Cairns Center East - Sprachreisezentrale
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Cairns Center East - Sprachreisezentrale
Cairns Center East SRZ-Rating English Cairns ist nicht nur die letzte Stadt Ostaustraliens vor dem Outback, sondern auch der ideale Ausgangspunkt zum Great Barrier Reef, Australiens aufregendstem Naturwunder. Die tropische Stadt mit der lockeren Kleinstadt-Atmosphäre bietet aber auch noch einiges mehr: seine Nähe zu einem der ältesten Urwälder der Erde, das vulkanischen Hochland mit den erfrischenden Wasserfällen und natürlich das grossen Angebot an Abenteuersportarten, wie zum Beispiel Bungee Jumping oder Fallschirmspringen. Ein idealer Aufenthaltsort für alle, die etwas erleben möchten und sich nach einem wärmeren Klima sehnen. Die Sprachschule befindet sich in einem schönen, für Queensland typischen Holzgebäude mitten im Zentrum des lebhaften Städchens. In wenigen Minuten sind Läden, Restaurants und die tolle Cairns Esplanade zu Fuss erreichbar. Den Studenten stehen beim Cairns 11 klimatisierte Klassenzimmer, eine Bibliothek, zwei grosse Balkone sowie ein grosser Computerraum mit Gratisinternetzugang zur Verfügung. Das Kursprogramm Schuldaten Wir garantieren • Intensive • First Certificate • Certificate of Advanced • Privat-Lektionen • Jeden Montag möglich • Kursdaten für Diploma First/Advanced 10.06.13 (11 Wochen) TIEFPREISGARANTIE Seite 6 PRÜFUNGSGARANTIE Seite 6 TOP 100 Seite 6 • Sie finden das gesamte Kursprogramm s amt Preisen auf unserer Homepage! • Kursdaten für Anfänger und Preise 2014 auf Anfrage Accommodation Courses Intensive • Klassengrösse max. 8 - 15 Studenten • Montag - Freitag 08.20 - 14.30 • Lektionsdauer 60 Minuten Preise in AUD Einschreibegebühr 150 20 Lekt.25 Lekt. 2 Wochen 660 770 4 Wochen 1175 1395 8 Wochen 2255 2655 12 Wochen 3275 3875 Extra Woche 255 310 Diploma • Klassengrösse max. 8 - 15 Studenten • Montag - Freitag 10.30 - 16.30 • Lektionsdauer 60 Minuten Preise in AUD Einschreibegebühr 150 25 Lekt. 11 Wochen First/Advanced 3490 Prüfungsgebühr Gratis Offerte / Online Buchen 350 Privatkurs • Klassengrösse max. 1 Student • Montag - Freitag jederzeit möglich • Lektionsdauer 60 Minuten Preise in AUD Einschreibegebühr 150 10 Lekt.20 Lekt. 1 Woche 1280 2480 2 Wochen 2480 4880 Extra Woche 1280 2480 Familien-Unterkunft Preise in AUD 2 Wochen 4 Wochen 8 Wochen 12 Wochen Extra Woche Extra Tag inkl. Halbpension Einzel Doppel 780 740 1310 1230 2370 2210 3430 3190 265 245 55 50 Zuschlag Superior/Tag 10 10 Studenten-Unterkunft (Standard) Preise in AUD Einzel Doppel 2 Wochen 840 600 4 Wochen 1430 950 8 Wochen 2610 1650 12 Wochen 3790 2350 Extra Woche 295 175 Extra Tag 60 35 ohne Mahlzeiten Etagenbad, Kochnische/Küchenbenützung Appartement-Unterkunft (Studio) Preise in AUD Einzel Doppel 4 Wochen 2610 1610 8 Wochen 4970 2970 12 Wochen 7330 4330 Extra Woche 590 340 Extra Tag 120 70 ohne Mahlzeiten Kochnische/Küchenbenützung Möbliert, privates Bad SRZ SprachReiseZentrale – Weiterbildung zu fairen Konditionen 23 BUCHUNGSSTELLE Anmeldung ADRESSE Name Vorname Strasse Geburtsdatum PLZ Ort Telefon Privat Telefon Mobile E-Mail-Adresse Beruf Nationalität Geburtsland M W SCHULORT Stadt Lage Kursbeginn Anzahl Wochen Kursende Intensive 10 Lektionen/Woche 30 Lektionen/Woche First T.O.E.F.L. andere Diploma 15 Lektionen/Woche 35 Lektionen/Woche Advanced C.I.L.S. Zertifikate Business 20 Lektionen/Woche Minigruppe Proficiency D.E.L.F. Privatkurs 25 Lektionen/Woche .....Lektionen/Woche I.E.L.T.S. D.E.L.E. UNTERKUNFT Familie Studio Keine Unterkunft* Beginn Unterkunft-Datum Studenten Einzel Frühstück Abgabe Unterkunft-Datum Appartement Doppel Halbpension College Dreibett Vollpension Standard Hotel ja Superior Abholservice vom Flughafen ja** VERSICHERUNG Versicherung nein HIN- UND RÜCKREISE nein Hinreise ja, CHF 50/EUR 42 Annullationsschutz (ohne Anreise) ja, CHF 70/EUR 60 Annullationsschutz & Flug Rückreise Ablugsort Datum Flugnummer ja, CHF 85/EUR 70 Annullations- u. Rückreiseschutz gültig bis 25 Jahre/CHF 20‘000 ja, CHF 105/EUR 90 Annullations- u. Rückreiseschutz bis CHF 20000 Annullationskosten BONUS Mitgliedsnummer INFORMATIONEN Sprachkenntnisse Familienwunsch Allergien keine Kleinkinder keine wenig Teenager mittel unwichtig ja, welche Raucher-Unterkunft Haustiere ja ja nein nein unwichtig gut Bemerkungen/Sonderwunsch Ich habe die allgemeinen Vertrags-Reisebedingungen im Internet (ww.srz.ch) 2015/16 gelesen und bin damit einverstanden! Mit der Unterschrift bestätige ich, dass die SRZ SprachReiseZentrale mich ausführlich über die Einreiseformalitäten für den Sprachaufenthalt informiert hat. Ich bin selbst verantwortlich für die rechtzeitige Einholung der entsprechenden Einreisedokumente (Formulare, Visa und einen für den Sprachaufenthaltsort gültigen Reisepass etc.)! Datum/Unterschrift des Reisenden/Agentur SRZ SprachReiseZentrale – Weiterbildung zu fairen Konditionen Conditions Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen (AVRB) Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen der SRZ SprachReiseZentrale und dem und dem Auftraggeber/ Reisenden abgeschlossenen Vertrages. Nachstehend gelten für die SRZ SprachReiseZentrale die Abkürzung «SRZ» , für den Auftraggeber / Reisenden den Begriff «Teilnehmer» und für die Buchungsstelle den Begriff «Agentur». Es gelten ferner die Allgemeinen Vertrags- und/oder Transportbestimmungen der verantwortlichen Dienstleistungsunternehmen (Flug, Hotel, Mietwagen, Car, Schiff etc.). Gemäss den Richtlinien des schweizerischen Reisebüroverbandes kann Ihre Agentur für die Beratung und Bearbeitung des Auftrages von Ihnen eine Vergütung von CHF 60 / EUR 45 bis CHF 150 / EUR 110 verlangen. Die folgenden Bestimmungen bilden einen festen Bestandteil des zwischen uns und Ihnen abgeschlossenen Vertrages. Es gelten ferner die Bestimmungen und Hinweise in der Ausschreibung in diesem Katalog der SprachReiseZentrale. Auf folgenden Reisen und Dienstleistungen finden diese AVRB keine Anwendung: Bei Einzelleistungen (nur Flugarrangements, Mietwagen, Hotelzimmer, Busse Fähren, auch sofern von Ihnen zu einer Baukastenreise zusammengestellt) gelten die Allgemeinen Vertrags- und / oder Transportbedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften und Dienstleistungsunternehmen. Werden durch Ihre Agentur zusätzlich Reisearrangements oder Einzelleistungen von Dienstleistungsunternehmen vermittelt, schließen Sie den Vertag mit dieser Agentur ab und es gelten deren eigenen Vertragsbedingungen. In diesem Fall sind wir nicht Ihre Vertragspartei. 1. Anmeldung Vertragsabschluss Der Vertragsabschluss zwischen Ihnen und der SRZ SprachReiseZentrale erfolgt schriftlich, elektronisch oder mündlich (direkt bei der SRZ SprachReiseZentrale oder bei Ihrem Reisebüro). Vollständige und richtige Personalien Die im Reisepass/ID aufgeführten Namen und Vornamen des Teilnehmers müssen mit den Angaben des Teilnehmers bei der Reservierung (telefonisch, schriftlich und elektronisch) identisch sein. Nachträgliche Änderungen werden von dem Leistungsträger als Annullation/Umbuchung mit entsprechenden Annullation- respektive Umbuchungsgebühren in Rechnung gestellt. Für die Folgen, die aus unvollständigen oder falschen Personalangaben entstehen, ist SRZ nicht haftbar. Der Teilnehmer muss die daraus entstehenden Kosten übernehmen. 2. Preise und Rechnungsstellung Bei einer nachträglichen Preiserhöhung durch das Transportunternehmen (z. B. Treibstoffzuschläge), bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei von Wechselkursen bedingten Anpassungen, bei Druckfehlern, sowie drucktechnischen Fehlern, bei Mehrwertsteuersatzänderungen und dgl. kann SRZ die Preise erhöhen. Die Preiserhöhung berechnet sich aufgrund der tatsächlich entstehenden Mehrkosten, zuzüglich Bearbeitungsgebühren von max. CHF 60. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, ist der Teilnehmer berechtigt, innert 5 Tagen, nachdem er von SRZ informiert (telefonisch, elektronisch, schriftlich) worden ist, vom Vertrag zurückzutreten. Die Annullation des Teilnehmers erfolgt in diesem Fall ausschließlich schriftlich. Der Teilnehmer erhält die definitive Rechnung etwa 6 Wochen vor Abreise in CHF/Euro wobei die reservierten Leistungen zum Tageskurs (Notenverkauf) umgerechnet werden (Siehe auch Katalog – Seite 4). 3. Zahlung Bei der Anmeldung ist eine Anzahlung von CHF 800 für Europareisen und CHF 1‘200 für Überseereisen, pro Person zu leisten. Der Restbetrag hat bis 30 Tage vor Reiseantritt und bei späterer Anmeldung sofort zu erfolgen. Wenn Sie an Ihre Agentur zahlen, so sind wir nur zur Vertragserfüllung verpflichtet, wenn die Zahlung an uns weitergeleitet worden ist. Eine nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt SRZ, die Leistung zu verweigern. Die aus daraus entstehenden Annullationskosten übernimmt der Teilnehmer. 4. Annullation und Umbuchung 4.1 Annullation/Umbuchung durch den Teilnehmer oder die Agentur nach Erhalt der Bestätigung Bis 30 Tage vor Schulbeginn betragen die Gebühren CHF 300 /Euro 220 /Person maximal CHF 450 /Euro 330 pro Auftrag plus alle Einschreibegebühren, Flugbonus-Annullierungs- resp. Umbuchungskosten und Annullierungsschutz. Innerhalb 30 Tagen vor Schulbeginn betragen die Gebühren 100 % der Unterrichts- und Unterkunftskosten plus alle Einschreibegebühren, Flugbonuskosten und Annullierungsschutz. Wir empfehlen dem Teilnehmer dringend den Sprachaufenthalt entsprechend zu versichern (Siehe auch Katalog - Seite 3). 4.2 Annullation/Umbuchung durch SRZ oder einem Leistungsträger nach Erhalt der Bestätigung Eine Annullation hat spätestens 28 Tage vor Anreise durch SRZ zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik, sowie anderen Umstände, welche es als ratsam erscheinen lassen, dass auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Aus den gleichen Gründen kann auch eine Reise von SRZ abgebrochen werden. Bei einer Annullation durch SRZ erhalten Sie den einbezahlten Preis vollständig zurückerstattet. Bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen. Schadenersatzansprüche bleiben ausgeschlossen. 5. Pass, Visa- und Einreisebestimmungen Der Teilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Einreisevorschriften des zu bereisende Land selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, SRZ und die Agentur zu informieren, wenn der Teilnehmer eine andere als die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der Teilnehmer die Agentur beauftragt notwendige Visa zu beschaffen, so haftet das SRZ nicht für deren rechtzeitige Erteilung durch die zuständige diplomatische Vertretung. Für allfällige Verzögerungen und Kosten, die im Zusammenhang mit der Visaerteilung entstehen können, kann SRZ nicht haftbar gemacht werden. Allfällige Kosten, welche daraus entstehen können gehen zulasten des gebuchten Teilnehmer. 6. An-,Weiter- und Rückreisezeiten Wenn der Teilnehmer zur einer Transportleistung oder zu einer anderen gebuchten Dienstleistung (z.B. Sprachaufenthalt) nicht oder zu spät erscheint, kann keine Rückerstattung der bezahlten Leistung gewährt werden. Verpasst der Teilnehmer die Transportleistung oder den Unterricht, so muss er auf seine Kosten eine neue Leistung buchen. Dies gilt insbesondere bei Zeitänderungen. Der Teilnehmer ist zudem verpflichtet, spätestens 72 Stunden vor Beginn der Transportleistung bei der entsprechenden Dienstleistungsstelle die Transportzeiten respektive Daten zu bestätigen. 7. Unterkunft Die SRZ überlässt die Vermittlung der Unterkunft der Partnerschule oder einem Drittunternehmen. Diese Vermittler bemühen sich, die bestgeeignete Unterkunft für den Teilnehmer zu finden, besuchen die Gastfamilien und pflegen regelmäßigen Kontakt mit ihnen. Der Vermittler informiert die Teilnehmer und die Familien über ihre Rechte und Pflichten als zahlender Gast, bzw. Gastgeber. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung haben die Teilnehmer, welche einen Superior-Unterkunfts-Zuschlag gewählt haben, zur Kenntnis genommen, dass mit dem verrechneten Zuschlag die bevorzugte oder kurzfristige Anmeldung der Unterkunft bezahlt wird und nicht in jedem Fall einen Zuschlag für Qualitätskriterien wie Lage, Größe oder Komfort der Unterkunft entspricht. 8. Beanstandungen / Mangel Entsprechen die erbrachten Leistungen nicht der Katalogbeschreibung oder sind sie anderweitig mangelhaft, so müsse Sie unverzüglich bei der Partnerschule oder dem Dienstleistungsunternehmen welches Ihnen diese Dienstleitung erbringen sollte, unentgeltliche Abhilfe verlangen. Führen Ihre Interventionen zu keiner Lösung, so sind Sie verpflichtet von der Partnerschule oder dem betreffendem Dienstleitungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung SRZ SprachReiseZentrale - Weiterbildung zu fairen Konditionen Conditions en eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält. Ihr Beanstandungsgrund und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach Beendigung der Sprachschule schriftlich bei der SRZ geltend gemacht werden. 9. Haftung 9.1 Allgemein Die SRZ ist Vermittler zwischen dem Teilnehmer und der Partnerschule, dem Transport-, Hotel- und sonstigen Dienstleistungsunternehmen. Daher kann das SRZ nicht garantieren, dass diese Unternehmen einwandfreie Arbeit leistet. Die SRZ versichert jedoch dem Teilnehmer, dass wir alle Vertragspartner und Leistungsträger sorgfältig ausgewählt haben. Das Reisebüro empfiehlt den Abschluss einer Reiseversicherung. 9.2 Ausschluss und Begrenzung Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn sie auf ein Versäumnis vom Teilnehmer, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch das Reisebüro oder durch den Dienstleitungsträger nicht vorgesehen oder abgewendet werden konnte. Vorbehalten bleiben die in den internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigungen bei Schäden aus 3. Zahlung Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. In allen anderen Fällen der Benützung der Leistungsträger (Flug, Bahn, Schiff etc.) ist unsere Haftung pro Personenschaden auf CHF 500‘000 / EUR 330‘000 begrenzt. 13. Sicherstellung Die SRZ ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert damit die Sicherstellung der einbezahlten Beträge des Teilnehmers, welche im Zusammenhang seiner reservierten Reise stehen. Detaillierte Auskunft und die genauen Richtlinien gibt dem Teilnehmer die Broschüre „Garantiert hin und zurück“, die er jederzeit bei der SRZ oder der Agentur beziehen kann. 14. Ombudsmann Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollte der Teilnehmer den unabhängigen Ombudsmann für die Reisebranche kontaktieren. Der Ombudsmann ist bestrebt bei jeder Art von Problemen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen. Adresse: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche, Postfach, 4601 Olten. 15. Gerichtsstand und anwendbares Recht Im Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der SRZ ist ausschließlich Schweizer Recht anwendbar. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Grundlagen ist Zürich auch Gerichtsstand. Zürich, Oktober 2015 10. Programmänderungen 10.1 Flüge Obwohl nicht zu erwarten, können wir keine Gewähr übernehmen, dass der im Katalog erwähnte Flugzeugtyp zum Einsatz gelangt und müssen uns vorbehalten, dass ein Transport mit einer anderen Fluggesellschaft als der im Katalog erwähnten erfolgt. 10.2 Sprachschulen In besonderen Fällen (z.B. bei Überbuchungen durch die Partnerschule) müssen wir uns vorbehalten, Sie in einer anderen Schule der gleichen Kategorie unterzubringen. Programmänderungen der Schulen bleiben vorbehalten. 10.3. Feiertage Schultage an nationalen und offiziellen Feiertagen werden nicht vergütet und nur in Ausnahmefällen an Ort und Stelle kompensiert. 10.4. Sprachreisen Bei Sprachreisen kann das Reiseprogramm aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen der Unterkunft, Transportart, Transportmittel und/ oder Transportzeiten erfahren. Wir verpflichten uns, um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programmänderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie z.B. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen allfälligen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen. 10.5 Verspätung und Annullation Bei Verspätung und Annullation von Transportunternehmen, gleichgültig aus welchem Grund, kann die SRZ keine Haftung für Schäden, wie z.B. Lohnausfall, zusätzliche Hotelübernachtungen, Mahlzeiten etc. übernehmen. 11. Unterlagen für den gebuchten Sprachaufenthalt Der Teilnehmer erhält von SRZ die Unterlagen gemäß gebuchten Dienstleistungen z.B. für Sprachkurs, Unterkunft, Exkursionen. Ist der Teilnehmer bis 5 Tage vor Abreise nicht im Besitz der Unterlagen ist, muss er sich bei SRZ oder seiner Agentur melden. Der Teilnehmer ist für die Mitführung der notwendigen Reise-Dokumente selbst verantwortlich. 12. Teilrückerstattungen Eine Teilrückerstattung bei einem frühzeitig abgebrochenen Sprachaufenthalt inklusive Unterkunft oder einer reduzierten Anzahl Lektionen pro Woche ist nicht möglich. Bei einer Teilrückerstattung aus Versicherungsgründen verweisen wir auf die entsprechenden Versicherungskonditionen. SRZ SprachReiseZentrale - Weiterbildung zu fairen Konditionen