VPA 25.09.2013
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VPA 25.09.2013
Anlage 1 Freiwillige Leistung Nr. 1 Bezeichnung der Leistung: Leistungsprämie Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Beamtinnen und Beamte Rechtsgrundlage(n): Art. 67 BayBesG i.V.m. Art. 62 Abs. 7 LlbG (Ermessensleistung, kein individueller Anspruch auf Gewährung) DV-LoB vom 10.06.2009 i.d.F. vom 31.05.2012 (Vergabekriterien und -verfahren, Basisprämie) Jahressumme 2012 3.485.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Zentral im Rahmen der Teuerung Beschreibung der Leistung: Die Leistungsprämie ist ein Instrument der Personalführung. Sie dient der Honorierung kurzfristiger Leistungen qualitativer oder quantitativer Art. Anknüpfungspunkt ist eine herausragende besondere Einzel- bzw. Gruppenleistung. Die Leistungsprämie wird in Form einer Basisprämie und einer Zusatzprämie gewährt. Zweck: Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen durch Anerkennung bzw. Stärkung der Arbeitsmotivation der Beschäftigten. Neben der Möglichkeit, besondere einmalige Leistungen zu prämieren, können auch gute Leistungen im Tagesgeschäft honoriert werden. Anlage 2 Freiwillige Leistung Nr. 2 Bezeichnung der Leistung: München-Zulage Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Tarifbeschäftigte (TVöD) Rechtsgrundlage(n): öTV A 35 vom 02.05.2011 Stadtratsbeschluss vom 11./18.05.2011 Jahressumme 2012 (aufgerundet auf volle Tsd.): 17.773.000.- Euro (Grundbetrag) 2.144.000.- Euro (Kinderbetrag) Finanzierung: In den Haushaltsansätzen enthalten Beschreibung der Leistung: Berechtigte Tarifbeschäftigte (Entgeltgruppen E 1 mit E 9 bzw. S 1 mit S 14) erhalten eine sog. München-Zulage, die sich aus einem Grundbetrag (in Höhe von derzeit 112,45 Euro) und gegebenenfalls einem Kinderbetrag (in Höhe von derzeit 21,47 Euro) zusammensetzt. Zweck: Die München-Zulage dient seit 01.08.1990 (Vorgängerregelungen der öTV A 35) dem Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Ballungsraum München und dient damit sowohl der Personalgewinnung als auch dem Personalerhalt. Anlage 3 Freiwillige Leistung Nr. 3 Bezeichnung der Leistung: Ballungsraumzulage Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Beamtinnen und Beamte Rechtsgrundlage(n): Art. 94 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 BayBesG Stadtratsbeschluss vom 16.08.1990 (Ferienausschuss) Jahressumme 2012 (aufgerundet auf volle Tsd.): 2.028.000.- Euro (Grundbetrag) 619.000.- Euro (Kinderbetrag) Finanzierung: In den Haushaltsansätzen enthalten Beschreibung der Leistung: Die Ballungsraumzulage kann im nichtstaatlichen Bereich zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Stadt- und Umlandbereich München gewährt werden. Die Ballungsraumzulage setzt sich aus einem Grundbetrag (in Höhe von 75,00 Euro) sowie gegebenenfalls einem Kinderzuschlag (in Höhe von 20,00 Euro pro Kind) zusammen und steht bis zum Erreichen gewisser Grenzbeträge zu (für den Grundbetrag entspricht dieser ca. BesGr. A 10 Stufe 7). Zweck: Die Ballungsraumzulage wird zum Ausgleich der erhöhten Lebenshaltungskosten im Stadt- und Umlandbereich München gewährt. Sie dient damit sowohl der Personalgewinnung als auch dem Personalerhalt. Auf Initiative der Landeshauptstadt München wurden für den Tarifbereich überhaupt erst die rechtlichen Möglichkeiten bzw. Voraussetzungen geschaffen, um die erhöhten Lebenshaltungskosten im Stadt- und Umlandbereich München zumindest teilweise berücksichtigen zu können (vgl. Anlage 2 „Münchenzulage“). Mit den gesetzlichen Regelungen zur Ballungsraumzulage wurde dies auch für die Beamtinnen und Beamte möglich. Anlage 4 Freiwillige Leistung Nr. 4 Bezeichnung der Leistung: Übernahme der auf die Umlagen zur Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern bis zu den gesetzlichen Höchstgrenzen Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Örtlicher Tarifvertrag vom 27.07.1962 i.d.F. des Änderungstarifvertrages vom 20.11.1980 Jahressumme 2012 - ca. 5.700.000.- Euro (Pauschalsteuer im Hoheitsbereich), - ca. 900.000.- Euro (Eigenbetriebe) (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Die Stadt München übernimmt aufgrund des genannten Örtlichen Tarifvertrages die auf die Umlage zur Zusatzversorgung entfallende Pauschalsteuer (20 %) bis zu einer Umlagenhöhe von max. 2.148 Euro pro Jahr und Beschäftigter/n unter konsequenter Ausnutzung der Grenzen des § 40b Einkommensteuergesetz. Überschreitet die Umlage 2.148 Euro, ist rückwirkend der 1.752 'Euro übersteigende Betrag individuell zu versteuern. Nach dem kommunalen Altersvorsorgetarifvertrag (ATV-K) bestünde eine Verpflichtung zur Pauschalversteuerung nur bis zu einer Umlagenhöhe von 1.073,76 Euro pro Jahr und Beschäftigter/n. Zweck: Die auf die ZVK-Umlage entfallenden Pauschalsteuern werden übernommen, um die Beschäftigten während ihres Erwerbslebens beim Aufbau einer angemessenen Altersversorgung zu unterstützen. Der Umlagesatz wurde von der Bayerischen Versorgungskammer-Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden zum 01.01.2013 abgesenkt und wird wahrscheinlich künftig weiter sinken, dies bedeutet in der Folge auch weniger anfallende Pauschalsteuer (prognostizierte Einsparung an Pauschalsteuer durch die Umlagesenkung zum 01.01.2013: ca. 1,1 Mio. Euro jährlich). Anlage 5 Freiwillige Leistung Nr. 5 Bezeichnung der Leistung: IT-Zulage, Personalgewinnung/-erhalt IT Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IT-Fachkräfte) Rechtsgrundlage: Arbeitgeber-Richtlinie der VKA vom 11.11.2011 und Stadtratsbeschluss vom 14.12.2011 Jahressumme 2012 1.500.000.- Euro (geschätzt) (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Die Auszahlungen sind grundsätzlich über die Bewirtschaftung des Budgets aufzufangen. Der Eigenbetrieb IT@M finanziert den zusätzlichen Personalaufwand über seine Gebührenkalkulation. Beschreibung der Leistung: Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von ITFachkräften eröffnet die VKA unmittelbar den öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, in den EGr. E 9 bis E 15 TVöD bzw. TV-V nach dem 11.11.2011 neu Eingestellten eine auf 5 Jahre befristete Zulage i.H.v. monatlich bis zu 1.000 Euro zu zahlen; bei besonderer Begründung kann im Einzelfall die Zuordnung zur Stufe 2, 3 oder 4 der jeweiligen Entgeltgruppe erfolgen. Zweck: Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten IT Fachund Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen werden müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt führt hier häufig zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Die IT-Zulage ist ein wichtiges Instrument, um als TOP-IT-Standort im Wettbewerb mit privaten Firmen bestehen zu können. Anlage 6 Freiwillige Leistung Nr. 6 Bezeichnung der Leistung: Arbeitsmarktzulage Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IT-Personal, Ingenieure, Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst) Rechtsgrundlage: Beschluss Hauptausschuss des KAV Bayern vom 20.02.2009 und Stadtratsbeschluss vom 29.07.2009 Jahressumme 2012 89.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Über die Frage einer zusätzlichen Finanzierung ist jährlich neu zu entscheiden. Soweit die Mehrauszahlungen nicht im Budget aufgefangen werden können, können den Referaten Mittel entsprechend der Höhe der Inanspruchnahme im Regelfall auf dem Büroweg, ggf. aber auch im Rahmen des Nachtragshaushalts, zur Verfügung gestellt werden. Beschreibung der Leistung: Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachkräften eröffnet der KAV Bayern den öffentlichen Arbeitgebern die Möglichkeit, IT-Personal, Ingenieuren, Ärzten im öffentlichen Gesundheitsdienst im Einzelfall eine auf max. 5 Jahre befristete Zulage i.H.v. bis zu 20 % der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe zu zahlen. Zweck: Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten Fach- und Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen werden müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt führt hier häufig zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Die Arbeitsmarktzulage ist ein wichtiges Instrument, um im Wettbewerb mit privaten Firmen bestehen zu können. Anlage 7 Freiwillige Leistung Nr. 7 Bezeichnung der Leistung: Sonderdienstverträge (Differenz zur Stellenbewertung) Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IT-Führungs- und Fachkräfte) Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschlüsse vom vom 19./26.10.2011 und 21./28.11.2012 (Gehaltsentwicklung) Jahressumme 2012 490.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Die Auszahlungen sind grundsätzlich über die Bewirtschaftung des Budgets aufzufangen. Der Eigenbetrieb IT@M finanziert den zusätzlichen Personalaufwand über seine Gebührenkalkulation. Beschreibung der Leistung: Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von Fachund Führungskräften werden für Stellen, die in der Entgeltgruppe E 14 oder E15 bewertet sind, Sonderdienstverträge geschlossen, bei denen die persönliche Eingruppierung die Stellenbewertung übersteigt. Zweck: Die LHM hat einen hohen Bedarf an gut qualifizierten Fach- und Führungskräften, die in weiten Teilen extern gewonnen werden müssen. Das nach tarifkonformer Einwertung zu zahlende Entgelt führt hier häufig zu entscheidenden Wettbewerbsnachteilen. Der Abschluss von Sonderdienstverträgen ist ein wichtiges Instrument, um im Wettbewerb mit privaten Firmen bestehen zu können und die Stadt München auch in monetärer Hinsicht als attraktive Arbeitgeberin auf dem Markt zu positionieren. Dazu ist neben einem entsprechenden Eingangsgehalt für Spitzenkräfte auch eine Möglichkeit der Dynamisierung zu eröffnen, die gleichzeitig der finanziellen Situation der Landeshauptstadt Rechnung trägt. Umfang und Rahmenbedingungen der Dynamisierung wurden in den o.g. Stadtratsbeschlüssen geregelt. Anlage 8 Freiwillige Leistung Nr. 8 Bezeichnung der Leistung: Zulage erschwerter Parteiverkehr (ZEP) Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Tarifbeschäftigte Rechtsgrundlage(n): Stadtratsbeschluss vom 08.04.1992 (Bekanntgabe 19./26.01.2011 bzw. Beschluss 08./16.02.2011 die Beamtinnen und Beamten betreffend) Jahressumme 2012 381.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: In den Haushaltsansätzen des Kreisverwaltungsreferates und des Sozialreferates enthalten Beschreibung der Leistung: Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 08.04.1992 wurde ab dem 01.04.1992 die Zulage für erschwerten Parteiverkehr (ZEP) für bestimmte Beschäftigte des Verwaltungsdienstes als eine pauschalierte, jederzeit widerrufliche, Entschädigung eingeführt. Die ZEP beträgt 76,69 Euro und dient dem Ausgleich der tatsächlich bestehenden Erschwernisse, die über die mit der üblicherweise zu erwartenden durchschnittlichen Belastung durch Parteiverkehr hinausgehen. Anmerkung: Für Beamtinnen und Beamte musste die ZEP mit Inkrafttreten des Neuen Dienstrechts (01.01.2011) eingestellt werden. Der Stadtrat hat daraufhin den Herrn Oberbürgermeister beauftragt, sich für die Schaffung einer dezidierten Rechtsgrundlage einzusetzen und damit auch zum Ausdruck gebracht, dass für eine solche Zulage ein dringender Bedarf gesehen wird. Zweck: Eine gesonderte finanzielle Anerkennung der tatsächlich bestehenden Erschwernisse, die über die mit der üblicherweise zu erwartenden durchschnittlichen Belastung durch Parteiverkehr hinausgehen, ist dringend geboten. Die ZEP spielt in den entsprechenden Bereichen (des KVR und Sozialreferates) insbesondere für die Personalgewinnung und -erhaltung eine wichtige Rolle. Anlage 9 Freiwillige Leistung Nr. 9 Bezeichnung der Leistung: Textverarbeitungszulage Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Stadtratsbeschluss vom 26.03.1980 und 19.02.2003 Jahressumme 2012 131.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets) Beschreibung der Leistung: Besitzstandsweise Fortgeltung einer analogen Anwendung einer Bund/Länder-Regelung; Höhe: 94,95 Euro monatlich. Sie wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 19.02.2003 abgeschafft. Zweck: In diesem Zusammenhang wurde zur Vermeidung unmittelbarer Einkommensverluste ein Besitzstand für sog. "Altfälle" begründet. Die Zulage entfällt im Einzelfall mit Ausscheiden aus der Funktion als Schreibkraft. An die Zusage dieses Besitzstandes ist die Stadt gebunden. Zum Stand 31. Januar 2012 haben noch 157 Personen die Zulage als Besitzstand erhalten. Anlage 10 Freiwillige Leistung Nr. 10 Bezeichnung der Leistung: Praktikantenvergütung für Studierende an (Fach-)Hochschulen für Sozialwesen, in technischen Fachrichtungen, des Studiengangs Bachelor of Laws, für IT-Studierende und Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten im Erziehungsdienst (keine Anrechnung auf den Stellenplan) Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Künftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Ziffern 2.2.2.1 und 2.3.2 der Praktikantenrichtlinien der VKA vom 13.11.2009; VPA-Bekanntgabe vom 12.03.2003 sowie Verfügungen des Personal- und Organisationsreferats (vom 21.01.2003) Jahressumme 2012 - 96.000.- Euro (Praktika Sozialwesen und technische Fachrichtungen) - 1.000.- Euro (IT) - 3.000.- Euro (Bachelor of Law) - 635.000.- Euro (Vorpraktikantinnen und -praktikanten) (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt im Budget) Beschreibung der Leistung: Vorpraktikantinnen und -praktikanten im Erziehungsdienst fallen unter den Geltungsbereich des BBiG und haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung (§ 17 BBiG). Die weiteren, oben aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten fallen nicht unter den Geltungsbereich des BBiG und haben keinen Anspruch auf Vergütung. Deren Beschäftigung und Vergütung regelt sich nach den Praktikanten-Richtlinien der VKA vom 13.09.2009 (= Arbeitgeberrichtlinie, die für die LHM als Mitglied des KAV Bayern bindende Wirkung hat). Diese eröffnet die Möglichkeit zur Zahlung einer Praktikantenvergütung. Zweck: An der Beschäftigung und Zahlung einer Vergütung für die oben aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter das BBiG fallen, besteht ein besonderes Interesse im Sinne der Ziffer 2.3.2 der Praktikanten-Richtlinien der VKA. Dies entspricht auch der Praxis bei anderen Arbeitgebern, zu denen die Stadt München bei der Gewinnung geeigneten Personals in Konkurrenz steht. Anlage 11 Freiwillige Leistung Nr. 11 Bezeichnung der Leistung: Ausgleichszahlung bei Einkommensverlusten unmittelbar durch Höhergruppierung Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Verfügungen des Personal- und Organisationsreferates vom 03.01.2007 und vom 23.01.2009 Jahressumme 2012 39.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Bestandssicherung des Entgelts bei Höhergruppierung und Aufstieg, wenn zugleich andere Entgeltbestandteile wegfallen (z.B. Vergütungsgruppenzulage, Techniker-, Meister- und Stufenzulage, Textverarbeitungszulage für Schreibkräfte, München-Zulage) sowie diversen Konstellationen im Erziehungsdienst. Zweck: Sicherung der Mitarbeitermotivation: Nach Übernahme höherwertiger Aufgaben und anschließender Höhergruppierung soll – wenn im Einzelfall kein Höhergruppierungsgewinn erzielt wird – zumindest die bisherige Höhe des Entgeltes gesichert bleiben. Ein etwaiger Höhergruppierungsverlust wird über eine sich aufzehrende Ausgleichszulage ausgeglichen. Anlage 12 Freiwillige Leistung Nr. 12 Bezeichnung der Leistung: Weihnachtsgeld für diejenigen Dienstkräfte, die keinen tariflichen Anspruch haben Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Rechtsgrundlage(n): Stadtratsbeschluss vom 28.10.1969 Jahressumme 2012 45.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: In den Haushaltsansätzen enthalten Beschreibung der Leistung: Mit Beschluss des Personalausschusses vom 28.10.1969 wurde festgelegt, dass bestimmte Personengruppen, für die keine gesetzliche oder tarifvertragliche Regelung besteht, eine Weihnachtszuwendung erhalten, um eine Ungleichbehandlung gegenüber den städtischen Tarifbeschäftigten zu vermeiden. Das Personalreferat wurde gleichzeitig ermächtigt, diese Regelung analog auf nicht im Beschluss ausdrücklich genannte Personengruppen anzuwenden. Auf Grundlage dieses Beschlusses erhalten derzeit die Vorpraktikantinnen und -praktikanten im Erziehungsdienst und Studierende an (Fach)Hochschulen für Sozialwesen und in technischen Fachrichtungen eine Jahressonderzahlung i.H.v. 82,14 %. (Höhe der Jahressonderzahlung wurde an die der TVPöD-Praktikantinnen und Praktikanten angeglichen). Zweck: Die Bezahlungsregelung dient der Personalbindung und ist aus Personalgewinnungs- und Gleichbehandlungsgründen sinnvoll. Anlage 13 Freiwillige Leistung Nr. 13 Bezeichnung der Leistung: AL I, AL II und Einführungslehrgang „Verwaltung“ (ELV); Übernahme der Lehrgangsgebühren durch die Stadt Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): PA vom 20.06.1978; VPA v. 29.9.2004 Jahressumme 2012 169.000.- Euro für AL I, AL II und ELV (Ziel AL I und Ziel AL II) (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (ohne Eigenbetriebe) (UA 0820) Beschreibung der Leistung: Ein Großteil der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren des AL I und des AL II werden von der Landeshauptstadt München übernommen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer tragen zunächst einen bestimmten Eigenanteil, der nach bestandener Prüfung abhängig von der Gesamtnote ggf. zurückerstattet wird (Beschluss des VPA vom 29.09.2004). Beim Einführungslehrgang „Verwaltung“ werden die kompletten Lehrgangsgebühren übernommen. Zweck: Die Übernahme der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren trägt wesentlich dazu bei, dass die Landeshauptstadt München als soziale und attraktive Arbeitgeberin (Arbeitgebermarke) wahrgenommen wird, die ein großes Interesse hat, die Kompetenzen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterzuentwickeln und ihnen einen beruflichen Aufstieg zu ermöglichen. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und die zunehmende Konkurrenzsituation um die besten Bewerberinnen und Bewerber erscheint es besonders wichtig, dass sich die Landeshauptstadt München auch in der Zukunft als soziale und attraktive Arbeitgeberin positionieren kann. In einer sich wandelnden Arbeitswelt werden Fachwissen und Schlüsselqualifikationen immer wichtiger. Eine moderne und kompetente Stadtverwaltung leistet auch einen erheblichen Beitrag für die Attraktivität und Prosperität der gesamten Stadt. Anlage 14 Freiwillige Leistung Nr. 14 Bezeichnung der Leistung: Prämierung von eingereichten und umgesetzten Verbesserungsvorschlägen (Ideenbörse) Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Tarifbeschäftigte Rechtsgrundlage(n): Betriebliches Vorschlagswesen vom 03.03.1953; geändert 1961, 1964, 1973, 1979, 1999 und 2001 Stadtratsbeschluss vom 13.11.2003; RL München – eine Idee besser (gültig ab 01.01.2004; 7. überarbeitete Auflage 01/2005) Jahressumme 2012 38.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets der Referate) Beschreibung der Leistung: Dienstkräfte, die Verbesserungsvorschläge einreichen, die umgesetzt werden und der Stadt einen monetären bzw. nichtmonetären Nutzen bringen, erhalten eine Prämie. Zweck: Der Nutzen i. V. m. den Verbesserungsvorschlägen überwiegt bei weitem die Höhe der ausbezahlten Prämien. Ziel ist es dabei, eine win/win-Situation zwischen der Stadt als Arbeitgeberin und den ideengebenden Beschäftigten herzustellen. Die Prämie dient als Anreiz über kreative Lösungsansätze aus den unterschiedlichsten Bereichen (wirtschaftliches Handeln; Kunden-/Bürgerorientierung; Umweltschutz, Mitarbeiterorientierung und Arbeitsschutz) nachzudenken. Dies prägt wesentlich das Arbeitgeberprofil als modernes Unternehmen, stärkt die Bindung der Beschäftigten zur Stadt und ist ein wesentlicher Motivationsfaktor. Anlage 15 Freiwillige Leistung Nr. 15 Bezeichnung der Leistung: Fahrkostenzuschuss Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte bis BesGr. A 8 - Tarifbeschäftigte bis EGr. E 8 bzw. EGr. S 8 - Auszubildende Rechtsgrundlage(n): FM BeK vom 15.11.2001 i.V.m. PA vom 13.03.79 und VV vom 01.10.2003, zuletzt geändert am 15.11.2012 Jahressumme 2012 634.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets) Beschreibung der Leistung: Bei Vorlage bestimmter Voraussetzungen ist eine Zahlung von monatlichen Zuschüssen zu den Fahrkosten zwischen 8 Euro und 65 Euro, abhängig von der Höhe der Fahrkosten, möglich. Zweck: Für die unteren und mittleren Einkommensgruppen stellt diese Leistung eine finanzielle Unterstützung der Aufwendungen für den Arbeitsweg dar. Die Stadt lehnt sich freiwillig an eine staatliche Regelung an. Mit Stadtratsbeschluss wurde festgelegt, dass die staatlichen Fahrkostenzuschussregelungen, modifiziert auf die städtischen Gegebenheiten angewendet werden. Die staatlichen Richtlinien gelten nur für die Dienststellen in München. Durch die Änderung des BayBesG gibt es jetzt für die Kommunen die Möglichkeit, eigene Reglungen zu treffen. Anlage 16 Freiwillige Leistung Nr. 16 Bezeichnung der Leistung: Aufwandsentschädigung Telearbeit Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Tarifbeschäftigte Rechtsgrundlage(n): § 9 Abs. 1 und 2 DV-TELE vom 11.05.2007 Jahressumme 2012 ca. 16.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets) Beschreibung der Leistung: 30 € monatlich für Miet-, Energie-, Möblierungs- und sonstige Kosten zuzüglich 10 € monatlich Telefonkostenpauschale bei Nutzung des privaten Telefonanschlusses; Kündigungsfrist: 6 Monate zum Ende eines Kalenderjahres, Nachwirkung wurde vereinbart; es besteht kein Rechtsanspruch auf Telearbeit. Zweck: Die DV-TELE wurde gemeinsam mit dem Gesamtpersonalrat überarbeitet (VPA-Beschluss vom 08.12.2004). Im Februar 2012 konnte die Phase 3 des 3-Phasenmodells zur Einführung der Telearbeit gestartet werden (250 neue Plätze in den kommenden 3 Jahren). Für einen erfolgreichen Verlauf der Ausweitung der Telearbeit bei der LHM ist u.a. die Fortgewährung der monatlichen Aufwandspauschale notwendig. Anlage 17 Freiwillige Leistung Nr. 17 Bezeichnung der Leistung: Zuschuss zu Gemeinschaftsveranstaltungen in Höhe von 20.- Euro Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Tarifbeschäftigte/Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - Auszubildende Rechtsgrundlage(n): VV vom 30.05.1979 und vom 02.07.2008 Jahressumme 2012 171.000.- Euro (von 28.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nehmen ca. 30% an Gemeinschaftsveranstaltungen teil) (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Gemeindehaushalt (veranschlagt in den Budgets) Beschreibung der Leistung: Jede/r Beschäftigte erhält 20.- Euro, wenn er an einer Gemeinschaftsveranstaltung teilnimmt. Zweck: Durch die Gemeinschaftsveranstaltung soll das betriebliche Zusammengehörigkeitsgefühl geweckt und gefördert, sowie durch die Begegnung im geselligen Rahmen ein persönlicheres Verhältnis unter den Kolleginnen und Kollegen hergestellt werden. Beides soll zu einem besseren gegenseitigen Verstehen und so zu einem guten Betriebsklima führen. Anlage 18 Freiwillige Leistung Nr. 18 Bezeichnung der Leistung: Dienstjubiläumsfeier Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Verwaltungspraxis Jahressumme 2012 38.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: bei den zentralen Ansätzen im POR (gesamtstädtischer Ansatz einschließlich kostenrechnende Einrichtungen und Eigenbetriebe, Kostenersätze erfolgen) Beschreibung der Leistung: Alle Dienstjubilare eines Jahres werden im 1. Quartal des darauffolgenden Jahres zu einer gemeinsamen Feier eingeladen. Da jedes Jahr ca. 1000 Beschäftigte ihr Dienstjubiläum feiern, finden die Ehrungen an drei Tagen statt. Dabei werden die Beschäftigten nach Referaten auf die drei Tage verteilt. Die Ehrung findet im festlich geschmückten Alten Rathaussaal mit Musik und Büfett statt. Zweck: Die Ehrungsfeier findet hohen Anklang bei den Beschäftigten. Die Stadt, vertreten durch die Stadtspitze, würdigt das langjährige hohe Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Rahmen persönlich. Anlage 19 Freiwillige Leistung Nr. 19 Bezeichnung der Leistung: Dienstjubiläumsgeschenk (Weinspende) Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Stadtratsentscheidung aus dem Jahr 1949; seitdem mehrmals geändert; zuletzt 14.11.2001 Jahressumme 2012 37.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Die Gepflogenheit des Jubiläumsgeschenks geht auf eine Stadtratsentscheidung aus dem Jahr 1949 zurück (ursprünglich Wein aus dem stadteigenen Weinkeller zu überreichen; die Wertgrenzen und die Geschenkart haben sich seitdem mehrmals geändert). Zweck: Auch weiterhin wird den Beschäftigten als zusätzliche Anerkennung der Dienstherrin im Rahmen der Würdigung „langjähriger treuer Dienstleistung“ ein Sachgeschenk im Wert von 35.- Euro in Form von Wein, Blumen, Sachbüchern, Kunstgegenständen oder einem Warengutschein ausgehändigt. Anlage 20 Freiwillige Leistung Nr. 20 Bezeichnung der Leistung: Kinderbetreuung in „Notfällen“ in der Altstadt-Kinderstube Kategorie: Finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Stadträtinnen und Stadträte - Beamtinnen und Beamte - Tarifbeschäftigte Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschluss zu den Leitsätzen 2009 vom 24.06.2009 Jahressumme 2012 50.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: In den zentralen Ansätzen im POR (gesamtstädtischer Ansatz einschließlich kostenrechnende Einrichtungen und Eigenbetriebe; keine Kostenersätze) Beschreibung der Leistung: Bis zu 20 Nutzungstage pro Kind und Jahr können in Notfällen gebucht werden, um weiterhin in die Arbeit gehen oder an Fortbildungen teilnehmen zu können. Zweck: Das Instrument ist im Rahmen der Ermöglichung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein wichtiges Instrument für die städtische Gleichstellungspolitik und auch für die Positionierung der Stadt als sozialer Arbeitgeber (Arbeitgebermarke) hilfreich. Diese Form der Kinderbetreuung ist mittlerweile etabliert und wird sehr gut angenommen. Anlage 21 Freiwillige Leistung Nr. 21 Bezeichnung der Leistung: Faschingsdienstag; Dienstfreigabe am Nachmittag Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Personalausschuss vom 16.01.1951; § 18 DV-FLEX; verwaltungsinterne Festlegungen für Nicht-Verwaltungsbereiche. Jahressumme 2012 1.320.000.- Euro (15.000 x 3,5 Stunden = 52.500 Stunden = 33 VZÄ) = kalkulierte/modellhafte Kosten (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Dienstschluss ist grundsätzlich um 12.00 Uhr. Vollzeitkräfte rechnen mit 3,9 Stunden (39 Zeitwerteinheiten) ab, Teilzeitkräfte mit einem anteiligen Stundenmaß. Bei fester Arbeitszeit kann Freizeitausgleich im Umfang von bis zu 3,5 Stunden gewährt werden. Zweck: Den städtischen Beschäftigten soll mit dem früheren Dienstschluss die Teilnahme am Münchner Faschingstreiben am Faschingsdienstag ermöglicht werden. Anlage 22 Freiwillige Leistung Nr. 22 Bezeichnung der Leistung: Jugendleiterurlaub Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: 15 Arbeitstage unbezahlt durch Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit; (Art. 6 auch für Beamte gültig); VPA vom 23.09.1998 Jahressumme 2012 ca. 100.000.- Euro (89 Dienstkräfte nahmen 512 Tage bezahlten Jugendleiterurlaub: = durchschnittlich 5,75 Arbeitstage; entspricht etwa 2 VZÄ) = kalkulierte/modellhafte Kosten (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: bezahlte Freistellung bis zu 10 Tagen im Jahr Zweck: Mit der Leistung wird das ehrenamtliche Engagement gefördert. Ein Verzicht auf das Engagement und den Einsatz, die diese Kolleginnen und Kollegen leisten, ist nicht möglich. Die Durchführung von Ferienmaßnahme hat für die Betreuungspersonen keinen „Erholungscharakter“. Die Kolleginnen und Kollegen übernehmen ein hohes Maß an Verantwortung (z.B. Einhaltung und von Sicherheitsstandards, Aufsichtspflicht). Sie sind sehr belastbar, werden mit unvorhergesehenen Ereignissen konfrontiert und müssen individuell auf die verschiedenen Kinder und die unterschiedlichen Situationen eingehen. Anlage 23 Freiwillige Leistung Nr. 23 Bezeichnung der Leistung: Arbeitsbefreiung für Dienstjubiläum Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: DV-Dienstjubiläum vom 29.10.2008 Jahressumme 2012 (aufgerundet auf volle Tsd.): ca. 150.000.- Euro (596 x 1 Arbeitstag, 1 x 2 Arbeitstage, insgesamt 598 Arbeitstage) = kalkulierte/modellhafte Kosten Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Arbeitsbefreiung über die tariflichen Regelungen hinaus: für Tarifbeschäftigte ein zusätzlicher Tag bei 25/40jährigem und zwei Tage bei 50jährigem Jubiläum Zweck: Gleichbehandlung mit Beamtinnen und Beamten; Die Ungleichbehandlung durch abweichende Regelungen des bundesweiten Tarifvertrages von der staatlichen Regelung für die Beamtinnen und Beamten in Bayern ist schwer zu vermitteln und wird dem anerkennenden Charakter der Leistung für alle Dienstkräfte nicht gerecht. Anlage 24 Freiwillige Leistung Nr. 24 Bezeichnung der Leistung: Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen Regelungen hinaus: 2. Bildungsweg: Möglichkeit für die Dienststelle, 20 halbe Tage zu gewähren Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschluss vom 22.04.59, zuletzt geändert 02.11.1977 + Referenten-Rundschreiben vom 19.08.1994 Jahressumme 2012 pro Dienstkraft max. 2.250 € = kalkulierte/modellhafte Kosten (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Der Beschluss räumt den Dienststellen die Möglichkeit (kein Rechtsanspruch) ein, besonders engagierten Dienstkräften bis zu 20 Halbtagen Arbeits-/Dienstbefreiung zu gewähren, sofern die Gesamtumstände und das dienstliche Verhalten der Dienstkraft dies angemessen erscheinen lassen. Zweck: Die Leistung dient der Erleichterung des Nachholens eines allgemeinbildenden Schulabschlusses. Anlage 25 Freiwillige Leistung Nr. 25 Bezeichnung der Leistung: Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen Regelungen hinaus: Wahltag Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Personalausschuss vom 06.02.1990, Stadtratsbeschluss vom 25.01.2012 Stadtratsbeschluss vom 02.05.2013 Jahressumme 2012 - ca. 698.000.- Euro (2009: 3100 Tage für Bundestagswahl) - ca. 540.000.- Euro (2009: 2400 Tage für Europawahl) (aufgerundet auf volle Tsd.): - ca. 338.000.- Euro (2012: 1500 Tage für Bürgerentscheid) = kalkulierte/modellhafte Kosten Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Wahlvorstandsmitglieder (Wahlvorstände, Stellvertreter/innen, Schriftführer/innen und Beisitzer/innen) erhalten zum Ausgleich für die Tätigkeit am Wahltag und in der Wahlnacht einen Tag Arbeits-/Dienstbefreiung ("Wahltag") als Ausgleich für ihre Inanspruchnahme in der Freizeit. Zweck: Wie in den Beschlüssen dargestellt, erhöht der freie Tag die Motivation städtischer Bediensteter, das Wahlehrenamt (unabhängig vom Wohnort) bei der LHM auf freiwilliger Basis wahrzunehmen. Die städtischen Bediensteten stellen prozentual den wichtigsten Anteil der Wahlvorstandsmitglieder. Bedienstete staatlicher Behörden können nicht in derselben Gesamtzahl rekrutiert werden. Freiwillige nichtstädtische bzw. nichtstaatliche Wahlhelfer sind weiterhin schwer für das Wahlehrenamt zu motivieren. Trotz diverser Werbemaßnahmen, insbesondere der zunehmend in Anspruch genommenen Online-Meldemöglichkeit für Wahlvorstandsmitglieder über den Internetauftritt „Wahlhelfer gesucht“, blieb die Resonanz im Verhältnis eher gering. Sollte der Beschluss aufgehoben werden, wäre die ordnungsgemäße Wahlabwicklung gefährdet, insbesondere in den kommenden zwei Jahren, in denen insgesamt ca. 36.000 städtische Wahlhelfer/-innen benötigt werden. Anlage 26 Freiwillige Leistung Nr. 26 Bezeichnung der Leistung: Arbeits-/Dienstbefreiung über die gesetzlichen und tariflichen Regelungen hinaus: 1-2 Tage für Teilnahme an Diplomierungs-/Prüfungsfeier Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: seit 1985 entsprechend staatlicher Handhabung; zuletzt geregelt durch Rundschreiben des Personal- und Organisationsreferates vom 14.01.2010 Jahressumme 2012 ca. 40.000.- Euro (2012: ca. 180 Arbeitstage) = kalkulierte/modellhafte Kosten (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Zur Teilnahme an Diplomierungs- bzw. Prüfungsfeiern wird den betroffenen Beschäftigten ein bis zwei Arbeitstage Arbeits-/Dienstbefreiung gewährt. Zweck: Die Leistung wird als Anerkennung für die bestandene Prüfung gewährt. Anlage 27 Freiwillige Leistung Nr. 27 Bezeichnung der Leistung: Ermäßigung der täglichen Arbeitszeit um 15 bzw. 18 Minuten täglich bei schwerbehinderten Beschäftigten Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschluss vom 15.05.1974, DV-FLEX vom 18.03.1999 Integrationsvereinbarung vom 07.01.2003 Die Leistung ist Ausfluss des Fürsorgeprinzips. Eine ausdrückliche gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht nicht. Jahressumme 2012 (aufgerundet auf volle Tsd.): 1.360.000.- Euro = kalkulierte/modellhafte Kosten Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten in stets widerruflicher Weise eine Arbeitszeitreduzierung von 15 bzw. 18 Minuten täglich, sofern hierzu aus Gründen der körperlichen Behinderung und wegen der weiten Entfernung der Dienststelle von der Wohnung eine Notwendigkeit besteht. Zweck: Die o.g. schwerbehinderten Beschäftigten erhalten die Arbeitszeitreduzierung um die gegenüber den sonstigen Beschäftigten besonderen Belastungen, die sie bei ihrem Arbeitsweg in Kauf nehmen müssen, teilweise auszugleichen. Anlage 28 Freiwillige Leistung Nr. 28 Bezeichnung der Leistung: Keine Zwölftelung des Urlaubs für schwerbehinderte Menschen, wenn Eigenschaft nicht das ganze Jahr besteht Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Integrationsvereinbarung vom 01.01.2010, geändert am 12.08.2010 und am 29.06.2011 Jahressumme 2012 ca. 100.000.- Euro = kalkulierte/modellhafte Kosten (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Schwerbehinderte Beschäftigte, deren Schwerbehinderteneigenschaft (Grad der Behinderung (GdB) von 50 und mehr) nicht das ganze Jahr besteht, haben für jeden vollen Monat des Bestehens Anspruch auf ein Zwölftel des zusätzlichen Schwerbehindertenurlaubs (5 Arbeitstage) (§ 125 Abs. 2 SGB IX). Die städt. Integrationsvereinbarung erweitert die Rechtslage insoweit, als schwerbehinderte Beschäftigte in diesen Fällen den gesamten zusätzlichen Jahresurlaub erhalten. Diese Aufrundung ist nur in dem Jahr relevant, in dem die Schwerbehinderteneigenschaft zuerkannt wird oder endet. 208 Dienstkräfte haben insgesamt 536 zusätzliche Arbeitstage erhalten (durchschnittlich 2,5 Arbeitstage pro Dienstkraft). Zweck: Die Stadt München fördert als soziale Arbeitgeberin die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen und ermutigt die Beschäftigten, sich bedenkenlos eine mögliche Schwerbehinderteneigenschaft anerkennen zu lassen. Die Leistung stellt einen erweiterten Nachteilsausgleich für die schwerbehinderten Beschäftigten dar, deren Beschwerden erfahrungsgemäß nicht mit dem Termin der Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft beginnen. Anlage 29 Freiwillige Leistung Nr. 29 Bezeichnung der Leistung: „Hilfe bei der Wohnungssuche“ Kategorie: Nicht unmittelbar finanzwirksame Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage(n): Richtlinien für die Vergabe von Wohnungen im Rahmen der städtischen Wohnungsfürsorge vom 20.01.1994 Jahressumme 2012 (aufgerundet auf volle Tsd.): 225.000.- Euro (eingesetzte Personalkapazität: 4 Dienstkräfte in BesGr. A 9+Z, 1 Dienstkraft in EGr. E 9, alle Vollzeit) = kalkulierte/ modellhafte Kosten Finanzierung: entfällt Beschreibung der Leistung: Die Wohnungsfürsorge dient der Verbesserung der Wohnsituation der städtischen Dienstkräfte. Zweck: Es gibt keine verbilligten Wohnungen für städtische Beschäftigte. Der Service und der Vorteil für städtische Beschäftigte liegt vielmehr in der schnelleren Vermittlung von Wohnungen. Anlage 30 Freiwillige Leistung Nr. 30 Bezeichnung der Leistung: Ausgleichsleistung für die Moderation von Führungsdialogen Kategorie: Sonstige Leistung Beschäftigtengruppe: - Beamtinnen und Beamte - Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Stadtratsbeschlüsse vom 12.06.2002 und 28.09.2005 Jahressumme 2012 41.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Haushaltsansatz beim POR, Zentrale Ansätze Beschreibung der Leistung: Der Führungsdialog ist ein Instrument der Personalentwicklung und liegt im Ermessen des Arbeitgebers/Dienstherrn. Zweck: Der Führungsdialog wurde aufwändig eingeführt und laufend evaluiert mit dem Ergebnis, dass er fortgeführt wird. Er ist für Führungskräfte verpflichtend. Die Referate/Eigenbetriebe stellen für diese Aufgabe Moderatorinnen und Moderatoren zur Verfügung. Dafür erhalten die Referate/Eigenbetriebe eine Ausgleichsleistung. Die Höhe der Ausgleichsleistung ist abhängig von der jeweiligen Inanspruchnahme der Moderatorinnen und Moderatoren der Referate /Eigenbetriebe. Anlage 31 Freiwillige Leistung Nr. 31 Bezeichnung der Leistung: Probezeitverkürzung bei erheblich überdurchschnittlichen Leistungen Kategorie: Sonstige Leistung Beschäftigtengruppe: Beamtinnen und Beamte Rechtsgrundlage(n): Art. 36 Abs. 1 LlbG Jahressumme 2012 nur indirekt monetär; Probezeitverkürzung wirkt sich finanziell zunächst nicht aus, erst die frühere Beförderung als Folge daraus (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Bei erheblich überdurchschnittlichen theoretischen und praktischen Leistungen wird die Probezeit von 2 Jahren auf 1 Jahr verkürzt; daher erfolgt auch die 1. Beförderung 1 Jahr früher als regulär. Zweck: Die Maßnahme dient der Motivation der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren gute Leistungen dadurch gewürdigt werden. Anlage 32 Freiwillige Leistung Nr. 32 Bezeichnung der Leistung: Stufenfestlegung bei Neueinstellungen Kategorie: Sonstige Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Verfügung POR vom 22.12.2006 Jahressumme 2012 ca. 690.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Konkretisierung des Ermessens in § 16 Abs 2 Satz 3 TVöD im Hinblick auf Bewerbersituation, besonderem Interesse der Dienststelle an der Gewinnung der/s jeweiligen BewerberIn Zweck: Eine Flexibilität bei der Stufenfestsetzung war eine der Neuerungen des TVöD gegenüber dem BAT. Ziel ist es, offene Stellen mit den am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern zu besetzen. Dabei kann es vor allem bei Berufsgruppen mit großer Nachfrage seitens anderer Arbeitgeber von großer Bedeutung sein, Spielräume bei der Festlegung des Eingangsentgelts nutzen zu können. Das Instrument sollte daher weiter angewandt werden können. Anlage 33 Freiwillige Leistung Nr. 33 Bezeichnung der Leistung: Besitzstand Kind bei sonstigen, nicht familiären Unterbrechungen Kategorie: Sonstige Leistung Beschäftigtengruppe: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsgrundlage: Verfügung POR vom 12.05.2009 Jahressumme 2012 23.000.- Euro (aufgerundet auf volle Tsd.): Finanzierung: Budget der Fachreferate Beschreibung der Leistung: Sonstige Unterbrechungen (z.B. unbezahlte Beurlaubung aus privaten, nicht familiären Gründen oder Pflegezeiten nach dem Pflegezeitgesetz sowie unbezahlte Arbeitsbefreiung) führen im Regelfall nicht zum Wegfall des Besitzstandes Kind. Zweck: Die Unschädlichkeit von familiären Beurlaubungen ist zwischenzeitlich tarifiert (§ 11 TVÜ-VKA) bzw. höchstrichterlich anerkannt. Sonstige Unterbrechungen werden bislang - als freiwillige Leistung - gleichgestellt. Solange Kindergeld (und damit Besitzstand Kind) gezahlt wird, können Beschäftigte dem Grunde nach anstelle einer „sonstigen unbezahlten Beurlaubung“ immer die unbezahlte Beurlaubung aus familiären Gründen wählen. Damit verbleibt der Verfügung ein nur geringer Regelungsgehalt. Freiwillige Leistungen im Personalbereich Anlage 34 Einzeldarstellung der finanzwirksamen Leistungen: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Anlage 16 Anlage 17 Anlage 18 Anlage 19 Anlage 20 Leistungsprämie Beamte 3.485.000 € München-Zulage Tarifbeschäftigte 19.917.000 € Ballungsraumzulage Beamte 2.647.000 € Übernahme der auf die Umlagen zur 6.600.000 € Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern Arbeitgeber-Richtlinie (IT) 1.500.000 € Arbeitsmarktzulage 89.000 € Sonderdienstverträge 490.000 € (Differenz zur Stellenbewertung) ZEP 381.000 € Textverarbeitungszulage 131.000 € Praktikantenvergütung 735.000 € Ausgleichszahlung Höhergruppierung 39.000 € Weihnachtsgeld ohne tarifl. Anspruch 45.000 € AL I, AL II, ELV 169.000 € Ideenbörse 38.000 € Fahrkostenzuschuss 634.000 € Telearbeit 16.000 € Gemeinschaftsveranstaltungen 171.000 € Dienstjubiläumsfeier 38.000 € Weinspende 37.000 € Altstadt-Kinderstube 50.000 € 9,37 % 53,52 % 7,11 % 17,74 % 4,03 % 0,24 % 1,32 % 1,02 % 0,35 % 1,98 % 0,10 % 0,12 % 0,45 % 0,10 % 1,70 % 0,04 % 0,46 % 0,10 % 0,10 % 0,13 % 37.212.000 € 100,00 % Gewichtete Darstellung: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 10 Anlage 15 Anlage 6, 9, 11-14, 16-20 Leistungsprämie Beamte 3.485.000 € München-Zulage Tarífbeschäftigte 19.917.000 € Ballungsraumzulage Beamte 2.647.000 € Übernahme der auf die Umlagen zur Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern 6.600.000 € Arbeitgeber-Richtlinie (IT) 1.500.000 € Sonderdienstverträge 490.000 € (Differenz zur Stellenbewertung) ZEP 381.000 € Praktikantenvergütung 735.000 € Fahrkostenzuschuss 634.000 € Sonstige finanzwirksame Leistungen 823.000 € (weniger als 1 Prozent, nicht gesondert dargestellt) 9,37 % 53,52 % 7,11 % 37.212.000 € 100,00% Seite 1 17,74 % 4,03 % 1,32 % 1,02 % 1,98 % 1,70 % 2,21 % Freiwillige Leistungen im Personalbereich Anlage 34 Finanzwirksame Leistungen Jahressummen 2012 1,74% 9,58% 2,02% 1,05% 1,35% 4,12% 18,14% 7,27% 54,73% Leistungsprämie Beamte Übernahme der auf die Umlagen zur Zusatzversorgung entfallenden Pauschalsteuern ZEP München-Zulage Tarífbeschäftigte Arbeitgeber-Richtlinie (IT) Ballungsraumzulage Beamte Sonderdienstverträge (Diff erenz zur Stellenbew ertung) Praktikantenvergütung Fahrkostenzuschuss Seite 2