Pressemitteilung

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Kronprinzenstraße 37
45128 Essen
Verteiler
Pressesprecher:
Markus Rüdel
Telefon 0201/178-1160
Telefax 0201/178-1105
Internet http://www.ruhrverband.de
Mail:[email protected]
Datum 2. Mai 2008
An die Printmedien:
Belegexemplar erbeten
Welt am Sonntag setzt Berichterstattung über „PFT-Skandal“ an der Ruhr fort –
Anfrage des Journalisten David Schraven im Wortlaut
Die Welt am Sonntag will ihre Berichterstattung über den „PFT-Skandal“ an der Ruhr in
der kommenden Ausgabe am 04.05.2008 fortsetzen und hierbei über die Klärschlämme
des Ruhrverbandes berichten. Dies geht aus einer Anfrage des Autors David Schraven
an den Ruhrverband hervor.
In der per Email am Mittag des 30.04.2008 an den Pressesprecher des Ruhrverbandes
gerichteten Anfrage von Herrn Schraven (Anlage 1) wird der Ruhrverband aufgefordert,
sich in einer bis heute 14:00 Uhr abzugebenden Stellungnahme zu Einzelvorgängen zu
äußern, die teilweise bis zu 12 Jahre zurückliegen. Hierbei geht es im Wesentlichen um
Entsorgungsaufträge, die die Fa. GW Umwelt auch für den Ruhrverband ausgeführt
haben soll.
Der Ruhrverband hat diese Anfrage soeben wie folgt beantwortet:
„Sehr geehrter Herr Schraven,
wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie mit Ihrer Berichterstattung in der Welt am Sonntag
über den „PFT-Skandal“ an der Ruhr einen Zusammenhang zwischen den aufgetretenen
Gewässerbelastungen und dem Umgang des Ruhrverbandes mit Klärschlämmen
konstruieren wollen.
Der Ruhrverband ist verantwortlicher Träger der umfassenden Wasserwirtschaft im gesamten
Flussgebiet der Ruhr mit einem System von Talsperren zur Bewirtschaftung der Wassermengen
und einem flächendeckenden Netzwerk von Abwasserbehandlungsanlagen zur Reinhaltung der
Gewässer für 60 Kommunen.
Vorstand:
Prof. Dr.-Ing. Harro Bode, Vorsitzender
Norbert Frece
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Nach den uns vorliegenden Erkenntnissen und Daten ist es ausgeschlossen, dass die
Klärschlämme des Ruhrverbandes, soweit sie in den letzten Jahren überhaupt
landwirtschaftlich verwertet wurden, zu einer relevanten Belastung der Ruhr mit PFT
beigetragen haben. Weder die Menge der vom Ruhrverband landwirtschaftlich
verwerteten Klärschlämme, noch die in diesen Schlämmen möglicherweise enthaltenen
PFT-Konzentrationen lassen derartige Mutmaßungen zu.
Der Ruhrverband ist bereits sehr frühzeitig aus der landwirtschaftlichen Verwertung
ausgestiegen. Seit 2006 werden 100 Prozent der Klärschlämme des Ruhrverbands
thermisch beseitigt. Auch in den sieben vorangegangenen Jahren hat der Ruhrverband
bereits einen Teil seiner Klärschlämme auf diesem Wege entsorgt. Angefangen bei knapp
10 Prozent im Jahr 1999 über rund 80 Prozent in 2003 bis hin zu 100 Prozent seit dem
Jahr 2006. Mit dem Verzicht auf diesen rechtlich nach wie vor zulässigen
Verwertungsweg ist der Ruhrverband Vorreiter bei der nachhaltigen
Klärschlammentsorgung. Dem Branchenbild der Deutschen Wasserwirtschaft zufolge
wurden im Jahre 2004 bundesweit lediglich 35 Prozent der Klärschlämme thermisch
entsorgt. Dies vorausgeschickt, nehmen wir zu Ihren Fragen wie folgt Stellung:
Der Ruhrverband ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft verpflichtet, Aufträge nach
Maßgabe des Vergaberechts auszuschreiben. Dies gilt auch für die Beauftragung von
Leistungen zur landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlämmen.
An den Ausschreibungen in der Vergangenheit hat sich in Einzelfällen auch die Firma
GW-Umwelt GmbH & Co. KG beteiligt und gelegentlich als günstigste Bieterin den
Zuschlag erhalten. Der letzte an die GW Umwelt vergebene Entsorgungsauftrag erfolgte
im Jahre 2004, zwei Jahre bevor überhaupt erste Erkenntnisse über erhöhte PFTBelastungen an Ruhr und Möhne und die Verstrickungen der GW Umwelt in diesen
Skandal vorlagen.
Die landwirtschaftliche Verwertung setzt voraus, dass die Klärschlämme die Vorgaben
der Klärschlammverordnung einhalten. Dies war in jedem Fall gewährleistet.
Die Klärschlammverordnung enthielt und enthält auch heute keine Vorgaben zu
Perfluorierten Tensiden (PFT). Da Ihnen zudem bekannt ist - weil wir es Ihnen u.a. in
einem persönlichen Gespräch erläutert haben -, dass der Ruhrverband erst seit 2006
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über PFT-Analysen seiner Kläranlagenabläufe und Klärschlämme verfügt, können wir
auch keine Aussagen zu PFT-Gehalten aus den Vorjahren treffen.
Die Klärschlämme der von Ihnen genannten Kläranlagen Rüthen, Warstein, WarsteinBelecke, Möhnesee-Völlinghausen, Arnsberg-Neheim II, Brilon, Arnsberg und EsloheBremke weisen heute nur vergleichsweise geringe PFT-Konzentrationen auf und wären
nach den Vorgaben der Klärschlammverordnung weitestgehend für die landwirtschaftliche
Verwertung geeignet.
So weisen die vorliegenden PFOA- und PFOS-Analysen für vg. Kläranlagen bei mehr als
der Hälfte der Ergebnisse Werte unterhalb der Bestimmungsgrenze von < 10 µg/kg TS
auf. Lediglich bei der Kläranlage Warstein-Belecke ergeben sich mit < 140 µg/kg TS
(2006) und 126 µg/kg TS (2007) geringfügige Überschreitungen des vom
Umweltministerium seit 2007 empfohlenen Vorsorgewertes von 100 µg/kg TS bei
landwirtschaftlicher Verwertung.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass wir Ihre Vorgehensweise bei der Recherche zu
diesem Thema nicht billigen. Sie recherchieren nach unserem Wissensstand bereits seit
geraumer Zeit zu diesem Thema, fragen aber den eigentlich Betroffenen, den
Ruhrverband, erst kurz vor der für kommenden Sonntag angekündigten Veröffentlichung,
so dass die Zeit für einen vernünftigen Informationsaustausch nicht gegeben ist.“
Die Anfrage von David Schraven illustriert einmal mehr die von ihm gezielt eingesetzte
Desinformation gegen die Wasserwirtschaft an der Ruhr. Wie der Ruhrverband bereits in
seiner Pressemitteilung vom 29.04.2008 (Anlage 2) dargestellt hat, hat die bisherige,
teilweise diffamierende Berichterstattung von Herrn Schraven erste presserechtliche
Konsequenzen gezeitigt. So konnte der Ruhrverband gegen ihn und den Axel Springer
Verlag bereits mehrere Unterlassungstitel erwirken.
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Anlage 1 zur Pressemitteilung des Ruhrverbandes vom 02.05.2008
Anfrage Herrn Schravens vom 30.4.2008 im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Rüdel,
ich werde am Sonntag über die Klärschlämme des Ruhrverbandes berichten. Dazu bitte ich Sie bis
Freitag Mittag 14:00 Uhr um eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
„Im Jahr 1998 wurden Klärschlämme aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes
Kläranlage Rüthen
Kläranlage Warstein
Kläranlage Warstein-Belecke
Kläranlage Möhnesee-Völlinghausen
an das Bodenmischwerk GW-Umwelt GmbH & Co KG in Borchen entsorgt.
Im Jahr 2000 wurden aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes
Kläranlage Arnsberg-Neheim II
Kläranlage Brilon
Kläranlage Arnsberg
kommunale Klärschlammmengen an das Bodenmischwerk GW-Umwelt GmbH & Co KG
in Borchen entsorgt.
Im Jahr 2001 wurden aus den Kläranlagen des Ruhrverbandes
Kläranlage Brilon
Kläranlage Eslohe-Bremke
Kläranlage Arnsberg
Kommunale Klärschlammmengen an das Bodenmischwerk GW-Umwelt GmbH & Co KG
in Borchen entsorgt.
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Welche Klärschlammmengen aus welchen Kläranlagen des Ruhrverbandes
wurden in dem Zeitraum 1996 bis 2006 vom Ruhrverband an das
Bodenmischwerk GW-Umwelt geliefert?
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Warum wurde an das Bodenmischwerk GW-Umwelt geliefert?
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Können Sie ausschließen, dass die Klärschlämme, die der Ruhrverband an das
Bodenmischwerk GW-Umwelt geliefert hat, PFT enthielten?
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Die aktuelle Beprobung der kommunalen Klärschlämme weist auch erhebliche
Belastung mir PFT nach. Aus welchen kommunalen Kläranlagen des
Ruhrverbandes, die heute nachweislich PFT-haltige Klärschlämme im
Verfahrensprozess abgeben, wurden in den Jahren 1996 bis 2006 an die Fa.GWUmwelt kommunale Klärschlämme in welcher Menge abgegeben?
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Wieviel Klärschlämme wurden aus den Schlammplätze der
Ruhrverbandskläranlagen an die Firma GW Umwelt geliefert?“
mit freundlichen Grüßen
David Schraven
Wirtschaftsredaktion
DIE WELT / WELT am SONNTAG
Wirtschaft, Finanzen & Immobilien
Adersstraße 12
40215 Düsseldorf
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Anlage 2 zur Pressemitteilung des Ruhrverbandes vom 02.05.2008
Pressemitteilung des Ruhrverbands vom 29. April 2008
Erfolgreiche presserechtliche Schritte des Ruhrverbands gegen die
Berichterstattung der Welt am Sonntag zum angeblichen „PFT-Skandal“
Die erfolgreichen presserechtlichen Schritte des Ruhrverbands gegen die
skandalisierende Berichterstattung zur PFT-Problematik in verschiedenen Ausgaben der
Welt am Sonntag zeigen, dass die Faktenlage in mehreren Punkten anders ist als
berichtet wurde. Eine vier Punkte umfassende Gegendarstellung sowie mehrere
Unterlassungsverfügungen konnten bereits durchgesetzt werden. Im Einzelnen:
Unterlassungsverfügungen gegen Welt am Sonntag und David Schraven:
Das Landgericht Hamburg verbot dem Axel Springer Verlag in einem Beschluss vom 20.
März 2008 zu behaupten, dass aus den Kläranlagen des Ruhrverbands rund 70 Prozent
des PFT in die Ruhr ausgeschieden würden. Mit dem selben Beschluss wurde dem
Verlag und dem Autor untersagt, durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken,
der Ruhrverband sei gegenüber den Industriebetrieben im Ruhreinzugsgebiet vertraglich
verpflichtet, deren Industrieabwässer in seinen Kläranlagen entlang der Ruhr von PFT zu
reinigen. Das Oberlandesgericht Hamburg ging in seinem in der Beschwerdeinstanz
ergangenen Beschluss vom 16. April 2008 noch über die Entscheidung des Landgerichts
Hamburg hinaus und untersagte dem Verlag zudem, durch seine Berichterstattung den
Eindruck zu erwecken, die PFT-Konzentration in der Ruhr sei unverändert geblieben.
Diese unrichtigen Behauptungen und Eindruckserweckungen waren Gegenstand der
Berichterstattung in der Welt am Sonntag vom 20. Januar 2008 gewesen.
In einem weiteren kürzlich ergangenen Beschluss des Landgerichts Hamburg, das den
Beitrag von David Schraven „Kläranlagen an der Ruhr halten EU-Werte nicht ein“ in der
Welt am Sonntag vom 9. März 2008 betrifft, wurde dem Verlag und dem Autor untersagt,
durch ihre Berichterstattung den Eindruck zu erwecken, der Ruhrverband sei nach einer
EU-Richtlinie verpflichtet, 75 Prozent des seinen Kläranlagen über Abwässer zugeleiteten
Stickstoffs zu eliminieren.
Gegendarstellung des Ruhrverbands in der Welt am Sonntag vom 13. April 2008:
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Eine vier Punkte umfassende Gegendarstellung des Ruhrverbands wurde inzwischen in
der NRW-Ausgabe der Welt am Sonntag vom 13. April 2008 abgedruckt. Darauf hatten
sich zuvor der Ruhrverband und der Axel Springer Verlag nach gerichtlicher
Auseinandersetzung geeinigt. Damit ist ein erstes Kapitel in der juristischen Aufarbeitung
der Berichterstattung über den angeblichen „PFT-Skandal an der Ruhr“ abgeschlossen.
Der Ruhrverband hatte vor dem Landgericht Berlin am 1. April 2008 ein Urteil erwirkt, das
den Axel Springer Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung zu einem Beitrag der Welt
am Sonntag vom 20. Januar 2008 verpflichtet. Ein weiteres Gegendarstellungsbegehren
des Ruhrverbands beim Landgericht Berlin richtete sich gegen die Fortsetzung der
Berichterstattung in der Welt am Sonntag vom 9. März 2008. In der jetzt abgedruckten
Gegendarstellung, die sich auf beide Ausgaben der Zeitung bezieht, stellte der
Ruhrverband fest, dass erstens keine Verpflichtung des Ruhrverbands besteht, die
Abwässer in seinen Kläranlagen von der Industriechemikalie PFT zu reinigen, dass
zweitens die vom Ruhrverband betriebene Möhnetalsperre kein weiterer Verursacher für
die PFT-Belastung der Ruhr ist, dass drittens das PFT-Vorkommen in der Ruhr nicht zu
70 Prozent aus den Kläranlagen des Ruhrverbands stammt und dass schließlich dem
Ruhrverband auch nicht das Geld fehlt, um seine Kläranlagen gegebenenfalls
umzurüsten.
Info zum Ruhrverband:
Der Ruhrverband ist ein öffentlich-rechtliches „non-profit“ Wasserwirtschaftsunternehmen und
dem Allgemeinwohl verpflichtet. Sowohl beim Betrieb seiner Talsperren, die die
Wasserversorgung von 5 Millionen Menschen sicherstellen, als auch bei der Abwasserreinigung
für 60 Städte und Gemeinden im Einzugsgebiet von Ruhr und Lenne stehen Mensch und Umwelt
im Zentrum seines Handelns, ohne dabei das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu vernachlässigen.
Beispielsweise erfüllen die Kläranlagen des Ruhrverbands alle zu 100% die neuesten
gesetzlichen Vorgaben und haben im Mittel bessere Ablaufwerte als der nordrhein-westfälische
und bundesdeutsche Durchschnitt und dabei sind die Abwasserentsorgungskosten im
Ruhreinzugsgebiet sogar noch etwas geringer als im NRW-Durchschnitt.