Allgemeine Weltausstellung in Gent

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Allgemeine Weltausstellung in Gent
KONIOREICH BELOIEN
AlIgemeine WeJtausstellung in fient
1913
(ANONYfo\ë. GESELLSCHAFT).
--<3>--
EXEKUTIV", AUSSCHUSS
Amtsleitung: Chaussée de Courtrai.
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Allgemeine Weltausstellung in Gent
:1.9::1.3
UNTER DEM HOHEN SCHUTZ S.' M. DES KÖ'NIGS DER BELGIER.
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AUFRUF AN DIE AUSSTELLER
Gent, den 1en Oktober 1911.
lm Monat April 1913 wird in Gent ei ne Allgem~ne Weltausstellung eröffnet werden. Der Schluss ist
auf Ende Oktober festgesetzt.
Nach Brüssel, Antwerpen und Lüttich will die 4lte Flämische Hauptstadt ihrerseits die Bedeutung ihres Handels und Gewerbfleisses dartun und : die Produzenten der ganzen Welt zur geplanten
Ausstellung einladen.
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Die Weltausstellungen von 1885 und 1894 in Antwerpen, 1897 und 1910 in Brussel, 1905 in Lüttich
wurden vom schönsten Erfolg gekrönt. Die Genter A~stellung wird sich zweifellos ihren Vorgängerinnen
wTIfäîg anrem"ëfl.
Die Genter Ausstellung wird in ihren grossen Abteilungen folgende Gruppen umfassen :
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- Schöne Künste.
- Erziehung und Unterricht.
- Literatur, Wissenschaften und Künste (Mijter und Verfahrungsarten).
- Material und aIlgcmeine Anwendungen der Mechanik.
- Elektrizität.
- Ingenieurkunst. - Beförderungsmittel.
- Ackerbau.
- Gartenbau und Baumzucht.
- Forst- und Jagdwezen. - Fischfang. - Obsternten.
- Nahrungsmittel.
- Bergbau und Hüttenwesen.
- Schmuk und Hausrat der öffentlichen GebäUde und der W ohnungen .
- Garne, Gewebe, Kleidung.
- Chemische Industrie.
- Verschiedene Industrien.
- Sozial Ökonomie.
- Gesundheitswesen. - Wohltätigheit.
- Praktischer Unterricht. - Wirtschaftliche Anstalten. - Weibliche Handarbeit.
- Handel. - Besiedelung.
- Heer- und Flottenwesen.
- Sportwesen.
- Kongresse und Vorträge.
Ein F!ächenraum von ungefähr 100 ha, in modernsten Stadtviertel gelegen, ist füt die Gen~er
Ausstellung ausersehen. Der schöne Park der vormaligen Zitadelle ist darin einbegriffen. Die Nähe d::s
neuen Bahnhofes von Gent-St-Peter, auf der internationalen Durchgangslinie Brüssel-Ostende, wird den
Besuchern den Zugang erheblich erleichtern.
Von allen belgischen Städten ist Gent eine der wichtigsten, was Kunst und Altertumskunde
befrifft. Der Grafenstein, der Belfried, das Rathaus, die reichen Kirchen, die Häuser der ëlten Zünfte,
die Ruinen der St-Bavo-Abtei, die Beguinenklöster, die Museen ziehen alljährlich zahlreiche Touristen dorthin.
Aber neben dem Gent der Vergangenheit hat sich ein neues Gent entwiekelt zu einem Zentrum é)rsten
Ranges auf dem Gebiete des Handels llnd des GewerbfIeisses. Der Bedeutung ihrer Textilindustrie verd<mkt
die Stadt den Zunamen eines « belgischen Manchesters ». Ihre Maschinenfabriken haben einen europä1schen
Ruf erlangt. Gent ist auch die Stadt der Blumen und ihre fünfjährlichen Blumen~ und Planzenausstellungen sind in der ganzen Welt berilhmt. Die verschiedensten Zweige des Gewerbefleisses sind
vertreten. Der trefflichst ausgerüstete Hafen, der durch den schönen Gent-Terneuzen Kanal mit der
Nordsee in Verbindung steht, sieht seinen Verkehr sich von Jahr zu Jahr vergrössern.
Alle diese Faktoren sind geeignet der Genter Ausstellung von 1913 die Zielbewusste Mitwirkung der
Produzenten aller Erdteile zu sichern.
Der belgische und der ausländische Gewerbfleiss werden ilber riesige Hallen von mehr als 20 ha.
veriilgen. Der Textil= und lUetallindustrit. wird ebenfalls eine besonders hervorragende Bedeutung
beige legt werden.
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Eine Ausstellung der Alten Künstte und besondere Ausstellungen der Schönen Künstc überhaupt,
sowie der angewandten Künste, werden den stetig .anwachsenden Platz bekunden, den dieselben im
Leben der Völker einnehmen.
Ein ausgedehnter, in bIebenden Materialien ausgeführter Palast filr Festlichkeiten und Gartenbau
wird der Mittelpunkt des in die Ausstellung einbezogenen Parkes bilden. Hier sollen die berühmten
Blumen- und Pflanzenausstellungen der Königlichen Gesellschaft für Pflanzenkunde und Gartenbau,
sowie die zahlreichen Blumenausstellungen, eine der Haupt-Attraktionen der ganzen Ausstellung, Unterkunft finden.
In den grossartigen Räumen werden auch die für 1913 geplanten zahlreichen Feste statthaben.
Bei dieser Kundgebung der ökonomischen Tätigkeit der belgischen Nation wird der Ackerbau
einen seiner hohen Bedeutung entsprechender Anteil bekommen.
Zum erstenmal 3uch wird Belgien vor dem Auslande als Koloniale Macht hervortreten. Der
Kongo=Palast wird Zeugnis ablegen von der 1'atkraft und den ruhmvollen Bestrebungen, die das
belgische Volk in seinen grossen afrikanischen Besitzungen entfaltet.
Ausgedehnte Flächenräume sind filr die ausländischen Teilnehmer bestimmt, von denen jetzt schon
eine ebenso glänzende wie zahlreiche Vertretung inl Aussicht steht.
Beständige und zeitweilige Wettstreite, Kongresse und Vorträge, Kunstfeste aller
Art vervollständigen das reichhaltige Programm. Zahlreiche Attraktionen und Veranstaitungen sind
noch vorgesehen, urn den Reiz und das rege Treiben der Genter Weltausstellung möglichst zu erhöhen.
Besondere Massregeln sind gegen Brandgefahr getroffen. Der Ausschuss hat auch die grössten Opfer
nicht gescheut und sich filr das System der abgesonderten Pavillons entschieden.
Die Aufstellung und Anwendung der vollkommensten Apparate wird voranssichtlich aller Brandgefahr
vorbeugen und jede Brandverbreitung unmöglich machen.
Der Ausstellungsplatz ist mit der Staatseisenbal]n verbunden.
Der vollziehende Ausschuss gewährleistet die Einrichtung einer kaufmännischen Geschäftsstelle, die
in den Ausstellungsräumen untergebracht wird. mbses Amt wird alle Auskilnfte ilber die vertretenen
Industrien sammelen und auf die Weise die gedeihlicl)e Entwicklung der Handelsverbindungen zwischen den
beteiligten Ländern mächtig fördern.
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Die Regierung gewährt für die inländischen nach der Ausstellung versandten Produkte die kostenfreie
Hin-und Ruckbeförderung auf den Staatseisenbahnlinien, und den ausländischen Produkte die freie Rücksendung. Die filr die Ausstellung bestimmten ausländischen Produkte sind ebenfalls vorläufig zollfrei,
unter der Bedingung jedoch, dass sie wieder al1sgefilhrt werden.
Eine allgemeine Geschäftsordnung, die Verteilung der Produkte nach Klassen und die Zulassungsbedingungen sind festgesetzt.
Das Prinzip der Absonderung in nationale Abtel1ungen, d. h. der Zusammenstellung der Erzeugnisse
eines jeden Landes, verbunden mit dem System eimlr allgemeinen Klasseneinteilung, ist angenommen.
In den Mietpreis für die einzunehmenden Plätze sind die Kosten der allgemeinen Ausschmilckung
und des Bewachungsdienstes einbegriffen. So sind die Aussteller in der Lage, die durch ihre Beteiligung
ihnen erwachtenen Auslagen gen au berechnen zu kënnen.
Eine Lotterie, deren Gewinnlose unter den ausgesteliten Gegenständen gekauft werden, wird mit
Genehmigung und unter Aufsicht des Staates eingerichtet.
Eine internationale Jury, deren Mitglieder dtirch Vermittlung der Regierung ernannt werden, wird
mit der Verleihung der Belohnungen beauftragt.
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Ein von des Regierung ernannter Generalkammissar vertritt dieselbe bei dem vollziehenden Ausschuss
und den ausländischen Abteilungen.
Die Ausstellung steht unter dem ho hen Schutz S. M. des Königs der Belgier. Sie ist amtlich
von der belgischen R.egierung und der Genter Gemeindeverwaltung anerkannt.
Der vollziehende Ausschuss lässt einen warmen Aufruf ergehen sowohl an die fremden Nationen wie
an die belgischen Aussteller.
Die Genter Weltausstellung so11 ein beredtes Zeugnis ablegen van dem unaufhaltsamen Fortschrit den
der menschliche Genius auf allen Gebieten der Tätigkeit der Völker vollführt.
Es unter/iegt wohl keinem Zweifel , dass die Produzenten der ganzen Welt sich zahlïeich an dem
Genter Völkerfeste und dem glanzvollen in1ernationalen Wettbewerbe beteiligen werden.
Kein Unternehmen fördert mehr als eine Allgemeine Weltausstellung die filr alle Teile fruchtbare
und vorteilhafte Eritwicklung und Ausbreitung des Guteraustausches und der Handelsverbindungen zwischen
den Nationen.
DER VOLLZIEHENDE AUSSCHUSS
Der Ehrenpräsident,
Graf DE SMET DE NAEYER, Staatsminister, Minister der Finanzen und Öffentlichen Arbeiten a. D.
Die ~ïze-Ehrenpräsidenten,
Baron RAYMOND DE KERCHOVE D'EXAERDE, Gouverneur van Ost-Vlanderen.
CA MILLE DE BAST, Senator.
Die Präsidenfen,
GERARD~~COOREMAN, Präsident der AbgeordnetenKamm~r,. Minister a. D., Senator a. D.
EMILE BRAUN, Bürgermeister von Gent, Mitglied der Abgeordnetenkammer.
Die Vizepräsiden ten ,
MAURICE DE SMEL r)E. . NAE-YER, IndustrielIer.
Baron HERMAN DELLA FAILLE D'HUYSSE, Senator.
Der Oeneralsekrefär,
HENRI BODDAERT,
Die Oeneraldirekforen,
JOSEPH CASIER,
Anwalt.
IndustrielIer, Konsul der Republik von Paraguay
Die beigeordneten Sekretäre,
LÉON VAN HOLLEBEKE,
EMILE COPPIETERS,
Anwalt.
MAURICE DE SMET DE NAEYER,
JOSEPH DE BRABANDERE,
IndustrielIer •
Anwalt.
Der Sekretär,
HENRI DE COCK,
Senator.
AnwalL
Die Mitgliéder,
ALBERT CEUTERICK, Anwalt.
I
FERDINAND FEYERICK, Generaikonsul von Russland, Präsident des « Cercle Commercial & Industriel >>>.
ALBERT FEYERICK, Industrieller.
I
ALBERT MAER'DENS, Präsident des Verwaltungsrates der «;Banque de Gand », Konsul von Oesterreich-Ungarn.
FIRMIN DE SMET, Bürgermeister von Vinderhaute.
Für den VERWALTUNGSRAT
Die Präsidenten,
GÉRARD COOREMAN, Präsident der Abgeordnetenkammer, Minister a. D., früher Senator.
EMILE BRAUN, Bürgermeister von Gent, Mitglied der Apgeordnetenkammer.
Die
Vizepräsi~enten,
MAURICE DE SMET DE NAEYER, Indu.strieller.
Baron HERMAN DELLA FAILLE D'HUYSSE, Senator.
Die Mitglieder,
BAUTERS B., IndustrielIer ; BAYENS E., Industdeller, Konsul von Norwegen ; BEERNAERTS F.,
Industrieller; BODDAERT CH., Anwalt und Schöffe; BODDAERT H., Anwalt und Schöffe; BRASSEUR A.,
Industrieller, Konsul von Uruguay; BRUNEEL 0., Anwalt; CASIER A., Industrieller, Mitglied des
Stadtrates; CASIER J., IndustrielIer, Mitglied der Stadtrates; CEUTERICK~A., Anwalt; COPPIETERS E ..
Senator; DANGOTTE A., Kaufmann; DE BAST C., Senator; DE BOCK A., Generalvikar, Dekan des
KapiteIs der Hauptkirche von Gent; DE HEMPTINNE E., IndustrielIer, Mitglied der Stadtrates;
DB HEMPTINNE P., IndustrielIer ; DE KERCHOVE D'OUSSELGHEM Edg.; DE LANIER A., Senator;
DE NIEULANT & DE POTTELSBERGHE (Burgg. G.); DE SMET FIRMIN, Bürgermeister von Vinderhaute;
DE WAEGENAERE CH., IndustrielIer ; DE WILDE H., Direktor der städtischen Anlagen; FEYERICK A.,
IndustrielIerj FEYERICK F., IndustrielIer, Konsul von Russland ; FEYERICK J., IndustrielIer ; GRENIER
(Bon Ed.); LIGY A., General-Major der BUrgerwehr von Ost- und Westvlandernj MAERTENS A.,
Präsident des Verwaltungsrates der Banque de Flandre j MECHEL YNCK A., Anwalt, Mitglied der Abgeordnetenkammer; ROOMAN D'ERTBUER J.; TERTZWEIL L., IndustrielIerj VAN ACKER G., IndustrielIer;
VAN DEN HEUVEL J., Staatsminister, Stabträger der Anwaltschaft; VAN DER HAEGHEN D.,
IndustrielIer, Stadtrat; VANDER STEGEN A., IndustrielIer ; VAN HERREWEGHE R., Unternehmer;
VAN LOO (Bon A.); VERBESSEM A., Anwalt, Türkischer Konsul; VERCRUYSSE A., IndustrielIer"
Senator, Konsul von Mexiko; VERHAEGHE DE NAEYER G., W1LLEMS P., Industrieller.
Die Kommissare,
BEVERNAEGE A., Anwalt; DE SMET DE NAEYER H., Industrieller, Konsul von Panama;
DIERMAN P., IndustrielIer, Konsul von Costa-Rica; LE GRAND RENÉ; VAN ACKER G., IndustrielIer ;
VAN OOST G., IndustrielIer, Konsul von Persien.
GESEHEN
Der Oeneralsekretär des
Oeneralkommissariales der Regierung,
JOHN B. STORMS,
Der Oeneralkommissar der Regierung,
JEAN DE HEMPTINNE,
MINISTERIUM FUR INDUSTRIE UNO ARBEITSWESEN.
DIREKTION FÜR INDUSTRIE.
Wir ALBERT, König der Belgier ,
Allen Gegenwärtigen und ZukUnftigen, GRUSS!
In Ansehung dass es angezeigt erscheint, die Beteiligung belgischer und ausländischer Produzenten
an der zu Gent im Jahre 1913 stattfindénden Allgemeinen Weltausstellung zu fördem;
Auf Vorschlag Unseres Ministers fUr Indusfrie und Arbeitswesen,
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Haben Wir beschlossen und beschliessen :
ART. 1. - Der Herr Jean de Hemptinne, IndustrielIer zu Gent, ist zum General-kommissar] der
Regierung bei erwähnter Aussiellung emannt.
ART. 2. - Ein Ministerialbeschluss wird die Befugnisse Ides Generalkommissariates der Regierung
feststellen und ein Dienstregulativ filr dasselbe erlassen.
ART. 3. Unser Minister fUr
Beschlusses beauftragt.
Industrie und Arbeitswesen ist mit Ausfilhrung vorliegenden
Gegeben zu Ci ergn on , den 30. August 1911.
ALBERT.
Durch den König :
Der Minister für Industrie und Arbeitswesen,
ARM. HUBERT.
MINISTERIUM FU'R INDUSTRIE UNOARBEITSWESEN.
DIREKTION FÜR INDUSTRIE.
WIR ALBERT, König der Belgier,
Allen Gegenwärtigen und Zukünftigen, GRUSS!
In Ansehung dass es angezeigt erscheint, die Beteiligung belgischer und ausländischer Produzenten
an der zu Gent im Jahre 1913 stattfindenden Allgeméinen Weltausstellung zu fördem;
In Eq.:-anzung Unseres ~eschlusses vom 30 August 1911, durch welchen der Herr Jean de
Hemptinne zum Generalkommissar der Regierung bei erwähnter Ausstellung emannt wird;
Auf Vorschlag Unseres Ministers fUr Industnr und Arbeitswesen,
Haben Wir beschlossen und besql'l1jessen :
ART. 1. - Der Herr Storms, John-B., zu Brüssel, Generalsekretär des Generalkommissariates der
Regierung bei der Brüsseler Weltausstellung vom Jahre 1910, ist zum Generalsekretär des Generalkommissariates der Regirung bei der Weltausstéllung von Gent im Jahr~ 1913 emannt.
ART. 2. Unser Minister fllr Industrie, und Arbeitswesen ist mit AusfUhrung vorliegenden
Beschlusses beauftragt.
Gegeben zu Laeken, den 6. Oktober 1911.
ALBERT.
Durch den König :
Der Minister für Industrie und Arbeitswesen,
ARM. HUBERT.