse
38.000 €
Fahrkostenzuschuss
634.000 €
Telearbeit
16.000 €
Gemeinschaftsveranstaltungen
171.000 €
Dienstjubiläumsfeier
38.000 €
Weinspende
37.000 €
Altstadt-Kinderstube
50.000 €
9,37 %
53,52 %
7,11 %
17,74 %
4,03 %
0,24 %
1,32 %
1,02 %
0,35 %
1,98 %
0,10 %
0,12 %
0,45 %
0,10 %
1,70 %
0,04 %
0,46 %
0,10 %
0,10 %
0,13 %
37.212.000 € 100,00 %
Gewichtete Darstellung:
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 10
Anlage 15
Anlage 6, 9,
11-14, 16-20
Leistungsprämie Beamte
3.485.000 €
München-Zulage Tarífbeschäftigte
19.917.000 €
Ballungsraumzulage Beamte
2.647.000 €
Übernahme der auf die Umlagen zur
Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern 6.600.000 €
Arbeitgeber-Richtlinie (IT)
1.500.000 €
Sonderdienstverträge
490.000 €
(Differenz zur Stellenbewertung)
ZEP
381.000 €
Praktikantenvergütung
735.000 €
Fahrkostenzuschuss
634.000 €
Sonstige finanzwirksame Leistungen
823.000 €
(weniger als 1 Prozent,
nicht gesondert dargestellt)
9,37 %
53,52 %
7,11 %
37.212.000 €
100,00%
Seite 1
17,74 %
4,03 %
1,32 %
1,02 %
1,98 %
1,70 %
2,21 %
Freiwillige Leistungen im Personalbereich
Anlage 34
Finanzwirksame Leistungen
Jahressummen 2012
1,74%
9,58%
2,02%
1,05%
1,35%
4,12%
18,14%
7,27%
54,73%
Leistungsprämie Beamte
Übernahme der auf die
Umlagen zur
Zusatzversorgung
entfallenden
Pauschalsteuern
ZEP
München-Zulage
Tarífbeschäftigte
Arbeitgeber-Richtlinie (IT)
Ballungsraumzulage
Beamte
Sonderdienstverträge
(Diff erenz zur
Stellenbew ertung)
Praktikantenvergütung
Fahrkostenzuschuss
Seite 2