Psychotherapeutische Ambulanz für Traumafolgestörungen

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Psychotherapeutische Ambulanz für Traumafolgestörungen
Psychotherapeutische Ambulanz für Traumafolgestörungen am Institut für Medizinische Psychologie der Universitätsmedizin Greifswald PD Dr. Dr. Ulrich Wiesmann Ermächtigt zur Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung zur Erbringung verhaltenstherapeutischer Leistungen bei Patienten mit Traumafolgestörungen durch direkte Inanspruchnahme der Patienten vom 9.5.2012 Betriebsstättennummer: 786972800 Termine: nach Vereinbarung An wen richtet sich das psychotherapeutische Angebot? In der psychotherapeutischen Ambulanz werden Menschen behandelt, deren psychisches Leiden durch ein oder mehrere traumatische Ereignisse verursacht worden ist. Was ist ein Trauma? „Ein Trauma ist ein vitales Diskrepanzerlebnis zwischen bedrohlichen Situationsfaktoren und den individuellen Bewältigungsmöglichkeiten, das mit Gefühlen von Hilflosigkeit und schutzloser Preisgabe einhergeht und so eine dauerhafte Erschütterung von Selbst‐ und Weltverständnis bewirkt“ (Fischer & Riedesser, 2009, S. 84). Verschiedene Ereignisse können zu einer traumatischen Erfahrung führen: Überfall, Misshandlung, Entführung, Geiselnahme, Terroranschlag, Folterung, Kriegsgefangenschaft, sexuelle Gewalt gehören dazu wie auch Naturkatastrophen, schwere Unfälle oder die Diagnose einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Traumatische Ereignisse lassen sich hinsichtlich ihrer Verursachung unterscheiden, wobei von Menschen verursachte („man made“) Traumata ein höheres Risiko für Traumafolgestörungen haben als akzidentelle Ereignisse (Naturkatastrophen, Unfälle). Ein anderes Unterscheidungsmerkmal ist ihre Dauer/Frequenz. Menschen erleben ein solches Ereignis einmalig und kurzfristig (z.B. Vergewaltigung, Raubüberfall, Verkehrsunfall; sog. Typ I Stressor), oder sie sind Opfer mehrmaliger bzw. langandauernder Ereignisse (z.B. Folter, sexuelle bzw. körperliche Misshandlungen, sog. Typ II Stressoren). Diese sich wiederholenden Traumatisierungen werden auch als Komplextraumata bezeichnet (im Vergleich zum Monotrauma). Ein psychisches Trauma liegt vor, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (Traumakriterium nach DSM‐IV TR [309.81]): „A. Die Person wurde mit einem traumatischen Ereignis konfrontiert, bei dem die beiden folgenden Kriterien vorhanden waren: (1) Die Person erlebte, beobachtete oder war mit einem oder mehreren Ereignissen konfrontiert, die tatsächlichen oder drohenden Tod oder ernsthafte Verletzung oder eine Gefahr der körperlichen Unversehrtheit der eigenen Person oder anderer Personen beinhalteten. (2) Die Reaktion der Person umfasste intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen. … „