Ilmtalanzeiger märz 2016
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Ilmtalanzeiger märz 2016
Ilmtalanzeiger Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal 24. Jahrgang Donnerstag, den 24. März 2016 3/2016 Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Ilmtal, im Zuge der Gemeinderatssitzung informierten wir die Damen und Herren Gemeinderäte über eine geplante ordnungsbehördliche Verordnung, die im Mai 2016 erlassen werden soll. Im Zuge dieser Verordnung werden bestimmte Dinge, wie die Anleinpflicht für Hunde, die Bedingungen für ein Feuer zu einer Feierlichkeit, Verunreinigungen öffentlicher Flächen und anderes für den Bereich unserer Gemeinde verbindlich geregelt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass ohne diesbezüglich Vorgaben leider Unzulänglichkeiten entstehen, die zu Missverständnissen, zu Unstimmigkeiten und im äußersten Fall zu Streitfäl- len führen, die nicht selten vor Gericht landen. Jeder Hundebesitzer sollte Verständnis dafür haben, dass es Menschen gibt, die Angst vor Hunden haben und sich durch frei laufende Hunde gefährdet fühlen. Jeder Pferdebesitzer sollte Verständnis dafür haben, dass Pferdedung auf Wegen und Straßen nicht immer Wohlgefallen findet. Ich bitte darum, dass diejenigen Hundebesitzer, die ihre Hunde im Ort anleinen und diejenigen Pferdebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer Pferde beseitigen, sich nicht angesprochen fühlen. Leider ist das jedoch nicht die Selbstverständlichkeit. Ähnlich verhält es sich mit der Verschmutzung von Wegen und Straßen. Derjenige, der aus landwirtschaftlichen Wegen oder Waldwegen kommt, sollte schon im Interesse der Verkehrssicherheit dafür sorgen, dass Verschmutzungen über das übliche Maß hinaus bereinigt werden. Unter Berücksichtigung der vorstehenden Gründe bitte ich Sie, den geplanten Erlass der Verordnung nicht als Überreglementierung anzusehen sondern als Mittel, Konflikten vorzubeugen. Ich wünsche Ihnen alles Gute! Ihr Bürgermeister Peer Schulze Ilmtal-Anzeiger - 2 - Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Bekanntmachung Allgemeinverfügung der Gemeinde Ilmtal zur Widmung des Ilmtal-Radweges in der Gemarkung Cottendorf auf dem Gebiet der Gemeinde Ilmtal. Der Gemeinderat Ilmtal hat mit Beschluss-Nr. 154/16 auf der Grundlage des § 6 Thüringer Straßengesetz die Widmung eines Abschnitts des Ilmtal-Radwanderweges beschlossen. 1. Bezeichnung der Verkehrsanlage: Ilmtal-Radwanderweg Katasterbezeichnung der vom Weg betroffenen Grundstücke: Gemarkung Dörnfeld, Flur 2, Flurstücke 1 und 56 Der Wegeabschnitt ist ca. 65 m lang und 2,50 m breit zzgl. der Bankette ausgebaut. Der Lageplan als Bestandteil des Widmungsbeschlusses kann im Bauamt der Gemeinde Ilmtal, Wassergasse 4, 99326 Ilmtal - Ortsteil Griesheim während der Dienstzeiten eingesehen werden. 2. Widmung: Der Gemeinderat Ilmtal verfügt die Widmung des in Nr. 1 benannten Abschnitts als sonstige öffentliche Straße nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thür StrG. Baulastträger des Weges ist die Gemeinde Ilmtal. 3. Widmungsbeschränkung: Der Benutzerkreis wird auf Radfahrer und Fußgänger beschränkt. 4. Begründung: Der betroffene Abschnitt gehört zum Ilmtal-Radwanderweg und wurde für den Gebrauch durch Radfahrer und Fußgänger ausgebaut. Damit liegt eine öffentliche Nutzung vor, für die der Weg nach ThürStrG zu widmen ist. Die Widmungsverfügung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Ilmtal, Wassergasse 2, 99326 Ilmtal - Ortsteil Griesheim einzulegen. Peer Schulze Bürgermeister Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal Zur nächsten öffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal lade ich Sie für Dienstag, den 19. April 2016 um 19:30 Uhr nach Griesheim „Besprechungsraum, Wassergasse 2“ ein. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den örtlichen Aushängen. Mit freundlichen Grüßen gez. Schulze Bürgermeister Beschlussübersicht der 13. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Ilmtal vom 01. März 2016 öffentlicher Teil: Beschluss- Nr. 147 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal stimmt der Aufnahme des Tagesordnungspunktes 10 - Beschluss Widmung Ilmtal-Radweg - aufgrund einer Dringlichkeit gemäß § 35 Abs. 5 Nr. 2 Thüringer Kommunalordnung zu. Beschluss- Nr. 148 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die geänderte Tagesordnung der heutigen GR-Sitzung. Beschluss- Nr. 149 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der GR-Sitzung vom 02. Februar 2016. Nr. 3/2016 Beschluss- Nr. 150 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal nimmt die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zustimmend zur Kenntnis. Beschluss- Nr. 151 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Ländlicher Wegebau in Großhettstedt“ zu vergeben. Beschluss- Nr. 152 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Ländlicher Wegebau in Ehrenstein“ zu vergeben. Beschluss- Nr. 153 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal ermächtigt den Bürgermeister, den Auftrag für die Planungsleistungen „Hochwasserschutzkonzept im Gemeindegebiet“ in Zusammenarbeit mit der Stadt Stadtilm zu vergeben. Beschluss- Nr. 154 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Widmung des Ilmtal-Radweges in der Gemarkung Cottendorf. Nicht öffentlicher Teil: Beschluss- Nr. 155 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Stundung einer Forderung Beschluss- Nr. 156 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt die Stundung einer Forderung. Beschluss- Nr. 157 / 16 Der Gemeinderat der Gemeinde Ilmtal beschließt den Verkauf eines Grundstücks in Ehrenstein. Beschlussübersicht der 8. Sitzung des Hauptausschusses der Gemeinde Ilmtal am 01. März 2016 öffentlicher Teil: Beschluss- Nr. 22 / 16 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die vorliegende Tagesordnung der heutigen HA-Sitzung. Beschluss- Nr. 23 / 16 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal bestätigt die Niederschrift der HA-Sitzung vom 24. November 2015. Nicht öffentlicher Teil: Beschluss- Nr. 24 / 16 Der Hauptausschuss der Gemeinde Ilmtal beschließt eine Personalangelegenheit. Mitteilung des Meldeamtes und Standesamtes Bekanntmachung Die Meldestelle und das Standesamt der Stadtverwaltung Stadtilm sind am Mittwoch, den 13.04.2016 geschlossen. gez. Schulze Bürgermeister Bekanntmachung Schließtag der Kindertageseinrichtung in Dörnfeld Die Kindertageseinrichtung in Dörnfeld ist am Montag, den 06. Juni 2016 wegen Weiterbildungsmaßnahmen geschlossen. gez. Schulze Bürgermeister Ilmtal-Anzeiger - 3 - Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha Gotha, 25.02.16 Flurbereinigungsverfahren Wümbach, Az. 1-3-0116 Ilm-Kreis I. Vorläufige Anordnung In dem Flurbereinigungsverfahren Wümbach, Ilm-Kreis, erlässt die Flurbereinigungsbehörde gemäß § 88 Nr.3 in Verbindung mit § 36 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2835), folgende vorläufige Anordnung 1. Auf der Grundlage des durch die Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha im Benehmen mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (TG) der Flurbereinigung Wümbach erstellten und mit Datum vom 18.12.2015 genehmigten Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG (Plan nach § 41 FlurbG) werden den bisher Berechtigten Besitz und Nutzung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke bzw. Teile der Grundstücke für den Bau gemeinschaftlicher Anlagen entzogen. Die TG der Flurbereinigung Wümbach, vertreten durch den Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Thüringen (VLF), wird mit Wirkung vom 02.05.2016 in den Besitz und die Nutzung der benötigten Flächen eingewiesen. Die Flächen sind in dem als Anlage 1 beigefügten Verzeichnis nachgewiesen, das Bestandteil dieser vorläufigen Anordnung ist. Der genaue Umfang der Inanspruchnahme ergibt sich aus den beigefügten Karten in verschiedenen Maßstäben (Anlage 2, Blatt 1 - 10), die ebenfalls Bestandteil dieser Anordnung sind. Je eine vollständige Ausfertigung dieser vorläufigen Anordnung mit Karten und Begründung liegt einen Monat lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung in den Flurbereinigungsgemeinden und angrenzenden Gemeinden in der Gemeindeverwaltung Wolfsberg in Gräfinau-Angstedt, in der Gemeindeverwaltung Ilmtal, Ortsteil Griesheim, in der Stadt Langewiesen, in der Gemeindeverwaltung Wipfratal, Ortsteil Branchewinda, in der Stadt Königsee-Rottenbach, in der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ in Gehren und in der Stadt Ilmenau während der Dienststunden zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. 2. Die Bestimmungen der Anordnung reichen bis zur Ausführung des Flurbereinigungsplanes (§ 61 FlurbG) oder bis zur vorzeitigen Ausführungsanordnung (§ 63 FlurbG) bzw. bis zur vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65 FlurbG). Für Grundstücke mit einer vorübergehenden Inanspruchnahme reicht diese Anordnung bis zur Beendigung der jeweiligen Baumaßnahme. II. Auflagen 1. Die TG der Flurbereinigung Wümbach hat sicherzustellen, dass die Nutzbarkeit der verbleibenden Grundstücksflächen während der Bauzeit durchgehend gewährleistet wird. 2. Soweit Einzäunungen beseitigt werden müssen, hat die TG der Flurbereinigung Wümbach die den betroffenen Nutzern verbleibenden Teilflächen neu einzuzäunen. 3. Während der Bauzeit sind von der TG sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, auch im Hinblick auf die Zufahrtsstraßen. 4. Nach Beendigung der Baumaßnahmen müssen die Wirtschaftswege, die als Zufahrts- und Baustraßen genutzt werden, von der TG der Flurbereinigung Wümbach wieder ordnungsgemäß hergerichtet werden. 5. Der Maßnahmenträger hat die entzogenen Flächen in der Örtlichkeit bis zum 01.08.2016 anzuzeigen. III. Entschädigung Etwaige Ansprüche auf Aufwuchsentschädigung, Nutzungsentschädigung oder Pachtaufhebungsentschädigung sind zwischen Nr. 3/2016 der Teilnehmergemeinschaft und dem jeweiligen Betroffenen unmittelbar zu regeln. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese vorläufige Anordnung kann innerhalb eines Monats nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 99867 Gotha einzulegen. Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. gez. Volker Hartmann stellv. Amtsleiter Anlage�1�zur�Vorläufigen�Anordnung�zum�02.05.2016,� Flurbereinigungsverfahren�Wümbach Az.�1�3�0116 Maßnahme Gemarkun g Flur� Flurstück Flurstücks� größe�in�(m²) dauerhaft� entzogen�(m²) 100 100 602 602 100 100 100 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 101 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 102 103 Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Langewiesen 3 3 3 3 3 2 2 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 4 5 5 5 4 4 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 5 6 18 597/2 597/1 72 73 94/1 227 229/5 627/1 679/149 1095/148 1094/148 1193/147 1192/147 745/147 744/147 146 145/2 145/1 917/144 916/144 1131/144 1130/144 143 1026/142 1025/142 650/2 649/4 649/1 644 643 203/2 204 205/1 205/2 206 207 208 209 210 211 212/1 215 216 217/2 1145/358 704/2 2147/3 5.456 314 1.300 4.100 2.150 199 298 5.657 3.250 3.505 3.505 2.335 2.335 4.670 4.670 9.080 4.670 4.660 6.836 6.837 3.418 3.419 3.500 2.924 2.923 579 421 1.588 4.214 2.190 850 3.400 1.750 1.750 2.800 2.990 3.990 3.500 290 3.000 2.293 1.000 2.100 5.709 3.636 578.904 3.521 3.893 314 363 309 vorübergehend� entzogen�(m²) 784 199 298 2.707 58 90 87 60 57 112 117 222 102 92 140 138 65 64 134 109 101 579 421 1.588 1.369 2.190 23 83 36 27 46 43 46 36 31 29 43 17 35 67 530 2.000 2.454 35 125 57 48 79 78 88 73 63 60 89 39 79 189 118 ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤ Impressum Amtsblatt der Gemeinde Ilmtal Herausgeber: Gemeinde Ilmtal; Verlag und Druck: Verlag + Druck Linus Wittich KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel: 0 36 77/ 20 50 - 0, Fax: 20 50 - 21, [email protected], www.wittich.de Verantwortlich für Anzeigen: David Galandt; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. 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Ilmtal-Anzeiger - 4 - Maßnahme Gemarkun g Flur� Flurstück Flurstücks� größe�in�(m²) dauerhaft� entzogen�(m²) vorübergehend� entzogen�(m²) 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 103 105 105 105 105 105 105 106 106 106 108 108 108 109 109 601 601 601 601 601 603 604 604 604 111�/�605 Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Langewiesen Langewiesen Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Wümbach Langewiesen Wümbach Wümbach Wümbach Langewiesen 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 18 16 16 16 16 16 16 4 4 4 4 4 4 11 15 5 5 5 5 5 16 5 5 5 15 1022 1021/4 1021/2 1020/2 1019/2 1019/4 1018 1017 1016 1015 1014 1013 1012 1011/2 1011/1 1010/1 1009 1269/1008 2223/1008 2222/1008 1007 1006 1005/1 1682/851 1683/851 852/2 853 854 855 636/1 260/4 260/3 625 151 152 1966 2080 863/439 862/439 438 437/3 437/2 860 1065�/�347 657 749�/351 652�/�1 2.624 1.682 1.681 2.806 3.588 3.659 1.504 1.885 1.548 1.426 1.786 1.153 1.468 3.171 2.534 2.534 1.055 3.265 1.632 1.632 3.233 4.671 1.863 2.025 2.025 1.372 1.168 1.878 2.266 3.353 5.000 7.600 3.675 5.010 3.250 1.915 8.330 3.850 3.850 7.760 5.790 5.790 8.175 3.367 3.260 3.964 3.820 10 18 20 32 40 221 27 33 27 25 34 23 27 62 50 48 18 66 27 22 33 18 39 49 52 82 105 515 57 67 54 46 63 40 48 105 83 80 30 104 49 50 96 138 13 78 162 275 174 172 69 38 341 162 249 262 232 1.915 5.971 40 407 1.100 554 135 8.175 339 20 501 195 141 354 Nr. 3/2016 Maßnahme Gemarkun g Flur� Flurstück Flurstücks� größe�in�(m²) dauerhaft� entzogen�(m²) vorübergehend� entzogen�(m²) 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 111�/�605 607 607 607 607 607 607 607 607 607 609 609 609 609 611 611 611 611 611 611 611 Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Langewiesen Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt Gräfinau�Angstedt 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 18 18 18 18 18 18 18 18 18 16 16 16 16 2 2 2 2 2 2 2 652�/�2 653 681 682 684�/�1 684�/�2 685 686 687�/�1 687�/�2 690�/�4 690�/�9 1877�/�683 1878�/�683 1879�/�683 2076 2082�/�690 2083�/�690 1121 1122 1123/1 1123/2 1123/3 1124 2157 1772/1125 1773/1125 1869/830 1870/830 2272/831 2273/831 299 300 387/301 388/301 389/301 379/302 380/302 4.022 2.232 3.000 5.163 6.477 6.622 1.778 3.532 4.772 4.343 1.231 653 2.137 2.138 2.137 6.614 2.804 2.804 4.606 2.997 3.737 701 3.036 7.895 443 4.151 4.151 2.754 2.754 2.500 5.020 4.000 8.220 4.545 4.545 3.030 5.673 5.673 256 147 239 370 452 447 105 232 302 268 76 19 159 156 153 82 98 57 92 142 174 172 41 89 116 105 27 7 62 60 59 31 150 552 1.858 152 805 1.650 527 1.491 3.972 323 950 284 460 2.754 2.500 441 690 1.400 730 666 450 815 350 73 Seite�2 Seite�3 Mitteilungen Einladung aller Bürger der Ortschaft Dienstedt - Hettstedt Zu einer Bürgerversammlung am Dienstag, 05.04.2016 um 19:30 Uhr auf den Saal der Gaststätte „Goldener Löwe“ in Dienstedt. Folgende Themen sind geplant: 1. Abwasserbeseitigungskonzept 2. Hochwasserschutz 3. Baumaßnahmen in den Orten 4. Windkraftanlagen 5. Gemeindefussion mit Stadtilm 6. Sonstiges Zu dieser Veranstaltung ist der Bürgermeister Herr P. Schulze und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung mit eingeladen. Karl-Heinz Maar - Ortsteilbürgermeister - Ortsteilrat Griesheim/Hammersfeld - Der Ortsteilbürgermeister - Einladung Am Dienstag, den 29.03.2016 um 19.30 Uhr findet die öffentliche Sitzung des Ortsteilrates Griesheim/ Hammersfeld im Beratungsraum der Gemeindeverwaltung Ilmtal statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Bestätigung der Tagesordnung 2. Protokollkontrolle 3. Auswertung der Gemeinderatssitzung 4. Anfragen und Anliegen der Bürger 5. Gebietsreform 6. Informationen,Sonstiges Griesheim, 17.03.2016 Ortsteilbürgermeister Die Gemeinde Ilmtal vermietet in: Behringen, 1-Raum Erdgeschosswohnung, 43,10 m2 Großliebringen, 1-Raum Dachgeschosswohnung, 32,28 m2 Besichtigungstermine über die BC Hausverwaltung GmbH 0361 / 3402720 oder das Bau- und Ordnungsamt 03629 / 8305-22 Schulze Bürgermeister Herzliche Glückwünsche im Monat März 2016 Gösselborn Bochotzki, Heinz Traßdorf Zentgraf, Rita am 14.03. zum 75. Geburtstag am 08.03. zum 75. Geburtstag Ilmtal-Anzeiger - 5 - Neues Gutachten zu Wildschäden im Wald Außenaufnahmen beginnen im Forstamt Erfurt-Willrode Willrode, 26.02.2016: Im Forstamt Erfurt-Willrode beginnen ab Ende März die Außenaufnahmen für das neue Verbiss- und Schälschadensgutachten im Wald, das landesweit erstellt wird. „Das Gutachten ist wichtig, um bei der kommenden Abschussplanung die Wilddichten so einzuregulieren, dass sie zur Tragfähigkeit der Waldlebensräume passen“, erklärt Forstamtsleiter Dr. Chris Freise. Das neue Verbiss- und Schälgutachten soll die Grundlage für ein ausgewogenes Verhältnis der vorkommenden Schalenwildarten (Reh-, Dam-, Muffel- oder Rotwild) in den natürlichen Lebensräumen sein. Die angestrebte Schalenwilddichte soll mit den nächsten 3 Jahres Abschussplänen so reguliert werden, dass sich in den jeweiligen Waldgesellschaften die Hauptbaumarten natürlich verjüngen können. Das bedeutet, dass die neuen Abschusspläne besonders dort greifen sollen, wo bestimmte Schwellen von Verbiss- und Schälschäden merklich überschritten werden. Im Thüringer Forstamt Erfurt-Willrode erfolgen die Außenaufnahmen ab Ende März mit einem festen Aufnahmeteam an repräsentativ abgeleiteten Probepunkten. Im Vorfeld werden die betroffenen Jagdgenossenschaften informiert. Nr. 3/2016 Waldbesitzer und Jäger können an den Außenaufnahmen teilnehmen, um sich gemeinsam vor Ort einen unmittelbaren Eindruck über die aktuelle Verbiss- und Schälsituation in ihrem Waldgebiet zu verschaffen. „Ein Anruf im Forstamt reicht, um den Stichprobentermin im eigenen Gebiet oder der Nähe zu erfahren. Wir wollen das Gutachten so transparent wie möglich erarbeiten“, erläutert Freise. Bereits in den Vorjahren wurde das Angebot zum fachlichen Austausch rege genutzt. Schalenwildeinfluss kann zum Ausfall einzelner Arten in der Waldverjüngung führen, die von Rehen, Mufflons oder Hirschen schlichtweg aufgefressen werden. „Leider trifft das oft die seltenen Baumarten wie Weißtanne und Eiche zuerst, die wichtig für die Klimastabilität unserer Wälder sind“, sagt Freise. Durch das so genannte Schälen der Rinde von Nadelbäumen werde deren Holz entwertet. Beides könne für Waldbesitzer zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Daher erstellen die Thüringer Forstämter nach § 32 (1) Thüringer Jagdgesetz (ThJG) als untere Forstbehörde einen forstlichen Fachbeitrag zur Abschussplanung. Die Ergebnisse des Gutachtens sind dann von den unteren Jagdbehörden bei der Erstellung der neuen Abschusspläne für die nächsten drei Jahre zu beachten. Dr. Freise Forstamtsleiter Informationen aus den Ortschaften An alle Einwohner von Singen, auch wenn der Winter uns dieses Jahr wieder einmal weitestgehend verschont hat, ist doch im Ort einiges zu tun. Deshalb wollen wir uns wieder zum traditionellen gemeinsamen Frühjahrsputz treffen. Auch die jüngeren Einwohner sind natürlich recht herzlich eingeladen. Wir treffen uns am: Samstag, dem 23. April 2016 um 8.30 Uhr auf dem Anger. Über zahlreiche Helfer würden wir uns wieder freuen. Sorgen wir zusammen dafür, dass Singen ein schöner und attraktiver Ort bleibt. Im Anschluss an den Frühjahrsputz gibt es für alle Teilnehmer als Dankeschön Bratwürste und Getränke. Im Namen des Ortsteilrates gez. Markus Rausch Ortsteilbürgermeister Die Projektgruppe „Neugestaltung des Spielplatzes“ trifft sich zu Ihrer nächsten Sitzung am 20. April 2016 um 19.30 Uhr im alten Gemeindebüro in Singen. Alle interessierten Bürger sind herzlich eingeladen. Markus Rausch Ortsteilbürgermeister Informationen der Jagdgenossenschaften Jagdgenossenschaft Dörnfeld - Cottendorf Einladung zur Mitgliederversammlung Do. 14.04.2016, Beginn 19:00 Uhr in der Bauernstube - Saal Dörnfeld Tagesordnung: 1 Eröffnung und Begrüßung 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit 3 Bekanntgabe der Tagesordnung - Beschlussfassung 4 Bericht Jagdvorstand 5 Bericht Jagdpächter 6 Bericht Rechnungsprüfer 7 Entlastung Jagdvorstand - Beschlussfassung 8 Verwendung der Rücklagen – Beschlussfassung 9 Verwendung des Reinertrages - Beschlussfassung 10 Diskussion und Beschlussfassung zum Haushaltsplan Ilmtal-Anzeiger - 6 - 11 Wahl eines Wahlleiters 12 Neuwahlen des Vorstandes 13Sonstiges Vor Ausübung seiner Rechte und Pflichten hat jeder Jagdgenosse das Eigentum mittels Grundbuchauszug nachzuweisen. Es stehen noch einige, lange Verstorbene im Grundbuch, die aktualisiert werden müssen. gez. Peer Schulze Bürgermeister Gemeinde Ilmtal Notvorsteher Jagdgenossenschaft Gösselborn Einladung Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Gösselborn lädt alle Grundeigentümer (Jagdgenossen) am Freitag, den 29.04.2016, um 18:30 Uhr zur Mitgliederversammlung in das Sportlerheim in Niederwillingen ein. Tagungsordnung: 1. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2015/2016 2. Bericht des Rechnungsführers 3. Abstimmung zur Entlastung des Jagdvorstandes sowie des Rechnungsführers 4. Informationen zum Jagdpachtverhältnis für das Jagd-Jahr 2015/2016 5. Aussagen des Jagdpächters zu den bisher erfolgten jagdlichen Aktivitäten 6. Erläuterung und Diskussion zu den Berichten sowie Beschlussfassung der Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht 7. Auszahlung der Jagdpacht (Bei Grundbesitzänderungen sind aktuelle Grundbuchauszüge mitzubringen, da sonst keine Auszahlung möglich ist.) 8. Sonstiges Anschließend findet das alljährliche Jagdessen statt. Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind hiermit herzlich eingeladen. Friedhelm Schubert Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Döllstedt EINLADUNG Der Jagdvorstand der Jagdgenossenschaft Döllstedt lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 08.04.2016 um 19.00 Uhr in das Gasthaus Kellner herzlich ein. Tagesordnung: 1.Begrüßung 2. Bericht über das Jagdjahr 2015 / 2016 3.Kassenbericht 4. Entlastung des Vorstandes für das Jagdjahr 2015 / 2016 5. Diskussion und Sonstiges 6. Abendessen Norbert Willig Jagdvorsteher Jagdgenossenschaft Singen - Jagdvorstand - Einladung Hiermit laden wir alle Jagdgenossen zur Jahreshauptversammlung am Freitag, den 08.04.2016 um 18.30 Uhr in den Saal zu Singen ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung durch den Jagdvorsitzenden Herrn Arnold 2. Rechenschaftsbericht des Kassierers 3. Bericht der Revisionskommission 4. Entlastung des Kassierers und des Vorstandes Nr. 3/2016 5. Rückblick auf die letzte Jagdsaison mit anschließender Diskussion 6. Wahl des Jagdvorstandes 7. Aktuelle Probleme 8. Auszahlung der Jagdpacht (fehlende Grundbuchauszüge mitbringen - sonst keine Auszahlung möglich) Anschließend gemütliches Beisammensein Um pünktliches Erscheinen wird gebeten. Die Teilnahme (wegen Essensbestellung) bitte bis zum 01.04.2016 bei Herrn Arnold (Tel. 03629/4887) mitteilen. Jagdgenossenschaft Vorstand 99326 Singen Jagdgenossenschaft Kleinliebringen Einladung Die Jagdgenossenschaft Kleinliebringen lädt alle Jagdgenossen zur Mitgliederversammlung am Freitag, den 15.04.2016 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Kleinliebringen ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Vorstandes zum Jagdjahr 2015 3. Bericht des Schatzmeisters 4. Bericht der Revisionskommission 5. Entlastung des Vorstandes/ Schatzmeisters 6. Beschluss Auszahlung der Jagdpacht 7. Beschluss Haushaltsplan 2016 8. Bericht der Jäger/ Diskussion 9. Auszahlung der Jagdpacht/Rohertrag Der Vorstand Jagdgenossenschaft Dienstedt - Oesteröda In der Mitgliederversammlung vom 25.02.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Beschluss: Entlastung des Vorstandes und der Kassiererin einstimmig 2. Beschluss: Verwendung des Reinertrages, Auszahlung aller 5 Jahre - einstimmig 3. Beschluss: Abstimmung über eine Stichwahl - einstimmig angenommen 4. Beschluss: Antrag auf 2 Pächter pro Jagdbogen zu zulassen - wurde mit Stimmen- und Flächenmehrheit zugestimmt 5. Beschluss: Haushaltsplan 2016 - einstimmig Karl-Heinz Maar - Jagdvorsteher - Jagdgenossenschaft Niederwillingen / Traßdorf Schmiedegasse 1 99326 Ilmtal, OT Niederwillingen Bekanntmachung der von Mitgliederversammlung am 17.02.2016 gefassten Beschlüsse 1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Besorgung der Geschäfte des Schriftführers dem Vorstandsmitglied Frau Karin Huck zu überragen. 2. Die Mitgliederversammlung beschließt die Besorgung der Geschäfte des Kassenführers dem Vorstandsmitglied Frau Regina Knoll zu überragen. 3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Pachtpreise für die Neuverpachtung der Reviere 4. Die Mitgliederversammlung beschließt die Ergänzung der Pachtbedingungen und Grenzänderungen zwischen den Revieren 2 und 4. 5. Die Mitgliederversammlung beschließt Verfahrensweisen bei den Beschlüssen zur Vergabe der Jagdbögen 6. Die Mitgliederversammlung beschließt: der Jagdbogen (Revier) 1 „Niederwillinger Höhe“ wird an Herrn Frank Wiegand verpachtet. 7. die Mitgliederversammlung beschließt: Ilmtal-Anzeiger - 7 - der Jagdbogen (Revier) 2 „Niederwillingen / Oberwillingen“ wird an die Pächtergemeinschaft Herr Dominique Kirsten, Herr Kai Löchner verpachtet. 8. die Mitgliederversammlung beschließt: der Jagdbogen (Revier) 3 „Oberwillingen / Traßdorf“ wird an die Jagdgesellschaft (GbR) Herr Lothar Hinz, Dirk Quednau verpachtet. 9. Der Beschlussantrag Nr. 9, Verpachtung des Jagdbogens (Revier) 3 an die Jagdgemeinschaft Herr Jens Otto, Herr Jens Seiner wird abgelehnt. 10.die Mitgliederversammlung beschließt: der Jagdbogen (Revier) 4 „Behringer“ wird an Herr Jens Eichenberg verpachtet. Niederwillingen, den 18.02.2016 Der Vorstand Veranstaltungen Veranstaltungen März bis Juni 2016 März Sa, 26.03.16 Sa, 26.03.16 Sa, 26.03.16 Ostereierschießen Schießstand Niederwillingen Osterfeuer in Behringen Osterfeuer auf dem Waidrasen in Dienstedt Nr. 3/2016 Blutspende in Großliebringen Der Traditionsverein Deube e.V. und das Institut für Transfusionsmedizin Suhl laden zur Blutspende in Großliebringen ein Freitag, 29. April 2016 von 17:00 bis 19:00 Uhr Sportlerheim, Am Sportplatz Werden auch Sie Blutspender. Mit Ihrer Blutspende helfen Sie Menschen in Not! Vielleicht bringen Sie sogar Freunde oder Bekannte mit zum Blutspendetermin! Werden Sie Lebensretter denn Blutspenden lohnt sich! Reichhaltiger Spenderimbiss, kostenfreie Blutgruppenbestimmung, persönlicher Unfallhilfe- und Blutspenderpass, Gesundheitscheck zu jeder Blutspende, regelmässige Aktionen und viele weitere Überraschungen warten auf Sie. Blutspendepass und Personaldokument (mit Lichtbild) nicht vergessen! Institut für Transfusionsmedizin Suhl gGmbH Albert-Schweitzer-Straße 15, 98527 Suhl, Telefon 03681 373-0 Blutspendetermine und Spendeorte der nächsten 4 Wochen: www.BLUTSPENDE123.DE Informationen zur Plasmaspende: www.PLASMASPENDE123. DE Alle Blut- und Plasmaderivate werden im eigenen Unternehmen in Suhl /Thüringen verarbeitet! „Mc Pomm“ ... mit dem Kanu nach Mirow - wo? April Sa, 09.04.16 Sa, 23.04.16 Fr, 29.04.16 Fr, 29.04.16 Sa, 30.04.16 Sa, 30.04.16 Sa, 30.04.16 Frühjahrspokal Schießstand Niederwillingen Jürgen Kerth in Kleinhettstedt Blutspende in Großliebringen Maibaumsetzen in Oberwillingen Maibaumsetzen in Niederwillingen Maibaumsetzen in Dienstedt Maifeuer in Dörnfeld DIREKT e. V. feat. Jugendpflege Wipfratal / Jugendpflege Ilmtal Mai Do, 05.05.16 Sa, 14.05.16 bis So, 15.05.16 Mo, 16.05.16 Sa, 21.05.16 So, 22.05.16 Himmelfahrt am Schießstand in Niederwillingen Pfingstsportfest in Griesheim Mühlentag Kunst- und Senfmühle Kleinhettstedt Dorffest in Oberwillingen Frühlingssingen in Dienstedt Juni Sa, 04.06.16 Fr, 10.06.16 bis Sa, 11.06.16 Sa, 18.06.16 Sa,18.06.16 Fr, 14.06.16 Fr, 24.06.16 oder Sa, 25.06.16 Sa, 25.06.16 So, 26.06.16 26. Juni - 02. Juli 2016 7. - 10. Klasse Pranx & Eule Müller in Kleinhettstedt 150 Jahre FFW Dienstedt Sonnenwendfeuer in Behringen Jungtierschau mit Kanin - Hopp in Dienstedt Sonnenwendfeuer in Dienstedt Straußenlauf - Rund um Hettstedt Straßenfest in Cottendorf Sommerfest auf der Straußenfarm in Kleinhettstedt Weitere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie im Veranstaltungsplan auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal - www.gemeinde-ilmtal.de -. Möchten Sie Veranstaltungen, Fotos oder aktuelle Informationen, die die Gemeinde Ilmtal betreffen, hier oder auf der Internetseite der Gemeinde Ilmtal - www.gemeinde-ilmtal.de - veröffentlichen? Dann wenden Sie sich an: Michael Albrecht Telefon: 03629/830514 oder [email protected] Alter: 12 - 16 Jahre Unterkunft: in Zelten Blockhütten (8 Betten) Schlechtwetterschutz Aktionsmöglichkeiten: kleine, mittlere und große Kanutour, Baden ohne Ende & ohne Badekappe (Schwimmer), Wanderungen mit Taucherbrille zu den klaren Seen, mit dem Schlafsack ins Autokino Tischtennis, Wikingerschach-Pokal, Fußball vs. Ju-Tours Verpflegung: alles was uns schmeckt & wir selber machen können oder müssen Preis: 185,00 € Merkblatt für die Eltern!!! Hiermit möchten wir Ihnen einige Informationen zur Ferienfreizeit „Forsthof Schwarz“ im Zeitraum vom 26. Juni - 02. Juli 2016 geben. Der „Forsthof Schwarz“ ist ausgestattet als Jugendzeltplatz in der Mecklenburgischen Seenplatte, direkt am Vilzsee (nähe Mirow). Die Unterbringung erfolgt in eigenen Zelten/Blockhütten, was die Mitnahme von eigenem Schlafsack und Isomatte erforderlich macht. Im Notfall kann beides auch im Jugendklub entliehen werden. Bitte rechtzeitig auf die Mitarbeiter*innen zugehen, ansehen und ansprechen. Die Verpflegung übernimmt die Gruppe selbst und wird in Absprache mit den Teilnehmer*innen organisiert. Weiterhin sind auf dem Gelände ausreichend Toiletten (ein Busch) und Waschgelegenheiten (ein See) vorhanden. Duschmarken werden von den Betreuern zur Verfügung gestellt. Ilmtal-Anzeiger - 8 - Bei Verlust von Geld, Wertgegenständen, Kleinelektronik oder mutwilliger Beschädigung übernimmt der DIREKT e. V. /Jugendpflege Wipfratal / Jugendpflege Ilmtal keine Haftung. Unbedingt erforderlich sind: - Verpflegung für die Hinfahrt (ca. 5 Stunden) -Krankenversicherungskarte - wetterfeste Kleidung und ausreichend Wechselsachen - Badesachen, Badelatschen, Taucherbrille (Schwimmer) - kleiner Rucksack und kleines Taschengeld -Medikamente - Sonnen- und Insektenschutz Unsere Anschrift lautet: Forsthof Schwarz 17252 Schwarz Gruppe „DIREKT e. V. / Jugendpflege Wipfratal“ / Jugendpflege Gemeinde Ilmtal Nr. 3/2016 Wer es etwas entspannter mag, der findet beim „Ferienspaß im Erzgebirge“ Gleichgesinnte mit denen es Riesenspaß macht, im Erlebnisbad über die 80 Meter Rutsche zu düsen, einen großen Showabend zu genießen, kreativ zu sein beim Gestalten eines Mittelaltertages mit Ponyreiten, Ritterspielen, Bogenschießen… Längst hat es sich bei Kindern und Jugendlichen herumgesprochen: In der „Grüne Schule grenzenlos“. geht es auch sportlich zu. Zehn Tage sind dafür reserviert. Neben verschiedenen Ballspielen, Inlineskaten, Badminton und Spaßolympiade gibt es Anleitung in Selbstverteidigung. Vom 24. Juli bis 03. August. Dass Baden und Disco, Kino und Spiele unbedingt zu allen Ferienprogrammen gehören, ist genauso selbstverständlich wie die Nächte am Lagerfeuer und ein zünftiges Abschlussfest. Infos: „Grüne Schule grenzenlos“ e.V.; Zethau 93; 09619 Mulda www.gruene-schule-grenzenlos.de oder Tel.:0373208017-0 Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jeder Zeit persönlich oder Tel. 03628/6609760 oder 03629/668617 zur Verfügung. Rückmeldung und Anzahlung (100 €) bis spätestens 29. April 2016! Traumhafte und erlebnisreiche Ferienlager im Erzgebirge Wohin in den Sommerferien? Natürlich in ein Ferienlager! Abenteuer bestehen, neue Freunde gewinnen, Natur erleben und sich sportlich betätigen. All das ist in der Kinder- und Jugendbegegnungsstätte „Grüne Schule grenzenlos“ in Zethau möglich. Wer wollte nicht schon einmal als Akrobat, Clown oder Zauberkünstler in einem richtigen Zirkuszelt auftreten? Kein Problem! Ihr bekommt euren Auftritt im farbenprächtigen Kostüm und vor großem Publikum. Richtige Akrobaten vom Zirkus Dreamland geben euch vorher Anleitung und Unterstützung. Termin: 17. bis 23. Juli 2016 Vereine und Verbände Waldholzgenossenschaft Gösselborn Einladung Zu der am Freitag, den 29.04.2016 stattfindenden Jahreshauptversammlung der Waldgenossenschaft Gösselborn laden wir alle Mitglieder herzlich ein und erwarten Ihre vollzählige Teilnahme. Tagungsort: Sportlerheim in Niederwillingen Beginn: 17:00 Uhr Für naturinteressierte Kinder ist ein Wildniscamp eine gute Wahl. Am Felsen klettern, mit Falken und Eulen auf Augenhöhe in einer Falknerei; Wald erkunden bei Tag und bei Nacht, Sterne beobachten; Lagerfeuernächte und über diese Abenteuer noch einen eigenen Film drehen. Das ist nur ein Teil der Wildnisabenteuer vom 03. bis 09 und 10. bis 15. Juli 2016. Tagungsordnungspunkte: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht des Vorstandes der Waldgenossenschaft 3. Bericht des Kassenführers 4. Entlastung des Vorsitzenden und des Kassenführers 5. Waldbauliche Maßnahmen für das Wirtschaftsjahr 2016/2017 (Holzeinschlag, Pflegemaßnahmen) und Erläuterung 6. Diskussion + Verschiedenes Der Vorstand Friedhelm Schubert Ilmtal-Anzeiger - 9 - Waldgenossenschaft „Lieberain Großliebringen“ Einladung Zur Mitgliederversammlung der Waldgenossenschaft „Lieberain“ sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen. Termin: Freitag 08.04.2016 Zeit: 19:00 Uhr Ort: Gaststätte Linse Großliebringen Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Abendessen 3. Rechnungslegung 4. Bericht der Revisionskommission 5. Entlastung des Vorstandes 6. Bericht Plan Waldbewirtschaftung 2016 7. Verwendung der Mittel 8. Sonstiges Wir weisen darauf hin, dass bei Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung sofort eine neue Mitgliederversammlung einberufen werden kann, die dann unabhängig von der anwesenden Mitgliederzahl beschlussfähig ist. Wem es nicht möglich ist, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, dem wird empfohlen, sich durch ein anderes Mitglied mit einer schriftlichen Vollmacht vertreten zu lassen. Der Vorstand Ute Gebser Kirchliche Nachrichten Pfarramt Griesheim Veranstaltungen im April Gottesdienste: 10. April - Miserikordias Domini 10.00 Uhr Gottesdienst in Griesheim 13.00 Uhr Gottesdienst in Singen 14.30 Uhr Gottesdienst in Gösselborn 16.00 Uhr Familiengottesdienst in Großliebringen für alle Deubedörfer 17. April - Jubilate 13.00 Uhr Gottesdienst in Döllstedt 24. April - Kantate 08.45 Uhr Gottesdienst in Cottendorf 10.00 Uhr Gottesdienst in Dörnfeld 13.00 Uhr Gottesdienst in Kleinliebringen 14.30 Uhr Gottesdienst in Ehrenstein Gemeindenachmittage: - Dienstag, 12. April, 14.30 Uhr Dörnfeld - Donnerstag, 14. April, 14.30 Uhr Singen - Mittwoch, 20. April, 15.00 Uhr Griesheim - Donnerstag, 21. April, 15.00 Uhr Großliebringen Kindernachmittage: - Mittwoch, 13. und 27. April, jeweils 16.00 Uhr Pfarrhaus Griesheim - jeden Dienstag 14.20 Uhr Kindertreff im Gemeindehaus Singen Junge Gemeinde - Samstag, 30. April 16.00 Uhr Pfarrhaus Singen, zum Weltgebetstag Frauenkreis - Dienstag, 5. April, 19.30 Pfarrhaus Singen Christliche Landfrauen - Mittwoch, 20. April, 20.00 Uhr im Pfarrhaus Griesheim Sprechzeit im Pfarrhaus Griesheim jeden Mittwoch von 9 - 12 Uhr. Das Gemeindebüro in Singen ist am Dienstag, 19. April, von 17.00 - 18.00 Uhr geöffnet. Nr. 3/2016 Smartphonebesitzer können sich eine kostenlose GemeindeApp herunterladen. Sie ist immer aktuell! Suchen Sie in Ihrem Store nach „Griesheim“ oder fragen Sie im Pfarramt nach! Monatsspruch für April: „Ihr seid ein auserwähltes Volk. Ihr seid eine königliche Priesterschaft, Gottes heiliges Volk, sein persönliches Eigentum. So seid ihr ein lebendiges Beispiel für die Güte Gottes, denn er hat euch aus der Finsternis in sein wunderbares Licht gerufen..“1. Petrus 2, 9 Von einer älteren Frau las ich, dass sie nach ihrer Gewohnheit denn sie war früher sehr arm - immer noch die Mülltonnen nach etwas Verwertbarem durchsuchte. Das Unfaßbare daran war, sie hatte kürzlich überraschend ein großes Erbe angetreten. Das meint wohl Petrus, wenn er uns darauf hinweist, als Christen nicht so zu leben, als hätten wir keinen Trost, keine Geborgenheit, keine Vergebung und keine Zukunft. Die Auferstehung von Jesus ist geschehen! Ihr Pfarrer Thomas Walther Pfarramt Griesheim Pfarrer Thomas Walther Stadtilmer Str. 7 99326 Ilmtal, OT Griesheim Tel.: 03629-802364 Fax: 03629-7756475 Gottesdienste der Evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde Stadtilm und Nachbargemeinden 10.04.2016 - Misericordias Domini 09.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen 10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm 17.04.2016 - Jubilate 09.00 Uhr Gottesdienst in Oberwillingen 10.00 Uhr Gottesdienst in Stadtilm 24.04.2016 - Kantate 10.00 Uhr Gottesdienst mit Konfirmandenprüfung in Oberilm 01.05.2016 - Rogate 09.00 Uhr Gottesdienst in Behringen 10.00 Uhr Gottesdienst in Niederwillingen 13.00 Uhr Gottesdienst in Großhettstedt Ihr Pfarrer Dr. Reichelt Johann-Sebastian-Bach-Straße 9 99326 Stadtilm Nächster Redaktionsschluss Mittwoch, den 20.04.2016 Nächster Erscheinungstermin Freitag, den 29.04.2016