Emissionsbedingungen - Zertifikate
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Emissionsbedingungen - Zertifikate
Emissionsbedingungen §1 Form und Nennbetrag 1. Die von der Landesbank Berlin -Girozentrale-, Berlin, (die “Emittentin”) begebende Emission ist eingeteilt in auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,--. 2. Die Schuldverschreibungen samt Zinsansprüchen sind für die gesamte Laufzeit in einer auf den Inhaber lautenden Globalurkunde (die “Globalurkunde”) ohne Zinsscheine verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG (die “Clearstream AG“) hinterlegt wird. 3. Die Lieferung effektiver Schuldverschreibungen oder Zinsscheine kann nicht verlangt werden. Den Inhabern der Schuldverschreibungen (die “Gläubiger“) stehen Miteigentums anteile an der Globalurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der Clearstream AG übertragen werden können. 4. Die Clearstream AG wird ermächtigt, den in dieser Urkunde verbrieften Emissionsbetrag bis zu der angegebenen Höhe anhand von CASCADE-Einlieferungen zu valutieren bzw. aufgrund von CASCA DE-Revalutierungen/-Auslieferungen zu reduzieren. Der reduzierte Betrag dieser Globalurkunde ist aus dem letzen Depottagesauszug ersichtlich und ergibt sich aus der aktuellen EDV-Dokumentation der Clearstream AG. 5. Die Globalurkunde trägt die eigenhändige Unterschrift von zwei vertretungsberechtigten Personen der Emittentin. §2 Verzinsung 1. Die Schuldverschreibungen werden wie folgt verzinst: vom 11.11.2005 bis 13.11.2006 mit 3,55% p.a. (act/act, adjusted, modified following); Kupontermin: 13.11.2006 vom 13.11.2006 bis 12.11.2007 mit 5,00% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following); Mindestverzinsung: 1,50% p.a. Kupontermin: 12.11.2007 vom 12.11.2007 bis 11.11.2008 mit 5,10% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following); Mindestverzinsung: 1,50% p.a. Kupontermin: 11.11.2008 vom 11.11.2008 bis 11.11.2009 mit 5,20% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following); Mindestverzinsung: 1,50% p.a. Kupontermin: 11.11.2009 vom 11.11.2009 bis 11.11.2010 mit 5,30% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following); Mindestverzinsung: 1,50% p.a. Kupontermin: 11.11.2010 vom 11.11.2010 bis 11.11.2011 mit 5,40% p.a. abzüglich des 12Monats Euribor (act/360, adjusted, modified following); Mindestverzinsung: 1,50% p.a. Kupontermin: 11.11.2011 Zinsfeststellungstag ist der zweite Geschäftstag vor dem jeweiligen Kupontermin, wobei „Geschäftstag“ im Sinne dieser Emissionsbedingungen einen Tag meint, an dem TARGET zur Verfügung steht. 2. Die Verzinsung endet mit Ablauf des Fälligkeitstages. Das gilt auch dann, wenn die Leistung nach § 193 BGB bewirkt wird. §3 Fälligkeit, Kündigung 1. Die Schuldverschreibungen werden vorbehaltlich § 2 Abs. 2 am kalendermäßig bestimmten Fälligkeitstag der Rückzahlung zum Nennbetrag zurückgezahlt. 2. Die Schuldverschreibungen sind für Gläubiger unkündbar. Eine Tilgung freihändig erworbener Anteile ist jederzeit möglich. 3. Die Emittentin hat das Recht, die Schuldverschreibung gemäß der folgenden Tabelle zu kündigen und jeweils zum Nennbetrag zurückzuzahlen: Kündigungstag Vorzeitiger Rückzahlungstag 6. November 2006 13. November 2006 5. November 2007 12. November 2007 4. November 2008 11. November 2008 4. November 2009 11. November 2009 4. November 2010 11. November 2010 Eine vorzeitige Rückzahlung schließt spätere Zahlungen aus. §4 Zahlungen Sämtliche gemäß den Emissionsbedingungen zahlbaren Beträge sind von der Emittentin an die Clearstream AG zwecks Gutschrift auf die Konten der jeweiligen Depotbanken zur Weiterleitung an die Gläubiger zu zahlen. §5 Bekanntmachungen Alle die Schuldverschreibungen betreffenden Bekanntmachungen werden in einem überregionalen Pflichtblatt der Wertpapierbörse veröffentlicht, an der die Schuldverschreibungen zum Börsenhandel zugelassen sind. §6 Begebung weiterer Schuldverschreibungen Die Emittentin behält sich vor, von Zeit zu Zeit ohne Zustimmung der Gläubiger weitere Schuldverschreibungen mit gleicher Ausstattung in der Weise zu begeben, dass sie mit diesen Schuldverschreibungen zusammengefasst werden, eine einheitliche Schuldverschreibung mit ihr bilden und ihren Gesamtnennbetrag erhöhen. Der Begriff “Schuldverschreibung“ umfasst im Fall einer solchen Er höhung auch solche zusätzlich begebenen Schuldverschreibungen. §7 Anwendbares Gericht, Gerichtsstand 1. Form und Inhalt der Schuldverschreibung, die Rechte und Pflichten der Gläubiger und der Emittentin bestimmen sich in jeder Hinsicht nach deutschem Recht. 2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den in diesen Emissionsbedingungen geregelten Angelegenheiten ist Berlin, Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. §8 Sonstiges Im Übrigen gelten die auf der Vorderseite der Globalurkunde abgedruckten Bedingungen. Begriffe, die nicht in diesen Emissionsbedingungen definiert sind, haben die Bedeutung, die sich aus ihrer Verwendung auf der Vorderseite der Globalurkunde ergibt.