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Lütt Stint e.V. Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund 1. Vorsitzender: Hans Adolf Popp Finkenwerder Süderdeich 60 21129 Hamburg Bankverbindung: Hamburger Sparkasse IBAN: DE20200505501380127215 BIC: HASPDEHHXXX Den Antrag bitte senden an: Mike Nensewicz Wischhoff 21 21465 Wentorf Telefon: 0171/3198750 [email protected] Aufnahmeantrag Name: Vorname: Geburtsdatum: Tel.-Nr.: PLZ, Wohnort: Strasse, Nr.: Pass – Nr.: Besteht oder bestand schon eine Mitgliedschaft zu einem anderen Angelverein? Falls ja, zu welchem? Hiermit erkenne ich die Statuten der Satzung sowie die Gewässerordnung und andere rechtlich bindende Vorschriften an. Für durch unerlaubte Handlungen meinerseits entstandene materielle und/oder immaterielle Schäden hafte ich gegenüber dem Verein unmittelbar und in voller Höhe. Vereinsmitglieder haben einen Jahresbeitrag in Höhe von 48,- € zu entrichten. Schüler zahlen nur 24,- € Jahresbeitrag auf das oben angegebene Konto. Die optionale Erlaubniskarte für das Vereinsgewässer kostet zusätzlich jährlich 20,- € Sollte bis zum 30.06. eines Jahres kein Zahlungseingang festgestellt bzw. keine Zahlungsvereinbarung getätigt werden, erlischt mit sofortiger Wirkung die Mitgliedschaft im Angelverein Lütt Stint e.V. Nach Erlöschen der Mitgliedschaft dürfen keine Vereinsabzeichen mehr getragen werden. Der Tausch, Handel o.ä mit Abzeichen dieses Vereins ist untersagt. Eine Ausfertigung der Satzung sowie die Gewässerordnung in gekürzter Form mit Artenschonzeiten und Mindestmaßen habe ich erhalten. Ort, Datum Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vorstandes Mitglied ab (Datum) Lütt Stint e.V. Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund Die Satzung §1 Der Verein "Lütt-Stint e.V." ist ein gemeinnütziger Verein, der sich aus Freunden der Sportfischerei zusammensetzt. §2 Der Verein hat die Aufgabe, ausschließlich und unmittelbar die Allgemeinheit zu fördern, insbesondere auf dem Gebiet der körperlichen Ertüchtigung, sowie der psychischen Regeneration, die Mitglieder gezielt zur Natur zurück zu bringen. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb findet nicht statt. §3 Mitglied des Vereins kann werden, wer Interesse an der Ausübung des Angelsportes hat. *Jeder hat die Verpflichtung, sich an den Arbeiten am Gewässer und am Gelände zu beteiligen. Ein Arbeitseinsatz wird mit ca. 5 Stunden abgegolten. Mitglieder welche an den Arbeiten nicht teilnehmen, müssen eine geldliche Aufwandentschädigung zahlen. Die Höhe der Arbeitseinsätze und der Entschädigung bestimmt die jährliche Hauptversammlung.* Über die Aufnahme beschließt der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmegesuches kann der Antragsteller die nächste Mitgliederversammlung anrufen, die dann abschließend entscheidet. Der Angelverein "Lütt–Stint e.V." besteht aus Aktiv -, sowie Passiv–Mitgliedern. Das Aktiv–Mitglied zahlt den vollen Jahresbeitrag sowie die volle Aufnahmegebühr. Das Passiv–Mitglied zahlt den halben Jahresbeitrag und die halbe Aufnahmegebühr. Das Passiv–Mitglied ist stimmberechtigt, aber nicht selber wählbar. Bei Umschreibung zum Aktiv–Mitglied ist die restliche Aufnahmegebühr zu entrichten. §4 Der Austritt erfolgt durch Kündigung, spätestens 3 Monate vor Jahresschluss. §5 Spätestens bis März eines jeden Jahres muss eine Mitgliederversammlung einberufen werden. Die Einladungen zu den Versammlungen ergehen schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens einer Woche. §6 Über die Höhe der Aufnahmegebühr und über den Jahresbeitrag entscheidet die Mitgliederversammlung. §7 Der Verein hat einen Vorstand, der aus 6 Personen besteht. 1. Vorsitzender und 2. Vorsitzender 1. Kassierer und 1. Schriftführer Sportwart und Gerätewart Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind nur der 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und der 1. Kassierer. Jeder vertritt den Verein allein. Dazu kommt ein Beirat von 5 Personen, der vom Vorstand ernannt werden kann. Weiterhin hat der Verein einen Ehrenrat, bestehend aus 3 Personen. Der Ehrenrat kann nur von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der Vorstand verbleibt jeweils bis zur Neuwahl im Amt. Der Verein haftet nur in Höhe des Vereinsvermögens. §8 Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung, durch einfache Mehrheit für die Dauer von 3 Jahren. Wiederwahl ist möglich. §9 9 Bei Rechtsgeschäften, die über € 500,- € hinaus gehen, muss der Vorstand eine Mitgliederversammlung einberufen und eine Abstimmung herbeiführen. § 10 Im Streitfall, der aus einzelnen Punkten hervorgehen kann, auch wenn sie nicht ausdrücklich erwähnt wurden, gilt das BGB. § 11 Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen in Ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten. Die Mitglieder haben bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinen Anspruch an das Vereinsvermögen. Keine Person darf durch zweckfremde Verwaltungsausgaben oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes, fällt ein etwaiges Restvermögen an die Alsterdorfer Anstalten in Hamburg. § 12 Der Verein „ Lütt – Stint „ e.V. verpflichtet sich, auf jeder Mitgliederversammlung ein Protokoll zu führen. Hamburg, den 04.03.1985 Ergänzende Anmerkung zur Ausführung der Satzung, jedoch nicht Satzungsbestandteil : Der folgende, unter § 3 geschriebene Absatz findet bei uns keine Anwendung mehr, da der Verein "Lütt–Stint" kein eigenes Gewässer mehr besitzt oder gepachtet hat : *Jeder hat die Verpflichtung, sich an den Arbeiten am Gewässer und am Gelände zu beteiligen. Ein Arbeitseinsatz wird mit ca. 5 Stunden abgegolten. Mitglieder welche an den Arbeiten nicht teilnehmen, müssen eine geldliche Aufwandentschädigung zahlen. Die Höhe der Arbeitseinsätze und der Entschädigung bestimmt die jährliche Hauptversammlung.* Hamburg, den 23.08.2008 Lütt Stint e.V. Mitglied im ASV Hamburg, V.D.S.F und Hamburger Sportbund Gewässerordnung (gekürzte Fassung) Artenschonzeiten: Lachs: 15. Oktober bis 15. Februar Hecht: 01. Januar bis 15. Mai Bach-/Meerforelle: 15. Oktober bis 15. Februar Wels: 01. Mai bis 30 Juni Äsche: 01. Januar bis 15. Mai Zander: 01. Januar bis 15. Mai Mindestmaße: Aal (Anguilla anguilla) 45cm Äsche (Thymallus thymallus) 35cm Bachforelle (Salmo trutta forma fario) 30cm Barbe (Barbus barbus) 35cm Döbel (Leuciscus cephalus) 25cm Flunder (Platichtys flesus) 20cm Hecht (Esox lucius) 50cm Karpfen (Cyprinus carpio) 35cm Lachs (Salmo salar) 60cm Meerforelle (Salmo trutta forma trutta) 35cm Quappe (Lota lota) 35cm Rapfen (Aspius aspius) 40cm Schleie (Tinca tinca) 25cm Wels (Silurus glanis) 70cm Zander (Stizostedion lucioperca) 40cm Zope (Abramis ballerus) 30cm Den Anweisungen von Fischereiaufsicht und Ordnungsbehörden ist Folge zu leisten.