Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14.-16

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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14.-16
Spannungsfelder der
Schmuckgestaltung
14.-16. November 2014
Landesmesse Stuttgart
Freitag: 12.00 bis 18.00 Uhr
Samstag bis Sonntag: 10.00 bis 18.00 Uhr
RING FREI ist die Veranstaltung der DEKUMO Macher.
DEKUMO - Verkaufsplattform für Design, Kunst und Mode.
RING FREI
Impressionen
Frühjahr 2014
Das Publikum hat das zarte Pflänzchen RING FREI
mit „frischer Wind“, „positive Überraschung“, „sollte
ausgebaut werden“ oder mit „noch besserer Erkennbarkeit
und Platzierung in der Halle“ positiv bewertet.
Spannungsfelder der Schmuckgestaltung
Wir präsentieren und fördern die Ideenvielfalt im aktuellen Schmuckdesign.
Innovativ / Künstlerisch / Qualitativ / Experimentell
Das RING FREI Konzept macht die neuen Tendenzen in der Schmuckgestaltung sichtbar.
Wir bieten Ihnen eine interessante Verkaufsplattform als Handelsplatz, mit Garantie
auf Neukundengewinnung.
Für die Herbstmesse gibt es erstmals den Boulevard.
Wir platzieren direkt am Anfang der Alfred Kärcher Halle (Halle 9) die
RING FREI Aussteller als „Perlenkette“ entlang eines Boulevards
(siehe Aufplanung).
Damit tragen wir noch mehr zur Förderung der Kommunikation zwischen
Besucher und Aussteller bei:
- Spannungsfelder zwischen Material, Technik und
Herstellung erlebbar machen
- Sensibilität und Bewusstsein für modernes Schmuckdesign darstellen
- Kräftemessen zwischen Tradition und Moderne
- Jagd nach den schönsten und interessantesten Schmuckstücken
- Weihnachtszeit = RING FREI für:
neue Kunden, neue Gespräche, neue Zielgruppen
- höhere Erlöse durch Weihnachtseinkäufe in der Vorweihnachtszeit
- Kaufanreize schaffen und Neugierde fördern
- Neukundengewinnung
Schmuck ist ein Ziergegenstand oder eine Maßnahme zur Verschönerung. Das gefällt uns!
Die Wirkung von Schmuck ist traditionell im Bewusstsein der Menschen verankert und darin liegt die
Kraft der Verlockung auf das neue Messeformat. Teilen Sie mit uns Ihre Lust auf Schmuckdesign!
Wir freuen uns auf Sie!
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung
14. - 16. November 2014
Landesmesse Stuttgart
Freitag: 12.00 bis 18.00 Uhr
Samstag bis Sonntag: 10.00 bis 18.00 Uhr
3 Verkaufstage - Kaufkräftiges Publikum trifft auf innovatives Schmuckdesign.
Das verspricht starken Umsatz!
Die Kaufkraft Baden-Württembergs belegt im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz.
Das Segment Schmuck ist in den letzten Jahren gewachsen und geniesst einen hohen Stellenwert
bei den Besuchern.
RING FREI findet in der Alfred Kärcher Halle (Halle 9) auf einem der modernsten Messegelände
Europas statt.
Attraktives Angebot mit vielen Vorteilen für Sie!
Profitieren Sie jetzt von unserem Schnellbucherrabatt.
Schnellbucherpreis ab 495 € für Ihren Standplatz (ca. 8 m²)
Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014
Standortvorteil Landesmesse Stuttgart - Kooperation
Wir nutzen die Synergien des Stuttgarter Messeherbst mit seinen 50.000 Besuchern am 1. Wochenende und der bekannten
Messe Mineralien, Fossilien, Schmuck (ehem. Internationale Mineralien- und Fossilienbörse). Sie stellt schon seit über 30
Jahren eine spannende Börse zum Tauschen, Sammeln und Verkaufen auf dem Stuttgarter Messegelände dar. 15.000 Besucher
treffen auf über 200 Aussteller aus dem In- und Ausland. Wir profitieren mit RING FREI!
Rundum zufriedene Besucher, die der Landesmesse für die Messe
Mineralien, Fossilien, Schmuck die Bestnoten geben*:
- Messebesuchsgrund Nr. 1: der Einkauf: 3 von 4 Besuchern haben zum Zeitpunkt
der Befragung bereits etwas gekauft
- im Durchschnitt gaben die Besucher 212 € aus
- 98% empfehlen die Messe gerne an Freunde und Bekannte weiter
- 93% wollen die nächste Mineralien, Fossilien, Schmuck wieder besuchen
* Ergebnisse aus der Besucherbefragung der Int. Mineralien- und Fossilienbörse Herbst 2013
Mehr Informationen zu Veranstaltungen der Landesmesse
www.messe-stuttgart.de
www.messe-stuttgart.de/mineralien
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung
Standkategorie RING FREI
Unser Angebot!
Profitieren Sie jetzt von unserem Schnellbucherrabatt.
PAKET 1
Schnellbucherpreis beträgt 495 € / Standplatz (ca. 8 m²)
Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014
Ab dem 26.07.2014 beträgt der Normalpreis 695 € / Standplatz.
Im Preis ist der Standbau mit Standfläche inbegriffen:
- Standfläche besteht aus Rückwand (ca. 200 (B) x 250 (H) cm)
- Bereitstellung eines Stromanschlusses 1,5 kW/230 V inkl. Verbrauch
- Teppich
- 3 Veranstaltungstage
Standausstattung (optional):
- Biertisch (2,2 x 0,7 m) inkl. schwarzer Husse: 30,00 € (nur in Kombination möglich; nicht einzeln buchbar)
- siehe Seite 7 mit den zusätzlichen Bestelloptionen für Vitrinen, Beleuchtung und Standbeschriftung
Jeder RING FREI Aussteller erhält zusätzlich zu Paket 1:
- 2 kostenlose Ausstellerausweise
- kostenlose Auf- und Abbauausweise
- 30 kostenlose Eintrittscodes für eine Gratis-Tageskarte für Ihre Kunden (gültig am 14.11.2014)
- kostenlose Werbemittel (mit 2 €-Vorteilscoupons, Besucherprospekte, Plakate,
Postkarten, Logo, Websitebanner)
- Besucherwerbung durch die Landesmesse (Pressemitteilung, Homepage, Besucherprospekt)
- Kostenlose Aufnahme ins gedruckte Ausstellerverzeichnis (nur bis zum 12.10.2014 möglich!)
- kostenlose Aufnahme ins Onlineverzeichnis
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
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Aufplanung RING FREI
Die Assoziation der Perlenkette setzt die Aufplanung in ein szenisches Bild und trägt zur Förderung der
Kommunikation zwischen Besucher und Aussteller bei.
Das Konzept Boulevard - Aufplanung der Standmodule als Beispiel
PAKET 1
4,00 m
1,80 m
Grundfläche 16 qm
Aussteller 2
2,20 m
4,00 m
Option Tisch
Rückwand 200 (B) x 250 (H) cm
Aussteller 1
Auf den Rückwänden besteht die Möglichkeit,
etwas aufzuhängen (Holzuntergrund), zu bekleben
oder auch einen Banner abzuhängen.
0,70 m
2,20 m
1,10 m
Eingänge
in die Halle 9
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Zusätzliche Bestelloptionen:
Vitrine
Modell Etna 100 (Breite: 99 cm / Tiefe: 53 cm / Höhe: 91 cm)
Abschließbar - Alufarben - Füllung Klarglas
Mietpreis: 182 Euro
Modell Sora (Breite: 99 cm / Tiefe: 53 cm / Höhe: 91 cm)
Alufarben - Füllung Klarglas
Mietpreis: 151 Euro
Modell Etna 100
Modell Sora
Beleuchtung
Zur Befestigung an die Rückwand
Klemmstrahler 1
230 V, 100 W mit Auslegearm / weiß
inkl. Montage
Mietpreis/Stk.: 31,50 €
Klemmstrahler 2
Niedervolt - 12 V, 50 W mit Auslegearm / weiß
inkl. Montage
Mietpreis/Stk.: 43,15 €
Standbeschriftung
Schriftzug mit Ihrem Logo - auf die Rückwand
Format: ca. 100 x 30 cm
(Lieferung des Logos als vektorbasierte Datei)
Kosten für Folienbeschriftung und Montage: 85 Euro
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung
Anmeldeformular Aussteller / RING FREI 2014 in Stuttgart - Herbstmessen
Bitte das Formular ausfüllen und per Post, Fax oder per Mail zurücksenden!
PS.Peters.Scholz.
Mettinger Straße 103 - 105
73728 Esslingen
PS:Peters.Scholz.
Agentur für
Stadtgeschehen
T: +49(0) 711.932 733 81
F: +49(0) 711.932 733 91
[email protected]
www.dekumo.de
RING FREI / Anmeldeschluss 21.10.2014
Firma / Website
Name
Adresse / Telefon
Produkt
Welche Produkte möchten Sie anmelden?
Standkategorie RING FREI
Beteiligungskosten: 3 Veranstaltungstage mit Flächenpreis pro Aussteller (Infos siehe Seite 05).
Ich bin dabei!
PAKET 1: Schnellbucherpreis 495 €
Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014
PAKET 1: Normalpreis 695 €
Normalpreis gültig ab dem 26.07.2014
Zusätzliche Bestelloptionen - Bitte Anzahl und Wunsch ankreuzen!
Vitrine - Modell Etna 100
Beleuchtung - Klemmstrahler 1
Mietpreis: 182 Euro
Mietpreis/Stk. inkl. Montage: 31,50 €
Vitrine - Modell Sora
Mietpreis: 151 Euro
Beleuchtung - Klemmstrahler 2 - Niedervolt
Mietpreis/Stk. inkl. Montage: 43,15 €
Biertisch mit Husse
Mietpreis: 30 Euro
Standbeschriftung - Schriftzug mit Ihrem Logo
Kosten für Folienbeschriftung und Montage: 85 Euro
Alle Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer
Standwunsch (Änderung der Aufplanung unter Vorbehalt)
Ganz Wichtig
wir haben Ihnen die Datei Teilnehmerliste mit den Ausschreibungsunterlagen per Mail zu gesendet.
Bitte füllen Sie diese auch aus und senden Sie die Adressliste an folgende Mailadresse: [email protected] zurück!
Ort, Datum
Unterschrift / Firmenstempel
Die beiliegenden allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen werden in allen Teilen als rechtsverbindlich anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen,
die von den Ausstellungsbedingungen und den weiteren Rundschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen.
Der Aussteller trägt die Kosten für An- und Abreise, für Unterkunft, Verpflegung und Versicherung. Die RING FREI Veranstalter übernehmen keine Haftung
für Ausstellungsobjekte, für einfache oder grobe Fahrlässigkeit von Ausstellern und deren Mitarbeitern hinsichtlich Personen und Sachschäden. Jeder Teilnehmer ist
verpflichtet seine Berufshaftpflicht auf Absicherung der Ausstellungsobjekte bei Messen zu überprüfen.
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltung RING FREI - Stuttgart
1 - Allgemeine Bedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Ausstellern. Die AGB des
Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden nur dann und insoweit
Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der
Veranstalter in Kenntnis der AGB des Ausstellers die Anmeldung bestätigt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Aussteller gegenüber dem Veranstalter abzugeben sind (z. B. Mängelbeschwerden, Rücktrittserklärung,
Preisminderung oder Stornierung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Zuwiderhandlungen werden dem Aussteller die entstandenen Kosten aus Reinigung
und Entsorgung in Rechnung gestellt.
2 - Anmeldung und Zulassung
Die Anmeldung des Ausstellers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das der
Veranstalter schriftlich oder auch per E-Mail annehmen kann. Bei Bestätigung der
Anmeldung übersendet der Veranstalter dabei eine Rechnung gemäß der gewünschten
Standgröße. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die AGB für sich und seine
Beauftragten als verbindlich an. Die Organisatoren können Anmeldungen ohne Begründung zurückweisen.
9 - Hausrecht
Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände
dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der beim Veranstalter Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen Teilnahmebedingungen oder Anordnungen
im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn Zuwiderhandlungen
nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen Schließung des Standes zu
Lasten des Ausstellers, ohne dass daraus Ansprüche – gleich welcher Art – gegen
den Veranstalter erwachsen.
3 - Standzuteilung
Die Veranstalter nehmen die Platzzuteilung unter Berücksichtigung des Ausstellungskonzeptes und der zur Verfügung stehenden Flächen vor. Besondere Wünsche werden
nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Veranstalter leisten keine Gewähr dafür, dass
sich der Standplatz für den Aufbau eines bestimmten Standes technisch eignet. Bitte
darüber rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung informieren.
4 - Standmiete, Rücktritt, Kündigung und Zahlungsbedingungen
Die Preise der Standflächen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die Miete
und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer
in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Für die
zugewiesenen Ausstellungsflächen sowie Servicepakete erhält der Aussteller nach der
Zulassung eine Rechnung. Die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen sind ohne
Abzug fristgerecht zahlbar. Rechnungen, die innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der
Veranstaltung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe, ohne jeden Abzug, zahlbar.
Gerät der Aussteller trotz zweimaliger Mahnung in Zahlungsverzug, ist die Messeleitung
berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % zu entrichten.
4.1 - Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Aussteller ist ausgeschlossen, ausser der Veranstalter verschuldet dies grob fahrlässig oder vorsätzlich.
4.2 - Sollte der Veranstalter einen Rücktritt ausnahmsweise zulassen (sofern die
Voraussetzungen der Ausnahmen von 4.1 nicht vorliegen), erfolgt dies nur unter der
Bedingung, dass sich der Aussteller verpflichtet, den vollen Ausstellerbetrag und die
bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu bezahlen.
4.3 - Der aus 4.2 zu bezahlende Ausstellerbetrag verringert sich um 75 % (bei Teilvermietung nur anteilig), sofern dem Veranstalter eine Neuvermietung der Standfläche
gelingt. Eine Neuvermietung ist nicht gegeben, wenn aus optischen Gründen die vom
zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteilt
wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen erzielt oder auch dann nicht
wenn die freie Fläche nicht komplett vermietet werden kann.
4.4 - Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform.
5 - Sicherheitsvorschriften
Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der arbeits-, gewerbe- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften und der Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
Es herrscht ein ausnahmsloses Rauchverbot in sämtlichen Räumen. Der ständige
Zugang zu Installations- und Feuerschutzeinrichtungen ist sicherzustellen.
6 - Ablauf der Veranstaltung
Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand während der Veranstaltung mit den angemeldeten Stücken zu belegen und mit Personal besetzt zu halten. Aufbau: Mittwoch
und Donnerstag (12./13.11.2014) jeweils von 7 - 20 Uhr; Freitag 14.11.2014: 7-12 Uhr
Abbau: Sonntag, 16.11.2014, ab ca. 18.30 Uhr / Abbau-Ende (Fixtermin): Sonntag,
16.11.2014, 24.00 Uhr.
Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein
(Brandschutzklasse 1 - Zertifikate sind am Veranstaltungstag bereitzuhalten). Der
Aussteller ist verpflichtet seinen Stand mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu besetzen. Kein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise
geräumt werden und kann mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro geahndet
werden. Änderungen bezüglich der Standgestaltung müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Der Aussteller haftet für Beschädigung an den Wänden, Blenden
und Fußboden. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Gebäudes.
Der Aussteller hat während der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus für die regelmäßige Entsorgung des Abfalls und des Restmülls zu sorgen. Jeder Aussteller ist
verpflichtet seinen Stand so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Im Falle von
Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten.
7 - Gemeinschafts- bzw. Mitaussteller
Nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
8 - Ordnungsrichtlinien der Veranstaltung
Den Weisungen der Marktleitung, der Polizei, der Feuerwehr sowie den Ordnungsbehörden ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das Recht zum Verkauf von Speisen und
Getränken steht ausschliesslich der Gastronomie zu. Unentgeltlicher Ausschank ist
nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich.
10 - Installation von Strom
Der Veranstalter stellt Strom am Stand zur Verfügung. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der von ihm verwendeten Geräte oder Beleuchtungsmittel verantwortlich.
11 - Höhere Gewalt
Kann der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchführen,
so hat er den Ausstellern unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf
Schadensersatz und auf Rückgewähr bereits bezahlter Beträge entsteht dem Aussteller nicht. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem
späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller hiervon unverzüglich zu
unterrichten. Der Aussteller ist in diesem Fall auf Grund des bestehenden Vertrages
zur Teilnahme und Zahlung aller Rechnungen verpflichtet. Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen,
so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete.
12 - Haftung, Versicherung
Der Aussteller trägt die Kosten für An- und Abreise, für Unterkunft, Verpflegung und
Versicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsobjekte,
für einfache oder grobe Fahrlässigkeit von Ausstellern und deren Mitarbeitern hinsichtlich Personen und Sachschäden. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter
nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut); in diesem Fall
ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die allgemeine Bewachung übernehmen
die Veranstalter ohne Haftung. Für die Aufsicht des Standes ist der Aussteller selbst
verantwortlich. Dieses gilt ebenso für Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach
Ende der Öffnungszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten sollten wertvolle und /oder
leicht zu entfernende Ausstellungsstücke unter Verschluss gehalten werden. Der
Veranstalter haftet nicht für Diebstähle und sonstige Verluste. Der Abschluss einer
Ausstellerversicherung wird dringend empfohlen.
13 - Gewerblicher Rechtsschutz
Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an
den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. Für den Fall, dass Dritte gegen
den Veranstalter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten
durch Werbemaßnahmen und/oder Ausstellungsgüter des Ausstellers geltend machen,
stellt der Aussteller den Veranstalter von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei.
14 - Fotografieren
Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und –ständen und den ausgestellten Gegenständen
anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne
dass der Aussteller Einwendungen erheben kann.
Mit der Unterzeichnung der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten
Bedingungen, sowie die behördlichen Vorschriften.
Veranstalter: Agentur für Stadtgeschehen PS.Peters.Scholz.
Mettinger Straße 103 - 105, 73728 Esslingen
Veranstaltungsort: Landesmesse, Stuttgart
Veranstaltung: RING FREI
Gerichtsstand ist Esslingen.
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