Allgemeine Weltausstellung in Gent

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Allgemeine Weltausstellung in Gent
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KONIGREICH BELGIEN
AHgemeine WeHausstellung in (ient
1913
(ANONYMI: GESELLSCHAFT).
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EXEKUTfV = AUSSCHUSS
Amtsleitung: Chaussée de Coul·trai.
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Allgemeine Weltausstellung in Gent
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UNTER DEM HOHEN SCHUTZ ~. M. DES KÖ'NIGS DER BELGIER.
AUFRUF AN DIE AUSSTELLER
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Gent, den i en Oktober 1911.
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lm Monat April 1913 wird in Gent eine Allgemeine Weltausstellung eröffnet werden. Der Sehluss ist
auf Ende Oktober festgesetzt.
Naeh Brüssel, Antwerpen und. Lüttieh will die ~Ite Flämische Hauptstadt ihrerseits die Bedeutung ihres Handels und Gewerbfleisses dartun und ' die Produzenten der ganzen Welt zur geplanten
Ausstellung einladen.
Die Weltausstellungen von 1885 und 1894 in Antwerpen, 1897 und 1910 in Brüssel, 1905 in Lüttich
wurden vom schönsten Erfolg gekrönt. Die Genter k ;stellung wird sieh zweifeUos ihren Vorgängerinnen
würdig anreihen.
Die Genter Ausstellung wird in ihren grossen Abteilungen folgende Gruppe!1 umfassen :
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I
I Ir III IV V VI VII VIII IX X XI XII XlII XIV XV XVI
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XVIII
XIX
XX
XXI
XXII
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Schöne Künste.
Erziehung und Unterricht.
Literatur, Wissenschaften und Künste (Mittel und Verfahrungsarten).
Material und allgcmeine Anwendungen der Mechanik.
Elektrizität.
Ingenieurkunst. - Beförderungsmittel.
Aekerbau.
Gartenbau und Baumzucht.
Forst- und Jagdwezen. - Fischfang. - Obsternten.
Nahrungsmittel.
Bergbau und Hüttenwesen.
Schmuk und Hausrat der öffentlichen GebäUde und der Wohnungen.
Game, Gewebe, Kleidung.
Chemische Industrie.
Verschiedene lndustrien.
Sozial Ökonomie.
Gesundheitswesen. - Wohltätigheit.
Praktischer Unterricht. - Wirtschaftliche Al1stalten. - Weibliche Handarbeit.
Handel. - Besiedelung.
Heer- und Flottenwesen.
Sportwesen.
Kongresse und Vorträge.
Ein Flächenraum von ungefähr 100 ha, in modernsten Stadtviertel gelegen, ist für die Genter
Ausstellung ausersehen. Der schöne Park der vormaligen ZitadelIe ist darin einbegriffen. Die Nähe des
neuen Bahnhofes von Gent-St-Peter, auf der internationalen Durchgangslinie Brüssel-Ostende, wird den
Besuchern den Zugang erheblich erleichtem.
Von aHea belgischen Städten ist Gent eine der wichtigsten, was Kunst und Altertumskundé
betrifft. Der Grafenstein, der Belfried, das Rathaus, die reichen Kirchen, die Häuser der alten Zünfte,
die Ruinen der St-Bavo-Abtei, die Beguinenklöster, die Museen ziehen alljährlich zahlreiche Touristen dorthin.
Aber neben dem Gent der Vergangenheit hat sich ein neues Gent entwickelt zu einem Zentrum ersten
Ranges auf dem Gebiete des Handels und des Gewerbfleisses. Der Bedeutung ihrer Textilindustrie verdankt
die Stadt den Zunamen eines «belgischen Manchesters ». ' Ihre Maschinenfabriken haben einen europäischen
Ruf erlangt. Gent ist auch die Stadt der Blumen und ihre fünfjährlichen Blumen= und Planzen a
ausstellungen sind in der ganzen Welt berühmt. Die verschiedensten Zweige des Gewerbefleisses sind
vertreten. Der trefflichst ausgerüstete Hafen, der durch den schönen Gent-Terneuzen Kanal mit der
Nordsee in Verbindung steht, sieht seinen Verkehr sieh von Jahr zu Jahr vergrössern.
Alle diese Faktoren sind geeignet der Genter Ausstellung von 1913 die Zielbewusste Mitwirkung der
Produzenten aller Erdteile zu sichern.
Der belgische und der ausländische Gewerbfleiss werden über riesige Hallen von mehr als 20 ha.
verfügen. Der Textila und lUetallindustrÏt. wird ebenfalls eine besonders hervorragende Bedeutung
beige legt werden.
Eine Ausstellung der Alten Künstte und besondere Ausstellungen der Schönen Künste überhaupt,
sowie der angewandten Künste, werden den stetig anwachsenden Platz bekunden, den dieselben im
Leben der Völker einnehmen.
Ein ausgedehnter, in biebenden Materialien ausgeführter Palast für Festlichkeiten und Gartenban
wird der Mittelpunkt des in die Ausstellung· einbezogenen Parkes bilden. Hier sollen die berühmten
Blumen- nnd Pflanzenausstellungen der Königlichen Gesellschaft für Pflanzenkunde und Gartenbau,
sowie die zahlreichen Blumenausstellungen, eine der Haupt-Attraktionen der ganzen Ausstellung, Unterkunft finden.
In den grossartigen Räumen werden auch die für 1913 geplanten zahlreiehen Feste statthaben.
Bei dies er Kundgebung der ökonomischen Tätigkeit der belgischen Nation wird der Ackerban
einen seiner hohen Bedeutung entsprechender Anteil bekommen.
Zum erstenmal 8uch wird Belgien vor dem Auslande als Koloniale Macht hervortreten. Der
Kongo=Palast wird Zeugnis ablegen von der Tatkraft und den ruhmvollen Bestrebungen, die das
belgische Volk in seinen grossen afrikanischen Besitzungen en tfaltet.
Ausgedehnte Flächenräume sind für die ausländischen Teilnehmer bestimmt, von denen jetzt schon
eine ebenso glänzende wie zahlreiche Vertretung in Aussicht steht.
Beständige nnd zeitweilige Wettstreite, Kongresse nnd Vorträge, KUilistfeste aller
Art vervollständigen das reichhaltige Programm. Zahlreiche Attraktionen und Veranstaltungen sind
noch vorgesehen, urn den Reiz und das rege Treiben der Genter Weltausstellung möglichst zu erhöhen.
Besondere Massregeln sind gegen Brandgefahr getroffen. Der Ausschuss hat auch die grössten Opfer
nicht gescheut und sieh für das System der abgesonderten Pavillons entschieden.
Die Aufsiellung und Anwendung der vollkommensten Apparate wird voranssichtlich aller Brandgefahr
vorbeugen und jede Brandverbreitung unmöglich machen.
Der Ausstellungsplatz ist mit der Staatseisenbahn verbunden.
Der vollziehende Ausschuss gewährleistet die Einrichtung einer kaufmännischen Geschäftsstelle, die
in den Ausstellungsräumen untergebracht wird. Dieses Amt wird alle Auskünfte über die vertretenen
lndustrien sammelen und auf die Weise die gedeihliche Entwicklung der Handelsverbindungen zwischen den
befeiligfen Ländern mächfig fördern.
Die Regierung gewährt für die inländischen nach der Ausstellung versandten Produkte die kostenfreie
Hin-und Rückbeförderung auf den Staatseisenbahnlinien, und den ausländischen Produkte die freie Rücksendung. Die für die Ausstellung bestimmten ausländischen Produkte sind ebenfalls vorläufig zollfrei,
unter der Bedingung jedoch, dass sie wieder ausgeführt werden.
Eine allgemeine Geschäftsordnung, die Verteilung der Produkte nach Klassen und die Zu!assungsbedin gun gen sind festgesetzt.
Das Prinzip der Absonderung in nationale Abteilungen, d. h. der Zusammenstellung der Erzeugnisse
eines jeden Landes, verbunden mit dem System einer allgemeinen Klasseneinteilung, ist angenommen.
in den Mietpreis für die einzunehmenden Plätze sind die Kosten der allgemeinen Ausschmuckung
und des Bewachungsdienstes einbegriffen. So sind die Aussteller in der Lage, die durch ihre Beteiligung
ihnen erwachtenen Auslagen genau berechnen zu können.
Eine LoUerie, deren Gewinnlose unter den ausgestellten Gegenständen gekauft werden, wird mit
Genehmigung und unter Aufsicht des Staates eingerichtet.
Eine internationale Jury, deren Mitglieder durch Vermittlung der Regierung ernannt werden, wird
mit der Verleihung der Belohnungen beauftragt.
Ein von des Regierung ernannter Generalkommissar vertritt dieselbe bei dem vollziehenden Ausschuss
und den ausländischen Abteilungen.
Die Ausstellung steht unter dem hohen Schutz S. 1\'1. des Königs der Belgier. Sie ist amtlich
von der belgischen Regierung und der Genter Gemeindeverwaltung anerkannt.
Der vollziehende Ausschuss lässt einen warmen Aufruf ergehen sowohl an die fremden Nationen wie
an die belgischen Aussteller.
Die Genter Weltausstellung sol! ein beredtes Zeugnis ablegen von dem unaufhaltsamen Forts chdt den
der menschliche Genius auf allen Gebieten der Tätigkeit der Völker voIlführt.
Es unterliegt wohl keinem Zweifel , d2.sS die Produzenten der ganzen Welt sieh zahlreich an dem
Genter Völkerfeste und dem glanzvollen internationalen Wettbewerbe beteiligen werden.
Kein Unternehmen fördert mehr als eine Allgemeine Weitausstellung die für alle Teile fruchtbare
und vorteilhafte Entwicklung und Ausbreitung des Güteraustausches und der Handelsverbindungen zwischen
den Nationen.
DER
VOLLZ! EH EN DE AUSSCH USS
Der Ehrenpräsident,
Graf DE SMET DE NAEYER, Staatsminister, Minister der Finanzen und Öffentlichen Arbeiten a. D.
Die Vize-Ehrenpräsidenten,
Baron RAYMOND DE KERCHO\lE D'EXAERDE, Gouverneur von Ost-Vlanderen.
CAMILLE DE BAST, Senator.
Die Präsidenten,
GERARD1COOREMAN, Präsident der Abgeordnetenkammer, Minister a. D., Senator a. D.
EMILE BRAUN, Bürgermeister von Gent, Mitgiied der Abgeordnetenkammer.
Die
Vizep~ijsidenten,
MAURICE DE SMET DE NAEYER, Industrieller.
Baron HERMAN DELLA FAILLE D'HUYSSE, Senator.
Der Generalsekretär,
HENRI BODDAERT,
Die Generaldirektoren,
JOSEPH CASIER,
Anwall.
IndustrielIer, Konsul der Republik von Paraguay
Die beigeordneten Sekretäre,
LÉON VAN HOLLEBEKE,
EMILE COPPIETERS,
Anwalt.
MAURICE DE SMET DE NAEYER,
JOSEPH DE BRABANDERE,
IndustrielIer .
Anwalt.
Der Sekretär,
HENRI DE COCK,
Senator.
Anwalt.
Die Mitglieder,
ALEERT CEUTERICK, Anwalt.
FERDINAND FEYERICK, Generalkonsul von Russland, Präsident des «( Cercle Commercial & Industriel ».
ALEERT FEYERICK, lndustrieller.
ALEERT MAERT!ENS, Präsident des Verwaltungsrates der «( Banque de Gand », Konsul von Oesterreich-Ungam.
FIRMIN DE SMET, Bürgermeister von Vinderhaute.
Für den VERWALTUNGSRAT
Die Präsidenten,
{}ÉRARD COOREMAN, Präsident der Abgeordnetenkammer, Minister a. D., früher Senator.
EMILE BRAUN, Bürgermeister von Gent, Mitglied der Abgeordnetenkammer.
Die Vizepräsidenten,
MAURICE DE SMET DE NAEYER, Industrieller.
Baron HERMAN DELLA FAILLE D'HUYSSE, Senator.
Die Mitglieder,
BAUTERS B., Industrieller; BAYENS E., IndustrielIer, Konsul von Norwegen ; BEERNAERTS P.,
IndustrielIer; BODDAERT CH., Anwalt und Schöffe; BODDAERT H., Anwalt \.ind Schöffe; BRASSEUR A.,
IndustrielIer, Konsul von Uruguay j BRUNEEL 0., Anwalt; CASIER A., IndustrielIer, Mitglied des
Stadtrates; CASIER J., IndustrielIer, Mitglied der Stadtrates; CEUTERICK;A., Anwalt; COPPIETERS E..
Senator; DANGOTTE A., Kaufmann; DE BAST C., Senator; DE BOCK A., Generalvikar, Dekan des
Kapitels der Hauptkirche von Gent; DE HEMPTINNE E., IndustrielIer, Mitglied der Stadtrates;
DE HEMPTINNE P., IndustrielIer ; DE KERCHOVE D'OUSSELGHEM Bdg.; DE LANlER A., Senator;
DE NIEULANT & DE POTTELSBERGHE (Burgg. G.); DE SMET FIRMIN, BUrgermeister von Vinderhaute;
DE WAEGENAERE CH., IndustrielIer ; DE WILDE H., Direkior der sfädtischen Anlagen; FEYERICK A.,
IndustrielIer; FEYERICK F., IndustrielIer, Konsul von Russland ; FEYERICK J., IndustrielIer ; GRENIER
(BO~ Ed.); LIGY A., General-Major der Bürgerwehr von Ost- und Westvlandern; MAERTENS A.,
Präsident des Verwaltungsrates der Banque de Flandre; MECHEL YNCK A., Anwalt, Mitglied der Abgeordnetenkammer; ROOMAN D'ERTBUER J.; TERTZWEIL L., Industrieller; VAN ACKER G., lndustrielIer~
VAN DEN HEUVEL J., Staatsminister, Stabträger der Anwaltschaft; VAN DER HAEGHEN D.,
Industrieller, Stadtrat; VANDER STEGEN A., IndustrielIer ; VAN HERREWEGHE R., Unternehmer;
VAN LOa (Bon A.); VERBESSEM A., Anwalt, Türkischer Konsul; VERCRUYSSE A., IndustrielIer,
Senator, Konsul von Mexiko; VERHAEGHE DE NAEYER G., WILLEMS P., IndustrielIer.
Die Kommissare,
BEVERNAEGE A., Anwalt; DE SMET DE NAEYER H., IndustrielIer, Konsul von Panama;
DIERMAN P., IndustrielIer, Konsul von Costa-Rica; LE GRAND RENÉ; VAN ACKER G., Industrieller;
VAN OOST G., IndustrielIer, Konsul von Persien.
GESEHEN
Der Generalsekretär des
Generalkommissariates der Regierung,
JOHN B. STORMS,
Der Generalkommissar der Regierung,
JEAN DE HEMPTINNE,
MINISTERIUM FUR INDUSTRIE UNO ARBEITSWESEN.
DIREKTION FÜR INDUSTRIE.
Wir ALBERT, König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, GRUSS!
In Ansehung dass es angezeigt erscheint, die Beteiligung belgischer und ausländischer Produzenten
an der zu Gent im Jahre 1913 stattfindenden Allgemeinen Weltausstellung zu fördern;
Auf Vorsehlag Unseres Ministers fUr Industrie und Arbeitswesen,
Haben Wir besehlossen und beschliessen :
ART. 1. - Der Herr Jean de Hemptinne, Industrieller zu Gent, ist zum General-kommissar "-er
Regierung bei erwähnter Ausstellung ernannt.
ART. 2. - Ein Ministerialbeschluss wird die Befugnisse des Generalkommissariates der Regierung
feststellen und ein Dienstregulativ tur dasselbe erlassen.
ART. 3. Unser Minister tur
Beschlusses beauftragt.
Industrie und Arbeitswesen ist mit
Austuhrung
vorliegenden
Gegeben zu Ciergnon, den 30. August 1911.
ALBERT.
Durch den König :
Der Minister für Industrie und Arbeitswesen,
ARM. HUBERT.
MINISTERIUM FUR INDUSTRIE UNO ARBEITSWESEN.
DIREKTION FÜR INDUSTRIE.
WIR ALBERT, König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und ZukUnftigen, GRUSS!
In Ansehung dass es angezeigt erseheint, die Beteiligung belgischer und ausländischer Produzenten
an der zu Gent im Jahre 1913 stattfindenden Allgemeinen Weltausstellung zu fördern;
In Ere-anzung Unseres Beschlusses vom 30 August 1911, dur eh welchen der Herr Jean de
Hemptinne zum Generalkommissar der Regierung bei erwähnter Ausstellung ernannt wird;
Auf Vorschlag Unseres Ministers tur Industrie und Arbeitswesen,
Haben Wir besehlossen und beschliessen :
ART. 1. - Der Herr Storms, John-B., zu BrUssel, Generalsekretär des Oeneralkommissariates der
Regierung bei der Brüsseler Weltausstellung vom Jahre 1910, ist zum Generalsekretär .des Generalkommissariates der Regirung bei der Weltausstellung von Gent im Jahre 1913 ernannt.
ART. 2. Unser Minister für Industrie und Arbeitswesen ist mit Ausführung vorliegenden
Besehlusses beauftragt.
Gegeben zu Laeken, den 6. Oktober 1911.
ALBERT.
Durch den König :
Der Minister für Industrie und Arbeitswesen,
ARM. HUBERT.