Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14.-16
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Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14.-16
Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14.-16. November 2014 Landesmesse Stuttgart Freitag: 12.00 bis 18.00 Uhr Samstag bis Sonntag: 10.00 bis 18.00 Uhr RING FREI ist die Veranstaltung der DEKUMO Macher. DEKUMO - Verkaufsplattform für Design, Kunst und Mode. RING FREI Impressionen Frühjahr 2014 Das Publikum hat das zarte Pflänzchen RING FREI mit „frischer Wind“, „positive Überraschung“, „sollte ausgebaut werden“ oder mit „noch besserer Erkennbarkeit und Platzierung in der Halle“ positiv bewertet. Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Wir präsentieren und fördern die Ideenvielfalt im aktuellen Schmuckdesign. Innovativ / Künstlerisch / Qualitativ / Experimentell Das RING FREI Konzept macht die neuen Tendenzen in der Schmuckgestaltung sichtbar. Wir bieten Ihnen eine interessante Verkaufsplattform als Handelsplatz, mit Garantie auf Neukundengewinnung. Für die Herbstmesse gibt es erstmals den Boulevard. Wir platzieren direkt am Anfang der Alfred Kärcher Halle (Halle 9) die RING FREI Aussteller als „Perlenkette“ entlang eines Boulevards (siehe Aufplanung). Damit tragen wir noch mehr zur Förderung der Kommunikation zwischen Besucher und Aussteller bei: - Spannungsfelder zwischen Material, Technik und Herstellung erlebbar machen - Sensibilität und Bewusstsein für modernes Schmuckdesign darstellen - Kräftemessen zwischen Tradition und Moderne - Jagd nach den schönsten und interessantesten Schmuckstücken - Weihnachtszeit = RING FREI für: neue Kunden, neue Gespräche, neue Zielgruppen - höhere Erlöse durch Weihnachtseinkäufe in der Vorweihnachtszeit - Kaufanreize schaffen und Neugierde fördern - Neukundengewinnung Schmuck ist ein Ziergegenstand oder eine Maßnahme zur Verschönerung. Das gefällt uns! Die Wirkung von Schmuck ist traditionell im Bewusstsein der Menschen verankert und darin liegt die Kraft der Verlockung auf das neue Messeformat. Teilen Sie mit uns Ihre Lust auf Schmuckdesign! Wir freuen uns auf Sie! Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. Seite 03 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung 14. - 16. November 2014 Landesmesse Stuttgart Freitag: 12.00 bis 18.00 Uhr Samstag bis Sonntag: 10.00 bis 18.00 Uhr 3 Verkaufstage - Kaufkräftiges Publikum trifft auf innovatives Schmuckdesign. Das verspricht starken Umsatz! Die Kaufkraft Baden-Württembergs belegt im europäischen Vergleich einen Spitzenplatz. Das Segment Schmuck ist in den letzten Jahren gewachsen und geniesst einen hohen Stellenwert bei den Besuchern. RING FREI findet in der Alfred Kärcher Halle (Halle 9) auf einem der modernsten Messegelände Europas statt. Attraktives Angebot mit vielen Vorteilen für Sie! Profitieren Sie jetzt von unserem Schnellbucherrabatt. Schnellbucherpreis ab 495 € für Ihren Standplatz (ca. 8 m²) Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014 Standortvorteil Landesmesse Stuttgart - Kooperation Wir nutzen die Synergien des Stuttgarter Messeherbst mit seinen 50.000 Besuchern am 1. Wochenende und der bekannten Messe Mineralien, Fossilien, Schmuck (ehem. Internationale Mineralien- und Fossilienbörse). Sie stellt schon seit über 30 Jahren eine spannende Börse zum Tauschen, Sammeln und Verkaufen auf dem Stuttgarter Messegelände dar. 15.000 Besucher treffen auf über 200 Aussteller aus dem In- und Ausland. Wir profitieren mit RING FREI! Rundum zufriedene Besucher, die der Landesmesse für die Messe Mineralien, Fossilien, Schmuck die Bestnoten geben*: - Messebesuchsgrund Nr. 1: der Einkauf: 3 von 4 Besuchern haben zum Zeitpunkt der Befragung bereits etwas gekauft - im Durchschnitt gaben die Besucher 212 € aus - 98% empfehlen die Messe gerne an Freunde und Bekannte weiter - 93% wollen die nächste Mineralien, Fossilien, Schmuck wieder besuchen * Ergebnisse aus der Besucherbefragung der Int. Mineralien- und Fossilienbörse Herbst 2013 Mehr Informationen zu Veranstaltungen der Landesmesse www.messe-stuttgart.de www.messe-stuttgart.de/mineralien Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. Seite 04 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Standkategorie RING FREI Unser Angebot! Profitieren Sie jetzt von unserem Schnellbucherrabatt. PAKET 1 Schnellbucherpreis beträgt 495 € / Standplatz (ca. 8 m²) Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014 Ab dem 26.07.2014 beträgt der Normalpreis 695 € / Standplatz. Im Preis ist der Standbau mit Standfläche inbegriffen: - Standfläche besteht aus Rückwand (ca. 200 (B) x 250 (H) cm) - Bereitstellung eines Stromanschlusses 1,5 kW/230 V inkl. Verbrauch - Teppich - 3 Veranstaltungstage Standausstattung (optional): - Biertisch (2,2 x 0,7 m) inkl. schwarzer Husse: 30,00 € (nur in Kombination möglich; nicht einzeln buchbar) - siehe Seite 7 mit den zusätzlichen Bestelloptionen für Vitrinen, Beleuchtung und Standbeschriftung Jeder RING FREI Aussteller erhält zusätzlich zu Paket 1: - 2 kostenlose Ausstellerausweise - kostenlose Auf- und Abbauausweise - 30 kostenlose Eintrittscodes für eine Gratis-Tageskarte für Ihre Kunden (gültig am 14.11.2014) - kostenlose Werbemittel (mit 2 €-Vorteilscoupons, Besucherprospekte, Plakate, Postkarten, Logo, Websitebanner) - Besucherwerbung durch die Landesmesse (Pressemitteilung, Homepage, Besucherprospekt) - Kostenlose Aufnahme ins gedruckte Ausstellerverzeichnis (nur bis zum 12.10.2014 möglich!) - kostenlose Aufnahme ins Onlineverzeichnis Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. Seite 05 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Aufplanung RING FREI Die Assoziation der Perlenkette setzt die Aufplanung in ein szenisches Bild und trägt zur Förderung der Kommunikation zwischen Besucher und Aussteller bei. Das Konzept Boulevard - Aufplanung der Standmodule als Beispiel PAKET 1 4,00 m 1,80 m Grundfläche 16 qm Aussteller 2 2,20 m 4,00 m Option Tisch Rückwand 200 (B) x 250 (H) cm Aussteller 1 Auf den Rückwänden besteht die Möglichkeit, etwas aufzuhängen (Holzuntergrund), zu bekleben oder auch einen Banner abzuhängen. 0,70 m 2,20 m 1,10 m Eingänge in die Halle 9 1 2 3 4 5 6 Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 Seite 06 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Zusätzliche Bestelloptionen: Vitrine Modell Etna 100 (Breite: 99 cm / Tiefe: 53 cm / Höhe: 91 cm) Abschließbar - Alufarben - Füllung Klarglas Mietpreis: 182 Euro Modell Sora (Breite: 99 cm / Tiefe: 53 cm / Höhe: 91 cm) Alufarben - Füllung Klarglas Mietpreis: 151 Euro Modell Etna 100 Modell Sora Beleuchtung Zur Befestigung an die Rückwand Klemmstrahler 1 230 V, 100 W mit Auslegearm / weiß inkl. Montage Mietpreis/Stk.: 31,50 € Klemmstrahler 2 Niedervolt - 12 V, 50 W mit Auslegearm / weiß inkl. Montage Mietpreis/Stk.: 43,15 € Standbeschriftung Schriftzug mit Ihrem Logo - auf die Rückwand Format: ca. 100 x 30 cm (Lieferung des Logos als vektorbasierte Datei) Kosten für Folienbeschriftung und Montage: 85 Euro Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. Seite 07 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Anmeldeformular Aussteller / RING FREI 2014 in Stuttgart - Herbstmessen Bitte das Formular ausfüllen und per Post, Fax oder per Mail zurücksenden! PS.Peters.Scholz. Mettinger Straße 103 - 105 73728 Esslingen PS:Peters.Scholz. Agentur für Stadtgeschehen T: +49(0) 711.932 733 81 F: +49(0) 711.932 733 91 [email protected] www.dekumo.de RING FREI / Anmeldeschluss 21.10.2014 Firma / Website Name Adresse / Telefon Produkt Welche Produkte möchten Sie anmelden? Standkategorie RING FREI Beteiligungskosten: 3 Veranstaltungstage mit Flächenpreis pro Aussteller (Infos siehe Seite 05). Ich bin dabei! PAKET 1: Schnellbucherpreis 495 € Ablauf des Schnellbucherpreises: 25.07.2014 PAKET 1: Normalpreis 695 € Normalpreis gültig ab dem 26.07.2014 Zusätzliche Bestelloptionen - Bitte Anzahl und Wunsch ankreuzen! Vitrine - Modell Etna 100 Beleuchtung - Klemmstrahler 1 Mietpreis: 182 Euro Mietpreis/Stk. inkl. Montage: 31,50 € Vitrine - Modell Sora Mietpreis: 151 Euro Beleuchtung - Klemmstrahler 2 - Niedervolt Mietpreis/Stk. inkl. Montage: 43,15 € Biertisch mit Husse Mietpreis: 30 Euro Standbeschriftung - Schriftzug mit Ihrem Logo Kosten für Folienbeschriftung und Montage: 85 Euro Alle Preise zzgl. 19% Umsatzsteuer Standwunsch (Änderung der Aufplanung unter Vorbehalt) Ganz Wichtig wir haben Ihnen die Datei Teilnehmerliste mit den Ausschreibungsunterlagen per Mail zu gesendet. Bitte füllen Sie diese auch aus und senden Sie die Adressliste an folgende Mailadresse: [email protected] zurück! Ort, Datum Unterschrift / Firmenstempel Die beiliegenden allgemeinen und besonderen Teilnahmebedingungen werden in allen Teilen als rechtsverbindlich anerkannt. Nicht schriftlich festgelegte Vereinbarungen, die von den Ausstellungsbedingungen und den weiteren Rundschreiben abweichen, haben keine Gültigkeit. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Esslingen. Der Aussteller trägt die Kosten für An- und Abreise, für Unterkunft, Verpflegung und Versicherung. Die RING FREI Veranstalter übernehmen keine Haftung für Ausstellungsobjekte, für einfache oder grobe Fahrlässigkeit von Ausstellern und deren Mitarbeitern hinsichtlich Personen und Sachschäden. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet seine Berufshaftpflicht auf Absicherung der Ausstellungsobjekte bei Messen zu überprüfen. Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. Seite 08 Spannungsfelder der Schmuckgestaltung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veranstaltung RING FREI - Stuttgart 1 - Allgemeine Bedingungen Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Veranstalter und den Ausstellern. Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ausstellers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Veranstalter in Kenntnis der AGB des Ausstellers die Anmeldung bestätigt. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Aussteller gegenüber dem Veranstalter abzugeben sind (z. B. Mängelbeschwerden, Rücktrittserklärung, Preisminderung oder Stornierung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zuwiderhandlungen werden dem Aussteller die entstandenen Kosten aus Reinigung und Entsorgung in Rechnung gestellt. 2 - Anmeldung und Zulassung Die Anmeldung des Ausstellers gilt als verbindliches Vertragsangebot, das der Veranstalter schriftlich oder auch per E-Mail annehmen kann. Bei Bestätigung der Anmeldung übersendet der Veranstalter dabei eine Rechnung gemäß der gewünschten Standgröße. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller die AGB für sich und seine Beauftragten als verbindlich an. Die Organisatoren können Anmeldungen ohne Begründung zurückweisen. 9 - Hausrecht Der Aussteller unterwirft sich während der Veranstaltung auf dem gesamten Gelände dem Hausrecht des Veranstalters. Den Anordnungen der beim Veranstalter Beschäftigten ist Folge zu leisten. Verstöße gegen Teilnahmebedingungen oder Anordnungen im Rahmen des Hausrechts berechtigen den Veranstalter, wenn Zuwiderhandlungen nach Aufforderung nicht eingestellt werden, zur sofortigen Schließung des Standes zu Lasten des Ausstellers, ohne dass daraus Ansprüche – gleich welcher Art – gegen den Veranstalter erwachsen. 3 - Standzuteilung Die Veranstalter nehmen die Platzzuteilung unter Berücksichtigung des Ausstellungskonzeptes und der zur Verfügung stehenden Flächen vor. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Veranstalter leisten keine Gewähr dafür, dass sich der Standplatz für den Aufbau eines bestimmten Standes technisch eignet. Bitte darüber rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung informieren. 4 - Standmiete, Rücktritt, Kündigung und Zahlungsbedingungen Die Preise der Standflächen sind dem Anmeldeformular zu entnehmen. Die Miete und alle sonstigen Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe ausgewiesen wird und zu entrichten ist. Für die zugewiesenen Ausstellungsflächen sowie Servicepakete erhält der Aussteller nach der Zulassung eine Rechnung. Die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen sind ohne Abzug fristgerecht zahlbar. Rechnungen, die innerhalb von 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung ausgestellt werden, sind sofort in voller Höhe, ohne jeden Abzug, zahlbar. Gerät der Aussteller trotz zweimaliger Mahnung in Zahlungsverzug, ist die Messeleitung berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall ist eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % zu entrichten. 4.1 - Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Aussteller ist ausgeschlossen, ausser der Veranstalter verschuldet dies grob fahrlässig oder vorsätzlich. 4.2 - Sollte der Veranstalter einen Rücktritt ausnahmsweise zulassen (sofern die Voraussetzungen der Ausnahmen von 4.1 nicht vorliegen), erfolgt dies nur unter der Bedingung, dass sich der Aussteller verpflichtet, den vollen Ausstellerbetrag und die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten zu bezahlen. 4.3 - Der aus 4.2 zu bezahlende Ausstellerbetrag verringert sich um 75 % (bei Teilvermietung nur anteilig), sofern dem Veranstalter eine Neuvermietung der Standfläche gelingt. Eine Neuvermietung ist nicht gegeben, wenn aus optischen Gründen die vom zurückgetretenen Aussteller nicht genutzte Fläche einem anderen Aussteller zugeteilt wird, ohne dass der Veranstalter weitere Einnahmen erzielt oder auch dann nicht wenn die freie Fläche nicht komplett vermietet werden kann. 4.4 - Die Rücktrittserklärung bedarf in jedem Fall der Schriftform. 5 - Sicherheitsvorschriften Der Aussteller verpflichtet sich zur Einhaltung der arbeits-, gewerbe- und sicherheitsrechtlichen Vorschriften und der Feuerschutz- und Unfallverhütungsvorschriften. Es herrscht ein ausnahmsloses Rauchverbot in sämtlichen Räumen. Der ständige Zugang zu Installations- und Feuerschutzeinrichtungen ist sicherzustellen. 6 - Ablauf der Veranstaltung Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand während der Veranstaltung mit den angemeldeten Stücken zu belegen und mit Personal besetzt zu halten. Aufbau: Mittwoch und Donnerstag (12./13.11.2014) jeweils von 7 - 20 Uhr; Freitag 14.11.2014: 7-12 Uhr Abbau: Sonntag, 16.11.2014, ab ca. 18.30 Uhr / Abbau-Ende (Fixtermin): Sonntag, 16.11.2014, 24.00 Uhr. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1 - Zertifikate sind am Veranstaltungstag bereitzuhalten). Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand mindestens 30 Minuten vor Veranstaltungsbeginn zu besetzen. Kein Stand darf vor Beendigung der Ausstellung ganz oder teilweise geräumt werden und kann mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 250 Euro geahndet werden. Änderungen bezüglich der Standgestaltung müssen mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Der Aussteller haftet für Beschädigung an den Wänden, Blenden und Fußboden. Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Gebäudes. Der Aussteller hat während der Veranstaltung, des Auf- und Abbaus für die regelmäßige Entsorgung des Abfalls und des Restmülls zu sorgen. Jeder Aussteller ist verpflichtet seinen Stand so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat. Im Falle von Stand Juni 2014 / Änderungen vorbehalten. 7 - Gemeinschafts- bzw. Mitaussteller Nach Rücksprache mit dem Veranstalter. 8 - Ordnungsrichtlinien der Veranstaltung Den Weisungen der Marktleitung, der Polizei, der Feuerwehr sowie den Ordnungsbehörden ist in jedem Fall Folge zu leisten. Das Recht zum Verkauf von Speisen und Getränken steht ausschliesslich der Gastronomie zu. Unentgeltlicher Ausschank ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. 10 - Installation von Strom Der Veranstalter stellt Strom am Stand zur Verfügung. Der Aussteller ist für die Betriebssicherheit der von ihm verwendeten Geräte oder Beleuchtungsmittel verantwortlich. 11 - Höhere Gewalt Kann der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt die Veranstaltung nicht durchführen, so hat er den Ausstellern unverzüglich hiervon zu unterrichten. Ein Anspruch auf Schadensersatz und auf Rückgewähr bereits bezahlter Beträge entsteht dem Aussteller nicht. Sollte der Veranstalter in der Lage sein, die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen, so hat er den Aussteller hiervon unverzüglich zu unterrichten. Der Aussteller ist in diesem Fall auf Grund des bestehenden Vertrages zur Teilnahme und Zahlung aller Rechnungen verpflichtet. Muss der Veranstalter aufgrund Eintritts höherer Gewalt eine begonnene Veranstaltung verkürzen oder absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Erlass der Standmiete. 12 - Haftung, Versicherung Der Aussteller trägt die Kosten für An- und Abreise, für Unterkunft, Verpflegung und Versicherung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Ausstellungsobjekte, für einfache oder grobe Fahrlässigkeit von Ausstellern und deren Mitarbeitern hinsichtlich Personen und Sachschäden. Auf Schadensersatz haftet der Veranstalter bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut); in diesem Fall ist die Haftung des Veranstalters jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die allgemeine Bewachung übernehmen die Veranstalter ohne Haftung. Für die Aufsicht des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Dieses gilt ebenso für Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Öffnungszeiten. Außerhalb der Öffnungszeiten sollten wertvolle und /oder leicht zu entfernende Ausstellungsstücke unter Verschluss gehalten werden. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstähle und sonstige Verluste. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird dringend empfohlen. 13 - Gewerblicher Rechtsschutz Die Sicherstellung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist Sache des Ausstellers. Für den Fall, dass Dritte gegen den Veranstalter Ansprüche wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten durch Werbemaßnahmen und/oder Ausstellungsgüter des Ausstellers geltend machen, stellt der Aussteller den Veranstalter von diesen Ansprüchen vollumfänglich frei. 14 - Fotografieren Der Veranstalter ist berechtigt Fotografien und Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungsbauten und –ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen zu verwenden, ohne dass der Aussteller Einwendungen erheben kann. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung akzeptiert der Aussteller die hier aufgeführten Bedingungen, sowie die behördlichen Vorschriften. Veranstalter: Agentur für Stadtgeschehen PS.Peters.Scholz. Mettinger Straße 103 - 105, 73728 Esslingen Veranstaltungsort: Landesmesse, Stuttgart Veranstaltung: RING FREI Gerichtsstand ist Esslingen. Seite 9