Zum bitte hier klicken - Lütt

Transcription

Zum bitte hier klicken - Lütt
Lütt Stint e.V.
Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund
1. Vorsitzender:
Hans Adolf Popp
Finkenwerder Süderdeich 60
21129 Hamburg
Bankverbindung:
Hamburger Sparkasse
IBAN: DE20200505501380127215
BIC: HASPDEHHXXX
Den Antrag bitte senden an:
Mike Nensewicz
Wischhoff 21
21465 Wentorf
Telefon: 0171/3198750
[email protected]
Aufnahmeantrag
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Tel.-Nr.:
PLZ, Wohnort:
Strasse, Nr.:
Pass – Nr.:
Besteht oder bestand schon eine Mitgliedschaft zu einem anderen Angelverein?
Falls ja, zu welchem?
Hiermit erkenne ich die Statuten der Satzung sowie die Gewässerordnung und andere rechtlich bindende
Vorschriften an. Für durch unerlaubte Handlungen meinerseits entstandene materielle und/oder
immaterielle Schäden hafte ich gegenüber dem Verein unmittelbar und in voller Höhe.
Vereinsmitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 48,- € zu entrichten.
Schüler zahlen nur 24,- € Jahresbeitrag auf das oben angegebene Konto.
Die optionale Erlaubniskarte für das Vereinsgewässer kostet zusätzlich jährlich 20,- €
Sollte bis zum 30.06. eines Jahres kein Zahlungseingang festgestellt bzw. keine Zahlungsvereinbarung
getätigt werden, erlischt mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft im Angelverein Lütt Stint e.V.
Nach Erlöschen der Mitgliedschaft dürfen keine Vereinsabzeichen mehr getragen werden.
Der Tausch, Handel o.ä mit Abzeichen dieses Vereins ist untersagt.
Eine Ausfertigung der Satzung sowie die Gewässerordnung in gekürzter Form mit
Artenschonzeiten und Mindestmaßen habe ich erhalten.
Ort, Datum
Ort, Datum
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift des Vorstandes
Mitglied ab (Datum)
Lütt Stint e.V.
Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund
Die Satzung
§1
Der Verein "Lütt-Stint e.V." ist ein gemeinnütziger Verein, der sich aus Freunden der
Sportfischerei zusammensetzt.
§2
Der Verein hat die Aufgabe, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit zu fördern,
insbesondere auf dem Gebiet der körperlichen Ertüchtigung, sowie der psychischen
Regeneration, die Mitglieder gezielt zur Natur zurück zu bringen. Ein wirtschaftlicher
Geschäftsbetrieb findet nicht statt.
§3
Mitglied des Vereins kann werden, wer Interesse an der Ausübung des Angelsportes hat.
*Jeder hat die Verpflichtung, sich an den Arbeiten am Gewässer und am Gelände zu beteiligen.
Ein Arbeitseinsatz wird mit ca. 5 Stunden abgegolten. Mitglieder welche an den Arbeiten nicht
teilnehmen, müssen eine geldliche Aufwandentschädigung zahlen. Die Höhe der Arbeitseinsätze
und der Entschädigung bestimmt die jährliche Hauptversammlung.*
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches kann der
Antragsteller die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann abschließend entscheidet.
Der Angelverein "Lütt–Stint e.V." besteht aus Aktiv -, sowie Passiv–Mitgliedern.
Das Aktiv–Mitglied zahlt den vollen Jahresbeitrag sowie die volle Aufnahmegebühr.
Das Passiv–Mitglied zahlt den halben Jahresbeitrag und die halbe Aufnahmegebühr.
Das Passiv–Mitglied ist stimmberechtigt, aber nicht selber wählbar.
Bei Umschreibung zum Aktiv–Mitglied ist die restliche Aufnahmegebühr zu entrichten.
§4
Der Austritt erfolgt durch Kündigung, spätestens 3 Monate vor Jahresschluss.
§5
Spätestens bis März eines jeden Jahres muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Die Einladungen zu den Versammlungen ergehen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung
mit einer Frist von mindestens einer Woche.
§6
Über die Höhe der Aufnahmegebühr und über den Jahresbeitrag entscheidet die
Mitgliederversammlung.
§7
Der Verein hat einen Vorstand, der aus 6 Personen besteht.
1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender
1. Kassierer und 1. Schriftführer
Sportwart und Gerätewart
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nur der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und der 1.
Kassierer. Jeder vertritt den Verein allein. Dazu kommt ein Beirat von 5 Personen, der vom
Vorstand ernannt werden kann. Weiterhin hat der Verein einen Ehrenrat, bestehend aus 3
Personen. Der Ehrenrat kann nur von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
Der Vorstand verbleibt jeweils bis zur Neuwahl im Amt.
Der Verein haftet nur in Höhe des Vereinsvermögens.
§8
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung, durch einfache Mehrheit
für die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist möglich.
§9
9 Bei Rechtsgeschäften, die über € 500,- € hinaus gehen, muss der Vorstand eine
Mitgliederversammlung einberufen und eine Abstimmung herbeiführen.
§ 10
Im Streitfall, der aus einzelnen Punkten hervorgehen kann, auch wenn sie nicht ausdrücklich
erwähnt wurden, gilt das BGB.
§ 11
Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder dürfen in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des
Vereins erhalten. Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder
Aufhebung des Vereins keinen Anspruch an das Vereinsvermögen.
Keine Person darf durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen Zweckes, fällt ein etwaiges Restvermögen an die Alsterdorfer Anstalten in
Hamburg.
§ 12
Der Verein „ Lütt – Stint „ e.V. verpflichtet sich, auf jeder Mitgliederversammlung ein Protokoll
zu führen.
Hamburg, den 04.03.1985
Ergänzende Anmerkung zur Ausführung der Satzung, jedoch nicht Satzungsbestandteil :
Der folgende, unter § 3 geschriebene Absatz findet bei uns keine Anwendung mehr, da der
Verein "Lütt–Stint" kein eigenes Gewässer mehr besitzt oder gepachtet hat :
*Jeder hat die Verpflichtung, sich an den Arbeiten am Gewässer und am Gelände zu beteiligen.
Ein Arbeitseinsatz wird mit ca. 5 Stunden abgegolten. Mitglieder welche an den Arbeiten nicht
teilnehmen, müssen eine geldliche Aufwandentschädigung zahlen. Die Höhe der Arbeitseinsätze
und der Entschädigung bestimmt die jährliche Hauptversammlung.*
Hamburg, den 23.08.2008
Lütt Stint e.V.
Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund
Gewässerordnung
(gekürzte Fassung)
Artenschonzeiten:
Lachs:
15. Oktober bis 15. Februar
Hecht:
01. Januar bis 15. Mai
Bach-/Meerforelle:
15. Oktober bis 15. Februar
Wels:
01. Mai bis 30 Juni
Äsche:
01. Januar bis 15. Mai
Zander:
01. Januar bis 15. Mai
Mindestmaße:
Aal (Anguilla anguilla)
45cm
Äsche (Thymallus thymallus)
35cm
Bachforelle (Salmo trutta forma fario)
30cm
Barbe (Barbus barbus)
35cm
Döbel (Leuciscus cephalus)
25cm
Flunder (Platichtys flesus)
20cm
Hecht (Esox lucius)
50cm
Karpfen (Cyprinus carpio)
35cm
Lachs (Salmo salar)
60cm
Meerforelle (Salmo trutta forma trutta)
35cm
Quappe (Lota lota)
35cm
Rapfen (Aspius aspius)
40cm
Schleie (Tinca tinca)
25cm
Wels (Silurus glanis)
70cm
Zander (Stizostedion lucioperca)
40cm
Zope (Abramis ballerus)
30cm
Den Anweisungen von Fischereiaufsicht und Ordnungsbehörden ist Folge zu leisten.