emissionsprospekt für börseneinführung
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emissionsprospekt für börseneinführung
Prospekt gemäß § 38 Börsenzulassungs-Verordnung für die Zulassung nachstehender Emission der SEB HYPOTHEKENBANK AG Frankfurt am Main zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse, Frankfurt am Main. Betrag EURO Gattung 250.000.000,-- zinsv. WKN Hypotheken Pfandbriefe Reihe 201 222 809 ISIN Zinstermin Zinslaufbeginn 1. Zinsfälligkeit Fälligkeit DE0002228095 27.08./27.11. 27.02./27.05. 27.05.2005 29.08.2005 27.05.2008 Die vorgenannte Emission ist aufgrund des Beschlusses des Vorstandes der Bank begeben worden. Die genannte Emission wurde von der IXIS Corporate & Investment Bank S.A., Paris übernommen. Der genannte Hypotheken Pfandbriefe lautet auf den Inhaber und ist für Gläubiger und Schuldner unkündbar. 1 -2- Die genannte Emission ist in einer Sammelurkunde ohne Anspruch auf Auslieferung von Einzelurkunden verbrieft; die kleinste handelbare Einheit beträgt bei der genannten Emission EUR 1.000,-- oder ein Mehrfaches davon. Dem Inhaber der Pfandbriefe stehen Miteigentumsanteile an der Sammelurkunde zu, die gemäß den Regelungen und Bestimmungen der Clearstream Banking AG übertragen werden können. Zahlstelle ist die SEB Hypothekenbank AG, wobei sämtliche gemäß den Pfandbriefbedingungen zahlbaren Beträge über die Clearstream Banking AG vorgenommen werden. Die Rückzahlung erfolgt bei Fälligkeit zum Nennwert. Die Zinsen werden nachträglich zu den genannten Zinsterminen fällig. Der anwendbare Zinssatz für die genannte Emission (3-Monats-Euribor) wird jeweils für jede Zinsperiode am Zinsfeststellungstag (wie nachstehend definiert) gegen 11.00 Uhr Brüsseler Zeit von der Emittentin durch Bezugnahme auf Bildschirmseite 248 der Moneyline Telerate Services bestimmt. Zinsfeststellungstag ist der zweite Bankarbeitstag vor Beginn der betreffenden Zinsperiode, wobei „Bankarbeitstag“ einen Tag meint, an dem das Trans-European-Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System (TARGET) zur Verfügung steht. Die Verzinsung für die genannte Emission beträgt der Zinssatz 2,125 % für die erste Zinsperiode für die Zeit vom 27.05.2005 einschließlich bis 28.08.2005 einschließlich (act/360). Die Verzinsung endet mit Ablauf des dem Fälligkeitstag vorhergehenden Tages, das gilt auch dann, wenn die Leistung nach § 193 BGB bewirkt wird. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den Wertpapieren der Bank ist Frankfurt am Main. Die Emissionserlöse dienen der Gewährung von Hypothekendarlehen sowie zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben. Die Sammelurkunde der oben genannten Emission trägt zwei Originalunterschriften und die Unterschrift des Treuhänders, sowie die eigenhändige Unterschrift eines Kontrollbeauftragten. Treuhänder sind: Andree Zink, Richter am Arbeitsgericht Wiesbaden Klaus Köttinger, weiterer aufsichtsführender Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht Der von der Aufsichtsbehörde bestellte Treuhänder bestätigt das Vorhandensein der durch das Hypothekenbankgesetz vorgeschriebenen Deckung und der Eintragung in das Deckungsregister. Die Aufgaben und Befugnisse der Treuhänder werden gemäß der §§ 30-35 HypBankG wahrgenommen. Die Bestellung erfolgte duch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Nach Ablauf der Amtszeit veranlaßt diese eine Neubzw. Wiederbestellung. 2 -3Für die Sicherheit von Kapital und Zinsen der genannten Emission haftet die Bank aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im Falle der Hypothekenpfandbriefe mit dem Gesamtbestand der in das Deckungsregister eingetragenen Hypotheken- und Ersatzdeckungswerte, darüber hinaus haftet die Bank gegebenenfalls mit ihrem sonstigen Vermögen. Vor dem Hintergrund des neuen Pfandbriefgesetzes, das zum 19.07.2005 inkrafttreten wird, ist beabsichtigt, die SEB Hypothekenbank AG im Jahresverlauf mit der Muttergesellschaft, der SEB AG, zu verschmelzen. Es gelten deutsches Recht und der gesetzliche Gerichtsstand. Für die Fristen zur Vorlegung der Schuldverschreibungen und für die Verjährung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Hypotheken Pfandbriefe sind aufgrund der Verordnung über die Mündelsicherheit der Hypothekenpfandbriefe und verwandten Schuldverschreibungen vom 07. Mai 1940 - RGBI I - Seite 756 - zur Anlegung von Mündelgeld geeignet; sie können von Versicherungsunternehmen für ihren Deckungsstock erworben werden und werden nach Börseneinführung bei der Notenbank zur Refinanzierung zugelassen. Alle Bekanntmachungen der Bank erfolgen im Bundesanzeiger. Außerdem werden alle Bekanntmachungen, die die vorbezeichneten Schuldverschreibungen betreffen, mindestens in einem überregionalen Pflichtblatt der Frankfurter Wertpapierbörse veröffentlicht. Der Jahresabschluß zum 31.12.2004 der Bank steht am Sitz der Gesellschaft (Frankfurt am Main) zur Einsicht und zur Aushändigung zur Verfügung. Unsere Öffentlichen Pfandbriefe sind von Standard & Poor’s mit einem >>AAA>> bewertet. Festverzinsliche Wertpapiere mit dem Rating >>AAA>> verfügen über das höchste von Standard & Poor’s vergebene Rating. Die Fähigkeit des Schuldners, seine finanziellen Verpflichtungen bezüglich dieser Obligation zu erfüllen, ist aussergewöhnlich gut. Nach derzeit geltendem Recht wird in Deutschland auf die Einkünfte aus Wertpapieren Zinsabschlagsteuer erhoben. Auf diese Steuer ist weiterhin ein Solidaritätszuschlag zu zahlen. Diese Abgaben werden nicht von der SEB Hypothekenbank AG übernommen. Die Zulassungsstelle hat den obengenannten Pfandbrief zum amtlichen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Frankfurt am Main, im Juni 2005 SEB Hypothekenbank AG Der Vorstand 3