DOK_25_2_Ringen_VM_Jugend_A_B

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DOK_25_2_Ringen_VM_Jugend_A_B
DOK_25_2_Ringen_VM_Jugend_A_B
Ausgabe 2010
VERBANDSMEISTERSCHAFTEN RINGEN JUGEND A+B
1. GRUNDLAGEN
DOK 8.2
2. BASIS-REGLEMENT
2.1 Reglement FILA
2.2 SARV-Reglement
3. PROGRAMM
Die Sport Union Schweiz führt nach Möglichkeit jährlich ein Einzelturnier im Freistilringen für
Schüler/innen mit Mannschaftswertung durch.
4. KATEGORIEN
4.1 Schüler:
Gewichtsklassen:
Alter 6 bis 15 Jahre
Nach SARV-Reglement (jedoch inklusiv - 23 kg)
4.2 Es gibt keine Gewichtstoleranz
5. LIZENZ
Eine SARV-Lizenz wird nicht verlangt. Jeder Ringer muss sich aber beim Abwägen über seine
Identität ausweisen können (Identitätskarte, Pass, SARV-Lizenz, Sport Union SchweizAusweis, usw).
6. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Gemäss 8.2
7. ANLAGEN / GERÄTE
7.1 Der Organisator hat entsprechend der Anmeldungen wettkämpffähige Ringermatten zur
Verfügung zu stellen.
7.2 Ferner hat der Organisator bereit zu halten: Punktzettel, Wettkampflisten, Wiegezettel, Gongs,
Stoppuhren, Anzeige- und Verwarnungstafeln, Waage (1-2).
7.3 Hallen, Umkleideräume, Verpflegung und allfällige Unterkunft ist ebenfalls Sache des
Organisators.
8. ABWICKLUNG DES WETTKAMPFES
8.1 Wettkampfleitung obliegt dem Verantwortlichen im Ringen der Sport Union Schweiz.
8.2 Die Kampfrichter sind für das Abwiegen verantwortlich.
8.3 Die Abwaage dauert 1 Stunde und muss 30 Minuten vor Wettkampfbeginn beendet sein.
8.4 Unmittelbar nach der Abwaage erfolgt die Auslosung durch den Ringer persönlich.
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Sabine Kiefer
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8.5 Gerungen wird nach dem FILA-Wettkampfreglement. Die Wettkampfzeit ist im SARVReglement festgehalten.
8.6 Der Verantwortliche im Ringen der Sport Union Schweiz ist für die Listenführung und den
Wettkampfablauf verantwortlich.
9. KAMPF- / SCHIEDSGERICHT
9.1 Der Organisator bietet die Kampfrichter auf und bestimmt den Kampfrichterchef.
9.2 Das Kampfgericht pro Matte besteht aus zwei Kampfrichtern, die sich nach jedem Kampf
ablösen.
9.3 Die Verpflegung der Funktionäre geht zu Lasten des Organisators.
9.4 Die Kampfrichterentschädigung erfolgt nach DOK 8.2 und DOK 7.1 (gilt nur bei parallel
stattfindender Kampfrichter-Ausbildung).
10. RANGIERUNG / AUSZEICHNUNG
10.1 Es wird eine Einzel- und eine Mannschaftsrangliste erstellt.
10.2
Auszeichnung Sport Union Schweiz-Verbandsmeister gemäss DOK 8.2, Punkt 6.2
10.3
Die Mannschaftsklassierung erfolgt nach folgender Wertung:
1. Rang pro Gewichtsklasse
2. Rang pro Gewichtsklasse
3. Rang pro Gewichtsklasse
4. Rang pro Gewichtsklasse
5. Rang pro Gewichtsklasse
6. Rang pro Gewichtsklasse
=
=
=
=
=
=
6 Punkte
5 Punkte
4 Punkte
3 Punkte
2 Punkte
1 Punkt
Starten in einer Gewichtsklasse weniger als 6 Ringer, ist die max. Punktzahl von der Anzahl
Teilnehmer abhängig (4 Ringer: 1. Rang 4 Punkte, 2. Rang 3 Punkte, usw.) Zusätzlich wird
pro Mannschaft für jeden teilnehmenden Ringer 1 Punkt gutgeschrieben.
10.4 Die drei erstklassierten Ringer pro Gewichtsklasse erhalten eine Medaille. Die ersten 6
Ringer pro Gewichtsklasse erhalten ein Erinnerungsdiplom. Diese werden von der Sport
Union Schweiz zur Verfügung gestellt. Es ist dem Organisator vorbehalten bei der Abwaage
an alle Teilnehmer einen Erinnerungspreis abzugeben.
10.5 Die drei bestklassierten Mannschaften erhalten einen Mannschaftspreis. Die Beschaffung der
Auszeichnung und der Mannschaftspreise ist Sache des Organisators.
11. VERSICHERUNG
Die Versicherung gegen Unfall und Krankheit ist Sache der Wettkämpfer. Der Organisator
lehnt jede Haftung ab.
12. BESONDERES
12.1 Der Organisator stellt Hilfspersonal zur Verfügung.
- 1 Zeitnehmer pro Matte
- 1 Kurier
- 2-3 Schreibkräfte
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12.2 Während der ganzen Wettkampfdauer hat der Organisator für den Sanitätsdienst zu sorgen.
Ein Arzt oder eine Notfallstation sollte jederzeit benachrichtigt werden können.
13. SCHLUSSBESTIMMUNG
Dieses DOK wurde von der Planungskonferenz II/2009 genehmigt, tritt sofort in Kraft und
ersetzt alle bisherigen Ausgaben.
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