Ilmtalanzeiger märz 2016

Transcription

Ilmtalanzeiger märz 2016
Ilmtalanzeiger
Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal
24. Jahrgang
Donnerstag, den 24. März 2016
3/2016
Liebe Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde Ilmtal,
im Zuge der Gemeinderatssitzung informierten wir
die Damen und Herren Gemeinderäte über eine geplante ordnungsbehördliche Verordnung, die im Mai
2016 erlassen werden soll.
Im Zuge dieser Verordnung
werden bestimmte Dinge, wie die Anleinpflicht
für Hunde, die Bedingungen für ein Feuer zu einer
Feierlichkeit, Verunreinigungen öffentlicher Flächen und anderes für den
Bereich unserer Gemeinde
verbindlich geregelt.
Grund hierfür ist die Tatsache, dass ohne diesbezüglich Vorgaben leider Unzulänglichkeiten entstehen,
die zu Missverständnissen,
zu Unstimmigkeiten und im
äußersten Fall zu Streitfäl-
len führen, die nicht selten
vor Gericht landen.
Jeder Hundebesitzer sollte
Verständnis dafür haben,
dass es Menschen gibt, die
Angst vor Hunden haben
und sich durch frei laufende Hunde gefährdet fühlen.
Jeder Pferdebesitzer sollte
Verständnis dafür haben,
dass Pferdedung auf Wegen und Straßen nicht immer Wohlgefallen findet.
Ich bitte darum, dass diejenigen Hundebesitzer, die
ihre Hunde im Ort anleinen
und diejenigen Pferdebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Pferde
beseitigen, sich nicht angesprochen fühlen. Leider
ist das jedoch nicht die
Selbstverständlichkeit.
Ähnlich verhält es sich mit
der Verschmutzung von
Wegen und Straßen.
Derjenige, der aus landwirtschaftlichen
Wegen
oder Waldwegen kommt,
sollte schon im Interesse der Verkehrssicherheit
dafür sorgen, dass Verschmutzungen über das
übliche Maß hinaus bereinigt werden.
Unter Berücksichtigung der
vorstehenden Gründe bitte
ich Sie, den geplanten Erlass der Verordnung nicht
als Überreglementierung anzusehen sondern als Mittel,
Konflikten vorzubeugen.
Ich wünsche Ihnen
alles Gute!
Ihr Bürgermeister
Peer Schulze
Ilmtal-Anzeiger
- 2 -
Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Bekanntmachung
Allgemeinverfügung der Gemeinde Ilmtal
zur Widmung des Ilmtal-Radweges in der Gemarkung
Cottendorf auf dem Gebiet der Gemeinde Ilmtal.
Der Gemeinderat Ilmtal hat mit Beschluss-Nr. 154/16 auf der
Grundlage des § 6 Thüringer Straßengesetz die Widmung eines
Abschnitts des Ilmtal-Radwanderweges beschlossen.
1. Bezeichnung der Verkehrsanlage:
Ilmtal-Radwanderweg
Katasterbezeichnung der vom Weg betroffenen Grundstücke:
Gemarkung Dörnfeld, Flur 2, Flurstücke 1 und 56
Der Wegeabschnitt ist ca. 65 m lang und 2,50 m breit zzgl. der
Bankette ausgebaut.
Der Lageplan als Bestandteil des Widmungsbeschlusses kann
im Bauamt der Gemeinde Ilmtal, Wassergasse 4, 99326 Ilmtal
- Ortsteil Griesheim während der Dienstzeiten eingesehen werden.
2. Widmung:
Der Gemeinderat Ilmtal verfügt die Widmung des in Nr. 1 benannten Abschnitts als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs.
1 Nr. 4 Thür StrG. Baulastträger des Weges ist die Gemeinde
Ilmtal.
3. Widmungsbeschränkung:
Der Benutzerkreis wird auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt.
4. Begründung:
Der betroffene Abschnitt gehört zum Ilmtal-Radwanderweg und
wurde für den Gebrauch durch Radfahrer und Fußgänger ausgebaut. Damit liegt eine öffentliche Nutzung vor, für die der Weg
nach ThürStrG zu widmen ist.
Die Widmungsverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats
nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ilmtal, Wassergasse 2, 99326 Ilmtal - Ortsteil
Griesheim einzulegen.
Peer Schulze
Bürgermeister
Sitzung des Hauptausschusses
der Gemeinde Ilmtal
Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der
Gemeinde Ilmtal lade ich Sie für
Dienstag, den 19. April 2016 um 19:30 Uhr
nach Griesheim „Besprechungsraum, Wassergasse 2“ ein.
Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Schulze
Bürgermeister
Beschlussübersicht der 13. Sitzung
des Gemeinderates der Gemeinde Ilmtal
vom 01. März 2016
öffentlicher Teil:
Beschluss- Nr. 147 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal stimmt der Aufnahme des
Tagesordnungspunktes 10 - Beschluss Widmung Ilmtal-Radweg
- aufgrund einer Dringlichkeit gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 Thüringer
Kommunalordnung zu.
Beschluss- Nr. 148 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die geänderte
Tagesordnung der heutigen GR-Sitzung.
Beschluss- Nr. 149 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift
der GR-Sitzung vom 02. Februar 2016.
Nr. 3/2016
Beschluss- Nr. 150 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss- Nr. 151 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Ländlicher Wegebau in Großhettstedt“ zu vergeben.
Beschluss- Nr. 152 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Ländlicher Wegebau in Ehrenstein“ zu vergeben.
Beschluss- Nr. 153 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Hochwasserschutzkonzept im Gemeindegebiet“ in Zusammenarbeit mit der
Stadt Stadtilm zu vergeben.
Beschluss- Nr. 154 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Widmung
des Ilmtal-Radweges in der Gemarkung Cottendorf.
Nicht öffentlicher Teil:
Beschluss- Nr. 155 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Stundung
einer Forderung
Beschluss- Nr. 156 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Stundung
einer Forderung.
Beschluss- Nr. 157 / 16
Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt den Verkauf
eines Grundstücks in Ehrenstein.
Beschlussübersicht der 8. Sitzung
des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal
am 01. März 2016
öffentlicher Teil:
Beschluss- Nr. 22 / 16
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die vorliegende Tagesordnung der heutigen HA-Sitzung.
Beschluss- Nr. 23 / 16
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der HA-Sitzung vom 24. November 2015.
Nicht öffentlicher Teil:
Beschluss- Nr. 24 / 16
Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal beschließt eine Personalangelegenheit.
Mitteilung
des Meldeamtes und Standesamtes
Bekanntmachung
Die Meldestelle und das Standesamt der Stadtverwaltung
Stadtilm sind am
Mittwoch, den 13.04.2016
geschlossen.
gez. Schulze
Bürgermeister
Bekanntmachung
Schließtag der Kindertageseinrichtung in Dörnfeld
Die Kindertageseinrichtung in Dörnfeld ist am
Montag, den 06. Juni 2016
wegen Weiterbildungsmaßnahmen geschlossen.
gez. Schulze
Bürgermeister
Ilmtal-Anzeiger
- 3 -
Amt für Landentwicklung und
Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
Gotha, 25.02.16
Flurbereinigungsverfahren Wümbach,
Az. 1-3-0116
Ilm-Kreis
I. Vorläufige Anordnung
In dem Flurbereinigungsverfahren Wümbach, Ilm-Kreis, erlässt
die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr.3 in Verbindung mit
§ 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom
16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom
19.12.2008 (BGBl. I S. 2835), folgende
vorläufige Anordnung
1. Auf der Grundlage des durch die Flurbereinigungsbehörde,
dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha im
Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
(TG) der Flurbereinigung Wümbach erstellten und mit Datum vom 18.12.2015 genehmigten Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41
FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten
Grundstücke bzw. Teile der Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen entzogen. Die TG der Flurbereinigung
Wümbach, vertreten durch den Verband für Landentwicklung
und Flurneuordnung Thüringen (VLF), wird mit Wirkung vom
02.05.2016
in den Besitz und die Nutzung der benötigten Flächen eingewiesen.
Die Flächen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Verzeichnis nachgewiesen, das Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung ist.
Der genaue Umfang der Inanspruchnahme ergibt sich aus
den beigefügten Karten in verschiedenen Maßstäben (Anlage 2, Blatt 1 - 10), die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung
sind. Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufigen
Anordnung mit Karten und Begründung liegt einen Monat
lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung
in den Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden
in der Gemeindeverwaltung Wolfsberg in Gräfinau-Angstedt,
in der Gemeindeverwaltung Ilmtal, Ortsteil Griesheim,
in der Stadt Langewiesen,
in der Gemeindeverwaltung Wipfratal, Ortsteil Branchewinda,
in der Stadt Königsee-Rottenbach,
in der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ in Gehren
und
in der Stadt Ilmenau
während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
2. Die Bestimmungen der Anordnung reichen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur
vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur
vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Für Grundstücke
mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese
Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme.
II. Auflagen
1. Die TG der Flurbereinigung Wümbach hat sicherzustellen,
dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen
während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird.
2. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat die TG
der Flurbereinigung Wümbach die den betroffenen Nutzern
verbleibenden Teilflächen neu einzuzäunen.
3. Während der Bauzeit sind von der TG sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick
auf die Zufahrtsstraßen.
4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die Wirtschaftswege, die als Zufahrts- und Baustraßen genutzt werden, von der TG der Flurbereinigung Wümbach wieder ordnungsgemäß hergerichtet werden.
5. Der Maßnahmenträger hat die entzogenen Flächen in der
Örtlichkeit bis zum 01.08.2016 anzuzeigen.
III. Entschädigung
Etwaige Ansprüche auf Aufwuchsentschädigung, Nutzungsentschädigung oder Pachtaufhebungsentschädigung sind zwischen
Nr. 3/2016
der Teilnehmergemeinschaft und dem jeweiligen Betroffenen unmittelbar zu regeln.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats
nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha
Hans-C.-Wirz-Straße 2
99867 Gotha
einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen
ist.
gez. Volker Hartmann
stellv. Amtsleiter
Anlage�1�zur�Vorläufigen�Anordnung�zum�02.05.2016,�
Flurbereinigungsverfahren�Wümbach
Az.�1�3�0116
Maßnahme
Gemarkun
g
Flur�
Flurstück
Flurstücks�
größe�in�(m²)
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entzogen�(m²)
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6
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597/1
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679/149
1095/148
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1193/147
1192/147
745/147
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146
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212/1
215
216
217/2
1145/358
704/2
2147/3
5.456
314
1.300
4.100
2.150
199
298
5.657
3.250
3.505
3.505
2.335
2.335
4.670
4.670
9.080
4.670
4.660
6.836
6.837
3.418
3.419
3.500
2.924
2.923
579
421
1.588
4.214
2.190
850
3.400
1.750
1.750
2.800
2.990
3.990
3.500
290
3.000
2.293
1.000
2.100
5.709
3.636
578.904
3.521
3.893
314
363
309
vorübergehend�
entzogen�(m²)
784
199
298
2.707
58
90
87
60
57
112
117
222
102
92
140
138
65
64
134
109
101
579
421
1.588
1.369
2.190
23
83
36
27
46
43
46
36
31
29
43
17
35
67
530
2.000
2.454
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125
57
48
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Impressum
Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal
Herausgeber: Gemeinde Ilmtal;
Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel: 0 36 77/ 20 50 - 0, Fax: 20 50 - 21,
[email protected], www.wittich.de
Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt; Für die Richtigkeit der Anzeigen
übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen
nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und
die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste.Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw.
Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit.
Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen.
Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Erscheint: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.
Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und
7% MWSt.) beim Verlag abonnieren.
Ilmtal-Anzeiger
- 4 -
Maßnahme
Gemarkun
g
Flur�
Flurstück
Flurstücks�
größe�in�(m²)
dauerhaft�
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vorübergehend�
entzogen�(m²)
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103
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103
103
105
105
105
105
105
105
106
106
106
108
108
108
109
109
601
601
601
601
601
603
604
604
604
111�/�605
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
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Wümbach
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Langewiesen
Wümbach
Wümbach
Wümbach
Wümbach
Wümbach
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Wümbach
Wümbach
Wümbach
Langewiesen
18
18
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18
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18
18
18
18
18
18
18
18
18
18
18
16
16
16
16
16
16
4
4
4
4
4
4
11
15
5
5
5
5
5
16
5
5
5
15
1022
1021/4
1021/2
1020/2
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1012
1011/2
1011/1
1010/1
1009
1269/1008
2223/1008
2222/1008
1007
1006
1005/1
1682/851
1683/851
852/2
853
854
855
636/1
260/4
260/3
625
151
152
1966
2080
863/439
862/439
438
437/3
437/2
860
1065�/�347
657
749�/351
652�/�1
2.624
1.682
1.681
2.806
3.588
3.659
1.504
1.885
1.548
1.426
1.786
1.153
1.468
3.171
2.534
2.534
1.055
3.265
1.632
1.632
3.233
4.671
1.863
2.025
2.025
1.372
1.168
1.878
2.266
3.353
5.000
7.600
3.675
5.010
3.250
1.915
8.330
3.850
3.850
7.760
5.790
5.790
8.175
3.367
3.260
3.964
3.820
10
18
20
32
40
221
27
33
27
25
34
23
27
62
50
48
18
66
27
22
33
18
39
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52
82
105
515
57
67
54
46
63
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105
83
80
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104
49
50
96
138
13
78
162
275
174
172
69
38
341
162
249
262
232
1.915
5.971
40
407
1.100
554
135
8.175
339
20
501
195
141
354
Nr. 3/2016
Maßnahme
Gemarkun
g
Flur�
Flurstück
Flurstücks�
größe�in�(m²)
dauerhaft�
entzogen�(m²)
vorübergehend�
entzogen�(m²)
111�/�605
111�/�605
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111�/�605
111�/�605
111�/�605
111�/�605
111�/�605
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111�/�605
607
607
607
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609
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Langewiesen
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Langewiesen
Langewiesen
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Langewiesen
Langewiesen
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Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Langewiesen
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
Gräfinau�Angstedt
15
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15
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16
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2
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2
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1122
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1772/1125
1773/1125
1869/830
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2272/831
2273/831
299
300
387/301
388/301
389/301
379/302
380/302
4.022
2.232
3.000
5.163
6.477
6.622
1.778
3.532
4.772
4.343
1.231
653
2.137
2.138
2.137
6.614
2.804
2.804
4.606
2.997
3.737
701
3.036
7.895
443
4.151
4.151
2.754
2.754
2.500
5.020
4.000
8.220
4.545
4.545
3.030
5.673
5.673
256
147
239
370
452
447
105
232
302
268
76
19
159
156
153
82
98
57
92
142
174
172
41
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7
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60
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1.858
152
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527
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3.972
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Mitteilungen
Einladung aller Bürger der Ortschaft
Dienstedt - Hettstedt
Zu einer Bürgerversammlung am Dienstag, 05.04.2016 um
19:30 Uhr auf den Saal der Gaststätte „Goldener Löwe“ in
Dienstedt.
Folgende Themen sind geplant:
1. Abwasserbeseitigungskonzept
2. Hochwasserschutz
3. Baumaßnahmen in den Orten
4. Windkraftanlagen
5. Gemeindefussion mit Stadtilm
6. Sonstiges
Zu dieser Veranstaltung ist der Bürgermeister Herr P. Schulze
und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung mit eingeladen.
Karl-Heinz Maar
- Ortsteilbürgermeister -
Ortsteilrat Griesheim/Hammersfeld
- Der Ortsteilbürgermeister -
Einladung
Am Dienstag, den 29.03.2016 um 19.30 Uhr findet die öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Griesheim/ Hammersfeld im Beratungsraum der Gemeindeverwaltung Ilmtal statt.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung
2. Protokollkontrolle
3. Auswertung der Gemeinderatssitzung
4. Anfragen und Anliegen der Bürger
5. Gebietsreform
6. Informationen,Sonstiges
Griesheim, 17.03.2016
Ortsteilbürgermeister
Die Gemeinde Ilmtal vermietet in:
Behringen, 1-Raum Erdgeschosswohnung, 43,10 m2
Großliebringen, 1-Raum Dachgeschosswohnung, 32,28 m2
Besichtigungstermine über die BC Hausverwaltung GmbH 0361
/ 3402720
oder das Bau- und Ordnungsamt 03629 / 8305-22
Schulze
Bürgermeister
Herzliche Glückwünsche
im Monat März 2016
Gösselborn
Bochotzki, Heinz Traßdorf
Zentgraf, Rita am 14.03. zum 75. Geburtstag
am 08.03. zum 75. Geburtstag
Ilmtal-Anzeiger
- 5 -
Neues Gutachten zu Wildschäden im Wald
Außenaufnahmen beginnen
im Forstamt Erfurt-Willrode
Willrode, 26.02.2016: Im Forstamt Erfurt-Willrode beginnen ab
Ende März die Außenaufnahmen für das neue Verbiss- und
Schälschadensgutachten im Wald, das landesweit erstellt wird.
„Das Gutachten ist wichtig, um bei der kommenden Abschussplanung die Wilddichten so einzuregulieren, dass sie zur Tragfähigkeit der Waldlebensräume passen“, erklärt Forstamtsleiter
Dr. Chris Freise.
Das neue Verbiss- und Schälgutachten soll die Grundlage für ein
ausgewogenes Verhältnis der vorkommenden Schalenwildarten
(Reh-, Dam-, Muffel- oder Rotwild) in den natürlichen Lebensräumen sein. Die angestrebte Schalenwilddichte soll mit den nächsten 3 Jahres Abschussplänen so reguliert werden, dass sich in
den jeweiligen Waldgesellschaften die Hauptbaumarten natürlich
verjüngen können. Das bedeutet, dass die neuen Abschusspläne besonders dort greifen sollen, wo bestimmte Schwellen von
Verbiss- und Schälschäden merklich überschritten werden.
Im Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode erfolgen die Außenaufnahmen ab Ende März mit einem festen Aufnahmeteam an repräsentativ abgeleiteten Probepunkten. Im Vorfeld werden die betroffenen Jagdgenossenschaften informiert.
Nr. 3/2016
Waldbesitzer und Jäger können an den Außenaufnahmen teilnehmen, um sich gemeinsam vor Ort einen unmittelbaren Eindruck über die aktuelle Verbiss- und Schälsituation in ihrem
Waldgebiet zu verschaffen. „Ein Anruf im Forstamt reicht, um den
Stichprobentermin im eigenen Gebiet oder der Nähe zu erfahren.
Wir wollen das Gutachten so transparent wie möglich erarbeiten“, erläutert Freise.
Bereits in den Vorjahren wurde das Angebot zum fachlichen Austausch rege genutzt.
Schalenwildeinfluss kann zum Ausfall einzelner Arten in der
Waldverjüngung führen, die von Rehen, Mufflons oder Hirschen
schlichtweg aufgefressen werden.
„Leider trifft das oft die seltenen Baumarten wie Weißtanne und
Eiche zuerst, die wichtig für die Klimastabilität unserer Wälder
sind“, sagt Freise.
Durch das so genannte Schälen der Rinde von Nadelbäumen
werde deren Holz entwertet. Beides könne für Waldbesitzer
zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Daher erstellen
die Thüringer Forstämter nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz
(ThJG) als untere Forstbehörde einen forstlichen Fachbeitrag
zur Abschussplanung. Die Ergebnisse des Gutachtens sind dann
von den unteren Jagdbehörden bei der Erstellung der neuen Abschusspläne für die nächsten drei Jahre zu beachten.
Dr. Freise
Forstamtsleiter
Informationen aus den Ortschaften
An alle Einwohner von Singen,
auch wenn der Winter uns dieses Jahr wieder einmal weitestgehend verschont hat, ist doch im Ort einiges zu tun. Deshalb wollen wir uns wieder zum traditionellen gemeinsamen Frühjahrsputz treffen. Auch die jüngeren Einwohner sind natürlich recht
herzlich eingeladen.
Wir treffen uns am:
Samstag, dem 23. April 2016
um 8.30 Uhr auf dem Anger.
Über zahlreiche Helfer würden wir uns wieder freuen. Sorgen wir
zusammen dafür, dass Singen ein schöner und attraktiver Ort
bleibt.
Im Anschluss an den Frühjahrsputz gibt es für alle Teilnehmer als
Dankeschön Bratwürste und Getränke.
Im Namen des Ortsteilrates
gez. Markus Rausch
Ortsteilbürgermeister
Die Projektgruppe „Neugestaltung des Spielplatzes“ trifft
sich zu Ihrer nächsten Sitzung am 20. April 2016 um 19.30
Uhr im alten Gemeindebüro in Singen. Alle interessierten
Bürger sind herzlich eingeladen.
Markus Rausch
Ortsteilbürgermeister
Informationen
der Jagdgenossenschaften
Jagdgenossenschaft Dörnfeld - Cottendorf
Einladung zur Mitgliederversammlung
Do. 14.04.2016,
Beginn 19:00 Uhr in der Bauernstube - Saal Dörnfeld
Tagesordnung:
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Feststellung der Beschlussfähigkeit
3 Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung
4 Bericht Jagdvorstand
5 Bericht Jagdpächter
6 Bericht Rechnungsprüfer
7 Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung
8 Verwendung der Rücklagen – Beschlussfassung
9 Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung
10 Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan
Ilmtal-Anzeiger
- 6 -
11 Wahl eines Wahlleiters
12 Neuwahlen des Vorstandes
13Sonstiges
Vor Ausübung seiner Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen.
Es stehen noch einige, lange Verstorbene im Grundbuch, die aktualisiert werden müssen.
gez. Peer Schulze
Bürgermeister Gemeinde Ilmtal
Notvorsteher
Jagdgenossenschaft Gösselborn
Einladung
Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gösselborn lädt alle
Grundeigentümer (Jagdgenossen)
am Freitag, den 29.04.2016,
um 18:30 Uhr zur Mitgliederversammlung
in das Sportlerheim in Niederwillingen
ein.
Tagungsordnung:
1. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2015/2016
2. Bericht des Rechnungsführers
3. Abstimmung zur Entlastung des Jagdvorstandes sowie des
Rechnungsführers
4. Informationen zum Jagdpachtverhältnis für das Jagd-Jahr
2015/2016
5. Aussagen des Jagdpächters zu den bisher erfolgten jagdlichen Aktivitäten
6. Erläuterung und Diskussion zu den Berichten sowie
Beschlussfassung der Verwendung des Reinertrages der
Jagdpacht
7. Auszahlung der Jagdpacht
(Bei Grundbesitzänderungen sind aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen, da sonst keine Auszahlung möglich ist.)
8. Sonstiges
Anschließend findet das alljährliche Jagdessen statt.
Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind hiermit herzlich eingeladen.
Friedhelm Schubert
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Döllstedt
EINLADUNG
Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Döllstedt lädt alle
Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Freitag, den
08.04.2016 um 19.00 Uhr in das Gasthaus Kellner herzlich ein.
Tagesordnung:
1.Begrüßung
2. Bericht über das Jagdjahr 2015 / 2016
3.Kassenbericht
4. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2015 / 2016
5. Diskussion und Sonstiges
6. Abendessen
Norbert Willig
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaft Singen
- Jagdvorstand -
Einladung
Hiermit laden wir alle Jagdgenossen zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 08.04.2016 um 18.30 Uhr in den Saal zu
Singen ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung durch den Jagdvorsitzenden Herrn Arnold
2. Rechenschaftsbericht des Kassierers
3. Bericht der Revisionskommission
4. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes
Nr. 3/2016
5. Rückblick auf die letzte Jagdsaison mit anschließender
Diskussion
6. Wahl des Jagdvorstandes
7. Aktuelle Probleme
8. Auszahlung der Jagdpacht (fehlende Grundbuchauszüge
mitbringen - sonst keine Auszahlung möglich)
Anschließend gemütliches Beisammensein
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Die Teilnahme (wegen
Essensbestellung) bitte bis zum 01.04.2016 bei Herrn Arnold
(Tel. 03629/4887) mitteilen.
Jagdgenossenschaft
Vorstand
99326 Singen
Jagdgenossenschaft Kleinliebringen
Einladung
Die Jagdgenossenschaft Kleinliebringen lädt alle Jagdgenossen
zur Mitgliederversammlung am
Freitag, den 15.04.2016 um 19.00 Uhr
in der Gaststätte Kleinliebringen ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2015
3. Bericht des Schatzmeisters
4. Bericht der Revisionskommission
5. Entlastung des Vorstandes/ Schatzmeisters
6. Beschluss Auszahlung der Jagdpacht
7. Beschluss Haushaltsplan 2016
8. Bericht der Jäger/ Diskussion
9. Auszahlung der Jagdpacht/Rohertrag
Der Vorstand
Jagdgenossenschaft Dienstedt - Oesteröda
In der Mitgliederversammlung vom 25.02.2016 wurden folgende
Beschlüsse gefasst:
1. Beschluss: Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin einstimmig
2. Beschluss: Verwendung des Reinertrages, Auszahlung aller
5 Jahre - einstimmig
3. Beschluss: Abstimmung über eine Stichwahl - einstimmig
angenommen
4. Beschluss: Antrag auf 2 Pächter pro Jagdbogen zu zulassen
- wurde mit Stimmen- und Flächenmehrheit zugestimmt
5. Beschluss: Haushaltsplan 2016 - einstimmig
Karl-Heinz Maar
- Jagdvorsteher -
Jagdgenossenschaft
Niederwillingen / Traßdorf
Schmiedegasse 1
99326 Ilmtal, OT Niederwillingen
Bekanntmachung der von Mitgliederversammlung
am 17.02.2016 gefassten Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Besorgung der
Geschäfte des Schriftführers dem Vorstandsmitglied Frau
Karin Huck zu überragen.
2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Besorgung der
Geschäfte des Kassenführers dem Vorstandsmitglied Frau
Regina Knoll zu überragen.
3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Pachtpreise für
die Neuverpachtung der Reviere
4. Die Mitgliederversammlung beschließt die Ergänzung der
Pachtbedingungen und Grenzänderungen zwischen den Revieren 2 und 4.
5. Die Mitgliederversammlung beschließt Verfahrensweisen bei
den Beschlüssen zur Vergabe der Jagdbögen
6. Die Mitgliederversammlung beschließt:
der Jagdbogen (Revier) 1 „Niederwillinger Höhe“ wird an
Herrn Frank Wiegand verpachtet.
7. die Mitgliederversammlung beschließt:
Ilmtal-Anzeiger
- 7 -
der Jagdbogen (Revier) 2 „Niederwillingen / Oberwillingen“
wird an die Pächtergemeinschaft Herr Dominique Kirsten,
Herr Kai Löchner verpachtet.
8. die Mitgliederversammlung beschließt:
der Jagdbogen (Revier) 3 „Oberwillingen / Traßdorf“ wird an
die Jagdgesellschaft (GbR) Herr Lothar Hinz, Dirk Quednau
verpachtet.
9. Der Beschlussantrag Nr. 9, Verpachtung des Jagdbogens
(Revier) 3 an die Jagdgemeinschaft Herr Jens Otto, Herr
Jens Seiner wird abgelehnt.
10.die Mitgliederversammlung beschließt:
der Jagdbogen (Revier) 4 „Behringer“ wird an Herr Jens
Eichenberg verpachtet.
Niederwillingen, den 18.02.2016
Der Vorstand
Veranstaltungen
Veranstaltungen März bis Juni 2016
März
Sa, 26.03.16 Sa, 26.03.16 Sa, 26.03.16 Ostereierschießen Schießstand Niederwillingen
Osterfeuer in Behringen
Osterfeuer auf dem Waidrasen in
Dienstedt
Nr. 3/2016
Blutspende in Großliebringen
Der Traditionsverein Deube e.V. und das Institut für Transfusionsmedizin Suhl laden zur Blutspende in Großliebringen ein
Freitag, 29. April 2016
von 17:00 bis 19:00 Uhr
Sportlerheim, Am Sportplatz
Werden auch Sie Blutspender. Mit Ihrer Blutspende helfen Sie
Menschen in Not! Vielleicht bringen Sie sogar Freunde oder Bekannte mit zum Blutspendetermin! Werden Sie Lebensretter denn Blutspenden lohnt sich! Reichhaltiger Spenderimbiss, kostenfreie Blutgruppenbestimmung, persönlicher Unfallhilfe- und
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Sie. Blutspendepass und Personaldokument (mit Lichtbild) nicht
vergessen!
Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH
Albert-Schweitzer-Straße 15, 98527 Suhl, Telefon 03681 373-0
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Informationen zur Plasmaspende: www.PLASMASPENDE123.
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Alle Blut- und Plasmaderivate werden im eigenen Unternehmen
in Suhl /Thüringen verarbeitet!
„Mc Pomm“
... mit dem Kanu nach Mirow - wo?
April
Sa, 09.04.16 Sa, 23.04.16 Fr, 29.04.16 Fr, 29.04.16 Sa, 30.04.16 Sa, 30.04.16 Sa, 30.04.16 Frühjahrspokal Schießstand Niederwillingen
Jürgen Kerth in Kleinhettstedt
Blutspende in Großliebringen
Maibaumsetzen in Oberwillingen
Maibaumsetzen in Niederwillingen
Maibaumsetzen in Dienstedt
Maifeuer in Dörnfeld
DIREKT e. V. feat.
Jugendpflege Wipfratal / Jugendpflege Ilmtal
Mai
Do, 05.05.16 Sa, 14.05.16 bis So, 15.05.16
Mo, 16.05.16 Sa, 21.05.16 So, 22.05.16 Himmelfahrt am Schießstand in Niederwillingen
Pfingstsportfest in Griesheim
Mühlentag Kunst- und Senfmühle Kleinhettstedt
Dorffest in Oberwillingen
Frühlingssingen in Dienstedt
Juni
Sa, 04.06.16 Fr, 10.06.16 bis Sa, 11.06.16
Sa, 18.06.16 Sa,18.06.16 Fr, 14.06.16 Fr, 24.06.16 oder Sa, 25.06.16
Sa, 25.06.16 So, 26.06.16 26. Juni - 02. Juli 2016
7. - 10. Klasse
Pranx & Eule Müller in Kleinhettstedt
150 Jahre FFW Dienstedt
Sonnenwendfeuer in Behringen
Jungtierschau mit Kanin - Hopp in
Dienstedt
Sonnenwendfeuer in Dienstedt
Straußenlauf - Rund um Hettstedt
Straßenfest in Cottendorf
Sommerfest auf der Straußenfarm in
Kleinhettstedt
Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie im
Veranstaltungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal - www.gemeinde-ilmtal.de -.
Möchten Sie Veranstaltungen, Fotos oder aktuelle Informationen, die die Gemeinde Ilmtal betreffen, hier oder auf der
Internetseite der Gemeinde Ilmtal - www.gemeinde-ilmtal.de
- veröffentlichen?
Dann wenden Sie sich an:
Michael Albrecht
Telefon: 03629/830514
oder
[email protected]
Alter:
12 - 16 Jahre
Unterkunft: in Zelten
Blockhütten (8 Betten)
Schlechtwetterschutz
Aktionsmöglichkeiten: kleine, mittlere und große Kanutour,
Baden ohne Ende & ohne Badekappe
(Schwimmer),
Wanderungen mit Taucherbrille zu den
klaren Seen,
mit dem Schlafsack ins Autokino
Tischtennis, Wikingerschach-Pokal, Fußball
vs. Ju-Tours
Verpflegung:
alles was uns schmeckt & wir selber
machen können oder müssen
Preis: 185,00 €
Merkblatt für die Eltern!!!
Hiermit möchten wir Ihnen einige Informationen zur Ferienfreizeit „Forsthof Schwarz“ im Zeitraum vom 26. Juni - 02. Juli 2016
geben.
Der „Forsthof Schwarz“ ist ausgestattet als Jugendzeltplatz in der
Mecklenburgischen Seenplatte, direkt am Vilzsee (nähe Mirow).
Die Unterbringung erfolgt in eigenen Zelten/Blockhütten, was
die Mitnahme von eigenem Schlafsack und Isomatte erforderlich
macht. Im Notfall kann beides auch im Jugendklub entliehen werden. Bitte rechtzeitig auf die Mitarbeiter*innen zugehen, ansehen
und ansprechen.
Die Verpflegung übernimmt die Gruppe selbst und wird in Absprache mit den Teilnehmer*innen organisiert.
Weiterhin sind auf dem Gelände ausreichend Toiletten (ein Busch)
und Waschgelegenheiten (ein See) vorhanden. Duschmarken
werden von den Betreuern zur Verfügung gestellt.
Ilmtal-Anzeiger
- 8 -
Bei Verlust von Geld, Wertgegenständen, Kleinelektronik oder
mutwilliger Beschädigung übernimmt der DIREKT e. V. /Jugendpflege Wipfratal / Jugendpflege Ilmtal keine Haftung.
Unbedingt erforderlich sind:
- Verpflegung für die Hinfahrt (ca. 5 Stunden)
-Krankenversicherungskarte
- wetterfeste Kleidung und ausreichend Wechselsachen
- Badesachen, Badelatschen, Taucherbrille (Schwimmer)
- kleiner Rucksack und kleines Taschengeld
-Medikamente
- Sonnen- und Insektenschutz
Unsere Anschrift lautet:
Forsthof Schwarz
17252 Schwarz
Gruppe „DIREKT e. V. / Jugendpflege Wipfratal“ / Jugendpflege
Gemeinde Ilmtal
Nr. 3/2016
Wer es etwas entspannter
mag, der findet beim „Ferienspaß im Erzgebirge“
Gleichgesinnte mit denen
es Riesenspaß macht, im
Erlebnisbad über die 80
Meter Rutsche zu düsen,
einen großen Showabend
zu genießen, kreativ zu
sein
beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen…
Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen
herumgesprochen: In der
„Grüne Schule grenzenlos“. geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind
dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten,
Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung.
Vom 24. Juli bis 03. August.
Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die
Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest.
Infos: „Grüne Schule grenzenlos“ e.V.; Zethau 93; 09619 Mulda
www.gruene-schule-grenzenlos.de oder Tel.:0373208017-0
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jeder Zeit persönlich oder Tel.
03628/6609760 oder 03629/668617 zur Verfügung.
Rückmeldung und Anzahlung (100 €)
bis spätestens 29. April 2016!
Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager
im Erzgebirge
Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich
sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte „Grüne Schule grenzenlos“ in Zethau möglich.
Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem!
Ihr bekommt euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor
großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland
geben euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis
23. Juli 2016
Vereine und Verbände
Waldholzgenossenschaft Gösselborn
Einladung
Zu der am Freitag, den 29.04.2016 stattfindenden Jahreshauptversammlung der Waldgenossenschaft Gösselborn laden wir alle
Mitglieder herzlich ein und erwarten Ihre vollzählige Teilnahme.
Tagungsort: Sportlerheim in Niederwillingen
Beginn: 17:00 Uhr
Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute
Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe
in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne
beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch
einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom 03. bis 09 und 10. bis 15. Juli 2016.
Tagungsordnungspunkte:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes der Waldgenossenschaft
3. Bericht des Kassenführers
4. Entlastung des Vorsitzenden und des Kassenführers
5. Waldbauliche Maßnahmen für das Wirtschaftsjahr
2016/2017 (Holzeinschlag, Pflegemaßnahmen) und Erläuterung
6. Diskussion + Verschiedenes
Der Vorstand
Friedhelm Schubert
Ilmtal-Anzeiger
- 9 -
Waldgenossenschaft
„Lieberain Großliebringen“
Einladung
Zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft „Lieberain“
sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Termin: Freitag 08.04.2016
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Gaststätte Linse Großliebringen
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Abendessen
3. Rechnungslegung
4. Bericht der Revisionskommission
5. Entlastung des Vorstandes
6. Bericht Plan Waldbewirtschaftung 2016
7. Verwendung der Mittel
8. Sonstiges
Wir weisen darauf hin, dass bei Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung sofort eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann, die dann unabhängig von der anwesenden
Mitgliederzahl beschlussfähig ist. Wem es nicht möglich ist, an
der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen,
sich durch ein anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht
vertreten zu lassen.
Der Vorstand
Ute Gebser
Kirchliche Nachrichten
Pfarramt Griesheim
Veranstaltungen im April
Gottesdienste:
10. April - Miserikordias Domini
10.00 Uhr Gottesdienst in Griesheim
13.00 Uhr Gottesdienst in Singen
14.30 Uhr Gottesdienst in Gösselborn
16.00 Uhr Familiengottesdienst in Großliebringen für alle
Deubedörfer
17. April - Jubilate
13.00 Uhr Gottesdienst in Döllstedt
24. April - Kantate
08.45 Uhr Gottesdienst in Cottendorf
10.00 Uhr Gottesdienst in Dörnfeld
13.00 Uhr Gottesdienst in Kleinliebringen
14.30 Uhr Gottesdienst in Ehrenstein
Gemeindenachmittage:
- Dienstag, 12. April, 14.30 Uhr Dörnfeld
- Donnerstag, 14. April, 14.30 Uhr Singen
- Mittwoch, 20. April, 15.00 Uhr Griesheim
- Donnerstag, 21. April, 15.00 Uhr Großliebringen
Kindernachmittage:
- Mittwoch, 13. und 27. April, jeweils 16.00 Uhr Pfarrhaus
Griesheim
- jeden Dienstag 14.20 Uhr Kindertreff im Gemeindehaus
Singen
Junge Gemeinde
- Samstag, 30. April 16.00 Uhr Pfarrhaus Singen, zum Weltgebetstag
Frauenkreis
- Dienstag, 5. April, 19.30 Pfarrhaus Singen
Christliche Landfrauen
- Mittwoch, 20. April, 20.00 Uhr im Pfarrhaus Griesheim
Sprechzeit im Pfarrhaus Griesheim jeden Mittwoch von 9 - 12
Uhr. Das Gemeindebüro in Singen ist am Dienstag, 19. April, von
17.00 - 18.00 Uhr geöffnet.
Nr. 3/2016
Smartphonebesitzer können sich eine kostenlose GemeindeApp herunterladen. Sie ist immer aktuell! Suchen Sie in Ihrem
Store nach „Griesheim“ oder fragen Sie im Pfarramt nach!
Monatsspruch für April:
„Ihr seid ein auserwähltes Volk. Ihr seid eine königliche Priesterschaft, Gottes heiliges Volk, sein persönliches Eigentum. So
seid ihr ein lebendiges Beispiel für die Güte Gottes, denn er hat
euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen..“1.
Petrus 2, 9
Von einer älteren Frau las ich, dass sie nach ihrer Gewohnheit denn sie war früher sehr arm - immer noch die Mülltonnen nach
etwas Verwertbarem durchsuchte. Das Unfaßbare daran war, sie
hatte kürzlich überraschend ein großes Erbe angetreten. Das
meint wohl Petrus, wenn er uns darauf hinweist, als Christen
nicht so zu leben, als hätten wir keinen Trost, keine Geborgenheit, keine Vergebung und keine Zukunft. Die Auferstehung von
Jesus ist geschehen!
Ihr Pfarrer Thomas Walther
Pfarramt Griesheim
Pfarrer Thomas Walther
Stadtilmer Str. 7
99326 Ilmtal, OT Griesheim
Tel.: 03629-802364
Fax: 03629-7756475
Gottesdienste
der Evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Stadtilm und Nachbargemeinden
10.04.2016 - Misericordias Domini
09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen
10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm
17.04.2016 - Jubilate
09.00 Uhr Gottesdienst in Oberwillingen
10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm
24.04.2016 - Kantate
10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenprüfung in Oberilm
01.05.2016 - Rogate
09.00 Uhr Gottesdienst in Behringen
10.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen
13.00 Uhr Gottesdienst in Großhettstedt
Ihr Pfarrer Dr. Reichelt
Johann-Sebastian-Bach-Straße 9
99326 Stadtilm
Nächster Redaktionsschluss
Mittwoch, den 20.04.2016
Nächster Erscheinungstermin
Freitag, den 29.04.2016