Emissionsbedingungen - Zertifikate

Transcription

Emissionsbedingungen - Zertifikate
Emissionsbedingungen
§1
Form und Nennbetrag
1.
Die von der Landesbank Berlin -Girozentrale-, Berlin, (die
“Emittentin”) begebende Emission ist eingeteilt in auf den Inhaber
lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen
im Nennbetrag von je EUR 1.000,--.
2.
Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind für die
gesamte Laufzeit in einer auf den Inhaber lautenden Globalurkunde
(die “Globalurkunde”) ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der
Clearstream Banking AG (die “Clearstream AG“) hinterlegt wird.
3.
Die Lieferung effektiver Schuldverschreibungen oder Zinsscheine
kann nicht verlangt werden. Den Inhabern der Schuldverschreibungen (die “Gläubiger“) stehen Miteigentums anteile an
der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und
Bestimmungen der Clearstream AG übertragen werden können.
4.
Die Clearstream AG wird ermächtigt, den in dieser Urkunde
verbrieften Emissionsbetrag bis zu der angegebenen Höhe anhand
von CASCADE-Einlieferungen zu valutieren bzw. aufgrund von
CASCA DE-Revalutierungen/-Auslieferungen zu reduzieren.
Der reduzierte Betrag dieser Globalurkunde ist aus dem letzen
Depottagesauszug ersichtlich und ergibt sich aus der aktuellen
EDV-Dokumentation der Clearstream AG.
5.
Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei
vertretungsberechtigten Personen der Emittentin.
§2
Verzinsung
1.
Die Schuldverschreibungen werden wie folgt verzinst:
vom 11.11.2005 bis 13.11.2006 mit 3,55% p.a. (act/act, adjusted,
modified following); Kupontermin: 13.11.2006
vom 13.11.2006 bis 12.11.2007 mit 5,00% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following);
Mindestverzinsung: 1,50% p.a.
Kupontermin: 12.11.2007
vom 12.11.2007 bis 11.11.2008 mit 5,10% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following);
Mindestverzinsung: 1,50% p.a.
Kupontermin: 11.11.2008
vom 11.11.2008 bis 11.11.2009 mit 5,20% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following);
Mindestverzinsung: 1,50% p.a.
Kupontermin: 11.11.2009
vom 11.11.2009 bis 11.11.2010 mit 5,30% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following);
Mindestverzinsung: 1,50% p.a.
Kupontermin: 11.11.2010
vom 11.11.2010 bis 11.11.2011 mit 5,40% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following);
Mindestverzinsung: 1,50% p.a.
Kupontermin: 11.11.2011
Zinsfeststellungstag
ist der zweite Geschäftstag vor dem
jeweiligen Kupontermin, wobei „Geschäftstag“ im Sinne dieser
Emissionsbedingungen einen Tag meint, an dem TARGET zur
Verfügung steht.
2.
Die Verzinsung endet mit Ablauf des Fälligkeitstages. Das gilt auch
dann, wenn die Leistung nach § 193 BGB bewirkt wird.
§3
Fälligkeit, Kündigung
1.
Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich § 2 Abs. 2 am
kalendermäßig bestimmten Fälligkeitstag der Rückzahlung zum
Nennbetrag zurückgezahlt.
2.
Die Schuldverschreibungen sind für Gläubiger unkündbar. Eine
Tilgung freihändig erworbener Anteile ist jederzeit möglich.
3.
Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibung gemäß der
folgenden Tabelle zu kündigen und jeweils zum Nennbetrag
zurückzuzahlen:
Kündigungstag
Vorzeitiger Rückzahlungstag
6. November 2006
13. November 2006
5. November 2007
12. November 2007
4. November 2008
11. November 2008
4. November 2009
11. November 2009
4. November 2010
11. November 2010
Eine vorzeitige Rückzahlung schließt spätere Zahlungen aus.
§4
Zahlungen
Sämtliche gemäß den Emissionsbedingungen zahlbaren Beträge sind
von der Emittentin an die Clearstream AG zwecks Gutschrift auf die
Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Gläubiger
zu zahlen.
§5
Bekanntmachungen
Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen
werden in einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörse
veröffentlicht, an der die Schuldverschreibungen zum Börsenhandel
zugelassen sind.
§6
Begebung weiterer Schuldverschreibungen
Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der
Gläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in
der Weise zu begeben, dass sie mit diesen Schuldverschreibungen
zusammengefasst werden, eine einheitliche Schuldverschreibung mit
ihr bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff “Schuldverschreibung“ umfasst im Fall einer solchen Er höhung auch solche
zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen.
§7
Anwendbares Gericht, Gerichtsstand
1.
Form und Inhalt der Schuldverschreibung, die Rechte und
Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder
Hinsicht nach deutschem Recht.
2.
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen
Emissionsbedingungen geregelten Angelegenheiten ist Berlin,
Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
§8
Sonstiges
Im Übrigen gelten die auf der Vorderseite der Globalurkunde
abgedruckten Bedingungen. Begriffe, die nicht in diesen
Emissionsbedingungen definiert sind, haben die Bedeutung, die sich
aus ihrer Verwendung auf der Vorderseite der Globalurkunde ergibt.